Hi, nach längerem Zögern wollte ich mir nun die an mehreren Stellen angepriesene Atten 858D Rework Station zulegen. In der Bucht zu einem halbwegs guten Preis erstanden und natürlich beim Zoll hängengeblieben. Natürlich kam das Teil nicht durch die sehr fragwürdige "Prüfung auf Einfuhrfähigkeit" und geht nun zurück an den Absender. Der Zollbeamte argumentierte immer mit einer neuen EU-Regelung zur Produktsicherheit bei Privatimporten, die er nicht näher nachweisen konnte/wollte. Wie dem auch sei, wie ist eure Erfahrung mit dem Zoll ab dem zweiten bzw. dritten Quartal in Deutschland? Was geht durch, was wird geprüft und was bleibt dabei oder davor hängen?
Unter Umständen "kritische" Teile hab ich immer Anfang Dezember bestellt. Da ist bei denen dann so viel los daß die sich meist keine Zeit für die einzelnen Teile nehmen. Da hatte ich bisher immer Glück.
Hallo, auch wenn ihr die falschen Ansprechpartner seid : "Was soll der Schei...." ? Hab ich nicht mal mehr das gottverdammte Recht selbt abzuschätzen welches Gefahrenpotential ich eingehe ? Muß da immer der Big Brother aufpassen ? Wenn ich mich nur selbst in Gefahr bringe ist das doch wohl meine Sache. Fängt es jetzt auch schon bei der Elektronik an ? Das mann mit Chemie schon nichts mehr interessantes machen darf ist ja schon altbekannt, das es jetzt aber auch schon im elektrischen Bereich soweit ist.... trauig. So das musste mal raus. mfg "Bürger"
Hallo... Nun geht es also auch hier los :-( Das Thema ist im Modellbaubereich auch schon einige Zeit "akut". Z.B. hier: http://www.rclineforum.de/forum/board1-allgemeines/plauderecke/315550-zoll-hat-lipo-s-und-kabel-besc/?s=4dd998083671bc7ebf111d75196e3e62959bcf54 Dort gibt es auch immer mehr Berichte, das der Zoll Teile der Lieferungen aus China einbehält und zur Prüfung schickt. Lies dir mal (wenn Du Lust hast) den Thread dort durch. Teilweise wird von den Zollämtern auf fehlende / falsche CE-Kennzeichnung oder fehlende deutsche (!) Anleitung verwiesen... Im RC-Line Forum kristalisiert sich aber wohl langsam heraus, das vornehmlich Zollämter im Süden / in Baden Würtemberg das ganze so machen. Bei mir in NRW (spezieller beim Zollamt Hagen) hatte ich bisher noch keine Probleme. Hab erst neulich wieder eine Lieferung mit Motoren vom Zoll abgeholt, ohne Probleme... Dirk
also ich habe mir letzten Monat ein Oszilloskop aus Fernost gekauft. In Deutschland kostet das Modell 480€ in China habe ich es für 300€ inkl. Versand bekommen. Das Teil blieb diesen Monat natürlich beim Zoll bzw. bei DHL weil die zusammenarbeiten. Ich sollte dem Zoll die Rechnungen per Mail schicken und dann habe ich das Paket auch bekommen. Das seltsamme ist nur, dass ich bisher ca. 27€ Umsatzsteuer zahlen musste, keine Ahnung wie die das berechnet haben. Ich hoffe es kommen keine weiteren Rechnungen, denn so ist es wirklich ein schnöpchen.
@ Chris R., Bürger, und all die anderen... Vorausgesetzt ihr seit volljährig, habt ihr alle 4 Jahre die Möglichkeit, über die Leute zu entscheiden, welche euch dann das Geld aus der Tasche ziehen, euch mit unsinnigen Regelungen nerven und sonstwie eure Lebensqualität einschränken wollen. Dass das immer auch eine Interessenabwägung ist, ist mir schon klar. Doch beschwert euch dann nicht. PS: Über die Hälfte der "Bürger" in diesem Land sind gegen den Euro. Doch auch dieser kam nicht über Nacht. Dazwischen lagen viele Wahlen, wo der "Bürger" sich hätte dagegen entscheiden können. Haben sie aber nicht, die Warner wie "Pro DM" schafften nichtmal ein Prozent. Offenbar war das einfache Bezahlen auf Malle wichtiger als eine sichere Währung.
Jens schrieb: > Vorausgesetzt ihr seit volljährig, ... euch mit unsinnigen Regelungen nerven und > sonstwie eure Lebensqualität einschränken wollen... Hallo Jens... Teilweise gebe ich dir Recht. Aber das hat meiner Meinung nach nichts mit diesem Problem zu tun. In diesen Fällen hier geht es um die Umsetzung von Verordnungen (CE, etc.) die von der EU vorgegeben werden (ob sinnvoll oder nicht, die Entscheidung überlasse ich dir). Und darauf hat der "normale" Bürger halt nur einen sehr, sehr geringen Einfluss...
Dirk Th. schrieb: > In diesen Fällen hier geht es um die Umsetzung von Verordnungen (CE, > etc.) die von der EU vorgegeben werden (ob sinnvoll oder nicht, die > Entscheidung überlasse ich dir). Wer ist den die EU? Doch wir alle. Und Deutschland ist ein sehr mächtiges Mitglied in der EU, zumindest der größte Zahlmeister. > Und darauf hat der "normale" Bürger halt nur einen sehr, sehr geringen > Einfluss... Prinzipiell gebe ich dir recht, das hätte das deutsche Volk vor >10 Jahren klären müssen. Jetzt ist der Zug abgefahren.
