Hallo, ich wollte fragen, auf welchen Frequenzen man heute in Deutschland ohne Lizenz senden darf. Habe versucht, mich einwenig darüber zu erkunden aber habe nur die Gestetze und Bußgeldbescheite und so´n zeuch gefunden. Was die da an Strafgeldern wollen... Lieber gar nicht erst probieren. Welche Frequenzen sind "Frei" für Normalbürger ohne Lizenz? Kann ich bei einer Einfachen Teslaspule (Resonanzfrequenz etwa 1,5 MHz) schon massive Probleme bekommen? Bis zu 10 K € Strafe ist ja nicht grad schön. Ich finde es schade, aber auch zum Teil gut, dass Senden auf bestimmten Frequenzen verboten ist. Zum Teil muss ich so meine HV Bastelleien einschränken aber zum anderen kann man ungestört Radio hören :-/ . Am besten das ganze Zimmer zu einem Faradayschen Käfig umbauen-aber eher schlecht durchsetzbar-alleine von dem Aufwand schon. Was ist, wenn ich beim Betreiben meiner Röhrenteslaspule (sendet immerhin auf geschätzten 30W Ausgangsleistung am Topload) erwischt werde? Gibts dann schon ne richtig saftige Strafe oder erstmal ne Verwarnung. Eigentlich schade drum, wenn man sieht, was für schöne Geräte nicht betrieben werden dürfen. z.B. meine kleine VTTC http://www.youtube.com/watch?v=O9ecdZ_1V5k Sieht zwar momentan noch nicht so schön aus (vom Aufbau/Gehäuse her) aber ich zweifle, ob es sich überhaupt lohnt, weiter sowas zu basteln. Schon traurig. MFG Thomas
Hi, Um mal nach meinem Wissen die Frequenzen zu nennen, fange ich mit den "niedrigen" mir bekannten an. 13,56Mhz die "Testfrequenz" auf der man angeblich mit selbstgebauten Sachen zu testzwecken senden "darf". Genauere Info über die Leistung ist mir aber nicht bekannt - ausserdem bezweifel ich das man auf dieser "Testfrequenz" einfach nach belieben Radio machen darf ;) 27,12Mhz ist auchnoch soeine Testfrequenz und das CB Band das glaube ich von 26,565 bis 27,405Mhz geht heist ja nicht umsonst "Citizen Band". Mit den Modellbaufrequenzen kenn ich mich nicht so aus, hier gibt´s glaube ich 27, 35 und 40Mhz (sowie 2,4Ghz) allerdings halt nicht zur Musikübertragung sondern eben Fernsteuersignale. Nach CB Funk gibts einen Bereich bei umgefähr 37Mhz (idr. 37,1Mhz) wo VHF Funkkopfhörer zugelassen sind, die nächste "VHF" Frequenz währe dann 40,68Mhz. Dann ist erstmal eine recht große Lücke (von den 50nW FM Sendern mit ihren 1-2m Reichweite die seit 2006 zugelassen sind mal abgesehen) und es ginge nach "Freenet Funk" welcher im Bereich um die 149Mhz arbeitet bei "433-434Mhz" wieder weiter mit Funklautsprechern u. Funkkopfhörern sowie LPD Funk, allerdings meine ich mal was "gehört" zu haben das dieses Band für "Dauerträgersender" wie Funkkopfhörer und co "ausgelaufen" ist im Bezug auf die Zulassung. Nach den 433Mhz Funkkopfhörern kommt auf 446Mhz PMR Funk. Dann gibts noch eine Zulassung für 863-865Mhz ebenfalls Funkkopfhörer (sollte die 433Mhz Systeme ablösen) und dann noch 2,4Ghz für Videosysteme Wlan und co und letzendlich noch 5,8Ghz für Selbrige. Es gibt sicher auchnoch digitale ISM Bereiche (433/868Mhz) wo es kaufbare ISM Module gibt, mangels Interesse habe ich mich mit diesen Modulen aber bis jetzt noch nicht ausführlicher beschäftigt. Mit den zugelassenen Sachen sind verschiedene Reichweiten möglich, die Leistungen liegen zwischen 1mW und 4W wobei es grobe Abstufungen gibt. Funkkopfhörer / Video Sender arbeiten idr mit ca 10mW Sendeleistung, während PMR und Freenet funk mit 0,5W zugelassen sind und CB Funk bis zu 4W Sendeleistung haben darf. Funkkopfhörer gehen wenn man "gute Modelle" (muss nicht Preisbestimmend sein!) erwischt idr schon so um die 100m mit entsprechenden Empfängern kann man den Sender aber auchnoch nach 1,5km empfangen. PMR Funk hat ettliche Kilometer Reichweite sobald Sichtverbindung besteht, die Reichweite sinkt aber recht schnell ab, sobald Häuser o.