Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wie wird man oder wann ist man Elektrofachkraft


von Bildungssuchender (Gast)


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Hallo,

Szenario: Ich habe bei einem Kumpel einen von einem Elektromeister 
vorgefertigten Schaltschrank angeklemmt. Dies beinhaltet folgendes:
Alte Steckdose (Aufputz) entfernen.
AP Verteilerdose anstatt der Steckdose setzen.
5 x 1,5mm² stinktnormales Verlegekabel zum Schaltschrank ziehen 
(Aufputz).
Im Schaltschrank an die vom Elektromeister perfekt beschriebenen Klemmen 
PE,N,L angeklemmt (Schraubklemmen).
In der Verteilerdose mit Wagos an die Stromversorgung angklemmen.
Die Übrigen 2 Adern sind Reserve.

Dann habe ich mit einem anderen Kumpel (gelernter Elektriker) darüber 
geredet und er meinte das ich keine Elektrofachkraft bin und ich schaun 
soll das mir die BG keinen vorn Latz haut.

Zu Mir: Ich bin gelernter Programmierer (FachInformatiker)
Arbeite aber seit 4 Jahren als Elektroniker für Systeme und Geräte
Bei mir Zuhause habe ich alle Wohnungen selbst Verkabelt und zwar so, 
dass manch anderer gelernter richtig neidisch auf die gute Arbeit wäre.

Was ich bei meinem Kumpel nicht gemacht habe ist eine Isolationsprüfung 
da mir das Messgerät dazu fehlt.

Dennoch kann ich mich mit einem sehr guten Gewissen ins Bettlegen, da 
sauber gearbeitet wurde.

Jetzt die Frage:
Wann ist man Elektrofachkraft (Muss ich den dazugehörigen Beruf lernen?)
Kann man das extern Machen? (z.B. Über externe IHK Prüfunung?)

Google findet alle möglichen Meinungen.

Ist jemand aus der Praxis hier, der dazu was schreiben kann?

Danke vorab

von Vicapota (Gast)


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Hi,

steht in der BGV A3, was man als Elektrofachkraft aber auch wissen 
sollte ;)

http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf

Dort einfach mal nach Elektrofachkraft suchen, dann sollte alles klar 
sein.

von Bildungssuchender (Gast)


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Danke, werd ich mir später gleich durchlesen.

von Bildungssuchender (Gast)


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Wenn ich die BGV A3 richtig deute komme ich auch auf keinen wirklichen 
Nenner.

Ansich ist es mir ja egal. Will das nicht gewerblich machen.
Mir ging es jetzt nur darum, was man eigentlich wirklich (Papiere!) 
braucht
wenn man ganz stink normale 230V "Sachen" macht.
Also Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, Sicherungen, Maschinen bis 230V 
Verkabeln.
Welches Papier? Welche Bescheinigung braucht man Wirklich?
Die BG ist ja eine Sache aber was sagt der Gesetzgeber oder IHK?

Ist scheinbar nicht so einfach dieses Thema.

Für weitere Infos wäre ich dankbar, da meine Neugir mich gerade 
überfällt.

von Sepp (Gast)


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Zu einem ähnlichen Thema:

Ich habe schon bei zwei meinen Kumpels die komplette 
Elektro-Hausinstallation durchgeführt. Ich bin Dipl. Ing. (FH) für 
Elektrotechnik.
Was wäre jetzt eigentlich, wenn einem die Bude abbrennt??
Werde ich da zur Rechenschaft gezogen?

von Bildungssuchender (Gast)


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Das ist auch mein Hintergrundgedanke. Ist auch sicherlich Fallabhängig.
Davon ausgegangen das sauber gearbeitet wurde folgendes:
Die Haftpflicht zahlt nicht bei Gefälligkeiten (Was es exakt ist)

Bei Pfusch wäre es ja eh was anderes.

Ich glaube ich werde heute mittag mal bei der IHK anrufen.
Evtl. hat da jemand die nötigen Infos.

von __tom (Gast)


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Bildungssuchender schrieb:
> was man eigentlich wirklich (Papiere!)
> braucht
> wenn man ganz stink normale 230V "Sachen" macht.
> Also Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, Sicherungen, Maschinen bis 230V
> Verkabeln.

streng genommen musst du dazu meister sein. selbst ein normaler, 
gelernter elektroinstallateur darf das nicht ohne meister im rücken.

du könntest aber die installation der anlage von dem meister abnehmen 
lassen (ja, das kostet geld), dann bist du auf der sichereren seite wenn 
es mal darum geht das das haus abgebrannt ist.

von Bildungssuchender (Gast)


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Das Abnehmen lassen VOR Intebriebnahme wäre die logische Konsequenz.
Man hat ja dennoch ordentlich gespaar wegen Eigenleistung.
Sofern es richtig gemacht wurde :-)

von __tom (Gast)


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korrekt. solange es spannungsfrei ist darfst du eigentlich alles machen, 
in betrieb nehmen darfst du es aber nicht. ob das bei so einfachen 
sachen günstiger wird, wage ich aber zu bezweifeln ;)

von Bürovorsteher (Gast)


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> Was wäre jetzt eigentlich, wenn einem die Bude abbrennt??
> Werde ich da zur Rechenschaft gezogen?

Ja.

von Harald Wilhelms (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2135420:

> "Fachkraft" , was immer das auch sein mag,

Eine Fachkraft ist ein Mensch, der genügend Kraft hat, Sachen
aus Fächern rauszuholen.
:-)
Gruss
Harald

von Harald Wilhelms (Gast)


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Sepp schrieb:
> Zu einem ähnlichen Thema:
>
> Ich habe schon bei zwei meinen Kumpels die komplette
> Elektro-Hausinstallation durchgeführt. Ich bin Dipl. Ing. (FH) für
> Elektrotechnik.

Ich auch. Während meiner Ausbildung an der FH und auch vorher
wärend meiner ehre als Elektromechaniker habe ich aber nie
genaueres über irgendwelche VDE-Vorschriften gelernt. Meine
diesbezüglichen Kenntnisse habe ich von meinem Vater, einem
Elektromeister, etwa seit meinem 12. Geburtstag erworben.
(Vorher durfte ich nur die Taschenlampe halten. :-)   )
Gruss
Harald

von Harald Wilhelms (Gast)


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__tom schrieb:
> Bildungssuchender schrieb:
>> was man eigentlich wirklich (Papiere!)
>> braucht
>> wenn man ganz stink normale 230V "Sachen" macht.
>> Also Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, Sicherungen, Maschinen bis 230V
>> Verkabeln.
>
> streng genommen musst du dazu meister sein. selbst ein normaler,
> gelernter elektroinstallateur darf das nicht ohne meister im rücken.

Gesetzlich wohl schon. Leider gibt es da noch zusätzliche Regelungen
von den EVUs. :-(
Gruss
Harald
PS: Wie macht man das eigentlich in anderen Ländern, wo man ja oft
überhaupt keine Meister und Gesellen kennt?

von Bildungssuchender (Gast)


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Muss es ein Meister sein oder reicht auch ein Techniker?

von Bildungssuchender (Gast)


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Ups, die Frage war unnötig. Bitte streichen. Sorry

von Paul (Gast)


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>PS: Wie macht man das eigentlich in anderen Ländern, wo man ja oft
>überhaupt keine Meister und Gesellen kennt?

In der DDR gab es Elektroinstallationsmaterial (Schuko) nur gegen 
Vorlage des Befähigungsausweises (Meister, Elektriker).

von Bildungssuchender (Gast)


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Ich hab jetzt mal telefoniert.
Folgende Aussage von der IHK:
Privat darf man erstmal garnix! Punkt.

