Hallo alle zusammen, habe hier ein relativ langes Kabel (60m) mit 16mm2 eingegraben liegen, läuft vom Zähler zu einer Unterverteilung in einem abgesetzten Gebäude. Habe Bedenken, daß der zulässige Spannungsfall überschritten wird, mag aber auch nicht unbedingt ein neues Kabel eingraben... Unser Elektromeister sieht das alles scheinbar nicht so eng, aber ich will als Eigentümer später nicht der Dumme sein. Anwendungsfall : Gewerbe Nun meine Fragen : 1.) ist es zulässig, die UV mit weniger als 63A abzusichern und die Leitung auch mit weniger Querschnitt auszulegen, z.B. 40A (ich las etwas von zwingender 63A Leitungsauslegung, oder ist das Internet - Unsinn ?) 2.)Gelten bei gewerblicher Anwendung die starren Grenzen für den zulässigen maximalen Spannungsfall auch, oder kann dort etwas mehr abfallen bzw. der Abfall anders verteilt werden (z.B. die zulässigen 4% gesamt, anstelle der 3,5% ab Zähler und 0,5% Davor ?) 3.) Spricht etwas dagegen, die UV im Vorraum von einem WC einzubauen ? vg P.S. die gesamte Geschichte macht nacher ein konzessionierter Elektromeister.
nicht_Energietechniker schrieb: > P.S. die gesamte Geschichte macht nacher ein konzessionierter > Elektromeister. Frage doch ihn, er muss es letztlich abnehmen. Ich weiß allerdings nicht, wo das Problem sein soll. 16mm² sind für 63A locker ausreichend, vorausgesetzt es ist Kupfer. Bei Alu könnte es etwas knapp werden. Sollten auch 32A deinen Anforderungen genügen, sichere die Leitung halt damit ab und gut ist. Von mindestens 63A im gewerblichen Bereich habe ich noch nichts gehört.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.