Forum: Ausbildung, Studium & Beruf warum keine Mitnahme von Urlaubstagen mehr möglich?


von interessierter Gast (Gast)


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Hallo,
welche Gründe kann es haben, wenn firmenweit die Mitnahme von 
Urlaubstagen ins nächste Jahr nicht mehr möglich ist bzw. genehmigt 
wird? Die Personalabteilung hat keine Gründe angegeben...
Es dürfen noch nicht mal ein paar wenige Tage mitgenommen werden, das 
Urlaubskonto muß also an Silvester auf Null stehen.

Ist das heutzutage üblich?

Danke

von ich (Gast)


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Das ist gestzlich "so üblich". Alles was mitgenommen wird, ist nur 
Toleranz der Firma.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Üblich ist aber auch wenn die Projekte es verlangen das man Tage bis zum 
31.3. mitnehmen kann. Das prinzipiell zu verbieten ergibt nur Sinn wenn 
es keine Sonderbelastung gibt und jeder einfach normal arbeitet.

von j. c. (jesuschristus)


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Pff, dann zeig denen doch mal die Auswirkungen solcher Bestimmungen und 
nimm einfach Deinen Resturlaub sofort.

von Marx W. (Gast)


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j. c. schrieb:
> Pff, dann zeig denen doch mal die Auswirkungen solcher Bestimmungen und
>
> nimm einfach Deinen Resturlaub sofort.
Ja, oder besorg dir den gelben Schein!

interessierter Gast schrieb:
> Hallo,
> welche Gründe kann es haben, wenn firmenweit die Mitnahme von
> Urlaubstagen ins nächste Jahr nicht mehr möglich ist bzw. genehmigt
> wird?

Das die Hamster auch mal lernen zu planen!
Die blöde Unsitte den Urlaub des jetzigen Jahres ins neue zu übernehmen, 
war immer schon ein Zeichen von  unfähigen Diszi.-Vorgesetzten!
Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch 
die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat!
Ganz einfach!

von interessierter Gast (Gast)


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ich schrieb:
> Das ist gestzlich "so üblich". Alles was mitgenommen wird, ist nur
> Toleranz der Firma.

Was bringt es der Firma, plötzlich weniger tolerant zu sein?

von Mine Fields (Gast)


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interessierter Gast schrieb:
> Was bringt es der Firma, plötzlich weniger tolerant zu sein?

Das hat unter anderem buchhalterische Gründe.

Und mal ehrlich, welchen Unterschied macht es, ob man Jahr für Jahr 15 
Tage Urlaub mit nimmt oder nicht? Im Endeffekt kommt es aufs gleiche 
raus, wenn man den gesamten Urlaub direkt nimmt.

von Ich (Gast)


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Manche Firmen machen da einen großen Aufstand.
Bei einer Daimler-Tochter ging das trotz Termindrucks vor Weihnachten 
nicht, ging da auch nicht um 2-3 Tage.

Musste auch einen Antrag stellen, damit ich 2 Tage mit ins neue Jahr 
nehme, und diese direkt zu Anfang nehme (2.-3.1.).
Habe aber schon mal 12 Tage ins neue Jahr mitgenommen.

Über wieviel Tage reden wir hier?

Manche übertreiben es und wollen fast den kompletten Jahresurlaub ins 
nächste Jahr mitnehmen.

Die Regelung keinen Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen zu dürfen sollte 
aber rechtzeitig bekannt sein, nicht erst kurz vor dem 3. Advent.

Also den Jahresurlaub, wenn es sein muss, sofort antreten, egal was 
anliegt.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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interessierter Gast schrieb:
> Was bringt es der Firma, plötzlich weniger tolerant zu sein?

Genau das ist der Punkt - ist doch völlig egal ob man eine Woche mal 
zwei Monate später nimmt weil im Jahr noch ein paar Sachen zu erledigen 
sind und Termine, Jahresabschlüsse usw. noch offen sind.

Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen - und dann würde 
ich auch sagen gelber Schein, obwohl ich auf der anderen Seite stehe.

von Backflow (Gast)


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Für nicht genommenen Urlaub muß der Arbeitgeber Rückstellungen bilden:

http://www.consolut.com/s/sap-ides-zugriff/d/e/doc/C-RPCURLA1

@Michael Lieter,

es wundert mich, daß Du so etwas als Abteilungs- bzw. 
Businessunit-Leiter mit Personalverantwortung nicht weißt.

BWL scheint offenbar einer der Studiengänge zu sein, die Du nicht 
besucht hast.

von Ansgar K. (malefiz)


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Ich kannte auch mal einen der hast 32 Tage mit ins neue Jahr genommen 
bei 30 Urlaubstagen im Jahr xD

von Ulli N. (Gast)


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Das hat in erster Linie buchhalterische Gründe. Die Firma muss für den 
nicht genommenen Urlaub Rückstellungen bilden (das ist gesetzlich 
vorgeschrieben). Das ist für die Buchaltung erheblicher Mehraufwand, 
weil das alles durch die ganze Finanzamtsmühle durch muss. Ausserdem 
belasten die Rückstellungen natürlich die Jahresbilanz, d.h. das 
ausweisbare Ergebnis.

Gruß Ulli

von interessierter Gast (Gast)


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Ich schrieb:
> Über wieviel Tage reden wir hier?

Niedrig einstellig ;-)

Ich frage nur, weil es die letzten Jahre nie ein Problem war, ein paar 
wenige Urlaubstage mitzunehmen um im Januar oder Februar Skiurlaub zu 
machen. Jetzt plötzlich geht das nicht mehr.

