Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik [Elektroinstallation] Lichtschalter PEN


von Michael (Gast)


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Hallo,

ich war heute bei meiner Schwester. Sie ist in eine Altbau-Wohnung 
gezogen. Ich sollte ein paar Lampen anschließen.
In der Wohnung wird klassisch genullt, sprich es kommen zwei Leiter aus 
der Decke.

Also, Lichtschalter aus, Sicherung raus, Messgerät zwischen beide 
Leitungen gehalten -> ~0V. So, da ich ja keinen vernünftigen Massebezug 
habe -> einfach testweise mal nen Phasenprüfer rangehalten -> aha, 
leuchtet an beiden Leitern...... -> Glühbirne rausgedreht, nur noch 
einmal ein leuchten (ist ja auch klar, der Phasenprüfer bekommt seine 
Spannung über die Birne). Anschließend habe ich um herauszufinden, ob 
mein "Lügenstift" vllt. nur lügt einfach mal mit dem Messgerät zwischen 
Leiter von der Lampe und Schutzkontakt einer Steckdose gehoben -> 
230V!!!
Die Steckdosen hab ich anschließend geprüft, scheinen in Ordnung zu 
sein.

Also muss der kombinierte Neutral/Schutzleiter mittels 
Schalter/Sicherung geschaltet werden. Sowas ist doch fahrlässig, oder?
Wenn das Licht ausgeschaltet ist, liegen am Gehäuse doch 230V!? Je nach 
Leuchtmittel ist das doch lebensgefährlich!

Also mal in der Toilette nachgeschaut, wies da gemacht wurde. Dort war 
bereits eine Lampe vorhanden. Innen ist ein kleines Metallblech, sollte 
doch eigentlich geerdet sein. Phasenprüfer leuchtet -> In dem Fall macht 
er seiner Bezeichnung "Lügenstift" aller ehre (hab ich wie oben 
nachgemessen) -> Phantomspannung. Lampe aufgemacht... Schutzleiter 
abgezwickt!... na toll...




Kann man eigentlich seinen Mieter dazu auffordern dies von einem 
professionellen Elektrobetrieb machen zu lassen? Nicht dass da wieder 
die selben elektrisch "hochqualifizierten" Bastler aus dem Kollegenkreis 
des Mieters kommen, um dies zu richten...


Gruß
Michael

von Michael H. (michael_h45)


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[ ] Du hast verstanden, warum ein Phasenprüfer Lügenstift genannt wird.
[X] Du hast danach mit einer noch viel unpassenderen Methode Spannung 
geprüft.

von Michael (Gast)


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[ ]Du hast deine Aussagen begründet

;)

von Stephan H. (stephan2807)


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Installationen immer nur mit sinnvoller Last prüfen. Ansonsten misst man 
nur Mist.

230V an der abgeschalteten Lampe bei 232V an der Steckdose 
(Multimetermessung) ist eine ordentliche kapazitive Kopplung aber vmtl. 
i.O.
Mit nem 100k-Widerstand (2W) parallel kommt so langsam eine ordenliche 
Messung raus. Die Spannung müsste dann deutlich zusammenbrechen, wenn 
nicht ist wirklich Saft drauf.

Der Lichtschalter sollte sinnvollerweise die Phase trennen. Was unter 
welchen Voraussetzungen zulässig istweiß ich leider nicht.

von Michael (Gast)


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Ursprünglich war ja ne Last dran: Die Glühbirne (60W) dürfte ja wohl 
reichen...
Mit dem Phasenprüfer, wurde mir ja (wie bereits geschrieben) beides mal 
eine Spannung angezeigt. Ob ich in dem Zustand mit dem Messgerät 
gemessen hatte, weiß ich gerade leider nicht mehr.

von Michael (Gast)


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Mir ist gerade noch eingefallen, dass ich an der Ader, an der ich keine 
230V (gegen Schutzkontakt) gemessen hatte rund 25V drauf waren. Das 
stell ich mir unter kapazitive Kopplung vor...

von Stephan W. (stipo)


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Stephan Hochberger schrieb:
> Der Lichtschalter sollte sinnvollerweise die Phase trennen. Was unter
>
> welchen Voraussetzungen zulässig istweiß ich leider nicht.
Es ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt den Neutralleiter zu schalten.


