Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaub als Überstundenausgleich verboten?


von Phil R. (philipp-)


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Hallo,
ich habe gerade meine erste Stelle angefangen **freu**

Jetzt habe ich in der Mitarbeitermappe folgendes gelesen: "Langfristig 
geplanter Stundenabbau für Urlaub ist nur für Konten mit über 100 
Überstunden zulässig."
Man wird aber ausdrücklich angehalten, gar nicht erst so viele 
Überstunden auflaufen zu lassen sondern frühzeitig abzubauen. Also 
wahrscheinlich durch später kommen oder früher gehen.
Ich hatte geplant, z.B. 40 Überstunden anzusammeln um dann meinen 
Jahresurlaub um eine Woche zu verlängern. Aber das geht dann wohl nicht.

Wie ist das in eurer Firma? Sind solche Vorschriften normal?
Ich vermute, man will mit dieser Vorschrift verhindern, dass die Leute 
wie die Tiere schuften und dann 10 Wochen Urlaub im Jahr haben...

Viele Grüße, Phil

von Tom (Gast)


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Moin,

bei uns ist es so:

a) +40 Stunden = alles im Rahmen, abbau wie einem beliebt
b) >+40<+80 Stunden = Nachricht an den Chef und evtl. Abbau einzuleiten
c) >+80 Stunden = dringende Abbaumaßnahmen zu ergreifen.

Gleiches gilt für minus Stunden. Bei uns wird bei Nichtabbau der 
Stunden, (egal in welcher Form, ob früher gehen oder mehrere Tage 
Gleitzeit) einmal jährlich ein Schnitt auf Null durchgezogen. Damit wird 
man angehalten die Stunden abzubauen.

Der Hintergrund ist folgender (und vermutlich bei Dir auch so):

Die Firma muss für jede geleistete Überstunde Rücklagen in Form von Geld 
bilden, welches vor einer möglichen Insolvenz geschützt ist. Dieses Geld 
fehlt natürlich dann irgendwo in den liquiden Mitteln. Bei deinem 
Stundensatz und der mittleren Anzahl von 40 Überstunden kannst Du Dir 
selbst ausrechnen, was eine Firma von der größe deines Arbeitsgebers 
rücklegen muss.

Cheers

von Ich (Gast)


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Es geht eher um Stundensammler, die dann neben 6 Wochen Urlaub noch 2 
Wochen Überstunden dran hängen wollen.

Wie du schon schreibst, die Überstunden ansammeln, egal ob sinnvoll ist 
oder nicht und dann wochenlang nicht da sind.

Beim großen S. gabs mal einen der hatte 180 Tage (!) Urlaub und 
Überstunden angesammelt.
In einem Projekt hatte jeder (5 Mann) ca. 60 Tage (Urlaub+Überstunden) 
angesammelt.Abfeier war so gut wie nicht möglich.

In Absprache mit dem Chef geht sicher einiges, je nach Auftragslage.

von Martin (Gast)


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Philipp L. schrieb:
> Ich vermute, man will mit dieser Vorschrift verhindern, dass die Leute
> wie die Tiere schuften und dann 10 Wochen Urlaub im Jahr haben...

Genau.

Das sind ganz normale Regelungen, nicht der Rede wert.

Interessanter wirds bei der Frage, ob man ein, zwei Tage Gleitzeitabbau 
an Urlaub dranhängen darf. Auch das möchten einige Firmen unterbinden.

von Franz (Gast)


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„GEWÄHRUNG VON GLEITZEIT
Das Zeitguthaben ist ein Instrument des Arbeitgebers, um 
auftragsschwache Zeiten auffangen zu können.
Das Zeitkonto dient nicht der eigenständigen Vergrößerung des 
Urlaubskontingents durch den Arbeitnehmer. Bei der Gewährung von 
Gleitzeitstunden ist im Vorfeld zu prüfen, ob der tatsächliche 
Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft bzw. soweit abgebaut ist, dass eine 
Gewährung von Gleitzeit gerechtfertigt ist.
Bei Mitarbeitern, die kein vertragliches Zeitkonto haben, ist die 
Gewährung von Gleitzeitstunden bis auf begründete und vom Bereichsleiter 
freigegebene Ausnahmefälle ausgeschlossen.“


Die Mail gibts bei uns gerne mal wenn Leute ne ganze Woche oder so 
Gleitzeit nehmen wollen :) 1-2 Tage pro Woche sind aber in der Regel OK.

von marci (Gast)


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auf den text würde ich nicht so viel geben. Das steht halt so drin, wie 
weiter oben schon geschrieben um extreme zu vermeiden.
Bau doch erstmal die 40 stunden auf, dann rede mit deinem chef ob du die 
40 in einer woche abbauen kannst. Ich denke mal wenn du dann insgesamt 3 
oder 4 wochen weg bist geht das schon in ordnung. Je nach chef, 
arbeitssituation usw.

von citb (Gast)


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marci schrieb:
> Bau doch erstmal die 40 stunden auf, dann rede mit deinem chef ob du die
> 40 in einer woche abbauen kannst.

