Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kunde will Rechnungen nach ca. 3 Jahren bezahlen und stellt Bedingungen


von Rainer S. (rsonline)


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Habe Anfang 2009 2 Rechnungen geschrieben, die ein Kunde (hat auch eine 
Firma) nicht gezahlt hat. Nach Einleitung eines gerichtlichen 
Mahnverfahrens behauptet er alle möglichen Sachen warum er das nicht 
zahlen will.

Vor kurzem dann rief er hier an, tat so als wenn nichts wäre und meinte 
er hätte ein Problem und ich sollte mir das mal ansehen. Auf die Frage 
nach den Rechnungen stellte er sich Dumm.

Da ich einen bereits vereinbarten Termin doch nicht wahrgenommen habe 
hat er nun per Mail die Zahlung der Rechnungen bestätigt, dies 
allerdings an der Bedingung geknüpft, dass sein Problem behoben wird 
(das macht der immer so, der versucht es bei jeder Gelegenheit und 
findet das wohl auch noch toll). Gleichzeitig meinte er jeglicher Streit 
liegt ihm fern, was ich mal als Satire auffasse.

Wie werden die Zinsen ausgerechnet bei Zahlungsverzug?
Kann ich die zusätzliche Arbeit (Besprechung mit dem Anwalt, Kosten des 
Mahnbescheids, usw...) auch noch geltend machen?

Ist es möglich in Zukunft jegliche Gewährleistung (Hard und Software) 
mit Hilfe eines Vertrags auszuschließen? Es handelt sich um einen 
Geschäftskunden.

von Denis (Gast)


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Gib das Deinem Anwalt und investiere nicht noch mehr Mühe in schlechtes 
Geld und nutze deine Zeit für gutes Geld.
Unter Vollkaufleuten kann man alles vereinbaren was nicht gegen Recht 
und Sitte verstößt, sprich man kann Gewährleistungen vertragstechnisch 
komplett ausschließen.

von Kleine rote Traktor (Gast)


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>Da ich einen bereits vereinbarten Termin doch nicht wahrgenommen habe
>hat er nun per Mail die Zahlung der Rechnungen bestätigt, dies
>allerdings an der Bedingung geknüpft, dass sein Problem behoben wird

Er will jetzt was von dir und stellt noch Bedingungen? Lass die alte 
Rechnung von ihm bezahlen, dann kommst du erst um sich das Problem 
anzusehen. Wenn du das angesehen hast, antworte ihm nicht sofort sondern 
lass ihn noch 2-3 Wochen warten. Mach ihm dann einen Kostenvoranschlag 
inkl. der Anwaltskosten (versteckt, versteht sich) und mach die 
Reparaturarbeiten, wenn er erst überwiesen hat.

Lass ihn spüren, wer der Chef ist. Wegen solchen Personen gehen 
monatlich hunderte Kleinunternehmer pleite....

von Rainer S. (rsonline)


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Denis schrieb:
> Gib das Deinem Anwalt und investiere nicht noch mehr Mühe in schlechtes
> Geld und nutze deine Zeit für gutes Geld.
> Unter Vollkaufleuten kann man alles vereinbaren was nicht gegen Recht
> und Sitte verstößt, sprich man kann Gewährleistungen vertragstechnisch
> komplett ausschließen.

Ich bin kein Vollkaufmann.
Anwalt kostet wieder Geld und Zeit.
Die Frage ist ob das dann mit Recht und Sitte vereinbar ist.
Ich dachte mir ich verkaufe ihm dann gebrauchte Sachen ohne 
Gewährleistung.
Ist es mit Recht und Sitte vereinbar, wenn bei der Software eine 
Gewährleistung vertraglich komplett ausgeschlossen wird?

Kleine rote Traktor schrieb:
>>Da ich einen bereits vereinbarten Termin doch nicht wahrgenommen habe
>>hat er nun per Mail die Zahlung der Rechnungen bestätigt, dies
>>allerdings an der Bedingung geknüpft, dass sein Problem behoben wird
>
> Er will jetzt was von dir und stellt noch Bedingungen?
Ja, er versucht das ständig.
Als er vor 2 Tagen in einem Telefonat bezüglich seines aktuellen 
Problems merkte, das er nicht weiterkommt meinte er zunächst er könne 
auch anders. Kurze Zeit später kam dann eine Mail, in der er mitteilte, 
dass er bereit ist die Rechnungen zu zahlen. Bei einer Klage habe ich 
jetzt größere Aussichten auf Erfolg.
> Lass die alte
> Rechnung von ihm bezahlen, dann kommst du erst um sich das Problem
> anzusehen. Wenn du das angesehen hast, antworte ihm nicht sofort sondern
> lass ihn noch 2-3 Wochen warten. Mach ihm dann einen Kostenvoranschlag
> inkl. der Anwaltskosten (versteckt, versteht sich) und mach die
> Reparaturarbeiten, wenn er erst überwiesen hat.
Ja so ähnlich wollte ich das auch machen. Oder noch eine Rechnung 
hinterher mit den Anwaltskosten, aber erst wenn er die alten bezahlt 
hat. Danach erst ist sein Problem an der Reihe.
> Lass ihn spüren, wer der Chef ist. Wegen solchen Personen gehen
> monatlich hunderte Kleinunternehmer pleite....
Eigentlich wollte ich ihm eine komplett neue Anlage verkaufen, da seine 
schon 10 Jahre alt ist und die Teile eigentlich nicht mehr supported 
werden.

Fälschlicherweise denke ich immer, dass er alles einhält, was er so 
mündlich von sich gibt, bzw. ich rechte nicht mit seiner Dreistigkeit, 
weil er keinen anderen Ansprechpartner für seine Anlage hat als mich.

von Hans (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Ich bin kein Vollkaufmann.
> Anwalt kostet wieder Geld und Zeit.

Rainer, wenn ich ein Mahnverfahren einleite, dann frage ich mich vorher, 
ob ich es bis zum Schluss durchziehe, und nur dann leite ich es auch 
ein.

Bis zum Schluss bedeutet - eidesstattliche Erklärung / privater 
Haftbefehl und alle Schritte werden in Hand eines Anwalts gelegt.

So wie du es handhabst, wirst du nur verarscht.

von MyName (Gast)


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Ab der zweiten Mahnung kannst Du sowieso Mahngebühren verlangen. Da Du 
schreibst, daß das gerichtliche Mahnverfahren bereits eingeleitet ist, 
muß Dein Kunde sebstverständlich auch alle anfallenden Anwalts- und 
Gerichtskosten tragen.

Und grundsätzlich kann ich Dir nur raten, mit diesem (und ähnlichen) 
Kunden keine weiteren Geschäfte zu machen, auch wenn er die alten 
Rechnungen noch bezahlen sollte. Gibt nur Ärger.

von Rainer S. (rsonline)


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Hans schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Ich bin kein Vollkaufmann.
>> Anwalt kostet wieder Geld und Zeit.
>
> Rainer, wenn ich ein Mahnverfahren einleite, dann frage ich mich vorher,
> ob ich es bis zum Schluss durchziehe, und nur dann leite ich es auch
> ein.

Das ist wieder eine andere Geschichte. Zum damaligen Anwalt besteht kein 
Vertrauensverhältnis mehr, weil er in einer anderen Sache einen Fehler, 
der mich eine Menge Geld gekostet hat gemacht hat. Das wird wohl noch 
rechtlich verfolgt werden. Gegen Anwälte - bzw. deren Versicherung ohne 
die die Anwälte nicht tätig werden dürfen - kann auch geklagt werden.

Geklagt werden kann ebenfalls noch mit einem neuen Anwalt gegen den 
besagten Kunden. So wie es aussieht wird er aber jetzt die Rechnungen 
wohl relativ schnell zahlen. Also warum soll ich das dann weiter 
verfolgen wenn er jetzt zahlt?

> Bis zum Schluss bedeutet - eidesstattliche Erklärung / privater
> Haftbefehl und alle Schritte werden in Hand eines Anwalts gelegt.
>
> So wie du es handhabst, wirst du nur verarscht.

Da ist was dran.

MyName schrieb:
> Und grundsätzlich kann ich Dir nur raten, mit diesem (und ähnlichen)
> Kunden keine weiteren Geschäfte zu machen, auch wenn er die alten
> Rechnungen noch bezahlen sollte. Gibt nur Ärger.

Auch wenn jegliche Haftung ausgeschlossen werden kann und er im voraus 
bezahlt?
Er hat keinen anderen Ansprechpartner für sein Problem.

von Peter (Gast)


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1) Verlange dass der Kunde die Rechnung bezahlt, inkl. Mahngebührn
2) Erst wenn das Geld auf Deinem Konto ist, Termin ausmachen und
   Problem anhöhren/angucken.
3) Offerte für neues Problem/Lösung machen (ev. Versteckte Anwaltskosten
   draufschlagen.)
4) Diesem Kunden nur noch gegen Vorauszahlung, bzw. Akonntozahlung von
   mindestens 50% irgens was liefern..

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,


Rainer S. schrieb:
> Ich bin kein Vollkaufmann.
> Anwalt kostet wieder Geld und Zeit.
> Die Frage ist ob das dann mit Recht und Sitte vereinbar ist.
> Ich dachte mir ich verkaufe ihm dann gebrauchte Sachen ohne
> Gewährleistung.
> Ist es mit Recht und Sitte vereinbar, wenn bei der Software eine
> Gewährleistung vertraglich komplett ausgeschlossen wird?

Wenn dein Gegenüber "Gewerblich" handelt -JA-. Nur Privatleuten 
gegenüber kannst du die Gewährleistung nicht verweigern. Aber der 
Ausschluss MUSS definitv explizit vereinbart sein.

Hans schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Ich bin kein Vollkaufmann.
>> Anwalt kostet wieder Geld und Zeit.
>
> Rainer, wenn ich ein Mahnverfahren einleite, dann frage ich mich vorher,
> ob ich es bis zum Schluss durchziehe, und nur dann leite ich es auch
> ein.
>
> Bis zum Schluss bedeutet - eidesstattliche Erklärung / privater
> Haftbefehl und alle Schritte werden in Hand eines Anwalts gelegt.
>
> So wie du es handhabst, wirst du nur verarscht.

Naja, es gibt auch noch gute Gründe für ein "Dazwischen"...
Die einleitung eines Gerichtlichen Mahnverfahrens in Eigenregie kostet 
etwas über 20Euro. Beauftrage ich einen Anwalt kostet mich das bis zu 
diesem Punkt meist so 100-200 Euro die ich in vorleistung gehen muss.

Widerspricht der Schuldner und ich ziehe das weiter durch muss ich für 
die Prozesskosten in Vorleistung gehen.

Widerspricht der Schuldner nicht oder wird dann Verurteilt, zahlt aber 
trotz Titel nicht muss ich den Gerichtsvollzieher im Vorraus bezahlen.

KAnn dieser dann beim Schuldner nichts eintreiben oder geht es gar in 
die (Privat)-Inolvenz bleibe ich auf allen Kosten Sitzen und habe nichts 
erreicht ausser dem schlechten Geld jede Menge gutes hinterhergeworfen.

Etwas besser sieht es aus wenn ich irgendwie Anknüpfungspunkte für ein 
Unrechtmäßiges HAndeln finde und die Forderung nicht zu hoch ist. Mit 
einer solchen illegalen GEschichte im Hintergrund ist der Verursacher 
bei einer Firma privat haftbar und kann als Privater auch nicht in 
Privatinsolvenz (Restschuldbefreiung) gehen solange DAS nicht geklärt 
ist, ich also meinen Widerstand dagegen einstelle - was ich natürlich 
erst nach begleichen meiner Forderung mache. Ein Forderungsausfall weil 
die Firma (oder der Private) einfach PEch hatte und den Bach runtergeht 
kann man hingegen nicht selten irgendwann wegen Insolvenz abschreiben.

Wenn ich einen Forderungsausfall habe (wie aktuell) veranlasse ich auf 
jeden Fall einen gerichtlichen MAhnbescheid. Den Aufzusetzen ist keine 
Kunst, mit etwas Erfahrung in 10Minuten gemacht, DAFÜR brauche ich 
keinen Anwalt. (Weiß ich aber das definitiv was zu holen ist und bin ich 
sauer macht es trotzdem der Anwalt! Habe ich überhaupt keine Last mit 
und kostet den Schuldner mehr)
Im besten Fall schüchtert es erst einmal ausreichend ein und der 
Schuldner zahlt. Im zweitbesten Fall habe ich kurze Zeit später einen 
Titel und kann in aller Ruhe die LAge sondieren. Vor einem Prozess oder 
der Zwangsvollstreckung aber wird noch einmal sondiert ob es sich 
lohnt...
Wenn ich der Meinung bin hier liegt Betrug oder ein Betrugsversuch vor 
ist die parallele Strafanzeige natürlich vorprogrammiert.

Gruß
Carsten

von Robert L. (lrlr)


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>Ist es möglich in Zukunft jegliche Gewährleistung (Hard und Software)
>mit Hilfe eines Vertrags auszuschließen? Es handelt sich um einen
>Geschäftskunden.

IMHO kannst sie auf 1 jahr verkürzen (sonst 2)
1/2 jahr beweislastumkehr gilt vermutlich auch für B2B

dein kunde will nach 3 Jahren  Gewährleistung "in  anspruch nehmen"??

von Hans (Gast)


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Robert L. schrieb:
> IMHO kannst sie auf 1 jahr verkürzen (sonst 2)
> 1/2 jahr beweislastumkehr gilt vermutlich auch für B2B

Zwischen Vollkaufleuten (und in diesem Fall bist du einer) herrscht 
absolute Vertragsfreiheit. Diese und ähnliche Fragen solltest du aber 
deiner IHK vorlegen, die helfen dir schnell und kompetent.

von Gästle (Gast)


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Ist schon ein Mahnbescheid ergangen? Wurde dagegen fristgerecht 
Widerspruch eingelegt? Wenn dein Kunde den Widerspruch versäumt hat 
kannst du dein Geld eintreiben lassen (So überhaupt etwas zu holen ist).

Dir stehen Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basiszinssatz (bei 
Geschäftskunden) ab dem Zeitpunkt der Mahnung zu. Die kannst du hier 
ausrechnen lassen: basiszinssatz.info/zinsrechner/
Die notwendigen Kosten kannst du selbstverständlich geltend machen.

wenn du eine Firma führst bist du automatisch Vollkaufmann.

von Michael D. (Gast)


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Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, es aber so verstanden das er 
bei einem Artikel welchen er nicht bezahl hat um Gewärleistung fragt.