ä. dazwischen kommen, die angegebenen Reichweiten beziehen sich natürlich auf Sichtline. Zu den ISM Sachen "meine ich" bzw. ist die Gesetzeslage imo recht schwammig was den Selbstbau betrifft, die einen sagen ja, darf man, die anderen sagen nein, darf man nicht, und ich schliese mich mal letzteren an. Soll heissen obwohl es "ISM" Bänder sind, ist selbstbau von Sendern in diesem Band verboten (m.W.) selbst wenn die entsprechenden Parameter eingehalten werden würden (Oberwellendämpfung und co) was ich persönlich doch recht Spaß bremsend finde, denn selbst wenn man eine Amateurfunk Lizez macht, hat man dann auch (imo) nur die Erlaubnis mit astronomisch größeren Leistungen auf interessanteren Frequenzen zu senden - Interessante Dinge wie Musik ("eigenes Radio") machen bleiben einem aber nach wie vor verwährt. Zu deiner TC Ich habe selber Versuche in dieser Richtung gemacht bei ca 2Mhz und habe die SSTC mit einem FM Signal Audiomoduliert. Die Spule war "recht schwach" zu diesem Zeitpunkt eventuell knapp 1cm Streamer. Ich habe dann einen Reichweitentest gemacht, und ich konnte das FM Signal ca 25m weit Empfangen mit einem Handscanner. "Generell" sind Tesla Spulen m.W bzw. das was ich gelesen habe (und was logisch erscheint) vergleichbar mit einem Piratensender, allerdings ist die Abstrahlung aufgrund der "niedrigen" Frequenzen und fehlenden Antenne viel geringer als bei selbrigem. Soll heissen es ist wohl so, das sie eigendlich "nicht erlaubt" sind, wenn man sich aber die vielen Foren und Themen zu diesen Spulen anschaut, und mir bis jetzt auch keine "Teslaspulenpiratensenderaushebung" bekannt ist, scheint es wohl so, als würde man hier ein Auge zudrücken (werden wohl wenige geziehlt mit ihrer Teslaspule "auf Sendung" gehen). Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen MFG: Stefan02
Start hier: http://www.mikrocontroller.net/articles/Allgemeinzuteilung BNA mit Volltext: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Allgemeinzuteilungen/Allgemeinzuteilungen_node.html Arno
Thomas S. schrieb: > auf welchen Frequenzen man heute in Deutschland ohne > Lizenz senden darf. Lizenzen gibt's auf Patente. Für die Benutzung einer Frequenz benötigst du eine Frequenzzuteilung. Diese kann eine Einzelzuteilung sein, sie kann eine Gruppenzuteilung sein (Beispiel: Amateurfunk) oder eine Allgemeinzuteilung. Bei allen (also auch bei den letztgenannten) gibt es jeweils mit der Zuteilung Bedingungen, die bei der Frequenznutzung eingehalten werden müssen. Für die Allgemeinzuteilungen werden diese Bedingungen in der jeweiligen Zuteilung genannt, wobei ganz allgemein für jegliche Frequenznutzung noch die Bestimmungen des FTEG verbindlich sind (mit ein paar Ausnahmen, bspw. sind "nicht im Handel erhältliche" Geräte für den Amateurfunk im Rahmen des Amateurfunkdienstes vom FTEG ausgenommen). > Was ist, wenn ich beim Betreiben meiner Röhrenteslaspule (sendet > immerhin auf geschätzten 30W Ausgangsleistung am Topload) erwischt > werde? Gibts dann schon ne richtig saftige Strafe oder erstmal ne > Verwarnung. Du begehst eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße belegt werden, im Allgemeinen wirst du aber insbesondere den Einsatz der Leute bezahlen dürfen, die eigens dafür losgeschickt worden sind, den Vorfall zu untersuchen. > Eigentlich schade drum, wenn man sieht, was für schöne Geräte nicht > betrieben werden dürfen. Selbstverständlich kannst du einen Tesla-Trafo betreiben, sowas steht hier beispielsweise sogar betriebsfähig im Museum (Technische Sammlungen). Du musst dich halt drum kümmern, dass er die entsprechenden Grenzwerte einhält, damit du niemanden störst, schließlich hast du das Frequenspektrum nicht für dich gepachtet. Michael Faraday hat dafür vor einigen hundert Jahren einen nach ihm benannten Käfig erfunden ...
