Hallo mal angenommen ich hätte ein Auto (Oldtimer)in meiner Garage und bezahle normal Steuer und Haftpflicht dafür. Das Auto wurde aus Zeitmangel viele Jahre nicht genutzt.Der TÜV liegt auch viele Jahre zurück. Was sagen die vom TÜV wenn man da ankommt und die sehen der letzte TÜV war vor 8 Jahren.
Wird denen wohl egal sein. Allerdings wäre es aus wirtschaftlicher Sicht wohl ratsam gewesen, das Kraftfahrzeug abzumelden.
Mein Kenntnisstand: -Bis 7Jahre nach der letzten HU kann man den Wagen mit den vorhandenen Papieren zur normalen HU vorführen. -Nach 8Jahre muss für den Wagen ein Gutachten oder eine Neuzulassung erstellt werden ob der für den Straßenverkehr in Zukunft noch tauglich ist, o.s.ä. So hat man mir das mal bei der Zulassungsstelle angedeutet. Sicherlich lässt sich im Web das noch etwas detaillierter recherchieren.
Leo ... schrieb: > Sicherlich lässt sich im Web das noch etwas detaillierter recherchieren. Mit sehr großer Sicherheit. Allerdings muss man dafür andere Seiten ansurfen als mikrocontroller.net. Ich glaube diese Tatsache überfordert Viele ;-)
Dafür ist es eben Offtopic und da gibts noch viel skurrilere Themen. Manchmal haben sogar mehrere Leser an solchen Themen Interesse. Ich vermute das es auch kein TüV-Problem ist, sondern ein Zulassungs-Problem, so das ein Fahrzeug nach 7 Jahren von Amts wegen stillgelegt wird wenn es so lange nicht mehr geprüft wurde.
Normalerweise wird vom TÜV bei überfälliger Untersuchung zu dem eigentlich fälligem Datum zurückgerechnet und dann ab diesem 2 Jahre TÜV gegeben. Aber in Deinem Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass die 5x abrechnen wollen ;-) Ich würde einfach beim TÜV anrufen, die werden Dir dann schon sagen können, was Sache ist ;-)
@Mario: Für einen Oldtimer, bekommt man meines Wissens auch ein anderes (grünes) Kennzeichen, wie für Sonderfahrzeuge in der Landwirtschaft (Trecker). Haben wohl auch andere Bedingungen. Da solltest du zumindest in der nächsten TÜV-Stelle mal fragen. Bzw. bei der KFz-Versicherung. Daß der Oldtimer nicht unbedingt die heutigen Standards erfüllt, ist aber klar (z.B. Kopfstützen, Sicherheitsgurte, ABS, Abgase). Den bekommt man nicht auf den heutigen Standard. Sonst wäre es ja auch kein Oldtimer. Es gibt wohl auch Leute, die aus einer alten Scheune mal ein 30 Jahre altes Auto ausgraben, und wieder damit fahren möchten. Hab sowas mal bei einem 1968-er MB Diesel gesehen. Auch sah ich mal einen Artikel über einen Opel GT, der 30 Jahre mit 0 km in einem Präsentationsraum stand. Gut, man kann damit nicht sofort los fahren, da wird manches, was porös wurde, wohl auch ersetzt werden müssen. Das sind nur mal meine paar Infos, daher bitte beim TÜV (oder KÜS oder DEKRA, was immer) nachfragen. Still liegen bleiben muß so ein Gefährt aber nicht. Bei einer sommerlichen Fahrt vor 2 Jahren, kam mir glatt mal eine Kolonne von Fahrzeugen aus 1920 entgegen, das war wohl ein Oldtimer-Club. Gequalmt und gestunken haben sie auch nicht... In Köln sah ich mal jemanden, der noch täglich mit der alten Borgward Isabella fährt. Ein Schulkamerad (Frankreich-Fan) auf der Fachoberschule hatte eine restaurierte Citroen DS aus den 1960-er Jahren, war hell begeistert. Für den alltäglichen Betrieb sogar. Unter meinen Kommilitonen im Studium, hatte auch noch einer einen alten Hanomag-Transporter aus den 1960-ern. Ähnlich dem VW-Bus. Aber kein Geld für die Restauration. So ein Oldtimer wird wohl auf Dauer teurer als ein Neuwagen. Surft man im Internet nach diesen älteren Mobilen, kommt man automatisch aber auch an Links für Restaurationsbetriebe. Um welches Auto handelt es sich denn?
