Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung vor Jobantritt


von Fabian (Gast)


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Hallo Zusammen,

Ich brauche euren Rat. Ich hab ein Luxusproblem, aber es lässt mir keine 
Ruhe.

Ich hab vor 2 Wochen einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Start wäre 
Mitte Februar. Gestern hatte wurde mir ein sehr ähnlicher Job angeboten 
aber mit deutlich besserer Bezahlung. Die Frage ist, wie ich mich da am 
besten mit Anstantt rauswieseln kann? Ich meine rechtlich ist die Sache 
relativ klar, im schlimmsten Fall muss ich da 2 Wochen (Kündigungsfrist) 
hin. Aber wie könnten die reagieren? Man sieht sich ja immer 2x im 
Leben...

Wie würdet Ihr das anstellen? Die Wahrheit sagen? War schonmal jemand in 
solch einer Situation? Was machen die Firmen in diesem Moment? Heben die 
auf oder zwingen die einen zu arbeiten?


Fabian

von Ulli N. (Gast)


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Sowas nennt sich Aufhebungsvertrag. Sicher ungewöhnlich, wenn er vor dem 
Antritt gemacht wird und normalerweise geht er vom Arbeitgeber aus um 
dich los zu werden, aber ein Problem sollte es nicht sein. Es geht ja 
für beide Seiten um nichts (wie z.B. Abfindung).

von Marx W. (Gast)


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Ulli N. schrieb:
> Sowas nennt sich Aufhebungsvertrag. Sicher ungewöhnlich, wenn er vor dem
>
> Antritt gemacht wird und normalerweise geht er vom Arbeitgeber aus um
>
> dich los zu werden, aber ein Problem sollte es nicht sein. Es geht ja
>
> für beide Seiten um nichts (wie z.B. Abfindung).


Falsch.

Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.

Also, ich würd höfflich der Firma absagen, mit Angabe der Gründe 
(besseres Jobangebot).
Einfach nicht kommen,ist ja auch möglich, aber man sieht sich im Leben 
öfter als man denkt.

Nur nebenbei.
Auch der AG kann bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag vor Antritt der 
Stelle ohne Frist kündigen.
Aber für den ist der Fall schwieriger, da unter Umständen 
Schadensersatzansprüche des AN (wg. Kündigung des bestehenden 
A-Vertrages beim bisherigen AG) entstehen.

von Ulli N. (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.

Das wusste ich nicht. Wenn das so ist, hat er ja kein Problem, ausser 
den "Gang nach Canossa" anzutreten umd der Firma mitteilen, daß er nicht 
antreten wird. Ist natürlich schon irgenwie peinlich.

von Fabian (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.

Kannst du das irgendwie belegen ?

Marx W. schrieb:
> Einfach nicht kommen,ist ja auch möglich, aber man sieht sich im Leben
> öfter als man denkt.

Genau davor habe ich etwas Angst....

Ulli N. schrieb:
> Es geht ja
> für beide Seiten um nichts (wie z.B. Abfindung).

Naja, irgend jemand hat diese Stelle wegen mir nicht bekommen und der AG 
muss sich nun  unplanmäßig Ersatz suchen. Das ganze ist mir sehr sehr 
peinlich!

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Marx W. schrieb:
> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.

Das ist absoluter Unsinn.

Wenn der AN nicht zur Arbeit antritt, kann dies eine fristlose Kündigung 
wegen Arbeitsverweigerung begründen. Zudem besteht möglicherweise auch 
noch ein Schadenersatzanspruch. Ebenso kann im Arbeitsvertrag auch eine 
Vertragsstrafe bei Nichtantreten fällig werden, aber diese muss explizit 
vereinbart worden sein.

Natürlich wird man als AG nicht den AN zur Arbeit zwingen, weil das 
Arbeitsergebnis sicherlich suboptimal wäre und ein derart unwilliger 
Mitarbeiter nur schlecht auf das Betriebsklima wirken würde.

von XTerminator (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.

Blödsinn.

Aber das war wenigstens leicht zu erkennen, die Aussage war ja mit "Marx 
W." markiert.

von Marx W. (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Wenn der AN nicht zur Arbeit antritt, kann dies eine fristlose Kündigung
>
> wegen Arbeitsverweigerung begründen.
Naja, hablblang, der will ja garned bei der Firma arbeiten.
Und den Arbeitsvertrag kann man auch vor Antritt der Stelle kündigen.
Die Antrittspflicht müßte schon im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Wichtig zum Zustandekommen des Vertrages ist auch, dass ein 
Leistungsaustausch standfindet. Der kann aber erst eintreten, wenn die 
Stelle angetreten wird. Ferner ist der Arbeitnehmer in Vorleistung, die 
Lohnzahlung  erfolgt erst nach Leistungserbringung. Das heißt, erbringt 
der AN keine Arbeitsleistung, so entfällt auch der Anspruch gegen den 
AG.

