Hallo, Szenario: Ich habe bei einem Kumpel einen von einem Elektromeister vorgefertigten Schaltschrank angeklemmt. Dies beinhaltet folgendes: Alte Steckdose (Aufputz) entfernen. AP Verteilerdose anstatt der Steckdose setzen. 5 x 1,5mm² stinktnormales Verlegekabel zum Schaltschrank ziehen (Aufputz). Im Schaltschrank an die vom Elektromeister perfekt beschriebenen Klemmen PE,N,L angeklemmt (Schraubklemmen). In der Verteilerdose mit Wagos an die Stromversorgung angklemmen. Die Übrigen 2 Adern sind Reserve. Dann habe ich mit einem anderen Kumpel (gelernter Elektriker) darüber geredet und er meinte das ich keine Elektrofachkraft bin und ich schaun soll das mir die BG keinen vorn Latz haut. Zu Mir: Ich bin gelernter Programmierer (FachInformatiker) Arbeite aber seit 4 Jahren als Elektroniker für Systeme und Geräte Bei mir Zuhause habe ich alle Wohnungen selbst Verkabelt und zwar so, dass manch anderer gelernter richtig neidisch auf die gute Arbeit wäre. Was ich bei meinem Kumpel nicht gemacht habe ist eine Isolationsprüfung da mir das Messgerät dazu fehlt. Dennoch kann ich mich mit einem sehr guten Gewissen ins Bettlegen, da sauber gearbeitet wurde. Jetzt die Frage: Wann ist man Elektrofachkraft (Muss ich den dazugehörigen Beruf lernen?) Kann man das extern Machen? (z.B. Über externe IHK Prüfunung?) Google findet alle möglichen Meinungen. Ist jemand aus der Praxis hier, der dazu was schreiben kann? Danke vorab
Hi, steht in der BGV A3, was man als Elektrofachkraft aber auch wissen sollte ;) http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf Dort einfach mal nach Elektrofachkraft suchen, dann sollte alles klar sein.
Wenn ich die BGV A3 richtig deute komme ich auch auf keinen wirklichen Nenner. Ansich ist es mir ja egal. Will das nicht gewerblich machen. Mir ging es jetzt nur darum, was man eigentlich wirklich (Papiere!) braucht wenn man ganz stink normale 230V "Sachen" macht. Also Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, Sicherungen, Maschinen bis 230V Verkabeln. Welches Papier? Welche Bescheinigung braucht man Wirklich? Die BG ist ja eine Sache aber was sagt der Gesetzgeber oder IHK? Ist scheinbar nicht so einfach dieses Thema. Für weitere Infos wäre ich dankbar, da meine Neugir mich gerade überfällt.
Zu einem ähnlichen Thema: Ich habe schon bei zwei meinen Kumpels die komplette Elektro-Hausinstallation durchgeführt. Ich bin Dipl. Ing. (FH) für Elektrotechnik. Was wäre jetzt eigentlich, wenn einem die Bude abbrennt?? Werde ich da zur Rechenschaft gezogen?
Das ist auch mein Hintergrundgedanke. Ist auch sicherlich Fallabhängig. Davon ausgegangen das sauber gearbeitet wurde folgendes: Die Haftpflicht zahlt nicht bei Gefälligkeiten (Was es exakt ist) Bei Pfusch wäre es ja eh was anderes. Ich glaube ich werde heute mittag mal bei der IHK anrufen. Evtl. hat da jemand die nötigen Infos.
Bildungssuchender schrieb: > was man eigentlich wirklich (Papiere!) > braucht > wenn man ganz stink normale 230V "Sachen" macht. > Also Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, Sicherungen, Maschinen bis 230V > Verkabeln. streng genommen musst du dazu meister sein. selbst ein normaler, gelernter elektroinstallateur darf das nicht ohne meister im rücken. du könntest aber die installation der anlage von dem meister abnehmen lassen (ja, das kostet geld), dann bist du auf der sichereren seite wenn es mal darum geht das das haus abgebrannt ist.
Das Abnehmen lassen VOR Intebriebnahme wäre die logische Konsequenz. Man hat ja dennoch ordentlich gespaar wegen Eigenleistung. Sofern es richtig gemacht wurde :-)
korrekt. solange es spannungsfrei ist darfst du eigentlich alles machen, in betrieb nehmen darfst du es aber nicht. ob das bei so einfachen sachen günstiger wird, wage ich aber zu bezweifeln ;)
> Was wäre jetzt eigentlich, wenn einem die Bude abbrennt?? > Werde ich da zur Rechenschaft gezogen? Ja.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2135420:
> "Fachkraft" , was immer das auch sein mag,
Eine Fachkraft ist ein Mensch, der genügend Kraft hat, Sachen
aus Fächern rauszuholen.
:-)
Gruss
Harald
Sepp schrieb: > Zu einem ähnlichen Thema: > > Ich habe schon bei zwei meinen Kumpels die komplette > Elektro-Hausinstallation durchgeführt. Ich bin Dipl. Ing. (FH) für > Elektrotechnik. Ich auch. Während meiner Ausbildung an der FH und auch vorher wärend meiner ehre als Elektromechaniker habe ich aber nie genaueres über irgendwelche VDE-Vorschriften gelernt. Meine diesbezüglichen Kenntnisse habe ich von meinem Vater, einem Elektromeister, etwa seit meinem 12. Geburtstag erworben. (Vorher durfte ich nur die Taschenlampe halten. :-) ) Gruss Harald
__tom schrieb: > Bildungssuchender schrieb: >> was man eigentlich wirklich (Papiere!) >> braucht >> wenn man ganz stink normale 230V "Sachen" macht. >> Also Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, Sicherungen, Maschinen bis 230V >> Verkabeln. > > streng genommen musst du dazu meister sein. selbst ein normaler, > gelernter elektroinstallateur darf das nicht ohne meister im rücken. Gesetzlich wohl schon. Leider gibt es da noch zusätzliche Regelungen von den EVUs. :-( Gruss Harald PS: Wie macht man das eigentlich in anderen Ländern, wo man ja oft überhaupt keine Meister und Gesellen kennt?
Muss es ein Meister sein oder reicht auch ein Techniker?
Ups, die Frage war unnötig. Bitte streichen. Sorry
>PS: Wie macht man das eigentlich in anderen Ländern, wo man ja oft >überhaupt keine Meister und Gesellen kennt? In der DDR gab es Elektroinstallationsmaterial (Schuko) nur gegen Vorlage des Befähigungsausweises (Meister, Elektriker).
