Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Darf ein Chef Sonderzahlungen für eine besondere Arbeit geben?


von Sven (Gast)


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Hallo.

Ich interessire mich für folgenden Fall.

Darf ein Chef einem Mitarbeiter einfach eine unbegründete 
Sonderzahlungen geben?

Der Mitarbeiter bekommt vom Chef eine "freiwillige" Zusatzaufgabe 
aufgetragen, die der Mitarbeiter nach dem Dienst Zuhause erledigen soll.

Beispiel:
"Sie können doch XXX gut. Können sie das nicht mal nebenbei nach 
Feierabend für mich erledigen?"

Anschließend gibt der Chef eine einmalige Sonderzahlung als Lohn dafür, 
die auch auf de Gehaltszettel auftaucht. aber es erscheint nicht der 
Grund für diese Sonderzahlung.

Darf der Chef sowas oder könnte man da irgendwelche Probleme bekommen.

von Sven (Gast)


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P.S.:
Die zu erledigende Arbeit gehört in dem Fall nicht zum eigentlichen 
Aufgabengebiet des Mitarbeiters, und sie soll auch nicht auf dem 
Tagesbericht aufgeführt werden, sondern wirklich nebenbei erledigt 
werden.

Die Aufgabe ist zwar freiwillig, aber wenn man es ablehnt oder es nicht 
"nebenbei" außerhalb der Arbeitszeit zu machen, macht man sich 
logischerweise unbeliebt.

von Εrnst B. (ernst)


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Wieso "unbegründet"?

Sowohl Chef als auch Mitarbeiter wissen doch den Grund.

Der Mitarbeiter kann sich ja nen Zettel an die Gehaltsabrechnung heften, 
wenn er Angst hat, den Grund zu vergessen.

Und das Finanzamt geht der Grund nichts an. (Die wollen aber auch nicht 
die einzelnen Abrechnungen, sondern kriegen nur die Jahressummen 
gemeldet)

Wen könnte es sonst noch interressieren?

Vielleicht Gewerkschafter wegen Überschreitung der Wochenarbeitszeit 
oder Nichteinhaltung des Tarifvertrages?

Vielleicht die Firmeneigentümer/Aktionäre, wenn die Zusatzaufgabe nicht 
"zum Wohle der Firma" war? (Als Beispiel: Beim Scheffe Auto putzen und 
Rasen mähen)

von Sven (Gast)


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Εrnst B✶ schrieb:
> Wieso "unbegründet"?
>
> Sowohl Chef als auch Mitarbeiter wissen doch den Grund.
>
> Der Mitarbeiter kann sich ja nen Zettel an die Gehaltsabrechnung heften,
> wenn er Angst hat, den Grund zu vergessen.
>
> Und das Finanzamt geht der Grund nichts an. (Die wollen aber auch nicht
> die einzelnen Abrechnungen, sondern kriegen nur die Jahressummen
> gemeldet)
>
> Wen könnte es sonst noch interressieren?
>
> Vielleicht Gewerkschafter wegen Überschreitung der Wochenarbeitszeit
> oder Nichteinhaltung des Tarifvertrages?
>
> Vielleicht die Firmeneigentümer/Aktionäre, wenn die Zusatzaufgabe nicht
> "zum Wohle der Firma" war? (Als Beispiel: Beim Scheffe Auto putzen und
> Rasen mähen)

Die Aufgabe ansich ist schon rechtens, sie ist kein "krummes Ding".

Aber damit wird etwas auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt, was aufgrund 
irgendwelcher Firmenvereinbarungen oder Verträge so nicht vorgesehen 
ist. Normalerweise wird das anderweitig erledigt, mit entsprechenden 
Wartezeiten und Kosten. (Stichwort Servicevertrag und "Extrawürste")

von Ich (Gast)


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Wie groß ist diese Sonderzahlung?
Wenn ein Mitarbeiter etwas außer der reihe macht und dafür offiziell 
laut Gehaltszettel eine Sonderzahlung bekommt, ist das doch OK.

Ein Geschmäckle hätte das, wenn für eine kleine Gefälligkeit eine hohe 
Sonderzahlung ausgeschüttet wird.

Sven schrieb:
> Die Aufgabe ist zwar freiwillig, aber wenn man es ablehnt oder es nicht
> "nebenbei" außerhalb der Arbeitszeit zu machen, macht man sich
> logischerweise unbeliebt.