> Zudem besteht möglicherweise auch
>
> noch ein Schadenersatzanspruch.
Dazu müßte ein quantifizierbarer Schaden entstanden sein!
Da hat aber der AG Probleme den darzustellen!

> Ebenso kann im Arbeitsvertrag auch eine
>
> Vertragsstrafe bei Nichtantreten fällig werden, aber diese muss explizit
Sowas schreiben eigentlich nur Zeitarbeitsfirmen, Spediteure und Co. in 
die Verträge. Die leben wahrscheinlich von dem!
> vereinbart worden sein.

von Marx W. (Gast)


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Andreas Schweigstill schrieb:
> Natürlich wird man als AG nicht den AN zur Arbeit zwingen, weil das
>
> Arbeitsergebnis sicherlich suboptimal wäre und ein derart unwilliger
>
> Mitarbeiter nur schlecht auf das Betriebsklima wirken würde.

Ach wie gnädig ihr modernen Plantagentreiber seid!
Wir mir echt warm ums Herz!

von Marx W. (Gast)


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XTerminator schrieb:
> Marx W. schrieb:
>> Der Arbeitsvertrag wird hinfällig wenn die Stelle nicht angetreten wird.
>
> Blödsinn.
>
> Aber das war wenigstens leicht zu erkennen, die Aussage war ja mit "Marx
> W." markiert.

Sei froh, dass du nicht weist was du schreibst!

von Marx W. (Gast)


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Mustertext gefällig!


Musterformulierung für eine schriftliche Kündigung vor Arbeitsantritt

Ich
habe am __ mit Ihnen einen Arbeitsvertrag geschlossen. Das 
Arbeitsverhältnis sollte am __ beginnen. Hiermit teile ich Ihnen mit, 
dass ich aus persönlichen Gründen das Arbeitsverhältnis nicht antreten 
kann. Bezüglich der Rechtslage mache ich Sie darauf aufmerksam, dass der 
Arbeitgeber Schadenersatz nur verlangen kann, wenn Kosten (der Schaden) 
bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers zum ersten zulässigen 
Kündigungstermin nicht entstanden wäre, also bei fristgemäßer Kündigung 
vermeidbar gewesen wäre. In der Sache ist damit der 
Schadenersatzanspruch wertlos.


Hier der link zur HP wo ich den Text herhabe:
http://www.urteilsticker-betriebsrat.de/newsletterarticle.asp?his=5098.453.1913&id=3002

von Bernd S. (bernd_s)


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also ich würde vorschlagen, den neuen Arbeitsvertrag (wenn man sich 
sicher ist, dass das die bessere Stelle ist) zu unterschreiben mit einem 
Antrittsdatum genau 2 Wochen nach Antrittsdatum des ersten Vertrags.
Dann beim ersten Arbeitgeber anfangen und sofort kündigen...

Trotzdem würde ich versuchen dem Arbeitgeber das vorher mitzuteilen, 
evtl. ist er dann gnädiger gestimmt...

von Gästchen (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Ach wie gnädig ihr modernen Plantagentreiber seid!
> Wir mir echt warm ums Herz!

Musste auch darüber lachen, man muss sich das auf der Zunge zergehen 
lassen: "zur Arbeit zwingen". lol

von Tom (Gast)


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Hallo Zusammen,

ich habe genau das gleiche Problem, erst Vertrag unterschrieben und 
jetzt bessere Job Angebot! Ich weiß nicht was ich machen soll!

von Marx W. (Gast)


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Tom schrieb:
> ich habe genau das gleiche Problem, erst Vertrag unterschrieben und
>
> jetzt bessere Job Angebot! Ich weiß nicht was ich machen soll!

Steht doch alles oben!

von Rolf (Gast)


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Frag doch mal Wilhelm Ferkes, der hat das doch auch schon mal gemacht. 
Er blieb lieber arbeitslos als die Stelle anzutreten.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Die meisten Arbeitsverträge beinhalten eine Probezeit in der Ohne Angabe 
von Gründen arbeitstäglich (regelmäßig innert der ersten 2 Wochen) 
gekündigt werden kann. Da dieses Recht  auch für Arbeitnehmer gültig 
ist, genügt es noch am Tag vor dem vereinbarten Arbeitsantritt ohne 
Angabe von Gründen zu kündigen. Wenn das den AG. berührt wird er 
eventuell den Grund nachfragen und nachverhandeln. In der Regel aber 
bestellt er einfach den nächsten Bewerber erneut ein.