Ich hab jetzt mal telefoniert. Folgende Aussage von der IHK: Privat darf man erstmal garnix! Punkt. Mein Ziel ist aber es zu drüfen. Deswegen habe ich mit dem Sachbearbeiter die Sache mal hochgesponnen: Grundsätzlich ist ein Gewerbe nötig. Egal ob nebenbei oder vollzeit. Für das Gewerbe benötigt man die Zulassung von der Innung. Die Zulassung bekommt man "voraussichtlich" auf folgenden Wegen: - Berufsausbildung die die Elektrofachkraft beinhaltet. Das wären alle Elektroberufe. Unterverteilung machen? Nur wenn man diese Tätigkeit als Elektrofachkraft ausgeübt hat und dies bescheinigt bekommen hat. Jetzt !kann! die Innung dieser Person das genehmigen. Wird aber eher nicht Praktiziert. Soweit die Aussage. - Meisterbrief Elektro in der Tasche Damit wird die Innung dies für das Gewerbe genehmigen. Dann darf man vom Gewerbe aus solche Tätigkeiten ausüben. Soweit die Infos die ich dem Gespräch entnehmen konnte. Für mich soweit eine klare Aussage. Die Handwerkskammer werde ich auch nochmal anrufen, mal sehen was die Sagen.
Vielen Dank für die Info! Anscheinend interessiert den Energieversorger nur der "Übergabepunkt" nach den 3 NH-Sicherungen und dem Stromzähler! Also nur das, was verplombt wird. Was dann kommt, ist wohl egal. Denn ich hatte Angst, ohne Meister-Abnahme würde der Energieverorger keinen Strom liefern. Dem ist aber nicht so.
Hallo zusammen, mich würde das Ergebnis auch sehr interessieren! Vor allem, weil ich mich auch schon mal mit ähnlicher Problematik beschäftigt habe. Ich wollte damals wissen, ob Ings bzw. Techniker auch Elektroanlagen abnehmen dürfen, bzw. welche Prüfungen oder Voraussetzungen dafür nötig sind. Meine letzte Erkenntnis war so, dass Ings oder Techniker prinzipiell die Ausbildung dazu haben. Sie müssen jedoch ein Gewerbe anmelden und sich bei der Innung eintragen lassen. So müsste es funktionieren!? Ich habe auch schon ziemlich viel nebenher gemacht. Ich weiß auch, dass alles technisch, bzw. nach Vorschrift richtig war. Das hilft nur alles nix, wenn es drauf an kommt. Die Meinung der HWK wäre trotzdem noch interessant. Ich hab auch schon mit einem befreundeten Elektromeister darüber geredet und wir sind nicht wirklich auf einen grünen Zweig gekommen. Er darf Elektroanlagen abnehmen, obwohl ich manchmal Zweifel an seinem Verständnis für Elektrotechnik habe. Er weiß zwar, wie nach VDE alles gemacht werden muss, aber er versteht oft einfache elektrische Zusammenhänge nicht. Wenn es Probleme gibt ruft er mir oft an, weil er es einfach nicht versteht. Ich habe oft das Gefühl, dass die Meisterausbildung nur was mit Personalführung und BWL zu tun hat. Ich kenne aber auch nur diesen Meister, darum kann ich mich auch täuschen. Zumindest ärgert es mich, dass er solche Sachen machen darf und ich nicht. Gruß
Bildungssuchender schrieb: > Ich hab jetzt mal telefoniert. > Folgende Aussage von der IHK: > Privat darf man erstmal garnix! Punkt. Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe schon. Ansonsten dürfte man ja kein Elektromaterial in den Baumärkten bekommen. > Mein Ziel ist aber es zu drüfen. Deswegen habe ich mit dem > Sachbearbeiter > die Sache mal hochgesponnen: Spinnen ist nix neues bei den Verbänden, vor allem die HWK existiert ja schon seit dem Mittelalter und manchmal verhalten die sich auch so. Die Ignorieren sogar Gesetze. Als für einige Berufe der Meisterzwang fiel war bei denen sicher die Hölle los. > Grundsätzlich ist ein Gewerbe nötig. Egal ob nebenbei oder vollzeit. Bei Gewinnerzielungsabsicht schon, aber nicht bei Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe. > Für das Gewerbe benötigt man die Zulassung von der Innung. Die Innungen sind örtliche Fachinteressenverbände d. Selbständigen unter der Schirmherrschaft der Handwerkskammer. Unterschied ist eigentlich nur, das die Mitgliedschaft bei der Innung freiwillig und bei der HWK Pflicht ist und die lokale Zuständigkeit. http://de.wikipedia.org/wiki/Innung Die IHK ist für die Industrie und den Handel zuständig, deswegen heißen die ja Industrie und Handels-Kammer, nix weiter. Die tatsächliche Zuständigkeit liegt aber bei der Handwerkskammer, weil es sich um ein klassische Handwerk mit gefahrgeneigtem Berufsbild handelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Industrie-_und_Handelskammer > Die Zulassung bekommt man "voraussichtlich" auf folgenden Wegen: > - Berufsausbildung die die Elektrofachkraft beinhaltet. Ja. > Das wären alle Elektroberufe. Nein, es gibt auch Berufsbilder wie den Elektromaschinenmechaniker, der z.B. Motore und Transformatore wickelt. Selbst wenn es da Berührungspunkte gibt sind die Abschlüsse nicht gleich und müssen differenziert werden. > Unterverteilung machen? Für eine zertifizierte Elektrofachkraft wie den Elektroinstallateur dürfte das kein Problem sein, fachlich wie rechtlich. > Nur wenn man diese Tätigkeit als Elektrofachkraft ausgeübt hat > und dies bescheinigt bekommen hat. Nicht die Tätigkeit allein , sondern das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung und Abschluß der Prüfung. > Jetzt !kann! die Innung dieser Person das genehmigen. Ich glaube nicht das die Innung da was zu sagen hat da es ja eine Interessenvertretung regionaler Selbständiger ist welche aber nicht alle ausbilden. Das ist Sache der HWK die Landesweit bzw. Bundesweit zuständig ist. Außerdem bestünde immer die Gefahr das so eine Interessenvertretung die Ansiedlung von Konkurrenz verhindern versuchen würde und das die Wahl freier Berufsausübung behindern würde. Undenkbar. > Wird aber eher nicht Praktiziert. Soweit die Aussage. ? > - Meisterbrief Elektro in der Tasche Das ist ja der große Befähigungsnachweis der zum Ausbilden und gründen eines Elektrofachbetriebes berechtigt. Eine EVU- Freischaltgenehmigung ist dann eine Extra-Geschichte. > Damit wird die Innung dies für das Gewerbe genehmigen. Ein paar Unterschiede wird es da wohl noch geben. > Dann darf man vom Gewerbe aus solche Tätigkeiten ausüben. Wenn man den Nachweis der Befähigung erbracht hat, sicher, aber ein bisschen Kabel einputzen ist ja nicht das ganze Berufsbild. Das ist noch viel umfangreicher und dafür muss man Dreieinhalb Jahre in die Lehre gehen. > Soweit die Infos die ich dem Gespräch entnehmen konnte. > Für mich soweit eine klare Aussage. Lass dir das mal schriftlich geben, ansonsten ist das nur Schall und Rauch. > Die Handwerkskammer werde ich auch nochmal anrufen, mal sehen was die > Sagen. Die werden vermutlich das selbe sagen aber mit dem deutlichen Hinweis das die das Sagen haben und nicht die IHK. Nach meinem Verständnis sind Elektrofachkräfte nur die Personen die eine Fachausbildung in Theorie UND Praxis erfolgreich absolviert haben und die das Recht erworben haben diese Berufsbezeichnung zu führen. Das Recht wird mit dem Eintragen in die Handwerksrolle bescheinigt. Welche Berufsbilder nun von der HWK anerkannter Maßen zu den Elektrofachkräften gerechnet wird, müsste man die fragen. Wikipedia ist da allerdings anderer Meinung: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft Kenntnisse von Normen werden in der Berufsausbildung kaum vermittelt. Allein VDE 0100 hat ja schon über 500 Einzelnormen. Das ich in der Ausbildungszeit gar nicht zu schaffen. Wenn es auf dem Ausbildungsplan steht, werden vielleicht 10% behandelt. Bei der Meisterausbildung ist der Anteil dann bedeutend höher. Nicht zu den Berufsbild der Elektrofachkraft dürften Elektroingenieure, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer und Elektroniker aller Art zählen weil das häufig anders gelagerte oder nur theoretische Ausbildungen sind, aber ich kann das nicht verbindlich sagen. Irrtum vorbehalten.