Der Artikel ist erst ab Bezahlung seiner und somit kann er auch erst ab 
dann einen Antrag auf Gewährleistung stellen.


Beginn der Gewährleistung ist das Rechnungsdatum somit hat er wenn er 
erst nach ablauf der Gewährleistung zahlt kein Recht auf irgendeine 
Gewährleistung.


Rechne dir die Zinsen aus, lasse ihn Zappeln und sobald wie er gezahlt 
hat um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen lege ihm die Rechnung 
für den Zahlungsverzug auf den Tisch.

von Rainer S. (rsonline)


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Robert L. schrieb:
>>Ist es möglich in Zukunft jegliche Gewährleistung (Hard und Software)
>>mit Hilfe eines Vertrags auszuschließen? Es handelt sich um einen
>>Geschäftskunden.
>
> IMHO kannst sie auf 1 jahr verkürzen (sonst 2)
> 1/2 jahr beweislastumkehr gilt vermutlich auch für B2B
>
> dein kunde will nach 3 Jahren  Gewährleistung "in  anspruch nehmen"??

Ja, so dreht er es auch schon mal.
In diesem Fall aber nicht, den Zahn habe ich ihm mittlerweile gezogen.
Ich muss da aber jetzt mal einen Schlußstrich ziehen bei seinen 
Eskapaden.

Gästle schrieb:
> Ist schon ein Mahnbescheid ergangen?
Ja, vor ca. 2 Jahren. Rechnungen sind von Anfang 2009. Die 
Verjährungszeit bei Rechnungen ist übrigens 3 Jahre. Vor Ende diesen 
Jahres (2011) müsste hier geklagt werden.
> Wurde dagegen fristgerecht
> Widerspruch eingelegt?
Ja, der Schuldner hat dem Mahnbescheid Widersprochen
> Wenn dein Kunde den Widerspruch versäumt hat
> kannst du dein Geld eintreiben lassen (So überhaupt etwas zu holen ist).
Ja, ich weiss.
> Dir stehen Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem Basiszinssatz (bei
> Geschäftskunden) ab dem Zeitpunkt der Mahnung zu. Die kannst du hier
> ausrechnen lassen: basiszinssatz.info/zinsrechner/
Danke.
> Die notwendigen Kosten kannst du selbstverständlich geltend machen.
>
> wenn du eine Firma führst bist du automatisch Vollkaufmann.
Ok!
Ich dachte das hat jetzt auch was mit einem Eintrag in das 
Handelsregister zu tun...

Eine Möglichkeit ohne viel Rennerei das Geld einzutreiben ist ein 
Inkassobüro. Ich habe das bisher 2 mal gemacht und das war dann jedesmal 
erfolgreich. Das Geld kam automatisch und die Kosten musste der 
Schuldner dann auch automatisch zum Inkassobüro abführen womit ich 
nichts zu tun hatte.

von Rainer S. (rsonline)


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Michael D. schrieb:
> Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, es aber so verstanden das er
> bei einem Artikel welchen er nicht bezahl hat um Gewärleistung fragt.
Nein, das hast Du nicht richtig gelesen.
Der Kunde ist ein genereller Problemkunde so wie ihn keiner haben will.
>
> Der Artikel ist erst ab Bezahlung seiner und somit kann er auch erst ab
> dann einen Antrag auf Gewährleistung stellen.
Ja.
>
> Beginn der Gewährleistung ist das Rechnungsdatum somit hat er wenn er
> erst nach ablauf der Gewährleistung zahlt kein Recht auf irgendeine
> Gewährleistung.
Ja.
>
> Rechne dir die Zinsen aus, lasse ihn Zappeln und sobald wie er gezahlt
> hat um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen lege ihm die Rechnung
> für den Zahlungsverzug auf den Tisch.
Keine weitere Gewährleistung, ansonsten kein Geschäft.
Der denkt sich alles mögliche aus.

von tex (Gast)


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In Deinem eigenen Interesse

- machst Du mit diesem Kunden keine Geschäfte mehr, egal ob gegen 
Vorkasse oder sonstige Zahlungsweisen. Solche Kunden verleiden einem den 
Spaß an der Selbstständigkeit und er findet schon einen Dummen den er 
als Nächstes ausnehmen kann.

- kann er die offene Rechnung bezahlen, oder das Ergebnis des 
gerichtlichen Mahnverfahrens abwarten. Irgend welche Zwischenabsprachen, 
oder Zusagen / Zugeständnisse schaden nur Dir.
Du wirst vermutlich ohnehin Abstriche bei Deiner Rechnung machen müssen, 
denn solche Mahnverfahren laufen in der Regel auf einen Vergleich 
hinaus. Nur wenn Du ganz fest im Sattel sitzt und Mangelfreiheit (auch 
versteckte Mängel) des Produktes lückenlos dokumentiert nachweisen 
kannst, (das ist nahezu ausgeschlossen) kannst Du erfolgreich den vollen 
Rechnungsbetrag erstreiten. Deine Anwaltskosten und sonstige 
Aufwendungen wie Zinsen usw. musst Du dann getrennt einfordern und 
erkämpfen.
Ist es das wert?
Kannst Du Diene Zeit besser und Gewinnbringender einsetzen?

von Chris (Gast)


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Hallo, hatte auch schon solche Fälle.
Was ich gemacht hatte. SW/HW wird nur geliefert/freigeschaltet bei
Bezahlung, die Mehrkosten für Dongle, welches ev. nur über Internet
erreichbar ist, werden natürlich aufgerechnet, ist aber auch in den AGB
irgendwie enthalten die Klausel, sonst wird sie aber nicht so konsequent
durchgesetzt. Preisaufschlag von xx % . Wenn er dich will muss er das 
bezahlen, sonst soll er woanders hingehen. Alles Peinlich genau 
schriftlich
Fixiert (schwammig), von ihm Agbenommen (wenn innerhalb X Tagen keine 
gültige Reklamation kommt, dann impliziert das eine Abnahme, gültig im 
Sinne von Pflichtenheft, steht so im zusätzlichen Rahmenvertrag), 
Bezahlung in
4 Tranchen aufgeteilt , 30% Anzahlung, 20% bei angenommenen Lastenheft,
weitere 30% bei Prototyp und die Restlichen nach Abnahme was dann 
maximal 2-3KW nach dem Prototyp ist. Keine Arbeit wird angefangen, bevor 
die Summe
Bezahlt wurde, denn man muss da aufpassen, sollte das Projekt gekippt 
werden,
daß man nicht zuviel Leistung aufpringt. Klingt hart, ist aber 
notwendig.
Ich habe einige Firmen auf der schwarzen Liste, teilweise welche nicht
bezahlt haben, und doch noch ab und zu Kunden sind, natürlich mit einem 
Aufschlag von 80-120% den sie bezahlen, und 50% in Vorkasse nicht 
Rückstattbar.

von oszi40 (Gast)


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Folgeaufträge nur gegen Vorkasse und doppelten Preis oder besser gar 
nicht.

von edson (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Er hat keinen anderen Ansprechpartner für sein Problem.

Muss er eben Einen suchen, wie jeder Andere auch der sich solche 
Probleme züchtet. Das ist nur gerecht und absolut zumutbar.

von M. Schwaikert (Gast)


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Ein paar Dinge: Wie es jetzt im Detail aussieht, kann ich Dir nicht 
100%ig sicher sagen. Dafür wirst Du einen Anwalt konsultieren müssen. 
Aber meines Wissens:

1) Grundsätzlich tritt Verzug ein, wenn ein explizites! Zahlungsdatum 
nicht eingehalten wird. Heißt es beispielsweise "Zahlbar bis 15.08", 
dann tritt am 16.08 automatisch der Verzug ein, und es kann ohne 
weiterführende Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet 
werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem Verzug eingetreten ist, dürfen m.W. 5% 
über dem Basiszinssatz an Zinsen verlangt werden.

2) Ist dem Mahnbescheid widersprochen worden? Falls nein, hast Du einen 
Titel erwirkt, der sich m.W. 30 Jahre lang verfolgen lässt. Falls der 
Widerspruch erfolgt ist, Du aber die Klage nicht durchgeführt hast, dann 
ist das Mahnverfahren hinfällig geworden. Etwaige Kosten können dann 
auch nicht zu lasten des Schuldner gesehen. (siehe § 204 - Hemmung der 
Verjährung durch Rechtsverfolgung)

3) Wenn Du die Rechnung eintreiben willst, solltest Du dich beeilen. 
Nach 3 Jahren ab Rechnungsdatum ist die Forderung verjährt.

4) Der Typ ist die totale Flachpfeife. Lass die Finger von ihm, Du wirst 
nie glücklich. Wenn also dem Bescheid widersprochen wurde, dann wirst Du 
ein erneutes Mahnverfahren anstreben müssen.

Setz dem Typ einfach das Messer auf die Brust: "Ich Repariere, wenn die 
Forderung beglichen ist. Wenn die Forderung nicht beglichen wird, dann 
werde ich umgehend ein erneutes Gerichtsverfahren einleiten!"

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Hallo Rainer,

Rainer S. schrieb:
> Wie werden die Zinsen ausgerechnet bei Zahlungsverzug?
> Kann ich die zusätzliche Arbeit (Besprechung mit dem Anwalt, Kosten des
> Mahnbescheids, usw...) auch noch geltend machen?

Würde ich nicht machen - denn er wird wieder widersprechen usw.
Verbuch das als Lehrgeld.

Wenn Du das Geld hast, würde ich ihm mitteilen, dass Du Dich bei der 
Zahlungsmoral außerstande siehst, weiter für ihn zu arbeiten.

Wenn er keinen anderen hat: sein Pech.

tex schrieb:
> In Deinem eigenen Interesse
>
> - machst Du mit diesem Kunden keine Geschäfte mehr, egal ob gegen
> Vorkasse oder sonstige Zahlungsweisen. Solche Kunden verleiden einem den
> Spaß an der Selbstständigkeit und er findet schon einen Dummen den er
> als Nächstes ausnehmen kann.

Volle Zustimmung.

Finger weg von solchen Leuten - die verursachen immer Ärger.

> Ist es das wert?
> Kannst Du Diene Zeit besser und Gewinnbringender einsetzen?

Genau das würde ich auch tun.

Klagen kostet vor allem Zeit und Nerven (das investierte Geld ist da 
eher Kinderkram).

Chris D.

von oszi40 (Gast)


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M. Schwaikert schrieb:
> 3) Wenn Du die Rechnung eintreiben willst, solltest Du dich beeilen.
> Nach 3 Jahren ab Rechnungsdatum ist die Forderung verjährt.

Nach einer Statistik sinkt der der Erfolg des Eintreibens ziemlich 
schnell. Daher ist die schnelle Reaktion auf ausstehende Rechnungen sehr 
sinnvoll.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

M. Schwaikert schrieb:
> 3) Wenn Du die Rechnung eintreiben willst, solltest Du dich beeilen.
> Nach 3 Jahren ab Rechnungsdatum ist die Forderung verjährt.

REchtssicher kann ich dazu jetzt auch nichts sagen...
Aber das meine ich stimmt so nicht! Die Verjährung wird meiner Meinung 
nach durch jede weitere Mahnung wieder gehemmt/unterbrochen und beginnt 
dann von neuem. Wenn also gestern noch "neu" gemahnt wurde, dann ist 
Verjährung frühestens 2014...

Wenn es zudem noch einen Eigentumsvorbehalt gibt, also einen Passuss das 
die Ware bis zur Vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten 
verbleibt, dann spielt das sowieso nur eine Untergeordnete Rolle da es 
nie Eigentum des Kunden geworden ist.
Dann kann man es noch Zurückfordern und für die jeweils letzten drei 
Jahre "Schadensersatz/Mietgebühr" fordern.

Wegen weiterer GEschäfte:
GEld stinkt nicht. Wenn man gerade nichts zu tun hat und dafür keine 
Anderen Kunden "zurückstellen" muss, dann würde ich keinen Grund sehen 
warum ich unbedingt drauf verzichten sollte.
ABER: Nach so einer Aktion - Nur noch gegen Vorkasse und unter 
Ausschluss jeglicher weitergehender Ansprüche durch den Kunden - Also 
wie schon geschrieben - Nix Anspruch auf Gewährleistung, Nix Anspruch 
auf besonderen Support, Gekauft wie geliefert. Zahlung nur in einer Form 
die nicht Rückforderbar ist, also NIX LAstschrift, NIX 
Verrechnungsscheck...
Bar oder Überweisung.
HAt der Kunde keine Alternative ist der "Strafaufschlag" sein eigenes 
Pech. Wie du mir, so ich dir... Da würde ich den Spielraum bei der 
Preisgestaltung VOLL ausnutzen.

Will der Kunde das nicht akzeptieren:
Pech gehabt, das Risiko das du wieder Jahrelang um dein Geld bangen 
musst ist VIEL zu groß. Und wenn es für ihn dann so schlimm ist das er 
fast Dicht machen muss... Ja - das ist dann auch nur sein Problem, nicht 
deines.
Friss oder Stirb.

Gruß
Carsten

von Rainer S. (rsonline)


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tex schrieb:
> Ist es das wert?
> Kannst Du Diene Zeit besser und Gewinnbringender einsetzen?

Das will ich ja herausfinden. Grundsätzlich bin ich am Geldverdienen 
interessiert. Nicht am Streiten. Wenn jemand jedoch partout Streit haben 
will kann er das bei mir auch bekommen.

Chris D. schrieb:
> Finger weg von solchen Leuten - die verursachen immer Ärger.

Ja das ist so. Er hat ebenfalls ständig Ärger mit seinen Mitarbeitern. 
Ich habe das beobachtet. Mal dachte ich jetzt hat er endlich einen 
Mitarbeiter gefunden wo er gut mit klarkommt und ein paar Wochen später 
war der auch nicht mehr da...

Carsten Sch. schrieb:
> M. Schwaikert schrieb:
>> 3) Wenn Du die Rechnung eintreiben willst, solltest Du dich beeilen.
>> Nach 3 Jahren ab Rechnungsdatum ist die Forderung verjährt.
>
> REchtssicher kann ich dazu jetzt auch nichts sagen...
> Aber das meine ich stimmt so nicht! Die Verjährung wird meiner Meinung
> nach durch jede weitere Mahnung wieder gehemmt/unterbrochen und beginnt
> dann von neuem. Wenn also gestern noch "neu" gemahnt wurde, dann ist
> Verjährung frühestens 2014...