Mein Ziel ist aber es zu drüfen. Deswegen habe ich mit dem 
Sachbearbeiter
die Sache mal hochgesponnen:
Grundsätzlich ist ein Gewerbe nötig. Egal ob nebenbei oder vollzeit.
Für das Gewerbe benötigt man die Zulassung von der Innung.
Die Zulassung bekommt man "voraussichtlich" auf folgenden Wegen:
- Berufsausbildung die die Elektrofachkraft beinhaltet.
  Das wären alle Elektroberufe.
  Unterverteilung machen?
  Nur wenn man diese Tätigkeit als Elektrofachkraft ausgeübt hat
  und dies bescheinigt bekommen hat.
  Jetzt !kann! die Innung dieser Person das genehmigen.
  Wird aber eher nicht Praktiziert. Soweit die Aussage.
- Meisterbrief Elektro in der Tasche
  Damit wird die Innung dies für das Gewerbe genehmigen.
  Dann darf man vom Gewerbe aus solche Tätigkeiten ausüben.

Soweit die Infos die ich dem Gespräch entnehmen konnte.
Für mich soweit eine klare Aussage.

Die Handwerkskammer werde ich auch nochmal anrufen, mal sehen was die 
Sagen.

von Sepp (Gast)


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Vielen Dank für die Info!

Anscheinend interessiert den Energieversorger nur der "Übergabepunkt" 
nach den 3 NH-Sicherungen und dem Stromzähler! Also nur das, was 
verplombt wird. Was dann kommt, ist wohl egal.
Denn ich hatte Angst, ohne Meister-Abnahme würde der Energieverorger 
keinen Strom liefern. Dem ist aber nicht so.

von Interessierter (Gast)


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Hallo zusammen,

mich würde das Ergebnis auch sehr interessieren! Vor allem, weil ich 
mich auch schon mal mit ähnlicher Problematik beschäftigt habe.

Ich wollte damals wissen, ob Ings bzw. Techniker auch Elektroanlagen 
abnehmen dürfen, bzw. welche Prüfungen oder Voraussetzungen dafür nötig 
sind.

Meine letzte Erkenntnis war so, dass Ings oder Techniker prinzipiell die 
Ausbildung dazu haben. Sie müssen jedoch ein Gewerbe anmelden und sich 
bei der Innung eintragen lassen. So müsste es funktionieren!?

Ich habe auch schon ziemlich viel nebenher gemacht. Ich weiß auch, dass 
alles technisch, bzw. nach Vorschrift richtig war. Das hilft nur alles 
nix, wenn es drauf an kommt.

Die Meinung der HWK wäre trotzdem noch interessant.

Ich hab auch schon mit einem befreundeten Elektromeister darüber geredet 
und wir sind nicht wirklich auf einen grünen Zweig gekommen.
Er darf Elektroanlagen abnehmen, obwohl ich manchmal Zweifel an seinem 
Verständnis für Elektrotechnik habe. Er weiß zwar, wie nach VDE alles 
gemacht werden muss, aber er versteht oft einfache elektrische 
Zusammenhänge nicht. Wenn es Probleme gibt ruft er mir oft an, weil er 
es einfach nicht versteht.

Ich habe oft das Gefühl, dass die Meisterausbildung nur was mit 
Personalführung und BWL zu tun hat. Ich kenne aber auch nur diesen 
Meister, darum kann ich mich auch täuschen.

Zumindest ärgert es mich, dass er solche Sachen machen darf und ich 
nicht.

Gruß

von Michael S. (technicans)


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Bildungssuchender schrieb:
> Ich hab jetzt mal telefoniert.
> Folgende Aussage von der IHK:
> Privat darf man erstmal garnix! Punkt.
Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe schon. Ansonsten dürfte
man ja kein Elektromaterial in den Baumärkten bekommen.
> Mein Ziel ist aber es zu drüfen. Deswegen habe ich mit dem
> Sachbearbeiter
> die Sache mal hochgesponnen:
Spinnen ist nix neues bei den Verbänden, vor allem die HWK existiert
ja schon seit dem Mittelalter und manchmal verhalten die sich auch so.
Die Ignorieren sogar Gesetze. Als für einige Berufe der Meisterzwang
fiel war bei denen sicher die Hölle los.
> Grundsätzlich ist ein Gewerbe nötig. Egal ob nebenbei oder vollzeit.
Bei Gewinnerzielungsabsicht schon, aber nicht bei Eigenleistung oder 
Nachbarschaftshilfe.
> Für das Gewerbe benötigt man die Zulassung von der Innung.
Die Innungen sind örtliche Fachinteressenverbände d. Selbständigen
unter der Schirmherrschaft der Handwerkskammer. Unterschied ist
eigentlich nur, das die Mitgliedschaft bei der Innung freiwillig
und bei der HWK Pflicht ist und die lokale Zuständigkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Innung
Die IHK ist für die Industrie und den Handel zuständig, deswegen heißen
die ja Industrie und Handels-Kammer, nix weiter.
Die tatsächliche Zuständigkeit liegt aber bei der Handwerkskammer,
weil es sich um ein klassische Handwerk mit gefahrgeneigtem Berufsbild 
handelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Industrie-_und_Handelskammer
> Die Zulassung bekommt man "voraussichtlich" auf folgenden Wegen:
> - Berufsausbildung die die Elektrofachkraft beinhaltet.
Ja.
>   Das wären alle Elektroberufe.
Nein, es gibt auch Berufsbilder wie den Elektromaschinenmechaniker, der
z.B. Motore und Transformatore wickelt. Selbst wenn es da
Berührungspunkte gibt sind die Abschlüsse nicht gleich und müssen 
differenziert  werden.
>   Unterverteilung machen?
Für eine zertifizierte Elektrofachkraft wie den Elektroinstallateur
dürfte das kein Problem sein, fachlich wie rechtlich.
>   Nur wenn man diese Tätigkeit als Elektrofachkraft ausgeübt hat
>   und dies bescheinigt bekommen hat.
Nicht die Tätigkeit allein , sondern das erfolgreiche Absolvieren
der Ausbildung und Abschluß der Prüfung.
>   Jetzt !kann! die Innung dieser Person das genehmigen.
Ich glaube nicht das die Innung da was zu sagen hat da es ja eine
Interessenvertretung regionaler Selbständiger ist welche aber nicht
alle ausbilden. Das ist Sache der HWK die Landesweit bzw. Bundesweit 
zuständig ist. Außerdem bestünde immer die Gefahr das so eine
Interessenvertretung die Ansiedlung von Konkurrenz verhindern
versuchen würde und das die Wahl freier Berufsausübung behindern würde.
Undenkbar.
>   Wird aber eher nicht Praktiziert. Soweit die Aussage.
?
> - Meisterbrief Elektro in der Tasche
Das ist ja der große Befähigungsnachweis der zum Ausbilden und
gründen eines Elektrofachbetriebes berechtigt. Eine EVU- 
Freischaltgenehmigung ist dann eine Extra-Geschichte.
>   Damit wird die Innung dies für das Gewerbe genehmigen.
Ein paar Unterschiede wird es da wohl noch geben.
>   Dann darf man vom Gewerbe aus solche Tätigkeiten ausüben.
Wenn man den Nachweis der Befähigung erbracht hat, sicher, aber
ein bisschen Kabel einputzen ist ja nicht das ganze Berufsbild.
Das ist noch viel umfangreicher und dafür muss man Dreieinhalb Jahre
in die Lehre gehen.
> Soweit die Infos die ich dem Gespräch entnehmen konnte.
> Für mich soweit eine klare Aussage.
Lass dir das mal schriftlich geben, ansonsten ist das nur
Schall und Rauch.
> Die Handwerkskammer werde ich auch nochmal anrufen, mal sehen was die
> Sagen.
Die werden vermutlich das selbe sagen aber mit dem deutlichen Hinweis
das die das Sagen haben und nicht die IHK.

