Ich habe einige Schaltungen, die ein paar Leute interessieren könnten und möchte sie daher in meinem Blog veröffentlichen. Wie sieht es dabei mit Auszügen aus dem Datenblatt (Pinbelegungen etc.) aus? Kann man die verwenden oder fragt man besser beim Hersteller vorher nach? Wie sind eure Erfahrungen?
Heikle Frage. Erst einmal unterliegen die Datenblätter dem Urheberschutz. Die vielen Sammelportale für DBs im Web ignorieren das einfach. Vermutlich weil sie irgendwo in "rechtsfreiem" Ausland sitzen und weil es die Hersteller auch nicht schert - im Gegenteil, sie werden es eher als Werbung ansehen. Auszüge aus Werken unter genauer Quellenangabe sind per Gesetzt erlaubt. Was ein Auszug ist, sagt Dir aber keiner. Es ist wenig. Noch weniger! Sagen wir mal <1% des Inhaltes. Bei einem DB vlt. ein Diagramm. Fragen ist der einzige Weg - auf Antwort würde ich nicht hoffen. Am einfachsten ist es, den Content neu zu schaffen. Ein Link aufs Datenblatt ist sicherlich auch eine Lösung. Aber kein IFrame oder so.
Eine Pinbelegung ausm Datenblatt kopieren und in eine Webseite ohne jeden kommerziellen Hintergrund einfügen? Ganz ehrlich, da pfeift doch kein Schwein nach. Natürlich muss das Datenblatt für jedermann zugänglich sein, wer aus Dokumenten kopiert die es nur gegen NDA vom Hersteller gibt bekommt u.U. einen aufn Deckel (dann allerdings auch mit dem großen Hammer). Der 0815-Bastler der die Pinbelegung vom 555 und den Frequenzgang vom 741 auf seiner Webseite postet, wenn juckt das? Quelle angeben, dann ist das Werbung und der Hersteller freut sich. Hier werden täglich Datenblattauszüge oder ganze Datenblätter hochgeladen und keiner stört sich dran. Private Meinung, keine Garantie usw., keine Rechtsberatung usw...
Deep Link geht leider nicht, und vom Rest lese ich immer widersprüchliche Aussagen...
Frag doch mal den Admin, wie er es mit sowas: NE555 handhabt und ob er die Hersteller gefragt hat, ihre Datenblätter anzubieten (direkt bzw. via Google).
In den meisten Datenblättern steht doch, wie der Hersteller sich die Weitergabe des Datenblattes oder von Auszügen vorstellt. Wenn du das brauchst, dann richte dich danach.
Das sind Deeplinks. Und bei der Eingabe der Deeplinks wird gebeten, solche zum Hersteller zu setzen und nicht solche zu Datenblattsammlungen. Tom kann leider aus irgendwelchen Gründen keine Deeplinks anbieten (Beitrag "Re: Auszüge von Datenblättern im Blog verwenden"). Die µC-Lösung scheidet also aus.
Ich möchte eben nicht das ganze Datenblatt auf meinem Blog haben sondern eben nur Auszüge und dazu etwas schreiben bzw. erklären.
Es gibt nichts dran zu deuten am Urheberrecht. Was geduldet (weil quasi Werbung) oder nicht verfolgt wird, ist was anderes. Wenn Du danach gehen willst, ist Deine Frage hier überflüssig, da das dann nur von deiner eigenen Risikobereitschaft abhängt, was du machen willst. Recht ist es nicht, wenn hier oder irgendwo ohne (schriftliches!) Einverständnis des Urhebers was veröffentlicht wird. Deep Links sind vorsichtig zu genießen. Da gibt's unterschiedliche Rechtsauffassungen zu. Ein Link auf eine Seite, die so auch von jedem anderen gefunden werden kann, ist kein echter deep link und stets erlaubt. Ein deep link ist es, wenn Formulare/Abfragen/Schutzmaßnahmen des Anbieters ausgehebelt werden, um direkt auf das Dokument zu verlinken. Vom (hier verwendeten http://www.mikrocontroller.net/part/NE555) einbetten per IFrame etc. ist nachdrücklich abzuraten, da man sich damit den Inhalt zu eigen macht und den Anschein erweckt, als wäre es eigener Content. Das ist genau so böse, als würdest Du das PDF dann in Form von Bildern o. ä. bei dir einbinden.
