Forum: Ausbildung, Studium & Beruf 10-Stunden/Tag-Grenze mit oder ohne Pause?


von Phil R. (philipp-)


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Hallo,
ich habe gelesen, daß man nicht länger als 10h pro Tag arbeiten darf, 
weil sonst der Versicherungsschutz flöten geht. Sind diese 10h Stunden 
incl. Pausen gerechnet oder kommen die noch dazu? Darf ich also maximal 
10h in der Arbeit sein oder 10h + 45min?

Danke, Philipp

: Gesperrt durch User
von wurst (Gast)


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Da man in den Pausen nicht arbeitet, sind diese 10 Stunden natürlich 
ohne Pause gerechnet. Also wenn man Punkt 7:00 anfängt und 45 Minuten 
Mittagspause macht, muss man um 17:45 aufhören.

Ohne Pause darf man nur 6 Stunden arbeiten.

von Harald Wilhelms (Gast)


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Philipp L. schrieb:
> Hallo,
> ich habe gelesen, daß man nicht länger als 10h pro Tag arbeiten darf,
> weil sonst der Versicherungsschutz flöten geht. Sind diese 10h Stunden
> incl. Pausen gerechnet oder kommen die noch dazu? Darf ich also maximal
> 10h in der Arbeit sein oder 10h + 45min?
>
> Danke, Philipp

Im Arbeitszeitgesetz steht meines Wissens schon seit Jahrzehnten,
das die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden betragen
darf. Da Pausen keine Arbeitszeit sind, werden die selbstverständ-
lich nicht mitgerechnet.
Gruss
Harald

von Unknown (Gast)


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Es gibt aber in manchen Firmen noch eine 10h-Grenze für die Anwesenheit. 
War überrascht, ist aber so.

von M. Konrath (Gast)


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ich hab immmer gedacht es müssen mindestens 12 Stunden zwischen 
Arbeitsende und Arbeitsstart sein.
Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht

von Harald Wilhelms (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:

> Im Arbeitszeitgesetz steht meines Wissens schon seit Jahrzehnten,
> das die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden betragen
> darf. Da Pausen keine Arbeitszeit sind, werden die selbstverständ-
> lich nicht mitgerechnet.
> Gruss
> Harald

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
Gruss
Ingrid

von Phil R. (philipp-)


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Vielen Dank für die Antworten!

von Marx W. (Gast)


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M. Konrath schrieb:
> Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht

Du darfts bis zum Umfallen ARBEITEN!
Es wird immer wieder ein Verweigerungsrecht der Arbeitnehmer wg. der 10h 
Tagesarbeitszeit ins Gespräch gebracht, aber wenn der AG wg. "Not" 
Mehrarbeit einfordert, dann sind auch mehr als 10 h dring.
Allerdings greift auch eine Fürsorgepflicht des AG in solchen Fällen. 
Soll heißen, wer mehr als 10h arbeitet, darf z.b. nicht selbst an 
Straßenverkehr teilnehmen und der AG hat für den Heimtransport zu sorgen 
oder anderweitige Maßnahmen zu ergreifen. Die 10 h Grenze ist nur für 
die max. regelmäßige Arbeitszeit zu sehen bei der der Arbeitnehmer 
eigenständig den Heimweg antreten kann.


Gibt in der AZO die Regelung dass die durchsch. Wochenarbeitszeit nicht 
48 h/Woche im Halbjahr(?) übersteigen darf.

von Klaus A. (gustavgans)


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bei uns im betrieb gibt es nach 10 stunden anwesenheit eine aufen 
deckel. Bleibt man die pausenzeit nach den 10 stunden noch da wird ein 
auge zugedrückt, aber im prinzip ist nach 10 stunden da ende.

von Max G. (l0wside) Benutzerseite


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Marx W. schrieb:
> M. Konrath schrieb:
>> Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht
>
> Du darfts bis zum Umfallen ARBEITEN!
> Es wird immer wieder ein Verweigerungsrecht der Arbeitnehmer wg. der 10h
> Tagesarbeitszeit ins Gespräch gebracht, aber wenn der AG wg. "Not"
> Mehrarbeit einfordert, dann sind auch mehr als 10 h drin.