@ Mine Fields
was für buchhaltärische Gründe sind das? Die Urlaubstage kosten die 
Firma ja nichts extra, nur weil ich sie im nächsten Jahr nehme.

von interessierter Gast (Gast)


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Danke Uli N.

von Mine Fields (Gast)


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interessierter Gast schrieb:
> @ Mine Fields
> was für buchhaltärische Gründe sind das? Die Urlaubstage kosten die
> Firma ja nichts extra, nur weil ich sie im nächsten Jahr nehme.

Siehe die zwei Beiträge drüber. Wenn ihr Urlaubsgeld bekommt wird das 
ganze noch schlimmer.

von Mark B. (markbrandis)


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Mine Fields schrieb:
> Und mal ehrlich, welchen Unterschied macht es, ob man Jahr für Jahr 15
> Tage Urlaub mit nimmt oder nicht?

Das kann einen einen Riesenunterschied machen, weil die Arbeitsbelastung 
nicht notwendigerweise gleichmäßig über das Jahr verteilt ist.

In so mancher Firma ist es so, dass zum Jahresende nochmal alle 
rumspinnen und meinen, dieses und jenes müsste aber dringend noch vor 
Weihnachten fertig werden. Von daher tolerieren es viele Arbeitgeber, 
dass Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres genommen wird. Wenn alle ihren 
Resturlaub schon an Anfang/Mitte Dezember nehmen würden, wäre das für 
den Jahresabschluss alles andere als vorteilhaft.

In den Bundesländern, in denen der 6. Januar ein gesetzlicher Feiertag 
ist, ist es zudem durchaus üblich dass Arbeitnehmer vom 24.12. bis 6.12. 
Urlaub nehmen. Und spätestens da ist es völliger Quatsch, die Mitnahme 
von Urlaub ins nächste Jahr zu verbieten. Dieser Urlaub ist dann ja 
schon vorbei, wenn man im neuen Jahr wieder anfängt zu arbeiten.

von Mine Fields (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> In so mancher Firma ist es so, dass zum Jahresende nochmal alle
> rumspinnen und meinen, dieses und jenes müsste aber dringend noch vor
> Weihnachten fertig werden. Von daher tolerieren es viele Arbeitgeber,
> dass Urlaub bis zum 31.3. des Folgejahres genommen wird.

Wenn Urlaubssperren angeordnet werden oder es die Projekte erfordern, 
ist es in der Regel auch problemlos möglich, den Urlaub in das neue Jahr 
zu übernehmen.

Ich kenne es eher so, dass einige Mitarbeiter notorisch Urlaub in das 
neue Jahr schieben, weil sie es nicht schaffen, den Urlaub vernünftig 
auf das Jahr aufzuteilen. Und da ist diese Regelung durchaus sinnvoll.

Wenn es die Regel ist, dass gegen Ende des Jahres der Arbeitsaufwand 
ansteigt, kann man das ja bei der Urlaubplanung voraussehen und sich den 
Urlaub eben nicht bis auf den letzten Drücker aufheben.

von Mark B. (markbrandis)


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Mine Fields schrieb:
> Ich kenne es eher so, dass einige Mitarbeiter notorisch Urlaub in das
> neue Jahr schieben, weil sie es nicht schaffen, den Urlaub vernünftig
> auf das Jahr aufzuteilen. Und da ist diese Regelung durchaus sinnvoll.

Was ist daran unvernünftig, mir eine Handvoll Tage für die Zeit vom 2. 
bis 6./7./8. Januar (je nachdem) aufzuheben? Das machen in 
Baden-Württemberg sehr viele Arbeitnehmer so, und die allermeisten 
Firmen hier haben damit auch nicht das allergeringste Problem.

von Mine Fields (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Was ist daran unvernünftig, mir eine Handvoll Tage für die Zeit vom 2.
> bis 6./7./8. Januar aufzuheben? Das machen in Baden-Württemberg sehr
> viele Arbeitnehmer so.

Was bringt es, wenn du das gleiche auch erreichst, wenn du jedes Jahr 
den neuen Urlaub dafür nimmst?

von Mark B. (markbrandis)


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Mine Fields schrieb:
> Mark Brandis schrieb:
>> Was ist daran unvernünftig, mir eine Handvoll Tage für die Zeit vom 2.
>> bis 6./7./8. Januar aufzuheben? Das machen in Baden-Württemberg sehr
>> viele Arbeitnehmer so.
>
> Was bringt es, wenn du das gleiche auch erreichst, wenn du jedes Jahr
> den neuen Urlaub dafür nimmst?

Du willst es nicht verstehen. Das ist EIN zusammenhängender Urlaub. Ich 
gehe im alten Jahr in den Urlaub, und komme im neuen Jahr zurück. Warum 
soll ich dafür unbedingt zwei verschiedene Urlaubskontingente 
beanspruchen? Die Firma freut es zudem auch, denn Anfang Januar ist eh 
nichts los.

Ähnlich ist es mit Überstundenabbau. Das ist vielen Firmen auch sehr 
recht, wenn man das nicht im Dezember macht, sondern im Januar.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Backflow schrieb:
> es wundert mich, daß Du so etwas als Abteilungs- bzw.
> Businessunit-Leiter mit Personalverantwortung nicht weißt.

Ich weiß das schon, nur gibt es normal damit keine Probleme.
Man muss eigentlich nur in einer fiscal kritischen Situation das Eine 
(Den Schaden durch nicht erledigte Arbeiten im alten Jahr) gegen das 
Andere (Zurückstellungen proportional zum Urlaub) machen - das kann 
eigentlich nur situationsbedingt auftreten - z.B. wenn dir die 
Gesellschafter die Pistole auf die Brust setzen und die Firma im 
nächsten Jahr insolvent gehen lassen wollen. Es gibt noch ein paar 
andere mögliche, allerdings exotische Situationen die dazu zwingen 
würden.

