Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitgeber verweigert Arbeitszeugnis


von Mike S. (drseltsam)


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Hallo,

Ich war jetzt 1,5 Jahre befristet bei einem Arbeitgeber angestellt, und 
habe nun einen neuen Job. Zwar beim selben Chef, aber bezahlt aus einer 
anderen Geldquelle (Uni). Ich habe ein Arbeitszeugnis verlangt, aber 
bekomme keines, mit der Ausrede, der Chef sei zu beschäftigt. Zudem will 
ich ihm nicht unbedingt auf die Nase binden, dass ich mich mal ganz 
unverbindlich außerhalb bewerbe (nur so zum Spaß, vielleicht findet man 
ja was Nettes...).
Gibt es irgendeine Frist in der die mir das Zeugnis geben müssen?

von Marvin M. (Gast)


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Hallo,

wenn der Chef "keine Zeit" hat, mach ihm den Vorschlag, dass du es 
selbst schreibst. Er brauchts dann nur zu unterschreiben - so viel Zeit 
wird auch ein "Mister Wichtig" haben.

von Martin S. (sirnails)


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Dein AG ist verpflichtet ein Zeugnis auszustellen. Wenn er sich auf den 
durchaus interessanten Vorschlag von Marvin M. einlässt, kannst du noch 
mit der Juristenkeule drohen.

von Michael S. (technicans)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2264070:
> Was heißt hier verplichtet, wenn er keine Lust hat eins auszustellen hat
> er eben keine Lust. Willst du deswegen vor Gericht ziehen?
Was sonst? Noch ist das ein Rechtsstaat und keine Anarchie.
> Du bist doch noch in der Firma? Besorge dir Briefpapier mit dem
> Firmenlogo
> und mache dir dein Arbeitszeugnis selbst. Das sind die Besten!
Oder die schlechtesten, weil man gleich sieht wer der Verfasser
ist. An einen Briefbogen mit Firmenlogo wird der TO wohl nicht
ran kommen und wenn doch, könnte das schnell missinterpretiert
und zur fristlosen Kündigung führen.

Mike Strangelove schrieb:
> Gibt es irgendeine Frist in der die mir das Zeugnis geben müssen?

Die Frist die du vorgibst(2-3 Wochen, höchstens einen Monat
Verjährung ist glaube ich drei Jahre), bei der sich dein
Arbeitgeber nach fruchtlosen verstreichen in Verzug befindet
mit der Konsequenz, ihn dann erfolgreich verklagen zu können.
Ohne Fristsetzung hätte das nämlich keinen Erfolg, weil auch
dein Chef Rechte hat, die zu beachten sind, nämlich ihm
Gelegenheit zu geben, sich wohl zu verhalten.

von asdf (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Oder die schlechtesten weil man gleich sieht wer der Verfasser
>
> ist. An einen Briefbogen mit Firmenlogo wird der TO wohl nicht
>
> ran kommen und wenn doch könnte das schnell missinterpretiert
>
> und zur fristlosen Kündigung führen.

hat nicht vor kurzem ein Gericht festgestellt, dass selbst das fälschen 
der Unterschrift des Chefs auf einem Arbeitszeugnis kein dienstliches 
Vergehen ist und somit keine Kündigung rechtfertigt?

von Harald Wilhelms (Gast)


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Martin Schwaikert schrieb:
> Dein AG ist verpflichtet ein Zeugnis auszustellen. Wenn er sich auf den
> durchaus interessanten Vorschlag von Marvin M. einlässt, kannst du noch
> mit der Juristenkeule drohen.

Vorher würde ich mich aber noch an den Betriebs-/Personalrat wenden.
Gruss
Harald

von Michael S. (technicans)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2264156:
> Korrekturmaßnahmen an Arbeitszeugnissen sind keine Urkundenfälschung, da
> es sich bei einem Arbeitszeugnis nicht um ein rechtsverbindliches
> Dokument,
> sprich Urkunde, handelt.

Quelle? Oder nur Wunschdenken von dir?

von Rudi Radlos (Gast)


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> befristet bei einem Arbeitgeber angestellt

Wenn die Befristung ausläuft, braucht man keine Kündigung.

In einer ordenltlichen Firma bekommt man auch ein Zeugnis. Eine 
Nachfrage, was da so üblich ist, kann nicht schaden. Betriebsrat und 
Personalstelle sind auch Ansprechpartner für Nachfragen. Allerdings wird 
ein unfreundlicher Chef selten ein freundliches Zeugnis schreiben. Etwas 
selbst schreiben und vorlegen könnte die Sache zwar erleichtern, aber 
wer nicht jeden Tag Zeugnisse schreibt, kann auch viel falsch machen.

Meine harmlose Lösung wäre: dem Chef einen Termin setzen und fragen wie 
Du ihn dabei unterstützen kannst.

von Michael S. (technicans)


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Rudi Radlos schrieb:
> Etwas
> selbst schreiben und vorlegen könnte die Sache zwar erleichtern,

Aber der Arbeitgeber ist an diesen Vorschlag nicht gebunden und
kann trotzdem auf der Grundlage des Vorschlags ein deutlich
schlechteres Zeugnis schreiben und muss dann auch keine zwei 
Nachbesserungsversuche dann erdulden weil ja ein Skript von dir
vorliegt. Ausgetrickst biste dann.
Wenn man selbst am Entwurf beteiligt war könnte eine Klage auf ein
ordentliches Zeugnis problematisch bis unmöglich sein.
Besser man überlässt das dem Arbeitgeber allein und wenn es nicht
gefällt braucht man nur zwei Nachbesserungsversuche hinnehmen
bevor man auf ein gutes Zeugnis klagen kann.
Im Zweifel würde ich das aber mit einem Anwalt abklären.
Angeblich soll man sogar 30Jahre Anspruch auf ein Zeugnis haben,
aber ob das überhaupt stimmt und pragmatisch ist kann ich nicht sagen.

von Hick-Hacker (Gast)


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Mike Strangelove schrieb:
> bekomme keines, mit der Ausrede, der Chef sei zu beschäftigt. Zudem will

Hast du direkt den Chef gefragt, bzw. kam die Antwort direkt von ihm? 
Wenn nicht, würde ich ihn doch nochmal persönlich fragen. Vielleicht hat 
da nur jemand zu voreilig gehandelt.

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