Allgemein scheint mir da die Anlage sehr Marode zu sein.
Ich würde da einfach mal mit dem Vermieter drüber reden, das er einen 
E-Check machen lässt, oder aber die Anlage saniert.
Grundlegend ist der Vermieter dazu verpflichtet.
Informiere dich mal über E-Check im Internet.

von M. K. (sylaina)


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Stephan W. schrieb:
> Es ist zu keinem Zeitpunkt erlaubt den Neutralleiter zu schalten.

Nach aktuellen Vorschriften, früher wars erlaubt (vgl. 
3-Leiter-Schaltung bei Beleuchtungen) und bei Elektroinstallationen 
gibts ja immer sowas wie Bestandsschutz ;)
Der ECheck ist aber sicher nicht verkehrt.

von citb (Gast)


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Michael schrieb:
> Kann man eigentlich seinen Mieter dazu auffordern dies

Nein. Oder besser gesagt: Auffordern ja, aber warum sollte der das 
machen?

citb

von Martin V. (oldmax)


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Hi
Ich weiß, das sehr wenige gleich einen Elektriker anrufen, um ein paar 
Lampen aufzuhängen, aber es ist erstaunlich, mit wie wenig Wissen ihr an 
die Installation einer Elektroanlage heran geht. Es scheint völliger 
Blödsinn zu sein, das viele Elektroufälle tödlich ausgehen. Leute, wenn 
noch nicht mal die Ergebnisse eines Meßgerätes zugeordnet werden können 
und von "Phantomspannung" geschwafelt wird, dann laßt doch die Finger 
von die Dinger. Auch scheint das Minimalwissen über einen Stromkeis zu 
fehlen. Zumindest leite ich dies von den diversen Aussagen ab.  Es ist 
nicht nur euer Leben, was da auf dem Spiel steht und so schmerzlich es 
ist 50 oder 100 E einem Elektriker zu geben, da ist aber von auszugehen, 
das er seinen Job versteht und weiß, was er macht.
Gruß oldmax

von Michael (Gast)


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Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

@Stephan W.:
Ja, mir erscheint die Installation auch ziemlich Marode. Aber ich denke 
nicht, dass der Vermieter meiner Schwester die Anlage unbedingt 
fachgerecht (!) instandsetzen/prüfen lassen will. Aber vllt. kann man 
ihn ja Überreden, weil er ja die Anlage zu verantworten hat. Und vor 
allem, weiß er darüber Bescheid, dass da was ned stimmen kann. Zitat vom 
Vermieter, als er den Dimmer mit ausgeschalteter Sicherung ausgewechselt 
hat: "oh, da ist ja noch Spannung drauf...". Anschließend wurde die 
Hauptsicherung beim Stromzähler abgeschaltet... -> anscheinend keine 
Spannung mehr da.


@citb:
Vllt. weil es für ihn teuer wird, wenn Schaden entsteht?


@Martin Vogel:
Hmm ja, du hast recht... ich bin kein Elektriker... sondern "nur" 
Elektroniker... hab sonst ja fast nur mit Schaltschränken zu tun......
Mag sein, dass ich mir hier teilweise etwas unverständlich ausgedrückt 
hatte, aber ich kann dich beruhigen "Minimalwissen über einen Stromkeis" 
ist vorhanden...

