Forum: Offtopic Reichelt Bestellung mit Sofort Überweisung


von Jürgen W. (lovos)


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Ich habe eben bei Reichelt bestellt und stellte fest, dass man dort auch 
mit Sofort-Überweisung bezahlen kann (neben Nachnahme, Vorkasse, 
Bankeinzug).
Normalerweise würde ich sowas nie machen, da man das Passwort zu seiner 
Bank preisgeben muss.
Ich habe es testweise gemacht, aber vor der Bezahlung mein Passwort 
geändert, und nach der Bezahlung wieder zurückgeändert.

Hat jemand damit Erfahrung? Stellt diese Art der Bezahlung ein grosses 
Risiko dar?

Gruss, Jürgen

von (prx) A. K. (prx)


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Fragt sich, worin der Vorteil gegenüber Bankeinzug/Lastschrift liegt.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jürgen G. schrieb:
> Ich habe eben bei Reichelt bestellt und stellte fest, dass man dort auch
> mit Sofort-Überweisung bezahlen kann (neben Nachnahme, Vorkasse,
> Bankeinzug).
> Normalerweise würde ich sowas nie machen, da man das Passwort zu seiner
> Bank preisgeben muss.
> Ich habe es testweise gemacht, aber vor der Bezahlung mein Passwort
> geändert, und nach der Bezahlung wieder zurückgeändert.
>
> Hat jemand damit Erfahrung? Stellt diese Art der Bezahlung ein grosses
> Risiko dar?
>
> Gruss, Jürgen

Ich hatte auch anfangs mal ein mulmiges Gefühl, hab es aber dann bei 
Voelkner mal ausprobiert und muss sagen, dass funktioniert 
ausgezeichnet. Beim allererten mal gab es noch eine Sicherheitswarnung 
(mehr ein Hinweis etwas aufzupassen) beim darauffolgenden einloggen auf 
meiner Bankseite, später dann nicht mehr. Inzwischen verwende ich es 
regelmäßig, denn Voelkner erlässt auf die Art die Versandkosten komplett 
(auch ohne "Flatrate"). Mir persönlich ist so eine Bezahlart lieber als 
ein Bankeinzug, bei dem eine dauerhafte Einzugsermächtigung erteilt 
wird. Vor allem beschleunigt es den Versand beispielsweise gegenüber der 
Bezahlart Vorauskasse, die ich auch oft verwende (noch nie Probleme 
gehabt).

Werde bei Reichelt auch die Sofort-Überweisung verwenden.

von (prx) A. K. (prx)


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Platinenschwenker .. schrieb:

> Mir persönlich ist so eine Bezahlart lieber als
> ein Bankeinzug, bei dem eine dauerhafte Einzugsermächtigung erteilt
> wird.

Einzugsermächtigung mit unterschriebenem Papier ist nicht identisch mit 
der im einmaligen Zahlungsverkehr gängigeren unterschriftsfreien 
Variante.

von (prx) A. K. (prx)


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Mir persönlich ist so eine Bezahlart lieber als
> ein Bankeinzug, bei dem eine dauerhafte Einzugsermächtigung erteilt
> wird.

So etwas gibt es gar nicht: eine Einzugsermächtigung ist immer
widerrufbar.  (Es ist allerdings bei der Vertragsgestaltung
möglich, dass ein bestimmter Vertrag nur mit einer solchen
Ermächtigung verbunden ist, d. h. der Vertragspartner bekommt bei
Widerruf der Ermächtigung ein Kündigungsrecht für den Vertrag.)

Davon abgesehen: eine eigenständig vorgenommene Überweisung kann
man nicht "zurückrollen", eine Lastschrift kann man noch mehrere
Wochen nach der Buchung ohne Angabe von Gründen (gegenüber der Bank)
widerrufen.  Der Lastschriftempfänger bekommt dann die Kosten für
die Rückbuchung auferlegt.  In der Regel wird er natürlich versuchen,
diese Kosten auf den Verursacher umzulegen, aber wenn er seine
Lastschrift unrichtig/unberechtigt eingereicht hat, wird ihm dies
nicht gelingen (er müsste das ja dann einklagen).

Insofern ist natürlich verständlich, dass Händler die Sofortüberweisung
praktisch finden (und wie bei Völkner dann honorieren durch Erlass der
Versandkosten), denn sie minimiert deren Risiko.  Anders gesagt: das
Risiko des Käufers wird dadurch erhöht, denn wenn mit der ganzen Aktion
irgendwas nicht in Ordnung war, muss er selbst ggf. den Händler
verklagen statt andersrum.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Fragt sich, worin der Vorteil gegenüber Bankeinzug/Lastschrift liegt.

Dass dir ein Verkäufer u. U. die Möglichkeit zur Lastschrift nicht
gleich beim ersten Geschäft einräumt, da sie ein gewisses Vertrauens-
verhältnis zum Kunden voraussetzt.  Als ich letztens, nachdem ich
jahrelang 5 Minuten von der C*d-Filiale entfernt gewohnt hatte und
daher nie den Versand benutzt habe, bei denen was im Versand bestellen
wollte (wäre im Laden sowieso nicht vorrätig gewesen), wollten sie
mir keinen Lastschrift-Kauf anbieten, denn aus deren Sicht war ich
gewissermaßen Neukunde.  Habe dann mit Kreditkarte bezahlt, aber das
hat nicht jeder.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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A. K. schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>> Mir persönlich ist so eine Bezahlart lieber als
>> ein Bankeinzug, bei dem eine dauerhafte Einzugsermächtigung erteilt
>> wird.
>
> Einzugsermächtigung mit unterschriebenem Papier ist nicht identisch mit
> der im einmaligen Zahlungsverkehr gängigeren unterschriftsfreien
> Variante.

Und wo ist da der Unterschied? Der Bankeinzug wird erstmal dauerhaft 
erteilt und genau das möchte ich aus Sicherheitsgründen nicht. Das ich 
diese auch widerrufen kann ist doch wohl selbstverständlich.

von Icke ®. (49636b65)


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Jürgen G. schrieb:
> Stellt diese Art der Bezahlung ein grosses Risiko dar?

Nein, es ist praktisch überhaupt kein Risiko dabei, wenn man seine 
Bankzugangsdaten plus TAN irgendwelchen Leuten in die Hand drückt, von 
denen man nicht mal den Namem kennt...
Mal ehrlich, wie naiv.. nein Klartext: WIE UNGLAUBLICH BESCHEUERT muß 
man eigentlich dafür sein??

Selbst wenn der Bezahldienst vertrauenswürdig WÄRE, es gibt ja bisher 
auch absolut KEINEN EINZIGEN FALL, wo Hacker Kundendaten abgegriffen 
haben, oder??

Ich glaub, ich wechsel zur dunklen Seite des Webs, noch einfacher kann 
man sein Geld gar nicht verdienen...

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Mir persönlich ist so eine Bezahlart lieber als
>> ein Bankeinzug, bei dem eine dauerhafte Einzugsermächtigung erteilt
>> wird.
>
> So etwas gibt es gar nicht: eine Einzugsermächtigung ist /immer/
> widerrufbar.

Und dennoch ist sie erst mal erteilt und genau das möchte ich eben 
nicht.

> Davon abgesehen: eine eigenständig vorgenommene Überweisung kann
> man nicht "zurückrollen", eine Lastschrift kann man noch mehrere
> Wochen nach der Buchung ohne Angabe von Gründen (gegenüber der Bank)
> widerrufen.

Das spielt für mich in praktisch keine Rolle. Wenn mir etwas an der 
Bestellung nicht passt, dann habe ich ein Rückgaberecht und das Geld 
wird zurückgebucht.

> Insofern ist natürlich verständlich, dass Händler die Sofortüberweisung
> praktisch finden (und wie bei Völkner dann honorieren durch Erlass der
> Versandkosten), denn sie minimiert deren Risiko.  Anders gesagt: das
> Risiko des Käufers wird dadurch erhöht, denn wenn mit der ganzen Aktion
> irgendwas nicht in Ordnung war, muss er selbst ggf. den Händler
> verklagen statt andersrum.

Wieso denn das? Die Bezahlart hat doch nix mit dem gesetzlichen 
Rückgaberecht zu tun.

von Icke ®. (49636b65)


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Platinenschwenker .. schrieb:

> Und wo ist da der Unterschied? Der Bankeinzug wird erstmal dauerhaft
> erteilt und genau das möchte ich aus Sicherheitsgründen nicht. Das ich
> diese auch widerrufen kann ist doch wohl selbstverständlich.

Die Bank interessiert sich einen Dreck dafür, wer von deinem Konto 
abbucht. Solange du nicht widersprichst/rückbuchst wird überhaupt nicht 
geprüft, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt. Sprich, praktisch JEDER, 
der deine Kontonummer kennt, kann Lastschriften einziehen. Genau 
deswegen sollte man seine Auszüge sorgfältig prüfen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Der Bankeinzug wird erstmal dauerhaft
> erteilt und genau das möchte ich aus Sicherheitsgründen nicht.

Was sind denn dabei deine "Sicherheitsgründe"?

Lieber gibst du einem x-beliebigen Anbieter (dem für die Sofort-
überweisung) nicht nur die Kontonummer, sondern auch noch die PIN?

Die Einzugsermächtigung selbst bewirkt doch noch gar nichts, außer
dass derjenige formal berechtigt wird, die in der Ermächtigung
genannten offenen Forderungen per Lastschrift zu verrechnen.  Das
ist lediglich die Grundlage dafür, dass du nicht einfach daher kommen
kannst, und jede Lastschrift einfach so widerrufst, auch dann, wenn
sie berechtigt war.  Durch den Widerruf hat er ja nicht nur erstmal
sein Geld nicht, sondern es entstehen ihm auch weitere Kosten.

Die Legitimation zur Lastschrift muss derjenige gegenüber der Bank
erstmal nicht nachweisen.  Er versichert der Bank nur beim Einreichen
der Lastschrift, dass ihm diese Legitimation vorliegt.  Die Bank wird
selbige höchstens im Streitfall prüfen.  Gerade durch dieses relativ
unbürokratische Verfahren ist das Ganze beliebt, und genau deshalb
darfst du als Kontoinhaber auch erst einmal jede Lastschrift
zurückweisen, ohne dass du gegenüber deiner Bank dabei irgendwas
belegen musst.  Das minimiert letztlich dein Risiko, denn du musst
nur aller paar Wochen mal nachschauen, dass alles seine Ordnung hat.

(Bei Kreditkarten ist das übrigens anders: dort musst du gegenüber
dem Karten-Unternehmen bei einer Rückbuchung sehr wohl darlegen,
warum du die Rückbuchung veranlasst.)

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Icke ®. schrieb:
> Jürgen G. schrieb:
>> Stellt diese Art der Bezahlung ein grosses Risiko dar?
>
> Nein, es ist praktisch überhaupt kein Risiko dabei, wenn man seine
> Bankzugangsdaten plus TAN irgendwelchen Leuten in die Hand drückt, von
> denen man nicht mal den Namem kennt...
> Mal ehrlich, wie naiv.. nein Klartext: WIE UNGLAUBLICH BESCHEUERT muß
> man eigentlich dafür sein??
>
> Selbst wenn der Bezahldienst vertrauenswürdig WÄRE, es gibt ja bisher
> auch absolut KEINEN EINZIGEN FALL, wo Hacker Kundendaten abgegriffen
> haben, oder??

