Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik ElektroG. WAS ist für die kein Gerät?


von Alex S. (Gast)


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Hallo.
Habe heute mit einem Berater von ElektroG telefoniert.
Habe eine Platine entwickelt, die an sich keine selbstständige Funktion 
hat (meiner Meinung nach).
Das ist eher ein Modul, das die Fähigkeiten eines bestimmten Autoradios 
erweitert. Ohne Radio bringt die Platine NICHTS!
Es ist auch wirklich nur eine Platine, ohne Gehäuse oder Sonstiges.
Hat einen Anschlussstecker und wird mit der gepinnten Kupplung und 
offenem Kabelende ausgeliefert.
Fachliches Wissen sollte man schon haben, damit man die Platine 
anschliessen kann.

Laut dem Berater von ElektroG, muss ich mich trotzdem registrieren, 
WEIL:
wenn der Kunde das kauft, erhält er dadurch eine Funktion. Also hat die 
Platine eine (eigenständige) Funktion. Ich habe es versucht, ihm klar zu 
machen, dass die Platine keine eigenständige Funktion habe kann, weil 
die ohne das Primärgerät (Radio) Nichts machen kann.
Beim Gespräch konnten wir uns nicht einigen.


Laut seiner Aussage, kostet der Forschungsauftrag "nicht wenig".
Wenn ich noch diese blöden Gebühren zahlen muss, dann macht das Projekt 
für mich persönlich gar keinen Sinn. Ich strebe es nicht an, dadurch 
reich zu werden. Ich versuche den anderen Menschen zu helfen, die meine 
Erfindung brauchen. Selbst verdiene ich recht wenig daran. Abgaben ans 
Finanzamt muss ich ja auch machen.

Die Platine ist quasi als Hobby-projekt-Entwicklung "auf dem Markt", 
ohne Prüfzeichen, Zulassung etc.
Die Kunden sind sich da auch im klaren, und sind auch damit 
einverstanden.

Damit Ihr Euch was vorstellen könnt, hier ein Beispiel:
Man hat eine Geschirrspühlmaschine. Ich habe nun eine Platine 
entwickelt, um GENAU DIESE Spühlmachiene (bestimmte Marke und Typ) ins 
Netzwerk zu bringen. Ohne dieser Spülmaschine kann die Platine auch 
nichts machen.

Wer hat nun Recht?

Danke
Gruss Alex S.

von am (Gast)


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Dann hättenn alle PC-Karten die man in die div. Slots auf dem 
Motherboard stecken kann Deiner Meinung nach es auch nicht nötig 
Prüfzeichen etc. zu haben.
Überdenke Deine Argumentation noch einmal.

von Alex S. (Gast)


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Es geht jetzt aber nicht ums Prüfzeichen. Lassen wir, bitte, das Thema 
Zulassung, sonst müllen wir den Thread zu.

Es geht darum, ob meine 3x3cm grosse Platine nun ein Gerät ist, oder 
eben nicht.
Und wenn das ein Gerät ist, WAS ist dann KEIN Gerät?

Gruss Alex S.

von Reinhard Kern (Gast)


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Alex S. schrieb:
> Und wenn das ein Gerät ist, WAS ist dann KEIN Gerät?

Tja, am anderen Ende der Grössenordnung ist das klar: eine Anlage ist 
kein Gerät. Wenn du also eine Reihe Schaltschränke baust, die eine 
Zentrifugenanlage zur Urananreicherung steuern, ist das kein Gerät, 
besonders wenn die Anlage an Ort und Stelle zusammengebaut wird. Du 
beschäftigst dich mit den falschen Sachen...

Gruss Reinhard

von Alex S. (Gast)


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Ok, danke.
Und nun? Wie gehts weiter?
Gruss

von mf (Gast)


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Hallo,

die Sache ist leider ziemlich aussichtslos, siehe auch z.B.: 
http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/fragen_und_antworten/elektro__und_elektronikgeraete/was_ist_ein_elektro__und_elektronikgeraet_im_sinne_des_elektrog

Man agumentiert üblicherweise:
Wenn die Baugruppe für den Kunden keine eigenständige Funktion hätte 
(Bauteil), müsste sie zur Realisierung einer Funktion von einem anderen 
Hersteller für den Kunden verbaut werden. Im B2C Geschäft hat man da 
generell wenig Chancen.
Oder von einer anderen Seite gesehen, der Hersteller das Radios müsste 
später die Entsorgung deines "Elektroschrotts" bezahlen.

Nebenbei: Neben der Registrierung kommen noch weitere Kosten dazu. Wenn 
man Pech hat, für ein paar Kilogramm ein paar hundert EUR.

Außerdem ist eine Konformitätserklärung zwingend erforderlich, die 
Meinung des Kunden dazu ist unerheblich. Je nach Aufmerksamkeit wird 
sich der Radiohersteller evtl. sehr dafür interessieren. In der 
Erklärung muss dann auch was zu Umwelt und Entsorgung geschrieben 
werden.

Ein Bausatz wäre evtl. ein Option, ist jedoch zu prüfen.

von Brumbaer (Gast)


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Du hängst dich an dem Begriff Gerät auf.
Ein Gerät ist für Elektro G nicht irgendwas in einem Gehäuse, was was 
macht

sondern u.a.
"eine Komponente die eine eigenständige Funktion erfüllt und
Personen, unabhängig von ihrer technischen Befähigung, in der Lage sind, 
die Komponente ohne unverhältnismäßigen Aufwand von einem anderen Gerät 
wieder zu lösen bzw. zu trennen."

Das hat nix mit der landläufigen Vorstellung von Gerät dazu.

Eine Graphikkarte hat eine eigenständige Funktion und kann leicht ein 
und ausgebaut werden, fällt also unter ElektroG.

