Hallo Leute, ich such ein paar Informationen zu den normalen Seitendynamos für Fahräder. überall steht 6V Output, das ist dann der Effektivwert - oder zumindest sowas in der Art ? grüße
radiUS schrieb: > Hallo Leute, > ich such ein paar Informationen zu den normalen Seitendynamos für > Fahräder. > > überall steht 6V Output, das ist dann der Effektivwert - oder zumindest > sowas in der Art ? Das stimmt so nicht ganz, da ein Fahrraddynamo mehr eine Stromquelle als eine Spannungsquelle ist. Näheres dazu findest Du in der Fahrradbeleuchtungsbibel von Olaf Schulz: http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/#beleuchtung Gruss Harald
> überall steht 6V Output, das ist dann der Effektivwert - oder zumindest Hier in Kuerze fuer Suchfaule: 0m/s =0.0V >= 5km/h >=3.0V >=15km/h >=5.7V 30km/h <=7.0V Gem. STVZO. Und "ja", es handelt sich um Effektivwerte! Gruss Michael
In der neuen ELV ist ein "USB-Netzteil" beschrieben, das aus einem Dynamo gespeist wird. Ein Nabendynamo soll im Leerlauf bei 50km/h bis zu 70 V liefern. Die Sollkurven werden bei Belastung mit einem 12 Ohm Widerstand gemessen, das entspricht 3 Watt bei 6 V.
Michael Roek schrieb: > 30km/h <=7.0V Die maximal zulässige Spannung wurde in der aktuellen TA24 auf 7.5 V angehoben. http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node404.html http://www.mtb-biking.de/stvoz/beleuchtung.htm
> Die maximal zulässige Spannung wurde in der aktuellen TA24 auf 7.5 V > angehoben. Danke!
Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die aktuellen Vorschriften sind. Ich ärgere mich jedesmal, wenn mir auf dem Radweg so ein Rad mit breitstrahlendem LED-Scheinwerfer entgegenkommt, der schon aus großer Entfernung den Gegenverkehr blendet, statt den Boden zu beleuchten. Die Dinger sind also sinnvollerweise nicht zulässig. Anscheinend ist es noch nicht möglich. LEDs so zu bündeln.
Hallo, auch mich nervt es wenn mann als Autofahrer von diesen Scheinwerfern geblendet wird, aber besser noch als die Blindflieger welche gerne in größeren Städten unterwegs sind und meinen weil sie meist zur männlichen Bevölkerung im alter zwischen 16 und vielleicht mitte 20 zählen die Beleuchtungpflicht ignorieren zu müssen. Andrerseits ist es aber auch wieder mal typisch das alles und jedes geregelt sein muß in "EU Land". Gut das es hier und anderswo keine wichtigeren Probleme gibt (oder war doch noch was mit Arbeitslosigkeit, Bildung, Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, Umweltproblemen, Datenschutz usw. usw. ?). Selbstbau und sinnvoller Einsatz (also nicht nur auf abgegrenzten Grundstücken) von irgendwelchen Motorbetriebenen Fortbewegungsmitteln ist ja in EU-Land für den Bastler faktisch nicht möglich, auch zeitgemäße Beluchtung und Experimente damit sind nur illegal im Straßenverkehr möglich. Wieder mal ein Punkt (neben vielen anderen auch außerhalb des Straßenverkehrs) der klar macht warum hochgebildete mit "neuen" Ideen sich recht schnell aus Deutschland und anderen EU Staaten zurückziehen. mfg "Paule"
Wow. Vom Fahrrad-Dynamo zum Untergang des Abendlandes in nur 8 Posts? Neuer Rekord?
Christoph Kessler (db1uq) schrieb: > Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die > aktuellen Vorschriften sind. dann sind es nicht die aktuellen Vorschriften, denn LEDs sind zugelassen.
Christoph Kessler (db1uq) schrieb: > Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die > aktuellen Vorschriften sind. Was hat die Spannungsabgabe an einem Widerstand mit der Technologie der Lichtquelle zu tun? Meines Wissens (bei Olaf Schultz sollte es genauer stehen) gibt es derzeit zwei Varianten, wie man eine zulassungsfähige Fahrrad- beleuchtung aufbauen kann: . "klassisch", indem man Glühobst mit exakt 6 V / 2,4 W für den Scheinwerfer verbaut und entsprechend mit einem Reflektor versieht — die tatsächlich erreichte Beleuchtungsstärke dieser Funzel spielt dann keine Rolle . oder, indem man eine Ausleuchtung von mindestens 10 lx in 10 m Entfernung und entpsrechend begrenztem Ausleuchtungsprofil nachweist; Spitzenwert dürfte derzeit bei 60 lx sein, wobei das vorgeschriebene Profil ordnungsgemäß erreicht wird, d. h. außerhalb werden die maximalen Blendwerte nicht überschritten Dass es genügend Leute gibt, die da nur irgendwas dranschrauben, ist eine andere Sache, aber das bekommt man natürlich nicht mit rein technischen Forderungen geregelt, sondern nur mit entsprechenden Kontrollen (das trifft natürlich nicht nur auf Fahrradfahrer zu, die mit unzulässiger Beleuchtung fahren, sondern gleichfalls auf Kfz-Führer unter Alkoholeinfluss, Pkws mit "verbastelten" lichttechni- schen Einrichtungen etc. pp.). Dafür müsste man natürlich Polizei bemühen, aber die kostet Geld, das sich keiner leisten will ...
Jörg Wunsch schrieb: > Dass es genügend Leute gibt, die da nur irgendwas dranschrauben, ist aber immer noch besser als die leute die nichts dran haben. Und jeder der mal auf der Landstraße gefahren ist wo die autos die entgegenkommen das Fernlicht nicht abschalten weiss das man nie genug licht am Rad haben kann.
