Forum: Platinen Keine Abgabe von NaPs an Privatpersonen bei Conrad mehr?


von Moritz E. (devmo)


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Hallo,

Vor 2-3 Wochen habe ich noch ohne Kommentar NaPs (Seno Feinätzkristal) 
bei Conrad geholt, vor 2 Tagen außerdem FE-III-Cl. Heute will ich 
weiteres NaPs nachkaufen, und der Verkäufer meint auf einmal, dass das 
ohne Sachkundeprüfung nicht mehr ginge, und im übrigen das von nun an 
für alle Ätzmittel gelte. Laut Verkäufer sei dafür irgendein neues 
EU-Gesetz verantwortlich (hat sich da was getan in den letzten 
Monaten?).

Bei Conrad findet man nicht bei allen Produkten den Hinweis, jedoch bei 
z.B. "Proma Natriumpersulfat Inhalt 1 kg":

"Nach § 3 (2) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die 
Abgabe dieses Produktes (Gefahrbezeichnung O Brandfördernd) nur an 
Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, 
Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. Mit der Abgabe dürfen nur 
Personen beauftragt werden, die zuverlässig sind, das 18. Lebensjahr 
vollendet haben und mindestens jährlich über die zu beachtenden 
Vorschrift belehrt werden; die Belehrung muss schriftlich bestätigt 
werden."

Ich habe versucht dazu was zu finden, Bei (*) meine ich eher was anderes 
zu lesen als das, was obiges Zitat behauptet, leider bisher keine 
neueren Beiträge dazu im Forum.

Der Verkäufer schien sich seiner Aussage recht sicher, hat sofort bei 
Nachfrage des NaPs abgewiegelt, als ob es bei Conrad ein Memo oder eine 
Betriebsanweisung gegeben hätte, falls das so ist sollte es in den 
letzten Tagen/Wochen öfters bei Nutzern des Forums ähnliche Erfahrungen 
gegeben haben?

(*) http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/

von herbert (Gast)


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Könnte sein, dass das die Abgabe von größeren Mengen betrifft .Außerdem 
habe ich vom Conrad Personal die Aussage ...man würde das ganze Zeug 
rund um die Herstellung von Leiterplatten mangels Nachfrage eh bald aus 
dem Sortiment nehmen.
Da gibts doch diese Läden wo alles nur einen Euro kostet...fast gleiches 
Sortiment ...alles was die Welt nicht braucht.

von Peterheinzkarl (GAST) (Gast)


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herbert schrieb:
> man würde das ganze Zeug
> rund um die Herstellung von Leiterplatten mangels Nachfrage eh bald aus
> dem Sortiment nehmen.

Dann wird es langfristig aber nciht nur bei C***** bleiben, ich denke, 
dass dann irgendwann auch Distributoren wie R''''''t und andere 
nachziehen werden, oder wie seht ihr das? Bei den 
großkundendistributoren wie Fa°°ell und andere gab es das soweit ich 
weiß auch noch nie im Angebot...

von citb (Gast)


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Peterheinzkarl (GAST) schrieb:
> Bei den
> großkundendistributoren wie Fa°°ell und andere gab es das soweit ich
> weiß auch noch nie im Angebot...

Vermutlich weil Grosskunden sowas beim Chemiehaendler kaufen.

citb

von Ottokar R. (ottokar_r)


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Moritz E. schrieb:
> EU-Gesetz verantwortlich (hat sich da was getan in den letzten
> Monaten?).


hat bestimmt mit den Anschlägen in Norwegen zu tun. Du könntest ja aus 
dem Zeug eine Bombe basteln...

von Paul P. (cesupa)


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Sollte man da jetzt noch schnell auf Vorrat kaufen, solange es noch 
irgendwo für Privatleute geht?

von Terrorpreventer (Gast)


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Ottokar R. schrieb:
> hat bestimmt mit den Anschlägen in Norwegen zu tun. Du könntest ja aus
> dem Zeug eine Bombe basteln...

Mit dem Argument müßte man auch sämtliche Mobilfunknetze abschalten, 
weil die eine perfekte Infrastruktur bilden, um an fast jedem Punkt der 
zivilisierten Welt einen Sprengsatz aus der Ferne zu zünden.

von J. Sch (Gast)


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Versucht es mal in der Apotheke. Die können so etwas bestellen.
Man braucht nur einen plausiblen Grund wofür man es benutzen möchte.

von Christian B. (casandro)


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Conrad war schon immer etwas merkwürdig bei solchen Sachen. Da konnte 
man auch bestimmte Bausätze nur mit Amateurfunklizenz kaufen.

Aber für Bastler ist doch Conrad eh seit den 1990gern nichts mehr, nach 
dem die total durch gedreht sind.

Im Zweifelsfall würde ich einfach in die nächste Apotheke gehen, da 
gibts das Zeug sicherlich auch.

von Jens (Gast)


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Ja, C hat bei den Ätzmitteln jetzt so einen Zusatz (gemäß 
Chemikalienverbotsverordnung...) stehen. Bei Reichelt steht sowas noch 
nicht. Naja, da werde ich bei der nächsten Bestellung mal was auf 
Reserve mitbestellen. Wie lange hält sich das Pulver eigentlich?

von faustian (Gast)


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Ich hab das angesprochene Gesetz mal gelesen, da steht doch nur dass der 
VERKAEUFER einen Sachkundenachweis braucht und der Käufer sich ausweisen 
und volljaehrig sein muss?  Oder versteh ich das miss...?

von Mark B. (markbrandis)


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Ottokar R. schrieb:
> Moritz E. schrieb:
>> EU-Gesetz verantwortlich (hat sich da was getan in den letzten
>> Monaten?).
>
>
> hat bestimmt mit den Anschlägen in Norwegen zu tun. Du könntest ja aus
> dem Zeug eine Bombe basteln...

Quatsch, so schnell arbeitet die EU doch nicht dass es da jetzt schon 
eine Gesetzesänderung geben könnte.

von Sebastian E. (der_andere_sebastian)


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Die zitierte Verordnung wurde Ende 2010 zuletzt geändert, wenn man den 
Dokumenten im Netz trauen kann. Zudem wird das Natriumpersulfat nicht 
explizit erwähnt. Bin kein Jurist, vielleicht kann man die allgemeinen 
Aussagen über brandfördernde Stoffe so weit auslegen, aber das scheint 
mir weit hergeholt. Es wäre interessant zu wissen, wie andere Versender 
sich verhalten.

Sollte tatsächlich langfristig weder Natriumpersulfat noch 
Eisen-III-chlorid problemlos erhältlich sein, ist das ziemlich 
bedenklich, denn dann werden die Bastler wieder alle mit Salzsäure (an 
jeder Ecke zu haben) und Wasserstoffperoxid (bis 12% nach wie vor legal) 
ätzen, obwohl das viel gefährlicher für die eigene Gesundheit ist.

von Peterheinzkarl (GAST) (Gast)


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Ich habe mich ehrlich gesagt aber schon häufiger gefragt, wie die 
Zukunft für den Elektronik-Bastler aussehen wird. Die meisten 
bedrahteten Bauteile werden durch SMD's ersetzt, und diese dann so 
klein, dass man sie manuell kaum händeln kann. Ich habe ja nichts gegen 
SMD, aber neulich ist mein Beschleunigungssensor gekommen, wo ich mich 
jetzt Frage, wie ich den einlöten soll. Und wie ich so feine Leiterzüge 
hinbekomme. Wenn bald alle Bauteile so aussehen, wird es bald extrem 
schwierig. Gerade die Anfänger, die erstmal mit DIP-Gehäusen arbeiten 
möchten , sind dann vergebens auf der Suche nach einen "normalen" µC...

von faustian (Gast)


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"Wie lange hält sich das Pulver eigentlich?"

Da stellt sich vielmehr die Frage wieviel man im Interesse der eigenen 
Sicherheit von einem in der Tat brandfoerdernden Stoff lagern 
will/sollte (Versicherung!).

von Hans (Gast)


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> Keine Abgabe von NaPs an Privatpersonen bei Conrad mehr?

Willkommen im Land der Fahrradhelme und Überversicherungen.

von Dietrich Drahtlos (Gast)


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Hallo,

habe das selten so kurz und prägnant gelesen. Hans leider hast du es 
genau auf den Punkt gebracht. mal sehen wann die "Strickmütterchen" ihr 
Hobby aufgeben müssen, den Stricknadeln sind ja auch eine Unfallgefahr.
Soviel zur selbstbestimmung bezüglich welches Risiko mann sich selbst 
zumutet.


Dietrich Drahtlos

von Philipp (Gast)


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von Moritz E. (devmo)


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faustian schrieb:
> Ich hab das angesprochene Gesetz mal gelesen, da steht doch nur dass der
> VERKAEUFER einen Sachkundenachweis braucht und der Käufer sich ausweisen
> und volljaehrig sein muss?  Oder versteh ich das miss...?

So habe ich es auch verstanden! Zudem entfällt laut Text der 
Ident-Nachweis, da es bei PS kein T Stoff ist (ist es doch nicht oder?).

Die Gesetzteslage scheint sich da ja seit Ende 2010 nicht geändert zu 
haben, deshalb ist meine Einschätzung bisher, dass es zwei Begründungen 
für den Vorfall geben könnte:

A) Der Verkäufer hatte keine Ahnung, und es ist ein Einzelfall.

B) Conrad hat keine Ahnung / spielt Erfüllungsgehilfe für die am Rad 
drehenden Behörden und interpretiert den fürs Verbot noch nicht 
zwingenden Wortlaut des Gesetzes so um, dass der Verkäufer sich damit 
abspeisen lässt. In dem Fall müssten aber noch mehr User davon berichten 
können, also meldet euch mal. In dem Fall müsste man evtl, mit dem 
Gesetzes Text in der Hand die Fehlinterpretation aufklären können.

Was mich aber beim Norwegen Argument dann wundert ist, dass ich wie 
gesagt vor 2 Tagen noch FE-III-Cl bekam, der Verkäufer aber meinte, es 
wären von nun an alle Ätzmittel von der Regelung betroffen.

Auch sprach er dann davon, dass wenn man mit dem Sachkundenachweis käme, 
das Zeug dann extra vom Sicherheitsbeauftragten übergeben werde. 
Letzteres würde in dem Zusammenhang soweit ich verstanden habe auch dem 
Gesetzestext entsprechen, da die Verkäufer wohl nicht alle so einen 
Nachweis bekommen, nur der Sicherheitsbeauftragte. Das würde bedeuten, 
dass Conrad es bisher noch nicht so eng sah mit dem Gesetz (wie andere 
Händler auch), und nun aufgrund der Norwegensache oder Behördendrucks 
das korrigiert. Evtl wurde das Conrad-Interne Memo, dass die Abgabe von 
nun an nur vom Beauftragten stattfinden darf ja dann auch nur 
missverständlich kommuniziert, bzw. Conrad intern fehlinterpretiert 
(entsprechend dem Hinweis im Web)?

von Langhaariger (Gast)


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Was war die Welt früher (tm) doch einfach:

Da ging man zum Gartencenter oder Drogerie seines Vertrauens, holte sich 
'ne Dose Unkraut-Ex, noch schnell 'ne Tüte Puderzucker vom 
Lebensmittelladen, gut vermischen, einpacken und

... ab ging die Post ...

von faustian (Gast)


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@Langhaariger ... pfleg Deinen Garten und back nen Kuchen damit, aber 
provozier die Beschraenker nicht noch mehr.

In der Tat versteh ich nicht warum C ein Problem damit hat es im Laden 
an einen Kunden abzugeben der sich als volljaehrig ausweisen kann. 
Versand mag da eine ganz andere Geschichte sein...


Liest hier denn niemand von C mit der dazu Stellung nehmen kann?

von Johannes O. (jojo_2)


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faustian schrieb:
> "Wie lange hält sich das Pulver eigentlich?"
>
> Da stellt sich vielmehr die Frage wieviel man im Interesse der eigenen
> Sicherheit von einem in der Tat brandfoerdernden Stoff lagern
> will/sollte (Versicherung!).

Das Problem sehe ich jetzt eigentlich nicht so. Es entzündet sich nicht 
selbst, ist nicht brennbar, sondern nur brandfördernd. Solange das gut 
verpackt in nem Schrank steht passiert da auch nichts. Und wenns brennt? 
Na dann ist das bisschen Natriumpersulfat vermutlich dein kleinstes 
Problem. Nur so: In jedem Wohnhaus lagern normalerweise tausende Liter 
an Heizöl im Keller. da hätte ich mehr Bedenken ;-)
Ich kaufe mir gerne auch eher die größeren Packungen, da es einfach 
billiger ist und sich das Zeug lange hält. Hab mir vor einiger Zeit mal 
0,6kg gekauft, das ist gerade so zur Hälfte verbraucht.


Zum rechtlichen: Im Gegenteil: Fands eigentlich verwunderlich, dass man 
da bisher NIE einen Nachweis oder sowas brauchte.
Denn in irgendeinem Gesetz steht meines Wissens nach, dass T bzw. T+ 
(giftig) und O (Brandfördernd) nicht einfach so abgegeben werden dürfen. 
Der Käufer muss den Namen angeben(?), man muss sich überzeugen dass er 
Älter als 18 ist und dass die Chemikalien einem legalen Zweck zugeführt 
werden (z.B. Ätzen und NICHT sprengen).
Hab mir das Ganze mal durchgelesen gehabt, da ich vor ein paar Jahren 
Chemikalien bestellen wollte und die Onlinehändler diese Nachweise haben 
wollten. Auch wenns nichts gefährliches war: Habs dann bleiben lassen 
nachdem ich die Geschichten über Hausdurchsuchungen etc. gelesen habe... 
Auf sowas hatte ich dann keine Lust.
Da Natriumpersulfat auch Brandfördernd ist, müsste dafür eigentlich auch 
diese Regel gelten. Aber evtl. ist das unkritisch, da der Verkäufer die 
Adresse des Käufers hat und beim Ätzmittel der Verwendungszweck auch 
klar ist. Warum jetzt aber Conrad plötzlich da draufkommt, dass sie das 
jetzt ANDERS machen - das kann ich auch nicht beantworten!

Die meisten Chemikalien bekommt man übrigens auch in der Apotheke, wenn 
auch zu deutlich höheren Preisen und die Leute da sind seeeehr neugierig 
was man damit machen will. Das ist meist schon absurd was die für ein 
paar hundert Gramm haben wollen und nachdem man ihre Fragen passend 
beantwortet hat bekommt mans auch.

von Helmut L. (helmi1)


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Johannes O. schrieb:
> Die meisten Chemikalien bekommt man übrigens auch in der Apotheke, wenn
> auch zu deutlich höheren Preisen und die Leute da sind seeeehr neugierig
> was man damit machen will. Das ist meist schon absurd was die für ein
> paar hundert Gramm haben wollen und nachdem man ihre Fragen passend
> beantwortet hat bekommt mans auch.

Conrad ist doch eine Apotheke deshalb fragen die jetzt auch :-)

von faustian (Gast)


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"Und wenns brennt?
Na dann ist das bisschen Natriumpersulfat vermutlich dein kleinstes
Problem. Nur so: In jedem Wohnhaus lagern normalerweise tausende Liter
an Heizöl im Keller. da hätte ich mehr Bedenken ;-)"

Ja, aber im Wohnraum hast Du IIRC schon vom Versicherungsrechtlichen her 
keinen 10L Kanister Benzin aufzubewahren. Dass die Dose Verduenner im 
Baumarkt idR kleiner ist als die Dose Aceton daneben ist wahrscheinlich 
genau in den entsprechenden Maximalmengen begruendet (unterschiedlich 
fuer wasserloesliche Stoffe und solche die es nicht sind).
Und ein brandfoerdernder Stoff wirkt dadurch dass er Sauerstoff oder 
andere Reaktionspartner in die Verbrennung einbringt, was es enorm 
erschweren koennte einen Brand unter Kontrolle zu bringen bevor die Bude 
brennt.

von Otto (Gast)


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Hey,

Helmut Lenzen : "Conrad* ist doch eine Apotheke deshalb fragen die jetzt 
auch :-)"

der war gut !

mfg
     Otto

von --- (Gast)


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faustian schrieb:


> keinen 10L Kanister Benzin aufzubewahren. Dass die Dose Verduenner im
> Baumarkt idR kleiner ist als die Dose Aceton daneben ist wahrscheinlich
> genau in den entsprechenden Maximalmengen begruendet (unterschiedlich
> fuer wasserloesliche Stoffe und solche die es nicht sind).

