Hallo, welche Gründe kann es haben, wenn firmenweit die Mitnahme von Urlaubstagen ins nächste Jahr nicht mehr möglich ist bzw. genehmigt wird? Die Personalabteilung hat keine Gründe angegeben... Es dürfen noch nicht mal ein paar wenige Tage mitgenommen werden, das Urlaubskonto muß also an Silvester auf Null stehen. Ist das heutzutage üblich? Danke
Das ist gestzlich "so üblich". Alles was mitgenommen wird, ist nur Toleranz der Firma.
Üblich ist aber auch wenn die Projekte es verlangen das man Tage bis zum 31.3. mitnehmen kann. Das prinzipiell zu verbieten ergibt nur Sinn wenn es keine Sonderbelastung gibt und jeder einfach normal arbeitet.
Pff, dann zeig denen doch mal die Auswirkungen solcher Bestimmungen und nimm einfach Deinen Resturlaub sofort.
j. c. schrieb: > Pff, dann zeig denen doch mal die Auswirkungen solcher Bestimmungen und > > nimm einfach Deinen Resturlaub sofort. Ja, oder besorg dir den gelben Schein! interessierter Gast schrieb: > Hallo, > welche Gründe kann es haben, wenn firmenweit die Mitnahme von > Urlaubstagen ins nächste Jahr nicht mehr möglich ist bzw. genehmigt > wird? Das die Hamster auch mal lernen zu planen! Die blöde Unsitte den Urlaub des jetzigen Jahres ins neue zu übernehmen, war immer schon ein Zeichen von unfähigen Diszi.-Vorgesetzten! Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat! Ganz einfach!
ich schrieb: > Das ist gestzlich "so üblich". Alles was mitgenommen wird, ist nur > Toleranz der Firma. Was bringt es der Firma, plötzlich weniger tolerant zu sein?
interessierter Gast schrieb: > Was bringt es der Firma, plötzlich weniger tolerant zu sein? Das hat unter anderem buchhalterische Gründe. Und mal ehrlich, welchen Unterschied macht es, ob man Jahr für Jahr 15 Tage Urlaub mit nimmt oder nicht? Im Endeffekt kommt es aufs gleiche raus, wenn man den gesamten Urlaub direkt nimmt.
Manche Firmen machen da einen großen Aufstand. Bei einer Daimler-Tochter ging das trotz Termindrucks vor Weihnachten nicht, ging da auch nicht um 2-3 Tage. Musste auch einen Antrag stellen, damit ich 2 Tage mit ins neue Jahr nehme, und diese direkt zu Anfang nehme (2.-3.1.). Habe aber schon mal 12 Tage ins neue Jahr mitgenommen. Über wieviel Tage reden wir hier? Manche übertreiben es und wollen fast den kompletten Jahresurlaub ins nächste Jahr mitnehmen. Die Regelung keinen Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen zu dürfen sollte aber rechtzeitig bekannt sein, nicht erst kurz vor dem 3. Advent. Also den Jahresurlaub, wenn es sein muss, sofort antreten, egal was anliegt.
interessierter Gast schrieb: > Was bringt es der Firma, plötzlich weniger tolerant zu sein? Genau das ist der Punkt - ist doch völlig egal ob man eine Woche mal zwei Monate später nimmt weil im Jahr noch ein paar Sachen zu erledigen sind und Termine, Jahresabschlüsse usw. noch offen sind. Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen - und dann würde ich auch sagen gelber Schein, obwohl ich auf der anderen Seite stehe.
Für nicht genommenen Urlaub muß der Arbeitgeber Rückstellungen bilden: http://www.consolut.com/s/sap-ides-zugriff/d/e/doc/C-RPCURLA1 @Michael Lieter, es wundert mich, daß Du so etwas als Abteilungs- bzw. Businessunit-Leiter mit Personalverantwortung nicht weißt. BWL scheint offenbar einer der Studiengänge zu sein, die Du nicht besucht hast.
Ich kannte auch mal einen der hast 32 Tage mit ins neue Jahr genommen bei 30 Urlaubstagen im Jahr xD
Das hat in erster Linie buchhalterische Gründe. Die Firma muss für den nicht genommenen Urlaub Rückstellungen bilden (das ist gesetzlich vorgeschrieben). Das ist für die Buchaltung erheblicher Mehraufwand, weil das alles durch die ganze Finanzamtsmühle durch muss. Ausserdem belasten die Rückstellungen natürlich die Jahresbilanz, d.h. das ausweisbare Ergebnis. Gruß Ulli
Ich schrieb: > Über wieviel Tage reden wir hier? Niedrig einstellig ;-) Ich frage nur, weil es die letzten Jahre nie ein Problem war, ein paar wenige Urlaubstage mitzunehmen um im Januar oder Februar Skiurlaub zu machen. Jetzt plötzlich geht das nicht mehr. @ Mine Fields was für buchhaltärische Gründe sind das? Die Urlaubstage kosten die Firma ja nichts extra, nur weil ich sie im nächsten Jahr nehme.
interessierter Gast schrieb: > @ Mine Fields > was für buchhaltärische Gründe sind das? Die Urlaubstage kosten die > Firma ja nichts extra, nur weil ich sie im nächsten Jahr nehme. Siehe die zwei Beiträge drüber. Wenn ihr Urlaubsgeld bekommt wird das ganze noch schlimmer.