Interessierter schrieb: > Hallo zusammen, > > Ich wollte damals wissen, ob Ings bzw. Techniker auch Elektroanlagen > abnehmen dürfen, bzw. welche Prüfungen oder Voraussetzungen dafür nötig > sind. Nein, es sein denn sie sind durch einen Elektromeister bevollmächtigt. > Meine letzte Erkenntnis war so, dass Ings oder Techniker prinzipiell die > Ausbildung dazu haben. Sie müssen jedoch ein Gewerbe anmelden und sich > bei der Innung eintragen lassen. So müsste es funktionieren!? Den Ingenieur kann man nach einer Berufsausbildung erwerben wenn man Abitur oder den Elektrotechniker/meister gemacht hat. Fachhochsschulreife braucht man halt dafür. Die, die nur Abi und dann das Studium absolviert haben, fehlt ja die Berufspraxis. Allerdings kann die ja durch Berufsausübung erworben werden was mir allerdings als eine Gratwanderung erscheint. Problem ist, das die Praxis nicht nachgewiesen wird und praktische Prüfungen werden auch nicht abgenommen, soweit mein Kenntnisstand. > Ich habe auch schon ziemlich viel nebenher gemacht. Ich weiß auch, dass > alles technisch, bzw. nach Vorschrift richtig war. Das hilft nur alles > nix, wenn es drauf an kommt. > > Die Meinung der HWK wäre trotzdem noch interessant. Die Meinung der Handwerkskammer wird wohl etwas mittelalterlich anmuten, warum sollten die auch auf ihre jahrhunderte alten Privilegien verzichten? > Ich hab auch schon mit einem befreundeten Elektromeister darüber geredet > und wir sind nicht wirklich auf einen grünen Zweig gekommen. Wundert mich gar nicht. > Er darf Elektroanlagen abnehmen, obwohl ich manchmal Zweifel an seinem > Verständnis für Elektrotechnik habe. Er weiß zwar, wie nach VDE alles > gemacht werden muss, aber er versteht oft einfache elektrische > Zusammenhänge nicht. Wenn es Probleme gibt ruft er mir oft an, weil er > es einfach nicht versteht. Vielleicht hat er die Prüfung ja nur mit Ach und Krach geschafft. > Ich habe oft das Gefühl, dass die Meisterausbildung nur was mit > Personalführung und BWL zu tun hat. Ich kenne aber auch nur diesen > Meister, darum kann ich mich auch täuschen. Das ist ja der Schwerpunkt der Meisterausbildung. Elektrotechnik wird da nur noch mal aufgefrischt weil das ja schon mal dran war. Die Meisterprüfung können ja auch nur die ablegen die die Voraussetzung dafür erfüllen und das ist nun mal der Abschluss der Gesellenprüfungen. Es mag Ausnahmen geben, aber ob die wirklich funzen, möchte ich doch mal bezweifeln. > Zumindest ärgert es mich, dass er solche Sachen machen darf und ich > nicht. Willst du mit Strippen ziehen dein Geld verdienen? Du überschätzt die Erfahrung und so gut ist der Verdienst da auch nicht. In Wohnungen ist die Installation nicht so kompliziert. Abnehmen kann das ein Elektromeister gegen eine Prüfgebühr und der Hausanschluß ist nicht so aufwändig das darin viel Sparpotenzial zu erwarten ist. Das kann dann der Fachbetrieb machen. In aller Regel gibt es keine Genehmigungspflicht für Elektroanlagen in Wohnungen, weder Bauaufsichtsrechtlich noch Versicherungsrechtlich oder einem anderem mir bekanntem Recht. Die Haftung für die gewerbliche Erstellung erlischt nach VOB ohnehin nach fünf Jahren und Beweise für Pfusch sind oft kaum möglich. Und auch Fachkräfte pfuschen manchmal.
Meines Wissens ist das gar nicht so klar geregelt. Es gibt da einen Haufen Verordnungen zu, die liegen aber teilweise in einer Grauzone. Grundsätzlich ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft, was er mit der Prüfungnachgewiesen hat. Allerdings muss eine Elektrofachkraft eben auch erkennen, wenn sie etwas nicht kann. Wer meint, Elektroinstallation im Haus wäre ohne entsprechende Messausrüstung zu machen, ist sicher keine Elektrofachkraft :-) Ansonsten ist in den Tarifbedingungen der EVU vorgesehen, dass nur Personen, die ins Installateuersverzeichniss eingetragen sind, an 220V mit Verbindung zum Stromnetz arbeiten dürfen. Da wird man nur eigetragen, wenn man z. B. die Geräte nachweist, eine Haftpflichtversicherung etc. Allerdings scheint mir die Rechtsverbindlichkeit dieser Verordnung recht begrenzt. Erstmal ist das ein Vertrag zwischen dem EVU und dem Abnehmer und kein allgemein gültiges Gesetz. Da kann jetzt das EVU auf Vertragsbruch klagen, wenn denen was passiert oder das Netz nicht anschliessen. Ich muss allerdings sagen, dass ich bei Nachbarn grundsätzlich nichts am Stromnetz mache. Wenn da einer hopps geht, bin ich dran, und ohne entsprechende Versicherung kann das teuer werden. Im eigenen Haus mache ich alles selbst, weil ich nur dann weis, dass es ordentlich gemacht wird. Ich habe während des Studiums häufer als Elektrikeraushilfe gearbeitet und habe eine Vorstellung, was das abgeht. Da es da um das Leben meiner Familie geht, ist es mir da wichtiger, dass gar nicht erst was passiert, als dass ich nachher jemanden verklagen kann. Gruss Axel
>Willst du mit Strippen ziehen dein Geld verdienen? Nein, auf keinen Fall! Ich bin mit meinem Job in der Elektronikentwicklung sehr zufrieden. Nur ich mache wirklich oft für Bekannte was nebenher. Und dann will ich auch, dass es nicht nur technisch, sondern auch rechtlich Hand und Fuss hat was ich tue. Damals habe ich mir erhofft, dass es vielleicht eine Art Prüfung oder so was an der HWK gibt, mit der man sich, bei Bestehen, für so etwas befähigt. Naja, manchmal hat man wirklich den Eindruck, dass die da noch im Mittelalter leben und mit ihrem fetten Arsch nicht von ihren damals entstandenen Privilegien runter gehen. >In aller Regel gibt es keine Genehmigungspflicht für Elektroanlagen >in Wohnungen, weder Bauaufsichtsrechtlich noch Versicherungsrechtlich >oder einem anderem mir bekanntem Recht. Die Haftung für die gewerbliche >Erstellung erlischt nach VOB ohnehin nach fünf Jahren und Beweise für >Pfusch sind oft kaum möglich. Und auch Fachkräfte pfuschen manchmal. Ist das wirklich so? Ich denke schon, dass sich mal ne Versicherung quer stellt, wenn der Brand von der Elektroanlage kommt und es kein Fachbetrieb installiert hat. Denke ich zumindest, ich kann es nicht belegen. Gruß