Nein das beginnt mit dem nachfolgenden Jahr der Rechnungsstellung. Das 
ist das erste Jahr. Zum Ende des dritten Jahres verjährt die Rechnung 
dann. Mit einem Mahnbescheid kann die Verjährung gehemmt werden. Die 
Rechnung auf die sich der Mahnbescheid bezieht sollte vorher der 
Gegenseite zugegangen sein. Falls der Gegner dem Mahnbescheid 
widerspricht muss aber binnen 6 Monaten geklagt werden!

> Wegen weiterer GEschäfte:
> GEld stinkt nicht. Wenn man gerade nichts zu tun hat und dafür keine
> Anderen Kunden "zurückstellen" muss, dann würde ich keinen Grund sehen
> warum ich unbedingt drauf verzichten sollte.
> ABER: Nach so einer Aktion - Nur noch gegen Vorkasse und unter
> Ausschluss jeglicher weitergehender Ansprüche durch den Kunden - Also
> wie schon geschrieben - Nix Anspruch auf Gewährleistung, Nix Anspruch
> auf besonderen Support, Gekauft wie geliefert. Zahlung nur in einer Form
> die nicht Rückforderbar ist, also NIX LAstschrift, NIX
> Verrechnungsscheck...
> Bar oder Überweisung.
> HAt der Kunde keine Alternative ist der "Strafaufschlag" sein eigenes
> Pech. Wie du mir, so ich dir... Da würde ich den Spielraum bei der
> Preisgestaltung VOLL ausnutzen.

Die Frage ist ob er da mitmacht.

> Will der Kunde das nicht akzeptieren:
> Pech gehabt, das Risiko das du wieder Jahrelang um dein Geld bangen
> musst ist VIEL zu groß. Und wenn es für ihn dann so schlimm ist das er
> fast Dicht machen muss... Ja - das ist dann auch nur sein Problem, nicht
> deines.
> Friss oder Stirb.

In dem Fall ja. Er hat damit ja auch kein Problem.
Und wenn er vernünftig zahlen sollte bekommt er trotz der fehlenden 
Gewährleistung auch vernünftige Beratung und Support, usw...

von oszi40 (Gast)


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JEIN ist schlecht. Besser klare Fronten. Entweder doppelter Preis UND 
Vorkasse oder Du hast ewig Ärger am Hals.

Man muß ja Kunden, die man NICHT haben möchte noch zusätzlich mit 
billigen Preisen heranziehen. Wenn sich bei dem Obigen schon das 
Personalkarusell dreht, bleibt die Frage, ob die Leute überhaupt ihren 
Lohn bekommen haben. Dann sind Deine Lieferanten-Rechnungen im K-Fall 
ganz weit hinten zu bedienen.

von Michael S. (technicans)


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Rainer S. schrieb:
> Nein das beginnt mit dem nachfolgenden Jahr der Rechnungsstellung. Das
> ist das erste Jahr. Zum Ende des dritten Jahres verjährt die Rechnung
> dann. Mit einem Mahnbescheid kann die Verjährung gehemmt werden. Die
> Rechnung auf die sich der Mahnbescheid bezieht sollte vorher der
> Gegenseite zugegangen sein. Falls der Gegner dem Mahnbescheid
> widerspricht muss aber binnen 6 Monaten geklagt werden!

Nur sollte man drauf achten das man das auch beweisen kann.
Dafür gibts dann den gerichtlichen Mahnbescheid, aber ich würde
das nicht bis auf den letzten Drücker warten lassen.
Ein Jahr nach der Erfüllung würde ich spätestens darüber nachdenken
und den Vorgang einleiten.

von Rainer S. (rsonline)


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Er hat jetzt auf einmal nach mehr als 2 Jahren beide Rechnungen gezahlt!

Die Summe der Rechnungen beträgt 349,57€.

Er hat 408,57€ überwiesen.
Also 59€ mehr.

Laut
basiszinssatz.info/zinsrechner

Kommt da bei 8 Prozentpunkte über Basiszinssatz ein Betrag von 425,71€ 
heraus.


Ich habe in einer Mail angedeutet, dass ich mir seine Sache mal ansehe, 
wenn er die Rechnungen ohne wenn und aber begleicht.

Ob er diese 59€ mehr als Zinsen oder als Fahrtkosten für das Ansehen des 
Problems angesetzt hat weiß nur er.

Er will jetzt natürlich, dass das für lau oder fast lau repariert wird, 
aber da sind zu viele Sachen gelaufen, da könnte ich ein ganzes Buch 
drüber schreiben.

Die Sache ist damit aber nicht erledigt, denn vor Ort geht das scheinbar 
endlose Diskutieren wieder los, wo er an allen Ecken und Kanten versucht 
seinen Vorteil herauszuschlagen.

von Manni (Gast)


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Hey das is t ja schon mal was. Ich würde wenn ich auf den Kunden 
verzichten könnte garnichts mehr machen. Falls nicht verzichtbar nur 
noch nach vorauskasse arbeiten.
Die Bezahlung deckt den Ärger nicht.

Manni

von Bürovorsteher (Gast)


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Bei diesen Rechnungssummen würde ich auf eine weitere Zusammenarbeit mit 
diesem Kunden verzichten.
Das lohnt den Ärger nicht, außer du brauchst das Geld wirklich dringend.
Dann aber nur noch volle Vokasse in bar.

von Michael S. (technicans)


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Rainer S. schrieb:
> wo er an allen Ecken und Kanten versucht
> seinen Vorteil herauszuschlagen.

Das ist ja nicht verboten.
Da du ja einen Wettbewerbsvorteil zu haben scheinst,
würde ich das jetzt auch schamlos ausnutzen. Beispiele
sind hier ja genug genannt worden.
Über den Restbetrag würde ich gar nicht mehr reden.
Den kannst du bei dem Neuauftrag mit einkalkulieren und gut.

Viel Glück.

von Willi (Gast)


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Gästle schrieb:
> wenn du eine Firma führst bist du automatisch Vollkaufmann.

Nachdem ich hier einiges gelesen habe, möchte ich dieser Aussage doch 
widersprechen. Vollkaufmann ist der, der überwiegend Handel (womit auch 
immer) betreibt. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig.
Wenn Du Software machst und auch noch Gerätschaften dazu entwickelst und 
vertreibst, bist Du Minderkaufmann.

Zunächst dachte ich, es ginge um einige tausend Euro, und ich hätte nach 
30 Tagen angemahnt, danach einen Mahnbescheid erwirkt und bei 
Widerspruch sofort geklagt, wenn es was zu holen gibt.

Falls der 'gute' Kunde wieder etwas von Dir möchte, berechne den 
doppelten Preis und lasse Dir den Betrag zuvor bezahlen. Dann kannst Du 
alle Probleme aussitzen :-)

von Michael S. (technicans)


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Willi schrieb:
> Vollkaufmann ist der, der überwiegend Handel (womit auch
> immer) betreibt.

Dann muss man aber auch Kaufmann mit Abschluss gelernt haben.

von Rainer S. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> wo er an allen Ecken und Kanten versucht
>> seinen Vorteil herauszuschlagen.
>
> Das ist ja nicht verboten.
Nein, aber irgendwo ist eine Grenze.

> Da du ja einen Wettbewerbsvorteil zu haben scheinst,
> würde ich das jetzt auch schamlos ausnutzen. Beispiele
> sind hier ja genug genannt worden.
> Über den Restbetrag würde ich gar nicht mehr reden.
> Den kannst du bei dem Neuauftrag mit einkalkulieren und gut.
Da sind ein paar Optokoppler kaputt dann würde das wieder laufen. Ich 
war heute da, weil ich gesagt habe, dass ich mir das Problem mal ansehen 
würde bei Zahlung. Wie vermutet hat dort wohl ein Blitz eingeschlagen.

Er meinte dann das wäre ja für mich alles ganz einfach, usw...
Er hatte das zu einem Radio- und Fernsehtechniker gegeben, der das 
Problem aber nicht lösen konnte.
Ich meinte dann zu ihm wenn er da eine andere Lösung ohne mich finden 
würde wäre das auch ok. Die Anlage läuft dort jetzt ca. 10 Jahre. Habe 
anklingen lassen, dass die Geräte zumindest teilweise neu müssten. Die 
Konkurrenz macht das auch so nach 20 Jahren. Das wollte er natürlich 
nicht wahrhaben. Das ist anstrengend wenn da immer wieder seine tollen 
Argumente kommen.

Er meinte noch dass er es ja überhaupt nicht ok findet wenn im Internet 
etwas veröffentlicht wird. Zum Beispiel Benotung von Lehrern, usw... Ich 
habe dann gesagt es herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit.


Willi schrieb:
> Gästle schrieb:
>> wenn du eine Firma führst bist du automatisch Vollkaufmann.
>
> Nachdem ich hier einiges gelesen habe, möchte ich dieser Aussage doch
> widersprechen. Vollkaufmann ist der, der überwiegend Handel (womit auch
> immer) betreibt. Ein Eintrag ins Handelsregister ist notwendig.
> Wenn Du Software machst und auch noch Gerätschaften dazu entwickelst und
> vertreibst, bist Du Minderkaufmann.
Ist dann noch Ausschluss der Gewährleistung, usw. möglich?
Kann er da irgendwas finden um nicht zu zahlen oder später wegen Mängel, 
Schadenersatz oder ähnliches?

> Zunächst dachte ich, es ginge um einige tausend Euro, und ich hätte nach
> 30 Tagen angemahnt, danach einen Mahnbescheid erwirkt und bei
> Widerspruch sofort geklagt, wenn es was zu holen gibt.
Insgesamt sind da schon einige Tausend Euro geflossen. Damals ging das 
logistisch nicht zu klagen. So hat sich das Problem nun fast von selbst 
erledigt.

> Falls der 'gute' Kunde wieder etwas von Dir möchte, berechne den
> doppelten Preis und lasse Dir den Betrag zuvor bezahlen. Dann kannst Du
> alle Probleme aussitzen :-)

Das ist bei dem nicht so einfach, der kann auch lange ein Problem 
aussitzen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Rainer S. schrieb:
> Ist dann noch Ausschluss der Gewährleistung, usw. möglich?
> Kann er da irgendwas finden um nicht zu zahlen oder später wegen Mängel,
> Schadenersatz oder ähnliches?

Natürlich...
Solange ER als Gewerblicher Auftritt kannst du alles vertraglich 
vereinbaren was nicht gegen die guten Sitten verstösst. Also auch die 
Gewährleistung und Schadensersatzansprüche usw. ausschließen.
Wenn du also alles Hieb- und Stichfest ausschliest kann er maximal 
einfach wieder nicht zahlen und darauf spekulieren das du nicht klagst. 
Vorkasse löst das Problem.

Es ist theoretisch noch nicht einmal notwendig das jemand WIRKLICH ein 
Gewerbe hat, es reicht das er sich dir gegenüber als gewerblicher 
Ausgibt, was natürlich belegbar sein sollte. (Wobei das hier wohl ja eh 
irrelevant ist)

Die 20 Euro Differenz würde ich jetzt auch erst einmal "vergessen", 
dafür lohnt sich kein Stress. Wirklich gerechnet hast du damit wohl ja 
auch nicht... WENN es zu einem weiteren Auftrag kommt einfach mit 
einpreisen...

Rainer S. schrieb:
>> Falls der 'gute' Kunde wieder etwas von Dir möchte, berechne den
>> doppelten Preis und lasse Dir den Betrag zuvor bezahlen. Dann kannst Du
>> alle Probleme aussitzen :-)
>
> Das ist bei dem nicht so einfach, der kann auch lange ein Problem
> aussitzen.

JA und... Bis du auf den Angewiesen?
Wenn ja, dann ist das ein Problem...
Wenn nein, dann gilt einfach:
Friss oder stirb. Entweder er kommt zu DEINEN Bedingungen auf dich 
zurück oder du hörst nichts mehr von ihm und widmest dich in Ruhe 
anderen Kunden. Dein Geld hast du ja bekommen. MIR wäre beides recht.

Und so würde ich mich auch bei seinen tollen Argumenten Verhalten...
Wenn er eine Lösung ohne dich findet... OK, hat er Glück gehabt. Aber 
die muss er erst suchen. Aber selbst wenn er wirklich auf dich 
angewiesen ist würde ich an seiner Stelle den Teufel tun und dir das auf 
die Nase binden.
Niemand der bei Verstand ist würde doch vor Vertragsabschluss zugeben 
das man keine Alternative hat.

Also: Deine Bedingungen und nur der Weg den du für Sinnvoll hälst!
Sonst soll er sich einen anderen Suche.

Gruß
Carsten

von Arc N. (arc)


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Carsten Sch. schrieb:
> Hi,
>
> M. Schwaikert schrieb:
>> 3) Wenn Du die Rechnung eintreiben willst, solltest Du dich beeilen.
>> Nach 3 Jahren ab Rechnungsdatum ist die Forderung verjährt.

Fast

> REchtssicher kann ich dazu jetzt auch nichts sagen...
> Aber das meine ich stimmt so nicht! Die Verjährung wird meiner Meinung
> nach durch jede weitere Mahnung wieder gehemmt/unterbrochen und beginnt
> dann von neuem. Wenn also gestern noch "neu" gemahnt wurde, dann ist
> Verjährung frühestens 2014...

Nein

§§195, 199 BGB Verjährungsfrist 3 Jahre, Beginn der Verjährung: 
Jahresende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist (Bsp. Rechnung 
am 16.9.2011, Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2011 und endet am 
31.12.2014).
Gehemmt wird die Verjährung nur (s. §§ 203 ff BGB) z.B. bei Zustellung 
eines Mahnbescheids im Mahnverfahren, nicht aber durch eine einfache 
Mahnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html

von Rainer S. (rsonline)


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Arc Net schrieb:
> Gehemmt wird die Verjährung nur (s. §§ 203 ff BGB) z.B. bei Zustellung
> eines Mahnbescheids im Mahnverfahren, nicht aber durch eine einfache
> Mahnung.

