Forum: Haus & Smart Home Elektrik in Eigenleistung & Abnahme durch Meister: Tipps & Kosten?


von Rene P. (icebair)


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Hi (ich hoffe die Kategorie passt für Hauselektrik),
ich plane aktuell ein kleines Häuschen ohne Keller (149m²) und dabei 
würde ich aufgrund diverser Wünsche (LAN, TV in jedem Wohnraum) und der 
Kostenfrage die Elektrik selbst machen.

Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET und habe 2 gelernte Elektriker als 
Unterstützung die auch mit anpacken werden (gute Freunde, leider keiner 
in einem entsprechenden Meisterbetrieb). Um die fachgerechte Ausführung 
mache ich mir vergleichsweise wenig sorgen.

Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot. Deswegen würde ich den gerne 
mit dazu holen, damit er beim Selbermachen unterstützt und das ganze am 
Ende auch anstandslos abnimmt und den Zähler anklemmt.

Hier liest sicher der eine oder andere Meister mit (zufällig im Raum 
383XX?). Wie würdet ihr das so machen? 1-2 Termine vorneweg und dann die 
Abnahme? Was kommt Kostenmäßig auf der Handwerkerechnung auf mich zu?

von dopsda (Gast)


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Weshalb 1-2 Termine vorneweg, deine 2 Elektriker sollten doch wissen was 
das ortsübliche EVU will bzw. was in der TDA steht. Und sofern ihr 
Ahnung habt sollte es doch passen?

Natürlich unterschreibt der mit seinem Namen und da würde ich jede 
Steckdose etc. durchgehen - viele machen das natürlich nicht.

Sofern ihr das Material nicht von ihm habt, muss er natürlich auch noch 
was verlangen, auf Stunden Basis würde ich das nicht machen.

von Rene P. (icebair)


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Meine befürchtung ist: Wenn der Elektriker nicht einmal geshen hat, was 
unter dem Putz liegt, will er vielleicht nicht seinen Namen unter die 
Installation setzen. Wenn dem nicht so ist: Umso besser :-)

Aber die beiden Kumpels haben soweit ich das verstanden habe auch noch 
nie eine Elektrik von Grund auf aufgezogen (und wenn dann nicht 
alleine). Daher wollte ich mich evtl. in Themen wir 
Potentialausgleich/Fundamenterder, Feuchtraum (Erdung Badewanne, 
Dusche?) absprechen und absichern...

Um das normale Steckdosen und (kreuz-)schaltergeraffel mache ich mir 
auch keine Sorgen. Das würde ich mir im Notfall auch allein zutrauen.

Okay, keine Stundenbasis. Was wäre dann pauschal im groben Rahmen? Ich 
habe keine Ahnung was man dafür bezahlen müsste.

Ich will natürlich noch überschlagen ob es nicht sinn macht die Elektrik 
doch vom Bauträger machen zu lassen und auf die Extras zu verzichten.

Wenn der Meister am Ende 400€ dafür haben will, ist das ganze für mich 
sinnfrei :)

von dopsda (Gast)


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Sofern man nicht im allem Fit ist (Bad, Potential etc.) und die anderen 
es auch nicht genau wissen kann man nur sagen,

Elektriker nehmen und fragen, ob man Steckdosen setzen, Schalter, Kabel 
in Eigenleistung machen kann und er den Rest angeht, fürs Bad kann man 
sich ja die Stellen anzeichnen lassen, die Regeln stehen auch im Netz. 
Man kann Dinge so oder so machen, mann sieht schon bei mancher Fachfirma 
tolle Dinge.

Die Preise für Elektroinstallationen sind meistens sowieso günstige 
Kampfpreise.

Bei einem Haus ohne Keller ist noch anzumerken, genug Leerrohr vorsehen 
bzw. vorneweg genug Steckdosen/Netzwerk einplanen.

von Rene P. (icebair)


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> Man kann Dinge so oder so machen, mann sieht schon bei mancher Fachfirma
> tolle Dinge.

Das fehlte mir auch noch, dass ich dann wen bezahle und den zum Teufel 
jage, weil ich es lieber selbst richtig mache... :-/

Danke für die Tipps sowetit. Ich werd mal rechnen und sehen wie ich das 
am Ende mache.

von Malefiz (Gast)


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Würdest du für 400€ in den Knast gehn weil irgendwer dir sagt ich hab es 
richtig gemacht?

von Rene P. (icebair)


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Das ist nicht die Frage.

Ich kann nicht abschätzen wie lange es dauert alle Steckdosen einmal 
durchzumessen. Der Meister soll seine Arbeit ja wenn dann richtig machen 
und dafür sein Geld verlangen.
Ich will aktuell doch nur erstmal abstecken ob sich "Elektrik in 
Eigenleistung" für mich überhaupt rechnet. Wenn die Summe am Ende sagt: 
Durch die Abnahme wirds unsinnig, dann lasse ich wohl die Elektrik mit 
legen und werde sie bei Gelegenheit erweitern.

von Christian B. (luckyfu)


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Ich hab es genau so gemacht, selbst alles eingebaut, danach einen 
Elektromeister geholt, welcher sich das Machwerk angesehen hat. Nachdem 
er das dann alles für ok befunden hat hab ichs angeklemmt und danach 
wurde alles durchgemessen. Rechnung war dann glaube um die 300-400 Euro. 
Aber ich hab nun ein Abnahmeprotokoll mit Messwerten welches ich im 
Zweifelsfalle einer Versicherung vorzeigen kann. Ausserdem, und das war 
der eigentliche Grund dafür, kann ich noch so genau Arbeiten aber auch 
ich hatte schon Federklemmen die defekt waren. Diese Fehler zu 
entdecken, dafür war die Messung da. Am Ende brachte sie eben eine 
defekte Federklemme und ein angebohrtes Kabel zu Tage (Was entweder 
fussbodenleger oder Heizungsbauer war.) Beides wurde ausgetauscht und 
funktioniert nun.

Dieses Jahr werde ich ihn nochmal holen um die Außeninstallation 
abnehmen zu lassen.

von ... (Gast)


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Rene P. schrieb:
> Ich will natürlich noch überschlagen ob es nicht sinn macht die Elektrik
> doch vom Bauträger machen zu lassen

Erstens wäre die Frage ob du das Gewerk aus den Bauträgerleistungen 
überhaupt herausnehmen kannst und zweitens, wenn ja, was der Bauträger 
dir dafür gut schreibt. Wenn du das dann siehst, was er dir dafür gut 
schreibt, wirst du wahrscheinlich das Heulen bekommen, denn dafür wirst 
du noch nicht mal das Material kaufen können.
Der bessere Weg ist, das Gewerk drin lassen und parallel zum Elektriker 
deine zusätzlichen Leerrohre und was du so vor hast, zu verlegen. Man 
kann ja mit den Leuten in der Regel reden.

von MaWin (Gast)


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> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot.

Der ist dein Problem.
Warum sollte er unterschreiben für etwas, was er nicht gemacht hat ?

Genau DA brauchst du den guten Kumpel als Meister,
denn ein dir Unbekannter wird das nicht für weniger
Geld machen, als wenn er gleich die ganze Arbeit gemacht
hätte.

Selbst wenn ich den guten Kumpel dazu hole, will der die
unverputzen Leitungen sehen, selbst der unterschreibt nicht
nach treu und Glauben.

von Rene P. (icebair)


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> Erstens wäre die Frage ob du das Gewerk aus den Bauträgerleistungen
> überhaupt herausnehmen kannst und zweitens, wenn ja, was der Bauträger
> dir dafür gut schreibt.

Ist beides bekannt. Wieso der harte Ton?

> Wenn du das dann siehst, was er dir dafür gut
> schreibt, wirst du wahrscheinlich das Heulen bekommen, denn dafür wirst
> du noch nicht mal das Material kaufen können.

Jein. Das Grundpaket bekomme ich über ihn sicher billiger. Aber ich 
hätte eigentlich schon gerne TV Anschluss in jedem Wohnraum und 
Steckdosen in jeder Ecke... das wird beim Bauträger extrem teuer.

> Der bessere Weg ist, das Gewerk drin lassen und parallel zum Elektriker
> deine zusätzlichen Leerrohre und was du so vor hast, zu verlegen. Man
> kann ja mit den Leuten in der Regel reden.

Den Weg würde ich an sich gerne einschlagen. Aber dann kommen 3 Fragen:
1. Wer macht meine Leitungen? (das erfahre ich ja erst recht spät)
2. Lässt er sich drauf ein? (Auch wenn ich nur teile selbst mache, stoße 
ich doch wieder auf das ursprungsproblem...)
3. Wann müsste ich dann selbst hand anlegen? (den Termin kann ich ja so 
dann nicht beeinflussen, bin aber natürlich vollzeit berufstätig).

von Rene P. (icebair)


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MaWin schrieb:
>> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot.
>
> Der ist dein Problem.

Richtig

> Warum sollte er unterschreiben für etwas, was er nicht gemacht hat ?

Weil ein Meister auch Abnahmen macht. Darunter verstehe ich nicht nur 
die Prüfung seiner eigenen Leistung. Wäre auch schlecht für sein 
Geschäfft wenn er es so sehen würde.

>
> Genau DA brauchst du den guten Kumpel als Meister,
> denn ein dir Unbekannter wird das nicht für weniger
> Geld machen, als wenn er gleich die ganze Arbeit gemacht
> hätte.
>
> Selbst wenn ich den guten Kumpel dazu hole, will der die
> unverputzen Leitungen sehen, selbst der unterschreibt nicht
> nach treu und Glauben.

Auch das wäre sicherlich schlecht für das Geschäfft.
Zudem gibt es offensichtlich Meister, die das machen. Schließlich gibt 
es auch www.instakit.de.

Außerdem wäre es sehr traurig wenn es die Elektriker inzwischen nötig 
haben sich dahinter zu verstecken, dass nur sie abnehmen dürfen und 
damit abzocke betreiben.
Mir ist klar, dass man es im Handwerk nicht einfach hat. Aber zu 
versuchen Eigenleistung zu unterbinden und es bei der Abnahme unnötig zu 
verteuern ist sicherlich nicht konkurrenzfähig.
Es gibt vorschriften wie abgenommen werde muss. Solange die bei der 
Abnahme befolgt werden sollte schließlich alles seine Richtigkeit haben.

von Axel (Gast)


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Rene P. schrieb:
> MaWin schrieb:
>>> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot.
>>
>> Der ist dein Problem.
>
> Richtig
>
>> Warum sollte er unterschreiben für etwas, was er nicht gemacht hat ?
>
> Weil ein Meister auch Abnahmen macht. Darunter verstehe ich nicht nur
> die Prüfung seiner eigenen Leistung. Wäre auch schlecht für sein
> Geschäfft wenn er es so sehen würde.
>
>>
>> Genau DA brauchst du den guten Kumpel als Meister,
>> denn ein dir Unbekannter wird das nicht für weniger
>> Geld machen, als wenn er gleich die ganze Arbeit gemacht
>> hätte.
>>
>> Selbst wenn ich den guten Kumpel dazu hole, will der die
>> unverputzen Leitungen sehen, selbst der unterschreibt nicht
>> nach treu und Glauben.
>
> Auch das wäre sicherlich schlecht für das Geschäfft.
> Zudem gibt es offensichtlich Meister, die das machen. Schließlich gibt
> es auch www.instakit.de.
>
> Außerdem wäre es sehr traurig wenn es die Elektriker inzwischen nötig
> haben sich dahinter zu verstecken, dass nur sie abnehmen dürfen und
> damit abzocke betreiben.
> Mir ist klar, dass man es im Handwerk nicht einfach hat. Aber zu
> versuchen Eigenleistung zu unterbinden und es bei der Abnahme unnötig zu
> verteuern ist sicherlich nicht konkurrenzfähig.
> Es gibt vorschriften wie abgenommen werde muss. Solange die bei der
> Abnahme befolgt werden sollte schließlich alles seine Richtigkeit haben.


