Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Labornetzteil 5A kaputt!


von Lalo123 (Gast)


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Hi@all,

ich hab da mal eine Frage und zwar habe ich vor einer geraumen Zeit ein 
Labornetzgerät 5A bei einem Händler von Ebay erworben.

Ich habe mit dem Teil Teile eloxiert. Als ich mal ein etwas größeres 
Teil im Bad hatte wurde das Netzgerät mit seinen ganzen 5A Ausgangsstrom 
beansprucht. Nach etwa einer Stunde war das Gerät kaputt und zeigte 
nichts mehr an.

Also schickte ich das Teil zurück, ist ja schließlich Gewährleistung 
drauf.
Jetzt schreibt mir der Händler das beide Leistungstransistoren 
abgeraucht sind weil: "Das Gerät wurde massiv überlastet" ich solle für 
die Reperatur selber aufkommen!

Jetzt frage ich mich ist es üblich das ein Labornetzgerät mit 5A und 
Kurzschlusssicherung keine ED von 100% hat? Ich habe das Handbuch gerade 
nicht zur Hand aber es würde mich doch sehr wundern wenn das der Fall 
wäre....?

: Verschoben durch Admin
von Hexe (Gast)


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Lalo123 schrieb:
> Ich habe das Handbuch gerade
> nicht zur Hand

Dann nimm die Glaskugel!

von Das ist keine Rechtsberatung (Gast)


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Lalo123 schrieb:

> Also schickte ich das Teil zurück, ist ja schließlich Gewährleistung
> drauf.
> Jetzt schreibt mir der Händler das beide Leistungstransistoren
> abgeraucht sind weil: "Das Gerät wurde massiv überlastet" ich solle für
> die Reperatur selber aufkommen!

Na, wenn es noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ist, liegt noch 
Beweislastumkehr vor, d.h. der Verkäufer müsste schon beweisen können, 
dass es ausserhalb der Spezifikationen betrieben worden ist...

Ganz nebenbei: Ist es denn als Kurzschlussfest spezifiziert?

Nur nicht so leicht auf's Kreuz legen lassen...

von Meister Eder (Gast)


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Lalo123 schrieb:
> ich solle für
> die Reperatur selber aufkommen
Vielleicht denkt der Händler, er könne dich über den Tisch ziehen, weil 
du nicht weißt, wie man RepAratur richtig schreibt???

von mhh (Gast)


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Wenn ein 5A Netzteil keine 5A aushält, ist "Labor" im Namen zu 
streichen. Ob Garantie oder nicht hängt von der Beschreibung ab. Ist 
eine maximale Dauerleistung bzw. andere Beschränkungen der Belastbarkeit 
unterhalb der angenommenen Dauerleistung (xA, yV = xyWatt) vermerkt, 
hast Du es überlastet. Steht nichts dazu drin, muß der Händler den 
Schaden regulieren.

von Lalo123 (Gast)


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Leider liegen schon mehr wie 6 Monate zurück.
Das Gerät wird als "kurschlussfest" beworben.

Habe hier noch eine Beschreibung:

"Ideal für den Einsatz in Labor, Werkstatt, Autorennbahn oder 
Modelleisenbahn. Bei diesem Modell handelt es sich um ein präzises 
Netzgerät modernster Technik in einem soliden Gehäuse aus Stahlblech. 
Die Ausgangsspannung ist stufenlos regelbar von 0 - 30V. Die Spannungs- 
und Strombegrenzung schaltet automatisch um. Spannung und 
Strombegrenzungswert sind stufenlos einstellbar. Es sind jeweils zwei 
Regler vorhanden. Einer für die Grobjustierung und einer zur 
Feinjustierung.

Das Gerät ist stabilisiert und kurzschlußfest durch Begrenzung des 
Ausgangsstroms."


Eine neue Antwort des Händlers ergab: Das Gerät wurde überhitzt 
wohlmöglich durch ungünstigen Standort. Tolle Wurst....


@MeisterEder: Darfste behalten...ehrlich ich will nichts dafür.

von Lalo123 (Gast)


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von MaWin (Gast)


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> Jetzt frage ich mich ist es üblich

Nein.

Aber es ist üblich, daß Händler, die schlechte Qualität liefern, alle 
berechtigten Ansprüche der Kunden abwimmeln wollen.

Du hast bereits:
- den Gewährleistungsanspruch dem Händler gemeldet
- eine Ausrede bekommen

Nun solltest du dein Recht einfordern, und dabei hilft ein Anwalt.
Du kannst den Anwalt direkt beauftragen, die Kosten trägt der Händler 
denn den Gerichtsprozess VERLIERT der Verkäufer,
oder dem Händler erst mal ankündigen daß du auf seine Ausrede hin nun 
einen Anwalt einschalten wirst weil mit dem Händler offenbar nicht 
vernünftig zu reden ist.

von mhh (Gast)


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Lalo123 schrieb:
> Hier noch einen Link gefunden:

Der viel zu kleine Kühlkörper zeigt schon dem (leider erfahren sein 
müssenden) Anwender die doch maßlose Übertreibung in der Beschreibung. 
Der ist für 50 Watt (geschätzt, intern wird Trafowicklung umgeschalten) 
sehr dürftig.

von mhh (Gast)


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Vorteil von dem Teil ist die leichte Reparatur...

von --- (Gast)


Angehängte Dateien:

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Mmh, oO. Dauerkurzschlussfestigkeit? Eher nicht.

von Henrik (Gast)


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Jupp,

wenn das Teil als kurzschlussfest beschrieben ist, muss es den 
Kurzschlussstrom dauerhaft aushalten. Und wenn in deiner Bude 40°C, 
macht das nix. Das Teil MUSS das aushalten.

Ich würde da noch ein wenig drauf rumreiten und danach wohl den 
Hersteller bitten, auf den Händler einzuwirken.

Was soll die Reparatur denn kosten?

von Henrik (Gast)


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@---
Sicher! Da steht, das Labornetzgerät sei kurzschlussfest. Das 
!!!ANGESCHLOSSENE!!! Gerät sollte vom LNG genommen werden, nicht das LNG 
selbst.

von mhh (Gast)


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--- schrieb:
> Mmh, oO. Dauerkurzschlussfestigkeit? Eher nicht.

