Wenn ich mir ein Goldbarrenimitat selbst baue dem man kaum ansieht dass er nicht echt ist, ist das verboten? Natürlich wäre es verboten wenn ich jemand damit betrüge. Aber solange ich ihn für mich oder für Ausstellungszwecke nutze, spricht da was dagegen? Geld darf man ja vermutlich nicht fälschen, auch wenn mans nicht ausgibt :-) Gibts da auch ein Gesetz für Goldbarren? Oderzumindest für eine Prägung in selbigem?
Selbst wenn es legal ist: Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen, das man gegen dich verwenden kann. Denn deine Erklärung, du hättest nie vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch selbst nicht glauben.
Präg unten in den Barren ein, dass es sich um eine Kopie handelt, dann sollte es keine Probleme geben
oder bau ihn so leicht (styropor/styrodur/...) dass es rein gewichtsmäßig sofort auffällt, dass es kein gold sein KANN - gold schwimmt bekanntlich nicht ;-)
A. K. schrieb: > Denn deine Erklärung, du hättest nie > vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch > selbst nicht glauben. Hä?? Ich verstehe jetzt die Argumentation nicht. Stephan S. schrieb: > Wenn ich mir ein Goldbarrenimitat selbst baue dem man kaum ansieht dass > er nicht echt ist, ist das verboten? Die bessere Frage ist, wen du als man bezeichnest. Das Problem ist, dass nur die wenigsten mal einen echten Goldbarren jemals in der Hand hatten oder überhaupt wissen, wie sich 999,9er Gold anfühlt. Und das Argument mit dem Verkauf... Sorry ich kenne aber keinen, der nur auf Grund der Prägung einen Goldbarren kaufen würde. Von dacher... mach einfach...
Stephan S. schrieb: > Wenn ich mir ein Goldbarrenimitat selbst baue dem man kaum ansieht dass > er nicht echt ist, ist das verboten? So lange du damit niemanden betrügst und kein nachgemachter Herstellerstempel drauf ist, ist das wohl legal, denn es gibt kein Gesetz, das Urheber- oder sonstige Rechte für einfache Gußstücke aus Gold definiert. Allerdings dürfte es ziemlich schwierig sein, dem Teil dieselbe Dichte, wie einem echten Barren zu geben und Fälschungen können relativ einfach als solche erkannt werden. A. K. schrieb: > Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht > als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen, > das man gegen dich verwenden kann. Das ist sehr gewagt, denn "Indizien" ohne Straftat sind in einem Rechtsstaat folgenlos - anderenfalls würde der Besitz eines guten Küchenmessers unweigerlich in U-Haft führen.
Naja, das macht den Reiz ja erst aus dass man ihn jemand in die Hand drücken kann und derjenige tatsächlich denkt er wäre echt. Wenn man ihn auch ähnlich schwer macht wie einen echten, dann könnte das jemand auch eher glauben. Die Dinger sind unvorstellbar schwer. Wenn man so ein Teil hochhebt schätzt das Gehirn ja anhand der Abmessungen vorher ein wieviel Kraft nötig ist um es zu heben und da verschätzt man sich massiv. So ging es mir damals auch als mich der Chemielehrer gebeten hat die Quecksilberflasche mal hochzuheben. Ich dachte echt die wäre am Tisch festgeklebt...
Uhu Uhuhu schrieb: > Allerdings dürfte es ziemlich schwierig sein, dem Teil dieselbe Dichte, > wie einem echten Barren zu geben und Fälschungen können relativ einfach > als solche erkannt werden. Das dürfte mit Wolfram ganz gut machbar sein. Dann eine dünne Schicht Lötzinn drumrum die ihn aussehen lässt als wärs echt gegossen und ihm auch die weiche Beschaffenheit vom reinen Gold gibt und das Ding sollte recht real wirken. Zum Schluß natürlich eine dünne galvanische Schicht echten Goldes. Die Dichte sollte dann nur minimal kleiner sein als bei einem echten Barren. Dass die Echtheit aber natürlich immer rauszufinden ist wenn man es echt will ist klar. Aber darum gehts ja nicht.