Logischerweise sehe ich das nicht so.
Ein Problem wird das erst, wenn diese kleine "freiwillige" Aufgabe zur 
Regel wird.

von Wolfgang Horn (Gast)


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Hi, Sven,

> Darf ein Chef einem Mitarbeiter einfach eine unbegründete
> Sonderzahlungen geben?

Sven, das ist seine Sache. Die hat er mit den Gesetzen und seinem 
Arbeitsvertrag zu verantworten.

Deine Sache ist ebenfalls nur die Prüfung gegen die Gesetze und gegen 
Deinen Arbeitsvertrag.

Einer der Vorteile sauberer Verträge ist die Vertragssicherheit über 
das, was wer darf und was nicht.

Ciao
Wolfgang Horn

von Der schon wieder (Gast)


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Steht das im Einklang mit der Tätigkeit und Beschäftigung nach seinem 
Arbeitsvertrag und den Abläufen in der Firma?
So einen Fall hatten wir auch schon ein paar Mal in einer meiner letzten 
Beschäftigungen als Elektroniker.
Da durfte ein besonders nur fachl. fähiger Mitarbeiter, dem man über 
Jahre den niedrigsten Lohn zahlte, und dann auch noch wg. seiner eigenen 
Zurückhaltung den nicht genommenen Urlaub nicht auszahlte, beim 
Firmenchef den Super-TV reparieren, nach der regulären Arbeistzeit, 
gegen ein Trinkgeld, nicht über die Lohnabrechnung, nach Feierabend.
So "gutmütig" müßte man natürlich selber nicht sein, denn der Koll. war 
kein Radio- oder TV-Mechaniker, auch wenn er das privat gern u. öfters 
machte.
Von seinem Lohn war ja nicht viel übrig, nach den Abzügen an Vater 
Staat, als geringst bezahlter MA in der Fa.!
Wie heißt doch das Sprichwort so schön: von ehrlicher Arbeit ist noch 
keiner reich geworden, und die fachl. fähigen Leuts sind meist nie die 
Lenker u. Leiter dieser Welt.

Allerdings für fachfremde Tätigkeiten welche in andere 
Zuständigkeitsbereiche fallen entsteht dadurch ein Delikt der privaten 
Bereicherung auf Firmenkosten, auf deutsch Steuerhinterziehung für den 
AG.
Man könnte es sehr genau als Pivatentnahme bezeichnen, deklariert wurde 
es aber garantiert nicht so.
Stellt sich noch die Frage, mit der Chef ist der Firmeneigentümer 
gemeint, nicht irgendein Fachvorgesetzter oder Abt.-Ltr.?
Bei einer gr. Firma macht sich dazu bei Kenntnis des Vorganges die 
Lohnbuchhaltung indirekt und der Steuerberater direkt angreifbar.
Nur werden diese Personen die wirkl. Zusammenhänge gar nicht wissen oder 
wollen.
Solche Chefs sind mir die liebsten, nur alles zum persönl. Vorteil, 
vorbei an jeder Moral und Regelung.
Wie es in dem Rest der Firma dann so zugeht kann man sich denken, 
Vetternwirtschaft und unzulässige Abhängigkeiten und gezwungene 
Gefälligkeiten sind der Anfang von jedem Sumpf.

Früher, als es noch zwei deutsch Staaten und die Mauer gab, war sowas 
auch an der Tagesordnung, ganz besonders in gezwungenen "Beschäftigungs- 
und Dienstverhältnissen" > VEB Gleichschritt.
Da wurde auch gemogelt und schwarz beschäftigt mit dem angebl. Weisungs- 
und Dienstrecht als Vorgesetzter in v.a. höheren Leitunsgebenen.
Da entstand so manche Datsche (Wochenendhäuschen) oder private Garage 
nur an Wochenenden durch Wehrdienstpflichtige bei ihren Offizieren.
Verstoß gleich gegen sämtl. Menschenrechts- udn Dienstvorschriften, 
Wochend-/Sonntagsarbeit, Überschreitung der wöchentl. Arbeistzeit..., 
wobei das damals nicht so eng wie heute gesehen wurde.
Da durften manche Typen mal so an die 14 - 16 Std. täglich für Vater 
Staat aber echt ackern > Strafvollzug / Bausoldaten.