Das Überschreiten der 10h-Grenze ist eine bußgeldbewehrte 
Ordnungswidrigkeit, das kann für die Firma oder auch den Vorgesetzten 
richtig teuer werden (bis 15.000 EUR je Fall). Die Not muss also gut 
begründet sein.

von Michael S. (technicans)


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Verabschiedet euch mal von den 10h. 8h/Tag sind richtig und 10h
nur unter bestimmten Voraussetzungen. Kann man auch im Arbeitszeit-
gesetz das oben verlinkt ist, nachlesen.
Und Mehrarbeit kann/darf der  Chef auch nur ausnahmsweise anordnen.
Das das in der Praxis meist anders gehandhabt wird, weiß ich selber
und da liegt auch der Hund begraben. Bei Einstellungen wissen die
Chefs ja bestens in ihrem Betrieb Bescheid. Zahlen nur mickrige 
Einstiegsgehälter die der Arbeitnehmer nur mit Mehrarbeit und
Auslösung o.ä. auf ein vertretbares Niveau bekommt und das Beste,
das unternehmerische Kostenrisiko wird schön auf die Beschäftigten 
abgewälzt. Wenn man krank ist und keine Zulagen erwirtschaften kann,
wird man das dann an dem geringerem Einkommen schmerzlich sehen.

von David (Gast)


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Michael S. schrieb:
> das Beste,
> das unternehmerische Kostenrisiko wird schön auf die Beschäftigten
> abgewälzt

Als hättest du schon je einmal unternehmerisches Risiko getragen. Aber 
so lange es zum Sprüche klopfen reicht...

von Marx W. (Gast)


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Max G. schrieb:
> Das Überschreiten der 10h-Grenze ist eine bußgeldbewehrte
Langsam, tun hier nicht als ob die GSG-9 zum Fenster reinhüpfen würde!
> Ordnungswidrigkeit,
> das kann für die Firma oder auch den Vorgesetzten
>
> richtig teuer werden (bis 15.000 EUR je Fall). Die Not muss also gut
>
> begründet sein.
Lies erst mal im ArbzG die
§ 7  Abweichende Regelungen
§ 14 Außergewöhnliche Fälle
da steht klar drin wann und unter welchen Umständen  mehr als 10 h 
gearbeitet  werden muß (Arbeitnehmer).

Ich kann hier nur dringend jedem raten sich dem Ansinnen des AG eine 
Mehrarbeit über 8 h und auch über 10 h  nicht zu verweigern. Da ist man 
ganz schnell wegen Arbeitsverweigerung dran, kann ne Abmahnung oder auch 
fristlose Kündigung geben!

von Michael S. (technicans)


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Marx W. schrieb:
> Ich kann hier nur dringend jedem raten sich dem Ansinnen des AG eine
> Mehrarbeit über 8 h und auch über 10 h  nicht zu verweigern.
Zumindest nicht ohne vorher die Rechtslage zu prüfen.

> Da ist man
> ganz schnell wegen Arbeitsverweigerung dran, kann ne Abmahnung oder auch
> fristlose Kündigung geben!
Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon
Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann. Einen Prozess
würde jeder Arbeitgeber wegen Mehrarbeitsverweigerung teuer verlieren.
Aber eine Abmahnung könnte das bedeuten, gegen die man sich aber wehren 
kann.
Leider gerät man dann schnell in den Fokus des Chefs und seiner 
Vasallen.

David schrieb:
> Als hättest du schon je einmal unternehmerisches Risiko getragen. Aber
> so lange es zum Sprüche klopfen reicht...

...reicht es zum Sprüchekloppen allemal.
Du hast ja keine Ahnung.

von Marx W. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon
>
> Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann.

Da reicht ne Schraube schon, oder auch schon ein Witz!