Umgekehrt evtl. Verdünner gibt es, im Baumarkt, auch im 5l Kanister.
Aceton nur in der 1L Dose. Mit max. Abgabemengen wird das aber wohl 
nichts zu tun haben eher banal mit den benötigten Mengen.

von Uhu U. (uhu)


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Ach übrigens: Demnächst gibt es Zucker auch nur noch gegen 
Sachkundenachweis und Unterschrift. Damit kann man nämlich auch Bomben 
bauen.

von Helmut L. (helmi1)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ach übrigens: Demnächst gibt es Zucker auch nur noch gegen
> Sachkundenachweis und Unterschrift. Damit kann man nämlich auch Bomben
> bauen.

Benzin , Diesel etc. wird verboten kann man Brandbomben mit bauen.
Propangasflaschen werden verboten.

Mit Mehl kann man Staubexplosionen hervorrufen.

Kunstduenger sowieso.

Handys werden verboten  -> Funkzuender.

LASER werden verboten (Piloten blenden)

DVD Brenner werden verboten (koennte man ja LASER ausbauen).

Elektronische Bauteile allgemein. Koennte man ja was schlimmes daraus 
bauen.

Liste koennte man beliebig fortsetzen.


Willkommen im Sicherheitswahn.

von Hans (Gast)


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> Man kriegt nicht mal mehr Kaliumpermanganat für Sitzbäder.

LOL. Für Sitzbäder. Du bist echt süß.

------------------------------------------------------------

Hier für dich das Rezept der Woche:

1 TL Natron + 2 TL Zitronensäure + 1 TL Zucker

Aber nicht in der Apotheke kaufen. Die rufen gleich die Petermänner.

von faustian (Gast)


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Und Schuhe! Damit kann man einige Kulturkreise schwer provozieren!

von genervter gast (Gast)


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Wenn wir schon bei gefährlichen Chemikalien sind: Ich habe vorhin DHMO 
verschüttet, muss jetzt die Feuerwehr kommen und den gesamten Bezirk 
evakuieren?

Nein Nein Nein, diese ganze Sache ist alles andere als lustig.

von Helmut L. (helmi1)


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Liebe Kinder gebt fein acht weil manche Politiker im Sicherheitswahn 
leben werden folgende Schulfaecher ersatzlos gestrichen:

Chemie:    Wegen Bombenbaus
Biologie:  Man koennte ja Biologische Kampfstoffe entwickeln.
Physik:    Wegen Zuender , Atomphysik

von lustich (Gast)


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Erdkunde: man weiß, wo man Bomben platzieren könnte
Englisch: Betriebsanleitungen für Bomben sind in Englisch

von Helmut L. (helmi1)


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Mathematik:  Wegen der Berechung

weiter machen mal sehen was noch überig bleibt.

von faustian (Gast)


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Je nachdem wieviel DHMO du verschuettet hast - siehe Katrina.

Habe zuerst gelesen "DMSO verschuettet", das waere nicht wirklich gut ;)

von ET (Gast)


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> 1 TL Natron + 2 TL Zitronensäure + 1 TL Zucker

und was soll das dann werden?

von Helmut L. (helmi1)


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ET schrieb:
> und was soll das dann werden?

Zitronenlimo

von Jens (Gast)


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Helmut Lenzen schrieb:
> Liebe Kinder gebt fein acht weil manche Politiker im Sicherheitswahn
> leben werden folgende Schulfaecher ersatzlos gestrichen:
> ...

Ersatzweise werden dafür 10 Wochenstunden Religion als Pflichtfach 
eingeführt. Damit die Kinderchen auch richtig zum lieben Gott beten. 
Außerdem wird das Fach Staatsbürgerkunde wieder eingeführt. Da lernt 
man, was ein loyaler Bundesbürger tun und lassen muss, wie man am 
effizientesten seine Mitmenschen ausspioniert / denunziert und solche 
Sachen. Um für kommende "Bedrohungen" gewappnet zu sein, wird für alle 
ab Klasse 8 der Wehrkundeunterricht verpflichtend eingeführt. Für die 
Mädchen gibt es alternativ das Fach Zivilschutz, aber nur, wenn sie 
einen Glaubenskonflikt nachweisen können.

Manchmal kann man gar nicht so viel fressen wie man kotzen möchte.

von faustian (Gast)


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Naja, aber es scheint ja eher eine Ueberreaktion eines privaten 
Haendlers aks eine Gesetzesaenderung vorzuliegen.

"Für die Mädchen gibt es alternativ das Fach Zivilschutz, aber nur, wenn 
sie
einen Glaubenskonflikt nachweisen können."

Bietet doch Wehrkunde/Zivilschutz als Alternative zu Reli an, so nach 
dem Motto "Tut mir leid, mein Glaube verbietet es mir keine Waffe in die 
Hand zu nehmen" ;)

von Michael (Gast)


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Für die Sammelbestellung und falls jemand größeren Bedarf hat:
Hier gibt es die handlichen 25kg Beutel.

http://www.rheinperchemie.de/naps.shtml

von agp (Gast)


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> Für die Sammelbestellung und falls jemand größeren Bedarf hat:
> Hier gibt es die handlichen 25kg Beutel.

Bei der Menge (die du eh als Privater nicht bekommen wirst) kannst du 
dich gleich auf einen Besuch der "Fahndungsgruppe Kinderzimmer" 
einstellen.

von faustian (Gast)


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Das sind in etwa die Mengen von denen ich meinte dass ich diese nicht 
gerne in der Wohnung lagern wuerde.

PS: das yt Video praesentiert laut Titel hausgemachte, unsichere 
Pyrotechnik. Gebt dem doch bitte keine Views nur um zu sehen wo der Link 
hinzeigt.

PPS: Das waere doch was fuer die Forumssoftware, bei ebay, yt etc Links 
direkt den Seitentitel beim Link einzublenden.

PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der 
AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient.

von Platinenbastler (Gast)


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faustian schrieb:
> PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der
> AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient.

Bloß nicht!
Dann wären die Ausgaben für NaPS wahrscheinlich gegen die 
Verwaltungsgebühren zum Hüten der Lizenz zu vernachlässigen und man 
würde gleich noch an den Kosten für die "Fahndungsgruppe Kinderzimmer" 
beteiligt.

von Michael_ (Gast)


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>Helmut Lenzen : "Conrad* ist doch eine Apotheke deshalb fragen die jetzt
>auch :-)"
Kauft da noch jemand?
Und noch so ein Beispiel. Laut EU gibt es im Baumarkt keinen Bauschaum 
mehr in der Selbstbedienung. Nur noch hinter Glas verschlossen wie das 
Rattengift.
Was haben wir uns da mit Brüssel für ein Ei ins Nest geholt!

Demnächst wird noch Primasprit und Absint verboten, die brennen doch 
auch.
Auch Butter, Speck, Kolophonium, Schuhchrem, Kiefernholz, Kerzen  ....

>PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der
>AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient.
Damit dann die, die es noch nicht wußten, dann die Kenntnis haben um 
Unheil anzurichten.

von faustian (Gast)


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@Platinenbastler naja, aber durch dieses Schema bleibt ein ebenfalls mit 
gewissen Gemeingefahren verbundenes Hobby seit Jahrzehnten erfolgreich 
ausserhalb der Schusslinie.

von herbert (Gast)


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Ich denke Conrad wird sich über kurz oder lang sowieso aus dem 
Bastlergeschäft verabschieden.Das meiste an Bauteilen im Programm muß 
man im net bestellen weil das in den Filialen gar nicht mehr gelagert 
wird.Dafür bekommst du Chinakram ohne Ende.Conrad ist aber mit seiner 
Preipolitik selbst Schuld dass sie kaum was verkaufen...ohne Frage.Die 
leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer 
Bazar.

von Helmut L. (helmi1)


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herbert schrieb:
> Die
> leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer
> Bazar.

Deshalb heissen die demnaechst auch  "Conlad"

von agp (Gast)


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herbert (Gast) schrieb:

> Ich denke Conrad* wird sich über kurz oder lang sowieso aus dem
> Bastlergeschäft verabschieden.

Wird in Foren schon seit Jahren behauptet.

> Das meiste an Bauteilen im Programm muß
> man im net bestellen weil das in den Filialen gar nicht mehr gelagert
> wird.

Conrad hat sein Angebot stark erweitert. Das bei den Beuteilen oftmals 
nur ein kleiner Teil oder auch mal gar nix vorhanden ist ist ein alt 
bekanntes Problem beim C. Daraus kann man sich einstellen, denn dafür 
gibt es die Abfrage über Filialverfügbarkeit. Nutze ich immer wenn ich 
mal vorhab beim C was zu kaufen.

> Dafür bekommst du Chinakram ohne Ende.

Was ist denn "Chinakram"? Festplatten, Mainboards, Notebooks, TFTs, 
Digicams usw? Schau dir mal an was C an Werkzeug führt, beispielsweise 
die Wiha PicoFinish. Proxxon bekommste dort usw.

> Conrad ist aber mit seiner
> Preipolitik selbst Schuld dass sie kaum was verkaufen...

Träumer! Wann immer ich den Laden betrete hat der Kundschaft. Es gibt 
Läden die weitaus schlechter dastehen. Ich war gestern übrigens dort und 
auch bei Expert (einem großen Anbieter von Unterhaltungselektronik). 
Rate mal wer gerade mehr Kunden hatte?

> ohne Frage.Die
> leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer
> Bazar.

Ohne Frage ist das einfach mal dummes Zeug was du hier schreibst.

von Hans (Gast)


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> PPPS: Fuehrt doch endlich eine Amateurchemikerlizenz im Stile der
> AFu-Lizenz ein, damit waere den Interessen vieler Seiten gedient.

Was willst du denn noch alles regulieren?

Der "Staat" soll sich gefälligst aus meinem Leben raus halten. Wenn ich 
Knaller baue will, dann baue ich Knaller.

So eine Regulierungswut sollte der "Staat" einmal in den USA versuchen, 
da würden die Bürger aber Ruck Zuck mit dem Bauen anfangen - von 
Barrikaden zum Beispiel.

von Hans (Gast)


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> Die leben echt fast nur noch vom China Plunder.Nur noch ein orientalischer
> Bazar.

Ein passende Antwort hast du oben schon bekommen.

Aber noch einmal für die schlichten und einfachen Gemüter: in China 
bekomme ich genau die Qualität - die ich bezahle.

von MaWin (Gast)


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> Aber noch einmal für die schlichten und einfachen Gemüter:
> in China bekomme ich genau die Qualität - die ich bezahle.

Dann würde ich aber bei Conrad nur das feinste vom feinen
erwarten, bei den Apothekenpreisen.

Dummerweise ist das nicht so, Conrad führt Sachen, die haben
andere Geschäfte schon längst aus dem Sortiment genommen,
weil sie mit der miesen Qualität nur die Kundschaft verärgern
würden.

Neulich, weil' schnell gehen musste, 2 Bananenstecker gekauft
http://www.conrad.de/ce/de/product/730106/BANANENSTECKER-ROT-4MM-SCHRAUB/SHOP_AREA_37528&promotionareaSearchDetail=005
allerdings aus dem Katalog 2005. Damals sollte er noch -.49€
kosten. Ich bin an der Kasse quasi umgefallen, bei dem Wucher
von 15% Preissteigerung -jährlich- seit 5 Jahren. In dem
Laden wird dem Kunden das Fell dermassen über die Ohren
gezogen, daß er wohl die Reibungswärme als Nestwärme
empfindet und gerne mehr bezahlt. Woanders würde er über
15% Preissteigerung pro Jahr wohl zu Demonstrationen und
Revolutionen neigen.

von Hans (Gast)


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> Dann würde ich aber bei Conrad nur das feinste vom feinen
> erwarten, bei den Apothekenpreisen.

Es geht mir nicht um Conrad. Die haben die Klientel, die auch 'mal 
bereit ist einen höheren Preis zu zahlen.

Mir geht es um die Pauschale Verunglimpfung der Waren die aus China 
kommen. Wenn ich in einem der Fertigungszentren in China ein Gerät 
fertigen lasse und eine 1 A Qualität fordere und bezahle, dann erhalte 
ich auch 1 A Qualität.

P.S. Du bist nicht allein - andere kippen auch aus den Patinnen.

von agp (Gast)


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MaWin (Gast) schrieb:

> Neulich, weil' schnell gehen musste, 2 Bananenstecker gekauft

Tja, wenn sich der Profi halt nicht richtig schlau vorher macht, sollte 
man nicht anderen die Schuld dran geben, wenn man Mist einkauft.

nimmste diese hier

Conrad 730939 EUR 1,32

Wenns unbedingt billig gehen soll (bestellen) dann diese hier Conrad 
741840 EUR 0,52

(Hülse sitzt etwas locker)

von Backflow (Gast)


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>Woanders würde er über 15% Preissteigerung pro Jahr wohl zu
>Demonstrationen und Revolutionen neigen.

Ich sehe schon die Überschriften in den Geschichtsbüchern:
"Umsturz in der Bundesrepublik ausgelöst durch Revolution wg. zwei 
Bananensteckern bei Conrad. MaWin setzt sich an die Spitze der 
Bewegung."

Oder hat Du am Ende etwa doch bezahlt?

Nach der wirtschaftlich fundierten Forenmeinung geht Conrad schon seit 
Jahrzehnten den Bach runter. Dumm nur, daß der Laden selbst das nicht 
merkt.

von Patrick (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Und noch so ein Beispiel. Laut EU gibt es im Baumarkt keinen Bauschaum
> mehr in der Selbstbedienung. Nur noch hinter Glas verschlossen wie das
> Rattengift.

Hehe... wegen Verdachts auf Krebs erregende Inhaltsstoffe, laut 
Auskunft eines Mitarbeiters meines lokalen Baumarkts. Die dürfen nur 
noch von sicherheitstechnisch unterwiesenem Personal verkauft werden und 
müssen mit Handschuhen und Mundschutz verarbeitet werden.

Ebenfalls lustig: Es gibt im besagten Baumarkt auch noch frei 
verkäuflichen Schaum (offenbar somit nicht im Verdacht, Krebs erregend 
zu sein); der kostet leider nur doppelt so viel.

Noch lustiger: Als ich Schaum brauchte, erfuhr ich, dass in besagtem 
Baumarkt nur zwei Mitarbeiter die entsprechende Prüfung abgelegt hatten 
(ein dritter ist durchgefallen, weil ihm  ein Punkt in der Prüfung 
fehlte ...), von denen einer krank und der zweite natürlich gerade 
nicht im Dienst war.

Und jetzt wirds saukomisch: Mein Großvater verarbeitete das Zeug 
(Montageschaum) über ca. 40 Jahre hinweg täglich (Firma für Fenster-, 
Tür- und Tormontagen) - ohne Handschuhe und Mundschutz. Gestorben ist er 
dann an Herzproblemen, ohne irgendwelche Anzeichen für Krebs oder 
Sonstwas. Auch mein Vater hatte das Vergnügen, ca. 20 Jahre in der 
Branche tätig zu sein - Anzeichen für Krebs: bisher keine.
Gut, zugegeben, ich weiß nicht, inwiefern dieses Zeug "krebserregend" 
war; allerdings möchte ich anmerken, dass das damals offenbar kein Aas 
interessiert hat und auch nicht ohne Grund das Doppelte für ansonsten 
gleichwertigen Schaum ausgegeben wurde (Ja, Kostendruck ist keine 
Erfindung des 21. Jahrhunderts).

