Forum: HF, Funk und Felder Amteurfunklizenz


von ??? (Gast)


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Hallo

Ich habe zum Thema Amateurfunk ein paar fragen:

-Wie bekommt man eien Amateurfunklizenz?
-Was kostet die ungefähr und wo kriegt man die? Post?
-Was sind die Pflichten eines Amateurfunkers?
-Was muss ein A.Funker können?
-Was alles darf ein A.Funker?

Google Spuckt mier da zu viel Müll aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunkdienst

Was passier bei Fehlern?

von Lizard K. (diewodaso)


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>
> Google Spuckt mier da zu viel Müll aus.
>


Hier steht doch alles

http://www.amateurfunkpruefung.de/

???

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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??? schrieb:

> -Wie bekommt man eien Amateurfunklizenz?

Gar nicht.  Das Teil heißt nämlich "Amateurfunkzeugnis". ;)

> -Was kostet die ungefähr und wo kriegt man die? Post?

Post?  Das war im letzten Jahrtausend.  Inzwischen versackt die Post
nur noch Briefe, oder vielleicht verbeutelt sie sie auch (*) :), um
hoheitliche Aufgaben kümmert sich eine Behörde.  Die hieß mal BAPT
(Bundesamt für Post und Telekommunikation), aber das war zu profan,
danach hieß sie RegTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post), aktuell heißt sie BNetzA (Bundesnetzagentur für was
weiß ich nicht alles).

Die entsprechenden Außenstellen der BNetzA führen regelmäßig
Prüfungen zur Erlangung eines Amateurfunkzeugnisses durch; die
Termine erfährst du auf deren Webseite.  Welche Außenstelle du
dir aussuchst, ist dabei dir überlassen.  Ebenso ist der Weg dir
überlassen, wie du dich auf eine solche Prüfung vorbereitest.  Du
kannst dir das alles im Selbststudium aneignen, du kannst einen
Online-Lehrgang absolvieren, oder du kannst dich bei aktiven
Funkamateuren umsehen, die dann typischerweise im Rahmen ihrer
Vereinstätigkeit (bspw. des DARC) entsprechende Lehrgänge organi-
sieren.

> -Was sind die Pflichten eines Amateurfunkers?

Die Leute nennen sich gern Funkamateure, nicht Amateurfunker.  Das
ist mehr als Krümelkackerei, denn es drückt aus, dass es keineswegs
nur um einen "Funker" geht.

Eine Pflicht besteht primär zur Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften, aber das ist natürlich selbstverständlich.

> -Was muss ein A.Funker können?

Er muss den Funkbetrieb beherrschen und die gesetzlichen Grundlagen
seines Tuns kennen — wie jeder andere, der Hochfrequenz abstrahlende
Geräte betreibt oder in Verkehr bringt.  Von einem Funkamateur wird
zusätzlich so viel Kenntnis verlangt, dass er (sofern seine Funk-
station mehr als 10 W EIRP an Strahlungsleistung erzeugt) im Rahmen
einer sogenannten Selbsterklärung die Einhaltung der gesetzlichen
Strahlungsgrenzwerte nachweisen kann.  Für alle anderen Funkdienste
(und auch Funkanwendungen, bspw. CB-Funk, sofern die 10 W EIRP
überschritten werden) hingegen obliegt dieser Nachweis der Behörde
im Rahmen einer sogenannten Standortbescheinigung, die natürlich vom
Betreiber zu finanzieren ist.

> -Was alles darf ein A.Funker?

Am Amateurfunkbetrieb aktiv (also sendend) teilnehmen.  Die passive
(empfangende) Teilnahme ist hingegen jeder Person ohne weiteren
Nachweis von Voraussetzungen freigestellt.

> Was passier bei Fehlern?

Das hängt vom Fehler ab.  Wenn du mit der Hand in die 750-Watt-
Röhrenendstufe reingreifst => exitus.  Wenn du gegen bestehende
rechtliche Regelungen bezüglich der HF-Aussendungen verstößt, dann
das gleiche, wie mit jedem anderen, der dagegen verstößt.  In erster
Linie handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit entsprech-
enden Bußgeldern bewehrt ist.  Außerdem wird man im Regelfall die
Kosten eines Messeinsatzes tragen müssen, der zum Nachweis des
Verstoßes notwendig war.  Zusätzlich könnte bei Vorsatz oder
anderweitig grob fahrlässigem Verschulden auch das Amateurfunkzeugnis
entzogen werden.

(*) Wer den Joke nicht kennt:

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/206054

von Hugo Leichtsinn (Gast)


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??? schrieb:
> Was passier bei Fehlern?

Wenn Du zufällig die Fluggfrequenz störst: landet der A380 in Deiner 
Küche.

von JoachimB (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
>> -Was sind die Pflichten eines Amateurfunkers?
>
> Die Leute nennen sich gern Funkamateure, nicht Amateurfunker.  Das
> ist mehr als Krümelkackerei, denn es drückt aus, dass es keineswegs
> nur um einen "Funker" geht.

Der vorstehenden Antwort muss ich widersprechen.
Der Begriff "Funkamateur" ist nur präzise und im §2 des Gesetzes über 
den Amateurfunk eindeutig definiert.
... Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses ...

Der Begriff Amateurfunker ist nicht per Gesetz definiert und umfasst 
umgangssprachlich alle Funker, die als Amateure ihr Hobby ausüben. Und 
davon gibt es erheblich mehr als es Funkamateure gibt.

Funkamateuere lernen in Ihrer Ausbildung auch das Amateurfunkgesetz 
kennen und kennen deshalb in der Regel den Unterschied.

Gruß
Joachim

von Günther N. (guenti)


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Für diese Problematik ist der DARC sicher der richtige Ansprechpartner.

von Michael M. (technikus)


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> -Wie bekommt man eien Amateurfunklizenz?
Stoff lernen, zur Prüfung anmelden und zahlen, Prüfung bestehen, 
Zulassung (vulgo Lizenz) bekommen.
Sehr hilfreich für dieses Procedere ist http://www.afup.a36.de/

> -Was kostet die ungefähr und wo kriegt man die? Post?
Prüfung 80 oder 110 € (einmalig)
Zulassung 70 € (einmalig)
Frequenznutzungsgebühr & EMV-Abgabe etwa 10-20 € pro Jahr

> -Was sind die Pflichten eines Amateurfunkers?
> -Was muss ein A.Funker können?
> -Was alles darf ein A.Funker?
Lernt man alles für die Prüfung.

> Was passier bei Fehlern?
Ist ähnlich wie beim Autofahren: Kommt auf die Schwere des Fehlers und 
die Folgen an. Aus Versehen mal auf einer Nicht-Amateurfrequenz gesendet 
und keiner hat's gemerkt: gar nichts.
Eine Oberwelle der Eigenbau-Endstufe hat für mehrere Stunden den 
Flugfunk im weiteren Umkreis lahmgelegt: wohl 4-stelliges Bußgeld und 
Schadenersatzklagen am Hals.

Edit:
Hier mal ein Deep-Link bei der zuständigen Behörde: 
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Frequenzordnung/Amateurfunk/amateurfunk_node.html


Servus
Michael

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