Ich nehme an, dein Radio Zusatz hat eine eigene Funktion und dank der 
Steckverbindung ist es ohne Aufwand zu verbinden und zu lösen.

Deshalb würde ich sagen es unterliegt ElektroG, wie eine Graphikkarte 
halt, die ja auch nur eine Platine mit Funktion ist, die alleine zu 
nichts zu gebrauchen ist.

Google doch mal danach es gibt bestimmt eine Menge Rechtsurteile dazu.

MfG
SH

von citb (Gast)


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Als Hobbyhersteller die "Stiftung EAR" sowas zu fragen ist, als ob Du 
Schaf den Wolf fragst, ob er Dich verschonen will. Der will Dein 
Fleisch, die "Stiftung" Dein Geld.

Die Zielrichtung dieser Erfindung "Stiftung" ist ganz klar, die Kleinen 
vom Markt fernzuhalten.

citb

von deadbuglabs (Gast)


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Wenn Du ruhig schlafen willst, veröffentliche den Schaltplan und mach es 
den Interessenten möglich die Platine bei einem der chinesischen 
Leiterplattenhersteller online zu kaufen. Seedstudio glaube ich heißt 
der.

WEEE und Stiftung-EAR sind Mittel um Bastler und Kleinunternehmen nicht 
auf den Markt zu lassen. Tu Dir das nicht an.
Meine Meinung. Ich stand auch mal vor dem Problem ;).

von Winfried (Gast)


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Über einige Leute, die bei EAR nachgefragt haben, hab ich den Eindruck 
gewonnen, dass die grundsätzlich bei allem, was irgendwie elektrische 
Komponenten hat, sofort sagen, dass müsse auch angemeldet werden. Ich 
glaube, von denen wirst du nie eine andere Aussage am Telefon bekommen. 
Du müsstest dann eher einen Anwalt fragen, der sich gut damit auskennt 
und dich ggf. auch verteidigt.

Logisch verstehbar war es für mich so: Eine Einsteckkarte für den PC ist 
auch ohne viel Sachverstand zu installieren. Fast so, wie ein USB-Stick. 
Folglich muss hierfür bezahlt werden, weil es ein normaler Nutzer 
installieren kann.

Wenn deine Schaltung auch von einem Laien installiert werden kann, dann 
trifft das auch bei dir zu. Einen Schraubendreher zu benutzen kann 
jeder. Lediglich ein paar Drähte anlöten ist grenzwertig. Wenn man hier 
klar regeln würde, dass bei jeder Benutzung eines Lötkolbens es keine 
Anmeldung braucht, würde bei ganz vielen Produkten irgendwo eine 
Lötstelle angebracht, um die Anmeldung zu umgehen. Würde es tatsächlich 
so einfach sein, gäbe es zahlreiche solcher Produkte. Gibt es aber 
nicht.

Es wird wohl vielmehr so sein, dass es sich keine kleine Firma leisten 
kann, sich mit der EAR anzulegen und auszuloten, was geht und was nicht.

Es ist derzeit echt traurig, dass viele bis zu dem Punkt kommen, ein 
funktionierendes Produkt zu haben, doch dann alles aufgeben müssen, weil 
diese blöde ElektroG-Sache es unmöglich macht.

Es wäre vom Gesetzgeber so einfach gewesen zu sagen: Bei weniger als 
100Kg pro Jahr zahlst du pauschal 50 Euro. Fertig!

von Holm T. (Gast)


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Ich halte es auch für absoluten Blödsinn einen Berater der EAR nach 
seiner Notwendigkeit zu befragen, da kann man auch versuchen sich mit 
der GEZ zu unterhalten.
Wie schon beschrieben wurde, es wird keine "günstige" Lösung geben, die 
Stiftung EAR hat nur das Ziel unbequeme Konkurrenz vom Markt fern zu 
halten.
Weder erfolgte die Wahl des Stiftungsvorstandes demokratisch, noch kann 
man von der Einhaltung des Geleichbehandlungsgrundsatzes mit Hinsicht 
auf Kleinmengen ausgehen. Den Mediamarkt oder Sony kratzt es nicht, wenn 
der einen 20 Tonnen Container alter Staubsauger und Vibratoren in 
Hintertupfingen  zur Entsorgung gewinnt, für Kleinunternehmer ist so 
etwas
i.A. tödlich. Diese Umstände sind bekannt und dennoch wurde an der 
Verfahrensweise nichts verändert, also ist das der ursprüngliche und 
eigentliche Zweck dieser Stiftung.
Aus meiner Sicht sind die damit kriminell und dürfen überfahren werden 
wenn die auf offener Straße angetroffen werden...

Gruß,

Holm

von Johannes M. (johannesm)


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Einen wirklichen Überblick habe ich über die EAR Sachen nicht aber beim 
Blick auf die Internetseite ist mir die "„großer“ Härtefall"-Regelung 
(§2 b)) aufgefallen, die müßte doch eigentlich hier zutreffen. Danach 
kann man sich vollständig von den Gebühren befreien lassen.

von Εrnst B. (ernst)


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Wie ist das eigentlich bei den verdongelten Tintenpatronen?
Da ist ja ein kleines Platinchen dran, ohne das hat die Tintenpatrone 
keine Funktion.
Aber so ein "Elektro-G-Mülltonnensymbol" hab da noch nicht entdeckt.
Gibt's da Sonderregeln für Verbrauchsmaterial?

von Alex S. (Gast)


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>"„großer“ Härtefall"-Regelung
>(§2 b)) aufgefallen, die müßte doch eigentlich hier zutreffen. Danach
>kann man sich vollständig von den Gebühren befreien lassen.