Am wahrscheinlichsten ist einfach ein Bürokrat dafür verantwortlich, 
welcher die Gesamtlage nicht versteht.
Kann auch sein das damit gepokert wird und C hat festgestellt das die 
Leute sich Urlaub erschleichen wollen - wenn es zuviele sind und sich 
das quasi eingebürgert hat - muss man mal einen Riegel vorschieben.
Ist von Außen schwer zu beurteilen.

> BWL scheint offenbar einer der Studiengänge zu sein, die Du nicht
> besucht hast.

Doch hab ich, nur bin ich immer eingeschlafen.

von Ralf (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Die blöde Unsitte den Urlaub des jetzigen Jahres ins neue zu übernehmen,
> war immer schon ein Zeichen von  unfähigen Diszi.-Vorgesetzten!
> Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch
> die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat!
> Ganz einfach!
Das ja mal ganz grober Schwachfug. Das hieße im Umkehrschluss, der 
Vorgesetzte ist auch dann ein Idiot, weil er zulässt, dass sich Projekte 
und deren Terminplanung nicht am Markt orientieren, sondern an den 
Mitarbeitern und deren Urlaubsplanung. Glaubst du den Markt interessiert 
es, dass das Produkt vier Wochen später auf den Markt kommt, weil der 
zuständige Entwickler grad Urlaub hat? Den Chef-Chef-Chef interessiert 
das, weil er dann wissen will, wieso es zu Verzögerungen kam, obwohl er 
ja gesagt hat, wann er das Produkt da haben will.
Mich hat's jedenfalls nie gestört, wenn ich den Urlaub verschoben habe, 
damit noch vorher ein Projekt auf die Beine kommt, während dann nämlich 
beispielsweise die Platinen für die Prototypenserie gefertigt werden, 
mach ich Urlaub und wenn ich zurück komme kann ich gleich drauflos 
basteln. Ich hab also meinen Urlaub gemacht und das Projekt war trotzdem 
ohne Verzögerung am Start.
Schon mal was von "geben und nehmen" gehört? Ich darf den Urlaub 
mitNEHMEN, dafür GEBE ich auch mal eine Verschiebung des Urlaubs - und 
ich wette, das macht sich beim Cheffe besser als beharrliches 
Draufpochen, dass ich den Urlaub zu nem bestimmten Zeitpunkt nehme.
Klar, ich hab das Problem nicht, dass ich groß auf andere Rücksicht 
nehmen MUSS, was die Urlaubsplanung angeht, im Gegenteil, ich nehme für 
gewöhnlich immer später als die Kollegen, damit die mit ihren Familien 
während den Schulferien Urlaub machen können und trotzdem jemand da ist, 
falls was brennt.
Oh, und noch was: Stand jetzt, 14.12.11, 20:06Uhr, stehen noch 30Tage 
Urlaub auf meinem Konto - sicher, das ist nicht immer angenehm für 
meinen direkten Chef, er muss das auch rechtfertigen vor seinem Chef - 
dafür weiss er aber, dass er einen hat, der ziemlich flott mal was 
hochziehen kann und der bereit ist zu schieben wenn's klemmt.
Zwei Fragen hätte ich:
- Hast du noch nie deinen Urlaub geschoben, wenn's geklemmt hat, obwohl 
Jahresende war? Noch nie Urlaub mitgenommen?
- Kann wirklich jeder in deiner Abteilung den Job des anderen übernehmen 
oder ist es vielleicht so, dass jeder so'n bisschen seine speziellen 
Stärken hat? Meine ist wie gesagt, dass ich auch mal schnell und ohne 
große Vorplanung etwas auf die Beine stellen kann, wenn's pressiert, und 
Cheffe war bestimmt schon ein paar Mal gottfroh drum - der Preis ist 
eben, dass ich mitunter recht viel Resturlaub habe...

Ralf

von Mine Fields (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Du willst es nicht verstehen. Das ist EIN zusammenhängender Urlaub. Ich
> gehe im alten Jahr in den Urlaub, und komme im neuen Jahr zurück. Warum
> soll ich dafür unbedingt zwei verschiedene Urlaubskontingente
> beanspruchen? Die Firma freut es zudem auch, denn Anfang Januar ist eh
> nichts los.

Und es sind zwei verschiedene Jahre, also logischerweise auch zwei 
Urlaubskontingente.

Klar, das ist Ansichtssache. Im Endeffekt kommt es für den Arbeitnehmer 
auf das Selbe raus. Nur das Übernehmen des Urlaubs ist ein zusätzlicher 
Aufwand für das Unternehmen.

von zopp (Gast)


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BUrlG § 7 Absatz 3


Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.

Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur 
statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des 
Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten 3 Monaten des 
folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.
Siehe aber:
EuGH, Urteil vom 20.01.09
BAG, Urteil vom 24.03.09

Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs.1 Buchstabe a 
entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu 
übertragen.
Verlangen des Arbeitnehmers:
BAG, Urteil vom 29.07.03

------------------------------------------------------------------------
Besuch von der Gerwerbeaufsicht?????

von Mark B. (markbrandis)


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Michael Lieter schrieb:
> Man muss eigentlich nur in einer fiscal kritischen Situation das Eine
> (Den Schaden durch nicht erledigte Arbeiten im alten Jahr) gegen das
> Andere (Zurückstellungen proportional zum Urlaub) machen

Der Schaden durch nicht fertig gestellte Projekte im alten Jahr wird in 
aller Regel der größere sein. Das Budget fürs Projekt muss schließlich 
noch im alten Jahr verbraucht werden.

von Dirk (Gast)


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Mine Fields schrieb:
> Was bringt es, wenn du das gleiche auch erreichst, wenn du jedes Jahr
> den neuen Urlaub dafür nimmst?

