Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Sachen ohne CE Zeichen verkaufen mit dem Satz "Nur für den Export"


von Händler (Gast)


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Mich würde mal folgende Frage generell interessieren

Ist es erlaubt, Elektro-Sachen ohne CE Zeichen kommerziell zu verkaufen, 
in dem man groß dran schreibt "Nur für den Export"?

Konkret gehts um gewisses Elektronisches Zubehör und Geräte, was 
eigentlich für den US Markt bestimmt ist.
Dieses elektronische Zubehör / Geräte soll direkt aus China importiert 
werden und hierzulande kommerziell weiterverkauft werden

Die Kunden, die in dem Shop einkaufen, wissen schon, wozu man das Zeug 
verwendet. Der Spruch "Nur für den Export" wäre nur aus rechtlichen 
Gründen dran, falls das überhaupt erlaubt ist.

von Slartbibartfaß (Gast)


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Moin "Händler",
IMHO steht in der Verordnung so etwas mit "In den Verkehr bringen..". 
Demnach ist das CE Zeichen auch in diesem Fall notwendig da du es 
innerhalb der EU anbietest.

Gruß
Slartibartfaß

von Chris L. (kingkernel)


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Haben die niht sogar ihr eigenes CE-Zeichen dort in China? Für 
China-Export? Hab da mal was gesehen, sah genauso aus wie das Original 
nur, dass der mittlere Strich beim E etwas kürzer war!

von Dudufinger (Gast)


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>was eigentlich für den US Markt bestimmt ist.

>soll direkt aus China importiert werden und hierzulande kommerziell 
>weiterverkauft werden

Also was jetzt? Verkauf in Amerika oder Verkauf in Europa?

Von China direkt nach Amerika? -> kein CE-Zeichen notwendig.

Von China geliefert aber "hierzulande kommerziell verkauft" ->
CE-Zeichen MUSS drauf sein, Konformitätserklärung MUSS vorhanden sein,
das Produkt MUSS CE-konform sein.

Dass das Produkt auch wirklich den CE-Richtlinien entspricht und nicht 
nur bloss das Etikett drauf hat, MUSST du als "In Verkehr Bringer" im 
Zweifelsfall nachweisen können.

Üblichereweise wird das so gehandabt, dass sämtliche Prüfverfahren, die 
das Produkt betreffen, entsprechend den CE-Richtlinien durchgeführt 
wurden und auch ordentliche glaubhafte Dokumentationen da sind.

Ein chinesicher Schmierzettel mit "geprüft" wird da nicht ausreichen.

von lanai (Gast)


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Christian L. schrieb:
> Haben die niht sogar ihr eigenes CE-Zeichen dort in China? Für
> China-Export?
Ja, siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Missbr.C3.A4uchliche_Verwendung_einer_sehr_.C3.A4hnlichen_CE-Kennzeichnung_.28China_Export.29

Händler schrieb:
> Konkret gehts um gewisses Elektronisches Zubehör und Geräte, was
> eigentlich für den US Markt bestimmt ist.
Dann werden deine Produkte ja der UL entsprechen und wenn die die 
UL-Prüfung schaffen, dürfte das mit CE kein großes Problem sein. Zumal 
CE ja keiner Prüfung bedarf.

von Daniel H. (Gast)


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>>Autor: Dudufinger (Gast)
>>Von China geliefert aber "hierzulande kommerziell verkauft" ->
>>CE-Zeichen MUSS drauf sein, Konformitätserklärung MUSS vorhanden sein,
>>das Produkt MUSS CE-konform sein.

