Hallo, stimmt es, daß der aktuelle Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag, den der Ex-Arbeitgeber abgeführt hat, über die Lohnsteuer abfragen kann? Daraus kann er sich natürlich den Lohn, den man beim Ex-Arbeitgeber bekommen hat, ausrechnen. Das würde heißen, daß man beim Bewerbungsgespräch ehrlich sein muß, wenn nach dem letzten Gehalt gefragt wird... Stimmt es auch, daß der Arbeitgeber über die Lohnsteuer sehen kann, von wann bis wann man bei den verschiedenen Ex-Arbeitgebern war? Vielen Dank!
interessierter Gast schrieb: > Hallo, > > stimmt es, daß der aktuelle Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag, > > den der Ex-Arbeitgeber abgeführt hat, über die Lohnsteuer abfragen kann? Nur die Steuer des laufenden Jahres mit den entrichteten soz. Beiträg in diesen Jahr. interessierter Gast schrieb: > Stimmt es auch, daß der Arbeitgeber über die Lohnsteuer sehen kann, von > > wann bis wann man bei den verschiedenen Ex-Arbeitgebern war? Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG.
Marx W. schrieb: > Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG. Dann wechselt man also am besten nur zum Jahreswechsel. ;-)
Marx W. schrieb: > Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG. Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das geht jetzt irgendwie online... Kann der aktuelle AG also nur Informationen aus dem aktuellen Jahr und nichts von vergangenen Jahren abrufen? Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben.
interessierter Gast schrieb: > Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben. Jo, kreativ darf man sein, aber aufpassen. Sonst gehts dir wie Konrad Kujau Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Kujau
interessierter Gast schrieb: > Marx W. schrieb: >> Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG. > > Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das geht jetzt irgendwie online... > Kann der aktuelle AG also nur Informationen aus dem aktuellen Jahr und > nichts von vergangenen Jahren abrufen? > Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben. Ist doch vollkommen egal was du aktuell verdienst. Dem neuen Arbeitgeber sagst du wieviel du für einen Wechsel haben willst. Alles andere ist grenzdebile Selbstunterwerfung.
87689ahöljklh4639 schrieb: > interessierter Gast schrieb: >> Marx W. schrieb: >>> Alles was du auf deiner Lohnsteurkarte siehst, sieht auch der AG. >> Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das geht jetzt irgendwie online... >> Kann der aktuelle AG also nur Informationen aus dem aktuellen Jahr und >> nichts von vergangenen Jahren abrufen? >> Das würde zumindest etwas Kreativität im Lebenslauf erlauben. > Ist doch vollkommen egal was du aktuell verdienst. Dem neuen Arbeitgeber > sagst du wieviel du für einen Wechsel haben willst. Zischen den Zeilen lese ich den Versuch etwas im letzten Jahr zu vertuschen, vielleicht eine Arbeitslosigkeit.
testpilot schrieb: > Zischen den Zeilen lese ich den Versuch etwas im letzten Jahr zu > vertuschen, vielleicht eine Arbeitslosigkeit. Bravo
Schon mal was von Datenschutz und Steuergehemins gehört? Das geht den zukünftigen AG absolut gar Nichts an, was gewesen ist, geldmäßig.
interessierter Gast schrieb: >> Zischen den Zeilen lese ich den Versuch etwas im letzten Jahr zu > >> vertuschen, vielleicht eine Arbeitslosigkeit. Nur was bringt das, der alte AG stellt das Arbeitszeugnis aus. Da steht auch drin von wann bis wann man wo war. Und Arbeitszeugnisse sind das A und O bei der Bewerbung!
Marx W. schrieb: > Nur was bringt das, der alte AG stellt das Arbeitszeugnis aus. Da steht > auch drin von wann bis wann man wo war. > Und Arbeitszeugnisse sind das A und O bei der Bewerbung! Muss man für jeden Scheiß ein Arbeitszeugnis vorlegen? Wo sind wir denn? Kommt mir vor wie Nazideutschland-Methoden und keiner sagt es. Allein schon "Lebenslauf" lässt mich schlimmstes befürchten, nämlich das die Menschenwürde mit dem Einstieg ins Berufsleben abgeschafft wurde. testpilot schrieb: > vielleicht eine Arbeitslosigkeit. Ist das eine Vorstrafe? Kommt einem manchmal so vor.
Anton Hirtmann schrieb im Beitrag #2426192: > Mein Chef fragt immer bei der Rentenversicherung nach, dann hat er alles > > schwarz auf weiß ja, aber er weiss nicht, was an Sonderzahlungen erfolgt ist und was über der Bemessungsgrenze liegt. Die RV berechnet sich nur für RV-Beiträge unter 64800
Elektroniker schrieb: > geldmäßig. Auch bei wem man gearbeitet hat geht keinen was an. Würde mich mal interessieren was da hinter den Kulissen wirklich abgeht.
Anton Hirtmann schrieb im Beitrag #2427703: > Mit der > Gehaltszahlung erwirbt man sich doch ein Nutzungsrecht am Arbeitnehmer. Das Almosen was du Gehalt nennst ist doch nur ne Lachnummer und außerdem glaubst du wohl noch, dein Chef erhält zusätzlich noch die Leibeigenschaft am ersten Neugeborenen des Arbeitnehmers, oder was?
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