Ich möchte Software veröffentlichen, deren Verwendung jedermann VÖLLIG und uneingeschränkt freigestellt ist - vielleicht noch mehr als durch die GPL. So interessiert es mich in keiner Weise, ob jemand sie mag oder nicht, damit Geld verdient, oder nicht, sie nach eigener Verwendung, Erweiterung oder auch Abspecken wieder veröffentlich, oder aber in seinen Tresor bunkert, in Teilen oder im ganzen weiterverkauft, gleich ob mit oder ohne jegliche Quellenangabe. Kurz gefasst, eine "Lizenz" der Art: //Do with the following code whatever you want... Ist erforderlich oder sinnvoll dies in der ersten Zeile jeder zur Software gehörenden Quelldatei zu vermerken? Ansonsten würde ich gerne auch noch darauf verzichten - nach meiner persönlichen Meinung gehört in die allerersten Zeilen einer derartigen Datei eine verständliche funktionale Beschreibung des Folgenden, und sonst gar nichts (was die sich üblicherweise vor dem tatsächlichen Start von Quelldateien breitmachende "fantastilliardste" Wiederholung der GPL bereits automatisch zu meinem "Staatsfeind Nr. 1" macht... ;-)) Ich hoffe meine Frage ist nicht gänzlich stupide...
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guck dir die BSD lizenzen an Oder die Beerware license ;) Die dürften relativ frei sein.
"Public Domain"? Geht aber meines Wissens nicht, wenn du die Software in Deutschland geschrieben hast. (Das Urheberrecht bleibt an dir "haften", das kannst du nicht abgeben) Bei creative commons gibt es einen "interaktiven Lizenzberater": http://creativecommons.org/choose/?lang=de Aber ob die CC-Lizenzen für Software geeignet sind? Und bei GNU gibt es ne ganze Liste von Lizenzen: http://www.gnu.org/licenses/license-list.html#GPLCompatibleLicenses
Historiker schrieb: > //Do with the following code whatever you want... Schreibe genau das da rein. Du brauchst keine Lizenz. Niemand muß sein geistiges Eigentum unter irgendeine Lizenz stellen. GPL ist dazu da, die freie Software dafür zu schützen, dass jemand sie als seine eigene ausgibt und damit Geld verdient. mfg.
Edding schrieb: > Geht aber meines Wissens nicht, wenn du die Software in Deutschland > geschrieben hast. (Das Urheberrecht bleibt an dir "haften", das kannst > du nicht abgeben) Oh Gott, oh Gott... Muss man in unserem Land schon zu dazu flüchten, derartiges (so weit überhaupt möglich) anonym zu veröffentlichen? Soll ich "das Zeugs" etwa Wikileaks zuspielen... SCNR ;-) Schon einmal vielen Dank für alle Anregungen!
Historiker schrieb: > Muss man in unserem Land schon zu dazu flüchten, derartiges (so weit > überhaupt möglich) anonym zu veröffentlichen? Soll ich "das Zeugs" etwa > Wikileaks zuspielen... SCNR ;-) http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
1 | Rechtsinhaber ist der Urheber. Nach § 7 UrhG ist dies der Schöpfer des Werkes, woraus sich ableiten lässt, dass es sich bei ihm nur um eine natürliche Person, also einen Menschen, handeln kann. Dies schließt sowohl juristische Personen als auch Tiere aus.[7] Auch wenn das Werk von Anfang an aufgrund einer Bestellung erschaffen worden ist, so ist doch niemals der Besteller auch Urheber. Diesem kann höchstens ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Auch ein Arbeits- oder Dienstverhältnis ändert an der Inhaberschaft nichts; allenfalls kann ein Anspruch auf Übertragung der Nutzungsrechte bestehen |
2 | [code] |
3 | d.H. Urheber bist und bleibst du. |
4 | |
5 | Aber es gibt einen Ausweg: |
6 | |
7 | [code] |
8 | Der Schutz des Urheberrechts wird nicht ewig gewährt (wie etwa das Eigentum). Der Schutz des Werkes beginnt, sobald die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt sind. Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. |
Also: Entweder unter Pseudonym veröffentlichen und 70 Jahre warten, oder Sterben und dann 70 Jahre warten.
