Hi (ich hoffe die Kategorie passt für Hauselektrik), ich plane aktuell ein kleines Häuschen ohne Keller (149m²) und dabei würde ich aufgrund diverser Wünsche (LAN, TV in jedem Wohnraum) und der Kostenfrage die Elektrik selbst machen. Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET und habe 2 gelernte Elektriker als Unterstützung die auch mit anpacken werden (gute Freunde, leider keiner in einem entsprechenden Meisterbetrieb). Um die fachgerechte Ausführung mache ich mir vergleichsweise wenig sorgen. Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot. Deswegen würde ich den gerne mit dazu holen, damit er beim Selbermachen unterstützt und das ganze am Ende auch anstandslos abnimmt und den Zähler anklemmt. Hier liest sicher der eine oder andere Meister mit (zufällig im Raum 383XX?). Wie würdet ihr das so machen? 1-2 Termine vorneweg und dann die Abnahme? Was kommt Kostenmäßig auf der Handwerkerechnung auf mich zu?
Weshalb 1-2 Termine vorneweg, deine 2 Elektriker sollten doch wissen was das ortsübliche EVU will bzw. was in der TDA steht. Und sofern ihr Ahnung habt sollte es doch passen? Natürlich unterschreibt der mit seinem Namen und da würde ich jede Steckdose etc. durchgehen - viele machen das natürlich nicht. Sofern ihr das Material nicht von ihm habt, muss er natürlich auch noch was verlangen, auf Stunden Basis würde ich das nicht machen.
Meine befürchtung ist: Wenn der Elektriker nicht einmal geshen hat, was unter dem Putz liegt, will er vielleicht nicht seinen Namen unter die Installation setzen. Wenn dem nicht so ist: Umso besser :-) Aber die beiden Kumpels haben soweit ich das verstanden habe auch noch nie eine Elektrik von Grund auf aufgezogen (und wenn dann nicht alleine). Daher wollte ich mich evtl. in Themen wir Potentialausgleich/Fundamenterder, Feuchtraum (Erdung Badewanne, Dusche?) absprechen und absichern... Um das normale Steckdosen und (kreuz-)schaltergeraffel mache ich mir auch keine Sorgen. Das würde ich mir im Notfall auch allein zutrauen. Okay, keine Stundenbasis. Was wäre dann pauschal im groben Rahmen? Ich habe keine Ahnung was man dafür bezahlen müsste. Ich will natürlich noch überschlagen ob es nicht sinn macht die Elektrik doch vom Bauträger machen zu lassen und auf die Extras zu verzichten. Wenn der Meister am Ende 400€ dafür haben will, ist das ganze für mich sinnfrei :)
Sofern man nicht im allem Fit ist (Bad, Potential etc.) und die anderen es auch nicht genau wissen kann man nur sagen, Elektriker nehmen und fragen, ob man Steckdosen setzen, Schalter, Kabel in Eigenleistung machen kann und er den Rest angeht, fürs Bad kann man sich ja die Stellen anzeichnen lassen, die Regeln stehen auch im Netz. Man kann Dinge so oder so machen, mann sieht schon bei mancher Fachfirma tolle Dinge. Die Preise für Elektroinstallationen sind meistens sowieso günstige Kampfpreise. Bei einem Haus ohne Keller ist noch anzumerken, genug Leerrohr vorsehen bzw. vorneweg genug Steckdosen/Netzwerk einplanen.
> Man kann Dinge so oder so machen, mann sieht schon bei mancher Fachfirma > tolle Dinge. Das fehlte mir auch noch, dass ich dann wen bezahle und den zum Teufel jage, weil ich es lieber selbst richtig mache... :-/ Danke für die Tipps sowetit. Ich werd mal rechnen und sehen wie ich das am Ende mache.
Würdest du für 400€ in den Knast gehn weil irgendwer dir sagt ich hab es richtig gemacht?
Das ist nicht die Frage. Ich kann nicht abschätzen wie lange es dauert alle Steckdosen einmal durchzumessen. Der Meister soll seine Arbeit ja wenn dann richtig machen und dafür sein Geld verlangen. Ich will aktuell doch nur erstmal abstecken ob sich "Elektrik in Eigenleistung" für mich überhaupt rechnet. Wenn die Summe am Ende sagt: Durch die Abnahme wirds unsinnig, dann lasse ich wohl die Elektrik mit legen und werde sie bei Gelegenheit erweitern.
Ich hab es genau so gemacht, selbst alles eingebaut, danach einen Elektromeister geholt, welcher sich das Machwerk angesehen hat. Nachdem er das dann alles für ok befunden hat hab ichs angeklemmt und danach wurde alles durchgemessen. Rechnung war dann glaube um die 300-400 Euro. Aber ich hab nun ein Abnahmeprotokoll mit Messwerten welches ich im Zweifelsfalle einer Versicherung vorzeigen kann. Ausserdem, und das war der eigentliche Grund dafür, kann ich noch so genau Arbeiten aber auch ich hatte schon Federklemmen die defekt waren. Diese Fehler zu entdecken, dafür war die Messung da. Am Ende brachte sie eben eine defekte Federklemme und ein angebohrtes Kabel zu Tage (Was entweder fussbodenleger oder Heizungsbauer war.) Beides wurde ausgetauscht und funktioniert nun. Dieses Jahr werde ich ihn nochmal holen um die Außeninstallation abnehmen zu lassen.
Rene P. schrieb: > Ich will natürlich noch überschlagen ob es nicht sinn macht die Elektrik > doch vom Bauträger machen zu lassen Erstens wäre die Frage ob du das Gewerk aus den Bauträgerleistungen überhaupt herausnehmen kannst und zweitens, wenn ja, was der Bauträger dir dafür gut schreibt. Wenn du das dann siehst, was er dir dafür gut schreibt, wirst du wahrscheinlich das Heulen bekommen, denn dafür wirst du noch nicht mal das Material kaufen können. Der bessere Weg ist, das Gewerk drin lassen und parallel zum Elektriker deine zusätzlichen Leerrohre und was du so vor hast, zu verlegen. Man kann ja mit den Leuten in der Regel reden.
> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot.
Der ist dein Problem.
Warum sollte er unterschreiben für etwas, was er nicht gemacht hat ?
Genau DA brauchst du den guten Kumpel als Meister,
denn ein dir Unbekannter wird das nicht für weniger
Geld machen, als wenn er gleich die ganze Arbeit gemacht
hätte.
Selbst wenn ich den guten Kumpel dazu hole, will der die
unverputzen Leitungen sehen, selbst der unterschreibt nicht
nach treu und Glauben.
> Erstens wäre die Frage ob du das Gewerk aus den Bauträgerleistungen > überhaupt herausnehmen kannst und zweitens, wenn ja, was der Bauträger > dir dafür gut schreibt. Ist beides bekannt. Wieso der harte Ton? > Wenn du das dann siehst, was er dir dafür gut > schreibt, wirst du wahrscheinlich das Heulen bekommen, denn dafür wirst > du noch nicht mal das Material kaufen können. Jein. Das Grundpaket bekomme ich über ihn sicher billiger. Aber ich hätte eigentlich schon gerne TV Anschluss in jedem Wohnraum und Steckdosen in jeder Ecke... das wird beim Bauträger extrem teuer. > Der bessere Weg ist, das Gewerk drin lassen und parallel zum Elektriker > deine zusätzlichen Leerrohre und was du so vor hast, zu verlegen. Man > kann ja mit den Leuten in der Regel reden. Den Weg würde ich an sich gerne einschlagen. Aber dann kommen 3 Fragen: 1. Wer macht meine Leitungen? (das erfahre ich ja erst recht spät) 2. Lässt er sich drauf ein? (Auch wenn ich nur teile selbst mache, stoße ich doch wieder auf das ursprungsproblem...) 3. Wann müsste ich dann selbst hand anlegen? (den Termin kann ich ja so dann nicht beeinflussen, bin aber natürlich vollzeit berufstätig).
MaWin schrieb: >> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot. > > Der ist dein Problem. Richtig > Warum sollte er unterschreiben für etwas, was er nicht gemacht hat ? Weil ein Meister auch Abnahmen macht. Darunter verstehe ich nicht nur die Prüfung seiner eigenen Leistung. Wäre auch schlecht für sein Geschäfft wenn er es so sehen würde. > > Genau DA brauchst du den guten Kumpel als Meister, > denn ein dir Unbekannter wird das nicht für weniger > Geld machen, als wenn er gleich die ganze Arbeit gemacht > hätte. > > Selbst wenn ich den guten Kumpel dazu hole, will der die > unverputzen Leitungen sehen, selbst der unterschreibt nicht > nach treu und Glauben. Auch das wäre sicherlich schlecht für das Geschäfft. Zudem gibt es offensichtlich Meister, die das machen. Schließlich gibt es auch www.instakit.de. Außerdem wäre es sehr traurig wenn es die Elektriker inzwischen nötig haben sich dahinter zu verstecken, dass nur sie abnehmen dürfen und damit abzocke betreiben. Mir ist klar, dass man es im Handwerk nicht einfach hat. Aber zu versuchen Eigenleistung zu unterbinden und es bei der Abnahme unnötig zu verteuern ist sicherlich nicht konkurrenzfähig. Es gibt vorschriften wie abgenommen werde muss. Solange die bei der Abnahme befolgt werden sollte schließlich alles seine Richtigkeit haben.
Rene P. schrieb: > MaWin schrieb: >>> Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot. >> >> Der ist dein Problem. > > Richtig > >> Warum sollte er unterschreiben für etwas, was er nicht gemacht hat ? > > Weil ein Meister auch Abnahmen macht. Darunter verstehe ich nicht nur > die Prüfung seiner eigenen Leistung. Wäre auch schlecht für sein > Geschäfft wenn er es so sehen würde. > >> >> Genau DA brauchst du den guten Kumpel als Meister, >> denn ein dir Unbekannter wird das nicht für weniger >> Geld machen, als wenn er gleich die ganze Arbeit gemacht >> hätte. >> >> Selbst wenn ich den guten Kumpel dazu hole, will der die >> unverputzen Leitungen sehen, selbst der unterschreibt nicht >> nach treu und Glauben. > > Auch das wäre sicherlich schlecht für das Geschäfft. > Zudem gibt es offensichtlich Meister, die das machen. Schließlich gibt > es auch www.instakit.de. > > Außerdem wäre es sehr traurig wenn es die Elektriker inzwischen nötig > haben sich dahinter zu verstecken, dass nur sie abnehmen dürfen und > damit abzocke betreiben. > Mir ist klar, dass man es im Handwerk nicht einfach hat. Aber zu > versuchen Eigenleistung zu unterbinden und es bei der Abnahme unnötig zu > verteuern ist sicherlich nicht konkurrenzfähig. > Es gibt vorschriften wie abgenommen werde muss. Solange die bei der > Abnahme befolgt werden sollte schließlich alles seine Richtigkeit haben. Das sieht die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" aber anders. Da steht: "Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;" Also nix nur Abnahme sondern auch machen. Gruss Axel
Hui das is krass... Dann ist so ein Installationskit aus dem Baumarkt ja schon ein ziemlich fragwürdiges unterfangen. Da wird natürlich nicht darauf hingewiesen...
