Hallo, Vor 2-3 Wochen habe ich noch ohne Kommentar NaPs (Seno Feinätzkristal) bei Conrad geholt, vor 2 Tagen außerdem FE-III-Cl. Heute will ich weiteres NaPs nachkaufen, und der Verkäufer meint auf einmal, dass das ohne Sachkundeprüfung nicht mehr ginge, und im übrigen das von nun an für alle Ätzmittel gelte. Laut Verkäufer sei dafür irgendein neues EU-Gesetz verantwortlich (hat sich da was getan in den letzten Monaten?). Bei Conrad findet man nicht bei allen Produkten den Hinweis, jedoch bei z.B. "Proma Natriumpersulfat Inhalt 1 kg": "Nach § 3 (2) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die Abgabe dieses Produktes (Gefahrbezeichnung O Brandfördernd) nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. Mit der Abgabe dürfen nur Personen beauftragt werden, die zuverlässig sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschrift belehrt werden; die Belehrung muss schriftlich bestätigt werden." Ich habe versucht dazu was zu finden, Bei (*) meine ich eher was anderes zu lesen als das, was obiges Zitat behauptet, leider bisher keine neueren Beiträge dazu im Forum. Der Verkäufer schien sich seiner Aussage recht sicher, hat sofort bei Nachfrage des NaPs abgewiegelt, als ob es bei Conrad ein Memo oder eine Betriebsanweisung gegeben hätte, falls das so ist sollte es in den letzten Tagen/Wochen öfters bei Nutzern des Forums ähnliche Erfahrungen gegeben haben? (*) http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/
Könnte sein, dass das die Abgabe von größeren Mengen betrifft .Außerdem habe ich vom Conrad Personal die Aussage ...man würde das ganze Zeug rund um die Herstellung von Leiterplatten mangels Nachfrage eh bald aus dem Sortiment nehmen. Da gibts doch diese Läden wo alles nur einen Euro kostet...fast gleiches Sortiment ...alles was die Welt nicht braucht.
herbert schrieb: > man würde das ganze Zeug > rund um die Herstellung von Leiterplatten mangels Nachfrage eh bald aus > dem Sortiment nehmen. Dann wird es langfristig aber nciht nur bei C***** bleiben, ich denke, dass dann irgendwann auch Distributoren wie R''''''t und andere nachziehen werden, oder wie seht ihr das? Bei den großkundendistributoren wie Fa°°ell und andere gab es das soweit ich weiß auch noch nie im Angebot...
Peterheinzkarl (GAST) schrieb: > Bei den > großkundendistributoren wie Fa°°ell und andere gab es das soweit ich > weiß auch noch nie im Angebot... Vermutlich weil Grosskunden sowas beim Chemiehaendler kaufen. citb
Moritz E. schrieb: > EU-Gesetz verantwortlich (hat sich da was getan in den letzten > Monaten?). hat bestimmt mit den Anschlägen in Norwegen zu tun. Du könntest ja aus dem Zeug eine Bombe basteln...
Sollte man da jetzt noch schnell auf Vorrat kaufen, solange es noch irgendwo für Privatleute geht?
Ottokar R. schrieb: > hat bestimmt mit den Anschlägen in Norwegen zu tun. Du könntest ja aus > dem Zeug eine Bombe basteln... Mit dem Argument müßte man auch sämtliche Mobilfunknetze abschalten, weil die eine perfekte Infrastruktur bilden, um an fast jedem Punkt der zivilisierten Welt einen Sprengsatz aus der Ferne zu zünden.
Versucht es mal in der Apotheke. Die können so etwas bestellen. Man braucht nur einen plausiblen Grund wofür man es benutzen möchte.
Conrad war schon immer etwas merkwürdig bei solchen Sachen. Da konnte man auch bestimmte Bausätze nur mit Amateurfunklizenz kaufen. Aber für Bastler ist doch Conrad eh seit den 1990gern nichts mehr, nach dem die total durch gedreht sind. Im Zweifelsfall würde ich einfach in die nächste Apotheke gehen, da gibts das Zeug sicherlich auch.
Ja, C hat bei den Ätzmitteln jetzt so einen Zusatz (gemäß Chemikalienverbotsverordnung...) stehen. Bei Reichelt steht sowas noch nicht. Naja, da werde ich bei der nächsten Bestellung mal was auf Reserve mitbestellen. Wie lange hält sich das Pulver eigentlich?
Ich hab das angesprochene Gesetz mal gelesen, da steht doch nur dass der VERKAEUFER einen Sachkundenachweis braucht und der Käufer sich ausweisen und volljaehrig sein muss? Oder versteh ich das miss...?
Ottokar R. schrieb: > Moritz E. schrieb: >> EU-Gesetz verantwortlich (hat sich da was getan in den letzten >> Monaten?). > > > hat bestimmt mit den Anschlägen in Norwegen zu tun. Du könntest ja aus > dem Zeug eine Bombe basteln... Quatsch, so schnell arbeitet die EU doch nicht dass es da jetzt schon eine Gesetzesänderung geben könnte.
Die zitierte Verordnung wurde Ende 2010 zuletzt geändert, wenn man den Dokumenten im Netz trauen kann. Zudem wird das Natriumpersulfat nicht explizit erwähnt. Bin kein Jurist, vielleicht kann man die allgemeinen Aussagen über brandfördernde Stoffe so weit auslegen, aber das scheint mir weit hergeholt. Es wäre interessant zu wissen, wie andere Versender sich verhalten. Sollte tatsächlich langfristig weder Natriumpersulfat noch Eisen-III-chlorid problemlos erhältlich sein, ist das ziemlich bedenklich, denn dann werden die Bastler wieder alle mit Salzsäure (an jeder Ecke zu haben) und Wasserstoffperoxid (bis 12% nach wie vor legal) ätzen, obwohl das viel gefährlicher für die eigene Gesundheit ist.
Ich habe mich ehrlich gesagt aber schon häufiger gefragt, wie die Zukunft für den Elektronik-Bastler aussehen wird. Die meisten bedrahteten Bauteile werden durch SMD's ersetzt, und diese dann so klein, dass man sie manuell kaum händeln kann. Ich habe ja nichts gegen SMD, aber neulich ist mein Beschleunigungssensor gekommen, wo ich mich jetzt Frage, wie ich den einlöten soll. Und wie ich so feine Leiterzüge hinbekomme. Wenn bald alle Bauteile so aussehen, wird es bald extrem schwierig. Gerade die Anfänger, die erstmal mit DIP-Gehäusen arbeiten möchten , sind dann vergebens auf der Suche nach einen "normalen" µC...
"Wie lange hält sich das Pulver eigentlich?" Da stellt sich vielmehr die Frage wieviel man im Interesse der eigenen Sicherheit von einem in der Tat brandfoerdernden Stoff lagern will/sollte (Versicherung!).
> Keine Abgabe von NaPs an Privatpersonen bei Conrad mehr?
Willkommen im Land der Fahrradhelme und Überversicherungen.
Hallo, habe das selten so kurz und prägnant gelesen. Hans leider hast du es genau auf den Punkt gebracht. mal sehen wann die "Strickmütterchen" ihr Hobby aufgeben müssen, den Stricknadeln sind ja auch eine Unfallgefahr. Soviel zur selbstbestimmung bezüglich welches Risiko mann sich selbst zumutet. Dietrich Drahtlos
http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=11372&postdays=0&postorder=asc&highlight=versuchschemie+hausdurchsuchung&start=0
faustian schrieb: > Ich hab das angesprochene Gesetz mal gelesen, da steht doch nur dass der > VERKAEUFER einen Sachkundenachweis braucht und der Käufer sich ausweisen > und volljaehrig sein muss? Oder versteh ich das miss...? So habe ich es auch verstanden! Zudem entfällt laut Text der Ident-Nachweis, da es bei PS kein T Stoff ist (ist es doch nicht oder?). Die Gesetzteslage scheint sich da ja seit Ende 2010 nicht geändert zu haben, deshalb ist meine Einschätzung bisher, dass es zwei Begründungen für den Vorfall geben könnte: A) Der Verkäufer hatte keine Ahnung, und es ist ein Einzelfall. B) Conrad hat keine Ahnung / spielt Erfüllungsgehilfe für die am Rad drehenden Behörden und interpretiert den fürs Verbot noch nicht zwingenden Wortlaut des Gesetzes so um, dass der Verkäufer sich damit abspeisen lässt. In dem Fall müssten aber noch mehr User davon berichten können, also meldet euch mal. In dem Fall müsste man evtl, mit dem Gesetzes Text in der Hand die Fehlinterpretation aufklären können. Was mich aber beim Norwegen Argument dann wundert ist, dass ich wie gesagt vor 2 Tagen noch FE-III-Cl bekam, der Verkäufer aber meinte, es wären von nun an alle Ätzmittel von der Regelung betroffen. Auch sprach er dann davon, dass wenn man mit dem Sachkundenachweis käme, das Zeug dann extra vom Sicherheitsbeauftragten übergeben werde. Letzteres würde in dem Zusammenhang soweit ich verstanden habe auch dem Gesetzestext entsprechen, da die Verkäufer wohl nicht alle so einen Nachweis bekommen, nur der Sicherheitsbeauftragte. Das würde bedeuten, dass Conrad es bisher noch nicht so eng sah mit dem Gesetz (wie andere Händler auch), und nun aufgrund der Norwegensache oder Behördendrucks das korrigiert. Evtl wurde das Conrad-Interne Memo, dass die Abgabe von nun an nur vom Beauftragten stattfinden darf ja dann auch nur missverständlich kommuniziert, bzw. Conrad intern fehlinterpretiert (entsprechend dem Hinweis im Web)?
Was war die Welt früher (tm) doch einfach: Da ging man zum Gartencenter oder Drogerie seines Vertrauens, holte sich 'ne Dose Unkraut-Ex, noch schnell 'ne Tüte Puderzucker vom Lebensmittelladen, gut vermischen, einpacken und ... ab ging die Post ...
@Langhaariger ... pfleg Deinen Garten und back nen Kuchen damit, aber provozier die Beschraenker nicht noch mehr. In der Tat versteh ich nicht warum C ein Problem damit hat es im Laden an einen Kunden abzugeben der sich als volljaehrig ausweisen kann. Versand mag da eine ganz andere Geschichte sein... Liest hier denn niemand von C mit der dazu Stellung nehmen kann?
faustian schrieb: > "Wie lange hält sich das Pulver eigentlich?" > > Da stellt sich vielmehr die Frage wieviel man im Interesse der eigenen > Sicherheit von einem in der Tat brandfoerdernden Stoff lagern > will/sollte (Versicherung!). Das Problem sehe ich jetzt eigentlich nicht so. Es entzündet sich nicht selbst, ist nicht brennbar, sondern nur brandfördernd. Solange das gut verpackt in nem Schrank steht passiert da auch nichts. Und wenns brennt? Na dann ist das bisschen Natriumpersulfat vermutlich dein kleinstes Problem. Nur so: In jedem Wohnhaus lagern normalerweise tausende Liter an Heizöl im Keller. da hätte ich mehr Bedenken ;-) Ich kaufe mir gerne auch eher die größeren Packungen, da es einfach billiger ist und sich das Zeug lange hält. Hab mir vor einiger Zeit mal 0,6kg gekauft, das ist gerade so zur Hälfte verbraucht. Zum rechtlichen: Im Gegenteil: Fands eigentlich verwunderlich, dass man da bisher NIE einen Nachweis oder sowas brauchte. Denn in irgendeinem Gesetz steht meines Wissens nach, dass T bzw. T+ (giftig) und O (Brandfördernd) nicht einfach so abgegeben werden dürfen. Der Käufer muss den Namen angeben(?), man muss sich überzeugen dass er Älter als 18 ist und dass die Chemikalien einem legalen Zweck zugeführt werden (z.B. Ätzen und NICHT sprengen). Hab mir das Ganze mal durchgelesen gehabt, da ich vor ein paar Jahren Chemikalien bestellen wollte und die Onlinehändler diese Nachweise haben wollten. Auch wenns nichts gefährliches war: Habs dann bleiben lassen nachdem ich die Geschichten über Hausdurchsuchungen etc. gelesen habe... Auf sowas hatte ich dann keine Lust. Da Natriumpersulfat auch Brandfördernd ist, müsste dafür eigentlich auch diese Regel gelten. Aber evtl. ist das unkritisch, da der Verkäufer die Adresse des Käufers hat und beim Ätzmittel der Verwendungszweck auch klar ist. Warum jetzt aber Conrad plötzlich da draufkommt, dass sie das jetzt ANDERS machen - das kann ich auch nicht beantworten! Die meisten Chemikalien bekommt man übrigens auch in der Apotheke, wenn auch zu deutlich höheren Preisen und die Leute da sind seeeehr neugierig was man damit machen will. Das ist meist schon absurd was die für ein paar hundert Gramm haben wollen und nachdem man ihre Fragen passend beantwortet hat bekommt mans auch.
Johannes O. schrieb: > Die meisten Chemikalien bekommt man übrigens auch in der Apotheke, wenn > auch zu deutlich höheren Preisen und die Leute da sind seeeehr neugierig > was man damit machen will. Das ist meist schon absurd was die für ein > paar hundert Gramm haben wollen und nachdem man ihre Fragen passend > beantwortet hat bekommt mans auch. Conrad ist doch eine Apotheke deshalb fragen die jetzt auch :-)
"Und wenns brennt? Na dann ist das bisschen Natriumpersulfat vermutlich dein kleinstes Problem. Nur so: In jedem Wohnhaus lagern normalerweise tausende Liter an Heizöl im Keller. da hätte ich mehr Bedenken ;-)" Ja, aber im Wohnraum hast Du IIRC schon vom Versicherungsrechtlichen her keinen 10L Kanister Benzin aufzubewahren. Dass die Dose Verduenner im Baumarkt idR kleiner ist als die Dose Aceton daneben ist wahrscheinlich genau in den entsprechenden Maximalmengen begruendet (unterschiedlich fuer wasserloesliche Stoffe und solche die es nicht sind). Und ein brandfoerdernder Stoff wirkt dadurch dass er Sauerstoff oder andere Reaktionspartner in die Verbrennung einbringt, was es enorm erschweren koennte einen Brand unter Kontrolle zu bringen bevor die Bude brennt.
