Forum: Platinen Eagle Schaltplan hochladen unbedenklich?


von Legal Player (Gast)


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Ich sehe hier viele Schaltplanbeispiele die als .png oder so auf den 
Server hochgeladen wurden. Ich nutze Eagle in der Freeware Version und 
frage mich nun, ist es legal selbst erstellte Schaltpläne und Layouts 
hier hochzuladen? Oder braucht man irgendeine Kauf Version?

Entschuldigt wenn das eine blöde Frage ist, aber ich möchte halt 
niemandem auf die Füße treten. Besonders keinen Abmahn-Anwälten oder 
anderen gefährlichen Wegelagerern..

: Verschoben durch User
von Uwe G. (scd)


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Den Schaltplan hast im besten Fall Du entworfen, Eagle war nur das 
Werkzeug. Hier ist ein Hobbyforum, das heißt, Du liegst mit Deiner 
Nutzung im Rahmen der Lizenz. Kein Problem also ...

Du lädst ja nicht die Software selbst hier hoch.

von Purzel H. (hacky)


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Wichtig ist einzig das format. png ist am Besten geeignet, weil man's 
mit dem Brower anschauen kann. Ein jpg waere viel Groesser.

von Salewski, Stefan (Gast)


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>Entschuldigt wenn das eine blöde Frage ist,

Sehr berechtigte Frage...

Wenn nur die private Nutzung gestattet ist, heißt das noch lange nicht, 
dass man die Daten als Bildchen für Hobby/Nichtkommerzielle Nutzung 
irgendwo hochladen darf. Und wenn jetzt irgendwer das Bildchen nimmt und 
daraus ein kommerzielles Produkt macht? Na mit meiner GPL-Software 
brauche ich mir da keine Gedanken machen...

von Achim M. (minifloat)


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Pico Oschi schrieb:
> Ein jpg waere viel Groesser.

Ein JPEG kann bei vertretbarer Kompression keine einzelnen Linien und 
Kanten abbilden. Deswegen ist es nicht zur Speicherung von Schaltplänen 
und Zeichnungen geeignet.
Das liegt an der zur Kompression verwendeten 
(zweidimensionalen)diskreten Kosinustranformation. Zu hohe Frequenzen, 
also große Unterschiede der Farbwerte zwischen zwei benachbarten Pixeln, 
werden gedämpft, da sie zusätzlichen Speicherplatz brauchen. Das 
Frequenzband wird mehr oder weniger hart beschnitten, was der Clou an 
dieser Kompressionsmethode ist.
Es bleiben niederfrequente Anteile übrig. Kanten/Linien erscheinen 
verwaschen und/oder es bilden sich neben solchen Kanten/Linien 
Phantomlinien, wenn eine Frequenz zur Korrektur dazu muss. Das ist aber 
nur Verschlimmbesserung und auch nicht bei allen Bildbearbeitungstools 
sichtbar.
Um Haufen von einzelnen Pixeln herum bilden sich auch sogeannte 
"Speckles", die ähnlich wie bei einem Laserpointer willkürlich angehäuft 
erscheinen. Auch ein Nebeneffekt des beschnittenen Frequenzbandes.

JPEG2000 ist da ein bisschen besser, da Wavelets eingesetzt werden. Das 
Grundproblem mit den zu hohen Frequenzen bleibt bestehen.

mfg mf

von Legal Player (Gast)


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Hmm, 2 pro, 1 contra. Jetzt weiß ich soviel wie vorher.. Hat denn 
niemand die Nutzungsbedingungen durchgelesen? Ich habs jedenfalls nicht 
so mit diesen trockenen Texten und dachte hier kann mir jemand helfen 
;-)

von Achim M. (minifloat)


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Lads einfach hoch. Als PNG und nochmal als Adlerdatei.
Gab kein Mecker und wenn, dann hätte der hiesige Forenbetrieber schon 
längst eins auf die Mütze bekommen müssen.

mfg mf

von Dirk (Gast)


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Legal Player schrieb:
> Oder braucht man irgendeine Kauf Version?

Nein, brauchst du nicht. Du darfst nur kein Geld in irgendeiner Form 
dafür verlangen. Problematisch wird es z.B. wenn du mit einem 
Firmennamen als Auftraggeber Leiterplatten fertigen lässt, und der 
Hersteller dich verpetzt.

siehe:  http://www.cadsoft.de/downloads/freeware/?language=de

"Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld 
verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."

von Peter D. (peda)


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Legal Player schrieb:
> Ich sehe hier viele Schaltplanbeispiele die als .png oder so auf den
> Server hochgeladen wurden.

Der Großteil hier kann keine Eagle-Dateien öffnen, d.h Deine Schaltung 
sehen nur sehr wenige.
PNG oder PDF kann aber jeder ansehen.
In der Regel gestatten alle CAD-Programme eine PDF-Ausgabe ohne großen 
Aufwand.
Bildformate (JPG usw.) sollte man nicht verwenden, da diese nicht 
vergrößerbar sind (feste Auflösung anstatt Vektoren).


Peter

von Legal Player (Gast)


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Dann betrachte ich meine Frage mal als beantwortet. Eine Firma habe ich 
nicht und Geld will ich mit meinen Schaltungen auch nicht verdienen. Da 
hängt dann hier in D. sowieso noch viel mehr dran als die popelige 
Eagle-Lizens ;-)

von Salewski, Stefan (Gast)


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>Dann betrachte ich meine Frage mal als beantwortet.