So ein typisch deutscher Forenblödsinn kann auch nur von Leuten kommen 
die mal wieder keinen blassen Dunst haben von dem was die von sich 
geben, dafür aber gleich wieder ihren Hackermist verbreiten.

Gegen diese Bezahlart ist jeder Geldautomat ein Sicherheitsrisiko.

@ Jürgen G. (lovos)

Es hat überhaupt kein Sinn in Foren so ein Thema anzuschneiden. Lass dir 
gesagt sein, es funktioniert und es ist sicher. Die Angsthasen hier lass 
links liegen. Das sind die gleichen Leute die grundsätzlich alle 
verrückt machen und niederschreien.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

> Wieso denn das? Die Bezahlart hat doch nix mit dem gesetzlichen
> Rückgaberecht zu tun.

Natürlich nicht, aber es ist die Frage, wer dabei am längeren Hebel
sitzt.  Wenn du etwas zurück gibst, der andere aber gar nicht der
Meinung ist, dass deine Rückgabe begründet oder sonstwie berechtigt
war, dann bist du bei selbst getätigter Zahlung erstmal der
Gelackmeierte: du musst den Verkäufer auf Herausgabe des Geldes
verklagen, und es werden nur wenige Jahre vergehen, bis du es dann
auch hast.

Hat der Verkäufer dagegen die Zahlung per Lastschrift bewirkt, dann
buchst du diese einfach zurück, wenn er sich mit der Rückabwicklung
bockig haben sollte.  Dann hat er nicht nur sein Geld nicht (mehr),
sondern außerdem noch die Kosten für die Rücklastschrift.  Ist er
nun immer noch der Meinung, dass die Rückabwicklung des Geschäfts
aus irgendeinem Grund nicht rechtens war, dann ist er es, der sich
sein Recht erklagen muss.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Der Bankeinzug wird erstmal dauerhaft
>> erteilt und genau das möchte ich aus Sicherheitsgründen nicht.
>
> Was sind denn dabei deine "Sicherheitsgründe"?

Ich will aber nun mal keine Einzugsermächtigung im VORRAUS erteilen. Ist 
das so schwer zu kapieren?

> Lieber gibst du einem x-beliebigen Anbieter (dem für die Sofort-
> überweisung) nicht nur die Kontonummer, sondern auch noch die PIN?

"x-beliebigen Anbieter"

Dummes Zeug. Und die Pin ist ohne TAN nutzlos.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Gegen diese Bezahlart ist jeder Geldautomat ein Sicherheitsrisiko.

Wenn du dein Geld bei Geldautomaten abhebst, die nicht von einer Bank,
sondern von einer x-beliebigen Privatfirma aufgestellt werden: ja.

Ansonsten hast du wohl nicht recht verstanden, wie diese Sofort-
Überweisung wirklich abläuft.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Ich will aber nun mal keine Einzugsermächtigung im VORRAUS erteilen. Ist
> das so schwer zu kapieren?

Ja.

Eine wirkliche Begründung (außer "ich will das nicht") hast du nämlich
bislang nicht gebracht, geschweige denn, irgendwelche damit verbundenen
Risiken benannt.  Stattdessen redest du die (auch im zitierten Artikel
genannten) realen Risiken (unklare Situation bei Missbrauch) des
Sofortüberweisungsdienstes klein.

von Icke ®. (49636b65)


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Platinenschwenker .. schrieb:

>
> Es hat überhaupt kein Sinn in Foren so ein Thema anzuschneiden. Lass dir
> gesagt sein, es funktioniert und es ist sicher. Die Angsthasen hier lass
> links liegen.

Richtig, hör auf den Leiterplattenwedler, der ist nämlich 
Sicherheitsexperte und weiß 100% Bescheid. In Wirklichkeit existiert gar 
kein Datenklau, das ist nur eine Erfindung der Sensationspresse.

von Jürgen W. (lovos)


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> Nein, es ist praktisch überhaupt kein Risiko dabei, wenn man seine
> Bankzugangsdaten plus TAN irgendwelchen Leuten in die Hand drückt, von
> denen man nicht mal den Namem kennt...

Die können nachschauen, wieviel Geld ich auf dem Konto habe, alle meine 
Transaktionen der letzten 90 Tage (bei Postbank) einsehen.
Sie können schon viel herausfinden.
Aber: was interessiert sie das?
Geld abheben wird schwierig sein. Die TAN kommt als SMS auf mein Handy, 
und das steht der Betrag und die Kontonummer des Empfängers (also 
Reichelt).

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>> Wieso denn das? Die Bezahlart hat doch nix mit dem gesetzlichen
>> Rückgaberecht zu tun.
>
> Natürlich nicht, aber es ist die Frage, wer dabei am längeren Hebel
> sitzt.  Wenn du etwas zurück gibst, der andere aber gar nicht der
> Meinung ist, dass deine Rückgabe begründet oder sonstwie berechtigt
> war,

Tja, ich gehöre nicht zu den Bestellern die die Unsitte haben 
irgendetwas "mal auf Probe" zu bestellen. Mit anderen Worten, ich weiß 
was ich will und ich suche sehr gezielt aus. Normalerweise bezahle ich 
sogar per Vorkasse und bin noch nie enttäuscht worden. Komisch nicht?! 
Vielleicht hängt das damit zusammen, dass ich im Gegensatz zu manch 
anderen nicht jeden Mist bestelle der einem in den Sinn kommt. Mir 
genügt das gesetzliche Rückgaberecht. Ich hab es bisher noch nie in 
anspruch nehmen müssen (im Gegensatz zum Kauf vor Ort, aber auch da ging 
bis jetzt immer alles gut).

Aber es soll Leute geben die immer die juristische Keule und das 
permanente Gefühl überall geprellt zu werden mit sich herum schleppen. 
Sind wohl auch die, die sich schnell juristischen Rat holen, wenn ihnen 
mal ein Zweig vom Nachbarn über den Zaun fällt. Da möchte ich mich nicht 
einreihen, das ist mir zu anstrengend.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Ich will aber nun mal keine Einzugsermächtigung im VORRAUS erteilen. Ist
>> das so schwer zu kapieren?
>
> Ja.
>
> Eine wirkliche Begründung (außer "ich will das nicht") hast du nämlich
> bislang nicht gebracht

Doch habe ich, aber du kannst halt nicht lesen. ICH MÖCHTE NICHT EINE 
EINZUGSMÖGLICHKEIT AUF BESTELLUNGEN DIE ICH NOCH GAR NICHT GETÄTIGT HABE 
GEWÄHREN.

Ist das jetzt angekommen?

Ich hoffe es.

Thema erledigt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen G. schrieb:
> Aber: was interessiert sie das?

Sicher wird sie das nicht interessieren, und daher gibt es wohl auch
bislang keinen bekannten Missbrauchsfall.  Dennoch verstößt du
gegen die Bedingungen deiner Bank für das Online-Banking, denn diese
sagen (ganz gewiss), dass du die PIN keinen Dritten bekannt machen
darfst.  Damit ist, wie im zitierten Artikel ja beschrieben, nicht
mehr klar, wer im Falle eines Missbrauchs denn für das Risiko haftet.
Mit der smsTAN bist du einigermaßen auf der sicheren Seite (wenngleich,
überprüfst du die Reichelt-Kontonummer wirklich dabei?), aber wenn
es sich um eine normale TAN handelt und entweder Hacker den Server
der Sofortüberweiser gehackt haben oder aber eine große kriminelle
Vereinigung sich hinter den Sofortüberweisern aufbaut, die dann nur
darauf wartet, bis sie an einem einzigen Tag möglichst viele
Überweisungen auf einmal für sich umleiten kann (um danach auf
Nimmerwiedersehen auf die Osterinseln zu verschwinden), dann wird
sich deine Bank halt fein raushalten.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Aber es soll Leute geben die immer die juristische Keule und das
> permanente Gefühl überall geprellt zu werden mit sich herum schleppen.

Was ist denn in dich gefahren?

von Jürgen W. (lovos)


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>sagen (ganz gewiss), dass du die PIN keinen Dritten bekannt machen
>darfst.  Damit ist, wie im zitierten Artikel ja beschrieben, nicht

Richtig, deshalb habe ich sie ja SOFORT danach geändert.
Rumschnueffeln konnten die nur in den paar Sekunden zwischen 
PIN-Bekanntmachen und Ändern.
Aber da kann man alles abscannen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen G. schrieb:
> Richtig, deshalb habe ich sie ja SOFORT danach geändert.

Das minimiert zumindest das Risiko.

Fragt sich halt nur, worin (von Platinenschwenkers irrationalen
Ängsten abgesehen) nun noch der Vorteil gegenüber dem erwiesenermaßen
problemlosen Lastschriftverfahren liegt.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Ich will aber nun mal keine Einzugsermächtigung im VORRAUS erteilen. Ist
>> das so schwer zu kapieren?
>
> Ja.

vor allem erteilt man beim Lastschriftverfahren ja keine beliebige 
Einzugsermächtigung, sondern nur eine einmalige, über den, auf der 
Rechnung ausgewiesenen Betrag.

Bei Sofortüberweisung gibt man dem Unternehmen quasi einen 
unterschriebenen Blanko-Scheck und hofft, dass Sofortüberweisung (oder 
der, der sich als Sofortüberweisung ausgibt) 1. dein vereinbarten Betrag 
einträgt und 2. den so erhaltenen Betrag auch an den richtigen Empfänger 
leitet.

Ich finde das Lastschriftfervahren da deutlich Verbraucherfreundlicher.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Jürgen G. schrieb:
>> Richtig, deshalb habe ich sie ja SOFORT danach geändert.
>
> Das minimiert zumindest das Risiko.
>
> Fragt sich halt nur, worin (von Platinenschwenkers irrationalen
> Ängsten abgesehen) nun noch der Vorteil gegenüber dem erwiesenermaßen
> problemlosen Lastschriftverfahren liegt.

Jörg, die Ängste liegen doch gerade bei euch. Sofortüberweisung.de ist 
ein TÜV-zertifiziertes Online-Zahlungssystem. Da braucht man nicht seine 
Pin vor zu verstecken. Das ist kokolores. Deine Pin interessiert die 
überhaupt nicht. Vor was habt ihr eigentlich Angst? Vor einem 
geplünderten Konto? Dann macht einen großen Bogen um jeden 
Geldautomaten, da sind "überall" Kameras installiert. Ihr werdet sogar 
beim Geldabheben gefilmt. Wahrscheinlich sind die Videos schon bei 
Facebook hochgeladen.

Leute, Leute. Lernt mal wieder zuerst auf die Chancen zu sehen und dann 
auf die Risiken. Seit dem Voelker dieses Bazahlsystem anbietet nutze ich 
das. Online-Banking per Webseite nutze ich seit Windows 98 und das mit 
einem Ogott-Ogott-Ogott WINDOWS-RECHNER!

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Vlad Tepesch schrieb:
> Jörg Wunsch schrieb:
>> Platinenschwenker .. schrieb:
>>> Ich will aber nun mal keine Einzugsermächtigung im VORRAUS erteilen. Ist
>>> das so schwer zu kapieren?
>>
>> Ja.
>
> vor allem erteilt man beim Lastschriftverfahren ja keine beliebige
> Einzugsermächtigung, sondern nur eine einmalige, über den, auf der
> Rechnung ausgewiesenen Betrag.