Axel schrieb: > Grundsätzlich ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft, was er mit > der Prüfungnachgewiesen hat. Mit dem Diplom allein, wohl kaum, da das nur ein Theroienachweis ist aber noch keine praktische Befähigung beweist und auf den Nachweis kommt es an. > Allerdings muss eine Elektrofachkraft eben > auch erkennen, wenn sie etwas nicht kann. Wer meint, Elektroinstallation > im Haus wäre ohne entsprechende Messausrüstung zu machen, ist sicher > keine Elektrofachkraft :-) Messen können, ist ja nun ein winziger Teil an Tätigkeiten und kann als Bestandteil des Unfallverhütungsschutzes betrachtet werden den man kennen muss. Auf die Breite und Tiefe von Kenntnissen UND Erfahrung in dem Bereich kommt es an und die hat ein gewöhnlicher Ingenieur nicht. > Ansonsten ist in den Tarifbedingungen der EVU vorgesehen, dass nur > Personen, die ins Installateuersverzeichniss eingetragen sind, an 220V > mit Verbindung zum Stromnetz arbeiten dürfen. Gewöhnlich ist es ein 400V/230Volt-Netz (früher 380V/220V) und das schon seit weit über 10 Jahren. > Da wird man nur > eigetragen, wenn man z. B. die Geräte nachweist, eine > Haftpflichtversicherung etc. Den Meister brauchste auch dazu, Geselle reicht sicher nicht und Ingenieur allein kann ich mir nicht vorstellen, meist tun sich zwei da zusammen und ergänzen sich. > Allerdings scheint mir die Rechtsverbindlichkeit dieser Verordnung recht > begrenzt. Erstmal ist das ein Vertrag zwischen dem EVU und dem Abnehmer > und kein allgemein gültiges Gesetz. Da kann jetzt das EVU auf > Vertragsbruch klagen, wenn denen was passiert oder das Netz nicht > anschliessen. Da wird es wohl auch Gesetze zu geben und die Handwerkskammern werden da wohl auch den Daumen drauf haben. > Ich muss allerdings sagen, dass ich bei Nachbarn grundsätzlich nichts am > Stromnetz mache. Wenn da einer hopps geht, bin ich dran, und ohne > entsprechende Versicherung kann das teuer werden. Wenn die rechtliche Grundlage gegeben ist und du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelst bis du, mithelfende FAmilienangehörige und Nachbarn über die BG versichert, dasselbe ist wenn du baust und der Nachbar macht was bei dir. Im Zweifel kann man sich bei der BG erkundigen. Nur mit dem Begriff "Nachbar" sollte man nicht so großzügig sein, denn nicht jeder verdient diese Bezeichnung. > Im eigenen Haus mache > ich alles selbst, weil ich nur dann weis, dass es ordentlich gemacht > wird. Ordentlichkeit reicht manchmal nicht, man muss auch das Wissen und die Befähigung haben so eine Arbeit fachgerecht anzufertigen. Und da gibt es so einiges zu beachten. Aber man kann die Arbeit ja abnehmen lassen was auch nicht die Welt kostet, wenn man nicht ohnehin jemand persönlich kennt der das mal begutachtet. > Ich habe während des Studiums häufer als Elektrikeraushilfe > gearbeitet und habe eine Vorstellung, was das abgeht. Das ist zwar ein Ansatz, aber kein vollwertiger Ersatz für dreieinhalb Jahre praktischer und theoretischer Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss. Mit solchen Vorkenntnissen wären allenfalls leichte einfache Elektroarbeiten dir zuzumuten. > Da es da um das > Leben meiner Familie geht, ist es mir da wichtiger, dass gar nicht erst > was passiert, als dass ich nachher jemanden verklagen kann. Dafür gibts ja dann Fachkompetenz und Sicherheitstechnik um den Schutz möglichst zu gewährleisten. @Interessierter >Damals habe ich mir erhofft, dass es vielleicht eine Art Prüfung oder so >was an der HWK gibt, mit der man sich, bei Bestehen, für so etwas >befähigt. Na, ob sowas dich rechtlich für unfachmännisches Pfuschen freispricht, möchte ich doch bezweifeln. Im Streitfall kann ein Sachverständiger das inmmer anders sehen, selbst eine qualifizierte Fachkraft, selbst mit dem höchsten Befähigungsnachweis. Die größte Sicherheit hat man nur durch eine grundsolide erfolgreiche Ausbildung die auch ständig gepflegt wird. >Ist das wirklich so? Ich denke schon, dass sich mal ne Versicherung quer >stellt, wenn der Brand von der Elektroanlage kommt und es kein >Fachbetrieb installiert hat. Meines Wissens gibts keine Nachweispflicht gegenüber den Versicherungen. Wenn die Pfusch wittern müssen die den NACHWEIS führen und nicht du. Wann und von wem an die Anlage Hand angelegt wurde weiß doch die Versicherung nicht und kann das auch kaum herausbekommen. Das soll jetzt kein Hinweis sein, munter rumzupfuschen weil einem vielleicht nie was haftungspflichtig passieren kann. Man muss eben stets selbst entscheiden ob man sich das zutraut. Ich bin z.B. keine Kfz-Fachkraft, trotzdem weiß ich was ich mir zutrauen kann am Auto selber zu machen und das mache ich auch, z.B. die Bremsen zu reparieren. Für andere würde ich das wahrscheinlich nicht machen oder es gegebenenfalls noch mal von jemanden überprüfen lassen ob man da nichts falsch gemacht hat. Es geht damit nicht um Haftungsabwälzung, sondern Gefahrenabwehr durch das Vier-Augen-Prinzip.