Tom schrieb: > Ok dann male ich die Pinbelegung halt ab... Aber nicht die Pin-Belegung vom Hersteller klauen! ;-)
Fritz schrieb: > Tom schrieb: >> Ok dann male ich die Pinbelegung halt ab... > > Aber nicht die Pin-Belegung vom Hersteller klauen! ;-) Auch wenn das Ironie sein sollte: So falsch ist der Hinweis nicht! Das "kopieren" durch nachzeichnen ist streng genommen auch tabu. Du kannst nicht eine Straßenkarte vom Kartenhersteller nehmen und dies abpausen und dann als eigenes vertreiben/anbieten. Aus diesem Grund darf man bspw. bei Openstreetmap nicht Goolge/Yahoo/MSN Maps als Vorlage verwenden, sondern nur eigens ermittelte Daten (+ Ausnahmen). Auf Dich bezogen: Wenn Du ein Diagramm (z. B Durchbruchspannung) nachmalst, ist das ein no-go. Bei einem Pin-Out wird's unklarer, da hier dann noch so Dinge wie Schöpfungshöhe und Schutzwürdigkeit ins Spiel kommen. Das ist grau. Ich würd's aber als akzeptabel ansehen; erst Recht, wenn Du ggf. bei Details (Symbole, Beschriftung) eigene Wege gehst.
>grau. Ich würd's aber als akzeptabel ansehen; erst Recht, wenn Du ggf. >bei Details (Symbole, Beschriftung) eigene Wege gehst. Ja - dann sieht dann aber keiner mehr durch, sieht nicht mehr die Verbindung zum echten Teil bzw. Datenblatt. Da kannste das auch gleich sein lassen (zumindest bei komplexeren Teilen). Auserdem dürfte keiner mehr seinen Schaltplan/Layout veröffentlichen, weil dort das Symbol und Package sichtbar wird, wie es vielleicht im DB erschien.
Schlafende Hunde sollte man weiterschlafen lassen! Laßt es so, wie es seit 30 Jahren war.
Florian schrieb: > Auszüge aus Werken unter genauer Quellenangabe sind per Gesetzt erlaubt. > Was ein Auszug ist, sagt Dir aber keiner. Es ist wenig. Noch weniger! > Sagen wir mal <1% des Inhaltes. Bei einem DB vlt. ein Diagramm. Erst einmal: Ich bin kein Anwalt. Deshalb kenne ich vielleicht auch die gesetzliche Vorschrift nicht, die eine solche "Bagatell-grenze" beschreibt. Ich kenne nur das Zitat-Recht, dass keine mengenmäßige Grenze vorschreibt, sondern verlangt, dass der Umfang durch den Zweck gerechtfertigt ist. Wie immer gilt für jedes Gesetz: Ob es in einem konkreten Fall gilt und welche Folgen sich daraus ergeben, kann endgültig immer nur ein Gericht entscheiden.
Gesetztesbruch ist keine Bagatelle. Ich denke mir das ganze ja nicht aus, ich kläre nur auf. Nicht den Überbringer der schlechten Wahrheiten steinigen... Abdul K. schrieb: > Schlafende Hunde sollte man weiterschlafen lassen! Laßt es so, wie es > seit 30 Jahren war. Dann hätte Tom nicht fragen zu brauchen, wenn er die Wahrheit nicht verträgt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Jens G. schrieb: > Ja - dann sieht dann aber keiner mehr durch, sieht nicht mehr die > Verbindung zum echten Teil bzw. Datenblatt. Da kannste das auch gleich > sein lassen (zumindest bei komplexeren Teilen). Auserdem dürfte keiner > mehr seinen Schaltplan/Layout veröffentlichen, weil dort das Symbol und > Package sichtbar wird, wie es vielleicht im DB erschien. Nein, denn genau das gilt bei einem Schaltplan nicht: Bspw. die Eagle Symbole wurden neu gezeichnet. Die Symbole sind anders, die Beschriftung (leicht) abweichend usw. Und jeder kommt mit zurecht. Detlev T. schrieb: > Ich kenne nur das Zitat-Recht Auf das habe ich auch schon hingewiesen und erklärt, daß man auf Basis dessen in Grenzen arbeiten kann.
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