NEIN, EBEN NICHT. Die Einzugsermächtigung gilt solange, bis man sie 
SCHRIFTLICH wiederuft.

Erzähle hier also keinen Unsinn.

> Bei Sofortüberweisung gibt man dem Unternehmen quasi einen
> unterschriebenen Blanko-Scheck und hofft,

Das brauchst du nix "hoffen". Das funktioniert besser als das PAYPAL, 
das IHR ALLE verwendet und sicherer ist es obendrein, denn die Daten 
landen nicht bei einem Unternehmen in USA. Denkt mal darüber nach.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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geld abheben ist doch was komplett anderes - da hat man doch keine Wahl 
- oder hebst du auch Geld mit Sofortüberweisung ab?

Was die TÜF-Zertifizierung angeht:
gerade die letzte Zeit zeigt, dass jedes System angreifbar ist.
Und wenn die Verkäuferseite gehackt wird und statt Sorfortüberweisung 
einen Clone aufruft?

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Vlad Tepesch schrieb:
> geld abheben ist doch was komplett anderes - da hat man doch keine Wahl
> - oder hebst du auch Geld mit Sofortüberweisung ab?

Natürlich hast du die Wahl beim Geld abheben. Das kannst du am Automaten 
oder in der Bank machen.

> Was die TÜF-Zertifizierung angeht:
> gerade die letzte Zeit zeigt, dass jedes System angreifbar ist.
> Und wenn die Verkäuferseite gehackt wird und statt Sorfortüberweisung
> einen Clone aufruft?

Und wenn, und wenn .. und wenn dein Paypal sich nicht deinen Erwartungen 
gemäß verhält? Und wenn jemand deiner Betelldaten benutzt und damit 
fröhlich bei Reichelt einkaufen geht? Einen Blankoscheck hast du ja 
bereits abgegeben (vor deinem Urlaub).

"Und wenn's" kann man viele konstruieren. Was zählt ist die Erfahrung.

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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> NEIN, EBEN NICHT. Die Einzugsermächtigung gilt solange, bis man sie
> SCHRIFTLICH wiederuft.

Die Einzugsermächtigung gilt aber nur für Zahlungen, die du auch 
wirklich tätigen möchtest. Wenn jemand von deinem Konto unberechtigt 
etwas einziehen möchte, dann kann er das mit oder ohne 
Einzugsermächtigung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

> NEIN, EBEN NICHT. Die Einzugsermächtigung gilt solange, bis man sie
> SCHRIFTLICH wiederuft.

Nein.  Du erteilst denen keine x-beliebige Ermächtigung, bei dir Geld
abzubuchen, falls sie mal welches brauchen.  Zumindest bei Reichelt
wirst du bei jeder Bestellung einzeln gefragt, wie du bezahlen
willst, und solange du dort nicht "Bankeinzug" angekreuzt hast,
dann können sie sich mit deiner Einzugsermächtigung den Hintern
abwischen, mehr ist die nicht wert.

Es gab bislang einen Laden, bei dem man online die Kontodaten nicht
entfernen konnte und bei denen ich einen schriftlichen Widerruf
geschickt habe: ibäh.  Sie waren haben mir daraufhin angedroht, mit
mir keine Geschäfte mehr machen zu wollen, haben diese Drohung
jedoch nie wahrgemacht.  Für die seltenen Fälle, da ich dort mal was
verkauft habe, habe ich seitdem brav einzeln einen Rechnungsbetrag
überwiesen.

> Das brauchst du nix "hoffen". Das funktioniert besser als das PAYPAL,
> das IHR ALLE verwendet

Wie kommst du eigentlich auf diese Pauschalisierungen?  Oben schon die
Unterstellung, alle (außer dir natürlich) würden wohl beim Online-
Händler auf Vorrat kaufen, nur um den Kram danach wieder zurückzugeben,
hier wieder die Unterstellung, alle (natürlich wieder außer dir)
würden mit PayPal bezahlen.  Was soll der Quatsch?

(Ja, ich habe wirklich schon ein- oder zweimal mit PayPal bezahlt,
aber nur, weil der Geldempfänger in den USA war und das wirklich die
praktikabelste Methode war.  Da hätte dir aber deine Sofortüberweisung
auch nicht weitergeholfen.)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Andreas Schwarz schrieb:
> Wenn jemand von deinem Konto unberechtigt
> etwas einziehen möchte, dann kann er das mit oder ohne
> Einzugsermächtigung.

Und in beiden Fällen ist es eine Sache von wenigen Minuten, die
Zahlung rückgängig zu machen — selbst dann, falls man in der
Zwischenzeit im Urlaub war.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Was zählt ist die Erfahrung.

Genau.  Welche schlechte hast du denn nun konkret mit dem
Lastschriftverfahren bislang gemacht?  Wen kennst du, der damit
konkret eine gemacht hätte?

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Andreas Schwarz schrieb:
>> NEIN, EBEN NICHT. Die Einzugsermächtigung gilt solange, bis man sie
>> SCHRIFTLICH wiederuft.
>
> Die Einzugsermächtigung gilt aber nur für Zahlungen, die du auch
> wirklich tätigen möchtest.

Ich würde das anders formulieren. Die Einzugsermächtigung gilt für den 
jeweiligen Versender. Kommt jemand (wie auch immer) an deine 
Bestelldaten und geht einkaufen, dann liegt eine Bezahlermächtigung für 
diesen Versender bereits vor.

> Wenn jemand von deinem Konto /unberechtigt/
> etwas einziehen möchte, dann kann er das /mit oder ohne/
> Einzugsermächtigung.

Das ist wohl wahr, aber dafür gibt es die Rückbuchungsmöglichkeit. Zudem 
bestand keine erteilete Erlaubnis für den Abbuchungsvorgang. Bei einer 
Einzugsermächtigung liegt diese aber vor. Wenn etwas "gehackt" wird, 
dann sind das in er Regel eher Kundendaten von Online-Shops als 
wildfremde Abbuchungen irgend welcher Art. Letztere gehen eher im 
Rauchem unter (in Jahrzehnten bei mir nie vorgekommen).

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Ich würde das anders formulieren. Die Einzugsermächtigung gilt für den
> jeweiligen Versender. Kommt jemand (wie auch immer) an deine
> Bestelldaten und geht einkaufen, dann liegt eine Bezahlermächtigung für
> diesen Versender bereits vor.

dazu braucht er nicht deine Reichelt-Zugangsdaten.
Jeder der deine Kontonummer und Bank kennt, kann sich irgendwo damit 
anmelden und auf deine Kosten bestellen.
Betrug ist das in jedem Fall.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Kommt jemand (wie auch immer) an deine
> Bestelldaten und geht einkaufen, dann liegt eine Bezahlermächtigung für
> diesen Versender bereits vor.

Nein.  Da du es nicht selbst warst, der einkaufen war, ist die
Zahlung erst einmal klar gegen deinen Willen, folglich die Rückbuchung
gerechtfertigt.  Es wäre am Versender, dir nachzuweisen, dass du
die Bestellung tatsächlich selbst veranlasst hast, denn er ist danach
seine Ware los und hat trotzdem kein Geld.

Davon abgesehen würde dich niemand hintern, bei einem Laden wie
Reichelt nach der Bestellung deine Kontodaten wieder zu löschen
und sie ggf. beim nächsten Mal neu einzugeben.

von Jürgen W. (lovos)


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> Was die TÜF-Zertifizierung angeht:
> gerade die letzte Zeit zeigt, dass jedes System angreifbar ist.
> Und wenn die Verkäuferseite gehackt wird und statt Sorfortüberweisung
> einen Clone aufruft?

Dann müssten die Hacker den gleichen Betrag auf ein Konto mit gleicher 
Kontonummer umleiten. Die BLZ wird nicht bei der TAN-SMS angezeigt.
Betrag und Reichelt-Kontonummer haben gepasst.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Der von "Sofortüberweisung" genutzte Mechanismus verstößt gegen die AGB 
der Banken, da hilft keine TÜV-Zertifizierung.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kartellamt-kritisiert-Banken-AGB-1205034.html

von (prx) A. K. (prx)


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Platinenschwenker .. schrieb:

> Jörg, die Ängste liegen doch gerade bei euch. Sofortüberweisung.de ist
> ein TÜV-zertifiziertes Online-Zahlungssystem.

Da du damit einem Dritten die Zugangsinformation gibst solltest du 
vorher klären, ob das nicht gegen die AGB der Bank verstösst. Ob TÜV 
oder nicht.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Kommt jemand (wie auch immer) an deine
>> Bestelldaten und geht einkaufen, dann liegt eine Bezahlermächtigung für
>> diesen Versender bereits vor.
>
> Nein.  Da du es nicht selbst warst, der einkaufen war, ist die
> Zahlung erst einmal klar gegen deinen Willen, folglich die Rückbuchung
> gerechtfertigt.  Es wäre am Versender, dir nachzuweisen, dass du
> die Bestellung tatsächlich selbst veranlasst hast, denn er ist danach
> seine Ware los und hat trotzdem kein Geld.

Und genau diesen Hockhack möchte ich nicht.

> Davon abgesehen würde dich niemand hintern, bei einem Laden wie
> Reichelt nach der Bestellung deine Kontodaten wieder zu löschen
> und sie ggf. beim nächsten Mal neu einzugeben.

Das geht doch so gar nicht. Bei einer Einzugsermächtigung ist diese erst 
mal erteilt. Dann müsstest du nach jeder Bestellung, genauer gesagt nach 
jeder Abbuchung sofort die Einzugsermächtingung rückgängig machen und 
beim nächsten mal desselbe Spielchen. Das ist nun wirklich alles andere 
als kundenfreundlich bzw. wäre mir viel zu umständlich. Dagegen ist die 
Sofortüberweisung viel einfacher. Noch dazu ist die Sofortüberweisung 
mit 5000 Euro im Schadensfall (Phishing u.ä.) versichert. Stell das mal 
dem Datenklau der EC-Karte gegenüber. Dort ist gar nichts versichert, 
lediglich (oder Gott sei Dank) gewähren die Banken im Regelfall aber 
Kulanz und überehmen einen Großteil der Schadenssumme.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Der von "Sofortüberweisung" genutzte Mechanismus verstößt gegen die AGB
> der Banken, da hilft keine TÜV-Zertifizierung.
>
> 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kartellamt-kritisiert-Banken-AGB-1205034.html

Mal langsam mit den jungen Pferden. Wie man liest ist das Thema ja noch 
nicht durch und jeder weiß, dass die AGBs der Banken alles andere als 
Kundenfreundlich sind. Sofortüberweisung hat eine eigene Haftung wie ich 
bereits schrieb.

Macht euch lieber mal Gedanken, ob all die hohen Anforderungen die euch 
hier so leicht über die Tastatur gehen auch für Paypal zutreffen. Gerade 
letzteres wird ja ohne größere Bedenken von fast jedermann hier benutzt, 
obwohl alle Daten auf Servern in USA landen, die vom Deutschen 
Datenschutz meilenweit entfernt sind.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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A. K. schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>> Jörg, die Ängste liegen doch gerade bei euch. Sofortüberweisung.de ist
>> ein TÜV-zertifiziertes Online-Zahlungssystem.
>
> Da du damit einem Dritten die Zugangsinformation gibst solltest du
> vorher klären, ob das nicht gegen die AGB der Bank verstösst. Ob TÜV
> oder nicht.

