Forum: Offtopic gefälschte Goldbarren legal?


von Stephan S. (outsider)


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Wenn ich mir ein Goldbarrenimitat selbst baue dem man kaum ansieht dass 
er nicht echt ist, ist das verboten? Natürlich wäre es verboten wenn ich 
jemand damit betrüge. Aber solange ich ihn für mich oder für 
Ausstellungszwecke nutze, spricht da was dagegen? Geld darf man ja 
vermutlich nicht fälschen, auch wenn mans nicht ausgibt :-) Gibts da 
auch ein Gesetz für Goldbarren? Oderzumindest für eine Prägung in 
selbigem?

von (prx) A. K. (prx)


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Selbst wenn es legal ist: Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht 
als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen, 
das man gegen dich verwenden kann. Denn deine Erklärung, du hättest nie 
vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch 
selbst nicht glauben.

von Mike M. (mikeii)


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Präg unten in den Barren ein, dass es sich um eine Kopie handelt, dann 
sollte es keine Probleme geben

von Daniel F. (df311)


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oder bau ihn so leicht (styropor/styrodur/...) dass es rein 
gewichtsmäßig sofort auffällt, dass es kein gold sein KANN - gold 
schwimmt bekanntlich nicht ;-)

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Denn deine Erklärung, du hättest nie
> vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch
> selbst nicht glauben.

Hä?? Ich verstehe jetzt die Argumentation nicht.

Stephan S. schrieb:
> Wenn ich mir ein Goldbarrenimitat selbst baue dem man kaum ansieht dass
> er nicht echt ist, ist das verboten?

Die bessere Frage ist, wen du als man bezeichnest. Das Problem ist, 
dass nur die wenigsten mal einen echten Goldbarren jemals in der Hand 
hatten oder überhaupt wissen, wie sich 999,9er Gold anfühlt.

Und das Argument mit dem Verkauf... Sorry ich kenne aber keinen, der nur 
auf Grund der Prägung einen Goldbarren kaufen würde. Von dacher... mach 
einfach...

von Uhu U. (uhu)


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Stephan S. schrieb:
> Wenn ich mir ein Goldbarrenimitat selbst baue dem man kaum ansieht dass
> er nicht echt ist, ist das verboten?

So lange du damit niemanden betrügst und kein nachgemachter 
Herstellerstempel drauf ist, ist das wohl legal, denn es gibt kein 
Gesetz, das Urheber- oder sonstige Rechte für einfache Gußstücke aus 
Gold definiert.

Allerdings dürfte es ziemlich schwierig sein, dem Teil dieselbe Dichte, 
wie einem echten Barren zu geben und Fälschungen können relativ einfach 
als solche erkannt werden.

A. K. schrieb:
> Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht
> als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen,
> das man gegen dich verwenden kann.

Das ist sehr gewagt, denn "Indizien" ohne Straftat sind in einem 
Rechtsstaat folgenlos - anderenfalls würde der Besitz eines guten 
Küchenmessers unweigerlich in U-Haft führen.

von Stephan S. (outsider)


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Naja, das macht den Reiz ja erst aus dass man ihn jemand in die Hand 
drücken kann und derjenige tatsächlich denkt er wäre echt. Wenn man ihn 
auch ähnlich schwer macht wie einen echten, dann könnte das jemand auch 
eher glauben. Die Dinger sind unvorstellbar schwer. Wenn man so ein Teil 
hochhebt schätzt das Gehirn ja anhand der Abmessungen vorher ein wieviel 
Kraft nötig ist um es zu heben und da verschätzt man sich massiv. So 
ging es mir damals auch als mich der Chemielehrer gebeten hat die 
Quecksilberflasche mal hochzuheben. Ich dachte echt die wäre am Tisch 
festgeklebt...

von Stephan S. (outsider)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Allerdings dürfte es ziemlich schwierig sein, dem Teil dieselbe Dichte,
> wie einem echten Barren zu geben und Fälschungen können relativ einfach
> als solche erkannt werden.

Das dürfte mit Wolfram ganz gut machbar sein. Dann eine dünne Schicht 
Lötzinn drumrum die ihn aussehen lässt als wärs echt gegossen und ihm 
auch die weiche Beschaffenheit vom reinen Gold gibt und das Ding sollte 
recht real wirken. Zum Schluß natürlich eine dünne galvanische Schicht 
echten Goldes.