Weiss nicht wie das in Deutschland ist, aber in der Schweiz ist CE 
absolut freiwillig... CE sind nur Normen, keine Gesetze. In der Schweiz 
sagt der Gesetzgeber nur, das Geräte punkto Sicherheit, dem Stand der 
Technik, blabla entsprechen müssen... WIE das erreicht wird, 
interessiert den Gesetzgeber nicht. Im Streitfall muss der Hersteller 
aber beweisen, das das Gerät punkto Sicherheit dem Stand der Technik 
entspricht. Gleichzeitig ist die Gerichtspraxis aber so, dass wenn die 
CE Normen erfüllt sind, das ebenfalls dem Stand der Technik 
entspricht... was aber nicht heisst das die CE Normen Pflicht sind... 
(Norm != Gesetz)

von Chris L. (kingkernel)


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Schweiz ist auch nicht Mitglied der EU. Innerhalb der EU gibt es 
Richtlinien, die besagen, dass ein Produkt sich dran halten MUSS, um 
hier Verkauft werden zu dürfen

von Bürovorsteher (Gast)


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Wo ist das Problem? Du trägst das Gerassel in ein EMV-Prüflabor und 
lässt die einschlägigen Prüfungen machen. Am Ende hast du ein 
Prüfprotokoll in der Hand, das dir sagt, ob dein Kram das CE-Zeichen 
verdient oder nicht.
Ja, es kostet ein ganz klein wenig Geld.
Jeder andere muss es auch machen, der sein Zeugs in der EU verticken 
will.

von Marx W. (Gast)


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Händler schrieb:
> Die Kunden, die in dem Shop einkaufen, wissen schon, wozu man das Zeug
>
> verwendet. Der Spruch "Nur für den Export" wäre nur aus rechtlichen
>
> Gründen dran, falls das überhaupt erlaubt ist.

Ich würd sagen, dass du schon genau sagen muß in welchen Ländern der 
Vertrieb nicht möglich sein soll.
Vorallem würd ich  auch mal mir Gedanken machen wie du Sorge tragen 
willst, dass die Verwendung nicht in D-land erfolgen soll.
Der Spruch "Nur für den Export" dürfte wohl nicht reichen.
Es gibt da Online-Shops die bieten diverse "Spionage"-Geräte an die in 
D-land nicht verwendet werden dürfen (von Privaten), vielleicht schaust 
du dir mal an wie die die den Vertrieb reglementieren.

von horst (Gast)


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Daniel H. schrieb:
> Weiss nicht wie das in Deutschland ist,

EU Mitglieder sind dazu verpflichtet, "CE Richtlinien" gesetzlich 
umzusetzen.
Dementsprechend sind die Bestimmungen der CE üblicherweise Gesetz.
Der Rest läuft eigentlich ganz ähnlich ab wie in deiner Beschreibung.

von horst (Gast)


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Händler schrieb:
> "Nur für den Export"

Würde das nicht auch den Export in andere EU-Länder betreffen?
Ich würde da noch irgendwie " ... in nicht EU-Länder" o.ä. hinzufügen.

Händler schrieb:
> wäre nur aus rechtlichen
> Gründen dran

Wenn man das dem Gericht mit Indizienbeweisen nahebringen kann, dann 
bist du angreifbar.
Der Aufdruck wird wohl erlaubt sein, die von dir erhoffte 
Rechtssicherheit steht aber wohl auf wackeligen Beinen.

Aber ich bin kein Anwalt und das ist nur meine persönliche Meinung.

http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/documents/blue-guide/index_en.htm
Im blue-guide, auch in deutsch kostenlos einsehbar, wird in Kapitel 2.3 
erläutert, was unter in Verkehr bringen zu verstehen ist.


Wenn du rechtlichen Rat suchst wäre ein Anwalt eine passendere 
Ansprechperson als Leute in einem technischen Forum.

von Purzel H. (hacky)


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Fuer den amerikanischen Markt, aber nicht fuer fuer den Europaeischen... 
ist totaler Mumpitz.
Denn die USA haben neben den Normen auch die Haftung. Der Importeur 
uebernimmt die Haftung. Das muss logischerweise eine in den USA basierte 
Firma sein, keine Scheinfirma. Denn die Haftung geht in die Milionen. 
Daher muss der Importeuer darauf bestehen, dass die Waren die 
amerikaischen Normen erfuellen. Ein Wischi-waschi zettel ist etwas 
wenig.
Wenn man sich also Aerger ersparen will produziert man fuer den 
europaeischen Markt und nicht fuer den Amerikanischen.