Namaste

von Wilhelm F. (Gast)


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Rolf schrieb:

> Frag doch mal Wilhelm Ferkes, der hat das doch auch schon mal gemacht.

Ja, der Wilhelm hat auch schon mal einen Vertrag vor Antritt gekündigt.

Aber nicht, weil er lieber arbeitslos ist, soondern weil er heimatnah 
einen Job fand.

Das war aber das falsche Pferd, kann man vorher nie wissen.

Die erste Firma stellte sich natürlich pissig an, und sandte mir so 
Unterlagen wie Steuerkarte nicht mehr zurück. Das macht aber nichts, die 
geht man sich für 5€ Gebühr beim Meldeamt neu holen.

Ubrigens, zum Thema, man sieht sich zwei mal:

Mir ist im ganzen Leben in über 30 Jahren nie mehr jemand aus meinen 
Branchen über den Weg gelaufen. Sowas ist eher Zufall, dafür ist die 
Welt zu groß.

> Er blieb lieber arbeitslos als die Stelle anzutreten.

Wie sich doch irgendwo immer wieder dumme Vorurteile und Unwahrheiten 
einschleichen...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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... kann ich nur beipflichten, seid ich hier mit Liften mache, treffe 
ich dauernd Leute aus der Branche und viele öfter. Die Welt ist ein 
Dorf.
Nochmehr treffe ich aber Ossis die hier(in Vorarlberg und Ostschweiz) 
arbeiten.

Namaste

von Jens (Gast)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Mir ist im ganzen Leben in über 30 Jahren nie mehr jemand aus meinen
> Branchen über den Weg gelaufen. Sowas ist eher Zufall, dafür ist die
> Welt zu groß.

Ist eher untypisch. Ich habe eine ganze Weile im Kundendienst gearbeitet 
und habe laufend Leuten aus meinem früheren beruflichen Umfeld gegenüber 
gestanden, darunter auch Personalchef und Abteilungsleiter. Hätte ich in 
der vorherigen Firma beim Abgang verbrannte Erde hinterlassen, hätten 
die vielleicht eine "kleine Beschwerde" über mich gehabt, ob berechtigt 
oder nicht sei mal dahingestellt.

Auch in der jetzigen Firma habe ich Kollegen, mit denen ich früher schon 
direkt oder indirekt zu tun hatte. Die Welt ist ein Dorf und unsere 
Branche auch in Großstädten sehr überschaubar. Insbesondere die Chefs 
kennen sich untereinander, sei es vom gemeinsamen Golfen oder aus dem 
AG-Verband.

von Klaus D. (kolisson)


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Fabian schrieb:
> Ich hab vor 2 Wochen einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der Start wäre
> Mitte Februar. Gestern hatte wurde mir ein sehr ähnlicher Job angeboten
> aber mit deutlich besserer Bezahlung.

Die Frage ist ja auch, ob es nur um die Bezahlung geht, oder auch
um das Verhältnis bei der Arbeit. Da du ja hoffentlich das neue,
vermeintlich bessere Angebot noch nicht unterschrieben hast, kann
ich wie so oft nur sagen: "Sei fair"  oder wie Grossmutter immer sagte:
" was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu".
Auf den Punkt gebracht heisst  das für dich dass du deinen 
Vertragspartner
wohl mal treffen solltest (zumindest persönlich anrufen).
Im persönlichen Gespräch kannst du dann ja deine Gründe auch darlegen.

Ich hoffe für dich dein Vertragspartner erhöht sein Angebot dann nicht.
Dadurch wärest du ja dann richtig in der Klemme.
So ähnlich wie bei Freundinnen ( Die eine ist prima und super Lieb,
aber die andere fi**t besser. Das sin immer tragische Situationen.

Gruss Klaus

von Michael S. (technicans)


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Klaus De lisson schrieb:
> "Sei fair"  oder wie Grossmutter immer sagte:
> " was du nicht willst das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu".

