Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Weiterbildung während Kurzarbeit


von Sven (Gast)


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Hallo zusammen,
mich würde eure Meinung zu folgendem Szenario interessieren:

Firma X beantragt aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage Kurzarbeit 
und bekommt diese genehmigt. Die Produktion wird auf 20% runtergefahren. 
Daraufhin veranlasst die Geschäftsführung betriebsinterne Schulungen und 
lässt die Leute aus der Produktion 2 Tage die Woche während der 
Kurzarbeit zusätzlich kommen um diese Schulungen durchzuführen.

Der Ablauf der Schulung gestaltet sich folgendermaßen:
Weil natürlich ein praktischer Bezug am besten ist, und richtige 
Schulungen Personalkosten verursachen sollen die Kollegen der 
entsprechenden Fachrichtung die anderen Kollegen schulen. Da die 
Produktion weiterlaufen muss und mit der aktuellen Planung sie geradeso 
nur eingehalten werden kann, hat aber niemand wirklich Zeit die Kollegen 
ernsthaft zu schulen. Statt dessen kriegen diese Arbeit aus der 
Produktion mit stichwortartigen Einweisungen was sie machen sollen. 
Dabei wird kein echtes Wissen vermittelt, sondern nur explizit 
Arbeitsschritte vorgegeben, die ohne das nötige Hintergrundwissen später 
nicht reproduzierbar einsetzbar sind.

Die Geschäftsführung wurde auf diesen Missstand hingewiesen ist jedoch 
von der Wirksamkeit dieser Maßnahme überzeugt und macht allen Arbeitern 
klar, dass das Arbeitsamt für das erbrachte Kurzarbeitergeld erwartet 
das sich die Betroffenen in der Zeit entsprechend weiterbilden und das 
genau dies in der Firma X praktiziert wird.

Mich würde interessieren wie ihr die Sache seht. Normale Vorgehensweise 
und die Arbeiter sollen froh sein, dass sie ihren Job noch haben, oder 
wird hier gezielt die Kurzarbeit missbraucht?

von Sven (Gast)


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Spinnen wir die Geschichte noch ein wenig weiter
Da die Arbeiter während ihrer Schulung bereits im Werk sind müssen sie 
zwangsweise während der Schulungstage auch ihrem normalen Geschäft 
nachgehen. Dies hat zur Folge dass diese 3 Tage in der Woche kommen, und 
nur an einem Tag anstempeln. Die Schulungstage werden damit auf die 
gesammte Arbeitszeit verteilt und verschwimmen so mit diesen. Auf den 
Hinweis dass keine effektive Schulung so durchgeführt werden kann wird 
von der Geschäftsleitung angeboten dass jeder Arbeiter natürlich nicht 
an die 2 Tage gebunden ist. Sie dürfen auch öfters zu Schulungen kommen 
wenn Bedarf besteht.
Die „qualifizierten Arbeiter“ und gleichzeitig Vorgesetzten die die 
anderen schulen sollen, haben selbst keinen Schulungsbedarf, da sie ich 
in allen Bereichen auskennen.  Dennoch haben sie sich bereit erklärt 
auch 2 Tage in der Woche als Schulung zu arbeiten (Vorbildfunktion), 
sind jedoch in dieser Zeit wie bereits erwähnt voll mit der regulären 
Produktion beschäftigt und können nicht die Zeit aufbringen den anderen 
wirklich etwas beizubringen sondern begnügen sich mit den erwähnten 
Arbeitsanweisungen. Die Begeisterung noch mehr Zeit aufzubringen und für 
das Kurzarbeitergeld als Lehrkräfte einzuspringen hält sich in Grenzen.
Was mich interessieren würde ist:  Wo liegt die Grenze? Was kann man von 
den Leuten  erwarten und ab welchem Punkt ist Schluss? Was zählt als 
Schulung?

von Marx W. (Gast)


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Sven schrieb:
> Mich würde interessieren wie ihr die Sache seht. Normale Vorgehensweise
>
> und die Arbeiter sollen froh sein, dass sie ihren Job noch haben, oder
>
> wird hier gezielt die Kurzarbeit missbraucht?

