Forum: HF, Funk und Felder Kann man beim Amateurfunk auch 2 Rufzeichen erhalten?


von Funkfrage (Gast)


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Wenn man z.b. 2 eigene Sendeanlagen an verschiedenen Orten verbinden 
will,
wärend eine davon automatisiert abläuft?

Geht das?

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Für automatisch arbeitende Stationen kann das personengebundene 
Rufzeichen eh nicht verwendet werden. Da muss man ein zusätzliches 
Rufzeichen beantragen, dass an die automatische Station gebunden ist.

von asd (Gast)


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Für eine automatische Station im (mehr oder weniger ;-) ) kurzzeitigem 
Testbetrieb kann man mit Bindestrich eine Ziffer an das eigene 
Rufzeichen anhängen. (AFAIR und IMHO)

von Sockenpuppe (Gast)


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Hallo

Kann man beim Amateurfunk auch 2 Rufzeichen erhalten?

Man bekommt IMMER 7 Rufzeichen.
Zusätzlich zu dem persönlich zugeteilten hat man noch die sechs 
Rufzeichen:
MOE, MOI, MOS, MOH, MO5 und MOT.

Ansonsten muss man zusätzliche Rufzeichen beantragen. z.B. als 
Ausbildungsrufzeichen oder eben für automatisch arbeitende Stationen.

Die Detais der Bedingungen ändern sich oft. Abhängig davon, wie der Wind 
der Gesetzteslage gerade bläst. Also nachfragen.

Viel Spass.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Sockenpuppe schrieb:
> Zusätzlich zu dem persönlich zugeteilten hat man noch die sechs
>
> Rufzeichen:
> MOE, MOI, MOS, MOH, MO5 und MOT.

Wobei Diese Rufzeichen aber nur streng Zweckgebunden kurzzeitig 
eingesetzt werden dürfen. Aber Immerhin für Automatisch betriebene 
Stationen ;-)

(Nicht das sich jetzt jemand mit MO5 Meldet, nur weil er das hier 
gelesen hat ;-) )

Gruß
Carsten

von Ralph B. (rberres)


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Carsten Sch. schrieb:
>> Rufzeichen:
>
>> MOE, MOI, MOS, MOH, MO5 und MOT.

sind für, in einen kurzen Zeitraum, automatisch betriebene 
Fuchsjagdsender
vorgesehen. Sie dienen dem Fuchsjäger zur Unterscheidung der Füchse 
sprich Fuchsjagdsender. Diese werden in CW ausgesendet.

Keinesfalls sind diese Rufzeichen ( sofern man sie als solche überhaupt 
bezeichnen darf ) für sonstige Zwecke erlaubt.

Ralph Berres

von Mic (Gast)


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Siehe Gebührenordnung bei der Bundesnetzagentur,
bzw Bundesjustizministerium:

http://bundesrecht.juris.de/afuv_2005/anlage_2_23.html

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