Axel schrieb: > Das sieht die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen > für den Netzanschluss und dessen Nutzung > für die Elektrizitätsversorgung in > Niederspannung" > > aber anders. Tut sie nicht. Du kannst halt anscheinend nicht lesen. Die Verordnung bezieht sich auf den Hausanschluss, nicht die Leitungen und Betriebsmittel im Haus. Denn auch die Leuchtmittel z.B. sind Teil der Anlage. Ich stelle mir jetzt mal vor wie du zum Glühbirne wechseln deinen Meisterbetrieb anrücken lässt...
@Axel: Das würde ja gegen EU- und so ziemlich jedes sonstige Recht verstoßen, wenn die Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Dann dürfte man ja nicht mal eine Steckdose selber wechseln. Außerdem wären dann die ganzen Normen ja überflüssig, wenn nur der Versorgersülz gelten würde in Deutschland.
> Schließlich gibt > es auch www.instakit.de. .... interessant, garnicht gewusst dass es sowas jetzt auch schon gibt, haben aber trotzdem ganz schön gesalzene Preise, Steckdoseneinsatz von BJ ca. 4,40€ 100m-Bund 3x1,5mm² für etwa 85€ oder 100m 5x1,5mm² für sage und schreibe 138€ ?? ...aber ok, will ja jeder was dran verdienen;) Gruß, Sven
Okay einmal rumgesponnen (so habe ich es nich vor, es geht mir um die Gesetzgebung). Ich kaufe so was hier: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=370523949415&ssPageName=STRK:MEWAX:IT (Zählerschrank mit SLS, LS etc...) Diesen verbinde ich in meinem HWR mit einer Steckdose und klemme die an einen LS. Zusätzlich mach ich noch den Potentialausgleich fertig. Dann hole ich den Meister und sage ihm: "DAS ist meine Elektroinstallation. die ganzen NYM Leitungen im Haus sind wegen der Statik drinnen..." Dann dürfte der Aufwand für die Abnahme ja nun auf das Minimum reduziert sein. Und danach kann ich ja (zumindest solange mir die Hütte nicht abbrennt) machen was ich will oder? :-)
Loonix schrieb: > Axel schrieb: >> Das sieht die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen >> für den Netzanschluss und dessen Nutzung >> für die Elektrizitätsversorgung in >> Niederspannung" >> >> aber anders. > > Tut sie nicht. Du kannst halt anscheinend nicht lesen. Die Verordnung > bezieht sich auf den Hausanschluss, nicht die Leitungen und > Betriebsmittel im Haus. Denn auch die Leuchtmittel z.B. sind Teil der > Anlage. Ich stelle mir jetzt mal vor wie du zum Glühbirne wechseln > deinen Meisterbetrieb anrücken lässt... Welchen Teil von "errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ? Übrigens fällt das Auswechseln der Leuchtmittel nicht darunter. Kannst Du aber ja selbst nachgoogeln. Gruss Axel
Sven W. schrieb: >> Schließlich gibt >> es auch www.instakit.de. > .... > interessant, garnicht gewusst dass es sowas jetzt auch schon gibt, haben > aber trotzdem ganz schön gesalzene Preise, > > Steckdoseneinsatz von BJ ca. 4,40€ > 100m-Bund 3x1,5mm² für etwa 85€ > oder > 100m 5x1,5mm² für sage und schreibe 138€ ?? > > ...aber ok, will ja jeder was dran verdienen;) > > Gruß, Sven Ja, für den Preis kriege ich das Gewerk über den Bauträger günstiger (zumindest die "Basisausstattung"). Aber bei denen ist z.B. die Abnahme durch den Meister mit drinnen und die organisieren auch die Termine mit dem EVU für Zählersetzen etc... Ist für mich im Moment daher halbwegs attraktiv. Gruß René
Lutz schrieb: > @Axel: > > Das würde ja gegen EU- und so ziemlich jedes sonstige Recht verstoßen, > wenn die Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Dann dürfte man ja nicht mal > eine Steckdose selber wechseln. Außerdem wären dann die ganzen Normen ja > überflüssig, wenn nur der Versorgersülz gelten würde in Deutschland. Da hast Du absolut recht. Wer dagegen klagt, hat auch gute Chancen, vor dem BVG zu gewinnen. Allerdings hast Du auch alle Chancen, bis dahin zu gelangen. Bisher ist es nämlich so, dass diese Regelung gilt, alle untergeordneten Gerichte müssen also entsprechend entscheiden. Das BVG erklärt dann das Gesetz für ungültig, leider nur für Deinen Fall, so dass das nicht allgemeinverbindlich wird. Übrigends: Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber wechseln. Dass das trotzdem gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. Solange nichts passiert, kräht da auch kein Hahn nach. Spannend wird es allerdings, wenn es Verletzte gibt oder das Haus abbrennt. Und wenn man dann noch das EVU für den Stromanschluss braucht, fragen die eben nach einer Bescheinigung eines solchen Betriebes. Und formal dürfen die Meisterbetriebe so eine auch dann nicht ausstellen, wenn sie die Anlage geprüft haben, sie müssen sie auch selbst installiert haben. Gruss Axel
keine Ahnung in welchen Baumarkt du einkaufst bei uns Kosten ein BJ Steckdoseneinsatz um die 3€ ein ABB Sicherungsautomat bei Abnahme von 10 Stück 1,7X€
@Rene Sprich doch vorab mit den in Frage kommenden Meistern über dein Vorhaben - sie werden dir ihre Randbedingungen mitteilen und zu einer Einigung kommen. Die schlechteste Idee wäre es, erstmal zu machen und dann einen Meister(betrieb) zur Anmeldung antanzen zu lassen - den kein Meister ist verpflichtet so eine Anlage abzunehmen/anzumelden und ohne gibts keinen Strom von der EVU.
Genau das werde ich jetzt auch tun. Ich wollte es ja sowieso im Dialog mit dem abnehmenden machen (evtl. mit Termin zu Begin & einmal zwischendurch) damit es da keine probleme gibt. Hätte nur gerne nen Preisrahmen abgesteckt. Aber den werde ich ja sicherlich auch durch einen Anruf erfahren. Gruß René
Rene P. schrieb: > den Termin kann ich ja so > dann nicht beeinflussen, bin aber natürlich vollzeit berufstätig). Das ist dabei dein größtes Problem, denn der Elektriker wird nicht auf dich warten.
Axel schrieb: > Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber > wechseln. Ein bestehendes defektes Betriebsmittel darfst du ohne weiteres durch ein Baugleiches ersetzen. Nur wenn du die Anlage "wesentlich" erweiterst, dann brauchst du wieder den Elektromeister, der dir die Anlage wieder erneut abnimmt.
... schrieb: > Axel schrieb: >> Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber >> wechseln. > > Ein bestehendes defektes Betriebsmittel darfst du ohne weiteres durch > ein Baugleiches ersetzen. > > Nur wenn du die Anlage "wesentlich" erweiterst, dann brauchst du wieder > den Elektromeister, der dir die Anlage wieder erneut abnimmt. Auch für Dich: Welchen Teil von "errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ? Kleiner Tip: Könnte das Auswechseln einer defekten Steckdose unter "instand gehalten" fallen ? Und von "wesentlich" steht da nun rein gar nichts. Gruss Axel
Na ja, unwesentlich erweitert heisst ja auch: Dem Wesen nach keine Erweiterung. Z.B. eine zusätzlich neue Wago-Klemme, um die Leitung aus der Dose 10cm zu verlängern damit man die Steckdose dranbekommt. Damit passt wieder alles.
Axel schrieb: > Auch für Dich: Welchen Teil von "errichtet, erweitert, geändert und > instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ? Den, den du nicht verstanden hast! Wo drauf du dich beziehst: Axel schrieb: > die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen > für den Netzanschluss und dessen Nutzung > für die Elektrizitätsversorgung in > Niederspannung" gilt einzig und allein für den Hausanschluss.
Axel schrieb: > Da steht: > "Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften > dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und > behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten > Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten > werden. > In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. > 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen > außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein > Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes > Installationsunternehmen durchgeführt werden;" Wenn du schon zitierst, solltest du auch richtig zitieren: § 13 Elektrische Anlage (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker. und was hast du an dem Satz nicht verstanden: § 13 Elektrische Anlage (2)..... "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten ." ? Wer will mag sich sein eigenes Urteil bilden: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nav/gesamt.pdf
... schrieb: > Axel schrieb: >> Auch für Dich: Welchen Teil von "errichtet, erweitert, geändert und >> instand gehalten werden." hast Du denn nicht verstanden ? > > Den, den du nicht verstanden hast! > > Wo drauf du dich beziehst: > > Axel schrieb: >> die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen >> für den Netzanschluss und dessen Nutzung >> für die Elektrizitätsversorgung in >> Niederspannung" > > gilt einzig und allein für den Hausanschluss. Ja, und §13 bezieht sich auf die elektrische Anlage dahinter. Ist das denn so schwer ? Gruss Axel
... schrieb: > Axel schrieb: >> Da steht: >> "Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften >> dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und >> behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten >> Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten >> werden. >> In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. >> 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen >> außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein >> Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes >> Installationsunternehmen durchgeführt werden;" > > Wenn du schon zitierst, solltest du auch richtig zitieren: > > § 13 Elektrische Anlage > (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und > Instandhaltung > der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist > der > Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. > > D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker. Deswegen darfst Du aber noch lange nichts selbst dran rumschrauben. Du bist allerdings dafür verantwortlich, dass da keiner dran rumfummelt, der das nicht darf. Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass Du ohne Führerschein damit fahren darfst. > > und was hast du an dem Satz nicht verstanden: > > § 13 Elektrische Anlage > (2)..... > "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen > Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der > Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten ." ? > > Wer will mag sich sein eigenes Urteil bilden: > http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nav/gesamt.pdf Guck an, endlich mal einer, der sich die Mühe macht, das mal nachzulesen. Da hast Du tatsächlich recht. Gruss Axel
>> D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker. > Deswegen darfst Du aber noch lange nichts selbst dran rumschrauben. Du > bist allerdings dafür verantwortlich, dass da keiner dran rumfummelt, > der das nicht darf. Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür > verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass > Du ohne Führerschein damit fahren darfst. Der Vergleich hinkt aber... Aber genau da ist es die gute Frage. Weil solang ich es fachgerecht mache darf ich am Auto schrauben soviel ich will. Auch als Laie. Aber zu den Änderungen habe ich nun nochmal eine Frage: Also ich werde später noch eine Garage errichten und wollte die durch einen Elektriker-freund anschließen lassen. Bräuchte ich dann (theoretisch) eine neue Abnahme? :-)
Axel Laufenberg schrieb: > Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür > verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass > Du ohne Führerschein damit fahren darfst. Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Axel Laufenberg schrieb: > Guck an, endlich mal einer, der sich die Mühe macht, das mal > nachzulesen. Da hast Du tatsächlich recht. Sei mal nicht so gönnerhaft. Möchtest wohl nur verschleiern, dass du eben unrecht hast.
