Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit der Materie aus, ich habe mich (Kleinunternehmer) bei Ebay als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Jetzt möchte ebay noch einige Sachen von mir wissen/haben, damit ich meinen Account nutzen kann. Hier mal die einzelnen Punkte, die Fragen/Kommentare dazu unten. Wenn jemand ein geeignetes Forum zum Thema kennt, bitte posten! >1. Telefonnummer >2 .Fax >3. E-Mail-Adresse >4. Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben (Scrollbox) >5. Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern >6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >7. Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen >(Hakenkästchen) >8. Widerrufs- oder Rückgabebelehrung >9. Allgemeine Geschäftsbedingungen Zu den einzelnen Punkten: 1. gebe meine Festnetznumer an 2. Habe im Moment kein Fax, kann man diesen Punkt ohne mögliche rechtliche Konsequenzen offen lassen oder einfach die Telefonnummer von 1. angeben? 3. habe ich schon angegeben 4. was versteht man hier unter "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben"? Kann das eventuell offen bleiben? 5. habe bis jetzt keinen Eintrag im Handelsregister, würde ich einfach offen lassen. 6. habe ich schon angegeben 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das Kästchen offen 8. findet man irgendwo im Netz abmahnsichere "Widerrufs- oder Rückgabebelehrung", sozusagen in standartisierter Form für solche Zwecke? 9. Glaube, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind keine Pflicht", aber im Zweifelsfall günstig. Auch hier die Frage: gibt es eine Art "fertige" AGBs im Netz? Wäre nett, wenn jemand, der sich hier besser auskennt, ein paar Tipps geben könnte!
Daniel C. schrieb: > > 6. habe ich schon angegeben > > 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das > Kästchen offen > Edit: ganz schön unklug von dir... Aber als angehender "Geschäftsmann" müsstets du das ja wissen.
Basti Benassi schrieb: >> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das >> Kästchen offen >> > > Edit: ganz schön unklug von dir... Aber als angehender "Geschäftsmann" > müsstets du das ja wissen. So was ähnliches habe ich eben auch schon an anderer Stelle in einem anderen Forum gelesen, leider ohne nähere Begründung. Auf jeden Fall darf ich ja, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG anwende, keine Umsatzsteuer ausweisen: "Kleinunternehmer dürfen bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht abziehen. Ferner müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben." http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer Kannst du mal posten, was genau du daran unklug findest? (wobei ich davon ausgehe, dass die Begriffe "Umsatzsteuer" und "Mehrwertsteuer" hier synonym verwendet werden...)
Daniel C. schrieb: > 9. Glaube, "Allgemeine Geschäftsbedingungen" sind keine Pflicht", aber > im Zweifelsfall günstig. Auch hier die Frage: gibt es eine Art "fertige" > AGBs im Netz? Im Zweifelsfall sind schlechte AGB ungünstig: nicht korrekte AGB sind abmahnfähig! Kardinalfehler: irgendwelche AGB aus dem Netz übernehmen. AGB müssen auf Dich zugeschnitten sein, sonst kommst Du im Streitfall in Teufels Küche! Du brauchst keine AGB und kannst ohne ganz wunderbar Geschäfte machen (so wie wir hier). Im BGB/HGB steht nämlich viel Vernünftiges drin, das Du eh nicht aushebeln kannst. AGB sind für die meisten Unternehmen schlicht unsinnig und deren Erstellung rausgeworfendes Geld bzw. gefährlich. Basti Benassi schrieb: >> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das >> Kästchen offen > > Edit: ganz schön unklug von dir... Nein, das ist nicht zwangsläufig unklug. Wenn er hauptsächlich an Privatkunden verkauft (was er wohl tun wird) -> Kleinunternehmerregelung ist günstiger. Wenn er eher an Vorsteuerabzugsberechtigte (also üblicherweise Unternehmen) verkauft -> mit USt. günstiger > Aber als angehender "Geschäftsmann" müsstets du das ja wissen. Offensichtlich kann er rechnen. Chris D.
