Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Elektronikreparaturen ohne Meisterbrief (Kleingewerbe)


von Johannes (Gast)


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Hallo,

folgende Situation: Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum 
Elektroniker GS (anschließend keine 6 Jahre Berufserfahrung), hole 
derzeit mein Abitur nach und habe vor danach E-Technik zu studieren. Da 
ich im Beruf viel repariert habe und über die entsprechende Erfahrung 
verfüge kommt es auch hin und wieder vor, dass ich für Bekannte kleine 
Reparaturen durchführe (defekte Notebooks, Bildschirme, anderer 
Elektronikkram).
Nun würde ich das Ganze gerne "gewerbsmäßig" machen, professionelles 
Equipment ist auch vorhanden. Natürlich nur als Kleingewerbe/ 
Nebenerwerb um unter den Freibeträgen für Krankenkasse und Kindergeld zu 
bleiben. Eben um die Schulzeit/ das Studium teilweise zu finanzieren. 
Steuerlich ist das dann bei den Beträgen relativ einfach gehalten und 
die Gewerbeanmeldung ist auch klar. Einziges Problem; Meisterzwang in 
dem Bereich.
Ich kann zwar nachvollziehen, dass nicht jeder an irgendwelchem 
Elektrozeug rumbasteln darf, allerdings will mir die Handwerkskammer 
sagen, dass ich noch nicht mal batterie-/ kleinspannungsbetriebene 
Geräte (Handys, Notebooks,..) reparieren dürfte. Irgendwie ist das doch 
schwachsinnig, ich habe bestimmt schon eine vierstellige Anzahl an 
Geräten/ Platinen im Beruf repariert, eine entsprechende Prüfung 
abgelegt (u.A. auch für VDE 0701/0702) und soll jetzt nicht 'mal 
Kleinspannungsgeräte reparieren dürfen?

Wenn man sich z.B. die Profile bei myHammer oder auf diverse 
Handyreparaturseiten ansieht findet man kaum einen Meister/ Dipl. Ing. 
Kann es sein, dass unterschiedliche Handwerkskammern das unterschiedlich 
handhaben? Oder haben die bei der Gewerbeanmeldung etwas anderes 
angegeben? Muss ich unbedingt einen "Handwerksbetrieb" aufmachen?

Ansonsten wirbt z.B. diese Seite ( http://www.ohne-meister.de/ ) damit, 
man könne hier ohne Meister tätig sein, wohl auch als normaler 
"Elektriker". Kann ich mir aber nicht ganz vorstellen - und Geld zahlen 
um das rauszufinden möchte ich auch nicht.

Sonst ist in der HwO auch eine Ausnahmeregelung ( 
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__8.html ) vorgesehen. Habe ich 
ein Recht darauf, dass mir die Handwerkskammer dies einräumt, wenn ich 
die sicherheitsrelevanten Fragen kläre (z.B. Verpflichtung keine 
netzbetriebenen Geräte zu reparieren)?


Vielen Dank schon mal, eventuell hat sich jemand hier ja schon damit 
befassen müssen ;-)

von Michael_ (Gast)


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Beim Nebenerwerb wird nicht so genau hingeschaut. Man darf nur nicht in 
Bereichen grasen, wo ein Meisterbrief vorgeschrieben ist.
Aber die Produkthaftung hast du trotzdem.
Also sehr vorsichtig sein.
Ich denke, es geht.
Und die Handwerkskammer schön fernhalten.

von Johannes (Gast)


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Nunja, gesetzliche Gewährleistung ist klar ;-) Ich habe auch kein 
Problem damit für meine Arbeit die Verantwortung (und das Risiko) zu 
übernehmen. Aber wenn ich nicht nur PCs reparieren möchte, indem ich 
Karten/ etc auswechsle, dann "fische" ich ja leider schon in dem Bereich 
des Handwerks mit Meisterzwang. Und auf "nicht so genau hinschauen" will 
ich mich dann auch nicht verlassen, dazu sind die Strafen zu hoch ;-). 
Und die Gewerbeanmeldung wird den Kammern wohl auch automatisch 
mitgeteilt.. Darum hätte ich schon gerne einen rechtlich sauberen und 
sicheren Lösungsweg ;-)

von Michael_ (Gast)


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Das nicht so genaue hinschauen habe ich auf die Anmeldung zum 
Nebenerwerb gemeint. Ich habe mich da auch mal informiert. Das muß nicht 
so konkret sein wie bei einer richtigen Gewerbeanmeldung.
Übrigens gibt es in der Wirtschaft größere Schweinereien als deine 
Bedenken, was man darf.
Im Nebenerwerb schwimmst du unterhalb der Dunstzone.

von Michael S. (technicans)