Ich frage mich ernsthaft, wie ich zukünftig meine z. B. Durchbrüche für 
Rohrinstallationen wieder verschließen soll, wenn das Beste auf einmal 
zum Teufelszeug deklariert wird.
Vielleicht wieder so wie vor 40 Jahren - wieder zumauern?
Halt, nee, geht ja auch nicht - Zement ist ja auch extrem gefährlich; 
greift die Haut an und so. Außerdem könnte ja einem Laien beim Mauern 
ein Stein auf den Fuß fallen.

> Was haben wir uns da mit Brüssel für ein Ei ins Nest geholt!

Full Ack. Ich bin ebenfalls 150% gegen Brüssel und eine 
Gemeinschaftswährung für Länder mit vollkommen unterschiedlichen 
Wirtschaftsleistungen, welche langfristig immer Ausgleichszahlungen in 
der einen oder anderen Form nach sich ziehen müssen, um die Stabilität 
der Währung zu gewährleisten. Ich bin gegen realitätsferne Verordnungen, 
Gesetze und Verbote, die vorgeben, unser aller Leben "besser" zu machen, 
aber tatsächlich nur alte Werte, Erzeugnisse und Technologien über Bord 
werfen, ohne Alternativen aufzuzeigen.

Wie das weitergehen wird - man wird sehen.

von agp (Gast)


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Der "Wucher" mag bei einzelnen Artikel durchaus der Fall sein, aber wie 
man sieht gibt es auch Alternativen beim Conrad, die nun wirklich nix 
mit Wucher zu tun haben. Der erwähnte Hirschmann Büschelstecker Conrad 
730939 für 1,22 Euro kostet bei Mercato € 1,15.

http://www.mercateo.com/p/527A-1917213/Stecker_BUELA_20_K_ge.html?showSimplePage=NO&ViewName=live~showGrossColumn&utm_source=product-search&utm_medium=web&utm_campaign=Bananenstecker#hirschmann-stecker-buela-20-k-ge-hirschmann-930-726-103-4002044167714

Damit ist Conrad 7 Cent teurer als Mercato. Soviel "Wucher" bringt einen 
förmlich um den Verstand, nicht wahr?! :-)

von Hans (Gast)


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Patrick schrieb:
> Und jetzt wirds saukomisch: Mein Großvater verarbeitete das Zeug
> (Montageschaum) über ca. 40 Jahre hinweg täglich (Firma für Fenster-,
> Tür- und Tormontagen) - ohne Handschuhe und Mundschutz. Gestorben ist er
> dann an Herzproblemen, ohne irgendwelche Anzeichen für Krebs oder
> Sonstwas. Auch mein Vater hatte das Vergnügen, ca. 20 Jahre in der
> Branche tätig zu sein - Anzeichen für Krebs: bisher keine.

Ist nicht saukomisch und sagt nichts aus! Da muss schon eine Studie her.

von Patrick (Gast)


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Hans schrieb:
> Ist nicht saukomisch und sagt nichts aus! Da muss schon eine Studie her.

Weiß ich selber.

von faustian (Gast)


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"Was willst du denn noch alles regulieren?

Der "Staat" soll sich gefälligst aus meinem Leben raus halten. Wenn ich
Knaller baue will, dann baue ich Knaller.

So eine Regulierungswut sollte der "Staat" einmal in den USA versuchen,
da würden die Bürger aber Ruck Zuck mit dem Bauen anfangen - von
Barrikaden zum Beispiel."


Lieber amateurfreundlich reguliert als verboten. Leider. Von wollen ist 
da keine Rede!

Und eigentlich willst Du Dein Recht Knaller zu bauen, und Dein Nachbar 
sein Recht dass Du mit Deinen Knallern so umzugehen hast dass Du ihn 
nicht himmelhoch sprengst.

Und in den USA sieht es mit Chemie keineswegs besser aus, google Victor 
Deeb. Interessanterweise scheinen da Umweltaspekte staerker im 
Vordergrund zu stehen, obwohl es dort weit mehr Land gibt was man 
versauen kann bevor man keines mehr hat, und man umwelttechnisch mit 
Fahrzeugen dort viel weiter zurueck ist.

Dagegen wird das freiheitliche Denken im Waffenrecht dort noch sehr 
hochgehalten, ein wenig mit dem Unterton dass man besser eine Knarre 
KAUFEN als eine Bombe BAUEN soll.

von Moritz E. (devmo)


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Ist ja durchaus erfreulich eine so angeregte Diskussion ausgelöst zu 
haben :)

Aber vielleicht können sich auch nochmal einige zu Wort melden, die ggf. 
ähnliches oder anderes beim Conrad Besuch bezüglich NaPs gehört haben?

Oder einige die etwas kundiger im Gesetzestext sind und ihre 
Einschätzung zur Korrektheit oder Unkorrektheit der Conrad'schen 
Interpretation (Zitat im ersten Post) geben können?

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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faustian schrieb:
> "Was willst du denn noch alles regulieren?
>
> Der "Staat" soll sich gefälligst aus meinem Leben raus halten. Wenn ich
> Knaller baue will, dann baue ich Knaller.

Und was ist, wenn ich aus Interesse an meinem eigenen Wohl nicht will, 
dass du das tust?
Und da kommt der Staat ins Spiel.

Man kann überregulieren und unterregulieren. Die Kunst des Staates liegt 
imho darin, die glückliche Mitte zu treffen.

von agp (Gast)


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Moritz E. (devmo)

> Ist ja durchaus erfreulich eine so angeregte Diskussion ausgelöst zu
> haben :)

> Aber vielleicht können sich auch nochmal einige zu Wort melden, die ggf.
> ähnliches oder anderes beim Conrad* Besuch bezüglich NaPs gehört haben?

Ich werde einen Teufel tun und beim Conrad an der Theke schlafende Hunde 
wecken. Ich war gestern dort (nicht zuletzt aufgrund dieses Threads) 
habe meine Artikelnummer dem Mann den ich kenne und der mich kennt in 
die Hand gedrückt und bin mit genügend NaPS zur Kasse marschiert. Null 
Probleme. Wer zu jung oder schwer einschätzbar erscheint dem mag es 
anders ergehen. Ist wie in der Apotheke. Wer an den falschen gerät (ist 
mir auch schon mal passiert) und dann auch noch das Diskutieren beginnt 
ist auf verlorenen Posten. Das macht man genau ein mal und nicht wieder. 
;) Ich bekomme alles was ich brauche.

von herbert (Gast)


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agp schrieb:
> Träumer! Wann immer ich den Laden betrete hat der Kundschaft. Es gibt
> Läden die weitaus schlechter dastehen. Ich war gestern übrigens dort und
> auch bei Expert (einem großen Anbieter von Unterhaltungselektronik).
> Rate mal wer gerade mehr Kunden hatte?

Bei mir in der Fußgängerzone leben die von Touristen die wohl in 
Urlaubstimmung und .... weil sie schon mal da sind reinschauen und 
kaufen .
Den Begriff "Conrad Apotheke" habe nicht ich erfunden ...von nichts 
kommt nichts,das waren die Kunden.natürlich hat der auch brauchbare 
Sachen ohne Zweifel aber halt auch viel Schrott .Unser Eingangsbereich 
schaut aus wie so ein "ein Euro Ramschladen "Nur wennst dir aus dem 
Katalog simple Elkos ausgesucht hast dann kannst die zwar bestellen aber 
du wartest halt eine Woche auf das Zeug.Das letzte mal habe ich von 14 
Positionen gerade mal 5 bekommen.Das war schon mal besser aber das ist 
lange her.

von agp (Gast)


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> Nur wennst dir aus dem
> Katalog simple Elkos ausgesucht hast dann kannst die zwar bestellen aber
> du wartest halt eine Woche auf das Zeug.Das letzte mal habe ich von 14
> Positionen gerade mal 5 bekommen.

Wenn ich mehrere Artikel vom Conrad brauche bestelle ich die beim 
Voelkner und zahle noch nicht einmal Versandkosten. Lieferung geht sehr 
schnell und zuverlässig (immer alles bekommen).

von Hans (Gast)


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Simon K. schrieb:
> Und was ist, wenn ich aus Interesse an meinem eigenen Wohl nicht will,
> dass du das tust?
> Und da kommt der Staat ins Spiel.
>
> Man kann überregulieren und unterregulieren. Die Kunst des Staates liegt
> imho darin, die glückliche Mitte zu treffen.

Die Mitte ist Wischi-Waschi, Charly Brown.
[Lucy]

Trägst du beim Halma spielen einen Sturzhelm?

von kennie (Gast)


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"Nach § 3 (2) der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist die
Abgabe dieses Produktes (Gefahrbezeichnung O Brandfördernd) nur an
Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-,
Untersuchungs- oder Lehranstalten erlaubt. Mit der Abgabe dürfen nur
Personen beauftragt werden, die zuverlässig sind, das 18. Lebensjahr
vollendet haben und mindestens jährlich über die zu beachtenden
Vorschrift belehrt werden; die Belehrung muss schriftlich bestätigt
werden."



Man kann nur froh sein, dass dieser Bürokrattenabschaum der sich da noch 
genüsslich am prallen Steuertrog vollfrisst und zum Dank immer neue und 
immer schwachsinnigere Schikanen für seine steuerpflichtigen Milchkühe 
erfindet, sich demnächst auch eine anständige Arbeit suchen muss. Das 
Finale der Weltwirtschaftskrise steht vor der Tür; mit dem 
Staatsbankrott ist Schluss mit dem Parasitendasein in Brüssel und 
Berlin. Außerdem steht zu erwarten dass all die HartzIV'ler und 
Migranten, die man sich da herangezüchtet hat, sich den ein oder anderen 
Politiker schnappen und mit der Krawatte an die Laterne binden werden, 
wenn das Geld erstmal aufhört zu fliessen.

von killer (Gast)


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Zwiischefrage. Kann man damit was erreichen: ebay 160631203781

von Markus (Gast)


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killer schrieb:
> Kann man damit was erreichen:

Alleine die Artikelbeschreibung ist schon Müll, von dem Artikel selbst 
ganz zu schweigen. Was hat das ganze mit Natriumpersulfat oder mit 
Conrad zu tun?
Thema verfehlt. Setzen, 6!

von Stefan s. (uhuzit)


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Con*ad!

Die Hauptstelle in Wernberg-Köblitz ist keine 50 Km von mir entfernt. 
Ich kann jetzt nicht behaupten, da hier überwiegend "China-Schrott" 
verkauft wird. Aber leider zu 70% schon.
Gutes Geschäft wird wohl mit Modellbau gemacht, ebenso scheint die 
Fotoabteilung ihren Umsatz zu bringen.

Die Verkäufer scheinen auch relativ wenig Ahnung zu haben, bei dem 
Gehalt würde ich auch nicht wollen, oder können ;-) Gilt wohl auch für 
den allseits verblödeten M-Markt.

Naja, ich seh´s kommen. Platinenätzberechtigungskarte Grün, Gelb, Rot. 
Zweitägiger Sachkurs mit anschließender, praktischer Prüfung. Du musst 
dann allerdings im Verein der "Platinenätzer e.V 2011" Mitglied sein, 
und Praxisstunden vorweisen können. Da gibts dann auch Gruppenführer, 
Ätzmeister und Ätzstandaufsichten. Solltest Du dann wirklich ein 
(verblödetes Jahr) durchhalten, darfst Du ätzende Chemikalien auch mit 
nach Hause nehmen. Allerdings nur im abgeschlosssenen 
Sprengstoffbehältnis. Und Dein Handwerkszeug muss im B Safe aufbewahrt 
werden. Muttern könnte damit ja Kuchen backen.
Selbstverständlich darfst du nur in deinen eigenen Wänden ätzen, oder am 
Ätzstand.

Uaaaaaahhhhhhhhh

Ja ganz vergessen: Baumschaum nur für geschultes Personal? Ich bringe 
gerade mein 60 Jahre altes Häusschen auf Vordermann. Sollte ich keinen 
Bauschaum zum normalen Preis oder gar nicht mehr bekommen, fahr ich 
persönlich nach Berlin. Der erste verantwortliche "Sachbearbeiter", 
amtlich anerkannte Sachverständige oder Politiker bekommt dann meine 
restliche Bauschaumdosen Marke Go "eingetrichtert". Da haben Sie dann 
Ihre Diäten.

von GGGast (Gast)


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Liebe Herren vom Verfassungsschutz (lesen bestimmt mit, lohnt sich hier 
auch...)!

Kennen Sie Kloreiniger? Kennen Sie Chlorbleiche?
Bitte schleunigst verbieten! Die Mixture hat im 1. Weltkrieg viele Leben 
gekostet.

Ach ja - Tankstellen schließen: Dank (süd)deutschem Ingenieurgeist kann 
man mit den dort erhältlichen Zutaten nette Sprengkörper herstellen, die 
sich zum Exportschlager der Rüstungsindustrie entwickelt haben.

Also los, melden!

von Hans (Gast)


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GGGast schrieb:
> Ach ja - Tankstellen schließen: Dank (süd)deutschem Ingenieurgeist kann
> man mit den dort erhältlichen Zutaten nette Sprengkörper herstellen, die
> sich zum Exportschlager der Rüstungsindustrie entwickelt haben.

In der "Spektrum " stand vor Jahr & Tag ein Artikel über Benzinbomben 
("Atombombe" für die ganz Armen).

Solche Blätter sind sofort einzustellen!

von Uwe N. (ex-aetzer)


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Stefan S. schrieb:
> Ich kann jetzt nicht behaupten, da hier überwiegend "China-Schrott"
> verkauft wird. Aber leider zu 70% schon

Stimmt, 70% sind natürlich nicht die überwiegende Masse ...

Autsch
Uwe

von Stefan s. (uhuzit)


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Uwe N. schrieb:
> Stimmt, 70% sind natürlich nicht die überwiegende Masse ...
>
> Autsch
> Uwe

;-)

von Hans (Gast)


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> Ich kann jetzt nicht behaupten, da hier überwiegend "China-Schrott"
> verkauft wird. Aber leider zu 70% schon

Wie hast du das festgestellt? Wie definierst du Schrott?
Bitte belastbare Zahlen & Fakten posten.

von rackandboneman (Gast)


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http://www.amazon.de/Bungard-NATRIUMPERSULFAT/dp/B003A64Y5S

Also! Ist doch Spielzeug! Kein Teufelszeug!

von Frustus (Gast)


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War heute bei Conrad um 1Kg Natriumpersulfat zu kaufen.Habe ich mit dem 
Verweis auf Gewerbe etc.kennt ihr ja...micht bekommen.Aber einen Beutel 
mit 400 gr.Natriumpersulfat hätte man mir verkauft ...auch mehr 
davon.Aber warum soll ich knapp sieben Euro für 400 gr bezahlen wenn ich 
ein Kilo für zehn bekommen könnte?
Gut der Verkäufer verstand das eh nicht was da von oben angeordnet 
wurde.Scheinbar ...genau so wie in Brüssel sitzen da abgeschobene 
Versager.
Geh jetzt zu Octamex Basta.

von agp (Gast)


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> War heute bei Conra. um 1Kg Natriumpersulfat zu kaufen.Habe ich mit dem
> Verweis auf Gewerbe etc.kennt ihr ja...micht bekommen.

Das hättest du dir sowieso sparen können, denn die 1 kg ProMa Dose NaPS 
gibt es bundesweit in keiner einzigen Filiale vor Ort.

