Forum: Offtopic Rechtsfrage: Steckdosen ohne PE


von Hubert M. (hm-electric)


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Hallo.

Ich habe da mal eine Rechtsfrage, und wollte auch eure Meinung dazu 
lesen.

Ein Kollege ( ich nenn ihn hier Marc )  ist in eine Mietswohnung 
eingezogen. Ein anderer Freund ( ich nenn ihn hier Ralf ) hat dann 
festgestellt, dass in der gesamten Wohnung eine zwei Draht verdrahtung 
vorhanden ist. Ralf rief mich deswegen an, weil er festgestellt hat, 
dass ALLE Steckdosen ohne PE Anschluss sind. Also nicht mal die 
klassische Nullung. Ich und Ralf vermuten deshalb, dass jemand mal die 
Steckdosen ausgetauscht hat, und die N-PE Brücke "vergessen" hat. Ist 
jetzt eigentlich auch egal, ob es der Vermieter war, oder der vorheriger 
Mieter.

Die Frage: Wie ist die Rechtslage? Marc hat dann seinen Vermieter über 
den Missstand informiert, der sieht aber keinen Handlungsbedarf.
Eigentlich müßte doch der Vermieter den Missstand beheben lassen?
Wie kann man eigentlich gegen sowas vorgehen?

von Christian B. (luckyfu)


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ich kann dir keine Rechtauskunft geben, aber Stand der Technik ist, daß 
eine Anlage betrieben werden darf, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung 
den gültigen Vorgaben entsprach und es keine Nachrüstpflicht gibt.

Bei der klassischen Nullung ist dies gegeben. Das Problem ist aber, daß 
ihr die ja noch nicht mal habt.
Sinnvoll währe nun in meinen Augen den nächsten Elektrofachbetrieb in 
der Nähe sich das mal ansehen zu lassen.

Faktisch ist es aber unzulässig Schukosteckdosen einzusetzen wenn der 
Schutzkontakt nicht angebunden ist. Bei der klassischen Nullung währe 
dies jedoch der Fall. Das Problem, welches sich daraus ergibt ist ein 
größeres, was der Vermieter wohl vor Augen hat: Man darf keine klassisch 
genullten Steckdosen mehr einbauen, esseidenn man ersetzt nur eine 
defekte. Hier jedoch ist es evtl. mit viel Überredungskunst möglich 
diesen "Tatbestand" anzunehmen. Sicherer (und Ertragreicher) für den 
Elektriker ist jedoch, die Anlage nach aktuellem Stand der Technik 
nachzurüsten. Dies bedeutet die Nachrüstung mit RCD für alle Steckdosen 
sowie die Nachrüstung eines PE. Nun vermute ich mal, daß ihr über keine 
Lehrrohrverdrahtung mit darin geführten Einzeladern verfügt. Denn nur in 
diesem Fall ist eine Nachrüstung ohne großen Aufwand überhaupt nur 
denkbar.

Für deinen Freund ist es allerdings so, daß er (ausser der Elektriker 
lässt sich auf eine rechtlich nicht sichere Nachrüstung der Nullung ein, 
was dem Vermieter sicher nur dann gelingt wenn er einen guten Bekannten 
als Elektriker hat) in jedem Fall die Wohnung aufgeben muss. Wenn die 
Anlage nachgerüstet wird entsteht so viel Dreck, daß man zu dem 
Zeitpunkt die Wohnung nicht bewohnen kann. Lässt er sie nicht nachrüsten 
besteht im Fehlerfall eines Schukogerätes jedoch Lebensgefahr.

Um Sicherzugehen kannst du einen sogenannten E-Check verlangen. Das ist 
eine Untersuchung der Elektroanlage wonach am Ende ein Protokoll 
entsteht, was dir die Sicherheit der Anlage bestätigt. In diesem Fall 
wird das aber nicht passieren. Da eine Solche Anlage zu keiner Zeit 
hätte betrieben werden dürfen.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Hubert Mueller schrieb:
> dass jemand mal die
> Steckdosen ausgetauscht hat, und die N-PE Brücke "vergessen" hat

Die Brücken einfach selber einbauen und das ganze nicht an die große 
Glocke hängen. Im Zweifelsfall war das eben schon so beim Einzug. Jetzt 
ist es wahrscheinlich zu spät, nachdem man man seinen Vermieter schon 
informiert hat. Der kann sich nun später auf Fremdpfusch berufen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es ist alles Wichtige gesagt. Ohne auf jedes Detail  noch einmal 
einzugehen, ein klarer Fall für eine komplette Neuerrichtung, wenn kein 
Isorohr verlegt wurde, was auszuschließen ist, da zur Zeit zweipoliger 
ungeerderter Anlagen allenfalls Metallbitumenpapprohr verwendung fand.

 Vermieter informieren, Frist für Abhilfe vereinbaren. Aufwand ist nicht 
unerheblich und wenn man nicht eine Aufputzinstallation in Kauf nehmen 
will, ist im Anschluss an die elektroverlegearbeiten eine 
Komplettrenovierung unumgäglich.

Namaste

von Stefan K. (stk)


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Dirk J. schrieb:
> Die Brücken einfach selber einbauen und das ganze nicht an die große
> Glocke hängen. Im Zweifelsfall war das eben schon so beim Einzug. Jetzt
> ist es wahrscheinlich zu spät, nachdem man man seinen Vermieter schon
> informiert hat. Der kann sich nun später auf Fremdpfusch berufen.

Unfug! So wie ich den ersten Beitrag lese war es nicht der jetzige 
Mieter der die Anlage in unsicheren Zustand versetzt hat.
Der Vermieter muss Mängel die ihm bekannt sind und von denen Gefahren 
ausgehen können unverzüglich beheben. Ob es der Vormieter war oder der 
Vermieter selbst, der die Anlage in diesen unsicheren zustand versetzt 
hat, spielt dabei keine Rolle.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schutzkontaktsteckdosen ohne 
angeschlossenen Schutzleiter jemals zulässig waren. Bestandsschutz für 
eine derart unsichere und irreführende Installation kann es 
(hoffentlich) nicht geben.

von Johannes O. (jojo_2)


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Such dir nen Elektriker und erzähle ihm das mal und lass ihm dann ggf. 
bei dir das alles ansehen. Der sollte sich damit auskennen ob es in 
Ordnung ist oder nicht. Auf "Rechtsfragen" bekommt man hier keine 
verlässlichen Antworten, da gehts schnell mit Diskussionen los.
Klar kostet das was. Aber ich könnte nicht in Ruhe schlafen wenn ich 
wüsste dass da so ein Pfusch(??) betrieben wurde. Das sollte dir die 
paar € durchaus wert sein.
Entweder es ist erlaubt, oder eben nicht. Und das feststellen kann 
eigentlich nur ein Fachmann, aus "der Ferne" hier im Forum gibts nur 
wieder viel diskussion ohne das was herauskommt.

von Michael S. (technicans)


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Anwalt fragen und gegebenenfalls die Miete mindern.
(Vorsicht: Bei Mietstreitigkeiten gilt die Jahresmiete als
Streitwert, sofern sich das nicht geändert hat).
Anders Druckmittel hat man leider nicht. Der Vermieter
wird dann wohl gleich zu kündigen versuchen und die Räumungsklage
anstrengen. Eigentlich wäre die Angelegenheit ein Sache des
Baurechts/Bauamts, aber die werden sich wohl für nicht Zuständig
fühlen.
Übrigens war die klassische Nullung in meiner Bude bei Einzug
damals auch so, also hab ich alle Kabel (außer in der Betondecke)
raus gerissen und moderne verlegt. Mit Mieterhöhungen braucht
der Vermieter da jedenfalls nicht kommen, denn meine Bude ist zwar 
hochwertiger als die der Nachbarn, aber da der Vermieter das
ja nicht bezahlt hat, kann er sich auch nicht auf "mehr Wert"
berufen.

von Johannes O. (jojo_2)


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Michael S. schrieb:
> Anwalt fragen und gegebenenfalls die Miete mindern.

Jawohl! Das ist doch mal ne gute Idee, dass man gleich direkt zum Anwalt 
greift, hohe Kosten verursacht und dann schließlich noch so eine Art 
Kleinkrieg anzettelt.
Da haben bestimmt hernach alle was davon, insbesondere der neu 
eingezogene Mieter macht sich so gleich mal sehr beliebt. Stress? Nein 
überhaupt nicht...

Warum versucht man nicht erstmal herauszufinden inwiefern das überhaupt 
zulässig ist und redet GGF. DANN nochmal anständig (evtl. inkl. dem 
messenden Elektriker zusammen) mit dem Vermieter?

von Uhu U. (uhu)


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Johannes O. schrieb:
> Jawohl! Das ist doch mal ne gute Idee, dass man gleich direkt zum Anwalt
> greift, hohe Kosten verursacht und dann schließlich noch so eine Art
> Kleinkrieg anzettelt.

Ja, von Michael S. (technicans) bekommt man immer kompetenten Rat. Hut 
ab vor dem Mann!

von Hubert M. (hm-electric)


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LOL Johannes! Elektriker bin ich selber, sogar Elektromeister. 
Allerdings arbeite ich nicht selbstständig, sondern bin in einem Betrieb 
eingestellt.

Ich gehe aber nicht hin zu Marc, weil er nicht mein Freund ist. Bei Ralf 
wäre ich hin, und hätte das auf meiner Kappe es als Freundschaftsdienst 
gemacht. Wäre ich betrieblich bei Marc gewesen, hätte ich den Vermieter 
selber informiert, und bei Uneinsichtigkeit, die Anlage außer Betrieb 
gesetzt! Spätestens dann sehen es die meisten Vermieter ein. Aber wie 
gesagt: Marc hat unseren Betrieb nicht beauftragt, Ralf hat halt bei mir 
angerufen weil er mit Marc und mir befreundet ist...