Der Händler dürfte raus sein. Seine Beschreibung und das Datenblatt 
unterscheiden sich zwar, aber die Widerrufsfrist ist lange vorbei.

von mhh (Gast)


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Henrik schrieb:
> @---
> Sicher! Da steht, das Labornetzgerät sei kurzschlussfest.

Aber nicht dauerkurzschlußfest.  :(

von Michelle K. (Firma: electronica@tdnet) (michellekonzack) Benutzerseite


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Lalo123 schrieb:
> Eine neue Antwort des Händlers ergab: Das Gerät wurde überhitzt
> wohlmöglich durch ungünstigen Standort. Tolle Wurst....

Habe jetzt nicht das Handbuch extra gelesen, aber
vieleicht muß Du es im Kühlschrank aufstellen?  =8O

Grüße
Michelle

von Willi W. (Gast)


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Wer redet denn von Kurzschluß?

Der Betrieb als Stromquelle zum Eloxieren ist ein 
Konstant-Stromquellenbetrieb.

Bei o.g. genannten Ebay Artikel Punkt 3.2 der Bedienungsanleitung 
"Betrieb als Konstant-Stromquelle"
http://www.komerci.de/bedienungsanleitungen/labornetzgeraet_sk-1730.pdf

Guck mal, was in deiner Bedienungsanleitung steht.

von Michelle K. (Firma: electronica@tdnet) (michellekonzack) Benutzerseite


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Henrik schrieb:
> Ich würde da noch ein wenig drauf rumreiten und danach wohl den
> Hersteller bitten, auf den Händler einzuwirken.

Der OP könnte mit der Anwaltskanzelei Negele drohen.   :-D
    http://www.abmahnung-negele.net/
Die haben EINSCHLÄGIGE Erfahrung mit Abmahnungen.   ;-)

Das Internet ist voll mit Referenzen.  =8O

Grüße
Michelle

von Chris (Gast)


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Alte Weisheit: Wer billig kauft, der kauft zwei Mal :-)

Brauchbare Geräte fangen im mittleren dreistelligen Bereich an. 
Natürlich könnte man sich dafür gleich mehrere Geräte wie dieses kaufen. 
Nur Du hast jetzt den Stress.

Aufgrund der Garantie hast Du das Recht auf kostenlose Beseitigung des 
Mangels. In der Anleitung steht:
Strom: Regelbar von 0-3A (SL3A) bzw. 5A (SL5A)
Schutzfunktion: Strombegrenzung

So etwas darf also nicht passieren. Jedenfalls nicht, wenn Du die 
zulässigen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchte usw.) nicht 
überschritten hast.

Gibts noch extra Garantiebedingungen? So etwas liegt manchmal als 
kleines Zettelchen dem Produkt noch bei.

von Floh (Gast)


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Ansonsten bleibt dir für deine Rache immer noch das:
http://www.youtube.com/watch?v=HUAtFRzGvUs
:-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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mhh schrieb:

> Der viel zu kleine Kühlkörper zeigt schon dem (leider erfahren sein
> müssenden) Anwender die doch maßlose Übertreibung in der Beschreibung.
> Der ist für 50 Watt (geschätzt, intern wird Trafowicklung umgeschalten)
> sehr dürftig.

Und genau darauf würde ich abzielen: den zu kleinen Kühlkörper.

Einfach ein Referenzgerät bei 35°C mit 5A laufen lassen und warten ... 
;-)

Chris D.

von Norminator (Gast)


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Moin,

das Zeichen auf dem Foto sieht nicht aus wie ein CE im Sinne der 
EG-Richtlinien. Könnte das ein "Chinese Export" sein? Vergleiche mal das 
CE unter Wikipedia mit dem CE auf dem Gerät. Ist der Balken in der Mitte 
vom E identisch? Wenn nicht dann ist ja alles klar.

von Hero (Gast)


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Du machst also die Form und Farbe eines sinnlosen und unbedeutenden
Aufklebers an irgenwelchen Eigenschaften des Gerätes fest?
Ist das so? ...............


Großer Gott, wie dämlich ist Deutschland denn geworden?

von Norminator (Gast)


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Das Produkt darf in Deutschland so nicht verkauft werden wenn es nicht 
das korrekte Zeichen ist. Da erübrigt sich dann die Diskussion über den 
Fehlergrund.

von MaWin (Gast)


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> Das Produkt darf in Deutschland so nicht verkauft werden
> wenn es nicht das korrekte Zeichen ist.

Blödsinn.
Es ist schon lange nicht mehr notwendig,
das Zeichen überhaupt draufzudrucken.

Aber wer sich hier das Palaver der tiefergelegten Gehirne
anhört, aua, armes Deutschland.

von Norminator (Gast)


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http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_374/l_37420061227de00100019.pdf

Man beachte:
Artikel 8 Absatz 1.
Artikel 10 Absatz 2.

Ich bin mir zwar gerade nicht sicher wo es steht, aber man darf es auch 
in der Bedienungsanleitung oder auf der Verpackung anbringen wenn es 
nicht möglich ist es auf dem Produkt an zu bringen.

von Joachim (Gast)


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Also...
ich hätte da nicht lang rumgemacht... die beiden 3055 oder 3771 raus, 
vielleicht noch den Treiber und fertig. Eine Stunde entspanntes Arbeiten 
mit einem Glas Rotwein und dabei kucken, wie der Hersteller das ein oder 
andere Detail gelöst hat... vielleicht liegts daran, daß ich mir einen 
Sport daraus mache, solche Büchsen zu reparieren.

von Norminator (Gast)


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http://bundesrecht.juris.de/techarbmgv_1/index.html#BJNR006290979BJNE000802308


§ 4

Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Geräte- und 
Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
    entgegen § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ein elektrisches 
Betriebsmittel in den Verkehr bringt, das nicht oder nicht in der 
vorgeschriebenen Weise mit der CE-Kennzeichnung versehen ist,
2.
    entgegen § 3 Abs. 4 Nr. 1 die vorgesehene Konformitätserklärung 
gemäß Anhang III B der Richtlinie 2006/95/EG nicht bereithält oder
3.
    entgegen § 3 Abs. 4 Nr. 2 die vorgesehenen technischen Unterlagen 
gemäß Anhang IV Nr. 3 der Richtlinie 2006/95/EG nicht bereithält.

von Lalo123 (Gast)


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Ich hab mich jetzt mit dem Händler geeinigt uns die Kosten von 30€ zu 
teilen.
Vermutlich hätte ich Recht bekommen wenn ich es durchgeprügelt hätte 
aber der Aufwand und Ärger wäre es nicht Wert gewesen.

