Hallo zusammen. Ich stehe grad vor einem "Problem". Ich habe ein System, das mit 3 Phasen und 315A abgesichert ist. Innerhalb dieses Systems werden für u.A. Belüftungsventilatoren und Steuerung diese 3 Phasen nochmals extra mit einer 20A Sicherung abgesichert. Die Starkstromleitungen haben einen Kabeldurchschnitt von ca 120mm², die 20A Leitungen von ca. 4-6mm². Aus Kostengründen soll die Verkabelung so geplant werden, dass die dicken Leitungen so kurz wie Möglich sind. Also dachte ich mir, dass man die Zuleitung zu der 20A Sicherung auch 4-6mm² machen kann, denn wenn die Belastung nach der Sicherung zu hoch ist, trennt die Sicherung und es fließt auch kein Strom mehr in den Kabeln zu der Sicherung. Problematisch wird es, wenn durch irgendetwas die dünnen Kabel vor der Sicherung kurzgeschlossen werden, denn dann werden Diese sicherlich verglühen, da davor ja die 315A Sicherung ist. Anschlusstechnisch ist da kein Problem, dazu wären die 4mm² Kabel in einem Kabelkanal und könnten zusätzlich noch als kurzschlusssichere Kabel gekauft werden. Allerdings, sollte es verboten sein (soll später offiziell verkauft werden können), kann man das so ja nicht machen. Ich habe mich mal umgehört, wobei die Meinungen, ob das erlaubt ist oder nicht, ziemlich auseinander gehen. Darum würde ich bitten, wenn jemand sagt, dass es verboten ist, mir auch zu sagen, wo dieses Verbot steht, also z.B. DIN-Normen etc. Denn wenn nirgends steht, dass es verboten ist, spricht ja auch ansich nichts gegen die dünnen Kabel. Ich hoffe es ist klar geworden, was ich meine. Auf der einen Seite besteht eine Brandgefahr, wenn die Kabel durch irgendetwas kurzgeschlossen werden, auf der anderen Seite kann durch die Ausführung und die Verlegung des Kabels so ein Kurzschluss meiner Meinung nach ausgeschlossen werden. Abgesehen davon hab ich noch keine 20A Sicherung gesehen, die es erlaubt, drei 120mm² Kabel anzuschließen (Der Ausgang muss ja für 4-6mm² Kabel ausgelegt sein). Und allgemein seh ich bei Sicherungen/Schütze Ein- und Ausgangsseitig gleiche Querschnitte bzw. gleiche Anschlüsse. MFG Michael S.
VDE 0100 Teil 430 „Versetzen der Schutzeinrichtung gegen Kurzschluss“ sagt: Eine Absicherung darf bei fester Verlegung um einige Meter (2 oder 3, für uns sicher ausreichend) hinter die Querschnittsverjüngung verlegt werden. (Beispiel: Durch eine Fabrikationshalle führt eine Stromschiene mit großem Querschnitt. Eine Maschine wir mit geringerem Querschnitt angeschlossen. Das Kabel wird durch Rohre o.ä. fest und geschützt verlegt. Die Absicherung darf dann in der Maschine erfolgen.) Die Absicherung muss aber 6 kA Abschaltvermögen (für den Fall eines Kurzschlusses) haben. (ohne Gewähr)
Hallo Michael, entweder ein Schienensystem einsetzen, bei dem auf die Stromschienen mit entsrechendem Adapter die Sicherungen montiert werden, oder kurzschlussfeste Drähte verwenden. Gruß Ud
DIN VDE0100-430: "6.4.1 Allgemeines [473.2.1] Schutzeinrichtungen für den Schutz bei Kurzschluß müssen am Anfang jedes Stromkreises sowie an allen Stellen eingebaut werden, an denen die Kurzschlußstrom-Belastbarkeit gemindert wird, sofern eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung den geforderten Schutz bei Kurzschluß nicht sicherstellen kann. Anmerkung: Ursachen für die Minderung der Kurzschlußstrom- Belastbarkeit können sein: Verringerung des Leiternennquerschnittes, andere Leiterisolierung." Insofern kannst du das vergessen. Du wirst bis zur 20A Sicherung den gleichen Querschnitt (120mm²)legen müssen. Michael Skropski schrieb: > Abgesehen davon hab ich noch keine 20A Sicherung > > gesehen, die es erlaubt, drei 120mm² Kabel anzuschließen Dafür gibt es Aderendhülsen die auf passenden Querschnitt für die Sicherung verringern. Aber was spricht dagegen, die 3x20A-Sicherung dort unter zu bringen wo auch die 315A-Sicherungen sitzen, und diese über ein Schienen-System zu verbinden. Hinter den 20A-Sicherungen kannst du auch mit 2,5mm² weg gehen, wenn der Weg nicht zu lang ist.
