Hallo zusammen, ich bin totaler Laie und habe von solchen Sachen keine Ahnung,also bitte ich da um nachsehen. Ich würde gern einmal folgendes wissen: Wenn ich ein elektronisches Gerät habe, wie z.b. ein Notebook....nehmen wir an, dieses Notebook hatte mal einen Grafikschaden durch Überhitzung. Nehmen wir weiter an, die Grafikkarte wurde ausgetauscht, es gibt aber weiter Probleme mit dem Gerät, sobald es warm wird. Ich persönlich würde dann z.B. auf eine kalte Lötsstelle etwa auf dem Mainboard, verursacht durch die vorhergehende Überhitzung schliessen, die scheinbar nicht nur die Grafikkarte in Mitleidenschaft gezogen hat. Nehmen wir einfach mal an, ich würde nun ein Gutachten erstellen lassen. Kann man nachvollziehen, ob diese kalte Lötstelle schon älter, oder frisch ist? Also ob sie beispielsweise in den letzten 3-4 Wochen entstanden ist, oder schon sagen wir mal 2-3 Monate besteht? Wie gesagt, ich habe von der Materie keinen Schimmer...
Kalte lötstellen entstehen beim Löten. Wenn es eine ist, dann war sie von Anfang an da.
Hmm....entstehen kalte Lötstellen nicht eventuell auch, wenn durch starke Überhitzung das Lot beginnt, sich zu verflüssigen und anschliessend wieder erkaltet?
Die Grafik ist meistens onboard. Dann kann man ja nicht von einer Karte sprechen, oder? Wenn so eine Kiste mal zu warm geworden ist, dann entlötet sich der Grafikchip. Das Problem äußert sich doch meisten mit schwarzem Bildschirm? Reparieren kann man das irgendwie, so habe ich es mal im Internet gelesen, indem man es Nachlötet. Funktioniert irgendwie mit Backen im Backofen(bestimmte zeit und Temperatur) und dann der richtige Druck auf den entsprechenden Chip.
joa, das weiss ich....bei dem angesprochenen Notebook geht es um folgendes. Ich bin Käufer eines Notebooks, das als voll funktionsfähig etc. angeboten wurde. Nun bekomme ich es und stelle beim aufspielen der Gerafiktreiber und Updates etc. fest, dass Grafikfehler, Bluescreens und komplettes Zerlegen des Bteriebssystems auftritt. Der VK behauptet natürlich, bei ihm war alles ok. Habe nun rausgefunden anhand seiner eBay Bewertungen, dass er Notebook, vornehmlich mit defekten Grafikchips ankauft und die Grafikkarten austauscht. Es geht tatsächlich um vom Mainboard unabhängig eingeschraubte Grafikkarten. Er tauscht diese gegen generalüberholte Austauschgrafikkarten von einem Händler aus und verkauft die Notebooks dann als funktionsfähig. Ich gehe nun davon aus, dass ich ein bestimmtes Notebook bekommen habe, das er mit Überhitzungsschaden angekauft hat. Weiter gehe ich davon aus, dass nicht nur die Trafikkarte betroffen war, sondern eventuell noch eine andere Komponente, wie z.B. das Mainboard, im speziellen eventuell die Verbindung der Northbridge zur Grafikkarte. Wenn dort nun eine kalte Lötstelle ist, die durch leichtes verflüssigen des Lotes und wieder erkalten aufgetreten ist, dann müsste ich nur irgendwie einen Anhaltspunkt dafür haben, dass dies nicht innerhalb der letzten 3 Wochen geschehen ist, sondern schon früher... Ich hoffe, es wird jetzt etwas besser klar, auf was meine Frage abzielt... Da ich mitbekommen habe, dass genau solche Lötstellenprobleme durch Überhitzung zu dem bekannten Ring of Death Phänomen bei der xBox360 gefühhrt haben, könnte ich mir so was natürlich auch in diesem Fall vorstellen. Nur wie weise ich das nach?
BuRNHeLL schrieb: > kalte Lötstelle Eine sogenannte kalte Lötstelle bezeichnet in der Tat Kötstellen die schon bei der Herstellung auftreten weil zuwenig Flussmittel vorhanden war oder die Lötstelle nicht genug erhitzt wurde. Es kommt aber oft vor, dass Lötstellen mit ungünstigen Materalpaarungen grundsätzlich verlötet sind, aber durch Vibrationen und/oder Erwärmung quasi Haarrisse entstehen - diese bezeichnen manche auch als "kalte Lötstellen". Wann sowas auftritt ist kaum vorherzusagen und nur mit sehr hohem Aufwand lässt sich gegebenfalls herausfinden ob und wie lange de Löststelle schon defekt war (Raster-Elektronenmikroskopisch, Röntgen) Was immer Du mt dem Gutachten bezwecken möchtest lass es. Das ist teurer als ein neuer Laptop. Falls Du Ihn gebraucht gekauft hast wird Dir auch ein Gutachten kaum helfen um nachzuweisen der war schon defekt. Und dem Verkäufer tust du vielleicht unrecht weil er von dem defekt auch nichts bemerkt haben kann. Daenn die können - wie obengeschrieben -quasi jederzeit auftreten. PS: Es kann auch übrigens ein falsch sitzender Stecker sein - es muss nicht immer die arme Lötstelle Schuld sein.
BuRNHeLL schrieb: > Er tauscht diese gegen generalüberholte Austauschgrafikkarten von einem > Händler aus und verkauft die Notebooks dann als funktionsfähig. Ich würde das von einer anderen Seite aufziehen: Schon mal daran gedacht, ihn auf sein gewerbliches Treiben aufmerksam zu machen? Nur weil er kein Gewerbe angemeldet hat, heisst das nicht, dass er nicht gewerblich handelt. Damit stünde Dir eine entsprechende Gewährleistung zu und insbeosndere in den ersten 6 Monaten wird erst einmal davon ausgegangen, dass der Defekt von Anfang an vorhanden war. Wenn er wirklich öfter diese Notebooksache durchzieht: Ein nettes Schreiben von Dir (oder Deinem Anwalt) bzgl. gewerblicher Tätigkeit und dem Rattenschwanz, der für ihn da mit dranhängt (Widerrufsrecht, Gewährleistung, Steuern, Anmeldung) wirkt meist Wunder ;-) Andere (wie ich z.B.) müssen auch Steuern zahlen und Widerruf/Gewährleistung beachten (wobei das bei guten Geräten kein Problem darstellt :-) > Ich gehe nun davon aus, dass ich ein bestimmtes Notebook bekommen habe, > das er mit Überhitzungsschaden angekauft hat. Weiter gehe ich davon > aus, dass nicht nur die Trafikkarte betroffen war, sondern eventuell > noch eine andere Komponente, wie z.B. das Mainboard, im speziellen > eventuell die Verbindung der Northbridge zur Grafikkarte. Interessant wäre es, wenn Du vielleicht den Vorbesitzer kontaktieren könntest und der das bestätigen könnte. Wenn der jetzige Verkäufer das Notebook repariert direkt weiter verkauft, dann ist das ein sehr starkes Indiz auf gewerbliches Handeln und damit wärst Du Dein Problem los :-) > Nur wie weise ich das nach? Gar nicht :-) Wenn Obiges zutrifft , muss ER nachweisen. Chris D.
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