Hallo Thomas S, das Patent von Tesla war Nr. 685,957 ,1889 Tesla arbeitet für Westinghouse in einem Werk in Pittsburg Gegen Ende des Jahres Rückkehr nach New York. Oktober: Anmeldung des ersten Patents für eine Hochfrequenzmaschine (Frequenz ca. 10000 Hertz) http://www.norbertmoch.de/_physik_technik_kosmologie/nikola_tesla.htm und im Amateurfunk wird etwas oberhalb von 10 MHz in CW und digitalen Schmalband Betriebsarten gefunkt weltweit. http://www.darc.de/uploads/media/kwbandplan_col_deu_1.pdf Wenn du da tätig wirst solltest du schon eine Amateurfunklizenz machen was soweit ich deinen Aufbau sehe auch gar kein Problem des wissens sondern deiner eigenen Einstellung ist. Aber ohne die Prüfung gibt es weltweit nunmal auf diesen Frequenzen Probleme und du bist nunmal nicht der einzige der weltweit Tesla Experimente macht. http://www.youtube.com/watch?v=IgsyiRKnOuM Es gibt nunmal viele Menschen auf der Welt die Experimente machen und wenn du Aussendungen machst sollte man auch wissen und per BNetzA zeigen das man es weiss und das man die Regeln einhält. Die Frequenzen sind nunmal Eigentum der weltweiten Bevölkerung und ein Gut was man international nutzt. Lizenzen gibt es auf Prüfungen und wenn du bei 10 MHz arbieten willst bzw. in dem Bandsegment wo du hin willst würde ich dir raten die Prüfung http://www.darc.de/mitglieder/ortsverbaende/ im DARC und seinen Ortsverbänden zu machen bei der BNetzA und dann kannst du weiter experimentieren. Es ist echt ein interessanter Bereich und auch die Kollegen in Bocholt haben die Prüfung zum Amateurfunk gemacht und es war nicht zu deren Nachteil glaub mir.
> Eigentlich schade drum, wenn man sieht, was für schöne Geräte nicht > betrieben werden dürfen. z.B. meine kleine VTTC Ja mei, wenn der Radioempfang im 100m Umkreis komplett zusammenbricht ist klar dass andere Leute dich niocht dafür lieben. Wenn du deinen Telsa-Trafo nur ab und zu und immer nur ein paar Minuten betreibst ist die Gefahr dass jemand von der BNetzA vorbeischaut relativ gering. Also viel Spass beim Basteln (und den kurzen Tests...)
asd schrieb: > Wenn du deinen Telsa-Trafo nur ab und zu und immer nur ein paar Minuten > betreibst ist die Gefahr dass jemand von der BNetzA vorbeischaut relativ > gering. Hatten wir schon zur Genüge hier. Anpeilen ist heutzutage eine Sache von wenigen Sekunden bis Minuten. Wenn man mit dem Ding also nur hinreichend viele Leute genervt hat (die dann Störungsmeldungen bei der BNetzA absetzen), hilft's auch irgendwann nicht mehr, das nur noch kurz zu tun. Denk auch dran: der Aufwand, den die Jungs da treiben, wird am Ende auf den Verursacher umgelegt ...
Solch Tesla-Test sollte man bessser nur im Keller machen (um die Abstahlung etwas zu verringern). Solange T. "nur" die Leute bezahlen muß, die ihn besuchen, wäre das noch billig. Falls er zufällig was Lebenswichtiges (wie irgendeine Flugfrequenz erwischt), wird das noch wesentlich ungünstiger!