Das sieht die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss und dessen Nutzung
für die Elektrizitätsversorgung in
Niederspannung"

aber anders.

Da steht:
"Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften 
dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und 
behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten 
werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 
2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen 
außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden;"

Also nix nur Abnahme sondern auch machen.

Gruss
Axel

von Rene P. (icebair)


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Hui das is krass...

Dann ist so ein Installationskit aus dem Baumarkt ja schon ein ziemlich 
fragwürdiges unterfangen. Da wird natürlich nicht darauf hingewiesen...

von Loonix (Gast)


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Axel schrieb:
> Das sieht die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen
> für den Netzanschluss und dessen Nutzung
> für die Elektrizitätsversorgung in
> Niederspannung"
>
> aber anders.

Tut sie nicht. Du kannst halt anscheinend nicht lesen. Die Verordnung 
bezieht sich auf den Hausanschluss, nicht die Leitungen und 
Betriebsmittel im Haus. Denn auch die Leuchtmittel z.B. sind Teil der 
Anlage. Ich stelle mir jetzt mal vor wie du zum Glühbirne wechseln 
deinen Meisterbetrieb anrücken lässt...

von Lutz (Gast)


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@Axel:

Das würde ja gegen EU- und so ziemlich jedes sonstige Recht verstoßen, 
wenn die Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Dann dürfte man ja nicht mal 
eine Steckdose selber wechseln. Außerdem wären dann die ganzen Normen ja 
überflüssig, wenn nur der Versorgersülz gelten würde in Deutschland.

von Sven W. (Firma: basement industries) (dj8nw)


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> Schließlich gibt
> es auch www.instakit.de.
....
interessant, garnicht gewusst dass es sowas jetzt auch schon gibt, haben 
aber trotzdem ganz schön gesalzene Preise,

Steckdoseneinsatz von BJ ca. 4,40€
100m-Bund 3x1,5mm² für etwa 85€
oder
100m 5x1,5mm² für sage und schreibe 138€ ??

 ...aber ok, will ja jeder was dran verdienen;)

Gruß, Sven

von Rene P. (icebair)


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Okay einmal rumgesponnen (so habe ich es nich vor, es geht mir um die 
Gesetzgebung).

Ich kaufe so was hier:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=370523949415&ssPageName=STRK:MEWAX:IT

(Zählerschrank mit SLS, LS etc...)

Diesen verbinde ich in meinem HWR mit einer Steckdose und klemme die an 
einen LS.
Zusätzlich mach ich noch den Potentialausgleich fertig.

Dann hole ich den Meister und sage ihm: "DAS ist meine 
Elektroinstallation. die ganzen NYM Leitungen im Haus sind wegen der 
Statik drinnen..."

Dann dürfte der Aufwand für die Abnahme ja nun auf das Minimum reduziert 
sein.

Und danach kann ich ja (zumindest solange mir die Hütte nicht abbrennt) 
machen was ich will oder? :-)

von Axel (Gast)


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Loonix schrieb:
> Axel schrieb:
>> Das sieht die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen
>> für den Netzanschluss und dessen Nutzung
>> für die Elektrizitätsversorgung in
>> Niederspannung"
>>
>> aber anders.
>
> Tut sie nicht. Du kannst halt anscheinend nicht lesen. Die Verordnung
> bezieht sich auf den Hausanschluss, nicht die Leitungen und
> Betriebsmittel im Haus. Denn auch die Leuchtmittel z.B. sind Teil der
> Anlage. Ich stelle mir jetzt mal vor wie du zum Glühbirne wechseln
> deinen Meisterbetrieb anrücken lässt...

Welchen Teil von  "errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten
werden." hast Du denn nicht verstanden ?

Übrigens fällt das Auswechseln der Leuchtmittel nicht darunter. Kannst 
Du aber ja selbst nachgoogeln.

Gruss
Axel

von Rene P. (icebair)


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Sven W. schrieb:
>> Schließlich gibt
>> es auch www.instakit.de.
> ....
> interessant, garnicht gewusst dass es sowas jetzt auch schon gibt, haben
> aber trotzdem ganz schön gesalzene Preise,
>
> Steckdoseneinsatz von BJ ca. 4,40€
> 100m-Bund 3x1,5mm² für etwa 85€
> oder
> 100m 5x1,5mm² für sage und schreibe 138€ ??
>
>  ...aber ok, will ja jeder was dran verdienen;)
>
> Gruß, Sven

Ja, für den Preis kriege ich das Gewerk über den Bauträger günstiger 
(zumindest die "Basisausstattung").

Aber bei denen ist z.B. die Abnahme durch den Meister mit drinnen und 
die organisieren auch die Termine mit dem EVU für Zählersetzen etc...
Ist für mich im Moment daher halbwegs attraktiv.

Gruß
  René

von Axel (Gast)


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Lutz schrieb:
> @Axel:
>
> Das würde ja gegen EU- und so ziemlich jedes sonstige Recht verstoßen,
> wenn die Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Dann dürfte man ja nicht mal
> eine Steckdose selber wechseln. Außerdem wären dann die ganzen Normen ja
> überflüssig, wenn nur der Versorgersülz gelten würde in Deutschland.

Da hast Du absolut recht. Wer dagegen klagt, hat auch gute Chancen, vor 
dem BVG zu gewinnen. Allerdings hast Du auch alle Chancen, bis dahin zu 
gelangen. Bisher ist es nämlich so, dass diese Regelung gilt, alle 
untergeordneten Gerichte müssen also entsprechend entscheiden. Das BVG 
erklärt dann das Gesetz für ungültig, leider nur für Deinen Fall, so 
dass das nicht allgemeinverbindlich wird.

Übrigends: Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber 
wechseln. Dass das trotzdem gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. 
Solange nichts passiert, kräht da auch kein Hahn nach. Spannend wird es 
allerdings, wenn es Verletzte gibt oder das Haus abbrennt.

Und wenn man dann noch das EVU für den Stromanschluss braucht, fragen 
die eben nach einer Bescheinigung eines solchen Betriebes. Und formal 
dürfen die Meisterbetriebe so eine auch dann nicht ausstellen, wenn sie 
die Anlage geprüft haben, sie müssen sie auch selbst installiert haben.

Gruss
Axel

von Thomas (kosmos)


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keine Ahnung in welchen Baumarkt du einkaufst bei uns Kosten ein BJ 
Steckdoseneinsatz um die 3€ ein ABB Sicherungsautomat bei Abnahme von 10 
Stück 1,7X€

von G. L. (glt)


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@Rene

Sprich doch vorab mit den in Frage kommenden Meistern über dein Vorhaben 
- sie werden dir ihre Randbedingungen mitteilen und zu einer Einigung 
kommen.

Die schlechteste Idee wäre es, erstmal zu machen und dann einen 
Meister(betrieb) zur Anmeldung antanzen zu lassen - den kein Meister ist 
verpflichtet so eine Anlage abzunehmen/anzumelden und ohne gibts keinen 
Strom von der EVU.

von Rene P. (icebair)


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Genau das werde ich jetzt auch tun.

Ich wollte es ja sowieso im Dialog mit dem abnehmenden machen (evtl. mit 
Termin zu Begin & einmal zwischendurch) damit es da keine probleme gibt.

Hätte nur gerne nen Preisrahmen abgesteckt. Aber den werde ich ja 
sicherlich auch durch einen Anruf erfahren.


Gruß
  René

von ... (Gast)


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Rene P. schrieb:
> Wieso der harte Ton?

? Wenn ich hier lese höre ich keinen Ton......

von ... (Gast)


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Rene P. schrieb:
> den Termin kann ich ja so
> dann nicht beeinflussen, bin aber natürlich vollzeit berufstätig).

Das ist dabei dein größtes Problem, denn der Elektriker wird nicht auf 
dich warten.

von ... (Gast)


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Axel schrieb:
> Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber
> wechseln.

Ein bestehendes defektes Betriebsmittel darfst du ohne weiteres durch 
ein Baugleiches ersetzen.

Nur wenn du die Anlage "wesentlich" erweiterst, dann brauchst du wieder 
den Elektromeister, der dir die Anlage wieder erneut abnimmt.

von Axel (Gast)


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... schrieb:
> Axel schrieb:
>> Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber
>> wechseln.
>
> Ein bestehendes defektes Betriebsmittel darfst du ohne weiteres durch
> ein Baugleiches ersetzen.
>
> Nur wenn du die Anlage "wesentlich" erweiterst, dann brauchst du wieder
> den Elektromeister, der dir die Anlage wieder erneut abnimmt.

Auch für Dich: Welchen Teil von  "errichtet, erweitert, geändert und 
instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ?

Kleiner Tip: Könnte das Auswechseln einer defekten Steckdose unter 
"instand gehalten" fallen ?

Und von "wesentlich" steht da nun rein gar nichts.

Gruss
Axel

von MaWin (Gast)


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Na ja, unwesentlich erweitert heisst ja auch:
Dem Wesen nach keine Erweiterung.

Z.B. eine zusätzlich neue Wago-Klemme, um die Leitung aus der
Dose 10cm zu verlängern damit man die Steckdose dranbekommt.

Damit passt wieder alles.

von ... (Gast)


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Axel schrieb:
> Auch für Dich: Welchen Teil von  "errichtet, erweitert, geändert und
> instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ?

Den, den du nicht verstanden hast!

Wo drauf du dich beziehst:

Axel schrieb:
> die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen
> für den Netzanschluss und dessen Nutzung
> für die Elektrizitätsversorgung in
> Niederspannung"

gilt einzig und allein für den Hausanschluss.

von ... (Gast)


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Axel schrieb:
> Da steht:
> "Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften
> dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und
> behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
> Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten
> werden.
> In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs.
> 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen
> außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein
> Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
> Installationsunternehmen durchgeführt werden;"

Wenn du schon zitierst, solltest du auch richtig zitieren:

§ 13 Elektrische Anlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und 
Instandhaltung
der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist 
der
Anschlussnehmer  gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.

D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker.

und was hast du an dem Satz nicht verstanden:

§ 13 Elektrische Anlage
(2).....
"Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der 
Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht  für Instandhaltungsarbeiten ." ?

Wer will mag sich sein eigenes Urteil bilden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nav/gesamt.pdf

von Axel L. (axel_5)


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... schrieb:
> Axel schrieb:
>> Auch für Dich: Welchen Teil von  "errichtet, erweitert, geändert und
>> instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ?
>
> Den, den du nicht verstanden hast!
>
> Wo drauf du dich beziehst:
>
> Axel schrieb:
>> die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen
>> für den Netzanschluss und dessen Nutzung
>> für die Elektrizitätsversorgung in
>> Niederspannung"
>
> gilt einzig und allein für den Hausanschluss.

Ja, und §13 bezieht sich auf die elektrische Anlage dahinter.

Ist das denn so schwer ?

Gruss
Axel

von Axel L. (axel_5)


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... schrieb:
> Axel schrieb:
>> Da steht:
>> "Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften
>> dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und
>> behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
>> Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten
>> werden.
>> In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs.
>> 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen
>> außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein
>> Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes
>> Installationsunternehmen durchgeführt werden;"
>
> Wenn du schon zitierst, solltest du auch richtig zitieren:
>
> § 13 Elektrische Anlage
> (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und
> Instandhaltung
> der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist
> der
> Anschlussnehmer  gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.
>
> D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker.
Deswegen darfst Du aber noch lange nichts selbst dran rumschrauben. Du 
bist allerdings dafür verantwortlich, dass da keiner dran rumfummelt, 
der das nicht darf. Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür 
verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass 
Du ohne Führerschein damit fahren darfst.