Zudem sind die Tests fuer das CE noch vernuenftig und nachvollziehbar. 
Und wenn man das nicht hinkriegt sollte man's seinlassen.

von MaWin (Gast)


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> Ist es erlaubt, Elektro-Sachen ohne CE Zeichen kommerziell zu
> verkaufen, in dem man groß dran schreibt "Nur für den Export"?

Lieferadresse Deutschland: Nein.

Lieferadresse USA: Ja.

Was hindert dich jetzt, ein CE aufzukleben ?
Sind dir die Aufkleben ausgegangen ?
http://www.etikettenstar.de/cesigns.php?cat=262

Glaubst du, das Gerät halt die CE Bestimmungen nicht ein?
Dann gibt es ja einen klaren Grund,
es hier NICHT in Verkehr zu bringen,
und du bist asi.

von Händler (Gast)


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Danke für die Infos.

Also ich habe nicht vor, die Sachen n den USA zu verticken.
Sondern Geräte, die für den US Markt gedacht sind, hierzulande zu 
verticken.

Konkret gehts um Wechselrichter mit 115V 60 Hz Ausgang der 150 W bis 
500W Consumerklasse.

Die brauche ich, um Spannungswandler mit Frequenzumformung zu 
realisieren.

Die Schaltnetzteile dazu (25 A) werde ich auch bestellen.

Klar, gibts solche Umformer auch für Industriebedarf direkt aus 
Deutschland, aber das kann ja keiner privat bezahlen.

In Chin habe ich ne günstige Quelle, aber den "Überschuss" was ich 
selber ncht brauche, wollte ich halt verticken.

Und ich wollte mittelfristig einen speziellen Shop für spezielle US 
Technik und US Instllationsmaterial aufziehen, und nicht nur 
"wechselrichter" verticken.

von Purzel H. (hacky)


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>115V 60 Hz ....

... was soll das. Klopp den Dreck in die Tonne.
Gute und guenstige Wechselrichter gibt's auch hier.

von Händler (Gast)


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Ja, 230V 50 Hz gibts hier.
Ich brauche 115V 60 Hz.
Gibts zwar auch hier ab und an, aber als ich die Preise gesehen habe, 
hats mir fast die Sprache verschlagen.
Bei den Chinesen sind sie billiger.
Bei Alibaba und co sind schon gute Angebote drin.

Und ich brauche noch amerikanisches Installationsmaterial:
Junction boxes und Wellrohr aus Metall, (Metall schirmt besser, ein 
Vorteil für die Audioinstallation)
die blauen Wall mounting boxes, Keystone Wallplates, RCA Jack Keystones, 
RJ45 Keystones usw.
Und vielleicht nich ein paar Schalter und Steckdosen.
Damit es sich lohnt, wollte ich auch hier etws mehr bestellen und den 
Rest evtl verticken.

Das Zeug gibts zwar alles auch irgendwie irgendwo in Deutschland, aber 
wenn, dann recht teuer.
Bei ner größeren Auslandsbestellung fallen die Versandkosten kaum noch 
ins Gewicht.

von Händler (Gast)


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Da ich zwecks bestellung bei Alibaba bzw diversen Distributoren, eh ne 
Firma anmelden muss, wollte ich auch nen kleinen (ebay) Shop eröffnen, 
wo ich dann die "Überreste" verticke die ich selber nicht brauche.

Bzw wenns gut läuft den Shop sogar mittelfristig ausbauen.

von Andreas D. (rackandboneman)


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"Und ich brauche noch amerikanisches Installationsmaterial:
Junction boxes und Wellrohr aus Metall, (Metall schirmt besser, ein
Vorteil für die Audioinstallation)
die blauen Wall mounting boxes, Keystone Wallplates, RCA Jack Keystones,
RJ45 Keystones usw."