Man kann natürlich immer hoffen, dass es gut geht bzw. dass man nicht 
erwischt wird. Geht es meist ja auch. Es kann aber auch ganz anders 
kommen. Da wird eine Firma verkauft, und dann halten irgendwelche 
Anwälte sich für clever, und verschicken munter Abmahnungen. Und viele 
der Empfänger trauen sich dann nicht vor Gericht und zahlen lieber die 
paar hundert Euro Abmahngebühr. Mit den Datenblättern, die hier oft 
hochgeladen werden, ist das ja auch so eine Sache. Ganz legal ist das 
sicher nicht.

von Jörn P. (jonnyp)


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Die Schaltung hier als .png hochladen ist wohl für die meisten hier OK. 
Wenn jemand aber Probleme mit Fehlern hat, ist das am einfachsten wohl 
von eagle usern fastzustellen, besonders dann, wenn die Bildgröße so 
gewählt ist, das man sonst ein Mikroskop braucht, um etwas zu erkennen. 
Wenn sch/brd gezippt sind, dann sind die files auch nicht so groß. 
Solange es deine eigenen Ideen sind, die du hier hochlädst sollte alles 
ok sein. Wenn du auf anderes hinweisen willst, ist es wohl besser einen 
link zu setzen, als irrtümlich etwas als "Eigentum" zu deklarieren.

von Falk B. (falk)


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Siehe Bildformate.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Für die Eagle non-profit-Version hatte ich damals bei Cadsoft angefragt, 
wie es mit Zeitschriften-Veröffentlichungen aussieht. Schließlich 
bekommt man dort ein Honorar. Die Antwort lautete sinngemäß, das sei 
noch im Hobbyrahmen zu sehen, also erlaubt.
Ich denke eine Veröffentlichung hier im Wiki ist ähnlich zu sehen, auch 
wenn tatsächlich später jemand die Platine als Bausatz herstellen läßt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Salewski, Stefan schrieb:
> Wenn nur die private Nutzung gestattet ist, heißt das noch lange nicht,
> dass man die Daten als Bildchen für Hobby/Nichtkommerzielle Nutzung
> irgendwo hochladen darf.

Für den Schaltplan spielt das erstmal keine Rolle, solange man es 1.)
als PNG hochlädt (und nicht als .sch) und 2.) halt selbst kein
Geschäft damit macht: wenn jemand das kommerziell nachbauen will, muss
er sich den Schaltplan ja nochmal abtippen, und dann ist derjenige in
der Pflicht, die Lizenzbedingungen (seiner Software) einzuhalten.

Für ein Layout sollte das solange unbedenklich sein, wie die hier
hochgeladenen Daten ungeeignet sind, sie direkt für eine Fertigung zu
benutzen.  Das heißt natürlich in allererster Linie wiederum, eben
keine .brd-Datei abzuladen, und entweder ohnehin nur das für die
Diskussion interessierende Detail in guter Auflösung zu posten
(allemal eine gute Idee, sich auf das wesentliche zu beschränken),
oder aber die Auflösung so weit zu reduzieren, dass die damit zu
erhaltenden Layoutdaten nicht für eine sinnvolle Produktion
ausreichend sind.  Das passt aber prima zur Forderung gemäß dem
Artikel Bildformate, denn ein hier hochgeladenes Bild soll in
einer für den Webbrowser sinnvollen Größe dargestellt werden können,
d. h. so π * Daumen auf 100 dpi Auflösung bezogen.

Was ich als Benutzer einer Software mit derartigen Lizenzbedingungen
wiederum nicht tun würde, wäre das Hochladen produktionsfähiger
Gerber-/Excellon-Daten.  Ansonsten könnte jemand anders daher kommen
und sie für eine kommerzielle Produktion nutzen, womit indirekt die
Lizenzbedingungen unterlaufen sind.

von Osche R. (Gast)


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Legal Player schrieb:

> (...) Ich nutze Eagle in der Freeware Version und
> frage mich nun, ist es legal selbst erstellte Schaltpläne und Layouts
> hier hochzuladen? Oder braucht man irgendeine Kauf Version?

Warum stellst Du die Frage nicht in der Eagle-Newsgroup bzw im 
Cadsoft-Forum? Da bekommst Du eine Antwort direkt vom Hersteller, die in 
jedem Fall belastbarer ist als das hier verteilte Halbwissen.

von Legal Player (Gast)


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Sorry, bin nicht in allen möglichen Foren dieser Welt unterwegs und 
extra irgendwo anmelden wollte ich mich auch nicht.
Abgesehen davon halte ich dieses Forum für ausreichend kompetent für 
diese Frage :-)
Und man kann ja meistens aus den Antworten herauslesen ob es sich um 
fundiertes Wissen oder nur eine Meinungsäusserung handelt. Wenn du in 
den genannten Foren unterwegs bist, frage doch da mal nach. Die Frage 
scheint dich selbst ja auch zu interessieren.

von ... (Gast)


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Legal Player schrieb:
> Abgesehen davon halte ich dieses Forum für ausreichend kompetent für
> diese Frage :-)

Warum denkst du, dass ausgerechnet hier im Elektronik- und µC-Forum 
besonders ausgeprägter juristischer Sachverstand vorhanden ist?

von Moritz (Gast)


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... schrieb:
> Warum denkst du, dass ausgerechnet hier im Elektronik- und µC-Forum
> besonders ausgeprägter juristischer Sachverstand vorhanden ist?

Dieses Forum hat halt diesen guten Ruf. Ist doch nicht schlecht, oder?

von Osche R. (Gast)


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Moritz schrieb:

> Dieses Forum hat halt diesen guten Ruf. Ist doch nicht schlecht, oder?

You made my day...

von Nils S. (kruemeltee) Benutzerseite


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Ich habe selber gerade eben mit Cadsoft telefoniert, da sich mir 
momentan die gleiche Frage stellt.

Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld 
damit verdiene.
Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.

von Richard (Gast)


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Nils S. schrieb:
> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
> damit verdiene.
> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht

Das ist natuerlich eine interessante Aussage.
Ich lege das nun so aus, dass ich restlos alles veroeffentlichen darf, 
da ja nicht ich, sondern ein anderer mit meinen Board-Files Umsatz 
generiert?!

Gruesse,
Richard

von Nils S. (kruemeltee) Benutzerseite


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Auszlegen gibt es da nichts. Das ist doch eindeutig.