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Letzter Wissensstand war, das das eine Tätigkeit betrifft, die
dem klassischen Handwerksberufen und Gefahrgeneigt zuzuordnen ist.
Da wird die Handwerkskammer als sachkundige Stelle in aller Regel
zur Expertise befragt und es kann nie ganz ausgeschlossen werden
das die sich gar nicht an die letzte Reform der Gewerbeordnung
zu halten genötigt fühlen. Es gibt bekannterweise ja den Elektromeister
der für ortsunveränderliche Anlagen notwendigerweise nötig ist.
Aber wie sieht das bei ortsveränderlichen oder batteriebetriebenen
Geräten aus? Batteriebetrieben heißt ja nicht das von den Geräten
keine Gefahr ausgeht. Von der Handwerkskammer wird man da kaum Hilfe
erwarten können, es sei denn, man macht den Meisterbrief und gut.
Andere Möglichkeit wäre, man meldet sein Vorhaben an und wenn die HWK
Streß macht, das vor Gericht ausfechten. Ob das aber durch die
Instanzen geprügelt wird und Unsummen kosten wird, die die HWK sicher
hat, kann man vorher nicht sagen. Außerdem wird die HWK auf Antrag
die Ausübung vom Gericht für die Dauer der Klärung verbieten
lassen(einstweilige gerichtliche Verfügung) gegen die man
kaum eine Chance haben wird.
Zu tricksen, in dem man nur als Händler auftritt und im Hinterzimmer
repariert, geht dann nur solange gut, bis mal was schief geht und
man vor dem Kadi landet und sich die HWK dann ins Fäustchen lacht.
Alternative wäre seinen Wohn- und Firmensitz in ein EU-Nachbarland
zu verlegen und dann hier eine Niederlassung zu gründen, denn die
Ausübung in D ist EU-Bürgern auch ohne Meisterzwang gestattet. Ob der
Aufwand sich da rechnet darf bezweifelt werden, außerdem muss man dann
auch wirklich im Ausland mindestens pausibel ein halbes Jahr anwesend
sein.
Mit Schwarzarbeit und Mundpropaganda ist man wohl besser dran, ist
dann aber auch nicht versicherbar, weil eben illegal.
So ist das leider hier nun mal, aber Ausnahmen bestätigen die Regel,
man muss die nur finden und hoffen das da bereits Grundsatzurteile
gefällt worden die auch für einem selbst Bestandskraft haben.

von Johannes (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Das nicht so genaue hinschauen habe ich auf die Anmeldung zum
> Nebenerwerb gemeint. Ich habe mich da auch mal informiert. Das muß nicht
> so konkret sein wie bei einer richtigen Gewerbeanmeldung.

Nun, eine Anzeige durch einen Konkurenten/ Missgönner reicht ja schon. 
Und auch die Kammer, die automatisch informiert ist, wird da nicht 
gerade zimperlich sein. Und ein Verfahren wegen Schwarzarbeit - bzw die 
entsprechenden Strafen - bracuhe ich nicht. Man findet genug dazu im 
Netz, dass es durchaus zu solchen Problemen kommt. Wenn du mir 
garantieren willst, dass dem nicht so ist - und die Verantwortung (auch 
finanziell) dafür übernehmen willst, gerne ;-)

Michael S. schrieb:
> Von der Handwerkskammer wird man da kaum Hilfe
> erwarten können, es sei denn, man macht den Meisterbrief und gut.

So sieht's aus. Und einen Meister werde ich sicher nicht machen wenn ich 
ein Studium anstrebe ;-) Ich habe auch schon bei der HWK angerufen, da 
kam nur der knappe Komentar, ohne Begründung "geht nicht". Kein Hinweis 
auf irgend einen Paragraphen oder warum eine Ausnahmeregelung nicht 
möglich wäre. Ich war aber auch so baff, dass ich nicht weiter gefragt 
habe.

> Andere Möglichkeit wäre, man meldet sein Vorhaben an und wenn die HWK
> Streß macht, das vor Gericht ausfechten.

Das Problem dürfte sein, selbst wenn man dann gewinnt - und eine 
Ausnahmeregelung etc bekommt, aber man trotzdem schon Aufträge 
angenommen hat, hat man wohl schon den Strafbestand der Schwarzarbeit 
erfüllt - darum wird man dann wohl auch nicht mehr rumkommen. 
Interessant wäre auch, welche "Rechtsart" hier genau zuständig ist. 
Einschränkung der Berufsfreiheit nach GG? Dan könnte eventuell die 
private Rechtsschutz zahlen. Aber ob der Ganze Ärger lohnt. Immerhin 
erwarten mich keine riesigen Gewinne..

> Mit Schwarzarbeit und Mundpropaganda ist man wohl besser dran, ist
> dann aber auch nicht versicherbar, weil eben illegal.

So sieht es im Moment leider aus. Schon traurig, da will man alles 
offiziell und legal machen, dann werden einem derartig Steine in den Weg 
gelegt.

> Alternative wäre seinen Wohn- und Firmensitz in ein EU-Nachbarland
> zu verlegen und dann hier eine Niederlassung zu gründen, denn die
> Ausübung in D ist EU-Bürgern auch ohne Meisterzwang gestattet.

Vielleicht sollte man auch einfach ganz ins Ausland ziehen. Soweit ich 
weiß ist der Meisterzwang in der EU wohl nur in DE vorhanden. Da 
beschwert man sich über Fachkräftemangel aber fördern oder wenigstens 
zulassen will man dann ein Vorhaben wie meines nicht..

> So ist das leider hier nun mal, aber Ausnahmen bestätigen die Regel,
> man muss die nur finden und hoffen das da bereits Grundsatzurteile
> gefällt worden die auch für einem selbst Bestandskraft haben.