Mine Fields schrieb: > Und mal ehrlich, welchen Unterschied macht es, ob man Jahr für Jahr 15 > Tage Urlaub mit nimmt oder nicht? Das kann einen einen Riesenunterschied machen, weil die Arbeitsbelastung nicht notwendigerweise gleichmäßig über das Jahr verteilt ist. In so mancher Firma ist es so, dass zum Jahresende nochmal alle rumspinnen und meinen, dieses und jenes müsste aber dringend noch vor Weihnachten fertig werden. Von daher tolerieren es viele Arbeitgeber, dass Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres genommen wird. Wenn alle ihren Resturlaub schon an Anfang/Mitte Dezember nehmen würden, wäre das für den Jahresabschluss alles andere als vorteilhaft. In den Bundesländern, in denen der 6. Januar ein gesetzlicher Feiertag ist, ist es zudem durchaus üblich dass Arbeitnehmer vom 24.12. bis 6.12. Urlaub nehmen. Und spätestens da ist es völliger Quatsch, die Mitnahme von Urlaub ins nächste Jahr zu verbieten. Dieser Urlaub ist dann ja schon vorbei, wenn man im neuen Jahr wieder anfängt zu arbeiten.
Mark Brandis schrieb: > In so mancher Firma ist es so, dass zum Jahresende nochmal alle > rumspinnen und meinen, dieses und jenes müsste aber dringend noch vor > Weihnachten fertig werden. Von daher tolerieren es viele Arbeitgeber, > dass Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres genommen wird. Wenn Urlaubssperren angeordnet werden oder es die Projekte erfordern, ist es in der Regel auch problemlos möglich, den Urlaub in das neue Jahr zu übernehmen. Ich kenne es eher so, dass einige Mitarbeiter notorisch Urlaub in das neue Jahr schieben, weil sie es nicht schaffen, den Urlaub vernünftig auf das Jahr aufzuteilen. Und da ist diese Regelung durchaus sinnvoll. Wenn es die Regel ist, dass gegen Ende des Jahres der Arbeitsaufwand ansteigt, kann man das ja bei der Urlaubplanung voraussehen und sich den Urlaub eben nicht bis auf den letzten Drücker aufheben.
Mine Fields schrieb: > Ich kenne es eher so, dass einige Mitarbeiter notorisch Urlaub in das > neue Jahr schieben, weil sie es nicht schaffen, den Urlaub vernünftig > auf das Jahr aufzuteilen. Und da ist diese Regelung durchaus sinnvoll. Was ist daran unvernünftig, mir eine Handvoll Tage für die Zeit vom 2. bis 6./7./8. Januar (je nachdem) aufzuheben? Das machen in Baden-Württemberg sehr viele Arbeitnehmer so, und die allermeisten Firmen hier haben damit auch nicht das allergeringste Problem.
Mark Brandis schrieb: > Was ist daran unvernünftig, mir eine Handvoll Tage für die Zeit vom 2. > bis 6./7./8. Januar aufzuheben? Das machen in Baden-Württemberg sehr > viele Arbeitnehmer so. Was bringt es, wenn du das gleiche auch erreichst, wenn du jedes Jahr den neuen Urlaub dafür nimmst?
Mine Fields schrieb: > Mark Brandis schrieb: >> Was ist daran unvernünftig, mir eine Handvoll Tage für die Zeit vom 2. >> bis 6./7./8. Januar aufzuheben? Das machen in Baden-Württemberg sehr >> viele Arbeitnehmer so. > > Was bringt es, wenn du das gleiche auch erreichst, wenn du jedes Jahr > den neuen Urlaub dafür nimmst? Du willst es nicht verstehen. Das ist EIN zusammenhängender Urlaub. Ich gehe im alten Jahr in den Urlaub, und komme im neuen Jahr zurück. Warum soll ich dafür unbedingt zwei verschiedene Urlaubskontingente beanspruchen? Die Firma freut es zudem auch, denn Anfang Januar ist eh nichts los. Ähnlich ist es mit Überstundenabbau. Das ist vielen Firmen auch sehr recht, wenn man das nicht im Dezember macht, sondern im Januar.