es ist ja so das es in den wenigsten Fällen ein Protokoll geschweige den einen Plan über die E-Installation gibt , wenn also im Altbau nachträglich etwas installiert wird, wie will die Versicherung den nachweisen obs ein Elektriker war oder nicht. Oder wie will der Elektriker wissen obs ein Kollege oder ein Privatman war, der da was erweitert hat. Im Neubau ist es etwas schwieriger, erstens hat man ja nicht 3 verschiedene Elektrofirmen am Einfamilienhaus haben und 2tens muss man ja Handwerkerrechnungen neuerdings aufbewahren(keine Ahnugn wie lange), da könnte die Versicherung also schon rausbekommen wer das verbockt hat. Bei mir lief es so ich habe im Voraus einige Elektriker angerufen und Ihnen gesegt das ich alles selber verlegen würde und zum Schluß eine Abnahme wünsche. 2 meinten nur wenn ich das Material bei Ihnen kaufe, habe dann dankend abgelehnt und den nächsten angerufen. Wir sind jetzt so verblieben das er anschließend einen E-Check macht habe in zwischenzeitlich ein paar mal besucht und ein paar Fragen durchgesprochen z.B. Verlegezonen im Bad wegen Lichtschalter in der Nähe von Dusche und Bad, hatte da 24V vorgesehen, er meinte ist nicht nötig da es Festinstallationen sind, Steckdosen wären hingegen nicht erlaubt, kann ich mir jetzt nicht so vorstellen, ich werde da aber nur 24V für Schalter bzw. 12V für Halogen reinlegen, warscheinlich bräuchte ich bei 230V Lichtschalter > IP5X oder darf man das wirklich. Etwas suspekt finde ich auch seine Aussage das das EIB-Kabel nicht in gleichen Leerrohr laufen darf und in eine getrennte Dose oder mit Trennwand gehen muss. Naja werde die EIB-Kabel dann erst später durchziehen, wenn alles unter Dach und Fach ist. Mal schauen was mich erwartet, denke nicht das der E-Check mit 1000€ zu Buche schlägt. Jemand eine Ahnung was der alles beinhaltet? Isolationsmessungen an jeder Steckdose, Prüfen der Sicherungsautomaten, FIs(RCDs), Messung am Potentialausgleich....? Dann könnte ich mal grob über den Daumen den Zeitaufwand schätzen.
Loonix schrieb: > Axel Laufenberg schrieb: >> Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür >> verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass >> Du ohne Führerschein damit fahren darfst. > > Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Ja stimmt, der war etwas ungenau. Genau genommen, passt es besser, wenn man schreibt, dass Du als Halter des Autos dafür verantwortlich bist, dass keiner ohne Führerschein damit fährt. So wie Du als Betreiber einer E-Anlage dafür verantwortlich bist, dass da keiner dran rumfummelt, der nicht ins Installateurverzeichniss eingetragen ist. > > Axel Laufenberg schrieb: >> Guck an, endlich mal einer, der sich die Mühe macht, das mal >> nachzulesen. Da hast Du tatsächlich recht. > > Sei mal nicht so gönnerhaft. Möchtest wohl nur verschleiern, dass du > eben unrecht hast. Ich habe ja geschrieben, dass ich unrecht hatte. Und ich fand es wirklich positiv, dass hier mal einer die entsprechenden Regelungen gelesen und kommentiert hat und nicht wie anscheinend 99% der Schreiber hier nur vom Hörensagen argumentieren. Gönnerhaftes Auftreten war von mir nicht beabsichtigt. Gruss Axel
Rene P. schrieb: > Aber zu den Änderungen habe ich nun nochmal eine Frage: Also ich werde > später noch eine Garage errichten und wollte die durch einen > Elektriker-freund anschließen lassen. > Bräuchte ich dann (theoretisch) eine neue Abnahme? :-) Nein, es sei denn die vom Netzbetreiber vorzuhaltende Anschlussleistung erhöht sich. "§ 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten (2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist." Also, wenn du vor hast in der Garage einen elektrischen 20 KW-Motor zu betreiben, dann brauchst du eine neue Abnahme. Das ist im Übrigen der Fall, den ich mit "wesentlicher" Erweiterung weiter oben meinte. Allerdings muss man hier noch mal Erwähnen, dass die oben verlinkte NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) die überregionale Version ist. Jeder Netzbetreiber darf und hat sich seine eigene Version erstellt und man sollte sich die von seinem Netzbetreiber gültige Version ziehen. Achte darauf, dass du im Vorfeld schon Leerrohre für die Garage vorsiehst und in der Unterverteilung auch Platz für Sicherungsautomaten und FI-Schalter hast.
Thomas O. schrieb: > es ist ja so das es in den wenigsten Fällen ein Protokoll geschweige den > einen Plan über die E-Installation gibt , wenn also im Altbau > nachträglich etwas installiert wird, wie will die Versicherung den > nachweisen obs ein Elektriker war oder nicht. Oder wie will der > Elektriker wissen obs ein Kollege oder ein Privatman war, der da was > erweitert hat. > Das ist alles vollkommen egal, solange nichts passiert. Wenn aber die Bude abbrennt und ein paar Menschen dabei sterben, wird man schon sehr genau schauen, wie das passiert ist und wer das installiert hat, vor allem wenn sich z. B. herausstellt, dass Leitungen/Sicherungen falsch dimensioniert wurden. > Im Neubau ist es etwas schwieriger, erstens hat man ja nicht 3 > verschiedene Elektrofirmen am Einfamilienhaus haben und 2tens muss man > ja Handwerkerrechnungen neuerdings aufbewahren(keine Ahnugn wie lange), > da könnte die Versicherung also schon rausbekommen wer das verbockt hat. > Naja, das EVU muss einem den Strom anschliessen. Danach ist es egal. Gruss Axel
Axel Laufenberg schrieb: > So wie Du als Betreiber einer > E-Anlage dafür verantwortlich bist, dass da keiner dran rumfummelt, der > nicht ins Installateurverzeichniss eingetragen ist. Ähm, sorry, aber auch das ist nicht richtig. Die Eintragung ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers brauchst du nur, wenn du die Erstabnahme der Anlagen-Installation nach dem HAK (Hausanschlusskasten) beim Netzbetreiber beantragen willst. In der Regel dürfen die dann sogar den Zähler setzen und verblomben. Aber das ist vom Netzbetreiber abhängig. Ansonsten bist du als Betreiber der Anlage dafür verantwortlich, das die Anlage nur durch elektrotechnische Fachkräfte (Elektromeister, Elektrogeselle, Elektro-Ingenieure) betreut wird. Rene P. schrieb: > Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET.... Damit dürftest du die Anlage theoretisch sogar selbst erstellen und abnehmen. Dazu müsstest du für die Abnahme vorher bei deinem Netzbetreiber einen Antrag zur Eintragung in das Installateur-Verzeichnis stellen.
Rene P. schrieb: > Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET und habe 2 gelernte Elektriker als > Unterstützung die auch mit anpacken werden (gute Freunde, leider keiner > in einem entsprechenden Meisterbetrieb). Um die fachgerechte Ausführung > mache ich mir vergleichsweise wenig sorgen. > > Allerdings sitzt kein Meister mit im Boot. Das seltsame an unseren Gesetzen ist da ja, das Dir noch nicht einmal ein Freund mit Meistertiotel helfen könnte, solange der nicht zusätzlich eine Konzession für das zuständige EVU hat. :-( Gruss Harald PS: Ich finde es schon etwas seltsam, das hier über die Gefahren von 230V philosophiert wird, während ich beruflich schon an Geräten mit 20...100kV gearbeitet habe, ohne das mich einer nach irgendwelchen Befähigungen gefragt hat...
Harald Wilhelms schrieb: > Das seltsame an unseren Gesetzen ist da ja, das Dir noch nicht > einmal ein Freund mit Meistertiotel helfen könnte, solange der > nicht zusätzlich eine Konzession für das zuständige EVU hat. Falsch, siehe meinen Post davor.
Harald Wilhelms schrieb: > während ich beruflich schon an > Geräten mit 20...100kV gearbeitet habe, ohne das mich einer > nach irgendwelchen Befähigungen gefragt hat... Dann bist du sicherlich Ingenieur oder zumindest elektrotechnische Fachkraft und hast mit deinem Berufs-Abschluss die Befähigung nachgewiesen.
Nicht zwingend. Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst abnehmen. Ist leider so.
man kann ja eh nicht verhindern das jemand etwas selber macht. Da hilft man ihm eher wenn man im ein paar Suchbegriffe an die Hand gibt damit er sich selber helfen kann: Verlegeart, Strombelastung Ich habe mir als Faustformel 1,5mm² = 10 A Absicherung und 2,5mm² = 16A Absicherung gemerkt. http://www.schaltungsbuch.de/norm019.html
Oktav Oschi schrieb: > Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst > abnehmen. Welchen Teil vom Haus meinst du denn jetzt?
> Rene P. schrieb: >> Dazu gleich vorneweg: Ich bin Ing. ET.... > > Damit dürftest du die Anlage theoretisch sogar selbst erstellen und > abnehmen. Dazu müsstest du für die Abnahme vorher bei deinem > Netzbetreiber einen Antrag zur Eintragung in das > Installateur-Verzeichnis stellen. Ja, davon habe ich schon gehört möchte das aber allein schon deswegen nicht verfolgen, weil ich zwar vom Grund her die Hausinstallation versteh (wahrsch. detailreicher als mancher Gelernter), aber das "Wie man es macht und umsetzen muss" in diesem Fall das entscheidende ist. Ich bin zudem eher Telekommunikationsingenieur als Versorger. Aber gaaaanz grundstäzlich: Wo ist denn der entsprechende Gesetzestext, der mir das erlauben könnte?