Wie sollte denn deiner Meinung nach eine sichere Messung bei einer 
klassischen Nullung durchgeführt werden (wenn man davon ausgehen muss, 
dass der PEN geschaltet wird)? Bei nem Schutzleitersystem ists ja 
einfach... unter Spannung PE<->L1 PE<->N L1<->N, dann bei 
ausgeschalteter Sicherung nochmals das selbe...
Bei ner klassichen Nullung gibts ja kein seperaten PE, das Potential, wo 
mich ja eigentlich am Meisten interessiert, da ich ja quasi auf dem 
Potential bin. Da kann ich ja fast nur ne Steckdose zur hilfe nehmen, an 
der ich weiß, dass der Schutzkontakt wirklich auf (bzw. nahe (wegen 
PEN)) Erdpotential liegt.

Gruß
Michael

von Shortie (Gast)


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Michael schrieb:
> Also muss der kombinierte Neutral/Schutzleiter mittels
> Schalter/Sicherung geschaltet werden. Sowas ist doch fahrlässig, oder?

Ja und verboten nach DIN VDE 0100. Nennt sich übrigens Hamburger 
Schaltung wenn es eine Wechselschaltung ist.

von MalZeit (Gast)


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Shortie schrieb:
> Ja und verboten nach DIN VDE 0100. Nennt sich übrigens Hamburger
> Schaltung wenn es eine Wechselschaltung ist.

Ich bin zwar keine Elektriker, doch würde ich das als vermurkste 
Hamburger-Schaltung bezeichnen. Der Schutzleiter/PEN-Leiter für die 
Gehäuseerdung muss mindestens separat geführt werden, also ungeschalten.

Die Elektrik würde ich mir mal genauer anschauen, klingt ja 
Lebensgefährlich.

von Micha 3.0 (Gast)


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Jup, eine Hamburger Schaltung. War zur Bauzeit diese Hauses Standart. 
Gab allerdings zu viele Tote. Deswegen verboten.

von Sven (Gast)


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Wir sind auch in einen Altbau gezogen, hier genau das selbe.Ein 
Elektriker wird
an solchen Verdrahtungen nicht die Hände schmutzig machen. Teilweise 
waren lediglich 2 Adrige Leitungen im Putz verlegt. Die neuinstallation 
mit Potentialausgleich und neue Leitungsverlegung hat 4000 Euro 
gekostet, aber ich weiss das es jetzt korrekt ist.

von Michael (Gast)


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Hmm, dass es eine Hamburger Schaltung ist, glaube ich eigentlich nicht, 
da  1. dann ja nie eine metallische Lampe angeschlossen worden sein 
kann, ohne um sein Leben zu fürchten müssen... und 2., da soweit ich 
weiß in einem Raum wo ich gemessen habe nur ein Lichtschalter vorhanden 
war. Außerdem besteht das Phänomen ja auch bei ausgeschalteter Sicherung 
aus dem Sicherungskasten (nur bei ausgeschalteter Hauptsicherung am 
Zähler anscheinend stromlos)...
Werds aber beim nächsten mal trozdem noch nachprüfen/nachschauen, das 
mit der Hamburgerschaltung.

@Sven: Da könntest du Recht haben, dass ein Elektriker da nicht viel 
machen wird, außer Neuinstallation. Für so nen alten Pfusch würde ich 
auch ned meine Hand ins Feuer legen. Ist ja aber leider dem Vermieter 
seine Sache, wie er die Sache anpackt...

von ich (Gast)


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Ich sag es immer wieder:
http://www.labelident.com/Warnzeichen/Rechteckige-Warnzeichen/Vorsicht-Rueckspannung::3179.html

Will sagen: Wenn im selben Stromkreis ein anderer Verbraucher 
eingeschaltet ist, kann man sich selbst parallel zu dessen Neutralleiter 
schalten und erden... einfach nur die Lampe auszuschalten ist also immer 
äußerst fahrlässig!
(O-Ton eines bekannten E-Ing in seinem nagelneuen Haus: "Jetzt hat es 
mir beim Lampen aufhängen zweimal eine auf dem Null gewischt!?!")

von Johannes R. (johannes_r29)


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Michael schrieb:
> Kann man eigentlich seinen Mieter dazu auffordern dies von einem
> professionellen Elektrobetrieb machen zu lassen? Nicht dass da wieder
> die selben elektrisch "hochqualifizierten" Bastler aus dem Kollegenkreis
> des Mieters kommen, um dies zu richten...