Danke für eure Einschätzungen!

@Michele: Abmahnkanzlei aahh würg

von Ingolf O. (headshotzombie)


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Damit hast Du einzig und allein erreicht, dass der Verkäufer seine 
Absicht, Dich über´n Tisch zu ziehen, durchsetzen konnte! Dazu wäre 
diese Anfrage dann nicht notwendig gewesen, wenn alle zielführenden 
Ratschläge in den Wind geschlagen werden.
Einzige Lösung:Eine funktionsfähiges Gerät vom Händler und keine 15 EUR 
Blutgeld!

von Ben _. (burning_silicon)


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Ein funktionierendes Gerät von einem anderen Händler!

von Ingolf O. (headshotzombie)


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Ben _ schrieb:
> Ein funktionierendes Gerät von einem anderen Händler!

Was mit den völlig an den Haaren herbeigezogenen 30 EUR absolut 
unmöglich ist!

von MaWin (Gast)


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Kosten von 30 EUR ?
Das Gerät kostet doch 96 EUR.
Immerhin hast du nun ein kaputtes Netzteil für 50 EUR bekommen.
Von den Transistoren auf dem Kühlkörper ist mindestens einer kaputt, 
aber wohl auch Bauteile vom Rest der Schaltung. Vielleicht der OpAmp, 
das Poti, der Strommesswiderstand. Nun ist es dein Job, das Teil zu 
reparieren.
Übrigens: Auch das reparierte hält keine 5A Elektrolysestrom aus.
Wenn du Pech hast und gefakte Endtransistoren bekommst hält es sogar 
viel weniger aus als bisher. Achte also beim Einkauf auf seriöse Quelle 
und miss den Endtransistor dann je 10 Sekunden (da reicht ein Kühlkörper 
statt Wasserkühlung) an einigen Punkten im SOA DC Bereich -> geht er 
kaputt, war er ein Fake.

von xcdark (Gast)


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MaWin schrieb:
>> Das Produkt darf in Deutschland so nicht verkauft werden
>> wenn es nicht das korrekte Zeichen ist.
>
> Blödsinn.
> Es ist schon lange nicht mehr notwendig,
> das Zeichen überhaupt draufzudrucken.
>
> Aber wer sich hier das Palaver der tiefergelegten Gehirne
> anhört, aua, armes Deutschland.

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Ja, das ist so eine Sache mit den tiefergelegten Hirnen.

Übrigens ist mehr als zweifelhaft, dass der TS tatsächlich recht 
bekommen hätte, denn wie schon festgestellt liegt die Beweislast bei 
ihm, und viel Spaß dabei zu beweisen, dass das Gerät nicht an einem 
ungeeigneten Ort (auf den in der Bedienungsanleitung hingewiesen wird) 
aufgestellt wurde.

von Harald Wilhelms (Gast)


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Lalo123 schrieb:
> Ich hab mich jetzt mit dem Händler geeinigt uns die Kosten von 30€ zu
> teilen.
> Vermutlich hätte ich Recht bekommen wenn ich es durchgeprügelt hätte
> aber der Aufwand und Ärger wäre es nicht Wert gewesen.
>
> Danke für eure Einschätzungen!

Nun, es ist in Elektronikerkreisen "allgemein bekannt", das man
sich bei solchen Billignetzteilen nicht darauf verlassen kann,
das Die aufgedruckten Grenzwerte auch stimmen. Kaufmännisch
gesehen hast Du zumindest in den ersten sechs Monaten trotzdem
ein Recht auf eine kostenlose Reparatur. Das Du auch beim jetzt
repariertem Gerät in Zukunft nicht mehr als ca. 3A Dauerstrom
ziehen kannst, hast Du ja vielleicht schon den anderen Beiträgen
entnommen. Du könntest vielleicht noch zwei Billigthermometer
kaufen, diese am Gerät befestigen und dann den einen Temperatur
fühler am Trafo und den anderen am Kühlblech anbringen. Dann
könntest Du vielleicht in Zukunft das Gerät früh genug abschalten.
Gruss
Harald

von MaWin (Gast)


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> http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

Auch Wikipedia ist halt nicht immer als Refenz brauchbar, wie man dir 
spätestens bei wissenschaftlichen Arbeiten beibringt.
Leider hab ich meinen eigenen Quelle, in der stand, daß das Zeichen seit 
(irgendwann, 2 Jahre ist es sicher her) nicht mehr draufgedruckt werden 
MUSS, nicht gebookmarkt.

> liegt die Beweislast bei ihm

Das ist auf 2 Arten einfach:

Erstens ist es kaputt gegangen obwohl es im erlaubten Betriebsbereich 
benutzt wurde, also muß die Ursache schon im Gerät (Fehlkonstruktion) 
anleget gewesen sein.

Zweitens kann man ein zweites Gerät unter kontrollierten Bedinngungen 
noch mal so belasten, es wird auch abrauchen weil Chinakram eben genau 
so wie die Bastelnetzteile hier aus dem Forum unterdimensioniert sind.

>  an einem ungeeigneten Ort

Der Richter lacht sich tot und glaubt dem Kunden, daß sein Zimmer ein 
geeigneter Ort ist. Denn es kommt nicht auf den Ausschluss jeder Zweifel 
an, sondern auf das was der Richter glaubt.

von Ben _. (burning_silicon)


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Oder er baut einen Turbokühler bzw. für 5A gleich eine Kompressorkühlung 
dran... ;)

von Ralph B. (rberres)


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Lalo123 schrieb:
> Jetzt frage ich mich ist es üblich das ein Labornetzgerät mit 5A und
>
> Kurzschlusssicherung keine ED von 100% hat?

Hat es nicht.