Backflow schrieb: > es wundert mich, daß Du so etwas als Abteilungs- bzw. > Businessunit-Leiter mit Personalverantwortung nicht weißt. Ich weiß das schon, nur gibt es normal damit keine Probleme. Man muss eigentlich nur in einer fiscal kritischen Situation das Eine (Den Schaden durch nicht erledigte Arbeiten im alten Jahr) gegen das Andere (Zurückstellungen proportional zum Urlaub) machen - das kann eigentlich nur situationsbedingt auftreten - z.B. wenn dir die Gesellschafter die Pistole auf die Brust setzen und die Firma im nächsten Jahr insolvent gehen lassen wollen. Es gibt noch ein paar andere mögliche, allerdings exotische Situationen die dazu zwingen würden. Am wahrscheinlichsten ist einfach ein Bürokrat dafür verantwortlich, welcher die Gesamtlage nicht versteht. Kann auch sein das damit gepokert wird und C hat festgestellt das die Leute sich Urlaub erschleichen wollen - wenn es zuviele sind und sich das quasi eingebürgert hat - muss man mal einen Riegel vorschieben. Ist von Außen schwer zu beurteilen. > BWL scheint offenbar einer der Studiengänge zu sein, die Du nicht > besucht hast. Doch hab ich, nur bin ich immer eingeschlafen.
Marx W. schrieb: > Die blöde Unsitte den Urlaub des jetzigen Jahres ins neue zu übernehmen, > war immer schon ein Zeichen von unfähigen Diszi.-Vorgesetzten! > Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch > die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat! > Ganz einfach! Das ja mal ganz grober Schwachfug. Das hieße im Umkehrschluss, der Vorgesetzte ist auch dann ein Idiot, weil er zulässt, dass sich Projekte und deren Terminplanung nicht am Markt orientieren, sondern an den Mitarbeitern und deren Urlaubsplanung. Glaubst du den Markt interessiert es, dass das Produkt vier Wochen später auf den Markt kommt, weil der zuständige Entwickler grad Urlaub hat? Den Chef-Chef-Chef interessiert das, weil er dann wissen will, wieso es zu Verzögerungen kam, obwohl er ja gesagt hat, wann er das Produkt da haben will. Mich hat's jedenfalls nie gestört, wenn ich den Urlaub verschoben habe, damit noch vorher ein Projekt auf die Beine kommt, während dann nämlich beispielsweise die Platinen für die Prototypenserie gefertigt werden, mach ich Urlaub und wenn ich zurück komme kann ich gleich drauflos basteln. Ich hab also meinen Urlaub gemacht und das Projekt war trotzdem ohne Verzögerung am Start. Schon mal was von "geben und nehmen" gehört? Ich darf den Urlaub mitNEHMEN, dafür GEBE ich auch mal eine Verschiebung des Urlaubs - und ich wette, das macht sich beim Cheffe besser als beharrliches Draufpochen, dass ich den Urlaub zu nem bestimmten Zeitpunkt nehme. Klar, ich hab das Problem nicht, dass ich groß auf andere Rücksicht nehmen MUSS, was die Urlaubsplanung angeht, im Gegenteil, ich nehme für gewöhnlich immer später als die Kollegen, damit die mit ihren Familien während den Schulferien Urlaub machen können und trotzdem jemand da ist, falls was brennt. Oh, und noch was: Stand jetzt, 14.12.11, 20:06Uhr, stehen noch 30Tage Urlaub auf meinem Konto - sicher, das ist nicht immer angenehm für meinen direkten Chef, er muss das auch rechtfertigen vor seinem Chef - dafür weiss er aber, dass er einen hat, der ziemlich flott mal was hochziehen kann und der bereit ist zu schieben wenn's klemmt. Zwei Fragen hätte ich: - Hast du noch nie deinen Urlaub geschoben, wenn's geklemmt hat, obwohl Jahresende war? Noch nie Urlaub mitgenommen? - Kann wirklich jeder in deiner Abteilung den Job des anderen übernehmen oder ist es vielleicht so, dass jeder so'n bisschen seine speziellen Stärken hat? Meine ist wie gesagt, dass ich auch mal schnell und ohne große Vorplanung etwas auf die Beine stellen kann, wenn's pressiert, und Cheffe war bestimmt schon ein paar Mal gottfroh drum - der Preis ist eben, dass ich mitunter recht viel Resturlaub habe... Ralf
Mark Brandis schrieb: > Du willst es nicht verstehen. Das ist EIN zusammenhängender Urlaub. Ich > gehe im alten Jahr in den Urlaub, und komme im neuen Jahr zurück. Warum > soll ich dafür unbedingt zwei verschiedene Urlaubskontingente > beanspruchen? Die Firma freut es zudem auch, denn Anfang Januar ist eh > nichts los. Und es sind zwei verschiedene Jahre, also logischerweise auch zwei Urlaubskontingente. Klar, das ist Ansichtssache. Im Endeffekt kommt es für den Arbeitnehmer auf das Selbe raus. Nur das Übernehmen des Urlaubs ist ein zusätzlicher Aufwand für das Unternehmen.
BUrlG § 7 Absatz 3 Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Siehe aber: EuGH, Urteil vom 20.01.09 BAG, Urteil vom 24.03.09 Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen. Verlangen des Arbeitnehmers: BAG, Urteil vom 29.07.03 ------------------------------------------------------------------------ Besuch von der Gerwerbeaufsicht?????