1 | Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei. |
2 | [code] |
3 | und "Gemeinfrei" entspricht ganz grob dem "Public Domain" der USA. |
4 | |
5 | Das hier ist jedoch für Software kein gangbarer weg: |
Stets gemeinfrei sind nach § 5 UrhG amtliche Werke. [/code] Fazit: Kein Public-Domain, nimm die WTFPL ;)
Sorry, meinen Post hats etwas zerrissen... Ach ne, das gehört so und ist Kunst, die ich hiermit unter der WTFPL freigebe ;)
Hallo, einfach so in die Public Domain würde ich den Code nicht stellen, auch nicht mit einem Text nach dem Motto 'Mach was immer Du willst'. Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen Haftungsausschluss, denn wenn man seinen Code verschenkt bedeutet das noch lange nicht, dass man damit aus einer eventuellen Haftungsverantwortung draußen ist falls es irgendwie zum Schaden kommt. Soweit mir bekannt ist gibt es keine problematische Einschränkung einer BSD-Lizenz für den Nutzer und als Autor kann man recht beruhigt sein, dass man die Verantwortung los ist. Tschüss Dimpflmoser
Edding schrieb: > Also: Entweder unter Pseudonym veröffentlichen und 70 Jahre warten, oder > Sterben und dann 70 Jahre warten. Hmm - bei eng an passende Hardware gebundenem Code erfordert dies ja fast schon, die Software zusammen mit "einbalsamierter" Hardware so verstecken, daß alles erst Archäologen der nächsten Generation in die Hände fällt... ;-) Wachtmeister Dimpflmoser schrieb: > Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen > Haftungsausschluss, denn wenn man seinen Code verschenkt bedeutet das > noch lange nicht, dass man damit aus einer eventuellen > Haftungsverantwortung draußen ist falls es irgendwie zum Schaden kommt. Zumindest bis hierhin hatte ich meine Einlassung bez. Wikileaks als Scherz verstanden... ...aber vielleicht sollte man tatsächlich signieren mit: your Whistleblower
> Ist erforderlich oder sinnvoll dies in der ersten Zeile > jeder zur Software gehörenden Quelldatei zu vermerken? Erforderlich nicht, aber Leute, die deine Software verändern oder benutzen wollen, müssen dich dann nicht extra um Erlaubnis bitten. Da allerdings der Text nicht signiert ist mit einem Schlüssel, dessen Verifikation du öffentlich ermöglichst, könnten sich die Leute eh nicht gerichtsfest sicher sein, ob die Zusicherung stimmt. Aber take it easy: Es wird sowieso geklaut, was das Zeug hält, egal was du drüber schreibst, selbst wenn da steht, daß eine Verwendung mit der Todesstrafe geahndet wird. So bald es öffentlich zugänglich ist, nehmen es die Leute und scheren sich einen Scheissdreck um deine Vorstellung. Erstens müsstest du rausbekommen, daß es jemand klaut, und DER ist nicht so blöde das kund zu tun. Zweitens müsstest du in der Lage sein ihn zu verklagen, was im Ausland mangels Kenntnissen der Sprache TEUER wird, da ist schon ein Auffinden der Person aufwändig, ein Anwalt teuer und das Gerichtsverfahren zweifelhaft. Und drittens müsste dann bei der Person was zu holen sein, wenn wirklich das Gericht der recht gibt. Nicht mal eine zukünftige Verwendung könntest du untersagen, das macht dann einfach der Freund des Diebes. Also so oder so: Veröffentlichst du Software, ist sie WEG. Das schlimmste, was dir passieren kann ist, daß du wegen angeblicher Patentverletzung in deinem Quelltext, angeblichem Diebstahl deinerseits, angeblicher Beschädigung (durch die Veröffentlichung von kostenlosem) der wirtschaftlichen Gewinne anderer Firmen ein Gerichtsverfahren am Hals hast. Eine Veröffentlichung bringt dir keinerlei Vorteil ausser daß es dein Ego streichelt.
Historiker schrieb: > Ich möchte Software veröffentlichen, deren Verwendung jedermann VÖLLIG > und uneingeschränkt freigestellt ist - vielleicht noch mehr als durch > die GPL. Das "frei" bezieht sich bei der GPL auch eher auf die Software, nicht auf die Freiheiten, die der Abnehmer hat. Es geht darum, daß die Software selbst und auch alle alle davon abgeleiteten Werke für immer frei zugänglich bleiben. Wachtmeister Dimpflmoser schrieb: > Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen > Haftungsausschluss, ... der in Deutschland ungültig ist.
MaWin schrieb: > Erstens müsstest du rausbekommen, daß es jemand klaut, und > DER ist nicht so blöde das kund zu tun. GPL-Verstöße sind schon oft genug vorgekommen, z.B. bei Herstellern von Routern oder Media-Playern. Die meisten bekommt man nur nicht öffentlich mit, weil die FSF das nicht an die große Glocke hängt und lieber erstmal eine gütliche Einigung sucht. Meistens wird dann auch eingelenkt. Aber es wurden auch schon GPL-Verstöße vor Gericht gebracht.
MaWin schrieb: > ... Das heißt im Klartext man riskiert (theoretisch) schon Ärger wenn man hier ein paar Zeilen eigenen Quelltext veröffentlicht um jemandem zu helfen oder wie? Grusel...