Rene P. schrieb: > Aber gaaaanz grundstäzlich: Wo ist denn der entsprechende Gesetzestext, > der mir das erlauben könnte? Naja, ich habe ja geschrieben: "theoretisch" ;) Davor haben Gott und die Netzbetreiber (eigentlich heißt es Verteilnetzbetreiber, kurz VNB) natürlich einige Hürden aufgestellt: Einen direkten Gesetzestext der dir das erlaubt gibt es nicht. Die Möglichkeit muss man sich aus mehreren Gesetzen, Verordnungen und Regelungen herausziehen. Wir sind in Deutschland ! :) Die Regelungen für die Eintragung in das Installateur-Verzeichnis sind auch von VNB zu VNB unterschiedlich. Grundsätzlich arbeiten die VNB mit dem Handwerk zusammen. In der Regel brauchst du für die Eintragung in das Installateurverzeichnis eine Eintragung in der Handwerksrolle. Diese kannst du als Ingenieur aber beantragen. §7(2) HwO http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7.html Weiter wirst du ein Gewerbe nachweisen müssen und die notwendige Werkstattausrüstung. (Messgeräte z.B. mit denen du die in der VDE0100 Teil 610 geforderten Messungen durchführen darfst.) Als Beispiel ein Antrag bei der Eon: http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Partner/Installateure/Installateur-Verzeichnis/ErsteintragungStrom.pdf Zu dem Thema gibt es hier auch interessante Meinungen: http://www.buhev.de/2005/08/installateurverzeichnis.html Also in der Praxis alles nicht praktikabel. Bleibt noch der Versuch sich mit dem zuständigen Mitarbeiter des VNB vor Ort dahingehend zu verständigen, dass man die Anlage selbst installiert und der VNB die Anlage mit den dazugehörigen Messungen abnimmt.
... schrieb: > Rene P. schrieb: >> Aber gaaaanz grundstäzlich: Wo ist denn der entsprechende Gesetzestext, >> der mir das erlauben könnte? > > Naja, ich habe ja geschrieben: "theoretisch" ;) > > Davor haben Gott und die Netzbetreiber (eigentlich heißt es > Verteilnetzbetreiber, kurz VNB) natürlich einige Hürden aufgestellt: > Einen direkten Gesetzestext der dir das erlaubt gibt es nicht. Die > Möglichkeit muss man sich aus mehreren Gesetzen, Verordnungen und > Regelungen herausziehen. Wir sind in Deutschland ! :) Du brauchst da ja auch keine Gesetze. Es reicht ja, wenn die EVUs sagen: "Wenn Du Dicht nicht an unsere Regeln hälst, kriegst Du keinen Strom!" Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Es reicht ja, wenn die EVUs sagen: > "Wenn Du Dicht nicht an unsere Regeln hälst, kriegst Du keinen Strom!" Naja, genau dann sind Gesetze und Verordnungen hilfreich um den NVB in seine Schranken zu weisen. Denn nicht alles was die möchten ist auch rechtmäßig.
Thomas O. schrieb: > Mal schauen was mich erwartet, denke nicht das der E-Check mit 1000€ zu > Buche schlägt. Jemand eine Ahnung was der alles beinhaltet? > Isolationsmessungen an jeder Steckdose, Prüfen der Sicherungsautomaten, > FIs(RCDs), Messung am Potentialausgleich....? Dann könnte ich mal grob > über den Daumen den Zeitaufwand schätzen. Genau das war ja unter anderem meine Ursprungsfrage. Wenn du weißt, was du am Ende dann bezahlst wär ich für ne kurze Meldung dankbar. Nur damit ich später merke ob ich übers Ohr gehauen werde oder nicht :-)
... schrieb: > mit denen du die in der VDE0100 > Teil 610 geforderten Messungen Da muss ich mich verbessern: die Prüfungen werden nicht mehr nach DIN VDE 0100-610 durchgeführt, diese wurde durch die DIN VDE 0100-600 ersetzt. DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Beginn der Gültigkeit Diese Norm gilt ab 2008-06-01. Daneben darf DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610):2004-04 noch bis 2009-09-01 angewendet werden. Thomas O. schrieb: > Jemand eine Ahnung was der alles beinhaltet? > Isolationsmessungen an jeder Steckdose, Prüfen der Sicherungsautomaten, > FIs(RCDs), Messung am Potentialausgleich....? Durchgängigkeit der Leiter Isolationswiderstand der elektrischen Anlage Schutz durch Kleinspannung SELV, PELV oder durch Schutztrennung Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung Zusätzlicher Schutz Prüfung der Spannungspolarität Prüfung der Phasenfolge Funktionsprüfungen Prüfung des Spannungsfalls Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung
"Durchgängigkeit der Leiter" Die Prüfung der elektrischen Durchgängigkeit muss durchgeführt werden bei: a) Schutzleitern, einschließlich der Schutzpotentialausgleichsleiter über die Haupterdungsschiene und der Leiter des zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs; b) den aktiven Leitern bei ringförmigen Endstromkreisen. ANMERKUNG Ein ringförmiger Endstromkreis ist ein Endstromkreis, der ringförmig verlegt ist und an einem Punkt mit dem versorgenden Stromkreis verbunden ist. ANMERKUNG Ein höchstzulässiger Widerstandswert ist nicht vorgegeben. Der gemessene Wert sollte nicht höher sein, als jener Wert der entsprechend den Leitungsdaten (siehe Tabelle NA.4) und den üblichen Übergangswiderständen zu erwarten ist. Es ist sinnvoll, sich an den Widerstandsbelägen dieser Tabelle zu orientieren. "Isolationswiderstand der elektrischen Anlage" Der Isolationswiderstand muss zwischen den aktiven Leitern und dem mit der Erde verbundenen Schutzleiter gemessen werden. Bei dieser Prüfung dürfen die aktiven Leiter miteinander elektrisch verbunden werden. ANMERKUNG: Um den Aufwand zu reduzieren, empfiehlt es sich, vor Anschluss der elektrischen Verbrauchsmittel während der Errichtung zu messen. ANMERKUNG: Die Messung des Isolationswiderstands hat für den gesamten Stromkreis nur dann Aussagekraft, wenn alle im Stromkreis enthaltenen Schalter geschlossen sind. "Schutz durch Kleinspannung SELV, PELV oder durch Schutztrennung" Kommt in Wohnhäusern in der Regel nicht vor. Klingeltrafo evtl. "Widerstände von isolierenden Fußböden und isolierenden Wänden" Wenn die Einhaltung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, C.1, notwendig ist. In der Regel für normale Hausinstallationen uninteressant. "Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung" und "Zusätzlicher Schutz" Betrifft Sicherungen und RCDs. "Prüfung der Spannungspolarität Prüfung der Phasenfolge Funktionsprüfungen" Erklärt sich von selbst. "Prüfung des Spannungsfalls" Uninteressant für Wohnhäuser "Erstellen eines Prüfberichts über die Erstprüfung" Nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen in einer bestehenden Anlage muss ein Prüfbericht über die Erstprüfung erstellt werden. Dieser Prüfbericht muss Details des Anlagenumfangs, der durch den Bericht abgedeckt ist, zusammen mit einer Aufzeichnung über das Besichtigen und die Ergebnisse des Erprobens und Messens umfassen.
Also ich habe die Elektroinstallation in meinem Haus komplett selber gemacht. Hab das ganze mit dem Elektriker besprochen, das Material bei Ihm günstig gekauft, Er hat sich wärend dem ich installiert habe die Sache ein paar mal angeschaut. Als ich fertig war hat Er alles durchgemessen und abgenommen. Alles in allem habe ich dafür rund 500.00 Euro bezahlt (ex. Material).
Hallo, kann mich mahlzeit nur anschließen. Gekauft habe ich nicht bei dem Meister dennoch gleiche Erfahrung gemacht. Such dir einen Meisterbetrieb der in der Nähe liegt (je näher drann, um so einfacher wird es mit ich schau mal kurz rüber) und schilder Ihm dein Vorhaben. 2 gelernte Elektriker + die eigene Person Material z.B. Busch Jäger von irgendwo gekauft und der soll halt die Abnahme machen, wie er sieht. Sollte schnell und leicht geklärt sein.
Wenn ein Elektriker etwas an der Elektrik verändert, z.B. eine Solaranlage mit angeschlossen wird etc. - dann müsste doch eigentlich die gesamte Anlage durchgechekt werden, also eine komplette VDE100/101-Prüfung und ein Protokoll geben - oder nicht?
Da dann ja als Sinn und Zweck des Ganzen Euronen als Gegenleistung für die Einspeisung fließen, wird diese autarke Schaltung wohl bis zum Übergabepunkt/Zähler ins öffentliche Netz auch vom EVU für gut befunden werden müssen. Und ein Protokoll sollte es sowieso für jede Messung geben, sonst ist sie ja ziemlich wertlos.
Entschuldigt bitte, daß ich daß ich noch einmal auf die rechtliche Betrachtung zurückkomme. Ich bin nun auf diese Verordnung gestoßen die m.E. wiederum besagt, daß es eben doch nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur durchgeführt werden darf: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden AVBEltV § 12 Kundenanlage (2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Wie seht Ihr das?
Vielleicht kommst du mit diesem Link weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsanschlussverordnung
KeineAhnung schrieb: > Entschuldigt bitte, daß ich daß ich noch einmal auf die rechtliche > Betrachtung zurückkomme. > > Ich bin nun auf diese Verordnung gestoßen die m.E. wiederum besagt, daß > es eben doch nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen > Installateur durchgeführt werden darf: > > > > Wie seht Ihr das? Jein. Diese Verordnung regelt das Verhältnis zwischen EVU und Kunde, d. h. die schreiben Dir vor, an Deiner privaten E-Anlage nur eingetragene Unternehmen werkeln zu lassen. Grundsätzlich ist das nur relevant zwischen Dir und dem EVU, d. h., wenn Du Dich nicht dran hältst, können die Dir den Strom abstellen. Da aber auch der Grund für diese Einschränkung Deiner Eigentumsrechte drinsteht (um Rückwirkungen auf deren Netz zu vermeiden) müssen die Dir meiner Meinung nach auch nachweisen, dass solche Rückwirkungen bestehen, bevor sie so eine Massnahme umsetzen. Allerdings gibt es noch beliebig viele andere Gesetze/Verordnungen zu dem Thema. Das ist ein juristischer Dschungel. Deswegen ist das natürlich nur meine Meinung :-) Gruss Axel
KeineAhnung schrieb: > AVBEltV Die gilt nicht mehr. Ist durch die NAV abgelöst worden. http://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html#BJNR247710006BJNG000500000 Die von dir aufgeführte Bestimmung ist nicht mehr relevant. Es gilt §13 der NAV: unter anderem heißt es darin: "Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." Wobei dieser Satz für dich der wichtigste ist: " im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen." D.h. wenn du die Qualifikation nachweisen kannst, muss der VNB dich in das Installateurverzeichnis eintragen. Das wiederum bedingt, dass du dich in die Handwerksrolle eintragen lässt, was dir als ET-Ing. von der Handwerkskammer nicht verweigert werden kann.