Ich schrieb es ja bereits, beim allerersten mal gab es gemecker, d.h. 
die Bankensoftware hat gemerkt, dass der Zugang über einen dritten 
Dienst abgewickelt wurde (Sicherheitswarnung poppte auf). Seitdem ist 
Ruhe. Von einem Gespräch am Schalter erwarte ich mir in dieser Hinsicht 
nix. Bei mir funktioniert alles, das reicht mir. Verwende SÜ seit ein 
paar Jahren.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

> Und genau diesen Hockhack möchte ich nicht.

Den Hickhack hat allerdings der Versender.  Das Risiko bei der
Teilnahme am Latschriftverfahren ist praktisch komplett sein
Risiko.  (Was glaubst du, warum Völkner im Gegenzug bei der
Sofortüberweisung auf die Versandkosten verzichtet?)

>> Davon abgesehen würde dich niemand hintern, bei einem Laden wie
>> Reichelt nach der Bestellung deine Kontodaten wieder zu löschen
>> und sie ggf. beim nächsten Mal neu einzugeben.
>
> Das geht doch so gar nicht.

Doch, gerade spaßeshalber probiert.  Man stellt damit halt das
Zahlungsverfahren erstmal wieder auf "Nachnahme" um.

> Bei einer Einzugsermächtigung ist diese erst
> mal erteilt. Dann müsstest du nach jeder Bestellung, genauer gesagt nach
> jeder Abbuchung sofort die Einzugsermächtingung rückgängig machen und
> beim nächsten mal desselbe Spielchen.

Du brauchst nicht bis zur Abbuchung zu warten.  Formal hat der
Versender die Berechtigung von dir zum Zeitpunkt deines Kaufs
erhalten, und das genügt ihm, damit er die Lastschrift ruhigen
Gewissens in Auftrag geben kann.

> Das ist nun wirklich alles andere
> als kundenfreundlich bzw. wäre mir viel zu umständlich.

Naja, vorher und nachher die PIN beim Konto zu ändern, ist nicht
weniger umständlich. ;-)

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>> Und genau diesen Hockhack möchte ich nicht.
>
> Den Hickhack hat allerdings der Versender.  Das Risiko bei der
> Teilnahme am Latschriftverfahren ist praktisch komplett /sein/
> Risiko.  (Was glaubst du, warum Völkner im Gegenzug bei der
> Sofortüberweisung auf die Versandkosten verzichtet?)

Ich sehe das als beidseitigen Vorteil. Für mich ist das Risiko 
überschaubar. Wie schon erwähnt, ich bin nicht der "Bestell' auf Probe" 
Typ. Ich wähle sorgfältig aus und was ich kaufe behalte ich auch (es sei 
denn es wäre defekt - bis jetzt immer Glück gehabt. Retourenaufkleber 
liegen aber auch immer bei und vom Conrad weiß ich, der zahlt auch 
unaufgefordert rück. Etwas konnten sie mal nicht liefern was ich per 
Vorkasse bezahlt hatte, Betrag wurde prompt zurück gebucht).

>>> Davon abgesehen würde dich niemand hintern, bei einem Laden wie
>>> Reichelt nach der Bestellung deine Kontodaten wieder zu löschen
>>> und sie ggf. beim nächsten Mal neu einzugeben.
>>
>> Das geht doch so gar nicht.
>
> Doch, gerade spaßeshalber probiert.  Man stellt damit halt das
> Zahlungsverfahren erstmal wieder auf "Nachnahme" um.

Naja, stell hin stell her. Wenn's Spass macht. :)

>> Bei einer Einzugsermächtigung ist diese erst
>> mal erteilt. Dann müsstest du nach jeder Bestellung, genauer gesagt nach
>> jeder Abbuchung sofort die Einzugsermächtingung rückgängig machen und
>> beim nächsten mal desselbe Spielchen.
>
> Du brauchst nicht bis zur Abbuchung zu warten.  Formal hat der
> Versender die Berechtigung von dir zum Zeitpunkt deines Kaufs
> erhalten, und das genügt ihm, damit er die Lastschrift ruhigen
> Gewissens in Auftrag geben kann.
>
>> Das ist nun wirklich alles andere
>> als kundenfreundlich bzw. wäre mir viel zu umständlich.
>
> Naja, vorher und nachher die PIN beim Konto zu ändern, ist nicht
> weniger umständlich. ;-)

Das hab ich nicht mal bei meiner ersten Abbuchung via SÜ gemacht. Halte 
ich für überflüssig. Das wichtige sind die TANs und die sind jedesmal 
neu.

Jürgen soll es einfach mal ausprobieren, dann wird er schon selber 
sehen. Ich nutze SÜ gerne.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Naja, stell hin stell her.

Nö, brauche ich nicht.  Sollte ja nur deine Behauptung widerlegen
"das geht gar nicht".

Ich habe bislang einmal ein Problem mit einer Lastschrift gehabt,
aber das war keine Online-Bude, sondern mein früherer Vermieter
(damals noch in städtischer Hand).  Die hatten keinen Überblick
und sich so glorreich verrechnet, dass sie sich erlaubt haben,
etwas über EUR 6000 auf einmal abzubuchen.  Es war mehr Zufall,
dass die Bank das nicht sofort zurückgewiesen hat.  Der Grund, dass
sie überhaupt eine Einzugsermächtigung hatten, war aber, dass das
einer der Verträge war, bei dem die andere Partei suggeriert, dass
sie das nur auf diese Weise will.

Klar, die Einzugsermächtigung hatten sie danach nicht mehr ;-), und
sie hätten einen Teufel getan, uns deshalb den Mietvertrag kündigen
zu wollen.  Im Gegenteil, sie haben sich für die entstandenen
Unannehmlichkeiten mit zwei Theaterkarten bei uns entschuldigt.

von Uhu U. (uhu)


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Mal langsam mit den jungen Pferden. Wie man liest ist das Thema ja noch
> nicht durch und jeder weiß, dass die AGBs der Banken alles andere als
> Kundenfreundlich sind.

Lieber Platinenschwenker, du verteidigst ein Verfahren, das einerseits 
extrem unsicher ist und andererseits gegen die AGB der Banken verstößt.

Gleichzeitig argumentierst du gegen den Bankeinzug, der weder unsicher 
und schon gar nicht extrem unsicher ist und mit den AGB der Banken in 
Einklang steht.

Ich werde den Eindruck nicht los, daß bei dir extremes Durcheinander im 
Kopf herrscht...

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Naja, stell hin stell her.
>
> Nö, brauche ich nicht.  Sollte ja nur deine Behauptung widerlegen
> "das geht gar nicht".

Laut AGB geht das auch so nicht. Um die Einzugsermächtigung zu 
widerrufen hat man eine eine kurze, formlose Mail an Voelkner zu 
schicken oder Fax oder telefonieren. Dort steht nix mit "ich werfe 
einfach die Kontodaten wieder aus dem System". Mag sein, dass das 
funktioniert, aber so ist es nun mal nicht angedacht. Deshalb hast du im 
Grunde gar nichts widerlegt, sondernnur einen "Hack" gefunden, um das 
System zu überlisten.

Ich glaube dir aber, dass auch die Lastschrift ohne weiteres 
funktioniert. Miete, Telefon usw. ist auch was anderes wie Onlinekauf.

Der besondere Vorteil zumindest beim Voelkner liegt halt darin, bereits 
bei geringen Beträgen die Versandkosten zu sparen. Das macht diese 
Bezahlart attraktiv (zumindest beim Voelkner), zumal es dort regelmäßig 
obendrein 5 Eur Gutscheine gibt. ;)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

>> Nö, brauche ich nicht.  Sollte ja nur deine Behauptung widerlegen
>> "das geht gar nicht".
>
> Laut AGB geht das auch so nicht.

In den AGB steht dazu rein gar nichts.

> Um die Einzugsermächtigung zu
> widerrufen hat man eine eine kurze, formlose Mail an Voelkner zu
> schicken oder Fax oder telefonieren.

Moment mal: im Subject steht "Reichelt", nicht "Völkner".  Bei denen
bin ich kein Kunde und habe auch nicht die Absicht, einer zu werden.

Ja, ich kaufe auch lieber in Läden, bei denen ich nach der Lieferung
einfach die Rechnung bezahle. ;-)  Macht aber halt nicht jeder.

> Miete, Telefon usw. ist auch was anderes wie Onlinekauf.

Siehst du, aber genau bei denen habe ich bislang meinen Kuddelmuddel
gehabt.  (Telefon auch, liegt aber daran, dass ich mal einige Zeit
lang mit der T-Offline im Clinch lag.)

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> Mal langsam mit den jungen Pferden. Wie man liest ist das Thema ja noch
>> nicht durch und jeder weiß, dass die AGBs der Banken alles andere als
>> Kundenfreundlich sind.
>
> Lieber Platinenschwenker, du verteidigst ein Verfahren, das einerseits
> extrem unsicher ist und andererseits gegen die AGB der Banken verstößt.

Lies mal oben im Link. Lange wird das nicht mehr bleiben, dass die 
Banken dieses Bezahlsystem benachteiligen.

> Gleichzeitig argumentierst du gegen den Bankeinzug, der weder unsicher
> und schon gar nicht extrem unsicher ist und mit den AGB der Banken in
> Einklang steht.

Jo, was mit den AGB der Banken im Einklang steht ist sicher. Woher hast 
du denn diese Weisheit? Die Banken sträuben sich seit Jahren ihr 
EC-Karten System sicher zu machen. Steht in den AGBs der Banken was von 
Entschädigung für Kunden in Schadensfall? Mit nichten.

> Ich werde den Eindruck nicht los, daß bei dir extremes Durcheinander im
> Kopf herrscht...

Och, mach dir mal um meinen Kopf keine Gedanken. Ich beneide dich aber 
um dein üppig-langes Resthaar, Uhu.

:-)

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>>> Nö, brauche ich nicht.  Sollte ja nur deine Behauptung widerlegen
>>> "das geht gar nicht".
>>
>> Laut AGB geht das auch so nicht.
>
> In den AGB steht dazu rein gar nichts.

In den AGB bei Voelkner sind die Wege der Rücknahme der 
Einzugsermächtigung klar aufgeführt. Wirf einen Blick rein.

>> Um die Einzugsermächtigung zu
>> widerrufen hat man eine eine kurze, formlose Mail an Voelkner zu
>> schicken oder Fax oder telefonieren.
>
> Moment mal: im Subject steht "Reichelt", nicht "Völkner".  Bei denen
> bin ich kein Kunde und habe auch nicht die Absicht, einer zu werden.

Ich sprach oder schrieb aber vom Voelkner. Beim Reichelt hab ich bisher 
kein SÜ getätigt. Solange haben die das auch noch nicht.

> Ja, ich kaufe auch lieber in Läden, bei denen ich nach der Lieferung
> einfach die Rechnung bezahle. ;-)  Macht aber halt nicht jeder.

Ich kann beim Voelkner ebenso per Rechnung bezahlen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

>> In den AGB steht dazu rein gar nichts.
>
> In den AGB bei Voelkner sind die Wege der Rücknahme der
> Einzugsermächtigung klar aufgeführt.

Nein.  Sie sind zwar von der AGB-Seite aus verlinkt, jedoch nicht
Bestandteil selbiger.  Wenn du's nicht glaubst: lad' dir die PDF-
Version und suche nach "einzug".  Gibt's da nicht.