Nach meinem Verständnis sind Elektrofachkräfte nur die Personen
die eine Fachausbildung in Theorie UND Praxis erfolgreich absolviert
haben und die das Recht erworben haben diese Berufsbezeichnung zu 
führen.
Das Recht wird mit dem Eintragen in die Handwerksrolle bescheinigt.
Welche Berufsbilder nun von der HWK anerkannter Maßen zu den 
Elektrofachkräften gerechnet wird, müsste man die fragen.
Wikipedia ist da allerdings anderer Meinung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft
Kenntnisse von Normen werden in der Berufsausbildung kaum vermittelt.
Allein VDE 0100 hat ja schon über 500 Einzelnormen. Das ich in der
Ausbildungszeit gar nicht zu schaffen. Wenn es auf dem Ausbildungsplan
steht, werden  vielleicht 10% behandelt.
Bei der Meisterausbildung ist der Anteil dann bedeutend höher.

Nicht zu den Berufsbild der Elektrofachkraft dürften Elektroingenieure, 
Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer und Elektroniker aller Art 
zählen weil das häufig anders gelagerte oder nur theoretische 
Ausbildungen sind, aber ich kann das nicht verbindlich sagen.

Irrtum vorbehalten.

von Michael S. (technicans)


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Interessierter schrieb:
> Hallo zusammen,
>

> Ich wollte damals wissen, ob Ings bzw. Techniker auch Elektroanlagen
> abnehmen dürfen, bzw. welche Prüfungen oder Voraussetzungen dafür nötig
> sind.
Nein, es sein denn sie sind durch einen Elektromeister bevollmächtigt.
> Meine letzte Erkenntnis war so, dass Ings oder Techniker prinzipiell die
> Ausbildung dazu haben. Sie müssen jedoch ein Gewerbe anmelden und sich
> bei der Innung eintragen lassen. So müsste es funktionieren!?
Den Ingenieur kann man nach einer Berufsausbildung erwerben wenn man 
Abitur oder den Elektrotechniker/meister gemacht hat.
Fachhochsschulreife braucht man halt dafür.
Die, die nur Abi und dann das Studium absolviert haben, fehlt ja die 
Berufspraxis. Allerdings kann die ja durch Berufsausübung erworben
werden was mir allerdings als eine Gratwanderung erscheint.
Problem ist, das die Praxis nicht nachgewiesen wird und praktische
Prüfungen werden auch nicht abgenommen, soweit mein Kenntnisstand.
> Ich habe auch schon ziemlich viel nebenher gemacht. Ich weiß auch, dass
> alles technisch, bzw. nach Vorschrift richtig war. Das hilft nur alles
> nix, wenn es drauf an kommt.
>
> Die Meinung der HWK wäre trotzdem noch interessant.
Die Meinung der Handwerkskammer wird wohl etwas mittelalterlich anmuten,
warum sollten die auch auf ihre jahrhunderte alten Privilegien 
verzichten?
> Ich hab auch schon mit einem befreundeten Elektromeister darüber geredet
> und wir sind nicht wirklich auf einen grünen Zweig gekommen.
Wundert mich gar nicht.
> Er darf Elektroanlagen abnehmen, obwohl ich manchmal Zweifel an seinem
> Verständnis für Elektrotechnik habe. Er weiß zwar, wie nach VDE alles
> gemacht werden muss, aber er versteht oft einfache elektrische
> Zusammenhänge nicht. Wenn es Probleme gibt ruft er mir oft an, weil er
> es einfach nicht versteht.
Vielleicht hat er die Prüfung ja nur mit Ach und Krach geschafft.
> Ich habe oft das Gefühl, dass die Meisterausbildung nur was mit
> Personalführung und BWL zu tun hat. Ich kenne aber auch nur diesen
> Meister, darum kann ich mich auch täuschen.
Das ist ja der Schwerpunkt der Meisterausbildung. Elektrotechnik
wird da nur noch mal aufgefrischt weil das ja schon mal dran war.
Die Meisterprüfung können ja auch nur die ablegen die die Voraussetzung
dafür erfüllen und das ist nun mal der Abschluss der Gesellenprüfungen.
Es mag Ausnahmen geben, aber ob die wirklich funzen, möchte ich doch mal 
bezweifeln.
> Zumindest ärgert es mich, dass er solche Sachen machen darf und ich
> nicht.
Willst du mit Strippen ziehen dein Geld verdienen?
Du überschätzt die Erfahrung und so gut ist der Verdienst da auch nicht.
In Wohnungen ist die Installation nicht so kompliziert.
Abnehmen kann das ein Elektromeister gegen eine Prüfgebühr und der
Hausanschluß ist nicht so aufwändig das darin viel Sparpotenzial
zu erwarten ist. Das kann dann der Fachbetrieb machen.

In aller Regel gibt es keine Genehmigungspflicht für Elektroanlagen
in Wohnungen, weder Bauaufsichtsrechtlich noch Versicherungsrechtlich
oder einem anderem mir bekanntem Recht. Die Haftung für die gewerbliche 
Erstellung erlischt nach VOB ohnehin nach fünf Jahren und Beweise für 
Pfusch sind oft kaum möglich. Und auch Fachkräfte pfuschen manchmal.

von Axel (Gast)


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Meines Wissens ist das gar nicht so klar geregelt. Es gibt da einen 
Haufen Verordnungen zu, die liegen aber teilweise in einer Grauzone.

Grundsätzlich ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft, was er mit 
der Prüfungnachgewiesen hat. Allerdings muss eine Elektrofachkraft eben 
auch erkennen, wenn sie etwas nicht kann. Wer meint, Elektroinstallation 
im Haus wäre ohne entsprechende Messausrüstung zu machen, ist sicher 
keine Elektrofachkraft :-)

Ansonsten ist in den Tarifbedingungen der EVU vorgesehen, dass nur 
Personen, die ins Installateuersverzeichniss eingetragen sind, an 220V 
mit Verbindung zum Stromnetz arbeiten dürfen. Da wird man nur 
eigetragen, wenn man z. B. die Geräte nachweist, eine 
Haftpflichtversicherung etc.

Allerdings scheint mir die Rechtsverbindlichkeit dieser Verordnung recht 
begrenzt. Erstmal ist das ein Vertrag zwischen dem EVU und dem Abnehmer 
und kein allgemein gültiges Gesetz. Da kann jetzt das EVU auf 
Vertragsbruch klagen, wenn denen was passiert oder das Netz nicht 
anschliessen.

Ich muss allerdings sagen, dass ich bei Nachbarn grundsätzlich nichts am 
Stromnetz mache. Wenn da einer hopps geht, bin ich dran, und ohne 
entsprechende Versicherung kann das teuer werden. Im eigenen Haus mache 
ich alles selbst, weil ich nur dann weis, dass es ordentlich gemacht 
wird. Ich habe während des Studiums häufer als Elektrikeraushilfe 
gearbeitet und habe eine Vorstellung, was das abgeht. Da es da um das 
Leben meiner Familie geht, ist es mir da wichtiger, dass gar nicht erst 
was passiert, als dass ich nachher jemanden verklagen kann.

Gruss
Axel

von Interessierter (Gast)


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>Willst du mit Strippen ziehen dein Geld verdienen?

Nein, auf keinen Fall! Ich bin mit meinem Job in der 
Elektronikentwicklung sehr zufrieden.

Nur ich mache wirklich oft für Bekannte was nebenher. Und dann will ich 
auch, dass es nicht nur technisch, sondern auch rechtlich Hand und Fuss 
hat was ich tue.

Damals habe ich mir erhofft, dass es vielleicht eine Art Prüfung oder so 
was an der HWK gibt, mit der man sich, bei Bestehen, für so etwas 
befähigt.