Hey, Helmut Lenzen : "Conrad* ist doch eine Apotheke deshalb fragen die jetzt auch :-)" der war gut ! mfg Otto
faustian schrieb: > keinen 10L Kanister Benzin aufzubewahren. Dass die Dose Verduenner im > Baumarkt idR kleiner ist als die Dose Aceton daneben ist wahrscheinlich > genau in den entsprechenden Maximalmengen begruendet (unterschiedlich > fuer wasserloesliche Stoffe und solche die es nicht sind). Umgekehrt evtl. Verdünner gibt es, im Baumarkt, auch im 5l Kanister. Aceton nur in der 1L Dose. Mit max. Abgabemengen wird das aber wohl nichts zu tun haben eher banal mit den benötigten Mengen.
Ach übrigens: Demnächst gibt es Zucker auch nur noch gegen Sachkundenachweis und Unterschrift. Damit kann man nämlich auch Bomben bauen.
Uhu Uhuhu schrieb: > Ach übrigens: Demnächst gibt es Zucker auch nur noch gegen > Sachkundenachweis und Unterschrift. Damit kann man nämlich auch Bomben > bauen. Benzin , Diesel etc. wird verboten kann man Brandbomben mit bauen. Propangasflaschen werden verboten. Mit Mehl kann man Staubexplosionen hervorrufen. Kunstduenger sowieso. Handys werden verboten -> Funkzuender. LASER werden verboten (Piloten blenden) DVD Brenner werden verboten (koennte man ja LASER ausbauen). Elektronische Bauteile allgemein. Koennte man ja was schlimmes daraus bauen. Liste koennte man beliebig fortsetzen. Willkommen im Sicherheitswahn.
> Man kriegt nicht mal mehr Kaliumpermanganat für Sitzbäder.
LOL. Für Sitzbäder. Du bist echt süß.
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Hier für dich das Rezept der Woche:
1 TL Natron + 2 TL Zitronensäure + 1 TL Zucker
Aber nicht in der Apotheke kaufen. Die rufen gleich die Petermänner.
Und Schuhe! Damit kann man einige Kulturkreise schwer provozieren!
Wenn wir schon bei gefährlichen Chemikalien sind: Ich habe vorhin DHMO verschüttet, muss jetzt die Feuerwehr kommen und den gesamten Bezirk evakuieren? Nein Nein Nein, diese ganze Sache ist alles andere als lustig.
Liebe Kinder gebt fein acht weil manche Politiker im Sicherheitswahn leben werden folgende Schulfaecher ersatzlos gestrichen: Chemie: Wegen Bombenbaus Biologie: Man koennte ja Biologische Kampfstoffe entwickeln. Physik: Wegen Zuender , Atomphysik
Erdkunde: man weiß, wo man Bomben platzieren könnte Englisch: Betriebsanleitungen für Bomben sind in Englisch
Mathematik: Wegen der Berechung weiter machen mal sehen was noch überig bleibt.
Je nachdem wieviel DHMO du verschuettet hast - siehe Katrina. Habe zuerst gelesen "DMSO verschuettet", das waere nicht wirklich gut ;)
> 1 TL Natron + 2 TL Zitronensäure + 1 TL Zucker
und was soll das dann werden?
Helmut Lenzen schrieb: > Liebe Kinder gebt fein acht weil manche Politiker im Sicherheitswahn > leben werden folgende Schulfaecher ersatzlos gestrichen: > ... Ersatzweise werden dafür 10 Wochenstunden Religion als Pflichtfach eingeführt. Damit die Kinderchen auch richtig zum lieben Gott beten. Außerdem wird das Fach Staatsbürgerkunde wieder eingeführt. Da lernt man, was ein loyaler Bundesbürger tun und lassen muss, wie man am effizientesten seine Mitmenschen ausspioniert / denunziert und solche Sachen. Um für kommende "Bedrohungen" gewappnet zu sein, wird für alle ab Klasse 8 der Wehrkundeunterricht verpflichtend eingeführt. Für die Mädchen gibt es alternativ das Fach Zivilschutz, aber nur, wenn sie einen Glaubenskonflikt nachweisen können. Manchmal kann man gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte.
Naja, aber es scheint ja eher eine Ueberreaktion eines privaten Haendlers aks eine Gesetzesaenderung vorzuliegen. "Für die Mädchen gibt es alternativ das Fach Zivilschutz, aber nur, wenn sie einen Glaubenskonflikt nachweisen können." Bietet doch Wehrkunde/Zivilschutz als Alternative zu Reli an, so nach dem Motto "Tut mir leid, mein Glaube verbietet es mir keine Waffe in die Hand zu nehmen" ;)
Für die Sammelbestellung und falls jemand größeren Bedarf hat: Hier gibt es die handlichen 25kg Beutel. http://www.rheinperchemie.de/naps.shtml
> Für die Sammelbestellung und falls jemand größeren Bedarf hat: > Hier gibt es die handlichen 25kg Beutel. Bei der Menge (die du eh als Privater nicht bekommen wirst) kannst du dich gleich auf einen Besuch der "Fahndungsgruppe Kinderzimmer" einstellen.
Das sind in etwa die Mengen von denen ich meinte dass ich diese nicht gerne in der Wohnung lagern wuerde. PS: das yt Video praesentiert laut Titel hausgemachte, unsichere Pyrotechnik. Gebt dem doch bitte keine Views nur um zu sehen wo der Link hinzeigt. PPS: Das waere doch was fuer die Forumssoftware, bei ebay, yt etc Links direkt den Seitentitel beim Link einzublenden. PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient.
faustian schrieb: > PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der > AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient. Bloß nicht! Dann wären die Ausgaben für NaPS wahrscheinlich gegen die Verwaltungsgebühren zum Hüten der Lizenz zu vernachlässigen und man würde gleich noch an den Kosten für die "Fahndungsgruppe Kinderzimmer" beteiligt.
>Helmut Lenzen : "Conrad* ist doch eine Apotheke deshalb fragen die jetzt >auch :-)" Kauft da noch jemand? Und noch so ein Beispiel. Laut EU gibt es im Baumarkt keinen Bauschaum mehr in der Selbstbedienung. Nur noch hinter Glas verschlossen wie das Rattengift. Was haben wir uns da mit Brüssel für ein Ei ins Nest geholt! Demnächst wird noch Primasprit und Absint verboten, die brennen doch auch. Auch Butter, Speck, Kolophonium, Schuhchrem, Kiefernholz, Kerzen .... >PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der >AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient. Damit dann die, die es noch nicht wußten, dann die Kenntnis haben um Unheil anzurichten.
@Platinenbastler naja, aber durch dieses Schema bleibt ein ebenfalls mit gewissen Gemeingefahren verbundenes Hobby seit Jahrzehnten erfolgreich ausserhalb der Schusslinie.
Ich denke Conrad wird sich über kurz oder lang sowieso aus dem Bastlergeschäft verabschieden.Das meiste an Bauteilen im Programm muß man im net bestellen weil das in den Filialen gar nicht mehr gelagert wird.Dafür bekommst du Chinakram ohne Ende.Conrad ist aber mit seiner Preipolitik selbst Schuld dass sie kaum was verkaufen...ohne Frage.Die leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer Bazar.
herbert schrieb: > Die > leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer > Bazar. Deshalb heissen die demnaechst auch "Conlad"
herbert (Gast) schrieb: > Ich denke Conrad* wird sich über kurz oder lang sowieso aus dem > Bastlergeschäft verabschieden. Wird in Foren schon seit Jahren behauptet. > Das meiste an Bauteilen im Programm muß > man im net bestellen weil das in den Filialen gar nicht mehr gelagert > wird. Conrad hat sein Angebot stark erweitert. Das bei den Beuteilen oftmals nur ein kleiner Teil oder auch mal gar nix vorhanden ist ist ein alt bekanntes Problem beim C. Daraus kann man sich einstellen, denn dafür gibt es die Abfrage über Filialverfügbarkeit. Nutze ich immer wenn ich mal vorhab beim C was zu kaufen. > Dafür bekommst du Chinakram ohne Ende. Was ist denn "Chinakram"? Festplatten, Mainboards, Notebooks, TFTs, Digicams usw? Schau dir mal an was C an Werkzeug führt, beispielsweise die Wiha PicoFinish. Proxxon bekommste dort usw. > Conrad ist aber mit seiner > Preipolitik selbst Schuld dass sie kaum was verkaufen... Träumer! Wann immer ich den Laden betrete hat der Kundschaft. Es gibt Läden die weitaus schlechter dastehen. Ich war gestern übrigens dort und auch bei Expert (einem großen Anbieter von Unterhaltungselektronik). Rate mal wer gerade mehr Kunden hatte? > ohne Frage.Die > leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer > Bazar. Ohne Frage ist das einfach mal dummes Zeug was du hier schreibst.
> PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der > AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient. Was willst du denn noch alles regulieren? Der "Staat" soll sich gefälligst aus meinem Leben raus halten. Wenn ich Knaller baue will, dann baue ich Knaller. So eine Regulierungswut sollte der "Staat" einmal in den USA versuchen, da würden die Bürger aber Ruck Zuck mit dem Bauen anfangen - von Barrikaden zum Beispiel.
> Die leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer > Bazar. Ein passende Antwort hast du oben schon bekommen. Aber noch einmal für die schlichten und einfachen Gemüter: in China bekomme ich genau die Qualität - die ich bezahle.
> Aber noch einmal für die schlichten und einfachen Gemüter: > in China bekomme ich genau die Qualität - die ich bezahle. Dann würde ich aber bei Conrad nur das feinste vom feinen erwarten, bei den Apothekenpreisen. Dummerweise ist das nicht so, Conrad führt Sachen, die haben andere Geschäfte schon längst aus dem Sortiment genommen, weil sie mit der miesen Qualität nur die Kundschaft verärgern würden. Neulich, weil' schnell gehen musste, 2 Bananenstecker gekauft http://www.conrad.de/ce/de/product/730106/BANANENSTECKER-ROT-4MM-SCHRAUB/SHOP_AREA_37528&promotionareaSearchDetail=005 allerdings aus dem Katalog 2005. Damals sollte er noch -.49€ kosten. Ich bin an der Kasse quasi umgefallen, bei dem Wucher von 15% Preissteigerung -jährlich- seit 5 Jahren. In dem Laden wird dem Kunden das Fell dermassen über die Ohren gezogen, daß er wohl die Reibungswärme als Nestwärme empfindet und gerne mehr bezahlt. Woanders würde er über 15% Preissteigerung pro Jahr wohl zu Demonstrationen und Revolutionen neigen.
> Dann würde ich aber bei Conrad nur das feinste vom feinen > erwarten, bei den Apothekenpreisen. Es geht mir nicht um Conrad. Die haben die Klientel, die auch 'mal bereit ist einen höheren Preis zu zahlen. Mir geht es um die Pauschale Verunglimpfung der Waren die aus China kommen. Wenn ich in einem der Fertigungszentren in China ein Gerät fertigen lasse und eine 1 A Qualität fordere und bezahle, dann erhalte ich auch 1 A Qualität. P.S. Du bist nicht allein - andere kippen auch aus den Patinnen.
MaWin (Gast) schrieb:
> Neulich, weil' schnell gehen musste, 2 Bananenstecker gekauft
Tja, wenn sich der Profi halt nicht richtig schlau vorher macht, sollte
man nicht anderen die Schuld dran geben, wenn man Mist einkauft.
nimmste diese hier
Conrad 730939 EUR 1,32
Wenns unbedingt billig gehen soll (bestellen) dann diese hier Conrad
741840 EUR 0,52
(Hülse sitzt etwas locker)
>Woanders würde er über 15% Preissteigerung pro Jahr wohl zu >Demonstrationen und Revolutionen neigen. Ich sehe schon die Überschriften in den Geschichtsbüchern: "Umsturz in der Bundesrepublik ausgelöst durch Revolution wg. zwei Bananensteckern bei Conrad. MaWin setzt sich an die Spitze der Bewegung." Oder hat Du am Ende etwa doch bezahlt? Nach der wirtschaftlich fundierten Forenmeinung geht Conrad schon seit Jahrzehnten den Bach runter. Dumm nur, daß der Laden selbst das nicht merkt.
Michael_ schrieb: > Und noch so ein Beispiel. Laut EU gibt es im Baumarkt keinen Bauschaum > mehr in der Selbstbedienung. Nur noch hinter Glas verschlossen wie das > Rattengift. Hehe... wegen Verdachts auf Krebs erregende Inhaltsstoffe, laut Auskunft eines Mitarbeiters meines lokalen Baumarkts. Die dürfen nur noch von sicherheitstechnisch unterwiesenem Personal verkauft werden und müssen mit Handschuhen und Mundschutz verarbeitet werden. Ebenfalls lustig: Es gibt im besagten Baumarkt auch noch frei verkäuflichen Schaum (offenbar somit nicht im Verdacht, Krebs erregend zu sein); der kostet leider nur doppelt so viel. Noch lustiger: Als ich Schaum brauchte, erfuhr ich, dass in besagtem Baumarkt nur zwei Mitarbeiter die entsprechende Prüfung abgelegt hatten (ein dritter ist durchgefallen, weil ihm ein Punkt in der Prüfung fehlte ...), von denen einer krank und der zweite natürlich gerade nicht im Dienst war. Und jetzt wirds saukomisch: Mein Großvater verarbeitete das Zeug (Montageschaum) über ca. 40 Jahre hinweg täglich (Firma für Fenster-, Tür- und Tormontagen) - ohne Handschuhe und Mundschutz. Gestorben ist er dann an Herzproblemen, ohne irgendwelche Anzeichen für Krebs oder Sonstwas. Auch mein Vater hatte das Vergnügen, ca. 20 Jahre in der Branche tätig zu sein - Anzeichen für Krebs: bisher keine. Gut, zugegeben, ich weiß nicht, inwiefern dieses Zeug "krebserregend" war; allerdings möchte ich anmerken, dass das damals offenbar kein Aas interessiert hat und auch nicht ohne Grund das Doppelte für ansonsten gleichwertigen Schaum ausgegeben wurde (Ja, Kostendruck ist keine Erfindung des 21. Jahrhunderts). Ich frage mich ernsthaft, wie ich zukünftig meine z. B. Durchbrüche für Rohrinstallationen wieder verschließen soll, wenn das Beste auf einmal zum Teufelszeug deklariert wird. Vielleicht wieder so wie vor 40 Jahren - wieder zumauern? Halt, nee, geht ja auch nicht - Zement ist ja auch extrem gefährlich; greift die Haut an und so. Außerdem könnte ja einem Laien beim Mauern ein Stein auf den Fuß fallen. > Was haben wir uns da mit Brüssel für ein Ei ins Nest geholt! Full Ack. Ich bin ebenfalls 150% gegen Brüssel und eine Gemeinschaftswährung für Länder mit vollkommen unterschiedlichen Wirtschaftsleistungen, welche langfristig immer Ausgleichszahlungen in der einen oder anderen Form nach sich ziehen müssen, um die Stabilität der Währung zu gewährleisten. Ich bin gegen realitätsferne Verordnungen, Gesetze und Verbote, die vorgeben, unser aller Leben "besser" zu machen, aber tatsächlich nur alte Werte, Erzeugnisse und Technologien über Bord werfen, ohne Alternativen aufzuzeigen. Wie das weitergehen wird - man wird sehen.