>
> und was hast du an dem Satz nicht verstanden:
>
> § 13 Elektrische Anlage
> (2).....
> "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen
> Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der
> Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht  für Instandhaltungsarbeiten ." ?
>
> Wer will mag sich sein eigenes Urteil bilden:
> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nav/gesamt.pdf

Guck an, endlich mal einer, der sich die Mühe macht, das mal 
nachzulesen. Da hast Du tatsächlich recht.

Gruss
Axel

von Rene P. (icebair)


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>> D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker.
> Deswegen darfst Du aber noch lange nichts selbst dran rumschrauben. Du
> bist allerdings dafür verantwortlich, dass da keiner dran rumfummelt,
> der das nicht darf. Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür
> verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass
> Du ohne Führerschein damit fahren darfst.

Der Vergleich hinkt aber...
Aber genau da ist es die gute Frage. Weil solang ich es fachgerecht 
mache darf ich am Auto schrauben soviel ich will. Auch als Laie.

Aber zu den Änderungen habe ich nun nochmal eine Frage: Also ich werde 
später noch eine Garage errichten und wollte die durch einen 
Elektriker-freund anschließen lassen.
Bräuchte ich dann (theoretisch) eine neue Abnahme? :-)

von Loonix (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür
> verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass
> Du ohne Führerschein damit fahren darfst.

Der Vergleich hinkt aber gewaltig.

Axel Laufenberg schrieb:
> Guck an, endlich mal einer, der sich die Mühe macht, das mal
> nachzulesen. Da hast Du tatsächlich recht.

Sei mal nicht so gönnerhaft. Möchtest wohl nur verschleiern, dass du 
eben unrecht hast.

von Thomas (kosmos)


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es ist ja so das es in den wenigsten Fällen ein Protokoll geschweige den 
einen Plan über die E-Installation gibt , wenn also im Altbau 
nachträglich etwas installiert wird, wie will die Versicherung den 
nachweisen obs ein Elektriker war oder nicht. Oder wie will der 
Elektriker wissen obs ein Kollege oder ein Privatman war, der da was 
erweitert hat.

Im Neubau ist es etwas schwieriger, erstens hat man ja nicht 3 
verschiedene Elektrofirmen am Einfamilienhaus haben und 2tens muss man 
ja Handwerkerrechnungen neuerdings aufbewahren(keine Ahnugn wie lange), 
da könnte die Versicherung also schon rausbekommen wer das verbockt hat.

Bei mir lief es so ich habe im Voraus einige Elektriker angerufen und 
Ihnen gesegt das ich alles selber verlegen würde und zum Schluß eine 
Abnahme wünsche. 2 meinten nur wenn ich das Material bei Ihnen kaufe, 
habe dann dankend abgelehnt und den nächsten angerufen. Wir sind jetzt 
so verblieben das er anschließend einen E-Check macht habe in 
zwischenzeitlich ein paar mal besucht und ein paar Fragen 
durchgesprochen z.B. Verlegezonen im Bad wegen Lichtschalter in der Nähe 
von Dusche und Bad, hatte da 24V vorgesehen, er meinte ist nicht nötig 
da es Festinstallationen sind, Steckdosen wären hingegen nicht erlaubt, 
kann ich mir jetzt nicht so vorstellen, ich werde da aber nur 24V für 
Schalter bzw. 12V für Halogen reinlegen, warscheinlich bräuchte ich bei 
230V Lichtschalter > IP5X oder darf man das wirklich. Etwas suspekt 
finde ich auch seine Aussage das das EIB-Kabel nicht in gleichen 
Leerrohr laufen darf und in eine getrennte Dose oder mit Trennwand gehen 
muss. Naja werde die EIB-Kabel dann erst später durchziehen, wenn alles 
unter Dach und Fach ist.

Mal schauen was mich erwartet, denke nicht das der E-Check mit 1000€ zu 
Buche schlägt. Jemand eine Ahnung was der alles beinhaltet? 
Isolationsmessungen an jeder Steckdose, Prüfen der Sicherungsautomaten, 
FIs(RCDs), Messung am Potentialausgleich....? Dann könnte ich mal grob 
über den Daumen den Zeitaufwand schätzen.

von Axel L. (axel_5)


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Loonix schrieb:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür
>> verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass
>> Du ohne Führerschein damit fahren darfst.
>
> Der Vergleich hinkt aber gewaltig.

Ja stimmt, der war etwas ungenau. Genau genommen, passt es besser, wenn 
man schreibt, dass Du als Halter des Autos dafür verantwortlich bist, 
dass keiner ohne Führerschein damit fährt. So wie Du als Betreiber einer 
E-Anlage dafür verantwortlich bist, dass da keiner dran rumfummelt, der 
nicht ins Installateurverzeichniss eingetragen ist.

>
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Guck an, endlich mal einer, der sich die Mühe macht, das mal
>> nachzulesen. Da hast Du tatsächlich recht.
>
> Sei mal nicht so gönnerhaft. Möchtest wohl nur verschleiern, dass du
> eben unrecht hast.

Ich habe ja geschrieben, dass ich unrecht hatte. Und ich fand es 
wirklich positiv, dass hier mal einer die entsprechenden Regelungen 
gelesen und kommentiert hat und nicht wie anscheinend 99% der Schreiber 
hier nur vom Hörensagen argumentieren. Gönnerhaftes Auftreten war von 
mir nicht beabsichtigt.

Gruss
Axel

von ... (Gast)


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Rene P. schrieb:
> Aber zu den Änderungen habe ich nun nochmal eine Frage: Also ich werde
> später noch eine Garage errichten und wollte die durch einen
> Elektriker-freund anschließen lassen.
> Bräuchte ich dann (theoretisch) eine neue Abnahme? :-)

Nein, es sei denn die vom Netzbetreiber vorzuhaltende Anschlussleistung 
erhöht sich.

"§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten
(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung 
zusätzlicher
Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch 
die
vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen 
ist."

Also, wenn du vor hast in der Garage einen elektrischen 20 KW-Motor zu 
betreiben, dann brauchst du eine neue Abnahme.

Das ist im Übrigen der Fall, den ich mit "wesentlicher" Erweiterung 
weiter oben meinte.

Allerdings muss man hier noch mal Erwähnen, dass die oben verlinkte NAV 
(Niederspannungsanschlussverordnung) die überregionale Version ist. 
Jeder Netzbetreiber darf und hat sich seine eigene Version erstellt und 
man sollte sich die von seinem Netzbetreiber gültige Version ziehen.

Achte darauf, dass du im Vorfeld schon Leerrohre für die Garage 
vorsiehst und in der Unterverteilung auch Platz für Sicherungsautomaten 
und FI-Schalter hast.

von Axel L. (axel_5)


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Thomas O. schrieb:
> es ist ja so das es in den wenigsten Fällen ein Protokoll geschweige den
> einen Plan über die E-Installation gibt , wenn also im Altbau
> nachträglich etwas installiert wird, wie will die Versicherung den
> nachweisen obs ein Elektriker war oder nicht. Oder wie will der
> Elektriker wissen obs ein Kollege oder ein Privatman war, der da was
> erweitert hat.
>
Das ist alles vollkommen egal, solange nichts passiert. Wenn aber die 
Bude abbrennt und ein paar Menschen dabei sterben, wird man schon sehr 
genau schauen, wie das passiert ist und wer das installiert hat, vor 
allem wenn sich z. B. herausstellt, dass Leitungen/Sicherungen falsch 
dimensioniert wurden.

> Im Neubau ist es etwas schwieriger, erstens hat man ja nicht 3
> verschiedene Elektrofirmen am Einfamilienhaus haben und 2tens muss man
> ja Handwerkerrechnungen neuerdings aufbewahren(keine Ahnugn wie lange),
> da könnte die Versicherung also schon rausbekommen wer das verbockt hat.
>
Naja, das EVU muss einem den Strom anschliessen. Danach ist es egal.

Gruss
Axel

von ... (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> So wie Du als Betreiber einer
> E-Anlage dafür verantwortlich bist, dass da keiner dran rumfummelt, der
> nicht ins Installateurverzeichniss eingetragen ist.

Ähm, sorry, aber auch das ist nicht richtig. Die Eintragung ins 
Installateurverzeichnis
des Netzbetreibers brauchst du nur, wenn du die Erstabnahme der 
Anlagen-Installation nach dem HAK (Hausanschlusskasten) beim 
Netzbetreiber beantragen willst. In der Regel dürfen die dann sogar den 
Zähler setzen und verblomben. Aber das ist vom Netzbetreiber abhängig.
Ansonsten bist du als Betreiber der Anlage dafür verantwortlich, das die 
Anlage nur durch elektrotechnische Fachkräfte (Elektromeister, 
Elektrogeselle, Elektro-Ingenieure) betreut wird.

Rene P. schrieb:
> Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET....

Damit dürftest du die Anlage theoretisch sogar selbst erstellen und 
abnehmen. Dazu müsstest du für die Abnahme vorher bei deinem 
Netzbetreiber einen Antrag zur Eintragung in das 
Installateur-Verzeichnis stellen.

von Harald Wilhelms (Gast)


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Rene P. schrieb:

> Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET und habe 2 gelernte Elektriker als
> Unterstützung die auch mit anpacken werden (gute Freunde, leider keiner
> in einem entsprechenden Meisterbetrieb). Um die fachgerechte Ausführung
> mache ich mir vergleichsweise wenig sorgen.
>
> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot.

Das seltsame an unseren Gesetzen ist da ja, das Dir noch nicht
einmal ein Freund mit Meistertiotel helfen könnte, solange der
nicht zusätzlich eine Konzession für das zuständige EVU hat.
:-(
Gruss
Harald
PS: Ich finde es schon etwas seltsam, das hier über die Gefahren
von 230V philosophiert wird, während ich beruflich schon an
Geräten mit 20...100kV gearbeitet habe, ohne das mich einer
nach irgendwelchen Befähigungen gefragt hat...

von ... (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Das seltsame an unseren Gesetzen ist da ja, das Dir noch nicht
> einmal ein Freund mit Meistertiotel helfen könnte, solange der
> nicht zusätzlich eine Konzession für das zuständige EVU hat.

Falsch, siehe meinen Post davor.

von ... (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> während ich beruflich schon an
> Geräten mit 20...100kV gearbeitet habe, ohne das mich einer
> nach irgendwelchen Befähigungen gefragt hat...

Dann bist du sicherlich Ingenieur oder zumindest elektrotechnische 
Fachkraft und hast mit deinem Berufs-Abschluss die Befähigung 
nachgewiesen.

von Purzel H. (hacky)


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Nicht zwingend. Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst 
abnehmen. Ist leider so.

von Thomas (kosmos)


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man kann ja eh nicht verhindern das jemand etwas selber macht. Da hilft 
man ihm eher wenn man im ein paar Suchbegriffe an die Hand gibt damit er 
sich selber helfen kann: Verlegeart, Strombelastung

Ich habe mir als Faustformel 1,5mm² = 10 A Absicherung und 2,5mm² = 16A 
Absicherung gemerkt.

http://www.schaltungsbuch.de/norm019.html

von ... (Gast)


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Oktav Oschi schrieb:
> Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst
> abnehmen.