Die Dichte sollte dann nur minimal kleiner sein als bei einem echten 
Barren. Dass die Echtheit aber natürlich immer rauszufinden ist wenn man 
es echt will ist klar. Aber darum gehts ja nicht.

von Wilhelm F. (Gast)


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Schon im Mittelalter gab es Alchimisten, die versuchten, beispielsweise 
aus Quecksilber Gold herzustellen. Ist nicht so richtig gelungen.

Ganoven gab es sicher damals so viele wie heute.

Seit dieser Zeit hatten sie aber auch geeignete Materialprüfverfahren, 
die entlarvten, wenn z.B. ein Goldschmied einen Teil aus einer 
filigranen Königskrone mal aus Messing machen wollte. Des Königs 
Physiker waren durchaus in der Lage, Volumen und Masse exakt zu 
bestimmen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Stephan S. schrieb:
> So
> ging es mir damals auch als mich der Chemielehrer gebeten hat die
> Quecksilberflasche mal hochzuheben.

Naja, nur steht auf einem (End-)Goldbarren in aller Regel ein Gewicht. 
Aber mach mal. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück dabei.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> Des Königs
> Physiker waren durchaus in der Lage, Volumen und Masse exakt zu
> bestimmen.

Was ist denn da so schwer dran? Gegenstand in ein Wasserbad tauchen und 
das verdrängte Wasservolumen messen.

von Wilhelm F. (Gast)


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Dimitri Roschkowski schrieb:

> Was ist denn da so schwer dran? Gegenstand in ein Wasserbad tauchen und
> das verdrängte Wasservolumen messen.

Na, so schwer daran ist, daß man es wohl in voran gegangenen Zeiten 
nicht immer konnte.

von Stephan S. (outsider)


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> Was ist denn da so schwer dran? Gegenstand in ein Wasserbad tauchen und
> das verdrängte Wasservolumen messen.

Da nimmt man sich 2 Materialien, eines das schwerer ist und eines das 
leichter ist. Im richtigen Mengenverhältnis zueinander kann mas die 
Gesamtmasse einstellen. Das wird dann aber schon teurer, weil es nicht 
viele Materialien gibt die schwerer sind als Gold und auch nicht gerade 
billig. Wolfram hat eine sehr ähnliche Dichte und ist relativ günstig. 
Aber halt ein klein wenig leichter. Aber so genau gehts mir nicht. Wie 
gesagt, ich will ja niemand betrügen :-)

von Paul B. (paul_baumann)


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Das ist schon eine Weile her, als Onkel Archimedes diesen Effekt erkannt
hat.

"Künstliche" Goldbarren gab es mal als Werbeartikel. Das waren Flaschen-
öffner, die auch Stempel enthielten.

Hier habe ich etwas Ähnliches gefunden:
http://www.lerche-werbemittel.de/media/news/lg/201103281139040.Goldbarren_gross.jpg?PHPSESSID=6b243fdd41ba20a151ff016fe76512bf

Man braucht also nicht selbst zu gießen.

MfG Paul

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> und kein nachgemachter Herstellerstempel drauf ist,

Yep, das ist der Punkt. Das ist harmlos, solange er nicht mit dem 
vermeintlichen Goldgehalt gestempelt ist. Allerdings ist er dann nicht 
täuschend echt, denn es fehlt eben das, was jeden echten gehandelten 
Goldbarren ausmacht.

Sobald allerdings ein Stempel einen falsche Goldgehalt suggeriert droht 
Ärger mit dem Gesetz über den Feingehalt. Ohne Verkaufsabsicht ist das 
allerdings nur eine Ordnungwidrigkeit.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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von (prx) A. K. (prx)


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Stephan S. schrieb:

> Gibts da auch ein Gesetz für Goldbarren?

=> "Gesetz über den Feingehalt"

von Florian *. (haribohunter)


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Die haben früher zum Goldbarrenfälschen Platin benutzt. :)

von Uhu U. (uhu)


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Stephan S. schrieb:
> Das dürfte mit Wolfram ganz gut machbar sein.

Wolfram zeichnet sich nicht gerade durch einfache Verarbeitbarkeit aus.

von Stephan S. (outsider)


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Ja, das dachte ich mir auch schon. Deswegen war mein Gedanke dass man es 
nur grob in Form zu bringen und dann in Lötzinn eingießen könnte.

von Michael H. (michael_h45)


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A. K. schrieb:
> Selbst wenn es legal ist: Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht
> als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen,
> das man gegen dich verwenden kann. Denn deine Erklärung, du hättest nie
> vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch
> selbst nicht glauben.
Da kommt einem schon das Wort Paranioa in den Sinn. Und zwar wirklich...

