Forum: HF, Funk und Felder Übergang 50 Ohm <-> 75 Ohm System


von Bastler (Gast)


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Hallo.
Wie macht man am Besten einen breitbandigen von einem 50 Ohm auf ein 75 
Ohm System? Sollte man das irgendwie transformieren oder kann man das 
einfach so anschließen?

von Albert .. (albert-k)


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Es kommt darauf an in welchem Frequenzbereich sich das Signal bewegt das 
über diese Verbindung soll. Reden wir hier von einigen kHz, MHz oder gar 
GHz?

Je nach Frequenzbereich kann man es einfach so machen (kHz Bereich), 
macht eine Impedanztransformation über diskrete Bauelemente (MHZ 
Bereich) oder verwende eine Transformation über Leitungselemente (GHz 
Bereich).
Auch interessant wäre die Leistung die da drüber gehen soll.

von Wolfgang Horn (Gast)


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Bastler schrieb:
> Wie macht man am Besten einen breitbandigen von einem 50 Ohm auf ein 75
> Ohm System?

Hi, Bastler,

Schalte beides zusammen und schau, ob es funktioniert. Wahrscheinlich 
ja, die Fehlanpassung von 50 Ohm auf 75 Ohm ist geringer als das, was 
Messsender aushalten müssen.

Sollte die Reflexion Probleme machen, dann schalte in T-Glied 
dazwischen.

Breitbandige transformatorische Anpassung 50:75 lohnt sich nicht, denn 
mit Balun geht es wegen des geringen Verhältnisses nicht - und wollte 
man einen Übertrager mit korrektem Windungsverhältnis wickeln, würden 
die Wicklungskapazitäten stören.

Ciao
Wolfgang Horn

von Bastler (Gast)


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Wir reden über die Frequenzen:

0-60 MHz (27 MHz), 88-230 (144 MHz), 300-700 (433), 860-890 (866 MHz) , 
2300-2500 (2400) MHz
In Klammer die Frequenz, auf die die Antennen und Filter ausgelegt 
werden. Der Rest
Diese Frequenzen werden über verschiedene Antennen empfangen und ins 
Hausnetz eingespeißt.

Kurzwelle, die AFu Bänder bis 1 GHz incl ISM, Freenet, PMR, SRD, sollen 
empfangen werden, und ins Hausnetz eingespeißt werden.
Die Filter sind so breit, dass auch noch Rundfunk (Radio+DVB-T) mit 
empfangen wird. Die Feldstärken vom Rundfunk sind so hoch, dass es trotz 
nicht darauf abgestimmter Antennen und Filter hoffentlich noch 
funktionieren wird.
UKW + DAB + VHF DVB-T soll über den 2m Zweig empfangen werden, UHF DVB-T 
über den 70cm Zweig.
Von 950-2300 ist SAT.
Auf 2,4 GHz sollen analoge Videosender aus der Nachbarschaft, Wlan und 
Afu empfangen werden.

Da ich viel aus dem AFU Bereich verwenden, habe ich bis zur 
Übergabestelle ans Hausnetz ein 50 Ohm System.

Unten in der Wohnung soll ein SDR sowie ein normaler Funkscanner 
angeschlossen werden. Der hat wohl auch wieder 50 Ohm. Nur das 
Fernsehkabel hat 75 Ohm.

von Bastler (Gast)


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Achja, es geht auch nicht drum, möglichst an der "Grasnarbe" zu 
lauschen, sondern ehr die Signale aus der Umgebung sowie AFu Relais.

Wenn ich DX'en will, nutze ich kein "verrauschtes" Haus TV Netz, sondern 
eine durchgängige und möglichst kurze Leitung. Dann brauche ich außerdem 
drehbare Richtantellen, und keine Groundplanes.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Bastler schrieb:
> Achja, es geht auch nicht drum, möglichst an der "Grasnarbe" zu
> lauschen, sondern ehr die Signale aus der Umgebung sowie AFu Relais.
>
> Wenn ich DX'en will, nutze ich kein "verrauschtes" Haus TV Netz, sondern
> eine durchgängige und möglichst kurze Leitung. Dann brauche ich außerdem
> drehbare Richtantellen, und keine Groundplanes.

Unter diesen Vorzeichen und für das was du oben genannt hast:
Vergiss jede Anpassung! Das ist bei einer in verwendung befindlichen TV 
& Radio Antennenleitung - oft noch gewachsen mit verschiedensten 
Kabeltypen, Stichleitungen, kunterbuntes Gemisch von Durchangs- und 
Abzweigdosen eh dein kleinstes Problem- Einfach Aufstecken und es sollte 
gehen.