Ich kann hier nur warnen, es auf die leichte Schulter zu nehmen.
Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten, 
dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
Will man dieser Anordnung begründet nicht Folge leisten, so müssen diese 
Gründe schon sehr trifftige sein!

von Der schon wieder (Gast)


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Marx W. - dann schau mal in deinen Arbeitsvertrag was da drin steht, was 
arbeitstäglich als erbringende Arbeitszeit > Nicht Leistung < vereinbart 
ist.
Dann kommt als nächstes die Betriebsgröße ins Spiel, wg. Betriebsrat. 
Der hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Und die Planung der persönl. Freizeit wenn z.B. Familienväter oder 
Mütter ihre Kinder zu versorgen oder aus der Kita abzuholen haben.
Da gibt es noch so ein paar Gründe wonach wir heute nicht mehr im 
Feudalismus oder unter der ständigen Knute leben!
De Chef als AG, welcher seinen Produktionsprozess nicht im Griff hat, 
oder nur nach max. Gewinn schielt, wird sich schon die richtigen 
Zöglinge für seine Geschäftsspielchen halten.
Als mündiger und fachl. gebildeter AN muß man sich solche geschilderten 
Spielchen keinesfalls gefallen lassen.

@ Marx W.
> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,
> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
mit dem Satz würdest du von mir als Fach- oder Disziplinarvorgesetzter 
(wasn das für Blödsinn) ein müdes Lächeln ins Gesicht bekommen.
Solche Wünsche sind per Bitte von den Leuten vorzutragen, zwingen kann 
mich niemand oder per Weisung dirigieren.
Es könnte passieren daß mir urplötzlich schwindelig oder übel wird, und 
ich sofort zum Betriebsarzt muß.
Du bist wohl irgendwie heute mit dem falschen Fuß aufgestanden, oder in 
welcher Position bist du tätig?

von Michael S. (technicans)


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Marx W. ist wohl Arbeitgeber und möchte seine archaische
Arbeitsweltanschauung verbreiten, hat aber ungeachtet gelassen,
das wir das Jahr 2011 und nicht mehr 1971 haben.

von Der schon wieder (Gast)


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Und David kann Hellsehen oder hat eine ganz besondere Galskugel, die 
heißt wohl eher Neid, oder wie sagt eine alte Weisheit, jeder geht erst 
mal prinzipiell von sich selbst aus!
Also alles klar, David?

Bei Marx W. liegt wohl in der Erziehung und persönl. Unterwürfigkeit das 
Problem.

Als AG ist man mit solchen Parolen sehr vorsichtig, das sind meist die 
hinterhältigsten Akteure, die aus der sicheren Deckung und dem 
Untergrund alle Leute gegeneinander ansticheln und ausspielen.
Die haben auch die Aufgabe den Betriebsfrieden zu waren und zu erhalten, 
sonst würde es ja drunter und Drüber gehen, mal ganz legare gesagt.

von Ing_Zocker (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon
>>
>> Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann.
>
> Da reicht ne Schraube schon, oder auch schon ein Witz!
>
> Ich kann hier nur warnen, es auf die leichte Schulter zu nehmen.
> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,
> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
> Will man dieser Anordnung begründet nicht Folge leisten, so müssen diese
> Gründe schon sehr trifftige sein!

Ganz dem Motto "Führer befiehl, Wir Folgen dir !" . Wo dieser 
Kadavergehorsam hingeführt hat dürfte auch DIR nicht entgangen sein ...

von Ich (Gast)


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Bei wem wird regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen?
Ich meine jetzt nicht, wenn man mal über die 10h/Tag kommt, weil man 
etwas zu Ende bringen will.

Ich kenne jemanden, der .. zählt nicht.

Wer wird vom Chef dazu "gezwungen" länger als erlaubt zu arbeiten?

von Michael S. (technicans)


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Kommt aufs Bossing an.

von Loonix (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,
> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.

Ich muss gar nichts, das haben schon ein paar "Vorgesetzte" bei mir 
lernen dürfen. Vorauseilender Gehorsam wie von dir postuliert ist ein 
Übel, das dieses Land nicht nur in der jüngeren sondern auch in der 
jüngsten Vergangenheit schwächt und schädigt ("Krise" bewältigen durch 
Kurzarbeit in der Autoindustrie, wo eh 1/3 der Belegschaft nur als 
Statisten zwischen die Anlagen gestellt sind...)

von Arbeitnehmer (Gast)


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M. Konrath schrieb:
> ich hab immmer gedacht es müssen mindestens 12 Stunden zwischen
> Arbeitsende und Arbeitsstart sein.