Michael Lieter schrieb: > Man muss eigentlich nur in einer fiscal kritischen Situation das Eine > (Den Schaden durch nicht erledigte Arbeiten im alten Jahr) gegen das > Andere (Zurückstellungen proportional zum Urlaub) machen Der Schaden durch nicht fertig gestellte Projekte im alten Jahr wird in aller Regel der größere sein. Das Budget fürs Projekt muss schließlich noch im alten Jahr verbraucht werden.
Mine Fields schrieb: > Was bringt es, wenn du das gleiche auch erreichst, wenn du jedes Jahr > den neuen Urlaub dafür nimmst? Einen Puffer für kurzfristige und nicht vorhersagbare eintretende Ereignisse zu haben.
Mine Fields schrieb: > Nur das Übernehmen des Urlaubs ist ein zusätzlicher Aufwand für das > Unternehmen. Dürfte aber nicht halb so wild sein wie ein nicht rechtzeitig fertig gestellter Jahresabschluss, oder Projekte die ihr Budget nicht aufbrauchen können wenn jeder seinen Resturlaub im Dezember nimmt. In den Firmen regieren wirtschaftliche Notwendigkeiten, ich dachte gerade Du würdest das verstehen :-)
Dirk schrieb: > Einen Puffer für kurzfristige und nicht vorhersagbare eintretende > Ereignisse zu haben. Das ist bei den meisten Firmen durch Zeitkonten geregelt.
Michael Lieter schrieb: > Üblich ist aber auch wenn die Projekte es verlangen das man Tage bis zum > > 31.3. mitnehmen kann. Das prinzipiell zu verbieten ergibt nur Sinn wenn > > es keine Sonderbelastung gibt und jeder einfach normal arbeitet. Nur, wenn man nachweislich (Belege nötig) den "Erholungsurlaub" nicht nehmen konnte. Ist eine Übertragung ins neue Jahr möglich (tarifvertragliche Bestimmungen beachten). Wenn belegte Gründe vorliegen, muß der Erholungs-Urlaub zum 31.03 angetretten werden (denke ist wohl ein höchstrichterliches Urteil), oder zum 30.04 (letzter AG-Tarifvertrag von mir). Also Leute, laßt das Hamstern!
Mark Brandis schrieb: > Dürfte aber nicht halb so wild sein wie ein nicht rechtzeitig fertig > gestellter Jahresabschluss, oder Projekte die ihr Budget nicht > aufbrauchen können wenn jeder seinen Resturlaub im Dezember nimmt. Ein Jahresabschluss taucht nicht einfach so aus dem Nichts auf, der Arbeitsaufwand kann geplant werden. Und bei Projekten ist doch eine Übernahme kein Problem (das hatte ich auch schon erwähnt). Wenn ein Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub bis in den Dezember aufhebt, ist er doch selbst schuld. Wenn er den Urlaub nicht aufbrauchen darf, wegen Urlaubssperre, darf er den Urlaub doch wiederum übernehmen. Wo ist das Problem?
Backflow schrieb: > Für nicht genommenen Urlaub muß der Arbeitgeber Rückstellungen bilden: > http://www.consolut.com/s/sap-ides-zugriff/d/e/doc... > @Michael Lieter, > es wundert mich, daß Du so etwas als Abteilungs- bzw. > > Businessunit-Leiter mit Personalverantwortung nicht weißt. > BWL scheint offenbar einer der Studiengänge zu sein, die Du nicht > > besucht hast.Beitrag melden | Bearbeiten | Löschen | Rückfuss, sei still, und geh zu deiner Tankstelle zurück!
@Michael Lieter, >Ich weiß das schon Ja warum schreibst Du das denn nicht sondern läßt den Blödsinn >Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen vom Stapel. Prinzipiell hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen. §3 http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html Deine Ateilung scheint vermutlich nur aus Dir selbst zu bestehen. >Man muss eigentlich nur in einer fiscal kritischen Situation das Laber rhabarber schwätz. Wenn Du so toll bist wie Deine Ausflüchte dann Gute Nacht.
interessierter Gast schrieb: > Ich frage nur, weil es die letzten Jahre nie ein Problem war, ein paar > > wenige Urlaubstage mitzunehmen um im Januar oder Februar Skiurlaub zu > > machen. Jetzt plötzlich geht das nicht mehr. Skiurlaub? Na, geht das noch in Zeiten des Klimawandels? Is wohl ned so sauber der Schi-Urlaub dann!
Mine Fields schrieb: > Und bei Projekten ist doch eine > Übernahme kein Problem (das hatte ich auch schon erwähnt). Welch ein Witz. Du warst noch nie in einem komplexen Projekt wo es genau an einem Mann hängt - sagt mir das. Backflow schrieb: > Prinzipiell hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Kalenderjahr zu > nehmen. Und wenn erforderlich macht man es anders - kann ja sein das du das nicht kennst wenn Termine wegen Fristen gehalten werden müssen weil sich dadurch Budgetmengen ändern.
