Forum: Haus & Smart Home alter Sicherungskasten ohne FI


von Bernd S. (schnackoo)


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ich habe in einer Wohnung, Bj70, einen Sicherungkasten ohne 
FI-Schutzschalter und alles nur auf einer Phase.
Die Wohnung/Bad wird nicht grundlegend saniert, daher muss ich beim 
Sicherungskasten auch nicht unbedingt was machen.
Ich würde aber trotzdem gern ein oder mehrere FI nachrüsten bzw. 
einbauen (lassen).

Problem ist der Herdanschluss in der Küche: nur eine Phase und mit 25A 
abgesichert, mein neuer autarker Herd hat einen Anschluswert von 7kW, 
somit wird das problematisch, könnte aber ausreichen, da selten alle 
Platten gleichzeit in Betrieb sind.
Wenn ich nun den Sicherungkasten mit FIs nachrüste, muss ich dann 
gezwungernermassen alles erneuern und somit auch den 25A-Automaten durch 
einen 20A Automaten ersetzen? Oder reicht es den FI einzubauen und gut 
ist?
Oder darf die Leitung zum Herdanschluss (2,5mm² Stegleitung) auch mit 
25A abgesichert werden?

von Andrew T. (marsufant)


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Bernd S. schrieb:
> Oder darf die Leitung zum Herdanschluss (2,5mm² Stegleitung) auch mit
>
> 25A abgesichert werden?

sei exakt: H? L? B? Charakteristik

Es kommt auf die Verlegeart an. Sofern Typ C: Dann lautet die Antwort 
(ich setze mal weniger als 10m Leitung voraus): eindeutig Ja bei B25 
Automaten/LSS.


Da ich aktuell nahezu das gleiche Installationsproblem abarbeite, schau 
mal unter google: hager lernen können   dort den Teil 2 und 3.
Fand ich sehr hilfreich.


> Ich würde aber trotzdem gern ein oder mehrere FI nachrüsten bzw.
> einbauen (lassen).

Bevor Du das tust, schau mal ob Du in dem Objekt die alte gelbgrün - 
schwarze 2 Adertechnik hast .-))

von Bernd S. (schnackoo)


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ich nehme bei einem Herd Standard, also B-Charakteristik. Nur sehe ich 
in der Tabelle "Zuordnung von Schutzorganen* nach DIN 57 100 Teil 
430/VDE 0100 Teil 430.6.81" in der Gruppe 2 bei 2,5mm² eine 
Strombelastbarkeit von 26A, das zugeordnete Schutzorgan ist aber 20A 
(!). Vielleicht ist die Norm nicht mehr gültig oder ersetzt worden?
Mir stellt sich die Frage, ob der Bestandschutz verloren geht, sobald 
ich da etwas verändere.
2 Adertechnik habe ich nicht, ist ja Bj 1970...

von Andrew T. (marsufant)


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Bernd S. schrieb:
> ich nehme bei einem Herd Standard, also B-Charakteristik.

Ich wollte wissen, was Du als Altlast hast, nicht was Du neu nimmst.
Das Du aktuell bei Erneuerung B nimmst, ist eh klar.


> Nur sehe ich
> in der Tabelle "Zuordnung von Schutzorganen* nach DIN 57 100 Teil
> 430/VDE 0100 Teil 430.6.81" in der Gruppe 2 bei 2,5mm²

Wie ist denn deine Herdleitung verlegt? Stegleitung bzw NYM auf Wand, im 
Putz?

Dann wäre laut der Tabelle in Teil 3 (s. Fundstelle oben) 25A okay.
Wenn Du freihängende Leitung im Inst-schacht hast: 20A.

Deswegen fragte ich Dich nach der Verlegung. Bei mir ist es über "in 
Wand, im Putz, also Typ C. Dann Tabelle2 in Teil3 .

> Strombelastbarkeit von 26A, das zugeordnete Schutzorgan ist aber 20A
> (!). Vielleicht ist die Norm nicht mehr gültig oder ersetzt worden?
> Mir stellt sich die Frage, ob der Bestandschutz verloren geht, sobald
> ich da etwas verändere.

Austausch von LSS gegen gleichwertig /kleiner ist IMHO keine 
bestandsschutzrelevante Änderung.

> 2 Adertechnik habe ich nicht, ist ja Bj 1970...