An sich eine sehr vernünftige Einstellung, nur das sich so gut wie
kein Arbeitgeber das auf seine Fahne schreibt. Es täuscht, wenn man
annimmt das sich der eine oder andere wohlwollend verhält. Das machen
die nur schauspielerisch aus Eigennutz oder Zwang. Ist man entbehrlich
und leicht entsorgbar, wird aus dem Paulus ganz schnell ein Saulus.
Ich hab hier gerade eine Firma am Wickel, die in schwärmerischer Weise
von dem Betrieb schreiben, aber Reaktion auf Bewerbungen gleich Null.
Teilweise findet man die Stellen auch bei Dienstleistern und das jetzt
schon ein halbes Jahr.

von Obdachloser Pappenheimer (Gast)


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Klaus De lisson schrieb:
> So ähnlich wie bei Freundinnen ( Die eine ist prima und super Lieb,
> aber die andere fi**t besser. Das sin immer tragische Situationen.

Nein, überhaupt nicht tragisch, diese Entscheidung ist wirklich 
einfach...

Zum Ursprungsproblem:

Bessere Stelle klar machen (Vertrag unterschreiben), und dann erste 
Stelle freundlich und höflich absagen. Wie genau, kommt auf die 
Situation drauf an.

Das Beispiel weiter oben mit der rechtlichen Belehrung ist das typische 
Negativbeispiel und typisch für einen Großteil heutiger Menschen: 
Unfähig miteinander fair und positiv umzugehen. Aber lassen wir das...

Zurück zum Thema: Weil 90% der Mitmenschen sich schroff und 
rücksichtslos verhalten und meistens nicht absagen und statt dessen 
einfach nicht erscheinen, hat man mit einer guten Absage sehr einfaches 
Spiel.

Ziel ist, die Absage sogar noch einen Tick raffinierter, besser und 
freundlicher als die ursprüngliche Bewerbung zu gestallten.

So habe ich es gemacht, und habe eine ausserordentlich positive 
Rückmeldung von der Firma bekommen. Und dabei wurde mir von 
Verantwortlichen bestätigt, dass es eine absolute Seltenheit ist, dass 
Bewerber stillsicher und korrekt Absagen.

Wie Fabian weiß: Man trifft sich immer zweimal im Leben. Einmal auf dem 
Hochweg, einmal auf dem Abwärtsweg. "Nein" sagen ist nicht verwerflich. 
Allerdings klatscht man seinem Gegenüber auch keine Ohrfeige ins 
Gesicht.

von Passenger 5. (passenger5)


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Obdachloser Pappenheimer schrieb:

>
> So habe ich es gemacht, und habe eine ausserordentlich positive
> Rückmeldung von der Firma bekommen. Und dabei wurde mir von
> Verantwortlichen bestätigt, dass es eine absolute Seltenheit ist, dass
> Bewerber stillsicher und korrekt Absagen.


Darf man fragen, in welcher Art und Weise Du abgesagt hattest?

von Klaus (Gast)


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Obdachloser Pappenheimer schrieb:
> So habe ich es gemacht, und habe eine ausserordentlich positive
> Rückmeldung von der Firma bekommen. Und dabei wurde mir von
> Verantwortlichen bestätigt, dass es eine absolute Seltenheit ist, dass
> Bewerber stillsicher und korrekt Absagen.

Hast Du eine Bewerbung zurückgezogen oder einen bereits unterschriebenen 
Vertrag?

von Purzel H. (hacky)


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Eine Stelle absagen kann auch Kosten bedeuten. Ich hatte da mal einen 
Fall unter Bekannten. Der eine sagte zu, und zwei Wochen spaeter wieder 
ab.  Der andere hat dann den Anwalt genommen. Er hat geklagt ein Projekt 
gestartet zu haben, einen zusaetzlich Mitarbeiter fuer dieses Projekt 
eingestellt zu haben und die erlittenen Schaeden auf 100kEuro beziffert. 
Der Richter hat davon dann 50k davon gutgeheissen. Dh der Absagende 
durfte 50k abdruecken.

von Backflow (Gast)


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>Dh der Absagende durfte 50k abdruecken.

Könntest Du die juristische Begründung dafür, am Besten mit Nennung der 
relevanten Paragraphen, etwas näher ausführen?

Würde das auch für eine Kündigung in der Probezeit gelten?

von Purzel H. (hacky)


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Sorry, da war keine Probezeit. Es war eine definitive Projektzusage.

von Wilhelm F. (Gast)


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Wenn alle Stricke reißen, dann beißt man halt mal in den saueren Apfel, 
geht einen halben Tag hin, wenn es der Aufwand und die Zeit erlauben, 
und kündigt dann in der Probezeit. Man muß ja keine Gründe angeben. 
Zumindest dies sollte korrekt sein.

von Marx W. (Gast)


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Was hier Leute die sich zum "Spitzenmangement (selbsternannt)" zählen 
von sich geben. Ist dermaßen von jeder Rechts- und Gesetzeskenntnis 
befreit, wie ne leere Bierdose vom Bier.

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