Wenn ich Mieter wäre, würde ich es auch nicht einsehen, die kosten für 
diese Wiederherstellung des korrekten Zustandes zu tragen. Das ist Sache 
des Vermieters. Nur der sagt:" Sie haben doch Strom, also was wollen 
Sie?"
Muß man da als Mieter zum Anwalt?
Selber einen Elektriker beauftragen?

Und nicht jeder hat die "paar € " um einen Handwerker zu bestellen....

Aber ich sehe schon, ich hätte besser diesen Fred nicht eröffnet....

von Johannes O. (jojo_2)


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Hubert Mueller schrieb:
> Elektriker bin ich selber, sogar Elektromeister.

Na dann sags doch gleich! :-p
Aber wie ist das: Gibt es Möglichkeiten dass diese Verkabelung in 
Ordnung ist aufgrund von Bestandsschutz oder ähnlichem?


Hubert Mueller schrieb:
> Und nicht jeder hat die "paar € " um einen Handwerker zu bestellen....

Er soll auch nicht gleich die ganze Verkabelung reparieren sondern nur 
mal drüberschauen. Und wenn du dir auch sicher bist dass da was nicht 
passt, und der Elektriker stellt das auch fest und teilt das dem 
Vermieter mit, dann kann man VERMUTLICH auch durchaus diese Kosten 
wieder zurückbekommen.

Oder siehst du nen billigeren Weg?
a) Mitminderung + Anwalt: Vermutlich recht teuer und kann nach hinten 
losgehen und RICHTIG TEUER werden
b) Nichts machen: Kann das Leben kosten.
c) Handwerker prüfen lassen: Kostet weniger als a), kein Risiko für 
euch, kann nicht nach hinten losgehen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Hubert Mueller schrieb:
> Nur der sagt:" Sie haben doch Strom, also was wollen Sie?"

Der Bestandsschutz für präkolumbianische Elektroinstallationen ist 
übrigens erloschen. Kommt es durch solch eine Anlage zu Schäden, zahlt 
die Gebäudeschutzversicherung nicht mehr, auch wenn die Altanlage den 
Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen sollte.

Es ist also im Eigeninteresse des Vermieters, hier für Sicherheit zu 
sorgen.
Auch dürfte die juristische Situation des Vermieters im Falle eines 
Personenschadens sehr interessant sein, wenn der Personenschaden durch 
ordnungsgemäße Elektroinstallation (wie z.B. einen FI-Schalter) hätte 
vermieden werden können.

Der Mieter einer entsprechenden Wohnung sollte einfach mal seinen EVU 
kontaktieren, und fragen, ob der so eine Installation überhaupt noch mit 
Strom versorgen will. Eine andere Anlaufstelle wäre der 
Mieterschutzbund, der sollte auch die rechtlichen Rahmenbedingungen 
kennen.

Was aber auf gar keinen Fall geht, ist eine Veränderung der 
Installation durch den Mieter. Der darf die Installation nicht 
verändern, und der sollte das auch nicht auf eigene Kosten von dafür 
zugelassenen Betrieben durchführen lassen. Das ist Vermietersache.

von Juppi J. (juppiii)


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Hubert Mueller schrieb:
> Nur der sagt:" Sie haben doch Strom, also was wollen
>
> Sie?"
>
> Muß man da als Mieter zum Anwalt?


In D gibt es für solche Probleme Institutionen welche kostenlos dies
bearbeiten.

Das größere Problem ,die suchen den Verursacher,welche zu letzt dies 
bearbeitet hat.
Jetzt könnte man raten wer das ist.

Es könnte sogar der letzte Steckdosen Aufschrauber sein!
Da gibt es so einen Fachlichen Ausdruck in der VDE dafür,komme jetzt 
nicht darauf.

von Stefan K. (stk)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Was aber auf gar keinen Fall geht, ist eine Veränderung der
> Installation durch den Mieter. Der darf die Installation nicht
> verändern, und der sollte das auch nicht auf eigene Kosten von dafür
> zugelassenen Betrieben durchführen lassen. Das ist Vermietersache.

Volle Zusimmung, auch zum Rest des Beitrags, vor allem was die mögliche 
Haftung des Vermieters bei Personen- oder Sachschäden angeht.

Und bis die Anlage von einem Elektriker geprüft ist vorsichtshalber, 
wenn irgend möglich, nur Schutzklasse II Geräte nutzen.

Hubert Mueller schrieb:
> Aber ich sehe schon, ich hätte besser diesen Fred nicht eröffnet....
Nö, ist doch interessant.

Hubert Mueller schrieb:
> Wenn ich Mieter wäre, würde ich es auch nicht einsehen, die kosten für
> diese Wiederherstellung des korrekten Zustandes zu tragen. Das ist Sache
> des Vermieters. Nur der sagt:" Sie haben doch Strom, also was wollen
> Sie?"

Dem Vermieter fehlt da offensichtlich das Fachwissen um die potentielle 
Gefährdung seiner Mieter einschätzen zu können und auch die Einsicht wie 
sehr er selbst sich dadurch möglichen Haftungsansprüchen aussetzt. Da 
könmtest Du dem Freund deines Freundes mit Deinem Fachwissen 
argumentativ helfen.
Mit vorschriftgemäßer Elektroinstallationn mit Prüfprotokoll wäre der 
Vermieter auf der sicheren Seite und könnte vielleicht sogar bei der 
Versicherung einen (kleinen) Rabatt raushandeln.

von Uwe G. (scd)


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Eine einfache Mietminderung bringt wenig bis gar nichts. Es ist ein 
Märchen, dass eine Mietminderung nahezu unweigerlich in die Klage auf 
Räumung führt. Die weitaus meisten (berechtigten) Mietminderungen werden 
von Vermietern einfach akzeptiert, allenfalls wird der Betrag 
nachverhandelt. Damit ist das Problem mit dem Mieter für den Vermieter 
vom Tisch. Die lebensgefährliche Anlage bleibt aber in ihrem Zustand.

Es gibt rechtliche Möglichkeiten, den Vermieter bei einem solchen Mangel 
zu einer sofortigen Instandsetzung zu zwingen, andernfalls dies selbst 
instandzusetzen und sämtliche Kosten mit der Miete zu verrechnen. 
(Ersatzvornahme) Wie man das richtig macht, sagt Dir der Mieterbund oder 
ein auf das Mietrecht spezialisierter Anwalt, aber sicher nicht das 
Forum.

Auf keinen Fall selbst die Anlage anfassen ...

von Uhu U. (uhu)


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Uwe G. schrieb:
> Die lebensgefährliche Anlage bleibt aber in ihrem Zustand.

Für sowas eine Mietminderung? Das ist doch ein Widerspruch in sich 
selbst: Strom ist da und wenn die akute(?) Lebensgefahr für ein paar 
Euros aus der Welt zu schaffen ist, dann kanns nicht so schlimm sein.

von Uwe G. (scd)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Für sowas eine Mietminderung? Das ist doch ein Widerspruch in sich
> selbst: Strom ist da und wenn die akute(?) Lebensgefahr für ein paar
> Euros aus der Welt zu schaffen ist, dann kanns nicht so schlimm sein.

Für philosophische Fragen bin ich nicht zuständig. ;-)

Juristisch gesehen ist es ein Mangel der Mietsache mit allen gesetzlich 
vorgesehenen (Rechts-)Folgen, z. B. Minderung. Wie "leicht" oder 
"schwer" man den Mangel behebt, ist erstmal irrelevant. Das hat dann nur 
auf die Höhe der Minderung Einfluss.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es ist aber auch höheres Gut und damit Recht und zu Teilen Pflicht 
erkannte Gefahren für Leib und Leben eigenverantwortlich abzuwenden, 
sofern man dies vermag, bzw. für deren Abwendung Sorge zu tragen, z.B. 
durch Stillegung der Anlage. Jedoch bleibt dann der Mangel der 
Nichtversorgung und für diese ist zunächst der Vermieter zuständig, und 
ihm Gelegenheit zu geben diesen in angemessener Frist abzustellen. Erst 
dessen Weigerung, dies zu veranlassen kann eine Mietminderung oder 
weitere Eigeninitiative rechtfertigen.

Namaste

von Uwe G. (scd)


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Winfried J. schrieb:
> Erst
> dessen Weigerung, dies zu veranlassen kann eine Mietminderung oder
> weitere Eigeninitiative rechtfertigen.

Nein, eine Minderung steht Dir zu, wenn die Mietsache mangelhaft ist. 
Mehr als einer Mitteilung des Mangels an den Vermieter bedarf es nicht. 
Keine Aufforderung zur Instandsetzung, keine Fristsetzung, einfach 
mindern. Das geht sogar rückwirkend.

Bezüglich der Ersatzvornahme alias Eigeninitiative bedarf es tatsächlich 
erst der (ergebnislos abgelaufenen) Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, 
es sei denn, eine Fristsetzung/Abwarten ist aufgrund der Erheblichkeit 
des Mangels und der objektiven Dringlichkeit seiner Behebung nicht 
zumutbar. Bei Fristen/Fristsetzungen kann man viel falsch machen, 
deswegen -> Mieterbund/Anwalt

von G. C. (_agp_)


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Hubert Mueller schrieb:
> Hallo.
>
> Ich habe da mal eine Rechtsfrage, und wollte auch eure Meinung dazu
> lesen.
>
> Ein Kollege .. ist in eine Mietswohnung
> eingezogen. .. hat dann
> festgestellt, dass in der gesamten Wohnung eine zwei Draht verdrahtung
> vorhanden ist.