Ich beziehe mich auf die oben genannte Quelle http://www.mtb-biking.de/stvoz/beleuchtung.htm "(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach Ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden. " und "TA 6: Fahrradbirnen (Entwurf 11/96)..." damals gabs noch keine hellen LEDs
Christoph Kessler (db1uq) schrieb: > "TA 6: Fahrradbirnen (Entwurf 11/96)..." Naja, wenn jetzt hier von TA24 die Rede war, dann ist da inzwischen einiges Wasser die Elbe und den Rhein runtergeflossen.
Hi, 6V (AC) ist der Effektivwert der Spannung bei 500 mA last und 15 km/h Geschwindigkeit. Da ein Dynamo eine Stromquelle ist, kannst du ihm allerdings auch höhere Leistungen entnehmen, wenn du den Belastungswiderstand höher wählst. So lässt sich z.B. ein 6V/3W Dynamo mit einer Lichtanlage 12V/6W kombinieren. Allerdings brauchst du dann höhere Geschwindigkeiten. Und ein Überspannungsschutz (Z-Diode) im Dynamo darf auch nicht vorhanden sein. Manchen Nabendynamos lassen sich so einige 10 Watt entnehmen. Ich selbst nutze als regelmäßiger Radler den Nabendynamo, um damit akkugepuffert ein Standlicht zu realsieren, und USB-Geräte zu betreiben. Das geht z.B. mit den Schaltungen von www.bikebox-standlicht.de (Eigenentwicklung von mir, arbeitet mit Schaltwandlern, wird derzeit überarbeitet) und www.forumslader.de (Reiner Akkulader, Standlicht aber optional möglich, arbeitet mit linearregler) gruß tobi
Zur Lichtdiskussion: Marktübliche Scheinwerfer (auch mit LEDs) sind zulässig, und Blenden i.d.R. nur, weil sie zu hoch eingestellt sind, und statt der Strasse eben den Gegenverkehr beleuchten. Von manchen gibt es aber auch Versionen mit breiterem Lichtfeld oder ohne Frontreflektor, die im Bereich der StVO nicht zugelassen sind, aber grad im Gelände Vorteile bringen, da die Lichtausbeute meist etwas höher ist, als bei den StVO-Varianten. Ich fahre gern Abends oder auch mal Nachts und kann mich nur über die Radler wundern, die mir selbst Nachts noch völlig unbeleuchtet entgegen kommen. Ebenso wenig verstehe ich die sinnfreie Beschränkung auf 3W bzw. 6W für die Beleuchtung. Aber moderne LED-Scheinwerfer zeigen, was damit möglich ist. Allerdings ist da seit einigern Jahren viel im Gang und es wird viel entwickelt, siehe z.B. B&M mit der Big Bang oder auch hochwertige LED-Scheinwerfer wie den Cyo oder Edelux. Auch manche Eigenbau-Scheinwerfer bringen bemerkenswert viel Licht bei geringer Blendwirkung. gruß tobi
Christoph Kessler (db1uq) schrieb: > Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die > aktuellen Vorschriften sind. Ich ärgere mich jedesmal, wenn mir auf dem > Radweg so ein Rad mit breitstrahlendem LED-Scheinwerfer entgegenkommt, > der schon aus großer Entfernung den Gegenverkehr blendet, statt den > Boden zu beleuchten. Die Dinger sind also sinnvollerweise nicht > zulässig. Anscheinend ist es noch nicht möglich. LEDs so zu bündeln. Möglich ist das schon. Die meisten Selbstbauer glauben allerdings, LED-Licht müsse man nicht bündeln... Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Möglich ist das schon. Die meisten Selbstbauer glauben allerdings, > LED-Licht müsse man nicht bündeln... so blöd kann man kaum sein, eine normale High-Power-LED hat einen öffnungswinkel von 140-170 Grad. Damit bekommt man ohne Bündelung überhaupt keine sinnvolle ausleuchtung hin.
Peter II schrieb: > Harald Wilhelms schrieb: >> Möglich ist das schon. Die meisten Selbstbauer glauben allerdings, >> LED-Licht müsse man nicht bündeln... > > so blöd kann man kaum sein, eine normale High-Power-LED hat einen > öffnungswinkel von 140-170 Grad. Damit bekommt man ohne Bündelung > überhaupt keine sinnvolle ausleuchtung hin. [ ] Du kennst das Zitat von Einstein über die Unendlichkeit? Gruss Harald
Peter II schrieb: > so blöd kann man kaum sein, eine normale High-Power-LED hat einen > öffnungswinkel von 140-170 Grad. Damit bekommt man ohne Bündelung > überhaupt keine sinnvolle ausleuchtung hin. "Tagfahrlicht" :-)
Hallo Paule, > auch mich nervt es wenn mann ... > Bevölkerung im alter zwischen ... > Gut das es hier und anderswo ... > von irgendwelchen Motorbetriebenen Fortbewegungsmitteln... > zeitgemäße Beluchtung... nach dem Lesen der o.a. Zeilen Deines Posts, verstehe ich Deinen Hinweis auf fehlende Bildung (> doch noch was mit Arbeitslosigkeit, Bildung, Überschuldung,) ganz gut. Gruss Michael
Leute, sorry, aber sucht euch doch nen anderen Platz für diese Sinnlosigkeiten. So leidet nur der Thread darunter, oder? gruß tobi
hacker-tobi schrieb: > Leute, > > sorry, aber sucht euch doch nen anderen Platz für diese Sinnlosigkeiten. > So leidet nur der Thread darunter, oder? Nun, die Ursprungsfrage war doch spätestens nach dem 4. Posting beantwortet. Was kann danach noch schaden? Gruss Harald
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