Kannst du es bitte zitieren? Finde die Stelle nicht

Das frustrierende ist:
Die Platine ist ca. 3x3cm klein, wiegt wenn überhaupt 25gr.
Und es werden im Jahr wenn es hochkommt 50 Stk. verkauft.
Ausserdem kommt die nicht ins Ebay oder sonstigen Online-Shop.
Die wird in einem Forum in bestimmter Insider-Gruppe angeboten.

Die Idee, die Platine zu Entwickeln kommt auch nicht von mir, das 
brauchen
einige Menschen und haben mich desswegen auf die Idee gebracht Sowas zu 
entwickeln.

Gruss Alex

von Dave C. (dave_chappelle)


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Darf man denn fragen, was deine Zusatzschaltung macht oder unterliegt 
das der Geheimhaltung :)?

von Heinz (Gast)


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> ... Berater von ElektroG ...

Er hat recht. Wenn du nähere Informationen benötigst (warum & wiedso), 
wende dich z. B. an deine IHK.

von ... (Gast)


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Alex S. schrieb:
> Kannst du es bitte zitieren? Finde die Stelle nicht

§ 2
Kostenermäßigung und Kostenbefreiung
(1) Die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes 
zuständige Behörde oder die von dieser nach § 17 Abs. 1 des Elektro- und 
Elektronikgerätegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle kann die Gebühr 
nach den Nummern 1.01 bis 1.06 des Gebührenverzeichnisses auf Antrag 
ermäßigen oder von der Erhebung einer Gebühr absehen, wenn die Anwendung 
der Regelgebühr für die Registrierung unter Berücksichtigung der Menge 
der in Verkehr gebrachten Geräte, des wirtschaftlichen Wertes der 
Registrierung für das Unternehmen, der voraussichtlichen
Entsorgungskosten und der abfallwirtschaftlichen Relevanz 
unverhältnismäßig wäre. Ein Antrag nach Satz 1 muss Angaben zu allen 
vier der dort genannten Kriterien enthalten.
(2) Von der Erhebung einer Gebühr nach den Nummern 1.04.a bis 1.04.f des 
Gebührenverzeichnisses ist auf Antrag abzusehen, wenn der Hersteller 
glaubhaft macht, in der jeweiligen Geräteart gerechnet auf ein Jahr 
weniger als die im Anhang 2 genannte Menge in Verkehr zu bringen. 
Umfasst der Registrierungszeitraum des Antragstellers nur den Bruchteil 
eines Jahres, so ist die Menge auf ein Jahr hochzurechnen.

von Alex S. (Gast)


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>Darf man denn fragen, was deine Zusatzschaltung macht oder unterliegt
>das der Geheimhaltung :)?

Ich werde die Tage Einbauanleitung erstellen, dann könnt Ihr sehen, was 
das ist.

Gruss Alex S.

von Johannes M. (johannesm)


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von NurEinGast (Gast)


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Du schreibst doch "für Autoradio". Das könnte doch schon mal helfen.

Aus : http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/Leitfaden%20Elektorg.pdf
Seite 5

Aber:........ „sofern sie nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das 
nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt“
(§ 2 Abs. 1 ).
Was genau damit gemeint ist, kann im Einzelfall unklar sein. Relativ 
einfach ist es beispielsweise mit Autoradios. Diese fallen nicht unter 
die Regelungen dieses Ge-setzes, da sie Bestandteile von Fahrzeugen 
sind, für die eigene Vorschriften (Alt-fahrzeugverordnung) gelten.

von Reinhard Kern (Gast)


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... schrieb:
> in der jeweiligen Geräteart gerechnet auf ein Jahr
> weniger als die im Anhang 2 genannte Menge

Ich will ja nicht unverschämt sein, aber könntest du diese 
Mengendefinition auch noch posten?

Danke, Reinhard

von Michael F. (michael_ng) Benutzerseite


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Falls das Produkt explizit und ausschließlich für Autoradios also den 
Automotive-Einsatz vertrieben wird, fällt es nicht unter das ElektroG.

Jedoch benötigt die Komponente eine e1-Typgenemigung bzw. erlischt beim 
Einbau die Typgenehmigung das Radios. Außerdem unterliegt sie dann der 
Altfahrzeugverordnung, was mit IMDS und Co. vermutlich größere Hürden 
als das ElektroG aufstellt.

Ich kann nur dringend davor warnen, gewerblich Elektronik-Komponenten 
für Automobile ohne KBA Typgenehmigung zu vertreiben. Das ist ein 
haftungstechnisches Himmelfahrtskommando.

Die einzige minimale Chance ist die Kontaktierung des Radioherstellers, 
vielleicht besteht ja Interesse.

von automotive (Gast)


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Michael F. schrieb:
> Ich kann nur dringend davor warnen, gewerblich Elektronik-Komponenten
>
> für Automobile ohne KBA Typgenehmigung zu vertreiben. Das ist ein
>
> haftungstechnisches Himmelfahrtskommando

ist es nur dann, wenn man den Kunden nicht explizit darauf hinweist, das 
die allgemeine Betriebserlaubnis seines Fahrzeug durch den Einbau des 
Gerätes erlischt und der Betrieb des Fahrzeugs mit dem Gerät im Bereich 
der StVZO keinesfalls erlaubt ist. Falls er das dann trotzdem tut ist es 
sein Problem und nicht mehr das des Herstellers/Vertreibers ...

Gruss

von Michael F. (michael_ng) Benutzerseite


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automotive schrieb:
> ist es nur dann, wenn man den Kunden nicht explizit darauf hinweist, das
> die allgemeine Betriebserlaubnis seines Fahrzeug durch den Einbau des
> Gerätes erlischt und der Betrieb des Fahrzeugs mit dem Gerät im Bereich
> der StVZO keinesfalls erlaubt ist. Falls er das dann trotzdem tut ist es
> sein Problem und nicht mehr das des Herstellers/Vertreibers ...

