Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik zulässiger Kabeldurchschnitt


von Michael S. (rbs_phoenix)


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Hallo zusammen. Ich stehe grad vor einem "Problem". Ich habe ein System, 
das mit 3 Phasen und 315A abgesichert ist. Innerhalb dieses Systems 
werden für u.A. Belüftungsventilatoren und Steuerung diese 3 Phasen 
nochmals extra mit einer 20A Sicherung abgesichert. Die 
Starkstromleitungen haben einen Kabeldurchschnitt von ca 120mm², die 20A 
Leitungen von ca. 4-6mm². Aus Kostengründen soll die Verkabelung so 
geplant werden, dass die dicken Leitungen so kurz wie Möglich sind. Also 
dachte ich mir, dass man die Zuleitung zu der 20A Sicherung auch 4-6mm² 
machen kann, denn wenn die Belastung nach der Sicherung zu hoch ist, 
trennt die Sicherung und es fließt auch kein Strom mehr in den Kabeln zu 
der Sicherung. Problematisch wird es, wenn durch irgendetwas die dünnen 
Kabel vor der Sicherung kurzgeschlossen werden, denn dann werden Diese 
sicherlich verglühen, da davor ja die 315A Sicherung ist. 
Anschlusstechnisch ist da kein Problem, dazu wären die 4mm² Kabel in 
einem Kabelkanal und könnten zusätzlich noch als kurzschlusssichere 
Kabel gekauft werden. Allerdings, sollte es verboten sein (soll später 
offiziell verkauft werden können), kann man das so ja nicht machen. Ich 
habe mich mal umgehört, wobei die Meinungen, ob das erlaubt ist oder 
nicht, ziemlich auseinander gehen.
Darum würde ich bitten, wenn jemand sagt, dass es verboten ist, mir auch 
zu sagen, wo dieses Verbot steht, also z.B. DIN-Normen etc. Denn wenn 
nirgends steht, dass es verboten ist, spricht ja auch ansich nichts 
gegen die dünnen Kabel.

Ich hoffe es ist klar geworden, was ich meine. Auf der einen Seite 
besteht eine Brandgefahr, wenn die Kabel durch irgendetwas 
kurzgeschlossen werden, auf der anderen Seite kann durch die Ausführung 
und die Verlegung des Kabels so ein Kurzschluss meiner Meinung nach 
ausgeschlossen werden. Abgesehen davon hab ich noch keine 20A Sicherung 
gesehen, die es erlaubt, drei 120mm² Kabel anzuschließen (Der Ausgang 
muss ja für 4-6mm² Kabel ausgelegt sein). Und allgemein seh ich bei 
Sicherungen/Schütze Ein- und Ausgangsseitig gleiche Querschnitte bzw. 
gleiche Anschlüsse.

MFG
Michael S.

von hanno nühm (Gast)


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VDE 0100 Teil 430 „Versetzen der Schutzeinrichtung gegen Kurzschluss“ 
sagt: Eine Absicherung darf bei fester Verlegung um einige Meter (2 oder 
3, für uns sicher ausreichend) hinter die Querschnittsverjüngung verlegt 
werden. (Beispiel: Durch eine Fabrikationshalle führt eine Stromschiene 
mit großem Querschnitt. Eine Maschine wir mit geringerem Querschnitt 
angeschlossen. Das Kabel wird durch Rohre o.ä. fest und geschützt 
verlegt. Die Absicherung darf dann in der Maschine erfolgen.)
Die Absicherung muss aber 6 kA Abschaltvermögen (für den Fall eines 
Kurzschlusses) haben.

(ohne Gewähr)

von Udo (Gast)


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Hallo Michael,

entweder ein Schienensystem einsetzen, bei dem auf die Stromschienen mit 
entsrechendem Adapter die Sicherungen montiert werden, oder 
kurzschlussfeste Drähte verwenden.

Gruß
Ud

von ... (Gast)


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DIN VDE0100-430:
"6.4.1 Allgemeines [473.2.1]
Schutzeinrichtungen für den Schutz bei Kurzschluß müssen
am Anfang jedes Stromkreises sowie an allen Stellen
eingebaut werden, an denen die Kurzschlußstrom-Belastbarkeit
gemindert wird, sofern eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung
den geforderten Schutz bei Kurzschluß nicht
sicherstellen kann.
Anmerkung: Ursachen für die Minderung der Kurzschlußstrom-
Belastbarkeit können sein: Verringerung des
Leiternennquerschnittes, andere Leiterisolierung."

Insofern kannst du das vergessen. Du wirst bis zur 20A Sicherung den 
gleichen Querschnitt (120mm²)legen müssen.

Michael Skropski schrieb:
> Abgesehen davon hab ich noch keine 20A Sicherung
>
> gesehen, die es erlaubt, drei 120mm² Kabel anzuschließen

Dafür gibt es Aderendhülsen die auf passenden Querschnitt für die 
Sicherung verringern.

