Hallo, ich möchte meine selbstgebauten Gitarreneffekte verkaufen. Es handelt sich um Geräte die mit 9V Batterien oder Netzteilen versorgt werden, sprich mit Kleinspannung arbeiten. Ich frage mich nun was alles von nöten ist um meine Geräte unter's Volk zu bringen. Reicht es einfach ein Kleingewerbe anzumelden oder muss ich da was besonderes beachten?
Für Geräte mit Kleinspannung ist ein Kleingewerbe wahrscheinlich am besten geeignet 8-)
Wenn die Geräte fertig, d.h. nicht als Bausatz, verkauft werden, braucht man eine CE-Konformitätserklärung. Leider ist außerdem inzwischen eine zusätzliche Zahlung wegen ElektroG / WEEE nötig, hier im Forum schon oft disktutert. Diehe dazu auch "Take-e-way".
Sebastian schrieb: > ...man eine CE-Konformitätserklärung. Die man selbst machen kann wenn das Gerät überhaupt ein Gehäuse hat wo man das Zeichen drauf pappen kann. Allerdings sollte das Gerät auch konform sein. > Leider ist außerdem inzwischen eine > zusätzliche Zahlung wegen ElektroG / WEEE nötig, hier im Forum schon oft > disktutert. Diehe dazu auch "Take-e-way". Mal halblang mit diesen Wegelagerern. Ich würde erst mal versuchen einige Stücke so zu verkaufen, z.B. über die Bucht und sehen ob es überhaupt Abnehmer gibt. Später kann man dann immer noch ein Gewerbe anmelden. Bis 17,5k Umsatz/Jahr wäre das vermutlich verzichtbar. Es kommt mehr auf die Anzahl der Geschäftsvorfälle an und bei mehr als ca. 30/Jahr sollte man die Anmeldung erwägen. Empfehlenswert ist vor so einem Schritt immer erst einen Existenzgründungskurs bei der IHK zu belegen und sich so Basisinformationen zu besorgen.
Lieber Bastler, wenn Du hier mal rumgoogelst im .net, findest Du genügend Antworten auf alle Deine Fragen ! Und wie erwähnt: Kleinspannungs- Geräte sind für Kleingewerbe augezeichnet geeignet, wobei bei 9 Volt Betriebsspannung der Verkaufspreis auch nicht höher als 9,-- EUR/ Stck. sein darf !
und warum sollte der verkaufspreis nicht höher als 9 euro liegen?
@Klaus Ausderkasse: Das sollte wohl so eine Art Scherz sein. Soll noch mal einer sagen die Deutschen hätten keinen Humor...
Schon interessant, wie hier immer wieder höchst illegale Tipps gegeben werden.
Stefan L. schrieb: > Schon interessant, wie hier immer wieder höchst illegale Tipps gegeben > werden. Ich dachte du bist Selbständig, aber sicherlich kein Jurist?
Weder noch. Aber was ändert dass an der Tatsache, dass du hier Ratschläge zu illegalem Verhalten gibst?
Stefan L. schrieb: > Weder noch. Aber was ändert dass an der Tatsache, dass du hier > Ratschläge zu illegalem Verhalten gibst? Da du kein Jurist bist, kannst du das kaum beurteilen. Der Hinweis bei der IHK nen Kurs zu belegen ist dir entgangen? Da dürften Zweifel schnell ausgeräumt werden. Wenn das alles so eng wäre wie du glaubst, dann müssten 90% der Ebay-Verkäufer illegal verkaufen, aber anscheinend werden die von der Justiz nicht behelligt. Komisch, nicht?
Michael S. schrieb: > Da du kein Jurist bist, kannst du das kaum beurteilen. So schwer ist das nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe Michael S. schrieb: > Wenn das alles so eng wäre wie du glaubst, dann müssten 90% > der Ebay-Verkäufer illegal verkaufen, aber anscheinend werden die > von der Justiz nicht behelligt. Komisch, nicht? Woran willst du denn erkennen, ob ein Ebay-Verkäufer ein Gewerbe hat?