WAS WILL in Deutschland jemand damit ANFANGEN?

von TechRed (Gast)


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Inhaltlich korrekt scheint mir keine der Aussagen.



Neben den Normen noch die Haftung?... Die Normen sind da, um die Haftung 
klarzustellen. Der Inverkehrbringer oder Hersteller darf "CE" anbringen 
und unterschreibt damit quasi einen Vertrag, dass alle geforderten 
Gesetze und Regeln pflichtgemäß eingehalten wurden.

Ist dies nicht der Fall und er klebt nur: Haftung nach 
GPSG/Produkthaftung in vollem Umfang. Auch bei einzelnen Defiziten.

Normen und Richtlinien freiwillig? Falsch. Das ist teilweise der Fall, 
aber die großen Grundstrukturen Maschinenrichtlinie, 
Niederspannungsrichtlinie, Druckgeräte-RL etc. - alle die im Amtsblatt 
der Europäischen Union jemals veröffentlicht wurden - sind einzuhalten 
und quasi Gesetz!

Zuwiderhandlung kann in Stilllegung des Produktes/Rückruf/Verbot der 
Inverkehrgabe usw. enden. Wird durch das Produkt jemand verletzt oder 
stirbt --> Gefängnis für den Inverkehrbringer/Hersteller und 
uneingeschränkte Haftung auch bei GmbH etc. mit privatem Vermögen.

Warum das Ganze? Einfach erklärt: Ein findiger Geschäftsmann gründet die 
Firma "X GmbH". Er kauft in China Einzelteile, baut daraus eine 
Maschine. Er ignoriert die Richtlinien und Gesetze und weiß, dass sein 
Produkt nicht sicher ist. Es gibt innerhalb 2 Monaten 5 Tote wegen 
Stromschlags (Niederspannungsrichtlinie einhalten hätte dies 
verhindert), 3 Brände (dieselbe RL), die Maschine erzeugt starke 
Magnetfelder und ruft Störfunktionen an anderen Maschinen hervor. 
Einzelteile kommen mit Lebensmitteln in Kontakt bei der Produktion, 
diese werden wegen Materialmängeln kontaminiert --> 500 Personen mit 
Vergiftungserscheinungen als zusätzliche Folge.

War nur eine Theorie. Dieses extreme Szenario soll aber verhindert 
werden. Wer wird wohl haften für die Toten und Verletzten? Liegt auf der 
Hand, und dass da auch keine "GmbH" das Privatvermögen schützt ist wohl 
klar. --> Vorsatz

Und noch zu dem Vorhaben, nach Amerika zu exportieren: In Amerika gelten 
viel schärfere Gesetze als in der EU. Wenn dein Produkt nichtmal den 
hiesigen Anforderungen entspricht, dann erst Recht nicht denen der USA. 
Was passiert wenn dort was passiert? Schadenersatz in Millionenhöhe. Für 
leichte Körperverletzung schon. Egal, wo die Teile eingekauft wurden. 
Dürfen schon, ob mit dem Satz "Export" oder nicht. Aber die Folgen... 
Wenn ein EU-Mitglied bei dir ein Gerät ohne CE kauft, hast du ein 
unsicheres Gerät widerrechtlich in Verkehr gebracht, und wenn er es 
verbaut, ist er wiederum dafür verantwortlich. Aber er kann dich locker 
in Regress nehmen.

Pauschal ausgedrückt: Wer am Ende das Geld für die Ware erhält, haftet 
gegenüber dem Käufer. Punkt.
Ist dann die Ursache bei einem Zulieferer entstanden- haftet dieser für 
den Schaden dem Inverkehrbringer gegenüber. Egal wie man's nimmt. Der 
Verkäufer haftet zuerst gegenüber dem Käufer in vollem Umfang. Die Frage 
ist nur, ob ein chinesischer Zulieferer rechtskräftig in Regress 
genommen werden kann^^.