Eine ganz ernst gemeinte Frage: Wie oft war die Polizei in deiner 
Wohnung und wie oft haben sie irgendwas außerhalb des eigentlichen 
Zwecks des Besuchs beanstandet?

Ich tippe auf "nie" und "nie".

von Der S. (derschelm)


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Paul Baumann schrieb:
> "Künstliche" Goldbarren gab es mal als Werbeartikel. Das waren Flaschen-
> öffner, die auch Stempel enthielten.

Gibts immer noch aus Schokolade / Pralinen oder sowas. Hab ich kurz vor 
Weihnachten gesehen, aber nicht gekauft. Waren recht klein, und das 
Gewicht hat auch nicht gestimmt, da der größte Teil des Inhalts 
wahrscheinlich die gute Aachener Luft war (waren glaub ich von Lindt).

Ich hoffe mal, ich habs nicht überlesen, aber eigentlich tät mich 
interessieren, was Du damit vorhast, verrätst Du es uns?

von (prx) A. K. (prx)


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Michael H. schrieb:

> Eine ganz ernst gemeinte Frage: Wie oft war die Polizei in deiner
> Wohnung und wie oft haben sie irgendwas außerhalb des eigentlichen
> Zwecks des Besuchs beanstandet?

Du antwortest dem Falschen. Stephan hatte die Frage nach möglichen 
Konsequenzen aufgebracht, ich hatte darauf nur geantwortet. Falschgeld 
zu Hause zu bunkern wird auch erst zum Problem, wenn man es findet (dies 
hatte er explizit erwähnt).

von Chr. M. (snowfly)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Das ist sehr gewagt, denn "Indizien" ohne Straftat sind in einem
> Rechtsstaat folgenlos
Na in deiner Welt würde ich auch gerne leben...
Da kann ich ganz andere Sachen berichten.


Und weil falsch angebrachte Punzierungen verfolgt werden
(sofern sie wirklich ne Ordnungswiedigkeit darstellen,
ich hab das Gesetz grad gelesen und finde das sehr schwammig)
gibt es auch Tonnenweise vergoldete Metallplättchen auf ebay.
http://www.ebay.de/itm/Goldbarren-DAS-EISERNE-KREUZ-24k-NP-sehr-rar-/150654104107?pt=M%C3%BCnzen_Medaillen&hash=item2313af322b
http://www.ebay.de/itm/Goldbarren-KANADA-MAPLE-LEAF-100-Mills-999-1000-/150737933540?pt=M%C3%BCnzen_Medaillen&hash=item2318ae54e4


Ich finde aber die Idee nicht schlecht, mal nen 1000 Oz Bleibarren 
giessen und zu galvanisieren geben, sollte nicht allzu teuer sein :)


EDIT: wer sowas mal in echt in der Hand halten und hochheben will sollte 
auf die nächste Edelmetallmesse gehen
https://www.edelmetallmesse.com/

von G. C. (_agp_)


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A. K. schrieb:
> Selbst wenn es legal ist: Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht
> als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen,
> das man gegen dich verwenden kann. Denn deine Erklärung, du hättest nie
> vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch
> selbst nicht glauben.