Davon abgesehen, die verlinkte Seite ist nicht ganz eindeutig.  Man
kann ein Kundenkonto anlegen, muss aber nicht.  Wenn man es nicht
tut, wie lange gilt denn dann die Einzugsermächtigung?

Der Text scheint mir eher "auf Nummer sicher" zu sein, es werden ja
praktisch sämtliche in Frage kommenden Kommunikationskanäle dafür
akzeptiert (selbst Telefon), auch, wenn es in der Praxis wohl ohne
ein angelegtes Kundenkonto eines solchen Widerrufs gar nicht erst
bedarf, denn dann haben sie deine Kontodaten ja ohnehin nur einmalig
auftragsbezogen bekommen.

> Ich kann beim Voelkner ebenso per Rechnung bezahlen.

Diese Zahlungsart ist zumindest unter "Zahlungsarten" nicht aufgeführt.

von Uhu U. (uhu)


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Lies mal oben im Link. Lange wird das nicht mehr bleiben, dass die
> Banken dieses Bezahlsystem benachteiligen.

Noch steht es mit den AGB nicht in Einklang und wenn was dabei schief 
geht, bist du angeschissen, denn dein Geld ist unwiderruflich weg.

Ganz anders beim Lastschriftverfahren: du läßt den Betrag zurückbuchen 
und der Vorfall ist erledigt.

Platinenschwenker .. schrieb:
> Ich beneide dich aber um dein üppig-langes Resthaar, Uhu.

Resthaar? Daß ich nicht lache, Herr Glatzkopp.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


Angehängte Dateien:

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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>>> In den AGB steht dazu rein gar nichts.
>>
>> In den AGB bei Voelkner sind die Wege der Rücknahme der
>> Einzugsermächtigung klar aufgeführt.
>
> Nein.  Sie sind zwar von der AGB-Seite aus verlinkt, jedoch /nicht/
> Bestandteil selbiger.  Wenn du's nicht glaubst: lad' dir die PDF-
> Version und suche nach "einzug".  Gibt's da nicht.

Oh man Jörg, das ist doch Jacke wie Hose. Voelkner hat seine 
Zahlungsarten HIER aufgeführt

http://www.voelkner.de/Zahlungsmoeglichkeiten.html

Wegen mir druck sie aus und hefte sie zu den AGBs ab. Wenn du damit ein 
Problem hast, wende dich an deine dir nahe gelegene Rechtsberatung 
deines Verrauens (oder frag Voelkner). Mir genügt das.

> Davon abgesehen, die verlinkte Seite ist nicht ganz eindeutig.  Man
> kann ein Kundenkonto anlegen, muss aber nicht.  Wenn man es nicht
> tut, wie lange gilt denn dann die Einzugsermächtigung?

Und was soll das jetzt alles? Ist das jetzt dein Versuch Voelkner 
irgendwie in ein unseriöses Licht zu rücken? Das haben die nicht nötig. 
Wenn du Fragen hast, schick eine Mail an Voelkner. Ich bin nicht der 
Voelkner Kundenservice. Meine Bankdaten haben sie beim Voelkner, mögen 
sie das Kundenkonto nennen oder sonst wie.

>> Ich kann beim Voelkner ebenso per Rechnung bezahlen.
>
> Diese Zahlungsart ist zumindest unter "Zahlungsarten" nicht aufgeführt.

Schau mal in den Anhang. Bei Neukunden wird Rechnung (u.U.) nicht 
eingeblendet. Will man SÜ nehmen, dann auf den Pfeil klicken und die 
Kontodaten erscheinen (in leicht abgekürzter Form). Dann weiter klicken 
usw. (vorher aber nicht den Gutscheincode vergessen, gelle). ;)

Wie Reichelt das Prozedere mit SÜ handhabt weiß ich derzeit nicht.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Die Sache ist doch ganz einfach:

Wenn ich per Sofortüberweisung bezahle, und es wird mit meiner PIN und
TAN eine andere Überweisung als die beabsichtigte ausgeführt, bin nach
aktueller Sachlage erst einmal ich selbst — und ich ganz alleine — der
Dumme. Deswegen muss ich selbst darum kämpfen, mein Geld wieder zurück-
zubekommen. Keiner hilft mir dabei, außer vielleicht ein teurer Rechts-
anwalt. Dass die AGBs der Banken möglicherweise nicht rechtmäßig sind,
ändert daran nicht das Geringste. Dieses Risiko lässt sich aber leicht
umgehen, indem ich einfach auf Sofortüberweisungen verzichte und als
Alternative bspw. das Lastschriftverfahren wähle.

Das Risiko beim Lastschriftverfahren hingegen kann man nur dadurch umge-
hen, dass man auf ein Bankkonto komplett verzichtet, was in der heutigen
Zeit nicht leicht ist. Das gilt auch für Lastschriftverweigerer, denn
die sind von dem Problem genauso betroffen. Dafür ist aber die Regulie-
rung des Schadens bei Missbrauch denkbar einfach: Ich mache die Buchung
rückgängig. Dazu bedarf es keines Rechtsanwalts, mit ein paar wenigen
Mausklicks im Online-Banking meiner Bank ist die Sache erledigt.

Da ich auf mein Bankkonto nicht verzichten möchte und keine Lust auf
Scherereien habe, nutze ich bei Online-Einkäufen ausschließlich

- Bezahlung auf Rechnung
- Lastschrift
- Vorkasse

in dieser Rangfolge. Bietet ein Online-Shop keine dieser Bezahlarten an,
macht er mit mir kein Geschäft. Sofortüberweisung ist für mich absolut
tabu, auch wenn einige Online-Händler versuchen, sie durch den Erlass
der Versandkosten schmackhaft zu machen.

von Uhu U. (uhu)


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Yalu X. schrieb:
> Wenn ich per Sofortüberweisung bezahle, und es wird mit meiner PIN und
> TAN eine andere Überweisung als die beabsichtigte ausgeführt, bin nach
> aktueller Sachlage erst einmal ich selbst — und ich ganz alleine — der
> Dumme.

Gegen die platinenschwenkende Mehrheit hat die Vernunft keinen Stich...

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Yalu X. schrieb:
> Die Sache ist doch ganz einfach:
>
> Wenn ich per Sofortüberweisung bezahle, und es wird mit meiner PIN und
> TAN eine andere Überweisung als die beabsichtigte ausgeführt, bin nach
> aktueller Sachlage erst einmal ich selbst — und ich ganz alleine — der
> Dumme. Deswegen muss ich selbst darum kämpfen, mein Geld wieder zurück-
> zubekommen. Keiner hilft mir dabei, außer vielleicht ein teurer Rechts-
> anwalt.

Zitat

"Der Vorteil gegenüber der Vorauskasse ist, Ihre Transaktionen, die Sie 
mit sofortüberweisung.de durchführen sind gegen PIN/TAN Missbrauch, 
Phishing und Pharming mit bis zu 5.000,- EUR pro Einzelfall versichert,"

http://www.voelkner.de/Zahlungsmoeglichkeiten.html

Dein Einwand ist also nicht ganz richtig.

> Das Risiko beim Lastschriftverfahren hingegen kann man nur dadurch umge-
> hen, dass man auf ein Bankkonto komplett verzichtet,

Sorry, aber entweder bist du uninformiert oder du schreibst hier bewusst 
falsches? Wer hindert dich denn daran beispielsweise einfach den Betrag 
per Vorkasse zu überweisen? Mache ich oft genug und bin bis jetzt immer 
gut gefahren damit. Bei ebay sowieso bei Privat-VK gang und gebe bzw. 
gar nicht anders möglich. Bist du als Kunde erst mal bekannt wird man 
dir auch den Kauf auf Rechnung anbieten. Du hast also genügend 
Alternativen.

OK, dann doch die Alternativen noch genannt.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Sofortüberweisung.de ist bekannt dafür, das der Kontostand und die 
Kontoauszüge eingesehen werden. Das ist mit der Pin ja problemlos 
möglich. Theoretisch auch lange nach dem Zahlungsvorgang.

> In dem Moment, wo der Kunde dem Zahlungsdienst Zugang zu seinem
> Bankkonto gewährt, [...] wurden neben dem Kontostand auch die Umsätze
> der letzten 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten
> bei der gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte
> Auslandsüberweisungen abgefragt.
http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/sofortueberweisung101.html

Natürlich ist mit Sofortüberweisung ein Risiko gegeben.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Alexander Schmidt schrieb:
> Sofortüberweisung.de ist bekannt dafür, das der Kontostand und die
> Kontoauszüge eingesehen werden. Das ist mit der Pin ja problemlos
> möglich. Theoretisch auch lange nach dem Zahlungsvorgang.
>
>> In dem Moment, wo der Kunde dem Zahlungsdienst Zugang zu seinem
>> Bankkonto gewährt, [...] wurden neben dem Kontostand auch die Umsätze
>> der letzten 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten
>> bei der gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte
>> Auslandsüberweisungen abgefragt.
> http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/sofortueberweisung101.html
>
> Natürlich ist mit Sofortüberweisung ein Risiko gegeben.

Zitat

"Der Kunde hat bereits andere Überweisungen in Auftrag gegeben, die aber 
vom Kontostand noch nicht abgezogen wurden. Um das zu prüfen, müsse man 
mehr Daten abfragen als den bloßen Kontostand. Speichern würde das 
Unternehmen solche Informationen aber nicht - und es gebe auch keine 
Mitarbeiter, die die vertraulichen Bankdaten lesen würden - das 
übernehme die Software."

Sind also automatisierte Prüfungen. Auf der einen Seite mäkelt man hier 
über die Sicherheit und auf der anderen Seite wird sich darüber 
aufgeregt wenn für die Sicherheit auch Prüfungen erfolgen. Solange diese 
automatisiert von einer Software vorgenommen werden ist das auch nicht 
anders als jede Bank das macht.

Ferner Zitat

"Payment Network weist diese Vorwürfe vehement zurück. Man sei lediglich 
Mittler, speichere weder PIN noch die Transaktionsnummer TAN und im 
Übrigen versuchten die Banken und Sparkassen nur ihrem eigenen, bislang 
weniger erfolgreichen Zahlungssystem Giropay Rückenwind zu verschaffen. 
Ganz von der Hand zu weisen ist gerade der letzte Vorwurf nicht: 
sofortüberweisung.de kommt deutlich dynamischer daher und kann einige 
der größten deutschen Onlineshops als Referenzen anführen. Längst 
streitet man sich vor Gericht - Ausgang offen."

Es wird weder Pin noch Tan gespeichert (wozu auch Tan speichern, die 
kann man eh nur einmal verwenden) und in Wahrheit geht es wie immer ums 
Geschäft der Banken mit ihren eigenen Diensten den Reibach zu machen.

Überdies stellt sich mir die Frage, wie "unschuldig" sind denn andere 
Bezahldienste? Was ist mit Paypal? Wie ist das bei Kreditkarten? Da soll 
mir doch mal keiner erzählen die würden hier in vollem Umfang ihre 
Karten auf den Tisch legen. Die gleichen Leute die hier mäkeln gehen 
womöglich dann in den real mit ihrer Kundenkarte und sammeln dort 
Treupunkte.