Naja, manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die da noch im 
Mittelalter leben und mit ihrem fetten Arsch nicht von ihren damals 
entstandenen Privilegien runter gehen.

>In aller Regel gibt es keine Genehmigungspflicht für Elektroanlagen
>in Wohnungen, weder Bauaufsichtsrechtlich noch Versicherungsrechtlich
>oder einem anderem mir bekanntem Recht. Die Haftung für die gewerbliche
>Erstellung erlischt nach VOB ohnehin nach fünf Jahren und Beweise für
>Pfusch sind oft kaum möglich. Und auch Fachkräfte pfuschen manchmal.

Ist das wirklich so? Ich denke schon, dass sich mal ne Versicherung quer 
stellt, wenn der Brand von der Elektroanlage kommt und es kein 
Fachbetrieb installiert hat.

Denke ich zumindest, ich kann es nicht belegen.

Gruß

von Michael S. (technicans)


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Axel schrieb:

> Grundsätzlich ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft, was er mit
> der Prüfungnachgewiesen hat.
Mit dem Diplom allein, wohl kaum, da das nur ein Theroienachweis ist 
aber noch keine praktische Befähigung beweist und auf den Nachweis kommt 
es an.
> Allerdings muss eine Elektrofachkraft eben
> auch erkennen, wenn sie etwas nicht kann. Wer meint, Elektroinstallation
> im Haus wäre ohne entsprechende Messausrüstung zu machen, ist sicher
> keine Elektrofachkraft :-)
Messen können, ist ja nun ein winziger Teil an Tätigkeiten und kann
als Bestandteil des Unfallverhütungsschutzes betrachtet werden den man 
kennen muss.  Auf die Breite und Tiefe von Kenntnissen UND Erfahrung in 
dem Bereich kommt es an und die hat ein gewöhnlicher Ingenieur nicht.
> Ansonsten ist in den Tarifbedingungen der EVU vorgesehen, dass nur
> Personen, die ins Installateuersverzeichniss eingetragen sind, an 220V
> mit Verbindung zum Stromnetz arbeiten dürfen.
Gewöhnlich ist es ein 400V/230Volt-Netz (früher 380V/220V) und das schon 
seit weit über 10 Jahren.
> Da wird man nur
> eigetragen, wenn man z. B. die Geräte nachweist, eine
> Haftpflichtversicherung etc.
Den Meister brauchste auch dazu, Geselle reicht sicher nicht und
Ingenieur allein kann ich mir nicht vorstellen, meist tun sich zwei
da zusammen und ergänzen sich.
> Allerdings scheint mir die Rechtsverbindlichkeit dieser Verordnung recht
> begrenzt. Erstmal ist das ein Vertrag zwischen dem EVU und dem Abnehmer
> und kein allgemein gültiges Gesetz. Da kann jetzt das EVU auf
> Vertragsbruch klagen, wenn denen was passiert oder das Netz nicht
> anschliessen.
Da wird es wohl auch Gesetze zu geben und die Handwerkskammern werden da
wohl auch den Daumen drauf haben.
> Ich muss allerdings sagen, dass ich bei Nachbarn grundsätzlich nichts am
> Stromnetz mache. Wenn da einer hopps geht, bin ich dran, und ohne
> entsprechende Versicherung kann das teuer werden.
Wenn die rechtliche Grundlage gegeben ist und du nicht grob fahrlässig 
oder vorsätzlich handelst bis du, mithelfende FAmilienangehörige und 
Nachbarn über die BG versichert, dasselbe ist wenn du baust und der 
Nachbar macht was bei dir. Im Zweifel kann man sich bei der BG
erkundigen. Nur mit dem Begriff "Nachbar" sollte man nicht so großzügig 
sein, denn nicht jeder verdient diese Bezeichnung.
> Im eigenen Haus mache
> ich alles selbst, weil ich nur dann weis, dass es ordentlich gemacht
> wird.
Ordentlichkeit reicht manchmal nicht, man muss auch das Wissen und die
Befähigung haben so eine Arbeit fachgerecht anzufertigen. Und da gibt
es so einiges zu beachten. Aber man kann die Arbeit ja abnehmen lassen
was auch nicht die Welt kostet, wenn man nicht ohnehin jemand persönlich 
kennt der das mal begutachtet.

> Ich habe während des Studiums häufer als Elektrikeraushilfe
> gearbeitet und habe eine Vorstellung, was das abgeht.
Das ist zwar ein Ansatz, aber kein vollwertiger Ersatz für dreieinhalb 
Jahre praktischer und theoretischer Ausbildung mit erfolgreichem
Abschluss. Mit solchen Vorkenntnissen wären allenfalls leichte einfache
Elektroarbeiten dir zuzumuten.
> Da es da um das
> Leben meiner Familie geht, ist es mir da wichtiger, dass gar nicht erst
> was passiert, als dass ich nachher jemanden verklagen kann.
Dafür gibts ja dann Fachkompetenz und Sicherheitstechnik um den Schutz
möglichst zu gewährleisten.

@Interessierter
>Damals habe ich mir erhofft, dass es vielleicht eine Art Prüfung oder so
>was an der HWK gibt, mit der man sich, bei Bestehen, für so etwas
>befähigt.
Na, ob sowas dich rechtlich für unfachmännisches Pfuschen freispricht,
möchte ich doch bezweifeln. Im Streitfall kann ein Sachverständiger
das inmmer anders sehen, selbst eine qualifizierte Fachkraft, selbst
mit dem höchsten Befähigungsnachweis. Die größte Sicherheit hat man
nur durch eine grundsolide erfolgreiche Ausbildung die auch ständig 
gepflegt wird.

>Ist das wirklich so? Ich denke schon, dass sich mal ne Versicherung quer
>stellt, wenn der Brand von der Elektroanlage kommt und es kein
>Fachbetrieb installiert hat.
Meines Wissens gibts keine Nachweispflicht gegenüber den Versicherungen.
Wenn die Pfusch wittern müssen die den NACHWEIS führen und nicht du.
Wann und von wem an die Anlage Hand angelegt wurde weiß doch die 
Versicherung nicht und kann das auch kaum herausbekommen.
Das soll jetzt kein Hinweis sein, munter rumzupfuschen weil einem
vielleicht nie was haftungspflichtig passieren kann.
Man muss eben stets selbst entscheiden ob man sich das zutraut.
Ich bin z.B. keine Kfz-Fachkraft, trotzdem weiß ich was ich mir
zutrauen kann am Auto selber zu machen und das mache ich auch, z.B.
die Bremsen zu reparieren. Für andere würde ich das wahrscheinlich nicht 
machen oder es gegebenenfalls noch mal von jemanden überprüfen lassen
ob man da nichts falsch gemacht hat. Es geht damit nicht um 
Haftungsabwälzung, sondern Gefahrenabwehr durch das Vier-Augen-Prinzip.

von Frank S. (franksanderdo)


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Hallo zusammen,

Versicherungen sind ein eigenes Thema fürchte ich. Die Versichereungen 
machen sich da das Leben vergleichsweise leicht.
Generell gilt:
Versicherung des (Haus)Eigentümers:

Eine nicht fachgerechte Montage führt automatisch zum Verlust des 
Versicherungsleistung.

Damit kommt die Versicherung des Installateurs ins Spiel. Wenn der keine 
hat (weil der Nachbar mir damit geholfen hat)... Bleibt der Eigentümer 
auf den Koste sitzen oder sucht eine Zivilrechtliche Lösung.

Ich zitiere jetzt mal einen Bekannten:
"...Nicht fachgerecht ist (in den Augen der Versicherungsgutachter) jede 
(feste) Installation welche einen Schaden verursacht..."
Dazu gehört auch die selbst montierte Steckdose ;-)

Dann sind da noch die Steckdosen, Schalter... im Baumarkt zu kaufen ;-)
Auch hier gilt diese sind Fachgerecht zu installieren. Wieder machen 
sich Versicherungen das Leben sehr einfach:
Fachgerechte Montage kann nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt 
werden.