Also bedenkt: Wenn ihr ein Objekt verkauft aus Zulieferteilen, wäre das 
in erster Instanz genau so, als wäre jedes Einzelteil von euch selbst 
produziert worden. Nur dass der Zulieferer wiederum euch gegenüber 
haftet in der Haftungskette, sofern GREIFBAR. China ist irgendwie das 
falsche Ursprungsland, um Regressansprüche durchzusetzen, oder?

von Christian B. (luckyfu)


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Händler schrieb:
> (Metall schirmt besser, ein
> Vorteil für die Audioinstallation)

Aha, aus der Audiophilen Ecke weht der Wind.

Außerdem gibt's sowas bei uns auch, nennt sich Stahlpanzerrohr

von Fred (Gast)


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TechRed schrieb:
> Normen und Richtlinien freiwillig? Falsch. Das ist teilweise der Fall,
> aber die großen Grundstrukturen Maschinenrichtlinie,
> Niederspannungsrichtlinie, Druckgeräte-RL etc. - alle die im Amtsblatt
> der Europäischen Union jemals veröffentlicht wurden - sind einzuhalten
> und quasi Gesetz!

Falsch. Diese Normen sind alle freiwillig. Aber sinnvoll.

Lies http://www.2uo.de/harmonized-standards-eu-directives/

(und "jemals veröffentlicht" ist ja wohl auch ein Scherz)

von Lothar S. (loeti)


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> Ist es erlaubt, Elektro-Sachen ohne CE Zeichen kommerziell zu verkaufen,
> in dem man groß dran schreibt "Nur für den Export"?

Ein Verkauf an Endkunden mit den Zusatz "Nur für den Export" ist nicht 
erlaubt. Siehe Verordnung
Du darfst ein Produkt ohne CE-Zeichen nur an andere Händler oder nicht 
EU-Kunden vertreiben.
Der Zusatz "Nur für den Export" spielt dabei juristisch keine Rolle da 
es sich um Neuware handelt.

Grüße Löti

von Arschgwaf (Gast)


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Fred schrieb:
> TechRed schrieb:
>> Normen und Richtlinien freiwillig? Falsch. Das ist teilweise der Fall,
>> aber die großen Grundstrukturen Maschinenrichtlinie,
>> Niederspannungsrichtlinie, Druckgeräte-RL etc. - alle die im Amtsblatt
>> der Europäischen Union jemals veröffentlicht wurden - sind einzuhalten
>> und quasi Gesetz!
>
> Falsch. Diese Normen sind alle freiwillig. Aber sinnvoll.
>
> Lies http://www.2uo.de/harmonized-standards-eu-directives/
>
> (und "jemals veröffentlicht" ist ja wohl auch ein Scherz)


Richtig. Alle Normen sind immer freiwillig. Normen werden ja auch nicht 
durch den Gesetzgeber herausgegeben.

Harmonisierte Normen sind auch freiwillig, aber bei der Einhaltung einer 
harmonisierten Norm kann vermutet werden, dass die betreffende 
EU-Richtilinie eingehalten wird. Die Konformität zur Richtlinie kann 
aber auch ohne die Einhaltung einer Norm nachgewiesen werden. Da kann 
sich dann aber beliebig kompliziert gestalten.

Kleiner Exkurs ins Europa-Recht:
Wenn man jetzt ganz Rosinen picken möchte, musst du auch nicht direkt 
eine EU-Richtlinie einhalten. Wer schonmal in eine EU-Richtlinie 
reingeschaut hat, sieht, dass diese nähmlich an EU-Staaten adressiert 
ist (Das interessante steht meistens nur im Anhang). Diese Richtlinie 
muss durch die Staaten innerhalb einer bestimmten Frist in nationales 
Recht umgesetzt werden.
Diese nationalen Gesetze musst DU jetzt einhalten. Die Einhaltung kannst 
du über Umsetzung der genannten harmonisierten Normen nachweisen (oder 
anders).