Hallo zusammen, Versicherungen sind ein eigenes Thema fürchte ich. Die Versichereungen machen sich da das Leben vergleichsweise leicht. Generell gilt: Versicherung des (Haus)Eigentümers: Eine nicht fachgerechte Montage führt automatisch zum Verlust des Versicherungsleistung. Damit kommt die Versicherung des Installateurs ins Spiel. Wenn der keine hat (weil der Nachbar mir damit geholfen hat)... Bleibt der Eigentümer auf den Koste sitzen oder sucht eine Zivilrechtliche Lösung. Ich zitiere jetzt mal einen Bekannten: "...Nicht fachgerecht ist (in den Augen der Versicherungsgutachter) jede (feste) Installation welche einen Schaden verursacht..." Dazu gehört auch die selbst montierte Steckdose ;-) Dann sind da noch die Steckdosen, Schalter... im Baumarkt zu kaufen ;-) Auch hier gilt diese sind Fachgerecht zu installieren. Wieder machen sich Versicherungen das Leben sehr einfach: Fachgerechte Montage kann nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden. Ach ja, zu aller Beruhigung: Ich arbeite weder für eine Versicherung noch für einen der Interessenverbände ;-)
>Eine nicht fachgerechte Montage führt automatisch zum Verlust des >Versicherungsleistung. Wo steht das geschrieben ? Ich halte das für ziemlichen Quatsch, weil jeder Schaden letztlich auf einen Fehler von irgendwas oder irgendwem zurückzuführen ist. Aber in der Regel muss schon grobe Fahrlässigkeit vorliegen, damit die Versicherungen von der Zahlung frei sind. Wobei natürlich eine VDE gerechte Installation in der Regel nicht abfackelt. Aber ob es schon grob fahrlässig ist, wenn man ein Kabel nicht weit genug in eine Wago-Klemme geschoben hat und die dann anfängt zu zündeln ? Gruss Axel
Hallo Wir müssen für jedes Objekt ein Abnahmeprotokoll erstellen. Das beinhaltet u.A. Isolations- und Schleifenwiederstände sowie Anzahl der Stromkreise, Absicherung und so weiter. Darauf ist die erstellende Firma genauso vermerkt wie der Name des verantwortlichen Elektromeisters. Dieses geht dem Kunden mit der Schlussrechnung zu. Eine Kopie bleibt bei uns mit der Rechnung, die 10 Jahre aufzubewahren ist. Brennt die Hütte ab oder es kommt zu einem Schaden der auf Strom beruht ist dieses Protokoll der Versicherung vorzulegen oder der Name der ausführenden Firma anzugeben.Bei deren Fahrlässigkeit holt sie sich dort das Geld zurück. Ist dieses nicht möglich da kein Protokoll existiert braucht die Versicherung nicht zu zahlen, da kein Nachweis über die sach- und fachgerechte Installation vorhanden ist. Solange nichts passiert ist alles gut. Gruss Bernd
Dazu mal ein interessanter Link: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=120515& Gruss Axel
Frank Sander schrieb: > Hallo zusammen, > > Versicherungen sind ein eigenes Thema fürchte ich. Die Versichereungen > machen sich da das Leben vergleichsweise leicht. > Generell gilt: > Versicherung des (Haus)Eigentümers: Ne, das Risiko ist übertragbar auf den Nutzer der darauf Zugriff hat. Z.B. Mietern haben eine Aufsichtspflicht, Mängel oder Schäden, sofern die für dem normalen Bürger erkennbar sind, dem Eigentümer zu melden. Dann hat der Eigentümer den schwarzen Peter. > Eine nicht fachgerechte Montage führt automatisch zum Verlust des > Versicherungsleistung. Nicht unbedingt, wenn die Folgen vermeidbar gewesen wären und wenn die von der Versicherung nachgewiesen werden können. > Damit kommt die Versicherung des Installateurs ins Spiel. Wenn der keine > hat (weil der Nachbar mir damit geholfen hat)... Bleibt der Eigentümer > auf den Koste sitzen oder sucht eine Zivilrechtliche Lösung. Hm, der Nachbar als Verursacher haftet trotzdem mit seinem ganzen Vermögen und kann 30 Jahre lang gepfändet werden ansonsten kann man dem zustimmen. In aller Regel haben die Eigentümer Haftpflichversicherungen. > Ich zitiere jetzt mal einen Bekannten: > "...Nicht fachgerecht ist (in den Augen der Versicherungsgutachter) jede > (feste) Installation welche einen Schaden verursacht..." > Dazu gehört auch die selbst montierte Steckdose ;-) Auch eine fachgerecht montierte Steckdose kann einen Schaden verursachen. Eine Steckdose kann auch durch unsachgemäßen Gebrauch einen Schaden verursachen und wer haftet dann? Wohl der Verursacher, oder? Prinzip der Fahrlässigkeit und des unsachmässigem Gebrauchs. > Dann sind da noch die Steckdosen, Schalter... im Baumarkt zu kaufen ;-) > Auch hier gilt diese sind Fachgerecht zu installieren. Wieder machen > sich Versicherungen das Leben sehr einfach: > Fachgerechte Montage kann nur durch ausgebildete Fachkräfte durchgeführt > werden. Da muss man sich fragen ob die Baumärkte und Hersteller da nicht auch mithaften wenn die Gewinne erzielen mit so einer Alibiausrede, insbesondere wenn die Qualität nicht in Ordnung ist. Bei Hornbach hatte ich mal Lüsterklemmen reklamiert, die, wollte man die richtig fest anschrauben der Metallblock zerbrach und das reihenweise. Nicht gerade ein geringer Mangel in der Elektrotechnik. Also ein GS-Zeichen hätten die nicht verdient. Ob Hornbach da was unternommen hat, hab ich dann nicht weiter verfolgt. Ich hab dann welche von Obi genommen die so stabil waren wie man das erwartet. > > Ach ja, zu aller Beruhigung: > Ich arbeite weder für eine Versicherung noch für einen der > Interessenverbände ;-) Das hab ich mir fast gedacht und ein Anwalt biste genauso wenig wie icke. Jedenfalls haste von Gefährdungshaftung wohl noch nie was gehört und das auch Fachbetriebe und Fachkräfte haften können. Da reicht es schon sich nicht an die aktuellen Regeln der Technik zu halten und schon haste die A..Karte gezogen.
Huch, der Thread hat doch einiges aufgewühlt. Meine uhrsprüngliche Intention ging eigentlich nur in die Richtung ab wann man es wirklich darf. In Bezug auf Papieren die man daheim im Ordner hat. War ja nur eine Frage aus Neugier. Ein Kabel mit drei Wagos verklemmen mach ich trotzdem wenn mein anderer Kumepl fragt. HWK hab ich noch nicht angerufen kommt dann am Montag, heute wirds zeitlich nix mehr. IHK hat auch 25 Minuten gedauert, der gute Mann am Telefon hat sich wirklich Zeit dafür genommen. Gestern hab ich abermals mit meinem Kumpel (der gelernte Elektriker) darüber geredet. Da hat sich eine Weitere Frage aufgetan. Kann eigentlich jeder einfach ein Gewerbe anmelden und z.B. Handydisplay tauschen? Davon ausgegangen das derjenige der das macht dies auch wirklich kann.
Das ist sowieso immer richtig. :-) Es geht aber um das ernsthafte an der Sache. Wann darf / wann ist es erlaubt. Geht es in die gleiche Richtung wie Unterverteilung, also z.B. Elektrofachkraft mit Richtung Voltzahl < 12V? Oder ist es bei mobilen Geräten anders? Bzw. ist es bei geräte anders die über ein externes Netzteil geladen werden? Es sind fragen der Neugier. Keiner möchte dumm sterben :-)
> Kann eigentlich jeder einfach ein Gewerbe anmelden und z.B. Handydisplay > tauschen? Davon ausgegangen das derjenige der das macht dies auch > wirklich kann. Ja. Denn es ist nicht nur Schutzkleinspannung, sondern vor allem vom öffentlichen Stromnetz getrennt. Und für die Reparatur von Mobiltelefonen gilt kein Meisterzwang.
