Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kleingewerbe mit Gitarreneffekten


von Der Bastler (Gast)


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Hallo,

ich möchte meine selbstgebauten Gitarreneffekte verkaufen. Es handelt 
sich um Geräte die mit 9V Batterien oder Netzteilen versorgt werden, 
sprich mit Kleinspannung arbeiten.
Ich frage mich nun was alles von nöten ist um meine Geräte unter's Volk 
zu bringen. Reicht es einfach ein Kleingewerbe anzumelden oder muss ich 
da was besonderes beachten?

von Der Berater (Gast)


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Für Geräte mit Kleinspannung ist ein Kleingewerbe wahrscheinlich am 
besten geeignet 8-)

von Sebastian (Gast)


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Wenn die Geräte fertig, d.h. nicht als Bausatz, verkauft werden, braucht 
man eine CE-Konformitätserklärung. Leider ist außerdem inzwischen eine 
zusätzliche Zahlung wegen ElektroG / WEEE nötig, hier im Forum schon oft 
disktutert. Diehe dazu auch "Take-e-way".

von Michael S. (technicans)


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Sebastian schrieb:

> ...man eine CE-Konformitätserklärung.
Die man selbst machen kann wenn das Gerät überhaupt ein Gehäuse hat
wo man das Zeichen drauf pappen kann. Allerdings sollte das Gerät auch 
konform sein.
> Leider ist außerdem inzwischen eine
> zusätzliche Zahlung wegen ElektroG / WEEE nötig, hier im Forum schon oft
> disktutert. Diehe dazu auch "Take-e-way".
Mal halblang mit diesen Wegelagerern.
Ich würde erst mal versuchen einige Stücke so zu verkaufen, z.B.
über die Bucht und sehen ob es überhaupt Abnehmer gibt.
Später kann man dann immer noch ein Gewerbe anmelden.
Bis 17,5k Umsatz/Jahr wäre das vermutlich verzichtbar.
Es kommt mehr auf die Anzahl der Geschäftsvorfälle an und
bei mehr als ca. 30/Jahr sollte man die Anmeldung erwägen.
Empfehlenswert ist vor so einem Schritt immer erst einen 
Existenzgründungskurs bei der IHK zu belegen und sich
so Basisinformationen zu besorgen.

von Fridolin (Gast)


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Lieber Bastler, wenn Du hier mal rumgoogelst im .net, findest Du 
genügend Antworten auf alle Deine Fragen !

Und wie erwähnt: Kleinspannungs- Geräte sind für Kleingewerbe 
augezeichnet geeignet, wobei bei 9 Volt Betriebsspannung der 
Verkaufspreis auch nicht höher als 9,-- EUR/ Stck. sein darf !

von Klaus A. (gustavgans)


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und warum sollte der verkaufspreis nicht höher als 9 euro liegen?

von redeye (Gast)


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@Klaus Ausderkasse: Das sollte wohl so eine Art Scherz sein. Soll noch 
mal einer sagen die Deutschen hätten keinen Humor...

von Mine Fields (Gast)


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Schon interessant, wie hier immer wieder höchst illegale Tipps gegeben 
werden.

von Michael S. (technicans)


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Stefan L. schrieb:
> Schon interessant, wie hier immer wieder höchst illegale Tipps gegeben
> werden.

Ich dachte du bist Selbständig, aber sicherlich kein Jurist?

von Mine Fields (Gast)


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Weder noch. Aber was ändert dass an der Tatsache, dass du hier 
Ratschläge zu illegalem Verhalten gibst?

von Michael S. (technicans)


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Stefan L. schrieb:
> Weder noch. Aber was ändert dass an der Tatsache, dass du hier
> Ratschläge zu illegalem Verhalten gibst?
Da du kein Jurist bist, kannst du das kaum beurteilen.
Der Hinweis bei der IHK nen Kurs zu belegen ist dir entgangen?
Da dürften Zweifel schnell ausgeräumt werden.
Wenn das alles so eng wäre wie du glaubst, dann müssten 90%
der Ebay-Verkäufer illegal verkaufen, aber anscheinend werden die
von der Justiz nicht behelligt. Komisch, nicht?

von Mine Fields (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Da du kein Jurist bist, kannst du das kaum beurteilen.

So schwer ist das nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Michael S. schrieb:
> Wenn das alles so eng wäre wie du glaubst, dann müssten 90%
> der Ebay-Verkäufer illegal verkaufen, aber anscheinend werden die
> von der Justiz nicht behelligt. Komisch, nicht?

