Forum: Offtopic bei Ebay als gewerblicher Verkäufer anmelden


von Daniel C. (Gast)


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Hallo,

vielleicht kennt sich hier jemand mit der Materie aus, ich habe mich 
(Kleinunternehmer) bei Ebay als gewerblicher Verkäufer angemeldet.

Jetzt möchte ebay noch einige Sachen von mir wissen/haben, damit ich 
meinen Account nutzen kann.

Hier mal die einzelnen Punkte, die Fragen/Kommentare dazu unten. Wenn 
jemand ein geeignetes Forum zum Thema kennt, bitte posten!

>1. Telefonnummer

>2 .Fax

>3. E-Mail-Adresse

>4. Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben (Scrollbox)

>5. Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern

>6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

>7. Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen 
>(Hakenkästchen)

>8. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

>9. Allgemeine Geschäftsbedingungen


Zu den einzelnen Punkten:

1. gebe meine Festnetznumer an

2. Habe im Moment kein Fax, kann man diesen Punkt ohne mögliche 
rechtliche Konsequenzen offen lassen oder einfach die Telefonnummer von 
1. angeben?

3. habe ich schon angegeben

4. was versteht man hier unter "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche 
Angaben"? Kann das eventuell offen bleiben?

5. habe bis jetzt keinen Eintrag im Handelsregister, würde ich einfach 
offen lassen.

6. habe ich schon angegeben

7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das 
Kästchen offen

8. findet man irgendwo im Netz abmahnsichere "Widerrufs- oder 
Rückgabebelehrung", sozusagen in standartisierter Form für solche 
Zwecke?

9. Glaube, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind keine Pflicht", aber 
im Zweifelsfall günstig. Auch hier die Frage: gibt es eine Art "fertige" 
AGBs im Netz?

Wäre nett, wenn jemand, der sich hier besser auskennt, ein paar Tipps 
geben könnte!

von El Patron B. (bastihh)


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Daniel C. schrieb:

>
> 6. habe ich schon angegeben
>
> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das
> Kästchen offen
>

Edit: ganz schön unklug von dir... Aber als angehender "Geschäftsmann" 
müsstets du das ja wissen.

von Daniel C. (Gast)


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Basti Benassi schrieb:
>> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das
>> Kästchen offen
>>
>
> Edit: ganz schön unklug von dir... Aber als angehender "Geschäftsmann"
> müsstets du das ja wissen.

So was ähnliches habe ich eben auch schon an anderer Stelle in einem 
anderen Forum gelesen, leider ohne nähere Begründung.

Auf jeden Fall darf ich ja, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nach 
§19 UStG anwende, keine Umsatzsteuer ausweisen:

"Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf 
ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus 
Eingangsrechnungen nicht abziehen. Ferner müssen Kleinunternehmer keine 
Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer


Kannst du mal posten, was genau du daran unklug findest?

(wobei ich davon ausgehe, dass die Begriffe "Umsatzsteuer" und 
"Mehrwertsteuer" hier synonym verwendet werden...)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel C. schrieb:
> 9. Glaube, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind keine Pflicht", aber
> im Zweifelsfall günstig. Auch hier die Frage: gibt es eine Art "fertige"
> AGBs im Netz?

Im Zweifelsfall sind schlechte AGB ungünstig: nicht korrekte AGB sind 
abmahnfähig! Kardinalfehler: irgendwelche AGB aus dem Netz übernehmen.
AGB müssen auf Dich zugeschnitten sein, sonst kommst Du im Streitfall in 
Teufels Küche!

Du brauchst keine AGB und kannst ohne ganz wunderbar Geschäfte machen 
(so wie wir hier). Im BGB/HGB steht nämlich viel Vernünftiges drin, das 
Du eh nicht aushebeln kannst.

AGB sind für die meisten Unternehmen schlicht unsinnig und deren 
Erstellung rausgeworfendes Geld bzw. gefährlich.

Basti Benassi schrieb:
>> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das
>> Kästchen offen
>
> Edit: ganz schön unklug von dir...

Nein, das ist nicht zwangsläufig unklug.

Wenn er hauptsächlich an Privatkunden verkauft (was er wohl tun wird) -> 
Kleinunternehmerregelung ist günstiger.

Wenn er eher an Vorsteuerabzugsberechtigte (also üblicherweise 
Unternehmen) verkauft -> mit USt. günstiger

> Aber als angehender "Geschäftsmann" müsstets du das ja wissen.