Der "Wucher" mag bei einzelnen Artikel durchaus der Fall sein, aber wie man sieht gibt es auch Alternativen beim Conrad, die nun wirklich nix mit Wucher zu tun haben. Der erwähnte Hirschmann Büschelstecker Conrad 730939 für 1,22 Euro kostet bei Mercato € 1,15. http://www.mercateo.com/p/527A-1917213/Stecker_BUELA_20_K_ge.html?showSimplePage=NO&ViewName=live~showGrossColumn&utm_source=product-search&utm_medium=web&utm_campaign=Bananenstecker#hirschmann-stecker-buela-20-k-ge-hirschmann-930-726-103-4002044167714 Damit ist Conrad 7 Cent teurer als Mercato. Soviel "Wucher" bringt einen förmlich um den Verstand, nicht wahr?! :-)
Patrick schrieb: > Und jetzt wirds saukomisch: Mein Großvater verarbeitete das Zeug > (Montageschaum) über ca. 40 Jahre hinweg täglich (Firma für Fenster-, > Tür- und Tormontagen) - ohne Handschuhe und Mundschutz. Gestorben ist er > dann an Herzproblemen, ohne irgendwelche Anzeichen für Krebs oder > Sonstwas. Auch mein Vater hatte das Vergnügen, ca. 20 Jahre in der > Branche tätig zu sein - Anzeichen für Krebs: bisher keine. Ist nicht saukomisch und sagt nichts aus! Da muss schon eine Studie her.
Hans schrieb: > Ist nicht saukomisch und sagt nichts aus! Da muss schon eine Studie her. Weiß ich selber.
"Was willst du denn noch alles regulieren? Der "Staat" soll sich gefälligst aus meinem Leben raus halten. Wenn ich Knaller baue will, dann baue ich Knaller. So eine Regulierungswut sollte der "Staat" einmal in den USA versuchen, da würden die Bürger aber Ruck Zuck mit dem Bauen anfangen - von Barrikaden zum Beispiel." Lieber amateurfreundlich reguliert als verboten. Leider. Von wollen ist da keine Rede! Und eigentlich willst Du Dein Recht Knaller zu bauen, und Dein Nachbar sein Recht dass Du mit Deinen Knallern so umzugehen hast dass Du ihn nicht himmelhoch sprengst. Und in den USA sieht es mit Chemie keineswegs besser aus, google Victor Deeb. Interessanterweise scheinen da Umweltaspekte staerker im Vordergrund zu stehen, obwohl es dort weit mehr Land gibt was man versauen kann bevor man keines mehr hat, und man umwelttechnisch mit Fahrzeugen dort viel weiter zurueck ist. Dagegen wird das freiheitliche Denken im Waffenrecht dort noch sehr hochgehalten, ein wenig mit dem Unterton dass man besser eine Knarre KAUFEN als eine Bombe BAUEN soll.
Ist ja durchaus erfreulich eine so angeregte Diskussion ausgelöst zu haben :) Aber vielleicht können sich auch nochmal einige zu Wort melden, die ggf. ähnliches oder anderes beim Conrad Besuch bezüglich NaPs gehört haben? Oder einige die etwas kundiger im Gesetzestext sind und ihre Einschätzung zur Korrektheit oder Unkorrektheit der Conrad'schen Interpretation (Zitat im ersten Post) geben können?
faustian schrieb: > "Was willst du denn noch alles regulieren? > > Der "Staat" soll sich gefälligst aus meinem Leben raus halten. Wenn ich > Knaller baue will, dann baue ich Knaller. Und was ist, wenn ich aus Interesse an meinem eigenen Wohl nicht will, dass du das tust? Und da kommt der Staat ins Spiel. Man kann überregulieren und unterregulieren. Die Kunst des Staates liegt imho darin, die glückliche Mitte zu treffen.
Moritz E. (devmo) > Ist ja durchaus erfreulich eine so angeregte Diskussion ausgelöst zu > haben :) > Aber vielleicht können sich auch nochmal einige zu Wort melden, die ggf. > ähnliches oder anderes beim Conrad* Besuch bezüglich NaPs gehört haben? Ich werde einen Teufel tun und beim Conrad an der Theke schlafende Hunde wecken. Ich war gestern dort (nicht zuletzt aufgrund dieses Threads) habe meine Artikelnummer dem Mann den ich kenne und der mich kennt in die Hand gedrückt und bin mit genügend NaPS zur Kasse marschiert. Null Probleme. Wer zu jung oder schwer einschätzbar erscheint dem mag es anders ergehen. Ist wie in der Apotheke. Wer an den falschen gerät (ist mir auch schon mal passiert) und dann auch noch das Diskutieren beginnt ist auf verlorenen Posten. Das macht man genau ein mal und nicht wieder. ;) Ich bekomme alles was ich brauche.
agp schrieb: > Träumer! Wann immer ich den Laden betrete hat der Kundschaft. Es gibt > Läden die weitaus schlechter dastehen. Ich war gestern übrigens dort und > auch bei Expert (einem großen Anbieter von Unterhaltungselektronik). > Rate mal wer gerade mehr Kunden hatte? Bei mir in der Fußgängerzone leben die von Touristen die wohl in Urlaubstimmung und .... weil sie schon mal da sind reinschauen und kaufen . Den Begriff "Conrad Apotheke" habe nicht ich erfunden ...von nichts kommt nichts,das waren die Kunden.natürlich hat der auch brauchbare Sachen ohne Zweifel aber halt auch viel Schrott .Unser Eingangsbereich schaut aus wie so ein "ein Euro Ramschladen "Nur wennst dir aus dem Katalog simple Elkos ausgesucht hast dann kannst die zwar bestellen aber du wartest halt eine Woche auf das Zeug.Das letzte mal habe ich von 14 Positionen gerade mal 5 bekommen.Das war schon mal besser aber das ist lange her.
> Nur wennst dir aus dem > Katalog simple Elkos ausgesucht hast dann kannst die zwar bestellen aber > du wartest halt eine Woche auf das Zeug.Das letzte mal habe ich von 14 > Positionen gerade mal 5 bekommen. Wenn ich mehrere Artikel vom Conrad brauche bestelle ich die beim Voelkner und zahle noch nicht einmal Versandkosten. Lieferung geht sehr schnell und zuverlässig (immer alles bekommen).
Simon K. schrieb: > Und was ist, wenn ich aus Interesse an meinem eigenen Wohl nicht will, > dass du das tust? > Und da kommt der Staat ins Spiel. > > Man kann überregulieren und unterregulieren. Die Kunst des Staates liegt > imho darin, die glückliche Mitte zu treffen. Die Mitte ist Wischi-Waschi, Charly Brown. [Lucy] Trägst du beim Halma spielen einen Sturzhelm?
"Nach § 3 (2) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die Abgabe dieses Produktes (Gefahrbezeichnung O Brandfördernd) nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. Mit der Abgabe dürfen nur Personen beauftragt werden, die zuverlässig sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschrift belehrt werden; die Belehrung muss schriftlich bestätigt werden." Man kann nur froh sein, dass dieser Bürokrattenabschaum der sich da noch genüsslich am prallen Steuertrog vollfrisst und zum Dank immer neue und immer schwachsinnigere Schikanen für seine steuerpflichtigen Milchkühe erfindet, sich demnächst auch eine anständige Arbeit suchen muss. Das Finale der Weltwirtschaftskrise steht vor der Tür; mit dem Staatsbankrott ist Schluss mit dem Parasitendasein in Brüssel und Berlin. Außerdem steht zu erwarten dass all die HartzIV'ler und Migranten, die man sich da herangezüchtet hat, sich den ein oder anderen Politiker schnappen und mit der Krawatte an die Laterne binden werden, wenn das Geld erstmal aufhört zu fliessen.
Zwiischefrage. Kann man damit was erreichen: ebay 160631203781
killer schrieb: > Kann man damit was erreichen: Alleine die Artikelbeschreibung ist schon Müll, von dem Artikel selbst ganz zu schweigen. Was hat das ganze mit Natriumpersulfat oder mit Conrad zu tun? Thema verfehlt. Setzen, 6!
Con*ad! Die Hauptstelle in Wernberg-Köblitz ist keine 50 Km von mir entfernt. Ich kann jetzt nicht behaupten, da hier überwiegend "China-Schrott" verkauft wird. Aber leider zu 70% schon. Gutes Geschäft wird wohl mit Modellbau gemacht, ebenso scheint die Fotoabteilung ihren Umsatz zu bringen. Die Verkäufer scheinen auch relativ wenig Ahnung zu haben, bei dem Gehalt würde ich auch nicht wollen, oder können ;-) Gilt wohl auch für den allseits verblödeten M-Markt. Naja, ich seh´s kommen. Platinenätzberechtigungskarte Grün, Gelb, Rot. Zweitägiger Sachkurs mit anschließender, praktischer Prüfung. Du musst dann allerdings im Verein der "Platinenätzer e.V 2011" Mitglied sein, und Praxisstunden vorweisen können. Da gibts dann auch Gruppenführer, Ätzmeister und Ätzstandaufsichten. Solltest Du dann wirklich ein (verblödetes Jahr) durchhalten, darfst Du ätzende Chemikalien auch mit nach Hause nehmen. Allerdings nur im abgeschlosssenen Sprengstoffbehältnis. Und Dein Handwerkszeug muss im B Safe aufbewahrt werden. Muttern könnte damit ja Kuchen backen. Selbstverständlich darfst du nur in deinen eigenen Wänden ätzen, oder am Ätzstand. Uaaaaaahhhhhhhhh Ja ganz vergessen: Baumschaum nur für geschultes Personal? Ich bringe gerade mein 60 Jahre altes Häusschen auf Vordermann. Sollte ich keinen Bauschaum zum normalen Preis oder gar nicht mehr bekommen, fahr ich persönlich nach Berlin. Der erste verantwortliche "Sachbearbeiter", amtlich anerkannte Sachverständige oder Politiker bekommt dann meine restliche Bauschaumdosen Marke Go "eingetrichtert". Da haben Sie dann Ihre Diäten.
Liebe Herren vom Verfassungsschutz (lesen bestimmt mit, lohnt sich hier auch...)! Kennen Sie Kloreiniger? Kennen Sie Chlorbleiche? Bitte schleunigst verbieten! Die Mixture hat im 1. Weltkrieg viele Leben gekostet. Ach ja - Tankstellen schließen: Dank (süd)deutschem Ingenieurgeist kann man mit den dort erhältlichen Zutaten nette Sprengkörper herstellen, die sich zum Exportschlager der Rüstungsindustrie entwickelt haben. Also los, melden!
GGGast schrieb: > Ach ja - Tankstellen schließen: Dank (süd)deutschem Ingenieurgeist kann > man mit den dort erhältlichen Zutaten nette Sprengkörper herstellen, die > sich zum Exportschlager der Rüstungsindustrie entwickelt haben. In der "Spektrum " stand vor Jahr & Tag ein Artikel über Benzinbomben ("Atombombe" für die ganz Armen). Solche Blätter sind sofort einzustellen!
Stefan S. schrieb: > Ich kann jetzt nicht behaupten, da hier überwiegend "China-Schrott" > verkauft wird. Aber leider zu 70% schon Stimmt, 70% sind natürlich nicht die überwiegende Masse ... Autsch Uwe
> Ich kann jetzt nicht behaupten, da hier überwiegend "China-Schrott" > verkauft wird. Aber leider zu 70% schon Wie hast du das festgestellt? Wie definierst du Schrott? Bitte belastbare Zahlen & Fakten posten.
http://www.amazon.de/Bungard-NATRIUMPERSULFAT/dp/B003A64Y5S Also! Ist doch Spielzeug! Kein Teufelszeug!
War heute bei Conrad um 1Kg Natriumpersulfat zu kaufen.Habe ich mit dem Verweis auf Gewerbe etc.kennt ihr ja...micht bekommen.Aber einen Beutel mit 400 gr.Natriumpersulfat hätte man mir verkauft ...auch mehr davon.Aber warum soll ich knapp sieben Euro für 400 gr bezahlen wenn ich ein Kilo für zehn bekommen könnte? Gut der Verkäufer verstand das eh nicht was da von oben angeordnet wurde.Scheinbar ...genau so wie in Brüssel sitzen da abgeschobene Versager. Geh jetzt zu Octamex Basta.
> War heute bei Conra. um 1Kg Natriumpersulfat zu kaufen.Habe ich mit dem > Verweis auf Gewerbe etc.kennt ihr ja...micht bekommen. Das hättest du dir sowieso sparen können, denn die 1 kg ProMa Dose NaPS gibt es bundesweit in keiner einzigen Filiale vor Ort. Davon abgesehen verkauft C die Beutel für die Küvettenfüllungen wie ich weiter oben schon schrieb ohne weiteres. Angesichts der Problematik um diesen Stoff ist der Preis noch allemal im grünen Bereich. CSD nimmt augenblicklich 14 Euro für 1 kg.