Davon abgesehen verkauft C die Beutel für die Küvettenfüllungen wie ich 
weiter oben schon schrieb ohne weiteres. Angesichts der Problematik um 
diesen Stoff ist der Preis noch allemal im grünen Bereich. CSD nimmt 
augenblicklich 14 Euro für 1 kg.

von Philipp (Gast)


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Wobei mich bei dem Thema auch wundert warum vorm Müller auf der straße 
Immer ein Ganzer Wagen mit Ätzendem Kloreiniger-Gel steht. Das Gehört 
eher weggestellt oder zuminest nicht auf die Straße. man stelle sich vor 
eine Flasche läuft aus und Passanten und Spielende Kinder bekänen es auf 
die haut. Das Ist nur durch die Riesige industrie Lobby möglich

von Bastler (Gast)


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Ich habe mir das Gesetz mal durchgelesen.
Meinem juristischen Verständnis nach (Ich bin laie) ist es wirklich so, 
dass Natriumpersulfat nur noch an gewerbsmäßige Verwender, Lehranstalten 
usw abgegeben werden darf, (Nach Unterweisung, Registrierung usw)

Für Privatpersonen gibts allerdings einen Passus, womit man weiterhin 
das Zeug in Klein bus Kleinstmengen bekommen kann.

Ich zitiere mal die relevanten Teile:
§3 Abs 1 Punkt 2b: "als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in 
erlaubter Weise verwenden will,
und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder 
Verwendung bestehen,"


Eine Mengenobergrenze ist im Gesetz nicht genannt. Jedoch dürfte 1 kg 
schon deutlich zu viel sein.
Wir werden uns wohl damit anfreunden müssen, dass es für den 
"Bastelbedarf" künfig nur noch "Portionsbeutelchen für eine Anwendung" 
geben wird, und das natürlich zu entsprechenden Preisen.

Viele Händler verkaufen die Bestände jetzt noch im rechtlichen 
Graubereich ab (Was sie sich entsprechend bezahlen lassen, 
Preissteigerung zum Teil über 100%). Nachschub wird keiner mehr 
bestellt.

Es wird noch schöner:
Im Telefonat mit einer ortsnahen Elektronik Firma wurde mir mitgeteilt, 
dass man zukünftig nur noch komplette Ätz Sets verkaufen wird.
Es gibt auch einen "Nachfüllsatz" mit je 5 Beutelchen Entwickler und 
Ätzmittel (Beides Kleinmengen unter 100 Gramm, jeweils genau 
portioniert). Zum Nachfüllset gehören Gummihandschuhe und 
Entsorgungsflaschen sowie ein gedrockter Belehrungs-Beipackzettel.
Das Nachfüllset bekommt man auch nur in Kleinmengen verkauft, wenn man 
die Ätzsystem Grundausstattung einmal auf dieser Kundennummer gekauft 
hat.

In der Grundausstattung ist folgendes enthalten:
Petrischale/Küvette, 4 zertifizierte Chemikalienflaschen, Trichter, 
Schutzbrille, Säurefeste Tischunterlage, ein paar Photobeschichtete 
Bungard Platinen, Overheadfolien und je 2 Beutelchen mit den Chemikalien 
sowie ein gedrucktes Handbuch.

Durch den Verkauf eines kompletten Ätzsets will man dem Gesetz, vor 
allem dem Punkt der "Ordnungsgemäßen Verwendung" genüge tun.

von Helmut L. (helmi1)


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Dann nehmt doch Eisen III Chlorid. Das ist immer noch beim C ohne dieses 
Verbot erhaeltlich.

von Bastler (Gast)


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Eisen 3 Chlorid ist vom Verbot nicht betroffen. Ist aber eine riesen 
Sauerei und nicht so gute Ergebnisse wie NaPs
Genauso, wie der Entwickler nicht vom Verbot betroffen ist.

Aber die Eisen3 Chlorid zeit wird zurückkommen. Früher hat man so 
geätzt, und man wird wieder so ätzen.
Die "gesetztestreuen" NaPs ~20 Gramm Einmal-Portionsbeutelchen kann man 
sich auf Dauer auch nicht leisten.

von Bastler (Gast)


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Achja Die Portionsbeutelchen reichen genau für 100 ml Ätzlösung. Bei 100 
ml in einer flachen Petrischale ist auch nicht mehr viel mit Platinen 
schwenken.

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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Ich frage mich ja, was dieser ganze Zirkus soll. Falls ich mir 
tatsächlich ein Bömbchen bauen will, dann gibt es sicher andere 
Bezugsquellen als Conrad & Co.

von agp (Gast)


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Helmut Lenzen (helmi1) schrieb:

> Dann nehmt doch Eisen III Chlorid. Das ist immer noch beim C ohne dieses
> Verbot erhaeltlich.

NaPS gibt es auch noch beim C. Hier wird bewusst Panik geschürt wie an 
den Börsen. Einer steckt den anderen an mit Spekulationen.

von Bastler (Gast)


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agp schrieb:
> NaPS gibt es auch noch beim C.

Noch.
Es wird laut Aussage von Conrad kein Nachschub mehr beschafft.

von --- (Gast)


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Random ... schrieb:
> Ich frage mich ja, was dieser ganze Zirkus soll. Falls ich mir
> tatsächlich ein Bömbchen bauen will, dann gibt es sicher andere
> Bezugsquellen als Conrad & Co.

EU-Chemikalienrichtlinie "Reach", mit Bomben und Sprengsätzen etc. bzw. 
der schon fast schizophrenen Angst davor, sollte das erstmal wenig zu 
tun haben.

von herbert (Gast)


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Werde wohl künftig mit Salzsäure ätzen welches ich für viel 
problematischer halte.Kann man den Gesetzemachern keinen mit 
Sachverstand beistellen?

von Helmut L. (helmi1)


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herbert schrieb:
> Kann man den Gesetzemachern keinen mit
> Sachverstand beistellen?

Noe , dann koennten die ja keine Gesetze machen.
Selbst unsere Angela hat Physik ja mal studiert und plappert auch 
einfach alles nach.

von agp (Gast)


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Helmut Lenzen (helmi1) schrieb:

> Selbst unsere Angela hat Physik ja mal studiert und plappert auch
> einfach alles nach.

Ach was, "uns Angela" hat einfach seit Fukushima ordentlich dazugelernt. 
Jetzt weiß sie wie gefährlich "das Atom" (hehe) sein kann und hat 
schnell den Hebel rumgerissen. Das ärgert jetzt die Onkels von den 
AKW-Betreibern. Die schmollen jetzt und sind ihr böse. :)

von Helmut L. (helmi1)


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agp schrieb:
> Jetzt weiß sie wie gefährlich "das Atom" (hehe) sein kann und hat
> schnell den Hebel rumgerissen.

Vielleicht sollte ihr mal einer sagen das sie auch aus Atomen besteht 
...

von Carsten S. (dg3ycs)


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agp schrieb:
> Helmut Lenzen (helmi1) schrieb:
>
>> Dann nehmt doch Eisen III Chlorid. Das ist immer noch beim C ohne dieses
>> Verbot erhaeltlich.
>
> NaPS gibt es auch noch beim C. Hier wird bewusst Panik geschürt wie an
> den Börsen. Einer steckt den anderen an mit Spekulationen.

Naja, ob bewusst Panik gechürrt wird oder nur weil jemand etwas 
missverstanden hat sei mal dahingestellt. Auch halte ich es für möglich 
das jemand etwas bewusst missverstehen wollte um so nicht zugeben zu 
müssen das man gewisse "formalitäten" nicht erfüllen will.

Dieser Fragliche Passus steht seit JAhren so im Gesetz, ich glaube fast 
seit der ersten Version. Die älteste Version die ich auf die Schnelle 
gefunden habe ist von 2007, also 4 Jahre alt:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16495/2_2_4.pdf
Und es ist in den fraglichen Punkten im Gegensatz zu den H2O2 
betreffenden PAssagen nicht verändert worden wie man sieht

Aktuell:
http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/

Wobei ich mich schon länger gefragt habe auf welcher Rechtsgrundlage der 
völlig freie VErkauf dieser und vieler anderer Chemikalien geschieht. 
HAbe es selbst auf mir nicht bekannte Ausnahmeregelungen geschoben. 
Anscheinend war es nicht so.
ICh vermute das hat man Jahrelang einfach seitens der Händler und auch 
der Behörden "übersehen" und jetzt hat man einen der 
"Hobbypyrotechniker" mal aufgegriffen und bei der Scuhe nach den Quellen 
seiner Zutaten dann Conrad ausgemacht. Bei der näheren Untersuchung wird 
dann jemanden wohl ein Licht aufgegangen sein und es hat dann "anderswo" 
geknallt. Dies ist jetzt die Folge.

Der Volle Wortlaut der PAssagen in der aktuellen Fassung ist ja dieser 
hier:
ZITAT CHEMVERBOTSV §3 Abs. 1 Satz2
> 2.dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat
> bestätigen lassen, dass dieser
>
> a)als Handelsgewerbetreibender für sehr giftige und giftige Stoffe und
> Zubereitungen im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 ist oder das
> Inverkehrbringen gemäß § 2 Abs. 6 angezeigt hat oder Stoffe sowie
> Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den
> Gefahrensymbolen, O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit
> den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, an den
> privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person
> abgeben lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder

> b)als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise
> verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte
> Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen,

Sowie:
ZITAT CHEMVERBOTSV §3 Abs. 3
> (2) Die Abgabe nach Absatz 1 darf nur durch eine in dem Betrieb
> beschäftigte Person erfolgen, die die Anforderungen nach § 2 Abs. 2
> erfüllt. Satz 1 gilt nicht

> 1.für die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stoffe und Zubereitungen sowie

> 2.für Hersteller, Einführer und Händler, soweit sie die Stoffe und
> Zubereitungen an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder
> öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben und
> mit der Abgabe Personen beauftragen, die zuverlässig sind, das 18.
> Lebensjahr vollendet haben und mindestens jährlich über die zu
> beachtenden Vorschriften belehrt werden; die Belehrung ist schriftlich
> zu bestätigen.

Der zueltzt zitierte Absatz 3 regelt nur die "nachweispflicht", also das 
Ausfüllen einer Endverbleibserklärung und schriftlicher Dokumentation 
des Kaufes. Da NaPS als "O" Stoff im Abs. 1 Satz2 dieses Paragraphen 
genannt wurde ist dieser aber nicht von der Schriftlichen Doku 
betroffen, Es muss lediglich das im Absatz 2 Satz 2 vorgeschriebene 
Vereinfachte Prozedere eingehalten werden.

Folglich ist die Abgabe an Privatpersonen wohl weiterhin zulässig 
solange diese über 18 sind und eine glaubhafte legale Verwendung 
nachweisen. Mengenmäßig richtet sich das nach einem "NAchvollziehbaren" 
Bedarf. WEnn ein Hobbyelektroniker angibt er möchte alle sechs Monate 
eine Platine Ätzen ist ein 2 KG Behältniss sicher zu viel. Aber jemand 
der regelmäßig ätzt kann einen soclhen Bedarf ja jederzeit nachweisen. 
Es ist ja keinesfalls der sofortige Verbrauch vorgeschrieben. Eine 
"kleine" Vorratshaltung im Rahmen eines absehbaren Verbrauchs ist ja 
durchaus üblich. Und 1KG, bei einem vielätzer auch 2KG entsprechen da 
halt dem Verbrauch von einem bis maximal zwei JAhren. Bei einem über 
mehrere JAhre im trockenen Zustand problemlos lagerbare Substanz die nur 
an wenigen Verkaufsstellen erhältlich ist und in dieser Großmenge 
deutlich günstiger ist, da ist ein 1JAhresvorrat durchaus 
nachvollziehbar, so das sich daraus keine Anhaltspunkte für etwas 
illegales ergeben. Bei einem 25KG Sack sieht es anders aus, denn es 
liegt entweder der Verdacht eienr Sammelbestellung (=Weitergabe!) oder 
des Missbrauchs (=Pyrotechnik!) bei einem privaten Verwender nahe. 
Beides unzulässig womit die abgabe abzulehen ist.

Der HAse dürfte anderweitig "Im Pfeffer" liegen:
ZITAT CHEMVERBOTSV §3 Abs. 1 Satz2a (Auszugsweise)
> a)(...)
> oder Stoffe sowie Zubereitungen, die nach der
> Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen, O (brandfördernd)
> (...) kennzeichnen sind, an den privaten *Endverbraucher* nur durch eine
> im Betrieb beschäftigte Person abgeben lässt, die die Voraussetzungen
> des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder

§ 2 Abs. 2 sagt das der MA der abgibt mindestens 18 Jahre alt sein muss, 
zuverlässig und -Das ist der Knackpunkt- die SAchkunde nachgewiesen hat.
Entweder durch die SAchkundeprüfung oder durch eine BErufsausbildung in 
einem Beruf wie Drogerist oder "Apothekenhelfer".

DAvon abgesehen ist zwar eine schriftliche Dokumentation nicht 
notwendig, aber zumindest eine kurze Formlose schriftliche Erklärung des 
Käufers verschafft einem erheblich mehr Sicherheit das man seinen 
Pflichten nachgekommen ist.

Um also legal diese Stoffe abgeben zu können müsste Conrad entweder in 
jeder Filiale Drogeristen einstellen wobei nur diese das Zeug 
herausgeben dürften(Sehr unwahrscheinlich!), oder aber einen Teil seiner 
Mitarbeiter auf den Sachkundelehrgang schicken um die genau 
vorgeschriebene Amtliche Prüfung abzulegen, wobei die Ausgabe dann nur 
durch diese MA erfolgen darf.

Ich denke Conrad wird sich das kurz durchgerechnet haben und dann 
überlegt haben das es "günstiger" ist das Produkt einfach aus dem 
Sortiment zu "kicken". Die Restbestände will man nicht entsorgen, 
deshalb bekommen die nur noch die GEwerblichen Besteller weil da kein 
Sachkundenachweis beim MA der Abgibt nötig ist.

Man will nun nur nicht zugeben das es aus reiner "Gewinnsicht" aus dem 
Sortiment fliegt, denn das könnten die Kunden übel nehmen.
Zwar wird jeder nachvollziehen können das es auf das eine Produkt 
gesehen unrentabel ist, aber Conrad verkauft an die Bastler ja viel mehr 
und es könnte auch eine Art Service am Kunden sein, der ja viel mehr als 
nur das Ätzmittel einkauft, der hier abgelehnt wird.
Also macht man einfach das -neues Gesetz (ist ja nur fast 10 JAhre alt) 
, wir können nicht anders- Geschrei.
Die Überlegungen bei den "kleineren" Händlern dürften ähnlich sein, 
wobei ich es bei den ganz kleinen durch nachvollziehen kann wenn jemand 
sagt das es wirklich nicht möglich ist das zu organisieren da die kosten 
in keinem VErhältniss zum GEsamtumsatz stehen.

Die von Bastler zitierte "Masche" mit den Einzelpäcken würde ich mal so 
einordnen das da jetzt jemand "Morgenluft" wittert und hofft, da das 
Kaufen schwieriger wird, durch teure Einzelpäckchen mit Materialwert im 
Centbereich gute Geschäfte zu machen. Das GEsetz lieferte da dann den 
willkommenen Vorwand obwohl diese Mikromengen da gar nicht gefordert 
sind.
Wobei diese Firma dann auch einen "sachkundigen" MA zur Abgabe braucht!

Das wirklich schlimme an dieser Sache ist aber das es ja nicht nur NaPS 
betrifft. Es sind ja nicht nur die O Stoffe betroffen sondern auch alles 
"F+".
Kraftstoffe (z.B. Benzin) und sogar Sonderkraftstoffe wie für 
Modellmotoren (Nitromethanhaltige Kraftstoffe) sind davon explizit 
ausgenommen. GEnauso wie Spachtelmassen und Kleber.