Örtliche CB Stationen sowie nähere AFU und BOS Relais solltest du so 
acuh bekommen können. Vieleicht sogar noch Drahtlose Kopfhörer u.ä. im 
800Mhz Band wenn es nicht zu weit ist. Alles über 1GHz wäre abr 
Glückssache. Wahrscheinlich würdest du so nur das reinbekommen was stark 
genug ist um auch mit direkt aufgesteckter Antenne bei dir am Scanner 
empfangen zu werden.

Ach ja: Das ALLES ausser der Empfang von Rundfunk- CB und AFU Sendungen 
verboten ist sollte dir bewusst sein. Das gilt streng genommen sogar für 
PMR/LPD und andere "freie" Funkdienste. Also nicht so viel drüber 
Plaudern ;-)

Gruß
Carsten

von Bastler (Gast)


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Hi.
Dass BOS Empfang verboten ist, ist mir bekannt.
Aber PMR/LPD/SRD? Ich kann mit meinen billigen Conrad PMR's auch 
mithören was der Nachbar so quasselt. Ich hätte das jetzt auf eine Ebene 
mit CB gestellt.

An einer normalen Breitband TV Antenne habe ich mit dem Scanner übrigens 
auch schon recht guten Empfang. Mit Antennen, die auf die AFU Frequenzen 
ausgelegt sind, und normalen Rundfunk nur "nebenbei" empfangen dürfte 
das noch besser werden.
Radio/DVB-T empfange ich ja mit nem Stückchen Draht am 
Terrestrik-Anschluss des  Multischalter schon.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Bastler schrieb:
> Hi.
> Dass BOS Empfang verboten ist, ist mir bekannt.
> Aber PMR/LPD/SRD? Ich kann mit meinen billigen Conrad PMR's auch
> mithören was der Nachbar so quasselt. Ich hätte das jetzt auf eine Ebene
> mit CB gestellt.

Also mal abgesehen davon das wohl kein Hahn danach krähen wird wenn man 
PMR / LPD /SRD mithören würde, es also nur rein Theoretisch ist:

Hier in DL darf man generell NUR Empfangen was für einen selbst oder die 
Allgemeinheit bestimmt ist. Und natürlich Amaterufunk. Geregelt ist das 
im TKG, genauer im §89 Abhörverbot:
§ 89
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen.
> Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
> Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom
> 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
> unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt
> anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
> Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch
> von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach
> §88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt
> entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund
> besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Damit wäre selbst das beabsichtigte Empfangen von über CB Funk geführten 
"Privatgespräche" nicht zulässig. Allerdings gab es vor langer Zeit mal 
eine Rundverfügung in der auch der CB Funk vom Standpunkt des Mithörens 
dem Afu gleichgestellt wurde. Eine allgemeine Empfangsgenehmigung halt. 
Muss irgendwann mitte der 80er Jahre gewesen sein. MAl schauen ob ich 
die noch irgendwo habe. (Ursprünglich war CB Funk ja eine Form des 
Betriebsfunks und man musste genau wie beim "normalen" Betriebsfunk 
Bedarf nachweisen um überhaupt eine Nutzungsgenehmigung zu erhalten.)

Für LPD/PMR/ISM und was weiß ich alles gab es das nie, somit ist ein 
bewusstes Mithören von Privatgesprächen dritter nicht zulässig.
Natürlich darf man die Geräte aber für den eigenbedarf frei Nutzen und 
auf jeder Frequenz die man nutzen darf auch auf einen "Anruf" warten. 
Wenn man dabei "Zufällig" etwas mithört kann einem dafür keiner etwas.
Allerdings: Sollte man dabei während eines erkennbaren Privatgespräches 
etwas mitbekommen und dieses dann Aufzeichnen und weiterverbreiten oder 
auch nur weitererzählen und der "Absender" bekommt das mit und 
unternimmt etwas dagegen, könnte das schon zu Konsequenzen führen (eher 
zu Zivilrechtlichen als zu strafrechtlichen...)

Denn es gilt ja:
> Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache
> ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht,
> ... anderen nicht mitgeteilt werden.

Aber wie gesagt: Zumindest im LPD und SRD Bereich -der ja im allgemeinen 
als "jedermannfunk" teilweise auch als Kinderspielzeug angesehen wird- 
dürfte das keine Rolle spielen. Selbst die meisten Staatsanwälte würden 
wohl ohne weitere Recherchen überhaupt nicht drauf kommen das dies nicht 
Legal ist.
Das mitschneiden von Babyphones oder die Videoaufzeichnung der 
Innenraumkamera des NAchbarn die vergessen wurde auszuschalten könnte da 
bei Veröffentlichung schon anders gedeutet werden.