> Was wäre jetzt eigentlich, wenn einem die Bude abbrennt?? > Werde ich da zur Rechenschaft gezogen? Ja natürlich, aber unabhängig davon, ob du Elektromeister oder "nur" Dipl.-Ing. bist. Wenn du dich bei der Installation aber an alle Vorschriften gehalten hast und dir keine Schuld am Brand in die Schuhe geschoben werden kann, kann dir dann wohl kaum wer was wollen.
> Ja. Denn es ist nicht nur Schutzkleinspannung, sondern vor allem vom > öffentlichen Stromnetz getrennt. Und für die Reparatur von > Mobiltelefonen gilt kein Meisterzwang. Ja aber an Funkgeräten (Sender und Empfänger), und nichts anderes ist ein Handy, darf doch nicht jeder rumfummeln. Oder war das nur damals zu Zeiten des FAG so?
....... schrieb: > Sender und Empfänger :-((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((((( Und jetzt überleg mal selbst.
Axel schrieb: > Grundsätzlich ist ein Elektroingenieur eine Elektrofachkraft, was er mit > der Prüfungnachgewiesen hat. Da habe ich arge Zweifel! In der Richtung Energietechnik absolvierten wir im Diplomfachstudium einen, ich wiederhole, einen Laborpraktikumsversuch zur Niederspannung in Gebäuden. Ich z.B. weiß de facto NICHTS, ABSOLUT NICHTS über Installation von Licht, E-Herd, Sicherungen und Hausanschluß. Die Lehre in der Energietechnik hört in der Mittelspannungsebene auf; von der Niederspannung weiß die Universität, daß es sie gibt, und dort, wo glücklicherweise einer der sehr seltenen Schaltgeräteexperten sitzt, erfährt der Student vielleicht nocht etwas zur Kurzschluß- und Lichtbogenfestigkeit von Niederspannungsschaltanlagen. Ich habe im Leben nie den Elektrikter- und Monteurkram angerührt, mein Grundpraktikum absolvierte ich in einem Antriebstechnikunternehmen. Wie sollte ein Ingenieur im Rahmen dieser Ausbildungsstrukten eine Elektrofachkraft sein??? Mit Mühe weiß ich, daß Braun/Schwarz die Phasen darstellen, Blau der Neutralleiter ist und Grüngelb der Schutzleiter. Meine erste Steckdose (115V) habe ich notgedrungen vor einigen Monaten hier in den USA teilweise auseinandergenommen, da ich eine rote Stehlampe, die wir zum Absperren im Hochleistungsprüffeld benutzen, zum Anzeigen von Schalthandlungen zweckentfremden mußte. Ich würde daher stark bezweifeln, daß Elektrotechnikingenieure Elektrofachkräfte darstellen. Ich bin definitiv keine.
Nur Personen die eine theoretische wie praktische Berufsausbildung erfolgreich abgelegt haben, dürfen sich als Fachkräfte bezeichnen lassen. Ein Studium ist eine (Hoch-)Schulbildung, daher nennt man die auch Akademiker. Es fehlt da eben oft der praktische Teil aber viele hatten schon vorher einen Fachberuf erlernt und haben später noch studiert. Von daher sind es dann Fachkräfte was sie durch die Berufsausbildung schon früher waren. Ohne Berufsausbildung ist man auch keine Fachkraft. Das duale Studium soll das ja ausgleichen, da ich aber nicht deren Inhalte kenne, ist das schwer einzuschätzen. Ich würde die bestenfalls als Angelernte betrachten bis mir jemand glaubhaft macht das die auch über genug Praxis verfügen.
In wiki stehts doch: " Abschnitt 5.2 der genannten DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) enthält u. a. folgende Formulierung zur Qualifikation: Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt: a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter, b) Ausbildung zum Handwerksmeister, c) Ausbildung zum Industriemeister, d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker, e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master. Auch die Durchführungsanweisungen zur BGV A3 vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 konkretisieren die Qualifikation der Elektrofachkraft: Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren[1]. " Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft
Axel schrieb: > Aber ob es schon grob fahrlässig ist, wenn man ein Kabel nicht weit > > genug in eine Wago-Klemme geschoben hat und die dann anfängt zu zündeln > > ? Wer weiß, was ein Kabel und eine WAGO-Klemme ist, denkt bei obigen Satz an einen Schlosser, die machen "Kabel in WAGO schieben".
Zuckerle schrieb im Beitrag #2465818: > Reinigungsfachkraft? Putzfrau? Die sind doch schon geadelt. ---> Lady Müllfort Marx W. schrieb: > In wiki stehts doch: Das hat bestimmt ein Ingenieur geschrieben....
>Ich z.B. weiß de facto NICHTS, ABSOLUT NICHTS über Installation von >Licht, E-Herd, Sicherungen und Hausanschluß. Eine Fachkraft zeichnet sich ja auch gerade dadurch aus, dass sie erkennt, wo ihre Grenzen liegen. In dem Fall solltest Du also die Finger davon lassen, bist aber gerade weil Du das von den Dingen unterscheiden kannst, die die kannst, eine Fachkraft. Das unterscheidet dich schon mal von 98% der Bevölkerung. Gruss Axel
> Das hat bestimmt ein Ingenieur geschrieben....
VDE-Vorschriften werden normalerweise von Ingenieuren geschrieben, ja.
Axel Laufenberg schrieb: > Das unterscheidet dich schon mal von 98% der Bevölkerung. Wie, gibts nur 2% Elektrofachkräfte? Wieso bin ich dann arbeitslos? hgfgzig schrieb: > VDE-Vorschriften werden normalerweise von Ingenieuren geschrieben, ja. Das erklärt so manches, macht es aber nicht besser. Vielleicht hätte derjenige mal lieber jemanden fragen sollen, der sich damit wirklich auskennt.