Ich darf zwar Kopien von DVDs erstellen, aber nicht zulassen, dass 
andere die bekommen.
Genauso mit den Board Files, sobald damit Geld verdient werden kann, 
muss man dafür sorgen, dass nichts davon weitergeht.

Wenn irgendwelche Controllerbasteleien veröffentlicht werden, so nach 
dem Motto "helft mir, mein Layout ist kacke", ist das ja wieder was 
anderes - das Layout ist nicht brauchbar.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nils S. schrieb:
> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
> damit verdiene.
> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.

Was letztlich auf das hinausläuft, was ich oben geschrieben habe
(außer, dass ich vorsichtshalber auch elektronisch direkt weiter
benutzbare Schaltpläne nicht veröffentlichen würde).

Wenn man das nicht so handhaben würde, wäre ja das Lizenzmodell
einfach zu unterlaufen: irgendjemand setzt sich hin und layoutet
mit der Hobby-Version, dann veröffentlicht er die Produktionsdaten,
und der beste Kumpel fängt eine Woche danach an, die fertigen
Platinen in seinem Shop zu verkaufen.

von Nils S. (kruemeltee) Benutzerseite


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Jörg Wunsch schrieb:
> wäre ja das Lizenzmodell
> einfach zu unterlaufen: irgendjemand setzt sich hin und layoutet
> mit der Hobby-Version, dann veröffentlicht er die Produktionsdaten,
> und der beste Kumpel fängt eine Woche danach an, die fertigen
> Platinen in seinem Shop zu verkaufen.

Eben daher meinte ich, dass es da nichts zum Auslegen gibt.

Elektrisch 100%ige Schaltpläne können bedenkenlos veröffentlicht werden, 
da ja erstmal das Layout gemacht werden muss.
Das 1:1 abzudrucken wär ein Urheberrechtsverstoss, das wird eh keiner 
machen. Das abzuzeichnen auch, kann aber jeder, egal ob das Original mit 
Eagle, Bleistift oder KiCad gemacht wurde.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nils S. schrieb:
> Das 1:1 abzudrucken wär ein Urheberrechtsverstoss, das wird eh keiner
> machen. Das abzuzeichnen auch, ...

Abzeichnen schafft in jedem Falle ein neues Werk.  Das Urheberrecht
schützt ja nicht die Schaltung selbst, sondern eine bestimmte
Darstellung.

von Nils S. (kruemeltee) Benutzerseite


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Jörg Wunsch schrieb:
> Das Urheberrecht
> schützt ja nicht die Schaltung selbst, sondern eine bestimmte
> Darstellung.

Da steckt doch auch genug Arbeit drin?! Die Darstellung ist mir ehrlich 
gesagt, vollkommen egal, wenn jemand versucht XY zu verkaufen, für das 
ein anderer viele Stunden gebraucht hat.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Nils S. schrieb:
> Jörg Wunsch schrieb:
>> Das Urheberrecht
>> schützt ja nicht die Schaltung selbst, sondern eine bestimmte
>> Darstellung.
>
> Da steckt doch auch genug Arbeit drin?!

Das interessiert aber das Urheberrecht nicht.  Die Schaltung kannst
du dir vielleicht patentieren lassen, oder Gebrauchsmusterschutz
oder sowas.

> Die Darstellung ist mir ehrlich
> gesagt, vollkommen egal, ...

Das Urheberrecht kommt halt aus dem Bereich von Buchdruck und Kunst.

von Jörn P. (jonnyp)


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Ich denk, so langsam läufts aus dem Ruder.

von Nils S. (kruemeltee) Benutzerseite


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Jörn Paschedag schrieb:
> Ich denk, so langsam läufts aus dem Ruder.

Was läuft aus dem Ruder?

von Suchender (Gast)


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Meine Meinung:

Im wissenschaftlich-technischen Bereich wird lediglich die Darstellung 
urheberrechtlich geschützt. Die sog. Schöpfungshöhe wird dabei sehr 
niedrig angesetzt. Den Schaltplan hast Du entworfen, d. h., es besteht 
von Deiner Seite aus ein Urheberrecht auf das entstandene Bild, selbst 
wenn es technisch äußerst trivial ist und von nahezu jedem hier erstellt 
werden könnte.

Die Problematik ist hier keine urheberrechtliche, sondern eine 
schuldrechtliche, d. h. ob Du dieses Bild für diese Zwecke mit dem 
Programm entwerfen durftest. Wenn Du Dich nachweislich schuldrechtlich 
dazu verpflichtet hast, das Programm nur für private Zwecke zu nutzen, 
kann der Hersteller der Software Dir rechtlich gesehen "ans Bein 
pinkeln", wenn Du es kommerziell verwendest, also "Geld damit verdienst 
oder sparst". Ob Cadsoft das Zustandekommen der schuldrechtlichen 
Verpflichtung bei jedem Nutzer der Freeware beweisen kann, ist eine ganz 
andere Frage.

Etwas anderes ist es mit den Dateien, die das Programm erzeugt. Das ist 
Software, darauf hat Cadsoft demzufolge die entsprechenden 
Urheberrechte. Eine Veröffentlichung von .sch und .brd-Dateien braucht 
also die Zustimmung von Cadsoft.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Suchender schrieb:
> Etwas anderes ist es mit den Dateien, die das Programm erzeugt. Das ist
> Software, darauf hat Cadsoft demzufolge die entsprechenden
> Urheberrechte.