Schon im Mittelalter gab es Alchimisten, die versuchten, beispielsweise aus Quecksilber Gold herzustellen. Ist nicht so richtig gelungen. Ganoven gab es sicher damals so viele wie heute. Seit dieser Zeit hatten sie aber auch geeignete Materialprüfverfahren, die entlarvten, wenn z.B. ein Goldschmied einen Teil aus einer filigranen Königskrone mal aus Messing machen wollte. Des Königs Physiker waren durchaus in der Lage, Volumen und Masse exakt zu bestimmen.
Stephan S. schrieb: > So > ging es mir damals auch als mich der Chemielehrer gebeten hat die > Quecksilberflasche mal hochzuheben. Naja, nur steht auf einem (End-)Goldbarren in aller Regel ein Gewicht. Aber mach mal. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück dabei. Wilhelm Ferkes schrieb: > Des Königs > Physiker waren durchaus in der Lage, Volumen und Masse exakt zu > bestimmen. Was ist denn da so schwer dran? Gegenstand in ein Wasserbad tauchen und das verdrängte Wasservolumen messen.
Dimitri Roschkowski schrieb: > Was ist denn da so schwer dran? Gegenstand in ein Wasserbad tauchen und > das verdrängte Wasservolumen messen. Na, so schwer daran ist, daß man es wohl in voran gegangenen Zeiten nicht immer konnte.
Dimitri Roschkowski schrieb: > Was ist denn da so schwer dran? Gegenstand in ein Wasserbad tauchen und > das verdrängte Wasservolumen messen. Da nimmt man sich 2 Materialien, eines das schwerer ist und eines das leichter ist. Im richtigen Mengenverhältnis zueinander kann mas die Gesamtmasse einstellen. Das wird dann aber schon teurer, weil es nicht viele Materialien gibt die schwerer sind als Gold und auch nicht gerade billig. Wolfram hat eine sehr ähnliche Dichte und ist relativ günstig. Aber halt ein klein wenig leichter. Aber so genau gehts mir nicht. Wie gesagt, ich will ja niemand betrügen :-)
Das ist schon eine Weile her, als Onkel Archimedes diesen Effekt erkannt hat. "Künstliche" Goldbarren gab es mal als Werbeartikel. Das waren Flaschen- öffner, die auch Stempel enthielten. Hier habe ich etwas Ähnliches gefunden: http://www.lerche-werbemittel.de/media/news/lg/201103281139040.Goldbarren_gross.jpg?PHPSESSID=6b243fdd41ba20a151ff016fe76512bf Man braucht also nicht selbst zu gießen. MfG Paul
Uhu Uhuhu schrieb: > und kein nachgemachter Herstellerstempel drauf ist, Yep, das ist der Punkt. Das ist harmlos, solange er nicht mit dem vermeintlichen Goldgehalt gestempelt ist. Allerdings ist er dann nicht täuschend echt, denn es fehlt eben das, was jeden echten gehandelten Goldbarren ausmacht. Sobald allerdings ein Stempel einen falsche Goldgehalt suggeriert droht Ärger mit dem Gesetz über den Feingehalt. Ohne Verkaufsabsicht ist das allerdings nur eine Ordnungwidrigkeit.
Türstopper "Goldbarren" http://www.amazon.de/GreatGadgets-8028-T%C3%BCrstopper-Goldbarren/dp/B002YYEDF8
Stephan S. schrieb: > Das dürfte mit Wolfram ganz gut machbar sein. Wolfram zeichnet sich nicht gerade durch einfache Verarbeitbarkeit aus.
Ja, das dachte ich mir auch schon. Deswegen war mein Gedanke dass man es nur grob in Form zu bringen und dann in Lötzinn eingießen könnte.
