Hallo, bei uns streiten sich gerade die "Gelehrten", d.h. die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) u. der Prüffeldleiter wegen der CE-Kennzeichnung von Laborgerät. Wir führen unter anderem Schaltlebensdauerversuche mit Schützen durch. Dazu stellt das Laborpersonal auch selber Ansteuergeräte her. Das Ansteuergerät wird mit einer Schutzkleinspannung über ein externes Labornetzgerät versorgt (i.d.R. 24 VDC) und schaltet diese über MOSFETs zu den Prüflingen durch. Dazu werkelt auch ein Atmel-µC u. sonstige Logik im Gerät. Der Prüffeldleiter argumentiert, dass wegen der Schutzkleinspannung (<60VDC) und des Einsatzes als „Forschungsgeräts“ keine CE-Kennzeichnung notwendig ist. Die VEFK sagt, dass EMV-Störimpulse ausgesendet werden könnten und daher also eine Konformitätsprüfung durchgeführt werden muss. Ich vermute mal dass hier doch einige sind, die aus Prüflaboren stammen. Wie handhabt Ihr das bei Euch, wer hat Recht? Gruss Andi
CE ist unabhaengig von der Spannung einzuhalten. Allerdings sind die Anforderungen fuer Kleinspannungsgeraete anders. Lasst doch die Normen anliefern und lest sie durch. Durchgefuehrt werden muss gar nichts. Man muss lediglich die Normen einhalten. Wenn man das ohne Tests kann, so dann...
Solange Ihr die Geräte nicht in Verkehr bringt braucht Ihr kein CE. Kabelgebundene oder abgestrahlte Störungen dürfen aber trotzdem nicht nach "draussen" gelangen (Abschirmung Filter usw).
Wenn euer VEFK Recht hätte, müsste man ja konsequenterweise jede Versuchsschaltung einer Prüfung unterziehen, bevor man sie in Betrieb nimmt. Wird Zeit, daß der Prüffeldleiter von seinem "Hausrecht" gebraucht macht. mfg.
Peter L. schrieb: > Solange Ihr die Geräte nicht in Verkehr bringt braucht Ihr kein CE. soweit ich weiß ist die Eigennutzung auch rechtlich ein "In Verkehr bringen" http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen
Das mag so richtig sein, oder auch nicht. Da sollte man sich etwas von den Paragraphen loesen. Wichtig ist doch, rein pragmatisch gesehen : 1)Das Geraet gefaerdet niemanden und nichts 2)Das Geraet stoert keine anderen Geraete, resp wichtigen Dienste 3)Das Geraet laesst sich nicht stoeren, verrichtet zuverlaessig seinen Dienst Daher ist der Gebrauch auf dem Labortisch zu Testzwecken von den obigen Vorgaben ausgenommen, denn die Einschaltdauer ist minimal, es ist eine kontrollierte Umgebung, der Bediener weiss was er macht, und der Schaden bei Fehlfunktion ist Null. Wenn man das Geraet aber in der Firma einsetzt, es von Irgendwem bedient wird, einen Prozess zuverlaessig kontrollieren soll, und man keine Dienste stoeren moechte, ist man eben trotzdem wieder da : Das Geraet erfuellt eigentlich die Vorgaben.
Daniel -------- schrieb: > soweit ich weiß ist die Eigennutzung auch rechtlich ein "In Verkehr > bringen" Nur, wenn du sie als "Überlassung an einen anderen" ansiehst. Stellt sich die Frage, ob nun zwei verschiedene Mitarbeiter einer Firma bereits "ein anderer" sind. Mikro Oschi schrieb: > 1)Das Geraet gefaerdet niemanden und nichts > 2)Das Geraet stoert keine anderen Geraete, resp wichtigen Dienste > 3)Das Geraet laesst sich nicht stoeren, verrichtet zuverlaessig seinen > Dienst Wobei Punkt 3 für den reinen Laborgebrauch niemanden außer dich selbst interessiert. Diese Regelung ist ja letztlich eher Kundenschutz: der Kunde soll sich stillschweigend drauf verlassen können, dass beispielsweise zwei nebeneinanderliegende Mobiltelefone trotzdem beide funktionieren, oder dass der schicke elektronisch gesteuerte Mirowellenofen nicht beim Telefonieren mit dem DECT-Telefon direkt daneben "durchgeht" und plötzlich auf volle Pulle schaltet oder dergleichen. (Je nach Anforderung wäre es aber OK, wenn er durch die Störung einen sicheren Zustand einnimmt, also sich bspw. dann ausschaltet.)
>>3)Das Geraet laesst sich nicht stoeren, verrichtet zuverlaessig seinen >> Dienst >Wobei Punkt 3 für den reinen Laborgebrauch niemanden außer dich selbst >interessiert. Ja. Aber wenn's in der Firma laufen soll, einen Prozess kontrollieren soll, und von einem Dritten bedient wird, sollte man nicht alle halbe Stunde per geheimem Affengriff rebooten muessen. Nicht alle Stunden die Parameter anpassen muessen. Dann soll's einfach zuverlaesig laufen.
Mikro Oschi schrieb: > Aber wenn's in der Firma laufen soll, einen Prozess kontrollieren > soll, und von einem Dritten bedient wird, sollte man nicht alle halbe > Stunde per geheimem Affengriff rebooten muessen. Klar, aber das hat nur in Grenzen was mit CE zu tun.
Nee. Das ist im Wesentlichen die Suszeptilitaetsrichtline, plus die Produktsicherheit. Der Stoersender, aka Mobiltelephon, ist ja auch schon in der Naehe. Dann zeigt es sich, ob das Geraet in einem Metallgehauese ist, oder in einem Plastikgehause, und dergleichen. Mit einem offenen einlagigen Print ist man dann nicht mehr dabei.
Alle meine bisherigen Arbeitgeber teilten die Meinung des Prüffeldleiters, daß derlei Vorrichtungen zum internen Gebrauch nicht CE-zertifiziert werden (müssen). Natürlich sollte man auch solche Dinge mit gesundem Menschenverstand entwickeln. Aber eine CE-Kennzeichung für jedes kleine Prüfmitttel ist nach den mir bisher im Arbeitsleben untergekommenen Auffassungen, juristisch unnötig und wirtschaftlicher Unsinn.
CE bedeutet einer kann hinstehen und erklaeren, dass das Geraet den Anforderungen genuegt.
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