Ach ja, zu aller Beruhigung:
Ich arbeite weder für eine Versicherung noch für einen der 
Interessenverbände ;-)

von Axel (Gast)


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>Eine nicht fachgerechte Montage führt automatisch zum Verlust des
>Versicherungsleistung.

Wo steht das geschrieben ?

Ich halte das für ziemlichen Quatsch, weil jeder Schaden letztlich auf 
einen Fehler von irgendwas oder irgendwem zurückzuführen ist. Aber in 
der Regel muss schon grobe Fahrlässigkeit vorliegen, damit die 
Versicherungen von der Zahlung frei sind.

Wobei natürlich eine VDE gerechte Installation in der Regel nicht 
abfackelt.

Aber ob es schon grob fahrlässig ist, wenn man ein Kabel nicht weit 
genug in eine Wago-Klemme geschoben hat und die dann anfängt zu zündeln 
?

Gruss
Axel

von Maulwurf (Gast)


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Hallo
Wir müssen für jedes Objekt ein Abnahmeprotokoll erstellen.
Das beinhaltet u.A. Isolations- und Schleifenwiederstände sowie Anzahl 
der Stromkreise, Absicherung und so weiter.
Darauf ist die erstellende Firma genauso vermerkt wie der Name des 
verantwortlichen Elektromeisters.
Dieses geht dem Kunden mit der Schlussrechnung zu.
Eine Kopie bleibt bei uns mit der Rechnung, die 10 Jahre aufzubewahren 
ist.
Brennt die Hütte ab oder es kommt zu einem Schaden der auf Strom beruht 
ist dieses Protokoll der Versicherung vorzulegen oder der Name der 
ausführenden Firma anzugeben.Bei deren Fahrlässigkeit holt sie sich dort 
das Geld zurück. Ist dieses nicht möglich da kein Protokoll existiert 
braucht die Versicherung nicht zu zahlen, da kein Nachweis über die 
sach- und fachgerechte Installation vorhanden ist.
Solange nichts passiert ist alles gut.

Gruss Bernd

von Axel (Gast)


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Dazu mal ein interessanter Link:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=120515&;

Gruss
Axel

von Michael S. (technicans)


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Frank Sander schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> Versicherungen sind ein eigenes Thema fürchte ich. Die Versichereungen
> machen sich da das Leben vergleichsweise leicht.
> Generell gilt:
> Versicherung des (Haus)Eigentümers:

Ne, das Risiko ist übertragbar auf den Nutzer der darauf Zugriff hat.
Z.B. Mietern haben eine Aufsichtspflicht, Mängel oder Schäden, sofern
die für dem normalen Bürger erkennbar sind, dem Eigentümer zu melden.
Dann hat der Eigentümer den schwarzen Peter.
> Eine nicht fachgerechte Montage führt automatisch zum Verlust des
> Versicherungsleistung.
Nicht unbedingt, wenn die Folgen vermeidbar gewesen wären und wenn
die von der Versicherung nachgewiesen werden können.
> Damit kommt die Versicherung des Installateurs ins Spiel. Wenn der keine
> hat (weil der Nachbar mir damit geholfen hat)... Bleibt der Eigentümer
> auf den Koste sitzen oder sucht eine Zivilrechtliche Lösung.
Hm, der Nachbar als Verursacher haftet trotzdem mit seinem ganzen
Vermögen und kann 30 Jahre lang gepfändet werden ansonsten kann
man dem zustimmen. In aller Regel haben die Eigentümer 
Haftpflichversicherungen.
> Ich zitiere jetzt mal einen Bekannten:
> "...Nicht fachgerecht ist (in den Augen der Versicherungsgutachter) jede
> (feste) Installation welche einen Schaden verursacht..."
> Dazu gehört auch die selbst montierte Steckdose ;-)
Auch eine fachgerecht montierte Steckdose kann einen Schaden 
verursachen.
Eine Steckdose kann auch durch unsachgemäßen Gebrauch einen Schaden 
verursachen und wer haftet dann? Wohl der Verursacher, oder?
Prinzip der Fahrlässigkeit und des unsachmässigem Gebrauchs.
> Dann sind da noch die Steckdosen, Schalter... im Baumarkt zu kaufen ;-)
> Auch hier gilt diese sind Fachgerecht zu installieren. Wieder machen
> sich Versicherungen das Leben sehr einfach:
> Fachgerechte Montage kann nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt
> werden.
Da muss man sich fragen ob die Baumärkte und Hersteller da nicht
auch mithaften wenn die Gewinne erzielen mit so einer Alibiausrede, 
insbesondere wenn die Qualität nicht in Ordnung ist.
Bei Hornbach hatte ich mal Lüsterklemmen reklamiert, die, wollte man
die richtig fest anschrauben der Metallblock zerbrach und das
reihenweise. Nicht gerade ein geringer Mangel in der Elektrotechnik.
Also ein GS-Zeichen hätten die nicht verdient. Ob Hornbach da was
unternommen hat, hab ich dann nicht weiter verfolgt.
Ich hab dann welche von Obi genommen die so stabil waren wie man das 
erwartet.
>
> Ach ja, zu aller Beruhigung:
> Ich arbeite weder für eine Versicherung noch für einen der
> Interessenverbände ;-)
Das hab ich mir fast gedacht und ein Anwalt biste genauso wenig wie 
icke.
Jedenfalls haste von Gefährdungshaftung wohl noch nie was gehört und das
auch Fachbetriebe und Fachkräfte haften können. Da reicht es schon sich 
nicht an die aktuellen Regeln der Technik zu halten und schon haste die
A..Karte gezogen.

von Bildungssuchender (Gast)


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Huch, der Thread hat doch einiges aufgewühlt.

Meine uhrsprüngliche Intention ging eigentlich nur in die Richtung ab 
wann man es wirklich darf. In Bezug auf Papieren die man daheim im 
Ordner hat.

War ja nur eine Frage aus Neugier. Ein Kabel mit drei Wagos verklemmen 
mach ich trotzdem wenn mein anderer Kumepl fragt.

HWK hab ich noch nicht angerufen kommt dann am Montag, heute wirds 
zeitlich nix mehr. IHK hat auch 25 Minuten gedauert, der gute Mann am 
Telefon hat sich wirklich Zeit dafür genommen.

Gestern hab ich abermals mit meinem Kumpel (der gelernte Elektriker) 
darüber geredet. Da hat sich eine Weitere Frage aufgetan.
Kann eigentlich jeder einfach ein Gewerbe anmelden und z.B. Handydisplay 
tauschen? Davon ausgegangen das derjenige der das macht dies auch 
wirklich kann.

von Bildungssuchender (Gast)


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Das ist sowieso immer richtig. :-)

Es geht aber um das ernsthafte an der Sache.
Wann darf / wann ist es erlaubt.
Geht es in die gleiche Richtung wie Unterverteilung, also z.B. 
Elektrofachkraft mit Richtung Voltzahl < 12V?
Oder ist es bei mobilen Geräten anders?
Bzw. ist es bei geräte anders die über ein externes Netzteil geladen 
werden?

Es sind fragen der Neugier. Keiner möchte dumm sterben :-)

von Sebastian (Gast)


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> Kann eigentlich jeder einfach ein Gewerbe anmelden und z.B. Handydisplay
> tauschen? Davon ausgegangen das derjenige der das macht dies auch
> wirklich kann.