War ja klar, dass das hier wieder in Paragraphenreiterei ausartet. Es gibt in Deutschland Millionen von Häusern wo kein Mensch mehr weiß wer die Hausinstallation gemacht hat und wo es auch keine Nachweise mehr gibt. Teilweise alte Häuser wo die Installation aus heutiger Sicht katastrophal ist und neuere Häuser wo alles in Ordnung ist, wo aber nie ein Elektriker drin war. Also was solls? Also welche Vorteile sollte man haben, wenn man einen Meister bestellt, obwohl man die Sache auch selber fachgerecht hinbekommt, ob alleine oder mit fachkundigen Bekannten?
lach schrieb: > Also was solls? Das du dir mal den Thread komplett durchliest, damit du überhaupt weißt worum es geht.
Die Lobby wird solange dran weiterarbeiten, bis eben alle alten Häuser 'überwacht' werden. Geld haben sie dazu genug und Zeit auch. Offensichtlich sind sie aber gerade mit noch lukrativeren Projekten zu sehr beschäftigt.
Die Lobby arbeitet da heftig dran, aber denen steht die EU im Weg. Die EU findet solche Installateursverzeichnisse gar nicht lustig, weswegen es da auch immer wieder Ärger wegen gab. So haben wir die interessante Situation, dass fast jeder, der sich bis zum EUGH durchgeklagt hat, Recht bekommen hat. Aber den Atem muss man erstmal haben. Ich habe dazu mal eine interessante Diskussion in einem anderen Forum zum Thema Trinkwasserinstallation gelesen. Da ist die Rechtslage ganz ähnlich, da gibt es auch solche Installateursverzeichnisse . Da hat sich dann ein Anwalt heftig mit den ganzen Meistern angelegt. Letztlich kam dabei raus, dass es kein Gesetz gibt, was einem die Arbeit an der eigenen Trinkwasseranlage verbietet. Zwar gibt es dutzende Verordnungen, die die Lobbies durchgedrückt haben, aber eben keine Gesetze. Und letztlich zählen nur die. Bei der Elektroinstallation sehe ich das ähnlich. Gruss Axel
Gast schrieb: Die gilt nicht mehr. Ist durch die NAV abgelöst worden. http://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR24771000... Vielen Dank dafür, war mir nicht bekannt. Jetzt kann ich ja doch selbst ran :-)
Abdul K. schrieb: > Vielleicht kommst du mit diesem Link weiter: > http://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsanschl... Das die AVBEltV nicht mehr gilt, konntest du in dem Link von Abdul nachlesen.
Für alle die es noch interssiert ich habe zu dem Teil: "Du bist ja Ingenieur also könntest du das theoretisch selber" nachgeforscht. Grundsätzlich kann man es mir nicht verwehren: - Ich trage mich in die Handwerksrolle ein (Bin ja E-Technik-Ing.) - Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen - Ich mache die Abnahme bei mir selbst Nun kommt das ABER: - Gewerbe notwendig (Habe schon Einzelunternehmen, ginge also schnell zu erweitern) - Betriebshaftpflicht notwendig (~400@ / Jahr ==> unrentabel für das Ziel) - Werkstattausrüstung muss nachgewiesen werden (Sowieso nötig, aber hätte ich geliehen ==> unrentabel für das Ziel) Und da ich nicht vor habe nebenberuflich regelmäßig als Handwerker unterwegs zu sein ist diese Idee soweit auf Eis, bis ich merke, dass niemand meine Elektroinstallation abnehmen will :-)
Rene P. schrieb: > - Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen Spätestens hier scheiterst Du, der lokale Versorger wird Dich nur mit einem Dipl.Ing. E-Tech schlicht und ergreifend nicht eintragen. Er kann weitere Nachweise von Dir verlangen, außer das abstrakte "elektrotechnische Fachkraft" Soweit ich das richtig auf die Reihe bekomme: - Als Dipl.Ing. E-Tech bist Du elektrotechnische Fachkraft - Allerdings wird davon ausgegangen, das es auch unter den elektrotechnischen Fachkräften Fachgebiete gibt und jemand auf dem einen Gebiet als "Fachkraft" gilt, auf einem ihm ungekannten aber nicht. - Wer von uns Dipl.Ing. ET hat denn nun als Studienrichtung "Installationstechnik" gewählt? Wenn ja -> Super, Du hättest das richtige Fachgebiet. - Ich beispielsweise könnte mich nach meinem Studium Fachkraft für Mikro- und Leistungselektronik nennen. Bringt mir das in Bezug Elektroinstallation was? Nein. - im Gegenteil: Ich mit dem Wissensstand eines Ingenieurs muss die notwendige Selbsterkenntnis haben, dass ich auf dem Gebiet der Installationstechnik doch im Grunde zu wenig weiß. Oder kann ich die notwendigen Normen und Regeln vorbeten? Zum Thema eintragen lassen und Gewerbe aufmachen: Ein Bekannter von mir hat das duchgezogen. Er musste allerdings dazu noch extra Prüfungen bei der Innung (??) ablegen, um so sein Wissen auf dem Fachgebiet "Installationstechnik" nachzuweisen. Er brauchte keine Kurse belegen oder Berufsjahre nachweisen. Danach ist er dem Meister gleichgestellt. Glaube ich. Nur ausbilden darf er nicht.
" Grundsätzlich kann man es mir nicht verwehren: - Ich trage mich in die Handwerksrolle ein (Bin ja E-Technik-Ing.) - Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen - Ich mache die Abnahme bei mir selbst " Für alle 3 reicht es nicht, nur Ing zu sein. Gruß Achim
Rene P. schrieb: > Und da ich nicht vor habe nebenberuflich regelmäßig als Handwerker > unterwegs zu sein ist diese Idee soweit auf Eis, bis ich merke, dass > niemand meine Elektroinstallation abnehmen will :-) Da würde ich mir keine Sorgen machen. Ein Elektriker der die Sache abnimmt ist doch schnell gefunden.
Na, dann suche die vielen Elektriker, die das tun dürfen und teile sie dem Rene mit, schon so gut wie fertig.
>Ein Elektriker der die Sache >abnimmt ist doch schnell gefunden. Da warte mal drauf, für ein paar Kröten ein leben lang den Kopf hinhalten für eine fremde Arbeit. Rene, hast Du mal versucht eine Gastrolle beim EVU zu beantragen? Ing. ET bist Du ja, also hast Du das Fachwissen. So nach dem Motto: Hiermit bitte ich um Gasteintragung für die Errichtung der E-Anlage MEINES Eigenheimes. Die Messgeräte für das Prüfprotokoll leihe ich mir von Xxy. Damit könntest Du selbst die Energiebezugsanmeldung beantragen und auch fertigmelden. Früher ging sowas. Wigbert
>Da warte mal drauf, für ein paar Kröten ein leben lang den Kopf >hinhalten für eine fremde Arbeit. Wenn der Elektriker nen Praktikanten o.ä. hat, hält er auch den Kopf dafür hin. Ausserdem ist doch die Abnahme genau dafür da, das man prüft um sicher zu sein das alles OK ist.
Das ist auch das, was ich an der Sache nicht kapiere. Solange der Meister das tut, wofür ich ihn bezahlen will (Prüfung der Installation mit allem Pipapo), muss er sich auch nicht sorgen. Ich denke mal dass er auch keine Probleme hat wenn das Haus abbrennt, solange sein Protokoll ordentlich geführt ist. Aber ich kenne mehrere Bekannte, die probleme hatten, dass ein Meister das abnimmt, solange sie nicht mindestens den Zählerkasten für fast 1000€ bei ihm gekauft haben. Kann mir gut vorstellen, dass das hier ein Regionales Problem ist.
>Ich denke mal dass er >auch keine Probleme hat wenn das Haus abbrennt, solange sein Protokoll >ordentlich geführt ist nicht ganz, denn Sichtprüfung konnte ja nicht durchgeführt werden. Die ordnungsgemäße Verlegung der Leitungen/Kabel kann ich nicht einsehen. Mein Standpunkt: Entweder Alles oder Garnichts. Kann aber jeder Meister für sich entscheiden. Wigbert
>nicht ganz, denn Sichtprüfung konnte ja nicht durchgeführt werden. >Die ordnungsgemäße Verlegung der Leitungen/Kabel kann ich nicht >einsehen. Und wenn ich dich vor Estrich & Verputzen noch einmal alles sichten lassen würde? (Ist nicht provokant gemeint. Ich versuche nur gewisse Argumente zu entkräften.)
>Und wenn ich dich vor Estrich & Verputzen noch einmal alles sichten >lassen würde? dann könnte immer noch irgend eine "pfusch"-mäßig zusammen gelötetes kabel, irgendwo eingezogen sein (in einem Panzerschlauch) (Ist nicht provokant gemeint. Ich versuche nur gewisse Argumente zu entkräften.)
Robert L. schrieb: > dann könnte immer noch irgend eine "pfusch"-mäßig zusammen gelötetes > kabel, irgendwo eingezogen sein (in einem Panzerschlauch) Kann in einem Altbau auch der Fall sein für den er auch gerade stehen muss.