Das sehe ich anders, aber spielt hier wohl keine große Rolle.
Entscheidend ist vielmehr, dass jemand anders sie nicht zur Produktion
eines kommerziellen Artikels benutzen kann, da ist es ziemlich egal,
ob er dafür die .brd-Datei bekommt oder daraus generierte RS-274-X-
Daten.  Etwas zwiespältiger wird es mit daraus generierten PDFs: sie
enthalten ebenfalls die vollständigen Informationen für eine kommer-
zielle Herstellung (da sie anders als eine 100-dpi-Pixmap genau sind),
allerdings ist das Format wenig industrieüblich für eine kommerzielle
Fertigung.

von Christian B. (luckyfu)


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Dirk schrieb:
> Nein, brauchst du nicht. Du darfst nur kein Geld in irgendeiner Form
> dafür verlangen. Problematisch wird es z.B. wenn du mit einem
> Firmennamen als Auftraggeber Leiterplatten fertigen lässt, und der
> Hersteller dich verpetzt.

wenn eine Firma noch nicht mal die 1000 Euro für eine Eagle Lizenz hat 
aber mit Leiterplatten (im weitesten Sinne) Geld verdient ist ihr auch 
nicht mehr zu helfen.

p.s.: @Jörg: in den Extended Gerber Daten steht üblicherweise das Tool, 
mit welchem sie erstellt wurden nicht drin. Allerdings ist es für die 
Cam Abteilung eines Leiterplattenfertigers nicht unbedingt unmöglich 
herauszufinden, mit welchem Tool ein Layout erstellt wurde. Jedes 
Programm hat so seine Eigenarten die man mit der Erfahrung mitbekommt. 
Allerdings ist (Extended) Gerber aus Eagle eher ungewöhnlich. Da der Cam 
Prozessor bei Eagle besonders nette "Gimmics" bereit hält akzeptieren 
die meissten LP Hersteller die Eagle Board Files und generieren sich 
selbst daraus die Gerber Daten. Das ist unterm Strich einfacher als nach 
jeder 2. Platine einen Streit um die Übernahme der Ausschußkosten 
auszufechten.

von Otto Normalverbraucher (Gast)


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Ich verfolge diese Diskussion jetzt ein Paar Tage und ehrlich gesagt 
kann ich nicht nachvollziehen, warum hier uhrheberrechtliche Bedenken 
geäußert werden. Wenn ich einen Tisch baue und dazu Werkzeuge der Firma 
X verwende, hat Firma X dann irgendwelche Rechte an diesem Tisch? Oder, 
um im Computerbereich zu bleiben, wenn ich mit Hilfe des C-Compilers der 
Firma Y eine Programm schreibe, hat diese Firma dann Rechte an meinem 
Programm? Warum sollte es dann Problematisch eine, einen selbst 
erstellten Schaltplan irgendwo hochzuladen? Eagle ist nur ein Werkzeug. 
Wie sollte sich da bitte irgend ein Anspruch ableiten lassen?

von Michael_ (Gast)


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>Firma Y eine Programm schreibe, hat diese Firma dann Rechte an meinem
>Programm?
Doch, wenn es mit einem Werkzeug ist, was nur für den Lehrling gedacht 
ist.
Der Meister darf das Werkzeug aber nicht verwenden, weil er das Geld 
daran verdient!

von Otto Normalverbraucher (Gast)


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Michael_ schrieb:
> Doch, wenn es mit einem Werkzeug ist, was nur für den Lehrling gedacht
> ist.
> Der Meister darf das Werkzeug aber nicht verwenden, weil er das Geld
> daran verdient!

Richtig. Nur der Lehrling darf das Werkzeug verwenden. Das entstandene 
Werkstück ist aber nach der Fertigstellung durch den Lehrling nicht mehr 
an das Werkzeug gebunden. Selbst wenn die Werkzeugbenutzungsbedingungen 
vorschreiben das der Lehrling keinen Gewinn mit dem Werkstück machen 
darf, so kann er das Werkstück doch dem Meister oder sonst jemandem 
schenken. Was der dann damit macht, liegt weder im Einflußbereich des 
Lehrlings noch des Werkzeugherstellers.

Das bedeutet solange Legal Player kein Geld für den Upload erhält oder 
durch den Upload einspart ist alles legal. Für eine eventuelle 
kommerzielle Nutzung durch eventuelle Downloader sind alleine diese 
verantwortlich.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Otto Normalverbraucher schrieb:
> Das bedeutet solange Legal Player kein Geld für den Upload erhält oder
> durch den Upload einspart ist alles legal. Für eine eventuelle
> kommerzielle Nutzung durch eventuelle Downloader sind alleine diese
> verantwortlich.

Das ist deine Meinung.  Cadsoft hat da eindeutig eine andere Meinung
veröffentlicht, wie du weiter oben nachlesen kannst.  Das nimmt dich
letztlich als Benutzer der nichtkommerziellen Version in die Pflicht,
dafür Sorge zu tragen, dass das Nichtkommerzialitätsgebot nicht
unterlaufen werden kann.

Ob du das nun als Nutzer gut findest oder nicht, kannst du ja selbst
entscheiden: niemand zwingt dich, genau diese Lizenz zu diesen
Bedingungen zu kaufen.  Wenn du's aber tust, musst du dich dran
halten, d. h. du musst dir von vornherein darüber im Klaren sein,
dass de facto (eben wegen der Nichtkontrollierbarkeit) kein fertiges
Layout irgendwo zum Download hingelegt werden kann, zumindest nicht
im produktionsfähigen Zustand.

Daraus könnte man sich höchstens noch dadurch irgendwie herauswinden,
dass man sicherstellt, dass jeder, der das Layout bekommt, explizit
zustimmt, es nicht kommerziell zu nutzen und es nicht weiterzugeben.
Kann aber am Ende trotzdem darauf hinauslaufen, dass Cadsoft bei
Verstößen ihren Lizenznehmer verklagt, und du dann denjenigen, der
gegen deine Bestimmung verstoßen hat, selbst in die Pflicht nehmen
musst.  Dass Cadsoft gegen illegale Nutzung vorgeht, wäre ja wohl
nun nicht das erste Mal, wie wir alle wissen ...

von Jörn P. (jonnyp)


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Jörg hat es hier auf den Punkt gebracht: Als Hobbyist Lizenznehmer 
machst du Eagle-Files besser nicht öffentlich. Damit könnten dann auch 
die "Juristen" hier Ruhe geben.

von Der Rächer der Transistormörder (Gast)


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Legal Player schrieb:
> Ich nutze Eagle in der Freeware Version und
> frage mich nun, ist es legal selbst erstellte Schaltpläne und Layouts
> hier hochzuladen?