Simon K. schrieb: > Leo ... schrieb: >> Sicherlich lässt sich im Web das noch etwas detaillierter recherchieren. > > Mit sehr großer Sicherheit. Allerdings muss man dafür andere Seiten > ansurfen als mikrocontroller.net. Ich glaube diese Tatsache überfordert > Viele ;-) ja ja ja
ruf beim tüv an. Die sagen dir dann schon was man da machen muss. Musst ja auch net gleich vorbei gehen. Einfach mal anrufen und dir die Infos holen
Simon K. schrieb: > Leo ... schrieb: >> Sicherlich lässt sich im Web das noch etwas detaillierter recherchieren. > > Mit sehr großer Sicherheit. Allerdings muss man dafür andere Seiten > ansurfen als mikrocontroller.net. Ich glaube diese Tatsache überfordert > Viele ;-) Wieso überhaupt "anfurfen"? Einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen oder alternativ mal kurz vorbeifahren, den Sachverhalt schildern. Dann denke ich wird schnell Klarheit vorliegen. Sind diese Tugenden inzwischen ausgestorben?
Stimmt könnte beim TÜV anrufen, aber vieleicht hatte ich nur bammel davor, dass die mir das Auto stilllegen und ein Gutachten oder eine Neuzulassung wer weiß was die da alles wollen.Das mein Wagen durch den TÜV kommt weiß ich. Und von wegen unwirtschaftlich das kosttet nicht viel hat ja auch nur ein Saisonkennzeichen. Das geile an der Geschichte ist das in Deutschland nur noch eine Handvoll davon richtig rumfahren ( weil mann muss es gern haben das Auto weil ein objekt der Begierde ist es nicht) deswegen ist er sehr niedrig eingestuft. mario
Platinenschwenker .. schrieb: > Einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen > oder alternativ mal kurz vorbeifahren, aber nicht mit diesem Auto ;-)
Winfried J. schrieb: > Platinenschwenker .. schrieb: >> Einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen >> oder alternativ mal kurz vorbeifahren, > > > aber nicht mit diesem Auto > ;-) sehr witzig da hätten die wenigstens was zum kucken.
Na, dazu muss man ja aufstehen, sich ankleiden usw.usf. @Wilhelm Ferkes Ne, Wilhelm, das grüne KZ ist für Arbeitsmaschinen, aber ansonsten liegst du schon richtig. Oldtimer haben ein "H" für Historisch vor der Zahl. Manchmal werden auch rote KZ dafür verwandt obgleich es eigentlich nur eine Überführungskennzeichen ist.