Mir hat ein Anwalt gesagt, dass man für die Klage dann 6 Monate Zeit 
hat, ansonsten muss (wenn es noch nicht verjährt ist) das Mahnverfahren 
wiederholt werden. Ist das so richtig?

von ex-MBTechler (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Da sind ein paar Optokoppler kaputt dann würde das wieder laufen. Ich
> war heute da, weil ich gesagt habe, dass ich mir das Problem mal ansehen
> würde bei Zahlung. Wie vermutet hat dort wohl ein Blitz eingeschlagen.
>

Angebot erstellen, auf Auftragserteilung warten, Auftrag durchführen.
Nach Deinen Bedingungen. (Dein Stundensatz, Nur Vorkasse)

Du bist nicht die Caritas.

von Purzel H. (hacky)


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Naja. Ich wuerd die aufgelaufenen Rechnungen begleichen lassen, dann 
nach einer Vorauszahlung anruecken.

von iaoffline (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Habe Anfang 2009 2 Rechnungen geschrieben, die ein Kunde (hat auch eine
> Firma) nicht gezahlt hat. Nach Einleitung eines gerichtlichen
> Mahnverfahrens behauptet er alle möglichen Sachen warum er das nicht
> zahlen will.

Geht es um > 10 000 Euro? Ansonsten ist so eine Type schlicht tot. Das 
Risiko für diese Klientel zu arbeiten, der Zeitaufwand und der Ärger 
rechnen sich nicht. Empfehlungen von ihm sind nichts wert und als 
Referenz ist er bestenfalls in Mafiakreisen geeignet.


>
> Vor kurzem dann rief er hier an, tat so als wenn nichts wäre und meinte
> er hätte ein Problem und ich sollte mir das mal ansehen. Auf die Frage
> nach den Rechnungen stellte er sich Dumm.

Ist wohl immer so. Verlange 1000 Euro a Konto  (Schmerzensgeld, 
Beruhigungspillen, Bearbeitungsaufwand/Zinsen über 3 Jahre etc. ppp) + 
Begleichung der Rechnungen. Wenn das Geld dann da ist wird über Vorkasse 
für das nächste Projekt geredet.

Wenn du ihn allerdings nötig hast solltest du über einen Berufswechsel 
nachdenken.

von Franz (Gast)


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Zu der Verjährungsfrist für Forderungen / Lieferungen und Leistungen: 
NICHT ERST nach drei Jahren der Rechnungsstellung, Beginn mit Ablauf des 
Folgejahres in dem der ANSPRUCH = Leistungsübergabe /-Erbringung 
erfolgte.
Eine jede Rechnung sollte zeitnah + vollständig und korrekt zugestellt 
erfolgen.
Davon abweichend gibt es Fristen für die Erstellung/Zustellung von 
Rechnungen für Arbeiten an/auf Grundstücken u. Gebäuden/Anlagen.
Ein guter Rechtsanwalt oder selbstständige Recherche (Erfahrungen) 
machen so manche vertrödelte Rechnung zu nichte. Egal ob ordentlich 
gearbeitet und damit geleistet wurde.
Und noch ein guter Rat, schau dir deine Wettbewerber in dem Fall des 
Kunden mal in der Region an u. nimm eventuell Kontakt zu denen auf.
Man muß sich seine Kundschaft auch ständig bei der Stange halten und 
auch etwas erziehen.
Das Spiel was der Typ treibt ist doch wohl absolut kindisch, aber so 
sind sie die großen Geschäftemacher.
Überall das Maximum herausholen, selbst NICHTS können als die Leute an 
der Nase herumführen und ausnehmen.
Wenn du dem seine Methoden ihm gegenüber anwendest, wäre das nur 
gerecht, da brauchst du überhaupt keine Berührungsängste zu haben, daß 
er dich juristisch angreift.
Man lernt auch immer wieder von solchen Menschen wie man sie dann ebend 
auch mal behandeln muß.
Vllt. ändern die sich dann auch mal, wenn sie begreifen, daß sie sich 
mit der Taktik nur selber schaden.
In ertser Linie solte da nicht der fachliche Antrieb stehen, sondern der 
eines Geschäftsmannes.
Erst wenn du das Herangehen an die Aufträge mit ihm so beginnst, auf 
Augenhöhe, und er mitgeht, wirst du merken, ob er für die Zukunft dein 
Auftraggeber ist und bleibt.
In der jetzigen Situation gibst du ihm doch auch immer wieder die 
Schlupflöcher, die er in ertser Linie in der "Zusammenarbeit" mit dir 
sieht.
Da liegt vllt. auch ein wenig Schuld bei dir, gibst du einem den kleinen 
Finger versuchen die falschen mal die ganze Hand zu nehmen.
Ob er dir bei den Restriktionen die hier als Ratschlag kamen, auch 
abhängig von deinen bisher berechneten Leistungen, wie z.B. Std.-Satz, 
auch in Zukunft noch gnädig ist, solltest du schleunigst herausfinden.

von Rainer S. (rsonline)


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Franz schrieb:
> In ertser Linie solte da nicht der fachliche Antrieb stehen, sondern der
> eines Geschäftsmannes.

Ja.

Er hat wie gesagt ein Problem. Da momentan seine Regelung für ca. 20 
Gewächshäuser nicht mehr funktionsfähig ist. Ich habe ihm gesagt, dass 
ich das nicht so einfach reparieren werde.

Er hat jetzt ein Schreiben von vor 3 Jahren herausgekramt. Damals hatten 
wir uns mal über die Kompletterneuerung der Anlage unterhalten und ich 
habe ihm dann ein sehr günstiges Angebot unterbreitet. Damals wollte er 
nicht, möglicherweise hat er gedacht da ist noch Luft nach unten.

Er meinte es gäbe auch noch andere Anbieter.
Bitte, soll er dann mal machen.

Momentan habe ich ihm ein Angebot vorgelegt welches im 5 stelligen 
Bereich liegt. Mal sehen. Er hat auch betont, dass er ja jetzt eine 
Lösung braucht, da der Winter vor der Türe steht (Heizungsregelung).

So wie ich ihn kennengelernt habe versucht er das immer wieder. Mal 
sehen was als nächstes kommt.

von Rainer S. (rsonline)


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Franz schrieb:
> Da liegt vllt. auch ein wenig Schuld bei dir, gibst du einem den kleinen
> Finger versuchen die falschen mal die ganze Hand zu nehmen.

Ja, bzw. sie versuchen einem den Arm auszukugeln.

von Willi (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Mal sehen was als nächstes kommt.

Als nächstes kommt seine Zahlung als Vorkasse.
Falls nicht, laß die Finger von dem Fritzen!

von Rainer S. (rsonline)


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War heute dort.
Er hat 2 Angebote der Konkurrenz eingeholt.
Ich habe gesagt wenn die Konkurrenz das macht, dann ist das eben so.

Er fragte wie das denn jetzt gehen sollte (preismäßig), ich fragte ihn 
das gleiche.

Wir haben dann einen Preis ausgehandelt mit dem beide leben können.
Ich habe einen gewissen Prozentsatz Rabatt vorgeschlagen. Er war damit 
einverstanden. Das ging relativ schnell. Vielleicht war dabei auch der 
Vorteil, dass beide Seiten sich jetzt lange genug (über 10 Jahre) kennen 
inkl. Stärken und Schwächen. Er hat betont, dass ich bis jetzt immer da 
war wenn er ein Problem mit der Anlage hatte.

Mal sehen, ob die Zahlungsmoral sich jetzt bessert...

Auf einen schriftlichen Vertrag (Ausschluß der Gewährleistung und andere 
Dinge) will ich im Moment nicht mehr unbedingt pochen, da das 
abschrecken könnte. Wohl aber Vorkasse, bzw. in sehr kleinen Schritten 
die Abrechnung.

Kann man das als Reparatur, bzw. Austauschreparatur deklarieren?

Die vorhandenen Sachen (Platinen, Temperaturfühler) werden dann gegen 
neue/reparierte getauscht.

Nicht dass dann die Gewährleistung wieder von neuen läuft, denn dann 
hätte er wieder einen potentiellen Angriffspunkt (auch wenn er bereits 
die Ware gezahlt hat). Er meinte mal bei ihm wären Gewächshausscheiben 
kaputt gegangen und die Regelung hätte das verursacht.

Obwohl es für mich so aussieht, als wenn beim Preis, usw. eine Einigung 
erzielt wurde rechne ich aber noch damit, dass da irgendwas dazwischen 
kommt. Bzw. es würde mich nicht völlig verwundern, wenn er hier und da 
noch die Dinge so und so drehen will...

von Checker (Gast)


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Typen wie du haben es verdient verarscht zu werden. Im Forum heulen dass 
einer Ärger macht, dann irgendwie den harten Typen markieren, trotzdem 
auf den Vogel reinfallen und immer wieder unterschwellig darum betteln, 
dass die anderen auf die Schulter klopfen und sagen "diesmal klappts 
bestimmt". Für 300 Eier überhaupt nen Thread zu schreiben, dann aber 
wieder irgendwas von fünfstellig reden. Ist bestimmt der Hobbygärtner 
der den Hobbybastler bescheißt... Wer genug Fachkompetenz, Kunden und 
Lebenserfahrung hat schießt solche Kunden gleich ab - alles andere ist 
ein verzweifelter Hobbybastler der Kohle verdienen muss.

Da sind mir die arbeitslosen Heulsusen die sonst hier rumlümmeln lieber!

von Willi (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Mal sehen, ob die Zahlungsmoral sich jetzt bessert...

Warum denn das? Er hat doch einen Doofen, den er an der Nase ziehen 
kann.

Rainer S. schrieb:
> Auf einen schriftlichen Vertrag (Ausschluß der Gewährleistung und andere
> Dinge) will ich im Moment nicht mehr unbedingt pochen, da das
> abschrecken könnte.

Das ist sehr gut! Nichts Verbindliches festlegen, damit Dein Kunde immer 
neue Dinge erfinden kann, die Du noch zu erledigen hast.

Selber schuld!

von Jo (Gast)


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Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du auf Deinen "Kunden" angewiesen 
zu sein scheints...

von Rainer S. (rsonline)


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Checker schrieb:
> Im Forum heulen dass
> einer Ärger macht, dann irgendwie den harten Typen markieren, trotzdem
> auf den Vogel reinfallen und immer wieder unterschwellig darum betteln,
> dass die anderen auf die Schulter klopfen und sagen "diesmal klappts
> bestimmt".
Wo habe ich gesagt, dass mir jemand auf die Schulter klopfen soll? Mir 
ist das selbst in gewisser Weise peinlich, dass das so läuft. Ausserdem 
wollte ich mir hier Rat holen, was auch ganz gut funktioniert.

> Für 300 Eier überhaupt nen Thread zu schreiben, dann aber
> wieder irgendwas von fünfstellig reden. Ist bestimmt der Hobbygärtner
> der den Hobbybastler bescheißt... Wer genug Fachkompetenz, Kunden und
> Lebenserfahrung hat schießt solche Kunden gleich ab - alles andere ist
> ein verzweifelter Hobbybastler der Kohle verdienen muss.
Und wenn Du Kohle verdienen kannst schlägst Du das aus?

> Da sind mir die arbeitslosen Heulsusen die sonst hier rumlümmeln lieber!
Aha. Zumindest hat er jetzt "anstandslos" die beiden Rechnungen gezahlt 
und ihm sollte jetzt bewußt sein, dass das so nicht weiter geht.

Willi schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Mal sehen, ob die Zahlungsmoral sich jetzt bessert...
>
> Warum denn das?
Weil ich sonst nicht vorhabe für ihn weiter zu liefern.
> Er hat doch einen Doofen, den er an der Nase ziehen
> kann.
>
> Rainer S. schrieb:
>> Auf einen schriftlichen Vertrag (Ausschluß der Gewährleistung und andere
>> Dinge) will ich im Moment nicht mehr unbedingt pochen, da das
>> abschrecken könnte.
>
> Das ist sehr gut! Nichts Verbindliches festlegen, damit Dein Kunde immer
> neue Dinge erfinden kann, die Du noch zu erledigen hast.
Wie sähe sowas denn konkret aus?
Ein Bekannter sagte mir, wenn was auf der Rechnung steht, dann gilt das 
automatisch als zugesagt, wenn das Geld überwiesen wird. Ich will da 
halt nicht so einen Staatsakt draus machen.

Es ist nicht so, dass ich mir da nicht diverse Gedanken mache wie das in 
meinem Sinne laufen soll.

von Rainer S. (rsonline)


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Jo schrieb:
> Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du auf Deinen "Kunden" angewiesen
> zu sein scheints...

Ich habe gesagt wenn die Konkurrenz das macht, dann ist das eben so.
Quelle: Beitrag "Re: Kunde will Rechnungen nach ca. 3 Jahren bezahlen und stellt Bedingungen"

von Rainer S. (rsonline)


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...als ich (unangemeldet) bei ihm auf der Matte stand meinte er noch er 
wäre fast umgefallen (wegen dem Angebot).

Das übliche halt.

von Gleichgewicht (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> ... meinte er noch er
> wäre fast umgefallen ....

Da sollte er sich halt festhalten wenn er Probleme mit dem Gleichgewicht 
hat.

von Klaus D. (kolisson)


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ohne alles nochmal gelesen zu haben schlage ich vor
dass du auf das Geld verzichtest um deinen Seelenfrieden zu finden.

alternativ kannst du eine private Vollstreckung anstreben:

Varianta A:
Du bestellst über eienen Strohmann etwas etwas bei Ihm was den gleichen
Gegenwert hat. Dann bezahlst du einfach die rechnung nicht.
Seine Klage gegen dich wird ins Leere laufen da deine Forderungen
ja gleichwertig sind.

Variante B:
Nimm ein paar grosse Typen an deine Seite . (nur als Begleitung)
und frage nach der Möglichkeit die Unstimmigkeiten aus der welt zu 
schaffen.

/ Hier weise ich extra darauf hin , dass ein Einschreiten der Begleiter
nicht in meinem Sinne liegt /

Variante C:
Diese Variante fand ich besonders Pfiffig.
Ein Bauherr schuldete einem Bekannten von mit etwa 10000€
.. um die Wogen zu glätten hatte der Bauherr dann irgenwann ein 
gewilligt
einen Wechsel zu 5000€ zu unterschreiben.
Da dieser wechsel natürlich eine gewisse Laufzeit hatte kam der Tag an
dem dieser fäälig wurde.

Nun ist es so, dass ein uneingelöster Wechsel fast wie Scheckbetrug
eingestuft wird und das natürlich für eine Firma ein Desater wäre.
Schufa und so lässt grüssen.