Einen Puffer für kurzfristige und nicht vorhersagbare eintretende 
Ereignisse zu haben.

von Mark B. (markbrandis)


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Mine Fields schrieb:
> Nur das Übernehmen des Urlaubs ist ein zusätzlicher Aufwand für das
> Unternehmen.

Dürfte aber nicht halb so wild sein wie ein nicht rechtzeitig fertig 
gestellter Jahresabschluss, oder Projekte die ihr Budget nicht 
aufbrauchen können wenn jeder seinen Resturlaub im Dezember nimmt.

In den Firmen regieren wirtschaftliche Notwendigkeiten, ich dachte 
gerade Du würdest das verstehen :-)

von Mine Fields (Gast)


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Dirk schrieb:
> Einen Puffer für kurzfristige und nicht vorhersagbare eintretende
> Ereignisse zu haben.

Das ist bei den meisten Firmen durch Zeitkonten geregelt.

von Marx W. (Gast)


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Michael Lieter schrieb:
> Üblich ist aber auch wenn die Projekte es verlangen das man Tage bis zum
>
> 31.3. mitnehmen kann. Das prinzipiell zu verbieten ergibt nur Sinn wenn
>
> es keine Sonderbelastung gibt und jeder einfach normal arbeitet.

Nur, wenn man nachweislich (Belege nötig) den "Erholungsurlaub" nicht 
nehmen konnte. Ist eine Übertragung ins neue Jahr möglich 
(tarifvertragliche Bestimmungen beachten).
Wenn belegte Gründe vorliegen, muß der Erholungs-Urlaub zum 31.03 
angetretten werden (denke ist wohl ein höchstrichterliches Urteil), oder 
zum 30.04 (letzter AG-Tarifvertrag von mir).

Also Leute, laßt das Hamstern!

von Mine Fields (Gast)


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Mark Brandis schrieb:
> Dürfte aber nicht halb so wild sein wie ein nicht rechtzeitig fertig
> gestellter Jahresabschluss, oder Projekte die ihr Budget nicht
> aufbrauchen können wenn jeder seinen Resturlaub im Dezember nimmt.

Ein Jahresabschluss taucht nicht einfach so aus dem Nichts auf, der 
Arbeitsaufwand kann geplant werden. Und bei Projekten ist doch eine 
Übernahme kein Problem (das hatte ich auch schon erwähnt).

Wenn ein Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub bis in den Dezember 
aufhebt, ist er doch selbst schuld. Wenn er den Urlaub nicht aufbrauchen 
darf, wegen Urlaubssperre, darf er den Urlaub doch wiederum übernehmen. 
Wo ist das Problem?

von Marx W. (Gast)


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Backflow schrieb:
> Für nicht genommenen Urlaub muß der Arbeitgeber Rückstellungen bilden:

> http://www.consolut.com/s/sap-ides-zugriff/d/e/doc...

> @Michael Lieter,
> es wundert mich, daß Du so etwas als Abteilungs- bzw.
>
> Businessunit-Leiter mit Personalverantwortung nicht weißt.
> BWL scheint offenbar einer der Studiengänge zu sein, die Du nicht
>
> besucht hast.Beitrag melden | Bearbeiten | Löschen |

Rückfuss, sei still, und geh zu deiner Tankstelle zurück!

von Backflow (Gast)


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@Michael Lieter,

>Ich weiß das schon

Ja warum schreibst Du das denn nicht sondern läßt den Blödsinn

>Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen

vom Stapel.

Prinzipiell hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Kalenderjahr zu 
nehmen.

§3
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Deine Ateilung scheint vermutlich nur aus Dir selbst zu bestehen.

>Man muss eigentlich nur in einer fiscal kritischen Situation das

Laber rhabarber schwätz. Wenn Du so toll bist wie Deine Ausflüchte dann 
Gute Nacht.

von Marx W. (Gast)


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interessierter Gast schrieb:
> Ich frage nur, weil es die letzten Jahre nie ein Problem war, ein paar
>
> wenige Urlaubstage mitzunehmen um im Januar oder Februar Skiurlaub zu
>
> machen. Jetzt plötzlich geht das nicht mehr.

Skiurlaub? Na, geht das noch in Zeiten des Klimawandels?
Is wohl ned so sauber der Schi-Urlaub dann!

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Mine Fields schrieb:
> Und bei Projekten ist doch eine
> Übernahme kein Problem (das hatte ich auch schon erwähnt).

Welch ein Witz. Du warst noch nie in einem komplexen Projekt wo es genau 
an einem Mann hängt - sagt mir das.


Backflow schrieb:
> Prinzipiell hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Kalenderjahr zu
> nehmen.

Und wenn erforderlich macht man es anders - kann ja sein das du das 
nicht kennst wenn Termine wegen Fristen gehalten werden müssen weil sich 
dadurch Budgetmengen ändern.

von Mine Fields (Gast)


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Michael Lieter schrieb:
> Welch ein Witz. Du warst noch nie in einem komplexen Projekt wo es genau
> an einem Mann hängt - sagt mir das.

Natürlich war ich das. Da war Übernahme des Urlaubs kein Problem. Der 
Arbeitgeber darf schließlich den Urlaub nicht verfallen lassen.

von Marx W. (Gast)


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Ralf schrieb:
> Ralf
Eh, haste den quali der Sondervolksschule?
Jeder der auch nur  den Quali der Hauptschule hat lacht über deinen 
........... ! Klar!