Dafür hat er ja obige Versicherung, die dann auch zahlen würde wenn offensichtlich die Arbeit(Abnahme) fachgerecht durchgeführt wurde. Fachgerecht heißt ja nicht, das jedes Atom untersucht wurde - sondern hinreichend. Wer keine Arbeit macht, hat kein Risiko und keinen Verdienst....... Jetzt wollte ich sofort mit einer anderen Baustelle weitermachen, denen, die nicht arbeiten, kein Risiko haben und auch verdienen ;-)
Etrick schrieb: > " > Grundsätzlich kann man es mir nicht verwehren: > - Ich trage mich in die Handwerksrolle ein (Bin ja E-Technik-Ing.) > - Ich lasse mich in das Installateurverzeichnis des VNB eintragen > - Ich mache die Abnahme bei mir selbst > " > > Für alle 3 reicht es nicht, nur Ing zu sein. > > > Gruß > > Achim Zu Punkt 1 die Antwort von der Handwerkskammer-Braunschweig-Lüneburg-Stade auf meine Anfrage zur Eintragung als ING: Sehr geehrter Herr P., mit dem Abschluss Dipl.-Ing. (FH) Informationstechnik (E-Technik) erfüllen Sie die Vorraussetzungen um sich mit dem Elektrotechniker- Handwerk in Handwerksrolle eintragen zu lassen. Also zur Info: Es reicht also wirklich Ingenieur im E-Technik Bereich zu sein.
Rene P. lies dies mal von deren Seite richtig Antwort von der Handwerkskammer-Braunschweig-Lüneburg-Stade >...um sich mit dem Elektrotechniker-Handwerk in Handwerksrolle > eintragen zu lassen.
Dann wäre noch die Frage offen, was die Handwerkerrolle nützt, wenn man nicht beim örtlichen EVU gelistet ist. Wahrscheinlich könnte man einige Klimmzüge sparen, wenn man rechtzeitig einen örtlichen, zugelassenen Meister involviert? Es reicht ja nicht ein paar Steckdosen anzuklemmen. Es sollte auch die geforderte Meßtechnik vorhanden sein.
Ja, wenn ich Kosten und Nutzen abwäge wird nun definitiv ein ortsansässiger Meiste mit ins Boot geholt. Nur weil immer wieder von Meistern behauptet wird, dass ein Ing. nicht ohne weiteres in die Handwerksrolle kommt habe ich das zu diesem Thema noch einmal klar gestellt. Mit Eintragen in Handwerksrolle, Eintragen beim EVU und dem nötigen Werkzeug wird sich das niemals rechnen. Aber schön zu wissen, dass ich als Ing. auch als Elektrotechnik Fachkraft zähle.
oszi40 schrieb: > Dann wäre noch die Frage offen, was die Handwerkerrolle nützt, wenn man > nicht beim örtlichen EVU gelistet ist. Das ist bei rechtlich rückständigen VNBs immer noch Voraussetzung um in deren Installationsbetrieb-Liste eingetragen zu werden.
Rene P. schrieb: > Aber schön zu wissen, dass ich > > als Ing. auch als Elektrotechnik Fachkraft zähle. Das war doch klar....denn: Wer hats erfunde...? ;)
... schrieb: >> Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst >> abnehmen. Das braucht man ja nicht selbst. Das macht die Bank, die Ehefrau oder die Anwaelte ,-) citb
citb schrieb: > ... schrieb: > >>> Auch als Ingenieur darf man sich sein Haus nicht selbst > >>> abnehmen. > > > > Das braucht man ja nicht selbst. > > > > Das macht die Bank, die Ehefrau oder die Anwaelte ,-) > > > > citb Schau mal genau hin, das habe ich nicht geschrieben, sondern nur zitiert. Wenn du schon zitierst, dann mach es richtig.
>das habe ich nicht geschrieben
i-tüpferl reiter ;-)
das hat er auch nicht behauptet!
schau du halt genau
die zeilen beginnen mit
">>"
also ZWEI >
damit ist eindeutig erkennbar dass du es nur zitiert hast..
Also das Beste für denjenigen der seine Elektroinstallation selbst auführen möchte, ist wohl EWL Instakit. Die bieten Elektrobausätze mit Zähleranmeldung und Abnahme zur Selbstmontage. Der Zählerschrank wird ab Werk schpn direkt passend, für den zuständigen Stromversorger vorverdrahtet. Ebenso sind Einbauanleitung, Elektro-Verlegepläne etc. im Elektrobausatz enthalten. Auch während er Einbauphase steht einem die Meisterhotline von EWL zur Verfügung. Wenn man gewisse Arbeiten nicht selbst ausführen möchte, übernimt dies der Teilarbeitenservice von EWL. Darüber hinaus ist EWL Instakit sehr günstig, Die bieten eine sogenannte Tiefpreisgarantie, d.h. wenn man ein Angebot irgendow günstiger bekommt, kriegt man es bei EWL zum gleichen Preis abzüglich 10% Rabatt. Ich habe lange gesucht da auch ich meine Elektroinstallation selber machen wollte. Habe mit EWL Instakit die Elektroinstallation für ein 1-Familienhaus Neubau mit Wärmepumpe und Photovoltaikanlage realisiert. Bin total von EWL begeistert. Kann nur sagen wer eine kompetente Firma zur Elektro-Selbstmontage sucht ist dort gut aufgehoben. Elektromaterial ohne Service wie Hausanschluss, Baustrom, Zähleranmeldung, Einbauanleitung, Meister-Hotline etc. verkaufen kann jeder.
Lärch schrieb: > Kann nur sagen wer eine kompetente Firma > zur Elektro-Selbstmontage sucht ist dort gut aufgehoben. Elektromaterial > ohne Service wie Hausanschluss, Baustrom, Zähleranmeldung, > Einbauanleitung, Meister-Hotline etc. verkaufen kann jeder. schleich Wer äh Blindschleiche genau das war das Wort. Mal auf die Schnelle geschaut, schade das nicht die Materialpreise direkt dabei stehen. Aber man bekommt sie raus EWL elektro-wandelt.de ABB B16A 1polig: 6,35 2,71 100m NYM 3x1,5mm² 75,04 51,81 UP-Abzweigdoes 0,61 0,62 Preislich also teurer wie 0815 Internet Versand. Allerdings scheint die Abnahme Pauschal 100€(inkl. Anfahrt zu kosten. Wird also eine Mischkalkulation zu sein, in 2 Stunden bekommt man ein Haus bestimmt nicht geprüft, gerade wenn es Laien gemacht haben, wenn ich an meine ersten Abzweigdosen denke :)
Was soll denn noch groß getestet werden, wenn Putz auf den Leitungen ist und die Dosen gesetzt sind? Bei mir kam damals der Meister, hat kurz den Hausanschluss angesehen, ist alle Steckdosen/Lampenanschlüsse durch (es wurde fast ausschließlich der Personenschutz getestet) und dann war das Thema durch. Ich meine es war sogar <2 Stunden für das ganze Haus. Von daher würde ich diesen EWL Kram nicht nehmen. Auch ganz dämliche Art seine Werbung einzustellen. Der Thread lag etwas zu lange brach um das unauffällig zu machen ;)
HA schrieb: > Wird also eine Mischkalkulation zu sein, in 2 Stunden bekommt man ein > Haus bestimmt nicht geprüft, gerade wenn es Laien gemacht haben, wenn > ich an meine ersten Abzweigdosen denke :) Alles werden die wohl auch kaum auseinanderreißen. Die schauen sich vielleicht eine Dose etwas genauer an und wenn da alles Top ist, muss man nicht mehr in die anderen reinschauen. Man geht davon aus das die dann ebenso sind.
Was muss denn ein Meister bei der Abnahme alles prüfen und dokumentieren; und welche Messgeräte sind dazu wirklich notwendig/vorgeschrieben?
Nein Leute, da wird und brauch nichts geprüft werden. Man Braucht die Unterschrift eines Meisterbetriebes nur für die Beantragung des Anschlusses beim EVU, bzw der Meisterbetrieb beantragt den Anschluss. Dabei trägt der Meisterbetrieb keinerlei Haftung für die Installation, es sei denn die Installation wurde von dem Betrieb durchgeführt. Ich habe dutzende Installationen durchgeführt, als Anreiz für den Meisterbetrieb den Aufwand zu betreiben den Antrag beim EVU zu stellen, kauft man halt den Zählerkasten beim Meisterbetrieb und gut is.
Roland schrieb: > Nein Leute, da wird und brauch nichts geprüft werden. Na das lese ich in diesem Forum zum ersten mal. Sonst heist es hier immer es wäre eine Prüfung mit dazu zugelassenen Messgeräten notwendig, die nur ein Elektromeister durchführen darf.
Seb. schrieb: > Na das lese ich in diesem Forum zum ersten mal. Sonst heist es hier > immer es wäre eine Prüfung mit dazu zugelassenen Messgeräten notwendig, > die nur ein Elektromeister durchführen darf. Da siehst du mal dass das alles dummes Geschwatz der Elektrikerlobby ist. In den wenigsten Häusern gibt es ein Prüf-/Messprotokoll der Elektroinstallation und in fast allen 1 oder 2-Familienhäusern ist zumindest ein Teil der Elektroinstallation in Eigenleistung ohne Elektrofachkraft entstanden. Die EVUs wollen beim Anschluss eines Hauses eben nur eine Unterschrift einer in das Installationverzeichnis eingetragenen "Fachkraft", was meistens ein Meister ist.
Roland schrieb: > Nein Leute, da wird und brauch nichts geprüft werden. Man Braucht die > > Unterschrift eines Meisterbetriebes nur für die Beantragung des > > Anschlusses beim EVU, bzw der Meisterbetrieb beantragt den Anschluss. > > Dabei trägt der Meisterbetrieb keinerlei Haftung für die Installation, > > es sei denn die Installation wurde von dem Betrieb durchgeführt. Sorry, aber das ist absolut falsch. Man unterscheidet in: 1. Die Beantragung des Hausanschlusses. Das kann sogar der Hauseigentümer selbst machen wenn er dazu ausreichende Kenntnisse hat. 2. Die Beantragung des Zählers und die Inbetriebnahme der Elektroinstallation.Das darf nur ein zugelassener Elektro-Installations-Betrieb machen. Der zugelassene Installationsbetrieb unterschreibt folgende Erklärung und haftet damit auch dafür: Auszug aus einem Inbetriebsetzungsantrag an den VNB: "Die aufgeführte(n) Installationsanlage(n) ist/sind unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften oder Verfügungen und nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und sonstigen besonderen Vorschriften der EVO AG von mir/uns errichtet, geprüft und fertiggestellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dokumentiert. Die Anlage kann gemäß § 14 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Ziffer 3 TAB in Betrieb gesetzt werden." Quelle: http://www.evo-ag.de/media/2/D081250C/1612024210/Fertigstellungsmeldung-Strom_EVO%20neu_mit%20Logo_frei.pdf Das ist nur EIN Beispiel für einen Inbetriebsetzungsantrag. Andere VNB verlangen das gleiche. Wer letztendlich die Installation ausführt, ist egal. Aber der Installationsbetrieb der den Antrag unterschreibt haftet dafür. eli schrieb: > Da siehst du mal dass das alles dummes Geschwatz der Elektrikerlobby > ist. Der Einzige der hier Dummschwätzt bist du.