11 Stunden.

> Also man darf mehr als 10 Stunden an einem Tag arbeiten, hab ich gedacht

Das auch. Allerdings zählt da dienstliche Reisezeit nicht dazu.

Max G. schrieb:
> Das Überschreiten der 10h-Grenze ist eine bußgeldbewehrte
> Ordnungswidrigkeit, das kann für die Firma oder auch den Vorgesetzten

Und zwar für ihn persönlich, aus privater Tasche! Und er muß die 
Überschreitung der 10 Stunden Arbeit nichtmal expizit anordnen. Es recht 
schon aus, wenn er nur Kenntnis davon hat und nichts dagegen unternimmt.

> richtig teuer werden (bis 15.000 EUR je Fall).

Marx W. schrieb:
> Lies erst mal im ArbzG die
> § 7  Abweichende Regelungen

Hast du's selbst mal gelesen? Vor allem Absatz 7? Sofern der 
Arbeitnehmer nicht vorher schriftlich zustimmt, geht da (außer bei 
Bereitschaftsdienst) erstmal gar nix. Außerdem kann er die Zustimmung 
jederzeit wiederrufen.

> § 14 Außergewöhnliche Fälle

Da muß dann aber auch ein außergewöhnlicher Fall vorliegen.

> Ich kann hier nur dringend jedem raten sich dem Ansinnen des AG eine
> Mehrarbeit über 8 h und auch über 10 h  nicht zu verweigern. Da ist man
> ganz schnell wegen Arbeitsverweigerung dran, kann ne Abmahnung oder auch
> fristlose Kündigung geben!

Ich kann hier nur dringendst jedem raten, mehr als 10 Stunden nur dann 
zu arbeiten, wenn wirklich einer der "außergewöhnlichen Fälle" nach § 14 
eingetreten ist. Ansonsten ist der Vorgesetzte verpflichtet, den 
Arbeitnehmer wegen Mißachtung des Arbeitszeitgesetzes abzumahnen, und 
man verliert den Versicherungsschutz!

Marx W. schrieb:
> Michael S. schrieb:
>> Fristlose Kündigung wohl kaum wenn du die 8h arbeitest. Da musste schon
>>
>> Silberlöffel klauen bevor fristlos gekündigt werden kann.
>
> Da reicht ne Schraube schon, oder auch schon ein Witz!

Ja, wobei ein Arbeitgeber bei einer Schraube sicherlich nur dann 
fristlos kündigt, wenn er den Arbeitnehmer sowieso loswerden wollte und 
hier nur eine billige und einfache Gelegenheit geboten bekommt.

> Ich kann hier nur warnen, es auf die leichte Schulter zu nehmen.
> Wenn Mehrarbeit angeordnet wird vom Fach- oder Disziplinarvorgesetzten,
> dann hat man auch dieser Folge zu leisten.
> Will man dieser Anordnung begründet nicht Folge leisten, so müssen diese
> Gründe schon sehr trifftige sein!

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn der Vorgesetzte Mehrarbeit über 10 
Stunden anordnet, hat er dies sehr triftig zu begründen, sonst macht er 
sich strafbar.

von Marx W. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Marx W. ist wohl Arbeitgeber und möchte seine archaische
>
> Arbeitsweltanschauung verbreiten, hat aber ungeachtet gelassen,
>
> das wir das Jahr 2011 und nicht mehr 1971 haben.

1971 konnte man locker ne Mehrarbeit ablehnen (wg. Vollbeschäftigung)!
2011 sind die Gesetze eben GEGEN DEN ARBEITNEHMER!
Vielleicht seid ihr ja noch zu sehr mit der Tagespressesuppe abgefüllt 
worden. Aber glaubt bloß nicht  die Dummheiten wie "Wenn das der 
Betriebsrat hört, da gibts dann ein Donnerwetter!".
Ihr könnte meinetwegen ruhig eure Spur fahren, die Betonmauer steht für 
euch aber auch schon bereit! HäHäHäHäH!!!!!!!!!!!!

von Marx W. (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn der Vorgesetzte Mehrarbeit über 10
>
> Stunden anordnet, hat er dies sehr triftig zu begründen, sonst macht er
>
> sich strafbar.

