Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Standard Rad-Dynamo: Kenndaten?


von radiUS (Gast)


Lesenswert?

Hallo Leute,
ich such ein paar Informationen zu den normalen Seitendynamos für 
Fahräder.

überall steht 6V Output, das ist dann der Effektivwert - oder zumindest 
sowas in der Art ?

grüße

von oszi40 (Gast)


Lesenswert?


von Harald Wilhelms (Gast)


Lesenswert?

radiUS schrieb:
> Hallo Leute,
> ich such ein paar Informationen zu den normalen Seitendynamos für
> Fahräder.
>
> überall steht 6V Output, das ist dann der Effektivwert - oder zumindest
> sowas in der Art ?

Das stimmt so nicht ganz, da ein Fahrraddynamo mehr eine Stromquelle
als eine Spannungsquelle ist. Näheres dazu findest Du in der
Fahrradbeleuchtungsbibel von Olaf Schulz:

http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/#beleuchtung

Gruss
Harald

von Michael R. (mexman) Benutzerseite


Lesenswert?

> überall steht 6V Output, das ist dann der Effektivwert - oder zumindest


Hier in Kuerze fuer Suchfaule:

0m/s     =0.0V
>= 5km/h   >=3.0V
>=15km/h  >=5.7V
30km/h  <=7.0V

Gem. STVZO.
Und "ja", es handelt sich um Effektivwerte!



Gruss

Michael

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Lesenswert?

In der neuen ELV ist ein "USB-Netzteil" beschrieben, das aus einem 
Dynamo gespeist wird. Ein Nabendynamo soll im Leerlauf bei 50km/h bis zu 
70 V liefern. Die Sollkurven werden bei Belastung mit einem 12 Ohm 
Widerstand gemessen, das entspricht 3 Watt bei 6 V.

von Matthias (Gast)


Lesenswert?

Michael Roek schrieb:
> 30km/h  <=7.0V

Die maximal zulässige Spannung wurde in der aktuellen TA24 auf 7.5 V 
angehoben.
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node404.html
http://www.mtb-biking.de/stvoz/beleuchtung.htm

von Michael R. (mexman) Benutzerseite


Lesenswert?

> Die maximal zulässige Spannung wurde in der aktuellen TA24 auf 7.5 V
> angehoben.


Danke!

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Lesenswert?

Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die 
aktuellen Vorschriften sind. Ich ärgere mich jedesmal, wenn mir auf dem 
Radweg so ein Rad mit breitstrahlendem LED-Scheinwerfer entgegenkommt, 
der schon aus großer Entfernung den Gegenverkehr blendet, statt den 
Boden zu beleuchten. Die Dinger sind also sinnvollerweise nicht 
zulässig. Anscheinend ist es noch nicht möglich. LEDs so zu bündeln.

von Paule (Gast)


Lesenswert?

Hallo,

auch mich nervt es wenn mann als Autofahrer von diesen Scheinwerfern 
geblendet wird, aber besser noch als die Blindflieger welche gerne in 
größeren Städten unterwegs sind und meinen weil sie meist zur männlichen 
Bevölkerung im alter zwischen 16 und vielleicht mitte 20 zählen die 
Beleuchtungpflicht ignorieren zu müssen.
Andrerseits ist es aber auch wieder mal typisch das alles und jedes 
geregelt sein muß in "EU Land".
Gut das es hier und anderswo keine wichtigeren Probleme gibt (oder war 
doch noch was mit Arbeitslosigkeit, Bildung, Überschuldung, 
Zahlungsunfähigkeit, Umweltproblemen, Datenschutz usw. usw. ?).
Selbstbau und sinnvoller Einsatz (also nicht nur auf abgegrenzten 
Grundstücken) von irgendwelchen Motorbetriebenen Fortbewegungsmitteln 
ist ja in EU-Land für den Bastler faktisch nicht möglich, auch 
zeitgemäße Beluchtung und Experimente damit sind nur illegal im 
Straßenverkehr möglich. Wieder mal ein Punkt (neben vielen anderen auch 
außerhalb des Straßenverkehrs) der klar macht warum hochgebildete mit 
"neuen" Ideen sich recht schnell aus Deutschland und anderen EU Staaten 
zurückziehen.

mfg

    "Paule"

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Wow. Vom Fahrrad-Dynamo zum Untergang des Abendlandes in nur 8 Posts?
Neuer Rekord?

von Peter II (Gast)


Lesenswert?