Aber so profane Dinge wie Isopropanol und Aceton sowie viele weitere 
Lösungsmittel sind eben auch F+ und dazu finde ich keine 
"Ausnahmeregelung" demzufolge müsste für diese dasselbe wie für
NaPS gelten... Es wäre nicht verwunderlich wenn man das bis jetzt 
genauso wie für NaPS nur jahrelang verschlafen hat und da noch einiges 
NAchkommt.(Nur gut das ich Gewerbe habe... ;-) )

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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NAchtrag:
Zum Sackundenachweis an sich:
Es ist übrigends gar nicht so einfach den Sachkundenachweis zu 
erbringen. Die Prüfung selbst ist eine kleinigkeit für jemand der etwas 
Schulchemie verstanden hat und GEsetzestexte lesen kann. Man kann die 
Prüfung auch ohne die Pflicht auf einen teuren Vorbereitungskurs machen. 
ABER:

Als ich mich bereits vor ein paar Jahren darum gekümmert habe, einfach 
weil es eine deutliche Erleichterung bei der Chemikalienbeschaffung 
darstellt, obwohl es ja eigendlich nur die Abgabe betrifft. (Der VK hat 
einen Stichhaltigen BEleg für die SAchkunde und läuft nicht gefahr im 
Fall eines Missbrauchs durch mich rechtffertigen zu müssen warum er mich 
falsch eingeschätzt hat)
Es gibt drei Verschiedene Prüfungen. Einmal die Gesamtprüfung und dann 
zwei Teilprüfungen, einmal Pflanzenschutz und einmal Sonstiges. Wer nur 
die Teilprüfung Pflanzenschutz hat darf kein NaPS an privat rausgeben, 
wer die sonstige Prüfung hat keine Pflanzenschutzmittel.
ICh wollte entweder die allgemeine oder aber die Teilprüfung für die 
sonstigen Stoffe ablegen.

NAch einigen Herumtelefonieren habe ich dann HErausgefunden das der 
"Kreis" als Odnungsbehörde dafür zuständig ist. Beim Kreis angefragt kam 
man dann nach einigen internen telefonieren da drauf das es genauer beim 
Kreisgesundheitsamt liegen müsste.
Die wussten immerhin das es soetwas gab und bescheinigten soetwas wohl
auch, aber kannten das Prozedere nur für diejenigen die eine 
Berufsausbildung hatten. Wegen des Sachkundenachweises verwies man mich 
an die Landwirtschaftskammer...

Bei der Landwirtschaftskammer angerufen, am nächsten Tag kam dann auch 
der Rückruf der zuständigen MAin. Allerdings stellte sich heraus das die 
LWK nur die Prüfung zum Teil Pflanzenschutz anbietet und weder die 
Gesamtprüfung noch den für mich relevanten Prüfungsteil...
Als weitere Anbieter wusste sie nur das das Haus der TEchnik in Essen 
einen entsprechenden Lehrgang anbietet...
Da dann angefragt, worauf mir mitgeteilt wurde das es nur möglich ist 
Lehrgang und Prüfung in Kombination zu absolvieren... Etwas knapp unter 
2000 Euro würde das kosten (Das war mir wegen etwas weniger Bürokratie 
dann doch zu viel, mein absolutes Limit wären 500 Euro gewesen -> 
Gestorben!)

Neue Anlauf - Versuch über die Hochschulen. An der FH im FB Chemie 
angefragt. Im Prüfungsamt wussten die erst gar nicht was ich meine, 
haben mich aber dann an eine Fachkundige MAin weiterverwiesen.
Dort stellte sich dann heraus das die Absolventen ,egal ob Diplom, 
Bachelor oder Master gar keine entsprechende Prüfung ablegen und 
demzufolge keine FAchkunde im Sinne der Verordnung haben!!!
An der Uni sei das aber wohl möglich, worauf dann der entsprechende 
Kontakt vermittel wurde...

Es ist also durchaus NAchzuvollziehen wenn eine Fa. da erst einmal 
kapituliert. Und auch von den Kosten ist das ja nicht ohne. Die HDT 
Veranstaltung dauert drei Tage die der MA im Betrieb fehlt und Kostet 
fast 2000 Euro. Dazu noch Fahrtkosten die Erstattet werden müssen.
Und falls der MA ein Trottel ist und Durchfällt oder kurz danach den 
Arbeitgeber wechselt war das auch noch für die Katz


Ach Ja:
NaPs ist eigendlich KEINE Typische Pyrochemikalie. Einzig in Verbindung 
mit MAgnesium funktioniert das wie bekannt gut. Wobei das Potential da 
vom Magnesium herrührt. Die in der Pyrotechnik sonst gerne verwendeten 
Stoffe die deutlich mehr "rums" als Sauerstofflieferranten haben sind ja 
auch durchweg in der Chemieverbotsverordnugn mittlerweile als zusätzlich 
zu den T/T+ und H2O2 zubereitungen als Nachweispflichtig aufgeführt.
Es sind die Ziffern 2 bis 8.
Allerdings sind diese in Verbindung mit Magnesium schon etwas zu Reaktiv 
was ein halbwegs sicheres Arbeiten nicht mehr möglich macht.
Nur NaPS ist gerade an der Grenze um träge genug für eine halbwegs 
sichere handhabung, aber noch reaktionsfreudig genug für einen Effekt zu 
sein.

Wobei das MAgnesiumpulver zu bekommen doch die deutlich größere Hürde 
sein sollte. Es gibt zwar noch -auch wenn immer seltener- z.B. solche 
Produkte wie Anspitzer aus MAgnesium für 95,ct im Schreibwarenhandel. 
Oder man bekommt mit etwas Glück auf dem Schrott eine Defkte 
Magnesiumfelge oder sonsitges Bestandteil eines "Sportwagens" aus 
Magnesium.

Aber bei der hobbymäßigen Verkleinerung wird es Problematisch. Zumindest 
beim Feilen werden nicht wenige Partikel direkt nach dem Lösen sofort 
verglühen (eigene Erfahrung aus sehr jungen jahren ;-) Damals haben wir 
dann das Magnesium in Pulverform noch in der Apotheke bekommen. Heute 
sähe das wohl -zumindest als 13-14 Jähriger- anders aus. Wobei MAgnesium 
in Elementarer Form auch aus der Liste der vorzuhaltenden 
Apothekenchemiekalien gestrichen wurde)

Bleibt zu erwähnen das es noch zu Zeiten unserer Eltern (und angeblich 
sogar noch zu meinen Jugendzeiten -woran ich selbst aber nicht glaube-) 
über den Fotohandel zumindest noch bestellbar gewesen währe (für 
Historische Verwendung und Sonderzwecke) Denn es ist ja DAS Blitzpulver 
mit dem die frühen Fotographen ihr Blitzlicht erzeugt haben.

Gruß
Carsten

von agp (Gast)


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> § 2 Abs. 2 sagt das der MA der abgibt mindestens 18 Jahre alt sein muss,
> zuverlässig und -Das ist der Knackpunkt- die SAchkunde nachgewiesen hat.

soweit so gut

> Entweder durch die SAchkundeprüfung oder durch eine BErufsausbildung in
> einem Beruf wie Drogerist oder "Apothekenhelfer".

Sorry, aber das halte ich für eine grob überzogene Eigeninterpretation. 
Vergleiche mal die Sachlage mit Baumärkten. Dort werden nach wie vor 
gefährliche Chemikalien wie u.A. Salzsäure verkauft. Glaubst du auch nur 
einer der Regalauffüller hätte einen derartigen Sachkundenachweis?

Was im Gesetzblatt steht wird gerne von Unkundigen (das sind wir alle) 
völlig fehlinterpretiert und überzogen dargestellt. In der Praxis zeigt 
sich das meist ganz anders. Das führt dann soweit, dass in Foren 
verbreitet wird, man dürfe keine Bleilot mehr verwenden und so einen 
Unsinn. Das nicht jeder Dödel alles bekommt ist auch in der Apotheke 
nicht anders. Lass mal einen der Fraktion "was guckst du" dort versuchen 
Schwefelsäure zu kaufen. Wer die richtigen Leute fragt und bekannt ist 
bekommt aber auch das ohne weiteres. Wer formal auftritt wird formal 
behandelt und formal abgewiesen.

von nur gast (Gast)


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Random ... schrieb:
> Ich frage mich ja, was dieser ganze Zirkus soll.
DAS frage ich mich auch. Vielleicht haben sich die Politiker beim 
Basteln 's Hirn weggesprengt (haben die sowas überhaupt?) und wollen 
jetzt netterweise verhindern das das auch anderen passiert?

> Falls ich mir
> tatsächlich ein Bömbchen bauen will, dann gibt es sicher andere
> Bezugsquellen als Conrad & Co.
Ich frage mich manchmal ob nicht einige Leute erst durch die immer 
beklopptere Politik zum Bomben bauen animiert werden, kann man ja fast 
schon verstehen.

von nur gast (Gast)


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Achso: Wenn man irgendein öffentliches Gebäude sehr schnell mit sehr 
viel H2O flutet gibt es auch viele Tote, gibts das Zeug deswegen jetzt 
auch nur noch gegen Sachkundenachweis?

Soll heissen: Der ganze Zirkus bestraft Bastler, Nachwuchsforscher und 
so weiter, die Terroristen machen einfach einen Bauernhof auf und 
bestellen 500kg Dünger. Oder sie klauen irgendwo im Bergwerk echten 
Sprengstoff.

von Visitor (Gast)


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Ich habe aufgrund des Threads mal probehalber 1kg NaPS über den 
Conrad-Onlineshop bestellt. Und siehe da, das Paket mit NaPS kam eben 
an.

Der Ball darf also etwas flacher gehalten werden.

von Carsten S. (dg3ycs)


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agp schrieb:
>> § 2 Abs. 2 sagt das der MA der abgibt mindestens 18 Jahre alt sein muss,
>> zuverlässig und -Das ist der Knackpunkt- die SAchkunde nachgewiesen hat.
>
> soweit so gut
>
>> Entweder durch die SAchkundeprüfung oder durch eine Berufsausbildung in
>> einem Beruf wie Drogerist oder "Apothekenhelfer".
>
> Sorry, aber das halte ich für eine grob überzogene Eigeninterpretation.
> Vergleiche mal die Sachlage mit Baumärkten. Dort werden nach wie vor
> gefährliche Chemikalien wie u.A. Salzsäure verkauft. Glaubst du auch nur
> einer der Regalauffüller hätte einen derartigen Sachkundenachweis?

Das kannst du gerne so halten.
Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation 
nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht:
Zitat ChemVerbotsV
> (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer
> 1.die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,

Und im Rahmen des §5 ist dann definiert was alles als NAchweis der 
Sachkunde gilt.
> § 5 Sachkunde
> (1) Die erforderliche Sachkunde nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 hat nachgewiesen,
> wer
> 1.die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung nach Absatz 2
> bestanden hat,
> 2.die Approbation als Apotheker besitzt,
> 3.die Berechtigung hat, die Berufsbezeichnung Apothekerassistent oder
> Pharmazieingenieur zu führen,
> 4.die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung
> pharmazeutisch-technischer Assistent oder Apothekenassistent besitzt,
> 5.die Abschlussprüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum
> Drogist/zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1197) bestanden hat,
> sofern die Abschlussprüfung der Prüfung nach Absatz 2 entspricht,
> 6.die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
> Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin bestanden hat,
> 7.im Rahmen eines Hochschulstudiums ausweislich des Zeugnisses der
> Zwischenprüfung oder der Abschlussprüfung nach Teilnahme an
> entsprechenden Lehrveranstaltungen eine Prüfung bestanden hat, die der
> Prüfung nach Absatz 2 entspricht, oder
> 8.nach früheren Vorschriften eine Prüfung bestanden hat, die der Prüfung
> nach Absatz 2 entspricht.

Als Anmerkung: Das mit dem Hochschulzeugniss gilt nur wenn auf dem 
Zeugniss explizit steht das durch bestehen der Prüfung im Fach XX die 
vorraussetzungen erfüllt sind. Das ist lange nicht in jedem 
Chemiestudiengang der Fall

DAs ist mit Ausnahme der Altfallregelung abschließend. Und ja- in JEDEM 
Baumarkt der "potentere" Pflanzenschutzmittel führt (Also die hinter 
Glas weggeschlossen sein müssen) gibt es MA die zumindest einen Teil des 
SAchkundenachweises erbracht haben.

Salzsäure fällt übrigends NICHT unter die Verordnung, die kann jeder 
aufstellen. H2O2 über 12% schon, deshalb ist es ja neuerdings aus den 
baumärkten verschwunden. NAch genaueren Hinsehen hat meine Acetondose 
dochnur das F, die fällt also nicht darunter. Die Isopropanolflasche hat 
aber tatsächlich "F+"...
Natürlich kann es eine Ausnahmeregelung geben die ich nicht kenne. Aber 
da fast alle Ausnahmeregelungen in der Chemverbotsverordnung erfasst 
sind und ich mich schon länger damit befasse denke ich das eher nicht.
Daliegt der Verdacht nahe das zumindest bei Isopropanol einfach bisher 
noch keiner darüber nachgedacht hat weil es einfach "so eine gängige 
Alltagschemikalie" ist. Bei NaPS, wo es eigendlich viel näher liegt, hat 
es ja auch bloß 10 Jahre gedauert bsi es aufgefallen ist.
Und hätte ich das jetzt vor einer Woche Behauptet das NaPS nur von 
Spezialkräften abgegeben werden darf hätte das auch keiner geglaubt.

... schrieb im Beitrag #2298536:
-> PLONK!

Visitor schrieb:
> Ich habe aufgrund des Threads mal probehalber 1kg NaPS über den
> Conrad-Onlineshop bestellt. Und siehe da, das Paket mit NaPS kam eben
> an.
>
> Der Ball darf also etwas flacher gehalten werden.

Als rein Privat angemeldet oder doch mit Firmenadresse.
BEi Conrad bin ich jetzt mal gespannt was die Zukunf so bringt. Und 
Versandhandel ist ja auchnoch einmal etwas anderes.

Aber sorgen mache ich mir überhaupt nicht. Auch ohen GEwerbeschein gibt 
es genug Quellen wo man NaPS so kaufen kann.
NaPS steht nicht auf der Liste der Stoffe wo Chemikalienhändler gleich 
Rot sehen und zwar nicht alle, aber viele liefern (teilweise mit 
Ausnahme der gängigen Pyrochemikalien)  die Stoffe die nicht im Anhang 1 
der Chemverbotsverordung aufgeführt sind auch an privat. Muss man halt 
da bestellen.
Wobei Natriumpersulfat bei den Chemikalienhändler oft auch unter 
NatriumperOXIDsulfat läuft.

Wobei -gerade mal im Onlineschop eines meiner Händler nachgesehen- 
NAtriumpersulfat ist nicht gelistet, Amonniumpersulfat aber in 
verschiedenen Qualitäten und größen. Wenn alle Stricke reissen heisst es 
halt wieder Zurück zu der Umweltschädlicheren Brühe...

Gruß
Carsten

von Visitor (Gast)


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>Als rein Privat angemeldet

Privat reinsten Wassers.

von --- (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:

> aufstellen. H2O2 über 12% schon, deshalb ist es ja neuerdings aus den
> baumärkten verschwunden. NAch genaueren Hinsehen hat meine Acetondose


Hat es das je im Baumarkt gegeben? Wüsste nicht das einmal gesehen zu 
haben.
Wozu sollte der gewöhnliche Hand bzw. Heimwerker das auch brauchen? Die 
"Aquaristik-ecken" gibt es ja auch nicht überall.
Und auf Aceton steht seit Urzeiten ein F wie auf allen 
leichtentzüdlichen Stoffen und das Xi für Reizend.

(Nicht mit dem gepunkteten verwechseln)

von agp (Gast)


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Carsten Sch. (dg3ycs) schrieb:

> Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation
> nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht:
> Zitat ChemVerbotsV

Ja ja, das mag alles sein. Nur erstens weißt weder du noch ich ob es 
nicht auch irgendwo formulierte Zusätze, Ausnahmen, Beschränkungen oder 
sonstwas zu solchen Gesetzestexten gibt (ist oftmals der Fall, z.B. beim 
Urheberrecht-Paragraphendschungel) und zweitens sehe ich keinen Sinn 
darin hier jetzt Hobbyjurist zu spielen und die ganzen 
Erlasse/Verordnungen von oben nach unten und zurück durchzunudeln.