ein H kennzeichen würd ich aber nie haben wollen. Die auflagen sind mir zu blöd
Falls das Fahrzeug 6 Jahre stand (letzter TüvTermin vor 8 Jahren, d.H. man durfte noch 2 Jahre mit dem vorhandnen Tüv rumfahren) würde ich Dir jedenfalls von einer spontanen Fahrt auf eigener Achse abraten. Reifen werden vermutlich einen Standplatten haben, Zustand der Bremsscheiben + Belege ist fraglich. Bremsflüssiogkeit könnte auch mal gewechselt werden, die wird ja vor 6 jahren auch schon einige jahre alt gewesen sein. Habe nach jahrelanger Standzeit auchschon durchgerostete Schraubfedern oder aufgerostete Stoßdämpferpatronen gesehen - fährt sich recht dynamisch. Der Kenntnissstand von Leo trift zumindest auf ABGEMELDETE Fahrzeuge zu. Einen solchen Fall wie Du ihn beschreibst hatte ich noch nicht. Habe gerade meinen Haus&Hof Tüv-Prüfer angerufen der hat gesagt das sich die Farben der Plaketten ja alle 6 Jahre wiederholen, also dürfte das Fahrzeug mit abgelaufenen Tüv2005 eine hellrosane gehabt haben.. Hellrosa wäre ja auch noch bis Ende diesen Jahres gültig also soll ich mich nicht so anstellen. Nachdem ich ihm erklärt habe das ich Ihn gerade nicht verarschen will hat er gesagt der er mir nicht 3* die HU-Gebühren für die bei nachdatierung fälligen Gebühren berechnen wird. (Keine Ahnung ob das ein persönliches angebor zur Güte ist, wie gesagt Haus&HovTÜV) Eine Strafe für überzogene HU kann vom Tüv (/Dekra, GTÜ) nicht verhängt werden, das dürfen nur Behörden. Und solange Du mit dem Fahrzeug nicht am Strßenverkehr teilnimmst und er VERSCHLOSSEN auf Privatgrund steht können Die Dir auch nichts - trotz angemeldeten Fahrzeug bist du nicht verpflichtet die HU bestanden zu haben solange Du das Fahrzeug VERSCHLOSSEN (Gerage, scheune) auf Privatgrund hälst. Also, falls du wirklich vor hast das Fahrzeug auf eigener Achse zu überführen... da bewegst Du dich schon im Punktebereich. Das gilt Überings auch wenn Du das mit 06er NUmmer doer Kurzkennzeichen machst - auch hier bist du verpflichtet jederzeit den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges nachweisen zu können. Da Du ja weist das der Tüv 6 jahre abgelaufen ist wird dein handeln vermutlich als fahrlässig eingestuft werden.
Das ganze ist doch ein Streit um des Kaisers Bart. Da das Kraftfahrzeug nicht in Betrieb genommen worden ist, war es auch nicht notwendig, daß selbiges eine Plakette besitzt. Mit der Hauptuntersuchung (heißt doch in Deutschland so, oder?) wird es nicht getan sein, wahrscheinlich braucht man ein neues Gutachten für das Kfz. Ist aber auch schon wurscht, immerhin wurden ja auch Steuer und Versicherung über die letzten Jahre unnötiger Weise gezahlt, also scheint ja genug Liquidität vorhanden zu sein. Iwan, nur spekulierend
Mario K. schrieb: > also laß ich den Wagen zum TüV abschleppen geht das ??? Das geht, aber bitte nicht mit Abschleppseil -oder stange, dann dann würdest Du ja erst recht wieder mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Also Abschleppdienst anheuern. Eine andere Möglichkeit wäre ein Überführungskennzeichen, aber da habe ich keine Ahnungm, wie das bei Euch drüben in Deutschland funktioniert. Viel Erfolg und noch viel Spaß mit Deinem Wagen, Iwan
Mario K. schrieb: >( weil mann muss es gern haben das Auto weil >ein objekt der Begierde ist es nicht) Understatement braucht man da nicht, keine Panik. Nun, ich sah letzten Monat noch einen Trabbi an mir vorbei fahren. Es erregt bei mir persönlich mehr Aufsehen als eine neueste S-Klasse. Und ich wäre stolz darauf, z.B. ein funktionierendes Goggomobil zu besitzen. Das hatten früher Nachbarn von mir. Der Vermieter hatte einen Brezelfenster-Käfer.
