Forum: Offtopic CE-Kennzeichnung


von Andreas D. (andidohm)


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Hallo,
bei uns streiten sich gerade die "Gelehrten", d.h. die verantwortliche 
Elektrofachkraft (VEFK) u. der Prüffeldleiter wegen der CE-Kennzeichnung 
von Laborgerät. Wir führen unter anderem Schaltlebensdauerversuche mit 
Schützen durch. Dazu stellt das Laborpersonal auch selber Ansteuergeräte 
her. Das Ansteuergerät wird mit einer Schutzkleinspannung über ein 
externes Labornetzgerät versorgt (i.d.R. 24 VDC)  und schaltet diese 
über MOSFETs zu den Prüflingen durch. Dazu werkelt auch ein Atmel-µC u. 
sonstige Logik im Gerät.

Der Prüffeldleiter argumentiert, dass wegen der Schutzkleinspannung 
(<60VDC) und des Einsatzes als „Forschungsgeräts“  keine 
CE-Kennzeichnung notwendig ist. Die VEFK sagt, dass EMV-Störimpulse 
ausgesendet werden könnten und daher also eine Konformitätsprüfung 
durchgeführt werden muss.

Ich vermute mal dass hier doch einige sind, die aus Prüflaboren stammen. 
Wie handhabt Ihr das bei Euch, wer hat Recht?

Gruss Andi

von Purzel H. (hacky)


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CE ist unabhaengig von der Spannung einzuhalten. Allerdings sind die 
Anforderungen fuer Kleinspannungsgeraete anders. Lasst doch die Normen 
anliefern und lest sie durch.
Durchgefuehrt werden muss gar nichts. Man muss lediglich die Normen 
einhalten. Wenn man das ohne Tests kann, so dann...

von Peter L. (Gast)


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Solange Ihr die Geräte nicht in Verkehr bringt braucht Ihr kein CE.
Kabelgebundene oder abgestrahlte Störungen dürfen aber trotzdem nicht 
nach "draussen" gelangen (Abschirmung Filter usw).

von Thomas E. (thomase)


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Wenn euer VEFK Recht hätte, müsste man ja konsequenterweise jede 
Versuchsschaltung einer Prüfung unterziehen, bevor man sie in Betrieb 
nimmt.
Wird Zeit, daß der Prüffeldleiter von seinem "Hausrecht" gebraucht 
macht.

mfg.

von Daniel -. (root)


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Peter L. schrieb:
> Solange Ihr die Geräte nicht in Verkehr bringt braucht Ihr kein CE.

soweit ich weiß ist die Eigennutzung auch rechtlich ein "In Verkehr 
bringen"

http://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen

von Purzel H. (hacky)


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Das mag so richtig sein, oder auch nicht. Da sollte man sich etwas von 
den Paragraphen loesen. Wichtig ist doch, rein pragmatisch gesehen :

1)Das Geraet gefaerdet niemanden und nichts
2)Das Geraet stoert keine anderen Geraete, resp wichtigen Dienste
3)Das Geraet laesst sich nicht stoeren, verrichtet zuverlaessig seinen 
Dienst

Daher ist der Gebrauch auf dem Labortisch zu Testzwecken von den obigen 
Vorgaben ausgenommen, denn die Einschaltdauer ist minimal, es ist eine 
kontrollierte Umgebung, der Bediener weiss was er macht, und der Schaden 
bei Fehlfunktion ist Null.
Wenn man das Geraet aber in der Firma einsetzt, es von Irgendwem bedient 
wird, einen Prozess zuverlaessig kontrollieren soll, und man keine 
Dienste stoeren moechte, ist man eben trotzdem wieder da : Das Geraet 
erfuellt eigentlich die Vorgaben.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel -------- schrieb:

> soweit ich weiß ist die Eigennutzung auch rechtlich ein "In Verkehr
> bringen"

Nur, wenn du sie als "Überlassung an einen anderen" ansiehst.
Stellt sich die Frage, ob nun zwei verschiedene Mitarbeiter einer
Firma bereits "ein anderer" sind.

Mikro Oschi schrieb:
> 1)Das Geraet gefaerdet niemanden und nichts
> 2)Das Geraet stoert keine anderen Geraete, resp wichtigen Dienste
> 3)Das Geraet laesst sich nicht stoeren, verrichtet zuverlaessig seinen
> Dienst

Wobei Punkt 3 für den reinen Laborgebrauch niemanden außer dich selbst
interessiert.  Diese Regelung ist ja letztlich eher Kundenschutz: der
Kunde soll sich stillschweigend drauf verlassen können, dass
beispielsweise zwei nebeneinanderliegende Mobiltelefone trotzdem beide
funktionieren, oder dass der schicke elektronisch gesteuerte
Mirowellenofen nicht beim Telefonieren mit dem DECT-Telefon direkt
daneben "durchgeht" und plötzlich auf volle Pulle schaltet oder
dergleichen.  (Je nach Anforderung wäre es aber OK, wenn er durch die
Störung einen sicheren Zustand einnimmt, also sich bspw. dann
ausschaltet.)

von Purzel H. (hacky)


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>>3)Das Geraet laesst sich nicht stoeren, verrichtet zuverlaessig seinen
>> Dienst

>Wobei Punkt 3 für den reinen Laborgebrauch niemanden außer dich selbst
>interessiert.

Ja. Aber wenn's in der Firma laufen soll, einen Prozess kontrollieren 
soll, und von einem Dritten bedient wird, sollte man nicht alle halbe 
Stunde per geheimem Affengriff rebooten muessen.  Nicht alle Stunden die 
Parameter anpassen muessen. Dann soll's einfach zuverlaesig laufen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mikro Oschi schrieb:
> Aber wenn's in der Firma laufen soll, einen Prozess kontrollieren
> soll, und von einem Dritten bedient wird, sollte man nicht alle halbe
> Stunde per geheimem Affengriff rebooten muessen.

Klar, aber das hat nur in Grenzen was mit CE zu tun.

von Purzel H. (hacky)


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Nee. Das ist im Wesentlichen die Suszeptilitaetsrichtline, plus die 
Produktsicherheit. Der Stoersender, aka Mobiltelephon, ist ja auch schon 
in der Naehe. Dann zeigt es sich, ob das Geraet in einem Metallgehauese 
ist, oder in einem Plastikgehause, und dergleichen.

Mit einem offenen einlagigen Print ist man dann nicht mehr dabei.

von Sebastian E. (der_andere_sebastian)


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Alle meine bisherigen Arbeitgeber teilten die Meinung des 
Prüffeldleiters, daß derlei Vorrichtungen zum internen Gebrauch nicht 
CE-zertifiziert werden (müssen). Natürlich sollte man auch solche Dinge 
mit gesundem Menschenverstand entwickeln. Aber eine CE-Kennzeichung für 
jedes kleine Prüfmitttel ist nach den mir bisher im Arbeitsleben 
untergekommenen Auffassungen, juristisch unnötig und wirtschaftlicher 
Unsinn.

von Purzel H. (hacky)


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CE bedeutet einer kann hinstehen und erklaeren, dass das Geraet den 
Anforderungen genuegt.

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