Ist nicht ungewöhnlich. Es gibt Bundesweit noch unzählige Wohnblöcke die 
mal in den 60er Jahren gebaut wurden, wo in den jeweiligen Wohnungen 
noch eine komplette Zweidraht-Elektroinstallation vorhanden ist. Die 
Steckdosen sind dann am PE-Anschluss mit dem Nullleiter gebrückt.

> Ralf rief mich deswegen an, weil er festgestellt hat,
> dass ALLE Steckdosen ohne PE Anschluss sind. Also nicht mal die
> klassische Nullung.

Das halte ich für nicht hinnehmbar. Auf den Geräte-PE muss man sich 
verlassen können. Fehlt dieser, dann fehlt eine wesentliche 
Schutzfunktion, eben die des PE.

> Die Frage: Wie ist die Rechtslage?

Dafür musst du einen Rechtsanwalt fragen. Alles andere sind nur 
Ratespiele und Forenbeschäftigung bzw. herunterbeten der VDE.

> Marc hat dann seinen Vermieter über
> den Missstand informiert, der sieht aber keinen Handlungsbedarf.

Das ist sein gutes Recht. Nur muss das ja nicht stimmen.

> Eigentlich müßte doch der Vermieter den Missstand beheben lassen?
> Wie kann man eigentlich gegen sowas vorgehen?

Mal einen Rat unter uns. ALS MIETER würde ich mir sehr genau überlegen, 
ob ich überhaupt möchte, dass mir mein Vermieter die komplette 
Elektroverkabelung erneuert. Wenn er (der Vermieter) sich nämlich 
wirklich dazu genötig sieht, heißt das für den Mieter 
höchstwahrscheinlich

+ für Wochen Dreck ohne Ende (Staub vom Schlitzekloppen der dir die 
gesamte Wohnung inkl. all deiner Geräte und des Mobiliars einsaut)
+ unerträglicher Lärm in der Zeit wo man zuhause ist
+ in der Zeit wo man nicht zuhause ist geht "Hinz und Kunz" bei dir ein 
und aus - Tag der offenen Tür ist angesagt! - oder du ziehst mit deinem 
gesamten Plunder vorübergehen aus (Aufwand, Kosten)
+ garantierte saftige Mieterhöhung hinterher
+ und das beste, du darfst deine Wohnung anschließend KOMPLETT neu 
renovieren, d.h. es kommen erhebliche Kosten auf dich zu; möglicherweise 
übernimmt das auch der Vermieter, nur dann pappt er dir die billigste 
scheuslichste Tapete/Raufaser/Farbe an die Wände und das möchstest du 
garantiert nicht haben

Alternative: setze die paar Brücken in die Steckdosen und die Sache hat 
sich erst mal erledigt. Meiner Kenntnis nach gibt es derzeit kein 
Gesetz, dass die Wohnungsinhaber definitiv dazu zwingt funktionierende 
Zweidraht-Installationen durch Dreileiterkabel ersetzen zu MÜSSEN. Da 
genügt auch nicht eine Rechtsauffassung hierzu zu äußern, sondern dazu 
bräuchte es mal eine Richterliche Entscheidung (DIE AUCH WIRKLICH IN 
KRAFT TRITT, weil letzte Instanz) ähnlich der, die gerade ergangen ist 
in Bezug auf die Neuauslegung bzw. Gestaltung der 
Heizungskostenabrechnung.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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g. c. schrieb:
> + garantierte saftige Mieterhöhung hinterher

Auf welcher Rechtsgrundlage? Das ist keine Modernisierungsmaßnahme, 
sondern nur eine Reparatur bzw. Instandsetzung. Die aber ist keine 
Begründung für eine Mieterhöhung.

> Meiner Kenntnis nach gibt es derzeit kein
> Gesetz, dass die Wohnungsinhaber definitiv dazu zwingt funktionierende
> Zweidraht-Installationen durch Dreileiterkabel ersetzen zu MÜSSEN.

In Gesetzen ist so etwas auch nicht geregelt. Aber in den technischen 
Ausführungsbestimmungen der EVUs (die, wenn ihnen eine Anlage nicht 
genehm ist, diese auch einfach abklemmen können), und indirekt in den 
Versicherungsbedingungen der Gebäude- und Haftpflichtversicherung des 
Vermieters.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem "verkehrssicheren 
Zustand" zu halten. Eine Elektroinstallation aus dem vorderen Pleistozän 
ist nur schwer als "in verkehrssicherem Zustand" zu beschreiben.

von Michael L. (michaelx)


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Ohne auf das hier zu lesende gesunde Halbwissen weiter einzugehen, 
bleibt mir nur anzumerken, dass ohne Beschaltung des Schutzkontaktes, 
egal ob klassische Nullung oder separater Schutzleiter, die 
Schutzmaßnahme außer Kraft gesetzt ist. Dies ist im vom TO 
beschriebenden Falle zumindest grob fahrlässig, wenn nicht sogar 
vorsätzlich erfolgt!
Keinesfalls selbst dran herumschrauben! Selbst mit "einfach ne Brücke 
rein" kann man noch genug falsch machen, und im Falle eines Falles ist 
immer der dran, der zuletzt dran rumgebastelt hat.

Also: Finger weg! Vermieter informieren! Wenn ignorant, dann 
Mieterschutzbund, oder ggf. einen Elektromeister fragen, der E-Check 
anbietet.

Grüße.

Edit: Rufus hat noch die entscheidende Formulierung geliefert: "in 
verkehrssicherem Zustand"!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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also,
nicht blitzen lassen
und alles wird gut. :-)

von G. C. (_agp_)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> g. c. schrieb:
>> + garantierte saftige Mieterhöhung hinterher
>
> Auf welcher Rechtsgrundlage? Das ist keine Modernisierungsmaßnahme,
> sondern nur eine Reparatur bzw. Instandsetzung. Die aber ist keine
> Begründung für eine Mieterhöhung.

Das sagst DU. Dein Vermieter wird dir ein paar zusätzliche Steckdosen 
verpassen und damit den Wohnkompfort steigern (so wird er argumentieren) 
und damit eine Modernisierungsmaßnahme schnell begründen. Gegen die 
darfst du dann wieder mit Hilfe des Anwalts deiner Wahl vorgehen.

>> Meiner Kenntnis nach gibt es derzeit kein
>> Gesetz, dass die Wohnungsinhaber definitiv dazu zwingt funktionierende
>> Zweidraht-Installationen durch Dreileiterkabel ersetzen zu MÜSSEN.
>
> In Gesetzen ist so etwas auch nicht geregelt. Aber in den technischen
> Ausführungsbestimmungen der EVUs (die, wenn ihnen eine Anlage nicht
> genehm ist, diese auch einfach abklemmen können), und indirekt in den
> Versicherungsbedingungen der Gebäude- und Haftpflichtversicherung des
> Vermieters.

Nein. Die "Technischen Vorschriften" sind KEIN Ersatz für eine 
Rechtsauffassung und entscheiden tun hierzulande nicht "Vorschriften" 
(schon gar nicht das EVU) sondern noch immer Gerichtsurteile.

> Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem "verkehrssicheren
> Zustand" zu halten. Eine Elektroinstallation aus dem vorderen Pleistozän
> ist nur schwer als "in verkehrssicherem Zustand" zu beschreiben.

Zweidraht-Elektroinstallationen die richtig ausgeführt sind, sind auch 
verkehssicher. Das ist geltendes Recht.

von Michael L. (michaelx)


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g. c. schrieb:
> Zweidraht-Elektroinstallationen die richtig ausgeführt sind, sind auch
> verkehssicher. Das ist geltendes Recht.

Ebend! Aber eine Schuko-Steckdose, so wie beschrieben ohne 
angeschlossenen Schutzkontakt, ist eben keine richtig ausgeführte 
Zweidraht-Elektroinstallation, um mal deine laienhaften Worte zu 
benutzen!

von G. C. (_agp_)


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Michael L. schrieb:
> g. c. schrieb:
>> Zweidraht-Elektroinstallationen die richtig ausgeführt sind, sind auch
>> verkehssicher. Das ist geltendes Recht.
>
> Ebend! Aber eine Schuko-Steckdose, so wie beschrieben ohne
> angeschlossenen Schutzkontakt, ist eben keine richtig ausgeführte
> Zweidraht-Elektroinstallation, um mal deine laienhaften Worte zu
> benutzen!

Und damit wiederholst du nur was ich bereits viel weiter oben selber 
schon schrieb. War wohl nix mit "Laie"!

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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g. c. schrieb:
> Zweidraht-Elektroinstallationen die richtig ausgeführt sind, sind auch
> verkehssicher. Das ist geltendes Recht.

Das bezweifle ich sehr. Zumal für eine solche Elektroinstallation 
definitiv kein Versicherungsschutz seitens der Gebäudeversicherung mehr 
besteht.
Auch dürfte der Vermieter eines solchen Objektes Probleme bekommen, wenn 
aufgrund der Installation ein Mieter geschädigt wird.

von G. C. (_agp_)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> g. c. schrieb:
>> Zweidraht-Elektroinstallationen die richtig ausgeführt sind, sind auch
>> verkehssicher. Das ist geltendes Recht.
>
> Das bezweifle ich sehr.

Dann bezweifel das halt, aber das ist so.

> Zumal für eine solche Elektroinstallation
> definitiv kein Versicherungsschutz seitens der Gebäudeversicherung mehr
> besteht.