Richtig, auch Abschleppen auf eigener Achse heist teilname am Straßenverkehr. Darfst Du auch nich einfach so, sondern nur in Notsituationen und in eingeschränkter Reichweite (z.B: von Autobahn runter) abschleppen. Fahrzeug muss den normalen Kriterien zur Teilnahme am Straßenverkehr entsprechen (Tüv, Zugelassen). Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges muss im besitz einer gültigen Fahrerlaubniss für das führen von PKW sein, darf nicht betrunken sein (eben alles wie wenn er selbst ein auto fährt). Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss eine gültige Fahrerlaubniss für das GESPANN haben. Falls man mit den beiden Fahrzeugen über 3,5t kommt reich ein "normaler" PKW-Führerschein nicht aus!!!! Meine Empfehlung. Such Dir eine Werkstatt die evntl Mängel die im Laufe der Zeit entstanden sien können repariert und bei der der "TÜV" vorbeikommt um die HU abzunehmen. Zu dieser Werkstatt lässt du dein Auto schleppen (d.H. mit Trailer oder AbschleppLKW). Da wie ich oben gemutmast habe sicherlich reparaturen an dem KFz durchzuführen sein werden bist do dort besser aufgehoben als bei einer reinen HU-Prüfstelle.
Mario K. schrieb: > Stimmt könnte beim TÜV anrufen, aber vieleicht hatte ich nur bammel > davor, dass die mir das Auto stilllegen .. Wenn das Fahrzeug auf Privatgrund steht kratzt das niemanden. Wenn das Fahrzeug dort steht, wo auch die StVO gilt braucht es allerdings auch eine gültige TÜV-Plakette. Mich hatten die Leute vom Ordnungsamt letztes Jahr mit um die 6 Monate TÜV überfällig beim Kontrollieren der Parkzeiten vor einem Krankenhaus am Wickel (Pappkarte hinterm Scheibenwicher). Dann gibt es Post vom Ordnungsamt, ein Bußgeld (das übrigens weitaus lascher war als ich befürchtete) und eine Woche Zeit eine gültige HU nachzuweisen. Die hatte ich dann binnen Frist und Ruhe vor den "Herren Stadtkontrolleuren". Naja immerhin hatten sie Dank mir ein Erfolgserlebnis "Oh! Da haben wir wieder einen ..". :)
Nachtrag. Wie geschrieben, auch mein TÜV-Prüfer wusste nicht genau weiter. das SCHLIMMSTE was die im Bezug auf den TÜV-Besuch passieren KÖNNTE ist das der Prüfer das Auto als abgemeldet ansieht. Das würde dann für Dich bedeuten das due eine sogn. "Wiederzulassung mit Bauartprüfung" machen musst (ich glaube das war StvZO irgenwo §19 oder §21). Das ist eine GANZ NORMALE HU bei der der Prüfer die Konformität von Fahrzeugpappieren zu dem Fahrzeug selbst überprüft UND die nur *OHNE jegliche Mängel* bestanden werden kann. Also Kleinigkeiten die bei einer normalen HU als Hinweis notiert werden (z.B. moto leicht verölt, geringes Spiel im Radlager, Reifen nahe verschleißgrenze usw.) führen in diesem Fall zu einem nichtbestehen.
Mario Hagen schrieb: > Falls man mit den beiden Fahrzeugen über 3,5t > kommt reich ein "normaler" PKW-Führerschein nicht aus!!!! Wenn der Führerschein so alt ist, wie das Auto, dann schon. Mein Lappen geht noch bis 7,5 t.