Das kann wohl niemand rechtssicher beantworten da es juristisch noch 
Neuland ist. Bei Cadsoft steht aber klar formuliert:

>Die Benutzung ist auf nicht-kommerzielle Anwendungen oder Evaluierung 
>beschränkt.

Mit nichtkommerziell meinen die:
> Die Definition von nicht-kommerziell ist recht einfach:
> Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld
> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben.

Das machst du ja nicht wenn du einen Schaltplan hochlädst. Im Gegenteil 
du verzichtest durch die Veröffentlichung darauf.

Prinzipiell:
Wenn jemand drittes dein Eagle Design nutzt braucht er ein eigenes 
Eagle.  Mit den Binaries kann er ja so nichts anfangen. Er muss sich 
also selbst um die Lizenz kümmern. Schickt er deine Binaries zum 
Hersteller und macht dann damit Kohle ist es vermutlich legal (da die 
Hersteller ja lt Cadsoft jede Version zur Herstellung Nutzen können).

Das ist aber ein extrem exotischer Fall.

von citb (Gast)


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Die Bedingungen sagen doch eindeutig:
Dirk schrieb:
> "Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld
> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."

Jörn Paschedag schrieb:
> Jörg hat es hier auf den Punkt gebracht: Als Hobbyist Lizenznehmer
> machst du Eagle-Files besser nicht öffentlich. Damit könnten dann auch

Das sehe ich nicht so. Wenn ich ein Layout zum Download anbiete, dann 
ist eben genau die obige Bedingung nicht erfuellt. Wenn jemand anderes 
damit Geld verdient, ist die Bedingung immer noch nicht erfuellt. Da 
steht " Wenn SIE....".
Erst dann, wenn der andere mir als Gegenleistung eine Platine der Serie 
kostenlos schickt(fuer die er sonst Geld verlangt), ist die Bedingung 
erfuellt.

Aber was lehrt uns das: Von solchen Tools mit juristischen 
Spitzfindigkeiten besser ganz die Finger lassen. Sonst kommt man 
vielleicht doch in eine solche Schlammschlacht. Und wie es mit 
Schlammschlachten immer ist: Man ist hinterher dreckig, auch als Sieger.

citb

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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citb schrieb:

> Das sehe ich nicht so. …

Nils S. schrieb:
> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
> damit verdiene.
> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.

von Legal Player (Gast)


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Nun ja, dann dürfte die klare Konsequenz sein das man NUR .png Bildchen 
hochlädt und gar keine .sch/.brd Dateien. Dann müssten eigentlich alle 
zufrieden sein..
Ich werds in Zukunft jedenfalls so halten.

von Vn N. (wefwef_s)


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citb schrieb:
> Aber was lehrt uns das:

Dass der Urheberrechtswahnsinn heutzutage die persönliche Freiheit immer 
weiter einschränkt?

von Balu (Gast)


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Enthalten die XML-Files von Eagle 6 im Gegensatz zu den früheren 
Binär-Dateien überhaupt noch (verschlüsselte) Daten als Schutz oder zur 
Rückverfolgung des Erstellers?

von citb (Gast)


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vn nn schrieb:
> Dass der Urheberrechtswahnsinn heutzutage die persönliche Freiheit immer
> weiter einschränkt?

Nicht so wirklich.
Es gibt ja Alternativen ohne das Risiko, mit einer Fa. eine 
Vertragsbeziehung eingehen zu muessen, die schreibt:

> "Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld
> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."

und dann sich nicht an den Text ihrer eigenen Lizenz halten will -auf 
welchen Kanaelen auch immer:

> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
> damit verdiene. Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.

Das Zweite ist jedenfalls nicht vom Ersten gedeckt.
Aber, klare Entscheidung: Finger weg.

Balu schrieb:
> Enthalten die XML-Files von Eagle 6 im Gegensatz zu den früheren
> Binär-Dateien überhaupt noch (verschlüsselte) Daten als Schutz oder zur
> Rückverfolgung des Erstellers?

Das tut eigentlich nichts mehr zur Sache, man haelt sich ja an die 
Vertragsbedingungen, oder?

citb

von citb (Gast)


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PS.

Vielleicht kann ja Cadsoft selbst das mal klarstellen.
Vielleicht mit einer Mail an A.Schwarz, der das dann hier offiziell 
einstellt.

citb

von Balu (Gast)


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citb schrieb:
> Das tut eigentlich nichts mehr zur Sache, man haelt sich ja an die
> Vertragsbedingungen, oder?

Inwieweit überhaupt zutreffender Vertragsbedingungen?

Ohne den zweifelsfrei führbaren Nachweis, das Eagle 6 zur Erstellung 
dieser Datei verwendet wurde, überhaupt anwendbarer 
Vertragsbestimmungen?

Angesichts einer vollends Text-basierten Datei, die nicht 
auszuschließenderweise ebenso mit Hilfe eines per Tastatur gefütterten 
Texteditors oder gar mit Bleistift und Papier erstellt werden kann?

Bezüglich dieser Datei verhält sich Eagle als ein Interpreter mit 
angeschlossenem Grafikeditor - und unterliegt so genutzt als Programm 
ganz gewiß sämtlichen Rechten Cadsofts.

Diese Rechte am Programm jedoch auf eine Daten-Datei nicht zweifelsfrei 
belegbaren Ursprungs zu erweitern, erscheint mir rechtlich kaum 
durchsetzbar zu sein.

von citb (Gast)


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Balu schrieb:
> Diese Rechte am Programm jedoch auf eine Daten-Datei nicht zweifelsfrei
> belegbaren Ursprungs zu erweitern, erscheint mir rechtlich kaum
> durchsetzbar zu sein.

Richtig. Aber:

citb schrieb:
> Sonst kommt man
> vielleicht doch in eine solche Schlammschlacht. Und wie es mit
> Schlammschlachten immer ist: Man ist hinterher dreckig, auch als Sieger.