Darauf hoffe ich hier ;-)

von Michael S. (technicans)


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Johannes schrieb:
> Wenn du mir
> garantieren willst, dass dem nicht so ist - und die Verantwortung (auch
> finanziell) dafür übernehmen willst, gerne ;-)
Wenn du deine Gewinne mit mir teilst? Kannst dir aber auch einen Meister
suchen auf 400Euro-Basis und den beschäftigen, aber den Trick kennen die
HWKs schon und verlangen ständige Präsenz, also auch keine Lösung.
Vielleicht gibts in D ja ein Franchise-Unternehmen die gegen Gebühr da
eine Schutzfunktion übernehmen, aber nur wenn der Segen der HWK auch
verbindlich ist, sonst Finger weg.
Johannes schrieb:
> Ich habe auch schon bei der HWK angerufen, da
> kam nur der knappe Komentar, ohne Begründung "geht nicht". Kein Hinweis
> auf irgend einen Paragraphen oder warum eine Ausnahmeregelung nicht
> möglich wäre. Ich war aber auch so baff, dass ich nicht weiter gefragt
> habe.
Informiere dich erst mal noch etwas, mach evtl. einen 
Existenzgründungskurs bei der IHK und dann sprichst du schriftlich
die HWK noch mal an und bittest verbindlich um verlässliche Auskunft
zu deinem Vorhaben. Wenn du nur so eine unkündbare gelangweilte 
uninformierte Tipse geraten bist, dann wundert die Absage nicht
wirklich. Nur, das deren Aussage wirklich überhaupt kein Gewicht
hat und nur Wichtigmacherei war weil sie mit ihrem Job alles
andere als zufrieden ist. Solche Leute gibts in Unternehmen zu Hauf.
Johannes schrieb:
> Interessant wäre auch, welche "Rechtsart" hier genau zuständig ist.
> Einschränkung der Berufsfreiheit nach GG?
Da musste dann einen Juristen fragen, mit Rechtschutz der da Deckung 
zusichert(vorher abklären und zwar schriftlich), sollte das kein
Problem sein. Natürlich muss auch der Jurist schriftlich beraten,
sonst wäre es ja wertlos weil der dann auch irgendwas labert was
dann auch noch schnell wieder vergessen ist. Schließlich soll auch
der haften, für das was er verbreitet. Wäre das nämlich immer
korrekt würde so mancher Anwalt später nicht vor Gericht auf die
Nase fallen. Dem ist das egal, aber meist dem Mandanten nicht.
Johannes schrieb:
> So sieht es im Moment leider aus. Schon traurig, da will man alles
> offiziell und legal machen, dann werden einem derartig Steine in den Weg
> gelegt.
Ist halt typisch deutsch. Haben die Prinzen mal ganz nett in ein Lied 
gepackt auch wenn inhaltlich schon einiges wieder überholt ist.
http://www.youtube.com/watch?v=EY9K8CjXHkM
Den Meisterzwang hätten die aber ruhig in das Lied noch einbauen können.
Johannes schrieb:
> Soweit ich
> weiß ist der Meisterzwang in der EU wohl nur in DE vorhanden.
Ne, hier steht es etwas genauer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang

Ich sage mal, Angriff ist die beste Verteidigung, dann kann man
auch nicht wegen Schwarzarbeit belangt werden, wenn das vorher geklärt
wird.

von Michael K. (charles_b)


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Ich würde mal bei einer Versicherung nachfragen, was sie denn so als 
Berufshaftpflichtversicherung anbieten.

Die wissen sehr wahrscheinlich genau was geht und was nicht geht.

von Mann (Gast)


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nenne Dein Gewerbe "PC- Consulting, Beratung in Soft- und 
Hardwarefrage",
dann geht das die HWK garnichts an. Dass DU mal einen PC aufschraubst 
ist ja nur notwendig, um Deinem Kunden eine Empfehlung für die RAM- 
Aufrüstung geben zu können....!

von Johannes (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Ne, hier steht es etwas genauer.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang

OK, Luxemburg noch. Das war's dann aber ;-)

Michael S. schrieb:
> Da musste dann einen Juristen fragen

Ich habe mich jetzt an einen Unternehmensberater gewandt, der meinte 
dass es Wege gäbe. Ich bin jedenfalls 'mal gespannt, ob sich die 
Investition dann lohnt..

Michael K-punkt schrieb:
> Ich würde mal bei einer Versicherung nachfragen, was sie denn so als
> Berufshaftpflichtversicherung anbieten.

Aber die sind nicht die HWK und es ist auch nicht deren Aufgabe mich in 
die Handwerksrolle einzutragen - oder eben zu definieren, dass dies 
nicht nötig ist ;-)

Mann schrieb:
> nenne Dein Gewerbe "PC- Consulting, Beratung in Soft- und
> Hardwarefrage",
> dann geht das die HWK garnichts an. Dass DU mal einen PC aufschraubst
> ist ja nur notwendig, um Deinem Kunden eine Empfehlung für die RAM-
> Aufrüstung geben zu können....!

Ja - und den Kunden sag' ich dann auch nicht, was ich als Leistung 
anbiete. Ich sag denen einfach, ich hab ein Gewerbe. Was ich mache 
bleibt mein Geheimnis ;-) Irgendwie habe ich Zweifel an der 
Geschäftsstrategie..

Im Ernst; ich will das vor allem über das Internet anbieten, eben auch 
mit Referenzen. Wenn ich das nur im nahen Umfeld für Bekannte machen 
wollte, könnte ich es gleich komplett schwarz machen ;-) Immerhin wäre 
ich rechtlich wohl auf dem gleichen dünnen (oder eher nicht vorhandenen) 
Eis. Dafür dann noch Steuern zahlen?