Ja. Denn es ist nicht nur Schutzkleinspannung, sondern vor allem vom 
öffentlichen Stromnetz getrennt. Und für die Reparatur von 
Mobiltelefonen gilt kein Meisterzwang.

von Michael S. (technicans)


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Solange es nicht Gefahrgeneigt ist.

von hicks (Gast)


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> Was wäre jetzt eigentlich, wenn einem die Bude abbrennt??
> Werde ich da zur Rechenschaft gezogen?

Ja natürlich, aber unabhängig davon, ob du Elektromeister oder "nur" 
Dipl.-Ing. bist. Wenn du dich bei der Installation aber an alle 
Vorschriften gehalten hast und dir keine Schuld am Brand in die Schuhe 
geschoben werden kann, kann dir dann wohl kaum wer was wollen.

von ....... (Gast)


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> Ja. Denn es ist nicht nur Schutzkleinspannung, sondern vor allem vom
> öffentlichen Stromnetz getrennt. Und für die Reparatur von
> Mobiltelefonen gilt kein Meisterzwang.

Ja aber an Funkgeräten (Sender und Empfänger), und nichts anderes ist 
ein Handy, darf doch nicht jeder rumfummeln. Oder war das nur damals zu 
Zeiten des FAG so?

von Elektrickser (Gast)


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....... schrieb:
> Sender und Empfänger

:-(((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((

Und jetzt überleg mal selbst.

von Dipl.-Gott (Gast)


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Axel schrieb:

> Grundsätzlich ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft, was er mit
> der Prüfungnachgewiesen hat.

Da habe ich arge Zweifel! In der Richtung Energietechnik absolvierten 
wir im Diplomfachstudium einen, ich wiederhole, einen 
Laborpraktikumsversuch zur Niederspannung in Gebäuden.

Ich z.B. weiß de facto NICHTS, ABSOLUT NICHTS über Installation von 
Licht, E-Herd, Sicherungen und Hausanschluß. Die Lehre in der 
Energietechnik hört in der Mittelspannungsebene auf; von der 
Niederspannung weiß die Universität, daß es sie gibt, und dort, wo 
glücklicherweise einer der sehr seltenen Schaltgeräteexperten sitzt, 
erfährt der Student vielleicht nocht etwas zur Kurzschluß- und 
Lichtbogenfestigkeit von Niederspannungsschaltanlagen.


Ich habe im Leben nie den Elektrikter- und Monteurkram angerührt, mein 
Grundpraktikum absolvierte ich in einem Antriebstechnikunternehmen.


Wie sollte ein Ingenieur im Rahmen dieser Ausbildungsstrukten eine 
Elektrofachkraft sein???

Mit Mühe weiß ich, daß Braun/Schwarz die Phasen darstellen, Blau der 
Neutralleiter ist und Grüngelb der Schutzleiter. Meine erste Steckdose 
(115V) habe ich notgedrungen vor einigen Monaten hier in den USA 
teilweise auseinandergenommen, da ich eine rote Stehlampe, die wir zum 
Absperren im Hochleistungsprüffeld benutzen, zum Anzeigen von 
Schalthandlungen zweckentfremden mußte.



Ich würde daher stark bezweifeln, daß Elektrotechnikingenieure 
Elektrofachkräfte darstellen. Ich bin definitiv keine.

von Michael S. (technicans)


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Nur Personen die eine theoretische wie praktische Berufsausbildung
erfolgreich abgelegt haben, dürfen sich als Fachkräfte bezeichnen 
lassen.
Ein Studium ist eine (Hoch-)Schulbildung, daher nennt man die auch
Akademiker. Es fehlt da eben oft der praktische Teil aber viele
hatten schon vorher einen Fachberuf erlernt und haben später noch
studiert. Von daher sind es dann Fachkräfte was sie durch die 
Berufsausbildung schon früher waren. Ohne Berufsausbildung ist man
auch keine Fachkraft.
Das duale Studium soll das ja ausgleichen, da ich aber nicht deren
Inhalte kenne, ist das schwer einzuschätzen. Ich würde die bestenfalls
als Angelernte betrachten bis mir jemand glaubhaft macht das die
auch über genug Praxis verfügen.

von Marx W. (Gast)


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In wiki stehts doch:
"
Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) enthält u. a. 
folgende Formulierung zur Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen 
Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik 
ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten 
Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik 
erfüllt:

a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum 
Gesellen/Facharbeiter,
b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
c) Ausbildung zum Industriemeister,
d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.
Auch die Durchführungsanweisungen zur BGV A3 vom 1. April 1979 in der 
Fassung vom 1. Januar 1997 konkretisieren die Qualifikation der 
Elektrofachkraft:

Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch 
den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als 
Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, 
nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit 
Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine 
Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu 
dokumentieren[1].
"

Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

von Marx W. (Gast)


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Axel schrieb:
> Aber ob es schon grob fahrlässig ist, wenn man ein Kabel nicht weit
>
> genug in eine Wago-Klemme geschoben hat und die dann anfängt zu zündeln
>
> ?

Wer weiß, was ein Kabel und eine WAGO-Klemme ist, denkt bei obigen Satz 
an einen Schlosser, die machen "Kabel in WAGO schieben".

von Michael S. (technicans)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2465818:
> Reinigungsfachkraft? Putzfrau?

Die sind doch schon geadelt.  ---> Lady Müllfort

Marx W. schrieb:
> In wiki stehts doch:

Das hat bestimmt ein Ingenieur geschrieben....

von Axel L. (axel_5)


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>Ich z.B. weiß de facto NICHTS, ABSOLUT NICHTS über Installation von
>Licht, E-Herd, Sicherungen und Hausanschluß.

Eine Fachkraft zeichnet sich ja auch gerade dadurch aus, dass sie 
erkennt, wo ihre Grenzen liegen.

In dem Fall solltest Du also die Finger davon lassen, bist aber gerade 
weil Du das von den Dingen unterscheiden kannst, die die kannst, eine 
Fachkraft.

Das unterscheidet dich schon mal von 98% der Bevölkerung.

Gruss
Axel

von hgfgzig (Gast)


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> Das hat bestimmt ein Ingenieur geschrieben....

VDE-Vorschriften werden normalerweise von Ingenieuren geschrieben, ja.

von Michael S. (technicans)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Das unterscheidet dich schon mal von 98% der Bevölkerung.

Wie, gibts nur 2% Elektrofachkräfte? Wieso bin ich dann arbeitslos?

hgfgzig schrieb:
> VDE-Vorschriften werden normalerweise von Ingenieuren geschrieben, ja.

Das erklärt so manches, macht es aber nicht besser.
Vielleicht hätte derjenige mal lieber jemanden fragen sollen,
der sich damit wirklich auskennt.

von Günter K. (Firma: Lurch Hobby Tec) (murkel)