Ja, aber dass ist halt immer Nachher sicher beweisbar!
Solange das Direktionsrecht des AG gilt, ist hier Folge zu Leisten!

von Wilhelm F. (Gast)


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Marx W. schrieb:

> (wg. Vollbeschäftigung)!

Halt! Momomomomoment mal! Die Vollbeschäftigung haben wir ja wieder. Es 
ist alles wieder gut. Aktuelle Tagespressenmeldungen.

von Marx W. (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Hast du's selbst mal gelesen? Vor allem Absatz 7? Sofern der
>
> Arbeitnehmer nicht vorher schriftlich zustimmt, geht da (außer bei
>
> Bereitschaftsdienst) erstmal gar nix. Außerdem kann er die Zustimmung
>
> jederzeit wiederrufen.

Was bist du für ein Narrrrrrrrrr!

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer 
Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer 
Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.abweichend von § 3
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in 
die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft 
oder Bereitschaftsdienst fällt...

Nix mit 8 h und ich werf meinen Kuli in die Ecke!

(7) Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 
jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert 
werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat. Der 
Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten 
schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht 
benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der 
Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.


Die Regelung sind doch nur für wiederkehrende Mehrarbeit vorgesehen!
In Form der Arbeitbereitschaft oder Rufbereitschaft!

Wenn euer Chef (oder wie ihr euren Peitschenschwinger auch immer nennt)
"Not" ausruft, habt ihr Folge zu leisten!

von Backflow (Gast)


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Manchmal frag' ich mich, ob die Leute, die hier schreiben, überhaupt 
einmal einen echten Betrieb von innen gesehen haben.

Nach meiner PERSÖNLICHEN Erfahrung ist es z.B. bei Betriebsstörungen nie 
ein Problem gewesen, Mehrarbeit anzufordern. Die Zustimmung des 
Btriebsrates war spätenstens in 15min da und die Leute haben sogar 
FREIWILLIG mitgemacht.

Aber mit den Jamerlappen hier könnte man vermutlich nicht mal eine 
Frittenbude führen.

von Ben (Gast)


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@Marx W.
Du verdrehst leider viele Sachen somit sind diese Unwahr.

z.B.
ArbZG >10h  -> Da ist von Tarifvertrag die Rede und von 
Bereitschaftsdienst.

Natürlich kommt die "CGM" deinen Aussagen sehr nahe. Diese fordern immer 
weitere Sonderregelungen gegen AN´s im Arbeitszeitgesetz.

von Marx W (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Das auch. Allerdings zählt da dienstliche Reisezeit nicht dazu.

Reisezeit kann bezahlt werden wie "Arbeitszeit" allerdings wird dadurch 
nicht der Anspruch auf Freizeitausgleich oder Überstundenzuschläge 
begründet!

von Marx W. (Gast)


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Ben schrieb:
> Natürlich kommt die "CGM" deinen Aussagen sehr nahe. Diese fordern immer
>
> weitere Sonderregelungen gegen AN´s im Arbeitszeitgesetz.

Hört mit dem Stuss auf, das sind einfach die Grundlagen die ein 
"Dienstverhältnis" (ja so nennt sich euer Arbeitsvertrag in der Sprache 
des BGB) regelt. Hat nix mir Archaisch oder Sklavenhaltertum zu tun. Das 
ist einfach RECHT!

von Marx W. (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Halt! Momomomomoment mal! Die Vollbeschäftigung haben wir ja wieder. Es
>
> ist alles wieder gut. Aktuelle Tagespressenmeldungen.

Hallo, da hätt ich für dich eine Stelle:
http://www.zollner.de/fileadmin/zollner/pdf/Stellenprofile/Hardware_Entwickler__-__Zandt.pdf

Tipp an den Seniorchef die Bewerbung schicken, der ist halt noch ein 
"Self-made-man"
Also An:
Aufsichtsratsvorsitzender
Manfred Zollner
Zollner Elektronik AG
Industriestraße 2-14
D-93499 Zandt

Aber glaub bloß nicht ein netter Opi!

von Marx W. (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Ich kann hier nur dringendst jedem raten, mehr als 10 Stunden nur dann
>
> zu arbeiten, wenn wirklich einer der "außergewöhnlichen Fälle" nach § 14
>
> eingetreten ist.
Wie soll man dass am Anfang der "Geschichte" feststellen?
> Ansonsten ist der Vorgesetzte verpflichtet, den
>
> Arbeitnehmer wegen Mißachtung des Arbeitszeitgesetzes abzumahnen,
> höhöhö, der (AG) weist die Arbeit an und will dann auch noch einem abmahnen!!!!