Ach komm, hier wird doch einseitig geurteilt, dass sich die Balken 
biegen. Wer hier seine Unschuld bewahren möchte der sollte

- auf Paypal verzichten
- auf Kreditkarten verzichten
- niemals am elektronischen Zahlungsverkehr teilnehmen
- auf Online-Banking verzichten
- nie den Geldautomaten benutzen (schließlich ist das Risiko dort 
ausgespäht zu werden DEFINITIV vorhanden)
- niemals im Ausland mit was anderem bezahlen als mit Bargeld
- in Supermärkten/Tankstellen etc. niemals mit Kundenkaren bezahlen

wahrscheinlich gibt es noch mehr was man aufzählen müsste

Aber was soll das? Solange einem kein nachgewiesener Nachteil entsteht 
sind das alles Phantomdiskussionen mit Phantomschmerzen.

Ach ja, soziale Netzwerke spähen ja sowieso die Leute aus. Also NIET!

Handy bitte auch nur zum Telefonieren einschalten, es droht 
STANDORT-SPIONAGE!

Achso und das die Kritik dann auch noch am lautesten von Leuten kommt 
die im Internet mit ihrem Klarnamen auftreten, darüber sollten die Leute 
dann mal selber nachdenken. Aber beim Geld tickt bekanntlich alles aus, 
da werden andere Maßstäbe angelegt nicht wahr?!

von Timm T. (Gast)


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Mal zurück zur Frage, was der Vorteil ist: Bei einigen Versendern kann 
mit Sofortüberweisung bei Erstkunden der Versand gleich erfolgen, 
während bei Bankeinzug eventuell erst die Richtigkeit der Angaben 
geprüft wird und dann die Ware rausgeht. Das kann 2-3 Tage dauern.

Die Möglichkeit, dass sofortüberweisung.de mit den Daten im Konto 
rumschnüffelt, ist natürlich absolut inakzeptabel. Bliebe bei Reichelt 
noch Vorauszahlung, aber da kann es auch 2-3 Tage dauern, bis das Geld 
bei denen gebucht ist. Zahlung mit IBAN soll angeblich am nächsten Tag 
gebucht werden.

Andererseits, Reichelt braucht eh manchmal ne Woche, bis sie alles 
zusammengesucht haben, also was solls... ;-)

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Timm Thaler schrieb:
> Mal zurück zur Frage, was der Vorteil ist: Bei einigen Versendern kann
> mit Sofortüberweisung bei Erstkunden der Versand gleich erfolgen,
> während bei Bankeinzug eventuell erst die Richtigkeit der Angaben
> geprüft wird und dann die Ware rausgeht. Das kann 2-3 Tage dauern.

Und genau das ist schon mal ein beachtlicher Vorteil.

> Die Möglichkeit, dass sofortüberweisung.de mit den Daten im Konto
> rumschnüffelt, ist natürlich absolut inakzeptabel.

Dagegen könnte der Nutzer immer noch die Pin ändern. Aber mal ehrlich, 
was außer Sicherheitsprüfungen sollte der Bezahlservice davon haben? 
Wenn es um Werbung geht, da ist die Gefahr auf herkömmlichen Wege sprich 
beim Versandhandel viel größer.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Die Vehemenz, mit der hier ein eindeutig fragwürdiges Bezahlverfahren 
verteidigt wird, ist schon erstaunlich.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Die Vehemenz, mit der hier ein eindeutig fragwürdiges Bezahlverfahren
> verteidigt wird, ist schon erstaunlich.

Das gleiche kann man auch der "Gegenseite" vorhalten oder meinst du 
nicht? Für sich betrachtet mag man an dem Bezahldienst 
Sofortüberweisung-de herummäkeln können. Nur leben wir inmitten aller 
möglichen Dienste, Bezahlverfahren, Datenverteilern/sammlern usw. Da 
macht es wenig Sinn sich die Unschuld vom Lande vorzugaukeln und die 
heile Welt zu miemen, imdem man sich EINEN der Datenstationen vom Halse 
hält (und mit den anderen permanent "ins Bett" geht).

Ich werde ihn weiter verwenden.

(um es mit einem Satz von Gérard Depardieu aus "der Abendanzug" zu 
umschreiben: "Jetzt ist nun auch schon alles egal" ;))

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Sind also automatisierte Prüfungen. Auf der einen Seite mäkelt man hier
> über die Sicherheit und auf der anderen Seite wird sich darüber
> aufgeregt wenn für die Sicherheit auch Prüfungen erfolgen. Solange diese
> automatisiert von einer Software vorgenommen werden ist das auch nicht
> anders als jede Bank das macht.

Du bist ein leichtgläubiger Mensch. Wenn ich Dir sage, gib mir deine Pin 
und eine TAN, ich will nur gucken, ob Du solvent bist, dann machst Du 
das?

Ehrlich gesagt, ich habe ein einziges Mal mit SÜ bezahlt - weil es nicht 
anders ging: ich wollte das Zeugs so schnell wie möglich haben. Aber 
nochmal mache ich das nicht. Danach war mir ganz mulmig zumute, als ich 
kapierte, was die da mit meiner Pin + TAN alles anstellen könnten. Als 
erstes habe ich danach meine Pin geändert.

Stell Dir vor, da sitzt einer bei SÜ, der gerade knapp bei Kasse ist 
oder erpresst wird oder was weiß ich. Wenn der Deine Pin+TAN abgreift 
(ich bin mir sehr sicher, dass die das technisch können und nicht nur 
blind irgendeine Software arbeiten lassen) und Dein Konto mal eben bis 
zum Dispolimit leerräumt, nützen Dir Deine 5000,- EUR Versicherung 
nichts mehr. Dein Geld ist dann futsch. Und glaube nicht, dass Du das 
wiederbekommst. Deine Bank wird Dir sagen: "Selber schuld, Sie haben 
Ihre Kontodaten einem Dritten gegeben. Dafür stehen wir nicht gerade". 
Da wären sie schön blöd, wenn sie das anders handhaben würden. Denn dann 
kannst Du mir ruhig Deine Pin+TAN ja geben, Du würdest es ja von der 
Bank wiederbekommen ;-)

Bei Lastschrift ist das anders. Ein Klick und das Geld ist wieder bei 
mir.

Okay, Du könntest jetzt entgegenhalten, dass so ein "böser" Mensch auch 
bei der Bank sitzen könnte. Aber da kann ich mir sicher sein, dass die 
Bank für seinen Mitarbeiter geradestehen würde. Bei SÜ wäre ich mir da 
überhaupt nicht so sicher.

Meine EC-Karte ist schon mal an der Eingangstür einer Bank illegal von 
einem manipulierten Leser kopiert worden. Die Pin haben sie dann über 
eine CAM mitgeschnitten. 2 Wochen später wurde mir von der Bank 
mitgeteilt, dass in Italien von einem Geldautomaten Geld von ca. 600 EUR 
von meinem Konto abgehoben wurden. Und sie wussten bereits, dass es ein 
Betrug war. Ich musste lediglich Anzeige gegen Unbekannt erstatten und 
eine Bestätigung der Polizei vorlegen. Danach bekam ich mein Geld sofort 
wieder.

(Ich war übrigens verblüfft, wie die überhaupt vor mir schon wussten, 
dass es sich um einen Betrug handelte. Es hätte ja sein können, dass ich 
das Geld selbst in Italien abgehoben hätte. Auf meine Nachfrage haben 
sie es mir erklärt. Die Idee, die dahintersteckt, um herauszufinden, ob 
es in solchen Fällen ein Betrug ist oder nicht, ist pfiffig und 
einfach.)

Sorry, Platinenschwenker. Du hast Dich in was verrannt. Ich nehme an, Du 
hattest in Deinem bisherigen Leben einfach zu viel Glück, dass Du bisher 
noch nie über den Tisch gezogen wurdest.

von Uhu U. (uhu)


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Timm Thaler schrieb:
> Bei einigen Versendern kann
> mit Sofortüberweisung bei Erstkunden der Versand gleich erfolgen,
> während bei Bankeinzug eventuell erst die Richtigkeit der Angaben
> geprüft wird

Das können die online machen. Reicheltbestellungen mach ich immer mit 
Bankeinzug und das ging jedesmal sehr schnell.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Frank M. schrieb:

> Meine EC-Karte ist schon mal an der Eingangstür einer Bank illegal von
> einem manipulierten Leser kopiert worden. Die Pin haben sie dann über
> eine CAM mitgeschnitten. 2 Wochen später wurde mir von der Bank
> mitgeteilt, dass in Italien von einem Geldautomaten Geld von ca. 600 EUR
> von meinem Konto abgehoben wurden. Und sie wussten bereits, dass es ein
> Betrug war. Ich musste lediglich Anzeige gegen Unbekannt erstatten und
> eine Bestätigung der Polizei vorlegen. Danach bekam ich mein Geld sofort
> wieder.

Tja siehst du, das zeigt dass die wahren Gefahren mal wieder an ganz 
anderer Stelle lauern und sich die ganze Diskussion hier um einen 
Phantomschmerz dreht.

;)

PS: pöse Buben gibt es überall, auch in der Bank, auch bei Paypal, auch 
beim Kreditkartenhai, auch ...

Auf der payment-network Seite kannst du folgenden Satz zur Kenntnis 
nehmen

"Bisher ist es bei mehreren Millionen Transaktionen noch zu keinem 
Schadensfall zu Lasten eines Endkunden gekommen. Datentransfers erfolgen 
über bis zu AES 256Bit gesicherte Verbindungen."

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Das können die online machen. Reicheltbestellungen mach ich immer mit
> Bankeinzug und das ging jedesmal sehr schnell.

Ich war da übrigens gestern sehr verblüfft: Gestern morgen eine 
Bestellung bei Reichelt mit Bankeinzug gemacht und am Nachmittag schon 
die Mail bekommen, dass die Ware im Versand ist. Früher dauerte das 
immer 2-3 Tage, bis ich überhaupt eine Versandbestätigung hatte. 
Mittlerweile warten sie bei Reichelt wohl nicht mehr den Geldeingang ab 
- jedenfalls nicht mehr bei mir ;-)

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

> "Bisher ist es bei mehreren Millionen Transaktionen noch zu keinem
> Schadensfall zu Lasten eines Endkunden gekommen.

Vielleicht warten sie noch 2 Millionen Transaktionen ab, bevor sie zum 
großen Schlag ausholen? ;-)

>  Datentransfers erfolgen über bis zu AES 256Bit gesicherte Verbindungen."

Den Weg der Daten können sie meinetwegen mit einem 256.000 Bit breiten 
Schlüssel absichern. Das ist vollkommen irrelevant. Relevant ist nur, 
was am anderen Ende wieder rauskommt, nämlich meine Pin + TAN im 
Klartext. Und die geht niemanden etwas an. SÜ ist ein privates 
Unternehmen. Warum sollte ich denen vertrauen?

Da ist ja PayPal ja noch besser. Die ziehen einfach nur per Lastschrift 
ein. Und beim Shop, wo ich mit PayPal bezahle, gilt das Geschäft als 
sofort bezahlt, so dass meine Bestellung auch direkt bearbeitet wird.

Dein Argument der schnelleren Abwicklung, wenn man mit SÜ bezahlt, ist 
damit hinfällig.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Frank M. schrieb:

> Dein Argument der schnelleren Abwicklung, wenn man mit SÜ bezahlt, ist
> damit hinfällig.

Nö, ist es nicht. Zumindest gegenüber dem Bezahlverfahren, das ich 
ansonsten bei Voelkner verwende bzw. verwandt habe. ABer das kannst DU 
nicht beurteilen.