Offensichtlich kann er rechnen.

Chris D.

von Sni T. (sniti)


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Chris D. schrieb:
> Basti Benassi schrieb:
>>> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das
>>> Kästchen offen
>>
>> Edit: ganz schön unklug von dir...
>
> Nein, das ist nicht zwangsläufig unklug.
>
> Wenn er hauptsächlich an Privatkunden verkauft (was er wohl tun wird) ->
> Kleinunternehmerregelung ist günstiger.
>
> Wenn er eher an Vorsteuerabzugsberechtigte (also üblicherweise
> Unternehmen) verkauft -> mit USt. günstiger

So hätte ich (und mein Steuerberater) das auch gesagt. Da würde mich 
jetzt die Begründung seitens Bastis dazu schon interessieren, warum das 
unklug sein sollte.

von Michael S. (technicans)


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Der TS sollte lieber mal einen Existensgründungskurs bei der IHK
belegen. Da lernt man eine Menge Grundlegendes, so das die Gefahr,
wegen Bagatellen auf die Nase zu fallen, deutlich geringer wird.
Z.B. Wenn doch mal ein abmahnfähiger Fehler passiert ist die
Abmahngebühr in der Regel auf 100€/Verstoß begrenzt, aber
wenn der Fehler schon bei 100 Verkäufen offensichtlich ist?
Dann kommen dann schnell 10k€ an Forderungen zusammen, die man
erst mal gerichtlich auf ein zumutbares Mindestmaß runter prozessieren
muss und das kostet mehr Geld und Nerven, als das, was nötig ist,
um sich im Vorfeld richtig juristisch beraten zu lassen.

von Andrew T. (marsufant)


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Daniel C. schrieb:
> Hier mal die einzelnen Punkte, die Fragen/Kommentare dazu unten. Wenn
>
> jemand ein geeignetes Forum zum Thema kennt, bitte posten!

Alles was Du benötigst findest Du unter: www.wortfilter.de

Dort mit dem Webmaster Kontakt aufnehmen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Der TS sollte lieber mal einen Existensgründungskurs bei der IHK
> belegen. Da lernt man eine Menge Grundlegendes, so das die Gefahr,
> wegen Bagatellen auf die Nase zu fallen, deutlich geringer wird.

Richtig. Überhaupt ist "sich informieren" gerade bei der 
Existenzgründung angesagt.

> Z.B. Wenn doch mal ein abmahnfähiger Fehler passiert ist die
> Abmahngebühr in der Regel auf 100€/Verstoß begrenzt,

Ähm ... wir sind hier nicht bei den Musikkopierern sondern im 
Geschäftsverkehr.

Die 100 Euro gelten ausschließlich bei Bagatellfällen und nur im 
Privatbereich. Siehe §97a(2) UrhG:

"(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme 
anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt 
sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen 
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Auch eine erste Abmahnung bzgl. nicht wasserdichter AGB kann (und wird) 
also richtig teuer werden (und anfangs die Existenz kosten).

Also: weglassen - BGB/HGB reicht.

Chris D.

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> Auch eine erste Abmahnung bzgl. nicht wasserdichter AGB kann (und wird)
> also richtig teuer werden (und anfangs die Existenz kosten).

Gibts eigentlich eine bezahlbare Rechtsschutzversicherung,
die das auffängt?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Auch eine erste Abmahnung bzgl. nicht wasserdichter AGB kann (und wird)
>> also richtig teuer werden (und anfangs die Existenz kosten).
>
> Gibts eigentlich eine bezahlbare Rechtsschutzversicherung,
> die das auffängt?

Nein :-)

Für gewerblichen Rechtsschutz benötigt man eigentlich eine eigene 
anwaltliche Beratung: soviele Sachen werden dort ausgeschlossen, 
abgeschwächt usw.
Letztes Jahr habe ich mir spaßeshalber mal ein Angebot machen lassen: 
deutlich vierstelliger Bereich.

Für Anfänger also uninteressant.

Mittlerweile sind die Rücklagen bei uns so hoch, dass ich die eh nicht 
mehr benötige.

Forderungen kann man übrigens auch kostenlos über Inkassobüros 
eintreiben lassen.

Die beste Rechtsschutzversicherung ist es immer noch, sich selbst schlau 
zu machen und - auch wenn ich mich wiederhole - sorgfältig auf die 
Selbstständigkeit vorzubereiten.

Chris D.

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