Michael Lieter schrieb: > Welch ein Witz. Du warst noch nie in einem komplexen Projekt wo es genau > an einem Mann hängt - sagt mir das. Natürlich war ich das. Da war Übernahme des Urlaubs kein Problem. Der Arbeitgeber darf schließlich den Urlaub nicht verfallen lassen.
Ralf schrieb: > Ralf Eh, haste den quali der Sondervolksschule? Jeder der auch nur den Quali der Hauptschule hat lacht über deinen ........... ! Klar!
Mine Fields schrieb: > Natürlich war ich das. Da war Übernahme des Urlaubs kein Problem. Der > Arbeitgeber darf schließlich den Urlaub nicht verfallen lassen. Ok - ich hab dich missverstanden -
zopp schrieb: > Besuch von der Gerwerbeaufsicht????? Ach haste recht, aber die Gewerbeaufsicht "scheißt" (Andy Black hab Gnade) sich nix um den Urlaub. Weil hinreichend (bis zum Erbrechen) diese Fragen geklärt sind!
Mine Fields schrieb: > Arbeitgeber darf schließlich den Urlaub nicht verfallen lassen. Oooch, der Gute AG, darf das nicht? Wenn er es nicht macht, was dann? Kommste dann mit dem Sturmgewehr+ Bajonet in den Laden mit Gebrüll "Meinen Urlaub her, oder die Därme hängen an der Decke"?
> kann ja sein das du das nicht kennst
Jetzt mach dich nicht komplett lächerlich. Wenn du das
Bundesurlaubgesetz lesen und auch verstehen könntest, würdest du da
finden:
"Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur
statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des
Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."
Es besteht aber kein Anspruch des Arbeitnehmers, den Resturlaub z.B.
wegen des Skiurlaubs ins Folgejahr zu übertragen.
Du hast doch sogar Linguistik studiert, dann sollte dir die erfolgreiche
Auslegung des Textes also keine unüberwindliche Probleme machen.
Ansonsten besuch mal einen Kurs "Mitarbeiterführung für angehende
Vorgesetzte". Es wird sich für dich lohnen.
>Kommste dann mit dem Sturmgewehr+ Bajonet in den Laden mit Gebrüll >"Meinen Urlaub her, oder die Därme hängen an der Decke"? Tragisch, daß einige hier ihre komplette Ignoranz so raushängen lassen müssen. Mal so als Denkanstoß: Betriebsrat , Rechtsweg usw.
Backflow schrieb: > Es besteht aber kein Anspruch des Arbeitnehmers, den Resturlaub z.B. > wegen des Skiurlaubs ins Folgejahr zu übertragen. Darüber gibt es keinen Diskonsens - es ist aber normale Praxis wenn nötig Urlaub ins nächste Jahr zu verschieben - damit habe ich persönlich in mittlerweile 5 Firmen nach dem Studium nie ein Problem erlebt.
>damit habe ich persönlich in mittlerweile 5 Firmen nach dem Studium nie >ein Problem erlebt Was sollte dann der Stuß mit >Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen
Backflow schrieb: >>Kommste dann mit dem Sturmgewehr+ Bajonet in den Laden mit Gebrüll >>"Meinen Urlaub her, oder die Därme hängen an der Decke"? > > Tragisch, daß einige hier ihre komplette Ignoranz so raushängen lassen > müssen. Nee - Backflow überzeichnet nur die möglichen Auswirkungen - und heraushängende Därme gab es ja auch in Norwegen auf dieser Insel - einfach mal Leuten immer den Urlaub sperren und einer von 10E6 macht dann die heraushängende Darmnummer daraus - und alle Anderen verstehen die Welt nicht mehr. Wäre es nicht sinnvoller vorher mit dem nachdenken anzufangen? Oder überhaupt mal mit den Leuten zu reden die sowas verstehen?
Backflow schrieb: > as sollte dann der Stuß mit > >>Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen Nur wenn es eine gewisse Masse betrifft - kann ich mir vorstellen das rein Zahlenorientierte Menschen solche Vorschläge machen.
>Backflow überzeichnet nur die möglichen Auswirkungen Das war nicht von mir sondern von Marx W. Dein angebliches Linguistik-Studium ist wohl doch ein Fake. >Wäre es nicht sinnvoller vorher mit dem nachdenken anzufangen? Mal an die eigene Nase fassen.
>kann ich mir vorstellen das rein Zahlenorientierte Menschen solche >Vorschläge machen. Bist du nicht derjenige, der mathematische Modelle mit 40 Nachkommastellen entwickelt? Von wegen zahlenorientiert.
Marx W. schrieb: > Ach haste recht, aber die Gewerbeaufsicht "scheißt" (Andy Black hab > Gnade) sich nix um den Urlaub. Weil hinreichend (bis zum Erbrechen) > diese Fragen geklärt sind! du irrst! oder du hast noch keine prüfung der gerwerbeaufsicht erlebt! oder eure gw-ler sind penner!