Da rief mich also mein Bekannter eines Tages an und fragte mich,
ob ich ihm mal kurz bei einem Kundenbesuch helfen könne.
Ich willigte ein und erfuhr auf der Fahrt dass ich nur dazu da
sei irgendwelche Escalation zu verhindern.

Nun tat ich das und war Zeuge dieser pfiffigen Aktion.
Der bauherr war unheimlich scharf darauf , den Wechsel zurückzubekommen.
Mein Bekannter wedelte ständig mit einem Briefkuvert umher  und betonte
dabei immer "Wenn du den zurückhaben willst dann zahle die 5000."

Der Typ zog dann die 5000 aus der Tasche und bekam den Kuvert.
Wir setzen uns ins Auto und fuhren weg.
Dummerweise war der Kuvert leer und mein Bekannter hat den Wechsel
dann bei der Bank eingelöst.

Ergebnis:

Der betrügerische Bauherr hat die volle Rechung (2 x 5000€)
bezahlt und war trotzdem bei der Schufa angeschissen.

Das war Pfiffig.

Gruss k.

von Franz (Gast)


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Klaus , danke für solche pfiffigen "Ratschläge", kann bestimmt jemand 
noch mal gebrauchen.

Rainer S. , wie du für dich selber Geschäfte machst, kann dir natürlich 
hier keiner vorschreiben.
Doch versuch es doch mal mit Niveau und Durchsatz, ohne Herumeierei und 
dem ewigen Nachgeben.
So wie sich das von dir liest, haben wohl alle deine Kritiker, wie 
Checker + Willi + Jo voll ins Schwarze getroffen.
Die Probleme machst allein du dir selber, wenn du bei deine(n)m Kunden 
so auftrittst.

Geschäfte werden immer von zwei Parteien gemacht, und jede versucht 
dabei für sich etwas mehr herauszuholen.
Hat die Gegenseite offensichtliche Defiziete, nutzen das gewiefte 
Geschäftsleute natürlich gnadenlos aus.

Dein Problem wird Verhandlungsschwäche und fehlendes kaufmännisches wie 
betriebs- und allgemeinrechtliches Wissen sein.

Da kannst du noch so eine große fachliche Leuchte sein, wenn es an 
Gewährleistung und Paragrafen geht, kann der dir wieder Geschichten 
erzählen, und du wirst unsicher.

Also besuch mal einen Lehrgang für Existenzgründer oder bei der HWK / 
IHK was solche Themen betrifft.

Ohne diesen Grundlagen wirst du ständig solche Probs haben, und danach 
wirst du vllt. mal merken, wie oft du schon geleimt wurdest.

Oder was du alles schon verschenkt hast, aus Unwissen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Checker schrieb:
> Typen wie du haben es verdient verarscht zu werden.

Rainer S. schrieb:
> Wo habe ich gesagt, dass mir jemand auf die Schulter klopfen soll? Mir
> ist das selbst in gewisser Weise peinlich, dass das so läuft. Ausserdem
> wollte ich mir hier Rat holen, was auch ganz gut funktioniert.

Tut mir leid, Rainer, aber da hat Checker nicht ganz unrecht.
Nach der Vorgeschichte noch für denjenigen zu arbeiten grenzt schon an 
freiwillige Gefährdung - des eigenen Seelenfriedens.

Du bist da einfach zu weich.
Wenn er zwei Angebote hat - wunderbar. Dann kannst Du Dich beruhigt ("Er 
steht jetzt nicht im Regen") guten Kunden zuwenden.

> Und wenn Du Kohle verdienen kannst schlägst Du das aus?

Bei solchen Kunden?
Ein ganz klares "JA!". Klarer geht es eigentlich kaum.
Finger weg von solchen Leuten!

Die kosten Deine Nerven, Deinen Schlaf, letztendlich Deine 
Gesundheit. Soviel kannst Du mit dem gar nicht verdienen wie Du dafür 
zahlst.

> Aha. Zumindest hat er jetzt "anstandslos" die beiden Rechnungen gezahlt

"Nach drei Jahren" ist bei Dir "anstandslos"?
Ich glaube, ich muss Dich dringend neu kalibrieren ;-)

> und ihm sollte jetzt bewußt sein, dass das so nicht weiter geht.

Schon wie Du das schreibst, zeigt, dass Du weder überzeugt bist noch das 
Du entsprechend hart aufgetreten bist. So nach dem Motto: "Du, beim 
nächsten Mal zahlste bitte ein bißchen früher, hmm?"

> Willi schrieb:
>> Rainer S. schrieb:
>>> Mal sehen, ob die Zahlungsmoral sich jetzt bessert...

Arghhhh .... siehe zwei Sätze weiter oben.

>> Warum denn das?
> Weil ich sonst nicht vorhabe für ihn weiter zu liefern.
>> Er hat doch einen Doofen, den er an der Nase ziehen
>> kann.
>> Rainer S. schrieb:
>>> Auf einen schriftlichen Vertrag (Ausschluß der Gewährleistung und andere
>>> Dinge) will ich im Moment nicht mehr unbedingt pochen, da das
>>> abschrecken könnte.
>>
>> Das ist sehr gut! Nichts Verbindliches festlegen, damit Dein Kunde immer
>> neue Dinge erfinden kann, die Du noch zu erledigen hast.
> Wie sähe sowas denn konkret aus?
> Ein Bekannter sagte mir, wenn was auf der Rechnung steht, dann gilt das
> automatisch als zugesagt, wenn das Geld überwiesen wird. Ich will da
> halt nicht so einen Staatsakt draus machen.
>
> Es ist nicht so, dass ich mir da nicht diverse Gedanken mache wie das in
> meinem Sinne laufen soll.

RAINER! Wach auf!

Ich wiederhole es gerne: ein erfolgreicher Unternehmer ist in erster 
Linie ein guter Kaufmann.
Und zu einem guten Kaufmann gehört auch, bei den entsprechenden "Kunden" 
knallhart zu bleiben.
Das sind nur 0,5%, aber diese nutzen Deine Gutmütigkeit (die bei allen 
anderen Kunden honoriert und wertgeschätzt wird - das ist keine Frage) 
gnadenlos aus - manchmal vielleicht nicht einmal bewusst.

Trenn .... Dich ... von .... diesem .... Kunden!

Chris D.

von Hendrik L. (lbd)


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Ich treibe seit 25 Jahren im IT Geschäft Geld ein - auf internationaler 
Ebene, weltweit - Beträge im 7-8 stelligen Dollar- Bereich!

1. Grundregel: Verträge machen, die klar definieren, wann die (eigene) 
Leistung erfüllt ist!!!

2. Ist die Leistung erfüllt, mit aller Konsequenz Geld eintreiben, mit 
Gericht etc. ...!

3. Will der Kunde weitere Leistungen, Chance sofort nutzen und 
konsequent Geld aus altem Vertrag, eingegangen auf eigenem Konto als 
absolute Voraussetzung. Neuer Vertrag ist nutzlos!
Geldeingang muss von der eigenen Bank bestätigt sein.

4. Fehlen nach Hauptgeldeingang immer noch kleinere Prozentteile, 
Prozedur von vorn anfangen, bis 100% Geld eingetroffen.

5. Wenn alles Geld eingegangen, Vorkasse für den nächsten Auftrag 
verlangen!

6. Wenn keine Vorkasse, keine neue Vertragsverpflichtung eingehen.

Alle Versprechungen grundsätzlich ignorieren.

Nur das hilft - so habe ich beruflich in 25 Jahren eine steile Karriere 
hingelegt, weil ich mit dieser Konsequenz den Gesellschaftern viel Geld 
einbringe. Geld, dass ihnen aus erbrachter Leistung zusteht.

Viel Erfolg!

von Rainer S. (rsonline)


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Früher hatte ich die Einstellung auf solche Kunden komplett zu 
verzichten. Dann sind die halt weg und die Konkurrenz wird dadurch 
gestärkt. Der good will des Kunden ist hier meiner Meinung nach 
eindeutig zu erkennen (jetzt werden hier wieder viele schreien).

Es gibt da ein Sprichwort das heißt: "Beiß nicht in die Hand, die dich 
füttert." "Frechheit siegt." ist auch noch eins. Oder "Friss oder 
stirb".

Streit kommt auch woanders schon mal vor (meistens natürlich wegen 
Geld). Hier halt in gehäufter Form, was auch auf mein Fehlverhalten, 
bzw. Unerfahrenheit zurückzuführen ist. Auf das Jahr verteilt habe ich 
ca. 3-5  Aufträge dieser Größenordnung. Tendenz steigend.

Auf die Schnelle kann ich jetzt keinen Lehrgang, ö.ä. besuchen. Ich 
werde mich wohl mit der IHK in Verbindung setzen wegen den 
Vertragsklauseln.

Sicher haben einige nicht ganz unrecht.

Im Moment kostet mir das aber nicht meine Nerven und meinen Schlaf, usw. 
Im Gegenteil. Der Kunde ist unter Zugzwang gesetzt worden. Der Winter 
kommt. Er hat extra 2 Angebote für eine Komplettanlage einholen müssen, 
weil ich das so in dieser Form nicht mehr weiter gemacht habe. Da habe 
ich ja schon gesagt bis hier und nicht weiter. Es ist eher beruhigend. 
Es kommt - wenn alles gut geht - unerwartet Geld in die Kasse.

Er hat die beiden Rechnungen - welche bereits per Mahnbescheid angemahnt 
waren - nun ohne weitere rechtliche Maßnahmen gezahlt. Er hat dem 
Mahnbescheid zwar heftig Widersprochen. Aber dass er jetzt "anstandslos" 
zahlt entlarvt ihn ja dann ziemlich deutlich. Das kann er jetzt nicht 
mehr wegdiskutieren mit seinen diversen Sprüchen, z.B. er hätte mir 
geholfen, usw...

Beim Gespräch letztens war es so dass ich an einer Stelle ganz tief Luft 
holen musste und er meinte dann ich würde damit seine Verhandlungsart 
kritisieren. Dabei habe ich nur etwas lauter und tief Luft geholt. Also 
ihm ist das alles schon bewusst geworden.

Wenn er morgen sagen würde, dass er da was anderes hat wäre das wie 
gesagt auch ok. Und ebenfalls beruhigend. Dass er mit der Konkurrenz in 
dieser Form das gleiche Spiel spielt denke ich nicht, da er ja jetzt 
weiß wo das endet.

Es muss ein Vertrag und Geld vor der Leistung her.

Hendrik L. schrieb:
> Alle Versprechungen grundsätzlich ignorieren.

Ja das habe ich auch begriffen.
Wir haben uns zwar mündlich über einen Preis geeinigt, aber er kann ja 
z.B. noch die beiden Konkurrenten anhören was die zu bieten haben.


Anscheinend kann hier keiner sagen wie so ein Vertrag konkret aussieht. 
Ich war heute auf einer Existenzgründermesse und da war ein Stand von 
einer Behörde. Der Mensch meinte er dürfe keine Rechtsberatung geben und 
alles könne man auch nicht ausschließen bei der Gewährleistung. Ich habe 
dann darauf geantwortet, wenn es aber im Vertrag steht 
(Komplettausschluß der Gewährleistung und aller anderen Möglichen 
Forderungen) ist es auf jeden Fall besser.

von Rainer S. (rsonline)


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Gleichgewicht schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> ... meinte er noch er
>> wäre fast umgefallen ....
>
> Da sollte er sich halt festhalten wenn er Probleme mit dem Gleichgewicht
> hat.

Ich konnte da aber gut kontern. Ich sagte dann das das genau umgekehrt 
ist, denn ich war bei ihm mal umgefallen. Da ist mir sozusagen Schwarz 
vor Augen geworden und ich lag auf dem Boden. Da hatte ich morgens 
nichts gegessen und er hatte mich da mehr oder weniger in der Hand, weil 
ich seinen Vertrag, den er damals aufgesetzt hatte erfüllen musste, was 
ich zunächst (nach erfolgter Unterschrift) verweigerte, weswegen er dann 
nach mehrfacher Ankündigung einen Anwalt eingeschaltet hat. Ich hatte 
dann auch einen Anwalt gefragt, der gesagt hatte ich sollte das 
schleunigst machen (ich hatte mich immer herausgeredet, dass im Vertrag 
nicht steht wann das fertig sein muss). Er meinte dann er hätte ein 
gleichwertiges Produkt der Konkurrenz einbauen lassen können, wenn er 
gewollt hätte zu meinen finanziellen Lasten (Differenzbetrag der beiden 
Angebote).

von Willi (Gast)


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Hendrik L. schrieb:
> Ich treibe seit 25 Jahren im IT Geschäft Geld ein - auf internationaler
> Ebene, weltweit - Beträge im 7-8 stelligen Dollar- Bereich!
> - so habe ich beruflich in 25 Jahren eine steile Karriere
> hingelegt

Und ich habe mich schon gefragt: Wo steckt er nur? Warum meldet er sich 
nicht? Hat man ihn wieder ruhig gestellt?

Aber nein, der Messias des Geldes ist zu uns auf die Erde gekommen, 
seine frohe Botschaft zu verkünden. Friede sei mit Euch!

von Michael S. (technicans)


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@Rainer S.

Eine recht brauchbare Binsenweisheit ist auch:
Der Kunde braucht dich und nicht du ihn(ausgenommen die Bezahlung,
aber darauf besteht bei geleisteter Arbeit auch ein Recht).

Wenn du keine Zeit für einen Kurs hast, dann lass dich von einem
Anwalt beraten. Das ist in der Regel in einer Stunde erledigt.

Mach das Beste draus und lern aus deinen Fehlern.

von Franz (Gast)


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Vorsicht bei Anwälten @ Michael S. !
Dort bist du der Kunde der eine Dienstleistung braucht, u. der Anwalt 
wird einen Teufel tun, dich so zu beraten, daß er nicht mehr gebraucht 
wird.
Er ist nämlich auch bloß ein Dienstleister, dafür aber auf der höchsten 
Ebene.
Über ihm steht nur noch eine Kammer, wobei diese nicht zwangsläufig 
gegen ihre Mitglieder (Anwälte) agiert.
Die Ratschläge die man dort regelmäßig als Neukunde bekommt sind nicht 
anders als die hier gratis zu lesenden.