A. K. schrieb: > Selbst wenn es legal ist: Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht > als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen, > das man gegen dich verwenden kann. Denn deine Erklärung, du hättest nie > vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch > selbst nicht glauben. Da kommt einem schon das Wort Paranioa in den Sinn. Und zwar wirklich... Eine ganz ernst gemeinte Frage: Wie oft war die Polizei in deiner Wohnung und wie oft haben sie irgendwas außerhalb des eigentlichen Zwecks des Besuchs beanstandet? Ich tippe auf "nie" und "nie".
Paul Baumann schrieb: > "Künstliche" Goldbarren gab es mal als Werbeartikel. Das waren Flaschen- > öffner, die auch Stempel enthielten. Gibts immer noch aus Schokolade / Pralinen oder sowas. Hab ich kurz vor Weihnachten gesehen, aber nicht gekauft. Waren recht klein, und das Gewicht hat auch nicht gestimmt, da der größte Teil des Inhalts wahrscheinlich die gute Aachener Luft war (waren glaub ich von Lindt). Ich hoffe mal, ich habs nicht überlesen, aber eigentlich tät mich interessieren, was Du damit vorhast, verrätst Du es uns?
Michael H. schrieb: > Eine ganz ernst gemeinte Frage: Wie oft war die Polizei in deiner > Wohnung und wie oft haben sie irgendwas außerhalb des eigentlichen > Zwecks des Besuchs beanstandet? Du antwortest dem Falschen. Stephan hatte die Frage nach möglichen Konsequenzen aufgebracht, ich hatte darauf nur geantwortet. Falschgeld zu Hause zu bunkern wird auch erst zum Problem, wenn man es findet (dies hatte er explizit erwähnt).
Uhu Uhuhu schrieb: > Das ist sehr gewagt, denn "Indizien" ohne Straftat sind in einem > Rechtsstaat folgenlos Na in deiner Welt würde ich auch gerne leben... Da kann ich ganz andere Sachen berichten. Und weil falsch angebrachte Punzierungen verfolgt werden (sofern sie wirklich ne Ordnungswiedigkeit darstellen, ich hab das Gesetz grad gelesen und finde das sehr schwammig) gibt es auch Tonnenweise vergoldete Metallplättchen auf ebay. http://www.ebay.de/itm/Goldbarren-DAS-EISERNE-KREUZ-24k-NP-sehr-rar-/150654104107?pt=M%C3%BCnzen_Medaillen&hash=item2313af322b http://www.ebay.de/itm/Goldbarren-KANADA-MAPLE-LEAF-100-Mills-999-1000-/150737933540?pt=M%C3%BCnzen_Medaillen&hash=item2318ae54e4 Ich finde aber die Idee nicht schlecht, mal nen 1000 Oz Bleibarren giessen und zu galvanisieren geben, sollte nicht allzu teuer sein :) EDIT: wer sowas mal in echt in der Hand halten und hochheben will sollte auf die nächste Edelmetallmesse gehen https://www.edelmetallmesse.com/
A. K. schrieb: > Selbst wenn es legal ist: Wenn er bei dir gefunden wird und nicht leicht > als Fälschung erkennbar ist, dann hast du damit ein Indiz geschaffen, > das man gegen dich verwenden kann. Denn deine Erklärung, du hättest nie > vorgehabt ihn zu verkaufen, die würdest du bei einer anderen Person doch > selbst nicht glauben. Hierzulande genießen Banknoten einen besonderen, strengen Schutz der strafbewährt ist beim Nachmachen selbiger und das bereits schon beim Versuch. Barrengold oder Barrensilber hat diesen Schutz so nicht, sonst stünde es vielleicht eingeprägt mit drauf. Kein Goldankäufer verlässt sich auf Stempel beim Goldschmuck oder Gegenständen aus Gold (Barren bekommen die wohl seltener angeboten), es sei denn er ist seiner Sache sicher. Da wird das Fläschchen mit der Wunderlösung gezückt und ein wenig Abrieb vom Material verwendet, um die Echtheit des Metalls zu beurteilen. Insofern kann man sich seine Barren ruhig selber stricken und als "Spielgold" lagern, solange wie man lustig ist. Beim Nachmachen eines Stempels einer Scheideanstalt Degussa, Heraeus, Umicore etc. wird es wohl auf die Verletzung des Markenschutzes hinauslaufen und wenn man das "Katzengold" dann als Echt verkloppen möchte ist es wohl ein simpler (wenn auch teurer) Betrug(sversuch). Aber wer kauft schon Goldbarren an, ohne sich vorher der Echtheit per Materialprobe zu versichern? Beim Geld vertraut man auf den besonderen Schutz, den der Gesetzgeber verankert hat - trotzdem gibt es angeblich haufenweise Falschgeld im Umlauf (hab dennoch noch NIE welches zu Gesicht bekommen). Pfandleihhäuser bekommen quasi täglich falsches Gold angeboten. Das wird einfach nicht angekauft und der VK wieder weggeschickt. Das wars aber auch.