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Mine Fields schrieb:
> Natürlich war ich das. Da war Übernahme des Urlaubs kein Problem. Der
> Arbeitgeber darf schließlich den Urlaub nicht verfallen lassen.

Ok - ich hab dich missverstanden -

von Marx W. (Gast)


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zopp schrieb:
> Besuch von der Gerwerbeaufsicht?????


Ach haste recht, aber die Gewerbeaufsicht "scheißt" (Andy Black hab 
Gnade) sich nix um den Urlaub. Weil hinreichend (bis zum Erbrechen) 
diese Fragen geklärt sind!

von Marx W. (Gast)


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Mine Fields schrieb:
> Arbeitgeber darf schließlich den Urlaub nicht verfallen lassen.

Oooch, der Gute AG, darf das nicht?
Wenn er es nicht macht, was dann?
Kommste dann mit dem Sturmgewehr+ Bajonet in den Laden mit Gebrüll 
"Meinen Urlaub her, oder die Därme hängen an der Decke"?

von Backflow (Gast)


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> kann ja sein das du das nicht kennst

Jetzt mach dich nicht komplett lächerlich. Wenn du das 
Bundesurlaubgesetz lesen und auch verstehen könntest, würdest du da 
finden:

"Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur 
statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des 
Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."

Es besteht aber kein Anspruch des Arbeitnehmers, den Resturlaub z.B. 
wegen des Skiurlaubs ins Folgejahr zu übertragen.

Du hast doch sogar Linguistik studiert, dann sollte dir die erfolgreiche 
Auslegung des Textes also keine unüberwindliche Probleme machen.

Ansonsten besuch mal einen Kurs "Mitarbeiterführung für angehende 
Vorgesetzte". Es wird sich für dich lohnen.

von Backflow (Gast)


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>Kommste dann mit dem Sturmgewehr+ Bajonet in den Laden mit Gebrüll
>"Meinen Urlaub her, oder die Därme hängen an der Decke"?

Tragisch, daß einige hier ihre komplette Ignoranz so raushängen lassen 
müssen.

Mal so als Denkanstoß: Betriebsrat , Rechtsweg usw.

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Backflow schrieb:
> Es besteht aber kein Anspruch des Arbeitnehmers, den Resturlaub z.B.
> wegen des Skiurlaubs ins Folgejahr zu übertragen.

Darüber gibt es keinen Diskonsens - es ist aber normale Praxis wenn 
nötig Urlaub ins nächste Jahr zu verschieben - damit habe ich persönlich 
in mittlerweile 5 Firmen nach dem Studium nie ein Problem erlebt.

von Backflow (Gast)


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>damit habe ich persönlich in mittlerweile 5 Firmen nach dem Studium nie >ein 
Problem erlebt

Was sollte dann der Stuß mit

>Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Backflow schrieb:
>>Kommste dann mit dem Sturmgewehr+ Bajonet in den Laden mit Gebrüll
>>"Meinen Urlaub her, oder die Därme hängen an der Decke"?
>
> Tragisch, daß einige hier ihre komplette Ignoranz so raushängen lassen
> müssen.

Nee - Backflow überzeichnet nur die möglichen Auswirkungen - und 
heraushängende Därme gab es ja auch in Norwegen auf dieser Insel - 
einfach mal Leuten immer den Urlaub sperren und einer von 10E6 macht 
dann die heraushängende Darmnummer daraus - und alle Anderen verstehen 
die Welt nicht mehr.

Wäre es nicht sinnvoller vorher mit dem nachdenken anzufangen?

Oder überhaupt mal mit den Leuten zu reden die sowas verstehen?

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Backflow schrieb:
> as sollte dann der Stuß mit
>
>>Es sei denn, man möchte den Leuten den Urlaub wegnehmen


Nur wenn es eine gewisse Masse betrifft - kann ich mir vorstellen das 
rein Zahlenorientierte Menschen solche Vorschläge machen.

von Backflow (Gast)


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>Backflow überzeichnet nur die möglichen Auswirkungen

Das war nicht von mir sondern von Marx  W. Dein angebliches 
Linguistik-Studium ist wohl doch ein Fake.

>Wäre es nicht sinnvoller vorher mit dem nachdenken anzufangen?

Mal an die eigene Nase fassen.

von Backflow (Gast)


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>kann ich mir vorstellen das rein Zahlenorientierte Menschen solche
>Vorschläge machen.

Bist du nicht derjenige, der mathematische Modelle mit 40 
Nachkommastellen entwickelt? Von wegen zahlenorientiert.

von zopp (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Ach haste recht, aber die Gewerbeaufsicht "scheißt" (Andy Black hab
> Gnade) sich nix um den Urlaub. Weil hinreichend (bis zum Erbrechen)
> diese Fragen geklärt sind!

du irrst! oder du hast noch keine prüfung der gerwerbeaufsicht erlebt!
oder eure gw-ler sind penner!

von Michael L. (Firma: Desert Irrigation Systems) (overingenieur)


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Backflow schrieb:
> Bist du nicht derjenige, der mathematische Modelle mit 40
> Nachkommastellen entwickelt? Von wegen zahlenorientiert.

Du kannst dir schon vorstellen das zahlenorientiert in dem einen Fall 
meint Jahresabschlusszahlen in € und in dem anderen Fall sind 
astronomische Messungen die sehr genau sein müssen, gemeint.

von Backflow (Gast)


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Die Unterscheidung macht Deinen Stuß auch nicht besser. Bleib bei Deinen 
astronomisch genauen Messungen und überlaß die Mitarbeiterführung 
Leuten, die sich damit auskennen.
Wie "zopp" schon richtig bemerkte, ein Besuch der Gewerbeaufsicht bzw. 
korrekt der Strukur- und Genehmigungsdirektion bei vermeintlichen 
Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz ist kein Spaß.