Woran willst du denn erkennen, ob ein Ebay-Verkäufer ein Gewerbe hat?

von Michael S. (technicans)


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Stefan L. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Da du kein Jurist bist, kannst du das kaum beurteilen.
>
> So schwer ist das nicht.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
>
> Michael S. schrieb:
>> Wenn das alles so eng wäre wie du glaubst, dann müssten 90%
>> der Ebay-Verkäufer illegal verkaufen, aber anscheinend werden die
>> von der Justiz nicht behelligt. Komisch, nicht?
>
> Woran willst du denn erkennen, ob ein Ebay-Verkäufer ein Gewerbe hat?

Ob er sich als Privatverkäufer oder als Gewerblicher Verkäufer outet,
aber wenn jemand nur Werkzeug in über 100 Auktionen verkauft dürfte
der auch als gewerblicher Verkäufer einzustufen sein was dann
Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte der Käufer hat.

Aus Wikipedia:
    * nach außen gerichtete Tätigkeit
Es wird wohl auf die Werbung ankommen und auf das wo und wie.
Kaufverträge können uneingeschränkt von jedermann geschlossen werden.
Werkverträge wären dann schon schwieriger.
    * selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
Wohl eher wenn ich nicht allein selbständig tätig bin, also auf 
Beschäftigte angewiesen bin, ansonsten bin ich schon aus dem 
Säuglingsalter raus und sehr selbständig.
    * planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
Und was ist wenn ich keinen Plan habe? Meines Wissens gibt es keinen
Planzwang. Ich kann ja was Planlos machen. Man beachte das man ein
Gewerbe heute anmelden kann und nächste Woche wieder abmelden kann.
Fristen gibts da nicht oder weißt du was in dieser Richtung?
    * Gewinnerzielungsabsicht
Das ist ein Knackpunkt der sich nicht so einfach wegdiskutieren lässt,
aber das ist zunächst mal eine Unterstellung die ja nicht eintreten
muss, z.B. für die die Verluste vor sich herschieben, um keinen
Gewinn zu erzielen. So was gibts.
Eher hätte vom Verständnis gepasst: Zusatzeinkommen aus NICHT
abhängiger Tätigkeit durch Umsatz . Man kann es drehen und wenden
wie man will: Für eine selbständige Tätigkeit ist das Gesamtbild 
entscheidend und nicht die Erfüllung einiger Punkte, mit der sich
sogar die Juristen noch schwer tun. Manche Tätigkeiten werden sogar
nicht mal anerkannt.
Wäre das nicht der Fall gäbe es zu dem Problem keine Prozesse,
weil ja juristisch alles geklärt wäre.
Ich kann mich noch vage an eine Regelung erinnern wo es hieß:
Wer nach Art und Umfang eine selbständige Tätigkeit nachgeht
muss ein Gewerbe anmelden. Scheinbar hat diese Formulierung auch
nicht jeden Richter glücklich gemacht und wurde so abgeschafft
das man heute überhaupt nicht mehr weiß was korrekt ist.

Einzig die Haftungsfrage könnte durch eine Gewerbeanmeldung
rechtsverbindlicher mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung
geregelt werden, als mit einer privaten Haftpflichtversicherung,
die nicht jedes Risiko abdeckt.

von zuckerhut (Gast)


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Ach Leute, lasst dieses Rumgehacke doch den Anwälten und anderen 
Anzugträgern! Hatten wir doch neulich erst.

von Michael S. (technicans)


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Soll ich meinen Anwalt hier posten lassen?

von Mine Fields (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Es wird wohl auf die Werbung ankommen und auf das wo und wie.

Nein, falsch interpretiert.

Michael S. schrieb:
> Und was ist wenn ich keinen Plan habe? Meines Wissens gibt es keinen
> Planzwang.

Da ist kein "und" zwischen "planmäßig" und "auf gewisse Dauer".

Michael S. schrieb:
> Das ist ein Knackpunkt der sich nicht so einfach wegdiskutieren lässt,

Eben. Keiner wird dir glauben, dass du etwas verkaufst, um Verlust zu 
erzielen.

Michael S. schrieb:
> Ob er sich als Privatverkäufer oder als Gewerblicher Verkäufer outet,

Die allermeisten Ebayverkäufer sind inzwischen gewerblich, weil es da 
schon entsprechende Aktionen gab.

Davon abgesehen muss man sich erst einmal anschauen, ob CE und WEEE 
überhaupt auf gewerbliche Tätigkeit eingeschränkt ist. Ich glaube es 
nämlich nicht. Dann bringt also ein Vorbeimogeln gar nichts, außer dass 
man zusätzlich noch Gefahr läuft, wegen Steuerhinterziehung Probleme zu 
bekommen.

von Michael S. (technicans)


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>Dann bringt also ein Vorbeimogeln gar nichts, außer dass man
>zusätzlich noch Gefahr läuft, wegen Steuerhinterziehung Probleme zu
>bekommen.
Wenn du die Einnahmen in deiner Steuererklärung ohne Herkunftsnennung
angibts, kannste auch nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Evtl. meldet sich noch die Krankenkasse die ihren Teil ab haben will
und das wars.