Andersrum waere es noch besser. Allerdings erst nach 1-2 Jahren im Job.
Als Anfaenger gleich als wichtigste Sorge die Verlaengerung des 
Jahresurlaubs erkennen zu lassen - bedenklich. Noch fazu gegen die 
ausdrueckliche Vorgabe der Firma. Also wie immer in solchen Faellen - 
erst durch aussergewoehnliche Leistungen auffallen, dann 
aussergewoehnliche Privilegien haben wollen.

Nach 1-2 Jahren weisst Du auch, wie die Vorschrift in der Praxis 
gehandhabt wird. Vielleicht haelt sich ja niemand dran, vielleicht aber 
auch alle.

citb

von Marx W. (Gast)


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Ich schrieb:
> Beim großen S. gabs mal einen der hatte 180 Tage (!) Urlaub und
>
> Überstunden angesammelt.

Beim  himbeerroten Joint-Venture der Siemens AG war sowas nix 
ungewöhnliches im Service- und Projektbereich. Blöd war halt für solche 
"Hamster" es aber, wenn die die Abteilung wechseln wollten. Da mußten 
sie den Urlaub erst abfeiern und das Gleitzeitkonto leeren (Auszahlen).

von Ich (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2188445:
> Das muß nicht sein!

Es sei denn er will tatsächlich ein Jahr "Urlaub" machen und der Chef 
ist einverstanden.

Ein Zeitpolster von um die 40-80 Stunden (nicht Tage) ist ganz OK.

von Bond (Gast)


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Bei uns (Entwicklung) war ein Gleitzeitkonto im Plus von
so 40h bis 50h normal. Die Stunden wurden automatisch mit
"Brückentagen" (Donnerstag war Feiertag, Freitag blieb die Firma zu)
verrechnet, odet zwischen Weihnacht und Neujahr, usw.
Oder man braute mal ein paar Stunden für Behördengänge...
Hat stets gut geklappt mit der Gleitzeitverrechnung, jedoch
wurde Gleitzeit in regulären Urlaub nicht so gerne gesehen.

Als "Beginner" würde ich erst mal abwarten und sehr gute Leistungen
zeigen, dann klappt das mit Ausnahmen weitausaus besser.

von Rudi Ratlos (Gast)


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Das übermäßige Ansammeln von Überstunden kann auch in die Hose gehen, 
falls der Konkursfall oder eine Kündigung eintreten sollte.

von Phil R. (philipp-)


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Bond schrieb:
> Als "Beginner" würde ich erst mal abwarten und sehr gute Leistungen
> zeigen, dann klappt das mit Ausnahmen weitausaus besser.

Als "Beginner" bin ich froh wenn ich nicht in jedes einzelne 
Fettnäpfchen trete...

Dann werde ich Überstunden für Brückentage und Behördengänge und so 
nutzen.

Danke, Phil

von Marx W. (Gast)


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Rudi Ratlos schrieb:
> Das übermäßige Ansammeln von Überstunden kann auch in die Hose gehen,
>
> falls der Konkursfall oder eine Kündigung eintreten sollte.

Genau!
Außerdem:
Bei fristloser Kündigung und Freistellung  wird das Ü-Stunden-Konto dann 
automatisch abgebaut!
Ich verstehe auch nicht, dass in Firmen immer die gleichen Figuren es 
schaffen, ihren ganzen Jahresurlaub ins nächste Jahr zu übertragen. 
Scheint in solchen (Sau)Läden wohl keine Organistion und Planung 
vorhanden zu sein!

von Meinereiner (Gast)


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Wie jetzt Überstunden "ansammeln"?
Wisst Ihr eigentlich, dass das Betrug ist? Man darf nicht Arbeitszeit 
"schinden", um diese später abzufeiern. Zeitguthaben kann man nur 
gerechtfertigt aufbauen, wenn auch entsprechend zu tun ist. Rumsitzen 
und sich irgendwie die Zeit vertreiben, ist Arbeitszeitbetrug und kann 
zur außerordentlichen Kündigung führen.