Als wir noch die 12h-Schicht in unserem Betrieb hatten, mußten wir die 
Ausnahmgenehmigung bei Überraschungsbesuchen immer griffbereit vorliegen 
haben.

Aber diese konkrete Lebenserfahrung fehlt Dir und den meisten offenbar.

Gelle Marx W.

von Michael K. (charles_b)


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1. Das mit den Rückstellungen ist natürlich korrekt. Doch im Grund 
genommen ist die im ersten Jahr zusätzlich geleistete Arbeit ja auch ein 
Darlehen des AN an der AG.  Der AG bekommt ja die Leistung für lau, aber 
halt nur geliehen.

2. Das Risiko im Falle einer Insolvenz trägt der AN. Geht die Firma 
pleite, kannste die U-Tage in der Pfeife rauchen.

3. Selber gescheit planen, damit erst gar nicht so ne 
bitte-bitte-danke-danke-Situation entsteht. Da versuchen die Chefs dann 
nur, für den zustehenden Urlaub noch was rauszuhandeln (...sind Sie dann 
zu Hause für dringende Anfragen verfügabr... und so ne Sülze).

4. Ein guter Vorgesetzter wird auch dahinterher sein, dass der Urlaub 
jahresgleich genommen wird. Meist zeugt es von schlechter Planung, wenn 
die MA genau dann gebraucht werden, wenn eigentlich deren Urlaub ist. 
Zur Ressourcenplanung der Chefs gehören oft lediglich die 
Rechnungstermine für die Kunden, nicht die Übersicht über die Manpower, 
die die Projekte eigentlich bearbeiten soll.

5. Was ist eigentlich mit Urlaub, der im VORJAHR genommen wird? Wie ist 
das denn buchalterisch zu berücksichtigen? Müsste ja dann so was wie ein 
außerordentlicher Ertrag sein. Halt die Umkehrung einer Rückstellung.

Prima: Alle nehmen schon mal den Urlaub vom nächsten Jahr in diesem 
Jahr. Dann hat die Firma in diesem Jahr ne prima Bilanz.

...oder ists schon so spät...?

von Marx W. (Gast)


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zopp schrieb:
> du irrst! oder du hast noch keine prüfung der gerwerbeaufsicht erlebt!
>
> oder eure gw-ler sind penner!

Also 350 Gewerbeaufsichtsbeamte gibt es!
Da kann man bei einer Behörde von 50, im operativen Einsatz ausgehn.
Ansonsten:
zopp, schnarrch weiter.

von Marx W. (Gast)


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Michael Lieter schrieb:
> Genau das ist der Punkt - ist doch völlig egal ob man eine Woche mal
>
> zwei Monate später nimmt weil im Jahr noch ein paar Sachen zu erledigen
>
> sind und Termine, Jahresabschlüsse usw. noch offen sind.

Naja, wer  Planen kann braucht so was nicht!

von Marx W. (Gast)


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Backflow schrieb:
> Aber diese konkrete Lebenserfahrung fehlt Dir und den meisten offenbar.

Nur Alt zu sein, heißt noch lange nicht auch Erfahren zu sein.

von Michael H. (mueckerich)


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Michael K-punkt schrieb:
> 4. Ein guter Vorgesetzter wird auch dahinterher sein, dass der Urlaub
> jahresgleich genommen wird. Meist zeugt es von schlechter Planung, wenn
> die MA genau dann gebraucht werden, wenn eigentlich deren Urlaub ist.
> Zur Ressourcenplanung der Chefs gehören oft lediglich die
> Rechnungstermine für die Kunden, nicht die Übersicht über die Manpower,
> die die Projekte eigentlich bearbeiten soll.

So ist es, genau das ist der Punkt an dem es immer scheitert. Fehlende 
Übersicht und Planung der Vorgesetzten sowie Mitarbeiter die meinen ohne 
sie geht gar nichts. Ich sag dazu nur: Die Friedhöfe der Welt sind voll 
mit Leuten die dachten sie wären unersetzbar.

Marx W. schrieb:
> Nur Alt zu sein, heißt noch lange nicht auch Erfahren zu sein.

Jung sein heißt aber definitiv, nur keine oder nur wenig Erfahrung zu 
haben. Alt sein heißt hingegen schon Erfahren zu sein, die Frage ist nur 
ob es sich auch positiv auswirkt und die Erfahrung im Gedächtnis bleibt.

von voodoofrei (Gast)


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Michael H. schrieb:
> Alt sein heißt hingegen schon Erfahren zu sein, die Frage ist nur
> ob es sich auch positiv auswirkt und die Erfahrung im Gedächtnis bleibt.

Oft wird das Argument "Erfahrung" gebracht, wenn man sonst nichts zu 
bieten hat - das ist dann immer der starke Hinweis auf eine Luftnummer.

von Michael H. (mueckerich)


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voodoofrei schrieb:
> Oft wird das Argument "Erfahrung" gebracht, wenn man sonst nichts zu
> bieten hat - das ist dann immer der starke Hinweis auf eine Luftnummer.

Das nennt sich dann "sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit". 
Experten auf dem Gebiet sind insbesondere die Politiker. ;-)

von Wilhelm F. (Gast)


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Marx W. schrieb:

> Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch
> die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat!
> Ganz einfach!