Mal vorausgesetzt wir reden hier über richtig angeschlossene Steckdosen 
(was beim Threadstarter wie geschildert nicht der Fall ist), damit wird 
kein Versicherungsschutz außer Kraft gesetzt. Die vielen Gebäude die 
bundesweit noch solche Installationen aufweisen haben genau so die 
üblichen Versicherungen, wie diejenigen, die so verkabelt sind wie man 
sich das als Mieter gerne wünscht. Die Versicherungen wissen was sie da 
versichert haben und werden kaum "blinde Kuh, wir kennen den 
Gebäudezustand nicht" spielen.

> Auch dürfte der Vermieter eines solchen Objektes Probleme bekommen, wenn
> aufgrund der Installation ein Mieter geschädigt wird.

Zeige mir mal ein Urteil das genau diesen Sachverhalt begründet!

Bis dahin zeige ich dir ein anderes bzw. eines worauf sich ein RA beruft

"Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die elektrische Anlage nach DIN 
auf den jeweils neuesten Stand der Technik zu bringen (vgl. BGH, Urteil 
vom 26. 7. 2004 , Az.: VII ZR 281/03)."

Quelle: 
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-bei-unzureichender-Elektroinstallation-nach-Modernisierung-__f118556.html

von Juppi J. (juppiii)


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nehmen wir an,der Mieter hat eine für Ihn ordnungsgemäße
Wohnung gemietet.
Er benutzt eine Schuko Steckdose welche zum Betrieb bestimmter
Elektrischen Geräte Vorschrift ist.
Jetzt kommt es zum Unfall wegen der nicht ordnungsgemäßen Steckdosen 
Installation.
Egal wer der Installations Verursacher ist.

An wem wir sich wohl die Versicherung wenden.

Eine Zweidrahtleitung ,ohne ordnungsgemäße Nullung der 
Schukosteckdose,wenn dies vor Ort überhaupt zulässig ist,ist definitiv 
nicht erlaubt.

Im Bad gibt es schon lange für 2 Drahtleitung kein Bestandsschutz,
noch nicht mal in den neuen Ländern.
Ein freundlichen Gruß

von G. C. (_agp_)


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Juppi J. schrieb:

> .. kommt es zum Unfall wegen der nicht ordnungsgemäßen Steckdosen
> Installation.

Dann sorge halt dafür, dass deine Steckdose ordnungsgemäß funktioniert, 
dann kommt es auch nicht zum Unfall. Du bist nicht verpflichtet deswegen 
sämtliche Kabel in der Mietwohnung rauszureißen, dein Vermieter auch 
nicht.

> Eine Zweidrahtleitung ,ohne ordnungsgemäße Nullung der
> Schukosteckdose,wenn dies vor Ort überhaupt zulässig ist,ist definitiv
> nicht erlaubt.

Das hat auch niemand bestritten.

> Im Bad gibt es schon lange für 2 Drahtleitung kein Bestandsschutz,
> noch nicht mal in den neuen Ländern.

Daraus ergibt sich aber noch lange keine Pflicht des Vermieters nun die 
gesamte E-Installation zu erneuern, auch wenn das immer implizit mit 
solchen Aussagen unterstellt wird.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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g. c. schrieb:
> Dann sorge halt dafür, dass deine Steckdose ordnungsgemäß funktioniert,

Wie machst Du das mit einer Zweidrahtinstallation?

von G. C. (_agp_)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> g. c. schrieb:
>> Dann sorge halt dafür, dass deine Steckdose ordnungsgemäß funktioniert,
>
> Wie machst Du das mit einer Zweidrahtinstallation?

Und was soll diese Frage? 40 Jahre lang hat es keinen gestört wie diese 
Steckdose angeschlossen war. Sie hat einfach nur funktioniert. Dann hat 
irgend ein Dödel daran herumgeschraubt (wollte sie wohl austauschen), 
der wohl erwartet hat, dort die Farben schwarz, blau, grüngelb 
anzutreffen. Unerwarteterweise war da aber nur schwarz und grau und "so 
komisch" angeschlossen. Dann hat der Dödel Angst bekommen, hat im 
Internet angefragt, ein Dutzend mal "DAS DARF NICHT SEIN" zu hören 
bekommen und vor lauter Verwirrung nebst Muffensausen hat er dann lieber 
gleich mal die Brücke zum PE-Steg weggelassen und damit die wichtigste 
Schutzfunktion der Steckdose außer Kraft gesetzt. Toll!!!

Das nennt man mal eine echte Verschlimmbesserung.

von Juppi J. (juppiii)


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g. c. schrieb:
> Das nennt man mal eine echte Verschlimmbesserung.
..gehe in ein Hotel,und mache einen Unfall wegen dem aufgezeigten 
Problems,
was würdet du machen?.
..dem Hotelbesitzer sagen ,es ist alles in Ordnung,du warst selbst 
schuld und trägst alle Kosten.
LOL

von G. C. (_agp_)


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Juppi J. schrieb:
> ..gehe in ein Hotel,und mache einen Unfall wegen dem aufgezeigten
> Problems,
> was würdet du machen?.

Ganz einfach nicht in ein Hotel gehen und einen Unfall machen.

:-)

Juppi, machst du bei jedem Hotelbesuch auch eine Steckdosenkontrolle? So 
mit richtig rausschrauben?

Könnte schließlich sein, dass dich der schaurige Anblick eines Korpus 
Delikti überwältigt, dem es allen Anscheins nach an grüngelb mangelt ..

Vielleicht lässt sich damit der Übernachtungspreis drücken ..

:)

von Timm T. (Gast)


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Was soll den der Kram mit Hotel und so jetzt?

Fakt ist:
- die Anlage darf nach Kenntnisnahme durch den Vermieter so nicht 
weiterbetrieben werden, weil es dafür in dieser Form nie Bestandsschutz 
gab (Schuko ohne angeschlossenen Schutzkontakt)
- der Mieter darf da nicht selbst dran rumschrauben und auch niemand 
ohne (schriftliche) Erlaubnis des Vermieters beauftragen dran 
rumzuschrauben
- der Mieter darf - auf seine Kosten - einen Elektriker mit einem 
E-Check beauftragen

Also:
- Vermieter informieren, mit Fristsetzung zu Beseitigung
- Mieterschutzbund konsultieren, wenn der Vermieter sich querstellt
- nichts selbst dran machen

Ob die Anlage dann wieder auf klassische Nullung umgebaut wird, oder 
(weil kein Bestandsschutz und keine Reparatur in dem Sinne) auf aktuelle 
Anforderungen (3-Leiter) ertüchtigt wird, ist dann nicht Sache des 
Mieters. Und wenn die Vorschrift sagt, die Leitungen müssen raus, dann 
müssen die raus.

Leute, hier gehts nicht drum, dass vielleicht die Klingel nicht geht. 
Hier gehts um lebenswichtige Schutzmassnahmen.

von Christian B. (luckyfu)


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g. c. schrieb:
> Dann sorge halt dafür, dass deine Steckdose ordnungsgemäß funktioniert,
> dann kommt es auch nicht zum Unfall. Du bist nicht verpflichtet deswegen
> sämtliche Kabel in der Mietwohnung rauszureißen, dein Vermieter auch
> nicht.

Du scheinst nicht ganz zu verstehen: Die Steckdose funktioniert, der 
Schutzleiter jedoch ist offen. Wenn du nun ein entsprechendes 
Elektrogerät dort anschließt (z.B. PC, Waschmaschine, Elektroherd...) 
welches einen Isolationsfehler hat und dieses dann auch anfasst kann es 
durchaus passieren, daß du einen tödlichen Stromschlag erleidest.

In der Elektrotechnik ist der wichtigste Grundsatz: Sicherheit geht vor 
Funktion. Da hier die Sicherheit in keinem Fall gewährleistet ist muss 
ein mit dem E-Check beauftragter Elektriker theoretisch die Anlage 
ausser Betrieb setzen.

Allerdings erschließt sich mir nicht, weshalb, wenn nicht um eine 
sinnlose Diskussion anzuzetteln, hier ein Elektromeister solch eine 
Frage stellt.

Sicherlich sind hier einige Fachleute unterwegs, aber die überwiegende 
Mehrheit ist doch in Sachen Hausinstallation eher Laie.
Ich persönlich bezeichne mich auch nicht als Fachmann auf dem Gebiet.

von Michael S. (technicans)


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von Juppi J. (juppiii)


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http://www.mieterschutzbund-berlin.de/data/downloads/91/BGH_VIII_ZR_281-03.pdf

Wenn ich das Urteil richtig gelesen habe,hat der Kläger ca 3/4 aller 
Gerichtskosten zu tragen.

Wenn die Gesetze noch heute so sind,dann ist es billiger für den Mieter
in der Wohnung Fehlerstromschalter einzusetzen und eine Hilfserde zu 
ziehen.
Sollte die Hilfserde nicht einen entsprechenden Querschnitt haben, so 
wird es wahrscheinlich auch nicht VDE gerecht aber auf jeden Falle 
sicherer.

von Peter D. (peda)


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Wenn er den fehlenden Schutzleiter dem Vermieter anzeigt und der tut 
nichts, kann er tot gehen.
Wenn er selber den Draht PE-N in die Dosen legt, ist er zwar geschützt, 
aber macht sich strafbar.

So oder so, er ist immer der Dumme.
Willkommen in Absurdistan.


Peter

von Uhu U. (uhu)


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Juppi J. schrieb:
> Wenn ich das Urteil richtig gelesen habe,hat der Kläger ca 3/4 aller
> Gerichtskosten zu tragen.