A. K. schrieb: > Du antwortest dem Falschen. Stephan hatte die Frage nach möglichen > Konsequenzen aufgebracht, ich hatte darauf nur geantwortet. Falschgeld > zu Hause zu bunkern wird auch erst zum Problem, wenn man es findet (dies > hatte er explizit erwähnt). Hmm... Wieso wird das Falschgeld Bunkern auch erst zum Problem, wenn es gefunden wird? Zunächst einmal hat Falschgeld / Falschgold die Eigenschaft, dass es echt aussieht. Sollte aus welchen Gründen auch immer die Grün/Blaue Fraktion mit nem Zettel voller Witze und der Unterschrift eines Richters vor der Tür stehen, dann werden die sich hauptsächlich um die Witze kümmern. Und wenn die Herren tatsächlich Falschgeld finden, welches Gesetz greift dann? § 146 Geldfälschung (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird, 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder 3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. § 147 (1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so.
Dimitri Roschkowski schrieb: > Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn > ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine > Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so. Eben nicht. Da hast du aber gerade mal den Paragraphen 149 übersehen oder übergangen. § 149 StGB - Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
g. c. schrieb: > Dimitri Roschkowski schrieb: > >> Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn >> ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine >> Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so. > > Eben nicht. Da hast du aber gerade mal den Paragraphen 149 übersehen > oder übergangen. > > § 149 StGB - Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen Zugegeben, ich hätte vielleicht etwas differenzieren sollen. Denn bei einer Dekoration kommt es nicht darauf an, dass es die gleichen Farben sind, das gleiche Papier ist, etc. Ich glaube nicht einmal, dass mein Farblaser nen Euro Schein unverändert drucken wird.
Dimitri Roschkowski schrieb: > Zugegeben, ich hätte vielleicht etwas differenzieren sollen. Denn bei > einer Dekoration kommt es nicht darauf an, dass es die gleichen Farben > sind, das gleiche Papier ist, etc. Ich glaube nicht einmal, dass mein > Farblaser nen Euro Schein unverändert drucken wird. Da wurde mal ein Fall bekannt wo jemand selbstgedruckte Geldscheine an einer Feier bzw. Party an einen Strauch oder sowas gepinnt hatte. Wohl nur so aus Gaudi. Einer der Gäste muss wohl am nächsten Tag probiert haben mit einem der Scheine zu bezahlen (war wohl eine Verwechselung), was schnell aufflog und der Staatsanwalt war dann auf der Matte. Wurde aber glaube ich eingestellt. Ist schon etwas her, da waren die Drucker noch nicht so gut wie heute und das Geld war noch DM. Solche "Spässe" sollte man sich aber dennoch lieber verkneifen. ;)
g. c. schrieb: > Solche "Spässe" > sollte man sich aber dennoch lieber verkneifen. ;) Und dafür sowas hier probieren ;) http://www.youtube.com/watch?v=3Vz_YTNLn6w
In unserer Sparkasse liegen auch Goldbarren in einer Vitrine (sogar mit Hersteller-Stempel) und daneben liegt ein Schild "Diebstahl zwecklos - Attrapen".