Vorsicht, das ist falsch!
Das funktioniert nur bei Geräten die man auch anderweitig einsetzen kann 
oder die auch ohne die Funktion des Autos betrieben werden können. Z.B. 
früher einmal Kühlboxen oder Laptop-Ladegerät die mit dem Vermerk "Nicht 
bei laufendem Motor verwenden!" ö.ä. vertrieben wurden. Oder vielleicht 
auch bei Bausätzen.

Eine elektrische Komponente die eindeutig mit dem KFZ verbunden und 
evtl. sogar fest verbaut wird, hat eine Typgenehmigung zu haben! Da 
hilft auch kein Hinweis in der Anleitung.

Sonst gäbe es einen interessanten Ersatzteil- und Zubehörmarkt, wenn so 
etwas möglich wäre, oder nicht? ;-)

von automotive (Gast)


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den gibt es natürlich, z.B. alle was im/für Rennsport verwendet wird hat 
definitiv keine Typzulassung und braucht auch keine ...

von MaWin (Gast)


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Autoradios im Formel 1 Renner, klar doch...

von automotive (Gast)


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natürlich keine Autoradios (sehr schöner Witz aber stellvertretend dafür 
z.B. Datenerfassungstechnik, Datenübertragung, Kommunikationsgeräte auch 
in der Formel 1 oder etwas näher z.B. der DTM), sondern z.B. 
Messtechnik/Datalogger für z.B. CAN-Bus, Tuning-/Zusatz-/Steuergeräte 
für Motor oder z.B. Ladedruckregelungen, Schaltlampen, WOT-Boxen, 
Zubehör-Kombiinstrumente uvm. Hat alles keine KBA-Zulassung und braucht 
es eben auch nicht, da der Einsatz ausdrücklich nicht im Bereich der 
StVZO erlaubt ist ...

von Tatcher a Hainu (Gast)


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Das BVerwG hat mit Urteil (...) entschieden: ein Sportschuh mit 
integrierter elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät (Az: 7 
C 43.07)! Gestern (Anm: 22.02.2008) entschieden die Richter: ein 
Sportschuh ist ein Bekleidungsstück...

Das BVerwG verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der von der 
Stiftung Elektro-Geräte in Fürth als Elektrogerät eingestufte 
Sportschuh, der mit einem elektronischen Fersendämpfungssystem versehen 
ist, eben gerade keiner der im Elektroschrottgesetz aufgeführten 
Kategorien entspräche. Die Stiftung Elektro-Geräte in Fürth hatte darauf 
abgestellt, dass das integrierte Dämpfungssystem Hauptzweck des Schuhs 
sei und eben nicht, wie von der Klägerin ADIDAS behauptet, das Joggen 
als solches. Nunmehr steht also fest: der "intelligente Schuh" - wie vom 
Hersteller bezeichnet - muss nicht als Elektroschrott entsorgt werden, 
sondern kann im Zweifel dem Hausmüll unbesorgt zugeführt werden.

http://blog.mein-recht-im-netz.de/125.aspx

Und Du fragst den Berater der EAR ????????

Aus eigener Erfahrung:
Als ein Kunde vor einigen Jahren den Filialleiter seiner Hausbank 
fragte, wie das mit der insolvenzsicheren Einlage von 18.- Euro 
funktioniert, hat der ihn ganz komisch angeschaut. Die reinen 
Verwaltungakte, anwaltlichen Beratungskosten und sonstiger 
bürokratischer Schmonzes summierten sich im Nu auf mehrere Tausend(!!) 
Euro, da war noch kein einziges Gerät der Kleinserie verkauft. Obwohl 
ich damals nur die Schaltung und Platine entwickelt hatte, bekam ich ich 
das ganze groteske Spiel aus direkter Nähe mit.

ElektroG- diese Nekrose des Menschenverstandes kommt halt dabei raus, 
wenn
kreative Köpfe aus der Lobbyecke mit ebenso überforderten wie 
weltfremden Gesetzabnickern auf dem warmen Pöstchenkissen leichtes Spiel 
haben; dabei war es von der EU ja gut gemeint- nur gerade in D mit 
derart absurden Verwaltungsakten umgesetzt .(((

von Han (Gast)


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deadbuglabs schrieb:
> Wenn Du ruhig schlafen willst, veröffentliche den Schaltplan und mach es
> den Interessenten möglich die Platine bei einem der chinesischen
> Leiterplattenhersteller online zu kaufen.

Das ist auf jeden Fall die vernünftigste Lösung. Wenn du nicht gerade 
mit deiner Erfindung(?) Milionär zu werden hoffst, dann veröffentliche 
das ganze unter GPL und lass die Leute sich ihre eigenen Platinen bauen. 
Nur so bist du auf der sicheren Seite.

von Bernd T. (bastelmensch)


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Ganz einfach, wenn die Schaltung einen µCom hat, dann lass Dir den 
(programmiert natürlich) und evtl. die Leiterplatte angemessen bezahlen 
und die Leute sollen sich den Rest selber dazukaufen.

von TheBug (Gast)


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Eine einfache Lösung ist es das Teil nicht komplett montiert zu liefern. 
Wenn der Kunde noch löten muss ist das Thema "Gerät" gegessen.

Abgesehen davon, wenn es für den Festeinbau in ein KFZ vorgesehen ist 
(im Gegensatz zu Sachen die mit Zigarettenanzünderstecker und Saugnapf 
daher kommen), fällt es nicht in den Zuständigkeitsbereich der EAR und 
des ElektroG, sondern unter die Altfahrzeuge VO.

von Archie F. (archie)


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Gilt die Regelung auch für "mechanical samples"?

von Winfried (Gast)


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Den großen Härtefall hat so gut wie niemand durchbekommen und selbst 
dann kann man immer noch Opfer der Container-Lotterie werden. Dann soll 
man in kürzester Zeit ein paar Tonnen Elektroschrott am anderen Ende der 
Republik entsorgen. Weil das ein kleines Unternehmen in der Regel nicht 
kann, braucht es Dienstleister, für die man jährlich bezahlen muss. Da 
bliebe im Grunde nur take-e-way und dafür zahlt man dann jährlich um die 
350-400 Euro.