Oft bekommt man den Urlaubsantrag von der Projektleitung abgelehnt, weil 
Arbeit vor geht. Darauf hat man dann selbst keinen Einfluß. Und bei 
manchen Firmen ist das echt chronisch. Du bekommst Urlaub grundsätzlich 
nie, wenn du ihn brauchst. Habe das in einer Firma schon so erlebt. 
Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag 
rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge. 
Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert.

Als die Bilanzen mal etwas schlecht waren, stieg eines Tages der 
Controller der Projektleitung aufs Dach, daß alle Urlaube gefälligst bis 
zum Jahresende abgewickelt werden sollen. Einige Jungs mußten einen 
Antrag auf Urlaubsmitnahme stellen, um ihn wegen wichtigen Projekten mit 
ins neue Jahr nehmen zu können.

Das sind die Holzköpfe von Projektleitern. Die mögen, daß die Jungs 
grundsätzlich 365 Tage im Jahr verfügbar sind.

von Michael K. (charles_b)


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Wilhelm Ferkes schrieb:

> Als die Bilanzen mal etwas schlecht waren, stieg eines Tages der
> Controller der Projektleitung aufs Dach, daß alle Urlaube gefälligst bis
> zum Jahresende abgewickelt werden sollen. Einige Jungs mußten einen
> Antrag auf Urlaubsmitnahme stellen, um ihn wegen wichtigen Projekten mit
> ins neue Jahr nehmen zu können.

So geht es. Erst schuften und auf den Urlaub verzichten. Und dann auch 
noch klein zu Kreuze kriechen müssen und so tun als sei der "erbetene" 
Urlaub eine Extra-Sonderleistung.

Und das alles nur, weil die Abteilungsleiter einen auf Panik machen und 
nicht sehen, dass Urlaub ne wichtige Größe im Arbeitsalltag ist.

Das Schärfste: mein Ex-Chef. Wir schufteten vor wichtigen 
Präsentationsterminen fast rund um die Uhr, wie es halt im 
Beraterbereich so ist. Angetrieben hat uns der Wunsch, auch ein 
perfektes Ergebnis abliefern zu wollen.

Natürlich waren wir nach den Präsentation beim Kunden "alle". Doch der 
Vorschlag, den darauffolgenden Tag mal NICHT in die Firma zu kommen und 
auszuschlafen wurde zwar gerne gehört, dann aber mit dem großzügigen 
Gegenangebot "ok, kommen Sie nur zur Kernzeit (also 9 bis 16 Uhr), es 
könnte ja sein, dass der Kunde noch mal eine Rückfrage hat" 
konterkariert.

Übrigens: die Kunden hatten NIE eine Rückfrage...

von Lutz Schulze (Gast)


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du kennst die Tarifverträge nicht!

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:

> Übrigens: die Kunden hatten NIE eine Rückfrage...

Exakt so ist es. Es wurde besonders gerne auf Kundenrückfragen 
spekuliert, daß der in 5 Minuten, einer Stunde, 3 Stunden, einem Tag, 3 
Tagen, noch einen Wunsch haben KÖNNTE. Und ich erlebte auch NIE eine 
Rückfrage.

von Wilhelm F. (Gast)


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Lutz Schulze schrieb:

> du kennst die Tarifverträge nicht!

Ach, völliger Nonsens. Wo gibt es denn in den vielen KMU mal einen 
Tarifvertrag, geschweige denn einen Betriebsrat überhaupt?

von Informatiker (Gast)


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Marx W. schrieb:
>
> Das die Hamster auch mal lernen zu planen!
> Die blöde Unsitte den Urlaub des jetzigen Jahres ins neue zu übernehmen,
> war immer schon ein Zeichen von  unfähigen Diszi.-Vorgesetzten!
> Wer den Erholungsurlaub nicht im Jahr der Anstrengung nimmt, baucht auch
> die Erholung nicht, da er sich nicht angestrengt hat!
> Ganz einfach!

Gut gebrüllt, Löwe. Aber die Realität sind anders aus. Ich kenne 
jemanden, der hatte in seinem ersten Jahr beim großen S. nur zu 
Weihnachten Urlaub nehmen können. In der Probezeit (halbes Jahr) nimmt 
ja keinen Urlaub. Und dann ging es auf eine mehrwöchige Dienstreise ins 
Ausland und es herrschte viel Druck. 24 Urlaubstage hat er ins neue Jahr 
genommen.

von Lutz Schulze (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Und ich erlebte auch NIE eine Rückfrage.
Wo nicht gehobelt wird, fallen auch keine Späne.

von Wilhelm F. (Gast)


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Lutz Schulze schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Und ich erlebte auch NIE eine Rückfrage.
> Wo nicht gehobelt wird, fallen auch keine Späne.

Aber die Projektleiter tun so. Warum denn dann?

von Marx W. (Gast)


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Informatiker schrieb:
> In der Probezeit (halbes Jahr) nimmt
>
> ja keinen Urlaub.

Urlaub in der Probezeit wird normal nicht gegeben, aber nach Recht und 
Gesetzt steht auch in der Probezeit der aufgelaufene Urlaub zu. Min. 2 
Tage pro Monat = den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes entsprechend.

von rasenpfleger (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:
> kommen Sie nur zur Kernzeit (also 9 bis 16 Uhr)
Geile 'Kernzeit', das ist wohl eher ein Witz... abgesehen davon, dass du 
ja immer nur zur Kernzeit kommen kannst, dafür ist sie ja da.

von Michael K. (charles_b)


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rasenpfleger schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> kommen Sie nur zur Kernzeit (also 9 bis 16 Uhr)
> Geile 'Kernzeit', das ist wohl eher ein Witz... abgesehen davon, dass du
> ja immer nur zur Kernzeit kommen kannst, dafür ist sie ja da.