GRuß
Carsten

von Peter (Gast)


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Zurück zum Thema:

50 Ohm und 75 Ohm einfach zusammenhängen ist fast immer die beste 
Lösung:
 - Breitbandig
 - Nur geringe Dämpfung bzw Verluste durch Reflexionen
 - Fehlanpassung SWR 1 : 1.5 ist unproblematisch, Antennen sind selten 
besser
 - Allfällige Kabeldämpfung verbessern die Fehlanpassung sogar etwas

von Talaxo (Gast)


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Gilt das Gesagte auch für Profi-Sat-Receiver mit 50ohm Eingang
und Dc+22khz Ausgang zum LNB?
Warum gibts es dann extra eine 50ohm Version?

von herbert (Gast)


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Ein Widerstands anpassung "L" Glied kommt auch nicht ohne Verluste aus 
aber würde ich für sauberer halten....

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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herbert schrieb:
> Ein Widerstands anpassung "L" Glied kommt auch nicht ohne Verluste aus
> aber würde ich für sauberer halten....

"Minimum loss pad".  Hat für eine Anpassung von 50 Ω auf 75 Ω eine
Dämpfung von 5,72 dB.  Das ist einiges mehr, als man beim direkten
Zusammenschalten hätte.  (Ist auch logisch: es sind Widerstände drin,
die Leistung verheizen.)

Macht man eigentlich nur für Messtechnik, bei der die reflektionsfreie
Anpassung wichtig ist.

von asd (Gast)


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> Gilt das Gesagte auch für Profi-Sat-Receiver mit 50ohm Eingang
> und Dc+22khz Ausgang zum LNB?
> Warum gibts es dann extra eine 50ohm Version?

Weil man damit viel Geld verdienen kann? Und der Aufbau auch nicht 
anders ist als ein Low-Cost-LNB, nur der Ausgangswiderstand ist ein 
wenig anders getuned...
Vielleicht weil das "einfach zusammenklemmen" auch manchmal Probleme 
macht... meistens aber nicht...
Wusste gar nicht dass es LNBs auch mit 50 Ohm gibt...

von Harald W. (wilhelms)


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Carsten Sch. schrieb:

> Wenn man dabei "Zufällig" etwas mithört kann einem dafür keiner etwas.
> Allerdings: Sollte man dabei während eines erkennbaren Privatgespräches
> etwas mitbekommen und dieses dann Aufzeichnen und weiterverbreiten oder
> auch nur weitererzählen und der "Absender" bekommt das mit und
> unternimmt etwas dagegen, könnte das schon zu Konsequenzen führen

Wenn ich zufällig über PMR o.ä. mithöre, das einer einen Mord plant
und ich teile das der Polizei mit, ist das dann auch verboten? :-)
Gruss
Harald

von Osche R. (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:

> Wenn ich zufällig über PMR o.ä. mithöre, das einer einen Mord plant
> und ich teile das der Polizei mit, ist das dann auch verboten? :-)

Ja. Der Mörder kann Dich dafür anzeigen. Allerdings gehe ich davon aus, 
dass der Richter das Verfahren einstellen wird, weil Du bei ihm 
anderweitig noch was gut hast ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Harald Wilhelms schrieb:
> Wenn ich zufällig über PMR o.ä. mithöre, das einer einen Mord plant
> und ich teile das der Polizei mit, ist das dann auch verboten? :-)

Nein, §89 TKG (Abhörverbot) ist dabei im Zusammenhang mit §88 TKG
(Fernmeldegeheimnis) zu sehen, und dieser besagt ganz eindeutig:

"Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang."

Damit hast du auch gleich die Referenz, für welche Straftaten die
Einschränkung gilt.  Für einen geplanten Diebstahl einer Schachtel
Zigaretten eigentlich schon nicht mehr ...

von herbert (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Macht man eigentlich nur für Messtechnik, bei der die reflektionsfreie
> Anpassung wichtig ist.

Ja ist mir schon klar.Andere Wege außer über Widerstände mit der 
geforderten Breitbandigkeit gibts ja nicht.Ich habe so eine hingequälte 
Anpassung messtechnisch noch nicht unter die Lupe genommen.Wenn das 
tatsächlich günstiger ist dann habe ich wieder was gelernt...;-)

von hewlett (Gast)


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Ein Eigenbau für ein 50/75 Ohm Anpassglied bis 500 MHz

von hewlett (Gast)


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Es geht auch mit einem Minicircuits-Übertrager erhältlich bei 
Funkamateur für €4,50
Dämpfung ca.1dB, Übertragungsfrequenz von 200 kHz bis ca. 300 MHZ

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