Und heute hört man von gewissen Leuten aus den vorwiegend alten BL, 
gerichtet an die Ossis der Nation: Lernt doch erst mal richtig Arbeiten!

von Michael S. (technicans)


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KLar kann der Chef das, wenn der Arbeitsvertrag Arbeitsort und
Mehrarbeit nicht explizit regelt, so das keine Flexibilität mehr
möglich wäre.
Warum sollte ansonsten ein Arbeitgeber so unvorteilhafte Verträge
entwerfen und verwenden?
Tatsächlich halten sich die meisten Arbeitgeber in ihren Verträgen
meist weitreichende Rechte reserviert. Da müsste man als Arbeitnehmer
schon massiv in dem Entwurf Einfluss nehmen um das zu verhindern und
da macht wohl kein Arbeitgeber mit. Im Falle eines Falles muss die
Extra-Arbeit zumutbar sein und darf nach Art und Umfang nicht viel
anders sein als die Tätigkeit die vertraglich vereinbart ist.
Also eben jemand aus der Firma, der mit Elektronik beschäftigt ist,
mal zu sich zum Tapezieren zu bestellen dürfte nicht zulässig sein.
Fällt der Arbeitnehmer dann von der Leiter, kann es passieren das
die BG dies nicht als Arbeitsunfall akzeptiert.

von Der schon wieder (Gast)


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Hi Micha , du hast es genau erkannt, und was ist wenn mir der Lötkolben 
oder die Bohrmaschine beim Chef aus der Hand fällt, und den Teppich 
versaut oder die Edelvase umfällt?
Da habe ich mir dann ein Eigentor geschossen, oder wie?
Da muß man ja schon so begabt oder verehrt sein, daß man als Firmen-MA 
beim Chef zu Hasue malochen darf!
Mir hat damals kurz vor der Wende eine gewisse Spezaileinheit auch einen 
sogenannten halb"internen" Job angeboten.
War aber mehr die Pflichtfrage in den seltsamen Umständen bei denen auf 
dem "Areal", und die Antwort konnten die sich auch schon vorher denken - 
habe ich abgelehnt, aus ideologischer und moralischer Überzeugung 
(Abneigung). Nicht unbedingt oder prinzipiell gegen die, sondern wegen 
der Methode und der Hinterhältigkeit.

Aber hier in dem Fall ist das doch Mauschelei, und der TO läßt auch 
Nichts mehr von sich hören.

Es wird ja wirkl. spannend wenn man das liest:
> Aber damit wird etwas auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt, was aufgrund
> irgendwelcher Firmenvereinbarungen oder Verträge so nicht vorgesehen ist.
> Normalerweise wird das anderweitig erledigt, mit entsprechenden
> Wartezeiten und Kosten. (Stichwort Servicevertrag und "Extrawürste")
Als wenn der Chef bei solchen Sachen sich anstellen müßte in der 
Warteschlange bei seiner eigenen Firma, und Kosten legt er doch selbst 
fest.
Da fällt mir nur ein ganz bestimmter Zusammenhang ein, der kann es aber 
eigentl. gar nicht sein.
Mal als direkter Hinweis: der Chef ist in jeder Firma das Gesetz, macht 
die Regeln und setzt sie durch, sowie kontrolliert sie.
Was soll in dem Zusammenhang dann wieder unnormal gelaufen sein?
Persönliche Neider gibt es überall, denen fällt sowas zuerst auf.
Oder wie darf man den TO verstehen?
Für eine Sonderleistung wird man auch gesondert vergütet, und derjenige 
muß das mit sich selbst und seinem Chef ausmachen.
So viele Vorteile kann man aus der Sache gar nicht ziehen, daß es 
unrechtmäßig wäre.
Und nicht nur fachl. Qualitäten werden dort eine besondere Rolle 
gespielt haben, auch vertrauliche Verhaltensweisen sind da ein ganz 
erhebl. Fakt.

von Sven (Gast)


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Hi.

Also mich interessierte hauptsächlich, ob ich irgendwelche Probleme 
bekommen könnte, mal abgesehen vom "unbeliebt machen" beim Chef, wenn 
ich ablehne.

Der "Chef" ist übrigens nicht der Besitzer der Firma, aber er kann 
Sonderzahlungen veranlassen, Vorschüsse geben usw, genuso wie er 
Lohnabzüge  machen kann wenn man z.B. zu spät kommt.

Nun haben wir in der Firma gewisse Leasinggeräte, die über eine 
Servicefirma bereit gestellt werden.
"Außerdordentliche Abnutzung" bzw Beschädigungen durch unsachgemäße / 
übermäßige Verwendung müssen kostenplichtig repariert werden. 
Eil-Service kostet wahrscheinlich sogar nochmal zusätzlich.