Das war offensichtlich ein Prozeßhansel - ein blindes Huhn findet auch 
mal ein Korn...

von Hubert M. (hm-electric)


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Christian B. schrieb:
> Allerdings erschließt sich mir nicht, weshalb, wenn nicht um eine
> sinnlose Diskussion anzuzetteln, hier ein Elektromeister solch eine
> Frage stellt.

Ganz einfach: Ich wollte mal von euch wissen wie ihr die Situation seht.

Fakt ist: Außer meiner Arbeit, und bei meinen Freunden mach ich mir 
keinen Finger mehr krumm! D.h. Ich gehe nicht zu hinz und kunz und 
reparier da was. Ich fahr da hin, wenn ich einen Auftrag von meinem Chef 
krieg, und sonst nicht!

Stellen mir die Frage mal anders: Was mache ich als Mieter, wenn der 
Vermieter den Missstand nicht einsieht?

von Christian B. (luckyfu)


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kündigen, verklagen?

Da hilft wohl wirklich nur der Gang zum Mieterbund.
Oder einen elektriker holen der die Anlage stillegt, dann muss der 
Vermieter handeln. Allerdings würde ich vorher auch in dem Fall den 
Mieterbund anhöhren.
Zum Glück hab ich die Sorge nicht...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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umziehen.

von G. C. (_agp_)


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Michael S. (technicans) schrieb:

> Hier mal ein sachnahes Urteil: ..

interessant, besonders die Ausführungen über knarrzendes Parkett

;-)

Christian B. (luckyfu) schrieb:

> Du scheinst nicht ganz zu verstehen: Die Steckdose funktioniert, der
> Schutzleiter jedoch ist offen.

Das sehe ich anders. Eine Steckdose MIT PE-Kontakt JEDOCH ohne einen 
angeschlossenen PE sei es als Brücke oder echten Schutzleiter halte ich 
für AUSSER Funktion.

Nur begründet sich daraus nicht wie so oft fälschlich angenommen wird 
ein Anspruch des Mieters auf eine KOMPLETTE ZEITGEMÄßE INSTANTSETZUNG 
der Elektroinstallation (d.h. AUSTAUSCH SÄMTLICHER 2-Leiter Kabel gegen 
3-Leiter Kabel). Das "sachnahe Urteil" von oben bestätigt das vom 
Grundsatz her.

Christian B. (luckyfu) schrieb:

> kündigen, verklagen?

Ist immer eine Möglichkeit. Die Organe der Rechtspflege freuen sich 
immer wenn sie was zu tun bekommen.

> Da hilft wohl wirklich nur der Gang zum Mieterbund.

Die werden auf den Klageweg verweisen. Wenn es schief geht müssen die ja 
die Kosten nicht tragen ..

> Oder einen elektriker holen der die Anlage stillegt,

Da freut sich jeder Mieter drüber, wenn mitten im Winter der Strom 
abgestellt wird.

von Tilo (Gast)


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>> Da hilft wohl wirklich nur der Gang zum Mieterbund.
>
g. c. schrieb:
> Die werden auf den Klageweg verweisen. Wenn es schief geht müssen die ja
> die Kosten nicht tragen ..

Meistens ist bei einem Meiterverein eine Rechtsschutzversicherung dabei, 
Anwaltsleistungen werden vom Verein übernommen. Von dem her ....

von Michael S. (technicans)


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Tilo Lutz schrieb:
> Meistens ist bei einem Meiterverein eine Rechtsschutzversicherung dabei,
> Anwaltsleistungen werden vom Verein übernommen. Von dem her ....

Aber dann muss man schon vorher Mitglied bei diesen Abzockern sein
wenn der Hund im Graben landet. Früher war das mal anders. Mit Eintritt
in den Verein war man dann Rechtsschutzversichert, aber heute muss man
so glaube ich wenigstens ein halbes Jahr Mitglied sein bevor das
Rechtsproblem akut wurde, bevor man da eine Rechtsschutz nutzen kann.
Also im Prinzip genauso wie eine gewöhnliche Rechtschutzversicherung. 
Übrigens ist man im Mieterbund wenigstens zwei Jahre Mitglied. Das 
entspricht dann etwa der Selbstbeteiligung für einen Fall bei
der üblichen Rechtsschutzversicherung. Außerdem sollte man mal
fragen ob es zwischen Anwalt und Mieterbund keinen Interessenkonflikt 
gibt, denn es ist nicht gesagt das die Rechtsberater da zum Personal
des Mieterbund gehören und da nicht auf Mandantenfang sich da nur
zur Verfügung stellen. Geht die Sache wegen anwaltlicher Inkompetenz
baden, kann man den Mieterbund nicht zur Verantwortung ziehen
aber Gebührenmäßig wird man trotzdem(wenn kein Rechtsschutz besteht)
zur Ader gelassen. Dann kann man auch direkt zum Anwalt gehen.
Man kann machen was man will, am besten und billigsten fährt man
ohne Ärger wenn man sich einen zuverlässigen Handwerker sucht, der
diesen Murks für ein ordentliches Trinkgeld wieder richtet.
Ich vermute mal das sich Firmen mit solchen Kleinkram gar nicht
abgeben wollen weil Aufwand und Einnahmen kaum Gewinn versprechen.
Klagen über Nichterscheinen trotz terminlicher Absprache, wegen
so was, höre immer wieder.

von Michael L. (michaelx)


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g. c. schrieb:
> Und damit wiederholst du nur was ich bereits viel weiter oben selber
> schon schrieb. War wohl nix mit "Laie"!

Lerne mal zitierte Beiträge richtig zu lesen und dem Autor zuzuordnen! 
Was DU geschrieben hast, war SO schlicht weg falsch!

von Timm T. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Übrigens ist man im Mieterbund wenigstens zwei Jahre Mitglied.

Ein erstes Beratungsgespräch sollte aber kostenlos drin sein. Und dann 
kann er immer noch entscheiden, was er macht.

> Man kann machen was man will, am besten und billigsten fährt man
> ohne Ärger wenn man sich einen zuverlässigen Handwerker sucht, der
> diesen Murks für ein ordentliches Trinkgeld wieder richtet.

Ich schreibs auch nochmal ganz langsam, für die, die nicht so schnell 
lesen können: Ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters darf er da 
gar nichts dran ändern lassen.

von G. C. (_agp_)


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Timm Thaler schrieb:
> Ich schreibs auch nochmal ganz langsam, für die, die nicht so schnell
> lesen können: Ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters darf er da
> gar nichts dran ändern lassen.

Die Einwilligung darf dir der Vermieter aber nicht verweigern. Insofern 
ist das quasi ohne Belang. Nachzulesen im Mietrecht.

von G. C. (_agp_)


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Michael L. schrieb:
> g. c. schrieb:
>> Und damit wiederholst du nur was ich bereits viel weiter oben selber
>> schon schrieb. War wohl nix mit "Laie"!
>
> Lerne mal zitierte Beiträge richtig zu lesen

Lerne das besser erst mal selber anstatt hier den großen Helden zu 
geben, du Laie!

von Michael L. (michaelx)


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Ach du armer  g. c.

Willst du 'ne Tüte Mitleid, weil hier so viele gegen dich sind? ;-)

EOD

von G. C. (_agp_)


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Michael S. (technicans) schrieb:

> Man kann machen was man will, am besten und billigsten fährt man
> ohne Ärger wenn man sich einen zuverlässigen Handwerker sucht, der
> diesen Murks für ein ordentliches Trinkgeld wieder richtet.

So ist es. Und wer aich mit dem elektrischen gut genug auskennt macht 
das einfach selber.

Ich frage mich immer öfter wie eigentlich die Leute nach dem Krieg bei 
Hunger, Kälte, Zerstörung und E-Installationen jenseits von gut und böse 
damals überlebt haben. Heutzutage braucht es für eine simple Drahtbrücke 
an einer popligen Steckdose einen Meisterbetrieb, einen Elektrofachmann, 
einen Mieterschutz, eine Rechtsschutzversicherung, eine Klageschrift 
nebst Gerichtsurteil UND eine Foren-Rundumberatung mit einem Dutzend 
Empfehlungen die Sache so aufwendig wie möglich zu gestalten. Kein 
Wunder, dass die Politik den Bürgern nichts mehr zutraut und immer mehr 
verbietet. Bald sind wie zurück im Mittelalter: Alles was nicht explizit 
erlaubt ist ist verboten.

Da ist sowas hier ja schon eine Provokation par Excellence

"Elektrobausätze für die Selbstmontage"
http://www.ewl-instakit.de/

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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g. c. schrieb:
> Heutzutage braucht es für eine simple Drahtbrücke
> an einer popligen Steckdose

Wenn das jemand in seiner ihm selbst gehörenden und nur von ihm selbst 
genutzten Wohnung macht, bitte. Aber nicht in einer Wohnung, die a) er 
anderen vermietet oder die b) er von jemand anderem gemietet hat.

In ersterem Falle ist das grob fahrlässiger Pfusch, mit dem er Mieter 
gefährdet, die einfach davon ausgehen, daß eine Elektroinstallation 
einen Schutzleiter aufweist (sowas ist ja auch schon seit über 40 Jahren 
etablierter Standard). In letzterem Falle ist das ein Eingriff in eine 
Mietsache, und die bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Das ist auch gut so, man stelle sich vor, Mieter A pfuscht an der 
Elektroinstallation herum, ohne es dem Vermieter mitzuteilen und zieht 
irgendwann aus. Der Nachmieter B weiß ebensowenig wie der Vermieter von 
der Pfuschinstallation und geht hops. Jetzt steht der Vermieter ziemlich 
blöd da ...