Aber was spricht dagegen, die 3x20A-Sicherung dort unter zu bringen wo 
auch die 315A-Sicherungen sitzen, und diese über ein Schienen-System zu 
verbinden. Hinter den 20A-Sicherungen kannst du auch mit 2,5mm² weg 
gehen, wenn der Weg nicht zu lang ist.

von ... (Gast)


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hanno nühm schrieb:
> VDE 0100 Teil 430 „Versetzen der Schutzeinrichtung gegen Kurzschluss“

ok, sorry, ich hab nicht weiter gelesen:

6.4.2 Versetzen der Schutzeinrichtung
für den Schutz bei Kurzschluß
Die in den Abschnitten 6.4.2.1 und 6.4.2.2 angegebenen
Ausnahmen gelten nicht für Anlagen, für die in besonderen
Normen abweichende Bedingungen gelten, z.B. in feuer-
und explosionsgefährdeten Räumen. In den beiden in
den Abschnitten 6.4.2.1 und 6.4.2.2 aufgezählten Fällen
darf die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß
abweichend von Abschnitt 6.4.1 im Zuge der zu schützenden
Leitung oder des zu schützenden Kabels versetzt werden.
[473.2.2.1]
6.4.2.1 Die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß
darf im Zuge der zu schützenden Leitung oder des
zu schützenden Kabels versetzt werden, wenn der zwischen
der Querschnittsverringerung oder sonstigen Änderung
einerseits und der Schutzeinrichtung andererseits liegende
Leitungsteil (oder Kabelteil) gleichzeitig den
folgenden drei Bedingungen genügt:
a) seine Länge beträgt nicht mehr als 3 m;
b) er ist so ausgeführt, daß die Gefahr eines
Kurzschlusses auf ein Mindestmaß beschränkt ist;
Anmerkung: Diese Bedingung läßt sich z.B. durch eine
Verstärkung des Schutzes der Leitung gegen
äußere Einflüsse erfüllen.
c) er ist so ausgeführt, daß die Gefahr von Feuer und
Personenschäden auf ein Mindestmaß beschränkt ist.
[473.2.2.2]
6.4.2.2 Die Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluß
darf im Zuge der zu schützenden Leitung oder des
zu schützenden Kabels versetzt werden, wenn die Ansprechkennlinie
einer vor der Querschnittsverringerung
oder der sonstigen Änderung angeordneten Schutzeinrichtung
so beschaffen ist, daß die nachgeschaltete Leitung
oder das nachgeschaltete Kabel entsprechend den Festlegungen
von Abschnitt 6.3.2 bei Kurzschluß geschützt ist.
[473.2.3]
6.4.3 Fälle, in denen auf den Schutz bei Kurzschluß
verzichtet werden darf
Schutzeinrichtungen bei Kurzschluß dürfen entfallen,
— bei Leitungen oder Kabeln, die Generatoren, Transformatoren,
Gleichrichter und Akkumulatorenbatterien
mit ihren Schaltanlagen verbinden, wobei die Schutzeinrichtungen
in der Schaltanlage angeordnet sind,
— bei Stromkreisen nach Abschnitt 5.7, deren Unterbrechung
den Betrieb der entsprechenden Anlagen gefährden
könnte,
— bei bestimmten Meßstromkreisen,
— wenn die beiden nachstehenden Bedingungen gleichzeitig
erfüllt sind:
a) die Leitung oder das Kabel ist so ausgeführt, daß die
Gefahr eines Kurzschlusses auf ein Mindestmaß beschränkt
ist (siehe Abschnitt 6.4.2.1b)),
b) die Leitung oder das Kabel befindet sich nicht in der
Nähe brennbarer Baustoffe,

Insofern könnte es gehen.

von Nico -. (electronico)


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Sowas habe ich schon öfter bei Schaltschränken gesehen.
Da greifen die 230V vorm Hauptschalter für Schranklicht und 
Servicesteckdose ab.
Mit Dreifach isolierter 2,5mm² Leitung gehen die direkt an die 
Hauptzuleitung am Hauptschalter. Die 16A Sicherung sitzt dann erst 
mitten in der Leitung.
Dreifach isoliert heißt: Aderisolieung, Leitungsmantel, PVC Wellrohr zum 
Schutz.

von Jens G. (jensig)


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>Schutzeinrichtungen für den Schutz bei Kurzschluß müssen
>am Anfang jedes Stromkreises sowie an allen Stellen
>eingebaut werden, an denen die Kurzschlußstrom-Belastbarkeit
>gemindert wird, sofern eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung
>den geforderten Schutz bei Kurzschluß nicht
>sicherstellen kann.

>Insofern kannst du das vergessen. Du wirst bis zur 20A Sicherung den
>gleichen Querschnitt (120mm²)legen müssen.

...

>ok, sorry, ich hab nicht weiter gelesen:

Ich denke, eigentlich muß man nicht weiterlesen. Denn diese Ausnahme 
steckt doch schon im ersten Posting drin:

" ... >eingebaut werden, an denen die Kurzschlußstrom-Belastbarkeit 
gemindert wird, sofern eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung den 
geforderten Schutz bei Kurzschluß nicht sicherstellen kann. ..."

sagt mir doch, daß das erlaubt sein müsste, wenn ein Kurzschluß direkt 
in  der 20A Sicherung die 315A der vorgschalteten Sicherung sicher und 
deutlich überschreiten kann, um die 315A Sicherung ansprechen zu lassen. 
Und ich denke, kurze 4mm² Strippen sollten dies mit Sicherheit 
erreichen.

von ... (Gast)


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Jens G. schrieb:
> Und ich denke, kurze 4mm² Strippen sollten dies mit Sicherheit
>
> erreichen.

Ich würde 10mm² Leitungen nehmen. Tragen auch nicht mehr auf und sind 
nicht wesentlich teurer; passen auch in die normalen 
Sicherungsautomaten.

von Michael S. (rbs_phoenix)


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Ahh das sieht doch gut aus. Vielen Dank. Ich werde mir diese Norm 
dennoch mal Komplett besorgen, zumindest Teil 430.

Danke

von Werner (Gast)


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Michael Skropski schrieb:
> Starkstromleitungen haben einen Kabeldurchschnitt von ca 120mm²

Für die Strombelastbarkeit kommt es nicht auf den Durchschnitt der 
Kabelquerschnitte drauf an, sondern auf den minimalen Wert. Darum sollte 
man in einem Stromkreises überall den gleichen Kabelquerschnitt wählen.

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