Welchen Teil vom Haus meinst du denn jetzt?

von Rene P. (icebair)


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> Rene P. schrieb:
>> Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET....
>
> Damit dürftest du die Anlage theoretisch sogar selbst erstellen und
> abnehmen. Dazu müsstest du für die Abnahme vorher bei deinem
> Netzbetreiber einen Antrag zur Eintragung in das
> Installateur-Verzeichnis stellen.

Ja, davon habe ich schon gehört möchte das aber allein schon deswegen 
nicht verfolgen, weil ich zwar vom Grund her die Hausinstallation 
versteh (wahrsch. detailreicher als mancher Gelernter), aber das "Wie 
man es macht und umsetzen muss" in diesem Fall das entscheidende ist.
Ich bin zudem eher Telekommunikationsingenieur als Versorger.

Aber gaaaanz grundstäzlich: Wo ist denn der entsprechende Gesetzestext, 
der mir das erlauben könnte?

von ... (Gast)


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Rene P. schrieb:
> Aber gaaaanz grundstäzlich: Wo ist denn der entsprechende Gesetzestext,
> der mir das erlauben könnte?

Naja, ich habe ja geschrieben: "theoretisch" ;)

Davor haben Gott und die Netzbetreiber (eigentlich heißt es 
Verteilnetzbetreiber, kurz VNB) natürlich einige Hürden aufgestellt:
Einen direkten Gesetzestext der dir das erlaubt gibt es nicht. Die 
Möglichkeit muss man sich aus mehreren Gesetzen, Verordnungen und 
Regelungen herausziehen. Wir sind in Deutschland ! :)
Die Regelungen für die Eintragung in das Installateur-Verzeichnis sind 
auch von VNB zu VNB unterschiedlich.
Grundsätzlich arbeiten die VNB mit dem Handwerk zusammen.
In der Regel brauchst du für die Eintragung in das 
Installateurverzeichnis eine Eintragung in der Handwerksrolle. Diese 
kannst du als Ingenieur aber beantragen.
§7(2) HwO  http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html
Weiter wirst du ein Gewerbe nachweisen müssen und die notwendige 
Werkstattausrüstung. (Messgeräte z.B. mit denen du die in der VDE0100 
Teil 610 geforderten Messungen durchführen darfst.)
Als Beispiel ein Antrag bei der Eon:
http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Installateure/Installateur-Verzeichnis/ErsteintragungStrom.pdf
Zu dem Thema gibt es hier auch interessante Meinungen:
http://www.buhev.de/2005/08/installateurverzeichnis.html

Also in der Praxis alles nicht praktikabel. Bleibt noch der Versuch sich 
mit dem zuständigen Mitarbeiter des VNB vor Ort dahingehend zu 
verständigen, dass man die Anlage selbst installiert und der VNB die 
Anlage mit den dazugehörigen Messungen abnimmt.

von Harald Wilhelms (Gast)


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... schrieb:
> Rene P. schrieb:
>> Aber gaaaanz grundstäzlich: Wo ist denn der entsprechende Gesetzestext,
>> der mir das erlauben könnte?
>
> Naja, ich habe ja geschrieben: "theoretisch" ;)
>
> Davor haben Gott und die Netzbetreiber (eigentlich heißt es
> Verteilnetzbetreiber, kurz VNB) natürlich einige Hürden aufgestellt:
> Einen direkten Gesetzestext der dir das erlaubt gibt es nicht. Die
> Möglichkeit muss man sich aus mehreren Gesetzen, Verordnungen und
> Regelungen herausziehen. Wir sind in Deutschland ! :)

Du brauchst da ja auch keine Gesetze. Es reicht ja, wenn die EVUs sagen: 
"Wenn Du Dicht nicht an unsere Regeln hälst, kriegst Du keinen Strom!"
Gruss
Harald

von ... (Gast)


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Harald Wilhelms schrieb:
> Es reicht ja, wenn die EVUs sagen:
> "Wenn Du Dicht nicht an unsere Regeln hälst, kriegst Du keinen Strom!"

Naja, genau dann sind Gesetze und Verordnungen hilfreich um den NVB in 
seine Schranken zu weisen. Denn nicht alles was die möchten ist auch 
rechtmäßig.

von ... (Gast)


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... schrieb:
> um den NVB

sollte natürlich VNB heißen....

von Rene P. (icebair)


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Thomas O. schrieb:
> Mal schauen was mich erwartet, denke nicht das der E-Check mit 1000€ zu
> Buche schlägt. Jemand eine Ahnung was der alles beinhaltet?
> Isolationsmessungen an jeder Steckdose, Prüfen der Sicherungsautomaten,
> FIs(RCDs), Messung am Potentialausgleich....? Dann könnte ich mal grob
> über den Daumen den Zeitaufwand schätzen.

Genau das war ja unter anderem meine Ursprungsfrage. Wenn du weißt, was 
du am Ende dann bezahlst wär ich für ne kurze Meldung dankbar. Nur damit 
ich später merke ob ich übers Ohr gehauen werde oder nicht :-)

von ... (Gast)


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... schrieb:
> mit denen du die in der VDE0100
> Teil 610 geforderten Messungen

Da muss ich mich verbessern: die Prüfungen werden nicht mehr nach DIN 
VDE 0100-610 durchgeführt, diese wurde durch die DIN VDE 0100-600 
ersetzt.

DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06
Beginn der Gültigkeit
Diese Norm gilt ab 2008-06-01.
Daneben darf DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610):2004-04 noch bis 2009-09-01 
angewendet werden.

Thomas O. schrieb:
> Jemand eine Ahnung was der alles beinhaltet?
> Isolationsmessungen an jeder Steckdose, Prüfen der Sicherungsautomaten,
> FIs(RCDs), Messung am Potentialausgleich....?

Durchgängigkeit der Leiter
Isolationswiderstand der elektrischen Anlage
Schutz durch Kleinspannung SELV, PELV oder durch Schutztrennung
Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden
Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
Zusätzlicher Schutz
Prüfung der Spannungspolarität
Prüfung der Phasenfolge
Funktionsprüfungen
Prüfung des Spannungsfalls
Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung

von ... (Gast)


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"Durchgängigkeit der Leiter"
Die Prüfung der elektrischen Durchgängigkeit muss durchgeführt werden 
bei:
a) Schutzleitern, einschließlich der Schutzpotentialausgleichsleiter 
über die Haupterdungsschiene und der
Leiter des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs;
b) den aktiven Leitern bei ringförmigen Endstromkreisen.
ANMERKUNG Ein ringförmiger Endstromkreis ist ein Endstromkreis, der 
ringförmig verlegt ist und an einem Punkt mit dem versorgenden 
Stromkreis verbunden ist.
ANMERKUNG Ein höchstzulässiger Widerstandswert ist nicht vorgegeben. Der 
gemessene Wert sollte nicht höher sein, als jener Wert der entsprechend 
den Leitungsdaten (siehe Tabelle NA.4) und den üblichen 
Übergangswiderständen
zu erwarten ist. Es ist sinnvoll, sich an den Widerstandsbelägen dieser 
Tabelle zu orientieren.

"Isolationswiderstand der elektrischen Anlage"
Der Isolationswiderstand muss zwischen den aktiven Leitern und dem mit 
der Erde verbundenen Schutzleiter
gemessen werden. Bei dieser Prüfung dürfen die aktiven Leiter 
miteinander elektrisch verbunden werden.
ANMERKUNG: Um den Aufwand zu reduzieren, empfiehlt es sich, vor 
Anschluss der elektrischen Verbrauchsmittel während der Errichtung zu 
messen.
ANMERKUNG: Die Messung des Isolationswiderstands hat für den gesamten 
Stromkreis nur dann Aussagekraft, wenn alle im Stromkreis enthaltenen 
Schalter geschlossen sind.

"Schutz durch Kleinspannung SELV, PELV oder durch Schutztrennung"
Kommt in Wohnhäusern in der Regel nicht vor. Klingeltrafo evtl.

"Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden"
Wenn die Einhaltung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-410 (VDE 
0100-410):2007-06, C.1, notwendig ist.
In der Regel für normale Hausinstallationen uninteressant.

"Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung" und
"Zusätzlicher Schutz"
Betrifft Sicherungen und RCDs.

"Prüfung der Spannungspolarität
Prüfung der Phasenfolge
Funktionsprüfungen"
Erklärt sich von selbst.

"Prüfung des Spannungsfalls"
Uninteressant für Wohnhäuser

"Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung"
Nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen 
oder Änderungen in einer bestehenden Anlage muss ein Prüfbericht über 
die Erstprüfung erstellt werden. Dieser Prüfbericht muss Details des 
Anlagenumfangs, der durch den Bericht abgedeckt ist, zusammen mit einer 
Aufzeichnung über
das Besichtigen und die Ergebnisse des Erprobens und Messens umfassen.

von mahlzeit (Gast)


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Also ich habe die Elektroinstallation in meinem Haus komplett selber 
gemacht. Hab das ganze mit dem Elektriker besprochen, das Material bei 
Ihm günstig gekauft, Er hat sich wärend dem ich installiert habe die 
Sache ein paar mal angeschaut. Als ich fertig war hat Er alles 
durchgemessen und abgenommen. Alles in allem habe ich dafür rund 500.00 
Euro bezahlt (ex. Material).

von auch selber gemacht (Gast)


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Hallo,

kann mich mahlzeit nur anschließen.
Gekauft habe ich nicht bei dem Meister dennoch gleiche Erfahrung 
gemacht.
Such dir einen Meisterbetrieb der in der Nähe liegt (je näher drann, um 
so einfacher wird es mit ich schau mal kurz rüber) und schilder Ihm dein 
Vorhaben.
2 gelernte Elektriker + die eigene Person Material  z.B. Busch Jäger von 
irgendwo gekauft und der soll halt die Abnahme machen, wie er sieht.

Sollte schnell und leicht geklärt sein.

von Schmittchen (Gast)


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Wenn ein Elektriker etwas an der Elektrik verändert, z.B. eine 
Solaranlage mit angeschlossen wird etc. - dann müsste doch eigentlich 
die gesamte Anlage durchgechekt werden, also eine komplette 
VDE100/101-Prüfung und ein Protokoll geben - oder nicht?

von Lutz (Gast)


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Da dann ja als Sinn und Zweck des Ganzen Euronen als Gegenleistung für 
die Einspeisung fließen, wird diese autarke Schaltung wohl bis zum 
Übergabepunkt/Zähler ins öffentliche Netz auch vom EVU für gut befunden 
werden müssen. Und ein Protokoll sollte es sowieso für jede Messung 
geben, sonst ist sie ja ziemlich wertlos.

von KeineAhnung (Gast)


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Entschuldigt bitte, daß ich daß ich noch einmal auf die rechtliche 
Betrachtung zurückkomme.

Ich bin nun auf diese Verordnung gestoßen die m.E. wiederum besagt, daß 
es eben doch nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen 
Installateur durchgeführt werden darf:


Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden

AVBEltV § 12 Kundenanlage
(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen 
nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines 
Elektrizitätsversorgungsunternehmens
eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und 
nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den 
anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und 
unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist 
berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu
überwachen.

Wie seht Ihr das?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Vielleicht kommst du mit diesem Link weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsanschlussverordnung

von Axel L. (axel_5)


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KeineAhnung schrieb:
> Entschuldigt bitte, daß ich daß ich noch einmal auf die rechtliche
> Betrachtung zurückkomme.
>
> Ich bin nun auf diese Verordnung gestoßen die m.E. wiederum besagt, daß
> es eben doch nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen
> Installateur durchgeführt werden darf:
>
>
>
> Wie seht Ihr das?

Jein.

Diese Verordnung regelt das Verhältnis zwischen EVU und Kunde, d. h. die 
schreiben Dir vor, an Deiner privaten E-Anlage nur eingetragene 
Unternehmen werkeln zu lassen.