Schreib doch mal eine e-mail an die Agentur für Arbeit, und schildere 
die Sachlage darin!
(Aber bitte mit ein bisschen mehr Inhalt, bzgl. der Sachlage)
(Ich hab es eigentlich nicht richtig verstanden, was wirklich vorliegt!)
Hier noch aus einer Broschüre der Agentur:
"
Was zahlt der Arbeitgeber?
Kurzarbeit und Qualifizierung sind für den Arbeitgeber auch finanziell
die beste Alternative zur Entlassung. Die Agentur für Arbeit
trägt für die Ausfallstunden das Kurzarbeitergeld. Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber haben lediglich noch das Entgelt für
Feier- und Urlaubstage zu zahlen. Für die Arbeitszeit, die durch
Kurzarbeit entfällt, reduzieren sich außerdem die 
Sozialversicherungsbeiträge
auf 80 Prozent. Diese werden je zur Hälfte von
der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
getragen. Ab dem 7. Monat übernimmt die Agentur für
Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge voll. Bei gleichzeitiger
Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sie
von Beginn an zu 100 Prozent erstattet.1
1 Diese Regelungen sind befristet gültig bis Ende 2010.
"
Weis jetzt nicht, ob jetzt die Regelung noch in Kraft ist, das 
Weiterbildung
in der vorgenannten Form bezuschußt wird!

Denke aber die 2 Tage Schulung sind voll mit den regulären Entgeld zu 
bezahlen, also keine 67% K-Geld von der Agentur sondern zu 100% durch 
den AG.
Wie oben geschrieben einfach die Agentur kontaktieren!
Die zahlen ja auch für die Leute das K-Geld!
Aber eigentlich müßte für die Zeit der

von Marx W. (Gast)


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der Arbeitgeber aufkommen!

von Sven (Gast)


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> Schreib doch mal eine e-mail an die Agentur für Arbeit, und schildere
> die Sachlage darin!
> (Aber bitte mit ein bisschen mehr Inhalt, bzgl. der Sachlage)
> (Ich hab es eigentlich nicht richtig verstanden, was wirklich vorliegt!)
Klar, diese Vorgehensweise liegt nah. Die ganze Geschichte betrifft mich 
im Übrigen nicht direkt, sondern einen Freund von mir, der sich 
regelmäßig bei mir auskotzt. Machen will jedoch keiner etwas da alle vor 
den daraus eventuell resultierenden Folgen Angst haben. Nicht vor dem 
Arbeitsamt, aber von seitens der Geschäftsleitung. Ist eine ziemlich 
kleine Klitsche ohne Gewerkschaft und alle bangen dort ein wenig um 
ihren Job.

> Hier noch aus einer Broschüre der Agentur:
> ...
Die Broschüre kenne ich, jedoch finde ich die Formulierung "Schulung" 
hierbei etwas schwammig. Von meinem Standpunkt aus wäre es ok, wenn ich 
in der Situation wäre und während meiner Kurzarbeiterzeit richtige 
Schulungen bekomme. Dies können beispielsweise Englischkurse sein, aber 
auch betriebsintern fände ich ok. Vorausgesetzt dass es sich dabei 
wirklich um Schulungen handelt. Sprich ein Ausbilder der einzig und 
allein die volle Zeit aufbringt um Wissen zu vermitteln. Praktischer 
Bezug ist gut, aber eine Vermischung mit der Produktion halte ich für 
falsch, da hier der AG doppelt abkassiert. Wie gesagt meine Meinung.

von Michael S. (technicans)


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Hab das ganze bei einer von der AA bezahlten Schulung gehabt.
Die Hälfte der Teilnehmer inkl. meiner Person haben sich dann
bei der AA beschwert als die Vorlesungen nicht so verliefen
wie das ursprünglich zugesichert war. Es gab dann ein Meeting
mit dem Verantwortlichem der AA, der das ganze dann bagatellisierte.
Uns wurde nur auferlegt weiterzumachen. Also ein Freibrief für
die Schule. Kurz vor Ende ist die Schule dann in Konkurs gegangen,
wohl weil die AA aufgrund der Beschwerde und anderer Probleme
wie der Teilnehmerauslastung dann von der Liste der zu unterstützenden
Bildungsträger gelöscht wurde. In diesem Fall war das Problem
das die Qualität nicht stimmte und nachträglich Änderungen
am Lehrplan vorgenommen wurden um Personalprobleme zu kompensieren.

@Sven

Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Sag das mal deinem Kumpel.
Missstände würde ich sorgfältigst dokumentieren und dann mit einer
Beschwerde anonym an die AA schicken. Wenn die dann da mal den
Sachverhalt prüfen und den Missstand abstellen, hat es doch was
gebracht, andererseits ist die AA doch froh wenn die Betriebe
Kurzarbeit nutzen um Entlassungen zu vermeiden. Das damit der
Geist des Fortbildungsgesetzes unterlaufen wird muss die AA
entscheiden und da wird man ziemlich tolerant sein.
Wenn wenigstens ein Teil der Schulung gemacht wird, werden die
sich wahrscheinlich damit zufrieden geben. In der Regel hält sich
die AA bei der Erfüllung an die Quantität und nicht an die Qualität.
Hauptsache die Leute behalten ihre Jobs.

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