Dimitri Roschkowski schrieb: > Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Wenn > ich jetzt für mich selbst Falschgeld herstelle (z.B. für eine > Dekoration), dann ist es auch in Ordnung so. da muss man nichtmal den §149, bemühen, schon der von dir selbst zitierte §146(1) Satz 1 reicht doch aus: "daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde" . Und das ist mit dem Herstellen ja schon erfüllt, gleich welcher Absicht...
Also ich denke nicht, dass es verboten ist sich nen Goldbarren zu basteln und in die Vitrine zu stellen. Du darfst nur nicht den Prägestempel einer realen Scheideanstalt fälschen. Aber du darfst dir auf jeden Fall einen Barren aus was auch immer machen und drauf prägen Feingold und nen selbstausgedachten Prägestempel. Wenn du ganz sicher sein willst prägst du noch auf die Unterseite, "Ausstellungsstück Goldgehalt 0,1%" oder so. Solange du nicht versuchst den Barren als durchgehend Gold zu verkaufen ist das ja auch kein Betrugsversuch. Vom Gewicht her eignet sich denke ich Wolfram am ehesten. Die schönen großen Barren die man aus Filmen kennt sind übrigens 400 Unzen Barren (12,5kg) das ist die Standarteinheit mit der Banken untereinander handeln. Preis 400unzen Feingold: aktuell ca. 473392€ Aber auch ein Barren Wolfram der Größe dürfte bei 600-2000€ liegen (sorry ich hab keinen Preis für Wolfram gefunden, deswegen ist das eine Abschätzung von Preisen von verschiedenen Halbzeugen aus Wolfram) Da fällt dann das Gold nicht mehr ins Gewicht, das du für eine vergoldung mit ein paar µ Schichtdicke brauchst. Das kostet höchstens ein par cent bis euro, je nachdem wie dick die Schicht sein darf. edit: http://nullpunktfeld.wordpress.com/2011/06/29/es-ist-nicht-alles-gold-was-glanzt-auch-nicht-mit-pragestempel-und-seriennummer/ da ist auch ein link zu einer chinesischen Firma, die vergoldete Wolframbarren verkauft.
Wer Pfefferminze nachmacht, oder gefälschte oder nachgemachte in Umlauf bringt, wird wegen Falsch-Minzerei bestraft! MfG Paul
Dimitri Roschkowski schrieb: > 1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht > oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, Da steht das Wort Absicht und die zu beweisen, oder zu widerlegen ist in aller Regel nicht leicht und da Richter im Zweifelsfall nicht gerade leichtgläubig sind, wird die Absicht eben schnell mal unterstellt. > oder Geld in > dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes > hervorgerufen wird, Interessant ist allerdings, daß es nicht strafbar ist, mit dem Corpus Delicti den Anschein eines niedrigeren Wertes zu erwecken... > 2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder Schon der Besitz ist strafbar, was das mit der Absicht noch verschärft. > 3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder > 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr > bringt. Es ist also auch verboten Falschgeld nachzumachen, interessant... Man sieht also, daß der Gesetzgeber i.S. absolut keinen Spaß versteht. Bei Goldbarren sieht er das alles deutlich gelassener. > Es geht da überall darum, dass das Geld in Verkehr gebracht wird. Nominell vielleicht, aber in der Realität sieht das deutlich anders aus, wie ich mal bei einem Prozeß vor dem Amtsgericht mitbekommen habe, als zwei Rumänen wegen Verbreitung von Falschgeld verknackt wurden: der eine gestand, der andere sagte, er habe nur den ersten gegen Geld von Rumänien hierhergefahren und von den Machenschaften seines Fahrgastes nichts gewußt. Das Bargeld, das er dabei hatte, hatte er bei einer Bank in Rumänien geliehen und konnte darüber auch eine Bescheinigung der Bank vorlegen. Er war auch nicht mit den beiden Falschgeldverteilern zusammen festgenommen worden. (Den zweiten Verteiler hatte die Polzei laufen gelassen, weil sie bei ihm keine Blüten gefunden hatte - die hatten sie bei der Leibesvisitation nicht gefunden und er versteckte sie geschickt hinter einer Verkleidung in der Zelle, in der er vorübergeht verwahrt wurde. Das Falschgeld wurde dort erst ein halbes Jahr später bei einer Gerealputzaktion durch eine Firma gefunden - die Justiz nahm dafür Rache am Fahrer.) Er wurde fast doppelt so hart bestraft, wie der Geständige, obwohl die Indizienlage ausgesprochen dürftig war, von Beweisen ganz zu schweigen.