... schrieb: > 2. Die Beantragung des Zählers und die Inbetriebnahme der > Elektroinstallation.Das darf nur ein zugelassener > Elektro-Installations-Betrieb machen. > > Der zugelassene Installationsbetrieb unterschreibt folgende Erklärung > und haftet damit auch dafür: Der Installationsbetrieb kann aber nicht für Installationsarbeiten haften, die getätigt werden, nachdem er die Erklärung unterschrieben hat. Denn von diesen Arbeiten weiß er ja nichts. Deshalb lässt man vom zugelassenen Installationsbetrieb eine Minimalinstallation machen, lässt ihn unterschreiben und macht danach den Rest selber. Bei Altbau ist es ohnehin egal weil da der Anschluss ja schon benutzt wird. > Der Einzige der hier Dummschwätzt bist du. Und jetzt überlegst du dir nochmal, wer hier der Dummschwätzer ist und warum ich mir von dir solche Beleidigungen gefallen lassen sollte.
eli schrieb: > Der Installationsbetrieb kann aber nicht für Installationsarbeiten > haften, die getätigt werden, nachdem er die Erklärung unterschrieben > hat. Denn von diesen Arbeiten weiß er ja nichts. Das ist richtig. Deshalb wird er auch ein umfangreiches Protokoll anfertigen. Schon allein aus Selbstschutz. Der Installationsbetrieb ist doch nicht blöd. Der weiß doch was du vor hast.Das erkennt er doch schon allein aus den verlegten Querschnitten und aus der Anzahl der Verteilungen/Unterverteilungen. eli schrieb: > Deshalb lässt man vom > zugelassenen Installationsbetrieb eine Minimalinstallation machen, lässt > ihn unterschreiben und macht danach den Rest selber. Entsprechend der NAV §13. Absatz 2 und §19 Absatz 1 und 2, bist du als Anschlussnehmer / Anschlussnutzer der Installation verpflichtet, bei wesentlichen Änderungen der Elektroinstallation eine erneute Abnahme durchführen zu lassen. Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7430/index.htm Abgesehen davon, dass man das schon aus Selbstschutz und Vermeidung von Haftung machen lässt. eli schrieb: > Bei Altbau ist es > ohnehin egal weil da der Anschluss ja schon benutzt wird. Siehe oben gesagtes. eli schrieb: >> Der Einzige der hier Dummschwätzt bist du. > > Und jetzt überlegst du dir nochmal, wer hier der Dummschwätzer ist und > warum ich mir von dir solche Beleidigungen gefallen lassen sollte. Das ist keine Beleidigung, sondern Feststellung der Tatsache, das du hier unqualifizierte und gefährliche Äußerungen von dir gibst, die einen von der Sache her unbedarften Leser dazu verleiten können, Dinge zu tun die ihn mit einem Bein im Gefängnis stehen lassen.
@... Vielen Dank. Das scheint die erste fundierte Aussage zum Thema zu sein, die ich je gehört habe. Alle mir bekannten Elektromeister konnten mir das nicht mit Quellenangaben belegen. Bisher musste ich mir nur haltloses und unglaubwürdiges Gestammel anhören. Das lässt natürlich an der Kompetenz der meisten Elektromeister zweifeln. Auch was die VDE-Richtlinen betrifft, scheinen die Kenntnisse der meisten Elektromeister mangelhaft zu sein, besonders bei den älteren Meistern. Seit dem Meisterkurs vor x Jahren nix mehr dazu gelernt und die Hälfte wieder vergessen.
Tja, das Problem ist nur, dass die NAV keine Gesetzeskraft hat, sondern eben nur eine Verordnung ist. Der Unterschied wird daran deutlich, dass es keine Strafen gibt, wenn man sich nicht daran hält. Letzlich sind in dieser Verordnung keinerlei Sanktionen vorgesehen, wenn man nachträglich was ändert. Der Strom darf nur abgestellt werden, wenn tatsächlich Fehler vorliegen, siehe §15: (1) Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Anlage vor und, um unzulässige Rückwirkungen auf Einrichtungen des Netzbetreibers oder Dritter auszuschließen, auch nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet. Theoretisch darf also nur ein Installateursbetrieb was machen, praktisch gilt, dass solange alles in Ordnung ist, die Anlage nicht stillgelegt werden darf, womit die theoretische Anforderung ziemlich in der Luft hängt. Das ist so eine typisch politische Geschichte. Die eine Partei wollte den Handwerkszwang durchsetzen, die andere nicht, dazu kommt noch, dass das mit EU-Recht schlecht zu vereinbaren ist (Französische Elektriker dürfen nicht durch so eine Klausel aus dem deutschen Markt rausgehalten werden) und nicht zuletzt gibt es da noch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes, welches solche Vorgaben schwer macht. Also ist das Ganze so formuliert, dass sich jeder das rauslesen kann, was er will, um seine Klientel ruhig zu halten und politische Erfolge zu verkaufen. Gruss Axel
Axel schrieb: > Tja, das Problem ist nur, dass die NAV keine Gesetzeskraft hat, sondern > > eben nur eine Verordnung ist. Der Unterschied wird daran deutlich, dass > > es keine Strafen gibt, wenn man sich nicht daran hält. Naja, ganz so einfach ist es nicht. Die NAV ist eine Rechtsverordnung, die aufgrund des EnWG-Gesetzes erstellt worden ist. Dort wird diese in §18 Absatz 3 gefordert. http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30499.htm Die Verordnung mag zwar direkt keine Strafen vorsehen, aber immerhin Konsequenzen. Damit meine ich nicht nur die Maßnahmen die der VNB ergreifen kann, sondern vor allem Haftungsfragen. Die Versicherungsgesellschaft freut sich wenn die Feuerwehr feststellt, dass die Brandursache in einer fehlerhaften Elektroinstallation lag. Sie wird nachforschen wer diese Elektroinstallation durchgeführt hat. Kommt dabei raus, dass nicht zugelassene Personen diese Elektroinstallation durchgeführt haben, wird sie Entschädigungszahlungen verweigern. Wenn dann dabei noch ein Personenschaden aufgetreten ist kommen wir zum Thema Strafen. Die Staatsanwaltschaft wird auch nachforschen wer für die fehlerhafte Elektroinstallation verantwortlich ist. Letztendlich wird dann der Hausbesitzer oder Vermieter/Mieter dafür wegen Körperverletzung gerade stehen müssen, wenn er nicht nachweisen kann, dass diese Elektroinstallation durch zugelassene Fachleute durchgeführt wurde.
... schrieb: > Die Verordnung mag zwar direkt keine Strafen vorsehen, aber immerhin > Konsequenzen. > Damit meine ich nicht nur die Maßnahmen die der VNB ergreifen kann, > sondern vor allem Haftungsfragen. > > Die Versicherungsgesellschaft freut sich wenn die Feuerwehr feststellt, > dass die Brandursache in einer fehlerhaften Elektroinstallation lag. > Sie wird nachforschen wer diese Elektroinstallation durchgeführt hat. > Kommt dabei raus, dass nicht zugelassene Personen diese > Elektroinstallation durchgeführt haben, wird sie Entschädigungszahlungen > verweigern. Das ist so eine Geschichte, die immer gerne genannt wird, für die ich aber noch nirgends ein Urteil gefunden habe, in dem tatsächlich rechtskräftig aufgrund einer solchen Ursache eine Schadensregulierung verweigert worden wäre. Soweit ich das beurteilen kann, kann die Versicherung allenfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern. Das man u. U. nach einer Verordnung nicht an der Elektrik schrauben darf, reicht dafür wohl nicht aus. Dazu müsste man wohl richtig in die Sch... gegriffen haben, und z. B. eine 230V Verdrahtung mit Telephonkabeln gemacht haben (so wie mein Nachbar). Meine Gebäudeversicherung schliesst sogar grobe Fahrlässigkeir als Verweigerungsgrund aus, somit würde nur noch Vorsatz bleiben. Ich müsste also den Fehler mit Absicht und wider besseres Wissen eingebaut haben. > Wenn dann dabei noch ein Personenschaden aufgetreten ist kommen wir > zum Thema Strafen. Die Staatsanwaltschaft wird auch nachforschen wer für > die fehlerhafte Elektroinstallation verantwortlich ist. Letztendlich > wird dann der Hausbesitzer oder Vermieter/Mieter dafür wegen > Körperverletzung gerade stehen müssen, wenn er nicht nachweisen kann, > dass diese Elektroinstallation durch zugelassene Fachleute durchgeführt > wurde. Das ist jetzt aber nichts besonderes. Das Problem hat der Handwerker übrigens genauso und das hat man auch, wenn man mit dem Auto falsch abbiegt und einen Fussgänger übersieht. Spannend wäre hier, ob die normale Haftpflichtversicherung sowas zahlt oder verweigert. Wobei hier wieder das Thema grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt. Man sollte also im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Anlage i. O. ist und den Regeln der Technik entspricht. Das ist aber auch kein Hexenwerk. Mal davon abgesehen, dass mir tatschlich die Gesundheit meiner Familie am Herzen liegt und ich deswegen keinen fremden Elektriker ins Haus lasse. es nützt mir nämlich nichts, wenn der eine Haftpflichtversicherung hat und mein Kind tot ist, weil der gepfuscht hat. Und nachdem ich im Studium in einigen Elektrikerbuden gearbeitet habe, sehe ich das Qualitätsniveau im Handwerk als stark verbesserungsfähig an. Gruss Axel
Wenn ich sehe, welche Pfeifen die Elektrikermeisterprüfung bestanden haben, mache ich meine Installationen lieber selber obwohl ich nur Ingenieur bin. Ich behaupte dabei nicht, alle Normen bis ins Detail zu kennen, aber besser als die meisten Elektromeister kriege ich es sicher auf die Reihe, auch ohne jemals eine praktische Ausbildung genossen zu haben. So schwer und umfangreich sind die relevanten Kenntnisse dazu nicht.
Na ja, die tägliche Erfahung bringt schon einiges. Da sind die ausgebildeten Elektriker klar im Vorteil. Aber von der reinen Schaltungstechnik ist die 230V Verkabelung natürlich recht einfach, das stimmt schon.