30V + ein paar Volt Reserven. Also sagen wir eine Oberspannung von 35 V 
* 5 Amp = 175 Watt. Diese muss als Verlustleistung von dem Kühlkörper 
abgeführt werden. Erstens ist das mit einen noch so großen Jühlkörper 
nicht mit 2 Transistoren zu schaffen, 2. ist der Kühlkörper hoffnungslos 
unterdimensioniert.

Fazit. Es gibt kein linear geregeltes Netzteil für 95 Euro, welches die 
Verlustleistung im Worst Case Falle abführen kann.
Und wenn noch soviele fernöstliche Fast Food Schrott Hersteller das in 
ihrer bunten Glanzbroschüre so darstellen.

Selbst so einige renomierte Hersteller nehmen es mit der Verlustleistung 
nicht so genau.

Kleiner Tip. Kaufe dir ein gebrauchtes Netzteil von renomierten 
Hersteller, wie Hewlett Packart, Gossen und ähnliche Firmen.

Wenn du dann sicher gehen willst, schliese das Netzteil kurz, stelle 
vollen Strom ein, und lege dich schlafen. Wenn du nachts plötzlich 
Feuerwehrsirenen vor deiner Tür hörst, hat das Netzteil nicht das 
gehalten was es so vollmundig verspricht. Wenn es am nächsten Morgen 
immer noch einwandfrei funktioniert, hat es die Bezeichnung 
Labornetzteil zu Recht verdient.

Ein vernünftig dimensioniertes Netzteil ist nicht unter einen 
Materialwert von ca 500 Euro zu bauen.

Ralph Berres

von Controller (Gast)


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Hast Du einmal die Kosten für den nutzlos in Wärme konvertierten Strom 
berechnet, den dieses linear geregelte Netzgerät im Vergleich zu einer 
Schaltregler-Variante mit "gescheitem" Wirkungsgrad bisher verursacht 
hat?

Ich könnte mir nicht nur vorstellen, daß diese die Reparaturkosten 
übersteigen, sondern sogar die Preisdifferenz zwischen Deinem 
"Heiz-Stromsteller" und einer zeitgemäßen verlustarmen Stromversorgung 
inzwischen recht klein erscheinen lassen.

Bereits die Strompreisentwicklung in den letzten Jahrzenten, aber noch 
viel mehr die in den kommenden Jahren zu erwartende, lassen es nicht zu, 
diese Kostenrechnung auszulassen, ohne sich selbst zu betrügen.

von Michael R. (mexman) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
>> http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
>
> Auch Wikipedia ist halt nicht immer als Refenz brauchbar, wie man dir
> spätestens bei wissenschaftlichen Arbeiten beibringt.
> Leider hab ich meinen eigenen Quelle, in der stand, daß das Zeichen seit
> (irgendwann, 2 Jahre ist es sicher her) nicht mehr draufgedruckt werden
> MUSS, nicht gebookmarkt.


Hallo MaWin,

keine Ahnung, warum Deine nicht gebookmarkte Seite aussagefaehiger sein 
soll als Wikpedia....ja, ja....was im Internet steht......

CE, UL und CSA sind mein "taeglich Brot" und ich gebe Seminare darueber.
Ich muss ich Norminator Recht geben: Ohne "normgerechtes" CE-Zeichen und 
insbesondere eine beiliegende Konformitaetserklaerung (wird bei diesem 
Teil bestenfalls in die Betriebsanleitung gedruckt sein) ist das 
Inverkehrbringen (UND DAS BENUTZEN) dieser Geraet unzulaessig.

Gruss

Michael

von Ralph B. (rberres)


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Controller schrieb:
> Hast Du einmal die Kosten für den nutzlos in Wärme konvertierten Strom
>
> berechnet, den dieses linear geregelte Netzgerät im Vergleich zu einer
>
> Schaltregler-Variante mit "gescheitem" Wirkungsgrad bisher verursacht
>
> hat?

Die Kostenrechnung für die verheizte Energie ist eine ganz andere 
Baustelle.

Bei einer festen Stromversorgung für irgend ein Gerät würde ich auch 
einen
Schaltregler solange vorziehen, solange die durch das Schaltnetzteil 
verursachte HF-Müll, und schlechtere Regeleigenschaften , sowie relativ 
hohe ( hochfrequente ) Restbrummspannung keine Nachteile nach sich 
zieht.

In einen Labornetzteil würde ich auf jeden Fall ein linear geregeltes 
Netzteil vorziehen. Einfach deswegen, weil ich von einen Labornetzteil 
eine extrem saubere und bei Laständerung schnell ausgeregelte Spannung 
am Ausgang verlange.

Beides kann mir ein Schaltnetzteil allenfalls dann bieten, wenn ein 
extrem hoher Aufwand getrieben wird, welches sich noch mehr kostenmäsig 
niederschlägt, als es bei einen linear geregeltes Netzteil der Fall ist.

Ralph Berres

von Controller (Gast)


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Gar keine Frage, Ralph - alles was Du bezüglich der "Signalqualität" von 
Strom und Spannung aus linear geregelten oder aber getakteten 
Netzgeräten schreibst, ist zweifelsfrei richtig.

Ich hätte wohl erwähnen sollen, daß sich meine Einlassungen auf die 
Angabe des Thread-Erstellers bezog:

"...Ich habe mit dem Teil Teile eloxiert..."

Und dem entsprechend im Hinterkopf hatte, daß die Eloxalschicht wohl 
kaum spürbar unebener ausfallen wird, wenn der Versorgungsstrom etwas 
"rauscht, klingelt und scheppert"...

;-)

von Alex H. (hoal) Benutzerseite


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Ralph Berres schrieb:
> Bei einer festen Stromversorgung für irgend ein Gerät würde ich auch
> einen
> Schaltregler solange vorziehen, solange die durch das Schaltnetzteil
> verursachte HF-Müll, und schlechtere Regeleigenschaften , sowie relativ
> hohe ( hochfrequente ) Restbrummspannung keine Nachteile nach sich
> zieht.

Lalo123 schrieb:
> Ich habe mit dem Teil Teile eloxiert.