> und
>
> man verliert den Versicherungsschutz!
HiHIHiHi, wohl kaum! Man kann als AN den berufsgenossenschaftichen 
Versicherungsschutz  nicht verlieren, solange man sich im dienstlichen 
Angelegenheiten befindet!
(Selbst im Suff auf Dienstreise einen Unfall bauen ist durch die BG 
gedeckt!)

von Der schon wieder (Gast)


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Backflow, wann war denn deine letzte 14-Std-Arbeits- nicht 
Schreibtisch-Schicht?
Es gibt Bereiche da ist sowas von Montags früh ab 6:00 bis Samstags 
Nachmittags, bis die Aufräge die man so tägl. bekommen hat, abhängig vom 
Tagesvolumen und der Personalstärke in der Region, Gang und Gäbe.
Und Fahrzeit wg. AD, wie auch Parkplatzsuche zählt ja wohl mit zur 
Arbeitszeit.
Einaml falsch geparkt wg. Zeitnot (Termindruck) und das Pickerl zahlt 
man dann selber, also alles klar.

@ Marx W. , die Jobs wo den ganzen Tag Bereitschaft geschoben wird, 
kannste mal suchen gehen, sowas gibet so nicht mehr.
Die sind heimgeschickt, ausgelagert oder gekündigt wurden, und das 
machen dann die Maschinenwarte / Einrichter oder Wartungsmonteure nach 
der Tagschicht, oder die bestellten Fremdkräfte in einem Rutsch über den 
ganzen Tag, bis wieder alles läuft, egal wie lange man vorher irgendwo 
herumgeblödelt oder geschuftet hat.
Wem es nicht gefällt oder nicht paßt kann sich ja einen anderen Job 
suchen, oder muß sich laufend irgendwie rechtfertigen oder verpissen 
oder andere Koll. ins Boxhorn jagen.

von Der schon wieder (Gast)


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Marx , heute schon zu viel Flaschen Alkohol gelehrt?
Hör lieber auf deine Tastatur weiter zu quälen, deine Weisheiten oder 
Ansichten kommen woher?
Aus welcher Region berichtest du eigentl. mit deinen Gruselmärchen oder 
Erfahrungen?
So blöd kann man als AN doch gar nicht sein, oder hast du keine 
Allgemeinbildung und meinst dein Chef ist der liebe Gott auf Erden?
Das BGB hat mit dem Arbeitsrecht so viel zu tun, daß du davon überhaupt 
keine Ahnung zu haben scheinst.
Laß es gut sein und reagier dich an einem Sandsack oder deinem Chef ab.

von Backflow (Gast)


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>Backflow, wann war denn deine letzte 14-Std-Arbeits- nicht
>Schreibtisch-Schicht?

Möchtest Du jetzt gerne einen auf Mitleid machen?

von Paul B. (paul_baumann)


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Ihr müßt nur die richtige Musik hören, dann sind 25-Stunden-Schichten
kein Problem mehr.

http://www.youtube.com/watch?v=RUdyqJuJOAs

;-)
MfG Paul

von Arbeitnehmer (Gast)


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Der schon wieder schrieb:
> Backflow, wann war denn deine letzte 14-Std-Arbeits- nicht
> Schreibtisch-Schicht?
> Es gibt Bereiche da ist sowas von Montags früh ab 6:00 bis Samstags
> Nachmittags, bis die Aufräge die man so tägl. bekommen hat, abhängig vom
> Tagesvolumen und der Personalstärke in der Region, Gang und Gäbe.
> Und Fahrzeit wg. AD, wie auch Parkplatzsuche zählt ja wohl mit zur
> Arbeitszeit.

Wenn du selbst fährst, ja. Sonst ist es Reisezeit, und die ist von der 
10-Stunden-Regel ausgeschlossen.