Christoph Kessler (db1uq) schrieb:
> Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die
> aktuellen Vorschriften sind.

dann sind es nicht die aktuellen Vorschriften, denn LEDs sind 
zugelassen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Christoph Kessler (db1uq) schrieb:
> Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die
> aktuellen Vorschriften sind.

Was hat die Spannungsabgabe an einem Widerstand mit der Technologie
der Lichtquelle zu tun?

Meines Wissens (bei Olaf Schultz sollte es genauer stehen) gibt es
derzeit zwei Varianten, wie man eine zulassungsfähige Fahrrad-
beleuchtung aufbauen kann:

. "klassisch", indem man Glühobst mit exakt 6 V / 2,4 W für den
  Scheinwerfer verbaut und entsprechend mit einem Reflektor
  versieht — die tatsächlich erreichte Beleuchtungsstärke dieser
  Funzel spielt dann keine Rolle

. oder, indem man eine Ausleuchtung von mindestens 10 lx in 10 m
  Entfernung und entpsrechend begrenztem Ausleuchtungsprofil
  nachweist; Spitzenwert dürfte derzeit bei 60 lx sein, wobei das
  vorgeschriebene Profil ordnungsgemäß erreicht wird, d. h.
  außerhalb werden die maximalen Blendwerte nicht überschritten

Dass es genügend Leute gibt, die da nur irgendwas dranschrauben,
ist eine andere Sache, aber das bekommt man natürlich nicht mit
rein technischen Forderungen geregelt, sondern nur mit entsprechenden
Kontrollen (das trifft natürlich nicht nur auf Fahrradfahrer zu, die
mit unzulässiger Beleuchtung fahren, sondern gleichfalls auf
Kfz-Führer unter Alkoholeinfluss, Pkws mit "verbastelten" lichttechni-
schen Einrichtungen etc. pp.).  Dafür müsste man natürlich Polizei
bemühen, aber die kostet Geld, das sich keiner leisten will ...

von Peter II (Gast)


Lesenswert?

Jörg Wunsch schrieb:
> Dass es genügend Leute gibt, die da nur irgendwas dranschrauben,

ist aber immer noch besser als die leute die nichts dran haben. Und 
jeder der mal auf der Landstraße gefahren ist wo die autos die 
entgegenkommen das Fernlicht nicht abschalten weiss das man nie genug 
licht am Rad haben kann.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Lesenswert?

Ich beziehe mich auf die oben genannte Quelle
http://www.mtb-biking.de/stvoz/beleuchtung.htm

"(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach Ihrer Bauart 
dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden. "
und
"TA 6: Fahrradbirnen (Entwurf 11/96)..."

damals gabs noch keine hellen LEDs

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Christoph Kessler (db1uq) schrieb:

> "TA 6: Fahrradbirnen (Entwurf 11/96)..."

Naja, wenn jetzt hier von TA24 die Rede war, dann ist da inzwischen
einiges Wasser die Elbe und den Rhein runtergeflossen.

von hacker-tobi (Gast)


Lesenswert?

Hi,

6V (AC) ist der Effektivwert der Spannung bei 500 mA last und 15 km/h 
Geschwindigkeit.
Da ein Dynamo eine Stromquelle ist, kannst du ihm allerdings auch höhere 
Leistungen entnehmen, wenn du den Belastungswiderstand höher wählst.

So lässt sich z.B. ein 6V/3W Dynamo mit einer Lichtanlage 12V/6W 
kombinieren. Allerdings brauchst du dann höhere Geschwindigkeiten.
Und ein Überspannungsschutz (Z-Diode) im Dynamo darf auch nicht 
vorhanden sein.
Manchen Nabendynamos lassen sich so einige 10 Watt entnehmen.

Ich selbst nutze als regelmäßiger Radler den Nabendynamo, um damit 
akkugepuffert ein Standlicht zu realsieren, und USB-Geräte zu betreiben.
Das geht z.B. mit den Schaltungen von

www.bikebox-standlicht.de

(Eigenentwicklung von mir, arbeitet mit Schaltwandlern, wird derzeit 
überarbeitet)

und

www.forumslader.de

(Reiner Akkulader, Standlicht aber optional möglich, arbeitet mit 
linearregler)

gruß

tobi

von hacker-tobi (Gast)


Lesenswert?