Die Frage wichtige ist nämlich wie der jeweilige Vertreiber das 
Prozedere handhabt und da nützt es dir sowieso herzlich wenig ihm (dem 
Vertreiber) mit deiner Auslegung/Interpretation dieses Pamphets zu 
kommen. Entweder er verkauft NaPS weiter wie bisher oder eben nicht. 
Dann ist es ihm vermutlich auch egal, wie genau der Gesetzestext nun 
auszulegen ist, weil es ihm einfach zu kompliziert wird sich weiter mit 
der Thematik zu beschäftigen.

Ich glaube jedenfalls nicht daran, dass Vertreiber jetzt plötzlich 
Apotheker/Schädlingsbekämpfer/Drogist oder pharmazeutisch-technischer 
Assistent zu sein hat, um NaPS noch weiter zu verkaufen. Hier geht es um 
das Elektronikgewerbe und nicht um die genannten Bereiche. Das trifft 
alles nicht zu und das wird auch keiner verlangen. Das sind sehr 
allgemein gehaltene Verordnungen, die für Gefahrenstoffe gemacht sind, 
die auch in andere Bereichen eingesetzt werden, z.B. in der 
Landwirtschaft. Aber wie gesagt, hier geht es um Hilfsstoffe der 
Elektroindustrie und des Elektronik-Kleingewerbes. Das ist eine andere 
Baustelle.

von agp (Gast)


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Carsten Sch. schrieb:

> BEi Conrad* bin ich jetzt mal gespannt was die Zukunf so bringt. Und
> Versandhandel ist ja auchnoch einmal etwas anderes.

Heute ist mein Paket vom Voelkner angekommen. Ich habe am Wochende (weil 
ich neugierig war) zur Probe 1 kg (die Dose gie-tec / pro Ma) bestellt. 
Voelkner hat ebenfalls den Hinweis auf seiner Seite. Gestern kam bereits 
die Versandbestätigung, heute war das Paket da. Hat nix gefehlt.

 --- (Gast) schrieb:

Carsten Sch. schrieb:

>> aufstellen. H2O2 über 12% schon, deshalb ist es ja neuerdings aus den
>> baumärkten verschwunden. NAch genaueren Hinsehen hat meine Acetondose

> Hat es das je im Baumarkt gegeben? Wüsste nicht das einmal gesehen zu
> haben.
> Wozu sollte der gewöhnliche Hand bzw. Heimwerker das auch brauchen? Die
> "Aquaristik-ecken" gibt es ja auch nicht überall.

19% iges H2O2 gab es in der Auqaristik-Ecke beim Hornbach lange Zeit. 
Jetzt ist es verschwunden. Beim Dehner gab es ebenfalls Konzentrationen 
dieser Größenordnung. Jetzt sehe ich auch da keines mehr.

Reichelt hat NaPS noch ohne Hinweis im Lieferprogramm.

von agp (Gast)


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So, jetzt spiele ich auch mal Hobbyjurist. :)

Carsten Sch. (dg3ycs) schrieb:

> Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation
> nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht:
> Zitat ChemVerbotsV
>> (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer
>> 1.die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,

> Und im Rahmen des §5 ist dann definiert was alles als NAchweis der
> Sachkunde gilt.

-----

HALT! NUN MAL LANGSAM!

Bevor man Paragraph 2 Absatz 2 liest kommt erst mal Absatz 1 und dort 
heißt es im Wortlaut

"§ 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht
(1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen 
Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach 
der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ 
(sehr giftig) zu kennzeichnen sind, "

ENTSCHEIDENDER INTERPRETATIONSFEHLER!!
NaPS fällt GAR NICHT unter T und auch nicht unter T+

damit gilt der Paragraph 2 Absatz 1 schon mal nicht für diesen Stoff. 
NaPS ist nämlich "nur" brandfördernd (o) und Gesundheitsschädlich mit R 
Zusätzen.

Deshalb zählt folglich auch nicht der Sachkundenachweis, denn der BAUT 
AUF ABSATZ 1 auf

"bedarf der
Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer
1.   die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,"

SIEHE 
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/chemverbotsv/gesamt.pdf

von Carsten S. (dg3ycs)


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agp schrieb:
> So, jetzt spiele ich auch mal Hobbyjurist. :)
>
> Carsten Sch. (dg3ycs) schrieb:
>
>> Aber es wird ja explizit darauf verwiesen das der VK die Qualifikation
>> nach §2 Abs. 2 haben MUSS. Und da steht:
>> Zitat ChemVerbotsV
>>> (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer
>>> 1.die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,
>
>> Und im Rahmen des §5 ist dann definiert was alles als NAchweis der
>> Sachkunde gilt.
>
> -----
>
> HALT! NUN MAL LANGSAM!
>
> Bevor man Paragraph 2 Absatz 2 liest kommt erst mal Absatz 1 und dort
> heißt es im Wortlaut
>
> "§ 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht
> (1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen
> Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach
> der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+
> (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, "
>
> ENTSCHEIDENDER INTERPRETATIONSFEHLER!!
> NaPS fällt GAR NICHT unter T und auch nicht unter T+
>
> damit gilt der Paragraph 2 Absatz 1 schon mal nicht für diesen Stoff.
> NaPS ist nämlich "nur" brandfördernd (o) und Gesundheitsschädlich mit R
> Zusätzen.
>
> Deshalb zählt folglich auch nicht der Sachkundenachweis, denn der BAUT
> AUF ABSATZ 1 auf
>
> "bedarf der
> Erlaubnis der zuständigen Behörde.
> (2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer
> 1.   die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,"
>
> SIEHE
> http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/chemverbotsv/gesamt.pdf

Nein, da hast du etwas falsch verstanden. Es wäre evtl. ganz Hilfreich 
wenn du dir dazu den Fragen und Antwortenkatalog für die 
Sachkundeprüfung mal zu gemüte führst.

Diese verwinkelte Angabe ist das Ergebniss zahlreicher Änderungen.
Es ist so:
Will man T oder T+ Substanzen abgeben BRAUCHT MAN IMMER die Erlaubniss 
und damit nachgewiesene Sachkunde. Das ist damit gemeint. Damit währe 
NaPS als "NUR" O raus, WENN (ja wenn das Wörtchen Wenn nicht währ...)
nicht im §3 Abs. 1 Satz 2 a gergelt währe das unabhängig von der 
REgelung im §2 Abs. 1 -die nur "T" und "T+"- betrifft zusätzlich die 
Sachkunde für Mitarbeiter gefordert ist die einen Stoff an 
Privatverbraucher abgeben der MINDESTENS EINE der folgenden 
Eigenschaften Hat:
(nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen mit)
> mit den Gefahrensymbolen T (giftig) ODER T+ (sehr giftig) ODER O
> (brandfördernd) ODER F+ (hochentzündlich) ODER mit den R-Sätzen R 40...

Danach fplgen noch weitere Ergänzungen (wie H2O2 >12%) oder Ausnahmen 
(Treibstoffe, Spachtelmassen und Kleber)
Wie gesagt, schaue dir den Fragenkatalog zur Fachkundeprüfung an, da 
ist das alles aufgeführt. Gibt auch Fallbeispiele. Ich habe mich da ja 
mal vor zeiten wie Erwähnt durchgearbeitet.

Wa man jetzt noch abklären könnte ist die Frage ob es eine 
"Mindestmenge" gibt ab der eine Kennzeichnung überhaupt erst notwendig 
ist. Wenn jetzt die Gefahrstoffverordnung aussagt das ich z.B. eine 
Menge kleiner 50g NaPS gar nicht mit O Kennzeichnen muss, dann dürfte 
ich diese Menge auch ohne Sachkunde abgeben... Aber das sollen andere 
nachschalgen, so tief habe ich mich damals dann nicht eingearbeitet.


agp schrieb:
> Das sind sehr  allgemein gehaltene Verordnungen, die für Gefahrenstoffe
> gemacht sind, die auch in andere Bereichen eingesetzt werden, z.B. in der
> Landwirtschaft. Aber wie gesagt, hier geht es um Hilfsstoffe der
> Elektroindustrie und des Elektronik-Kleingewerbes. Das ist eine andere
> Baustelle.
Nee, ist es LEIDER nicht. Das gilt für ALLE PRodukte die diese 
Kennzeichnungen Tragen. Grob zusammengefasst: ISt auf dem Karton/Produkt 
ein T/T+/O oder F+ drauf, EGAL WAS und egal WOFÜR, Greift diese 
REgelung.
Sonst bräuchte es ja auch keine Ausnahme für Treibstoffe, 
Modelltreibstoffe Spachtelmassen oder Sammlermineralien! Das ist ja 
alles Explizit, einzeln namentlich erwähnt. Auch das H2O2 aus dem 
Aquaristikbedarf ist genauso wie der Schwimmbadreiniger und 
Grünspanentferner betroffen.

Wo du natürlich recht hast, das ist das es herzlich wenig Einfluss hat 
wenn wir das hier Durchdiskutieren. Das dienst nur einerseits dazu sich 
den Frust über diesen "Scheiss" von der Seele zu schreiben und zum 
anderen über die Hintergründe aufzuklären.
Denn wie man sehen kann sind ja hier schon wieder die ersten 
"Staatshasser" aufgetaucht die jetzt explizit der Regierung in die 
Schuhe schieben wollen das sie plötzlich kein NaPS mehr bekommen, obwohl 
das GEsetz genau dies noch erlaubt. Auch macht es für die weitere 
Beschaffung durchaus einen Unterschied ob man weiß das es nur eine Conrd 
interne Auslegung (ob gewollt oder nicht- auf jeden Fall Falsch) ist 
oder ob es wirklich alle so betrifft.
Wenn es eine generelle Auslegung ist so macht es keinen Sinn sich nach 
alternativen umzusehen und wenn dann doch das Angebot mit den teuren 
Minitütchen kommt nimmt man das freudig an...

ISt es aber eine Conrad interne Auslegung so telefoniert man einfach ein 
wenig rum. Selbst wenn einige dem Beispiel jetzt folgen sollten wird man 
auf jeden Fall noch Lieferanten finden. Und wenn es der 
Chemikalienfachhändler direkt ist. Denn der hat erstens so gut wie immer 
die Sachkunde und zweitens bekommt er es nicht mit der Angst zu tun wenn 
er mal eine formale EVE ausfüllen lassen und kontrollieren muss. Das ist 
sein tägliches Brot. Bei vielen Stoffen auch bei gewerbetreibenden!

Man sollte nur höllisch aufpassen das es ein Seriöser Händler ist und 
kein windiger Küchentischversender weil die oft nicht die REgeln 
einhalten, dann hochgenommen werden und plötzlich steht man unter 
Terrorverdacht mit HD. Beispiele wurden ja schon verlinkt.

Gruß
Carsten

von agp (Gast)


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Carsten schrieb:

> Will man T oder T+ Substanzen abgeben BRAUCHT MAN IMMER die Erlaubniss
> und damit nachgewiesene Sachkunde.

Richtig

> Das ist damit gemeint. Damit währe
> NaPS als "NUR" O raus, WENN (ja wenn das Wörtchen Wenn nicht währ...)
> nicht im §3 Abs. 1 Satz 2 a gergelt währe

> das unabhängig von der
> REgelung im §2 Abs. 1 -die nur "T" und "T+"- betrifft zusätzlich die
> Sachkunde für Mitarbeiter gefordert ist

§3 Abs. 1 Satz 2 a liest sich für mich so

§ 3 (1) Stoffe und Zubereitungen [] dürfen nur abgegeben werden, wenn

2. dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat 
bestätigen lassen, dass dieser

 a) als Handelsgewerbetreibender [] im Besitz einer Erlaubnis ist oder
    das Inverkehrbringen [] angezeigt hat oder
    Stoffe sowie Zubereitungen [] zu kennzeichnen sind, an den privaten
    Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person abgeben
    lässt, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt,

    oder

 b) als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise
    verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte
    Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen,

Der erste Teil bei a) bezieht sich so wie ich das lese auf den ERWERBER 
der selber Inverkehrbringer ist

Teil b) regelt die Abgabe an den Endverbraucher

Allerdings ist da noch § 3 Absatz (2)

Die Abgabe nach Absatz 1 darf nur durch eine in dem Betrieb beschäftigte 
Person erfolgen, die die Anforderungen nach § 2 Abs. 2 erfüllt.

Da tut sich für mich eine Ungereimtheit auf, denn die Anforderung nach § 
2 Abs. 2 bezieht sich sich ja auf die Erlaubnis für Absatz 1, und diese 
Erlaubnis bezieht sich auf Stoffe mit der Kennzeichnung T (giftig) und 
T+ (sehr giftig). Wenn du diese Einschränkung nicht machst, dann bist du 
natürlich beim Sachkundenachweis auch für "bloß" brandfördernde Stoffe 
(o).

Ich hab mir mal die Mühe gemacht und nach Sachkundenachweis im Netz 
gesucht. Da gibt es abgestufte Fragenkataloge die zu beantworten sind, 
aber wo man auch liest, immer geht es primär um giftige und sehr giftige 
Stoffe, vor allem im Bereich Landwirtschaft (Bio) etc. Der 
Sachkundenachweis (so mein Eindruck) ist nicht darauf ausgelegt einen 
rel. harmlosen Stoff wie NaPS (weil brandfördernd) überhaupt zu 
thematisieren. NaPS kommt nicht mal im Leitfaden für den 
Chemikalienhandel vor. Möglicherweise würden sie es gerne in die 
Stoffgruppe zum Kalium_per_manganat stecken, das würde ich den 
Panikbrüdern auch noch zutrauen. Dann könnten sie es generell für privat 
verbieten.

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/54835/Leitfaden_Internet_Chemikalienhandel.pdf?command=downloadContent&filename=Leitfaden_Internet_Chemikalienhandel.pdf

http://www.sidiblume.de/info-rom/gefstoff/chemverbotsv_f.htm

Mein vorläufiges Fazit lautet daher, bei der Aufnahme der 
brandfördernden Stoffe in die Verbotsverordnung hatten sie andere 
Stoffe, gefährliche Stoffe wie Phosphorverbindungen etc., im Auge als 
NaPS. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Persulfat gegenüber H2O2 
> 12 % nicht einmal begrifflich überhaupt genannt wird. Möglicherweise 
scheint sich das jetzt langsam zu ändern (oder auch nicht) oder C eilt 
dem Gehorsam schon mal voraus. ;)

von Hans (Gast)


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Mir ist ein älteres Büchlein in die Hände gefallen. Aus einer Reihe die 
wohl in erster Linie Jungen angesprochen hat.

dtv junior [Römpp/Raaf 1972]
Seite  88 Schwarzpulver und Verwandte
Seite 113 Wir schmelzen Eisen (Thermit)

Die beiden oben genannten Kapitel für zu Experimenten (das Büchlein 
beginnt mit einer ausführlichen und sorgfältigen Einführung in den 
sicheren Umgang mit Chemikalien ) mit Schwarzpulver und Thermit.

Können "richtige" Jungs heute überhaupt noch diese Experimente 
durchführen - oder steht dann schon der Staatsanwalt/die Polizei vor 
Tür?

von :( (Gast)


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Also ich war eben mal beim C (Filiale in Hannover) und habe gefragt (ich 
bin noch nicht volljährig), ob Conrad das NaPS an mich verkaufen würde. 
Der Typ meinte daraufhin, dass ich meine Ausweisnummer nennen und halt 
volljährig sein müsste. Die Frage, ob das gesetzlich vorgeschrieben sei, 
konnte er mir nicht sicher beantworten, er meinte nur, dass "die Firma 
Conrad das neuerdings so handhabt".