Das kann ich mal so aus meiner Betriebsrats-Tätigkeit verlauten lassen.

von Phil R. (philipp-)


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Meinereiner schrieb:
> Wie jetzt Überstunden "ansammeln"?
> Wisst Ihr eigentlich, dass das Betrug ist? Man darf nicht Arbeitszeit
> "schinden", um diese später abzufeiern.

Arbeit gibt es immer mehr als genug und niemand hat von Däumchen-Drehen 
gesprochen!
Aber wenn man Überstunden für Urlaub verwenden könnte, wäre die 
Versuchung natürlich zu groß, das verstehe ich schon.

von Meinereiner (Gast)


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Nun, dann wiederhole ich mal den Eingangstext:

"Hallo,
ich habe gerade meine erste Stelle angefangen **freu**

Jetzt habe ich in der Mitarbeitermappe folgendes gelesen: "Langfristig
geplanter Stundenabbau für Urlaub ist nur für Konten mit über 100
Überstunden zulässig."
Man wird aber ausdrücklich angehalten, gar nicht erst so viele
Überstunden auflaufen zu lassen sondern frühzeitig abzubauen. Also
wahrscheinlich durch später kommen oder früher gehen.
Ich hatte geplant, z.B. 40 Überstunden anzusammeln"

Da steht ganz klar "ich hatte geplant,..." - wenn man aber erst "gerade 
meine erste Stelle angefangen" hat, kann man sowas nicht planen, da man 
den Arbeitsanfall noch gar nicht kennt.

In vielen Unternehmen gibt es Zeiten, in denen ist wenig zu tun - aber 
das sind nicht unbedingt die Zeiten, in denen jemand (der nicht an die 
Schulferien gebunden ist) unbedingt Urlaub nehmen möchte. D.h. diese 
Menschen gehen dann in Urlaub, wenn jener preiswert ist - und in diesen 
Zeiten ist sagen wir genug zu tun - nicht so, dass man unbedingt jeden 
Tag eine halbe Stunde länger machen müsste, aber genug. Das Pensum ist 
durchaus in der normalen Arbeitszeit zu schaffen.

Bei uns durfte leider ein lang gedienter Kollege gerade erst "gehen", 
weil er Zeitguthaben aufgebaut hat "ohne Not" wie es der Arbeitsrichter 
gesehen hat.

Also Vorsicht! Nur wenn etwas zu einem bestimmten Termin fertig sein 
muss und es nicht in der Normalarbeitszeit zu schaffen ist, ist das 
Aufbauen von Zeitguthaben in den hier angesprochenen Größenordnungen 
rechtlich abgesichert.

von wurst (Gast)


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Meinereiner schrieb:
> Bei uns durfte leider ein lang gedienter Kollege gerade erst "gehen",
>
> weil er Zeitguthaben aufgebaut hat "ohne Not" wie es der Arbeitsrichter
>
> gesehen hat.

Das hat vermutlich nicht nur der Arbeitsrichter so gesehen, sondern auch 
"Entscheidungsträger" im Unternehmen. Jeder sollte einfach mal seinen 
Arbeitsvertrag lesen.

von Tom (Gast)


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>Das übermäßige Ansammeln von Überstunden kann auch in die Hose gehen,
>falls der Konkursfall oder eine Kündigung eintreten sollte.

Dazu siehe mein Post weiter oben.
Die Firma muss ein entsprechendes Budget ausserhalb einer möglichen 
Konkursmasse anlegen um die Überstunden notfalls auszahlen zu können.

von Ich (Gast)


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Gleitzeit im größeren Maße kann doch nicht nach eigener Lust und Laune 
genommen werden, immer in Absprache mit dem Chef, Kunden etc..

Hey Chef, ich möchte das Wochenende verlängern ist sicher kaum ein 
Problem.
Hey Chef, ich feier jetzt mal meine 150 Überstunden ab, weil ich Lust 
dazu habe, das Wetter so geil ist, ... das ist was anderes.

von Marx W. (Gast)


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Tom schrieb:
> Dazu siehe mein Post weiter oben.
>
> Die Firma muss ein entsprechendes Budget ausserhalb einer möglichen
>
> Konkursmasse anlegen um die Überstunden notfalls auszahlen zu können.

Das muß "Firma" nicht.
Lieber Tom tut mir leid, aber deine Aussage weiter oben mit "die Firma 
muss etc." ist absolut neben der Rechtssprechung!
Die Arbeitnehmer sind mit ihren Lohnforderungen im Insolvenzfall, die am 
meisten im Arsch gebissenen! So schauts aus!

von oszi40 (Gast)


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Tom schrieb:
> Die Firma muss ein entsprechendes Budget ...