Wobei mich bei dem Thema auch wundert warum vorm Müller auf der straße Immer ein Ganzer Wagen mit Ätzendem Kloreiniger-Gel steht. Das Gehört eher weggestellt oder zuminest nicht auf die Straße. man stelle sich vor eine Flasche läuft aus und Passanten und Spielende Kinder bekänen es auf die haut. Das Ist nur durch die Riesige industrie Lobby möglich
Ich habe mir das Gesetz mal durchgelesen. Meinem juristischen Verständnis nach (Ich bin laie) ist es wirklich so, dass Natriumpersulfat nur noch an gewerbsmäßige Verwender, Lehranstalten usw abgegeben werden darf, (Nach Unterweisung, Registrierung usw) Für Privatpersonen gibts allerdings einen Passus, womit man weiterhin das Zeug in Klein bus Kleinstmengen bekommen kann. Ich zitiere mal die relevanten Teile: §3 Abs 1 Punkt 2b: "als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen," Eine Mengenobergrenze ist im Gesetz nicht genannt. Jedoch dürfte 1 kg schon deutlich zu viel sein. Wir werden uns wohl damit anfreunden müssen, dass es für den "Bastelbedarf" künfig nur noch "Portionsbeutelchen für eine Anwendung" geben wird, und das natürlich zu entsprechenden Preisen. Viele Händler verkaufen die Bestände jetzt noch im rechtlichen Graubereich ab (Was sie sich entsprechend bezahlen lassen, Preissteigerung zum Teil über 100%). Nachschub wird keiner mehr bestellt. Es wird noch schöner: Im Telefonat mit einer ortsnahen Elektronik Firma wurde mir mitgeteilt, dass man zukünftig nur noch komplette Ätz Sets verkaufen wird. Es gibt auch einen "Nachfüllsatz" mit je 5 Beutelchen Entwickler und Ätzmittel (Beides Kleinmengen unter 100 Gramm, jeweils genau portioniert). Zum Nachfüllset gehören Gummihandschuhe und Entsorgungsflaschen sowie ein gedrockter Belehrungs-Beipackzettel. Das Nachfüllset bekommt man auch nur in Kleinmengen verkauft, wenn man die Ätzsystem Grundausstattung einmal auf dieser Kundennummer gekauft hat. In der Grundausstattung ist folgendes enthalten: Petrischale/Küvette, 4 zertifizierte Chemikalienflaschen, Trichter, Schutzbrille, Säurefeste Tischunterlage, ein paar Photobeschichtete Bungard Platinen, Overheadfolien und je 2 Beutelchen mit den Chemikalien sowie ein gedrucktes Handbuch. Durch den Verkauf eines kompletten Ätzsets will man dem Gesetz, vor allem dem Punkt der "Ordnungsgemäßen Verwendung" genüge tun.
Dann nehmt doch Eisen III Chlorid. Das ist immer noch beim C ohne dieses Verbot erhaeltlich.
Eisen 3 Chlorid ist vom Verbot nicht betroffen. Ist aber eine riesen Sauerei und nicht so gute Ergebnisse wie NaPs Genauso, wie der Entwickler nicht vom Verbot betroffen ist. Aber die Eisen3 Chlorid zeit wird zurückkommen. Früher hat man so geätzt, und man wird wieder so ätzen. Die "gesetztestreuen" NaPs ~20 Gramm Einmal-Portionsbeutelchen kann man sich auf Dauer auch nicht leisten.
Achja Die Portionsbeutelchen reichen genau für 100 ml Ätzlösung. Bei 100 ml in einer flachen Petrischale ist auch nicht mehr viel mit Platinen schwenken.
Ich frage mich ja, was dieser ganze Zirkus soll. Falls ich mir tatsächlich ein Bömbchen bauen will, dann gibt es sicher andere Bezugsquellen als Conrad & Co.
Helmut Lenzen (helmi1) schrieb: > Dann nehmt doch Eisen III Chlorid. Das ist immer noch beim C ohne dieses > Verbot erhaeltlich. NaPS gibt es auch noch beim C. Hier wird bewusst Panik geschürt wie an den Börsen. Einer steckt den anderen an mit Spekulationen.
agp schrieb: > NaPS gibt es auch noch beim C. Noch. Es wird laut Aussage von Conrad kein Nachschub mehr beschafft.
Random ... schrieb: > Ich frage mich ja, was dieser ganze Zirkus soll. Falls ich mir > tatsächlich ein Bömbchen bauen will, dann gibt es sicher andere > Bezugsquellen als Conrad & Co. EU-Chemikalienrichtlinie "Reach", mit Bomben und Sprengsätzen etc. bzw. der schon fast schizophrenen Angst davor, sollte das erstmal wenig zu tun haben.
Werde wohl künftig mit Salzsäure ätzen welches ich für viel problematischer halte.Kann man den Gesetzemachern keinen mit Sachverstand beistellen?
herbert schrieb: > Kann man den Gesetzemachern keinen mit > Sachverstand beistellen? Noe , dann koennten die ja keine Gesetze machen. Selbst unsere Angela hat Physik ja mal studiert und plappert auch einfach alles nach.
Helmut Lenzen (helmi1) schrieb: > Selbst unsere Angela hat Physik ja mal studiert und plappert auch > einfach alles nach. Ach was, "uns Angela" hat einfach seit Fukushima ordentlich dazugelernt. Jetzt weiß sie wie gefährlich "das Atom" (hehe) sein kann und hat schnell den Hebel rumgerissen. Das ärgert jetzt die Onkels von den AKW-Betreibern. Die schmollen jetzt und sind ihr böse. :)
agp schrieb: > Jetzt weiß sie wie gefährlich "das Atom" (hehe) sein kann und hat > schnell den Hebel rumgerissen. Vielleicht sollte ihr mal einer sagen das sie auch aus Atomen besteht ...
agp schrieb: > Helmut Lenzen (helmi1) schrieb: > >> Dann nehmt doch Eisen III Chlorid. Das ist immer noch beim C ohne dieses >> Verbot erhaeltlich. > > NaPS gibt es auch noch beim C. Hier wird bewusst Panik geschürt wie an > den Börsen. Einer steckt den anderen an mit Spekulationen. Naja, ob bewusst Panik gechürrt wird oder nur weil jemand etwas missverstanden hat sei mal dahingestellt. Auch halte ich es für möglich das jemand etwas bewusst missverstehen wollte um so nicht zugeben zu müssen das man gewisse "formalitäten" nicht erfüllen will. Dieser Fragliche Passus steht seit JAhren so im Gesetz, ich glaube fast seit der ersten Version. Die älteste Version die ich auf die Schnelle gefunden habe ist von 2007, also 4 Jahre alt: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16495/2_2_4.pdf Und es ist in den fraglichen Punkten im Gegensatz zu den H2O2 betreffenden PAssagen nicht verändert worden wie man sieht Aktuell: http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/ Wobei ich mich schon länger gefragt habe auf welcher Rechtsgrundlage der völlig freie VErkauf dieser und vieler anderer Chemikalien geschieht. HAbe es selbst auf mir nicht bekannte Ausnahmeregelungen geschoben. Anscheinend war es nicht so. ICh vermute das hat man Jahrelang einfach seitens der Händler und auch der Behörden "übersehen" und jetzt hat man einen der "Hobbypyrotechniker" mal aufgegriffen und bei der Scuhe nach den Quellen seiner Zutaten dann Conrad ausgemacht. Bei der näheren Untersuchung wird dann jemanden wohl ein Licht aufgegangen sein und es hat dann "anderswo" geknallt. Dies ist jetzt die Folge. Der Volle Wortlaut der PAssagen in der aktuellen Fassung ist ja dieser hier: ZITAT CHEMVERBOTSV §3 Abs. 1 Satz2 > 2.dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat > bestätigen lassen, dass dieser > > a)als Handelsgewerbetreibender für sehr giftige und giftige Stoffe und > Zubereitungen im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 ist oder das > Inverkehrbringen gemäß § 2 Abs. 6 angezeigt hat oder Stoffe sowie > Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den > Gefahrensymbolen, O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit > den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, an den > privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person > abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder > b)als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise > verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte > Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen, Sowie: ZITAT CHEMVERBOTSV §3 Abs. 3 > (2) Die Abgabe nach Absatz 1 darf nur durch eine in dem Betrieb > beschäftigte Person erfolgen, die die Anforderungen nach § 2 Abs. 2 > erfüllt. Satz 1 gilt nicht > 1.für die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stoffe und Zubereitungen sowie > 2.für Hersteller, Einführer und Händler, soweit sie die Stoffe und > Zubereitungen an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder > öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben und > mit der Abgabe Personen beauftragen, die zuverlässig sind, das 18. > Lebensjahr vollendet haben und mindestens jährlich über die zu > beachtenden Vorschriften belehrt werden; die Belehrung ist schriftlich > zu bestätigen. Der zueltzt zitierte Absatz 3 regelt nur die "nachweispflicht", also das Ausfüllen einer Endverbleibserklärung und schriftlicher Dokumentation des Kaufes. Da NaPS als "O" Stoff im Abs. 1 Satz2 dieses Paragraphen genannt wurde ist dieser aber nicht von der Schriftlichen Doku betroffen, Es muss lediglich das im Absatz 2 Satz 2 vorgeschriebene Vereinfachte Prozedere eingehalten werden. Folglich ist die Abgabe an Privatpersonen wohl weiterhin zulässig solange diese über 18 sind und eine glaubhafte legale Verwendung nachweisen. Mengenmäßig richtet sich das nach einem "NAchvollziehbaren" Bedarf. WEnn ein Hobbyelektroniker angibt er möchte alle sechs Monate eine Platine Ätzen ist ein 2 KG Behältniss sicher zu viel. Aber jemand der regelmäßig ätzt kann einen soclhen Bedarf ja jederzeit nachweisen. Es ist ja keinesfalls der sofortige Verbrauch vorgeschrieben. Eine "kleine" Vorratshaltung im Rahmen eines absehbaren Verbrauchs ist ja durchaus üblich. Und 1KG, bei einem vielätzer auch 2KG entsprechen da halt dem Verbrauch von einem bis maximal zwei JAhren. Bei einem über mehrere JAhre im trockenen Zustand problemlos lagerbare Substanz die nur an wenigen Verkaufsstellen erhältlich ist und in dieser Großmenge deutlich günstiger ist, da ist ein 1JAhresvorrat durchaus nachvollziehbar, so das sich daraus keine Anhaltspunkte für etwas illegales ergeben. Bei einem 25KG Sack sieht es anders aus, denn es liegt entweder der Verdacht eienr Sammelbestellung (=Weitergabe!) oder des Missbrauchs (=Pyrotechnik!) bei einem privaten Verwender nahe. Beides unzulässig womit die abgabe abzulehen ist. Der HAse dürfte anderweitig "Im Pfeffer" liegen: ZITAT CHEMVERBOTSV §3 Abs. 1 Satz2a (Auszugsweise) > a)(...) > oder Stoffe sowie Zubereitungen, die nach der > Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen, O (brandfördernd) > (...) kennzeichnen sind, an den privaten *Endverbraucher* nur durch eine > im Betrieb beschäftigte Person abgeben lässt, die die Voraussetzungen > des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder § 2 Abs. 2 sagt das der MA der abgibt mindestens 18 Jahre alt sein muss, zuverlässig und -Das ist der Knackpunkt- die SAchkunde nachgewiesen hat. Entweder durch die SAchkundeprüfung oder durch eine BErufsausbildung in einem Beruf wie Drogerist oder "Apothekenhelfer". DAvon abgesehen ist zwar eine schriftliche Dokumentation nicht notwendig, aber zumindest eine kurze Formlose schriftliche Erklärung des Käufers verschafft einem erheblich mehr Sicherheit das man seinen Pflichten nachgekommen ist. Um also legal diese Stoffe abgeben zu können müsste Conrad entweder in jeder Filiale Drogeristen einstellen wobei nur diese das Zeug herausgeben dürften(Sehr unwahrscheinlich!), oder aber einen Teil seiner Mitarbeiter auf den Sachkundelehrgang schicken um die genau vorgeschriebene Amtliche Prüfung abzulegen, wobei die Ausgabe dann nur durch diese MA erfolgen darf. Ich denke Conrad wird sich das kurz durchgerechnet haben und dann überlegt haben das es "günstiger" ist das Produkt einfach aus dem Sortiment zu "kicken". Die Restbestände will man nicht entsorgen, deshalb bekommen die nur noch die GEwerblichen Besteller weil da kein Sachkundenachweis beim MA der Abgibt nötig ist. Man will nun nur nicht zugeben das es aus reiner "Gewinnsicht" aus dem Sortiment fliegt, denn das könnten die Kunden übel nehmen. Zwar wird jeder nachvollziehen können das es auf das eine Produkt gesehen unrentabel ist, aber Conrad verkauft an die Bastler ja viel mehr und es könnte auch eine Art Service am Kunden sein, der ja viel mehr als nur das Ätzmittel einkauft, der hier abgelehnt wird. Also macht man einfach das -neues Gesetz (ist ja nur fast 10 JAhre alt) , wir können nicht anders- Geschrei. Die Überlegungen bei den "kleineren" Händlern dürften ähnlich sein, wobei ich es bei den ganz kleinen durch nachvollziehen kann wenn jemand sagt das es wirklich nicht möglich ist das zu organisieren da die kosten in keinem VErhältniss zum GEsamtumsatz stehen. Die von Bastler zitierte "Masche" mit den Einzelpäcken würde ich mal so einordnen das da jetzt jemand "Morgenluft" wittert und hofft, da das Kaufen schwieriger wird, durch teure Einzelpäckchen mit Materialwert im Centbereich gute Geschäfte zu machen. Das GEsetz lieferte da dann den willkommenen Vorwand obwohl diese Mikromengen da gar nicht gefordert sind. Wobei diese Firma dann auch einen "sachkundigen" MA zur Abgabe braucht! Das wirklich schlimme an dieser Sache ist aber das es ja nicht nur NaPS betrifft. Es sind ja nicht nur die O Stoffe betroffen sondern auch alles "F+". Kraftstoffe (z.B. Benzin) und sogar Sonderkraftstoffe wie für Modellmotoren (Nitromethanhaltige Kraftstoffe) sind davon explizit ausgenommen. GEnauso wie Spachtelmassen und Kleber. Aber so profane Dinge wie Isopropanol und Aceton sowie viele weitere Lösungsmittel sind eben auch F+ und dazu finde ich keine "Ausnahmeregelung" demzufolge müsste für diese dasselbe wie für NaPS gelten... Es wäre nicht verwunderlich wenn man das bis jetzt genauso wie für NaPS nur jahrelang verschlafen hat und da noch einiges NAchkommt.(Nur gut das ich Gewerbe habe... ;-) ) Gruß Carsten