Backflow schrieb: > Bist du nicht derjenige, der mathematische Modelle mit 40 > Nachkommastellen entwickelt? Von wegen zahlenorientiert. Du kannst dir schon vorstellen das zahlenorientiert in dem einen Fall meint Jahresabschlusszahlen in € und in dem anderen Fall sind astronomische Messungen die sehr genau sein müssen, gemeint.
Die Unterscheidung macht Deinen Stuß auch nicht besser. Bleib bei Deinen astronomisch genauen Messungen und überlaß die Mitarbeiterführung Leuten, die sich damit auskennen. Wie "zopp" schon richtig bemerkte, ein Besuch der Gewerbeaufsicht bzw. korrekt der Strukur- und Genehmigungsdirektion bei vermeintlichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz ist kein Spaß. Als wir noch die 12h-Schicht in unserem Betrieb hatten, mußten wir die Ausnahmgenehmigung bei Überraschungsbesuchen immer griffbereit vorliegen haben. Aber diese konkrete Lebenserfahrung fehlt Dir und den meisten offenbar. Gelle Marx W.
1. Das mit den Rückstellungen ist natürlich korrekt. Doch im Grund genommen ist die im ersten Jahr zusätzlich geleistete Arbeit ja auch ein Darlehen des AN an der AG. Der AG bekommt ja die Leistung für lau, aber halt nur geliehen. 2. Das Risiko im Falle einer Insolvenz trägt der AN. Geht die Firma pleite, kannste die U-Tage in der Pfeife rauchen. 3. Selber gescheit planen, damit erst gar nicht so ne bitte-bitte-danke-danke-Situation entsteht. Da versuchen die Chefs dann nur, für den zustehenden Urlaub noch was rauszuhandeln (...sind Sie dann zu Hause für dringende Anfragen verfügabr... und so ne Sülze). 4. Ein guter Vorgesetzter wird auch dahinterher sein, dass der Urlaub jahresgleich genommen wird. Meist zeugt es von schlechter Planung, wenn die MA genau dann gebraucht werden, wenn eigentlich deren Urlaub ist. Zur Ressourcenplanung der Chefs gehören oft lediglich die Rechnungstermine für die Kunden, nicht die Übersicht über die Manpower, die die Projekte eigentlich bearbeiten soll. 5. Was ist eigentlich mit Urlaub, der im VORJAHR genommen wird? Wie ist das denn buchalterisch zu berücksichtigen? Müsste ja dann so was wie ein außerordentlicher Ertrag sein. Halt die Umkehrung einer Rückstellung. Prima: Alle nehmen schon mal den Urlaub vom nächsten Jahr in diesem Jahr. Dann hat die Firma in diesem Jahr ne prima Bilanz. ...oder ists schon so spät...?
zopp schrieb: > du irrst! oder du hast noch keine prüfung der gerwerbeaufsicht erlebt! > > oder eure gw-ler sind penner! Also 350 Gewerbeaufsichtsbeamte gibt es! Da kann man bei einer Behörde von 50, im operativen Einsatz ausgehn. Ansonsten: zopp, schnarrch weiter.
Michael Lieter schrieb: > Genau das ist der Punkt - ist doch völlig egal ob man eine Woche mal > > zwei Monate später nimmt weil im Jahr noch ein paar Sachen zu erledigen > > sind und Termine, Jahresabschlüsse usw. noch offen sind. Naja, wer Planen kann braucht so was nicht!
Backflow schrieb: > Aber diese konkrete Lebenserfahrung fehlt Dir und den meisten offenbar. Nur Alt zu sein, heißt noch lange nicht auch Erfahren zu sein.
Michael K-punkt schrieb: > 4. Ein guter Vorgesetzter wird auch dahinterher sein, dass der Urlaub > jahresgleich genommen wird. Meist zeugt es von schlechter Planung, wenn > die MA genau dann gebraucht werden, wenn eigentlich deren Urlaub ist. > Zur Ressourcenplanung der Chefs gehören oft lediglich die > Rechnungstermine für die Kunden, nicht die Übersicht über die Manpower, > die die Projekte eigentlich bearbeiten soll. So ist es, genau das ist der Punkt an dem es immer scheitert. Fehlende Übersicht und Planung der Vorgesetzten sowie Mitarbeiter die meinen ohne sie geht gar nichts. Ich sag dazu nur: Die Friedhöfe der Welt sind voll mit Leuten die dachten sie wären unersetzbar. Marx W. schrieb: > Nur Alt zu sein, heißt noch lange nicht auch Erfahren zu sein. Jung sein heißt aber definitiv, nur keine oder nur wenig Erfahrung zu haben. Alt sein heißt hingegen schon Erfahren zu sein, die Frage ist nur ob es sich auch positiv auswirkt und die Erfahrung im Gedächtnis bleibt.