Grins. Die Wohnung auf die ich mich hier beziehe, ist Bj.. 1973: Alles 2 
adrig . konkret Stuttgart/BaWü, "musterländle".
rofl.
nur L und H Automaten

Freu Dich, das Du DAS Problem nicht mehr hast.

von Bernd S. (schnackoo)


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Bin übrigens ganz in deiner nähe in Sifi, vielleicht schau ich doch 
nochmal ganz genau hin ;-)

Alles sind übrigens Stegleitungen im Putz und im Sicherungskasten 
L-Automaten.
Also auch wenn ich den Kasten doch nochmal erweitern will 
(Bestandsschutz verloren), kann ich einen B25 verwenden bei 2,5mm²?

von Andrew T. (marsufant)


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Ich schrieb es doch bereits 2x, hier zum Selberlesen:

http://download.hager.com/Hager.de/e-volution/files_download/wissen/luk_teil3.pdf

Tafel/Tabelle 2, Verlegeart C ("im Putz")

In diesem 4 seitigen Text ist übrignes auch ein sehr schönes Beispiel f. 
L und B Automatentausch.

aber all das steht ja schon oben, also: Lies es einfach komplett durch, 
ist doch bei 4 Seiten wirklich kein Akt.

von Bernd S. (schnackoo)


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hast ja recht, konnte während der Arbeit nicht viel lesen, mach mich 
heut abend dran, und danke :)

von Elektroniker (Gast)


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Hallo Leute, es gibt keinen Bestandsschutz als solchen, und ob ihr 
beiden Profis die VDE oder Vorgaben zum Zeitunkt der Errichtung der 
Anlage noch kennen solltet, bezweifle ich.
Mir geht es nämlich nicht anders, und deshalb baut man so, daß man auf 
der sicheren Seite bleibt.
Stegleitungen sind heute nicht mehr zugelassen, wobei nach einer 
Sanierung prinzipiell die Nutzungsart der Whng. als geändert anzusehen 
ist.
Damit ist die Altanlage nicht mehr in der Form und Weise zugelassen.
Also wenn man schon mal dabei ist einen Haufen Dreck zu machen, dann 
macht man das richtig und komplett.
Oder woran hapert es bei euch beiden?
Eine ordentliche Zuführung zur Whng. 5x10/16mm2 aus dem 
Hausanschlußbereich ist die erste Aktion, erst danach sollte man ans 
wirkliche E-Sanieren gehen.
Sonst kann man das auch gleich ganz lassen.
Frickel- und Bastelei sind des Handwerks übelste Gegenspieler.

von elö (Gast)


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Elektroniker schrieb:
> Stegleitungen sind heute nicht mehr zugelassen, wobei nach einer

Soso, das hängt doch von der Verlegung ab. Im Putz auf Mauerwerk kann 
man die auch noch neu installieren. 0100-520

Aber du verkaufst wohl gerne mal ne Komplettsanierung ;)

von Ohjeminé (Gast)


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@Elektroniker, hast du gedacht bevor du geschrieben hast?
 > nach einer Sanierung prinzipiell die Nutzungsart der Whng.
 > als geändert anzusehen ist
Woraus bildest du diese Folgerung?

von Bernd S. (schnackoo)


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@Elektroniker
wieso muss ich Normen von 1970 kennen, verstehe ich nicht, ich sehe was 
installiert ist...die Wohnung wird nicht saniert, sondern nur renoviert, 
also neue Fussbodenbeläge und neue Küche und Tapeten, Bad bleibt 
unverändert.
Wieso sollte ich jetzt alle Stegleitungen im Putz ersetzen?
btw. in diesem Hochhaus im 6. Stock soll ich eine neue Zuführung 
legen???
Ich fürchte du bist etwas realitätsfern, wer sind deine Kunden???
Ich habe nicht mehr seit 10 Jahren als Elektriker gearbeitet, deswegen 
habe ich hier höflich nachgefragt um Bastelei zu vermeiden

von MaWin (Gast)


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> Ich fürchte du bist etwas realitätsfern

Nein nein, er hat Profitmaximerung gelernt,
da reicht dann auch ein Kunde der pro Jahr drauf reinfällt
um die Pfründe zu sichern.

Natürlich ist und bleibt Stegleitung erlaubt.

Allerdings sind mehr und mehr Häuser in Barackenbauweise
nur noch aus Spanplatten zusammengenagelt, auch Innenwände
in eigetnlich massiven Häusern, so daß sich immer weniger
Leitungen finden, die komplett unter Putz liegen, wie es für
Stegleitungen notwendig ist.

Im Baumarkt bekommst du schon keine NYIF 5 x 2.5mm mehr
und selbst bei eBay ist sie selten.

von Andrew T. (marsufant)


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Bernd S. schrieb:
> Bad bleibt
>
> unverändert.