NAchtrag: Zum Sackundenachweis an sich: Es ist übrigends gar nicht so einfach den Sachkundenachweis zu erbringen. Die Prüfung selbst ist eine kleinigkeit für jemand der etwas Schulchemie verstanden hat und GEsetzestexte lesen kann. Man kann die Prüfung auch ohne die Pflicht auf einen teuren Vorbereitungskurs machen. ABER: Als ich mich bereits vor ein paar Jahren darum gekümmert habe, einfach weil es eine deutliche Erleichterung bei der Chemikalienbeschaffung darstellt, obwohl es ja eigendlich nur die Abgabe betrifft. (Der VK hat einen Stichhaltigen BEleg für die SAchkunde und läuft nicht gefahr im Fall eines Missbrauchs durch mich rechtffertigen zu müssen warum er mich falsch eingeschätzt hat) Es gibt drei Verschiedene Prüfungen. Einmal die Gesamtprüfung und dann zwei Teilprüfungen, einmal Pflanzenschutz und einmal Sonstiges. Wer nur die Teilprüfung Pflanzenschutz hat darf kein NaPS an privat rausgeben, wer die sonstige Prüfung hat keine Pflanzenschutzmittel. ICh wollte entweder die allgemeine oder aber die Teilprüfung für die sonstigen Stoffe ablegen. NAch einigen Herumtelefonieren habe ich dann HErausgefunden das der "Kreis" als Odnungsbehörde dafür zuständig ist. Beim Kreis angefragt kam man dann nach einigen internen telefonieren da drauf das es genauer beim Kreisgesundheitsamt liegen müsste. Die wussten immerhin das es soetwas gab und bescheinigten soetwas wohl auch, aber kannten das Prozedere nur für diejenigen die eine Berufsausbildung hatten. Wegen des Sachkundenachweises verwies man mich an die Landwirtschaftskammer... Bei der Landwirtschaftskammer angerufen, am nächsten Tag kam dann auch der Rückruf der zuständigen MAin. Allerdings stellte sich heraus das die LWK nur die Prüfung zum Teil Pflanzenschutz anbietet und weder die Gesamtprüfung noch den für mich relevanten Prüfungsteil... Als weitere Anbieter wusste sie nur das das Haus der TEchnik in Essen einen entsprechenden Lehrgang anbietet... Da dann angefragt, worauf mir mitgeteilt wurde das es nur möglich ist Lehrgang und Prüfung in Kombination zu absolvieren... Etwas knapp unter 2000 Euro würde das kosten (Das war mir wegen etwas weniger Bürokratie dann doch zu viel, mein absolutes Limit wären 500 Euro gewesen -> Gestorben!) Neue Anlauf - Versuch über die Hochschulen. An der FH im FB Chemie angefragt. Im Prüfungsamt wussten die erst gar nicht was ich meine, haben mich aber dann an eine Fachkundige MAin weiterverwiesen. Dort stellte sich dann heraus das die Absolventen ,egal ob Diplom, Bachelor oder Master gar keine entsprechende Prüfung ablegen und demzufolge keine FAchkunde im Sinne der Verordnung haben!!! An der Uni sei das aber wohl möglich, worauf dann der entsprechende Kontakt vermittel wurde... Es ist also durchaus NAchzuvollziehen wenn eine Fa. da erst einmal kapituliert. Und auch von den Kosten ist das ja nicht ohne. Die HDT Veranstaltung dauert drei Tage die der MA im Betrieb fehlt und Kostet fast 2000 Euro. Dazu noch Fahrtkosten die Erstattet werden müssen. Und falls der MA ein Trottel ist und Durchfällt oder kurz danach den Arbeitgeber wechselt war das auch noch für die Katz Ach Ja: NaPs ist eigendlich KEINE Typische Pyrochemikalie. Einzig in Verbindung mit MAgnesium funktioniert das wie bekannt gut. Wobei das Potential da vom Magnesium herrührt. Die in der Pyrotechnik sonst gerne verwendeten Stoffe die deutlich mehr "rums" als Sauerstofflieferranten haben sind ja auch durchweg in der Chemieverbotsverordnugn mittlerweile als zusätzlich zu den T/T+ und H2O2 zubereitungen als Nachweispflichtig aufgeführt. Es sind die Ziffern 2 bis 8. Allerdings sind diese in Verbindung mit Magnesium schon etwas zu Reaktiv was ein halbwegs sicheres Arbeiten nicht mehr möglich macht. Nur NaPS ist gerade an der Grenze um träge genug für eine halbwegs sichere handhabung, aber noch reaktionsfreudig genug für einen Effekt zu sein. Wobei das MAgnesiumpulver zu bekommen doch die deutlich größere Hürde sein sollte. Es gibt zwar noch -auch wenn immer seltener- z.B. solche Produkte wie Anspitzer aus MAgnesium für 95,ct im Schreibwarenhandel. Oder man bekommt mit etwas Glück auf dem Schrott eine Defkte Magnesiumfelge oder sonsitges Bestandteil eines "Sportwagens" aus Magnesium. Aber bei der hobbymäßigen Verkleinerung wird es Problematisch. Zumindest beim Feilen werden nicht wenige Partikel direkt nach dem Lösen sofort verglühen (eigene Erfahrung aus sehr jungen jahren ;-) Damals haben wir dann das Magnesium in Pulverform noch in der Apotheke bekommen. Heute sähe das wohl -zumindest als 13-14 Jähriger- anders aus. Wobei MAgnesium in Elementarer Form auch aus der Liste der vorzuhaltenden Apothekenchemiekalien gestrichen wurde) Bleibt zu erwähnen das es noch zu Zeiten unserer Eltern (und angeblich sogar noch zu meinen Jugendzeiten -woran ich selbst aber nicht glaube-) über den Fotohandel zumindest noch bestellbar gewesen währe (für Historische Verwendung und Sonderzwecke) Denn es ist ja DAS Blitzpulver mit dem die frühen Fotographen ihr Blitzlicht erzeugt haben. Gruß Carsten
> § 2 Abs. 2 sagt das der MA der abgibt mindestens 18 Jahre alt sein muss, > zuverlässig und -Das ist der Knackpunkt- die SAchkunde nachgewiesen hat. soweit so gut > Entweder durch die SAchkundeprüfung oder durch eine BErufsausbildung in > einem Beruf wie Drogerist oder "Apothekenhelfer". Sorry, aber das halte ich für eine grob überzogene Eigeninterpretation. Vergleiche mal die Sachlage mit Baumärkten. Dort werden nach wie vor gefährliche Chemikalien wie u.A. Salzsäure verkauft. Glaubst du auch nur einer der Regalauffüller hätte einen derartigen Sachkundenachweis? Was im Gesetzblatt steht wird gerne von Unkundigen (das sind wir alle) völlig fehlinterpretiert und überzogen dargestellt. In der Praxis zeigt sich das meist ganz anders. Das führt dann soweit, dass in Foren verbreitet wird, man dürfe keine Bleilot mehr verwenden und so einen Unsinn. Das nicht jeder Dödel alles bekommt ist auch in der Apotheke nicht anders. Lass mal einen der Fraktion "was guckst du" dort versuchen Schwefelsäure zu kaufen. Wer die richtigen Leute fragt und bekannt ist bekommt aber auch das ohne weiteres. Wer formal auftritt wird formal behandelt und formal abgewiesen.
Random ... schrieb: > Ich frage mich ja, was dieser ganze Zirkus soll. DAS frage ich mich auch. Vielleicht haben sich die Politiker beim Basteln 's Hirn weggesprengt (haben die sowas überhaupt?) und wollen jetzt netterweise verhindern das das auch anderen passiert? > Falls ich mir > tatsächlich ein Bömbchen bauen will, dann gibt es sicher andere > Bezugsquellen als Conrad & Co. Ich frage mich manchmal ob nicht einige Leute erst durch die immer beklopptere Politik zum Bomben bauen animiert werden, kann man ja fast schon verstehen.
Achso: Wenn man irgendein öffentliches Gebäude sehr schnell mit sehr viel H2O flutet gibt es auch viele Tote, gibts das Zeug deswegen jetzt auch nur noch gegen Sachkundenachweis? Soll heissen: Der ganze Zirkus bestraft Bastler, Nachwuchsforscher und so weiter, die Terroristen machen einfach einen Bauernhof auf und bestellen 500kg Dünger. Oder sie klauen irgendwo im Bergwerk echten Sprengstoff.
Ich habe aufgrund des Threads mal probehalber 1kg NaPS über den Conrad-Onlineshop bestellt. Und siehe da, das Paket mit NaPS kam eben an. Der Ball darf also etwas flacher gehalten werden.
agp schrieb: >> § 2 Abs. 2 sagt das der MA der abgibt mindestens 18 Jahre alt sein muss, >> zuverlässig und -Das ist der Knackpunkt- die SAchkunde nachgewiesen hat. > > soweit so gut > >> Entweder durch die SAchkundeprüfung oder durch eine Berufsausbildung in >> einem Beruf wie Drogerist oder "Apothekenhelfer". > > Sorry, aber das halte ich für eine grob überzogene Eigeninterpretation. > Vergleiche mal die Sachlage mit Baumärkten. Dort werden nach wie vor > gefährliche Chemikalien wie u.A. Salzsäure verkauft. Glaubst du auch nur > einer der Regalauffüller hätte einen derartigen Sachkundenachweis? Das kannst du gerne so halten. Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht: Zitat ChemVerbotsV > (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer > 1.die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, Und im Rahmen des §5 ist dann definiert was alles als NAchweis der Sachkunde gilt. > § 5 Sachkunde > (1) Die erforderliche Sachkunde nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 hat nachgewiesen, > wer > 1.die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung nach Absatz 2 > bestanden hat, > 2.die Approbation als Apotheker besitzt, > 3.die Berechtigung hat, die Berufsbezeichnung Apothekerassistent oder > Pharmazieingenieur zu führen, > 4.die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung > pharmazeutisch-technischer Assistent oder Apothekenassistent besitzt, > 5.die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum > Drogist/zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1197) bestanden hat, > sofern die Abschlussprüfung der Prüfung nach Absatz 2 entspricht, > 6.die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter > Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin bestanden hat, > 7.im Rahmen eines Hochschulstudiums ausweislich des Zeugnisses der > Zwischenprüfung oder der Abschlussprüfung nach Teilnahme an > entsprechenden Lehrveranstaltungen eine Prüfung bestanden hat, die der > Prüfung nach Absatz 2 entspricht, oder > 8.nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Prüfung > nach Absatz 2 entspricht. Als Anmerkung: Das mit dem Hochschulzeugniss gilt nur wenn auf dem Zeugniss explizit steht das durch bestehen der Prüfung im Fach XX die vorraussetzungen erfüllt sind. Das ist lange nicht in jedem Chemiestudiengang der Fall DAs ist mit Ausnahme der Altfallregelung abschließend. Und ja- in JEDEM Baumarkt der "potentere" Pflanzenschutzmittel führt (Also die hinter Glas weggeschlossen sein müssen) gibt es MA die zumindest einen Teil des SAchkundenachweises erbracht haben. Salzsäure fällt übrigends NICHT unter die Verordnung, die kann jeder aufstellen. H2O2 über 12% schon, deshalb ist es ja neuerdings aus den baumärkten verschwunden. NAch genaueren Hinsehen hat meine Acetondose dochnur das F, die fällt also nicht darunter. Die Isopropanolflasche hat aber tatsächlich "F+"... Natürlich kann es eine Ausnahmeregelung geben die ich nicht kenne. Aber da fast alle Ausnahmeregelungen in der Chemverbotsverordnung erfasst sind und ich mich schon länger damit befasse denke ich das eher nicht. Daliegt der Verdacht nahe das zumindest bei Isopropanol einfach bisher noch keiner darüber nachgedacht hat weil es einfach "so eine gängige Alltagschemikalie" ist. Bei NaPS, wo es eigendlich viel näher liegt, hat es ja auch bloß 10 Jahre gedauert bsi es aufgefallen ist. Und hätte ich das jetzt vor einer Woche Behauptet das NaPS nur von Spezialkräften abgegeben werden darf hätte das auch keiner geglaubt. ... schrieb im Beitrag #2298536: -> PLONK! Visitor schrieb: > Ich habe aufgrund des Threads mal probehalber 1kg NaPS über den > Conrad-Onlineshop bestellt. Und siehe da, das Paket mit NaPS kam eben > an. > > Der Ball darf also etwas flacher gehalten werden. Als rein Privat angemeldet oder doch mit Firmenadresse. BEi Conrad bin ich jetzt mal gespannt was die Zukunf so bringt. Und Versandhandel ist ja auchnoch einmal etwas anderes. Aber sorgen mache ich mir überhaupt nicht. Auch ohen GEwerbeschein gibt es genug Quellen wo man NaPS so kaufen kann. NaPS steht nicht auf der Liste der Stoffe wo Chemikalienhändler gleich Rot sehen und zwar nicht alle, aber viele liefern (teilweise mit Ausnahme der gängigen Pyrochemikalien) die Stoffe die nicht im Anhang 1 der Chemverbotsverordung aufgeführt sind auch an privat. Muss man halt da bestellen. Wobei Natriumpersulfat bei den Chemikalienhändler oft auch unter NatriumperOXIDsulfat läuft. Wobei -gerade mal im Onlineschop eines meiner Händler nachgesehen- NAtriumpersulfat ist nicht gelistet, Amonniumpersulfat aber in verschiedenen Qualitäten und größen. Wenn alle Stricke reissen heisst es halt wieder Zurück zu der Umweltschädlicheren Brühe... Gruß Carsten
>Als rein Privat angemeldet
Privat reinsten Wassers.