P.S: Das reine PC-Schrauben (also hantieren mit PC-Komponenten) ist 
inzwischen wohl auch ohne Meister relativ einfach möglich. Dafür hatten 
sie sogar auf der Gemeinde eine entsprechend vorgefertigte 
Gewerbebezeichnung. Aber das was ich will hat damit eigentlich weniger 
zu tun..

von Michael S. (technicans)


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Johannes schrieb:
> Ich habe mich jetzt an einen Unternehmensberater gewandt, der meinte
> dass es Wege gäbe. Ich bin jedenfalls 'mal gespannt, ob sich die
> Investition dann lohnt..

Dürfen wir denn auch mal an deren Tipps hier partizipieren?

von Franz- Xaver (Gast)


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Hätte Steve Jobs zu Beginn seiner Tätigkeit in D gelebt, die HWK, IHK , 
Gewerbeaufsicht,Steuerbehörden usw. usf. erst mal befragt- wir hätten 
heute garantiert keine Apples...!

von Offlein_offline (Gast)


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Johannes schrieb:
> Einziges Problem; Meisterzwang in dem Bereich.

Hier meine unjuristische Meinung dazu.
Es gibt keinen Meisterzwang in diesem Bereich. Es sind neue Technologien 
und das mittelalterlichen Kastensystem hat da keinerlei Befugnisse. Auch 
sind die Ausbildungsberufe in dieser Richtung alle bei der IHK 
(Handelskammer) angesiedelt und nicht beim Tischler-Elektriker-Klempner 
Kartell HWK(Handwerkskammer), was ein Hinweis auf die Zuständigkeit sein 
könnte.

Das Kartelle versuchen sich so weit auszudehnen wie es nur irgend kann 
liegt in der Natur korrupter Systeme. Rechtsunsicherheiten gehören da 
zur Politik. Den Fall des kleinen PC-Händlers der CAT Kabel gezogen hat 
und - von der HWK verklagt - erst vor dem Bundesverfassungsgericht recht 
bekommen kannste googlen. Wg Arbeit ist ein Grundrecht oder so. Das 
interessiert aber diese feudalstaatlichen Institutionen nicht die 
nBohne. Sie werden das wenn irgend möglich einfach so ignorieren. So 
wie Sie dir bei allem anderen Sch.... erzählen werden das ihre Pfründe 
angreift.

Entweder du machst es oder du lässt es. Schau mal ob du die Rechnung 
nicht aus dem nahen Ausland kommen lassen kannst. In Holland oder 
Dänemark gibt es son`n gekrampfe z.B. nicht. Vielleicht kennst du da ja 
jemanden.

Die lachen sich über die deutschen übrigens übrigens tot. Wie man so 
blöde sein kann seine Schlächter alle 4 Jahre wieder und wieder und 
wieder zu wählen und wie ein Tier für Banken und Großmachtträume von 
Berliner Idioten zu arbeiten..

von Michael S. (technicans)


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Franz- Xaver schrieb:
> Apples...!

Dann eben Birnen von den Koreanern. Die Ideen die Appel
hatte waren doch schon in Serien wie TecWAR oder Mission Earth
zu sehen. Steve Jobs war eben nur der erste der das endlich mal
realisiert hat und die Asiaten wieder mal alles nach machen.
Übrigens lässt ja Apple da auch fertigen und deshalb ist es
auch das wertvollste Unternehmen geworden.

von Johannes (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Dürfen wir denn auch mal an deren Tipps hier partizipieren?

Ein Beratungsgespräch hat noch nicht stattgefunden, nur ein 
eMailkontakt, wie die Chancen wohl stehen.

Franz- Xaver schrieb:
> Hätte Steve Jobs zu Beginn seiner Tätigkeit in D gelebt, die HWK, IHK ,
> Gewerbeaufsicht,Steuerbehörden usw. usf. erst mal befragt- wir hätten
> heute garantiert keine Apples...!

Mal ganz abgesehen von (heutzutage) WEEE-Registrierung, 
Zertifizierungen, elektromagnetische Verträglichkeit, etc. Wenn er die 
Behörden nicht befragt hätte, hätte es ihm aber auch nichts geholfen. 
Oder meinst du, das wäre niemanden aufgefallen?

Offlein_offline schrieb:
> Es gibt keinen Meisterzwang in diesem Bereich.

In der HwO taucht "Elektrotechnik" in der Anlage A auf. Das dürfte wohl 
relativ weiträumig gemeint sein ;-)

> und das mittelalterlichen Kastensystem hat da keinerlei Befugnisse.

Laut einigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes scheint das nicht 
ganz zu stimmen ;-)

> Auch sind die Ausbildungsberufe in dieser Richtung alle bei der IHK
> (Handelskammer) angesiedelt

Eben die haben mich an die HWK verwiesen.

> was ein Hinweis auf die Zuständigkeit sein könnte.

Laut Leitfaden der IHK/ HWK erfolgt die Abgrenzung nach folgenden 
Kriterien:

- Technische Betriebsausstattung
z. B. umfangreicher Maschineneinsatz (eher industriell)
- Arbeitsteilung / Spezialisierung
- Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
z. B. umfassend handwerksmäßig ausgebildete Belegschaft (eher 
handwerksmäßig)
- Anforderungen an Betriebsinhaber / Überschaubarkeit des Betriebs
z. B. Möglichkeit der persönlichen Mitarbeit des Betriebsinhabers bzw. 
Betriebsleiters im
handwerklich-fachlichen Bereich (eher handwerksmäßig)
- Betriebsgröße
z. B. örtlicher Wirkungskreis, Anzahl der Beschäftigten, Höhe des 
Umsatzes und Kapitaleinsatz
- Fertigungsart
z. B. Serienfertigung als industrielle Herstellung

Da dürfte die Abgrenzung nicht ganz so leicht sein, schon gar nicht in 
Richtung Industrie ;-)

> Entweder du machst es oder du lässt es.