Hierzulande genießen Banknoten einen besonderen, strengen Schutz der 
strafbewährt ist beim Nachmachen selbiger und das bereits schon beim 
Versuch. Barrengold oder Barrensilber hat diesen Schutz so nicht, sonst 
stünde es vielleicht eingeprägt mit drauf. Kein Goldankäufer verlässt 
sich auf Stempel beim Goldschmuck oder Gegenständen aus Gold (Barren 
bekommen die wohl seltener angeboten), es sei denn er ist seiner Sache 
sicher. Da wird das Fläschchen mit der Wunderlösung gezückt und ein 
wenig Abrieb vom Material verwendet, um die Echtheit des Metalls zu 
beurteilen. Insofern kann man sich seine Barren ruhig selber stricken 
und als "Spielgold" lagern, solange wie man lustig ist. Beim Nachmachen 
eines Stempels einer Scheideanstalt Degussa, Heraeus, Umicore etc. wird 
es wohl auf die Verletzung des Markenschutzes hinauslaufen und wenn man 
das "Katzengold" dann als Echt verkloppen möchte ist es wohl ein simpler 
(wenn auch teurer) Betrug(sversuch). Aber wer kauft schon Goldbarren an, 
ohne sich vorher der Echtheit per Materialprobe zu versichern? Beim Geld 
vertraut man auf den besonderen Schutz, den der Gesetzgeber verankert 
hat - trotzdem gibt es angeblich haufenweise Falschgeld im Umlauf (hab 
dennoch noch NIE welches zu Gesicht bekommen). Pfandleihhäuser bekommen 
quasi täglich falsches Gold angeboten. Das wird einfach nicht angekauft 
und der VK wieder weggeschickt. Das wars aber auch.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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A. K. schrieb:
> Du antwortest dem Falschen. Stephan hatte die Frage nach möglichen
> Konsequenzen aufgebracht, ich hatte darauf nur geantwortet. Falschgeld
> zu Hause zu bunkern wird auch erst zum Problem, wenn man es findet (dies
> hatte er explizit erwähnt).

Hmm...  Wieso wird das Falschgeld Bunkern auch erst zum Problem, wenn es 
gefunden wird? Zunächst einmal hat Falschgeld / Falschgold die 
Eigenschaft, dass es echt aussieht. Sollte aus welchen Gründen auch 
immer die Grün/Blaue Fraktion mit nem Zettel voller Witze und der 
Unterschrift eines Richters vor der Tür stehen, dann werden die sich 
hauptsächlich um die Witze kümmern.

Und wenn die Herren tatsächlich Falschgeld finden, welches Gesetz greift 
dann?

§ 146 Geldfälschung
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
  1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht 
oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in 
dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes 
hervorgerufen wird,
  2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
  3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 
2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr 
bringt.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die 
sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so 
ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von 
drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 
2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


§ 147
(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in 
Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit 
Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar



Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn 
ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine 
Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so.

von G. C. (_agp_)


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Dimitri Roschkowski schrieb:

> Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn
> ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine
> Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so.

Eben nicht. Da hast du aber gerade mal den Paragraphen 149 übersehen 
oder übergangen.

§ 149 StGB - Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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g. c. schrieb:
> Dimitri Roschkowski schrieb:
>
>> Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn
>> ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine
>> Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so.
>
> Eben nicht. Da hast du aber gerade mal den Paragraphen 149 übersehen
> oder übergangen.
>
> § 149 StGB - Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen

Zugegeben, ich hätte vielleicht etwas differenzieren sollen. Denn bei 
einer Dekoration kommt es nicht darauf an, dass es die gleichen Farben 
sind, das gleiche Papier ist, etc. Ich glaube nicht einmal, dass mein 
Farblaser nen Euro Schein unverändert drucken wird.

von G. C. (_agp_)


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> Zugegeben, ich hätte vielleicht etwas differenzieren sollen. Denn bei
> einer Dekoration kommt es nicht darauf an, dass es die gleichen Farben
> sind, das gleiche Papier ist, etc. Ich glaube nicht einmal, dass mein
> Farblaser nen Euro Schein unverändert drucken wird.

Da wurde mal ein Fall bekannt wo jemand selbstgedruckte Geldscheine an 
einer Feier bzw. Party an einen Strauch oder sowas gepinnt hatte. Wohl 
nur so aus Gaudi. Einer der Gäste muss wohl am nächsten Tag probiert 
haben mit einem der Scheine zu bezahlen (war wohl eine Verwechselung), 
was schnell aufflog und der Staatsanwalt war dann auf der Matte. Wurde 
aber glaube ich eingestellt. Ist schon etwas her, da waren die Drucker 
noch nicht so gut wie heute und das Geld war noch DM. Solche "Spässe" 
sollte man sich aber dennoch lieber verkneifen. ;)

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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g. c. schrieb:
> Solche "Spässe"
> sollte man sich aber dennoch lieber verkneifen. ;)

Und dafür sowas hier probieren ;)
http://www.youtube.com/watch?v=3Vz_YTNLn6w

von Alex B. (Firma: Ucore Fotografie www.ucore.de) (alex22) Benutzerseite


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In unserer Sparkasse liegen auch Goldbarren in einer Vitrine (sogar 
mit Hersteller-Stempel) und daneben liegt ein Schild "Diebstahl zwecklos 
- Attrapen".