Achso bevor ich's vergesse, Paypal hier als besser im Datenschutz 
hinzustellen ist nachgewiesener Unfug. Die sind nicht man 
kundenfreundlich. Da gibt es unzählige Beschwerden.

von Uhu U. (uhu)


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Platinenschwenker .. schrieb:
> ABer das kannst DU nicht beurteilen.

Endlich eine wirklich belastbare Aussage...

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:
> [nichts interessantes]

Wie ich mittlerweile verstanden habe, hat es keinen Sinn, mit Dir zu 
diskutieren. Du bist einfach nur ein sturer Bock, der nicht auf 
Argumente eingeht, sondern lediglich einen Bruchteil des anderen 
rezitiert, den Text vollkommen aus dem Zusammenhang reisst und dann 
irgendeinen engstirnigen, verbohrten Sch... darunterschreibt.

Gehst Du im realen Leben auch gern durch Wände? Wenn ja, musst Du Dir 
schon einige Beulen zugezogen haben.

Von mir hier EOD.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Frank M. schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> [nichts interessantes]
>
> Wie ich mittlerweile verstanden habe, hat es keinen Sinn, mit Dir zu
> diskutieren. Du bist einfach nur ein sturer Bock, der nicht auf
> Argumente eingeht,

Sorry werter Herr, aber ich glaube du verkennst ein wenig die Lage. Du 
kannst hier noch so aggressiv herumprolen wie du möchtest. Ich habe hier 
dem Threadersteller MEINE Erfahrungen mit dem Bezahlsystem 
Sofortüberweisung-de mitgeteilt und die sind nicht schlecht. Wenn ihr 
andere Erfahrungen gemacht habt ist das eure Sache. So wie ich das sehe 
verwendet keiner von euch regelmäßig diesen Bezahldienst. Das einzige 
was ihr könnt ist andere Zusülzen mit Vorurteilen, zum Teil sogar 
Falschbehauptungen. Wenn der Forenmainstream hier meint bei Paypal und 
Co. besser aufgehoben zu sein, meinetwegen. Diese Dienste haben auch 
massig Probleme, da redet keiner drüber. Ist mir persönlich aber auch 
völlig Schnuppe. Meine Erfahrungen sind eben andere.

Gute Nacht.

von Timm T. (Gast)


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Platinenschwenker .. schrieb:
>> Die Möglichkeit, dass sofortüberweisung.de mit den Daten im Konto
>> rumschnüffelt, ist natürlich absolut inakzeptabel.
> Dagegen könnte der Nutzer immer noch die Pin ändern. Aber mal ehrlich,

Falscher Ansatz: Die Abfrage erfolgt zeitgleich mit dem ersten 
Einloggen. Danach kannst Du die Pin beliebig ändern, der Drops ist schon 
gelutscht.

> was außer Sicherheitsprüfungen sollte der Bezahlservice davon haben?

Liquiditätsprüfung? Bonitätsprüfung? Schufa ist Dir ein Begriff?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Das können die online machen. Reicheltbestellungen mach ich immer mit
> Bankeinzug und das ging jedesmal sehr schnell.

Es ging um "Erstbestellung". Klar geht das schnell, wenn die einmal die 
Daten verifiziert haben.

Frank M. schrieb:
> SÜ ist ein privates
> Unternehmen. Warum sollte ich denen vertrauen?

Deine Bank ist kein privates Unternehmen? Warum solltest Du denen 
vertrauen? ;-)

von Jürgen W. (lovos)


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Ich finde SÜ weniger risikoreich, als bei z.B. bei einer Bestellung 
telefonisch die 16stellige Mastercard-Nummer durchzugeben, oder per 
Internet.

Einmal hat mich die Bahn herabgestuft, weil ich die Bahncard 25 nicht 
puenktlich bezahlt habe. (d.h. sie konnten nicht abbuchen, weil Giro 
geändert.)
Danach durfte ich gar nicht mehr per EC im Internet bei Bahn bestellen 
und musste auf Kreditkartennummer umsteigen.
Da hatte ich ein viel mulmigeres Gefühl als bei Reichelt/SÜ.
Jetzt kaufe ich Bahn-Tickets nur noch am Automaten, seitdem man dort 
auch die Spartickets kaufen darf.

von Jürgen W. (lovos)


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ich habe bei meiner Bank nachgefragt, ob ich den SÜ benutzen darf.
Gerade habe ich die Antwort bekommen
1
...
2
Niemals versendet die xxxbank Mails an Ihre Kunden mit der Aufforderung, 
3
Zugangsdaten zum Online-Banking einzugeben. Wenn Sie eine derartige 
4
Aufforderung erhalten, handelt es sich um eine betrügerische Mail, die Sie 
5
verleiten soll, auf einer gefälschten Website der Postbank PIN und TAN 
6
preiszugeben.
7
8
Eine Eingabe von PIN und TAN auf der Internet-Seite von sofortüberweisungde 
9
können wir nicht empfehlen.
10
11
Mit freundlichen Grüßen
12
...

So unheimlich viel kann ich nicht damit anfangen.
Ist "nicht empfehlen" das gleiche wie "gegen AGB verstoßen"?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das ganze Theater kann man sich sparen wenn man sich als Geschäftskunde 
registrieren lässt und per Rechnung einkauft, geht natürlich nur mit 
angemeldeten Gewerbe.

;-)

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Jürgen G. schrieb:
> Jetzt kaufe ich Bahn-Tickets nur noch am Automaten, seitdem man dort
> auch die Spartickets kaufen darf.

Nach meiner letzten Reise nach wien vor 4 Wochen steht für mich 
endgültig fest:

Nie mehr Bahn!

Ich musste beruflich für einen Tag nach Wien (700km) zu Schulung kam 
dort verschwitz und übermüdet an, hatte den ganzen Tag Kopfschmerzen und 
als ich endlich nach 48h wieder zu Hause war brauchte ich ein Vollbad um 
mich vom Ekel der erlebten "Sanitär/Hygeneeinrichtungen" der Bahn zu 
befreien.

Nie Nie wieder!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Platinenschwenker .. schrieb:

> Wegen mir druck sie aus und hefte sie zu den AGBs ab.

Warum sollte ich?  Du hast doch behauptet, "das steht in den AGBs".
Dort steht's aber nicht, sondern es steht auf einer separaten Seite,
die einfach Erklärungen gibt, ohne dabei die juristische Relevanz
von AGBs (die ja impliziter Vertragsbestandteil sind) zu haben.

Das ist deutlich mehr als nur eine juristische Spitzfindigkeit.

>> Davon abgesehen, die verlinkte Seite ist nicht ganz eindeutig.  Man
>> kann ein Kundenkonto anlegen, muss aber nicht.  Wenn man es nicht
>> tut, wie lange gilt denn dann die Einzugsermächtigung?
>
> Und was soll das jetzt alles? Ist das jetzt dein Versuch Voelkner
> irgendwie in ein unseriöses Licht zu rücken?

Wie kommst du auf diesen Quatsch?  Es warst wiederum du, der
damit anfing, dass man gewissermaßen auf Gedeih und Verderb beim
Lastschriftverfahren eine lebenslange Einzugsermächtigung erteilt.
Re-In Retail International gibt sich da nun alle Mühe, dass dem
nicht so ist (wenn du dich nicht mit Kundenkonto anmeldest, dann
bleibt ihnen ja ohnehin weiter nichts übrig, als die Kontodaten
nur fallbezogen für die aktuelle Bestellung zu benutzen).  Dies
unterstreichen sie noch, indem sie dir zusätzlich jeden nur denkbaren
Kommunikationskanal für den Widerruf einer Einzugsermächtigung
(dessen es ohnehin nicht wirklich bedarf) zu öffnen, aber du bekommst
diese sehr großzügige Formulierung in den falschen Hals und deutest
sie so um: "wenn ich nicht mit einer dieser Methoden widerspreche,
können sie ja fortan mit meinen Kontodaten machen, was sie wollen".

> Wenn du Fragen hast, schick eine Mail an Voelkner.

Ich denk' gar nicht dran, ich bin bei Re-In Retail International
kein Kunde und will auch keiner dort werden.

>>> Ich kann beim Voelkner ebenso per Rechnung bezahlen.
>>
>> Diese Zahlungsart ist zumindest unter "Zahlungsarten" nicht aufgeführt.
>
> Schau mal in den Anhang.

Das ändert nichts daran, dass diese Möglichkeit auf der Seite
"Zahlungsarten" nicht aufgeführt ist, und genau das und nichts anderes
hatte ich geschrieben.  Das finde ich schon mal seltsam, denn wenn sie
es trotzdem anbieten (dass man das nicht jedem sofort anbietet, ist
wohl völlig klar), dann könnten sie diese Tatsache mitsamt der
Bedingungen, die man dafür erfüllen muss, doch auch auf der
entsprechenden Seite mit veröffentlichen.

Davon abgesehen, wenn du diese Möglichkeit dort in Anspruch nehmen
darfst, dann wird es um so unverständlicher, warum du stattdessen
so auf den Vorteilen einer Sofortüberweisung herumreitest.  Bezahlung
per Rechnung ist doch praktisch das Beste, was man sich als Kunde
auch nur wünschen kann (für den Verkäufer ist daran lediglich eine
langfristige Kundenbindung interessant).

von Uhu U. (uhu)


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Jürgen G. schrieb:
> Ich finde SÜ weniger risikoreich, als bei z.B. bei einer Bestellung
> telefonisch die 16stellige Mastercard-Nummer durchzugeben, oder per
> Internet.

Ja, Kreditkartennummern zu übermitteln ist riskant. Nur wenn damit was 
schief geht, hat man reelle Aussichten, sein Geld zurück zu bekommen.

Geht bei SÜ irgendwas schief, dann wird die Bank auf ihre AGB verweisen 
und dir den Schaden allein überlassen.

> Ist "nicht empfehlen" das gleiche wie "gegen AGB verstoßen"?

Das ist der Ausdruck für "Finger weg" in der Sprache der Banker.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Vor Allem aber wird man im Schadenfall durch mit Verweis auf diese 
bewiesener Maßen stattgefundene Verletzung der AGB eine Beweißlastumkehr 
erzwingen, welche dich zwingt nachzuweisen das du nicht leichtfertig mit 
den Zugangsdaten umgegangen bist.

Das ist als wenn du deiner Liebsten mal Karte und PIN gegeben hattest, 
die Bank davon Kenntiss hat und später deine später Exgeliebte dir mal 
das Konto abräumt.

Die Bank wird deine Glaub- und Vertrauenswürdigkeit begründet in Zweifel 
ziehen und Recht bekommen!

Namaste

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Timm Thaler schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>> was außer Sicherheitsprüfungen sollte der Bezahlservice davon haben?
>
> Liquiditätsprüfung? Bonitätsprüfung? Schufa ist Dir ein Begriff?

Aber sicher und genau die Schufa ist es um die sowieso NIEMAND 
hierzulande herum kommt. Die Schufe macht viel genauere 
Bonitätsprüfungen als der Bezahldienst Sofortüberweisung, nur darüber 
scheint sich hier niemand zu mukieren in dieser künstlichen Aufregung 
hier.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Platinenschwenker .. schrieb:
>
>> Wegen mir druck sie aus und hefte sie zu den AGBs ab.
>
> Warum sollte ich?  Du hast doch behauptet, "das steht in den AGBs".
> Dort steht's aber nicht, sondern es steht auf einer separaten Seite,
> die einfach Erklärungen gibt, ohne dabei die juristische Relevanz
> von AGBs (die ja impliziter Vertragsbestandteil sind) zu haben.
>
> Das ist deutlich mehr als nur eine juristische Spitzfindigkeit.