Statt den Vorfall zu melden, und über die Service-Firma beheben zu 
lassen, soll die Instandsetung "einfach so gemacht" werden. Das heißt, 
das betreffende Ersatzteil wird "inoffiziell" selbst bei einem Händler 
beschafft und und auch "inoffiziell" eingebaut.

Und das Ganze soll möglichst nicht während der regulären Arbeitszeit 
passieren, da die Reparatur nicht zur normalen Arbeitsaufgabe dazu 
gehört, und es möglichst wenig Leute aus anderen Bereichen mitbekommen 
sollen.
Idealerweise sollte die Instandsetzungsarbeit auch noch "Zuhause in der 
Hobbywerkstatt" gemacht werden, damit es keiner sieht.


Wie der Chef das Ersatzteil finanziert oder den "extralohn" organisiert, 
weiß ich nicht, der wird da schon entsprechende Möglichkeiten haben.

von Sven (Gast)


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Technisch gesehen ist die Reparatur unproblematisch, da sie ohne großen 
Eingriff in die Elektronik mit etwas handwerklichem Geschick 
durchführbar ist. Mit VDE usw wird man da keine Probleme bekommen.

Die Übergehung irgendwelcher Servicefirmen und der Inoffizielle 
Austausch von Verschleißmaterial ist vielleicht nicht ganz koscher, aber 
das muss der mit sich selber ausmachen.

von Sven (Gast)


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Natürlich kann man auch schlicht "nein" sagen.
Oder man kann sagen: "nur während der normalen Arbeitszeit und in der 
Firma"
Aber dann ist man ja gleich unten drunter durch.
Und mit den wichtigen Entscheidern sollte man es sich bekanntlicherweise 
nicht verscherzen, wenn man auf die angewiesen ist.

von Michael S. (technicans)


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Sven schrieb:
> Natürlich kann man auch schlicht "nein" sagen.
> Oder man kann sagen: "nur während der normalen Arbeitszeit und in der
> Firma"
Würde ich an deiner Stelle machen, weil es dir effektiv nichts bringt,
es sei denn du bestimmst das Honorar dafür, ansonsten bleibst du der 
Abhängige.
> Aber dann ist man ja gleich unten drunter durch.
Falls er dich überhaupt für voll nimmt. Solange du ihm im Kerngeschäft
dienlich bist brauchst du keine Angst haben.
> Und mit den wichtigen Entscheidern sollte man es sich bekanntlicherweise
> nicht verscherzen, wenn man auf die angewiesen ist.
Falsche Denkweise. Der/die müssen auf dich angewiesen sein sonst bist
du der Erste auf der Abschußliste.
Diese Nummern mit extra zu vergebenden Arbeiten machen auch einige
Firmen auf dem Arbeitsmarkt ohne das die Entscheider die dafür nötige 
Qualifikation haben.
-Da gibts einen Bowlingbahnbetreiber, der einen KFZ-Mechaniker für die
Wartung und Reparatur seiner Anlagen sucht und weil da nicht soviel
an Arbeit anfällt soll der gleich auch noch in der betrieblichen
Gastroküche und im Service arbeiten damit der MA voll ausgelastet ist.
(Stelle seit 15Monaten nicht besetzt)
-Da gibts einen Wasserskianlagenbetreiber der einen Mechaniker für
die Wartung und Störungsbeseitigung saisonal für 3 -4 Monate sucht.
(Stelle ist 6 Wochen online und anscheinend wird die auch nicht besetzt)
-Da war dann noch eine Werbeagentur die Pylonen an Kunden vermarktet
hatte und einen Schlosser suchte, der die Teile zusammen bauen sollte.
Problem war, das es keine Räume, keine Maschinen und auch kein Werkzeug
gab und der Chef keine Ahnung hatte was er da eigentlich wollte.
Meines Wissens ist daraus auch nie was geworden.
-Eine Firma die bisher nur Schlüssel- und Schlösserdienste anbot
fängt an Elektrofachleute zu suchen um elektronische Zugangskontrollen
zu installieren. Wenn ich mich nicht irre ist dafür ein Elektromeister 
nötig weil sich da die Fachkompetenzen kaum in Einklang bringen dürften.
Allen gemein war/ist das sie offensichtlich einen Kundendienst/eine
Firma hatten der ihnen (subjektiv) zu teuer für adäquate Leistungen
war und dann eine Doofen suchten/suchen der die Arbeit für lau 
erledigt/erledigten, aber ohne das hier die Verantwortung
entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen abgewogen wurde/wird.
Wenn da mal was passiert kann man selbst in Teufels Küche kommen, denn
so ganz unhaftbar ist man als AN bei solchen Aktionen nicht.
Schwarzarbeit dürfte es eh sein und das ist ein weites Feld.