von Justus S. (jussa)


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Dimitri Roschkowski schrieb:

> Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn
> ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine
> Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so.

da muss man nichtmal den §149, bemühen, schon der von dir selbst 
zitierte §146(1) Satz 1 reicht doch aus: "daß ein solches 
Inverkehrbringen ermöglicht werde" . Und das ist mit dem Herstellen ja 
schon erfüllt, gleich welcher Absicht...

von Arsch G. (arschgwaf)


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Also ich denke nicht, dass es verboten ist sich nen Goldbarren zu 
basteln und in die Vitrine zu stellen. Du darfst nur nicht den 
Prägestempel einer realen Scheideanstalt fälschen.
Aber du darfst dir auf jeden Fall einen Barren aus was auch immer machen 
und drauf prägen Feingold und nen selbstausgedachten Prägestempel. Wenn 
du ganz sicher sein willst prägst du noch auf die Unterseite, 
"Ausstellungsstück Goldgehalt 0,1%" oder so. Solange du nicht versuchst 
den Barren als durchgehend Gold zu verkaufen ist das ja auch kein 
Betrugsversuch.
Vom Gewicht her eignet sich denke ich Wolfram am ehesten.
Die schönen großen Barren die man aus Filmen kennt sind übrigens 400 
Unzen Barren (12,5kg) das ist die Standarteinheit mit der Banken 
untereinander handeln.

Preis 400unzen Feingold: aktuell ca. 473392€

Aber auch ein Barren Wolfram der Größe dürfte bei 600-2000€ liegen 
(sorry ich hab keinen Preis für Wolfram gefunden, deswegen ist das eine 
Abschätzung von Preisen von verschiedenen Halbzeugen aus Wolfram)
Da fällt dann das Gold nicht mehr ins Gewicht, das du für eine 
vergoldung mit ein paar µ Schichtdicke brauchst. Das kostet höchstens 
ein par cent bis euro, je nachdem wie dick die Schicht sein darf.

edit: 
http://nullpunktfeld.wordpress.com/2011/06/29/es-ist-nicht-alles-gold-was-glanzt-auch-nicht-mit-pragestempel-und-seriennummer/
da ist auch ein link zu einer chinesischen Firma, die vergoldete 
Wolframbarren verkauft.

von Paul B. (paul_baumann)


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Wer Pfefferminze nachmacht, oder gefälschte oder nachgemachte
in Umlauf bringt, wird wegen Falsch-Minzerei bestraft!

MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht
> oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde,

Da steht das Wort Absicht und die zu beweisen, oder zu widerlegen ist 
in aller Regel nicht leicht und da Richter im Zweifelsfall nicht gerade 
leichtgläubig sind, wird die Absicht eben schnell mal unterstellt.

> oder Geld in
> dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes
> hervorgerufen wird,

Interessant ist allerdings, daß es nicht strafbar ist, mit dem Corpus 
Delicti den Anschein eines niedrigeren Wertes zu erwecken...

> 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder

Schon der Besitz ist strafbar, was das mit der Absicht noch verschärft.

>   3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder
> 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr
> bringt.

Es ist also auch verboten Falschgeld nachzumachen, interessant...

Man sieht also, daß der Gesetzgeber i.S. absolut keinen Spaß versteht. 
Bei Goldbarren sieht er das alles deutlich gelassener.

> Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird.

Nominell vielleicht, aber in der Realität sieht das deutlich anders aus, 
wie ich mal bei einem Prozeß vor dem Amtsgericht mitbekommen habe, als 
zwei Rumänen wegen Verbreitung von Falschgeld verknackt wurden: der eine 
gestand, der andere sagte, er habe nur den ersten gegen Geld von 
Rumänien hierhergefahren und von den Machenschaften seines Fahrgastes 
nichts gewußt. Das Bargeld, das er dabei hatte, hatte er bei einer Bank 
in Rumänien geliehen und konnte darüber auch eine Bescheinigung der Bank 
vorlegen.

Er war auch nicht mit den beiden Falschgeldverteilern zusammen 
festgenommen worden. (Den zweiten Verteiler hatte die Polzei laufen 
gelassen, weil sie bei ihm keine Blüten gefunden hatte - die hatten sie 
bei der Leibesvisitation nicht gefunden und er versteckte sie geschickt 
hinter einer Verkleidung in der Zelle, in der er vorübergeht verwahrt 
wurde. Das Falschgeld wurde dort erst ein halbes Jahr später bei einer 
Gerealputzaktion durch eine Firma gefunden - die Justiz nahm dafür Rache 
am Fahrer.)