Grundsätzlich ist das nur relevant zwischen Dir und dem EVU, d. h., wenn 
Du Dich nicht dran hältst, können die Dir den Strom abstellen. Da aber 
auch der Grund für diese Einschränkung Deiner Eigentumsrechte drinsteht 
(um Rückwirkungen auf deren Netz zu vermeiden) müssen die Dir meiner 
Meinung nach auch nachweisen, dass solche Rückwirkungen bestehen, bevor 
sie so eine Massnahme umsetzen.

Allerdings gibt es noch beliebig viele andere Gesetze/Verordnungen zu 
dem Thema. Das ist ein juristischer Dschungel. Deswegen ist das 
natürlich nur meine Meinung :-)

Gruss
Axel

von ... (Gast)


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KeineAhnung schrieb:
> AVBEltV

Die gilt nicht mehr. Ist durch die NAV abgelöst worden.
http://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html#BJNR247710006BJNG000500000

Die von dir aufgeführte Bestimmung ist nicht mehr relevant.

Es gilt §13 der NAV:

unter anderem heißt es darin:

"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des 
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das 
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden 
fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten 
abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen 
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der 
Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

Wobei dieser Satz für dich der wichtigste ist:
" im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine 
Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer 
ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der 
jeweiligen Arbeiten abhängig machen."

D.h. wenn du die Qualifikation nachweisen kannst, muss der VNB dich in 
das Installateurverzeichnis eintragen. Das wiederum bedingt, dass du 
dich in die Handwerksrolle eintragen lässt, was dir als ET-Ing. von der 
Handwerkskammer nicht verweigert werden kann.

von lach (Gast)


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War ja klar, dass das hier wieder in Paragraphenreiterei ausartet.
Es gibt in Deutschland Millionen von Häusern wo kein Mensch mehr weiß 
wer die Hausinstallation gemacht hat und wo es auch keine Nachweise mehr 
gibt. Teilweise alte Häuser wo die Installation aus heutiger Sicht 
katastrophal ist und neuere Häuser wo alles in Ordnung ist, wo aber nie 
ein Elektriker drin war. Also was solls? Also welche Vorteile sollte man 
haben, wenn man einen Meister bestellt, obwohl man die Sache auch selber 
fachgerecht hinbekommt, ob alleine oder mit fachkundigen Bekannten?

von ... (Gast)


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lach schrieb:
> Also was solls?

Das du dir mal den Thread komplett durchliest, damit du überhaupt weißt 
worum es geht.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Die Lobby wird solange dran weiterarbeiten, bis eben alle alten Häuser 
'überwacht' werden. Geld haben sie dazu genug und Zeit auch.

Offensichtlich sind sie aber gerade mit noch lukrativeren Projekten zu 
sehr beschäftigt.

von Axel L. (axel_5)


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Die Lobby arbeitet da heftig dran, aber denen steht die EU im Weg.

Die EU findet solche Installateursverzeichnisse gar nicht lustig, 
weswegen es da auch immer wieder Ärger wegen gab.

So haben wir die interessante Situation, dass fast jeder, der sich bis 
zum EUGH durchgeklagt hat, Recht bekommen hat. Aber den Atem muss man 
erstmal haben.

Ich habe dazu mal eine interessante Diskussion in einem anderen Forum 
zum Thema Trinkwasserinstallation gelesen. Da ist die Rechtslage ganz 
ähnlich, da gibt es auch solche Installateursverzeichnisse . Da hat sich 
dann ein Anwalt heftig mit den ganzen Meistern angelegt. Letztlich kam 
dabei raus, dass es kein Gesetz gibt, was einem die Arbeit an der 
eigenen Trinkwasseranlage verbietet. Zwar gibt es dutzende Verordnungen, 
die die Lobbies durchgedrückt haben, aber eben keine Gesetze. Und 
letztlich zählen nur die.

Bei der Elektroinstallation  sehe ich das ähnlich.

Gruss
Axel

von KeineAhnung (Gast)


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Gast schrieb:

Die gilt nicht mehr. Ist durch die NAV abgelöst worden.
http://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR24771000...

Vielen Dank dafür, war mir nicht bekannt. Jetzt kann ich ja doch selbst 
ran :-)

von ... (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Vielleicht kommst du mit diesem Link weiter:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsanschl...

Das die AVBEltV nicht mehr gilt, konntest du in dem Link von Abdul 
nachlesen.

von Rene P. (icebair)


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Für alle die es noch interssiert ich habe zu dem Teil:
"Du bist ja Ingenieur also könntest du das theoretisch selber" 
nachgeforscht.

Grundsätzlich kann man es mir nicht verwehren:
- Ich trage mich in die Handwerksrolle ein (Bin ja E-Technik-Ing.)
- Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen
- Ich mache die Abnahme bei mir selbst

Nun kommt das ABER:
- Gewerbe notwendig
  (Habe schon Einzelunternehmen, ginge also schnell zu erweitern)
- Betriebshaftpflicht notwendig
  (~400@ / Jahr ==> unrentabel für das Ziel)
- Werkstattausrüstung muss nachgewiesen werden
  (Sowieso nötig, aber hätte ich geliehen ==> unrentabel für das Ziel)

Und da ich nicht vor habe nebenberuflich regelmäßig als Handwerker 
unterwegs zu sein ist diese Idee soweit auf Eis, bis ich merke, dass 
niemand meine Elektroinstallation abnehmen will :-)

von Florian V. (Gast)


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Rene P. schrieb:
> - Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen

Spätestens hier scheiterst Du, der lokale Versorger wird Dich nur mit 
einem Dipl.Ing. E-Tech schlicht und ergreifend nicht eintragen. Er kann 
weitere Nachweise von Dir verlangen, außer das abstrakte 
"elektrotechnische Fachkraft"

Soweit ich das richtig auf die Reihe bekomme:
- Als Dipl.Ing. E-Tech bist Du elektrotechnische Fachkraft
- Allerdings wird davon ausgegangen, das es auch unter den 
elektrotechnischen Fachkräften Fachgebiete gibt und jemand auf dem einen 
Gebiet als "Fachkraft" gilt, auf einem ihm ungekannten aber nicht.
- Wer von uns Dipl.Ing. ET hat denn nun als Studienrichtung 
"Installationstechnik" gewählt? Wenn ja -> Super, Du hättest das 
richtige Fachgebiet.
- Ich beispielsweise könnte mich nach meinem Studium Fachkraft für 
Mikro- und Leistungselektronik nennen. Bringt mir das in Bezug 
Elektroinstallation was? Nein.
- im Gegenteil: Ich mit dem Wissensstand eines Ingenieurs muss die 
notwendige Selbsterkenntnis haben, dass ich auf dem Gebiet der 
Installationstechnik doch im Grunde zu wenig weiß. Oder kann ich die 
notwendigen Normen und Regeln vorbeten?

Zum Thema eintragen lassen und Gewerbe aufmachen: Ein Bekannter von mir 
hat das duchgezogen. Er musste allerdings dazu noch extra Prüfungen bei 
der Innung (??) ablegen, um so sein Wissen auf dem Fachgebiet 
"Installationstechnik" nachzuweisen. Er brauchte keine Kurse belegen 
oder Berufsjahre nachweisen. Danach ist er dem Meister gleichgestellt. 
Glaube ich. Nur ausbilden darf er nicht.

von Etrick (Gast)


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"
Grundsätzlich kann man es mir nicht verwehren:
- Ich trage mich in die Handwerksrolle ein (Bin ja E-Technik-Ing.)
- Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen
- Ich mache die Abnahme bei mir selbst
"

Für alle 3 reicht es nicht, nur Ing zu sein.


Gruß

Achim

von Jörg S. (joerg-s)


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Rene P. schrieb:
> Und da ich nicht vor habe nebenberuflich regelmäßig als Handwerker
> unterwegs zu sein ist diese Idee soweit auf Eis, bis ich merke, dass
> niemand meine Elektroinstallation abnehmen will :-)
Da würde ich mir keine Sorgen machen. Ein Elektriker der die Sache 
abnimmt ist doch schnell gefunden.

von Super (Gast)


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Na, dann suche die vielen Elektriker, die das tun dürfen und teile sie 
dem Rene mit, schon so gut wie fertig.

von Wigbert P. (wigbert) Benutzerseite


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>Ein Elektriker der die Sache
>abnimmt ist doch schnell gefunden.

Da warte mal drauf, für ein paar Kröten ein leben lang den Kopf
hinhalten für eine fremde Arbeit.

Rene, hast Du mal versucht eine Gastrolle beim EVU zu beantragen?
Ing. ET bist Du ja, also hast Du das Fachwissen.

So nach dem Motto:
Hiermit bitte ich um Gasteintragung für die
Errichtung der E-Anlage MEINES Eigenheimes. Die Messgeräte für
das Prüfprotokoll leihe ich mir von Xxy.
Damit könntest Du selbst die Energiebezugsanmeldung beantragen
und auch fertigmelden.

Früher ging sowas.

Wigbert

von SnPb (Gast)


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>Da warte mal drauf, für ein paar Kröten ein leben lang den Kopf
>hinhalten für eine fremde Arbeit.
Wenn der Elektriker nen Praktikanten o.ä. hat, hält er auch den Kopf 
dafür hin.
Ausserdem ist doch die Abnahme genau dafür da, das man prüft um sicher 
zu sein das alles OK ist.

von Rene P. (icebair)


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Das ist auch das, was ich an der Sache nicht kapiere. Solange der 
Meister das tut, wofür ich ihn bezahlen will (Prüfung der Installation 
mit allem Pipapo), muss er sich auch nicht sorgen. Ich denke mal dass er 
auch keine Probleme hat wenn das Haus abbrennt, solange sein Protokoll 
ordentlich geführt ist.

Aber ich kenne mehrere Bekannte, die probleme hatten, dass ein Meister 
das abnimmt, solange sie nicht mindestens den Zählerkasten für fast 
1000€ bei ihm gekauft haben. Kann mir gut vorstellen, dass das hier ein 
Regionales Problem ist.

von Wigbert P. (wigbert) Benutzerseite


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>Ich denke mal dass er
>auch keine Probleme hat wenn das Haus abbrennt, solange sein Protokoll
>ordentlich geführt ist

nicht ganz, denn Sichtprüfung konnte ja nicht durchgeführt werden.
Die ordnungsgemäße Verlegung der Leitungen/Kabel kann ich nicht
einsehen.

Mein Standpunkt: Entweder Alles oder Garnichts. Kann aber jeder
Meister für sich entscheiden.

Wigbert

von Rene P. (icebair)


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>nicht ganz, denn Sichtprüfung konnte ja nicht durchgeführt werden.
>Die ordnungsgemäße Verlegung der Leitungen/Kabel kann ich nicht
>einsehen.