Dirk Th. schrieb: > Lies dir mal (wenn Du Lust hast) den Thread dort durch. Werde ich gleich machen. > Teilweise wird von den Zollämtern auf fehlende / falsche > CE-Kennzeichnung oder fehlende deutsche (!) Anleitung verwiesen... > Im RC-Line Forum kristalisiert sich aber wohl langsam heraus, das > vornehmlich Zollämter im Süden / in Baden Würtemberg das ganze so > machen. Hast du das zufällig in meinem Blog (hobbyelektronik.org) gelesen ist es aus einer anderen Quelle? Exakt das wurde mir auch in Ulm gesagt. Dort habe ich auch das Schreiben vom Zoll hochgeladen, das wirklich schwammig und IMO unsauber formuliert ist. U.a. wird nicht einmal geschrieben, aus welcher gesetzlichen Grundlage das Ganze passiert. Jens schrieb: > Vorausgesetzt ihr seid volljährig, habt ihr alle 4 Jahre die > Möglichkeit, über die Leute zu entscheiden, welche euch dann das Geld > aus der Tasche ziehen Ohne abschweifen zu wollen - das Problem ist, dass die meisten Politik(er/innen) wohl an einer Pre-/Post-Wahl-Schizophrenie leiden. Obwohl ich meinem Recht (und IMO Pflicht) des Wählens nachgehe, stellt sich mittlerweile immer mehr ein gewisses Maß an Frust und Verdruss über die Politik ein. Man sollte die Herren und Damen im Bundestag mal so lange an die Fahnenmäste vor dem Reichstag anbinden, bis sie den Schriftzug vorne dran wieder verstehen. ;-) Allen anderen natürlich auch vielen Dank für die Info. Bin natürlich auf weitere Erfahrungsberichte hinsichtlich Zoll & Elektronik gespannt
@ Dirk Th. , dein Einwand bzgl. EU-Verordnungen > CE u.ä., das ist doch nur vorgeschoben. Der eigentl. Grund liegt in der Behinderung des freien Wettbewerbs und damit Vortäuschung von rechtl. Verstößen. Oder such dir einfach mal die Defintion oder deutschen Möglichkeiten für die CE-Kennzeichnung raus. Das darf jeder Hersteller hier selber machen. Einige deutsche große Firmen sind da auch absolute Pfuschproduzenten, kann dir dazu auch ein paar treffende Bsp. bringen.
Chris R. schrieb: > Hast du das zufällig in meinem Blog (hobbyelektronik.org) gelesen ist es > aus einer anderen Quelle? Exakt das wurde mir auch in Ulm gesagt. > Dort habe ich auch das Schreiben vom Zoll hochgeladen, das wirklich > schwammig und IMO unsauber formuliert ist. > U.a. wird nicht einmal geschrieben, aus welcher gesetzlichen Grundlage > das Ganze passiert. Hallo Chris... Die Infos bzzgl. mehr/größerer Probleme mit dem Zoll in BW findest Du im verlinkten Thread im RC-Line-Forum. Wie schon geschrieben, hatte ich (bisher) hier in NRW noch keine diesbezgl. Probleme. Dirk
Hi Chris... Hab mal, dein Blog im RC-Lineforum gepsotet, falls das für dich in Ordnung geht. Hier übrigens noch mehr Lesefutter. http://www.rclineforum.de/forum/board1-allgemeines/plauderecke/324499-einfuhrverbot-f-r-li-fe-po-4-a/ Diesmal gehts um LI-FE-PO Akkus, die nicht importiert werden durften (werden aber von deutschen Händlern ebenfalls verkauft), und ein Ladegerät, dass ebenfalls hier in D bei Händlern ohne Probleme erhältlich ist... Möge sich jeder seinen Teil dazu denken.
Dirk Th. schrieb: > Hab mal, dein Blog im RC-Lineforum gepsotet, falls das für dich in > Ordnung geht. Klar, überhaupt kein Problem. Edit: wo genau? ;) Werde mir den Thread im RCLine-Forum mal zu gemüte führen... Viele Grüße Chris
Chris R. schrieb: > Klar, überhaupt kein Problem. > Edit: wo genau? ;) In diesem Thread hier: http://www.rclineforum.de/forum/board1-allgemeines/plauderecke/315550-zoll-hat-lipo-s-und-kabel-besc/ Der 2. Thread (den ich hier um 13:10) gepostet hatte behandelt das gleiche Problem, nur halt andere Waren... Schon ein wenig auffällig, das ganze...
Es sollte Personen mit Fachkenntnis (z.B. Gesellenbrief in dieser Fachrichtung) erlaubt sein Geräte zu importieren, die keine CE Kennung haben. Das wäre eine feine Sache und der Laie wäre weiterhin geschützt und die Fachleute könnten endlich problemlos mit Material ausm Ausland arbeiten. Sollen wir eine mikrocontroller.net ePetition starten? Gruß Karl
Karl. N. schrieb: > Das wäre eine feine Sache und der Laie wäre weiterhin geschützt und die > Fachleute könnten endlich problemlos mit Material ausm Ausland arbeiten. Hmm. Wie wäre es damit: es geht den Staat einen feuchten Scheissdreck an was ich als Privatperson mir schicken lasse solange der Besitz nicht verboten ist. Wie kann man so eine unsägliche Drangsalierung und Gängelei auch nur im Entferntesten als legitim ansehen?