Er wurde fast doppelt so hart bestraft, wie der Geständige, obwohl die 
Indizienlage ausgesprochen dürftig war, von Beweisen ganz zu schweigen.

von Arsch G. (arschgwaf)


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Was faselt ihr alle über Falschgeld? Es geht immernoch um Gold...

von Nicolas L. (nicolas_l)


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Die Leute reden halt lieber über Falschgeld als über Falschgold weil sie 
mehr darüber wissen.
Das ist wie beim Schüler der für eine Prüfung über Maus+Elefant nur für 
den Elefanten lernt und an der Prüfung wird fast nichts über Elefanten 
gefragt. Und so schreibt er halt z.B: Die Maus ist grau, wie der Elefant 
der diese Farbe wegen .......... hat.

So konnte jetzt auch was schreiben obwohl es nichts mit dem Thema zu tun 
hat. Aber ich bin im Thread verewigt.
Sorry für den Seitensprung

Grüsschen Nicolas

von Chr. M. (snowfly)


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Arsch Gwaf schrieb:
> Du darfst nur nicht den
> Prägestempel einer realen Scheideanstalt fälschen.

Warum nicht?
Sowas sollte vom Markenrecht geregelt werden und solange man
sowas nicht verkaufen will sollte das kein Problem sein.
->ich kann auf meine T-Shirts daheim soviele Aldi,Lidl,Fiat
Logos malen wie ich will, erst wenn ich die verkaufen will gibts Ärger.
Im Urlaub gekaufte Plagiate darf man ja auch (für selbstbedarf)behalten.

von Maik H. (Gast)


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Interessanter ist in dem Zusammnehang, dass es auch Silberbarren gibt, 
die eine Prägung als Münze haben. Halbkilo Silbemünzbarren Andorra ... - 
da würde man dann sogar wiederum Geld fälschen.
(wird als "Münze" geprägt um einen geringeren MwSt. Satz für die Käufer 
zu erreichen)


mfg

Maik


P.S. Das ist dann die preiswerte echte Alternative zum oben geposteten 
Falschgoldbarren als Türstopper ;). Wobei - ich nehme immer ausgediente 
Militärelektronik als Türstopper - die war auch mal teuer und ist sogar 
noch interessant.

von Uhu U. (uhu)


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Maik Hermanns schrieb:
> P.S. Das ist dann die preiswerte echte Alternative zum oben geposteten
> Falschgoldbarren als Türstopper ;)

Silberbarren haben den Nachteil, daß sie mit Mehrwertsteuer belastet 
sind. Goldbarren sind mehrwertsteuerfrei.

von Chr. M. (snowfly)


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Silbermünzen und Münzbarren haben den ermäsigten Mwst.satz von 7%
nur zur vollständigkeit.

von Uhu U. (uhu)


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von Harry U. (harryup)


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hi,
interessanter Verlauf hier, bissl ab vom Schuss, gehört aber in's Thema.
Ich beabsichtige, in Kürze die 5,- Eus Münze einzuführen, weil ein 
Fünfer heutzutage einfach nicht den Wert eines Scheines repräsentiert.
Die Teile könnte man prägen oder auch fräsen, muss ja nicht gleich ganz 
Europa damit überschütten, nur malso...
Erfahrung im Geldfälschen habe ich allemal, Münzen ist Neuland, aber das 
mit den Scheinen hat ja auch ganz gut geklappt.
Zurück zur Münze, eine Fälschung ist's ja wohl nicht, es gibt ja kein 
Original. Hat jemand hier einschlägige Erfahrung mit der Materie?
Grüssens, harry

von Εrnst B. (ernst)


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Warum eine 5€-Münze?
Eine 4€ und eine 8€-Münze würden doch besser zum Forum passen. Dann kann 
man ohne groß Nachzudenken jeden Betrag von 1 € bis 0xF € aus seinen 
1,2,4,8er Münzen bilden ;)

von Chr. M. (snowfly)


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von Harry U. (harryup)


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hm, dumm gelaufen, haben die Öschils mal wieder die Nase vorn...
Aber die Idee 4 und 8er ist gut, mal bei Gelegenheit 'ne Prototype 
basteln.

