Hallo, ich habe meinen Vertrag bei einem großen Konzern in Bayern erhalten. Nach meinem Ingenieursstudium werde ich nun nach ERA 9 eingestuft. Soweit ganz gut. Nun meine Frage zur Leistungsbeurteilung: Muss diese gezahlt werden oder ist das freiwillig? Denn ich habe auf der IG Metall Seite gelesen, dass diese wohl bis zu 28% entsprechen kann. Mir ist jedoch völlig klar, dass ich diese nicht erreichen werde. Aber ich muss sagen, gegen so ein paar Prozent mehr hätte ich nichts ;) Wann muss diese denn erfolgen? (ich fange ab Janauar an) Vielen Dank!! Gruss
Bei mir war die erste Beurteilung nach 3 Monaten vorgeschrieben. Mein Arbeitgeber verwendet diese Zulage allerdings nicht wirklich als LEISTUNGSzulage, sondern eher als BETRIEBSZUGEHÖRIGKEITSzulage...da geht's mit der Zeit quasi in fest definierten Schritten aufwärts...hat seine Vor- und Nachteile, dies so zu handhaben, denke ich...
Hallo, stand dies bei dir im Arbeitsvertrag? Denn bei mir ist hier nichts vermerkt. Ich denke auch, dass dieses Vorgehen Vor- und Nachteile hat. (fest definierte Schritte). Aber es ist schon mal gut, dass überhaupt was gezahlt wird. Und man nicht die 18 Monate abwarten muss, bis man in Stufe B kommt. Vielen Dank
Neuling schrieb: > Ich denke auch, dass dieses Vorgehen Vor- und Nachteile hat. (fest > > definierte Schritte). Aber es ist schon mal gut, dass überhaupt was > > gezahlt wird. Und man nicht die 18 Monate abwarten muss, bis man in > > Stufe B kommt. In der Regel erfolgt die Leistungsbeurteilung in den meisten Konzernen zum 1.4. Hast du in deinem Gehalt noch eine übertarifliche Zulage? Wenn ja, dann ist die erste Beurteilung meist Gehaltsneutral. Sie wird mit der übertariflichen Zulage verrechnet.
Neuling schrieb: > Hallo, > > stand dies bei dir im Arbeitsvertrag? Denn bei mir ist hier nichts > vermerkt. Es steht im für mich gültigen Tarifvertrag. Neuling2 schrieb: > Hast du in deinem Gehalt noch eine übertarifliche Zulage? Wenn ja, dann > ist die erste Beurteilung meist Gehaltsneutral. Sie wird mit der > übertariflichen Zulage verrechnet. Das ist korrekt, war bei mir z. B. der Fall. Aber soweit ich das verstanden habe, passiert das nur einmalig bei der ersten Leistungszulage. Bei den folgenden Beurteilungen sind die Steigerungen wohl additiv und ersetzen nicht mehr die Sonderzulage.
Hallo, nein ich habe keine Zulage. Nur eben genau den Betrag in Höhe von ERA 9. So wie ihr das schreibt, kann ich also evtl. im März / April mit der Leistungsbeurteilung rechnen. Vielen Dank!
Neuling schrieb: > Hallo, > > nein ich habe keine Zulage. Nur eben genau den Betrag in Höhe von ERA 9. > So wie ihr das schreibt, kann ich also evtl. im März / April mit der > Leistungsbeurteilung rechnen. > Vielen Dank! Ne, im TV steht nur dass einmal im Jahr eine Beurteilung stattfinden muss. Wann das dann ist kommt ganz auf die Firma (den Personaler) an, kann also auch im Dezember sein da gibts definitiv keinen vorgeschriebenen Termin.
Alles klar. Aber sie muss irgendwann im Laufe des Jahres kommen. Vielen Dank
PostMortem schrieb: > Das ist korrekt, war bei mir z. B. der Fall. Aber soweit ich das > verstanden habe, passiert das nur einmalig bei der ersten > Leistungszulage. Bei den folgenden Beurteilungen sind die Steigerungen > wohl additiv und ersetzen nicht mehr die Sonderzulage. Ich hab den Thread vorgeholt, weil dieser Fall bei mir eingetreten ist. Wie schaut es dann mit Tariflohnerhöhungen aus? Werden diese auch auf die übertarifliche Zulage angerechnet?
Tariferhöhungen werden immer nur auf dern "tariffähigen" Teil des Entgeltes angerechnet. Dies ist das Tarifentgelt (Grundentgelt) und die daraus resultierende Leistungszulage. Übertarifliche Zulagen, wie z.B. Funktionszulagen, freiwillige Zulagen usw. werden normalerweise nicht mit erhöht. Es soll aber auch AG geben die auch bei diesen übertatiflichen Zulagen freiwillig die Tariferhöhung anrechnen. Das sind aber eher die Exoten. ;-) Im Falle das ein Entgelt in ERA-Entgelt umgewandelt wurde und es sich um einen sog. Überschreiter handelt, gilt dies auch für die "Überschreiterzulage" allerdings nicht für die "Ausgleichszulage".
Michael H. schrieb: > Tariferhöhungen werden immer nur auf dern "tariffähigen" Teil des > Entgeltes angerechnet. Dies ist das Tarifentgelt (Grundentgelt) und die > daraus resultierende Leistungszulage. Übertarifliche Zulagen, wie z.B. > Funktionszulagen, freiwillige Zulagen usw. werden normalerweise nicht > mit erhöht. Es soll aber auch AG geben die auch bei diesen > übertatiflichen Zulagen freiwillig die Tariferhöhung anrechnen. Das sind > aber eher die Exoten. ;-) Und wie schaut es dann mit der Anrechnung der übertariflichen Zulage bei einer Umgruppierung aus?
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