Hallo zusammen, mich würde eure Meinung zu folgendem Szenario interessieren: Firma X beantragt aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage Kurzarbeit und bekommt diese genehmigt. Die Produktion wird auf 20% runtergefahren. Daraufhin veranlasst die Geschäftsführung betriebsinterne Schulungen und lässt die Leute aus der Produktion 2 Tage die Woche während der Kurzarbeit zusätzlich kommen um diese Schulungen durchzuführen. Der Ablauf der Schulung gestaltet sich folgendermaßen: Weil natürlich ein praktischer Bezug am besten ist, und richtige Schulungen Personalkosten verursachen sollen die Kollegen der entsprechenden Fachrichtung die anderen Kollegen schulen. Da die Produktion weiterlaufen muss und mit der aktuellen Planung sie geradeso nur eingehalten werden kann, hat aber niemand wirklich Zeit die Kollegen ernsthaft zu schulen. Statt dessen kriegen diese Arbeit aus der Produktion mit stichwortartigen Einweisungen was sie machen sollen. Dabei wird kein echtes Wissen vermittelt, sondern nur explizit Arbeitsschritte vorgegeben, die ohne das nötige Hintergrundwissen später nicht reproduzierbar einsetzbar sind. Die Geschäftsführung wurde auf diesen Missstand hingewiesen ist jedoch von der Wirksamkeit dieser Maßnahme überzeugt und macht allen Arbeitern klar, dass das Arbeitsamt für das erbrachte Kurzarbeitergeld erwartet das sich die Betroffenen in der Zeit entsprechend weiterbilden und das genau dies in der Firma X praktiziert wird. Mich würde interessieren wie ihr die Sache seht. Normale Vorgehensweise und die Arbeiter sollen froh sein, dass sie ihren Job noch haben, oder wird hier gezielt die Kurzarbeit missbraucht?
Spinnen wir die Geschichte noch ein wenig weiter Da die Arbeiter während ihrer Schulung bereits im Werk sind müssen sie zwangsweise während der Schulungstage auch ihrem normalen Geschäft nachgehen. Dies hat zur Folge dass diese 3 Tage in der Woche kommen, und nur an einem Tag anstempeln. Die Schulungstage werden damit auf die gesammte Arbeitszeit verteilt und verschwimmen so mit diesen. Auf den Hinweis dass keine effektive Schulung so durchgeführt werden kann wird von der Geschäftsleitung angeboten dass jeder Arbeiter natürlich nicht an die 2 Tage gebunden ist. Sie dürfen auch öfters zu Schulungen kommen wenn Bedarf besteht. Die „qualifizierten Arbeiter“ und gleichzeitig Vorgesetzten die die anderen schulen sollen, haben selbst keinen Schulungsbedarf, da sie ich in allen Bereichen auskennen. Dennoch haben sie sich bereit erklärt auch 2 Tage in der Woche als Schulung zu arbeiten (Vorbildfunktion), sind jedoch in dieser Zeit wie bereits erwähnt voll mit der regulären Produktion beschäftigt und können nicht die Zeit aufbringen den anderen wirklich etwas beizubringen sondern begnügen sich mit den erwähnten Arbeitsanweisungen. Die Begeisterung noch mehr Zeit aufzubringen und für das Kurzarbeitergeld als Lehrkräfte einzuspringen hält sich in Grenzen. Was mich interessieren würde ist: Wo liegt die Grenze? Was kann man von den Leuten erwarten und ab welchem Punkt ist Schluss? Was zählt als Schulung?