Naja, wenn du gleich eine komplette Änderung forderst braucht das 10 Jahre und es gibt 1000 Debatten in denen die grünen Hippies ein Verbot usw. fordern. Ist es nur eine kleine Änderung, ist es wahrscheinlich, dass unsere Politiker das durchwinken. Gruß Karl
Karl. N. schrieb: > Es sollte Personen mit Fachkenntnis (z.B. Gesellenbrief in dieser > Fachrichtung) erlaubt sein Geräte zu importieren, die keine CE Kennung > haben. Ich glaube Du überschätzt gerade sehr die Befähigungen, die Du durch eine Ausbildung erhälst. Nichts für ungut. Dennoch steht es jedem Bürger frei, ein entsprechendes Gewerbe anzumelden und anschließend gewerblich zu importieren (ggf. als Warenmuster). Wer dazu nicht in der Lage ist (evtl. sogar auf Grund seiner Intelligenz) soll das Jammern halt lassen. Seid doch bitte endlich mal clever und nutzt die Möglichkeiten, die ihr habt! Nicht immer nur jammern und meckern!
Erstmal bezweifle ich dass es irgendeine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung dieser Pakete gibt. Manche Beamte spielen sich gerne als kleine Kaiser auf. Solange niemand dagegen klagt machen sie natürlich weiter was sie wollen. Vielleicht kann der entsprechende Beamte die Teile ja auch selbst gut gebrauchen? Ich würde als erstes einen Beschwerdebrief an die Vorgesetzten und an diverse Abgeordnete schreiben.
@Nur mal so ein paar Gedanken (Gast) Ahja. Du bist natürlich Kaiser von Gottes Gnaden, oder? Es hat vieleicht nicht jeder Lust wegen ein paar geschissenen Teilen gleich ein Gewerbe usw. anzumelden. Das ist einfach Unsinn ein nennen wir es Scheingewerbe zu führen wenn es auch direkt so gehen könnte. Gruß Karl
>Das wäre eine feine Sache und der Laie wäre weiterhin geschützt und die >Fachleute könnten endlich problemlos mit Material ausm Ausland arbeiten. Absolut genialer Vorschlag zum Bürokratieabbau. Zur CE-Prüfung am Zoll kommt dann noch die Prüfung des Sachkundenachweises. >Wie kann man so eine unsägliche Drangsalierung und Gängelei auch nur im >Entferntesten als legitim ansehen? Vielleicht, weil es geltendes Gesetz ist. Wenn die Bauordnung Dir verbietet, auf Deinem Grundstück eine Laube zu errichten findest Du das skandalös. Wenn Du damit aber Deinem Nachbarn das gleiche verbieten kannst, ist die LBO bstimmt eine prima Sache.
Karl N. schrieb: > @Nur mal so ein paar Gedanken (Gast) > Ahja. Du bist natürlich Kaiser von Gottes Gnaden, oder? Ganz sicher nicht. Wir sind doch alle Armleuchter "vor dem Herrn" :-) Aber es gibt immer Mittel und Wege. Man muss sie nur zu nutzen wissen. That's all. > Es hat vieleicht nicht jeder Lust wegen ein paar geschissenen Teilen > gleich ein Gewerbe usw. anzumelden. Das ist einfach Unsinn ein nennen > wir es Scheingewerbe zu führen wenn es auch direkt so gehen könnte. Es geht aber nicht immer direkt. Dann sollte man sich eben auf dem heimischen Markt bedienen oder - wenn man den Aufwand eben nicht scheut - einen der anderen Wege nehmen.
Backflow schrieb: > Vielleicht, weil es geltendes Gesetz ist. Ach? Und was ist wenn das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt? Es gab genug 'Gesetze' die vom BGH wieder gekippt wurden. Backflow schrieb: > Wenn die Bauordnung Dir verbietet, auf Deinem Grundstück eine Laube zu > errichten findest Du das skandalös. Wenn Du damit aber Deinem Nachbarn > das gleiche verbieten kannst, ist die LBO bstimmt eine prima Sache. Billige Polemik, die zudem nichts mit dem Thema zu tun hat.
Malignes Melanom schrieb: > Ach? Und was ist wenn das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt? Es gab > genug 'Gesetze' die vom BGH wieder gekippt wurden. Was hat der BGH bitte mit dem Grundgesetz zu tun? Hast Du da nicht etwas verwechselt?
>Und was ist wenn das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt? Na dann geh doch nach Karlsruhe. Das Forum hier wird es dir im erfolgsfall danken. >Billige Polemik, die zudem nichts mit dem Thema zu tun hat. Was billige Polemik angeht, kann ich von dir noch eine Menge lernen. Zu Deinem Verstännis: nicht jede Vorschrift, die dir nicht in deinen persönlichen Kram passt, ist deswegen automatisch unsinnig bzw. rechtswidrig.
>PS: Über die Hälfte der "Bürger" in diesem Land sind gegen den Euro.
Ja, da haben die Bild und andere Medien ganze Arbeit geleistet. Dass
jetzt, während der "Euro"-Krise (welche eigentlich gar keine
Währungskrise, sondern eine Schuldenkrise ist, aber das interessiert ja
niemanden), die Leute eher nicht begeistert vom Euro sind, ist wohl auch
klar. Hier ist das subjektive Empfinden, dass der Euro die Quelle allen
Übels ist (was natürlich Unfug ist), übermächtig!
In anderen Quellen hingegen ist (noch immer!) davon die Rede, dass die
europäische Gemeinschaftswährung, wenn die Schuldenkrise erfolgreich
gemeistert wird, in zwanzig Jahren den Dollar als führende Ankerwährung
ablösen könnte.
Dass der Euro von Beginn an als "Teuro" abgestempelt wurde, ist
ebenfalls der Erfolg der Boulevardpresse.
Glücklicherweise ist in Europa nicht überall die Bevölkerung derart von
den Primitivmedien und Stammtischparolen gesteuert wie in Deutschland.
Dass auch während der D-Mark-Zeiten Imflationsraten von rund 5% nicht
selten waren und dass unsere Wettberwerbsfähigkeit in den 80ern unter
anderem wegen der überbewerteten D-Mark stark gelitten hatte, weicht
heute dem verklärten, unreflektierten Blick.