Die Elektroinstallation ist Sache des Vermieters, nicht des Mieters. 
Elektroinstallation gehört klar zum Haus. Wenn der Mieter natürlich 
durch die Leitung ne Spax jagt ist das etwas anderes.

Du kannst somit froh sein dass dein Mieter da nicht reklamiert. ;)

MFG Johannes

von Michael (Gast)


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@Johannes R.:
Wie mir gerade aufgefallen ist, hab ich da ziemlichen Mist 
geschrieben... sollte Vermieter heißen... :')
Also meine Schwester ist Mieterin und der Vermieter ist jemand anderes.

@ich:
Zum Zeitpunkt wo ich da war, war glaub in der ganzen Wohnung lediglich 
der Router und das Telefon an. Der Rest war ausgeschaltet, bzw. durch ne 
schaltbare Steckdosenleiste getrennt.
Ich denke kaum, dass das für so einen Spannungsfall zwischen reeller 
Erde und Neutralleiter reicht. :-)

von Johannes R. (johannes_r29)


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Dann würde ich mal beim Mieter anklopfen. Das ist sein Problem, da sein 
Haus. ;)

MFG Johannes

von Michael (Gast)


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Da hast du nicht unrecht. ;)
Fakt ist, dass da etwas gemacht werden sollte.

Gruß
Michael

von Timm T. (Gast)


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Michael schrieb:
> durch ne
> schaltbare Steckdosenleiste getrennt

Bitte? Nur mal so zu Info: Nicht alle schaltbaren SteDo-Leisten schalten 
zweipolig ab. Und nur weil die Lampe nicht mehr leuchtet, kann da nicht 
noch Spannung anliegen.

von Michael (Gast)


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...bitte einzelne Wörter nicht aus dem Zusammenhang reisen... :(


Die Steckdosenleiste hat doch gar nix direkt mit der Lampe zu tun... es 
ging darum, dass unter Last u.U. N!=Erde ist. Wenn ich den Verbraucher 
per Steckdosenleiste ausschalte, ist er keine Last mehr...

von gaast (Gast)


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Timm Thaler schrieb:
> Nicht alle schaltbaren SteDo-Leisten schalten
> zweipolig ab

Das wird wohl kaum erlaubt sein, schließlich muss sichergestellt sein, 
dass im ausgeschaltenen Zustand keine gefährlichen Spannungen anliegen, 
weshalb Geräte mit beweglicher Anschlussleitung idR zweipolig geschalten 
werden müssen. Vor allem stellt sich aber die Frage, was das mit 
irgendwelchen mysteriösen Spannungen am Neutralleiter zu tun haben soll.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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gaast schrieb:
>> Nicht alle schaltbaren SteDo-Leisten schalten
>> zweipolig ab
>
> Das wird wohl kaum erlaubt sein,

Scheint es doch zu sein, jedenfalls gibt es aktuell verkaufte 
geschaltete Steckdosenleisten, auf denen explizit draufsteht, daß der 
Schalter keine allpolige Netztrennung vornimmt.

von Roland (Gast)


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Da hier das Wort "Steckdosenleiste" gefallen ist, möchte ich von einem 
schockierenden Erlebnis Erzählen:

Eines Tages kam der Betriebselektriker in unser Büro um die jährliche 
Prüfung der Elektrogeräte vorzunehmen. Dabei fiel ihm auf, dass eine 
schaltbare Steckdosenleiste bloß eine 1 mm² Anschlussleitung hatte. Er 
hat sie dann aus dem Verkehr gezogen, da die Steckdosen mit 16 A 
abgesichert sind und dafür mindestens 1.5 mm² notwendig wäre. Ich ging 
vorher eigentlich immer ganz naiv davon aus, dass es im Handel gar keine 
Steckdosenleisten mit Zuleitungen unter 1.5 mm² gäbe.