Uhu Uhuhu schrieb: > Mario Hagen schrieb: >> Falls man mit den beiden Fahrzeugen über 3,5t >> kommt reich ein "normaler" PKW-Führerschein nicht aus!!!! > > Wenn der Führerschein so alt ist, wie das Auto, dann schon. Mein Lappen > geht noch bis 7,5 t. Die gute alte graue Pappe. :)
Platinenschwenker .. schrieb: > Uhu Uhuhu schrieb: >> Mario Hagen schrieb: >>> Falls man mit den beiden Fahrzeugen über 3,5t >>> kommt reich ein "normaler" PKW-Führerschein nicht aus!!!! >> >> Wenn der Führerschein so alt ist, wie das Auto, dann schon. Mein Lappen >> geht noch bis 7,5 t. > > Die gute alte graue Pappe. :) Jo 7,5 kann ich oft gemach
Leo ... schrieb: > Manchmal haben sogar mehrere Leser an solchen Themen Interesse. Stimmt, das Thema kommt mir recht bekannt vor. Bei mir ist es ein Motorrad, welches seid 6 Jahren nicht mehr bewegt wurde. Frank
Das hat sich (vor?)letztes Jahr geändert, deswegen sind die meisten Infos hier falsch. Man kann einfach zum TÜV hinfahren, es braucht keine Vollabnahme und nichts. Wäre aber eh nur relevant gewesen, wenn das Auto schon abgemeldet gewesen wäre. Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr. Allerdings würde ich mir einen Termin besorgen, damit die Polizei im Zweifel erkennt, dann man tatsächlich auf dem Weg zum TÜV ist. Wahrscheinlich wäre hier sogar eine Rote Nummer sinnvoll. Kostet ja auch nicht die Welt, und man ist auf der sicheren Seite. Könnte nämlich sein, dass man grundsätzlich ein Problem mit dem abgelaufenen TÜV hat. . Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > Das hat sich (vor?)letztes Jahr geändert, deswegen sind die meisten > Infos hier falsch. > Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der > letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr. Wüsste nicht, dass sich bei der HU was geändert hat, bis auf die Sache mit der AU. Die gilt jetzt länger als noch vor paar Jahren. Die Überziehungszeit für angelaufene HU bekommste trotzdem nicht geschenkt.
Zum TÜV abschleppen? Was hat das für einen Sinn? Wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist, darfst du damit zum TÜV fahren (solange du einen Termin hast), ist es nicht verkehrssicher macht es keinen Sinn die Kiste zum TÜV zu bringen. Da wäre eine Werkstatt angebrachter.
Was das Bußgeld betrifft, so schaut das aus (Auszug TÜV Nord) "Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet: Zwei bis vier Monate : € 15,-- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,-- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg"
Axel Laufenberg schrieb: > Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der > letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr. Hast Du da eine Quelle dazu? Zumindest 11/2010 war es noch so und die Regelung mit dem Zurückdatieren gibt es ja noch nicht so lange.. Dass das bei 8 Jahren sicher nicht so gehandhabt wird, ist wieder eine andere Sache ;)
Christoph B. schrieb: > Axel Laufenberg schrieb: >> Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der >> letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr. > Hast Du da eine Quelle dazu? Zumindest 11/2010 war es noch so und die > Regelung mit dem Zurückdatieren gibt es ja noch nicht so lange.. Dass > das bei 8 Jahren sicher nicht so gehandhabt wird, ist wieder eine andere > Sache ;) Und ich war im Jan 2011 bei der Dekra, Termin lt. Aufkleber war aber 12/2010. Die neue Plakette gabs trotzdem nur ab 12/2010. Der Ing hat mich nochmal extra drauf hingewiesen.
Mal sehen, ob der Link geht: http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?rid=HMWVL_15/HMWVL_Internet/nav/4a0/4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d,e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185%26overview=true.htm&uid=4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > Mal sehen, ob der Link geht: > > http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?rid=HMWVL_15/HMWVL_Internet/nav/4a0/4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d,e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=e3e37791-00ff-721f-3efe-fe2389e48185%26overview=true.htm&uid=4a0600d8-05e5-4701-e76c-d3b5005ae75d > > Gruss > Axel Also ich hab mal eben meine Unterlagen rausgekramt und nachgeschaut. Ich war 08/2010 beim TÜV zur HU. Meine HU wäre fällig gewesen 02/2010 (6 Monate überzogen). TÜV-Plakette wurde mir zugeteilt mit geringen Mängeln (Scheibenwischer hinten (wie immer ;)) mit Datum *02/2012*. Also nix mit dem was da oben von Posch steht. Scheint also nicht zu gelten oder?? Bin verwirrt!