Carsten Sch. schrieb: > aufstellen. H2O2 über 12% schon, deshalb ist es ja neuerdings aus den > baumärkten verschwunden. NAch genaueren Hinsehen hat meine Acetondose Hat es das je im Baumarkt gegeben? Wüsste nicht das einmal gesehen zu haben. Wozu sollte der gewöhnliche Hand bzw. Heimwerker das auch brauchen? Die "Aquaristik-ecken" gibt es ja auch nicht überall. Und auf Aceton steht seit Urzeiten ein F wie auf allen leichtentzüdlichen Stoffen und das Xi für Reizend. (Nicht mit dem gepunkteten verwechseln)
Carsten Sch. (dg3ycs) schrieb: > Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation > nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht: > Zitat ChemVerbotsV Ja ja, das mag alles sein. Nur erstens weißt weder du noch ich ob es nicht auch irgendwo formulierte Zusätze, Ausnahmen, Beschränkungen oder sonstwas zu solchen Gesetzestexten gibt (ist oftmals der Fall, z.B. beim Urheberrecht-Paragraphendschungel) und zweitens sehe ich keinen Sinn darin hier jetzt Hobbyjurist zu spielen und die ganzen Erlasse/Verordnungen von oben nach unten und zurück durchzunudeln. Die Frage wichtige ist nämlich wie der jeweilige Vertreiber das Prozedere handhabt und da nützt es dir sowieso herzlich wenig ihm (dem Vertreiber) mit deiner Auslegung/Interpretation dieses Pamphets zu kommen. Entweder er verkauft NaPS weiter wie bisher oder eben nicht. Dann ist es ihm vermutlich auch egal, wie genau der Gesetzestext nun auszulegen ist, weil es ihm einfach zu kompliziert wird sich weiter mit der Thematik zu beschäftigen. Ich glaube jedenfalls nicht daran, dass Vertreiber jetzt plötzlich Apotheker/Schädlingsbekämpfer/Drogist oder pharmazeutisch-technischer Assistent zu sein hat, um NaPS noch weiter zu verkaufen. Hier geht es um das Elektronikgewerbe und nicht um die genannten Bereiche. Das trifft alles nicht zu und das wird auch keiner verlangen. Das sind sehr allgemein gehaltene Verordnungen, die für Gefahrenstoffe gemacht sind, die auch in andere Bereichen eingesetzt werden, z.B. in der Landwirtschaft. Aber wie gesagt, hier geht es um Hilfsstoffe der Elektroindustrie und des Elektronik-Kleingewerbes. Das ist eine andere Baustelle.
Carsten Sch. schrieb: > BEi Conrad* bin ich jetzt mal gespannt was die Zukunf so bringt. Und > Versandhandel ist ja auchnoch einmal etwas anderes. Heute ist mein Paket vom Voelkner angekommen. Ich habe am Wochende (weil ich neugierig war) zur Probe 1 kg (die Dose gie-tec / pro Ma) bestellt. Voelkner hat ebenfalls den Hinweis auf seiner Seite. Gestern kam bereits die Versandbestätigung, heute war das Paket da. Hat nix gefehlt. --- (Gast) schrieb: Carsten Sch. schrieb: >> aufstellen. H2O2 über 12% schon, deshalb ist es ja neuerdings aus den >> baumärkten verschwunden. NAch genaueren Hinsehen hat meine Acetondose > Hat es das je im Baumarkt gegeben? Wüsste nicht das einmal gesehen zu > haben. > Wozu sollte der gewöhnliche Hand bzw. Heimwerker das auch brauchen? Die > "Aquaristik-ecken" gibt es ja auch nicht überall. 19% iges H2O2 gab es in der Auqaristik-Ecke beim Hornbach lange Zeit. Jetzt ist es verschwunden. Beim Dehner gab es ebenfalls Konzentrationen dieser Größenordnung. Jetzt sehe ich auch da keines mehr. Reichelt hat NaPS noch ohne Hinweis im Lieferprogramm.
So, jetzt spiele ich auch mal Hobbyjurist. :) Carsten Sch. (dg3ycs) schrieb: > Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation > nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht: > Zitat ChemVerbotsV >> (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer >> 1.die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, > Und im Rahmen des §5 ist dann definiert was alles als NAchweis der > Sachkunde gilt. ----- HALT! NUN MAL LANGSAM! Bevor man Paragraph 2 Absatz 2 liest kommt erst mal Absatz 1 und dort heißt es im Wortlaut "§ 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht (1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, " ENTSCHEIDENDER INTERPRETATIONSFEHLER!! NaPS fällt GAR NICHT unter T und auch nicht unter T+ damit gilt der Paragraph 2 Absatz 1 schon mal nicht für diesen Stoff. NaPS ist nämlich "nur" brandfördernd (o) und Gesundheitsschädlich mit R Zusätzen. Deshalb zählt folglich auch nicht der Sachkundenachweis, denn der BAUT AUF ABSATZ 1 auf "bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer 1. die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat," SIEHE http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/chemverbotsv/gesamt.pdf
agp schrieb: > So, jetzt spiele ich auch mal Hobbyjurist. :) > > Carsten Sch. (dg3ycs) schrieb: > >> Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation >> nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht: >> Zitat ChemVerbotsV >>> (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer >>> 1.die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, > >> Und im Rahmen des §5 ist dann definiert was alles als NAchweis der >> Sachkunde gilt. > > ----- > > HALT! NUN MAL LANGSAM! > > Bevor man Paragraph 2 Absatz 2 liest kommt erst mal Absatz 1 und dort > heißt es im Wortlaut > > "§ 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht > (1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen > Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach > der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ > (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, " > > ENTSCHEIDENDER INTERPRETATIONSFEHLER!! > NaPS fällt GAR NICHT unter T und auch nicht unter T+ > > damit gilt der Paragraph 2 Absatz 1 schon mal nicht für diesen Stoff. > NaPS ist nämlich "nur" brandfördernd (o) und Gesundheitsschädlich mit R > Zusätzen. > > Deshalb zählt folglich auch nicht der Sachkundenachweis, denn der BAUT > AUF ABSATZ 1 auf > > "bedarf der > Erlaubnis der zuständigen Behörde. > (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer > 1. die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat," > > SIEHE > http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/chemverbotsv/gesamt.pdf Nein, da hast du etwas falsch verstanden. Es wäre evtl. ganz Hilfreich wenn du dir dazu den Fragen und Antwortenkatalog für die Sachkundeprüfung mal zu gemüte führst. Diese verwinkelte Angabe ist das Ergebniss zahlreicher Änderungen. Es ist so: Will man T oder T+ Substanzen abgeben BRAUCHT MAN IMMER die Erlaubniss und damit nachgewiesene Sachkunde. Das ist damit gemeint. Damit währe NaPS als "NUR" O raus, WENN (ja wenn das Wörtchen Wenn nicht währ...) nicht im §3 Abs. 1 Satz 2 a gergelt währe das unabhängig von der REgelung im §2 Abs. 1 -die nur "T" und "T+"- betrifft zusätzlich die Sachkunde für Mitarbeiter gefordert ist die einen Stoff an Privatverbraucher abgeben der MINDESTENS EINE der folgenden Eigenschaften Hat: (nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen mit) > mit den Gefahrensymbolen T (giftig) ODER T+ (sehr giftig) ODER O > (brandfördernd) ODER F+ (hochentzündlich) ODER mit den R-Sätzen R 40... Danach fplgen noch weitere Ergänzungen (wie H2O2 >12%) oder Ausnahmen (Treibstoffe, Spachtelmassen und Kleber) Wie gesagt, schaue dir den Fragenkatalog zur Fachkundeprüfung an, da ist das alles aufgeführt. Gibt auch Fallbeispiele. Ich habe mich da ja mal vor zeiten wie Erwähnt durchgearbeitet. Wa man jetzt noch abklären könnte ist die Frage ob es eine "Mindestmenge" gibt ab der eine Kennzeichnung überhaupt erst notwendig ist. Wenn jetzt die Gefahrstoffverordnung aussagt das ich z.B. eine Menge kleiner 50g NaPS gar nicht mit O Kennzeichnen muss, dann dürfte ich diese Menge auch ohne Sachkunde abgeben... Aber das sollen andere nachschalgen, so tief habe ich mich damals dann nicht eingearbeitet. agp schrieb: > Das sind sehr allgemein gehaltene Verordnungen, die für Gefahrenstoffe > gemacht sind, die auch in andere Bereichen eingesetzt werden, z.B. in der > Landwirtschaft. Aber wie gesagt, hier geht es um Hilfsstoffe der > Elektroindustrie und des Elektronik-Kleingewerbes. Das ist eine andere > Baustelle. Nee, ist es LEIDER nicht. Das gilt für ALLE PRodukte die diese Kennzeichnungen Tragen. Grob zusammengefasst: ISt auf dem Karton/Produkt ein T/T+/O oder F+ drauf, EGAL WAS und egal WOFÜR, Greift diese REgelung. Sonst bräuchte es ja auch keine Ausnahme für Treibstoffe, Modelltreibstoffe Spachtelmassen oder Sammlermineralien! Das ist ja alles Explizit, einzeln namentlich erwähnt. Auch das H2O2 aus dem Aquaristikbedarf ist genauso wie der Schwimmbadreiniger und Grünspanentferner betroffen. Wo du natürlich recht hast, das ist das es herzlich wenig Einfluss hat wenn wir das hier Durchdiskutieren. Das dienst nur einerseits dazu sich den Frust über diesen "Scheiss" von der Seele zu schreiben und zum anderen über die Hintergründe aufzuklären. Denn wie man sehen kann sind ja hier schon wieder die ersten "Staatshasser" aufgetaucht die jetzt explizit der Regierung in die Schuhe schieben wollen das sie plötzlich kein NaPS mehr bekommen, obwohl das GEsetz genau dies noch erlaubt. Auch macht es für die weitere Beschaffung durchaus einen Unterschied ob man weiß das es nur eine Conrd interne Auslegung (ob gewollt oder nicht- auf jeden Fall Falsch) ist oder ob es wirklich alle so betrifft. Wenn es eine generelle Auslegung ist so macht es keinen Sinn sich nach alternativen umzusehen und wenn dann doch das Angebot mit den teuren Minitütchen kommt nimmt man das freudig an... ISt es aber eine Conrad interne Auslegung so telefoniert man einfach ein wenig rum. Selbst wenn einige dem Beispiel jetzt folgen sollten wird man auf jeden Fall noch Lieferanten finden. Und wenn es der Chemikalienfachhändler direkt ist. Denn der hat erstens so gut wie immer die Sachkunde und zweitens bekommt er es nicht mit der Angst zu tun wenn er mal eine formale EVE ausfüllen lassen und kontrollieren muss. Das ist sein tägliches Brot. Bei vielen Stoffen auch bei gewerbetreibenden! Man sollte nur höllisch aufpassen das es ein Seriöser Händler ist und kein windiger Küchentischversender weil die oft nicht die REgeln einhalten, dann hochgenommen werden und plötzlich steht man unter Terrorverdacht mit HD. Beispiele wurden ja schon verlinkt. Gruß Carsten
Carsten schrieb: > Will man T oder T+ Substanzen abgeben BRAUCHT MAN IMMER die Erlaubniss > und damit nachgewiesene Sachkunde. Richtig > Das ist damit gemeint. Damit währe > NaPS als "NUR" O raus, WENN (ja wenn das Wörtchen Wenn nicht währ...) > nicht im §3 Abs. 1 Satz 2 a gergelt währe > das unabhängig von der > REgelung im §2 Abs. 1 -die nur "T" und "T+"- betrifft zusätzlich die > Sachkunde für Mitarbeiter gefordert ist §3 Abs. 1 Satz 2 a liest sich für mich so § 3 (1) Stoffe und Zubereitungen [] dürfen nur abgegeben werden, wenn 2. dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat bestätigen lassen, dass dieser a) als Handelsgewerbetreibender [] im Besitz einer Erlaubnis ist oder das Inverkehrbringen [] angezeigt hat oder Stoffe sowie Zubereitungen [] zu kennzeichnen sind, an den privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder b) als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen, Der erste Teil bei a) bezieht sich so wie ich das lese auf den ERWERBER der selber Inverkehrbringer ist Teil b) regelt die Abgabe an den Endverbraucher Allerdings ist da noch § 3 Absatz (2) Die Abgabe nach Absatz 1 darf nur durch eine in dem Betrieb beschäftigte Person erfolgen, die die Anforderungen nach § 2 Abs. 2 erfüllt. Da tut sich für mich eine Ungereimtheit auf, denn die Anforderung nach § 2 Abs. 2 bezieht sich sich ja auf die Erlaubnis für Absatz 1, und diese Erlaubnis bezieht sich auf Stoffe mit der Kennzeichnung T (giftig) und T+ (sehr giftig). Wenn du diese Einschränkung nicht machst, dann bist du natürlich beim Sachkundenachweis auch für "bloß" brandfördernde Stoffe (o). Ich hab mir mal die Mühe gemacht und nach Sachkundenachweis im Netz gesucht. Da gibt es abgestufte Fragenkataloge die zu beantworten sind, aber wo man auch liest, immer geht es primär um giftige und sehr giftige Stoffe, vor allem im Bereich Landwirtschaft (Bio) etc. Der Sachkundenachweis (so mein Eindruck) ist nicht darauf ausgelegt einen rel. harmlosen Stoff wie NaPS (weil brandfördernd) überhaupt zu thematisieren. NaPS kommt nicht mal im Leitfaden für den Chemikalienhandel vor. Möglicherweise würden sie es gerne in die Stoffgruppe zum Kalium_per_manganat stecken, das würde ich den Panikbrüdern auch noch zutrauen. Dann könnten sie es generell für privat verbieten. http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/54835/Leitfaden_Internet_Chemikalienhandel.pdf?command=downloadContent&filename=Leitfaden_Internet_Chemikalienhandel.pdf http://www.sidiblume.de/info-rom/gefstoff/chemverbotsv_f.htm Mein vorläufiges Fazit lautet daher, bei der Aufnahme der brandfördernden Stoffe in die Verbotsverordnung hatten sie andere Stoffe, gefährliche Stoffe wie Phosphorverbindungen etc., im Auge als NaPS. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Persulfat gegenüber H2O2 > 12 % nicht einmal begrifflich überhaupt genannt wird. Möglicherweise scheint sich das jetzt langsam zu ändern (oder auch nicht) oder C eilt dem Gehorsam schon mal voraus. ;)
Mir ist ein älteres Büchlein in die Hände gefallen. Aus einer Reihe die wohl in erster Linie Jungen angesprochen hat. dtv junior [Römpp/Raaf 1972] Seite 88 Schwarzpulver und Verwandte Seite 113 Wir schmelzen Eisen (Thermit) Die beiden oben genannten Kapitel für zu Experimenten (das Büchlein beginnt mit einer ausführlichen und sorgfältigen Einführung in den sicheren Umgang mit Chemikalien ) mit Schwarzpulver und Thermit. Können "richtige" Jungs heute überhaupt noch diese Experimente durchführen - oder steht dann schon der Staatsanwalt/die Polizei vor Tür?