Das kommt wohl auf den konkreten Fall an. Langzeitkonten sollTen 
insolvenzsicher gemacht werden. Es bleiben Fragen.

1.WELCHER kleine Angestellte weiß/kann das täglich prüfen, ob die Kohle 
dafür insolvenzsicher angelegt ist?
2.Wäre zu prüfen ob die Firma es wirklich angelegt HAT und
3.Ob Geld-Garantie wirklich so SICHER war? Siehe 
http://de.wikipedia.org/wiki/Lehman_Brothers

von Marx W. (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Das kommt wohl auf den konkreten Fall an. Langzeitkonten sollTen
>
> insolvenzsicher gemacht werden. Es bleiben Fragen.

Die Zeitkonten die im Zuge einer Altersteilzeit gebildet werden, die 
sind Insolvenzgesichert. Dafür gibt es aber auch tarifliche Regelungen 
(Verträge).
Die Zeitkonten im "normalen" Arbeitsleben sind dies nicht!
Verhält sich genauso, wie wenn ein Konkursladen 2-3 Monatsgehälter nicht 
zahlt,
da sind die Forderungen der MA auch in der Konkursmasse ganz hinten 
angesiedelt!

von Long John Silver (Gast)


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Es gibt leider sehr arbeitnehmerunfreundliche Regelungen. Sogar der 
Arbeitgeber hat wenig davon. Ich hatte eine Menge Resturlaub aus dem 
letzten Jahr und ich war gezwungen, diesen bis Ende März abzubauen. Das 
Problem dabei: Das gute Wetter beginnt erst nach März, also ziemlich 
ungeeignet für eine längere Radtour. Dass ich so viel Resturlaub hatte, 
lag nicht an mir. Ich hatte eine längere Dienstreise und es gab eine 
Menge Terminstress. An Urlaub war da nicht zu denken. - Der Arbeitgeber 
hat aber nichts davon, wenn ich meinen Urlaub bis Ende März abgebaut 
habe, da ja die Menge der Arbeit unabhängig vom Wetter ist. Zumindest 
bei uns. :-)

Was Überstunden angeht: Ich kann leider nicht nachvollziehen, wieviel 
Überstunden ich bis jetzt geleistet habe. Überstunden werden zu 
gegebenen Zeitpunkten einfach gekappt. Früher war das vielleicht anders. 
Ich weiß von anderen Firmen, dass da Leute mit Neu- und Altverträgen 
arbeiten. Die mit den Altverträgen sind gezwungen, ihre Überstunden (> 
1000) abzubauen und sind dann ein halbes Jahr fort, nur weil die Firma 
zu geizig ist, die Überstunden auszuzahlen. Das wird dann alles auf die 
Leute mit den Neuverträgen abgewälzt, die keine Überstunden auftürmen 
können. Dabei wollen die Leute mit den Altverträgen und den vielen 
Überstunden arbeiten.

Ich finde, da sollten sich mal Gewerkschaften engagieren, also dass man 
Arbeitgeber zwingt, nichtgenommenen Urlaub oder die vielen Überstunden 
ausbezahlt. Dass man nach einer 60-Tage-Woche einen Gleitzeittag am 
Montag bekommt... schön und gut. Da ist der freie Tag auch sinnvoll. 
Aber was nützt mir der freie Tag ein halbes Jahr später? Verlorenen 
Schlaf kann man da nicht mehr aufholen. Nichtgenommene Urlaubstage aus 
dem Vorjahr? Wozu, wenn man dann nicht mal ein, zwei Monate richtigen(!) 
Urlaub in Kombination mit Gleitzeittagen machen kann? So ist zumindest 
bei mir: Erholen kann ich mich nur, wenn ich keinen Gedanken mehr an 
meine Firma verschwenden muss. Ich hatte ab Weihnachten bis in den 
Januar insgesamt drei Wochen Urlaub, die ich aber aufgrund der 
Rufbereitschaft nicht besonders erholsam fand. Dagegen hatte ich Anfang 
Februar ein verlängertes Wochenende (Montag, Dientag zusätzlich frei) 
ohne Rufbereitschaft und ich fand diese Tage wirklich erholsam!

von citb (Gast)


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Long John Silver schrieb:
> Ich hatte ab Weihnachten bis in den
> Januar insgesamt drei Wochen Urlaub, die ich aber aufgrund der
> Rufbereitschaft nicht besonders erholsam fand.

Zeiten mit Rufbereitschaft sind kein Urlaub. Das kann bestenfalls 
Gleitzeit sein.

citb

von Meinereiner (Gast)


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Hier kommt grad was gänzlich durcheinander und zwar ÜBERSTUNDEN und 
GLEITZEITGUTHABEN.