@ Rainer S. , schau dich mal Online bei deiner HWK / IHK in deren 
Schulungsangeboten um, die sind i.d.R. nach Feierabend / Nachmittags bis 
in den Abend hinein, und werden von kompetenten Fachleuten gehalten.
Erstrecken sich meist auf eine Vorlesung/Diskussionsrunde u. dort trifft 
man auch Gleichgesinnte oder den eigenen Wettbewerb.
Und versuche mal zu deinen Wettbewerbern ein neutrales oder dienstliches 
Verhältnis aufzubauen, man könnte unter Umständen davon beiderseitig 
geschäftlich (nicht fachlich) profitieren.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Franz schrieb:
> Vorsicht bei Anwälten @ Michael S. !
> Dort bist du der Kunde der eine Dienstleistung braucht, u. der Anwalt
> wird einen Teufel tun, dich so zu beraten, daß er nicht mehr gebraucht
> wird.

Naja, das ist dann wohl dieselbe Kategorie wie der 
Redio&Fernsehtechniker der beim defekten TV nur den Elko mit dem 
Kurzschluss tauscht obwohl er schon deutlich sieht das der daneben auch 
schon nicht mehr "ganz rund" ist.
Oder der KFZetti der beim Wagen ohne jede Rückfrage nur den 
Auspuff-Endtopf tauscht obwohl ganz klar erkennbar ist das der 
Mitteltopf auch maximal nur noch zwei Wochen durchhält.

KLAR solche Leute gibt es, keine Frage, aber es ist doch 
glücklicherweise die Ausnahme... Denn das funktioniert nur so lange bis 
die Kunden dann doch mal zu einem anderen hingehen und da dann richtigen 
Service erleben.
Zumal man die Mundpropaganda, die gerade hinsichtlich Anwälten groß ist, 
nicht unterschätzen darf.

Wenn der Anwalt einen klaren Arbeitsauftrag hat und Mist baut, dann ist 
dieser genauso HAftbar wie jeder andere auch. Sind natürlich völlig 
andere REchtsnormen, aber vom Sinn durchaus mit der Produkhaftung zu 
vergleichen.
Wichtig ist halt das man den Arbeitsauftrag klar definiert:
Mach mir einen Vertrag der jedwede Gewährleistung und Produktahftung 
ausschließt soweit das möglich ist.

Daher würde ich sagen wenn Zweifel bestehen UND wenig Zeit ist, dann ist 
Anwalt schon der "kurzfristig"  beste Rat.

Zumal der TE ja noch nciht mal den Unterschied zwischen "Gewährleistung" 
und "Produkthaftung" kennt.
Denn das:
Rainer S. schrieb:
> Er meinte mal bei ihm wären Gewächshausscheiben
> kaputt gegangen und die Regelung hätte das verursacht.

Ist ganz klar Produkthaftung.
GEnauso wie wenn deine Anlage ausfällt und alle seine Pflanzen eingehen.
Natürlich muss er das im Streifall beweisen und selbst einklagen 
(einfach gegenrechnen ist nicht so einfach so lange du es bestreitest 
und er kein gegenteiliges Urteil hat ;-) ) Aber wenn du keine 
entsprechende Gewerbehaftpflicht hast kannst du daran Kaputtgehen.

Pauschal:
Die Gewährleistung deckt nur Schäden am Produkt selbst ab.
Schäden die das Produkt verursacht ist Produkthaftung.
Als anderes Beispiel:

Baust du selbst einen neuen Zahnriemen in deinen PKW Motor ein der nach 
zwei Wochen/1000tkm reisst und einen kapitalen Motorschaden verursacht, 
so muss der Händler bei dem du diesen Zahnriemen gekauft hast nur den 
Zahriemen bzw. dessen Kaufpreis ersetzen. Damit sind alle 
Gewährleistungsansprüche abgegolten.

Den Motorschaden musst du dann beim HErsteller/Importeur des Zahnriemens 
im Rahmen der Produkthaftung versuchen erstattet zu bekommen.

Da du hier selbst anscheinend beides bist, so musst du für beides 
geradestehen.

GRuß
Carsten

von Rainer S. (rsonline)


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Man könnte es so formulieren, dass der Käufer auf jedwede Ansprüche im 
größtmöglichen durch das Gesetz anwendbare Recht verzichtet.

Ich kann das als Reparatur deklarieren, da dort ja ein Blitzeinschlag 
war und die Anlage also nur repariert werden muss. Durch Austausch von 
Komponenten. Die Vorhandenen Platinen, usw. werden dann wieder 
mitgenommen.

Franz schrieb:
> Und versuche mal zu deinen Wettbewerbern ein neutrales oder dienstliches
> Verhältnis aufzubauen, man könnte unter Umständen davon beiderseitig
> geschäftlich (nicht fachlich) profitieren.

Das ist für mich schwierig. Ein Monopol wäre mir lieber :-)
Die Konkurrenz ist z.T. auf Messen schon mal auf mich zugekommen.
Der Markt ist auch nicht soo groß.

von Franz (Gast)


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Carsten Sch. hast du schon einige Erfahrungen mit und gegen RA hinter 
dir?
Dann würdest du solche Vergleiche wie mit Handwerkern nicht machen, die 
sind nämlich Kinderkram gegen hinterlistige RAe.
Und verklage du mal einen RA, auf welcher Grundlage willst du das 
überhaupt machen, oder meinst du es wird sich ein anderer finden, 
welcher seinen Kollegen an die Wand fährt?
Und das "Spiel" wird dich dann auch erstmal dein Geld kosten, so daß 
überhaupt nach deinen Vorstellungen abläuft.
Man könnte dir hier zwei galsklare, und für Laien nachvollziehbare Fälle 
darlegen, da würdest du aber mächtig schlucken.

Und mit Gewährleistung hast du ein noch größeres Problem als unser TO.
Schäden aus eigener Arbeit fallen nicht unter Gewährleistung.
Und was AGBs und das Handelsrecht betrifft, liegts du leider auch etwas 
daneben.
Aber solche Probs hat hier ja der Rainer noch gar nicht, sonst würde er 
auch noch ganz andere Methoden bei dem Kunden aufziehen.
Z.B. einen Wartungsvertrag und regelmäßige Kontrollen und Duchsichten 
sowie einen schriftlichen Vertrag mit Dokumentation wie seine Technik 
einzusetzen und zu behandeln ist > Ausschluß jeglicher Haftung bei 
Bedienungsfehlern oder unwidrigen Bedingungen > das Fehlen einer 
Elektronik-/Gebäudeversicherung im Falle eines Blitzschlages u.ä., oder 
die Kontrolle der ordnungsgemäßen Ausführung der elektr. Anlage sich 
bestätigen zu lassen.

Und Rainer , nicht nur fachlich Denken und Handeln, sondern 
rechtssicher. Einen korrekten Fachmann schießt man eher ab als einen 
korrekten Geschäftsmann, welcher sich allgemein und betriebsrechtlich 
immer auf die sichere Seite seiner Interessen begibt.

Mit Kontakt zu deinen Wettbewerbern war nicht der fachliche Austausch 
von Neuigkeiten und tech. Neuerungen (Lösungen) gemeint, sondern wie man 
sich so mit diversen Kunden zurechtfindet.
Eine Absprache über solche spez. Kandidaten erzieht so manchen Kunden, 
weil er meint es sei König, ganz schnell.
Das machen so z.B. sehr viele Handwerksbetriebe in den jeweiligen 
Regionen, und hat nichts mit Preisabsprachen zu tun.
Lies dich vllt. mal in div. Reparaturforen mit elektron. Hintergrund 
ein, da wirst du erkennen daß man sich nicht nur über techn. Probleme 
austauschen muß.
Ein sich als König Kunde vorkommender Kandidat lernt dann vllt. sehr 
schnell seine Grenzen gegenüber dir zu erkennen, und erst gar nicht 
solche Versuche wie schon oben zu lesen.
Oder muß erst mal richtig Lehrgeld zahlen, in Form von massiven 
Verlusten, ehe er zu vernünftigen Umgangsformen findet.

von Rainer S. (rsonline)


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Franz schrieb:
> Man könnte dir hier zwei galsklare, und für Laien nachvollziehbare Fälle
> darlegen, da würdest du aber mächtig schlucken.

Ich habe da auch so ein Fall wo ich jetzt gegen einen Anwalt vorgehen 
muss. Ist auch so ziemlich glasklar. Es gibt Anwälte die haben sich auf 
solche Fälle spezialisiert. Man sollte da vielleicht einen nehmen, der 
nicht unbedingt in der gleichen Stadt wohnt, wie der gegen den man 
vorgehen will.

> Einen korrekten Fachmann schießt man eher ab als einen
> korrekten Geschäftsmann, welcher sich allgemein und betriebsrechtlich
> immer auf die sichere Seite seiner Interessen begibt.

Ja das habe ich mit der Zeit auch begreifen müssen.

> Eine Absprache über solche spez. Kandidaten erzieht so manchen Kunden,
> weil er meint es sei König, ganz schnell.
> Das machen so z.B. sehr viele Handwerksbetriebe in den jeweiligen
> Regionen, und hat nichts mit Preisabsprachen zu tun.

Ja das ist mit einem Elektriker vor Ort schon passiert. Die wollen den 
Kunden auch nicht mehr unbedingt bedienen. Das habe ich dem Kunden dann 
im letzten Gespräch vor Ort auch aufgetischt, als er mich als das 
Problem ansah.

von Robert L. (lrlr)


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hab jetzt nicht alles gelesen, aber:

>Nicht dass dann die Gewährleistung wieder von neuen läuft,

NATÜRLICH tut sie das (aber halt nur auf die reparierten teile)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Franz schrieb:
> Carsten Sch. hast du schon einige Erfahrungen mit und gegen RA hinter
> dir?
> Dann würdest du solche Vergleiche wie mit Handwerkern nicht machen, die
> sind nämlich Kinderkram gegen hinterlistige RAe.
> Und verklage du mal einen RA, auf welcher Grundlage willst du das
> überhaupt machen, oder meinst du es wird sich ein anderer finden,
> welcher seinen Kollegen an die Wand fährt?
> Und das "Spiel" wird dich dann auch erstmal dein Geld kosten, so daß
> überhaupt nach deinen Vorstellungen abläuft.
> Man könnte dir hier zwei galsklare, und für Laien nachvollziehbare Fälle
> darlegen, da würdest du aber mächtig schlucken.

JA, ich habe eingie Erfahrung mit Anwälten...
Davon können mittlerweile drei volle Aktenordner hier im Regal zeugen.
Und ich kenne auch solche Anwälte wie du es beschrieben hast.
Aber nur auf der Gegenseite...

Und ich kann dir sagen das Anwälte keineswegs eine Homogene MAsse sind 
wo der eine dem anderen kein Auge auspickt. Gerade die von dir 
beschriebene Abart ist dann bei den "ehrlichen" Kollegen schnell bekannt 
und man kann die Teilweise kindliche Freude "dem schon wieder" eines 
Reinzuwürgen geradezu spüren.

ISt schon lustig wenn dann in den Anschreiben (Die beide Seiten ja an 
die Klienten weiterleiten müssen) Immer wieder angedeutet wird das 
"seine" Klienten anscheinend doch so falsch beraten wurden das eine 
spätere In Regressnahme von Ihm wahrscheinlich erfolgreich ist, samt 
genaue Aufzählung ;-) Und wie der Höhepunkt der Auseinandersetzung sogar 
Kindliche Beleidigungen an die Adresse des Landgerichtspräsidenten durch 
die Gegenseite im Anschreiben sind, verbunden mit in Abrede stellen von 
Fakten die von keiner Seite angezweifelt und auf allen Dokumeten/Fotos 
klar erkennbar sind. (da steht doch gar kein Schild, hat nie 
gestnden...)

Gerade bei Anwälten ist die Mundpropagande ganz wichtig. Sich einfach 
irgendjemanden anzuvertrauen kann gewaltig nach hinten losgehen.
Und natürlich darf nicht vergessen werden das wir momentan eine 
Juristenschmemme haben die weit über dem liegt was es bei den 
naturwissenschaftlichen Ingenieursberufen jemals gab.
Und jeder Absolvent der keine gute Anstellung findet macht sich dann 
erst einmal mit einer Kanzlei Selbstständig.

Natürlich muss man die Kosten zuerst ein mal tragen, aber dafür hat man 
eine REchtschutzversicherung die man sich hoffentlich "gut" ausgesucht 
hat.
Wenn man natürlich nur nach dem Preis geht und den Vertrag mit den 
vielen Ausschlüssen erst gar nciht liest, Tja - das ist eigenes Pech.

> Und mit Gewährleistung hast du ein noch größeres Problem als unser TO.
> Schäden aus eigener Arbeit fallen nicht unter Gewährleistung.

Blödsinn! Natürlich muss ICH für meine Arbeit Gewährleistung übernehmen.
Wobei Schäden über das eigendliche Produkt/Reparatur hinausgehend ja 
ebend KEINE Gewährleistung sondern Produkthaftung sind.

Problematisch ist natürlich dabei manchmal die genaue Eingrenzung wer 
denn nun wirklich Haftbar ist. Im Beispiel des Autos mit gerissenem 
Zahnriemen muss dann genau belegt werden warum dieser GErissen ist.

ISt der Gerissen weil er falsch eingebaut wurde, (z.B. völlig falsche 
Vorspannung) so ist derjenige alleine Haftbar der diesen Eingebaut hat. 
Wenn ich das bei meinem eigenen Wagen selber war, Klar- dann muss ich 
leider auf Schadensersatz verzichten.

Ist der aber nachweisbar aufgrund eines Materialfehlers gerissen und dir 
kann kein Verstoss gegen die Einbauvorschriften oder Betriebsparameter 
nachgewiesen werden, dann haftet der Produzent vollumfänglich. Nur 
dieser Nachweis muss dir erst mal gelingen. Zuerst wird der immer 
behaupten: Falsch eingebaut oder unsachgemäß vor Einbau gelagert.

Dies ist in letzter Instanz auch der Grund warum so einige Unternehmen 
die VErwendung Ihrer Produkte für bestimmte Bereiche verbieten, obwohl 
die genau dafür gedacht sind. Verwendet man diese dann doch dafür und es 
pasiert was können die nicht Haftbar gemacht werden.

> Und was AGBs und das Handelsrecht betrifft, liegts du leider auch etwas
> daneben.
Zu AGBs und Handelsrecht über Gewährleistung/Produkthaftung hinaus habe 
ich gar nichts geschrieben...