Oder ich informiere mich vorher. Findest du das nicht die geschicktere 
Variante?

> Schau mal ob du die Rechnung
> nicht aus dem nahen Ausland kommen lassen kannst.

Nachdem die Wirkungsstätte, mein Wohnsitz und die Postanschrift für 
Kunden in DE ist, sehe ich da wenig Chancen.

Michael S. schrieb:
> Die Ideen die Appel..

Leute, bitte hier kein Applestreit. Ich denke, da sind im Internet, auch 
hier, schon genügend Möglichkeiten dazu geboten ;-)

von Michael_ (Gast)


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Werde doch mal praktisch. Wenn du weiter so die Theorie wälzt, bist du 
in Rente.
Du willst doch kein Gewerbe anmelden oder eine Fa. gründen.
Du willst einen Nebenerwerb, und mußt dazu auf deiner Kommune ein 
kleines Formular ausfüllen.
Da wirst du erstaunt sein, wie wenig das ist. Das Finanzamt wird auf 
dich zukommen. Sonst niemand.
Und geh mal auf einen Existenzgründerlehrgang. Das nützt dir auch in 
deinem Grundberuf.

von Mine Fields (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Du willst doch kein Gewerbe anmelden oder eine Fa. gründen.
> Du willst einen Nebenerwerb, und mußt dazu auf deiner Kommune ein
> kleines Formular ausfüllen.

Und was steht auf dem Formular? Richtig: "Gewerbeanmeldung".

von Michael S. (technicans)


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Johannes schrieb:
> Da dürfte die Abgrenzung nicht ganz so leicht sein, schon gar nicht in
> Richtung Industrie ;-)

Die ganzen von dir gelisteten Kriterien deuten aber
auf die Herstellung von Geräten und Systemen hin.
Wolltest du nicht einen Kundendienst aufmachen?
Da würden dann Welten zwischen liegen.

Beste Lösung ist, erst mal so einen Exitensgründungskurs
bei der IHK zu absolvieren und dann zu sehen was noch
klärungsbedürftig ist.

Michael_ schrieb:
> Das Finanzamt wird auf dich zukommen.
Da wird dann der Kurs gute Dienste leisten weil man
dann die Ertragsvorrausschau besser angeben kann,
gerade am Anfang.

von Johannes (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Werde doch mal praktisch. Wenn du weiter so die Theorie wälzt, bist du
> in Rente.

Ja, ich kläre vorher ab, was die rechtlichen Rahmenbedingungen sind und 
spaziere bei so etwas nicht völlig naiv in den Tag hinein. Du kaufst dir 
doch auch nicht einfach ein Auto und fährst damit rum - sondern 
informierst dich erst mal, was du dafür vorher machen musst. 
Führerschein, Anmeldung, TÜV, usw. Vermutlich musst du dich da nicht 
informieren, weil man damit mehr zu tun hat. Ich habe mich jedoch bisher 
nicht mit dem Thema auseinandergesetzt, in meinem näheren Verwandten-, 
Freundes- und Bekanntenkreis auch niemand.

> Du willst doch kein Gewerbe anmelden

Doch, genau das will ich. Lies noch mal den Titel und den ersten Beitrag 
;-)

> Du willst einen Nebenerwerb, und mußt dazu auf deiner Kommune ein
> kleines Formular ausfüllen.

Wie Mine Fields richtig festgestellt hat eine "Gewerbeanmeldung".

> Da wirst du erstaunt sein, wie wenig das ist.

Das Formular bereitet mir keinerlei Sorgen.

> Das Finanzamt wird auf dich zukommen. Sonst niemand.

Woher nimmst du dieses Wissen? Mein Steuerberater sagt da etwas anderes, 
ebenso wie die Informationen, die ich im Netz gefunden habe.

> Und geh mal auf einen Existenzgründerlehrgang. Das nützt dir auch in
> deinem Grundberuf.

Ich muss weder wissen wie man eine genaue Bilanz erstellt wird, wie man 
Umsatzsteuer abrechnet, wie man an Förderungen kommt, worauf man bei 
Einstellungen achten muss oder sonst etwas. Alles was ich will ist einen 
kleinen Nebenverdienst sauber und legal hinzubekommen, ohne dass ich 
mich später mit Behörden oder Gerichten rumärgern muss. Darum versuche 
ich das im Vorfeld abzuklären.

von Max (Gast)


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Ich hatte (1993) eine ähnliche Situation. Meine erste blauäugige 
Gewerbeanmeldung habe ich nach einer Strafandrohung durch die 
Handwerkskammer wieder zurückgezogen.
Mit der HWK war nicht zu reden. Anschlißend habe ich mich dann mit der 
IHK unterhalten und wir haben eine Lösung gefunden das ich nicht bei der 
Handwerkskammer sondern bei der IHK eingestuft werde. Hier gibt es bei 
der Wortwahl einige kleine Rafinessen

Vor einigen Jahren habe ich dann das Gewerbe zur GmbH umgewandelt und 
hatte wieder die gleichen Probleme. Ich habe keinen HWK-Meister, aber 
sowohl Techniker als auch den Betriebswirt abgeschlossen. HWK 
interessiert das nicht. Die IHK war wieder "hilfsbereit"

Ich würde einmal mit der IHK in deiner Nähe ein persönliches Gespräch 
führen. Vielleicht können Sie dir weiterhelfen.