Einfach, so als Ergänzung dessen was immer wieder auftaucht nämlich das 
Wort BESTANDSSCHUTZ.

Das ist ein Ausdruck aus dem Bauwesen, nicht aus der Elektrik.
Der Ausdruck wird aber "gern" für die E-Installation übernommen, um 
Änderungen ZU VERMEIDEN.

Da der TE aber erkannt hat, dass das BAD keinen RCD a.k.a FI hat: Zum 
Nachrüsten dort kann er durhcaus verdonnert werden. Bevor er das Objekt 
nutzt/vermietet.


Quote: "..• wenn in Folgenormen oder anderen Regelwerke keine
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert
wird.."


Die Listung dieses Zitates aus p.3:

http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf

ist nämlich durchaus so auslegbar, das es genügt wenn über  die 
Argumentation der "vorrangigen Gefahrenabwehr" eine Änderung im Bad 
(==Nachrüstung RCD)
erwirkt wird.

Kurz: Wenn Du schon dabei bist, in dieser Wohnung rumzuwerkeln, dann 
bring wenigstens auch noch den Nassraum auf den aktuellen Stand der 
Elektrik.
Auch wenn da seit 1970 niemand zu Schaden gekommen ist...

BTW: Obige Literaturstelle zu lesen ist durchaus empfehlenswert.


Die NYIF / Stegleitungen kannst Du selbstverständlich drin lassen, ich 
nehm mal an Du hast tatsächlich TN-S (da wolltest du ja noch nach 
schauen...)

Die L-Automaten: Ändere es.  Nun, Hager  B16 kostet 1,28 Euro/Stk. im 
Großpack.
Muss man als Umbauer/ggfs. Vermieter sich die 10 Euro für 6 LSS 
Austausch auch noch abringen/geizen?
Auch das erlebe ich im Schwabenland mit schöner Regelmäßigkeit...

von Bernd S. (schnackoo)


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@Andrew
interessante Infos zum "Bestandsschutz", Danke. Habe übrigens zum Glück 
TN-C-S

Ursprünglich wollte ich ja gar keine Änderungen vornehmen, hat nichts 
mit Geiz zu tun, sondern ich ich mach das was erforderlich ist. Daher 
lege ich nun doch für den autarken Backofen, der vielleicht noch 
irgendwann mal kommt, eine extra Leitung mit sep. Steckdose, dann ists 
erledigt. Folglich muss ein grösserer Kleinverteiler mit mehreren RCDs 
und LS-Automaten (B-Char.) verbaut werden, aber der ist aufputz im 
Abstellraum und schnell installiert :-)

von Elektroniker (Gast)


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Bernd, deine Frage nach der Kenntnis der Normen aus 1970, das ist die 
Vorgabe um eine Altinstallation bei solchen Arbeiten, bei denen du 
gerade zu Gange bist, weiterführen zu dürfen: Nicht Bestandsschutz, 
sondern entweder Beibehalt einer zum Zeitpunkt der Errichtung der 
E-Anlage nach den damals gültigen Normen errichtet UND keinerlei 
Änderung in der Nutzungs- oder Ausstattungsform.

Sorry aber ein Gremium wie der VDE und noch ein paar andere Verbände 
haben sich nun mal auf einen Standart und damit Rechtsnorm geeinigt.
Es treiben schon zu viele Whngs.Eigentümer und Handwerker ohne Kontrolle 
zu viele Eigenentwicklungen (Basteleien) in ihrer täglichen Arbeit oder 
Zuständigkeit.

Und unser sonst so großartiger Meister MaWin hat wohl irgenwie noch ein 
paar offene Rechnungen oder Beneidungen mit der Sippe der Elis?
Ja wer auf fach- wie betriebsrechtlicher Seite ein paar Defizite hat, 
darf sich über die E-Fachleute, welche diese bestens kennen und 
ausnutzen, nicht aufregen.
Als E-Meister und damit Herr über sämtliche Aufgabenbereiche hat man nun 
mal mehr Verantwortung und damit auch Einfluß, als reine Techniker oder 
Ings.

Meine Ratschläge zu einer kompletten E-Sanierung bezogen sich aber auf 
die hier nachgefragte und praktizierte DIY-Methode, und da fällt mir nun 
gerade nicht ein, wie man das mit Profitmaximierung auf einen Nenner 
bringen kann.
Oder hat der MaWin auch mit den Leuten im Baumarkt oder E-GH noch ein 
paar offene Rechnungen?