Franz schrieb:
> Einen korrekten Fachmann schießt man eher ab als einen
> korrekten Geschäftsmann, welcher sich allgemein und betriebsrechtlich
> immer auf die sichere Seite seiner Interessen begibt

Und wie soll er das machen wenn er keinem "Fachmann" (Anwalt) dafür 
trauen kann. Das Studium von denen dauert nicht deshalb so lange weil 
die 4 Jahre davon nur lernen wie man Klienten über das Ohr haut...
Die Rechtssprechung ist viel mehr als nur das "gedruckte" Gesetz. Dann 
wird sich vor Gericht auf einmal zu Komentaren dazu berufen von denen du 
noch nie etwas gehört hast, obwohl du schon drei entsprechende Werke 
durchgesehen hast.
Gerade mit Naturwissenschaftlicher Denkweise stösst man da schnell am 
Ende.

Und ich garantiere dir: BEI WIRKLICH JEDEM (mich eingeschlossen) der 
hier regelmäßig zu Rechtstehmen schreibt wirst du immer wieder Fehler 
finden. Selbst wenn es studierte Juristen sind. Und von Nichtjuristen 
(mich eingeschlossen) erst recht.
Daher ist alles andere als diese (eigene) Aussage als Meinung zu 
kennzeichnen und für eine Rechtsverbindliche Auskunft auf den Fachmann 
zu verweisen schon grob fahrlässig.

Und wenn man mal genau hinsieht ist es auch erschreckend wieviel des von 
den Kammern (HK/IHK) als Rechtslage propagierten Sachverhaltes 
REGELMÄßIG von Gerichten aller Ebenen in der Luft förmlich zerfetzt wird 
- und teilweise dennoch Jahrelang so weitervermittelt wird.

Gruß
Carsten

von Rainer S. (rsonline)


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Carsten Sch. schrieb:
> Und wenn man mal genau hinsieht ist es auch erschreckend wieviel des von
> den Kammern (HK/IHK) als Rechtslage propagierten Sachverhaltes
> REGELMÄßIG von Gerichten aller Ebenen in der Luft förmlich zerfetzt wird
> - und teilweise dennoch Jahrelang so weitervermittelt wird.

Vielleicht hat das was damit zu tun, dass die Gerichte nicht wollen, 
dass das von so "Amateuren" wie den Mitarbeitern der HK/IHK bearbeitet 
wird.
Das ist dann immer Auslegungssache. Man kann ja jeden simplen 
Sachverhalt mit Gewalt ganz anders auslegen als die meisten Menschen mit 
gesundem Verstand das sehen.

von Rainer S. (rsonline)


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Der Kunde hat heute nochmals per E-Mail gefragt ob eine Reparatur nicht 
möglich wäre...
Er hat bestimmt dann auch mit der Konkurrenz vor Ort gesprochen und 
versucht jetzt noch mal alles mögliche, wie üblich.
Wegen mir kann er da auch hingehen, dann müssen die sich mal mit dem 
auseinandersetzen.

von Alex (Gast)


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> Dies ist in letzter Instanz auch der Grund warum so einige Unternehmen
> die VErwendung Ihrer Produkte für bestimmte Bereiche verbieten, obwohl
> die genau dafür gedacht sind. Verwendet man diese dann doch dafür und es
> pasiert was können die nicht Haftbar gemacht werden.

Genau, da fallen mir gerade Colorwaschmittelpulver und Ohrwattestäbchen 
ein. Auf den Verpackungen steht: Für Buntwäsche ungeeignet, 
Wattestäbchen nicht in den Gehörgang einführen.

Mit einem Satz hat somit das Unternehmen jegliche Haftung für 
Anwendungsschäden ausgeschlossen.

@ Rainer:

Bin gespannt wie es weitergeht ! Lass dich aber bitte nicht diesesmal 
über den Tisch ziehen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Der Kunde hat heute nochmals per E-Mail gefragt ob eine Reparatur nicht
> möglich wäre...
> Er hat bestimmt dann auch mit der Konkurrenz vor Ort gesprochen und
> versucht jetzt noch mal alles mögliche, wie üblich.

Eben: "wie üblich"
Die Änderungsbereitschaft bei ihm ist offensichtlich Null.

> Wegen mir kann er da auch hingehen, dann müssen die sich mal mit dem
> auseinandersetzen.

Wenn Du es schon nicht schaffst, ihn zum Teufel zu jagen:

Mach Dich rar - sei beschäftigt. Eventuell bist Du gnädig und arbeitest 
nochmal für ihn. Natürlich gegen entsprechende Vorabzahlung.

Chris D.

von Hick-Hacker (Gast)


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Hat er inzwischen bezahlt?

von Rainer S. (rsonline)


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Die 2 Rechnungen von vor knapp 3 Jahren hat er jetzt bezahlt, das kann 
man hier im Thread lesen.

Chris D. schrieb:
> Die Änderungsbereitschaft bei ihm ist offensichtlich Null.

Menschen ändern sich nicht. Das war bei einem ehemaligen Chef ebenfalls 
so.

Habe eine Auftragsbestätigung geschrieben, die er dann unterschreiben 
muß. Habe das kurz mit einem Anwalt und der IHK besprochen. Ausschluß 
jedweder Ansprüche, Vorkasse, mündliche Absprachen zählen nicht, 
Gerichtsstand Bocholt, er stellt einen Elektriker.

Heute stand in einer E-Mail, dass er sich morgen entscheiden will...
Mit dem Hinweis in seiner Mail, dass er vom Mitbewerber morgen wohl ein 
Angebot vorgelegt bekommt.

von Rainer S. (rsonline)


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Chris D. schrieb:
> Mach Dich rar - sei beschäftigt.

Ja, ich haben noch andere Aufträge.

von martin (Gast)


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Vorkasse. Vorkasse. Vorkasse

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Die 2 Rechnungen von vor knapp 3 Jahren hat er jetzt bezahlt, das kann
> man hier im Thread lesen.
>
> Chris D. schrieb:
>> Die Änderungsbereitschaft bei ihm ist offensichtlich Null.
>
> Menschen ändern sich nicht. Das war bei einem ehemaligen Chef ebenfalls
> so.

Doch, die gibt es - ER gehört offensichtlich nicht dazu.

Wenn Du ihn schon selbst so einschätzt: warum in aller Welt arbeitest Du 
dann noch für ihn?

Er wird dasselbe wieder durchziehen, erbrachte Leistungen bemängeln usw.
Solchen Leuten fällt immer etwas ein.

Ich glaube langsam, dass viele meiner Unternehmerkollegen eine 
masochistische Ader haben ;-)

Chris D.

von Rainer S. (rsonline)


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Chris D. schrieb:
> Wenn Du ihn schon selbst so einschätzt: warum in aller Welt arbeitest Du
> dann noch für ihn?

Hauptsächlich aus wirtschaftlichen Interessen.
Er will sich ja in Kürze für eines der Angebote entscheiden.
Also entweder er nimmt das der Konkurrenz oder er unterschreibt meine 
Auftragsbestätigung und zahlt im Voraus (weswegen es dann auch wohl 
wieder "hick-hack" gibt). Ich muss dann hart bleiben.

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Er hat bestimmt dann auch mit der Konkurrenz vor Ort gesprochen und
> versucht jetzt noch mal alles mögliche, wie üblich.

Ich würde einfach davon ausgehen das die "Konkurrenz" nur eine 
Köderungsmaßnahme ist... wahrscheinlich hat er mit überhaupt niemandem 
gesprochen, wenn er jemanden hätte der es für ihn tut warum sollte er 
sich dann derart um dich bemühen.

Also auch Tip von mir: Laß dich nicht vera**** und schon gar nicht in 
irgendeiner Weise auf ihn zugehen oder noch irgendwelche Zugeständnisse 
machen.

Rainer S. schrieb:
> Hauptsächlich aus wirtschaftlichen Interessen.

Ganz ehrlich er muß dir ja Unsummen bieten das du so ein Spiel 
mitmachst... Wende dich lieber anderen Aufträgen zu die paar Kröten sind 
es nicht wert!

von Hick-Hacker (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Menschen ändern sich nicht. Das war bei einem ehemaligen Chef ebenfalls
> so.

Menschen können sich ändern. Das muss man allerdings auch tun - von 
selbst geht das nicht. Vielen fehlt die Bereitschaft oder Motivation 
dazu oder sie sind einfach nur zu faul dafür.

von Michael S. (technicans)


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Hick-Hacker schrieb:
> Menschen können sich ändern. Das muss man allerdings auch tun - von
> selbst geht das nicht. Vielen fehlt die Bereitschaft oder Motivation
> dazu oder sie sind einfach nur zu faul dafür.

Oder ihnen fehlt es einfach an Intelligenz sich zu ändern.

Chris D. schrieb:
> Er wird dasselbe wieder durchziehen, erbrachte Leistungen bemängeln usw.
> Solchen Leuten fällt immer etwas ein.

Rainer hat doch in seiner Auftragsbestätigung die Gewährleistung schon
ausgeschlossen. Wenn die Wirtschaftsleistung funktionstüchtig
übergeben wurde muss sich der TO keine Gedanken mehr machen.
Ruft der Kunde dann nach Hilfe oder meckert, kann der TO für
Reparaturen gleich eine Rechnung schreiben. Ist halt B2B.

Ich glaube auch nicht das der Kunde noch andere Anbieter hat,
ansonsten sollte er das mal vorlegen, ob es überhaupt vergleichbar
ist.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Ich habe auch so einen Fall.
Immer derselbe Kunde, immer wieder. Bin dann auf Vorkasse bzw. 
Barzahlung bei Abholung übergegangen. Ging ne Weile gut, letztens was 
ganz eiliges. Musste schnell in ein Auto eingebaut werden, Rechnung war 
noch nicht fertig. Ok, schickste halt die Rechnung.
Das war im Juni. Mahnung 1, Mahnung 2, nichts. Mit mir kann man reden. 
Wenn es mal eng ist - sagen, Termin dazu, fertig.
Die Leute ändern sich nicht. Gestern Mahnbescheid rausgelassen. Ist mir 
ehrlich gesagt völlig wurscht, wenn ich für den nie wieder was mache.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:

> Chris D. schrieb:
>> Er wird dasselbe wieder durchziehen, erbrachte Leistungen bemängeln usw.
>> Solchen Leuten fällt immer etwas ein.
>
> Rainer hat doch in seiner Auftragsbestätigung die Gewährleistung schon
> ausgeschlossen. Wenn die Wirtschaftsleistung funktionstüchtig
> übergeben wurde muss sich der TO keine Gedanken mehr machen.

Eben. Dann behauptet der Kunde einfach, die Leistung wurde noch nicht 
vollständig erbracht und schon "geht's los".

Es ist vollkommen egal, was vertraglich vereinbart wurde: wenn Dir ein 
Kunde Ärger machen will, dann macht er ihn Dir.

Er wird jeden Strohhalm, jeden nicht exakt fixierten Punkt heranziehen.

Der Aufwand, so einen Vertrag wasserdicht zu bekommen, ist immens und 
steht mMn in keinem Verhältnis zum Gewinn.

Ich kann mich nur wiederholen: Finger weg von solchen Leuten!

Chris D.

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Eben. Dann behauptet der Kunde einfach, die Leistung wurde noch nicht
> vollständig erbracht und schon "geht's los".
Dafür hat man einen vom Kunden unterschriebenen Lieferschein oder
lässt ein Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn er sich weigert
oder die Unterschriftsleistung verdrängt, Erfüllung verweigern
und/oder System außer Betrieb setzen bis die Unterschrift erbracht 
wurde.
> Es ist vollkommen egal, was vertraglich vereinbart wurde: wenn Dir ein
> Kunde Ärger machen will, dann macht er ihn Dir.
Klar, kann er, was aber saudämlich wäre, sollte der Kunde den
Lieferanten noch mal benötigen. Stänkern machts nachhaltig nur
teurer für den Kunden.
> Er wird jeden Strohhalm, jeden nicht exakt fixierten Punkt heranziehen.
Wenn er das Fachwissen hat, wird das ne heiße Diskussion ohne 
Erfolgsaussichten für den Kunden, denn der wurde korrekt bedient.
> Der Aufwand, so einen Vertrag wasserdicht zu bekommen, ist immens und
> steht mMn in keinem Verhältnis zum Gewinn.
Kommt auf die Art des Geschäfts  bzw. Vertragsart (Werksvertrag,
Kaufvertrag) und die Werte an. Egal ob ein Auftrag für 1000Euro oder
für 100kEuro, das Grundgerüst des Vertrags dürfte immer der selbe sein
und den gibt der Lieferant vor. Es heißt ja nicht umsonst " Es gelten
grundsätzlich unsere AGB". Solange da nichts Sittenwidriges drin steht
hat der Kunde wenig Möglichkeiten. Er kann sich ja einen anderen
Anbieter suchen. Manche finden noch nicht mal Schnürsenkel im Handel.
> Ich kann mich nur wiederholen: Finger weg von solchen Leuten!
Muss jeder selbst wissen ob er der Sache gewachsen ist oder
man schnell die Hosen voll hat und jeden Streit vermeidet.

Welche Unternehmer dann aber erfolgreich Geld verdienen kann man sich
ja wohl denken. Zum Unternehmer wird man nicht geboren und nicht
erzogen, sondern man wächst in die Thematik hinein.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Eben. Dann behauptet der Kunde einfach, die Leistung wurde noch nicht
>> vollständig erbracht und schon "geht's los".
> Dafür hat man einen vom Kunden unterschriebenen Lieferschein oder
> lässt ein Abnahmeprotokoll unterschreiben. Wenn er sich weigert
> oder die Unterschriftsleistung verdrängt, Erfüllung verweigern

Erfüllung ist dann ja bereits erfolgt, da eben alles fertig ist.

> und/oder System außer Betrieb setzen bis die Unterschrift erbracht
> wurde.

Das lässt er ganz schnell durch einen anderen reparieren.
Alles schon erlebt (allerdings glücklicherweise nicht bei uns).

>> Es ist vollkommen egal, was vertraglich vereinbart wurde: wenn Dir ein
>> Kunde Ärger machen will, dann macht er ihn Dir.
> Klar, kann er, was aber saudämlich wäre, sollte der Kunde den
> Lieferanten noch mal benötigen.

