Hallo! Ich wollte mal fragen ob sich einer mit Schaltschrankbau auskennt: Ist es üblich direkt nach der Einspeisung in einen Schaltschrank einen Sicherungsautomaten mit dem Nennstrom der Einspeisung einzubauen? Wenn ja, zu welchem Zweck? Beispiel: Ich habe einen Schrank mit einer 80A Einspeisung. Vor allen anderen Schaltgeräten im Schrank ist nun ein 80A LSS verbaut. Was bringt der? Die Zuleitung ist ja ebenfalls mit 80A abgesichert und wenn dieser LSS nicht selektiv ist, so ist es ja zufällig, welcher zuerst auslöst oder. Vielen Dank für eure Hilfe!
Ob "Mikrocontroller und Elektronik" das richtige Unterforum ist ? Bin zwar nicht so bewandert in Starkstrom Praxis, aber natürlich macht es keinen Sinn zwei gleichartige Sicherungen hintereinander zu schalten. Meine Vermutung: Die Eingangssicherung im Schaltschrank ist als "Abschalter" vorgsehen, für Wartungsarbeiten ect. Das kann man machen vielleicht, wenn man grad keinen Hauptschalter zu Hand hat und kein FI drin ist. Mit Vorschriften dazu kenne ich mich allerdings nicht aus. Aber "verboten" wirds wohl nicht sein.
Jo, ist nicht gerade passend ich weiss... Ein Bild des Schrankes hab ich grad nicht zur Hand, aber es ist ein solcher LSS verbaut: http://datasheet.moeller.net/datasheet.php?model=211801&locale=de_DE&_lt= Ich kanns mir nur so erklären, dass das Innenleben des Schrankes gegen Überstrom geschützt werden soll, falls jemand eine grössere Zuleitung als angegeben anschliesst (die Anschlussklemmen können auch mehr als 25 mm2 packen)... Am fehlenden Hauptschalter kanns nicht liegen, der ist nämlich vorhanden ;) Gruss
Es gibt Leitungen die nicht abgesichert werden dürfen. Wenn der Schrank von solch einer Abzweigung gespeist wird, muß er folglich mit eigenen Sicherungen geschützt werden.
M. B. schrieb: > Vor allen > anderen Schaltgeräten im Schrank ist nun ein 80A LSS verbaut. Was bringt > der? Das ist der Hauptschalter. Wenn der Schrank aus irgend einer entfernten Schaltanlage gespeist wird, kann man damit den Schrank freischalten um daran zu arbeiten. Der Leitungsschutzschalter ist nur ungewöhnlich hierzu, da wollte wohl einer Geld sparen, dafür gibt es richtige Hauptschalter. Axel
Hauptschalter sind billiger wie LSS. In der Vergangenheit sind manchmal einstellbare Leistungsschalter (ähnlich Motorschutzschalter) verbaut worden( z.B. bei AEG Erodiermaschienen) um den Eingangsstrom zu überwachen. Ansonnsten sind Standardautomaten schneller als Standardschmelzsicherungen) Gruss Bernd
M. B. schrieb: > Hallo! > > Ich wollte mal fragen ob sich einer mit Schaltschrankbau auskennt: > > Ist es üblich direkt nach der Einspeisung in einen Schaltschrank einen > Sicherungsautomaten mit dem Nennstrom der Einspeisung einzubauen? > > > Wenn ja, zu welchem Zweck? > Aus genau dem gleichen Zweck zu dem im HAK eine z.B. 63A NH eingebaut wirt, und im Zählerschrank eine E63A (LSS) -Gruppe. Die NH bildet den Backupschutz, da sie auch einen höheren Kurzschlussstrom sicher trennen kann. Ein LSS kann das (i.d.R.) nicht in diesem Maße. Schau Dir die Auslösekennlinien an, und Du siehst das es Sinn macht.
Lese doch mal die VDE Regeln, dann weißt du was zu tun ist. - Freischalten - gegen wiedereinschalten sichern. Wobei dieser zweite Punkt am einfachsten mit herausnehmen der Sicherung machbar ist. Somit hat der Elektriker gleich doppelten Schutz, HS + SI. Von der Leistung her bekommst du zwar einen 80 A Anschluss gestellt, aber bist du dir auch wirklich sicher dass da keine andere Sicherung drin ist? Und wenn der Schaltschrank nun doch mal wo anders aufgebaut wird (Firma baut um) und dann das ganze eine größere Zuleitung bekommt? Nee, die Sicherung muss rein. Wenn die nicht drin ist, und es passiert was wo du schuld bist, dann hast du hoffentlich eine passende Versicherung die den Schaden bezahlt!
M. B. schrieb: > Ich kanns mir nur so erklären, dass das Innenleben des Schrankes gegen > Überstrom geschützt werden soll, falls jemand eine grössere Zuleitung > als angegeben anschliesst (die Anschlussklemmen können auch mehr als 25 > mm2 packen)... ...damit liegst du genau richtig, der lss schützt ja immer die folgende leitung vor überlast und wenn dein schaltschrank vormontiert ausgeliefert wird, müssen die leitungen entsprechend abgesichert werden, da man ja nicht weis in welcher umgebung er eingebaut wird. er darf entfernt werden,wenn die kapazität der einspeisung die selbe ist...
Markus Müller schrieb: > Lese doch mal die VDE Regeln, dann weißt du was zu tun ist. ....und?? > > - Freischalten > - gegen wiedereinschalten sichern. > > Wobei dieser zweite Punkt am einfachsten mit herausnehmen der Sicherung > machbar ist. > Somit hat der Elektriker gleich doppelten Schutz, HS + SI. > ...das könnte man auch an der einspeisung realisieren,zwar nicht schön aber genauso nach vde möglich > Von der Leistung her bekommst du zwar einen 80 A Anschluss gestellt, > aber bist du dir auch wirklich sicher dass da keine andere Sicherung > drin ist? ...dafür gibt es leitungsquerschnitte,die besagen welche absicherung nötig ist und wenn einfach einer größere sicherung eingesetzt wird,ist es ein verschulden des betreibers....ausserdem prüft man sowas bei der montage,schließlich war dein eigenes zitat : - Freischalten - gegen wiedereinschalten sichern. --->oder schon vergessen? > > Und wenn der Schaltschrank nun doch mal wo anders aufgebaut wird (Firma > baut um) und dann das ganze eine größere Zuleitung bekommt? ...dann hat der ganze zweig überprüft und entsprechend gerüstet zu werden! > Nee, die Sicherung muss rein. Wenn die nicht drin ist, und es passiert > was wo du schuld bist, dann hast du hoffentlich eine passende > Versicherung die den Schaden bezahlt! ....wie gesagt,das kommt auf die bedingungen an und ich konnte dir all deine punkte widerlegen,ohne gegen die vde zu verstossen und haftbar gemacht zu werden.....du bist hoffentlich kein elektroinstallateur :)
olaf schrieb: > du bist hoffentlich kein elektroinstallateur ... och, immerhin hat er ja 40% der Sicherheitsregeln für das Arbeiten an elektrischen Anlagen zusammengekriegt... Da gibt es Schlimmere. On topic: "Zu meiner Zeit" (tm) wurden in den Maschinen meines Arbeitgebers keine Sicherungen am Netzeingang verbaut; es oblag der Verantwortung des Kunden, für eine korrekte Absicherung (nach Maßgabe meines AG, natürlich) zu sorgen. Kann natürlich auch so gemacht werden wie im hier gezeigten Fall; spricht nichts dagegen. Unabhängig davon obliegt die korrekte Vor-Absicherung (Leitung etc.) natürlich ebenfalls dem Kunden.
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