Ich glaube, in Österreich gab es sowas wie kleine Pauschalsätze für 
geringe Mengen. Man könnte dann von dort verkaufen, das wäre vielleicht 
eine Möglichkeit.

von Max (Gast)


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Hallo,

habe versucht mal zu recherchieren, aber irgendwie komme ich nicht so 
auf ein gültiges Ergebnis, daher frage ich mal die Leute hier, was nun 
wie mit WEEE/EletroG zu zahlen ist. Also Erfahrungswerte der Leute.
Kleines Unternehmen, stellt Flux-Kompensatoren für DeLoran-Autos her. Ca 
50kg Platinen/Kabel/Plastikgehäuse. Was muß da an wen bezahlt werden, 
daß alle rechtlich zufrieden sind. Also mit Dienstleister wie ear, damit 
man nicht selbst nach Flensburg muß die Dildos entsorgen;)

Wer hat da konkrete Zahlen aus Erfahrung? Danke

von Elektroniker (Gast)


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Man müsste wohl aus dem Ausland heraus operieren.
D.H. die Platinen in China in einer Billigklitsche fertigen lassen, und 
über einen Trader nach DE schicken.
Falls sowas geht. Ka, kenne mich mit sowas nicht aus.
Bei eBay gibts jedenfalls einige "Bastlerplatinen" aus China wie z.B. 
MAX232 Platinchen, Stepdown Wandler usw.

von MaWin (Gast)


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Gibt es eigentlich einen bestimmten Grund,
warum bei Walfang, Tierhaltung, Pestiziden, silkonölhaltigen 
Harrwaschmitteln, Babynuckelflaschen,
alle hier kollektiv ihr Ökogewissen raushängen lassen,
aber beim Inverkehrbringen von eigenproduziertem Elektronikmüll auf ewig 
veralteten Produktionsmethoden bestehen bei der sie dann auf krimminelle 
Weise alle bestehenden Geesetze umgehen wollen ?

Mann ihr Luschen, wer Umweltmüll produkziert, hat die moralische 
Verpflichtung ihn auch zurückzunehmen, und wenn mal einen Anruf zur 
Containerentsorgung bekommen solltet, müsst ihr den nicht persönlich 
abholen und entsorgen, sondern nur den Auftrag weiterleiten an eine der 
Entsorgungsfirma eurer Wahl aus den dutzenden deutschlandweiten die es 
gibt, es besteht keine Pflicht sich das von Take-e_way oder einem der 
anderen Rundumverpfleger anehmen lassen.

Mann Mann, wenn ihr nur halb so viel Kreativität in eure Schaltungen 
legen würdet, wie in die in die kriminelle Umgehung der Gesetze, dann 
stünde eurem geschäftlichen Erfolg sicher nichts im Wege.

Und NEIN, ch will nicht mit irgendwelchem Elektronikschrott dastehen 
weil er mir nicht kostenlos abgenommen wird "hach, der hat ja keine 
Entsorgungsnummer, den müssen sie nun selbst staatlich geprüft 
recykeln", ich finde es in Ordnung daß der Hersteller dieses beim Kauf 
in die Wege geleitet hat und ich es damals mitbezahlt habe, denn so wird 
sich der Hersteller um einen konkurrenzfähigen Preis machen zu können 
bemüht haben daß es kostengünstig recykelbar ist.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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MaWin, warum sollte der Sportschuh dann in den Restmüll trotz interner 
Elektronik? Mit deiner Begründung könnten die Halbleiterhersteller ihren 
Schrott doch auch zurücknehmen? Ja genau, die haben alle eine super 
Lobby bzw. Kohle.

Ist schon was dran, wie kleinunternehmerfeindlich diese Republik ist. 
Tolle Vorsätze hatten sie in der DDR nach dem Krieg auch gehabt.

von MaWin (Gast)


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> warum sollte der Sportschuh dann in den Restmüll
> trotz interner Elektronik

Weil das die berühmten Ausnahmen von der Regel sind,

ich finde z.B. die Behandlung von PC-Einsteckkarten,
die also definitiv kein Gerät (eigenständige Funktion)
nach Elektro-G sind aber von der EAR (weil wohl mal
einer dumm gefragt hat) als registrierungspflichtig
angesehen werden (obwohl sie mit dem kompletten PC
für den sie als Ersatzteil oder Erweiterung gekauft
wurden entsorgt werden), als ein ebenso unrühmliche
Ausnahme in umgekehrter Richtung.

Aber natürlich wird immer auf den Ausnahmen rumgeritten
wenn man über Konzepte diskutiert.

Nein, ich finde die Lösung in Deutschland nicht gut,
die ist vorsätzlich zu Lasten der kleinen Konkurrenten
gebaut, aber das darf nicht davon ablenken, daß das
Grundkonzept der EU-Vorgabe einen absolut sinnvollen
Hintergrund hat.

von Max (Gast)


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was zahlt ihr für einen rundum-sorglos-Service bei einem Dienstleister 
wie take-a-way im Jahr?

von Connie Lingus (Gast)