Zur Lichtdiskussion:

Marktübliche Scheinwerfer (auch mit LEDs) sind zulässig, und Blenden 
i.d.R. nur, weil sie zu hoch eingestellt sind, und statt der Strasse 
eben den Gegenverkehr beleuchten.
Von manchen gibt es aber auch Versionen mit breiterem Lichtfeld oder 
ohne Frontreflektor, die im Bereich der StVO nicht zugelassen sind, aber 
grad im Gelände Vorteile bringen, da die Lichtausbeute meist etwas höher 
ist, als bei den StVO-Varianten.

Ich fahre gern Abends oder auch mal Nachts und kann mich nur über die 
Radler wundern, die mir selbst Nachts noch völlig unbeleuchtet entgegen 
kommen.
Ebenso wenig verstehe ich die sinnfreie Beschränkung auf 3W bzw. 6W für 
die Beleuchtung. Aber moderne LED-Scheinwerfer zeigen, was damit möglich 
ist.

Allerdings ist da seit einigern Jahren viel im Gang und es wird viel 
entwickelt, siehe z.B. B&M mit der Big Bang oder auch hochwertige 
LED-Scheinwerfer wie den Cyo oder Edelux.
Auch manche Eigenbau-Scheinwerfer bringen bemerkenswert viel Licht bei 
geringer Blendwirkung.

gruß

tobi

von Harald Wilhelms (Gast)


Lesenswert?

Christoph Kessler (db1uq) schrieb:
> Also sind nach wie vor keinen LED-Scheinwerfer zugelassen, wenn das die
> aktuellen Vorschriften sind. Ich ärgere mich jedesmal, wenn mir auf dem
> Radweg so ein Rad mit breitstrahlendem LED-Scheinwerfer entgegenkommt,
> der schon aus großer Entfernung den Gegenverkehr blendet, statt den
> Boden zu beleuchten. Die Dinger sind also sinnvollerweise nicht
> zulässig. Anscheinend ist es noch nicht möglich. LEDs so zu bündeln.

Möglich ist das schon. Die meisten Selbstbauer glauben allerdings,
LED-Licht müsse man nicht bündeln...
Gruss
Harald

von Peter II (Gast)


Lesenswert?

Harald Wilhelms schrieb:
> Möglich ist das schon. Die meisten Selbstbauer glauben allerdings,
> LED-Licht müsse man nicht bündeln...

so blöd kann man kaum sein, eine normale High-Power-LED hat einen 
öffnungswinkel von 140-170 Grad. Damit bekommt man ohne Bündelung 
überhaupt keine sinnvolle ausleuchtung hin.

von Harald Wilhelms (Gast)


Lesenswert?

Peter II schrieb:
> Harald Wilhelms schrieb:
>> Möglich ist das schon. Die meisten Selbstbauer glauben allerdings,
>> LED-Licht müsse man nicht bündeln...
>
> so blöd kann man kaum sein, eine normale High-Power-LED hat einen
> öffnungswinkel von 140-170 Grad. Damit bekommt man ohne Bündelung
> überhaupt keine sinnvolle ausleuchtung hin.

[  ] Du kennst das Zitat von Einstein über die Unendlichkeit?
Gruss
Harald

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Peter II schrieb:

> so blöd kann man kaum sein, eine normale High-Power-LED hat einen
> öffnungswinkel von 140-170 Grad. Damit bekommt man ohne Bündelung
> überhaupt keine sinnvolle ausleuchtung hin.

"Tagfahrlicht" :-)

von Michael R. (mexman) Benutzerseite


Lesenswert?

Hallo Paule,

> auch mich nervt es wenn mann ...
> Bevölkerung im alter zwischen ...
> Gut das es hier und anderswo ...
> von irgendwelchen Motorbetriebenen Fortbewegungsmitteln...
> zeitgemäße Beluchtung...


nach dem Lesen der o.a. Zeilen Deines Posts, verstehe ich Deinen Hinweis 
auf fehlende Bildung

(> doch noch was mit Arbeitslosigkeit, Bildung, Überschuldung,)


ganz gut.



Gruss

Michael

von hacker-tobi (Gast)


Lesenswert?

Leute,

sorry, aber sucht euch doch nen anderen Platz für diese Sinnlosigkeiten. 
So leidet nur der Thread darunter, oder?

gruß

tobi

von Harald Wilhelms (Gast)


Lesenswert?

hacker-tobi schrieb:
> Leute,
>
> sorry, aber sucht euch doch nen anderen Platz für diese Sinnlosigkeiten.
> So leidet nur der Thread darunter, oder?

Nun, die Ursprungsfrage war doch spätestens nach dem 4. Posting
beantwortet. Was kann danach noch schaden?
Gruss
Harald

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.