Die Antwort ist doch hier eigentlich schon gefallen: Veröffentliche das ganze Anonym und schreibe ein Erstellungsdatum rein das 70Jahre in der Vegangenheit liegt.
Wachtmeister Dimpflmoser schrieb: > Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen > Haftungsausschluss Der aus Sicht europäischer Rechtsauffassungen kompletter Humbug ist. Entweder gibt es eine gesetzliche Grundlage, nach der du zur Verantwortung gezogen werden kannst (weil du beispielsweise böswillig verschleiert im Code vorsätzlich Dinge unterbringst, die anderen realen Schaden zufügen), dann hilft dir auch der Disclaimer nichts. In allen anderen Fällen existiert aber zwischen dir als Autor und demjenigen, der die Sache nutzt, kein Rechtsverhältnis, das dem Nutzer eine Schadenersatzforderung begründen würde. Ein solches Rechtsverhältnis würde nach unserer Rechtsauffassung eines Vertrags bedürfen, der bestimmte Leistungen oder Eigenschaften zusichert, und ein solcher wird hier nicht geschlossen. Ein Anspruch, den man nur durch einen Disclaimer bereits abwehren kann, ist im Prinzip sinnlos, aber offenbar steht man in anderen Teilen der Welt auf solche Rechtsgrundsätze.
Jörg Wunsch schrieb: > Wachtmeister Dimpflmoser schrieb: >> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen >> Haftungsausschluss > > Der aus Sicht europäischer Rechtsauffassungen kompletter Humbug ist. > > Entweder gibt es eine gesetzliche Grundlage, nach der du zur > Verantwortung gezogen werden kannst (weil du beispielsweise böswillig > verschleiert im Code vorsätzlich Dinge unterbringst, die anderen > realen Schaden zufügen), dann hilft dir auch der Disclaimer nichts. > > In allen anderen Fällen existiert aber zwischen dir als Autor und > demjenigen, der die Sache nutzt, kein Rechtsverhältnis, das dem Nutzer > eine Schadenersatzforderung begründen würde. Ein solches > Rechtsverhältnis würde nach unserer Rechtsauffassung eines Vertrags > bedürfen, der bestimmte Leistungen oder Eigenschaften zusichert, und > ein solcher wird hier nicht geschlossen. Ja und nein... > Ein Anspruch, den man nur durch einen Disclaimer bereits abwehren > kann, ist im Prinzip sinnlos, aber offenbar steht man in anderen > Teilen der Welt auf solche Rechtsgrundsätze. "Unwirksam sind die Hinweise darauf, dass die Software unter Ausschluss jedweder Haftung genutzt werden kann. Eine solche Klausel ist als Disclaimer nicht mit deutschem Recht vereinbar (§§ 309 Nr. 7 und 8b, 475 BGB). Selbst im Falle einer Schenkung bleibt nach deutschem Verständnis eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestehen (§§ 276 Abs. 3, 521, 523, 524 BGB)." Prof. Dr. Thomas Hoeren, IT-Recht, Münster, 2010, S.351, http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_IT-Recht_Februar2010.pdf http://vg01.met.vgwort.de/na/d4b61ef2ef5b43ffbaf310c6e11330ed?l=http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_September%202010.pdf
Die BSD ist zu hart, wenn dann die MIT-Lizenz, die ist so frei, freier ist nur die Beerware, aber ich bevorzuge die Niceware, die ist auch noch sozial fördernd!
Das heißt, wenn ich eine SW kostenlos für jederman veröffentliche, die einen Bug hat, kann ein Anwalt mit etwas Glück daraus einen Vorsatz konstruieren (bei einer Zuweisung statt einem Vergleich meckert schließlich jeder halbwegs moderne Compiler) und mich auf Schandensersatz verklagen, weil seine teuren Zentrifugen zu heiß gelaufen sind? Ich hoffe doch, dass das nicht stimmt.
Arc Net schrieb: > Selbst im Falle einer Schenkung bleibt nach deutschem Verständnis > eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestehen (§§ 276 Abs. > 3, 521, 523, 524 BGB). Sowas schrieb ich ja bereits.
Vlad Tepesch schrieb: > bei einer Zuweisung statt einem Vergleich >> Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, >> wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen >> in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. ( http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit#Leichtfertige_.28Grobe.29_und_einfache_Fahrl.C3.A4ssigkeit ) Das bei Software zu begründen wird schwer, da dann ja demjenigen mit der Zentrifuge der Fehler auch "sofort" hätte auffallen müssen und es seine Sorgfaltspflicht gewesen wäre ihn zu beheben... bleibt noch der Vorsatz... und den kann man nun beim besten willen nicht ausschließen.