Michael H. schrieb: > Alt sein heißt hingegen schon Erfahren zu sein, die Frage ist nur > ob es sich auch positiv auswirkt und die Erfahrung im Gedächtnis bleibt. Oft wird das Argument "Erfahrung" gebracht, wenn man sonst nichts zu bieten hat - das ist dann immer der starke Hinweis auf eine Luftnummer.
voodoofrei schrieb: > Oft wird das Argument "Erfahrung" gebracht, wenn man sonst nichts zu > bieten hat - das ist dann immer der starke Hinweis auf eine Luftnummer. Das nennt sich dann "sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit". Experten auf dem Gebiet sind insbesondere die Politiker. ;-)
Marx W. schrieb: > Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch > die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat! > Ganz einfach! Oft bekommt man den Urlaubsantrag von der Projektleitung abgelehnt, weil Arbeit vor geht. Darauf hat man dann selbst keinen Einfluß. Und bei manchen Firmen ist das echt chronisch. Du bekommst Urlaub grundsätzlich nie, wenn du ihn brauchst. Habe das in einer Firma schon so erlebt. Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge. Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert. Als die Bilanzen mal etwas schlecht waren, stieg eines Tages der Controller der Projektleitung aufs Dach, daß alle Urlaube gefälligst bis zum Jahresende abgewickelt werden sollen. Einige Jungs mußten einen Antrag auf Urlaubsmitnahme stellen, um ihn wegen wichtigen Projekten mit ins neue Jahr nehmen zu können. Das sind die Holzköpfe von Projektleitern. Die mögen, daß die Jungs grundsätzlich 365 Tage im Jahr verfügbar sind.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Als die Bilanzen mal etwas schlecht waren, stieg eines Tages der > Controller der Projektleitung aufs Dach, daß alle Urlaube gefälligst bis > zum Jahresende abgewickelt werden sollen. Einige Jungs mußten einen > Antrag auf Urlaubsmitnahme stellen, um ihn wegen wichtigen Projekten mit > ins neue Jahr nehmen zu können. So geht es. Erst schuften und auf den Urlaub verzichten. Und dann auch noch klein zu Kreuze kriechen müssen und so tun als sei der "erbetene" Urlaub eine Extra-Sonderleistung. Und das alles nur, weil die Abteilungsleiter einen auf Panik machen und nicht sehen, dass Urlaub ne wichtige Größe im Arbeitsalltag ist. Das Schärfste: mein Ex-Chef. Wir schufteten vor wichtigen Präsentationsterminen fast rund um die Uhr, wie es halt im Beraterbereich so ist. Angetrieben hat uns der Wunsch, auch ein perfektes Ergebnis abliefern zu wollen. Natürlich waren wir nach den Präsentation beim Kunden "alle". Doch der Vorschlag, den darauffolgenden Tag mal NICHT in die Firma zu kommen und auszuschlafen wurde zwar gerne gehört, dann aber mit dem großzügigen Gegenangebot "ok, kommen Sie nur zur Kernzeit (also 9 bis 16 Uhr), es könnte ja sein, dass der Kunde noch mal eine Rückfrage hat" konterkariert. Übrigens: die Kunden hatten NIE eine Rückfrage...
Michael K-punkt schrieb: > Übrigens: die Kunden hatten NIE eine Rückfrage... Exakt so ist es. Es wurde besonders gerne auf Kundenrückfragen spekuliert, daß der in 5 Minuten, einer Stunde, 3 Stunden, einem Tag, 3 Tagen, noch einen Wunsch haben KÖNNTE. Und ich erlebte auch NIE eine Rückfrage.
Lutz Schulze schrieb: > du kennst die Tarifverträge nicht! Ach, völliger Nonsens. Wo gibt es denn in den vielen KMU mal einen Tarifvertrag, geschweige denn einen Betriebsrat überhaupt?
Marx W. schrieb: > > Das die Hamster auch mal lernen zu planen! > Die blöde Unsitte den Urlaub des jetzigen Jahres ins neue zu übernehmen, > war immer schon ein Zeichen von unfähigen Diszi.-Vorgesetzten! > Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch > die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat! > Ganz einfach! Gut gebrüllt, Löwe. Aber die Realität sind anders aus. Ich kenne jemanden, der hatte in seinem ersten Jahr beim großen S. nur zu Weihnachten Urlaub nehmen können. In der Probezeit (halbes Jahr) nimmt ja keinen Urlaub. Und dann ging es auf eine mehrwöchige Dienstreise ins Ausland und es herrschte viel Druck. 24 Urlaubstage hat er ins neue Jahr genommen.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Und ich erlebte auch NIE eine Rückfrage. Wo nicht gehobelt wird, fallen auch keine Späne.
Lutz Schulze schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Und ich erlebte auch NIE eine Rückfrage. > Wo nicht gehobelt wird, fallen auch keine Späne. Aber die Projektleiter tun so. Warum denn dann?
Informatiker schrieb: > In der Probezeit (halbes Jahr) nimmt > > ja keinen Urlaub. Urlaub in der Probezeit wird normal nicht gegeben, aber nach Recht und Gesetzt steht auch in der Probezeit der aufgelaufene Urlaub zu. Min. 2 Tage pro Monat = den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend.