Und wir in Deutschland sollten uns ganz schön zurückhalten mit den
Verurteilungen anderer europäischer Staaten. Auch Deutschland hat in der
Vergangenheit mehrmals gegen die Maastrichtkriterien von 3%
Neuverschuldung verstoßen, und Herr Schäuble maßt sich an, im nächsten
Jahr weitere knapp 30 Milliarden Euro neue Schulden zu machen, obwohl
auch Deutschland meilenweit von den 60% Verschuldung bezogen auf's BIP
entfernt ist.
Backflow schrieb: > Na dann geh doch nach Karlsruhe. Das Forum hier wird es dir im > erfolgsfall danken. Von unangemeldeten Forumsteilnehmern nehme ich schon mal gar keine Anweisungen entgegen. Backflow schrieb: > Zu Deinem Verstännis (sic): nicht jede Vorschrift, die dir nicht in deinen > persönlichen Kram passt, ist deswegen automatisch unsinnig bzw. > rechtswidrig. Zu deinem Verständnis: nicht jede Vorschrift, die dir in deinen persönlichen Kram passt, ist deswegen automatisch richtig bzw. rechtmäßig.
>...nehme ich schon mal gar keine Anweisungen entgegen. Wenn ich mich jetzt anmelde, haben meine Ausagen dann für dich automatisch Anweisungscharakter?! >Zu deinem Verständnis: ... ist deswegen automatisch richtig bzw. >rechtmäßig. Da die Vorschrift nun einmal derzeit besteht, und du sie offenbar nicht in Karlsruhe nichtig klagen wirst, befinde ich mich nun mal momentan auf der legalen Seite, auch wenn es dir schwerfällt das einzusehen.
Backflow schrieb: > Wenn ich mich jetzt anmelde, haben meine Ausagen dann für dich > automatisch Anweisungscharakter?! Probiers aus. Backflow schrieb: > Da die Vorschrift nun einmal derzeit besteht Tut sie das? Beleg? Und selbst wenn, findest du es korrekt, dass der Zoll rechtmäßig erworbene und bezahlte Gegenstände, deren Besitz und Verkauf hier legal ist, beschlagnahmt? Falls ja, dann hoffe ich, dass die Herren vom Zoll dich mal zuhause besuchen und alles mitnehmen was keinen CE-Aufkleber hat. Ein Trost bleibt dir, nachdem deine Einrichtung weggekarrt wurde: es ist zu deinem eigenen Schutz.
>Tut sie das? Beleg? Setz Dich mit dem Zoll auseinander und fertig. Falls die Zöllner rechtswidrig gehandelt haben, kannst Du immer noch den Rechtsweg beschreiten bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachschieben. >Und selbst wenn, findest du es korrekt Ich persönlich finde es ausgesprochen albern bei allem und jedem immer gleich Zeter und Mordio zu schreien und über den Untergang des Abendlandes zu lamentieren.
> Hab ich nicht mal mehr das gottverdammte Recht selbt abzuschätzen > welches Gefahrenpotential ich eingehe ? Muß da immer der Big Brother > aufpassen ? > Wenn ich mich nur selbst in Gefahr bringe ist das doch wohl meine Sache. Woher soll der Zoll wissen, dass du die Ware nicht weiterverticken willst? Fast alle schreien hier im Forum laut auf, wenn sie fragwürdige Chinateile im Baumarkt oder sonstwo im Billigmarkt gekauft haben und tragen die Frage vor sich her "wer erlaubt denen denn, solchen Schrott zu verkaufen, da muss doch jemand aufpassen, dass mir nichts passiert..". Wenn sich mal jemand darum kümmert und dabei überreagiert, weil er gerade von ganz oben wegen laxer Dienstausübung angeschissen wurde, ist das Geschrei genauso groß. Also, Beschwerde beim Zoll oder der UNO oder beim Bundespräsidenten einlegen und gut ist.
Malignes Melanom schrieb: > Und selbst wenn, findest du es korrekt, dass der Zoll rechtmäßig > erworbene und bezahlte Gegenstände, deren Besitz und Verkauf hier legal > ist, beschlagnahmt? So wie ich das verstanden habe, werden die Waren nicht beschlagnahmt, sondern zum Absender zurückgeschickt. Wenn die Waren nicht den in der EU gültigen Vorschriften entsprechen, ist der Verkauf in Deutschland bzw. Import nicht legal. Auch wenn es Händler in Deutschland gibt, die diese Geräte verkaufen, ist das kein Beweis dafür, dass es legal ist. Allerdings sind diese deutschen Händler im Falle eines Schadens haftbar und können bei Personenschäden auch strafrechtlich belangt werden. Dem Händler in China ist das egal. Deswegen werden die Händler in Deutschland, wenn sie schlau sind, diese Geräte vor dem Verkauf nochmal einzeln überprüfen und fehlerhafte/unsichere Geräte nicht einfach so an Endkunden verkaufen. Und darum kann ein eigentlich baugleiches Gerät in Deutschalnd gekauft schon sicherer sein als eines direkt aus China.
@Johannes 20.000 Geräte wird der Händler ganz gewiss nicht vor dem Verkauf nochmals prüfen...