In diesem Fall sollte Restbrumm irrelevant sein :)

von Ralph B. (rberres)


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Für Teile zu eloxieren würde ich kein geregeltes Netzteil nehmen sondern 
einfach ein Netztrafo mit nachgeschalteten Gleichrichter und vor 
geschalteten Regeltrafo oder Regelwiderstand.

Ist warscheinlich robuster.

Oder wie Controller vorgeschlagen hat tatsächlich ein Schaltnetzteil, ( 
falls der eine dauerhafte Stromregelung unbeschadet übersteht.

Ralph Berres

von Karl Gustav (Gast)


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Okay Leute, ihr habt dem TS ja einiges gesagt. U.a. dass das Ding 
minderwertig ist usw.

Es wurden Andeutungen gemacht, der Kühlkörper wäre zu schwach 
dimensioniert. Okay, nur wird der Platz für einen größeren nicht 
reichen. (Bild vom Gerät.)
Er kann also so nicht nachbessern.

Nachbessern könnte er aber, indem er eine Temperaturüberwachung für 
Trafo und Kühlkörper nachrüstet und so verschaltet, dass solche Effekte 
nicht mehr auftreten.

Könntet, würdet ihr entsprechende Vorschläge einbringen?
Dann hätte dieser Besitzer vom "Labornetzteil" mit gewissem Aufwand ein 
wesentlich sicheres Netzteil. Oder gäbe es diesbezüglich noch Einwände?

von fff (Gast)


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Karl Gustav schrieb:
> ein wesentlich sicheres Netzteil
welches dann im falschen Moment unter "Normalbedingungen" abschaltet? 
:-)

von Ralph B. (rberres)


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Man könnte als aller erstes mal mehrere Transistoren als Längsregler 
parallel schalten ( Emitterwiderstände nicht vergessen, an ihn sollte 
bei vollen Strom ca 0,6V abfallen ). Bei dem Netzteil würde ich mal 
mindestens 6 stück BD249C vorschlagen. Als nächstes könnte man auf den 
Kühlkörper ein Papst-Lüfter draufmontieren, der meinetwegen mit Hilfe 
eines Temperaturfühlers in der Drehzahl geregelt wird, damit er nicht so 
nervt.

Diese beiden Massnahmen würde so ein Netzteil schon ein gutes Stück 
betriebssicherer machen.

Wenn man es genau machen will, baut man den Kühlkörper ab setzt 
probehalber ein Dale Widerstand zum auf Kühlkörper montieren darauf, 
gibt eine bestimmet Leistung auf den Widerstand und misst die 
Temperaturerhöhung, um überhaupt mal eine Ahung zu bekommen, welcher 
Wärmewiderstand dieser Kühlkörper überhaupt hat.
Dann kann man mal den Wärmehaushalt komplett durchrechnen, ob man mit 6 
Transistoren überhaupt hinkommt.

Leider kann ich auch kein Rezept liefern so nach dem Motto: ändere den 
Widerstand und alles ist gut. Fest steht nur , das der überwiegende Teil 
der sogenannten Low-Cost Labornetzteile , was Wärmehaushalt betrifft, 
völlig falsch bis garnicht berechnet wurde. Das Ergebnis zeigt sich ja 
beispielhaft an dem Fall vom TE.

Ralph Berres

von mhh (Gast)


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Karl Gustav schrieb:
> Okay, nur wird der Platz für einen größeren nicht
> reichen. (Bild vom Gerät.)
> Er kann also so nicht nachbessern.

Ist doch genug Platz hinten für einen größeren Kühlkörper plus Lüfter.
Und 150 mA für einen Lüfter, welcher über einen Thermoschalter 
zugeschaltet wird, sollten am 7812 verfügbar sein.

http://www.pollin.de/shop/dt/Nzc4OTgxOTk-/Bausaetze_Module/Bausaetze/Bausatz_Temperaturschalter.html

http://www.pollin.de/shop/dt/Mjg4OTM3OTk-/Bauelemente_Bauteile/Mechanische_Baulemente/Thermostate_Thermoschalter/Temperaturschalter_PEPI_C.html


Wenn man dann mithilfe der Einstellregler auf 3 A bis 4 A Maximalstrom 
begrenzt, wird es sicherer. Besser wäre es noch, anhand der 
Schaltschwellen der Sekundärwicklungsumschaltung erstmal die maximal 
auftretende Verlustleistung in Erfahrung zu bringen.

von Karl Gustav (Gast)


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Einwand akzeptiert, aber es ist besser, das Netzteil schaltet im 
falschen Moment ab -Selbstschutz- als sich selbst oder angeschlossene 
Teile zu zerstören.

@rberres Deine Nachbesserungsideen sind schon mal gut. Fraglich bleibt, 
ob der Lüfter seinen Dienst gut machen kann, ob das ausreichend 
Sicherheit bringt.

Okay, ich selbst kenne und schätze Gossen Konstanter. Aber privat bzw 
für's Hobby kann sich das kaum jemand leisten. Deswegen wäre eine 
gewisse Nachbesserung von minderwertig dimensionierter Ware ratsam. Ob 
sich diese Nachbesserung dann noch in gewissem Preisrahmen hält ist eine 
Frage.

Eine andere wäre, warum der Hersteller solcher Netzteile für 
entsprechendes Geld nicht selbst sinnvoll nachbessert. An den paar mehr 
Transis und dem Lüfter dürfte es doch kaum hängen, die machen vielleicht 
20 € mehr aus.

von MaWin (Gast)


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> Nachbessern könnte er aber,

Es lohnt sich nicht nur den Kühlkörper zu beachten.

Es gab hier mal einen Thread zu einem anderen China-Teil bei dem mit der 
Wärmebildkamera Aufnahmen gemacht wurden. Leider finde ich den Thread 
nicht mehr, der mieserablen Suchfunktion in diesem WebForum sei Dank.

Aber daran war zu erkennen daß noch mehr Bauteile betroffen sind und 
nachgebessert werden müssten. Das wurde dann auch in dem Thread getan.