Platinenschwenker .. schrieb: > Scheint also nicht zu gelten oder?? > > Bin verwirrt! Scheint zumindest unterschiedlich gehandhabt zu werden. Nun gut, der eine Monat macht den Fett nicht kohl, aber bei fast nem halbem Jahr... Ob es Unterschiede je nach Bundesländern gibt? Bei Prüfgebühren von 100 Euro für 2 Jahre schlägt ja die Prüfung mit 4,20 € pro Monat zu Buche. Kommen die Leute bzw. kriegen die Leute 26 Monate TÜV für den Preis von 24 Monaten, dann haben die Jungs gleich ca. 10% weniger Umsatz - ob die sich das gefallen lassen?
Michael K-punkt schrieb: >Kommen die Leute bzw. kriegen die Leute 26 Monate >TÜV für den Preis von 24 Monaten, dann haben die >Jungs gleich ca. 10% weniger Umsatz - ob die >sich das gefallen lassen? Nun ja, die grün-weiße Fraktion kassiert auch ab 4-6 Wochen Überziehung, wenn man anhand einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällt. Bei einem Unfall wird es wohl dann wieder brisant.
Ich hab mir vor zwei Jahren ein Motorrad gekauft das zehn Jahre
durchgehend beim Voreigentümer in der Garage vor sich hin gammelte
mit einem Km-Stand der höchstens mal auf ein bis zwei Sonnenschein-
fahrten hindeutetete. Also höchstens zwei Tankfüllungen voll. TÜV
wurde nur ein mal gemacht. Das Bike war 2009 abgemeldet worden und
TÜV war auch nicht mehr vorhanden. Im großen und ganzen war das
Fahrzeug technisch bis auf wenige Kleinigkeiten in Ordnung.
Reparatur war jedenfalls kein Problem.
Ich hab es dann auf einem Hänger in die Werkstatt transportiert
wo dann die AU und die TÜV-Abnahme erfolgte. Mal abgesehen davon
das der KFZ-Meister den Kraftstoffhahn nicht fand(war wohl blind)
ist alles problemlos gelaufen. Dann bei der Zulassungsstelle wieder
problemlos angemeldet und jetzt mache damit wieder die Straße
(letztes Jahr:im Sommer, dieses Jahr:gestern und heute)unsicher.
Ist natürlich Wetterabhängig.
Anscheinend hat die lange "Lagerzeit" da keine Probleme gemacht.
Weder technisch noch TÜV-mäßig.
@Mario Hagen
>Der Kenntnisstand von Leo trifft zumindest auf ABGEMELDETE Fahrzeuge zu.
Jetzt wo du es erwähnst, haste recht. Macht man nicht jeden Tag,
da gehen solche Infos schnell unter bzw. man vergisst es.
Axel Laufenberg schrieb: > Auch die Regelung, dass die TÜV Plakette nur für zwei Jahre seit der > letzten Fälligkeit geklebt wird, gibt es nicht mehr. Hast du dafür irgendeine Referenz? Ich hatte bei einer der vorigen Untersuchungen mal nachgefragt, weil mich das auch interessiert hatte, und da gab's eine Staffelung, wie viel der Prüftermin jeweils zurückdatiert werden musste. Aussage des Prüfers war, dass die jeweiligen Regelungen (zumindest seinerzeit) länderspezifisch sind und die Handhabung überall leicht anders ist.
Mario Hagen schrieb: > Falls man mit den beiden Fahrzeugen über 3,5t > kommt reich ein "normaler" PKW-Führerschein nicht aus!!!! Dann fragt man halt den Opa, der darf sowas locker aus dem Stand.
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