Hi, so, nachdem ich gestern noch einmal die Details zu meinem "Fall" beim Zoll erfragt habe, kam heute folgende Mail <schnipp> Eine Untersuchung der Ware wurde am Zollamt Ulm-Donautal nicht durchgeführt, da hierfür allein die Marktüberwachungsbehörden zuständig sind. Wie bei Ihrem Besuch auf dem Zollamt bereits erläutert, ist die Zollverwaltung in diesen Fällen nur anhaltende Behörde. Ob ein Produkt einfuhrfähig ist wird nur durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden entschieden. Für die Überprüfung der Ware auf Einfuhrfähigkeit werden durch das Zollamt Fotos der Ware, Verpackung und ggf. vorhandenen Unterlagen gefertigt. Diese werden an die zuständige Marktüberwachung weitergeleitet und von dort wird geprüft, ob anhand der Fotos die Prüfung stattfinden kann, oder ob die Ware auch zur körperlichen Untersuchung benötigt wird. Tätig wird die Zollverwaltung gem. Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates Im folgenden das Ergebnis der Überprüfung: Die Prüfung ergab formale und sicherheitstechnische Bedenken. Im wesentlichen fehlt die Gebrauchsanleitung mit den erforderlichen Warnhinweisen in deutscher Sprache. Darüber hinaus sind sämtliche Aufschriften auf dem Produkt nicht in deutscher Sprache vorhanden. Ferner ist der Anschlußstecker des Adapters, der für die Verwendung des Anschlußkabels erforderlich ist sicherheitstechnisch zu beanstanden, da die Steckerstifte im unteren Bereich nicht isoliert sind. Gefahr eines Stromschlags bei der Benutzung bzw. Verwendung ist vorhanden. Da das Gerät mit 220 Volt/50 Hz Wechselspannung betrieben wird unterliegt es der europäischen Richtlinie - in diesem Fall der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, mit welcher der Hersteller quasi bestätigt, dass die Vorgaben der europäischen Richtlinie bei der Herstellung des Produkts eingehalten wurden. Die hierfür erforderliche Konformitätserklärung fehlt. Außerdem ist auf dem Produkt der Name und die Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten nicht erkennbar. Nach Auffassung des Regierungspräsidiumgs Tübingen kann eine Freigabe des vorgenannten Produktes unter den gegebenen Voraussetzungen nicht erfolgen. </schnipp> Teilweise kann man schon den Kopf darüber schütteln... Warum die den (auch meiner Meinung) fragwürdigen Adapterstecker (Eurostecker mit Stiften aus Schukosteckern und "Chinabuchse" auf der anderen Seite) nicht ausgelassen (wie ich dort bereits gesagt habe - weil ich sowieso nur mit einer europäischen Schuko-Kaltgeräteleitung drangegangen wäre) hat, frage ich mich auch. Wie dem auch sei, das isses. Zumindest hat mir der Händler versprochen, den Kaufpreis zu erstatten...
>Da das Gerät mit 220 Volt/50 Hz Wechselspannung betrieben wird
Diese Zeile sagt doch schon alles, wie weit die Jungs noch in der
Vergangenheit sind.
Sicher war das eine Lehrvorführung für einen Zoll-Lehrling. Eben mit
akkurater Auslegung der Gesetze.
Und die haben nicht gewußt, was das überhaupt ist und es angesehen wie
das berühmte Tier in das Uhrwerk.
Und alle Achtung, das sich das Regierungspräsidium Tübingen damit
befasst hat ist eine Ehre.
Was soll passieren, bestelle es doch gleich nochmal!
Chris R. schrieb: > Wie dem auch sei, das isses. Zumindest hat mir der Händler versprochen, > den Kaufpreis zu erstatten... Du könntest auch versuchen, dass der Händler das Gerät nochmal verschickt. Der Zoll prüft normalerweise nicht jedes Paket, vielleicht hast du Glück.
Ich habe mal nachgeschaut, ist es das für ca. 50 EUR inkl. Versand? Da hat sicher der Verwaltungsaufwand das dreifache gekostet. Lächerlich, sich an so etwas hochzuziehen.
Michael_ schrieb: > Diese Zeile sagt doch schon alles, wie weit die Jungs noch in der > Vergangenheit sind. 24 Jahre sind für Behörden doch noch gar nichts ;-) Johannes E. schrieb: > Du könntest auch versuchen, dass der Händler das Gerät nochmal > verschickt. Der Zoll prüft normalerweise nicht jedes Paket, vielleicht > hast du Glück. Rein statistisch dürften meine nächsten paar Sendungen komplett am Zoll vorbeigehen, nachdem in letzten viertel Jahr 2 von 4 Sendungen aufgehalten/kontrolliert/teilweise vernichtet/zurückgesendet wurden. Auf der anderen Seite habe ich momentan keine Lust, mich mit sowas rumzuärgern. Ironischerweise gibt es genau die beanstandete Lötstation keine 10km vom Zoll entfernt (für 20 Euro mehr als in Singapur) zu kaufen. Michael_ schrieb: > Ich habe mal nachgeschaut, ist es das für ca. 50 EUR inkl. Versand? Ja, wobei ich bei meinem Kauf bei knapp über 40 Euro lag. Ein Freund (im tieferen BaWü) meinte schon, dass er das Teil auch bestellt und schaut, was bei ihm passiert...
Chris R. schrieb: > Im wesentlichen fehlt die Gebrauchsanleitung mit den erforderlichen > Warnhinweisen in deutscher Sprache. Darüber hinaus sind sämtliche > Aufschriften auf dem Produkt nicht in deutscher Sprache vorhanden. Das ist dann ja wohl das Todesurteil für jede Art von Selbstimporten aus Fernost. Denn eine deutsche Bedienungsanleitung und eine deutsche Beschriftung wird man wohl auf keinem Gerät antreffen. Von wegen "Globalisierung". Deutschland ist auf dem besten Weg zum Polizeistaat, in dem man ohne behördliche Genehmigung in dreifacher Ausfertigung noch nicht mal mehr aufs Klo gehen darfst...