Funkamateur2 schrieb: > und im Amateurfunk wird etwas oberhalb von 10 MHz in CW und digitalen > > Schmalband Betriebsarten gefunkt weltweit. Es gibt schon Amateurfunkzuteilungen im Langwellenband, irgendwo bei 140KHz. dann gibt es ein Band bei 1,8MHz bei 3,5MHz, bei 7MHz, bei 10MHz, bei 14MHz, bei 18MHz, bei 21MHz, usw. Und die Betriebsarten erstrecken sich nicht nur auf CW und digitale Betriebsarten, sondern auch auf SSB , FM, Amateurfernsehen sowohl in AM als auch FM usw. Ralph Berres
Funkamateur2 schrieb: > und wenn du Aussendungen machst > > sollte man auch wissen und per BNetzA zeigen das man es weiss und das > > man die Regeln einhält Inwiefern Regeln? Oberwellenbildung minimieren und auf einer Konstanten, nicht "benutzten" Frequenz Senden? Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich mein Wissen und meinen Aufbau testen lassen und erhalte so ggf. Vorteile für meine Experimente? Im Keller kann ich die TC Nicht laufen lassen, da einfach der Keller dazu fehlt. Die Folgen sind ja nicht sehr günstig. Da währe ein Vorschriftsmäßiger Aufbau sehr gut. ggf. in einem gutem Labor das Gerät testen lassen und Funkstörungen auf distanzen über 5 m auszuschließen. Haus am See mit >1km Abstand zum Nachbarn- evil mad TC Experimente und keinen stört es. Bleibt zwar nur ein Traum aber träumen darf man ja wohl. Ich will jetzt nicht zu nahe treten, aber hat es einen von euch mal erwischt und ihr musstet richtig dafür blechen?
Thomas S. schrieb: > Ich will jetzt nicht zu nahe treten, aber hat es einen von euch mal > > erwischt und ihr musstet richtig dafür blechen? Ich hatte schon mal Bekanntschaft gamacht mit der damaligen FTZ in Darmstadt. Allerdings war 1979 das Auftreten der FTZ für den Verursacher noch nicht kostenplichtig. Damals ( ich war Neuling und hatte mir gebraucht einen UKW Allmodetransceiver gekauft ) hatte ich ohne zu Wissen eine deftige Nebenausstahlung um die ZF höher. Da ich damals überwiegend über einen Repeater Funkbetrieb abgewickelt hatte, lag die Störfrequenz zufällig auf der Betriebsfrequenz der Justizvollzugsanstalt. Diese hatte natürlich promt eine Störmeldung an die FTZ geschickt. Die Begeisterung hielt sich beiderseits in ziemlich engen Grenzen. Ich hatte jedenfalls meine liebe Mühe das Gerät so weit zu modifizieren, bis die Störstrahlung auf zulässige Werte begrenzt war. Ein OM vom Funkstörungsmessdienst in Trier hat mir dann geholfen. Ohne Spektrumanalyzer wäre das Problem nie in den Griff zu bekommen. Letztendlich konnte mein Betriebsverbot wieder aufgehoben werden, und ich kam mit einem blauen Auge davon. Heute ist die Bundesnetzagentur nicht mehr so human. Man darf zumindest den Einsatz bezahlen. Um ein Bußgeld kann man eventuell herum kommen, wenn man nachweisen kann, das man nicht damit rechnen konnte. Ralph Berres
Die Frequenz auf der das uneingeschränkt gehen würde gibt es nicht.Dein Störnebel den du mit einer Teslaspule erzeugst ist so Breitbandig wie ein Scheunentor und noch darüber hinaus.Du kannst natürlich nach Alaska gehen aber pass auf die Bewohner haben auch Radio...Aber wennst ein paar Kilometer unbewohntes Gelände rund um Deinen Breitbandsender -Standort hast sollte es doch eine Weile gehen.;-) Ps: Das teuerste ist nicht die Strafe beim ersten Mal...sondern die Kosten des Einsatzes die auf dich umgelegt werden.
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