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Hallo,

wir hatten unlängst die jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte
vom TÜV Saarland.
Die Qualifikation der Elektrofachkraft hat ihre Wurzeln in der 
Berufsausbildung und der aktuellen Tätigkeit.
Inzwischen wurde auch die Definition etwas verschärft, ein Elektriker, 
welcher z.B. aus unterschiedlichen Gründen längere Zeit nicht in seinem
Beruf tätig war, hat in diesem Fall nicht automatisch den Status einer 
Elektrofachkraft. Hier muss eine Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen 
werden.
Insofern ist die Beurteilung der Befähigung nicht ganz ohne.
Mein persönliches Glück ist, das es sich die Fa. leisten kann diese 
Unterweisung in großem Maßstab durchzuführen. Ich habe auch konsequent 
alle
Schichtleute in die Teilnahme an der Maßnahme einbezogen.
Das sind nämlich die Leute die nicht nur installieren, sondern vorrangig 
Schalthandlungen durchführen. Das ist wieder ein Thema für sich.
Oder Arbeiten unter Spannung, was normal nicht üblich ist aber im 
Extremfall auch notwendig wird ist inzwischen auch durch eine 
Schulungsmaßnahme mit Zertifikat verbunden.
Aus rechtlicher Sicht ist die Verantwortung derjeniger, die glauben der
Aufgabe gewachsen zu sein, schon grenzwertig.
Wenn nichts passiert mag das alles noch funktionieren, der Staatsanwalt 
hat im Fehlerfall mindestens die Fahrlässigkeit, wenn nicht schlimmer in 
Petto.
Das ist im Falle einer nachbarschaftlichen Hilfe nicht jedem bewußt.
Insbesondere bei Verteilungen und Installationen sollte man das Geld für 
einen Fachbetrieb anfassen, die haben die entsprechenden und geprüften 
Messmittel um die notwendige Sicherheit auch nachzuweisen und vor allem 
zu dokumentieren.
Einschränkung, welcher mittelständische Betrieb hat die Möglichkeit 
seine Mitarbeiter regelmäßig mit aktuellen Schulungen zu versorgen.
Einem Großbetrieb fällt das nicht so schwer.
Trotzdem mein Aufruf, nicht eine Einstellung " Wenns keiner merkt" hier
rüber bringen.
Die Konsequenzen müssen die Beteiligten tragen, Opfer oder Ausführende.

In diesem Sinne
MURKEL

von Michael K. (charles_b)


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Paul schrieb:
>>PS: Wie macht man das eigentlich in anderen Ländern, wo man ja oft
>>überhaupt keine Meister und Gesellen kennt?
>
> In der DDR gab es Elektroinstallationsmaterial (Schuko) nur gegen
> Vorlage des Befähigungsausweises (Meister, Elektriker).

...wenn es überhaupt Material gab!

Es war doch so: Auf einmal gab es Farbe, zum Anstreichen - aber keine 
Pinsel. Was solls, sagten die Leute und kauften schon mal die Farbe.

Nach 10 Jahren gab es Pinsel! Hurra! Nun kauften die Leute die Pinsel 
und wollten anstreichen. Doch nun war die Farbe ausgetrocknet....

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Also zusammengefasst:

Ja, als Ingenieur der Elektrotechnik darfst du sowas.

Nein, der Versicherungsschutz erlischt nur bei (grob) fahrlässig 
durchgeführten Arbeiten und wenn deine Arbeit ursächlich für den 
Schadensfall war.

Nein, HWK und IHK mögen diesen Sachverhalt nicht.

von Günter K. (Firma: Lurch Hobby Tec) (murkel)


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Hallo,

diese Lösung war nicht wirklich schlecht, denn es wird jedem 
Baumarktbesucher, oder im sogenannten Männerspielplatz alles
notwendige angeboten, bis hin zum RCD.
Das suggeriert ja Möglichkeiten, es einfach selbst zu machen.
Das stimmt so aber nicht.
Zu DDR - Zeiten gab es Personen, die Inhaber dieses Scheines waren,
die haben damals die Kellerräume auf Schwarzinstallationen untersucht
und auch die Leitung einfach duchgeschnitten.
Es war sicherlich nicht sonderlich beliebt, aber jeder der so eine
Aktion veranstaltet hat, wusste Bescheid.
An dieser Stelle muß man die Frage stellen, ist es im Sinne der VDE / EU
Normierung überhaupt rechtmässig, den freien Markt mit derartigen 
Produkten handeln zu lassen???
Diese Frage kann in diesem Forum sicher nicht geklärt werden, da ja hier 
eine gesetzliche Entscheidung gefordert wäre, was in Richtung Politik 
abdriftet.
Ich kann jetzt nicht abschätzen, welchen Umfang Elektrounfälle im 
privaten
Bereich statistisch annehmen, es muss offensichtlich unter der 
Alarmschwelle der zuständigen Behörden liegen.
Aber wenn man den Verdrängungswettbewerb bei Mehrfachverteilern sieht,
hat das alles System. Für 1,99€ im Baumarkt, mit CE und TÜV Kennzeichen, 
welche das Teil nie gesehen haben. Purzelt in Hamburg aus dem Container.
Wer ist im Fehlerfall haftbar ---> einklagen in China???
Deutsche Firmen haben ein Problem in den Markt zu kommem bzw. dort zu 
bleiben.
Hier fehlt eindeutig eine Einfuhrkontrolle durch den TÜV.
Baumärkte sollten als Vertreiber unmittelbar in die Pflicht genommen
werden können, um den Kunden das Prozedere zu ersparen.
Ein kostenfreier Ersatz ist keine Lösung, die Teile sind eigentlich
maximal für eine Schreibtischlampe brauchbar, besonders die mit 
Schalter.

Ich möchte hier nicht unbedingt den Elektriker raushängen lassen, bin
aber Industriemeister E-Technik und im Moment als Techniker 
Automatisierung zu Gange, was nicht die Trennung von E-Technik bedeutet, 
die üblichen Kandidaten E-Plan, Einspeisungen, USV sind mir durchaus 
geläufig und täglich auch akut.
Das mit dem A... kommt dann noch dazu.
Über Arbeitsmangel kann man im Moment nicht klagen und die Projektarbeit 
frisst uns langsam aber sicher auf.
Aber unsere Mentalität sagt, wir geben nicht auf, koste was es will.
Dieser Punkt wird irgendwann unser Untergang sein, wir wissen das und 
machen weiter, es gab damals ein  Spiel "Lemmings" an dem Punkt sind wir 
bereits.

Trotzdem finde ich es gut, das eine Plattform gibt, die relativ einfach 
eine Kommunikation Gleichgesinnter ermöglicht, mit allen rechtlichen
Folgen und Restriktionen.
Das gilt es zu erhalten und auch einen Dank an die ADMINS für die 
Geduld.


MURKEL

von Marx W. (Gast)


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Günter K. schrieb:
> An dieser Stelle muß man die Frage stellen, ist es im Sinne der VDE / EU
>
> Normierung überhaupt rechtmässig, den freien Markt mit derartigen
>
> Produkten handeln zu lassen???

Ach die ollen DDR-Klamotten immer.
Wenn die CE Kennzeichung drauf ist, ist das Gut.
Baumarktware ist preiswert. D.h. aber, dass sie nicht den industriellen 
oder gwerblichen Einsatz genügen muß.
Wer so einen Einsatz plant, soll auch wissen was er dazu braucht.

Die kranke Hinterhersteigerrei ist ja wohl einfach nur eines 
Überwachungsstaates alà Stasi oder zu des kaisers Zeiten würdig.

von xy (Gast)


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> An dieser Stelle muß man die Frage stellen, ist es im Sinne der VDE / EU
>
> Normierung überhaupt rechtmässig, den freien Markt mit derartigen
>
> Produkten handeln zu lassen???




Manche meinen eben, der Staat sollte den Bürgern das Denken abnehmen 
weil viele damit, mit dem Denken, überfordert sind. Solche Forderungen 
sieht man in vielen Bereichen. Ich sage aber: Entweder ist ein Mensch 
mündig, dann muss er sein Handeln auch verantworten, oder er ist 
unmündig, dann braucht er einen Vormund.

von Marx W. (Gast)


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xy schrieb:
> Ich sage aber: Entweder ist ein Mensch
>
> mündig, dann muss er sein Handeln auch verantworten, oder er ist
>
> unmündig, dann braucht er einen Vormund.

Genau, das ist der Punkt.

von Ben (Gast)


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Bildungssuchender schrieb:
> Ich habe bei einem Kumpel einen von einem Elektromeister
> vorgefertigten Schaltschrank angeklemmt.
Privat? Dann nichts ist nichts mit BGV.
Auf der Arbeit? BGV und zugehörige Vorschriften.
Würdest dann als Sensibilisierte Person gelten. Mehr nicht.
Das hat nichts mit Arbeiten unter Spannung Aus zu tun.
Auf der Arbeit muss Dich bei Deiner zugehörigen VEFK informieren.