Grüße aus Bayern
Max

PS: Als die HWK gehört hatte, dass ich eine Vereinbarung mit der IHK 
getroffen hatte, haben sie diese auch akzeptiert.

von Michael S. (technicans)


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Johannes schrieb:
> ohne dass ich
> mich später mit Behörden oder Gerichten rumärgern muss.

Das kannste sowieso nie ganz ausschließen, höchstens das Risiko
minimieren.

von Michael_ (Gast)


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Na, was denn nu?
>Equipment ist auch vorhanden. Natürlich nur als Kleingewerbe/
>Nebenerwerb um unter den Freibeträgen für Krankenkasse und Kindergeld zu
Du willst doch NEBENERWERB? Oder wie?
Da kriegst du keine Förderung. Einen Businessplan kannst du machen, aber 
du brauchst das niemanden vorlegen. Und studieren willst du auch.
Geh zu einem Existenzgründerlehrgang, er muß aber nicht von der IHK 
sein.

von _Gastritis (Gast)


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> Ich muss weder wissen wie man eine genaue Bilanz erstellt wird, wie man
> Umsatzsteuer abrechnet,

Es ist zwar als Kleinunternehmer möglich, Rechnungen ohne Ust zu 
schreiben (ausdrücklich auf die Rechnung schreiben), das ist allerdings 
unwesentlicher Mehraufwand, gemessen an all dem anderen Bribamborium, 
das man am Hals hat.
Bei Ersatzteil/ Werkzeugeinkauf bleibt man auf der Ust sitzen. Wo bleibt 
da die Rendite ?  Eine Rechnung, in der keine Ust ausgewiesen wird, 
sieht auch direkt nach Klein- Einzelkämpfer aus- mal sehen, ob er sich 
nen Anwalt leisten kann, wenn Kunde nicht zahlt.

Wer die Behörden weckt, darf sich nicht wundern, wenn er Ärger hat.
Die HWK wird von ihren Mitgliedern u.U dafür bezahlt, daß sie ihnen 
Konkurrenz vom Leib hält. Mit der HWK gehts aber erst los....

Ich würde mir einen bestehenden Betrieb suchen und dort als freier 
Mitarbeiter tätig werden.  Und wenns unbedingt auf Rg Basis sein soll, 
dann Rechnungen ala: Gerät geölt, entstaubt und gereinigt.

Anm: Als selbständiger Einzelkämpfer arbeitet man selbst und das 
ständig.
(Die Vereinzelung ist politisch gewollt.. jeder gegen jeden -> Endzeit)

von Johannes (Gast)


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Max schrieb:
> ...

Danke für deine Schilderung. Am Telefon hatte man mich nur an die HWK 
verwiesen. Aber vielleicht geht ja wirklich irgend ein Deal bei einem 
persönlichen Treffen, immerhin lohnt sich das ja für >

> Grüße aus Bayern
> Max

Grüße zurück aus Bayern ;-)

Michael S. schrieb:
> höchstens das Risiko minimieren.

Dann zumindest das.

Michael_ schrieb:
> Na, was denn nu?
>>Equipment ist auch vorhanden. Natürlich nur als Kleingewerbe/
>>Nebenerwerb um unter den Freibeträgen für Krankenkasse und Kindergeld zu
> Du willst doch NEBENERWERB? Oder wie?
> Da kriegst du keine Förderung.

Ist mir bewusst. Ich wollte damit andeuten, dass die meisten Module 
eines solchen Lehrgangs für mich nicht wirklich rentabel sind. Wenn ich 
mir das 
http://www.ihk-suhl.de/www/ihkst/navi-main/starthilfeunternehmensfoerderung/unternehmensgruendun/veranstaltungen-seminare/existenzgruenderlehrgang/ 
durchlese, ist der einzige Punkt, der mich betrifft (und den ich nicht 
schon abgeklärt habe) der:

-Rechtsgrundlagen der Existenzgründung

Und ob der Lehrgang sich genau an meinen speziellen Fall wendet, halte 
ich auch für fraglich. Also versuche ich den Punkt einzeln abzuklären 
;-)

von Klaus D. (kolisson)


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Hallo Johannes,
mit Sicherheit kann ich dir nichts sagen, da meine Kenntnisse aus 
Düsseldorf
bereits 15 Jahre alt sind. Gelernt habe ich nur Radio-Fernseh 
Techniker.
Ich war also Geselle, als ich dann von meinen späteren Arbeitgebern
in der Industrieelektronik als Ingenieur verkauft wurde.
Ich hatte also lange Zeit nicht nur das Ansehen und das Geld sondern
auch den Titel.
Als ich dann dort aufgehört hatte wurde mir klar, dass ich eigentlich
nichts darf ohne Meisterbrief. (das war damals noch krasser)
Ich habe dann mal die IHK zum Existenzgründerseminar besucht und ein
paar Gespräche geführt. Das war prima.
Dabei kam heraus, dass ich ein Gewerbe anmelden konnte, ohne dass
die Handwerkskammer die Verfolgung aufnimmt.