Und wenn ich dich vor Estrich & Verputzen noch einmal alles sichten 
lassen würde?
(Ist nicht provokant gemeint. Ich versuche nur gewisse Argumente zu 
entkräften.)

von Robert L. (lrlr)


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>Und wenn ich dich vor Estrich & Verputzen noch einmal alles sichten
>lassen würde?

dann könnte immer noch irgend eine "pfusch"-mäßig zusammen gelötetes 
kabel, irgendwo eingezogen sein (in einem Panzerschlauch)

(Ist nicht provokant gemeint. Ich versuche nur gewisse Argumente zu
entkräften.)

von Jörg S. (joerg-s)


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Robert L. schrieb:
> dann könnte immer noch irgend eine "pfusch"-mäßig zusammen gelötetes
> kabel, irgendwo eingezogen sein (in einem Panzerschlauch)
Kann in einem Altbau auch der Fall sein für den er auch gerade stehen 
muss.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Dafür hat er ja obige Versicherung, die dann auch zahlen würde wenn 
offensichtlich die Arbeit(Abnahme) fachgerecht durchgeführt wurde. 
Fachgerecht heißt ja nicht, das jedes Atom untersucht wurde - sondern 
hinreichend.
Wer keine Arbeit macht, hat kein Risiko und keinen Verdienst....... 
Jetzt wollte ich sofort mit einer anderen Baustelle weitermachen, denen, 
die nicht arbeiten, kein Risiko haben und auch verdienen ;-)

von Rene P. (icebair)


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Etrick schrieb:
> "
> Grundsätzlich kann man es mir nicht verwehren:
> - Ich trage mich in die Handwerksrolle ein (Bin ja E-Technik-Ing.)
> - Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen
> - Ich mache die Abnahme bei mir selbst
> "
>
> Für alle 3 reicht es nicht, nur Ing zu sein.
>
>
> Gruß
>
> Achim

Zu Punkt 1 die Antwort von der 
Handwerkskammer-Braunschweig-Lüneburg-Stade auf meine Anfrage zur 
Eintragung als ING:

Sehr geehrter Herr P.,

mit dem Abschluss Dipl.-Ing. (FH) Informationstechnik (E-Technik) 
erfüllen Sie die Vorraussetzungen um sich mit dem Elektrotechniker- 
Handwerk in Handwerksrolle eintragen zu lassen.

Also zur Info: Es reicht also wirklich Ingenieur im E-Technik Bereich zu 
sein.

von Franz (Gast)


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Rene P. lies dies mal von deren Seite richtig
Antwort von der Handwerkskammer-Braunschweig-Lüneburg-Stade
>...um sich mit dem Elektrotechniker-Handwerk in Handwerksrolle
> eintragen zu lassen.

von oszi40 (Gast)


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Dann wäre noch die Frage offen, was die Handwerkerrolle nützt, wenn man 
nicht beim örtlichen EVU gelistet ist. Wahrscheinlich könnte man einige 
Klimmzüge sparen, wenn man rechtzeitig einen örtlichen, zugelassenen 
Meister involviert?

Es reicht ja nicht ein paar Steckdosen anzuklemmen. Es sollte auch die 
geforderte Meßtechnik vorhanden sein.

von Rene P. (icebair)


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Ja, wenn ich Kosten und Nutzen abwäge wird nun definitiv ein 
ortsansässiger Meiste mit ins Boot geholt.

Nur weil immer wieder von Meistern behauptet wird, dass ein Ing. nicht 
ohne weiteres in die Handwerksrolle kommt habe ich das zu diesem Thema 
noch einmal klar gestellt.

Mit Eintragen in Handwerksrolle, Eintragen beim EVU und dem nötigen 
Werkzeug wird sich das niemals rechnen. Aber schön zu wissen, dass ich 
als Ing. auch als Elektrotechnik Fachkraft zähle.

von ... (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Dann wäre noch die Frage offen, was die Handwerkerrolle nützt, wenn man
> nicht beim örtlichen EVU gelistet ist.

Das ist bei rechtlich rückständigen VNBs immer noch Voraussetzung um in 
deren Installationsbetrieb-Liste eingetragen zu werden.

von ... (Gast)


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Rene P. schrieb:
> Aber schön zu wissen, dass ich
>
> als Ing. auch als Elektrotechnik Fachkraft zähle.

Das war doch klar....denn: Wer hats erfunde...?  ;)

von citb (Gast)


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... schrieb:
>> Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst
>> abnehmen.

Das braucht man ja nicht selbst.

Das macht die Bank, die Ehefrau oder die Anwaelte ,-)

citb

von ... (Gast)


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citb schrieb:
> ... schrieb:
>
>>> Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst
>
>>> abnehmen.
>
>
>
> Das braucht man ja nicht selbst.
>
>
>
> Das macht die Bank, die Ehefrau oder die Anwaelte ,-)
>
>
>
> citb

Schau mal genau hin, das habe ich nicht geschrieben, sondern nur 
zitiert.
Wenn du schon zitierst, dann mach es richtig.

von Robert L. (lrlr)


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>das habe ich nicht geschrieben

i-tüpferl reiter ;-)

das hat er auch nicht behauptet!

schau du halt genau

die zeilen beginnen mit

">>"

also ZWEI  >

damit ist eindeutig erkennbar dass du es nur zitiert hast..

von Lärch (Gast)


Angehängte Dateien:

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Also das Beste für denjenigen der seine Elektroinstallation selbst 
auführen möchte, ist wohl EWL Instakit. Die bieten Elektrobausätze mit 
Zähleranmeldung und Abnahme zur Selbstmontage. Der Zählerschrank wird ab 
Werk schpn direkt passend, für den zuständigen Stromversorger 
vorverdrahtet. Ebenso sind Einbauanleitung, Elektro-Verlegepläne etc. im 
Elektrobausatz enthalten. Auch während er Einbauphase steht einem die 
Meisterhotline von EWL zur Verfügung. Wenn man gewisse Arbeiten nicht 
selbst ausführen möchte, übernimt dies der Teilarbeitenservice von EWL. 
Darüber hinaus ist EWL Instakit sehr günstig, Die bieten eine sogenannte 
Tiefpreisgarantie, d.h. wenn man ein Angebot irgendow günstiger bekommt, 
kriegt man es bei EWL zum gleichen Preis abzüglich 10% Rabatt. Ich habe 
lange gesucht da auch ich meine Elektroinstallation selber machen 
wollte. Habe mit EWL Instakit die Elektroinstallation für ein 
1-Familienhaus Neubau mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage realisiert. 
Bin total von EWL begeistert. Kann nur sagen wer eine kompetente Firma 
zur Elektro-Selbstmontage sucht ist dort gut aufgehoben. Elektromaterial 
ohne Service wie Hausanschluss, Baustrom, Zähleranmeldung, 
Einbauanleitung, Meister-Hotline etc. verkaufen kann jeder.

von HA (Gast)


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Lärch schrieb:
> Kann nur sagen wer eine kompetente Firma
> zur Elektro-Selbstmontage sucht ist dort gut aufgehoben. Elektromaterial
> ohne Service wie Hausanschluss, Baustrom, Zähleranmeldung,
> Einbauanleitung, Meister-Hotline etc. verkaufen kann jeder.

schleich Wer äh Blindschleiche genau das war das Wort.

Mal auf die Schnelle geschaut, schade das nicht die Materialpreise 
direkt dabei stehen. Aber man bekommt sie raus
                    EWL   elektro-wandelt.de
ABB B16A 1polig:    6,35    2,71
100m NYM 3x1,5mm²  75,04   51,81
UP-Abzweigdoes      0,61    0,62

Preislich also teurer wie 0815 Internet Versand.
Allerdings scheint die Abnahme Pauschal 100€(inkl. Anfahrt zu kosten. 
Wird also eine Mischkalkulation zu sein, in 2 Stunden bekommt man ein 
Haus bestimmt nicht geprüft, gerade wenn es Laien gemacht haben, wenn 
ich an meine ersten Abzweigdosen denke :)

von Rene P. (icebair)


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Was soll denn noch groß getestet werden, wenn Putz auf den Leitungen ist 
und die Dosen gesetzt sind?

Bei mir kam damals der Meister, hat kurz den Hausanschluss angesehen, 
ist alle Steckdosen/Lampenanschlüsse durch (es wurde fast ausschließlich 
der Personenschutz getestet) und dann war das Thema durch.

Ich meine es war sogar <2 Stunden für das ganze Haus.

Von daher würde ich diesen EWL Kram nicht nehmen.

Auch ganz dämliche Art seine Werbung einzustellen. Der Thread lag etwas 
zu lange brach um das unauffällig zu machen ;)

von Jörg S. (joerg-s)


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HA schrieb:
> Wird also eine Mischkalkulation zu sein, in 2 Stunden bekommt man ein
> Haus bestimmt nicht geprüft, gerade wenn es Laien gemacht haben, wenn
> ich an meine ersten Abzweigdosen denke :)
Alles werden die wohl auch kaum auseinanderreißen. Die schauen sich 
vielleicht eine Dose etwas genauer an und wenn da alles Top ist, muss 
man nicht mehr in die anderen reinschauen. Man geht davon aus das die 
dann ebenso sind.

von w. j. (Gast)


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Was muss denn ein Meister bei der Abnahme alles prüfen und 
dokumentieren; und welche Messgeräte sind dazu wirklich 
notwendig/vorgeschrieben?

von Roland (Gast)


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Nein Leute, da wird und brauch nichts geprüft werden. Man Braucht die 
Unterschrift eines Meisterbetriebes nur für die Beantragung des 
Anschlusses beim EVU, bzw der Meisterbetrieb beantragt den Anschluss. 
Dabei trägt der Meisterbetrieb keinerlei Haftung für die Installation, 
es sei denn die Installation wurde von dem Betrieb durchgeführt.

Ich habe dutzende Installationen durchgeführt, als Anreiz für den 
Meisterbetrieb den Aufwand zu betreiben den Antrag beim EVU zu stellen, 
kauft man halt den Zählerkasten beim Meisterbetrieb und gut is.

von Seb. (Gast)


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Roland schrieb:
> Nein Leute, da wird und brauch nichts geprüft werden.

Na das lese ich in diesem Forum zum ersten mal. Sonst heist es hier 
immer es wäre eine Prüfung mit dazu zugelassenen Messgeräten notwendig, 
die nur ein Elektromeister durchführen darf.

von eli (Gast)


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Seb. schrieb:
> Na das lese ich in diesem Forum zum ersten mal. Sonst heist es hier
> immer es wäre eine Prüfung mit dazu zugelassenen Messgeräten notwendig,
> die nur ein Elektromeister durchführen darf.

Da siehst du mal dass das alles dummes Geschwatz der Elektrikerlobby 
ist. In den wenigsten Häusern gibt es ein Prüf-/Messprotokoll der 
Elektroinstallation und in fast allen 1 oder 2-Familienhäusern ist 
zumindest ein Teil der Elektroinstallation in Eigenleistung ohne 
Elektrofachkraft entstanden. Die EVUs wollen beim Anschluss eines Hauses 
eben nur eine Unterschrift einer in das Installationverzeichnis 
eingetragenen "Fachkraft", was meistens ein Meister ist.

von ... (Gast)


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Roland schrieb:
> Nein Leute, da wird und brauch nichts geprüft werden. Man Braucht die
>
> Unterschrift eines Meisterbetriebes nur für die Beantragung des
>
> Anschlusses beim EVU, bzw der Meisterbetrieb beantragt den Anschluss.
>
> Dabei trägt der Meisterbetrieb keinerlei Haftung für die Installation,
>
> es sei denn die Installation wurde von dem Betrieb durchgeführt.

Sorry, aber das ist absolut falsch.

Man unterscheidet in:
1. Die Beantragung des Hausanschlusses. Das kann sogar der 
Hauseigentümer selbst machen wenn er dazu ausreichende Kenntnisse hat.
2. Die Beantragung des Zählers und die Inbetriebnahme der 
Elektroinstallation.Das darf nur ein zugelassener 
Elektro-Installations-Betrieb machen.

Der zugelassene Installationsbetrieb unterschreibt folgende Erklärung 
und haftet damit auch dafür:

Auszug aus einem Inbetriebsetzungsantrag an den VNB:

"Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der 
geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen und nach den 
anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, 
den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen besonderen 
Vorschriften der EVO AG von mir/uns errichtet, geprüft und 
fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dokumentiert. Die 
Anlage kann gemäß § 14 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und 
Ziffer 3 TAB in Betrieb gesetzt werden."