Und was soll das jetzt sich mit den Modalitäten bei Voelkner zu 
beschäftigen? Was bringt dir das? Voelkner ist ein seriöses Unternehmen, 
mir ist das völlig Schnuppe ob die ihre Zahlungsbedingungen als 
separates html oder mit in die AGB hineingeprintet haben. ICh weiß nicht 
woran du dich jetzt hier hochziehst.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Ja, Kreditkartennummern zu übermitteln ist riskant. Nur wenn damit was
> schief geht, hat man reelle Aussichten, sein Geld zurück zu bekommen.
>
> Geht bei SÜ irgendwas schief, dann wird die Bank auf ihre AGB verweisen
> und dir den Schaden allein überlassen.

Dafür hat das Unternehmen eine Versicherung und verweist zusätzlich auf 
der payment-network Seite

"Bisher ist es bei mehreren Millionen Transaktionen noch zu keinem
Schadensfall zu Lasten eines Endkunden gekommen. Datentransfers erfolgen
über bis zu AES 256Bit gesicherte Verbindungen."

Also was soll da schief gehen? Dagegen sind andere Bezahlarten wie die 
eines Geldautomaten deutlich unsicherer wie die vielen Fälle zeigen. Die 
meisten kriminellen Taten passieren ausserdem bei Kreditkarten, die 
lassen sich nämlich leicht manipulieren und werden beim Bezahlen oft aus 
der Hand gegeben.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jörg Wunsch schrieb:

> Davon abgesehen, wenn du diese Möglichkeit dort in Anspruch nehmen
> darfst, dann wird es um so unverständlicher, warum du stattdessen
> so auf den Vorteilen einer Sofortüberweisung herumreitest.  Bezahlung
> per Rechnung ist doch praktisch das Beste, was man sich als Kunde
> auch nur wünschen kann (für den Verkäufer ist daran lediglich eine
> langfristige Kundenbindung interessant).

Bei Voelkner sind es bei mir meistens Kleinbeträge unter 50 Euro. Die 
wickle ich gerne in einem Rutsch ab. Rechnung heißt auch wieder manuell 
alle Daten in den Überweisungsträger eingeben zu müssen (Gefahr von 
Schreibfehlern sind auch nicht zu unterschätzen!). Bei der 
Direktüberweisung wird der Überweisungsträger vollständig elektronisch 
ausgefüllt. Das ist bequem, geht schnell und Fehler beim ausfüllen sind 
quasi ausgeschlossen.

von Uhu U. (uhu)


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Platinenschwenker .. schrieb:
> Rechnung heißt auch wieder manuell
> alle Daten in den Überweisungsträger eingeben zu müssen (Gefahr von
> Schreibfehlern sind auch nicht zu unterschätzen!).

Und es könnte einem bei dem Geschäft auch ein Dachziegel auf den Kopf 
fallen, oder ein Meteorit den Router zertrümmern...

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Sorry Jungs, aber sowas wie die "Sofortueberweisung" ist ein ganz mieser 
Trick, an sensible Daten von Euch zu kommen. Die waren auch neulich in 
der Presse dafuer, Daten ueber vollkommen zusammenhanglose 
Kontotransaktionen, also Deinen Kontoumsatz usw. zu sammeln.

Am Ende weiss nicht nur jede Firma, die es will, Eure genauen Daten 
sondern auch noch bestens ueber Eure Vermoegenslage und ggf. daraus 
abgeleitete Bonitaet bescheid. Das ganze laesst sich auch noch beliebig 
weiterspinnen. Diese Daten sind in privaten Haenden. Wenn Deine 
Gehaltsueberweisung gerade in den Buchungen auftaucht wissen sie z.B., 
wo Du arbeitest. Sie wissen wo und wie Du wohnst, wenn Du Mietzahlungen 
geleistet hast usw. usf. Glaubt Ihr wirklich, die sammeln diese Daten 
nur zum Spass und um zu ueberpruefen, ob Du auch tatsaechlich gezahlt 
hast?

Nur Paypal ist fast noch schlimmer, aber es spielt sich in der selben 
Liga ab. Es wuerde mich auch nicht wundern, wenn die etwas miteinander 
zu tun haetten.

Wer so etwas wirklich freiwillig verwendet, ist entweder dumm oder 
einfach nicht aufgeklaert und verdient auch die Konsequenzen daraus. 
Denn diese Dekadenz macht es moeglich, dass dieser Dreck immer weiter um 
sich greift und immer breiter akzeptiert wird.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Jürgen G. schrieb:
> ich habe bei meiner Bank nachgefragt, ob ich den SÜ benutzen darf.
> Gerade habe ich die Antwort bekommen

> [reduziert wegen zu vielen Zitatzeilen]

> So unheimlich viel kann ich nicht damit anfangen.
> Ist "nicht empfehlen" das gleiche wie "gegen AGB verstoßen"?

Solche Mails von Banken sind typische "pro Forma" Massen-Mails die sie 
verschicken. Es ist natürlich klar, dass für manche insbesondere Leute 
die sehr sorglos mit ihrem heimischen Computer umgehen und sich 
vielleicht auch nicht besonders auskennen die Gefahr auf manipulierte 
Webseiten hereinzufallen steigt. Diese Leute haben aber prinzipiell ein 
erhöhtes Risiko wenn sie beim Online-Banking ihre Pin eingeben. Dann 
muss man auch wissen, dass der Bezahldienst Sofortüberweisung-de mit den 
Banken in Konkurrenz steht. Weiter oben war das nachzulesen. Die EU hat 
da wohl auch schon diesbezüglich die Banken gerügt. Der Ausgang in 
diesem Machtspielchen ist noch offen. Die Banken werden auf Dauer nicht 
die Konkurrenz durch ihre AGBs blockieren können. Sicherheitsstandards 
können andere genau so einhalten, das ist eine Frage der Zertifizierung. 
Ich denke das wird sich hinsichtlich der Verbraucherfreundlichkeit noch 
ändern. Die Banken sollten lieber mal ihre EC-Karten sicherer machen. 
Denn diese sind seit Jahren mehr als unsicher und doch werden sie 
täglich benutzt. Im Betrugsfall ist man auf Kulanz der Banken angewiesen 
die auch meistens gewährt wird. Aber ein verbrieftes Recht auf 
Schadenersatz hat kein Kunde.

von Platinenschwenker .. (platinenschwenker)


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Michael G. schrieb:

> Sorry Jungs, aber sowas wie die "Sofortueberweisung" ist ein ganz mieser
> Trick, an sensible Daten von Euch zu kommen. Die waren auch neulich in
> der Presse dafuer, Daten ueber vollkommen zusammenhanglose
> Kontotransaktionen, also Deinen Kontoumsatz usw. zu sammeln.

Das ist einfach eine Unterstellung die durch nichts bewiesen ist. Das 
einzige was sie machen ist wenn innerhalb kurzer Zeit mehrfach 
Überweisungen getätigt werden die Plausibilität prüfen. Das machen 
andere auch. Hier kannst du alles nachlesen

https://www.payment-network.com/sue_de/kaeuferbereich/sicherheit

Zum NDR-Bericht gibt es übrigens auch eine Stellungsnahme

https://www.payment-network.com/pnag_de/presse/Mitteilung-der-Payment-Network-AG

Zitat

"Der Fall „Kossel“, den der NDR beschreibt, liegt bereits zwei Jahre 
zurück. Damals ist ein Schnittstellenfehler bei einem Kunden 
aufgetreten, so dass ein Überweisungsbetrag von einem anderen als dem 
angegebenen Konto abgebucht wurde. Es handelt sich um einen Einzelfall, 
der umgehend behoben wurde. Damals hat die Payment Network AG das 
Programm entsprechend optimiert, damit so etwas nicht mehr passieren 
kann."

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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@Platinenschwenker

ich glaube, du hast den Punkt noch nicht identifiziert, worum es den 
Gegnern der SÜ bzw. den Befürwortern der Einzugsermächtigung geht.

Es geht halt grade NICHT um die 99,9% der Transaktionen, die alle "gut", 
"vollständig" und "bestimmungsgerecht" ablaufen (mit exakt dem 
Geldbetrag, welche vorgesehen war)

Es geht auch NICHT um die Situationen, daß dir z.B. ein bestellter und 
bereits bezahlter Artikel nicht gefällt (oder welcher Grund auch immer 
vorliegt, z.B. ein Transportschaden, oder sonstewas) und beide Seiten 
sich einig sind, daß da etwas rückabgewickelt wird.

Auch ist damit NICHT gemeint, daß z.B. versehentlich 10 EUR zu viel in 
Rechnung gestellt wurden (vielleicht hat ja der Verkäufer einen alten 
Preis zugrunde gelegt und nicht berücksichtigt, oder ein bestellter 
Artikel befindet sich nicht im Paket, weil der Warenausgang was verpatzt 
hat) und nun das zuviele Geld irgendwie wieder ausgeglichen werden muß

in allesn diesen Fällen würde ich sicherlich nicht eine per 
Einzugsermächtigung erteilte Zahlung wieder "zurück holen", sondern erst 
mal "klassische" Wege anwenden.


Es geht AUSSCHLIESSLICH um das 0,1% der Transaktionen, welche NICHT 
bestimmungsgemäß ablaufen. Und da hast du bei einem "pull" Verfahren wie 
der Einzugsermächtigung halt die besseren Karten als bei einem "push" 
verfahren einer  Überweisung (egal ob du klassisch mit Web Zugriff, oder 
per Banking Programm, oder per SÜ, oder per Papierüberweisung am 
Bankschalter oder sonstewie)

Die "Pflicht" sich nach einer Transaktion davon zu überzeugen, daß genau 
der vereinbarte Betrag den Besitzer wechselt, hast du sowieso, 
unabhängig von der Bezahlart.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Unabhängig von dem sonstigem Geplänkel ist es aber so, dass es durchaus 
TAN verfahren gibt welche es trotz ausgespähter TAN nicht erlauben 
eine beliebige Summe auf ein beliebiges Konto zu überweisen, da diese 
nur für eine definierte Transaktion und einen festen Betrag gültig ist 
welche man auf dem TAN-Generator angezeigt kriegt (und wer da auf Ok 
drückt wenn einem angezeigt wird da 20.000€ nach Timbuktu gehen sollen 
ist wirklich selbst schuld ;)
(Das die Postbank es seit Jahren nicht schafft mal auf ein solches 
Verfahren umzustellen ist nochmal ein anderer Punkt...)

Ungeachtet dessen ist die Preisgabe der PIN natürlich immer damit 
verbunden, dass derjenige sich alle Daten (ob elektronisch einmalig oder 
wie auch immer) ansehen und abrufen kann, auch ggf. schneller als man 
diese ändern kann.

Und das gewisse Handys von einem bekanntem Hersteller "automatisiert und 
elektronisch" den Weg ihrer Besitzer auszeichneten durch einen "Bug" 
fanden diejenigen im Nachhinein dann auch nicht sooooo dolle ;)

Aus Datenschutz Sicht ist es eh egal ob Mensch oder Maschine, allein die 
Möglichkeit der Einsichtnahme zählt.

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