Hart auf Hart entscheidet aber am Ende ein Richter ob du die Gesetze 
einhällst oder nicht.

von tuvtuv (Gast)


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Händler schrieb:
> Geräte soll direkt aus China importiert werden

Damit laufen die Geräte, nachdem Du sie bezahlt hast, auch beim Zoll 
vorbei. Es kann sein, dass er sie ohne CE-Kennzeichnung Dir nicht gibt.

Damit ist ohne Kennzeichnung das Geld weg und Du hast auch keine Geräte. 
Toller Plan.

von Arschgwaf (Gast)


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Achja und zum Thema.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber IMHO kansnt du ranschreiben was du 
willst, wenn du die Sachen in Deutschland verkaufst bist du 
Inverkehrbringer und als Inverkehrbringer muss du die CE-Konformität 
erklären sofern eine oder mehrere Richtlinien anwendbar sind.
Auch wenn da "nur zum Export" draufsteht bist du trotzdem der 
Inverkehrbringer....
Ansonsten einen Fachanwalt konsultieren oder einfach mal bei der in 
deinem Gebiet zuständigen Stelle (TÜV-Süd / LGA) nachfragen.

von Georg W. (gaestle)


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Davon abgesehen, dass die konkrete Frage schon etwas älter ist muss der 
Krempel Ul-konform sein, um ihn in den USA in Verkehr bringen zu können. 
Das sollte der Hersteller bestätigen und entsprechende Prüfunterlagen 
vorlegen können. Daraus kann man dann die Konformitätserklärung 
ableiten.

von Frieder (Gast)


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"Mein" Zoll hier hat gerade eine Wagenladung (vorausbezahlte) 
Sonnenbrillen konfisziert
d.h. dem Empfänger in Deutschland erst garnicht ausgehändigt, weil sie
kein CE- Zeichen hatten.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Es kommt wohl beim Zoll immer auf den Einzelfall an.

Ich hatte drei 80V Schrittmotorendstufen in China bestellt, die ohne 
CE-Kennzeichnung und sonstige Kennzeichnung hier ankamen.

Beim Zoll gab es aber keine Probleme, weil ich gewerblich ex-/importiere 
und eine Zollnummer hatte. Der Zöllner suchte direkt nach der 
Kennzeichnung, aber als ich meine Nummer mitteilte, war das für ihn ok.

Jetzt hat es sich dabei allerdings nur um Baugruppen gehandelt, nicht um 
fertige Geräte für den Endverbraucher.

Bei Brillen liegt vermutlich der Verdacht nah, dass die so in den 
Verkauf gehen.

von Rosa-Kleidchen (Gast)


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Naja, die Konformitätserklärung kann der Inverkehrbringer selber 
ausstellen, aber sollten irgendwo im Feld Störstrahlungen auftauchen und 
die Geräte werden getestet, kann es viel Ärger geben, wenn eben nicht 
der EMV-Bericht aus dem Hut gezaubert wird. Zumal ich persönlich 
Bedenken habe. Umrichter und Schaltnetzteile haben i.d.R. eine hohe 
leitungsgebundene Störstrahlung und diverse chinesischen Produkte sparen 
sich die teuren Filter. So kommt billig zustande..
Rosa

von Georg W. (gaestle)


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Frieder schrieb:
> Sonnenbrillen

Sicher, dass diese nicht ähm zufälligereweise etwas ähm einer anderen 
Marke zufälligerweise etwas ähneln könnten?
Bei gewerblichem Handel ist und bleibt derjenige, der die Ware hier 
erstmals in Verkehr bringt u.a. für CE verantwortlich, und nicht 
irgendein Fabrikant in der chinesischen Provinz! Wer den Aufkleber 
letzten Endes anbringt ist völlig egal.

Manche Dienststellen zeigen gerne und oft was für tolle Hechte sie sind 
und wie hart und gnadenlos sie zugreifen. Was dann letzten Endes bei der 
Bevölkerung ankommt entbehrt gerne einiger wichtiger Details. 
Entsprechende Pressemeldungen und Bildmaterial sind ein gefundenes 
Fressen für gestresste Redakteuere.