> Hab ich nicht mal mehr das gottverdammte Recht selbt abzuschätzen > welches Gefahrenpotential ich eingehe ? Muß da immer der Big Brother > aufpassen ? > Wenn ich mich nur selbst in Gefahr bringe ist das doch wohl meine Sache. Nicht ganz. Ob Sicherheitsgurt im Auto zu deiner Sicherheit oder Elfenbeinimport zum Schutz der Elefanten, auch daß der Nachbar sich kein Senfgas per DHL schicken lässt "zur Bekämpung der Wühlmäuse, er hat gehört daß es gut sei", ist ja nun nicht unüblich. > Vorausgesetzt ihr seit volljährig, habt ihr alle 4 Jahre die > Möglichkeit, über die Leute zu entscheiden, welche euch dann das Geld > aus der Tasche ziehen, euch mit unsinnigen Regelungen nerven und > sonstwie eure Lebensqualität einschränken wollen. Korrekt. Werfen wir mal einen Blick in die USA. Dort muß ein Automobilhersteller viele Sicherheitsregeln befolgen, auch eine Bedinungsanleitung beilegen und im Schadensfall selbst bei Idioten Rückrufaktionen machen etc. Aber die Privatperson darf bauen was sie will, so lange sie keine anderen gefährtdet, also Bremsen und Bremslichter müssen dran sein. So ähnlich sollte es in Europa auch geregelt werden, beim Zoll war ja auch mal vorgesehen, daß er sich um den gwerblichen Import kümmern soll, dort eben Zölle einbehalten soll, daß er illegale Güter herausfischt. Aber für Provatpersonen und egal ob es deren Urlaubsmitbringsel, deren bHausrat beim Umzug, oder deren Direktimport ist hat er sich rauszuhalten. Schon alleine weil das unglaublich viele Zöllner freisetzen würde, die endlich mal den wirklichen Umsatzsteuerbetrügern oder "Biowolle aus Ägypten" Lieferanten auf die Fersen gesetzt werden könne. Wenn du dann anfängst deine 100 aus Peru mitgebrachten Panflöten auf eBay zu verticken, ok, dann darf der Zoll mal gucken, ob dein Import nicht doch gewerblicher Natur war. Aber bitte erst dann. Whält halt einfach das nächste mal so eine Partei und gebt den herrschenden korrupten Volksverarschen den Laufpass http://www.n24.de/news/newsitem_7434758.html
Heinz Schenker schrieb: > Genehmigung in dreifacher > Ausfertigung noch nicht mal mehr aufs Klo gehen darfst Zugegebenermaßen komplett offtopic aber da es auch zum Behördenwahnsinn passt: Nach der ersten Frustration mit dem Zoll wollte ich beim Finanzamt letzte Woche eine Bescheinigung (wg. Lohnsteuer) abholen. Selbe habe ich schon vor knapp 3 Monaten gebraucht. Hat bei der Empfangsdame (mit warten) keine 10 Minuten gedauert. Letzten Mittwoch war alles anders. Die Empfangsdame wurde durch einen Nummernautomaten ersetzt, Wartezeit eine knappe dreiviertel Stunde. Danach wurde mir gesagt, dass es diese Bescheinigung nicht mehr gäbe... MaWin schrieb: > Aber für Privatpersonen und egal ob es deren Urlaubsmitbringsel, Ich weiß nicht, ob ich es an irgendeiner Stelle erwähnt hab: Bei meinem vorletzten Fall beim Zoll (Laserpointer) fragte ich den Herren ganz unverblümt, wie es denn wäre, wenn ich nach China reisen würde und mir 20 von den Dingern mitnähme. Wäre aus seiner Sicht kein Problem, sofern man mir keinen Handel mit dem Zeug nachsagen könnte. Muss man IMO nicht verstehen.
Bei den 10 Geboten handelt es sich halt auch um eine Fehlübersetzung. Korrekt wäre: Du zollst nicht lügen. Du zollst nicht Begehren Hab und Gut aus dem Ausland. Du zollst nicht...
Michael K-punkt schrieb: > Du zollst nicht lügen. > > Du zollst nicht Begehren Hab und Gut aus dem Ausland. > > Du zollst nicht... LOL you make my day...
Chris R. schrieb: > Im wesentlichen fehlt die Gebrauchsanleitung mit den erforderlichen > Warnhinweisen in deutscher Sprache. Darüber hinaus sind sämtliche > Aufschriften auf dem Produkt nicht in deutscher Sprache vorhanden. Das gilt selbst für Handelstransaktionen innerhalb der EU bzw. dem EWR. Als deutsche Firma kann man nicht mal eben etwas in einem anderen EU-Mitgliedsstaat an Privatpersonen verkaufen wenn keine Bedienungsanleitung in Landessprache beigefügt ist.
>Das gilt selbst für Handelstransaktionen innerhalb der EU bzw. dem EWR. >Als deutsche Firma kann man nicht mal eben etwas in einem anderen >EU-Mitgliedsstaat an Privatpersonen verkaufen wenn keine >Bedienungsanleitung in Landessprache beigefügt ist. Aber ein Techniker kennt aber eine internationale Sprache eines Gerätes ohne einen Zettel zu lesen. Es gibt aber noch mehr, z.Bsp. Malerei, Musik .. und vom Englisch gar nicht zu reden. Aber das begreifen die Zollanten und Brüsseliner nicht. Ich kriege schon richtig Angst, wenn ich wieder einen Festplattenadapter oder Ladegerät aus China kommen lasse. Wenn ich es dann in der Hand halte, weiß ich dann nicht was ich damit machen soll. Es wird ja nicht in Deutsch beschrieben was ich da bestellt habe.