Michael K-punkt schrieb: > kommen Sie nur zur Kernzeit (also 9 bis 16 Uhr) Geile 'Kernzeit', das ist wohl eher ein Witz... abgesehen davon, dass du ja immer nur zur Kernzeit kommen kannst, dafür ist sie ja da.
rasenpfleger schrieb: > Michael K-punkt schrieb: >> kommen Sie nur zur Kernzeit (also 9 bis 16 Uhr) > Geile 'Kernzeit', das ist wohl eher ein Witz... abgesehen davon, dass du > ja immer nur zur Kernzeit kommen kannst, dafür ist sie ja da. Du sagst es. Die Tage haben wir natürlich dort nur abgehangen oder haben den Schreibtisch aufgeräumt. Im Grunde genommen hätte man diese Tage nutzen müssen, um sich als Held feiern zulassen, beim Chef zu schleimen und einen auf großer Held zu machen... Nun, die 40 Stunden damals bedeuteten natürlich, dass man ab und dann auch außerhalb dieser Zeit da sein muss. Aber wir hatten a) keine Stechuhr und b) ein manuelles Projekzeitenerfassungsystem, welches ohne "Überstunden" ausgekommen ist. Vorteil: Wo keine Überstunden sind, werden auch keine bezahlt. Nachteil: Projektengstellen und kritische Pfade, Ressourcenplanung findet eigentlich nicht statt. Projekt-Controlling im engeren Sinn ist unmöglich. Folge: Firma war dann auch pleite!
Wilhelm Ferkes schrieb: > Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag > rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge. > Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert. Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt"
interessierter Gast schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag >> rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge. >> Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert. > > Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine > Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder > heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt" Die Firma hat grundsätzlich die Möglichkeit, dir den Urlaub auch kurzfristig zu streichen, muss aber dann für alle Kosten (Umbuchung etc.) aufkommen.
interessierter Gast schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag >> rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge. >> Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert. > > Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine > Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder > heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt" Es ist manches krank, wirklich. Ich habe 3 mal im Leben Kollegen gesehen, die weinend da gesessen haben. Ja sicher tragen (fressen) die den Schaden selbst, wo es keine Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen und Übereinkünfte gibt. Sie könnten ja ihr Recht einklagen, sollte man meinen. Aber dann geht es ein paar Tage oder Wochen später sicherlich ab zum Hartz-Amt. Michael K-punkt schrieb: > Die Firma hat grundsätzlich die Möglichkeit, dir den Urlaub auch > kurzfristig zu streichen, muss aber dann für alle Kosten (Umbuchung > etc.) aufkommen. Hast Recht. Manche üblen Klitschen lassen die Leute lieber im Dunkeln tappen. Die sowieso keinen Betriebsrat haben, und wo niemand gewerkschaftlich organisiert ist. Nach dem Motto: Keine schlafenden Hunde wecken.
interessierter Gast schrieb: > Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine > > Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder > > heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt" Ja, da muß die Firma zahlen. Wichtig ist, dass der Urlaub auch beantragt und genehmigt war (Nachweise sind da gefragt!).
Marx W. schrieb: > Ja, da muß die Firma zahlen. Wichtig ist, dass der Urlaub auch beantragt > und genehmigt war (Nachweise sind da gefragt!). Eine manierliche Firma hat damit auch sicher keine Probleme.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2463921:
> Wollt ihr wissen wie ich das Problem gelöst habe?
Du hast einen Schwächeanfall erlitten und der Artzt deines Vertrauens
hat dich dafür in Erholung (vulgo Kur) geschickt.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2464396: >> Autor: Marx W. (Gast) >> Datum: 19.12.2011 00:39 > >> Du hast einen Schwächeanfall erlitten und der Artzt deines Vertrauens >> hat dich dafür in Erholung (vulgo Kur) geschickt. > > Falsch! Nochmal raten. Wenn Du es richtig gemacht hast, dann bist Du zum Arbeitsgericht, hast klargelegt dass dein AG "grundsätzlich" keinen Urlaub genehmigt du diesen aber schon lange eingereicht hast. Dann bist du mit einer "Einstweiligen Verfügung" nach Hause gegangen mit der du dann in den Urlaub hast gehen können. Oder: Der Betrieb war groß genug und du hast einen Betriebsrat gegründet. Damit hast Du ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Urlaubsplanung. ;-)
Zuckerle schrieb im Beitrag #2464412: > Ich beantrage keinen Urlaub, mach nicht Bitte, Bitte, ich setze die > > Firma in Kenntnis wann ich Urlaub habe. Das ist alles! Ach ja? Es gibt keine "Selbstbeurlaubung" das wäre dann wohl unerlaubtes Fernbleiben oder auch Arbeitsverweigerung genannt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung. Sozusagen einer der dümmsten Tipps die ich bis jetzt gehört habe.
Michael H. schrieb: > Sozusagen einer der dümmsten Tipps die ich bis > > jetzt gehört habe. Kann man wohl sagen.
Ja Zuckerle könnte mit seiner Einstellung im kommenden Jahr bei der nächsten Rezession unter die Räder geraten... -Frank
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.