All die Klugscheißer, die meinen, das wäre alles keine große Aktion, und 
es gäbe auch kein Risiko, die sollten einfach mal über den Tellerrand 
ihres kleinen Erfahrungshorizontes blicken und bedenken, daß Steckdosen 
auch dinge sind, die von anderen Menschen genutzt werden. Und daß auch 
die ein Recht darauf haben, das überleben zu wollen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Da haben wir das Problem, blos weil irgendwer in zukunft überleben will, 
soll keiner pfuschen wie ihm beliebt, das ist ja pure Diktatur!

Namaste

von G. C. (_agp_)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> g. c. schrieb:
>> Heutzutage braucht es für eine simple Drahtbrücke
>> an einer popligen Steckdose
>
> Wenn das jemand in seiner ihm selbst gehörenden und nur von ihm selbst
> genutzten Wohnung macht, bitte. Aber nicht in einer Wohnung, die a) er
> anderen vermietet oder die b) er von jemand anderem gemietet hat.

Weder das eine noch das andere spielt die entscheidende Rolle. Was aber 
eine Rolle spielt ist der Zustand der Elektroinstallation bzw. selbige 
ordnungsgemäß zu erhalten.

> In ersterem Falle ist das grob fahrlässiger Pfusch, mit dem er Mieter
> gefährdet, die einfach davon ausgehen, daß eine Elektroinstallation
> einen Schutzleiter aufweist

Drücke dich präziser aus. Ein Zweileiterkabel kann gar keinen 
Schutzleiter grüngelb enthalten, wohl aber eine Schutzleiterfunktion (an 
einer Steckdose) ausüben. Wenn ein Dödel die Brücken entfernt und dann 
die Steckdoese so hinterlässt, DAS IST PFUSCH!! (und NUR das)

> (sowas ist ja auch schon seit über 40 Jahren
> etablierter Standard).

Da irrst du leider. Ob etwas "Standard" ist oder nicht spielt bei der 
Sache um die es hier geht keine Rolle, sonst würden die Gerichte anders 
entscheiden. Solange es kein Grundsatzurteil gibt, das bundesweit 
sämtliche Mietbauten der (beispielsweise) 60er Jahre zum Austausch 
bestehender (und FUNKTIONIERENDER) Zweileiterkabel ZWINGT braucht kein 
Vermieter/Wohnungseigner/Gesellschaft die komplette Elektroinstallation 
deswegen austauschen. Und ehrlich gesagt, so sein Gesetz hielte ich auch 
für UNSOZIAL, weil hier Mietern und auch Vermietern ohne Not ERHEBLICHE 
Kosten auf einen Schlag aufgebürdet würden. Elektroinstallationen werden 
besser suksessive bei Auszug der Mietparteien erneuert, oftmals zusammen 
mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. der Erneuerungen von 
Badeinrichtungen.

> In letzterem Falle ist das ein Eingriff in eine
> Mietsache, und die bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Nur mal langsam. Eine Steckdose auszutauschen bedarf keineswegs der 
Zustimmung von irgendjemand. Das ist im Rahmen kleinerer Reparaturen 
geregelt. Mal abgesehen davon, ich weiß ja nicht wie DU das so 
handhabst, aber ich habe bis jetzt noch immer meine Steckdose(n) selber 
repariert bzw. ausgetauscht. Dafür brauche ich keine Armada von 
Handwerkern.

> .. man stelle sich vor, Mieter A pfuscht an der
> Elektroinstallation herum, ohne es dem Vermieter mitzuteilen und zieht
> irgendwann aus. Der Nachmieter B weiß ebensowenig wie der Vermieter von
> der Pfuschinstallation und geht hops. Jetzt steht der Vermieter ziemlich
> blöd da ...

Da bist du aber ziemlich lebensfremd, wenn du glaubst, Mieter ändern 
nichts an ihrer Wohnung oder lassen nichts ändern oder fragen jedesmal 
ob sie denn ändern dürfen ..

> All die Klugscheißer, die meinen, das wäre alles keine große Aktion, und
> es gäbe auch kein Risiko, die sollten einfach mal über den Tellerrand
> ihres kleinen Erfahrungshorizontes blicken und bedenken, daß Steckdosen
> auch dinge sind, die von anderen Menschen genutzt werden. Und daß auch
> die ein Recht darauf haben, das überleben zu wollen.

Weißt du was ich an Foren liebe, man kann immer schön von oben herab die 
Leute abmeiern. Gerade in dem man sich zum Wahrer von Recht und Ordnung 
oder wie hier im Fall der Sicherheit aufspielt. Da ist man immer auf der 
SICHEREN Seite und die Gegenseite hats schwer. Vielleicht ist DEIN 
"Erfahrungshorizont" bei Elektroinstallationen klein, meiner aber nicht. 
Vielleicht hast DU noch nie unter Spannung gearbeitet, z.B. an armdicken 
Kabeln (4x150qmm) oder Kabelverteilern mit 300A NH-Sicherungen (schon 
mal eine gezogen/hineingedrückt mit Handschuh und Helm im Bereich einer 
mittelgroßen Innenstadt? Das funkt ganz ordentlich und der Angstfaktor 
ist GARANTIERT dabei) ich schon. Von Leuten wie hier im Forum die 
bekanntermaßen sich bereits selber geregelte Netzgeräte mit 230V~ gebaut 
haben würde ich erwarten, dass sie auch in der Lage sind eine Steckdose 
aus dem Baumarkt in ihrer Mietwohnung richtig anzuschließen, ob mit (wie 
in meinem Fall) Berufsausbildung oder ohne. Ein Elektroingenieur der 
nicht mal eine lumpige Steckdose reparieren kann bzw. sich nicht zutraut 
sollte besser sein Diplom zurückgeben.

Die 230V~ sind wohl ein forentypisches Reizthema. Vielleicht sollten wir 
künftig wieder besser über Politik plaudern, da geht es doch sehr viel 
unaufgeregter zu.

von G. C. (_agp_)


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Winfried J. schrieb:
> Da haben wir das Problem, blos weil irgendwer in zukunft überleben will,
> soll keiner pfuschen wie ihm beliebt, das ist ja pure Diktatur!
>
> Namaste

:)

von Michael S. (technicans)


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g. c. schrieb:
> Ein Elektroingenieur der
> nicht mal eine lumpige Steckdose reparieren kann bzw. sich nicht zutraut
> sollte besser sein Diplom zurückgeben.

Da wirds wohl einige geben.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Jetzt steht der Vermieter ziemlich
> blöd da ...

Der steht doch immer blöd da, aber vor Gericht wird er sich immer
raus winden können, weil er ja bei Vermietung keinen Zugriff auf die
Mietsache hatte. Einzig bei Mieterwechsel könnte man von ihm verlangen
einen E-Check machen zu lassen um zu  prüfen ob Änderungen vorgenommen
wurden, aber wenn da der Geiz geil ist, dann ist das am falschem Ende
gespart und dann liegt die Schuld klar bei ihm oder ihr.

von Stefan K. (stk)


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g. c. schrieb:
> Heutzutage braucht es für eine simple Drahtbrücke
> an einer popligen Steckdose einen Meisterbetrieb, einen Elektrofachmann,
> einen Mieterschutz, eine Rechtsschutzversicherung, eine Klageschrift
> nebst Gerichtsurteil UND eine Foren-Rundumberatung mit einem Dutzend
> Empfehlungen die Sache so aufwendig wie möglich zu gestalten. Kein
> Wunder, dass die Politik den Bürgern nichts mehr zutraut und immer mehr
> verbietet. Bald sind wie zurück im Mittelalter: Alles was nicht explizit
> erlaubt ist ist verboten.
>
> Da ist sowas hier ja schon eine Provokation par Excellence
>
> "Elektrobausätze für die Selbstmontage"
> http://www.ewl-instakit.de/

Worin soll da die Provokation bestehen?
Jeder darf soviele Leitungen, Schalter, Steckdosen usw. miteinander 
verbinden wir er will, vor der Inbetriebnahme hat aber eine VDE-Abnahme 
zu erfolgen. Steht auch auf der Webseite zu den Selbstbausätzen:
"... bieten wir Ihnen als weiteren Service die vollständige Regelung der 
notwendigen Formalitäten an, die mit der Errichtung und Inbetriebnahme 
der Haus Elektroinstallation einhergehen: Zähleranmeldung, 
VDE-Endabnahme durch Meisterbetrieb etc."

von Peter D. (peda)


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Michael S. schrieb:
> Der steht doch immer blöd da, aber vor Gericht wird er sich immer
> raus winden können, weil er ja bei Vermietung keinen Zugriff auf die
> Mietsache hatte.

Das nützt dem Mieter nur herzlich wenig, wenn er tot ist.
Wenn ich als Mieter Kenntnis vom lebensgefährlichen Zustand habe und 
nicht schleunigst den Schutzkontakt anschließe oder anschließen lasse, 
ist das meine eigene Blödheit.

Der dümmste Rat hier ist daher, zum Anwalt zu gehen oder auf den 
Vermieter zu warten. Es besteht unmittelbare Lebensgefahr, der 
Schutzkontakt muß sofort angeschlossen werden.


Peter

von Icke ®. (49636b65)


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g. c. schrieb:

> Und was soll diese Frage? 40 Jahre lang hat es keinen gestört wie diese
> Steckdose angeschlossen war. Sie hat einfach nur funktioniert.