von Florian *. (haribohunter)


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Ich wollte immer eine Münze im Nennwert pi €/$ besitzen.
Machen die aber nicht.

von Paul B. (paul_baumann)


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War da nicht mal ein Fälscher, der 70 Euro-Scheine produziert hatte?
Auf der Bank tauschte man die ihm dann gegen 2 35 Euro-Scheine.
;-)
MfG Paul

von Ottmar K. (wil1)


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Hi
Ein recht unterhaltsame Anleitung wie man Goldbarren fachgerecht 
fälscht, damit Geld verdient und dazu noch keinen schädigt, findet sich 
in Simmels Buch "Es muss nicht immer Kaviar sein".

Im Ernst:
Grundsätzlich ist es nicht strafbar wenn man sich zuhause einen 
gefälschten Goldbarren ins Regal stellt.

Aber (Nachstehendes ersetzt nicht den Rechtsanwalt):
----
Tatbestandsmerkmale des Betrugs (§263STGB)
------------------------------------------
1. Vorsatz: (ABSICHT zu schädigen, Vermögensvorteil zu erlangen)
2. Vermögensschädigung: (muss eingetreten sein)
3. Täuschung: (Vorspiegelung, Unterdrückung, Entstellung wahrer 
Tatsachen
4. Irrtum: (einen solchen erregen, aufrecht erhalten)

Zum versuchten Betrug wird es aber schon dann, wenn der Betrüger zwar 
alles getan hat, um den Erfolg eintreten zu lassen, aber der Gegenüber 
die Absicht durchschaut und/oder kein Geld/Vermögenswert erlangt wird.

Nicht ratsam ist es daher z.B. beim Kreditgespräch als Kreditsuchender 
den gefälschten Goldbarren auf den Verhandungstisch zu legen, um 
"Eindruck zu schinden" oder gar als Sicherheit anzubieten.

Ottmar

von Stephan S. (outsider)


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Harry Up schrieb:
> Ich beabsichtige, in Kürze die 5,- Eus Münze einzuführen, weil ein
> Fünfer heutzutage einfach nicht den Wert eines Scheines repräsentiert.

Hmm... Das ist reine Ansichtssache. Die Amis haben ja auch 1$ Scheine. 
Bei den Chinesen haben sie sogar 0,1 RMB Scheine, was etwa 1 €-Cent 
entspricht. Ich fand das sogar sehr praktisch dass man nicht immer so 
nen dicken und schweren Geldbeutel hat.

von Harry U. (harryup)


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stimmt schon, haben die, aber ist's nicht bissl albern, 'ne Currywurst 
mit 3 oder 4 Scheinen zu bezahlen?
Grüssens, harry

von (prx) A. K. (prx)


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Solange du die Currywurst nicht aus dem Automaten ziehst ist das reine 
Gewohnheit. Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu 
besänftigen, das ist rein technisch mit einer Münze etwas einfacher.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu besänftigen

Was meinst du damit?

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu Uhuhu schrieb:

>> Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu besänftigen
>
> Was meinst du damit?

Einen Einkaufswagen. ;-)

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Einen Einkaufswagen. ;-)

Da ist ein K zuviel drin.

von Paul B. (paul_baumann)


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Harry schob:
>...aber ist's nicht bissl albern, 'ne Currywurst
>mit 3 oder 4 Scheinen zu bezahlen?

Nein, das scheint nur so.
;-)
MfG Paul

von Harry U. (harryup)


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jepp, irgendwie isses schon smart, 'nen Laib Brot mit 'nem Bündel Geld 
zu bezahlen. Hatten wir (respektive unsere Ahnen) das nicht schon mal?

von Stephan S. (outsider)


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A. K. schrieb:
> Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu
> besänftigen, das ist rein technisch mit einer Münze etwas einfacher.

Dafür gibts in China viele Angestellten die dort die Wagen aufräumen 
nachdem man durch die Kasse ist. Wäre aber hier natürlich alles nicht 
bezahlbar. Wobei auch die dort Münzen haben. Die waren aber nur in 
Städten größer verbreitet wo es ne U-Bahn gab und die U-Bahn egal auf 
welche Distanz nur 2 RMB gekostet hat wie in Peking.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb im Beitrag #2509388:
> Bist du derart schwächlich?

Braucht man zum Schieben dieser Wägelchen etwa Kraft? Selbst haben sie 
jedenfalls keine...

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