Sven schrieb: > Mich würde interessieren wie ihr die Sache seht. Normale Vorgehensweise > > und die Arbeiter sollen froh sein, dass sie ihren Job noch haben, oder > > wird hier gezielt die Kurzarbeit missbraucht? Schreib doch mal eine e-mail an die Agentur für Arbeit, und schildere die Sachlage darin! (Aber bitte mit ein bisschen mehr Inhalt, bzgl. der Sachlage) (Ich hab es eigentlich nicht richtig verstanden, was wirklich vorliegt!) Hier noch aus einer Broschüre der Agentur: " Was zahlt der Arbeitgeber? Kurzarbeit und Qualifizierung sind für den Arbeitgeber auch finanziell die beste Alternative zur Entlassung. Die Agentur für Arbeit trägt für die Ausfallstunden das Kurzarbeitergeld. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben lediglich noch das Entgelt für Feier- und Urlaubstage zu zahlen. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich außerdem die Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent. Diese werden je zur Hälfte von der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern getragen. Ab dem 7. Monat übernimmt die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge voll. Bei gleichzeitiger Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sie von Beginn an zu 100 Prozent erstattet.1 1 Diese Regelungen sind befristet gültig bis Ende 2010. " Weis jetzt nicht, ob jetzt die Regelung noch in Kraft ist, das Weiterbildung in der vorgenannten Form bezuschußt wird! Denke aber die 2 Tage Schulung sind voll mit den regulären Entgeld zu bezahlen, also keine 67% K-Geld von der Agentur sondern zu 100% durch den AG. Wie oben geschrieben einfach die Agentur kontaktieren! Die zahlen ja auch für die Leute das K-Geld! Aber eigentlich müßte für die Zeit der
> Schreib doch mal eine e-mail an die Agentur für Arbeit, und schildere > die Sachlage darin! > (Aber bitte mit ein bisschen mehr Inhalt, bzgl. der Sachlage) > (Ich hab es eigentlich nicht richtig verstanden, was wirklich vorliegt!) Klar, diese Vorgehensweise liegt nah. Die ganze Geschichte betrifft mich im Übrigen nicht direkt, sondern einen Freund von mir, der sich regelmäßig bei mir auskotzt. Machen will jedoch keiner etwas da alle vor den daraus eventuell resultierenden Folgen Angst haben. Nicht vor dem Arbeitsamt, aber von seitens der Geschäftsleitung. Ist eine ziemlich kleine Klitsche ohne Gewerkschaft und alle bangen dort ein wenig um ihren Job. > Hier noch aus einer Broschüre der Agentur: > ... Die Broschüre kenne ich, jedoch finde ich die Formulierung "Schulung" hierbei etwas schwammig. Von meinem Standpunkt aus wäre es ok, wenn ich in der Situation wäre und während meiner Kurzarbeiterzeit richtige Schulungen bekomme. Dies können beispielsweise Englischkurse sein, aber auch betriebsintern fände ich ok. Vorausgesetzt dass es sich dabei wirklich um Schulungen handelt. Sprich ein Ausbilder der einzig und allein die volle Zeit aufbringt um Wissen zu vermitteln. Praktischer Bezug ist gut, aber eine Vermischung mit der Produktion halte ich für falsch, da hier der AG doppelt abkassiert. Wie gesagt meine Meinung.
Hab das ganze bei einer von der AA bezahlten Schulung gehabt. Die Hälfte der Teilnehmer inkl. meiner Person haben sich dann bei der AA beschwert als die Vorlesungen nicht so verliefen wie das ursprünglich zugesichert war. Es gab dann ein Meeting mit dem Verantwortlichem der AA, der das ganze dann bagatellisierte. Uns wurde nur auferlegt weiterzumachen. Also ein Freibrief für die Schule. Kurz vor Ende ist die Schule dann in Konkurs gegangen, wohl weil die AA aufgrund der Beschwerde und anderer Probleme wie der Teilnehmerauslastung dann von der Liste der zu unterstützenden Bildungsträger gelöscht wurde. In diesem Fall war das Problem das die Qualität nicht stimmte und nachträglich Änderungen am Lehrplan vorgenommen wurden um Personalprobleme zu kompensieren. @Sven Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Sag das mal deinem Kumpel. Missstände würde ich sorgfältigst dokumentieren und dann mit einer Beschwerde anonym an die AA schicken. Wenn die dann da mal den Sachverhalt prüfen und den Missstand abstellen, hat es doch was gebracht, andererseits ist die AA doch froh wenn die Betriebe Kurzarbeit nutzen um Entlassungen zu vermeiden. Das damit der Geist des Fortbildungsgesetzes unterlaufen wird muss die AA entscheiden und da wird man ziemlich tolerant sein. Wenn wenigstens ein Teil der Schulung gemacht wird, werden die sich wahrscheinlich damit zufrieden geben. In der Regel hält sich die AA bei der Erfüllung an die Quantität und nicht an die Qualität. Hauptsache die Leute behalten ihre Jobs.
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