Also ich war eben mal beim C (Filiale in Hannover) und habe gefragt (ich bin noch nicht volljährig), ob Conrad das NaPS an mich verkaufen würde. Der Typ meinte daraufhin, dass ich meine Ausweisnummer nennen und halt volljährig sein müsste. Die Frage, ob das gesetzlich vorgeschrieben sei, konnte er mir nicht sicher beantworten, er meinte nur, dass "die Firma Conrad das neuerdings so handhabt". Mein Senf dazu: Ich finde es absolut unnötig, dass es nun Jugendichen nicht mehr gestattet ist, Ätzmittel zu kaufen; diese Abgabeeinschränkung ist ja wohl als Reaktion auf die Anschläge von Norwegen zu verstehen (denke ich auf jeden Fall mal, vorher durfte ich es noch kaufen). Der Täter war volljährig, also warum jetzt dieses sinnlose Verbot der Abgabe an nicht volljährige?! Mal ganz abgesehen davon, wenn der Terrorist sich eine Bombe bauen will, denke ich 1. nicht, dass er als Oxidationsmittel NaPS nimmt und 2. wenn er dieses doch nehmen sollte, es sowieso irgendwo bekommen würde. Man redet immer vom "Fachkräftemangel" und von der "Null-Bock-Jugend" aber ein sinnvolles Hobby wird dann durch absolut bescheuerte Verbote beschränkt.
> Ich finde es absolut unnötig, dass es nun Jugendichen > nicht mehr gestattet ist, Ätzmittel zu kaufen; Mal einen Gedanken dazu. Ich weiß nicht, ob man beispielsweise jedem 14-jährigen Jugendlichen im Baumarkt eine Flasche Salzsäure verkaufen würde. Möglicherweise macht man das. Ob das sinnvoll ist mag dahingestellt sein. Es gibt mit Sicherheit etliche in diesem Alter, die die erforderliche Reife bereits besitzen, um mit solchen Gefahrstoffen sicherheitsbewusst umzugehen. Aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Passiert nämlich etwas, rufen wieder alle nach dem Gesetzgeber. Ob diese Grenze bei 16 Jahren oder der Volljährigkeit angesetzt wird, darüber muss irgendwer entscheiden (entweder der Gesetzgeber oder der jeweilige Händler). So schlecht finde ich die 18-Jahres-Grenze nicht. Ist bei Feuerwerkskörpern auch nicht anders. Das Jugendliche dennoch an alles rankommen was sie haben wollen wissen wir alle. Hier im konkreten Fall würde ich an deiner Stelle den Versandhandel nutzen. Dieser Weg funktioniert nach wie vor. So schwierig wird es für dich nicht sein, mal über die Eltern eine Bestellung anzukurbeln (ist übrigens auch billiger als an der C-Theke ;)). Und wenn deine Eltern das nicht wollen, naja, du bist halt noch nicht volljährig. Aber es gibt ja schließlich auch noch Bekannte/Freunde etc. ;)
Hans schrieb: > Können "richtige" Jungs heute überhaupt noch diese Experimente > durchführen - oder steht dann schon der Staatsanwalt/die Polizei vor > Tür? NEIN! Zumindest sobald er "entdeckt" wird ist er wegen eines Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz dran. Seit der Neufassung dieses Gesetzes ist das ohne Wenn und aber eine Straftat, völlig unabhängig von Zweck und Menge, und demzufolge völlig ohne Ermessensspielraum. Bereits das reine "Durchbrechen" eines zugelassenen Chinaböllers um das Schwarzpulver als "Funkensprüher" direkt zu entzünden stellt genaugenommen eine solche Straftat dar. Vor der Neufassung waren selbst "größere" Knallkörper sofern nicht offensichtlich als "Sprengladung zur Zerstörung" gedacht und wenn ein evtl. Zünden ohne Zerstörung und gefährdung bliebt bloß reine OWI mit Ermessenspielraum. Und was dann für "kleinere" Dinger und experimente im einstelligen Grammbereich galt... :( schrieb: > Mein Senf dazu: Ich finde es absolut unnötig, dass es nun Jugendichen > nicht mehr gestattet ist, Ätzmittel zu kaufen; diese Abgabeeinschränkung > ist ja wohl als Reaktion auf die Anschläge von Norwegen zu verstehen > (denke ich auf jeden Fall mal, vorher durfte ich es noch kaufen). Der > Täter war volljährig, also warum jetzt dieses sinnlose Verbot der Abgabe > an nicht volljährige?! Nee, ich denke mal eher nicht das DIES jetzt in einem thematischen Zusammenhang mit den Anschlägen in Norwegen steht. Das zeitliche zusammenpassen wird wohl eher absolut zufälliger Natur sein. Conrad hat wohl nun erst festgestellt das die seit fast einem Jahrzehnt mit der "beliebigen" Abgabe gegen geltendes Recht verstossen haben und als gegenreaktion -zumindest in einigen Ladengeschäften- überzogen reagiert. (Vermutlich WURDEN sie im Rahmen einen Ermittlungsverfahrens darauf gestossen, dann ist eine solche "überzogene Schnellschussreaktion" oft die Folge, -Ist aber bloße Spekulation meinerseits) Hinsichtlich der Ü-18 Vorschrift ist es aber völlig legitim und bloß die umsetzung der seit gut 10 Jahren bestehenden Regelungen. Persöhnlich stimme ich dir natürlich zu, das die immer weitergehende Verteufelung der Chemikalien in privater Hand und besonders der jungen Hobbychemiker nicht nur in der Theorie sondern tatsächlich vielen jungen leuten den Spass an der Sache verleidet. Wenn es dann glimpflich läuft konzentrieren die sich dann zumindest auf andere NAturwissenschaftliche Themen und sind für die Zukunft nicht völlig verloren. Einige andere aber werden sicher das interesse ganz verlieren und dann Ihre Zeit vollkommen den sonst nur am WE gefrönten Hobbys Saufen und/oder BAllerspielen widmen. (Nur am WE und in der Woche sinnvolles ist ja Ok...) Mit knapp über 30 Jahren gehöre ich zu der Generation wo es zur Jugendzeit langsam anfing das man darauf achtete was man an wen abgab. Aber generell war es noch recht lax. Ich war damals "Hobbychemiker" das Interesse für Chemie war früher da als das für Elektronik und lange zeit parallel. In vielen dingen profitiere ich da auch heute noch von. Als Kind naturwissenschaftlich völlig uninteressierter (und in vielen Dingen auch unfähigen) Eltern deren Schwerpunkte im Kaufmänischen Papierkrieg lagen und noch liegen, weiß ich noch ganz genau was das immer für ein Theater war wenn man mal die Unterschrift brauchte... MEin Vater hat in einer Fa. gearbeitet wo als (auch) Elektronikproduzierender Betrieb in Kombination mit der Filmtechnik im eigentlichen Geschäftsbereich viele Chemikalien vorhanden waren die auch für mich Hobbychemiker interessant waren. Auf Nachfrage von mir ist der dann zum Fachkollegen hingegangen hat gefragt: haben wir das... ist es vertretbar wenn ich meinem 14/15/16J Sohn davon etwas mitbringe... Ja? - dann füll mir mal was ab. Und bis auf eine Zyanidhaltige Substanz habe ich alles bekommen. Mal mehr, oft auch etwas weniger, manchmal verdünnt. Von HCL über Schwefelsäure bis zu Ammoniak. Immer mit einer Reihe von Sicherheitshinweisen die er mit ausrichtete. Ausser dem wirklich für Elektronik verwendeten Ammoniumpersulfat(später dann Natriumpersulfat) bin ich aber mit allen Stoffen bei einmaligen Mitbringen durchaus Jahre ausgekommen. (Ach ja. Ich habe das alles natürlich immer für Elektronik/Platinenherstellung gebraucht ;-) Niemals hätte ich zugeben dürfen das es für Chemieversuche ist. Chemie & Ich fanden meine Eltern nicht gut, Elektronik toll. Lag aber vielleicht auch an den Ergebnissen meinen ganz frühen Versuche.) Aber wehe ich brauchte für irgendetwas was ich selbst besorgen wollte seine Unterschrift. Das war ein Hoffnungsloses Unterfangen. Fast egal um was es sich handelte. WEnn man zwar das HAndelsrecht aus dem FF kennt, aber NAtriumchlorat für Kochsalz (NAtriumchlorit)hält, dann gilt ganz schnell die Regel: Nur mit Unterschrift = das muss ganz gefährlich sein! Von daher kann ich immer nur lächeln wenn viele "Erwachsene" heute sagen: Wenn das wirklich für Hobbychemie ist, dann unterstützen das doch alle Eltern, also spricht doch nichts dagegen die kurz mitzubringen oder bestellen zu lassen... Aber BTT: Ja, das Ü18 kann ich gut NAchvollziehen das die für viele Ärgerlich ist! Und ich würde auch jederzeit begrüßen wenn für viele Stoffe mit O/F+ (wie NaPS usw.) mit denen NAchweisbar erst ab gewissen Größenordnungen Ernsthafte Schäden angestellt werden können und die auch nicht so kritisch sind das bereits ein winziger Fehler bleibende gesundheitliche Schäden verursacht eine "Freigrenze" eingerichtet wird die auch U18 abgegeben werden darf wenn der Empfänger geeignet scheint. (T/T+ IST ja auch in Kleinstmengen gefährlich, da sidn Ausnahmen sicher nicht Sinnvoll) Bis das passiert (unwahrscheinlich) gilt aber für alles was T/T+/O/F+ oder mehr als 12% H2O2 enthält aber: NUR mit Altersnachweis Ü18. Und das schon rund ein JAhrzehnt! (Mit Ausnahme der Prozentgrenze H2O2, die 12 gilt erst einige Monate) Und so sehr ich auch junge "Forscher" unterstütze. Würde mich jetzt einer der Jugendlichen aus der NAchbarschaft oder Verwandschaft fragen ob er von mir etwas bekommen könnte. Solange diese GEsetzgebung gilt würde ich das nicht "einfach so" machen. Allerdings würde ich bei Stoffen wo ich den "Sinn" erkennen kann zumindest mal direkt mit dne Eltern reden und versuchen die zu "Überzeugen". Aber wenn es beim Nein bleibt... > Mal ganz abgesehen davon, wenn der Terrorist sich eine Bombe bauen will, > denke ich 1. nicht, dass er als Oxidationsmittel NaPS nimmt und 2. wenn > er dieses doch nehmen sollte, es sowieso irgendwo bekommen würde. JA, Beides Richtig. NaPs ist nur da als Oxidationsmittel Sinnvoll wo der Brennstoff selbst bereits an der Normalluft sehr heftig reagiert und ein potenteres Oxidationsmittel zur Selbstentzündung führen würde. Es ist doch recht "gemächlich". MAn vergleiche einfach mal ein GEmisch Zucker+NaPs mit einem Gemisch Zucker+Kaliumnitrat (=Pökelsalz, Salpeter) oder gar dem bereits bei greinger Verdämmung explosionsfähigen GEmisch Zucker+NAtriumchlorat (bis in die 80er UnkrautEx in DL). Dann sieht man den Unterschied. (Oder besser doch nicht! ISt ja jetzt eine Straftat!!! Selbst mit ein paar Gramm! Haber auch erst überlegt ob ich die beiden letzten Dinge schreibe, aber das ist altbekannt und die Stoffe für Jugendliche heute normalerweise nicht mehr verfügbar, Für Ü18 zumindest beim letzten Nur noch gegen Personalienerfassung und oft EVE) Um es vorwegzunehmen. Beim ersten tut sich kaum viel mehr als bei de rVerbrennung von reinem Zucker, ab und an zischt es mal kurz oder etwas sprüht, dann wieder eine zeit nichts. Die Probleme mit NaPS kommen auich nicht daher das es als Bombenstoff taugen würde, sondern daher das es halt im Sinne der Gefahrstoffverordnung als O gekennzeichnet ist. Die Chemikalienverbotsverordnung macht da erst einmal keinen Unterschied... Für alle O gilt das Ü18, egal ob des Bombenbauers nummer eins oder dem Seltenen Spezialstoff der zwar O ist, aber pro Gramm 200 Euro kostet und deshalb niemals für etwas anderes eingesetzt wird als das wo man nur genau diesen Stoff brauchen kann. Allerdings: Alle "Pyrochemikalien" wurden doch berücksichtigt. Das sind all die Stoffe weder ein T/T+ haben noch im Anhang 1 aufgeführt sind und für die man man neben dem Alter auch Personalien hinterlassen muss. (SInd ja im selben Parapraphen auch aufgeführt) Wie H2O2 ab 12%! GRuß Carsten
Mal wieder so eine unnötige Regelung... Als ob die Beamten nichts zutun hätten
Dank der Beiträge weiß ich jetzt, das das Bestandteil von altem Blitzlichtpulver ist. Man könnte ja einen gaaaaaanz groooooßen Blitz machen. Streichhölzer werden da auch bald verboten. Ich kenne das noch aus der Kindheit. Abgeschabte Streichholzkuppen, ein Schlüssel der vorn hohl ist, ein Nagel der da rein passt und ein Stück Bindfaden. Dann das Gebilde gegen eine Wand, mindestens so laut wie ein Blitzknaller.
Selbst Abpotheker halten sich nicht immer an die Regelung. Habe letztens !Telefonisch! bei einer Apotheke alle (2) Zutaten für einen extremst bekannten Sprengstoff im passenden Mischverhältnis bestellt und dann auch abgeholt. Oder der Landhandel. Ich habe letztens auch einfach so einen 25Kg Sack des besten Düngers gekauft wenn es um Bombenbau geht. Und ich muss selber sagen das ich nicht unbedingt serious rüberkomme. Passe da schon eher vom aussehen in das klassische Bilder eines Bombemlegers. Hausdurchsuchung: Keine - Da nicht ausgewiesen und nichts unterzeichnet.
Was ganz sicher hilft ist an der Theke bei C nicht nur nach ner Kanne NaPS zu fragen, sondern auch anderes und thematisch zusammenhängendes Elektronikmaterial zu kaufen (ich liste hier bewusst keine Beispiele auf und bitte darum dass das auch kein anderer macht. Wer ein Projekt oder ein Hobbylager hat weiss was er braucht!). Dadurch identifizierst Du Dich schonmal als Elektronikamateur statt als jemand der nur wegen gefährlicher Streiche an der Bauteiltheke steht.
> aber NAtriumchlorat für Kochsalz (NAtriumchlorit) hält
Schlimm ist es, wenn man Natriumchlorit für Kochsalz hält.
Im Prinzip ist es eine harte Nummer, was man damals
problemlos an krebserregenden Chemikalien an Kinder und
Leute ohne entsprechende Laborausrüstung abgegeben hat,
selbst im Chemieunterricht wurde mit Substanzen hantiert,
die man heute lieber unter Verschluss hält.