> @ Marx W. , die Jobs wo den ganzen Tag Bereitschaft geschoben wird,
> kannste mal suchen gehen, sowas gibet so nicht mehr.
> Die sind heimgeschickt, ausgelagert oder gekündigt wurden, und das
> machen dann die Maschinenwarte / Einrichter oder Wartungsmonteure nach
> der Tagschicht, oder die bestellten Fremdkräfte in einem Rutsch über den
> ganzen Tag, bis wieder alles läuft, egal wie lange man vorher irgendwo
> herumgeblödelt oder geschuftet hat.
> Wem es nicht gefällt oder nicht paßt kann sich ja einen anderen Job
> suchen, oder muß sich laufend irgendwie rechtfertigen oder verpissen
> oder andere Koll. ins Boxhorn jagen.

Oder halt mal zum Arbeitsgericht gehen und erzählen, was da so für 
Zustände herrschen.

von Micha .. (micha68) Benutzerseite


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Am besten gehts hiermit:

http://www.youtube.com/watch?v=mZM-d2qD15E

Beim coden aus der Konserve, zum Resetten natürlich Live...

Gruss,
Micha

von Marx W. (Gast)


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Der schon wieder schrieb:
> Marx , heute schon zu viel Flaschen Alkohol gelehrt?

Mehr als du verträgst!
>
> Hör lieber auf deine Tastatur weiter zu quälen, deine Weisheiten oder
>
> Ansichten kommen woher?

Aus der Oberpfalz!
>
> Aus welcher Region berichtest du eigentl. mit deinen Gruselmärchen oder
>
> Erfahrungen?

Aus Ingolstadt
>
> So blöd kann man als AN doch gar nicht sein,
Refektiere dich selbst, dann weist du wie blöd man sein kann!
> oder hast du keine
>
> Allgemeinbildung
  ja, und dazu  auch noch benehmen!
> und meinst dein Chef ist der liebe Gott auf Erden?
 Nö, ein echtes "Ars......", allerdings möchte ich von dir den 
ebengenannten Begriff als Def. wiedergegeben haben!!!!!!!!!!

>
> Das BGB hat mit dem Arbeitsrecht so viel zu tun, daß du davon überhaupt
>
> keine Ahnung zu haben scheinst.
HÖHÖHÖ, da stehen die §611-§630 im BGB, tip an dich: Bild dich weiter!
>
> Laß es gut sein und reagier dich an einem Sandsack oder deinem Chef ab.

Wieso, wenn`s doch Holzköppe wie dich gibt!

von Marx W. (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Oder halt mal zum Arbeitsgericht gehen und erzählen, was da so für
>
> Zustände herrschen.
Drück mal die Resettaste,
und geh mal in den Kindergarten zurück, und fang mal deine 
Bildungslaufbahn neu an!!!!

von Brater (Gast)


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Leute, bleibt doch mal wieder beim Topic ;-P

Ich hatte damals Zeiterfassung mit Karte und bei uns hieß es: nach 10 
Stunden muss man das Werksgelände verlassen haben. Sonst kann es Ärger 
mit der BG geben. Dabei sind die Pausen bereits eingerechnet.

von Der schon wieder (Gast)


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Marx W., als was bist du denn wo angestellt?
Der BGB §611 > Dienstvertrag trifft ja wohl nicht für AN im 
Angestelltenverhätnis zu,
nächster Querfall BGB §630 > § 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung , 
was soll das mit einem normalen Arbeitsverhältnis zu tun haben?
So viel zu deinen Weisheiten oder Arbeitsansichten.
Du bist wohl dort der Aufseher mit Knute + Peitsche und Kamera zur 
Dokumentation von Arbeitsverweigerern.

@ Arbeitnehmer , schon mal was von AD = Außendienst gehört, da gibt es 
keinen Chaffeur, alles nur Selbstfahrer!
Und Fahrzeit zählt laut StvZO für Fzg-Führer zur tägl. Lenk- und 
Arbeitszeit.
Praktisch machts du außerhalb deines Dienst-Kfz bei der Arbeit gerade 
eine Lenk- und damit Ruhepause, die auf dem Fahrtenschreiber/im -Buch so 
zu finden ist.