Chris D. schrieb: > Basti Benassi schrieb: >>> 7. Als Kleinunternehmer weise ich keine Mehrwertsteuer aus und lasse das >>> Kästchen offen >> >> Edit: ganz schön unklug von dir... > > Nein, das ist nicht zwangsläufig unklug. > > Wenn er hauptsächlich an Privatkunden verkauft (was er wohl tun wird) -> > Kleinunternehmerregelung ist günstiger. > > Wenn er eher an Vorsteuerabzugsberechtigte (also üblicherweise > Unternehmen) verkauft -> mit USt. günstiger So hätte ich (und mein Steuerberater) das auch gesagt. Da würde mich jetzt die Begründung seitens Bastis dazu schon interessieren, warum das unklug sein sollte.
Der TS sollte lieber mal einen Existensgründungskurs bei der IHK belegen. Da lernt man eine Menge Grundlegendes, so das die Gefahr, wegen Bagatellen auf die Nase zu fallen, deutlich geringer wird. Z.B. Wenn doch mal ein abmahnfähiger Fehler passiert ist die Abmahngebühr in der Regel auf 100€/Verstoß begrenzt, aber wenn der Fehler schon bei 100 Verkäufen offensichtlich ist? Dann kommen dann schnell 10k€ an Forderungen zusammen, die man erst mal gerichtlich auf ein zumutbares Mindestmaß runter prozessieren muss und das kostet mehr Geld und Nerven, als das, was nötig ist, um sich im Vorfeld richtig juristisch beraten zu lassen.
Daniel C. schrieb: > Hier mal die einzelnen Punkte, die Fragen/Kommentare dazu unten. Wenn > > jemand ein geeignetes Forum zum Thema kennt, bitte posten! Alles was Du benötigst findest Du unter: www.wortfilter.de Dort mit dem Webmaster Kontakt aufnehmen.
Michael S. schrieb: > Der TS sollte lieber mal einen Existensgründungskurs bei der IHK > belegen. Da lernt man eine Menge Grundlegendes, so das die Gefahr, > wegen Bagatellen auf die Nase zu fallen, deutlich geringer wird. Richtig. Überhaupt ist "sich informieren" gerade bei der Existenzgründung angesagt. > Z.B. Wenn doch mal ein abmahnfähiger Fehler passiert ist die > Abmahngebühr in der Regel auf 100€/Verstoß begrenzt, Ähm ... wir sind hier nicht bei den Musikkopierern sondern im Geschäftsverkehr. Die 100 Euro gelten ausschließlich bei Bagatellfällen und nur im Privatbereich. Siehe §97a(2) UrhG: "(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro." Auch eine erste Abmahnung bzgl. nicht wasserdichter AGB kann (und wird) also richtig teuer werden (und anfangs die Existenz kosten). Also: weglassen - BGB/HGB reicht. Chris D.
Chris D. schrieb: > Auch eine erste Abmahnung bzgl. nicht wasserdichter AGB kann (und wird) > also richtig teuer werden (und anfangs die Existenz kosten). Gibts eigentlich eine bezahlbare Rechtsschutzversicherung, die das auffängt?
Michael S. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Auch eine erste Abmahnung bzgl. nicht wasserdichter AGB kann (und wird) >> also richtig teuer werden (und anfangs die Existenz kosten). > > Gibts eigentlich eine bezahlbare Rechtsschutzversicherung, > die das auffängt? Nein :-) Für gewerblichen Rechtsschutz benötigt man eigentlich eine eigene anwaltliche Beratung: soviele Sachen werden dort ausgeschlossen, abgeschwächt usw. Letztes Jahr habe ich mir spaßeshalber mal ein Angebot machen lassen: deutlich vierstelliger Bereich. Für Anfänger also uninteressant. Mittlerweile sind die Rücklagen bei uns so hoch, dass ich die eh nicht mehr benötige. Forderungen kann man übrigens auch kostenlos über Inkassobüros eintreiben lassen. Die beste Rechtsschutzversicherung ist es immer noch, sich selbst schlau zu machen und - auch wenn ich mich wiederhole - sorgfältig auf die Selbstständigkeit vorzubereiten. Chris D.
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