Hallo, wir hatten unlängst die jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte vom TÜV Saarland. Die Qualifikation der Elektrofachkraft hat ihre Wurzeln in der Berufsausbildung und der aktuellen Tätigkeit. Inzwischen wurde auch die Definition etwas verschärft, ein Elektriker, welcher z.B. aus unterschiedlichen Gründen längere Zeit nicht in seinem Beruf tätig war, hat in diesem Fall nicht automatisch den Status einer Elektrofachkraft. Hier muss eine Weiterbildungsmaßnahme nachgewiesen werden. Insofern ist die Beurteilung der Befähigung nicht ganz ohne. Mein persönliches Glück ist, das es sich die Fa. leisten kann diese Unterweisung in großem Maßstab durchzuführen. Ich habe auch konsequent alle Schichtleute in die Teilnahme an der Maßnahme einbezogen. Das sind nämlich die Leute die nicht nur installieren, sondern vorrangig Schalthandlungen durchführen. Das ist wieder ein Thema für sich. Oder Arbeiten unter Spannung, was normal nicht üblich ist aber im Extremfall auch notwendig wird ist inzwischen auch durch eine Schulungsmaßnahme mit Zertifikat verbunden. Aus rechtlicher Sicht ist die Verantwortung derjeniger, die glauben der Aufgabe gewachsen zu sein, schon grenzwertig. Wenn nichts passiert mag das alles noch funktionieren, der Staatsanwalt hat im Fehlerfall mindestens die Fahrlässigkeit, wenn nicht schlimmer in Petto. Das ist im Falle einer nachbarschaftlichen Hilfe nicht jedem bewußt. Insbesondere bei Verteilungen und Installationen sollte man das Geld für einen Fachbetrieb anfassen, die haben die entsprechenden und geprüften Messmittel um die notwendige Sicherheit auch nachzuweisen und vor allem zu dokumentieren. Einschränkung, welcher mittelständische Betrieb hat die Möglichkeit seine Mitarbeiter regelmäßig mit aktuellen Schulungen zu versorgen. Einem Großbetrieb fällt das nicht so schwer. Trotzdem mein Aufruf, nicht eine Einstellung " Wenns keiner merkt" hier rüber bringen. Die Konsequenzen müssen die Beteiligten tragen, Opfer oder Ausführende. In diesem Sinne MURKEL
Paul schrieb: >>PS: Wie macht man das eigentlich in anderen Ländern, wo man ja oft >>überhaupt keine Meister und Gesellen kennt? > > In der DDR gab es Elektroinstallationsmaterial (Schuko) nur gegen > Vorlage des Befähigungsausweises (Meister, Elektriker). ...wenn es überhaupt Material gab! Es war doch so: Auf einmal gab es Farbe, zum Anstreichen - aber keine Pinsel. Was solls, sagten die Leute und kauften schon mal die Farbe. Nach 10 Jahren gab es Pinsel! Hurra! Nun kauften die Leute die Pinsel und wollten anstreichen. Doch nun war die Farbe ausgetrocknet....
Also zusammengefasst: Ja, als Ingenieur der Elektrotechnik darfst du sowas. Nein, der Versicherungsschutz erlischt nur bei (grob) fahrlässig durchgeführten Arbeiten und wenn deine Arbeit ursächlich für den Schadensfall war. Nein, HWK und IHK mögen diesen Sachverhalt nicht.
Hallo, diese Lösung war nicht wirklich schlecht, denn es wird jedem Baumarktbesucher, oder im sogenannten Männerspielplatz alles notwendige angeboten, bis hin zum RCD. Das suggeriert ja Möglichkeiten, es einfach selbst zu machen. Das stimmt so aber nicht. Zu DDR - Zeiten gab es Personen, die Inhaber dieses Scheines waren, die haben damals die Kellerräume auf Schwarzinstallationen untersucht und auch die Leitung einfach duchgeschnitten. Es war sicherlich nicht sonderlich beliebt, aber jeder der so eine Aktion veranstaltet hat, wusste Bescheid. An dieser Stelle muß man die Frage stellen, ist es im Sinne der VDE / EU Normierung überhaupt rechtmässig, den freien Markt mit derartigen Produkten handeln zu lassen??? Diese Frage kann in diesem Forum sicher nicht geklärt werden, da ja hier eine gesetzliche Entscheidung gefordert wäre, was in Richtung Politik abdriftet. Ich kann jetzt nicht abschätzen, welchen Umfang Elektrounfälle im privaten Bereich statistisch annehmen, es muss offensichtlich unter der Alarmschwelle der zuständigen Behörden liegen. Aber wenn man den Verdrängungswettbewerb bei Mehrfachverteilern sieht, hat das alles System. Für 1,99€ im Baumarkt, mit CE und TÜV Kennzeichen, welche das Teil nie gesehen haben. Purzelt in Hamburg aus dem Container. Wer ist im Fehlerfall haftbar ---> einklagen in China??? Deutsche Firmen haben ein Problem in den Markt zu kommem bzw. dort zu bleiben. Hier fehlt eindeutig eine Einfuhrkontrolle durch den TÜV. Baumärkte sollten als Vertreiber unmittelbar in die Pflicht genommen werden können, um den Kunden das Prozedere zu ersparen. Ein kostenfreier Ersatz ist keine Lösung, die Teile sind eigentlich maximal für eine Schreibtischlampe brauchbar, besonders die mit Schalter. Ich möchte hier nicht unbedingt den Elektriker raushängen lassen, bin aber Industriemeister E-Technik und im Moment als Techniker Automatisierung zu Gange, was nicht die Trennung von E-Technik bedeutet, die üblichen Kandidaten E-Plan, Einspeisungen, USV sind mir durchaus geläufig und täglich auch akut. Das mit dem A... kommt dann noch dazu. Über Arbeitsmangel kann man im Moment nicht klagen und die Projektarbeit frisst uns langsam aber sicher auf. Aber unsere Mentalität sagt, wir geben nicht auf, koste was es will. Dieser Punkt wird irgendwann unser Untergang sein, wir wissen das und machen weiter, es gab damals ein Spiel "Lemmings" an dem Punkt sind wir bereits. Trotzdem finde ich es gut, das eine Plattform gibt, die relativ einfach eine Kommunikation Gleichgesinnter ermöglicht, mit allen rechtlichen Folgen und Restriktionen. Das gilt es zu erhalten und auch einen Dank an die ADMINS für die Geduld. MURKEL
Günter K. schrieb: > An dieser Stelle muß man die Frage stellen, ist es im Sinne der VDE / EU > > Normierung überhaupt rechtmässig, den freien Markt mit derartigen > > Produkten handeln zu lassen??? Ach die ollen DDR-Klamotten immer. Wenn die CE Kennzeichung drauf ist, ist das Gut. Baumarktware ist preiswert. D.h. aber, dass sie nicht den industriellen oder gwerblichen Einsatz genügen muß. Wer so einen Einsatz plant, soll auch wissen was er dazu braucht. Die kranke Hinterhersteigerrei ist ja wohl einfach nur eines Überwachungsstaates alà Stasi oder zu des kaisers Zeiten würdig.
> An dieser Stelle muß man die Frage stellen, ist es im Sinne der VDE / EU > > Normierung überhaupt rechtmässig, den freien Markt mit derartigen > > Produkten handeln zu lassen??? Manche meinen eben, der Staat sollte den Bürgern das Denken abnehmen weil viele damit, mit dem Denken, überfordert sind. Solche Forderungen sieht man in vielen Bereichen. Ich sage aber: Entweder ist ein Mensch mündig, dann muss er sein Handeln auch verantworten, oder er ist unmündig, dann braucht er einen Vormund.
xy schrieb: > Ich sage aber: Entweder ist ein Mensch > > mündig, dann muss er sein Handeln auch verantworten, oder er ist > > unmündig, dann braucht er einen Vormund. Genau, das ist der Punkt.