Stefan L. schrieb: > Michael S. schrieb: >> Da du kein Jurist bist, kannst du das kaum beurteilen. > > So schwer ist das nicht. > > http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe > > Michael S. schrieb: >> Wenn das alles so eng wäre wie du glaubst, dann müssten 90% >> der Ebay-Verkäufer illegal verkaufen, aber anscheinend werden die >> von der Justiz nicht behelligt. Komisch, nicht? > > Woran willst du denn erkennen, ob ein Ebay-Verkäufer ein Gewerbe hat? Ob er sich als Privatverkäufer oder als Gewerblicher Verkäufer outet, aber wenn jemand nur Werkzeug in über 100 Auktionen verkauft dürfte der auch als gewerblicher Verkäufer einzustufen sein was dann Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte der Käufer hat. Aus Wikipedia: * nach außen gerichtete Tätigkeit Es wird wohl auf die Werbung ankommen und auf das wo und wie. Kaufverträge können uneingeschränkt von jedermann geschlossen werden. Werkverträge wären dann schon schwieriger. * selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit Wohl eher wenn ich nicht allein selbständig tätig bin, also auf Beschäftigte angewiesen bin, ansonsten bin ich schon aus dem Säuglingsalter raus und sehr selbständig. * planmäßig auf gewisse Dauer angelegt Und was ist wenn ich keinen Plan habe? Meines Wissens gibt es keinen Planzwang. Ich kann ja was Planlos machen. Man beachte das man ein Gewerbe heute anmelden kann und nächste Woche wieder abmelden kann. Fristen gibts da nicht oder weißt du was in dieser Richtung? * Gewinnerzielungsabsicht Das ist ein Knackpunkt der sich nicht so einfach wegdiskutieren lässt, aber das ist zunächst mal eine Unterstellung die ja nicht eintreten muss, z.B. für die die Verluste vor sich herschieben, um keinen Gewinn zu erzielen. So was gibts. Eher hätte vom Verständnis gepasst: Zusatzeinkommen aus NICHT abhängiger Tätigkeit durch Umsatz . Man kann es drehen und wenden wie man will: Für eine selbständige Tätigkeit ist das Gesamtbild entscheidend und nicht die Erfüllung einiger Punkte, mit der sich sogar die Juristen noch schwer tun. Manche Tätigkeiten werden sogar nicht mal anerkannt. Wäre das nicht der Fall gäbe es zu dem Problem keine Prozesse, weil ja juristisch alles geklärt wäre. Ich kann mich noch vage an eine Regelung erinnern wo es hieß: Wer nach Art und Umfang eine selbständige Tätigkeit nachgeht muss ein Gewerbe anmelden. Scheinbar hat diese Formulierung auch nicht jeden Richter glücklich gemacht und wurde so abgeschafft das man heute überhaupt nicht mehr weiß was korrekt ist. Einzig die Haftungsfrage könnte durch eine Gewerbeanmeldung rechtsverbindlicher mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung geregelt werden, als mit einer privaten Haftpflichtversicherung, die nicht jedes Risiko abdeckt.
Ach Leute, lasst dieses Rumgehacke doch den Anwälten und anderen Anzugträgern! Hatten wir doch neulich erst.
Michael S. schrieb: > Es wird wohl auf die Werbung ankommen und auf das wo und wie. Nein, falsch interpretiert. Michael S. schrieb: > Und was ist wenn ich keinen Plan habe? Meines Wissens gibt es keinen > Planzwang. Da ist kein "und" zwischen "planmäßig" und "auf gewisse Dauer". Michael S. schrieb: > Das ist ein Knackpunkt der sich nicht so einfach wegdiskutieren lässt, Eben. Keiner wird dir glauben, dass du etwas verkaufst, um Verlust zu erzielen. Michael S. schrieb: > Ob er sich als Privatverkäufer oder als Gewerblicher Verkäufer outet, Die allermeisten Ebayverkäufer sind inzwischen gewerblich, weil es da schon entsprechende Aktionen gab. Davon abgesehen muss man sich erst einmal anschauen, ob CE und WEEE überhaupt auf gewerbliche Tätigkeit eingeschränkt ist. Ich glaube es nämlich nicht. Dann bringt also ein Vorbeimogeln gar nichts, außer dass man zusätzlich noch Gefahr läuft, wegen Steuerhinterziehung Probleme zu bekommen.