Trotz dieses Konstruktionsfehlers trug diese Steckdosenleiste VDE und 
TÜV GS Zeichen. Diese Zeichen sind also anders, als wie immer beworben, 
noch lange kein Garant für Sicherheit.

Seitdem schaue ich beim Einkauf von Steckdosenleisten etwas genauer auf 
die Technischen Parameter der Steckdosenleiste.

von Maulwurf (Gast)


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Bei der Hamburger Schaltung gibt es keinen PEN
Entweder ist der Schutzleiter getrennt geführt oder es ist einen Leuchte 
mit Schutzisolierung zu montieren, da dieser nicht vorhanden ist.

Gruss Bernd

von Martin V. (oldmax)


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Hi
Also sorry, ich will hier keinem auf die Füße treten und klar, ein 
Elektroniker kennt den Stromkreis.... allerdings wird hier eine 
Installation mit ich sag mal nicht gerade fachmännischem Hintergrund 
beschrieben. Fakt ist, das die klassische Nullung schon zu meiner 
Lehrzeit beseitigt wurde und das war 1968. Es ist unvorstellbar, das es 
heute noch Wohnungen gibt, deren Installation immer noch aus dieser Zeit 
stammt. Zu den Meßmethoden.... auch wenn ein Schutzleiter fehlt, es 
liegen immer die Phase und der "Null" an, wobei, es eigentlich keinen 
"Null" gibt. Ist ja Wechselstrom....  ok, lassen wir diese Feinheit. Es 
dürfte ohne Probleme möglich sein, auch bei neu renovierten Räumen, 
einen Schalter auszubauen und die Schaltfunktion zu prüfen. Das der 
"Null" geschaltet ist, kann nur ein techn. Fehler sein. Allerdings ist 
die Meßmethode "Phasenprüfer" oder hochomiges Meßinstrument nicht grad 
geeignet. (Meßinstrument ist mal 'ne Annahme von mir) Und mal so 
nebenbei: die Hamburger Schaltung wurde gewählt, weil 1. eine 
Wechselschaltung vorlag und zweitens an jedem Schalter eine Steckdose 
sein sollte. Daher wurde der SChalter mit Phase und null versorgt und 
die Wurzel des SChalters ging auf eine Seite der Lampe. Somit lag 
entwerde 2* Phase oder 2* "Null" an bei "ausgeschalteter" Lampe. Es 
macht überhaupt keinen Sinn, bei einer Ausschaltung von einer Hamburger 
Schaltung zu sprechen. Ich vermute einfach mal kapazitive Überkopplung, 
die ein hochempfindliches Vielfachmeßinstrument erfasst. Von einem 
Phasenprüfer kennt man das ja.
Gruß oldmax

von Jobst M. (jobstens-de)


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Martin Vogel schrieb:
> Es ist unvorstellbar, das es
> heute noch Wohnungen gibt, deren Installation immer noch aus dieser Zeit
> stammt.

Unvorstellbar? Nein, das sind sehr viele! In meiner Wohnung ist das auch 
so. Aber es ist hier wenigstens ohne (weitere) Fehler.


Martin Vogel schrieb:
> wobei, es eigentlich keinen
> "Null" gibt. Ist ja Wechselstrom.

Null hat i.d.R. trotzdem ein Potenzial nahe Erde. Unabhängig davon, daß 
es Wechselspannung ist ...


Gruß

Jobst

von Thomas (kosmos)


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Ich nutze den sogenannten Lügenstift auch oft hatte noch nie Probleme 
damit das irgendwo eine Spannung drauf war die er nicht angezeigt hat. 
Es ist ja eher so rum das er durch Einkopplung eher zu oft etwas 
anzeigt.