@Sven ist deine Entscheidung, die dir effektiv nichts bringen wird
wenn du abhängig bist, bleibst und dich so auch verhälst.
Fachfirmen haben schon ihre Daseinsberechtigung.

von Der schon wieder (Gast)


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Die Absicht Betriebskosten zu senken, weil die sonst in 
außerbetriebliche Bereiche wandern, ist doch ganz normal.
Wie das ablaufen soll ja auch noch, nur wann und wo würde ich nicht bei 
mir zu Hause oder in meinen Räumlichkeiten machen, genausowenig wie nach 
der regulären Arbeitszeit.
Das wäre aber abhängig welchen zeitlichen Aufwand in Std. zusätzlich 
oder in welcher Entfernung, also was die zusätzliche Fahrzeit zu der 
versteckten Arbeitsstätte ausmachen würde.
Die Mehrarbeit um den Chef aus der Situation herauszubringen kann man 
ganz normal unter Überstunden ableisten.
Wenn es denn zur normalen Tätigkeit in der Firma paßt, und keine 
fachfremden Qualifikationen, sondern nur etwas mehr Intellekt erfordert, 
spricht da eigentlich Nichts dagegen.
Ist doch ein gute Möglichkeit sich positiv in die Firma einzubringen, 
und die Idee stammt doch somit auch nicht von dir.
Sollte etwas schief laufen, arbeitsmäßig, ja dann ist die Frage wer das 
auszubaden hat.
Das sind doch ganz normale Abläufe, wobei ich mir dabei auch schon durch 
Eigenentscheidung auf der Baustelle, beim vorzeitigen Ausfall eines 
wichtigen und einzigartigen Werkzeuges (Bohrmaschine), ganz schönen 
Ärger bei meinem Chef eingehandelt habe.
Nagelneue Maschine, nicht unbedingt sehr teuer, aber die Kollegen haben 
das Teil bis zum Frühstück "hinbekommen".
Ja was macht man da, wenn es ohne das Ding arbeitsnäßig nicht weiter 
geht?
Zerlegt und Fehlerursache war ein gefressenes Lager vom Rotor im 
Handgriff, eindeutig Gewährleistungsfall. Nur ebend nicht so leicht zu 
reparieren.
Nur Chefe sah das als Fremdeingriff, und ich sollte das Teil bezahlen.
Daß damit die ganze Arbeit auf der Baustelle nicht weiter ging, hat 
überhaupt keinen interessiert.
Ein paar hilflos herumstehende Fachkräfte kosten ja überhaupt kein 
verschwendetes Geld, wg. so einer Lapalie.
Wie man es macht macht, man es immer verkehrt.

von Der schon wieder (Gast)


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Micha, heute schon etwas alkoholisiert?
Arbeitsverweigerung in dem Fall wird ja wohl seine Kreise ziehen, so 
deppert kann man ja wohl nicht sein.
Klingt ja so als ob du dich da in einer Verhandlungspostion sehen 
würdest, ist aber nicht so.
Man könnte es höchstens unter dem Vorbehalt des fachfremden Eingriffes 
anzweifeln, daß man sich nicht sicher ist, das zu können, oder richtig 
auszuführen.
Den Rest von deinen Ausführungen überleg dir noch ein mal.
Ist etwas sehr übertrieben, daß in vielen Fachfirmen fachfremde Arbeiten 
wie Disposition oder Lohnbuchhaltung ablaufen, ist nur ein Hinweis.
Daß heute so ziemlich alles möglich ist, unter dem Deckmantel des e.K., 
und der nur dich bezahlen muß, und sonst keinerlei Ahnung von der Arbeit 
hat, ist doch bei Zeitsklavenhändlern schon immer so.
Ist zwar traurig, aber man kann ja auch daraus seinen Vorteil ziehen, 
indem man gewisse Tätigkeiten nur seinem Vertragsverhältnis nach 
ausführt, und wenn es in anspruchsvollere oder fachl. abgelegene 
Bereiche geht, kann man das entweder nicht, oder verlangt eine höhere 
Entlohnung.
Wie man in solchen Beschäftigungsverhältnissen seine Arbeit stur nach 
Vorschrift erbringt, sollte gerade im E-Bereich ganz einfach sein.
Man muß sich nur mit den Arbeits- udn Gesundheitsschutz-VO auskennen, da 
findet sich immer ein Ausweg.
In fachl. Teilen hat man dazu ja vor Vertragsunterzeichnung bei seinem 
Sklaventreiber oder AG einige Möglichkeiten, wenn man sich nicht allzu 
blauäugig und gutmütig anstellt.

von Backflow (Gast)


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Da bekommt ein Mitarbeiter eine zusätzliche Aufgabe übertragen und wird 
dafür anscheinend auch noch angemessen bezahlt.