Es gibt viel zu viele Anwaelte, die nichts zu tun haben. (Nichts 
Sinnvolles).


citb

von Balu (Gast)


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Sorry, vergessen - Nachtrag / Begründung:

Die XML-"Text"-Dateien von Eagle 6 erscheinem mir vergleichbar zu sein 
mit Programmiersprachen, die der Europäische Gerichtshof nicht vom 
Copyright gedeckt, erfasst und geschützt sieht:

http://www.123recht.net/Gutachter-Kein-Urheberrecht-auf-Programmiersprachen-__a106233.html

http://www.gulli.com/news/17600-europaeischer-gerichtshof-keine-copyrights-auf-programmiersprachen-2011-11-30

von Balu (Gast)


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citb schrieb:
> Es gibt viel zu viele Anwaelte, die nichts zu tun haben. (Nichts
> Sinnvolles).

;-) Full Ack!

Wobei die Aussicht, sich mit dem EuGH-Generalanwalt anlegen zu müssen, 
selbst übelste Winkeladvokaten zu vorsichtiger Besinnung verhelfen 
könnte...

von citb (Gast)


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Um so wichtiger und hilfreicher waere eine Klarstellung von CADSOFT.

citb

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Balu schrieb:

> Die XML-"Text"-Dateien von Eagle 6 erscheinem mir vergleichbar zu sein
> mit Programmiersprachen, die der Europäische Gerichtshof nicht vom
> Copyright gedeckt, erfasst und geschützt sieht:

Ja, und?

Die "Sprache" selbst muss ja auch nicht dadurch abgedeckt sein.  Sowie
du aber Eagle benutzt, um damit ein Dokument zu erstellen, musst du
dich an dessen Vertragsbedingungen halten, denn dazu hast du dich
vertraglich verpflichtet.

Das von dir bemühte Urteil würde es nur einer anderen Software (bpsw.
Kicad) gestatten, in ebendieser Dokumentensprache eigene Dateien zu
erzeugen.  Diese wären natürlich nicht vom Nichtkommerzialitätsgebot
des Eagle-Vertrags betroffen.

citb schrieb:
> Um so wichtiger und hilfreicher waere eine Klarstellung von CADSOFT.

Was gibt es an der oben geposteten Aussage denn noch noch klarzustellen?
Die war doch eindeutig: zur Produktion geeignete Daten darf man nicht
veröffentlichen.

Ob man das nun gut oder schlecht findet, mag doch jeder selbst für
sich entscheiden, wenn er sich für dieses Lizenzmodell entscheidet.
Es ist ja nicht so, dass es keine Alternative dazu gäbe.

von Adler (Gast)


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Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb:

citb schrieb:
>> Um so wichtiger und hilfreicher waere eine Klarstellung von CADSOFT.

> Was gibt es an der oben geposteten Aussage denn noch noch klarzustellen?
> Die war doch eindeutig: zur Produktion geeignete Daten darf man nicht
> veröffentlichen.

Kommt aber auf den GENAUEN Wortlaut solcher unterschriebener Erkärungen 
an, siehe

"Sollte diese Programmkopie durch mein vorsätzliches oder fahrlässiges 
Handeln von mir
oder von einem Dritten jemals für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, 
mache ich
mich strafbar, .."

d.h. Cadsoft MUSS DIR im Zweifel den Vorsatz oder zumindest die 
Fahrlässigkeit nachweisen. Ob es beispielsweise bereits Fahrlässig ist 
einem guten Freund im guten Glauben die Dateien überlassen zu haben, der 
dann damit Blödsinn treibt (andere Beispiele sind denkbar), ist eine 
Frage die letztlich nur ein Gericht entscheiden kann und NICHT Cadsoft.

Ich würde jedenfalls eine solche Erklärung erst gar nicht 
unterschreiben. Es gibt Konkurrenten mit ähnlichen Modellen (günstige 
nichtkommerzielle Lizenzen) die auch ohne solche Knebelverträge 
auskommen. So einen Wisch braucht es dabei nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Adler schrieb:
> Kommt aber auf den GENAUEN Wortlaut solcher unterschriebener Erkärungen
> an, siehe

Ja, wenn du dich mit ihnen vor Gericht herumstreiten willst.

Ansonten kann man es auch einfach dabei bewenden lassen und deren
oben wiedergegebene Aussage glauben.

> Ob es beispielsweise bereits Fahrlässig ist
> einem guten Freund im guten Glauben die Dateien überlassen zu haben

Beim Thema des Threads geht es um eine Veröffentlichung (hier als
"hochladen" bezeichnet).

von Adler (Gast)


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Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) schrieb:

Adler schrieb:
>> Kommt aber auf den GENAUEN Wortlaut solcher unterschriebener Erkärungen
>> an, siehe

> Ja, wenn du dich mit ihnen vor Gericht herumstreiten willst.

Was heißt "wollen"? Wenn sie dir an den Karren fahren musst du reagieren 
und bei den Lizenzpreisen ist klein beigeben nicht stets die erste Wahl.

> Ansonten kann man es auch einfach dabei bewenden lassen und deren
> oben wiedergegebene Aussage glauben.

> Ob es beispielsweise bereits Fahrlässig ist
> einem guten Freund im guten Glauben die Dateien überlassen zu haben

> Beim Thema des Threads geht es um eine Veröffentlichung (hier als
> "hochladen" bezeichnet).

Ach Jörg, jetzt gibt dich nicht so kleinlich. Die Gedanken sind frei. 
Hochladen kann auch mal unbewusst im Eifer des (Foren-) Gefechts 
geschehen usw. Wer nur die Downloadversion nimmt hat eh kaum was zu 
befürchten, aber wer der Knebelerklärung gedankenlos beigetreten ist, 
der muss halt auspassen. Dennoch gilt immer, ohne Entscheidung vor einem 
Gericht sind alle Drohbebährden seitens einer Firma erstmal nur 
bedrucktes Papier.

von Kurt B. (kurt)


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Vieleicht sollte man die lockerung der Lizenzbedingungen in die 
Eagle-Wishlist aufnehmen.