Ich habe schon einiges gewerblich direkt in China bestellt und bisher 
ging alles durch den Zoll. Meistens ist deren grüner Aufkleber drauf, 
ich habe eine EORI-Nummer, aber danach wird kaum mal gefragt. 
Einfuhrumsatzsteuer wird bei Kleinvieh knapp über der Freigrenze auch 
kaum mal erhoben, das ist ja auch sinnvoll, denn sonst gäbe es nur 
Verwaltungsaufwand für ein Nullsummenspiel.

von Martin (Gast)


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Ich hätte noch eine Frage zu deisem Thema: Angenommen mein Produkt hat 
die notwendigen Tests durchlaufen und nach (teuren) Nachbesserungen 
bestanden. Ein "Mitbewerber" bietet nun etwas vergleichbares billiger an 
und es besteht der dringende Verdacht, das sich das Produkt nicht an die 
Regeln hält. Was kann man in so einem Fall machen bzw. was wird 
praktisch gemacht?

von Arschgwaf (Gast)


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Das kommt drauf an gegen was er verstößt. Du kannst den Wettbewerber bei 
begründetem Verdacht der verantwortlichen Behörde melden.
Das ist z.B. beim Produktsicherheitsgeset IMHO die Behörde für 
Verbraucherschutz.
Die Behörde geht dann dem Verdacht nach und wenn er sich bewahrheitet 
ermittelt der Staatsanwalt weiter.

Alle Angaben ohne Gewähr ;)

von Georg W. (gaestle)


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Du kannst ihn auch abmahnen (lassen) wenn sich der Verdacht bestätigt. 
Du musst dir also als erstes das Produkt beschaffen. Wenn er darauf 
eingeht bist du am schnellsten am Ziel. Wenn er nicht reagiert kannst du 
ja immer noch die Behörden einschalten.

Einfach auf Verdacht andere bei Behörden anschwärzen ist ein Unding und 
kann auch nach hinten losgehen. Irgendwelche Leichen (von deren Existenz 
du vielleicht nicht mal etwas ahnst) hat jeder im Keller.

von TechRed (Gast)


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So ein Humbug! Wer sich nicht an gewisse Pflicht-Normen hält (eben die 
"DIN" EN ISO's - landet hier auf Rapex früher oder später:



http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/alerts/main/index.cfm



(oft Verkaufsverbot oder Rückruf z.B. wegen Verstößen gegen 
Niederspannungsrichtlinie oder EMV).

Dann ist der Ofen erstmal aus, dann ist die Beweislast umgekehrt, d.h. 
nach Abstellung des Defizits darf nachgewiesen werden vom Hersteller, 
dass das Produkt konform ist zu den harmonisierten "DIN...".

Wäre ja Wahnsinn wenn man alles beliebig zusammenbasteln könnte und dann 
verkaufen.

von Fred (Gast)


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TechRed schrieb:
> Dann ist der Ofen erstmal aus, dann ist die Beweislast umgekehrt, d.h.
> nach Abstellung des Defizits darf nachgewiesen werden vom Hersteller,
> dass das Produkt konform ist zu den harmonisierten "DIN...".

Du hast das Prinzip nicht verstanden.

Kleine Nachhilfe: http://www.2uo.de/harmonized-standards-eu-directives/

von Arschgwaf (Gast)


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TechRed schrieb:
> Dann ist der Ofen erstmal aus, dann ist die Beweislast umgekehrt, d.h.
> nach Abstellung des Defizits darf nachgewiesen werden vom Hersteller,
> dass das Produkt konform ist zu den harmonisierten "DIN...".
>
> Wäre ja Wahnsinn wenn man alles beliebig zusammenbasteln könnte und dann
> verkaufen.