Die Aufgabe ist legal und wird freiwillig übernommen.

Das Gehalt erscheint sogar auf der Gehaltsabrechnung und der Vorgesetzte 
ist auch berechtigt diese Zusatzzahlung anzuweisen.

Und jetzt gibt es hier wirklich Leute, die diesen Vorgang ins 
Zweifelhafte ziehen wollen.

Traut Ihr Euch eigentlich noch ohne juristische Beratung zu furzen?

von Michael S. (technicans)


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Der schon wieder schrieb:
> Ist etwas sehr übertrieben, daß in vielen Fachfirmen fachfremde Arbeiten
> wie Disposition oder Lohnbuchhaltung ablaufen, ist nur ein Hinweis.

Das ist klar, aber man sollte fachfremde Tätigkeiten vor allem unter
dem Blickwinkel der Gefahrneigung und anderen Risiken betrachten.
Das in einer Lohnbuchhaltung es eine Gefahr oder Risiko geben soll,
würde ich kaum glauben.

von horst (Gast)


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Sven schrieb:
> Technisch gesehen ist die Reparatur unproblematisch, da sie ohne großen
> Eingriff in die Elektronik mit etwas handwerklichem Geschick
> durchführbar ist.

Die eventuelle Garantie ist aber wohl dahin.
Etliche Gehäuse sind nicht so ohne weiteres zerstörungsfrei zu öffnen 
wenn man nicht die richtigen Tricks kennt oder nicht das richtige 
Spezialwerkzeug hat. Das betrifft auch Teilehalterungen im Inneren.

Wenn Du dir die Arbeit problemlos zutraust, dann würde ich es machen.
Beim zweiten Mal würde ich sowas wie "Schon wieder?" fallen lassen.
Beim dritten Mal würde ich dann ein Gespräch mit dem Chef führen, dass 
regelmäßige Aufgaben ja wohl in die reguläre Arbeitszeit gehören.
Außer Du willst ständig zu Hause Zusatzarbeit erledigen.

von Johann (Gast)


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Backflow schrieb:

> Traut Ihr Euch eigentlich noch ohne juristische Beratung zu furzen?

Damit ist eigentlich alles Wesentliche gesagt :-)

von Michael S. (technicans)


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Backflow furzt doch hier nur rum.

von Backflow (Gast)


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@Michael S. (technicans)

na wenigstens hast Du Dich u.a. zu Recht als angesprochen erkannt. Das 
ist doch schon mal ein Fortschritt.

von Der schon wieder (Gast)


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Der große Meister Backflow sieht das natürlich nur aus seiner 
Perspektive, denn selber den Schraubendreher oder Lötkolben betätigen 
ist wohl eher nicht sein Ding.
Also mal schön auf dem Teppich bleiben, habe ja selber schon ein Bsp. 
gebracht, und was hat der Chef dazu gesagt: hättest mal lieber sein 
gelassen!
Man kann es keinem Recht machen, noch wenn dazu solch Mauschelei im 
Spiel ist, einmal was abgebrochen oder dumm vergeigt, schon ist das 
Problem ein ganz anderes, und man ist selbst der Dumme!
Oder braucht man noch ein Bsp.: Sprechanlagenplatine außerhalb der 
eigenen Zuständigkeit vom Kapo zur Reparatur bekommen, weil man ja kurz 
davor den defekten Dymodrucker erfolgreich repariert hat.
Es lag ein Bauteil im Batt.fach, und die Anzeige war tot. Aber damit 
Arbeiten (Ausdrucken)geht ja auch mit endlosen Probieren, bis auf den 
Ausschuß an Druckband.
Also als nächste Aufgabe eine angebl. defekte Platine einer Sprechanlage 
auf den Tisch bekommen, nach den damals gültigen und erhaltenen 
Unterlagen war die mit 12V- zu betreiben, nur beim Testbetrieb rauchte 
es plötzlich und damit war das Teil dann reif für die richtige Reparatur 
beim Hersteller, was man sich in dem Versuch mit mir sparen wollte.
Kommt doch ein paar Tage später der Vorwurf ich hätte die zermurkst, 
mußte ich dann ja ablehnen solche Unterstellungen.
Hat man mir doch von Seite der Chefs den falschen Stromlaufplan mit 
falscher Revisons-Nr. gegeben, nach aktuellem sollen es nur noch 9 V- 
als U-betr. sein.
Und man hat die Betriebsspannung aus der Anlage zu nehmen, nicht vom 
Labornetzteil, das ginge angebl. dann logischerweis in die Hose.
Selten so gelacht, aber der Kapo hat ja immer Recht, Paragraf Nr. 1!
Die weiteren dummen Anmachen vom ihm erspare ich mir jetzt hier.
Das war dann für mich das letzte Mal, daß ich da was außer meiner 
eigentl. Tätigkeit nebenher gemacht habe.
Wobei der gr. Teil der anderen, von den aufgeblasenen Koll. 
(Schauspieler) ja eh immer eine behütete Hand (Nacharbeit u. Ausbügeln 
von Fehlern) von mir brauchten. Farbenblindheit und Kurzsichtigkeit ist 
ja wohl nichts für Elektroniker und TK-Fachleute.