Quelle:
http://www.evo-ag.de/media/2/D081250C/1612024210/Fertigstellungsmeldung-Strom_EVO%20neu_mit%20Logo_frei.pdf

Das ist nur EIN Beispiel für einen Inbetriebsetzungsantrag. Andere VNB 
verlangen das gleiche.

Wer letztendlich die Installation ausführt, ist egal. Aber der 
Installationsbetrieb der den Antrag unterschreibt haftet dafür.

eli schrieb:
> Da siehst du mal dass das alles dummes Geschwatz der Elektrikerlobby
> ist.
Der Einzige der hier Dummschwätzt bist du.

von eli (Gast)


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... schrieb:
> 2. Die Beantragung des Zählers und die Inbetriebnahme der
> Elektroinstallation.Das darf nur ein zugelassener
> Elektro-Installations-Betrieb machen.
>
> Der zugelassene Installationsbetrieb unterschreibt folgende Erklärung
> und haftet damit auch dafür:

Der Installationsbetrieb kann aber nicht für Installationsarbeiten 
haften, die getätigt werden, nachdem er die Erklärung unterschrieben 
hat. Denn von diesen Arbeiten weiß er ja nichts. Deshalb lässt man vom 
zugelassenen Installationsbetrieb eine Minimalinstallation machen, lässt 
ihn unterschreiben und macht danach den Rest selber. Bei Altbau ist es 
ohnehin egal weil da der Anschluss ja schon benutzt wird.

> Der Einzige der hier Dummschwätzt bist du.

Und jetzt überlegst du dir nochmal, wer hier der Dummschwätzer ist und 
warum ich mir von dir solche Beleidigungen gefallen lassen sollte.

von ... (Gast)


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eli schrieb:
> Der Installationsbetrieb kann aber nicht für Installationsarbeiten
> haften, die getätigt werden, nachdem er die Erklärung unterschrieben
> hat. Denn von diesen Arbeiten weiß er ja nichts.

Das ist richtig. Deshalb wird er auch ein umfangreiches Protokoll 
anfertigen. Schon allein aus Selbstschutz. Der Installationsbetrieb ist 
doch nicht blöd. Der weiß doch was du vor hast.Das erkennt er doch schon 
allein aus den verlegten Querschnitten und aus der Anzahl der 
Verteilungen/Unterverteilungen.

eli schrieb:
> Deshalb lässt man vom
> zugelassenen Installationsbetrieb eine Minimalinstallation machen, lässt
> ihn unterschreiben und macht danach den Rest selber.

Entsprechend der NAV §13. Absatz 2 und §19 Absatz 1 und 2, bist du als 
Anschlussnehmer / Anschlussnutzer der Installation verpflichtet, bei 
wesentlichen Änderungen der Elektroinstallation eine erneute Abnahme 
durchführen zu lassen.
Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7430/index.htm

Abgesehen davon, dass man das schon aus Selbstschutz und Vermeidung von 
Haftung machen lässt.

eli schrieb:
> Bei Altbau ist es
> ohnehin egal weil da der Anschluss ja schon benutzt wird.
Siehe oben gesagtes.

eli schrieb:
>> Der Einzige der hier Dummschwätzt bist du.
>
> Und jetzt überlegst du dir nochmal, wer hier der Dummschwätzer ist und
> warum ich mir von dir solche Beleidigungen gefallen lassen sollte.

Das ist keine Beleidigung, sondern Feststellung der Tatsache, das du 
hier unqualifizierte und gefährliche Äußerungen von dir gibst, die einen 
von der Sache her unbedarften Leser dazu verleiten können, Dinge zu tun 
die ihn mit einem Bein im Gefängnis stehen lassen.

von paul (Gast)


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@...

Vielen Dank. Das scheint die erste fundierte Aussage zum Thema zu sein, 
die ich je gehört habe. Alle mir bekannten Elektromeister konnten mir 
das nicht mit Quellenangaben belegen. Bisher musste ich mir nur 
haltloses und unglaubwürdiges Gestammel anhören. Das lässt natürlich an 
der Kompetenz der meisten Elektromeister zweifeln. Auch was die 
VDE-Richtlinen betrifft, scheinen die Kenntnisse der meisten 
Elektromeister mangelhaft zu sein, besonders bei den älteren Meistern. 
Seit dem Meisterkurs vor x Jahren nix mehr dazu gelernt und die Hälfte 
wieder vergessen.

von Axel (Gast)


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Tja, das Problem ist nur, dass die NAV keine Gesetzeskraft hat, sondern 
eben nur eine Verordnung ist. Der Unterschied wird daran deutlich, dass 
es keine Strafen gibt, wenn man sich nicht daran hält.

Letzlich sind in dieser Verordnung keinerlei Sanktionen vorgesehen, wenn 
man nachträglich was ändert. Der Strom darf nur abgestellt werden, wenn 
tatsächlich Fehler vorliegen, siehe §15:

(1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige 
Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter 
auszuschließen, auch nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat 
den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen 
und kann deren Beseitigung verlangen.
(2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder 
erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber 
berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu 
unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.

Theoretisch darf also nur ein Installateursbetrieb was machen, praktisch 
gilt, dass solange alles in Ordnung ist, die Anlage nicht stillgelegt 
werden darf, womit die theoretische Anforderung ziemlich in der Luft 
hängt.

Das ist so eine typisch politische Geschichte. Die eine Partei wollte 
den Handwerkszwang durchsetzen, die andere nicht, dazu kommt noch, dass 
das mit EU-Recht schlecht zu vereinbaren ist (Französische Elektriker 
dürfen nicht durch so eine Klausel aus dem deutschen Markt rausgehalten 
werden) und nicht zuletzt gibt es da noch das Eigentumsrecht des 
Grundgesetzes, welches solche Vorgaben schwer macht.

Also ist das Ganze so formuliert, dass sich jeder das rauslesen kann, 
was er will, um seine Klientel ruhig zu halten und politische Erfolge zu 
verkaufen.

Gruss
Axel

von ... (Gast)


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Axel schrieb:
> Tja, das Problem ist nur, dass die NAV keine Gesetzeskraft hat, sondern
>
> eben nur eine Verordnung ist. Der Unterschied wird daran deutlich, dass
>
> es keine Strafen gibt, wenn man sich nicht daran hält.

Naja, ganz so einfach ist es nicht. Die NAV ist eine Rechtsverordnung, 
die aufgrund des EnWG-Gesetzes erstellt worden ist. Dort wird diese in 
§18 Absatz 3 gefordert. http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30499.htm

Die Verordnung mag zwar direkt keine Strafen vorsehen, aber immerhin 
Konsequenzen.
Damit meine ich nicht nur die Maßnahmen die der VNB ergreifen kann, 
sondern vor allem Haftungsfragen.

Die Versicherungsgesellschaft freut sich wenn die Feuerwehr feststellt, 
dass die Brandursache in einer fehlerhaften Elektroinstallation lag.
Sie wird nachforschen wer diese Elektroinstallation durchgeführt hat.
Kommt dabei raus, dass nicht zugelassene Personen diese 
Elektroinstallation durchgeführt haben, wird sie Entschädigungszahlungen 
verweigern.
Wenn dann dabei noch ein Personenschaden aufgetreten ist kommen wir
zum Thema Strafen. Die Staatsanwaltschaft wird auch nachforschen wer für 
die fehlerhafte Elektroinstallation verantwortlich ist. Letztendlich 
wird dann der Hausbesitzer oder Vermieter/Mieter dafür wegen 
Körperverletzung gerade stehen müssen, wenn er nicht nachweisen kann, 
dass diese Elektroinstallation durch zugelassene Fachleute durchgeführt 
wurde.

von Axel L. (axel_5)


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... schrieb:

> Die Verordnung mag zwar direkt keine Strafen vorsehen, aber immerhin
> Konsequenzen.
> Damit meine ich nicht nur die Maßnahmen die der VNB ergreifen kann,
> sondern vor allem Haftungsfragen.
>
> Die Versicherungsgesellschaft freut sich wenn die Feuerwehr feststellt,
> dass die Brandursache in einer fehlerhaften Elektroinstallation lag.
> Sie wird nachforschen wer diese Elektroinstallation durchgeführt hat.
> Kommt dabei raus, dass nicht zugelassene Personen diese
> Elektroinstallation durchgeführt haben, wird sie Entschädigungszahlungen
> verweigern.
Das ist so eine Geschichte, die immer gerne genannt wird, für die ich 
aber noch nirgends ein Urteil gefunden habe, in dem tatsächlich 
rechtskräftig aufgrund einer solchen Ursache eine Schadensregulierung 
verweigert worden wäre. Soweit ich das beurteilen kann, kann die 
Versicherung allenfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit die Zahlung 
verweigern. Das man u. U. nach einer Verordnung nicht an der Elektrik 
schrauben darf, reicht dafür wohl nicht aus. Dazu müsste man wohl 
richtig in die Sch... gegriffen haben, und z. B. eine 230V Verdrahtung 
mit Telephonkabeln gemacht haben (so wie mein Nachbar). Meine 
Gebäudeversicherung schliesst sogar grobe Fahrlässigkeir als 
Verweigerungsgrund aus, somit würde nur noch Vorsatz bleiben. Ich müsste 
also den Fehler mit Absicht und wider besseres Wissen eingebaut haben.


> Wenn dann dabei noch ein Personenschaden aufgetreten ist kommen wir
> zum Thema Strafen. Die Staatsanwaltschaft wird auch nachforschen wer für
> die fehlerhafte Elektroinstallation verantwortlich ist. Letztendlich
> wird dann der Hausbesitzer oder Vermieter/Mieter dafür wegen
> Körperverletzung gerade stehen müssen, wenn er nicht nachweisen kann,
> dass diese Elektroinstallation durch zugelassene Fachleute durchgeführt
> wurde.

Das ist jetzt aber nichts besonderes. Das Problem hat der Handwerker 
übrigens genauso und das hat man auch, wenn man mit dem Auto falsch 
abbiegt und einen Fussgänger übersieht. Spannend wäre hier, ob die 
normale Haftpflichtversicherung sowas zahlt oder verweigert. Wobei hier 
wieder das Thema grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt.

Man sollte also im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Anlage i. O. 
ist und den Regeln der Technik entspricht. Das ist aber auch kein 
Hexenwerk. Mal davon abgesehen, dass mir tatschlich die Gesundheit 
meiner Familie am Herzen liegt und ich deswegen keinen fremden 
Elektriker ins Haus lasse. es nützt mir nämlich nichts, wenn der eine 
Haftpflichtversicherung hat und mein Kind tot ist, weil der gepfuscht 
hat. Und nachdem ich im Studium in einigen Elektrikerbuden gearbeitet 
habe, sehe ich das Qualitätsniveau im Handwerk als stark 
verbesserungsfähig an.

Gruss
Axel

von puh (Gast)


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Wenn ich sehe, welche Pfeifen die Elektrikermeisterprüfung bestanden 
haben, mache ich meine Installationen lieber selber obwohl ich nur 
Ingenieur bin. Ich behaupte dabei nicht, alle Normen bis ins Detail zu 
kennen, aber besser als die meisten Elektromeister kriege ich es sicher 
auf die Reihe, auch ohne jemals eine praktische Ausbildung genossen zu 
haben. So schwer und umfangreich sind die relevanten Kenntnisse dazu 
nicht.

von Jörg S. (joerg-s)


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Na ja, die tägliche Erfahung bringt schon einiges. Da sind die 
ausgebildeten Elektriker klar im Vorteil.
Aber von der reinen Schaltungstechnik ist die 230V Verkabelung natürlich 
recht einfach, das stimmt schon.

von A.Max S. (amf)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Das ist so eine Geschichte, die immer gerne genannt wird, für die ich
>
> aber noch nirgends ein Urteil gefunden habe, in dem tatsächlich
>
> rechtskräftig aufgrund einer solchen Ursache eine Schadensregulierung
>
> verweigert worden wäre. Soweit ich das beurteilen kann, kann die
>
> Versicherung allenfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit die Zahlung
>
> verweigern.