Na, dann mal schön vorsichtig Michael, nicht das du bald meht keine Beiträge hier schreiben kannst. (rip) ;-) Wer liest eigentlich diese immer gleichen Sicherheitshinweise durch ? Wohl keiner, denn solche Produkte werden doch nur von Leuten gekauft die wissen was sie machen. Mal sehen wann die Bürokraten auf die Idee kommen das die Datenblätter elektronischer Bauelemente auch auf die Landesprache überstetzt werden müssen. :-o Na hoffentlich wird dann keine automatische Übersetzung genutzt "Niedriges Energie Viererkabel-Funktionsfähiger Verstärker" (Das ist ein LM 324 Low Power Quad Operational Amplifier ).... mfg "Zoll Stock"
Chris R. schrieb: > Ironischerweise gibt es genau die beanstandete Lötstation > keine 10km vom Zoll entfernt (für 20 Euro mehr als in Singapur) zu > kaufen. Hat das Gerät im laden denn all diese Mängel nicht? Bzw. hat diese eine deutsche BdA und CE-Zeichen?
AVR-Frickler schrieb im Beitrag #2430813: > Hat das Gerät im laden denn all diese Mängel nicht? Bzw. hat diese eine > deutsche BdA und CE-Zeichen? Muss ich noch herausfinden. Werde nun aber wahrscheinlich das nächstgrößere Modell bei Reichelt o.ä. kaufen (oder mir zu Weihnachten schenken lassen ;) ).
Das hier passt zu diesem Thread: http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/strategieunternehmensfuehrung/articles/340653/?nl=1&cmp=nl-95 Es werden also nicht nur die armen Hobby-Bastler vor unsicheren Produkten "geschützt", sondern auch gewerbliche Händler. Interessant finde ich die Aussage, dass der Zoll innerhalb von Minuten prüfen kann, ob ein VDE-Prüfzeichen gefälscht ist.
Hier mal ein zeitlich noch recht "frischer" Erfahrungsbericht: Ich habe letzte Woche die eingangs erwähnte Atten 858D aus China bekommen, ist natürlich auch beim Zoll hängengeblieben. Also hin, in bester Internetausdruckermanier ausgedruckte Ebay-Rechnung vorgezeigt. Kurze Frage, was das denn schon wieder sei -> "kleines Heißluftgebläse für Labor/Testzwecke" - "Und was macht man damit?" - "kleine Dinge erhitzen" (Ich musste an dieser Stelle unweigerlich an die "blaues Licht"-Szene denken.) Das schien der guten Dame schon auszureichen. Auf die Frage hin, ob ich das Paket denn dann mal aufmachen soll (wie sonst auch, zwecks Inhaltsprüfung) kam "Muss nicht, es sei denn Sie wollen gucken ob alles heil ist." Das eigentliche Dingsi hat inklusive Versand 43€ gekostet, der Zoll wollte dann nochmal sieben oder acht Euro haben. Zuzügliche Zeit- und Wegkosten um zum Toll an den *rsch der Stadt zu fahren natürlich. An dieser Stelle besten Dank an's Zollamt Hannover/Niedersachsen :D
Die "zickigen" Zollämter scheint es nur in BW zu geben. Da hat wohl ein Zolloberamtshäuptling mal schlecht geschlafen, und lässt jetzt seine Zoller überkritisch prüfen. Oliver
Zoll Stock schrieb: > "Zoll Stock" Acht befriedigende Dienststunden wird dieser Schergenjob für sonst Unnütze bestenfalls dem Kollegen "Zoll Latte" nebenan beim Erfassen und Indizieren von "adµlt (*) imports" bereiten... ;-) (*) fdf tunneling (fµckdumbfilters)
Was ist mit dem privaten erwerb von laserpointern ? Das ich sie bei einer leistung von mehr als 1 mw nur im haus oder Wohnung betreiben darf weiß ich . Wenn die Kennzeichnung in Ordnung ist , darf der Zoll dann einen Leistungstarken Pointer zurückhalten ? wo ist der Gesetzestext dafür ?? Denn Laserdioden mit einer Leistung von 2000 mw ( 2Watt ) werden nicht beanstandet . Es sind einfach nur Elecktronik Bauteile . Die müssen auch keine Kennzeichnung haben . Kosten 60 euro und mit einem widerstand an einer Batterie brennen sie auf 20 Meter Entfernung Im Secundenbruchteil Löcher durch CD Hüllen . Was soll das ganze Teater beim Zoll Gruß Laserfan
> Als deutsche Firma kann man nicht mal eben etwas in einem anderen > EU-Mitgliedsstaat an Privatpersonen verkaufen wenn keine > Bedienungsanleitung in Landessprache beigefügt ist. Ist doch widersinnig, wie soll ich sonst als in Spanien lebender deutschsrachiger an Produkte mit deutscher Bedienungsanleitung kommen, wenn nicht über den Versand einer deustchen Firma ? Die spanische Bedienungsanleitung kann ich nicht lesen... > Was ist mit dem privaten erwerb von laserpointern ? Da ist schon sinnvoll, daß der Zoll verbotene Produkte prüft, so wie die Einfuhr voni Tigerfellen oder Elefantenstosszähnen ja irgendeiner kontrollieren muß damit zumindest ein kleines Risiko besteht wenn jemand solche verbotenen Sahcne kauft. Aber das ist was anderes als eine fehlende Bedienunganleitung. Schliesslich will niemand ins deutsch übersetzte Software, Handbücher und Fachliteratur, da müsste er ja erst alle Übersetzungsfehler wieder rausmachen, also hat man schon früher solches immer direkt in den USA bestellt.