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Früher dachte ich immer, es gibt keine Deutsche Mafia, so wie die 
Italienische Mafia oder die Russische Mafia. Wenn man sich aber die 
Dinge genau anschaut, dann erkennt man, dass bei fast jeder Aktivität 
irgendwelche dubiosen Organisationen die Hand aufhalten. TÜV, GEZ, GEMA, 
IHK, EAR und natürlich das Finanzamt und alle möglichen anderen Ämter. 
Statt irgendeinem schmierigen Mafiosi Geldscheine in die Hand zu drücken 
überweist man das "Schutzgeld" einfach. Wenn man kein Schutzgeld zahlt, 
dann kommen keine bewaffneten Schläger die einem den Laden kaputthauen 
und die Beine brechen, sondern uniformierte, bewaffnete Schläger, die 
den Laden schliessen und einen abtransportieren. Die Deutsche Mafia sind 
die Beamten und Politiker und die Organisationen die sie versorgen bzw. 
von ihnen versorgt werden.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Richtig Connie!
Und wie das so ist, das Volk paßt sich dem jahrzehntelange Gehabe eben 
an. Das ist in Italien und Rußland nicht anders. Die deutsche Mafia 
kriegt übrigens ganz schnell kalte Füße, wenn man sich nicht 
beeindrucken läßt und notfalls auch mal ein paar Tage in den Bau geht. 
Es bringt einem aber auch nicht viel weiter.

Zurück zum Thema:
1. Es wird sicherlich amüsant, wenn man die federnden Schuhe vor den 
Augen des Oberen in die Restmülltonne wirft und sagt: Sie her, das ist 
Elektronikschrott. Naja, blinkende Schuhe wären vielleicht besser.

Erst wird er sich voll aufregen, dann zeigt man im das obige Urteil und 
danach wird er sagen: Das hat ja dann seine Richtigkeit.

Soviel zum Umweltschutz.


Was mir aber wirklich Sorgen macht:
Das jeder mittelmäßiger Schuhfabrikant offensichtlich schlauer ist als 
wir hochgebildeten Elektronikentwickler. Die verstehen es, ihre Wünsche 
durchzusetzen! Dagegen wissen wir immer noch nicht, wie wir uns ein 
gemütliches Auskommen verschaffen.
Mir dünkt, es fehlt uns allen ein entscheidendes Kriterium. Fast wollte 
ich sagen Intelligenz.

Die Abnehmer sehen durch Veranstaltungen wie Blödmarkt, Elektronik eh 
nur noch als kann-ichs-billiger-haben? Richtige Abhängigkeit schafft man 
anders: z.B. als Bestattungsunternehmer oder Standesbeamter

So long - bis zum Löschen -
Abdul

von MaWin (Gast)


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> Sie her, das ist Elektronikschrott.

Ist es auch.

Die (Nicht-)Registrierung bei der EAR verändert doch nicht das Produkt.

In den Schuhen steckt viel Schuh und wenig Elektronik.

Und zumindest in denen die ich kenne ist die Elektronik in einem 
Plastikträger herausziehbar, schon zum Batteriewechsel.

Natürlich gehört der Schuh nicht in die Biotonne, nicht ins Altpapier, 
sondern in die Altschuhsammlung, und natürlich wird die Elektronik 
rausgezogen und landet im Elektronikschrott, wo denn sonst, das ist doch 
Elektronik und wird dort verwertet, ist sogar was wert.

Nur besteht der Schuh eben zum überwiegenden Teil aus Schuh, und so ist 
es nicht komplett unverständlich, daß der Schuhfabrikant nicht für 5% 
des Schuhs so viel zahlt und an Tonnage meldet wie ein 
Elektronikproduzent für ein Elektronik-only Objekt.

Ja, es wäre besse gewesen, eine anteilige Registrierung zu machen, aber 
die Entscheidung den Schuh nicht als Elektronikprodukt einzustufen liegt 
zumindest prozentual auf der richtigen Seite.

Also kriegt euch wieder ein ihr Jammerlappen.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Man kann die Elektronik rausziehen? Aha. Wußte ich nicht. Dachte, es 
wäre eingebacken.
Ich muß gestehen, ich kaufe meine Schuhe in Polen oder laß sie mir aus 
Pakistan mitbringen. Hab da Connections.

Mich betrifft EAR ja nicht, aber ich bedaure gerne andere.
Gottseidank muß ich nicht von Elektronik <mehr> leben. Aber ganz lassen 
kann ichs auch nicht. Macht einfach zu viel Freude. Das Entwickeln 
kleiner Features für Freunde.

Der momentane Zustand ist aber trotzdem irgendwie unhaltbar.

Ein Geschäftsmodell wäre doch, man läßt den Kunden die Bauelemente 
kaufen und einem selbst hinschicken. Dann baut man das Gerät und schickt 
es dem Kunden. Letztlich rechnet man nur die Dienstleistung:
- Entwicklung
- Zusammenlöten, eventuelle Programmierung der Chips und
- Transport
ab.
Später bei einer Reparatur das gleiche Spiel.

Wie wäre das? (Der Kunde bekommt halt die EKs mit, aber dann verschiebt 
man eben die Kosten woanders hin, die man dort vorher drin 
veranschlagte. Umverschiebung ist ja heute voll in)

von MaWin (Gast)


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> Ein Geschäftsmodell wäre doch

Eher: Eine (bestehende) Firma die mit Elektronik handelt (und 
importiert) hat sowieso eine EAR Registrierung.
Überlasse den Verkauf deiner Elektronik dieser Firma und alles ist 
erledigt, du bist nur noch OEM, die Firma macht Werbung, Onlineshop und 
Verkauf für dich, und du lieferst die Produkte.

Bei fairen Konditionen (ja, ich weiß die Mafia ist überall und zieht dir 
die Schuhe aus - äh, zumindest die blinkenden) ist das ein Gewinn für 
beide.

Und ich bin überzeugt, das wird in Deutschland schon zu hunderten so 
gemacht, obwohl die verkaufende Firma sich tatsächlich ein Problem 
aufhalst, sie wird nämlich produkthaftend. Allerdings auch nicht anders 
als beim Import. Alles eine Frage der Konditionen also.