Nochmal:
1. Du MUSST die EU-Richtlinien einhalten.
2. Diese Einhaltung erklärst du über die CE-Konformitätserklärung.
3. Die Einhaltung der Richtlinien MUSST du im Zweifel nachweisen.
4. Diesen Nachweis KANNST du durch die Einhaltung harmonisierter Normen 
erbringen. Du KANNST ihn aber auch auf eine andere Art erbringen wenn 
dir das Freude bereitet oder du evtl. eine bessere Methode als in der 
Norm beschrieben gefunden hast.

von TechRed (Gast)


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Normen bilden aber nunmal leider den Stand der Technik ab. Und diesen 
muss man lt. MRL einhalten.

Deshalb ist es quasi Pflicht die DIN EN 81-1 / 2/3  für Aufzugsanlagen 
einzuhalten.
Bei der Abnahme wird dann auch mit deren Inhalten verglichen. Das ist 
Zwang zur Einhaltung einer "freiwilligen" Norm. Aber vielleicht denkt 
man ja rein zufällig an alle darin genannten Punkte und hält diesem 
Gegencheck mit dem Stand der Technik stand. Fehlt eine der Anforderungen 
oder ist nicht hinreichend erfüllt --> keine Inbetriebnahme

von Fred (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> Du MUSST die EU-Richtlinien einhalten

Nein. Zum tausendsten Mal.

Du mußt Gesetze einhalten. Beispielsweise das Produktsicherheitsgesetz 
samt der Richtlinien dazu.

von Leo (Gast)


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Könnte das CE mit dem Freihandelsabkommen eigentlich wegfallen? Mit 
diesen wären ja auch Gen-Fleisch und "Chlorhähnchen" erlaubt...

von Arschgwaf (Gast)


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Fred schrieb:
> Arschgwaf schrieb:
>> Du MUSST die EU-Richtlinien einhalten
>
> Nein. Zum tausendsten Mal.
>
> Du mußt Gesetze einhalten. Beispielsweise das Produktsicherheitsgesetz
> samt der Richtlinien dazu.

Exakt das habe ich schon oben geschrieben. Aber die anwendbaren 
nationalen Gesetzte sind nur die Umsetzung der EU-Richtlinien. Aber ja, 
du hast Recht.
Zudem musst du aber auch EU-VERORDNUNGEN einhalten ;)

von Fred (Gast)


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Arschgwaf schrieb:
> Exakt das habe ich schon oben geschrieben.

Nein.

> Aber die anwendbaren nationalen Gesetzte sind nur die Umsetzung der
> EU-Richtlinien.

Sie können über die Richtlinie hinausgehen. Denk ans AGG.

von TechRed (Gast)


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Fred schrieb:
> Sie können über die Richtlinie hinausgehen. Denk ans AGG.

Die Richtlinie gibt also Mindestanforderungen vor für alle EU-Staaten 
ja. Härtere Regeln möglich in einzelstaatlicher Gesetzgebung, aber die 
Marktaufsicht wird nur die Richtlinie nennen bei Verstoß, wenn das Gerät 
aus dem Verkehr gezogen wird.

Da die Normen den als einzuhalten geforderten "Stand der Technik" 
abbilden und somit Mindestanforderungen benennen, sind sie zwar kein 
Gesetz, aber quasi die "Äste" unter den Richtlinien.

Die Marktaufsicht geht jedenfalls beim Nachweis der Nicht-Konformität 
von den untersten Ästen nach oben. Und wenn der Stand der Technik und 
damit die Richtlinie nicht eingehalten wird, verschwindet das Gerät vom 
Markt.

Die Maschinenrichtlinie ist z.B. seit 2009 ein einzuhaltendes Gesetz, 3 
Jahre nach Veröffentlichung in Kraft getreten. Und deren Inhalte sind in 
der Gesamtheit in keinem deutschen Gesetz enthalten, bestenfalls ein 
Verweis auf das EU-Dokument.

Einer der Gründe, warum es immer mehr Spezial-Abteilungen für technische 
Doku in den Betrieben gibt.

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