In den 90ern rief mich ein Kunde an. Er klagte darüber, daß sein Drucker 
wohl kaputt wäre, denn die Sicherung flog raus, sobald er ihn an den PC 
anstöpselte. Vor Ort fielen mir Schmauchspuren am Centronics-Stecker 
auf, die nach erheblichem Stromfluß aussahen. Der Verdacht eines 
Isolationsfehlers im Drucker bestätigte sich jedoch nicht. Der Kunde 
erwähnte dann beiläufig, daß das Problem erst auftrat, als er den 
Drucker an einen anderen Platz gestellt und an eine andere Steckdose 
angeschlossen hatte. Alsdann vermutete ich Potentialunterschiede 
zwischen den Dosen, welche sich nach Messung betätigten. Die Differenz 
betrug 220V am Schutzleiter. Da die Steckdose, wo der PC schon seit 
Jahren dran hing, nachträglich installiert wurde, fragte ich, wer das 
ausgeführt hätte. Der Kunde antwortete, das wäre er selbst gewesen, er 
sei doch ausgebildeter Ingenieur und wisse auch über die Schutzmaßnahme 
Nullung Bescheid. Nun, die (verlängerte) Steckdose war auch korrekt 
gebrückt. Nur hatte er am anderen Ende L und N vertauscht. Das heißt, 
der seit jahren dort angeschlossene PC führte die ganze Zeit volle 
Netzspannung am Gehäuse. Nur durch unverschämtes Glück kam es nicht zu 
einem Unfall, zumal sich direkt neben dem Rechner die Heizung in 
Handreichweite befand. Soviel zu dem Thema "bisher gings doch so..."

von Tex A. (tex)


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Da Rechtsauskünfte über einen solchen Weg nicht gegeben werden dürfen 
kann die Rechtsfrage hier leider nicht erschöpfend beantwortet werden.
Orientiert am derzeitigen Stand der Technik sind SCHUKO-Steckdosen ohne 
Schutzleiteranschluss zweifelsfrei unzulässig.
Nach der Bekanntgabe des Mangels durch Dich an den Vermieter ist dieser 
verpflichtet, den Mangel umgehend zu beheben. Bei dem vorliegenden 
Sachverhalt bedeutet dass die komplette Neuinstallation der Wohnung.
Da Dir der Mangel und dessen Gefährdung bekannt sind, darfst Du die 
Steckdosen nicht benutzen, weil Du zur Minimierung des Schadens 
gesetzlich verpflichtet bist.
Juristisch kann man versuchen Schadenersatzforderungen, Mietminderungen 
oder vieles mehr zu erstreiten, denn immerhin ist der Vermieter für den 
ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich. Wie weit diesen 
Forderungen von einem Gericht stattgegeben wird und wie weit man bereit 
ist damit zu gehen ist eine andere Frage.

Folgender sehr interessanter Streitfall beschäftigt seit Jahren 
Fachausschüsse und Gerichte)
Eine Altanlage in einem Altbau ohne Schutzleiter.
Ein Mieter ließ das Bad fliesen. Im diesem Zuge wurde eine Steckdose 
durch ein FI-Steckdosenmodell ersetzt.
Solange in der Anlage keine SCHUKO-Steckdose verbaut war, war die Anlage 
technisch nicht zu beanstanden. Nun, durch den Einbau der FI-Steckdose, 
war die geltende VDE verletzt denn nun gab es eine Mischinstallation mit 
SCHUKO- und schutzkontaktlosen Steckdosen.
Der Mieter verstarb, die Wohnung wurde beräumt und neu vermietet. Dem 
Nachmieter fiel die Schuko- Steckdose auf und er bemängelte dass die 
übrigen Steckdosen keinen Schutzkontakt hätten.
Der Vermieter schickte einen Elektriker vorbei der die 
FI-Schuko-Steckdose demontierte und durch eine Steckdose ohne 
Schutzkontakt ersetzte.
Der Mieter kürze daraufhin die Miete und verlange die komplette 
Sanierung der Wohnung. Der Vermieter klage und verlor, weil das Fliesen 
des Badezimmers eine Modernisierungsmaßnahme darstellte, in deren Folge 
die elektrische Anlage ebenfalls saniert werden müsste.
Der Vermieter ließ daraufhin die Fliesen im Bad abschlagen, es kam 
wieder eine emaillierte Badewanne ins Bad, die Wände wurden gestrichen 
und die Einhebelmischer durch alte Wasserhähne ersetzt.
Der Mieter hielt seine Mängelrüge unverändert aufrecht und kürze 
weiterhin die Meite. Der Vermieter klage und bekam Recht.
Der Rückbau eines nicht genehmigten Mieterumbaus sei zulässig. 
Steckdosen ohne Schutzleiteranschluss dürfen nach wie vor zu 
Reparaturzwecken verbaut werden, solange es sich nicht um Umbauten oder 
Erweiterungen handelt.
So streiten Sie bis heute.

Der Fall ist nicht exemplarisch denn er hat einen besonderen 
Hintergrund.
Das Haus ist Anfang des 20 JH gebaut, mit Stuck, geschnitzten 
Wandvertäfelungen, eingebauten Schränken, Regalen und Möbeln ... Wände 
aufhacken ist praktisch nicht möglich.

von Peter D. (peda)


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Tex Avery schrieb:
> Der Vermieter schickte einen Elektriker vorbei der die
> FI-Schuko-Steckdose demontierte und durch eine Steckdose ohne
> Schutzkontakt ersetzte.

Die Einhaltung der Vorschriften hat höchste Priorität, ein Menschenleben 
ist dagegen nichts Wert. Wir erhöhen also lieber die Gefahr, weil es das 
Gesetz eben so will.

Ich hab ja zu DDR-Zeiten die Steckdosen im Altbau auch mit der Rundfeile 
geweitet, damit die Schukostecker passen, weil man ohne 
Elektrikerausweis keine Schukodosen kaufen konnte.
Aber von Schuko auf Zweipol zurückzubauen, darauf wäre in der DDR nie im 
Leben einer gekommen. So einen hätte man für verrückt erklärt.

Die meisten Geräte haben doch Schukostecker. Keine Schukodosen heißt ja 
praktisch keine Stromversorgung, da fast kein Gerät betrieben werden 
kann.

Ich wünsche mir ehrlich, daß der liebe Gott bei der Verteilung von 
gesundem Menschenverstand deutlich freigiebiger sein würde.

Soviel Engstirnigkeit hätte ich früher für unmöglich gehalten.


Peter

von Uhu U. (uhu)


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Peter Dannegger schrieb:
> Die meisten Geräte haben doch Schukostecker. Keine Schukodosen heißt ja
> praktisch keine Stromversorgung, da fast kein Gerät betrieben werden
> kann.

Schukostecker passen doch in die alten Schweinsnasen-Steckdosen, 
zumindest mechanisch - oder liege ich da falsch?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Peter Dannegger schrieb:
>> Die meisten Geräte haben doch Schukostecker.

Ist mittlerweile fraglich.  Der überaus größte Anteil der Geräte
im Haushalt dürfte mittlerweile Schutzklasse II haben.

> Schukostecker passen doch in die alten Schweinsnasen-Steckdosen,
> zumindest mechanisch - oder liege ich da falsch?

Nö, die alten Steckdosen waren auf Stifte mit einem Durchmesser von
4 mm ausgelegt ("Bananenstecker").  Schuko hat dickere Stifte.  Ich
glaube mich zu erinnern, dass diese alten Dosen nur für 6 A ausgelegt
waren, während Schuko anfangs für 10 A konzipiert war und später auf
16 A erweitert worden ist.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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du liegst falsch

eine 2-Polsteckdose hat um ca 5% kleinere Löcher durch die Kein Schuko~ 
und viele Eurostecker(2polig) nicht gehen. Deshalb Peters spruch mit der 
Rrundfeile. Das war verbreitete Praxis zumal in  Altbauten  ohne 
Metalkonstruktionen und Rohrleitungen regelmäßig nur solche 
Installationen Anwendung fanden, aber viele Geräte schon damals mit 
Schko ausgerüstet waren. .....

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Schukostecker passen doch in die alten Schweinsnasen-Steckdosen,
> zumindest mechanisch - oder liege ich da falsch?

Anscheinend nicht, die Stifte sind unterschiedlich dick, und folglich 
können die Löcher unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Was Peters 
Einsatz der Rundfeile erklärt.

Im übrigen sei bei der Diskussion darauf hingewiesen, daß anscheinend 
seit 1958 neu ausgeführte Elektroinstallationen mit 
Schutzkontaktsteckdosen ausgestattet sein müssen. Eine reine 
Zweileiterinstallation mit schutzkontaktlosen Steckdosen muss also 
entsprechend älter sein; sie wird nicht den mittlerweile üblichen 
Ansprüchen an Belastbarkeit und Anzahl von Steckdosen in Wohnräumen 
genügen.

Einer solchen Installation kann man daher eigentlich nur in sehr lange 
vom Besitzer selbstgenutzten Einfamilienhäusern noch antreffen, in denen 
nie Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

von G. C. (_agp_)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Schukostecker passen doch in die alten Schweinsnasen-Steckdosen,
>> zumindest mechanisch - oder liege ich da falsch?
>
> Anscheinend nicht, die Stifte sind unterschiedlich dick, und folglich
> können die Löcher unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Was Peters
> Einsatz der Rundfeile erklärt.
>
> Im übrigen sei bei der Diskussion darauf hingewiesen, daß anscheinend
> seit 1958 neu ausgeführte Elektroinstallationen mit
> Schutzkontaktsteckdosen ausgestattet sein müssen.

Das ist richtig, Schukosteckdosen sind dort schon drin.