Die Frage ist nämlich, ob sich Cadsoft nicht selbst ans Bein pinkelt:
Wenn jemand eine "günstige" Lizenz kauft und die Daten trotzdem nicht 
veröffentlichen darf, warum soll er dann überhaupt Geld bezahlen? Dann 
könnte er auch eine geklaute Version verwenden bei der er zwar auch 
nichts Veröffentlichen kann, aber wenigstens kostenlos und mit größerem 
Funktionsumfang.

Da der Hobbyist vieleicht auch mal eine Schaltung in einer 
Fachzeitschrift veröffentlichen möchte, was mit der NonProfit Version 
ebenfalls nicht gestattet ist, braucht er Eagle nicht zu kaufen uns 
setzt direkt auf Kicad oder Sprint.

Die 166€ sind ein fairer Preis, der Knebelvertrag aber destruktiv.

von citb (Gast)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Was gibt es an der oben geposteten Aussage denn noch noch klarzustellen?
> Die war doch eindeutig: zur Produktion geeignete Daten darf man nicht
> veröffentlichen.

Der Post lautet:
Nils S. schrieb:
> Ich habe selber gerade eben mit Cadsoft telefoniert, da sich mir
> momentan die gleiche Frage stellt.
>
> Antwort war, dass ich alles veröffentlichen darf, solange ich kein Geld
> damit verdiene.
> Board-Files die zur Produktion taugen, nicht.

Erstens hat das nicht mehr Beweisgehalt als eine Bemerkung am 
Stammtisch, das wird nicht der fuer solche Aussagen Bevollmaechtigte der 
Fa. Cadsoft gewesen sein. Der haette bemerkt, dass schon die Definition 
unhaltbar ist. Ein Boarddesign mit einem Loetauge in der Mitte taugt im 
richtigen Format natuerlich zu Produktion. (Ja es ist sinnlos, aber das 
steht dort nicht)

Zweitens kann das auch die Fa. selbst inkognito sein.

Im Streifall gilt das Geschriebene und das lautet nun einmal:
> "Wenn Sie durch die Verwendung der Freeware Version von EAGLE Light Geld
> verdienen (oder einsparen), dann müssen Sie eine Lizenz erwerben."

Und genau diese Bedingung ist allein durch das Hochladen einer 
Schaltplan- oder Boarddatei eben nicht erfuellt.

Es ist natuerlich interessant, dass die jahrelange Propaganda seitens 
der "Rechteindustrie" schon solchen vorauseilenden Gehorsam 
hervorzaubert.

Aber, ich kann mich nur wiederholen:
Nach einer Schlammschlacht ist man hinterher dreckig, auch als Sieger.

Also: Finger weg, es gibt Alternativen.

Ich bin trotzdem weiterhin an einer offiziellen Stellungnahme von 
Cadsoft interessiert. Und nein, ich werde Cadsoft nicht kontaktieren. 
Das sollte jemand machen, der das Programm auch verwendet.

citb

von Richard H. (Firma: CadSoft Computer GmbH) (richard_h)


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>
> Ich bin trotzdem weiterhin an einer offiziellen Stellungnahme von
> Cadsoft interessiert. Und nein, ich werde Cadsoft nicht kontaktieren.
> Das sollte jemand machen, der das Programm auch verwendet.
>
> citb

Die Aussage, Sie dürfen mit den Dateien, die Sie erstellen kein Geld 
verdienen, ist doch eindeutig. Wenn Sie Dateien mit der EAGLE Freeware 
oder mit der Hobby-Lizenz erzeugt haben und diese im Internet bereit 
stellen, ist das kein Problem, solange Sie kein Geld damit verdienen.

Wenn ein Dritter diese Dateien runterlädt und diese in großem Stil 
produzieren lässt und verkauft, nehme ich an dass derjenige eine 
EAGLE-Lizenz dafür benötigt und diese muss dann eine kommerzielle sein.
Wenn Sie als urspünglicher Autor dieser Dateien dabei leer ausgehen, ist 
das ziemlich ärgerlich für Sie. Wir werden auch nicht von Ihnen 
verlangen eine kommerzielle Lizenz zu kaufen.
Wenn ihnen dieser Dritte allerdings entsprechend Geld für Ihre Dateien 
bietet, freuen wir uns, wenn Sie sich davon dann eine kommerzielle 
Lizenz kaufen.

Richard Hammerl
CadSoft Computer GmbH

von Sasch H. (Gast)


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Herzlichen Dank für Ihre sämtliche Zweifel ausräumende und äußerst 
benutzerfreundliche Ausführung!

MfG

von Dirk (Gast)


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So hatte ich es auch verstanden. Auch von mir vielen Dank für die 
ausführliche Klarstellung.

von citb (Gast)


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Danke fuer die Klarstellung.

citb

von Cyblord -. (cyblord)


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Richard Hammerl schrieb:

> Die Aussage, Sie dürfen mit den Dateien, die Sie erstellen kein Geld
> verdienen, ist doch eindeutig.

Finde ich auch. Wie man hier ellenlang über diese 100% klare Aussage 
diskutieren kann ist mir schleierhaft.
Wie man daraus ein Verbot zum Upload hier ableiten kann ist mir auch 
nicht klar.

Text- und Leseverständniss scheint bei so manchen hier wenig ausgeprägt.

gruß cyblord

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Richard Hammerl schrieb:
> Wenn ein Dritter diese Dateien runterlädt und diese in großem Stil
> produzieren lässt und verkauft, nehme ich an dass derjenige eine
> EAGLE-Lizenz dafür benötigt und diese muss dann eine kommerzielle sein.

Diese Annahme ist aber nicht mehr gerechtfertigt, wenn man statt
einer Eagle-Board-Datei Fertigungsdaten (RS-274-X) irgendwo hinlegt.

Soviel zu "klare Aussage" …

citb schrieb:
> Also: Finger weg, es gibt Alternativen.