Mein Senf dazu: Ich finde es absolut unnötig, dass es nun Jugendichen 
nicht mehr gestattet ist, Ätzmittel zu kaufen; diese Abgabeeinschränkung 
ist ja wohl als Reaktion auf die Anschläge von Norwegen zu verstehen 
(denke ich auf jeden Fall mal, vorher durfte ich es noch kaufen). Der 
Täter war volljährig, also warum jetzt dieses sinnlose Verbot der Abgabe 
an nicht volljährige?!

Mal ganz abgesehen davon, wenn der Terrorist sich eine Bombe bauen will, 
denke ich 1. nicht, dass er als Oxidationsmittel NaPS nimmt und 2. wenn 
er dieses doch nehmen sollte, es sowieso irgendwo bekommen würde.

Man redet immer vom "Fachkräftemangel" und von der "Null-Bock-Jugend" 
aber ein sinnvolles Hobby wird dann durch absolut bescheuerte Verbote 
beschränkt.

von agp (Gast)


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> Ich finde es absolut unnötig, dass es nun Jugendichen
> nicht mehr gestattet ist, Ätzmittel zu kaufen;

Mal einen Gedanken dazu. Ich weiß nicht, ob man beispielsweise jedem 
14-jährigen Jugendlichen im Baumarkt eine Flasche Salzsäure verkaufen 
würde. Möglicherweise macht man das. Ob das sinnvoll ist mag 
dahingestellt sein. Es gibt mit Sicherheit etliche in diesem Alter, die 
die erforderliche Reife bereits besitzen, um mit solchen Gefahrstoffen 
sicherheitsbewusst umzugehen. Aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen. 
Passiert nämlich etwas, rufen wieder alle nach dem Gesetzgeber. Ob diese 
Grenze bei 16 Jahren oder der Volljährigkeit angesetzt wird, darüber 
muss irgendwer entscheiden (entweder der Gesetzgeber oder der jeweilige 
Händler). So schlecht finde ich die 18-Jahres-Grenze nicht. Ist bei 
Feuerwerkskörpern auch nicht anders. Das Jugendliche dennoch an alles 
rankommen was sie haben wollen wissen wir alle.

Hier im konkreten Fall würde ich an deiner Stelle den Versandhandel 
nutzen. Dieser Weg funktioniert nach wie vor. So schwierig wird es für 
dich nicht sein, mal über die Eltern eine Bestellung anzukurbeln (ist 
übrigens auch billiger als an der C-Theke ;)). Und wenn deine Eltern das 
nicht wollen, naja, du bist halt noch nicht volljährig. Aber es gibt ja 
schließlich auch noch Bekannte/Freunde etc. ;)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hans schrieb:
> Können "richtige" Jungs heute überhaupt noch diese Experimente
> durchführen - oder steht dann schon der Staatsanwalt/die Polizei vor
> Tür?

NEIN!
Zumindest sobald er "entdeckt" wird ist er wegen eines Verstosses gegen 
das Sprengstoffgesetz dran.
Seit der Neufassung dieses Gesetzes ist das ohne Wenn und aber eine 
Straftat, völlig unabhängig von Zweck und Menge, und demzufolge völlig 
ohne Ermessensspielraum. Bereits das reine "Durchbrechen" eines 
zugelassenen Chinaböllers um das Schwarzpulver als "Funkensprüher" 
direkt zu entzünden stellt genaugenommen eine solche Straftat dar.

Vor der Neufassung waren selbst "größere" Knallkörper sofern nicht 
offensichtlich als "Sprengladung zur Zerstörung" gedacht und wenn ein 
evtl. Zünden ohne Zerstörung und gefährdung bliebt bloß reine OWI mit 
Ermessenspielraum. Und was dann für "kleinere" Dinger und experimente im 
einstelligen Grammbereich galt...

:( schrieb:
> Mein Senf dazu: Ich finde es absolut unnötig, dass es nun Jugendichen
> nicht mehr gestattet ist, Ätzmittel zu kaufen; diese Abgabeeinschränkung
> ist ja wohl als Reaktion auf die Anschläge von Norwegen zu verstehen
> (denke ich auf jeden Fall mal, vorher durfte ich es noch kaufen). Der
> Täter war volljährig, also warum jetzt dieses sinnlose Verbot der Abgabe
> an nicht volljährige?!

Nee, ich denke mal eher nicht das DIES jetzt in einem thematischen 
Zusammenhang mit den Anschlägen in Norwegen steht. Das zeitliche 
zusammenpassen wird wohl eher absolut zufälliger Natur sein.

Conrad hat wohl nun erst festgestellt das die seit fast einem Jahrzehnt 
mit der "beliebigen" Abgabe gegen geltendes Recht verstossen haben und 
als gegenreaktion -zumindest in einigen Ladengeschäften- überzogen 
reagiert.
(Vermutlich WURDEN sie im Rahmen einen Ermittlungsverfahrens darauf 
gestossen, dann ist eine solche "überzogene Schnellschussreaktion" oft 
die Folge, -Ist aber bloße Spekulation meinerseits)

Hinsichtlich der Ü-18 Vorschrift ist es aber völlig legitim und bloß die 
umsetzung der seit gut 10 Jahren bestehenden Regelungen.

Persöhnlich stimme ich dir natürlich zu, das die immer weitergehende 
Verteufelung der Chemikalien in privater Hand und besonders der jungen 
Hobbychemiker nicht nur in der Theorie sondern tatsächlich vielen jungen 
leuten den Spass an der Sache verleidet. Wenn es dann glimpflich läuft 
konzentrieren die sich dann zumindest auf andere NAturwissenschaftliche 
Themen und sind für die Zukunft nicht völlig verloren. Einige andere 
aber werden sicher das interesse ganz verlieren und dann Ihre Zeit 
vollkommen den sonst nur am WE gefrönten Hobbys Saufen und/oder 
BAllerspielen widmen. (Nur am WE und in der Woche sinnvolles ist ja 
Ok...)

Mit knapp über 30 Jahren gehöre ich zu der Generation wo es zur 
Jugendzeit langsam anfing das man darauf achtete was man an wen abgab. 
Aber generell war es noch recht lax. Ich war damals "Hobbychemiker" das 
Interesse für Chemie war früher da als das für Elektronik und lange zeit 
parallel.
In vielen dingen profitiere ich da auch heute noch von.

Als Kind naturwissenschaftlich völlig uninteressierter (und in vielen 
Dingen auch unfähigen) Eltern deren Schwerpunkte im Kaufmänischen 
Papierkrieg lagen und noch liegen, weiß ich noch ganz genau was das 
immer für ein Theater war wenn man mal die Unterschrift brauchte...

MEin Vater hat in einer Fa. gearbeitet wo als (auch) 
Elektronikproduzierender Betrieb in Kombination mit der Filmtechnik im 
eigentlichen Geschäftsbereich viele Chemikalien vorhanden waren die auch 
für mich Hobbychemiker interessant waren.
Auf Nachfrage von mir ist der dann zum Fachkollegen hingegangen hat 
gefragt: haben wir das... ist es vertretbar wenn ich meinem 14/15/16J 
Sohn davon etwas mitbringe... Ja? - dann füll mir mal was ab.

Und bis auf eine Zyanidhaltige Substanz habe ich alles bekommen. Mal 
mehr, oft auch etwas weniger, manchmal verdünnt. Von HCL über 
Schwefelsäure bis zu Ammoniak. Immer mit einer Reihe von 
Sicherheitshinweisen die er mit ausrichtete. Ausser dem wirklich für 
Elektronik verwendeten Ammoniumpersulfat(später dann Natriumpersulfat) 
bin ich aber mit allen Stoffen bei einmaligen Mitbringen durchaus Jahre 
ausgekommen.

(Ach ja. Ich habe das alles natürlich immer für 
Elektronik/Platinenherstellung gebraucht ;-) Niemals hätte ich zugeben 
dürfen das es für Chemieversuche ist. Chemie & Ich fanden meine Eltern 
nicht gut, Elektronik toll. Lag aber vielleicht auch an den Ergebnissen 
meinen ganz frühen Versuche.)

Aber wehe ich brauchte für irgendetwas was ich selbst besorgen wollte 
seine Unterschrift. Das war ein Hoffnungsloses Unterfangen. Fast egal um 
was es sich handelte. WEnn man zwar das HAndelsrecht aus dem FF kennt, 
aber NAtriumchlorat für Kochsalz (NAtriumchlorit)hält, dann gilt ganz 
schnell die Regel: Nur mit Unterschrift = das muss ganz gefährlich sein!

Von daher kann ich immer nur lächeln wenn viele "Erwachsene" heute 
sagen:
Wenn das wirklich für Hobbychemie ist, dann unterstützen das doch alle 
Eltern, also spricht doch nichts dagegen die kurz mitzubringen oder 
bestellen zu lassen...

Aber BTT:
Ja, das Ü18 kann ich gut NAchvollziehen das die für viele Ärgerlich ist!
Und ich würde auch jederzeit begrüßen wenn für viele Stoffe mit O/F+ 
(wie NaPS usw.) mit denen NAchweisbar erst ab gewissen Größenordnungen 
Ernsthafte Schäden angestellt werden können und die auch nicht so 
kritisch sind das bereits ein winziger Fehler bleibende gesundheitliche 
Schäden verursacht eine "Freigrenze" eingerichtet wird die auch U18 
abgegeben werden darf wenn der Empfänger geeignet scheint. (T/T+ IST ja 
auch in Kleinstmengen gefährlich, da sidn Ausnahmen sicher nicht 
Sinnvoll)

Bis das passiert (unwahrscheinlich) gilt aber für alles was T/T+/O/F+ 
oder mehr als 12% H2O2 enthält aber: NUR mit Altersnachweis Ü18. Und das 
schon rund ein JAhrzehnt! (Mit Ausnahme der Prozentgrenze H2O2, die 12 
gilt erst einige Monate)

Und so sehr ich auch junge "Forscher" unterstütze. Würde mich jetzt 
einer der Jugendlichen aus der NAchbarschaft oder Verwandschaft fragen 
ob er von mir etwas bekommen könnte. Solange diese GEsetzgebung gilt 
würde ich das nicht "einfach so" machen. Allerdings würde ich bei 
Stoffen wo ich den "Sinn" erkennen kann zumindest mal direkt mit dne 
Eltern reden und versuchen die zu "Überzeugen". Aber wenn es beim Nein 
bleibt...

> Mal ganz abgesehen davon, wenn der Terrorist sich eine Bombe bauen will,
> denke ich 1. nicht, dass er als Oxidationsmittel NaPS nimmt und 2. wenn
> er dieses doch nehmen sollte, es sowieso irgendwo bekommen würde.

JA, Beides Richtig. NaPs ist nur da als Oxidationsmittel Sinnvoll wo der 
Brennstoff selbst bereits an der Normalluft sehr heftig reagiert und ein 
potenteres Oxidationsmittel zur Selbstentzündung führen würde. Es ist 
doch recht "gemächlich". MAn vergleiche einfach mal ein GEmisch 
Zucker+NaPs mit einem Gemisch Zucker+Kaliumnitrat (=Pökelsalz, Salpeter) 
oder gar dem bereits bei greinger Verdämmung explosionsfähigen GEmisch 
Zucker+NAtriumchlorat (bis in die 80er UnkrautEx in DL). Dann sieht man 
den Unterschied.
(Oder besser doch nicht! ISt ja jetzt eine Straftat!!! Selbst mit ein 
paar Gramm! Haber auch erst überlegt ob ich die beiden letzten Dinge 
schreibe, aber das ist altbekannt und die Stoffe für Jugendliche heute 
normalerweise nicht mehr verfügbar, Für Ü18 zumindest beim letzten Nur 
noch gegen Personalienerfassung und oft EVE)

Um es vorwegzunehmen. Beim ersten tut sich kaum viel mehr als bei de 
rVerbrennung von reinem Zucker, ab und an zischt es mal kurz oder etwas 
sprüht, dann wieder eine zeit nichts.

Die Probleme mit NaPS kommen auich nicht daher das es als Bombenstoff 
taugen würde, sondern daher das es halt im Sinne der 
Gefahrstoffverordnung als O gekennzeichnet ist. Die 
Chemikalienverbotsverordnung macht da erst einmal keinen Unterschied... 
Für alle O gilt das Ü18, egal ob des Bombenbauers nummer eins oder dem 
Seltenen Spezialstoff der zwar O ist, aber pro Gramm 200 Euro kostet und 
deshalb niemals für etwas anderes eingesetzt wird als das wo man nur 
genau diesen Stoff brauchen kann.

Allerdings: Alle "Pyrochemikalien" wurden doch berücksichtigt. Das sind 
all die Stoffe weder ein T/T+ haben noch im Anhang 1 aufgeführt sind und 
für die man man neben dem Alter auch Personalien hinterlassen muss.
(SInd ja im selben Parapraphen auch aufgeführt) Wie H2O2 ab 12%!

GRuß
Carsten

von Ano Nym (Gast)


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Mal wieder so eine unnötige Regelung...
Als ob die Beamten nichts zutun hätten

von Michael_ (Gast)


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Dank der Beiträge weiß ich jetzt, das das Bestandteil von altem 
Blitzlichtpulver ist. Man könnte ja einen gaaaaaanz groooooßen Blitz 
machen.
Streichhölzer werden da auch bald verboten.
Ich kenne das noch aus der Kindheit. Abgeschabte Streichholzkuppen, ein 
Schlüssel der vorn hohl ist, ein Nagel der da rein passt und ein Stück 
Bindfaden. Dann das Gebilde gegen eine Wand, mindestens so laut wie ein 
Blitzknaller.

von Annonym (Gast)


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Selbst Abpotheker halten sich nicht immer an die Regelung.

Habe letztens !Telefonisch! bei einer Apotheke alle (2) Zutaten für 
einen extremst bekannten Sprengstoff im passenden Mischverhältnis 
bestellt und dann auch abgeholt.


Oder der Landhandel.

Ich habe letztens auch einfach so einen 25Kg Sack des besten Düngers 
gekauft wenn es um Bombenbau geht.


Und ich muss selber sagen das ich nicht unbedingt serious rüberkomme.
Passe da schon eher vom aussehen in das klassische Bilder eines 
Bombemlegers.


Hausdurchsuchung: Keine - Da nicht ausgewiesen und nichts unterzeichnet.

von rackandboneman (Gast)


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Was ganz sicher hilft ist an der Theke bei C nicht nur nach ner Kanne 
NaPS zu fragen, sondern auch anderes und thematisch zusammenhängendes 
Elektronikmaterial zu kaufen (ich liste hier bewusst keine Beispiele auf 
und bitte darum dass das auch kein anderer macht. Wer ein Projekt oder 
ein Hobbylager hat weiss was er braucht!). Dadurch identifizierst Du 
Dich schonmal als Elektronikamateur statt als jemand der nur wegen 
gefährlicher Streiche an der Bauteiltheke steht.

von MaWin (Gast)


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> aber NAtriumchlorat für Kochsalz (NAtriumchlorit) hält

Schlimm ist es, wenn man Natriumchlorit für Kochsalz hält.


Im Prinzip ist es eine harte Nummer, was man damals
problemlos an krebserregenden Chemikalien an Kinder und
Leute ohne entsprechende Laborausrüstung abgegeben hat,
selbst im Chemieunterricht wurde mit Substanzen hantiert,
die man heute lieber unter Verschluss hält.

Aber brandfördernde Sachen zu beschränken, da sind die
Hälfte aller Substanzen gebannt, das ist Humbug. Und
weil man heute T+ und T in einen Topf wirft, wird auch
mindergiftiges ausgeschlossen. Bald ist Wasser verboten.

von Carsten S. (dg3ycs)


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MaWin schrieb:
>> aber NAtriumchlorat für Kochsalz (NAtriumchlorit) hält
> Schlimm ist es, wenn man Natriumchlorit für Kochsalz hält.

Jaja, hast ja recht...
Hat sich im Eifer des Gefechts statt d ein t eingeschlichen...
Wobei die Verwechslungsgefahr gering ist, NAtriumchlorit hat man 
gewöhnlich nicht im Haushalt...