Klar, mir wäre auch lieber, wenn die EAR einfach pro verkauftem 
(Kilogramm, nach Rubrik, Kontrollen sollten natürlich möglich sein, also 
ist eine Produktionsmengendokumentation zwangsweise nötig) Geld bekommt, 
das Geld aufhebt und dafür die Entsorgung vornimmt, so wie es beim 
Grünen Punkt erfolgt, aber beim Grünen Punkt gab es auch reihenweise 
Kritik, zu teuer, Entsorgungsvergabe zu monpolistisch. Und kaum macht 
der Gesetzgeber es anders und überlässt den tatsächlichen Produzenten 
die Beauftragung der Entsorger, schon jammern sie wieder.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
>> Ein Geschäftsmodell wäre doch
>
> Eher: Eine (bestehende) Firma die mit Elektronik handelt (und
> importiert) hat sowieso eine EAR Registrierung.
> Überlasse den Verkauf deiner Elektronik dieser Firma und alles ist
> erledigt, du bist nur noch OEM, die Firma macht Werbung, Onlineshop und
> Verkauf für dich, und du lieferst die Produkte.
>
> Bei fairen Konditionen (ja, ich weiß die Mafia ist überall und zieht dir
> die Schuhe aus - äh, zumindest die blinkenden) ist das ein Gewinn für
> beide.
>

Funzt net. Die Firma wird über kurz oder lang dich ausboden. Sobald sie 
spitzbekommt, daß das Produkt was taugt und gut läuft, wird sie einen 
billigeren Erzeuger suchen. Vermutlich in China.
Das habe ich übrigens schon durch. Damals zu Zeiten ohne EAR.

Würde vielleicht gehen, wenn man anderswie Druck erzeugen kann, z.B. die 
Firma zum gleichen familiären Mafiaclan gehört und der Pate aufpaßt, das 
alle vom Kuchen abbekommen.
... sonst kommen die schönen blinkenden Schuhe mit in den 
Brückenpfeiler.

In wieviel Pfeilern wohl einer drinsteckt? Welch seltsames Gefühl wenn 
man über die Autobahnbrücke gondelt...


> Und ich bin überzeugt, das wird in Deutschland schon zu hunderten so
> gemacht, obwohl die verkaufende Firma sich tatsächlich ein Problem
> aufhalst, sie wird nämlich produkthaftend. Allerdings auch nicht anders
> als beim Import. Alles eine Frage der Konditionen also.
>

Aha. Also ne Vertriebsfirma, die notfalls in Pleite geht und dann eben 
ne neue aufgemacht. Bedingt aber auch ein gewisses Volumen. Da sind wir 
wieder beim Problem mangelnder Lobby.


>
> Klar, mir wäre auch lieber, wenn die EAR einfach pro verkauftem
> (Kilogramm, nach Rubrik, Kontrollen sollten natürlich möglich sein, also
> ist eine Produktionsmengendokumentation zwangsweise nötig) Geld bekommt,
> das Geld aufhebt und dafür die Entsorgung vornimmt, so wie es beim
> Grünen Punkt erfolgt, aber beim Grünen Punkt gab es auch reihenweise
> Kritik, zu teuer, Entsorgungsvergabe zu monpolistisch. Und kaum macht
> der Gesetzgeber es anders und überlässt den tatsächlichen Produzenten
> die Beauftragung der Entsorger, schon jammern sie wieder.

Mit der Absurdität, das Pfand für die Einwegflasche teurer ist als der 
Materialwert der Flasche!

von Timm T. (Gast)


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MaWin schrieb:
> wer Umweltmüll produkziert, hat die moralische
> Verpflichtung ihn auch zurückzunehmen

Ich hatte Dich eigentlich für intelligenter gehalten: Es geht nicht 
darum, sich um die Entsorgung zu drücken. Es geht darum, dass die Kosten 
bei kleinen Mengen in keinem sinnvollen Verhältnis zur entstehenden 
Menge stehen.

Wenn ich hobbymäßig 50 Platinen einer kleinen Schaltung im Jahr 
verticke, und dabei pro Platine 5 Eur aufs Material draufschlage für den 
Spass, zahle ich an das Finanzamt keinen ct, weil die das unter 
Liebhaberei verbuchen. Aber für die Entsorgung zahle ich von den 250 
Eur, die ich da bekommen hab, 400 Eur.

Und komm bitte nicht mit: Dann ist das kein tragfähiges Geschäftsmodell. 
Manchmal macht man Sachen, ohne 25% Rendite haben zu wollen und ne AG zu 
gründen.

von Florian (Gast)


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OMG

Das Thema ist so alt und noch immer so viel Unwissenheit.
Die Härtfallregelung kommt so gut wie nie zum Tragen.
Auftragslöten ist "illegal", da dann der Löter in Verkehr bringt und 
Meldepflichtig ist.
Einzige Variante ist, Bausätze zu vertreiben. Also alle Teile 
unverarbeitet. Bzw. so weit "unbrauchbar", daß der Käufer noch Löten muß 
- umfänglich so viel, daß er dazu "qualifiziert" sein muß und es nicht 
nur ein Kabel ist.
Sich um das Thema drücken geht nicht. Alles fertige ist ein Gerät, 
wirklich alles egal wie groß, wie viel, wie sonst was. Auch die Anlage 
zur Kernschmelzesteuerung - nur kann man dann bei B2B die 
Entsorgungspflicht an den Partner übergeben oder selbst übernehmen, aber 
registrieren muß man trotzdem.
http://www.vereev.de ist eine gute Lösung zu fairen Konditionen.
Das Wiki hier liefert Antworten.
Sich durch einen Festeinbau ins Auto drücken zu wollen, geht nach hinten 
los, da dann die ABE erlischt oder Prüfungen notwendig werden, gegenüber 
die WEEE lächerlich werden.
CE nicht vergessen.

von MaWin (Gast)


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> Es geht nicht darum, sich um die Entsorgung zu drücken.