hanno nühm schrieb: > VDE 0100 Teil 430 „Versetzen der Schutzeinrichtung gegen Kurzschluss“ ok, sorry, ich hab nicht weiter gelesen: 6.4.2 Versetzen der Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß Die in den Abschnitten 6.4.2.1 und 6.4.2.2 angegebenen Ausnahmen gelten nicht für Anlagen, für die in besonderen Normen abweichende Bedingungen gelten, z.B. in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen. In den beiden in den Abschnitten 6.4.2.1 und 6.4.2.2 aufgezählten Fällen darf die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß abweichend von Abschnitt 6.4.1 im Zuge der zu schützenden Leitung oder des zu schützenden Kabels versetzt werden. [473.2.2.1] 6.4.2.1 Die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß darf im Zuge der zu schützenden Leitung oder des zu schützenden Kabels versetzt werden, wenn der zwischen der Querschnittsverringerung oder sonstigen Änderung einerseits und der Schutzeinrichtung andererseits liegende Leitungsteil (oder Kabelteil) gleichzeitig den folgenden drei Bedingungen genügt: a) seine Länge beträgt nicht mehr als 3 m; b) er ist so ausgeführt, daß die Gefahr eines Kurzschlusses auf ein Mindestmaß beschränkt ist; Anmerkung: Diese Bedingung läßt sich z.B. durch eine Verstärkung des Schutzes der Leitung gegen äußere Einflüsse erfüllen. c) er ist so ausgeführt, daß die Gefahr von Feuer und Personenschäden auf ein Mindestmaß beschränkt ist. [473.2.2.2] 6.4.2.2 Die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß darf im Zuge der zu schützenden Leitung oder des zu schützenden Kabels versetzt werden, wenn die Ansprechkennlinie einer vor der Querschnittsverringerung oder der sonstigen Änderung angeordneten Schutzeinrichtung so beschaffen ist, daß die nachgeschaltete Leitung oder das nachgeschaltete Kabel entsprechend den Festlegungen von Abschnitt 6.3.2 bei Kurzschluß geschützt ist. [473.2.3] 6.4.3 Fälle, in denen auf den Schutz bei Kurzschluß verzichtet werden darf Schutzeinrichtungen bei Kurzschluß dürfen entfallen, — bei Leitungen oder Kabeln, die Generatoren, Transformatoren, Gleichrichter und Akkumulatorenbatterien mit ihren Schaltanlagen verbinden, wobei die Schutzeinrichtungen in der Schaltanlage angeordnet sind, — bei Stromkreisen nach Abschnitt 5.7, deren Unterbrechung den Betrieb der entsprechenden Anlagen gefährden könnte, — bei bestimmten Meßstromkreisen, — wenn die beiden nachstehenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: a) die Leitung oder das Kabel ist so ausgeführt, daß die Gefahr eines Kurzschlusses auf ein Mindestmaß beschränkt ist (siehe Abschnitt 6.4.2.1b)), b) die Leitung oder das Kabel befindet sich nicht in der Nähe brennbarer Baustoffe, Insofern könnte es gehen.
Sowas habe ich schon öfter bei Schaltschränken gesehen. Da greifen die 230V vorm Hauptschalter für Schranklicht und Servicesteckdose ab. Mit Dreifach isolierter 2,5mm² Leitung gehen die direkt an die Hauptzuleitung am Hauptschalter. Die 16A Sicherung sitzt dann erst mitten in der Leitung. Dreifach isoliert heißt: Aderisolieung, Leitungsmantel, PVC Wellrohr zum Schutz.
>Schutzeinrichtungen für den Schutz bei Kurzschluß müssen >am Anfang jedes Stromkreises sowie an allen Stellen >eingebaut werden, an denen die Kurzschlußstrom-Belastbarkeit >gemindert wird, sofern eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung >den geforderten Schutz bei Kurzschluß nicht >sicherstellen kann. >Insofern kannst du das vergessen. Du wirst bis zur 20A Sicherung den >gleichen Querschnitt (120mm²)legen müssen. ... >ok, sorry, ich hab nicht weiter gelesen: Ich denke, eigentlich muß man nicht weiterlesen. Denn diese Ausnahme steckt doch schon im ersten Posting drin: " ... >eingebaut werden, an denen die Kurzschlußstrom-Belastbarkeit gemindert wird, sofern eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung den geforderten Schutz bei Kurzschluß nicht sicherstellen kann. ..." sagt mir doch, daß das erlaubt sein müsste, wenn ein Kurzschluß direkt in der 20A Sicherung die 315A der vorgschalteten Sicherung sicher und deutlich überschreiten kann, um die 315A Sicherung ansprechen zu lassen. Und ich denke, kurze 4mm² Strippen sollten dies mit Sicherheit erreichen.
Jens G. schrieb: > Und ich denke, kurze 4mm² Strippen sollten dies mit Sicherheit > > erreichen. Ich würde 10mm² Leitungen nehmen. Tragen auch nicht mehr auf und sind nicht wesentlich teurer; passen auch in die normalen Sicherungsautomaten.
Ahh das sieht doch gut aus. Vielen Dank. Ich werde mir diese Norm dennoch mal Komplett besorgen, zumindest Teil 430. Danke
Michael Skropski schrieb: > Starkstromleitungen haben einen Kabeldurchschnitt von ca 120mm² Für die Strombelastbarkeit kommt es nicht auf den Durchschnitt der Kabelquerschnitte drauf an, sondern auf den minimalen Wert. Darum sollte man in einem Stromkreises überall den gleichen Kabelquerschnitt wählen.
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