Allgemein könnte man sagen: Das 5A Gerät wird wohl 3A auf Dauer bei der 
Auslegung am Werk bringen, also ist die einfachste Nachbesserung eine 
Änderung des Strompotis.

von fff (Gast)


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Die Chinamänner haben ein Gerät gebaut, welches funktioniert. Sie haben 
bloss die falschen Werte aufgedruckt/mitgegeben, weil das Produkt sich 
so besser verkaufen lässt. Richtig wäre: 30V/3A o.ä. Eine Anpassung des 
internen I-max Reglers vorausgesetzt.

von mhh (Gast)


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Karl Gustav schrieb:
> Eine andere wäre, warum der Hersteller solcher Netzteile für
> entsprechendes Geld nicht selbst sinnvoll nachbessert. An den paar mehr
> Transis und dem Lüfter dürfte es doch kaum hängen, die machen vielleicht
> 20 € mehr aus.

Es geht um die Einkäufer, die diese Produkte verkaufen wollen. Der 
Hersteller kann es besser wenn gewünscht.

Wenn aber ein Hersteller 2 € mehr haben will als ein anderer ist er 
raus. Also der Preis und nicht die Qualität gewinnt...

von Ralph B. (rberres)


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MaWin schrieb:
> Allgemein könnte man sagen: Das 5A Gerät wird wohl 3A auf Dauer bei der
>
> Auslegung am Werk bringen, also ist die einfachste Nachbesserung eine
>
> Änderung des Strompotis.

Wohl besser auf 2 Amp begrenzen. Das sind dann immer noch 70W die man 
abführen müßte.

Ralph Berres

von fff (Gast)


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Ralph Berres schrieb:
> Wohl besser auf 2 Amp begrenzen. Das sind dann immer noch 70W die man
> abführen müßte.
Full Ack, but
30V * 2A sind doch 60W, oder habe ich da etwas verpasst?

von Ralph B. (rberres)


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fff schrieb:
> 30V * 2A sind doch 60W, oder habe ich da etwas verpasst?

Ja du hast was übersehen. Es sind nämlich mindestens 5 V mehr am 
Gleichrichter notwendig damit die Regelung überhaupt regeln kann.

Und das ist noch knapp bemessen.

Ralph Berres

von MaWin (Gast)


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> Wohl besser auf 2 Amp begrenzen.
> Das sind dann immer noch 70W die man abführen müßte.

Es hat sicher eine Relaisumschaltung des Trafos drin.

Aber was Spekulieren wir....

von Karl Gustav (Gast)


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Ich sehe das Problem nicht in 2 oder 5 Euro mehr, die ein Hersteller 
haben will. Sondern in der Dokumentation, in der Werbung die kaum 
sinnvolle Aussagen macht warum das angebotene Gerät teuerer ist. In 
welchen Details dieser Mehrpreis erkennbar ist.

Andererseits, wird beim Hersteller irgendwo erfasst wieviele Rückläufer 
es wegen Garantiemängel gibt. Und in Folge davon, welche Nachbesserungen 
gemacht werden müssten, um wirtschaftlich noch rentabel zu produzieren.

Oder tauchen solche Fragen bei Chinaimporten bzw Made in Fernost bei 
deutschen Vertreibern nicht auf?

von Ralph B. (rberres)


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MaWin schrieb:
> Es hat sicher eine Relaisumschaltung des Trafos drin.

Das würde die Wärmehaushaltsproblematik stark entschärfen, bringt aber 
andere mitunter gravierende Probleme, weshalb sowas in einem 
Labornetzteil meines Erachtens nichts zu suchen hat. ( Deftige 
Spannungsprünge beim Umschalten ).

Aber in so ein billiges Netzteil, was eh keine Laborqualität zu haben 
scheint, könnte man sowas eventuell noch akzeptieren.
Jedenfalls wäre das noch besser, als ein Netzteil welches unversehens 
abraucht.

Ralph Berres

von mhh (Gast)


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Wenn ihr euch mal den Schaltplan ansehen würdet, wären euch die Relais 
aufgefallen. Ich schreib das schon die ganze Zeit...

von U. B. (Gast)


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> Es hat sicher eine Relaisumschaltung des Trafos drin.

>> weshalb sowas in einem
>> Labornetzteil meines Erachtens nichts zu suchen hat. ( Deftige
>> Spannungsprünge beim Umschalten ).

Ich hatte auch mal einige Netzteile ( sahen diesem hier verblüffend
ähnlich ), ( noch ) nicht China-Equipment in der Fa., da rauchten öfter 
genau diese Relais-Umschaltkontakte ab ...

von Ralph B. (rberres)


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mhh schrieb:
> Ich schreib das schon die ganze Zeit...

Wo?? muss ich wohl übersehen haben.

von Ben _. (burning_silicon)


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> Ich habe mit dem Teil Teile eloxiert.
Hmm. Würdest Du mit Deiner Waschmaschine auch einen Pflasterstein 
trockenschleudern wenn nichts darüber in der Anleitung steht?

Auf jeden Fall schaue ich doch beim ersten Versuch nach ob der 
Kühlkörper zu glühen beginnt und schalte das ding ggf. aus. Dann kann 
ich mir immer noch Gedanken machen ob ich mich dafür was Vernünftiges 
zulege oder es mit einem PC-Lüfter am Kühlkörper nochmal versuche... 
Aber nicht vergessen: Der Trafo im Inneren des Geräts wird auch warm!

von U. B. (Gast)


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>> Ich habe mit dem Teil Teile eloxiert.

> Hmm. Würdest Du mit Deiner Waschmaschine auch einen Pflasterstein
> trockenschleudern wenn nichts darüber in der Anleitung steht?

Wenn's eine Laborwaschmaschine wär, schon ...

Wenn die Spec eines Labornetzteiles eingehalten wird, sollte es schon 
laufen.

Allerdings, die Specs bei den betreffenden Netzteilen sind wohl viel zu 
optimistisch ins Deutsche übersetzt !

von Hermocrates (Gast)


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Mit einem Linearnetzteil Galvanik zu betreiben ist nicht sehr sinnvoll, 
da eine Menge Energie als Waerme verheizt wird, was 1. 
Energieverschwendung ist und 2. Das Netzteil sehr stresst. Desweiteren 
werden die Vorteile einer Linearregelung (saubere Ausgangsspannung und 
schnelle Regelung) gar nicht gebraucht. Mit einem Schalt-Labornetzteil 
oder einem umgebauten PC-Netzteil wuerdest du deutlich besser fahren.

von Jo (Gast)


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2x 2N3055 kosten 77 Cent das Stück.
Reparaturzeit ca. 1h wenns hochkommt.
Dafür 2 Tage Palaver hier im Forum...