Solche Leute sind wie Mietnomaden: die ziehen dann einfach zum nächsten.

> Stänkern machts nachhaltig nur teurer für den Kunden.

Oder auch nicht - die Gerichte mahlen langsam und wenn man Pech hat, 
hebt derjenige dann die Hand und bleibt man auf den Kosten, Ärger und 
Arbeit sitzen.

>> Der Aufwand, so einen Vertrag wasserdicht zu bekommen, ist immens und
>> steht mMn in keinem Verhältnis zum Gewinn.
> Kommt auf die Art des Geschäfts  bzw. Vertragsart (Werksvertrag,
> Kaufvertrag) und die Werte an.

Klar - hier ging es aber wohl im eine individuelle Leistung.

> Egal ob ein Auftrag für 1000Euro oder
> für 100kEuro, das Grundgerüst des Vertrags dürfte immer der selbe sein
> und den gibt der Lieferant vor.

Das Grundgerüst reicht eben nicht - insbesondere nicht bei speziellen 
Lösungen.

> Es heißt ja nicht umsonst " Es gelten
> grundsätzlich unsere AGB".

Ja, das schreiben viele - und fühlen sich sicher. Ist ein Irrtum.
Schon weil viele AGB anfechtbar sind und auch angefochten werden.

> Solange da nichts Sittenwidriges drin steht
> hat der Kunde wenig Möglichkeiten.

Schön wär's. Wie gesagt: der Einfallsreichtum solcher Leute ist 
grenzenlos.

> Muss jeder selbst wissen ob er der Sache gewachsen ist oder
> man schnell die Hosen voll hat und jeden Streit vermeidet.

Vor allem muss jeder wissen, ob er schlechtem noch gutes Geld 
hinterherwirft.

Dazu kommt natürlich noch die seelische Belastung und vor allem der 
Zeitraum, in dem er das Geld eben noch nicht hat. Schon das bricht 
Leuten mit dünner Finanzdecke das Genick.

Chris D.

von pv (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Dazu kommt natürlich noch die seelische Belastung und vor allem der
> Zeitraum, in dem er das Geld eben noch nicht hat. Schon das bricht
> Leuten mit dünner Finanzdecke das Genick.

Andererseits tut es richtig gut, jemanden, der sich unredlich bereichern 
will, die Grenzen aufzuzeigen. Ist halt eine persönliche Wertung. Will 
man in der Opferrolle beharren, bleibt man passiv, will man sich 
behaupten, kämpft man.

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Oder auch nicht - die Gerichte mahlen langsam und wenn man Pech hat,
> hebt derjenige dann die Hand und bleibt man auf den Kosten, Ärger und
> Arbeit sitzen.
Solange der Kunde bezahlt hat, kann sich die Justiz ruhig Zeit lassen.
Kostet nur die Nerven vom Kunden.

Chris D. schrieb:
> Das lässt er ganz schnell durch einen anderen reparieren.
> Alles schon erlebt (allerdings glücklicherweise nicht bei uns).

Dann würde ich das so bauen das ein Passwort nötig ist und das bekommt
der Kunde nur wenn er bezahlt hat.

Chris D. schrieb:
> Schon weil viele AGB anfechtbar sind und auch angefochten werden.

Schon mal gemacht und was war die strittige Klausel?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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pv schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Dazu kommt natürlich noch die seelische Belastung und vor allem der
>> Zeitraum, in dem er das Geld eben noch nicht hat. Schon das bricht
>> Leuten mit dünner Finanzdecke das Genick.
>
> Andererseits tut es richtig gut, jemanden, der sich unredlich bereichern
> will, die Grenzen aufzuzeigen.

Sicherlich.

> Ist halt eine persönliche Wertung. Will
> man in der Opferrolle beharren, bleibt man passiv, will man sich
> behaupten, kämpft man.

Ich hab mich nicht selbstständig gemacht, um mich mit so einem Scheiß 
rumzuschlagen und bin auch nicht der Rächer der Geprellten.

Und wie schon gesagt: natürlich belastet so etwas. Außerdem ist Klagen 
immer mit Arbeit verbunden, die einem niemand bezahlt. Erwiderungen 
schreiben, Anwaltstermine usw. Dazu kommt immer die gefahr, dass der 
Schuldner in der Zeit Pleite geht und man auf den Kosten sitzen bleibt.

Für so etwas ist mir meine Zeit zu schade.

Einfach dem Bauchgefühl vertrauen und solche Kunden nicht annehmen, dann 
kann man sich auf die vielen Kunden konzentrieren, mit denen man 
problemlos arbeiten kann. Klappt wunderbar :-)

Michael S. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Oder auch nicht - die Gerichte mahlen langsam und wenn man Pech hat,
>> hebt derjenige dann die Hand und bleibt man auf den Kosten, Ärger und
>> Arbeit sitzen.
> Solange der Kunde bezahlt hat, kann sich die Justiz ruhig Zeit lassen.
> Kostet nur die Nerven vom Kunden.

Ich glaube, Du hast noch nie geklagt (sei froh :-)
Natürlich kostet das Zeit (=Geld) und Nerven, die einem keiner zahlt.

Dazu kommt, dass Dir in dieser Zeit nicht nur das Geld fehlt, sondern Du 
auch noch bei Anwalt/Gericht in Vorleistung treten musst.
Hast Du als Handwerker zwei oder drei solcher Kunden mit dickeren 
Posten, ist das schnell Dein Aus.

> Chris D. schrieb:
>> Das lässt er ganz schnell durch einen anderen reparieren.
>> Alles schon erlebt (allerdings glücklicherweise nicht bei uns).
>
> Dann würde ich das so bauen das ein Passwort nötig ist und das bekommt
> der Kunde nur wenn er bezahlt hat.

Kaum pratikabel. Kunden verlagen üblicherweise einen Testlauf - gerne 
über Tage/Wochen, in denen die Anlage getrietzt wird (Stromaufälle usw.) 
Erst danach unterschreibt er, dass alles ok ist.

Außerdem hast Du nicht immer die Möglichkeit zu Passwörtern.

> Chris D. schrieb:
>> Schon weil viele AGB anfechtbar sind und auch angefochten werden.
>
> Schon mal gemacht und was war die strittige Klausel?

Nein, ich hab das glücklicherweise nicht nötig. Aber ich bin auch fair 
:-)
Aber ich kenne Fälle, in denen entsprechende "Nomaden" das getan haben.
Ich kann die gerne beim nächsten Unternehmertreffen dazu befragen, 
welche Klauseln das waren.

Chris D.

von Rainer S. (rsonline)


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Laut einer Mail von gestern hat er einen anderen Anbieter gefunden.
Er stellt das natürlich wieder so dar, dass der Fehler bei mir liegt.



Ich zitiere mal:
"aufrund das nach so kurzer Zeit die Anlage nicht mehr reparabel ist und 
die Auswechselungskosten zu hoch sind habe ich mich für eine andere
Klimasteuerung entschieden."



Dabei haben wir zunächst eine - preislich günstigere - Auswechslung von 
einem Teil der Anlage besprochen, so dass die Anlage wieder lauffähig 
gewesen wäre. Er wollte dann aber alles ausgetauscht wissen... tat so 
als wenn man sich schon über einen Preis geeinigt hätte, spricht 
natürlich dennoch mit der Konkurrenz, versucht es dann wieder bei mir, 
usw...

Man muss dazu sagen: Die Anlage hat sich in den 10 Jahren seit dem das 
da eingebaut ist ständig weiterentwickelt. Mittlerweile läuft die 
Software unter Linux, hat einen eingebauten Webserver und und und. Er 
hat noch eine DOS Version.

Er hat also wieder jemanden gefunden. Geld spielt da dann wohl auch 
nicht die Rolle... auch wenn er das ganz gerne des öfteren anders 
dargestellt hat.

Chris D. schrieb:
> Ich hab mich nicht selbstständig gemacht, um mich mit so einem Scheiß
> rumzuschlagen und bin auch nicht der Rächer der Geprellten.
>
> Und wie schon gesagt: natürlich belastet so etwas. Außerdem ist Klagen
> immer mit Arbeit verbunden, die einem niemand bezahlt. Erwiderungen
> schreiben, Anwaltstermine usw. Dazu kommt immer die gefahr, dass der
> Schuldner in der Zeit Pleite geht und man auf den Kosten sitzen bleibt.
>
> Für so etwas ist mir meine Zeit zu schade.
>
> Einfach dem Bauchgefühl vertrauen und solche Kunden nicht annehmen, dann
> kann man sich auf die vielen Kunden konzentrieren, mit denen man
> problemlos arbeiten kann. Klappt wunderbar :-)

Ja, so ist es.
Das handhabe ich auch inzwischen so, der besagte Kunde ist halt 
sprichwörtlich "von Gestern".

von Rainer S. (rsonline)


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Ich habe ihm den Link zu dieser Diskussion mitgeteilt, damit er auch die 
Möglichkeit bekommt was dazu zu sagen. Ich habe ihn ebenfalls darauf 
hingewiesen, dass man hier auch ohne Anmeldung diskutieren kann. 
Unangenehme Mails ignoriert er aber gerne schon mal.

von Michael S. (technicans)


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>Laut einer Mail von gestern hat er einen anderen Anbieter gefunden.
>Er stellt das natürlich wieder so dar, dass der Fehler bei mir liegt.
Dann weine dem keine weitere Träne nach.
Es gibt bessere Kunden die umgänglicher sind und dich besser behandeln.
>Ich habe ihm den Link zu dieser Diskussion mitgeteilt
Und was versprichst du dir davon?
Du hast ja seine Einstellung hier schon entsprechend veröffentlicht.
Das fehlte noch, das dann so einer kommt und mit seiner Sicht der Dinge
das ganze Forum zu müllt. Darauf können wir, denke ich, verzichten.
Mit der Absage dürfte sich die Angelegenheit wohl ohnehin erledigt 
haben.

von Robert L. (lrlr)


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>Und was versprichst du dir davon?

find ich gut

hab ich schon oft erlebt, dass wenn man die 2. Seite hört, das ganze 
sich dann oft "etwas" anders anhört

(ohne dass jetzt auf im konkreten fall annehmen zu wollen!)



zum thema: da es sich scheinbar um "fix eingebaute" sachen handelt, gibt 
es da nicht anderer gewährleistungszeiträume ??

von eugen (Gast)


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Mir ist der Eindruck entstanden, das weder Dein Kunde noch Du besonders 
"lernfähig" sind. Wäre jetzt nicht ein guter Zeitpunkt das Thema (und 
diesen Thread) dahin zu schieben, wo es hingehört - den Scheiterhaufen 
der Geschichte?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Laut einer Mail von gestern hat er einen anderen Anbieter gefunden.
> Er stellt das natürlich wieder so dar, dass der Fehler bei mir liegt.

Das ist die übliche Vorgehensweise der Nomaden.
Nicht zahlen, aber den anderen noch schlecht machen.

Kommt mir bekannt vor.

> Ich zitiere mal:
> "aufrund das nach so kurzer Zeit die Anlage nicht mehr reparabel ist und
> die Auswechselungskosten zu hoch sind habe ich mich für eine andere
> Klimasteuerung entschieden."

Offenbar hat er geschafft, was Du nicht konntest.

Sei froh :-)

Robert L. schrieb:
>>Und was versprichst du dir davon?
>
> find ich gut
>
> hab ich schon oft erlebt, dass wenn man die 2. Seite hört, das ganze
> sich dann oft "etwas" anders anhört

Oder man hört die 3. Seite und dort bestätigen einem ein Dutzend Firmen, 
dass besagter Kunde das regelmäßig genau nach diesem Schema durchzieht 
...

Chris D.

von Rainer S. (rsonline)


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H.joachim Seifert schrieb:
> Ich habe auch so einen Fall.
> Immer derselbe Kunde, immer wieder. Bin dann auf Vorkasse bzw.
> Barzahlung bei Abholung übergegangen. Ging ne Weile gut, letztens was
> ganz eiliges. Musste schnell in ein Auto eingebaut werden, Rechnung war
> noch nicht fertig. Ok, schickste halt die Rechnung.
> Das war im Juni. Mahnung 1, Mahnung 2, nichts. Mit mir kann man reden.
> Wenn es mal eng ist - sagen, Termin dazu, fertig.
> Die Leute ändern sich nicht. Gestern Mahnbescheid rausgelassen. Ist mir
> ehrlich gesagt völlig wurscht, wenn ich für den nie wieder was mache.

Die Sache ist noch die, dass der Ärger dann in den persönlichen Bereich 
mit übertragen wird. In meinem Fall habe ich den Ärger an meine Katzen 
weitergegeben, die aber nichts dafür können.

Chris D. schrieb:
> Oder man hört die 3. Seite und dort bestätigen einem ein Dutzend Firmen,
> dass besagter Kunde das regelmäßig genau nach diesem Schema durchzieht
> ...

Er zieht das Schema mit mindestens einer anderen Firma durch, die 
ebenfalls nichts mehr mit ihm zu tun haben will.
Wie oben beschrieben dreht sich da ja auch das Personalkarussell.
Als ich vor einigen Tagen vor Ort gewesen bin waren wieder sämtliche 
Mitarbeiter neu.

Ich habe ihm gesagt, dass er gerne hier seine Sicht der Dinge mitteilen 
kann, und unsere Fehler aufzählen kann, dass er da aber wohl nicht gegen 
ankommt. Ich kann mir auch vorstellen, dass er prüft, ob er das hier 
untersagen lassen kann. Das ist hier aber alles im Bereich freie 
Meinungsäußerung.

von Michael S. (technicans)


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Rainer S. schrieb:
> Ich habe ihm gesagt, dass er gerne hier seine Sicht der Dinge mitteilen
> kann, und unsere Fehler aufzählen kann, dass er da aber wohl nicht gegen
> ankommt. Ich kann mir auch vorstellen, dass er prüft, ob er das hier
> untersagen lassen kann. Das ist hier aber alles im Bereich freie
> Meinungsäußerung.

Solange keine Namen genannt werden kann der dich mal kreuzweise.
Schade das du den anderen Anbietern nicht mal einen Tipp stecken
kannst über das freundliche Geschäftsgebahren von dem Clown.

Rainer S. schrieb:
> In meinem Fall habe ich den Ärger an meine Katzen
> weitergegeben, die aber nichts dafür können.

Das sollte man sich verkneifen weil gerade Katzen nachtragend
sein können.

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