Bei dem Hinweis Pfründe zu sichern und nur nach eigenwirtschaftl. 
Gesichtspunkten zu Planen oder Auszuführen, die gleichen Vorwürfe erlebt 
man ständig in allen Gewerken, egal ob Elektroniker die 
reparaturwürdigen Geräte dann doch lieber dem Schrott zusprechen, um 
profitabler neue Geräte zu verkaufen, oder im Kfz-Gewerbe, wo dann mal 
schnell die angeblich eingelaufenen Bremsscheiben ohne Untermaß komplett 
gewechselt werden.

Zu welcher Gilde zählt sich der MaWin denn eigentlich, nur damit man bei 
ihm auch mal ein paar Spitzen loslassen kann?

Im Handwerk wird immer noch nach Leistung oder erbrachten Std. gezahlt, 
also so schwer sollte das nicht sein, sich dabei nicht übers Ohr hauen 
lassen zu müsssen.
Bis auf die Tatsache, daß nach vollbrachtem Installationswerk gern nur 
der oberflächlich sichtbare Teile der E-Installation als 
Berechnungsmaßstab genommen wird.
Die ganzen Schlitz- und Stemm- wie auch Verputzarbeiten will dann der 
äußerst clevere und schlitzohrige Bauherr oder AG dann nicht mehr sehen 
(können).

Bernd zu deinem Umbauplan mit den gleich mehreren RCD´s, das wird dann 
aber schon ein Eingriff in eine Bestandsanalge mit Änderung des 
bisherigen Nutzungsumfanges und damit auf den aktuellen Stand zu 
bringen.
Nur an den einfachen Stellen ein paar Verbesserungen vornehmen ist halt 
in dem Gewerk rechtl. nicht zulässig.

Abschließend dann noch mal dieser Einwurf hier
> Natürlich ist und bleibt Stegleitung erlaubt.
Für Laien ein sehr gefundenes Fressen, denn verboten sind sie nicht, nur 
sind die Vorgaben so hoch, daß unser MaWin garantiert nicht die ganzen 
Installationsvorgaben hier darlegen wird.

von Dennis H. (t1w2i3s4t5e6r)


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@ elektroniker

ein Traum, ich hab vor nem halben Jahr die Meisterprüfung abgelegt und 
vor dem Prüfungsausschuss musste ich genau so einen Wortlaut, wie du ihn 
hier anbringst vorlegen. Leider teilweise arg realitätsfremd, aber 
manchmal ganz lustig anzuhören.

zu deinen Stegleitungen und Laien, wieviele Menschen gibt es da 
draussen, die sich sagen, das ging doch so viele Jahre, und früher war 
es ach so toll, warum ist es jetzt auf einmal schlimm, wenn ein Bastler 
diese Leitung noch da hat, wird er sie auch einbauen, da kann ein VDE 
sagen, was er will.

Natürlich sieht das bei vermieteten Wohnungen anders aus, widerrum würde 
ich mich da auch nicht wegen der nach wie vor verlegten Stegleitung 
aufregen, weil das kriegt doch eh keiner mit, und solange der 
Querschnitt richtig abgesichert ist, würde ich die Leitung einfach so 
lassen, wie sie ist.

Aber wozu sollte man denn bitte auf einmal die Zuleitung zur Wohnung 
ändern? 10mm² war doch früher auch schon üblich, oder eben 16mm², wenn 
der Weg zu lang war, das ist mal echt Quatsch.

Desweiteren gehe ich davon aus, das dem Te durchaus bewusst ist, wenn er 
was ändert, das er dann alles auf den neuesten Stand bringen muss, was 
er ja aber tun würde, wenn er RCD`s und neue Automaten einbaut.


MfG dennis

von Praktiker (Gast)


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Auch wenn es hier wieder Protest hageln wird:

Wenn "dein" und du tatsächlich Ahnung von Strombelastbarkeit von 
Leitungen hast :
Mach es so wie es funktioniert, die physikalischen Zusammenhänge haben 
sich seit 1970 (und sogar davor) nicht geändert.
Mach keinen Pfusch und damit ist die Sache erledigt, kein Pfusch ist was 
sicher funktioniert und nicht was irgendwelchen kleinkarierten 
Erbsenzählern passt.

Jetzt mal etwas Provokantes:
Wenn es für uns Privatkunden  die "Ein Euro" Kraft geben würde ging ich 
auch zum zertfiezierten Elektrofachbetrieb und würde alles streng nach 
Vorschrift machen lassen.

Assoziale Meinung ? => Ja (!), aber viele Ausbeuterbetriebe gehen 
genauso vor, da aber natürlich kein Mensch von 1 Euro Stundenlohn leben 
kann muss der Rest von Staat, also von uns bezahlt werden...

mfg

   "Praktiker"

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