Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Schaltschrankbau Leitungsschutschalter Einspeisung


von M. B. (reisender)


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Hallo!

Ich wollte mal fragen ob sich einer mit Schaltschrankbau auskennt:

Ist es üblich direkt nach der Einspeisung in einen Schaltschrank einen 
Sicherungsautomaten mit dem Nennstrom der Einspeisung einzubauen?


Wenn ja, zu welchem Zweck?

Beispiel: Ich habe einen Schrank mit einer 80A Einspeisung. Vor allen 
anderen Schaltgeräten im Schrank ist nun ein 80A LSS verbaut. Was bringt 
der? Die Zuleitung ist ja ebenfalls mit 80A abgesichert und wenn dieser 
LSS nicht selektiv ist, so ist es ja zufällig, welcher zuerst auslöst 
oder.

Vielen Dank für eure Hilfe!

von Erich (Gast)


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Ob "Mikrocontroller und Elektronik" das richtige Unterforum ist ?

Bin zwar nicht so bewandert in Starkstrom Praxis, aber natürlich macht 
es keinen Sinn zwei gleichartige Sicherungen hintereinander zu schalten.

Meine Vermutung:  Die Eingangssicherung im Schaltschrank ist als 
"Abschalter" vorgsehen, für Wartungsarbeiten ect.
Das kann man machen vielleicht, wenn man grad keinen Hauptschalter zu 
Hand hat und kein FI drin ist.

Mit Vorschriften dazu kenne ich mich allerdings nicht aus.
Aber "verboten" wirds wohl nicht sein.

von Bernd B. (maulwurf)


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80 A LSS ?
Zeige mal ein Bild

Gruss Bernd

von M. B. (reisender)


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Jo, ist nicht gerade passend ich weiss...

Ein Bild des Schrankes hab ich grad nicht zur Hand, aber es ist ein 
solcher LSS verbaut:

http://datasheet.moeller.net/datasheet.php?model=211801&locale=de_DE&_lt=


Ich kanns mir nur so erklären, dass das Innenleben des Schrankes gegen 
Überstrom geschützt werden soll, falls jemand eine grössere Zuleitung 
als angegeben anschliesst (die Anschlussklemmen können auch mehr als 25 
mm2 packen)...


Am fehlenden Hauptschalter kanns nicht liegen, der ist nämlich vorhanden 
;)

Gruss

von VDE (Gast)


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Es gibt Leitungen die nicht abgesichert werden dürfen. Wenn der Schrank 
von solch einer Abzweigung gespeist wird, muß er folglich mit eigenen 
Sicherungen geschützt werden.

von Axel D. (axel_jeromin) Benutzerseite


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M. B. schrieb:
> Vor allen
> anderen Schaltgeräten im Schrank ist nun ein 80A LSS verbaut. Was bringt
> der?

Das ist der Hauptschalter.
Wenn der Schrank aus irgend einer entfernten Schaltanlage gespeist wird, 
kann man damit den Schrank freischalten um daran zu arbeiten.

Der Leitungsschutzschalter ist nur ungewöhnlich hierzu, da wollte wohl 
einer Geld sparen, dafür gibt es richtige Hauptschalter.


Axel

von Bernd B. (maulwurf)


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Hauptschalter sind billiger wie LSS.
In der Vergangenheit sind manchmal einstellbare Leistungsschalter 
(ähnlich Motorschutzschalter) verbaut worden( z.B. bei AEG 
Erodiermaschienen) um den Eingangsstrom zu überwachen.
Ansonnsten sind Standardautomaten schneller als 
Standardschmelzsicherungen)

Gruss Bernd

von Andrew T. (marsufant)


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M. B. schrieb:
> Hallo!
>
> Ich wollte mal fragen ob sich einer mit Schaltschrankbau auskennt:
>
> Ist es üblich direkt nach der Einspeisung in einen Schaltschrank einen
> Sicherungsautomaten mit dem Nennstrom der Einspeisung einzubauen?
>
>
> Wenn ja, zu welchem Zweck?
>


Aus genau dem gleichen Zweck zu dem im HAK eine z.B. 63A NH eingebaut 
wirt, und im Zählerschrank eine E63A (LSS) -Gruppe.


Die NH bildet den Backupschutz, da sie auch einen höheren 
Kurzschlussstrom sicher trennen kann. Ein LSS kann das (i.d.R.) nicht in 
diesem Maße.