Das sind zwei verschiedene Dinge! Überstunden müssen angeordnet werden 
und diese verfallen dann auch nicht und sie erwerben einen Anspruch auf 
Auszahlung, wenn sie nicht abgefeiert werden können (wegen hoher 
Auftragslage z.B.) - zumindest bei unserem Tarifvertrag (IGBCE). 
Gleitzeitguthaben wird halbjährlich gekappt, so dass man selber steuern 
muss, zur Jahresmitte bzw. zum Jahresende nicht mehr als das, was nach 
Kappung über bleibt, im positiven bzw. negativen Saldo angesammelt zu 
haben.

Darauf achtet bei uns allerdings sowohl die Personalabteilung als auch 
der Betriebsrat.

von Marx W. (Gast)


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Long John Silver schrieb:
> Ich finde, da sollten sich mal Gewerkschaften engagieren, also dass man
>
> Arbeitgeber zwingt, nichtgenommenen Urlaub oder die vielen Überstunden
>
> ausbezahlt. Dass man nach einer 60-Tage-Woche einen Gleitzeittag am
>
> Montag bekommt... schön und gut.


Also wer im ganzen Jahr keinen Urlaub nimmt, der braucht auch keinen!
Ich habe kein Verständnis für die "Gschaftel-Huber" die die ganze Firma 
auf und ab mit ihren Gejammere volllabern, dass sie soviel zu tun haben, 
dass sie im April noch immer auf den ganzen Urlaubsanspruch vom Vorjahr 
rumsitzen!

von oszi40 (Gast)


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> dass sie im April noch immer auf den ganzen Urlaubsanspruch vom Vorjahr
> rumsitzen!
Das deutet auf chronischen Personalmangel oder schlechte Planung hin. 
Wer seine Firma so führt, hat sie beim nächsten Krankheits-Ausfall 
ruiniert.

von Mine Fields (Gast)


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Das schlimme ist ja, dass sich genug Leute finden, die es mit sich 
lassen machen. Wenn sich die ganze Abteilung kollektiv an die 
Arbeitszeiten hält, was will der Chef denn machen? Solche Extremen 
enstehen doch nur, weil entweder einzelne Leute kein Privatleben haben 
und den ganzen Tag in der Firma rumhängen wollen und/oder weil sich 
innerhalb der Abteilung eine Art Gruppenzwang bildet.

Außerdem kann mir kein Entwickler ernsthaft erklären, dass er bei einer 
60h-Woche über Monate mehr Arbeit vollbringt als mit 40h Woche. Die 20h 
jede Woche gehen doch nur drauf, den Fehlern hinterherzurennen, die man 
aufgrund der zu langen Arbeitstage macht.

Dazu ist mir noch aufgefallen, dass viele >10h-pro-Tag-Entwickler 
einfach die notorischen Trödler sind, die dann auch noch andere von der 
Arbeit abhalten.

von holiday (Gast)


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Hey,

mal eine Frage, ist es erlaubt, dass der Chef einem den Urlaub (bzw. 
geleistete Überstunden in Form von Gleitzeitstunden-Abbau) streicht, 
weil er will, dass man noch was fertig macht?

von Visitor (Gast)


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Irgendwie seht ich das Ganze aus der falschen Sichtweise !

Nach dem Motto (Chefsicht) : Die Überstunden/Mehrarbeit fällt an, weil 
der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht geschafft bekommt ! => Arbeitnehmer 
gleich unfähig !!!


Seht bzw. argumentiert doch so (ist meist auch richtig!):
Die Überstunden/Mehrarbeit fallen an, weil falsche 
Entscheidungen/Projektplanungen seitens Chef/Projektplaner vorliegen und 
somit der Arbeitnehmer das Letzte aus sich herausholt und somit das 
Projekt rettet (oft leider ohne Anerkennung).

Ich selbst habe monatlich 30 Überstunden und 120 Mehrarbeitsstunden auf 
dem Konto werde werde sie in diesem Jahr zu den noch vorhandenen 30 
Urlaubstagen zu mind. 30% reduzieren. Eine Auszahlung kam und kommt 
nicht in Frage !

Man muss sich nur trauen !!!

von holiday (Gast)


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ja bei uns wurde auch zu spät das GO für das Projekt gegeben.
Jetzt rennt die Zeit davon und die höheren Herren, drehen am Rad,
aber man kann keine Wunder bewirken und alles braucht einen gewissen 
Reifegrad, sonst kommt nur Murks raus. Aber das ist gewollt.

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