Bildungssuchender schrieb: > Ich habe bei einem Kumpel einen von einem Elektromeister > vorgefertigten Schaltschrank angeklemmt. Privat? Dann nichts ist nichts mit BGV. Auf der Arbeit? BGV und zugehörige Vorschriften. Würdest dann als Sensibilisierte Person gelten. Mehr nicht. Das hat nichts mit Arbeiten unter Spannung Aus zu tun. Auf der Arbeit muss Dich bei Deiner zugehörigen VEFK informieren. Da Dein Ausbildungsberuf nicht zur EFK zählt(ITSE hingegen schon) wirst Du extra unterwiesen und geprüft werden müssen (Regeln, Vorschriften und definierte Tätigkeiten)könntest dann als EFFFT selbstädig mehrere Arbeiten durchführen. Bei Deiner beschriebenen Tätigkeit muss der Meister (oder höherwertige Qualifikation) die Arbeiten abnehmen. Also: Nein bist keine EFK, könntest aber 1. ein Nachweis zur EFFK erbrigen vom 2. Unternehmen muss es Erlaubnis für Arbeiten geben 3. Definierte Tätigkeiten und Arbeitsvorschriften nach Vorgabe zugehöriger VEFK! Willst du als EFK gelten so: 1. Weiterbildung bzw. Fortbildung zum Elektro-Meister-Techniker oder Ing. oder dich bei der IHK bzw. HWK erkundigen. Es gibt im Automobilbereich dort auch die GEFK (geprüfte EFK über IHK) 2. Unternehmen muss es Erlaubnis für Arbeiten geben. 3. Arbeitsvorschriften nach Vorgabe der VEFK! Willst die als VEFK durchgehen, gleiches wie oben, außerdem, Unternehmer muss dich als VEFK führen.
Marx W. schrieb: > Was für ein Unsinn! Was verstehst Du denn nicht? 1. Arbeitgeber hat juristisch gesehen die Auswahlverantwortung. 2. Wir unterscheiden zwischen befähigten Personen und Elektrofachkräften. Unternehmer trägt die Hauptverantwortung, deswegen gilt ob ein MA als Elektrofachkraft bzw. überhaupt noch als EFK betrachtet werden kann entscheidet der Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder die VEFK (fachliche Verantwortung und Befugnisse für einen elektrotechnischen Betrieb oder eines Betriebsteils) Es gibt verschiedene Ausbildungswege und Fachbereiche zur EFK. 1. Qualifikation wie ich sie beschrieben hatte. 2. Die Qualifikation einer EFK kann erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in Technik und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben. Gemeinsame Erklärung http://www.zvei.org/de/technik_umwelt/arbeitsschutz_betriebssicherheit/gemeinsame_erklaerung/ BGI 548 EFK http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?content=document&docGuid=bgvr-a6999196b0384a9d9dc9a87e143b2795
> Mit Mühe weiß ich, daß Braun/Schwarz die Phasen darstellen, Blau der > Neutralleiter ist und Grüngelb der Schutzleiter. Auf die Farben sollte man sich nie verlassen, da auch ausgebildete Fachkräfte diese oft falsch verwenden. Zu allem Überfluss ändert sich die zugehörige Norm alle paar Jahre mal.
>Ich kann jetzt nicht abschätzen, welchen Umfang Elektrounfälle im >privaten Bereich statistisch annehmen, es muss offensichtlich unter der >Alarmschwelle der zuständigen Behörden liegen. Hatte mal eine Statistik vom VDE gefunden, nach der 26 Personen bei Elektrounfällen 2007 gestorben waren, davon ca. die Hälfte im Privatbereich. Zahlen aus der Erinnerung, aber die Grössenordnung stimmt in jedem Fall. Was wohl erklärt, warum da keiner wirklich dran geht, wenn man mal von denen absieht,l die ihre Pfründe in Gefahr sehen. Noch weiter bekommt man das nun mal nicht runter. Gruss Axel
>Was ist den überhaupt eine ... Elektrofachkraft? >Dieser Ausbildungsberuf ist mir unbekannt? http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft Wer seine Blödheit so offen vor sich her trägt...
>Zu doof um eine Antwort zu Schreiben!
Wenn Du zu doof bist, um deine eigenen Ergüsse zu verstehen, sind
längere Texte für dich natürlich unbeherrschbar.
Axel Laufenberg schrieb: > Hatte mal eine Statistik vom VDE gefunden, nach der 26 Personen bei > Elektrounfällen 2007 gestorben waren, davon ca. die Hälfte im > Privatbereich. Zahlen aus der Erinnerung, aber die Grössenordnung stimmt > in jedem Fall. Ich hab jetzt keine Zahlen parat, aber wie viele Personen sind im gleichen Zeitraum als Fahrradfahrer gestorben? Ich plädiere dringend für die Einführung einer Fahrradfachkraft. Ohne Nachweis einer entsprechenden Ausbildung darf dann kein Mensch mehr ein Fahrrad "in den Verkehr" bringen! Gruss Harald
>Ich hab jetzt keine Zahlen parat, aber wie viele Personen sind >im gleichen Zeitraum als Fahrradfahrer gestorben? Die geringe Anzahl von Toten zeigt doch, daß die Einhaltung der Regeln offenbar sinnvoll ist. >Ich plädiere dringend für die Einführung einer Fahrradfachkraft Man könnte mit der Einführung der Helmpflicht anfangen
Backflow schrieb: > Man könnte mit der Einführung der Helmpflicht anfangen Ja, und es Enden lassen mit Hausarrest!
>Ja, und es Enden lassen mit Hausarrest!
Die Gurtpflicht im Auto oder die Helmpflicht auf dem Motorrad empfindest
du vermulich auch als unzulässige Einschränkung deiner persönlichen
Freiheit.
Du solltest dringend prüfen, ob diese Verordnungen gegen das Grundgesetz
verstoßen: Die Würde des Menschen und so. Du weißt schon.
>Wirst du wieder Ausfallend?
Du schreibst jetzt kürzere identische Texte gleich in mehreren Threads,
um Dir das nachträgliche Verständnis zu erleichtern?!
Backflow schrieb: > Du schreibst jetzt kürzere identische Texte gleich in mehreren Threads, > um Dir das nachträgliche Verständnis zu erleichtern?! Eher weil es wegen einer Schreibfaulheit leichter ist Textbausteine zu kopieren.
>Bist du eine Fachkraft? ... Ich nicht!
Daß Du keine Fachkraft bist, glaube ich dir unwidersprochen.
So, ab jetzt mußt du wieder mit den netten Onkeln in den weißen Kitteln
"Inbetriebnahme" spielen.
Aus Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften: Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen, sowie Kenntnisse der einschlägi- gen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mög- liche Gefahren erkennen kann. Laut TRBS 1203 it aber bei einer "Befähigten Person" auch immer die die Zeitnahe Tätigkeit gefordert. Bei privaten Installationen gehe ich davon aus, dass die Einspeisung von einem EVU (Netzbetreiber) erfolgt. Hier hat man in der Regel auch einen Vertrag. In diesen Vertrag sind die Einspeisebedingungen geregelt. Des Weiteren ist dort auch geregelt, wer an der Hausinstallation Arbeiten durchführen darf. Das ist in der Regel nur ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen.
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