@ Backflow
> Möchtest Du jetzt gerne einen auf Mitleid machen?
Hast du nicht selber erst so rumgeprahlt was sich hier für Jammerlappen 
tummeln.
Stell dich mal gleich dazu, du redest auch nur nach der Fahne im Wind.
Die mit dem lautesten Mundwerk sind die ersten, die nicht mehr zu finden 
sind, wenn es ans Probleme lösen geht.
Sprüche ablassen und dann in ihrem Büro oder der Kantine/ in den 
Feierabend verschwinden.

von Marx W. (Gast)


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Brater schrieb:
> Dabei sind die Pausen bereits eingerechnet.

Brater schrieb:
> Leute, bleibt doch mal wieder beim Topic ;-P
>
Die BG hat kein Problem damit wenn du 10 h Pause auf dem Werksgelände 
machst!
Also was soll Aussage:

> ..... nach 10
> Stunden muss man das Werksgelände verlassen haben. Sonst kann es Ärger
> mit der BG geben.
Die 10 beziehen sie auf die "tatsächliche" Arbeitszeit, also ohne 
Pausen. Pausen müssen nach 6 h Arbeitszeit gemacht werden!
> Dabei sind die Pausen bereits eingerechnet.
Kann eigentlich nur eine betriebliche Regelung sein, damit auf jeden 
Fall sichergestellt ist keine Probleme mit der Aufsichtsbehörde zu 
bekommen!

von Marx W. (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Marx W., als was bist du denn wo angestellt?
>
> Der BGB §611 > Dienstvertrag trifft ja wohl nicht für AN im
>
> Angestelltenverhätnis zu,

Naja, für deine Verhältnisse sollte man auch deine Geschäftsfähigkeit in 
zweifel ziehen
>
> nächster Querfall BGB §630 > § 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung ,
>
> was soll das mit einem normalen Arbeitsverhältnis zu tun haben?

Dürfte auf deine Person kaum zutreffen, den mit der Art wie du dich hier 
gibts, bekommts ja noch nicht mal eine Anstellung. Deshalb kannst du für 
dich schon mal die Hoffnung auf ein Arbeitszeugnis streichen


>
> So viel zu deinen Weisheiten oder Arbeitsansichten.
>

Du wirst wohl als "Dauer-Hartzer" enden


> Du bist wohl dort der Aufseher mit Knute + Peitsche und Kamera zur
>
> Dokumentation von Arbeitsverweigerern.

Bei dir dürfte wohl eher ein Pfleger mit E-Stock und Beruhigungsspritze 
nötig sein!

von Arbeitnehmer (Gast)


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Der schon wieder schrieb:
> @ Arbeitnehmer , schon mal was von AD = Außendienst gehört, da gibt es
> keinen Chaffeur, alles nur Selbstfahrer!
> Und Fahrzeit zählt laut StvZO für Fzg-Führer zur tägl. Lenk- und
> Arbeitszeit.

Das hab ich doch geschrieben:

Arbeitnehmer schrieb:
>> Und Fahrzeit wg. AD, wie auch Parkplatzsuche zählt ja wohl mit zur
>> Arbeitszeit.
>
> Wenn du selbst fährst, ja.

von werner (Gast)


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Hallo Alle

Ich wurde abgemahnt,weil ich zu meinen Fuhrparkleiter `Nein´ gesagt habe 
um Milch zu holen für Kaffeautomaten. Die verantwortliche Person sagt 
immer sie kann das nicht ist ihr zu schwer ( zu faul).
War schon über 9 Stunden unterwegs mit Lkw ohne Pause. Half dann Kollege 
beim
Komisieren von meiner Tour für nächste Tag.dass herrichten dauerte ca. 
1,5 Std.
Die milch hätte auch von jemand anderen geholt werden, Supermarkt ist ca 
500 meter weg.
Ist diese Abmahnung Rechtens

von Ich (Gast)


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werner schrieb:
> Ist diese Abmahnung Rechtens

Das kann dir nur ein Anwalt sagen, den musst du möglichst schnell 
einschalten, denn da gelten meist enge Fristen.

Meine Meinung tut da kaum was zur Sache.

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