RESPEKT!

von Ben _. (burning_silicon)


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Vor allem 30 Euro für die Reparatur. Außerdem ist bestimmt nur einer 
kaputt, der andere wird oft nicht mitgetauscht. da misst noch nicht mal 
einer ob der noch in den specs ist oder nicht...

von Harald Wilhelms (Gast)


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Ralph Berres schrieb:

> 30V + ein paar Volt Reserven. Also sagen wir eine Oberspannung von 35 V
> * 5 Amp = 175 Watt. Diese muss als Verlustleistung von dem Kühlkörper
> abgeführt werden. Erstens ist das mit einen noch so großen Jühlkörper
> nicht mit 2 Transistoren zu schaffen, 2. ist der Kühlkörper hoffnungslos
> unterdimensioniert.

Es ist wohl nicht ganz so schlimm, da das besgte Netzteil mit
automatisch umschaltendeer Eingangsspannung arbeitet.
Gruss
Harald

von fff (Gast)


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Ben _ schrieb:
> Hmm. Würdest Du mit Deiner Waschmaschine auch einen Pflasterstein
> trockenschleudern wenn nichts darüber in der Anleitung steht?
http://www.youtube.com/watch?v=0ZrLfuqkFnE

von Michel (Gast)


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Karl Gustav schrieb:
> Es wurden Andeutungen gemacht, der Kühlkörper wäre zu schwach
> dimensioniert. Okay, nur wird der Platz für einen größeren nicht
> reichen. (Bild vom Gerät.)
> Er kann also so nicht nachbessern.

In Bezug auf den Kühlkörper gibt es durchaus noch 
Verbesserungspotential, ohne dass man Probleme mit den Platz auf der 
Rückseite bekommt:
z.B. Hohlrippen-Lüfteraggregate 0,2 K/W
http://www.reichelt.de/?ARTICLE=75428

Das wertet das Netzteil auch ordentlich auf ;-)

Die imense Wärmeentwicklung ist allerdings mit dem Einsatzzweck wirklich 
nicht zu rechtfertigen.
MfG

von MaWin (Gast)


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fff lieferte den falschen Link. HIer der richtige:
http://www.youtube.com/watch?v=16AFYmZxIGw

von ... (Gast)


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>> http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
>
> Auch Wikipedia ist halt nicht immer als Refenz brauchbar, wie man dir
> spätestens bei wissenschaftlichen Arbeiten beibringt.
> Leider hab ich meinen eigenen Quelle, in der stand, daß das Zeichen seit
> (irgendwann, 2 Jahre ist es sicher her) nicht mehr draufgedruckt werden
> MUSS, nicht gebookmarkt.

Wie man dir spätestens bei deinen ersten Hauptschulreferaten beibringen 
wird, ist Wikipedia immer noch besser als garkeine Quelle.


>> liegt die Beweislast bei ihm
>
> Das ist auf 2 Arten einfach:
>
> Erstens ist es kaputt gegangen obwohl es im erlaubten Betriebsbereich
> benutzt wurde, also muß die Ursache schon im Gerät (Fehlkonstruktion)
> anleget gewesen sein.

Ah ja, es ist also ganz einfach zu beweisen, dass er das Netzteil 
ordungsgemäß betrieben hat. Dann fang doch gleich mal an.

> Zweitens kann man ein zweites Gerät unter kontrollierten Bedinngungen
> noch mal so belasten, es wird auch abrauchen weil Chinakram eben genau
> so wie die Bastelnetzteile hier aus dem Forum unterdimensioniert sind.

Was dir ohne Gutachten keiner glauben wird. Weils da anfängt, teuer zu 
werden und der Händler die Gerichtskosten nicht übernehmen will, lässt 
er eben mal ein Gegengutachten anfertigen. Und weil sich die beiden 
widersprechen, lässt das Gericht auch eines anfertigen. Wahrscheinlich 
tust du dir das Verfahren tatsächlich wegen den paar Euro an.


>>  an einem ungeeigneten Ort
>
> Der Richter lacht sich tot und glaubt dem Kunden, daß sein Zimmer ein
> geeigneter Ort ist. Denn es kommt nicht auf den Ausschluss jeder Zweifel
> an, sondern auf das was der Richter glaubt.

Der Richter würde dich auslachen und dir sagen, dass es auch deinem 
Zimmer möglich ist, dass das Ding nicht ausreichend Luft hat. Der TS war 
halt klüger als du. Und ja, es kommt tatsächlich darauf an, dass du 
glaubhaft machen kannst, dass das Produkt schuld ist.
Es ging nun mal nicht drum, ob das Ding Mist ist oder nicht (Die Antwort 
sollte jeder hier kennen), sondern um die Garantie- bzw. 
Gewährleistungsfrage.

von Ben _. (burning_silicon)


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@fff und MaWin
Genau das hatte ich auch im Kopf... Das hier ist auch eine gute Version:
http://www.youtube.com/watch?v=1TqBSI8ZBzQ

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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es ist ausreichend eine CE kennzeichnung auf dem Garantieschein zu
drucken (was auch gleichzeitig Rechnung mit Garantiebestimmungen
sein kann) - quelle IHK schulungen sommer 2010.

Damit ist die aussage von MaWin richtig, man kann auch lustig sein
und Rechnung/Garantieschein per email zuschicken, mit einem CE logo,
somit ist auf dem Gerät selber oder an den mitgelieferten
unterlagen/verpackung nix drauf.


Zum thema "Händler verklagen", der hier zitierter Händler ist eine OHG,
damit ist eine abmahnung schon ausreichend als druckmittel, die evt.
enstehenden kosten wird der Händler nicht risikieren bei einem Gerät
der 30EUR EK kostet.