Beim Elektrohandwerk kommt aber eh ein zweipoliges Messgerät zum Einsatz 
z.B. Duspol was mich wundert ist allerdings das Multimeter pauschal 
erlaubt sind, diese sind zwar zweipolig aber nicht alle haben eine 
gewisse Last um das Lügen zu unterbinden.

von Volker S. (volkerschulz)


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Michael schrieb:
> Ursprünglich war ja ne Last dran: Die Glühbirne (60W) dürfte ja wohl
> reichen...
> Mit dem Phasenprüfer, wurde mir ja (wie bereits geschrieben) beides mal
> eine Spannung angezeigt. Ob ich in dem Zustand mit dem Messgerät
> gemessen hatte, weiß ich gerade leider nicht mehr.

Das waere aber doch mal eine Massnahme gewesen! ;) Viele Multimeter 
haben fuer die zeitweise Belastung uebrigens einen "Low Imp"-Taster.


gaast schrieb:
> Timm Thaler schrieb:
>> Nicht alle schaltbaren SteDo-Leisten schalten
>> zweipolig ab
>
> Das wird wohl kaum erlaubt sein, schließlich muss sichergestellt sein,
> dass im ausgeschaltenen Zustand keine gefährlichen Spannungen anliegen,
> weshalb Geräte mit beweglicher Anschlussleitung idR zweipolig geschalten
> werden müssen. Vor allem stellt sich aber die Frage, was das mit
> irgendwelchen mysteriösen Spannungen am Neutralleiter zu tun haben soll.

Wo steht denn geschrieben dass innerhalb von Geraeten nach dem 
Abschalten keine Spannung anliegen darf? Timm hat recht: 99% der 
Steckdosenleisten schaltet einpolig ab. Das restliche 1% wirbt dann aber 
auch ganz gross mit der zweipoligen Abschaltung. Aehnliches gilt auch 
fuer alle anderen in einem Haushalt befindlichen Geraeten.


Roland schrieb:
> Da hier das Wort "Steckdosenleiste" gefallen ist, möchte ich von einem
> schockierenden Erlebnis Erzählen:
>
> Eines Tages kam der Betriebselektriker in unser Büro um die jährliche
> Prüfung der Elektrogeräte vorzunehmen. Dabei fiel ihm auf, dass eine
> schaltbare Steckdosenleiste bloß eine 1 mm² Anschlussleitung hatte. Er
> hat sie dann aus dem Verkehr gezogen, da die Steckdosen mit 16 A
> abgesichert sind und dafür mindestens 1.5 mm² notwendig wäre. Ich ging
> vorher eigentlich immer ganz naiv davon aus, dass es im Handel gar keine
> Steckdosenleisten mit Zuleitungen unter 1.5 mm² gäbe.
>
> Trotz dieses Konstruktionsfehlers trug diese Steckdosenleiste VDE und
> TÜV GS Zeichen. Diese Zeichen sind also anders, als wie immer beworben,
> noch lange kein Garant für Sicherheit.
>
> Seitdem schaue ich beim Einkauf von Steckdosenleisten etwas genauer auf
> die Technischen Parameter der Steckdosenleiste.

Schockierend finde ich dass Euer Elektriker die "ortsveraenderliche 
Steckdose", wie der geschulte VDE Pruefingenieur zu sagen pflegt, 
einfach mal aus dem Verkehr zieht. Vermutlich brauchte er zu Hause eine 
und wollte keine kaufen. Nur so ist fuer mich auch erklaerbar dass er 
den Leitungsquerschnitt von Steckdosenleisten prueft. ;)

Erst seit 2009 bekommen jene ortsveraenderlichen Steckdosen mit 1mm² 
generell kein VDE-(GS-)Zertifikat mehr, weil sich die Zuleitung bei 
Belastung von 20A(!) unzulaessig stark erhoeht (ich glaube max. 45K sind 
zugelassen).

Wenn also an der Leiste nicht gerade Waschtrockner oder aehnliche 
Grossverbraucher hingen, hat er wohl ein wenig ueberreagiert...

Volker

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