Da Dein Ausbildungsberuf nicht zur EFK zählt(ITSE hingegen schon)
wirst Du extra unterwiesen und geprüft werden müssen (Regeln, 
Vorschriften und definierte Tätigkeiten)könntest dann als EFFFT 
selbstädig mehrere Arbeiten durchführen.

Bei Deiner beschriebenen Tätigkeit muss der Meister (oder höherwertige 
Qualifikation) die Arbeiten abnehmen.

Also: Nein bist keine EFK, könntest aber
1. ein Nachweis zur EFFK erbrigen  vom
2. Unternehmen muss es Erlaubnis für Arbeiten geben
3. Definierte Tätigkeiten und Arbeitsvorschriften nach Vorgabe 
zugehöriger VEFK!

Willst du als EFK gelten so:

1. Weiterbildung bzw. Fortbildung  zum Elektro-Meister-Techniker oder 
Ing.
oder dich bei der IHK bzw. HWK erkundigen. Es gibt im Automobilbereich 
dort auch die GEFK (geprüfte EFK über IHK)

2. Unternehmen muss es Erlaubnis für Arbeiten geben.
3. Arbeitsvorschriften nach Vorgabe der VEFK!

Willst die als VEFK durchgehen, gleiches wie oben, außerdem, Unternehmer 
muss dich als VEFK führen.

von Marx W. (Gast)


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Was für ein Unsinn!

von Ben (Gast)


Angehängte Dateien:

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Marx W. schrieb:
> Was für ein Unsinn!

Was verstehst Du denn nicht?

1. Arbeitgeber hat juristisch gesehen die Auswahlverantwortung.
2. Wir unterscheiden zwischen befähigten Personen und 
Elektrofachkräften.

Unternehmer trägt die Hauptverantwortung, deswegen gilt ob ein MA als 
Elektrofachkraft bzw. überhaupt noch als  EFK betrachtet werden kann 
entscheidet der Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder die VEFK (fachliche 
Verantwortung und Befugnisse für einen elektrotechnischen Betrieb oder 
eines Betriebsteils)

Es gibt verschiedene Ausbildungswege und Fachbereiche zur EFK.
1. Qualifikation wie ich sie beschrieben hatte.
2. Die Qualifikation einer EFK kann erlöschen, wenn eine
Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war,
weil durch Fortschritte in Technik und Normen die aktuellen
Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die
fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen
ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben.


Gemeinsame Erklärung
http://www.zvei.org/de/technik_umwelt/arbeitsschutz_betriebssicherheit/gemeinsame_erklaerung/

BGI 548 EFK
http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-a6999196b0384a9d9dc9a87e143b2795

von kalle (Gast)


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> Mit Mühe weiß ich, daß Braun/Schwarz die Phasen darstellen, Blau der
> Neutralleiter ist und Grüngelb der Schutzleiter.

Auf die Farben sollte man sich nie verlassen, da auch ausgebildete 
Fachkräfte diese oft falsch verwenden. Zu allem Überfluss ändert sich 
die zugehörige Norm alle paar Jahre mal.

von Axel L. (axel_5)


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>Ich kann jetzt nicht abschätzen, welchen Umfang Elektrounfälle im
>privaten Bereich statistisch annehmen, es muss offensichtlich unter der
>Alarmschwelle der zuständigen Behörden liegen.

Hatte mal eine Statistik vom VDE gefunden, nach der 26 Personen bei 
Elektrounfällen 2007 gestorben waren, davon ca. die Hälfte im 
Privatbereich. Zahlen aus der Erinnerung, aber die Grössenordnung stimmt 
in jedem Fall.

Was wohl erklärt, warum da keiner wirklich dran geht, wenn man mal von 
denen absieht,l die ihre Pfründe in Gefahr sehen.

Noch weiter bekommt man das nun mal nicht runter.

Gruss
Axel

von Backflow (Gast)


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>Was ist den überhaupt eine ... Elektrofachkraft?
>Dieser Ausbildungsberuf ist mir unbekannt?

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft

Wer seine Blödheit so offen vor sich her trägt...

von Backflow (Gast)


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>Zu doof um eine Antwort zu Schreiben!

Wenn Du zu doof bist, um deine eigenen Ergüsse zu verstehen, sind 
längere Texte für dich natürlich unbeherrschbar.

von Harald W. (wilhelms)


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Axel Laufenberg schrieb:

> Hatte mal eine Statistik vom VDE gefunden, nach der 26 Personen bei
> Elektrounfällen 2007 gestorben waren, davon ca. die Hälfte im
> Privatbereich. Zahlen aus der Erinnerung, aber die Grössenordnung stimmt
> in jedem Fall.

Ich hab jetzt keine Zahlen parat, aber wie viele Personen sind
im gleichen Zeitraum als Fahrradfahrer gestorben? Ich plädiere
dringend für die Einführung einer Fahrradfachkraft. Ohne Nachweis
einer entsprechenden Ausbildung darf dann kein Mensch mehr ein
Fahrrad "in den Verkehr" bringen!
Gruss
Harald

von Backflow (Gast)


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>Ich hab jetzt keine Zahlen parat, aber wie viele Personen sind
>im gleichen Zeitraum als Fahrradfahrer gestorben?

Die geringe Anzahl von Toten zeigt doch, daß die Einhaltung der Regeln 
offenbar sinnvoll ist.

>Ich plädiere dringend für die Einführung einer Fahrradfachkraft

Man könnte mit der Einführung der Helmpflicht anfangen

von Marx W. (Gast)


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Backflow schrieb:
> Man könnte mit der Einführung der Helmpflicht anfangen

Ja, und  es Enden lassen mit Hausarrest!

von Backflow (Gast)


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>Ja, und  es Enden lassen mit Hausarrest!

Die Gurtpflicht im Auto oder die Helmpflicht auf dem Motorrad empfindest 
du vermulich auch als unzulässige Einschränkung deiner persönlichen 
Freiheit.

Du solltest dringend prüfen, ob diese Verordnungen gegen das Grundgesetz 
verstoßen: Die Würde des Menschen und so. Du weißt schon.

von Backflow (Gast)


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>Wirst du wieder Ausfallend?

Du schreibst jetzt kürzere identische Texte gleich in mehreren Threads, 
um Dir das nachträgliche Verständnis zu erleichtern?!

von Michael S. (technicans)


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Backflow schrieb:
> Du schreibst jetzt kürzere identische Texte gleich in mehreren Threads,
> um Dir das nachträgliche Verständnis zu erleichtern?!

Eher weil es wegen einer Schreibfaulheit leichter ist Textbausteine
zu kopieren.

von Uwe (Gast)


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BGV A2 §2 Absatz 3

von Backflow (Gast)


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>Bist du eine Fachkraft? ... Ich nicht!

Daß Du keine Fachkraft bist, glaube ich dir unwidersprochen.

So, ab jetzt mußt du wieder mit den netten Onkeln in den weißen Kitteln 
"Inbetriebnahme" spielen.

von Hans9009 (Gast)


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Aus Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften:
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnisse der einschlägi-
gen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mög-
liche Gefahren erkennen kann.
Laut TRBS 1203 it aber bei einer "Befähigten Person" auch immer die die 
Zeitnahe Tätigkeit gefordert.
Bei privaten Installationen gehe ich davon aus, dass die Einspeisung von 
einem  EVU (Netzbetreiber) erfolgt. Hier hat man in der Regel auch einen 
Vertrag. In diesen Vertrag sind die Einspeisebedingungen geregelt. Des 
Weiteren ist dort auch geregelt, wer an der Hausinstallation Arbeiten 
durchführen darf. Das ist in der Regel nur ein im 
Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen.

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