Der Trick ist, ein Gewerbe auf "Vertrieb und Service" zu etablieren.
Beim Gewerbeamt könnte beim Wort "Service" eine Fragestellung 
auftauchen.
Dieser muss man dann bei weiterer Nachfrage mit dem zweiten Trick
entgegentreten.

Erlaubt sind nämlich: "Service und Prüfarbeiten an Dingen, die man
als Händler verkauft hat".
Das muss man den anderen (Gewerbeamt z.B. ) dann eben nur glaubhaft
erklären.

Die IHK ist eigentlich schon ein Goldschatz, da diese nicht mit der 
Handwerkskammer kooperiert.

Good Luck

Klaus

von Michael S. (technicans)


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Klaus De lisson schrieb:
> Der Trick ist, ein Gewerbe auf "Vertrieb und Service" zu etablieren.
> Beim Gewerbeamt könnte beim Wort "Service" eine Fragestellung
> auftauchen.
> Dieser muss man dann bei weiterer Nachfrage mit dem zweiten Trick
> entgegentreten.
>
> Erlaubt sind nämlich: "Service und Prüfarbeiten an Dingen, die man
> als Händler verkauft hat".
> Das muss man den anderen (Gewerbeamt z.B. ) dann eben nur glaubhaft
> erklären.

Hat nur den Schönheitsfehler, das du Anrufern, die wissen wollen,
ob du für die eine bestimmte Arbeit machen könntest, dich schnell
in eine ungünstige Lage bringst, wenn sich dann herausstellt das
es ein vorgetäuschter Anruf eines HWK-Detektivs war und der das
dann vor Gericht bezeugt. Also da muss man dann schon sehr kreativ
sein, um da nicht auf die Fresse zu fallen und das wird dem Geschäft
ganz enorm schaden wenn man dem Kunden nicht klipp und klar sagt,
was man für den Kunden macht. Das würde nur gehen wenn man den
Kunden persönlich kennt und selbst dann können die wegen
Unzufriedenheit Stress machen. Mit Lügen kommt man da nicht weit.

von Michael_ (Gast)


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>Ist mir bewusst. Ich wollte damit andeuten, dass die meisten Module
>eines solchen Lehrgangs für mich nicht wirklich rentabel sind. Wenn ich
>mir das
Wenn dir schon alles klar ist, warum fragst du dann? Wenn du demnächst 
studierst, wird das sowieso mit abgehandelt. Und hoffentlich hast du 
dann auch noch Zeit für unternehmerisches Handeln.
Ich habe so einen Gründerlehrgang 3x gemacht.

von Michael S. (technicans)


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Witziger Weise hab ich heute in der Jobbörse eine offene Stelle
gesehen, wo für einen Elektrotechniker 1000Euro brutto /Monat in
Vollzeit geboten wird. Scheint in der Branche wohl nicht viel
zu verdienen zu sein. Das sollte man auch berücksichtigen wenn
man da Ambitionen hat.

von werner N. (werner57)


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Hallo zusammen,

so ein Austausch von Gedanken und Meinungen ist eigentlich immer eine 
gute Sache. Als ehemaliger Unternehmensberater bin ich aber entsetzt 
darüber, dass möglichen Existenzgründern dazu geraten wird, schon bei 
einer Gewerbeanmeldung falsche Angaben zu machen.

Wer so etwas macht, wird mit seiner Firma auch keinen Erfolg haben. Im 
Gegenteil, es wird eine menge Schwierigkeiten geben.

Grundsätzlich geht es ja für viele Existenzgründer darum, was man ohne 
Meisterbrief darf, - und was nicht.

Fakt ist, dass man nach deutschem Recht und Gesetz fast alles ohne 
Meisterbrief anbieten darf. Man muss es nur richtig machen.
Man braucht in Deutschland keinen Meisterbrief um vollhandwerkliche 
Arbeiten anbieten zu dürfen !

Warum sollte man also etwa bei einer Gewerbeanmeldung falsche Angaben 
machen, wenn es auch ganz legal geht ?

Was muss ein angehender Unternehmer tun, der ohne Meisterbrief tätig 
werden will:
a)  Er muss selbst recherchieren. Das ist oftmals aber zu langwierig, 
weil man sich über Wochen in die Gesetzesmaterie einarbeiten müsste.
b)   Er sucht Anbieter, die diese Arbeit abnehmen. Da gibt es dann 
natürlich viele Angebote. Auch viel Mist.
c)  Aber es gibt auch Anbieter, die bereits Tausende von Unternehmern 
ohne Meisterbrief in eine sichere Existenz verholfen haben. Und das 
schon für 10 Euro ! Geht doch mal unverbindlich auf: 
www.ohnemeisterbrief.de

Umsehen kostet nichts.

Also, wenn ihr ohne Meisterbrief eine sichere Existenz gründen wollt, 
recherchiert entweder gut oder informiert euch mal bei 
www.ohnemeisterbrief.de

Stellt euer Unternehmen auf jeden Fall auf rechtssichere Füße, sonst 
wird es nichts.

So, bevor nun schlaue Sprüche kommen, wie etwa: der will ja nur CD – 
Programme verkaufen.

Ich muss nichts mehr verkaufen ! Mein Arbeitsleben ist auf Grund von 
Alter und Krankheit gelaufen. Aber ja, ich habe über viele Jahre an 
solchen Programmen mitgearbeitet und Tausende von angehenden 
Unternehmern in legale Existenzen verholfen.