Wikipedia als quelle ? Klar, als Politiker möglich, an sonsten klares
nein (und falls doch es jemand akzeptiert, dann bitte sofort erschissen)

von Michael R. (mexman) Benutzerseite


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Thomas R. schrieb:
> es ist ausreichend eine CE kennzeichnung auf dem Garantieschein zu
> drucken (was auch gleichzeitig Rechnung mit Garantiebestimmungen
> sein kann) - quelle IHK schulungen sommer 2010.

Ist trotzdem falsch.
Die MR2006/42/EG sagt:

CE-Kennzeichnung / CE-Zeichen für Maschinen und Anlagen

Nach Artikel 5 Absatz 1 muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter 
vor dem Inverkehrbringen bzw. im Rahmen der Eigenherstellung vor der 
Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen:
.....
f) die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen.


Deine IHK-Schulung kann sich nur auf die 73/23/EWG von 1982 als 
vorgeordnete Norm berufen (danach waren "Zertifikate" ausreichend) , in 
allen tiefer spezifizierten Normen ist dann die physische Anbringung am 
Gegenstand gefordert!

gruss

Michael

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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"taeglich Brot" ? na dann, lies nochmal MR2006/42/EG durch, speziel
den abschnitt 2h, 2k, 2l.

Ein Netzteil ist kein Bagger ...

von Thomas R. (tinman) Benutzerseite


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und damit du noch mehr zum lesen hast, z.b. die 2006/95/EG kann man für 
einen Netzteil anwenden, und da drin siehe Absatz 10:

Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang III wird vom
Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten
auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, sollte dies
nicht möglich sein, auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung
oder dem Garantieschein sichtbar, leserlich und dauerhaft
angebracht.

von Unbekannter (Gast)


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Hoffentlich merken jetzt ein paar von der "neuer Chinaschrott ist geil" 
Typen das man besser alte, hochwertige Gebrauchttechnik kauft, weil die 
in der Regel länger hält als der Chinaschrott

von Norminator (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> auf den elektrischen Betriebsmitteln oder, sollte dies
> nicht möglich sein, auf der Verpackung bzw. der Gebrauchsanleitung
> oder dem Garantieschein

Somit sollte aber klar sein dass es in diesem Fall auf das Gerät muss, 
denn es ist ja möglich.

von Joerg F. (felge1966)


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Wenn ich mir das hier so durchlese, so kommt mir der Verdacht, daß 
einige zu oft in Amerika (Produkthaftung) sind.
Beim Kauf eines Gerätes sollt man sich schon im Klaren sein, was man 
sich da ins Haus holt. Ein China Bastelnetzteil ist halt nicht für den 
Dauerbetrieb an der Lastgrenze geeignet. Die 30V und 5A sind halt die 
Grenzwerte und die sollte man nur für kurze Zeit fahren. Wenn man die 
Parameter längere Zeit braucht, muß halt was spezifisches her und das 
braucht zum eloxieren bestimmt nicht die 30V...
Angenommen ich kaufe ein Auto, und fahre es nur im ersten Gang an der 
oberen Drehzahlgrenze, dann brauche ich mich auch nicht zu wundern, daß 
es die 100000 KM eventuell nicht erlebt.

von Ingolf O. (headshotzombie)


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...und dafür holst Du eine 3-Tage-Leiche aus´m Keller!?

von Aufgeschnappt (Gast)


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"Wer beim Aufkleben des CE-Bapperls Skrupel hat, ist als Unternehmer 
charakterlich ungeeignet."

von Stefan W. (wswbln)


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MaWin schrieb:
> Es gab hier mal einen Thread zu einem anderen China-Teil bei dem mit der
> Wärmebildkamera Aufnahmen gemacht wurden. Leider finde ich den Thread
> nicht mehr, der mieserablen Suchfunktion in diesem WebForum sei Dank.

...darf ich aushelfen?

Mit dem Suchbegriff "Chinaschrott" :-) findet man ganz schnell:
Beitrag "Labornetzteil PS305D – Schnäppchen oder Chinaschrott? - Teil 1"

Sind vielleicht ein paar Tipps für die Reparatur dabei. Ich würde mit 
der Fehlersuche z.B. ganz vorne beim Gleichrichter anfangen...

von Harald Wilhelms (Gast)


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Stefan Wimmer schrieb:

> Sind vielleicht ein paar Tipps für die Reparatur dabei. Ich würde mit
> der Fehlersuche z.B. ganz vorne beim Gleichrichter anfangen...

Du meinst "in der Mitte"? Zuerst würde ich mal nachsehen, ob der
Netzstecker richtig angeschlossen ist und ob in der Schukoanschluss-
schnur nur ein zweipoliges Kabel verwendet wird. :-)
Gruss
Harald
PS: Ich glaube auch das ein solches China-Netzteil eine gute Basis
für ein tolles Selbstbaunetzteil ist, andererseits sollte es aber
auch so sein, das ein Nichtelektroniker, der sich ein solches
Netzteil kauft, sich darauf verlassen können muss, das die Nenndaten
laut Datenblatt stimmen. Ist das nicht der Fall, ist das eindeutig
ein Fall für Garantie oder Gewährleistung. Spätestens nach dem
dritten (für den Kunden kostenlosen) Reparaturversuch hat man dann
ja auch das Recht, sein Geld zurückzuverlangen.

von Ingolf O. (headshotzombie)


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@Harald
Dies waren auch die Gründe, weshalb ich mich um Kundenrückläufer aus der 
dualen Version inkl. separatem 5V-Zweig erfolgreich bemüht hatte! ;-)

von Hermocrates (Gast)


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@headshotzombie:

Wo hast du die Kundenruecklaeufer her?

von Ingolf O. (headshotzombie)


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Hermocrates schrieb:
> @headshotzombie:
>
> Wo hast du die Kundenruecklaeufer her?

Ist doch eigentlich egal, oder? Jeder aktuelle Händler ist doch dein 
Ansprechpartner, wobei mehrere Eisen im Feuer sowieso nie schaden 
können!

von Hermocrates (Gast)


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@headshotzombie:

OK ... und was war kaputt?

Ein defekter Trafo waere natuerlich doof ...

von Ingolf O. (headshotzombie)


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LED-Anzeige bei dem Einen und ein OPV beim Anderen, also nichts 
Weltbewegendes. ;-)

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