von Backflow (Gast)


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>denn selber den Schraubendreher oder Lötkolben betätigen ist wohl eher
>nicht sein Ding.

Was hat das mit der Frage des TE zu tun?

>noch wenn dazu solch Mauschelei im Spiel ist

Daß Menschen im Arbeitsleben auch vernünftig miteinander umgehen können, 
liegt außerhalb Deines Tellerrandes?

von Michael S. (technicans)


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Backflow schrieb:
> Daß Menschen im Arbeitsleben auch vernünftig miteinander umgehen können,
> liegt außerhalb Deines Tellerrandes?

Innerhalb des Kollegenkreis darf man das annehmen, aber wenn es die
hirachischen Strukturen betrifft sieht das wieder ganz anders aus.
Die Plattform heißt nicht umsonst "monster.de" .

von Der schon wieder (Gast)


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Backflow schrieb
> Was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Das macht genau den Unterschied, aus welcher persönl. Arbeitsperspektive 
man das sieht, von deiner Seite aus ist das ja völlig klar.
Du wärest wohl niemals an der Stelle des TE!
Unklare Verhältnise kommen in normalen Beschäftigungsverhältnissen unter 
normalen Umgangsbedingungen gar nicht erst auf.
Damit auch nicht solche Situationen und Fragen!

von Der schon wieder (Gast)


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Backflow schrieb
> Daß Menschen im Arbeitsleben auch vernünftig miteinander umgehen können,
> liegt außerhalb Deines Tellerrandes?
Dann definiere mal was bei dir vernünftiges Umgehen bedeutet.
Man weiß ja nicht wo und wie du tägl. deine Brötchen verdienst, aber im 
Leistungs- und Verantwortungsprozess scheinst du nicht täglich zu 
stehen.
Weiter braucht man hier auf diese Art Verallgemeinerungen nicht 
einzugehen. Der Fall im Detail beschreibt ja schon genug was alles im 
tägl. Arbeitsleben machbar und möglich ist.
Und man könnte wetten daß dieser Fall nicht vom ersten direkten 
Vorgesetzten des TE kommt.
Da wird sich mal wieder ein paar Stufen weiter unten der Leute bedient.
Der allgemeine Dienstweg ist sowas aber dann eher nicht.
Nach DIN ISO 9001 und ähnlichem deutschlandweiten Qualitätskriterien 
gibt es für jeden Beschäftigten und damit jeden Arbeitsplatz genaue 
Arbeitsanweisungen.
In dem Fall hier werden wohl gerade neuartige erprobt, und zur 
Ausarbeitung gebracht!
Testkandidat ist natürlich dann Derjenige, welcher sich gerade dafür am 
besten eignet, oder den geringsten Widerstand dagegen aufbringt.

von kroni (Gast)


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Sven schrieb:
> Die Aufgabe ansich ist schon rechtens, sie ist kein "krummes Ding".
>
> Aber damit wird etwas auf dem "kleinen Dienstweg" erledigt, was aufgrund
> irgendwelcher Firmenvereinbarungen oder Verträge so nicht vorgesehen
> ist. Normalerweise wird das anderweitig erledigt, mit entsprechenden
> Wartezeiten und Kosten. (Stichwort Servicevertrag und "Extrawürste")

Heikel.
In manchen Firmen wird dies als Umgehung der Einkaufsabteilung angesehen 
und sanktioniert. Wirtschaftsprüfer sind evtl. von solchen Vorgängen 
auch nicht begeistert.

von Ich (Gast)


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Der schon wieder schrieb:
> Nach DIN ISO 9001 und ähnlichem deutschlandweiten Qualitätskriterien
> gibt es für jeden Beschäftigten und damit jeden Arbeitsplatz genaue
> Arbeitsanweisungen.