> Eine reine
> Zweileiterinstallation mit schutzkontaktlosen Steckdosen muss also
> entsprechend älter sein; sie wird nicht den mittlerweile üblichen
> Ansprüchen an Belastbarkeit und Anzahl von Steckdosen in Wohnräumen
> genügen.
>
> Einer solchen Installation kann man daher eigentlich nur in sehr lange
> vom Besitzer selbstgenutzten Einfamilienhäusern noch antreffen, in denen
> nie Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

Rufus bitte glaube mir mal, es gibt noch sehr viele Wohnblöcke die 
Anfang der 60er bezogen wurden auf die das zutrifft. Das waren damals 
zum Teil Wohnungen mit Sozialförderung die im Laufe der Jahre dann 
wegfiel. Diese Wohnungen haben auch beispielsweise nur 
Einphasen-Wechselstromverteilungen. Auch fehlen FI im Bad (manche haben 
das von sich aus nachrüsten lassen). Herdanschlüsse sind einphasig mit 
25 Ampere-Automaten ausgeführt. Alles nicht so die Pracht. In diesen 
Häusern wurden in den letzten Jahren vereinzelt (in Abhängigkeit 
vorhandener Mittel) Badsanierungen durchgeführt (Vollkachelung, auf 
Wunsch Badewanne raus und durch Dusche ersetzt), aber an der 
Elektroinstallation wurde nichts gemacht und wird bis heute nichts 
gemacht. So selten ist das nicht.

von G. C. (_agp_)


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Peter Dannegger schrieb:

> .. Das nützt dem Mieter nur herzlich wenig, wenn er tot ist.
> Wenn ich als Mieter Kenntnis vom lebensgefährlichen Zustand habe und
> nicht schleunigst den Schutzkontakt anschließe oder anschließen lasse,
> ist das meine eigene Blödheit.
>
> Der dümmste Rat hier ist daher, zum Anwalt zu gehen oder auf den
> Vermieter zu warten. Es besteht unmittelbare Lebensgefahr, der
> Schutzkontakt muß sofort angeschlossen werden.
>
>
> Peter

(ich musste die Zitatzeilen etwas kürzen)

Das sehe ich ganz genauso. Eine Wandsteckdose ohne funktionierenden 
Schutzkontakt (so wie beim TE bzw. dessen Bekannten hier zu lesen ist) 
ist wirklich gefährlich und sollte so keinesfalls genutzt werden.

von Tilo (Gast)


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g. c. schrieb:
> Auch fehlen FI im Bad (manche haben
> das von sich aus nachrüsten lassen). Herdanschlüsse sind einphasig mit
> 25 Ampere-Automaten ausgeführt. Alles nicht so die Pracht. In diesen
> Häusern wurden in den letzten Jahren vereinzelt (in Abhängigkeit
> vorhandener Mittel) Badsanierungen durchgeführt (Vollkachelung, auf
> Wunsch Badewanne raus und durch Dusche ersetzt), aber an der
> Elektroinstallation wurde nichts gemacht und wird bis heute nichts
> gemacht. So selten ist das nicht.

Afaik besteht allerdings bei den FIs im Bad Nachrüstpflicht! Dies kann 
aber z.B. auch ein in die Steckdose integrierter FI sein.

von Michael S. (technicans)


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g. c. schrieb:
> Das sehe ich ganz genauso. Eine Wandsteckdose ohne funktionierenden
> Schutzkontakt (so wie beim TE bzw. dessen Bekannten hier zu lesen ist)
> ist wirklich gefährlich und sollte so keinesfalls genutzt werden.

Kommt auf die Geräte an die da eingestöpselt sind und da es ja noch
den Euro-Stecker ohne jeden Schutzkontakt gibt, kann das ja nicht
so gefährlich sein. Wenn ein Gerät einen Schukostecker hat, dann
muss der Schutzleiter in der Steckdose auch funktionsfähig sein,
egal ob klassisch oder modern.

Übrigens könnte das Fehlen des Schutzleiters auch begründet gewesen
sein um einen FI-Schalter im Sicherungskasten nachzurüsten. Zulässig
ist das zwar nicht, aber es würde funktionieren wenn ein Fehlerstrom
von 30mA über die Erde fließen würde.

von Christian B. (luckyfu)


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Michael S. schrieb:
> Übrigens könnte das Fehlen des Schutzleiters auch begründet gewesen
> sein um einen FI-Schalter im Sicherungskasten nachzurüsten. Zulässig
> ist das zwar nicht, aber es würde funktionieren wenn ein Fehlerstrom
> von 30mA über die Erde fließen würde.

Nunja, das würde jedoch einschließen, daß ein Nutzer ein unter Spannung 
stehendes Gehäuse anfasst um so die Erdverbindung herzustellen die der 
RCD zum auslösen braucht (der selbe Fehler würde bei korrekter 
Installation den RCD schon vor Ablauf einer Halbwelle zum Auslösen 
bewegen und den ganzen Zweig stromlos schalten auch ohne Berührung durch 
den Nutzer). Ich würde schon fast sagen, das funktioniert todsicher.

von Michael S. (technicans)


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Christian B. schrieb:
> auch ohne Berührung durch
> den Nutzer).

Wo soll denn da der Auslösestrom her kommen, wenn nicht durch einen
Schluss über eine Person? Ich hab noch von keinem Fall gehört das
jemand bei korrekt funktionierenden RCD zu Schaden gekommen ist.
Die Gefahr ist ja nicht allein der tödliche Strom von 50mA allein,
sondern das das Herz durch die Frequenz von 50Hz aus dem Takt gerät
und es zum Kammerflimmern kommt. Davor bewahrt der RCD
zuverlässig, weil der ja schon bei 30mA reagiert.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Wo soll denn da der Auslösestrom her kommen, wenn nicht durch einen
> Schluss über eine Person?

Vom Gehäuseschluss und dem über PE fließenden Ableitstrom.

von Michael S. (technicans)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Vom Gehäuseschluss und dem über PE fließenden Ableitstrom.

Dafür braucht man dann aber keinen FI-Schalter. Da würde dann
schon die Sicherung auslösen und so den Personenschutz gewährleisten,
voraus gesetzt der Schutzleiter ist vorhanden(egal ob klassisch oder
modern genullt).

von Georg W. (gaestle)


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1. Schutzleiterbrücken einbauen da Gefahr im Verzug. Hier kann der 
Mieter m.E. ohne Erlaubnis des Vermieters tätig werden, dieser wurde 
schließlich bereits informiert.
2. Mit Vermieter vernünftig reden. Mehr als den Pfusch (wahrscheinlich 
eines Vormieters, passt das Design der Steckdosen überhaupt in die 
60er?) reparieren muss er jedenfalls nicht. Damit muss er für die Kosten 
der Brücken aufkommen.

von Uhu U. (uhu)


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Michael S. schrieb:
> Jörg Wunsch schrieb:
>> Vom Gehäuseschluss und dem über PE fließenden Ableitstrom.
>
> Dafür braucht man dann aber keinen FI-Schalter. Da würde dann
> schon die Sicherung auslösen und so den Personenschutz gewährleisten,
> voraus gesetzt der Schutzleiter ist vorhanden(egal ob klassisch oder
> modern genullt).

Hast du deine Leitungen mit 30 mA abgesichert?

von Michael S. (technicans)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Hast du deine Leitungen mit 30 mA abgesichert?

Ich erkläre dir das mal verständlich:
Wenn ein Kurzschluss zum Metallgehäuse eines Verbrauchers
auftritt und der Schutzleiter funktionstüchtig ist, fliegt
sofort JEDE Sicherung weil es dann einen KURZSCHLUSS gibt.
Das hat mit 30mA nichts zu tun weil das ein
Phase => Erde-Strom ist der ja gar nicht erst zum tragen
kommt weil die Sicherung ja schon getrennt hat.
Jetzt verstanden?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Ich erkläre dir das mal verständlich:

Guck dir erstmal die Geschichte der Aussage an, auf die du dich
beziehst: da wurde behauptet, dass es für die Funktion eines FI
vorsätzlich gewesen sein könnte, den PE wegzulassen.

In deinem Szenario ist der PE jedoch da und ganz normal geerdet.

von Juppi J. (juppiii)


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Michael S. schrieb:
> Ich erkläre dir das mal verständlich:
>
> Wenn ein Kurzschluss zum Metallgehäuse eines Verbrauchers
>
> auftritt und der Schutzleiter funktionstüchtig ist, fliegt
>
> sofort JEDE Sicherung weil es dann einen KURZSCHLUSS gibt.

Wenn es kein satter Kurzschluss ist,können viele Ampers fließen,
ehe es heiß wird oder die Sicherung kommt.

Dieser Fall trat einmal auf ,Kühlschrank im Keller und enormer 
Verbrauch.
(aber schon über 40 Jahre her)

von Uhu U. (uhu)


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Jörg Wunsch schrieb:
> In deinem Szenario ist der PE jedoch da und ganz normal geerdet.

Das ist doch aber bei echten Experten immer so.

von Christian B. (luckyfu)


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Michael S. schrieb:
> Wenn ein Kurzschluss zum Metallgehäuse eines Verbrauchers
> auftritt und der Schutzleiter funktionstüchtig ist, fliegt
> sofort JEDE Sicherung weil es dann einen KURZSCHLUSS gibt.

in einer mit RCD gesicherten Leitung wird, so dieser richtig 
funktioniert, niemals der Leitungsschutzschalter (und da ist der Name 
Programm, das ding ist dazu da um die verlegten Leitungen vor 
Beschädigung im Fehlerfall zu schützen und nichts anderes) zuerst 
auslösen können. Ein handelsüblicher B 16A Automat (der eh normalerweise 
viel zu hoch dimensioniert ist) wird erst bei einem Kurzschlussstrom 
von48-80A auslösen. Bevor dieser sich aufbauen kann muss ein richtig 
funktionierender RCD bereits abgeschalten haben. (der schaltet ja schon 
bei ca. 25mA ab, maximal 30, dann ist er aber eigentlich schon hin)

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