Axel Laufenberg schrieb: > Das ist so eine Geschichte, die immer gerne genannt wird, für die ich > > aber noch nirgends ein Urteil gefunden habe, in dem tatsächlich > > rechtskräftig aufgrund einer solchen Ursache eine Schadensregulierung > > verweigert worden wäre. Soweit ich das beurteilen kann, kann die > > Versicherung allenfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit die Zahlung > > verweigern. Exakt so wie Du es beschreibst ist es auch. Das Märchen, das Versicherungen nicht zahlen in solchen Fällen trifft nur bei grober Fahrlässigkeit zu. Also z.B. bei dem von genannten Beispiel mit falschem Material. Wenn dagegen Standardmaterial verwendet wurde, interessiert es nicht für die Regulierung, ob das NYM im Baumarkt oder vom Fachhandwerker kam. Und 20 Jahre nach einem Eigneneinbau fragt keine Versicherung, ob da ein Beleg für einen Einbau durhc Fachhandwerker vom Häuslesbesitzer vorgelegt werden kann. Und auch nach einem Brand kommt im Zweifelsfall schlicht ein Sachverständiger, der sich die Reste anschaut. Und da ist in dne Resten ziemlich gut erkennbar, ob zumindest grundsätzlich korrekt gearbeitet wurde. Die Zahlung durch die Versicherung mag sich zwar verzögern (das ist ja immer beliebt), aber verweigert wird sie nicht. Aber klar, die Mär von Versicherung zahlt nicht kommt halt in jeglichen Foren immer wieder gut. Ist halt ne "urban legend".
Axel Laufenberg schrieb: > Mal davon abgesehen, dass mir tatschlich die Gesundheit > meiner Familie am Herzen liegt und ich deswegen keinen fremden > Elektriker ins Haus lasse. es nützt mir nämlich nichts, wenn der eine > Haftpflichtversicherung hat und mein Kind tot ist, weil der gepfuscht > hat. Und nachdem ich im Studium in einigen Elektrikerbuden gearbeitet > habe, sehe ich das Qualitätsniveau im Handwerk als stark > verbesserungsfähig an. 100% Zustimmung!
A.Max S. schrieb: > Wenn dagegen Standardmaterial verwendet wurde, interessiert es nicht für > die Regulierung, ob das NYM im Baumarkt oder vom Fachhandwerker kam. Wo soll da auch ein qualitativer Unterschied bei genormter Standardware sein?
A.Max S. schrieb: > Die Zahlung durch die Versicherung mag sich zwar verzögern (das ist ja > immer beliebt), aber verweigert wird sie nicht. > > Aber klar, die Mär von Versicherung zahlt nicht kommt halt in jeglichen > Foren immer wieder gut. Ist halt ne "urban legend". Wenn du so viel Vertrauen in die Versicherungen hast, könntest ja DU so eine Versicherung anbieten: Brandversicherung für Häuser mit selbstgestrickter Elektrik. Dass Versicherungen nicht zahlen ist Grundlage des Geschäftsmodells und Basis zur Renditesteigerung. Warum sollte eine Versicherung etwas zahlen, bei dem sie sich wie auch immer davor drücken kann?
Rene P. schrieb: > Aber ich kenne mehrere Bekannte, die probleme hatten, dass ein Meister > das abnimmt, solange sie nicht mindestens den Zählerkasten für fast > 1000€ bei ihm gekauft haben. Kann mir gut vorstellen, dass das hier ein > Regionales Problem ist. Dann setz es doch bei myhammer mal rein und warte ob sich jemand meldet. Vielleicht findet sich ja eine polnische Fachkraftfirma, die dir die Anlage on the fly abnimmt.
J. Ad. schrieb: > A.Max S. schrieb: > >> Die Zahlung durch die Versicherung mag sich zwar verzögern (das ist ja >> immer beliebt), aber verweigert wird sie nicht. >> >> Aber klar, die Mär von Versicherung zahlt nicht kommt halt in jeglichen >> Foren immer wieder gut. Ist halt ne "urban legend". > > Wenn du so viel Vertrauen in die Versicherungen hast, könntest ja DU so > eine Versicherung anbieten: Brandversicherung für Häuser mit > selbstgestrickter Elektrik. > > Dass Versicherungen nicht zahlen ist Grundlage des Geschäftsmodells und > Basis zur Renditesteigerung. Warum sollte eine Versicherung etwas > zahlen, bei dem sie sich wie auch immer davor drücken kann? Zeige mir doch mal ein Urteil, wo die Versicherung rechtskräftig nicht zahlen musste, weil die Elektroinstallation nicht vom E-Meister gemacht wurde. Würde mich wirklich interessieren. Gruss Axel
J. Ad. schrieb: > Vielleicht findet sich ja eine polnische Fachkraftfirma, die dir die > > Anlage on the fly abnimmt. Idealerweise : durch schlichten email Wechsel, das optimiert die Kosten weil niemand vor Ort kommen muß. SCNR.
Was habt ihr gegen Polnische Fachfirmen?
Axel schrieb: > Übrigends: Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber > wechseln. Dass das trotzdem gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. > Solange nichts passiert, kräht da auch kein Hahn nach. Spannend wird es > allerdings, wenn es Verletzte gibt oder das Haus abbrennt. > > Und wenn man dann noch das EVU für den Stromanschluss braucht, fragen > die eben nach einer Bescheinigung eines solchen Betriebes. Und formal > dürfen die Meisterbetriebe so eine auch dann nicht ausstellen, wenn sie > die Anlage geprüft haben, sie müssen sie auch selbst installiert haben. Formal darf man auch keine Computer aus einzelnen Peripheriekomponenten selbst zusammenbauen, weil man dabei gegen die CE Kennzeichnung verstößt. Das das aber millionenfach gemacht wird in Deutschland, das steht auf einem ganz anderen Blatt und die Computerläden die sich daran eine goldene Nase verdienen schweigen natürlich darüber.
Rene P. schrieb: >>> D.H. ich als Besitzer bin verantwortlich und nicht der Elektriker. >> Deswegen darfst Du aber noch lange nichts selbst dran rumschrauben. Du >> bist allerdings dafür verantwortlich, dass da keiner dran rumfummelt, >> der das nicht darf. Das ist wie bei einem Auto. Als Halter bist Du dafür >> verantwortlich, dass das Auto TÜV hat, d. h. aber noch lange nicht, dass >> Du ohne Führerschein damit fahren darfst. > > Der Vergleich hinkt aber... > Aber genau da ist es die gute Frage. Weil solang ich es fachgerecht > mache darf ich am Auto schrauben soviel ich will. Auch als Laie. Am Bremssystem darfst du als Laie gar nichts machen.
Axel schrieb: > Man darf formal in Deutschland keine Steckdose selber wechseln. Aber selbstverständlich darf man, Instandhaltung nach dem verplombten Zähler ist natürlich zulässig ohne im Installateurverzeichnis zu stehen und ohne Fachkraft zu sein. Platinenbohrer schrieb: > Formal darf man auch keine Computer aus einzelnen Peripheriekomponenten > selbst zusammenbauen, weil man dabei gegen die CE Kennzeichnung verstößt. Natürlich darf ich, und das Gerät auch einschalten und benutzen, weil einerseits (Sonderregel) die Komponenten schon CE haben und darüberhinaus das Gerät nicht gewerblich in Verkehr gebracht wird, also sogar 2 Gründe von denen schon einer reicht. Platinenbohrer schrieb: > Am Bremssystem darfst du als Laie gar nichts machen. Aber selbstverständlich darf ich, das Gesetz spricht von "geeigneter Person", geeignet ist wer es kann, und ich mache es auch weil mir mein Leben lieb ist und ich solche Sachen lieber selbst kontrolliere statt mich auf KFZ*Deppen zu verlassen. Was laufen hier alles für ängstliche Memmen rum. Oder ist das alles absichtliche Desinformation damit die Arbeit teure Firmen bekommen?
German Angst scheint regional bedingt ;-)
Wenn dieser Zombie-Thread schon wieder ausgegraben wird, mal etwas praktisches: Wenn man sich gleich am Anfang eine Zähleranschlusssäule (mit Zähler und Hauptsicherung) auf die Grundstücksgrenze setzen und daran den Baustrom anklemmen lässt, fragt niemand mehr später nach wenn der Baustromkasten durch das Haus selbst abgelöst wird ... Ein weiterer Vorteil ist, dass der Energieversorger das Haus nie von innen zu sehen bekommt.
Das ist aber Regional unterschiedlich. Nicht jeder VNB soetwas an.
man oh man, Anschlußsäule irgendwann wird die aber wieder demontiert abgebaut oder mitgenommen > Baustromkasten, denn Baustrom gibt es darüber nämlich nicht, und der ist teurer als der dann fest installt. Zählerstrom, und den muß eine Fach-Fa. beantragen usw. usf. @ MaWin, du bist einfach wieder mal der Größte > SelfMadeMan ! so wenig Kohle weil du alles selber machen mußt, oder nur keine wirkl. tauglichen sozialen Kontakte zu den richtigen Leuten? auch ich vergaß ja schon wieder, mit dem Eli hast du es ja schon verschi..en, wird dann mit den Kfzlern das Gleiche sein, liegt dann aber wohl eher an dir, als an den anderen?
Mann, o, Mann, Elo, das nennt sich Strom-Hausanschlusssäule nach VDE-AR-N-4102: "Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung". Die wird nicht mehr > demontiert abgebaut oder mitgenommen Es gibt Variante 1: mit Hausanschlusskasten (NH00) und Variante 2: mit Sammelschienensystemen (L1,L2,L3,PEN)
Also, kommen wir jetzt mal zum Endergebnis: Ingenieur - weiss alles Techniker - kann alles Meister - darf alles Alles geklärt, der Fred kann geschlossen werden!
Zumindest die letzte Aussage stimmt.
@ Wolf , wie sich was nennt und aussieht ist mir klar, dir aber wahrscheinlich nicht wann etwas wie errichtet wird, und wie das genutzt werden darf! eine prov. Baustromverteilung, und um die geht es bei jedem Bau am Anfang, kommt ganz schnell wieder zum Ende der Bautätigkeit wech, daraus wird dann eventuell wenn die Zuleitung dann fertisch ist die Hausanschlußsäule, oder die Zuleitung muß noch als Kabeltrasse herangeführt werden. Aber hau mir ruhig deine Zahlen- und Buchstabenwürfel um die Ohren ... ;-)
Platinenbohrer schrieb: > Formal darf man auch keine Computer aus einzelnen Peripheriekomponenten > selbst zusammenbauen, weil man dabei gegen die CE Kennzeichnung > verstößt. Privat? Ohne Veräußerungsabsicht? Aber sicher darf man das.
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