Vlad Tepesch schrieb: > kann ein Anwalt mit etwas Glück daraus einen Vorsatz > konstruieren Nein, ein Vorsatz müsste dir schon nachgewiesen werden, d. h. es warst du als Autor, der absichtlich etwas derart falsch gemacht hat, dass andere zu Schaden kommen dadurch. Selbst eine vorsätzlich falsche Implementierung, bei der die Sache am Ende einfach nicht funktioniert, wird dir nicht auf die Füße fallen: du hast ja niemandem eine Funktionalität zugesichert. Du kannst also deine Software absichtlich so falsch bauen, dass sie nicht von jedermann ohne zu Debuggen benutzt werden kann, um auf diese Weise eine "Einstiegshürde" für den Nutzer zu setzen. ;-) (Ich habe schon fehlerhafte Implementierungen gesehen, bei denen ich das Gefühl hatte, dass sie genau diesen Zweck hatten.)
Jörg, das kling sehr interessant. Kannst du einen Link geben mit einem Beispiel für solchen Code?
Stefan B. schrieb: > Kannst du einen Link geben mit einem Beispiel für solchen Code? Hab' ich leider vergessen, wo das so war. Möglicherweise war es eine Software, die einerseits binär verfügbar gemacht wurde (und dann auf Anhieb funktioniert hat), die andererseits aber auch als Sourcecode weitergegeben war, nur ließ der sich entweder nicht compilieren oder startete nicht. Wie gesagt, das ist schon 'ne Weile her, aber es war nach dem Debuggen offensichtlich, dass der Sourcecode in dieser Form einfach nie funktioniert haben kann.
Rolf Magnus schrieb: > Wachtmeister Dimpflmoser schrieb: >> Nicht ohne Grund enthalten die bekannten OpenSource-Lizenzmodelle einen >> Haftungsausschluss, > > ... der in Deutschland ungültig ist. Mein zugegebenermaßen humoristisch klingender Beitrag: In Deutschland ist immer derjenige der Gelackte, der überhaupt nichts für die Trottel kann, die sich um ihn herum bewegen. Ich hatte schon einmal die Vermutung das käme von jenseits des Atlantiks, aber mittlerwhile kommt der Verdacht auf dass es gerade umgekehrt ist.
Vlad Tepesch schrieb: > Das heißt, wenn ich eine SW kostenlos für jederman veröffentliche, die > einen Bug hat, kann ein Anwalt mit etwas Glück daraus einen Vorsatz > konstruieren (bei einer Zuweisung statt einem Vergleich meckert > schließlich jeder halbwegs moderne Compiler) und mich auf > Schandensersatz verklagen, weil seine teuren Zentrifugen zu heiß > gelaufen sind? das bringt doch auf eine weitere Idee .. wenn der Disclaimer auf die Ausschliessung der Schadensansprüche ungültig ist, wie wäre es dann mit folgenden sinngemässen Zusatz: die Software stellt eine Beispielimplementierung dar(für Übungszwecke, etc) und darf nicht in realen uC geflasht werden. (nur Simulatoren erlaubt oder der Einsatz nach Zertifizierung/Prüfung durch zuständige Instanz erlaubt)
Daniel -------- schrieb: > das bringt doch auf eine weitere Idee .. wenn der Disclaimer auf > die Ausschliessung der Schadensansprüche ungültig ist, wie wäre es > dann mit folgenden sinngemässen Zusatz: > > die Software stellt eine Beispielimplementierung dar(für Übungszwecke, > etc) > und darf nicht in realen uC geflasht werden. (nur Simulatoren erlaubt > oder der Einsatz nach Zertifizierung/Prüfung durch zuständige Instanz > erlaubt) Das kommt doch einem Nutzungsverbot gleich. Dann kannst du es auch gleich ganz ohne Lizenz veröffentlichen.
Jörg Wunsch schrieb: > > Wie gesagt, das ist schon 'ne Weile her, aber es war nach dem Debuggen > offensichtlich, dass der Sourcecode in dieser Form einfach nie > funktioniert haben kann. Es gibt auch Entwickler (Ich würde mich auch dazu zählen), die noch mal eben ein Trivialproblem fixen wollen (Es sind ja maximal 10 Zeilen), und dann ohne Test und doppelten Boden die Sourcen an andere weitergeben. Könnte es sein das so ein Fall da vorlag? (Ich würde es aus meiner Erfahrung nicht ausschließen, auch wenn du schon ein paar Jahre Erfahrung mehr hast als ich) Stefan
Stefan B. schrieb: > Könnte es sein das so ein Fall da vorlag? Nein, das sah schon irgendwie reichlich vorsätzlich aus damals. Ich hatte mir dann nur gedacht: "Ah!, so kann man natürlich auch absichern, dass nur Leute den Code benutzen, die zumindest minimal Ahnung haben, wie man ihn in Betrieb nimmt."
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