Theoretisch schon.

Der schon wieder schrieb:
> Testkandidat ist natürlich dann Derjenige, welcher sich gerade dafür am
> besten eignet, oder den geringsten Widerstand dagegen aufbringt.

Würde ich nicht so unbedingt sagen.
Klar gibt es Mitarbeiter, die braucht man eh nicht zu fragen auch nur 
einen Handschlag mehr als vertraglich notwendig zu machen, die essen 
immer zeitig.

Nicht alle Aufgaben kann man nach ISO9000 oder ähnliches abbilden. 
"Sonderaufgaben" tauchen da zwangsläufig auf.
Oder müssen alle Sonderaufgaben, die ab und zu auftauchen, extra 
arbeitsvertraglich genaustens abgeklärt werden.
Betonung liegt auf "ab und zu".

von Falk B. (falk)


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@  Ich (Gast)

>Oder müssen alle Sonderaufgaben, die ab und zu auftauchen, extra
>arbeitsvertraglich genaustens abgeklärt werden.

Nein.

Aber wenn der OP was nach der Arbeit machen soll, hat es MIT dem 
Vertragsverhältnis nix zu tun. Und warum sollte dann INNERHALB des 
Vertragsverhältnisses eine Entlohnung erfolgen?

Klingt für mich nach Mauschelei und der Suche nach einem Depp.

"Die zu erledigende Arbeit gehört in dem Fall nicht zum eigentlichen
Aufgabengebiet des Mitarbeiters, und sie soll auch nicht auf dem
Tagesbericht aufgeführt werden, sondern wirklich nebenbei erledigt
werden."

>Die Aufgabe ist zwar freiwillig, aber wenn man es ablehnt oder es nicht
>"nebenbei" außerhalb der Arbeitszeit zu machen, macht man sich
>logischerweise unbeliebt.

Kleiner Widerspruch in sich. Wenn es FREIWILLIG ist, ist eine ABLEHUNG 
ebenfalls OK. Alles andere ist unterschwellige Erpressung.

MfG
Falk

von Deraufsichalleingestellte (Gast)


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Ich war mal in einer Firma, da hat die Praktikantin immer eine 
Sonderzhlung für ihre Überstunden bekommen. Der Chef hatte die genehmigt 
und alles war ok. Was die Dame im chefbüro allabendlich noch gemacht 
hat, war dann Firmengespräch, als es raus kam.

von Backflow (Gast)


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@der schon wieder,

>Dann definiere mal was bei dir vernünftiges Umgehen bedeutet.

Jetzt kommt der sozio-psychologische Ansatz. Bei Erklärungsnot einfach 
auf irrelevante Grundsatzfragen ausweichen.

>aber im Leistungs- und Verantwortungsprozess scheinst du nicht täglich
>zu stehen.

Google mal unter "Pflichtenübertragung". Ich bin als strafrechtlich 
verantwortliche Person für meinen Betrieb "ernannt".
Dein Verantwortungsbereich scheint nach Deinem Post vom 02.06.2011 20:27
unmittelbar von einem "Kapo" jedesmal neu definiert zu werden: Welche 
Platine muß ich jetzt löten".

Dramatische Konsequenz im Versagensfall: "Dumme Anmache". Dein Leben ist 
echt hart und verantwortungsvoll.

>Und man könnte wetten daß ...

Vielleicht wird das legale Ergebnis der Tätigkeit des TE ja zu 
terroristischen Aktonen benutzt. Daran müßte man viellicht auch denken.

>Nach DIN ISO 9001 und ähnlichem deutschlandweiten Qualitätskriterien

Du kenst das Peter Prinzip: Jeder wird solange befördert, bis er die 
Stelle maximlaer Inkompetenz erreicht?

Ein sicheres Indiz dafür ist, daß diese Leute sich gerne auf 
Formalitäten zurückziehen.

Alle schreien nach mehr Verantwortung, aber wenn es ernst wird, geht's 
zurück in Mamis Schoß.

von Michael S. (technicans)


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Was kam denn raus? Ich hab zwar Fantasie aber ich weiß nicht
wie realistisch da dran bin.

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