Doch. In allen Beiträgen dieser Jammerlappen ging es immer
darum, eine Möglichkeit zu finden, sich vor der Verantwortung
für den eigenen Müll zu drücken. Weil die plötzlich erkannt
haben, daß eigener Müll auch was kostet.

> Es geht darum, dass die Kosten bei kleinen Mengen in keinem
> sinnvollen Verhältnis zur entstehenden Menge stehen.

Bei kleinen Mengen sind die Kosten nun eben manchmal höher.
Entsorge doch dein Platinchen. Eins heute, eins in 1 Jahr,
das nächste in 2 Jahren, u.s.w., das letzte in 50 Jahren.
Das kannst du ganz alleine, ganz auf deine eigenen Kosten.
Meinst du, das wird billiger ?

> Manchmal macht man Sachen, ohne 25% Rendite haben zu wollen

Also einen Satz vorher ging's dir noch um's Geld.

Ob du deiner Platine nun 5 EUR oder 10 EUR draufgeschlagen
hast, das macht für dein Hobby nicht den Unterschied.
Dir geht es darum, von den 5 EUR alles behalten zu fürfen,
während von den 10 EUR nur 2 EUR behhalten kannst.


Jeder Unternehmer hat sich mit gesetzlichen Regelungen
rumzuschlagen, die DU als Kunde gut und vernünftig findest.
Da sollen Lebensmittel sauber sein, Karussels TÜV-geprüft,
Musikveranstaltungen ihre Gema zahlen, Sachen eine Garantie
haben, Gasinstallateure Fachkenntnisse. In fast allen anderen
Branchen kosten die notwendige Ausstattung und Erlaubnisse
mehr als in der Elektronik, aber nirgends wird so lautstark
gejammert wie in diesem Forum.

Die 400 EUR für ein Rundrum-Sorglos Paket sind dir zu teuer,
aber bei Lötkolben, Ätzeinrichtung, CAD-Programm oder
Conradpreisen kann es nicht edel genug sein, und bei dem
geforderten Gehalt auch nicht wie ich aus anderen Beiträgen
kenne. Leute, jede Scheiss Würstchenbude ist teurer als alles
was ihr jemand zu zahlen haben werdet, macht euch nicht in
die Hose.

von Holger S. (capa)


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wenn ich nen usb-stick in mein autoradio stecke erlischt dann auch die 
ABE ?!? :D
P.S.: Der usbanschluss ist hinten am radio wäre also festeinbau :D

von Winfried (Gast)


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Hier findest du Antwort auf die Kosten:

http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Holger Schreiber schrieb:
> wenn ich nen usb-stick in mein autoradio stecke erlischt dann auch die
> ABE ?!? :D
> P.S.: Der usbanschluss ist hinten am radio wäre also festeinbau :D

Das mit der notwendigen ABE gilt sowieso nur für die Funktion des 
Fahrzeugs relevantes Zeug. Ein Autoradio kann man Abschalten, die Karre 
fährt dann trotzdem.
Einen Kurzschluß zu erwähnen, halte ich für Haarspalterei. Dann müßte 
auch die Zigarette ne ABE haben!


Aber das mit der Würstchenbude im Sinne eines Dönerladens macht Sinn. 
Mit dem hat man mehr Gewinn.

von Florian (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Das mit der notwendigen ABE gilt sowieso nur für die Funktion des
> Fahrzeugs relevantes Zeug. Ein Autoradio kann man Abschalten, die Karre
> fährt dann trotzdem.

Holger Schreiber schrieb:
> wenn ich nen usb-stick in mein autoradio stecke erlischt dann auch die
> ABE ?!? :D

Dummquatsch. Alles, was fest eingebaut ist, braucht eine ABE. Selbst ein 
neuer Knauf für den Schalthebel, der ja nicht einmal elektrisch ist.
Ist der USB fest drin? nein. Das Radio? Ja.

automotive schrieb:
> den gibt es natürlich, z.B. alle was im/für Rennsport verwendet wird hat
> definitiv keine Typzulassung und braucht auch keine ...

Klar, die Autos haben ja auch keine Straßenzulassung. Da kannste machen, 
was Du willst.

Elektroniker schrieb:
> D.H. die Platinen in China in einer Billigklitsche fertigen lassen, und
> über einen Trader nach DE schicken.

Und was soll das bringen? Der Inverkehrbringer ist Meldepflichtig. Die 
zig-tausenden von China-ebay-Anbietern handeln illegal und sind 
abmahnfähig. Das sind je Fall so an die 1800,- Anwaltkosten pro 
Abmahnung, weil der anzusetzende Streitwert da so hoch ist (leider ist 
an die Chinese nicht ranzukommen, aber es gibt genug dumme Deutsche...)

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Gerade heute kaufte ich bei ALDI ne Scheibenwischer. Angesicht dieses 
Thread schaute ich nach einer ABE auf der Packung oder dem 
Scheibenwischer: Nada!!!

Teil ist festverbunden und funktionstragend für Autos.

Und nun? ALDI zahlt Abmahnung?

Dabei ist unser Graf doch jetzt tot.

von Timm T. (Gast)


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Lustig ist auch B2B. Muss man zwar nicht bezahlen, muss man aber 
trotzdem anmelden. Und dann sagt Dir die Stiftung EAR, ob Deine Geräte 
B2B oder doch vielleicht B2C sind.

Weil die das aus völlig objektiv und ohne Eigeninteresse entscheiden.

von Timm T. (Gast)


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Florian schrieb im Beitrag #2565700:
> Objektiv entscheidet das der Richter, wenn dir deren Ergebnis
> nicht paßt.

Ja klar, weil ich auch nichts Besseres zu tun hab, als mich da erstmal 
durchzuklagen.

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