>Dann bringt also ein Vorbeimogeln gar nichts, außer dass man >zusätzlich noch Gefahr läuft, wegen Steuerhinterziehung Probleme zu >bekommen. Wenn du die Einnahmen in deiner Steuererklärung ohne Herkunftsnennung angibts, kannste auch nicht wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Evtl. meldet sich noch die Krankenkasse die ihren Teil ab haben will und das wars. Chris D. schrieb mal zutreffend: Es kommt auf die Nachhaltigkeit an. Wenn Bastler, sagen wir mal einmalig 50 Stück Gitarrenverstärker verkauft z.B. an einem Händler und "verdient" daran 5000 Euro im Jahr und versteuert die, dann dürfte da kaum was kommen. Aber wenn da Zweifel bestehen kann man ja die IHK, einen Steuerberater oder evtl. einen Anwalt fragen. Foren sind wegen kontroverser Meinungen eh keine verbindliche Auskunftsquelle, eigentlich keiner, außer die Weisheit höchster deutscher Gerichtsbarkeiten.
musikding.de hat sich u.a. auf Gitarreneffektgeräte spezialisiert. Wenn du einen guten Bausatz hast und der dort ins Angebot passt, dann kannst du den dort anbieten lassen und bist an den Verkaufserlösen beteiligt. Frag doch mal nach! Die haben immer ein offenes Ohr für so etwas!
Die vielen Bausätze bei Pollin werden wohl ähnlich vermarktet.
Dann mal eine eindeutige Regelung: §7 ElektroG "Elektro- und Elektronikgeräte, die ... erstmals in Verkehr gebracht werden, sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in Verkehr gebracht wurde. Sie sind außerdem mit dem Symbol nach Anhang II zu kennzeichnen, sofern eine Garantie nach § 6 Abs. 3 erforderlich ist..." Verstöße sind, falls das Umweltbundesamt nicht einschreitet, ein Fall für's UWG. Die Bußen sind anscheinend (Google-Suche) ziemlich saftig.
Für wen, wenn kein Hersteller ersichtlich ist? Ich dachte das ist ein Rechtstaat wo erst ein Verstoß bewiesen werden muss.
Michael S. schrieb: > Für wen, wenn kein Hersteller ersichtlich ist? > Ich dachte das ist ein Rechtstaat wo erst ein Verstoß > bewiesen werden muss. Dann für den Verkäufer... http://www.elektrog-blog.de/allgemein/busgeld-nach-dem-elektrogesetz
Michael S. schrieb: > Für wen, wenn kein Hersteller ersichtlich ist? > Ich dachte das ist ein Rechtstaat wo erst ein Verstoß > bewiesen werden muss. In den entsprechenden Texten wird der Ausdruck "Inverkehrbringer" benutzt. Der Vorgang des "in Verkehr bringens" ist immer so deutbar dass Hersteller und Verkäufer belangbar sind. Das wurde hier schon oft gesagt aber es gibt immer noch einige die meinen sie könnten sich einen eigenen Rechtsraum herbeiträumen...
Ja, um das ElektroG kommt man nur drumherum, wenn man Bausätze anbietet. Meines Wissens nach gibt es dazu zwar noch kein Urteil, allerdings dürfte es nicht schwierig sein, einen Richter davon zu überzeugen, dass mein Beutel mit Bauteilen genauso behandelt werden sollte wie der Beutel direkt von Reichelt. Ansonsten besteht ab dem ersten Gerät Anmelde- und natürlich Abgabenpflicht! Die Gewerbeanmeldung könnte man noch hinauszögern, wenn man zuerst wirklich nur einmal z.B. 10 Stück anbietet. Allerdings verstehe ich nicht, warum die Leute immer so einen Riesenschiss vor einer Gewerbeanmeldung haben. Das ist ein Formular beim Ordnungs-/Gewerbeamt und 20 Euro und der Erfassungsbogen fürs FA und danach kostet das üblicherweise erstmal gar nix (IHK, Steuern, usw.). Buchführung für z.B. ein Kleingewerbe ist Kinderkram: ein paar Kartons für die verschiedenen Posten der EÜR und eine Excelliste tun es anfangs allemal. Die Impressums- und Widerrufsbelehrungspflichten sollte mittlerweile jeder herunterbeten können - dazu findet sich auch genug im Netz. Privatverkauf hat doch nur Nachteile: drohende Abmahnungen, keine Absetzbarkeit der Kosten (z.B. Bauteile, Zimmer für Gewerbe, neuen PC, Messgeräte ;-), kein Einkauf bei Unternehmen, die nur gewerblich beliefern (Würth, etc.) usw. Also, ich versteh's nicht wirklich. Und nein: der Papierkram ist nicht schlimm, der hält sich sehr in Grenzen. Und ja: das schafft man locker als Einzelkämpfer. Chris D.
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