Hallo, ich hätte eine rechtliche Frage. Ofensichtlich ist es legal einen Mikrocontroller mit einem 4MHz Quarz zu betreiben. Sicherlich strahlt der auch in einem Gewissen Rahmen Wellen ab. Ich möchte gerne in eine Schleife eine Spannung bzw. einen Strom induzieren. Meine Überlegungen wären 30kHz zu verwenden. Das ist genau das, was meine elektrische Zahnbürste zur kontaktlosen Akkuladung verwendet (Eine sehr prakmatische Überlegung, aber durchaus gerechtfertigt, denke ich). Ich brauche es nur zur Detektion, also noch deutlich weniger Leistung. Meine Frage ist nun: Darf ich das? Gibt es Grenzen für Frequenzen, Leistungen etc. ? In vielen Foren liest man, wenn man irgendwas in Verbindung mit dem Wort "Sender" oder "HF" schreibt: Böse Böse, der Funkwagen kommt sofort. Ich denke, dass dies die Sache stark vereinfacht. Nach der Logig, könnten wir unser Hobby sofort an den Nagel hängen, da alles was schwingt pauschal illegal ist, weil potentiell störend. Daher wäre ich Euch sehr dankbar, wenn mir einer dazu etwas "seriöses" sagen kann.
P. K. schrieb: > Meine Frage ist nun: Darf ich das? Gibt es Grenzen für Frequenzen, > Leistungen etc. ? Klar, wie immer. ;-) Schau' dir mal Allgemeinzuteilung an, dort insbesondere das Kapitel über induktive Anwendungen sowie die darin referenzierten Vfgs.
Danke Dir. Das ist genau das, was ich gesucht hatte. Der Begriff Allgemeinzuteilung war mir nicht bekannt. Insbesondere gefällt mir das, weil meine Anwendung danach unproblematisch ist. Gruß Peter
Du solltest wohl vor allem darauf bedacht sein, dass die erste Oberwelle nicht mit dem reduzierten Grenzwert für den Sender MSF auf 60 kHz kollidiert. Außerhalb der Schutzbereiche für die Längstwellensender sind die Grenzwerte vermutlich völlig problemlos zu erreichen.
P. K. schrieb: > Meine Frage ist nun: Darf ich das? Gibt es Grenzen für Frequenzen, > Leistungen etc. ? > Es gibt Grenzwerte für die maximal zulässige Störstrahlung. Spontan fällt mir die EN 55022 - CISPR22 - VDE 0878 ein, ob das die aktuelle Norm ist, weiss ich jedoch nicht. In meiner Branche haben die Kunden eigene Grenzwerte, welche 20-30dB strenger sind. Solange Du diese Grenzwerte einhältst, kannst Du HF erzeugen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen Controllertakt, laute Musik, oder einen Radio- und Fernsehsender handelt. Ja, sogar kleine FM-Transmitter sind legal, solange sie diese Grenzwerte einhalten. Die Sendeleistung beträgt dann ein paar µW und die Reichweite geht vom Ipod zum Autoradio. Höhere Feldstärken sind nur auf explizit zugewiesenen Frequenzen zulässig, das Stichwort "Allgemeinzuteilung" hatte Jörg ja schon genannt. Patrick
Patrick S. schrieb: > Ja, sogar kleine FM-Transmitter > sind legal, solange sie diese Grenzwerte einhalten. Die Sendeleistung > beträgt dann ein paar µW 50 nW (obwohl das ein kompletter Lacher ist, weil bereits die Pegel der empfangenen Rundfunksender ungefähr so viel an den Antenneneingang bringen).
Mich interessiert in erster Linie nur die induktive Funkanwendung, wie es so schon in der Allgemeinzuteilung heisst. Die geben jetzt bei 30kHZ einen Wert von 72 dBμA/m in 10m Entfernung an. Leider kann ich mit der Einheit nichts anfangen. Also ich weiss wohl, was gemeint ist, aber ist das viel oder wenig? Ich bin kein Funkamateur und würde man mir spontan die Frage stellen, wie lange ein Mensch in dieser Feldstärke überleben kann, wüsste ich nicht ob ich sagen müsste so um die hundert Jahre oder tot in 30sek :-) Und jetzt noch eine Frage and die Funkamateure, die mich wohl völlig als Ahnungslos outet: Bei der induktiven Übertragung arbeitet man ja wie ich verstanden habe "nur" mit dem Magnetfeld. Was hält meine Spule jetzt davon ab eine fiese störende elektromagnetische Welle von sich zu geben? (unfreiwilliger Langwellensender)
Jörg Wunsch schrieb: > 50 nW (obwohl das ein kompletter Lacher ist, weil bereits die > Pegel der empfangenen Rundfunksender ungefähr so viel an den > Antenneneingang bringen). Das wäre Reichweite Null -- genau das Ziel einer EMV-Optimierung ;-) Patrick
P. K. schrieb: > Die geben jetzt bei 30kHZ einen Wert von 72 dBμA/m in 10m Entfernung an. > Leider kann ich mit der Einheit nichts anfangen. Also ich weiss wohl, > was gemeint ist, aber ist das viel oder wenig? Ich bin kein Funkamateur > und würde man mir spontan die Frage stellen, wie lange ein Mensch in > dieser Feldstärke überleben kann, wüsste ich nicht ob ich sagen müsste > so um die hundert Jahre oder tot in 30sek :-) Da es der Grenzwert für eine Allgemeinzuteilung ist, kannst du getrost davon ausgehen, dass an dieser Stelle ein unbegrenzter Aufenthalt ohne Schädigung möglich ist. ;-) EMVU-Grenzwerte für hochfrequente Felder sind erst ab 10 MHz festgelegt, dort beträgt der Grenzwert für die magnetische Feldstärke 0,073 A/m. Die 72 dBµA/m sind 72 dB, bezogen auf 1 µA/m, das macht numerisch 3981 µA/m oder ≈0,004 A/, also etwa 1/20 des Personenschutz- grenzwertes (wenn man mal den von HF/VHF zugrunde legt). > Was hält meine Spule jetzt > davon ab eine fiese störende elektromagnetische Welle von sich zu geben? Ihre für eine wirksame Antenne viel zu geringen Abmessungen. Wenn du mit 30 kHz arbeitest, hast du eine Wellenlänge von 3E8 m/s / 3E4 1/s, also 10 km. Eine Antenne von 1 m Durchmesser hätte demzufolge gerade mal 1/10000 λ als Abmessung. Damit kann sich das EM-Feld einfach nicht (nennenswert) von der Antenne ablösen. Ein ganz kleiner Teil wird natürlich in der Tat doch abgestrahlt, deshalb gibt's ja auch extra diese Schutzbereiche um die bekannten Längstwellensender (Normalzeitsender, bspw. DCF77) herum.
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