Exakt so wie Du es beschreibst ist es auch.

Das Märchen, das Versicherungen nicht zahlen in solchen Fällen trifft 
nur bei grober Fahrlässigkeit zu.
Also z.B. bei dem von genannten Beispiel mit falschem Material.

Wenn dagegen Standardmaterial verwendet wurde, interessiert es nicht für 
die Regulierung, ob das NYM im Baumarkt oder vom Fachhandwerker kam.
Und 20 Jahre nach einem Eigneneinbau fragt keine Versicherung, ob da ein 
Beleg für einen Einbau durhc Fachhandwerker vom Häuslesbesitzer 
vorgelegt werden kann.

Und auch nach einem Brand kommt im Zweifelsfall schlicht ein 
Sachverständiger, der sich die Reste anschaut.
Und da ist in dne Resten ziemlich gut erkennbar, ob zumindest 
grundsätzlich korrekt gearbeitet wurde.

Die Zahlung durch die Versicherung mag sich zwar verzögern (das ist ja 
immer beliebt), aber verweigert wird sie nicht.

Aber klar, die Mär von Versicherung zahlt nicht kommt halt in jeglichen 
Foren immer wieder gut. Ist halt ne "urban legend".

von Udo S. (urschmitt)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Mal davon abgesehen, dass mir tatschlich die Gesundheit
> meiner Familie am Herzen liegt und ich deswegen keinen fremden
> Elektriker ins Haus lasse. es nützt mir nämlich nichts, wenn der eine
> Haftpflichtversicherung hat und mein Kind tot ist, weil der gepfuscht
> hat. Und nachdem ich im Studium in einigen Elektrikerbuden gearbeitet
> habe, sehe ich das Qualitätsniveau im Handwerk als stark
> verbesserungsfähig an.

100% Zustimmung!

von ku (Gast)


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A.Max S. schrieb:
> Wenn dagegen Standardmaterial verwendet wurde, interessiert es nicht für
> die Regulierung, ob das NYM im Baumarkt oder vom Fachhandwerker kam.

Wo soll da auch ein qualitativer Unterschied bei genormter Standardware 
sein?

von J. A. (gajk)


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A.Max S. schrieb:

> Die Zahlung durch die Versicherung mag sich zwar verzögern (das ist ja
> immer beliebt), aber verweigert wird sie nicht.
>
> Aber klar, die Mär von Versicherung zahlt nicht kommt halt in jeglichen
> Foren immer wieder gut. Ist halt ne "urban legend".

Wenn du so viel Vertrauen in die Versicherungen hast, könntest ja DU so 
eine Versicherung anbieten: Brandversicherung für Häuser mit 
selbstgestrickter Elektrik.

Dass Versicherungen nicht zahlen ist Grundlage des Geschäftsmodells und 
Basis zur Renditesteigerung. Warum sollte eine Versicherung etwas 
zahlen, bei dem sie sich wie auch immer davor drücken kann?

von J. A. (gajk)


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Rene P. schrieb:

> Aber ich kenne mehrere Bekannte, die probleme hatten, dass ein Meister
> das abnimmt, solange sie nicht mindestens den Zählerkasten für fast
> 1000€ bei ihm gekauft haben. Kann mir gut vorstellen, dass das hier ein
> Regionales Problem ist.

Dann setz es doch bei myhammer mal rein und warte ob sich jemand meldet. 
Vielleicht findet sich ja eine polnische Fachkraftfirma, die dir die 
Anlage on the fly abnimmt.

von Axel L. (axel_5)


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J. Ad. schrieb:
> A.Max S. schrieb:
>
>> Die Zahlung durch die Versicherung mag sich zwar verzögern (das ist ja
>> immer beliebt), aber verweigert wird sie nicht.
>>
>> Aber klar, die Mär von Versicherung zahlt nicht kommt halt in jeglichen
>> Foren immer wieder gut. Ist halt ne "urban legend".
>
> Wenn du so viel Vertrauen in die Versicherungen hast, könntest ja DU so
> eine Versicherung anbieten: Brandversicherung für Häuser mit
> selbstgestrickter Elektrik.
>
> Dass Versicherungen nicht zahlen ist Grundlage des Geschäftsmodells und
> Basis zur Renditesteigerung. Warum sollte eine Versicherung etwas
> zahlen, bei dem sie sich wie auch immer davor drücken kann?

Zeige mir doch mal ein Urteil, wo die Versicherung rechtskräftig nicht 
zahlen musste, weil die Elektroinstallation nicht vom E-Meister gemacht 
wurde.

Würde mich wirklich interessieren.

Gruss
Axel

von A.Max S. (amf)


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J. Ad. schrieb:
> Vielleicht findet sich ja eine polnische Fachkraftfirma, die dir die
>
> Anlage on the fly abnimmt.

Idealerweise : durch schlichten email Wechsel, das optimiert die Kosten 
weil niemand vor Ort kommen muß.

SCNR.

von Nicht Gast (Gast)


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Was habt ihr gegen Polnische Fachfirmen?

von Platinenbohrer (Gast)


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Axel schrieb:

> Übrigends: Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber
> wechseln. Dass das trotzdem gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
> Solange nichts passiert, kräht da auch kein Hahn nach. Spannend wird es
> allerdings, wenn es Verletzte gibt oder das Haus abbrennt.
>
> Und wenn man dann noch das EVU für den Stromanschluss braucht, fragen
> die eben nach einer Bescheinigung eines solchen Betriebes. Und formal
> dürfen die Meisterbetriebe so eine auch dann nicht ausstellen, wenn sie
> die Anlage geprüft haben, sie müssen sie auch selbst installiert haben.


Formal darf man auch keine Computer aus einzelnen Peripheriekomponenten 
selbst zusammenbauen, weil man dabei gegen die CE Kennzeichnung 
verstößt.

Das das aber millionenfach gemacht wird in Deutschland, das steht auf 
einem ganz anderen Blatt und die Computerläden die sich daran eine 
goldene Nase verdienen schweigen natürlich darüber.

von Platinenbohrer (Gast)


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Rene P. schrieb:
>>> D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker.
>> Deswegen darfst Du aber noch lange nichts selbst dran rumschrauben. Du
>> bist allerdings dafür verantwortlich, dass da keiner dran rumfummelt,
>> der das nicht darf. Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür
>> verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass
>> Du ohne Führerschein damit fahren darfst.
>
> Der Vergleich hinkt aber...
> Aber genau da ist es die gute Frage. Weil solang ich es fachgerecht
> mache darf ich am Auto schrauben soviel ich will. Auch als Laie.

Am Bremssystem darfst du als Laie gar nichts machen.

von MaWin (Gast)


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Axel schrieb:
> Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber wechseln.

Aber selbstverständlich darf man, Instandhaltung nach dem verplombten 
Zähler ist natürlich zulässig ohne im Installateurverzeichnis zu stehen 
und ohne Fachkraft zu sein.

Platinenbohrer schrieb:
> Formal darf man auch keine Computer aus einzelnen Peripheriekomponenten
> selbst zusammenbauen, weil man dabei gegen die CE Kennzeichnung verstößt.

Natürlich darf ich, und das Gerät auch einschalten und benutzen, weil 
einerseits (Sonderregel) die Komponenten schon CE haben und 
darüberhinaus das Gerät nicht gewerblich in Verkehr gebracht wird, also 
sogar 2 Gründe von denen schon einer reicht.

Platinenbohrer schrieb:
> Am Bremssystem darfst du als Laie gar nichts machen.

Aber selbstverständlich darf ich, das Gesetz spricht von "geeigneter 
Person", geeignet ist wer es kann, und ich mache es auch weil mir mein 
Leben lieb ist und ich solche Sachen lieber selbst kontrolliere statt 
mich auf KFZ*Deppen zu verlassen.


Was laufen hier alles für ängstliche Memmen rum.
Oder ist das alles absichtliche Desinformation damit die Arbeit teure 
Firmen bekommen?

von Einhart P. (einhart)


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German Angst
scheint regional bedingt ;-)

von Anschlusssäule (Gast)


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Wenn dieser Zombie-Thread schon wieder ausgegraben wird, mal etwas 
praktisches:

Wenn man sich gleich am Anfang eine Zähleranschlusssäule (mit Zähler und 
Hauptsicherung) auf die Grundstücksgrenze setzen und daran den Baustrom 
anklemmen lässt, fragt niemand mehr später nach wenn der Baustromkasten 
durch das Haus selbst abgelöst wird ...
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Energieversorger das Haus nie von 
innen zu sehen bekommt.

von ... (Gast)


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Das ist aber Regional unterschiedlich. Nicht jeder VNB soetwas an.

von Elo (Gast)


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man oh man, Anschlußsäule irgendwann wird die aber wieder demontiert 
abgebaut oder mitgenommen > Baustromkasten,
denn Baustrom gibt es darüber nämlich nicht, und der ist teurer als der 
dann fest installt. Zählerstrom, und den muß eine Fach-Fa. beantragen 
usw. usf.

@ MaWin, du bist einfach wieder mal der Größte > SelfMadeMan !
so wenig Kohle weil du alles selber machen mußt, oder nur keine wirkl. 
tauglichen sozialen Kontakte zu den richtigen Leuten?
auch ich vergaß ja schon wieder, mit dem Eli hast du es ja schon 
verschi..en, wird dann mit den Kfzlern das Gleiche sein, liegt dann aber 
wohl eher an dir, als an den anderen?

von Wolf (Gast)


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Mann, o, Mann, Elo,
das nennt sich Strom-Hausanschlusssäule nach VDE-AR-N-4102:
"Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der
allgemeinen Versorgung".

Die wird nicht mehr
 > demontiert abgebaut oder mitgenommen

Es gibt Variante 1: mit Hausanschlusskasten (NH00)
und     Variante 2: mit Sammelschienensystemen (L1,L2,L3,PEN)

von Pumpernickl (Gast)


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Also, kommen wir jetzt mal zum Endergebnis:

Ingenieur - weiss alles

Techniker - kann alles

Meister - darf alles


Alles geklärt, der Fred kann geschlossen werden!

von Paul M. (paul_m65)


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Zumindest die letzte Aussage stimmt.

von Elo (Gast)


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@ Wolf , wie sich was nennt und aussieht ist mir klar, dir aber 
wahrscheinlich nicht wann etwas wie errichtet wird, und wie das genutzt 
werden darf!
eine prov. Baustromverteilung, und um die geht es bei jedem Bau am 
Anfang, kommt ganz schnell wieder zum Ende der Bautätigkeit wech, daraus 
wird dann eventuell wenn die Zuleitung dann fertisch ist die 
Hausanschlußsäule, oder die Zuleitung muß noch als Kabeltrasse 
herangeführt werden.
Aber hau mir ruhig deine Zahlen- und Buchstabenwürfel um die Ohren ... 
;-)

von Stefan R. (srand)


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Platinenbohrer schrieb:
> Formal darf man auch keine Computer aus einzelnen Peripheriekomponenten
> selbst zusammenbauen, weil man dabei gegen die CE Kennzeichnung
> verstößt.

Privat? Ohne Veräußerungsabsicht?

Aber sicher darf man das.

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