Du sagst es. Die Tage haben wir natürlich dort nur abgehangen oder haben 
den Schreibtisch aufgeräumt. Im Grunde genommen hätte man diese Tage 
nutzen müssen, um sich als Held feiern zulassen, beim Chef zu schleimen 
und einen auf großer Held zu machen...

Nun, die 40 Stunden damals bedeuteten natürlich, dass man ab und dann 
auch außerhalb dieser Zeit da sein muss.

Aber wir hatten a) keine Stechuhr und b) ein manuelles 
Projekzeitenerfassungsystem, welches ohne "Überstunden" ausgekommen ist.

Vorteil: Wo keine Überstunden sind, werden auch keine bezahlt.
Nachteil: Projektengstellen und kritische Pfade, Ressourcenplanung 
findet eigentlich nicht statt. Projekt-Controlling im engeren Sinn ist 
unmöglich.

Folge: Firma war dann auch pleite!

von interessierter Gast (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag
> rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge.
> Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert.

Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine 
Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder 
heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt"

von Michael K. (charles_b)


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interessierter Gast schrieb:
> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag
>> rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge.
>> Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert.
>
> Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine
> Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder
> heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt"

Die Firma hat grundsätzlich die Möglichkeit, dir den Urlaub auch 
kurzfristig zu streichen, muss aber dann für alle Kosten (Umbuchung 
etc.) aufkommen.

von Wilhelm F. (Gast)


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interessierter Gast schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Manch einer mußte sogar schon den gebuchten Flug am letzten Arbeitstag
>> rückgängig machen, den Familienurlaub. Und nicht nur ein mal in Folge.
>> Ärger mit der Frau bzw. Familie ist da auch schon vorprogrammiert.
>
> Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine
> Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder
> heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt"

Es ist manches krank, wirklich. Ich habe 3 mal im Leben Kollegen 
gesehen, die weinend da gesessen haben. Ja sicher tragen (fressen) die 
den Schaden selbst, wo es keine Betriebsräte und 
Arbeitnehmervertretungen und Übereinkünfte gibt.

Sie könnten ja ihr Recht einklagen, sollte man meinen. Aber dann geht es 
ein paar Tage oder Wochen später sicherlich ab zum Hartz-Amt.



Michael K-punkt schrieb:

> Die Firma hat grundsätzlich die Möglichkeit, dir den Urlaub auch
> kurzfristig zu streichen, muss aber dann für alle Kosten (Umbuchung
> etc.) aufkommen.

Hast Recht. Manche üblen Klitschen lassen die Leute lieber im Dunkeln 
tappen. Die sowieso keinen Betriebsrat haben, und wo niemand 
gewerkschaftlich organisiert ist. Nach dem Motto: Keine schlafenden 
Hunde wecken.

von Marx W. (Gast)


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interessierter Gast schrieb:
> Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf, wenn man keine
>
> Reiserücktrittversicherung hat? Übernimmt die Firma solche Kosten, oder
>
> heißt es dann "zahlen Sie selbst oder kündigen sie halt"

Ja, da muß die Firma zahlen. Wichtig ist, dass der Urlaub auch beantragt 
und genehmigt war (Nachweise sind da gefragt!).

von Wilhelm F. (Gast)


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Marx W. schrieb:

> Ja, da muß die Firma zahlen. Wichtig ist, dass der Urlaub auch beantragt
> und genehmigt war (Nachweise sind da gefragt!).

Eine manierliche Firma hat damit auch sicher keine Probleme.

von Marx W. (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2463921:
> Wollt ihr wissen wie ich das Problem gelöst habe?

Du hast einen Schwächeanfall erlitten und der Artzt deines Vertrauens 
hat  dich dafür in Erholung (vulgo Kur) geschickt.

von Michael H. (mueckerich)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2464396:
>> Autor: Marx W. (Gast)
>> Datum: 19.12.2011 00:39
>
>> Du hast einen Schwächeanfall erlitten und der Artzt deines Vertrauens
>> hat  dich dafür in Erholung (vulgo Kur) geschickt.
>
> Falsch! Nochmal raten.

Wenn Du es richtig gemacht hast, dann bist Du zum Arbeitsgericht, hast 
klargelegt dass dein AG "grundsätzlich" keinen Urlaub genehmigt du 
diesen aber schon lange eingereicht hast. Dann bist du mit einer 
"Einstweiligen Verfügung" nach Hause gegangen mit der du dann in den 
Urlaub hast gehen können.

Oder:

Der Betrieb war groß genug und du hast einen Betriebsrat gegründet. 
Damit hast Du ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Urlaubsplanung. ;-)

von Michael H. (mueckerich)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2464412:
> Ich beantrage keinen Urlaub, mach nicht Bitte, Bitte, ich setze die
>
> Firma in Kenntnis wann ich Urlaub habe. Das ist alles!

Ach ja? Es gibt keine "Selbstbeurlaubung" das wäre dann wohl unerlaubtes 
Fernbleiben oder auch Arbeitsverweigerung genannt. Ein Grund zur 
fristlosen Kündigung. Sozusagen einer der dümmsten Tipps die ich bis 
jetzt gehört habe.

von Marx W. (Gast)


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Michael H. schrieb:
> Sozusagen einer der dümmsten Tipps die ich bis
>
> jetzt gehört habe.

Kann man wohl sagen.

von Frank (Gast)


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Ja Zuckerle könnte mit seiner Einstellung im kommenden Jahr bei der 
nächsten Rezession unter die Räder geraten...

-Frank

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