Dirk Th. schrieb: > http://www.rclineforum.de/forum/board1-allgemeines/plauderecke/315550-zoll-hat-lipo-s-und-kabel-besc/?s=4dd998083671bc7ebf111d75196e3e62959bcf54 Dafür (LiPoly) gibt es EINSCHLÄGIGE internationale Bestimmungen und wenn der Versender die notwendigen Prüfzertifikate (damit die LiPoly überhaupt schon mal transportiert werden dürfen) nicht mitsendet oder zumindest Dir per PDF sendet, dann ist es das Recht des Zolls, gefährliche Waren aufzuhalten. > Dort gibt es auch immer mehr Berichte, das der Zoll Teile der > Lieferungen aus China einbehält und zur Prüfung schickt. Bei LiPoly Zellen? Ist normal! > Lies dir mal (wenn Du Lust hast) den Thread dort durch. > Teilweise wird von den Zollämtern auf fehlende / falsche > CE-Kennzeichnung oder fehlende deutsche (!) Anleitung verwiesen... Das ist absoluter Schwachsinn, denn die CE-Kennzeichnung kann der Importeur beantragen. Ob das eine Privatperson bezahlen kann, ist was anderes, aber deswegen kosten die LiPoly Zellen in DE ja auch etwas mehr... Für Bedienungsanleitungen sind prinzipiell die Importeure verantwortlich und KANN vom Hersteller übernommen werden. Ich habe für meine 3,7V/10Ah 205x63x6,4mm gute 11.500 Euro zahlen müssen... zudem muß der Importeur sich beim UBA wegen dem BatG registrieren und einen Entsorger nachweisen... Dürfte für Privatpersonen wohl schwer sein. > Hab erst neulich wieder eine Lieferung mit Motoren vom Zoll abgeholt, > ohne Probleme... Es komt darauf an, WAS Du importierst. Ich habe vor drei Monaten eine Sammelbestellung bei einem Motoren Hersteller in China gemacht und der Zoll hat davon noch nicht mal was mitbekommen, weil UPS das für mich direkt abgewikelt hat. Grüße Michelle
Nico K. schrieb: > @Johannes > > 20.000 Geräte wird der Händler ganz gewiss nicht vor dem Verkauf > nochmals prüfen... Bei der Menge wird der Händler wohl eine Prüfung selber beantragt haben, was je nachdem zwischen 1500 und 6 stelligen Summen liegen kann Grüße Michelle
Chris schrieb: > Chris R. schrieb: >> Im wesentlichen fehlt die Gebrauchsanleitung mit den erforderlichen >> Warnhinweisen in deutscher Sprache. Darüber hinaus sind sämtliche >> Aufschriften auf dem Produkt nicht in deutscher Sprache vorhanden. > > Das gilt selbst für Handelstransaktionen innerhalb der EU bzw. dem EWR. > Als deutsche Firma kann man nicht mal eben etwas in einem anderen > EU-Mitgliedsstaat an Privatpersonen verkaufen wenn keine > Bedienungsanleitung in Landessprache beigefügt ist. Hey cool, dann sollte ich eine Abmahn-Kanzelei aufmachen und abmahnen anfangen, denn ich kenne mehr als 100 deutsche und französiche Unternehmen die dagegen verstoßen... Alleine die ganzen eBay Händler ... Da gibt es tausende... Wenn ich von jedemwegen schwerer EU-Verstöße 1000 Euro Abmahnung abzapfe, bin ich in weniger als einem Jahr Milionärin! Grüße Michelle
Hier meine lezte Zollerfahrung, bzw., meine E-Mail an den Zoll in Appenweier: ----8<------------------------------------------------------------------ Date: Tue, 20 Dec 2011 12:04:08 +0100 From: Einkauf - Michelle Konzack <einkauf@electronica.tamay-dogan.net> To: poststelle@zaog-appenweier.bfinv.de Subject: PÜB Nr: 1710 [-- Anhang #1 --] [-- Typ: text/plain, Kodierung: 8bit, Größe: 0,8K --] Wie am Telefon besprohen, sende ich Ihnen hiermit die Einkaufsbestätigung von eBay als PDF-Anhang. Weitere Daten zu meiner Firma finden sie am Ende der E-Mail. Thanks, Greetings and nice Day/Evening Michelle Konzack -- Development and Production of Low-Energy Electronics, Computer Hardware and Solar/Wind-Energy Systems <http://www.electronica.tamay-dogan.net/> electronica@tdnet USt-ID: DE 278 049 239 Owner Michelle Konzack Zoll-ID: DE 145 178 2 Gewerbe Strasse 3 Tel office: +49-176-86004575 77694 Kehl Tel mobil: +49-177-9351947 Germany Tel mobil: +33-6-61925193 (France) Jabber electronica@jabber.ccc.de [-- Anhang #2: 2011-11-27_260890621051_Peltierelement_Peltier_Element_TEC_Modul_f_CPU_G etränke.pdf --] [-- Typ: application/pdf, Kodierung: base64, Größe: 2,7M --] [-- Automatische Anzeige mittels pdftotext -layout -nopgbrk '/tmp/michelle.konzack.OhVxEh/2011-11-27_260890621051_Peltierelement_Pel tier_Element_TEC_Modul_f_CPU_Getr__nke.pdf' - +--] C omputer > C omputer-Zubeh\366r > Modding > L\374fter & K\374hler > K\374hler f\374r Grafikkarten Peltierelement Peltier Element TEC Modul f CPU Getr\344nke eleknuts ( 43395 ) Artikelzustand: Neu Restzeit: 11T 18Std (09. Dez. 2011 18:06:51 MEZ) St\374ckzahl: 1 Mehr als 10 v erf \374gbar Preis: EUR 1,00 <snip> [-- Anhang #3: 20111220120150.jpg --] [-- Typ: image/jpeg, Kodierung: base64, Größe: 49K --] [-- image/jpeg wird nicht unterstützt (benutzen Sie 'v', um diesen Teil anzuzeigen) --] ----8<------------------------------------------------------------------ Also ich bin noch nicht mal hingefahren und habe zwei Tage später das bizzare weiße Plättchen (40x40mm) mit dem roten und schwarzen Faden dran bekommen... Schöne Grüße und guten Zoll, ehm Rutsch! Michelle
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