Wenn mein Beitrag hilft, dass einige angehende Unternehmer, die ohne 
Meisterbrief tätig werden wollen in legale Existenzen kommen, dann habe 
ich mein Ziel erreicht.

Mit besten Grüßen.

von Michael S. (technicans)


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werner Noczenski schrieb:
> So, bevor nun schlaue Sprüche kommen, wie etwa: der will ja nur CD –
> Programme verkaufen.

Dieser Eindruck könnte einem schon kommen. Die Forum-Administration
ist auch immer hell auf begeistert wenn jemand hier Beiträge mit
Kommerz verbindet. Die Folge ist dann in aller Regel eine Löschung.
Ich glaube nicht das das was auf den CDs zu finden ist, juristisch
der Weisheit letzter Schluss ist. Da wird dann trotzdem jeder der
einen Betrieb ohne Meisterbrief gründet VOR GERICHT alleine da stehen,
wenn es eng wird, wohl gemeinte Vorschläge und Meinungen hin oder her.
Wenn IHK und HWK so übel sind, dann haben die auch eine gut gefüllte
Portokasse womit sie jeden kapitalschwachen Exitensgründer durch die
Instanzen treiben können. Da kämpft dann jeder für sich allein
und da muss man kein Prophet sein um zu erkennen wer da eher aufgibt.
Da ist es schon besser sich mit dieser Machtinstanz zu arrangieren
und lieber sein Vorhaben mit denen abzuklären, finde ich.
Muss eben jeder für sich allein entscheiden.

von Dieter (Gast)


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Danke Werner für Deinen Beitrag ! Und gerade mal 9,95 für eine CD , die
sicher in die erfolgreiche Selbstständigkeit führt. Und über 10 000 hast 
Du schon geholfen - da hat so ziemlich jeder Selbstständige in D Deine 
Dienste wohl in Anspruch genommen. Spricht alles sehr für Dich und Deine 
CDs !

Grüße Dieter

von Michael S. (technicans)


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Dieter schrieb:
> Danke Werner für Deinen Beitrag ! Und gerade mal 9,95 für eine CD , die
> sicher in die erfolgreiche Selbstständigkeit führt. Und über 10 000 hast
> Du schon geholfen - da hat so ziemlich jeder Selbstständige in D Deine
> Dienste wohl in Anspruch genommen. Spricht alles sehr für Dich und Deine
> CDs !
>
> Grüße Dieter

Kauf doch erst mal so eine CD und schau ob das ganze auch das hält was
es verspricht. Die kostenlosen Sachen sind nur Sprücheklopperei und
Jammerei. Hat mich nicht sonderlich beeindruckt. Zumindest gibts
ja angeblich eine Geld-Zurück-Garantie, die ich aber auch mit Vorsicht
zur Kenntnis nehme, weil, wenn die CD gelesen wird, die Garantie
erlöschen könnte wie das andere CD-Anbieter ja auch machen.
Wenn da nicht mal etwas ausführlicher auf den CD-Inhalt eingegangen
wird(z.B. Inhaltsverzeichnis,Leseprobe) wie soll man sich denn
da zum Kauf entscheiden? Für mich klingt das nur nach einer Masche.
Die Bewertungen von ebay sind auch nicht ausreichend referenziert
und können von irgend einem Verkäufer kopiert worden sein.
Die Artikelnummern sind da schon lange nicht mehr gültig und
die Käufer bewerten da nur den Kauf und die Abwicklung und
nicht den CD Inhalt. Also alles nur heiße Luft. Referenzen muss
man auch auf Glaubwürdigkeit prüfen könnten, was hier aber
nicht möglich scheint. Also wenn man das ganze glauben soll muss
da erst mal mehr Info auf den Tisch, am besten belastbare Kritiken.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Kauf doch erst mal so eine CD und schau ob das ganze auch das hält was
> es verspricht. Die kostenlosen Sachen sind nur Sprücheklopperei und
> Jammerei. Hat mich nicht sonderlich beeindruckt.

Ich würde die CD auch nicht kaufen, denn es gibt eine klare Regelung. In 
der Handwerksordnung sind die Tätigkeiten mit/ohne Meister definiert.
In Zweifelsfalle gilt das als gesetzliche Grundlage.
Mehr lässt sich leider dazu nicht sagen.
Also Gewerbe als "Reparatur von Spielzeugen aller Art" anmelden, das 
trifft doch Sache haarscharf - oder etwa nicht?

von Michael S. (technicans)


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Bürovorsteher schrieb:
> In Zweifelsfalle gilt das als gesetzliche Grundlage.

Na ja, im Zweifel wird ein Gericht nicht automatisch der HWK als
Streitgegner nicht auch noch die alleinige Fachkompetenz zusprechen.
Da wird dann schon mal ein unabhängiges Rechtsgutachten hinzugezogen
werden, würde ich mal sagen.

von Bürovorsteher (Gast)


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Immerhin ist die HWK eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes, da wird 
dir eine Fatwa auch nicht viel nützen. Außerdem zu teuer.
Mit Spitzfindigkeiten wirst du die bisherige Rechtspraxis nicht 
aushebeln können.

von Michael S. (technicans)


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Bürovorsteher schrieb:
> Mit Spitzfindigkeiten wirst du die bisherige Rechtspraxis nicht
> aushebeln können.

Kann man schon, aber
nur ein reines Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen.

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