Aber brandfördernde Sachen zu beschränken, da sind die
Hälfte aller Substanzen gebannt, das ist Humbug. Und
weil man heute T+ und T in einen Topf wirft, wird auch
mindergiftiges ausgeschlossen. Bald ist Wasser verboten.
MaWin schrieb: >> aber NAtriumchlorat für Kochsalz (NAtriumchlorit) hält > Schlimm ist es, wenn man Natriumchlorit für Kochsalz hält. Jaja, hast ja recht... Hat sich im Eifer des Gefechts statt d ein t eingeschlichen... Wobei die Verwechslungsgefahr gering ist, NAtriumchlorit hat man gewöhnlich nicht im Haushalt... GRuß Carsten
Michael_ schrieb: > Streichhölzer werden da auch bald verboten. Logisch, ist ja Perchlorat drin. :) Feuerzeuge sicher auch, denn verflüssigte Kohlenwasserstoffe können in kürzester Zeit große Mengen brennbares Gas freisetzen. Machen wir also wieder mit Feuerstein und Zunder Feuer, dann wird's weniger Brandstiftungen geben, weil die Deppen, die solche Taten begehen, vermutlich gar nicht in der Lage wären, ein Feuer zu entzünden ... Benzin wird sicher gleich danach verboten ... ach nee, die Kutsche ist ja Statussymbol. Die wird nie angetastet werden, auch nicht bei einigen 10000 Toten pro Jahr.
Jörg Wunsch schrieb: > Benzin wird sicher gleich danach verboten ... Das kann sich doch eh kein Terrorist mehr leisten.
Als ich vor einem Jahr NaPS bei Conrad gekauft habe, bekam ich nur eine Belehrung: "Aber nicht naschen, das empfiehlt die EU ganz und gar nicht!"
MaWin schrieb: > Im Prinzip ist es eine harte Nummer, was man damals > problemlos an krebserregenden Chemikalien an Kinder und > Leute ohne entsprechende Laborausrüstung abgegeben hat, > selbst im Chemieunterricht wurde mit Substanzen hantiert, > die man heute lieber unter Verschluss hält. Habe mir letztens bei Conrad Wärmeleitkleber gekauft. Auf der Verpackung steht auch das er in Verdacht steht eine Krebserregende Wirkung zu haben: ist krebserregend.
Wärmeleitpasten können BeO enthalten, daher würde ich vor dem Lachen erst auf das Datenblatt schauen. BeO steht allerdings nicht in irgendeinem Verdacht sondern ist erwiesenermassen hochtoxisch wenn es in die Lunge gerät.
> Wärmeleitpasten können BeO enthalten
Nein, keine die man dir verkaufen würde.
Muss mal am Wochenende schauen was da 1:1 draufsteht was da drinne ist.
Christian Berger schrieb: > Aber für Bastler ist doch Conrad eh seit den 1990gern nichts mehr, nach > dem die total durch gedreht sind. > Leider. Früher gab es Bauteile und dann eben noch Regalware... Inzwischen trollen sich vorwiegend einfach strukturierte Menschen in der TV und Modellbauabteilung herum, die zu 99% Fertig-Kisten verkauft, wo nur noch die Batterien fehlen...
Michael K-punkt schrieb: > Christian Berger schrieb: > >> Aber für Bastler ist doch Conrad eh seit den 1990gern nichts mehr, nach >> dem die total durch gedreht sind. >> > > Leider. Früher gab es Bauteile und dann eben noch Regalware... > > Inzwischen trollen sich vorwiegend einfach strukturierte Menschen in der > TV und Modellbauabteilung herum, die zu 99% Fertig-Kisten verkauft, wo > nur noch die Batterien fehlen... Du hast recht ;-) In wien gibt es beim conrad noch natriump. und eisen3 clorid direkt ab regal!
Michael K-punkt (charles_b) schrieb: Christian Berger schrieb: >> Aber für Bastler ist doch Conrad* eh seit den 1990gern nichts mehr, nach >> dem die total durch gedreht sind. > Leider. Früher gab es Bauteile und dann eben noch Regalware... Dafür hast du heutzutage dank Internet die sehr hilfreiche Möglichkeit von zu Hause aus abzufragen, ob die Bauteile in der Filiale vorrätig sind. Das gab es früher nicht und du standest nicht selten vor der Theke in einer Schlange nur um dann zu hören, HAMA NICH DA. Sehr frustrierend. Letztens zwei spezielle Relais gesucht, Conrad hatte die sogar (freu, natürlich gleich mal teurer als erwartet), Online-Abfrage gestartet, genau 2 Stück da. Hingefahren, dem Mann an der Theke "angewiesen" (hihi) "her mit den zwei Relais mit der Nummer xx", Thekenmann schaute verblüfft, murmelte das müsse nicht stimmen während er gelangweilt (war kurz vor Feierabend) über den Teppich schlürfte. Waren genau zwei da. Bei ICs ist das oft auch nicht anders. Sind gerade mal ein paar da. Man muss nicht mal habgierig sein um Conrads bestand bei speziellen Teilen auf Null zu fahren.
Verstehe nicht warum sich alle aufregen, nur noch ein Grund mehr nicht zum blauen C zu gehen. Alternativen (z.B. Octamex) wurden ja hier schon zahlreich genannt. Zu Hause nutze ich übrigens Fe3Cl und NaPs. Beides hat seine Vor- und Nachteile, also ein besser oder schlechter gibts da eigentlich nicht.
>>Verstehe nicht warum sich alle aufregen, nur noch ein Grund mehr nicht >>zum blauen C zu gehen. Naja, man kann es sich ja bei den genannten Alternativen ordern, aber der (einzige) Vorteil vom C ist (auf jeden Fall für mich, Leute aus anderen Großstädten und natürlich nicht denen, die in Pförring wohnen), dass er in der Nähe ist un man mal schnell was holen gehen kann, wohinghegen eine Bestellung wieder ein paar Tage dauert.
ich bestelle mir mein Fe3Cl sowieso immer, außerdem bin ich schon volljährig, von daher macht mir das Verbot nischt aus
Ein Herr A. aus W., bekannter Shopbetreiber und soviel ich weiss Forumsmitglied und Noch-Anbieter des besagten Pulvers, sei hiermit ermutigt zu sagen ob er es weiterhin anbieten wird :)
Wenn auch spät und lange über das Verfallsdatum des Threads hinaus, hier eine kleine Info für alle, die (wie ich) danach gegoogelt haben. Am Telefon sagte man mir, der Versand sei nicht erlaubt; wohl aber der Verkauf in Filialen, deshalb auch die darunterliegende Klausel: "Dieser Artikel kann über unsere Filialen bezogen werden." Ich werde das gleich mal auf Richtigkeit im Conrad Hamburg-Altona testen. Auch mein Gegenüber am Telefon sagte, es werde nicht mehr nachbestellt. Gruß, fesel
Bei Rei habe ich jetzt anstandslos 600g bekommen.
War heute beim Conrad. Ausbeute u.a.: ein Beutel NaPS. Problemlos bekommen. Gehe da aber auch öfter hin, vielleicht liegts daran. Der C hat inzwischen die Abgabeerklärung auch auf die Nachfüllbeutel ausgedehnt. agp (jetzt angemeldet und eingeloggt :-))
ich beginne nach ca. 25 jahren grad wieder mich mit elektronik zu beschäftigen - und mir könnte schon wieder der hals platzen. was nutzt es wenn ich photo-platinen und entwickler bestellen kann, aber kein gescheites ätzmittel dazu? den FeCl3-dreck den ich in meiner jugend benutzt habe will ich mir bestimmt nicht mehr antun... und was ist? ich könnte ja eine bombe aus dem ätzmittel bauen - lol. ehlich. wenn ich eine bombe bauen wollte würde ich keine pulvermischung verwenden sondern einen sprengstoff der sich mit ein paar 1000m/s zersetzt. und den würde ich mir nicht selbst brauen sondern versuchen ihn fertig zu bekommen - vom "verfassungsschutz" z.b. (ich hab übrigens kein schlechts gewissen den thread nochmal hochzuholen - das thema naps ist aktuell)
Nationale Vorschriften Produkt unterliegt nicht dem Sprengstoffgesetz (SprengG). steht in der PDF http://www.elv.de/output/controller.aspx?cid=74&detail=10&detail2=22650&flv=1&bereich=&marke=
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist. Ich habe vor ein paar Tagen bei C u.a. NaPs bestellt und per Paypal bezahlt. Es ist alles angekommen, bis auf das NaPs. Auf dem Lieferschein stand der oben stehende Hinweis das NaPs nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden darf. Mal schauen wann die das Geld zurückerstatten. Für die Zukunft bleibt dann wohl nichts weiter als seine Platinen ätzen zu lassen oder sich ein anderes Hobby zu suchen. Gruß Hans
WTF? Conrad versendet kein NaPS aber Wasserstoffperoxid und Salzsäure (rauchend!) konnte ich bei Kremer Pigmente problemlos bestellen, kam dann per Hermes in einem Karton mit Warnaufkleber (welcher den Postboten allerdings nicht besonders beeindruckt hat, so wie er damit hantiert hat) bei mir an. Hä? Ich vermute eher, dass das mit der Entsorgung zusammenhängt. Vielleicht haben zu viele Bastler ihre Kupfersuppe in den Abfluss gekippt und nun schiebt die EU oder sonstwer einen Riegel davor.
Das bestelle das doch billiger bei Reichelt, die liefern das zumindest.
Stefan Noack schrieb: > Ich vermute eher, dass das mit der Entsorgung zusammenhängt. Vielleicht > haben zu viele Bastler ihre Kupfersuppe in den Abfluss gekippt und nun > schiebt die EU oder sonstwer einen Riegel davor. Nein das ist nicht der Grund.Eher der ,dass seit einiger Zeit diese Chemikalien nur von Fachlich geschulten Personen verkauft werden darf.Conrad müßte sein Personal schulen ,was sie wohl nicht wollen...so habe ich das gehört.
>Conrad müßte sein Personal schulen ,was sie wohl nicht wollen...so >habe ich das gehört. Schon mal überlegt, daß Conrad dann gar kein NaPS mehr verkaufen dürfte. Aber Hauptsache seinen Senf überall dazugeben.
Kolophonium schrieb: > Schon mal überlegt, daß Conrad dann gar kein NaPS mehr verkaufen dürfte. > Aber Hauptsache seinen Senf überall dazugeben. Schon mal überlegt ,dass ich geschrieben habe "so habe ich das gehört".Was hast du denn wirklich für ein Problem mit mir? Passt dir meine Kreativität nicht? Schlimm ,dass du die Postings hier als "Senf" bezeichnest.Hast schon mal überlegt ,was dieses Forum ohne selbigen für einen Sinn macht?Dass sich hier Deutschlehrer ausleben und Beitäge monieren können? Entspann dich halt mal ...ich komm gerade davon;-) das wirkt Wunder.
>...dir meine Kreativität nicht?
Wenn für dich die Verbreitung von offensichtlichem Unsinn Kreativität
bedeutet ...
Kolophonium schrieb: > Wenn für dich die Verbreitung von offensichtlichem Unsinn Kreativität > bedeutet ... Ich habe vor zehn Monaten versucht bei "C" Natriumpersulfat zu kaufen .Ich habe es nicht bekommen und habe mich dann im Internet damit versorgt.Wie und was Conrad in dieser Angelegeheit heute macht weiß ich nicht,ist mir auch egal.Als letzter Wissenstand betrachte ich momentan meine eigenen Kaufversuch.Der war negativ.Senf genug?Wenn ich sonst keine anderen Sorgen hätte....
Lest halt die Gesetze, wie z.B. die ChemVerbotsV, §3. Dann haben die Spekulationen ein Ende.
Hat Hans F. sicher längst gemacht und macht einfach weiter, der Rest hier ist ja belanglos fürs weiterkommen (ätzen)..
Ach Leute streitet doch nicht über solche Kleinigkeiten. Es ist es nicht wert. Gruß Hans
Der einzige der sich anstellt ist Conrad. Bei Reichelt und CSD Elektronik gibt es das Zeug weiterhin. Man muss denen nur bestätigen das man es zur Platinenätzung braucht und nicht als Brandbeschleuniger.
Ist das ein Affenzirkus... Naja wenn Conrad nix verkaufen will, dann ist das ihr Problem. Reichelt löst das recht geschickt und für den Kunden sollte das auch kein größeres Problem sein. Folgendes finde ich toll: > Bitte geben Sie unbedingt Ihr Geburtsdatum an und tragen Sie bitte am Ende des Bestellprozesses den Hinweis "Artikel werden nur in erlaubter Weise verwendet" in das Bemerkungsfeld ein. Und Leute die was böses damit anstellen wollen, die werden bestimmt von diesem Satz Gewissensbisse bekommen und ihn daher nicht reinschreiben und damit auch kein Natriumpersulfat bekommen. is klar... typisch deutsch mal wieder. Noch besser: In der Artikelbeschreibung steht weiter unten: > • Nur Keramik-, Glas- oder Emaillegefäß verwenden. Und geliefert wirds in so nem Plastikgefäß. Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern Na2S2O8.
meckerziege schrieb: > Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern > Na2S2O8. Das ist eine sprachliche Abkürzung, keine chemische Formel. meckerziege schrieb: > Und Leute die was böses damit anstellen wollen, die werden bestimmt von > diesem Satz Gewissensbisse bekommen und ihn daher nicht reinschreiben > und damit auch kein Natriumpersulfat bekommen. is klar... Sowas sage ich auch immer, wenn es heißt, dass man in Apotheken kein Aceton mehr bekommt. Jemand, der das Aceton zum Reinigen oder für Analysen braucht, bekommt das saubere Aceton nicht mehr. Wer aber damit Sprengstoff herstellen will, braucht die Reinheit nicht und kann es im Baumarkt literweise kaufen.
meckerziege schrieb: > Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern > Na2S2O8. Wenn wir schon dabei sind, NaPS wäre eher Natriumphosphorsulfid oder sowas, nicht Sulfat.
>> Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern >> Na2S2O8. >Das ist eine sprachliche Abkürzung, keine chemische Formel. Genau - nämlich für NatriumPerSulfat ...
Lieber MOD, schließ doch endlich diesen dusseligen Thread. Nach über 150 Beiträgen ist offensichtlich noch niemand schlauer geworden. Typisch deutsch, viel gequake, nix dahinter.
@camikusch Dein Posting ist eine Zumutung! Beachte doch bitte die Regeln hier im Forum und verwende Groß- und Kleinschreibung.
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