Die Leute reden halt lieber über Falschgeld als über Falschgold weil sie mehr darüber wissen. Das ist wie beim Schüler der für eine Prüfung über Maus+Elefant nur für den Elefanten lernt und an der Prüfung wird fast nichts über Elefanten gefragt. Und so schreibt er halt z.B: Die Maus ist grau, wie der Elefant der diese Farbe wegen .......... hat. So konnte jetzt auch was schreiben obwohl es nichts mit dem Thema zu tun hat. Aber ich bin im Thread verewigt. Sorry für den Seitensprung Grüsschen Nicolas
Arsch Gwaf schrieb: > Du darfst nur nicht den > Prägestempel einer realen Scheideanstalt fälschen. Warum nicht? Sowas sollte vom Markenrecht geregelt werden und solange man sowas nicht verkaufen will sollte das kein Problem sein. ->ich kann auf meine T-Shirts daheim soviele Aldi,Lidl,Fiat Logos malen wie ich will, erst wenn ich die verkaufen will gibts Ärger. Im Urlaub gekaufte Plagiate darf man ja auch (für selbstbedarf)behalten.
Interessanter ist in dem Zusammnehang, dass es auch Silberbarren gibt, die eine Prägung als Münze haben. Halbkilo Silbemünzbarren Andorra ... - da würde man dann sogar wiederum Geld fälschen. (wird als "Münze" geprägt um einen geringeren MwSt. Satz für die Käufer zu erreichen) mfg Maik P.S. Das ist dann die preiswerte echte Alternative zum oben geposteten Falschgoldbarren als Türstopper ;). Wobei - ich nehme immer ausgediente Militärelektronik als Türstopper - die war auch mal teuer und ist sogar noch interessant.
Maik Hermanns schrieb: > P.S. Das ist dann die preiswerte echte Alternative zum oben geposteten > Falschgoldbarren als Türstopper ;) Silberbarren haben den Nachteil, daß sie mit Mehrwertsteuer belastet sind. Goldbarren sind mehrwertsteuerfrei.
Silbermünzen und Münzbarren haben den ermäsigten Mwst.satz von 7% nur zur vollständigkeit.
hi, interessanter Verlauf hier, bissl ab vom Schuss, gehört aber in's Thema. Ich beabsichtige, in Kürze die 5,- Eus Münze einzuführen, weil ein Fünfer heutzutage einfach nicht den Wert eines Scheines repräsentiert. Die Teile könnte man prägen oder auch fräsen, muss ja nicht gleich ganz Europa damit überschütten, nur malso... Erfahrung im Geldfälschen habe ich allemal, Münzen ist Neuland, aber das mit den Scheinen hat ja auch ganz gut geklappt. Zurück zur Münze, eine Fälschung ist's ja wohl nicht, es gibt ja kein Original. Hat jemand hier einschlägige Erfahrung mit der Materie? Grüssens, harry
Warum eine 5€-Münze? Eine 4€ und eine 8€-Münze würden doch besser zum Forum passen. Dann kann man ohne groß Nachzudenken jeden Betrag von 1 € bis 0xF € aus seinen 1,2,4,8er Münzen bilden ;)
hm, dumm gelaufen, haben die Öschils mal wieder die Nase vorn... Aber die Idee 4 und 8er ist gut, mal bei Gelegenheit 'ne Prototype basteln.