Chris D. schrieb mal zutreffend: Es kommt auf die Nachhaltigkeit an.

Wenn Bastler, sagen wir mal einmalig 50 Stück Gitarrenverstärker
verkauft z.B. an einem Händler und "verdient" daran 5000 Euro
im Jahr und versteuert die, dann dürfte da kaum was kommen.
Aber wenn da Zweifel bestehen kann man ja die IHK, einen Steuerberater
oder evtl. einen Anwalt fragen. Foren sind wegen kontroverser Meinungen
eh keine verbindliche Auskunftsquelle, eigentlich keiner, außer die
Weisheit höchster deutscher Gerichtsbarkeiten.

von nicht Gast (Gast)


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musikding.de hat sich u.a. auf Gitarreneffektgeräte spezialisiert. Wenn 
du einen guten Bausatz hast und der dort ins Angebot passt, dann kannst 
du den dort anbieten lassen und bist an den Verkaufserlösen beteiligt.

Frag doch mal nach! Die haben immer ein offenes Ohr für so etwas!

von Michael S. (technicans)


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Die vielen Bausätze bei Pollin werden wohl ähnlich vermarktet.

von Arc N. (arc)


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Dann mal eine eindeutige Regelung:
§7 ElektroG
"Elektro- und Elektronikgeräte, die ... erstmals in Verkehr gebracht 
werden, sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig 
zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach 
diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Sie sind außerdem 
mit dem Symbol nach Anhang II zu kennzeichnen, sofern eine Garantie nach 
§ 6 Abs. 3 erforderlich ist..."

Verstöße sind, falls das Umweltbundesamt nicht einschreitet, ein Fall 
für's UWG. Die Bußen sind anscheinend (Google-Suche) ziemlich saftig.

von Michael S. (technicans)


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Für wen, wenn kein Hersteller ersichtlich ist?
Ich dachte das ist ein Rechtstaat wo erst ein Verstoß
bewiesen werden muss.

von Arc N. (arc)


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Michael S. schrieb:
> Für wen, wenn kein Hersteller ersichtlich ist?
> Ich dachte das ist ein Rechtstaat wo erst ein Verstoß
> bewiesen werden muss.

Dann für den Verkäufer...
http://www.elektrog-blog.de/allgemein/busgeld-nach-dem-elektrogesetz

von Loonix (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Für wen, wenn kein Hersteller ersichtlich ist?
> Ich dachte das ist ein Rechtstaat wo erst ein Verstoß
> bewiesen werden muss.

In den entsprechenden Texten wird der Ausdruck "Inverkehrbringer" 
benutzt. Der Vorgang des "in Verkehr bringens" ist immer so deutbar dass 
Hersteller und Verkäufer belangbar sind. Das wurde hier schon oft gesagt 
aber es gibt immer noch einige die meinen sie könnten sich einen eigenen 
Rechtsraum herbeiträumen...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ja, um das ElektroG kommt man nur drumherum, wenn man Bausätze anbietet.
Meines Wissens nach gibt es dazu zwar noch kein Urteil, allerdings 
dürfte es nicht schwierig sein, einen Richter davon zu überzeugen, dass 
mein Beutel mit Bauteilen genauso behandelt werden sollte wie der Beutel 
direkt von Reichelt.

Ansonsten besteht ab dem ersten Gerät Anmelde- und natürlich 
Abgabenpflicht!

Die Gewerbeanmeldung könnte man noch hinauszögern, wenn man zuerst 
wirklich nur einmal z.B. 10 Stück anbietet.

Allerdings verstehe ich nicht, warum die Leute immer so einen 
Riesenschiss vor einer Gewerbeanmeldung haben.

Das ist ein Formular beim Ordnungs-/Gewerbeamt und 20 Euro und der 
Erfassungsbogen fürs FA und danach kostet das üblicherweise erstmal gar 
nix (IHK, Steuern, usw.). Buchführung für z.B. ein Kleingewerbe ist 
Kinderkram: ein paar Kartons für die verschiedenen Posten der EÜR und 
eine Excelliste tun es anfangs allemal.

Die Impressums- und Widerrufsbelehrungspflichten sollte mittlerweile 
jeder herunterbeten können - dazu findet sich auch genug im Netz.

Privatverkauf hat doch nur Nachteile: drohende Abmahnungen, keine 
Absetzbarkeit der Kosten (z.B. Bauteile, Zimmer für Gewerbe, neuen PC, 
Messgeräte ;-), kein Einkauf bei Unternehmen, die nur gewerblich 
beliefern (Würth, etc.) usw.

Also, ich versteh's nicht wirklich.

Und nein: der Papierkram ist nicht schlimm, der hält sich sehr in 
Grenzen.
Und ja: das schafft man locker als Einzelkämpfer.

Chris D.

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