Moin Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines Arbeitsvertrages. Weiss jemand, wo ich sowas bekomme ? Thanks, Peter
Das verwirrt mich. Ich dache immer, ein Notar beurkundet nur oder macht Abschriften ? Und auf dem Einwohnermeldeamt werden nur öffentliche Dokumente beglaubigt....oder nicht? Ein Arbeitsvertrag ist ja "nur" eine Privates Dokument.
Wer, wenn nicht der AG weis am besten das die Kopie von Dir dem Origial inhaltlich entspricht?
Alex W. schrieb: > Wer, wenn nicht der AG weis am besten das die Kopie von Dir dem Origial > inhaltlich entspricht? Denn kann ich in diesem Fall leider nicht um Hilfe bitten...:(
ich persönlich würde mir denken, dass deinzukünfiger arbeitgeber entsprechendes vertrauen schon mitbringen sollte...
Peter schrieb: > Denn kann ich in diesem Fall leider nicht um Hilfe bitten... Weshalb nicht? Darf er nicht erfahren, das Du ein neuen Job hast? Wenn er das wissen will, kannst Du doch auch mit Ausreden kommen a la "Ich will ein neues Auto kaufen, brauche für die Finanzierung eine Vorlage bla bla..."
Hallo Peter Ein Arbeitsvertrag ist eine Übereinkunft zwischen mir und meinem Arbeitgeber. Sobald sich ein Dritter dafür interessiert werde ich strubbelig. Fordert dieser gar eine "beglaubigte Kopie" an wendet sich das in pures Entsetzen. Meine persönliche Frage: "Wer will das von mir wissen?" Ferner, aber bedeutend wichtiger: "Kann ich mit dieser Form von Neugier bei einem (potentiellen) Nachfolgerarbeitgeber leben?" ?
Ich kann auf jeden Fall meinen AG nicht einweihen. Da wecke ich schlafende Hunde...
Peter schrieb: > Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines Arbeitsvertrages. Weiss > jemand, wo ich sowas bekomme ? Das macht dir jede Behörde. Such dir die bequemste nächst gelegenste aus. Hatte selbst mal mit Beglaubigungen zu tun, und am Einwohnermeldeamt sagten sie mir, ich könnte eigentlich im Grunde zu jeder Behörde gehen. Z.B. sogar Straßenverkehrsamt oder Standesamt. Bürgermeister. Aber auch die Pfarrei, Notar, Anwaltsbüro. Nehmen auf jeden Fall alle Gebühren. Die privaten wie Notar und Anwaltsbüro vermutlich mehr als sonst wo.
Was soll denn der Schwachsinn? Wenn das für einen neuen Arbeitgeber sein soll, würde ich mir schnell einen anderen suchen weil dem das alte Arbeitsverhältnis nicht die Bohne was angeht, nicht mal wenn es die katholische Kirche wäre.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Das macht dir jede Behörde. Leider nein. Behörden beglaubigen nur öffentlich ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse etc.
Peter schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Das macht dir jede Behörde. > > Leider nein. Behörden beglaubigen nur öffentlich ausgestellte Dokumente > wie Zeugnisse etc. OK, bei mir waren es tatsächlich mal Abiturzeugnisse. Na, dann wirst du sicher einen Notar nehmen müssen. Es bleibt ja dann nicht mehr so viel an Möglichkeiten.
Daniel H. schrieb: > http://de.wikipedia.org/wiki/Beglaubigung#Urkundspersonen_2 Das wichtigste daraus: Der Kreis des zur Beglaubigung befugten Personenkreises ist gesetzlich eingeschränkt auf siegelführende Stellen. Zur Beglaubigung von Kopien sind in Deutschland folgende Personen berechtigt: 1.Notare, 2.Amtspersonen, die das Dokument ausgestellt haben bzw. bei denen es verwahrt wird, 3.sonstige Urkundspersonen (z.B. Urkundsperson des Jugendamtes, vgl. § 59 SGB VIII; der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle eines Gerichts, vgl. § 169 ZPO, § 153 GVG), 4.Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder Angestellte, 5.Stellen staatlich anerkannter Kirchen.[3] Was noch geht, den Arbeitsvertrag im Original plus Kopie da vorlegen (also hinfahren) wo die "beglaubigte Kopie" gewünscht wird, und den Betreffenden auf der Kopie die "Gleichheit" bestätigen lassen. Aber mal ehrlich: Wo, Warum, Wozu, Wofür braucht man eine "beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages"?
Marx w. schrieb: > Aber mal ehrlich: > Wo, Warum, Wozu, Wofür braucht man eine "beglaubigte Kopie des > Arbeitsvertrages"? Das würde mich auch interessieren. Bei einem Mietvertrag hatte ich meinen Original-Arbeitsvertrag mitgenommen, bzw. meine Gehaltsabrechnungen der letzten 3-6 Monate. Das sollte auch für Kreditverträge etc. aussreichen, die ich nicht bei meiner Hausbank abschließe. Peter schrieb: > Ich kann auf jeden Fall meinen AG nicht einweihen. Da wecke ich > schlafende Hunde... Da es hier immer wieder Dinge gibt, die man nicht glauben kann, verrate doch mal um was es geht. Ich bin (wir sind?) neugierig.
Vielleicht will er den AG wechseln und dazu zieht er in eine neue Wohnung an einem anderen Ort. Für den Mietvertrag aber braucht er vielleicht eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages. Der neue Vertrag wird nichts nützen, denn er ist ja wahrscheinlich in der Probezeit. Ich habe mir mal im Großraum München Wohnungen angesehen, und je nobler es wurde, um so eher brauchte man Nachweise.
Peter schrieb: > Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines Arbeitsvertrages. Und wofür braucht man das?
ghfgshskj schrieb: > Peter schrieb: >> Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines Arbeitsvertrages. > Und wofür braucht man das? Vielleicht für ein Auslandsvisum, wenn man kein EU-Bürger ist? Sowas in der Art.
Peter schrieb: > Weiss jemand, wo ich sowas bekomme ? Frag doch bei dem, der es anfordert was er anerkennt! > Und wofür Wohnung??
Die wollen wohl wissen was Du jetzt verdienst, eh? Mein jetziger Arbeitgeber wollte beglaubigte Zeugnisse haben, und auf Nachfrage hies es dann 'Originale am ersten Arbeitstag mitbringen' reicht.
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