GRuß
Carsten

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael_ schrieb:
> Streichhölzer werden da auch bald verboten.

Logisch, ist ja Perchlorat drin. :)

Feuerzeuge sicher auch, denn verflüssigte Kohlenwasserstoffe können
in kürzester Zeit große Mengen brennbares Gas freisetzen.

Machen wir also wieder mit Feuerstein und Zunder Feuer, dann wird's
weniger Brandstiftungen geben, weil die Deppen, die solche Taten
begehen, vermutlich gar nicht in der Lage wären, ein Feuer zu
entzünden ...

Benzin wird sicher gleich danach verboten ... ach nee, die Kutsche
ist ja Statussymbol.  Die wird nie angetastet werden, auch nicht
bei einigen 10000 Toten pro Jahr.

von Guido (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Benzin wird sicher gleich danach verboten ...

Das kann sich doch eh kein Terrorist mehr leisten.

von Noah (Gast)


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Als ich vor einem Jahr NaPS bei Conrad gekauft habe, bekam ich nur eine 
Belehrung:

"Aber nicht naschen, das empfiehlt die EU ganz und gar nicht!"

von Michael Dierken (Gast)


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MaWin schrieb:
> Im Prinzip ist es eine harte Nummer, was man damals
> problemlos an krebserregenden Chemikalien an Kinder und
> Leute ohne entsprechende Laborausrüstung abgegeben hat,
> selbst im Chemieunterricht wurde mit Substanzen hantiert,
> die man heute lieber unter Verschluss hält.


Habe mir letztens bei Conrad Wärmeleitkleber gekauft.

Auf der Verpackung steht auch das er in Verdacht steht eine 
Krebserregende Wirkung zu haben: ist krebserregend.

von rackandboneman (Gast)


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Wärmeleitpasten können BeO enthalten, daher würde ich vor dem Lachen 
erst auf das Datenblatt schauen. BeO steht allerdings nicht in 
irgendeinem Verdacht sondern ist erwiesenermassen hochtoxisch wenn es in 
die Lunge gerät.

von MaWin (Gast)


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> Wärmeleitpasten können BeO enthalten

Nein, keine die man dir verkaufen würde.

von Michael D. (etzen_michi)


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Muss mal am Wochenende schauen was da 1:1 draufsteht was da drinne ist.

von Michael K. (charles_b)


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Christian Berger schrieb:

> Aber für Bastler ist doch Conrad eh seit den 1990gern nichts mehr, nach
> dem die total durch gedreht sind.
>

Leider. Früher gab es Bauteile und dann eben noch Regalware...

Inzwischen trollen sich vorwiegend einfach strukturierte Menschen in der 
TV und Modellbauabteilung herum, die zu 99% Fertig-Kisten verkauft, wo 
nur noch die Batterien fehlen...

von Mikrocontroller P. (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:
> Christian Berger schrieb:
>
>> Aber für Bastler ist doch Conrad eh seit den 1990gern nichts mehr, nach
>> dem die total durch gedreht sind.
>>
>
> Leider. Früher gab es Bauteile und dann eben noch Regalware...
>
> Inzwischen trollen sich vorwiegend einfach strukturierte Menschen in der
> TV und Modellbauabteilung herum, die zu 99% Fertig-Kisten verkauft, wo
> nur noch die Batterien fehlen...


Du hast recht ;-)

In wien gibt es beim conrad noch natriump. und eisen3 clorid

direkt ab regal!

von agp (Gast)


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Michael K-punkt (charles_b) schrieb:

Christian Berger schrieb:

>> Aber für Bastler ist doch Conrad* eh seit den 1990gern nichts mehr, nach
>> dem die total durch gedreht sind.

> Leider. Früher gab es Bauteile und dann eben noch Regalware...

Dafür hast du heutzutage dank Internet die sehr hilfreiche Möglichkeit 
von zu Hause aus abzufragen, ob die Bauteile in der Filiale vorrätig 
sind. Das gab es früher nicht und du standest nicht selten vor der Theke 
in einer Schlange nur um dann zu hören, HAMA NICH DA. Sehr frustrierend.

Letztens zwei spezielle Relais gesucht, Conrad hatte die sogar (freu, 
natürlich gleich mal teurer als erwartet), Online-Abfrage gestartet, 
genau 2 Stück da. Hingefahren, dem Mann an der Theke "angewiesen" (hihi) 
"her mit den zwei Relais mit der Nummer xx", Thekenmann schaute 
verblüfft, murmelte das müsse nicht stimmen während er gelangweilt (war 
kurz vor Feierabend) über den Teppich schlürfte. Waren genau zwei da. 
Bei ICs ist das oft auch nicht anders. Sind gerade mal ein paar da. Man 
muss nicht mal habgierig sein um Conrads bestand bei speziellen Teilen 
auf Null zu fahren.

von seb.r (Gast)


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Verstehe nicht warum sich alle aufregen, nur noch ein Grund mehr nicht 
zum blauen C zu gehen. Alternativen (z.B. Octamex) wurden ja hier schon 
zahlreich genannt.
Zu Hause nutze ich übrigens Fe3Cl und NaPs. Beides hat seine Vor- und 
Nachteile, also ein besser oder schlechter gibts da eigentlich nicht.

von Lokalist (Gast)


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>>Verstehe nicht warum sich alle aufregen, nur noch ein Grund mehr nicht
>>zum blauen C zu gehen.

Naja, man kann es sich ja bei den genannten Alternativen ordern, aber 
der (einzige) Vorteil vom C ist (auf jeden Fall für mich, Leute aus 
anderen Großstädten und natürlich nicht denen, die in Pförring wohnen), 
dass er in der Nähe ist un man mal schnell was holen gehen kann, 
wohinghegen eine Bestellung wieder ein paar Tage dauert.

von mcd (Gast)


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ich bestelle mir mein Fe3Cl sowieso immer, außerdem bin ich schon 
volljährig, von daher macht mir das Verbot nischt aus

von faustian (Gast)


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Ein Herr A. aus W., bekannter Shopbetreiber und soviel ich weiss 
Forumsmitglied und Noch-Anbieter des besagten Pulvers, sei hiermit 
ermutigt zu sagen ob er es weiterhin anbieten wird :)

von fesel (Gast)


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Wenn auch spät und lange über das Verfallsdatum des Threads hinaus, hier 
eine kleine Info für alle, die (wie ich) danach gegoogelt haben.

Am Telefon sagte man mir, der Versand sei nicht erlaubt; wohl aber der 
Verkauf in Filialen, deshalb auch die darunterliegende Klausel:
"Dieser Artikel kann über unsere Filialen bezogen werden."

Ich werde das gleich mal auf Richtigkeit im Conrad Hamburg-Altona 
testen. Auch mein Gegenüber am Telefon sagte, es werde nicht mehr 
nachbestellt.

Gruß, fesel

von Michael_ (Gast)


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Bei Rei habe ich jetzt anstandslos 600g bekommen.

von G. C. (_agp_)


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War heute beim Conrad. Ausbeute u.a.: ein Beutel NaPS.

Problemlos bekommen. Gehe da aber auch öfter hin, vielleicht liegts 
daran. Der C hat inzwischen die Abgabeerklärung auch auf die 
Nachfüllbeutel ausgedehnt.

agp (jetzt angemeldet und eingeloggt :-))

von c. m. (Gast)


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ich beginne nach ca. 25 jahren grad wieder mich mit elektronik zu 
beschäftigen - und mir könnte schon wieder der hals platzen.

was nutzt es wenn ich photo-platinen und entwickler bestellen kann, aber 
kein gescheites ätzmittel dazu? den FeCl3-dreck den ich in meiner jugend 
benutzt habe will ich mir bestimmt nicht mehr antun... und was ist? ich 
könnte ja eine bombe aus dem ätzmittel bauen - lol.

ehlich. wenn ich eine bombe bauen wollte würde ich keine pulvermischung 
verwenden sondern einen sprengstoff der sich mit ein paar 1000m/s 
zersetzt. und den würde ich mir nicht selbst brauen sondern versuchen 
ihn fertig zu bekommen - vom "verfassungsschutz" z.b.


(ich hab übrigens kein schlechts gewissen den thread nochmal hochzuholen 
- das thema naps ist aktuell)

von Michael G. (walle2012)


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Nationale Vorschriften

Produkt unterliegt nicht dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

steht in der PDF

http://www.elv.de/output/controller.aspx?cid=74&detail=10&detail2=22650&flv=1&bereich=&marke=

von Hans F. (hans_f83)


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Auch wenn der Thread schon etwas älter ist.

Ich habe vor ein paar Tagen bei C u.a. NaPs bestellt und per Paypal 
bezahlt.
Es ist alles angekommen, bis auf das NaPs.
Auf dem Lieferschein stand der oben stehende Hinweis das NaPs nicht
mehr an Privatpersonen verkauft werden darf.

Mal schauen wann die das Geld zurückerstatten.
Für die Zukunft bleibt dann wohl nichts weiter als seine Platinen ätzen 
zu
lassen oder sich ein anderes Hobby zu suchen.

Gruß Hans

von Stefan N. (stefan_n)


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WTF? Conrad versendet kein NaPS aber Wasserstoffperoxid und Salzsäure 
(rauchend!) konnte ich bei Kremer Pigmente problemlos bestellen, kam 
dann per Hermes in einem Karton mit Warnaufkleber (welcher den Postboten 
allerdings nicht besonders beeindruckt hat, so wie er damit hantiert 
hat) bei mir an. Hä?

Ich vermute eher, dass das mit der Entsorgung zusammenhängt. Vielleicht 
haben zu viele Bastler ihre Kupfersuppe in den Abfluss gekippt und nun 
schiebt die EU oder sonstwer einen Riegel davor.

von Oliver _. (verleihnix)


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Das bestelle das doch billiger bei Reichelt, die liefern das zumindest.

von herbert (Gast)


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Stefan Noack schrieb:
> Ich vermute eher, dass das mit der Entsorgung zusammenhängt. Vielleicht
> haben zu viele Bastler ihre Kupfersuppe in den Abfluss gekippt und nun
> schiebt die EU oder sonstwer einen Riegel davor.

Nein das ist nicht der Grund.Eher der ,dass seit einiger Zeit diese 
Chemikalien nur von Fachlich geschulten Personen verkauft werden 
darf.Conrad müßte sein Personal schulen ,was sie wohl nicht wollen...so 
habe ich das gehört.

von Kolophonium (Gast)


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>Conrad müßte sein Personal schulen ,was sie wohl nicht wollen...so
>habe ich das gehört.

Schon mal überlegt, daß Conrad dann gar kein NaPS mehr verkaufen dürfte. 
Aber Hauptsache seinen Senf überall dazugeben.

von herbert (Gast)


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Kolophonium schrieb:
> Schon mal überlegt, daß Conrad dann gar kein NaPS mehr verkaufen dürfte.
> Aber Hauptsache seinen Senf überall dazugeben.

Schon mal überlegt ,dass ich geschrieben habe "so habe ich das 
gehört".Was hast du denn wirklich für ein Problem mit mir? Passt dir 
meine Kreativität nicht? Schlimm ,dass du die Postings hier als "Senf" 
bezeichnest.Hast schon mal überlegt ,was dieses Forum ohne selbigen für 
einen Sinn macht?Dass sich hier Deutschlehrer ausleben und Beitäge 
monieren können? Entspann dich halt mal ...ich komm gerade davon;-) das 
wirkt Wunder.

von Kolophonium (Gast)


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>...dir meine Kreativität nicht?

Wenn für dich die Verbreitung von offensichtlichem Unsinn Kreativität 
bedeutet ...

von herbert (Gast)


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Kolophonium schrieb:
> Wenn für dich die Verbreitung von offensichtlichem Unsinn Kreativität
> bedeutet ...

Ich habe vor zehn Monaten versucht bei "C" Natriumpersulfat zu kaufen 
.Ich habe es nicht bekommen und habe mich dann im Internet damit 
versorgt.Wie und was Conrad in dieser Angelegeheit heute macht weiß ich 
nicht,ist mir auch egal.Als letzter Wissenstand betrachte ich momentan 
meine eigenen Kaufversuch.Der war negativ.Senf genug?Wenn ich sonst 
keine anderen Sorgen hätte....

von Herman (Gast)


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Lest halt die Gesetze, wie z.B. die ChemVerbotsV, §3. Dann haben die 
Spekulationen ein Ende.

von Troll (Gast)


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Bei reichelt problemlos zu bestellen

von Oliver _. (verleihnix)


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Hat Hans F. sicher längst gemacht und macht einfach weiter, der Rest 
hier
ist ja belanglos fürs weiterkommen (ätzen)..

von herbert (Gast)


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von Hans F. (hans_f83)


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Ach Leute streitet doch nicht über solche Kleinigkeiten.

Es ist es nicht wert.

Gruß Hans

von Helmut L. (helmi1)


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Der einzige der sich anstellt ist Conrad. Bei Reichelt und CSD 
Elektronik gibt es das Zeug weiterhin. Man muss denen nur bestätigen das 
man es zur Platinenätzung braucht und nicht als Brandbeschleuniger.

von meckerziege (Gast)


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Ist das ein Affenzirkus... Naja wenn Conrad nix verkaufen will, dann ist 
das ihr Problem. Reichelt löst das recht geschickt und für den Kunden 
sollte das auch kein größeres Problem sein. Folgendes finde ich toll:

> Bitte geben Sie unbedingt Ihr Geburtsdatum an und tragen Sie bitte am Ende des 
Bestellprozesses den Hinweis "Artikel werden nur in erlaubter Weise verwendet" in 
das Bemerkungsfeld ein.

Und Leute die was böses damit anstellen wollen, die werden bestimmt von 
diesem Satz Gewissensbisse bekommen und ihn daher nicht reinschreiben 
und damit auch kein Natriumpersulfat bekommen. is klar...
typisch deutsch mal wieder.

Noch besser:
In der Artikelbeschreibung steht weiter unten:
> • Nur Keramik-, Glas- oder Emaillegefäß verwenden.

Und geliefert wirds in so nem Plastikgefäß.


Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern 
Na2S2O8.

von Dussel (Gast)


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meckerziege schrieb:
> Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern
> Na2S2O8.
Das ist eine sprachliche Abkürzung, keine chemische Formel.

meckerziege schrieb:
> Und Leute die was böses damit anstellen wollen, die werden bestimmt von
> diesem Satz Gewissensbisse bekommen und ihn daher nicht reinschreiben
> und damit auch kein Natriumpersulfat bekommen. is klar...
Sowas sage ich auch immer, wenn es heißt, dass man in Apotheken kein 
Aceton mehr bekommt. Jemand, der das Aceton zum Reinigen oder für 
Analysen braucht, bekommt das saubere Aceton nicht mehr. Wer aber damit 
Sprengstoff herstellen will, braucht die Reinheit nicht und kann es im 
Baumarkt literweise kaufen.

von Dussel (Gast)


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meckerziege schrieb:
> Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern
> Na2S2O8.
Wenn wir schon dabei sind, NaPS wäre eher Natriumphosphorsulfid oder 
sowas, nicht Sulfat.

von Aufpasser (Gast)


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Dussel schrieb:
> Na2S2O8

Dann verwende auch richtigerweise die Indizes.

von Jens G. (jensig)


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>> Übrigens heißt das Zeug nicht NaPS (Natriumphosphorsulfat), sondern
>> Na2S2O8.
>Das ist eine sprachliche Abkürzung, keine chemische Formel.

Genau - nämlich für NatriumPerSulfat ...

von Aufpasser (Gast)


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Lieber MOD,

schließ doch endlich diesen dusseligen Thread. Nach über 150 Beiträgen 
ist offensichtlich noch niemand schlauer geworden. Typisch deutsch, viel 
gequake, nix dahinter.

von Jupp (Gast)


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@camikusch

Dein Posting ist eine Zumutung! Beachte doch bitte die Regeln hier im 
Forum und verwende Groß- und Kleinschreibung.

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