Hallo, Ich war jetzt 1,5 Jahre befristet bei einem Arbeitgeber angestellt, und habe nun einen neuen Job. Zwar beim selben Chef, aber bezahlt aus einer anderen Geldquelle (Uni). Ich habe ein Arbeitszeugnis verlangt, aber bekomme keines, mit der Ausrede, der Chef sei zu beschäftigt. Zudem will ich ihm nicht unbedingt auf die Nase binden, dass ich mich mal ganz unverbindlich außerhalb bewerbe (nur so zum Spaß, vielleicht findet man ja was Nettes...). Gibt es irgendeine Frist in der die mir das Zeugnis geben müssen?
Hallo, wenn der Chef "keine Zeit" hat, mach ihm den Vorschlag, dass du es selbst schreibst. Er brauchts dann nur zu unterschreiben - so viel Zeit wird auch ein "Mister Wichtig" haben.
Dein AG ist verpflichtet ein Zeugnis auszustellen. Wenn er sich auf den durchaus interessanten Vorschlag von Marvin M. einlässt, kannst du noch mit der Juristenkeule drohen.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2264070: > Was heißt hier verplichtet, wenn er keine Lust hat eins auszustellen hat > er eben keine Lust. Willst du deswegen vor Gericht ziehen? Was sonst? Noch ist das ein Rechtsstaat und keine Anarchie. > Du bist doch noch in der Firma? Besorge dir Briefpapier mit dem > Firmenlogo > und mache dir dein Arbeitszeugnis selbst. Das sind die Besten! Oder die schlechtesten, weil man gleich sieht wer der Verfasser ist. An einen Briefbogen mit Firmenlogo wird der TO wohl nicht ran kommen und wenn doch, könnte das schnell missinterpretiert und zur fristlosen Kündigung führen. Mike Strangelove schrieb: > Gibt es irgendeine Frist in der die mir das Zeugnis geben müssen? Die Frist die du vorgibst(2-3 Wochen, höchstens einen Monat Verjährung ist glaube ich drei Jahre), bei der sich dein Arbeitgeber nach fruchtlosen verstreichen in Verzug befindet mit der Konsequenz, ihn dann erfolgreich verklagen zu können. Ohne Fristsetzung hätte das nämlich keinen Erfolg, weil auch dein Chef Rechte hat, die zu beachten sind, nämlich ihm Gelegenheit zu geben, sich wohl zu verhalten.
Michael S. schrieb: > Oder die schlechtesten weil man gleich sieht wer der Verfasser > > ist. An einen Briefbogen mit Firmenlogo wird der TO wohl nicht > > ran kommen und wenn doch könnte das schnell missinterpretiert > > und zur fristlosen Kündigung führen. hat nicht vor kurzem ein Gericht festgestellt, dass selbst das fälschen der Unterschrift des Chefs auf einem Arbeitszeugnis kein dienstliches Vergehen ist und somit keine Kündigung rechtfertigt?
Martin Schwaikert schrieb: > Dein AG ist verpflichtet ein Zeugnis auszustellen. Wenn er sich auf den > durchaus interessanten Vorschlag von Marvin M. einlässt, kannst du noch > mit der Juristenkeule drohen. Vorher würde ich mich aber noch an den Betriebs-/Personalrat wenden. Gruss Harald
Zuckerle schrieb im Beitrag #2264156: > Korrekturmaßnahmen an Arbeitszeugnissen sind keine Urkundenfälschung, da > es sich bei einem Arbeitszeugnis nicht um ein rechtsverbindliches > Dokument, > sprich Urkunde, handelt. Quelle? Oder nur Wunschdenken von dir?
> befristet bei einem Arbeitgeber angestellt
Wenn die Befristung ausläuft, braucht man keine Kündigung.
In einer ordenltlichen Firma bekommt man auch ein Zeugnis. Eine
Nachfrage, was da so üblich ist, kann nicht schaden. Betriebsrat und
Personalstelle sind auch Ansprechpartner für Nachfragen. Allerdings wird
ein unfreundlicher Chef selten ein freundliches Zeugnis schreiben. Etwas
selbst schreiben und vorlegen könnte die Sache zwar erleichtern, aber
wer nicht jeden Tag Zeugnisse schreibt, kann auch viel falsch machen.
Meine harmlose Lösung wäre: dem Chef einen Termin setzen und fragen wie
Du ihn dabei unterstützen kannst.
Rudi Radlos schrieb: > Etwas > selbst schreiben und vorlegen könnte die Sache zwar erleichtern, Aber der Arbeitgeber ist an diesen Vorschlag nicht gebunden und kann trotzdem auf der Grundlage des Vorschlags ein deutlich schlechteres Zeugnis schreiben und muss dann auch keine zwei Nachbesserungsversuche dann erdulden weil ja ein Skript von dir vorliegt. Ausgetrickst biste dann. Wenn man selbst am Entwurf beteiligt war könnte eine Klage auf ein ordentliches Zeugnis problematisch bis unmöglich sein. Besser man überlässt das dem Arbeitgeber allein und wenn es nicht gefällt braucht man nur zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen bevor man auf ein gutes Zeugnis klagen kann. Im Zweifel würde ich das aber mit einem Anwalt abklären. Angeblich soll man sogar 30Jahre Anspruch auf ein Zeugnis haben, aber ob das überhaupt stimmt und pragmatisch ist kann ich nicht sagen.
Mike Strangelove schrieb: > bekomme keines, mit der Ausrede, der Chef sei zu beschäftigt. Zudem will Hast du direkt den Chef gefragt, bzw. kam die Antwort direkt von ihm? Wenn nicht, würde ich ihn doch nochmal persönlich fragen. Vielleicht hat da nur jemand zu voreilig gehandelt.
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