Ein ehemaliger Kollege von mir arbeitet an einem CNC-Projekt. Es ist lediglich ein hobbyistisches Unterfangen, in besonderem Maße unbedeutend. Ich hatte, aus gutem Willen heraus, für ihn eine Softwarekomponente entwickelt. So wie andere Menschen auch, die er ausdrücklich darum gebeten hatte. Er hatte Software Schnittstellen definiert, und ich hatte die Komponente entsprechend geschrieben - ein Eingriff in meinen Code wäre also nicht nötig gewesen, hätte er alles sorgfältig durchdacht. Nun bekomme ich ein Schreiben von dem Herrn, ich solle doch so lieb sein und einen Soll von 3 Euro begleichen, denn mein Quellcode sei so stillos gewesen, dass er sich als direkte Folge der angeblichen Unübersichtichkeit einen Patzer erlaubte, dessen Resultat eine Fehlfräsung gewesen sei. Und den angeblichen Schaden von 3 Euro Rohmaterial stellt er mir in Rechnung, ist denn das zu fassen. Ich hatte vorgehabt, mir einen kulinarischen Leckerbisssen zum Abendessen zu gönnen, doch mir war der Appetit gründlich vergangen. Ich hatte dann meinen Quellcode noch mal begutachtet, es war kein Quellcode fürs Lehrbuch, aber dafür dass es gratis war, sollte sich der Herr mal selbst begutachten, was der sich da erlaubt, vor allem in welcher Form er da seine Undankbarkeit geltend macht. Das ist jedenfalls meine Meinung. Mich würden hier die Meinungen interessieren, inwieweit bei einer freundschaftlichen Leistung für ein Trivialprojekt ein solcher Anspruch gerechtfertigt ist.
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Verschoben durch Admin
>Mich würden hier die Meinungen interessieren, inwieweit >bei einer freundschaftlichen Leistung für ein Trivialprojekt ein solcher >Anspruch gerechtfertigt ist. Was seid ihr denn für zwei Vollidioten? Verpiss dich du Troll.
Könnte man mich mal bitte aufklären, was denn genau das soll? Ich bin kein anderer Gerlich, falls in dieser Richtung das Problem liegt.
"You get what you pay for." Er hat nichts gezahlt - also bekommt er auch nichts (keine "Entschädigung").
In diesem Fall hilft leider nur eine ausgewachsene Ethikkommission, in der mindestens fünf Theologen, drei Philosophen, ein Wünschelrutengänger, zwei Grüne und ein Gerichtsvollzieher vertreten sein muß. Letzterer muß am Ende die Stilansprüche vollstrecken, während der Wünschelrutengänger der Manschaft erklären muß, was ein Quelltext ist. Ach ja, daß die ganze Chose ziemlich teuer wird, dürfte klar sein...