Ich wollte immer eine Münze im Nennwert pi €/$ besitzen. Machen die aber nicht.
War da nicht mal ein Fälscher, der 70 Euro-Scheine produziert hatte? Auf der Bank tauschte man die ihm dann gegen 2 35 Euro-Scheine. ;-) MfG Paul
Hi Ein recht unterhaltsame Anleitung wie man Goldbarren fachgerecht fälscht, damit Geld verdient und dazu noch keinen schädigt, findet sich in Simmels Buch "Es muss nicht immer Kaviar sein". Im Ernst: Grundsätzlich ist es nicht strafbar wenn man sich zuhause einen gefälschten Goldbarren ins Regal stellt. Aber (Nachstehendes ersetzt nicht den Rechtsanwalt): ---- Tatbestandsmerkmale des Betrugs (§263STGB) ------------------------------------------ 1. Vorsatz: (ABSICHT zu schädigen, Vermögensvorteil zu erlangen) 2. Vermögensschädigung: (muss eingetreten sein) 3. Täuschung: (Vorspiegelung, Unterdrückung, Entstellung wahrer Tatsachen 4. Irrtum: (einen solchen erregen, aufrecht erhalten) Zum versuchten Betrug wird es aber schon dann, wenn der Betrüger zwar alles getan hat, um den Erfolg eintreten zu lassen, aber der Gegenüber die Absicht durchschaut und/oder kein Geld/Vermögenswert erlangt wird. Nicht ratsam ist es daher z.B. beim Kreditgespräch als Kreditsuchender den gefälschten Goldbarren auf den Verhandungstisch zu legen, um "Eindruck zu schinden" oder gar als Sicherheit anzubieten. Ottmar
Harry Up schrieb: > Ich beabsichtige, in Kürze die 5,- Eus Münze einzuführen, weil ein > Fünfer heutzutage einfach nicht den Wert eines Scheines repräsentiert. Hmm... Das ist reine Ansichtssache. Die Amis haben ja auch 1$ Scheine. Bei den Chinesen haben sie sogar 0,1 RMB Scheine, was etwa 1 €-Cent entspricht. Ich fand das sogar sehr praktisch dass man nicht immer so nen dicken und schweren Geldbeutel hat.
stimmt schon, haben die, aber ist's nicht bissl albern, 'ne Currywurst mit 3 oder 4 Scheinen zu bezahlen? Grüssens, harry
Solange du die Currywurst nicht aus dem Automaten ziehst ist das reine Gewohnheit. Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu besänftigen, das ist rein technisch mit einer Münze etwas einfacher.
A. K. schrieb: > Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu besänftigen Was meinst du damit?
Uhu Uhuhu schrieb: >> Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu besänftigen > > Was meinst du damit? Einen Einkaufswagen. ;-)
Harry schob: >...aber ist's nicht bissl albern, 'ne Currywurst >mit 3 oder 4 Scheinen zu bezahlen? Nein, das scheint nur so. ;-) MfG Paul
jepp, irgendwie isses schon smart, 'nen Laib Brot mit 'nem Bündel Geld zu bezahlen. Hatten wir (respektive unsere Ahnen) das nicht schon mal?
A. K. schrieb: > Aber versuch mal, den Supermarkt-LKW mit einem Schein zu > besänftigen, das ist rein technisch mit einer Münze etwas einfacher. Dafür gibts in China viele Angestellten die dort die Wagen aufräumen nachdem man durch die Kasse ist. Wäre aber hier natürlich alles nicht bezahlbar. Wobei auch die dort Münzen haben. Die waren aber nur in Städten größer verbreitet wo es ne U-Bahn gab und die U-Bahn egal auf welche Distanz nur 2 RMB gekostet hat wie in Peking.
A. K. schrieb im Beitrag #2509388:
> Bist du derart schwächlich?
Braucht man zum Schieben dieser Wägelchen etwa Kraft? Selbst haben sie
jedenfalls keine...
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