Schau Dir die Auslösekennlinien an, und Du siehst das es Sinn macht.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Lese doch mal die VDE Regeln, dann weißt du was zu tun ist.

- Freischalten
- gegen wiedereinschalten sichern.

Wobei dieser zweite Punkt am einfachsten mit herausnehmen der Sicherung 
machbar ist.
Somit hat der Elektriker gleich doppelten Schutz, HS + SI.

Von der Leistung her bekommst du zwar einen 80 A Anschluss gestellt, 
aber bist du dir auch wirklich sicher dass da keine andere Sicherung 
drin ist?

Und wenn der Schaltschrank nun doch mal wo anders aufgebaut wird (Firma 
baut um) und dann das ganze eine größere Zuleitung bekommt?

Nee, die Sicherung muss rein. Wenn die nicht drin ist, und es passiert 
was wo du schuld bist, dann hast du hoffentlich eine passende 
Versicherung die den Schaden bezahlt!

von olaf (Gast)


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M. B. schrieb:

> Ich kanns mir nur so erklären, dass das Innenleben des Schrankes gegen
> Überstrom geschützt werden soll, falls jemand eine grössere Zuleitung
> als angegeben anschliesst (die Anschlussklemmen können auch mehr als 25
> mm2 packen)...



...damit liegst du genau richtig, der lss schützt ja immer die folgende 
leitung vor überlast und wenn dein schaltschrank vormontiert 
ausgeliefert wird, müssen die leitungen entsprechend abgesichert werden, 
da man ja nicht weis in welcher umgebung er eingebaut wird.
er darf entfernt werden,wenn die kapazität der einspeisung die selbe 
ist...

von olaf (Gast)


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Markus Müller schrieb:
> Lese doch mal die VDE Regeln, dann weißt du was zu tun ist.
....und??
>
> - Freischalten
> - gegen wiedereinschalten sichern.
>
> Wobei dieser zweite Punkt am einfachsten mit herausnehmen der Sicherung
> machbar ist.
> Somit hat der Elektriker gleich doppelten Schutz, HS + SI.
>
...das könnte man auch an der einspeisung realisieren,zwar nicht schön 
aber genauso nach vde möglich

> Von der Leistung her bekommst du zwar einen 80 A Anschluss gestellt,
> aber bist du dir auch wirklich sicher dass da keine andere Sicherung
> drin ist?
...dafür gibt es leitungsquerschnitte,die besagen welche absicherung 
nötig ist und wenn einfach einer größere sicherung eingesetzt wird,ist 
es ein verschulden des betreibers....ausserdem prüft man sowas bei der 
montage,schließlich war dein eigenes zitat :
- Freischalten
- gegen wiedereinschalten sichern.
--->oder schon vergessen?

>
> Und wenn der Schaltschrank nun doch mal wo anders aufgebaut wird (Firma
> baut um) und dann das ganze eine größere Zuleitung bekommt?
...dann hat der ganze zweig überprüft und entsprechend gerüstet zu 
werden!


> Nee, die Sicherung muss rein. Wenn die nicht drin ist, und es passiert
> was wo du schuld bist, dann hast du hoffentlich eine passende
> Versicherung die den Schaden bezahlt!

....wie gesagt,das kommt auf die bedingungen an und ich konnte dir all 
deine punkte widerlegen,ohne gegen die vde zu verstossen und haftbar 
gemacht zu werden.....du bist hoffentlich kein elektroinstallateur :)

von Patrick (Gast)


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olaf schrieb:
> du bist hoffentlich kein elektroinstallateur

... och, immerhin hat er ja 40% der Sicherheitsregeln für das Arbeiten 
an elektrischen Anlagen zusammengekriegt... Da gibt es Schlimmere.

On topic: "Zu meiner Zeit" (tm) wurden in den Maschinen meines 
Arbeitgebers keine Sicherungen am Netzeingang verbaut; es oblag der 
Verantwortung des Kunden, für eine korrekte Absicherung (nach Maßgabe 
meines AG, natürlich) zu sorgen.
Kann natürlich auch so gemacht werden wie im hier gezeigten Fall; 
spricht nichts dagegen. Unabhängig davon obliegt die korrekte 
Vor-Absicherung (Leitung etc.) natürlich ebenfalls dem Kunden.

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