So sehe ich das für mich auch.  Muss jeder für sich entscheiden.

cyblord ---- schrieb:
> Text- und Leseverständniss scheint bei so manchen hier wenig ausgeprägt.

Ein sachlicher Diskussionsstil ohne Unterstellungen und Beleidigungen
dafür bei manch anderem nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg Wunsch schrieb:

> Diese Annahme ist aber nicht mehr gerechtfertigt, wenn man statt
> einer Eagle-Board-Datei Fertigungsdaten (RS-274-X) irgendwo hinlegt.
>
> Soviel zu "klare Aussage" …

Die Aussage ist immernoch klar und sie gilt auch für Fertigungsdaten. 
Wenns sie mit Eagle erstellt wurden. Das Problem an dieser Stelle ist 
doch nur der Nachweis dass diese Daten mit Eagle erstellt wurden und 
nicht mit einem komplett anderen Programm. Das fängt doch schon bei 
einem png des Schaltplans an. Ich kann auch mspaint einen Schaltplan 
malen der wie ein eagle schaltplan aussieht. Wer könnte also nun 
Nachweisen dass der Schaltplan wirklich mit Eagle erstellt wurde? 
Niemand. Aber um das Beweisen geht es doch gar nicht, sondern erstmal 
darum was erlaubt ist und was nicht.
Also ganz einfach: Du erstellst Fertigungsdaten mit eagle. Willst du 
damit Geld verdienen -> kommerz. Lizenz. Hochladen darfst du natürlich. 
Will jemand anders damit Geld verdienen -> dieser jemand braucht eine 
kommerz. Lizenz. Ich verstehe dein Problem mit dieser einfachen Regelung 
nicht. Ob nun Schaltplan, Board oder Fertigungsdaten ist doch Jacke wie 
Hose.

> cyblord ---- schrieb:
>> Text- und Leseverständniss scheint bei so manchen hier wenig ausgeprägt.
>
> Ein sachlicher Diskussionsstil ohne Unterstellungen und Beleidigungen
> dafür bei manch anderem nicht.
Anhand der Posts bin ich leider zu dieser Einschätzung gekommen, so Leid 
es mir tut.

gruß cyblord

von Michael_ (Gast)


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Was soll der Streit?
Sehen wir es doch mal praktisch.
Wenn jemand hier so eine Bastel-Platine hochladen tut, dann interessiert 
es Cadsoft überhaupt nicht, wenn damit zehn Platinen gegen Geld 
hergestellt werden.
So eine Vorlage ist doch nicht geeignet, um 10000 Stck. zu fertigen. Da 
fehlen meist Passmarken und bestückereigene Vorgaben wie 
Bauteilausrichtung usw.
Und wenn jemand auch nur die klitzekleinchte Änderung wie die 
Platinenbezeichnung macht, übernimmt er die Verantwortung und benötigt 
dafür die kommerzielle Version.

von Cyblord -. (cyblord)


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Michael_ schrieb:
> Und wenn jemand auch nur die klitzekleinchte Änderung wie die
> Platinenbezeichnung macht, übernimmt er die Verantwortung und benötigt
> dafür die kommerzielle Version.
Noch nichtmal eine Änderung muss derjenige durchführen, es reicht wenn 
dieser jemand Geld bekommt und nicht der Uploader. (siehe Post von 
Cadsoft).

Im übrigen gebe ich dir recht. Cadsoft ist das Treiben der ganze 
Freeware Hobbyisten relativ egal. An die kann man so oder so keine 
kommerzielle Lizenz verkaufen. Die kann man höchstens auf die Non-Profit 
locken wo aber das Problem genau gleich bleibt. Also lieber etwas 
liberaler sein und dafür sorgen dass die eigene Produkte auch in 
Hobbykreisen schön zirkulieren. Das schadet nie aber hilft fast immer. 
Ich finde die Einstellung von Cadsoft wirklich gut in dieser Beziehung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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cyblord ---- schrieb:
> Will jemand anders damit Geld verdienen -> dieser jemand braucht eine
> kommerz. Lizenz.

Warum sollte derjenige sich eine kommerzielle Eagle-Lizenz kaufen,
wenn er doch nur die Fertigungsdaten benutzen will?  Er muss ja nicht
einmal ahnen, dass das mit einer Eagle-Hobbylizenz angefertigt worden
ist, und erst recht hat derjenige die besagte Erklärung nicht
unterschrieben.

Sicher, die Frage klingt erstmal akademisch, aber darin steckt meiner
Meinung nach zumindest eine Hintertür, mit der man die Hobbylizenz
aushebeln kann.  Nutzer A kauft die billige Hobbylizenz, erstellt
damit in seiner Freizeit ein Layout und legt die damit erzeugten
Produktionsdaten auf seinen Webserver.  Sein Kumpel B nimmt sich dann
die Daten und verwertet sie kommerziell.  A hat nicht gegen seine
Lizenz verstoßen (er hat ja nichts dran verdient), B auch nicht (er
hat ja nichts derartiges unterschrieben).

von Dirk (Gast)


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Wer ganz ängstlich ist, macht einfach folgendes:

Auf den genutzten Leiterbahnlayern einfach einen fetten Schriftzug 
draufpacken und das ganze hochladen. Damit kann erst einmal niemand Geld 
verdienen, da das Layout elektrisch völlig unbrauchbar ist. Will es nun 
jemand fertigen lassen, muss er den Schriftzug mit Eagle aktiv 
entfernen. Somit ist es dann das Layout des Downloaders und auch sein 
Lizenzproblem.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg Wunsch schrieb:

> Sicher, die Frage klingt erstmal akademisch, aber darin steckt meiner
> Meinung nach zumindest eine Hintertür, mit der man die Hobbylizenz
> aushebeln kann.  Nutzer A kauft die billige Hobbylizenz, erstellt
> damit in seiner Freizeit ein Layout und legt die damit erzeugten
> Produktionsdaten auf seinen Webserver.  Sein Kumpel B nimmt sich dann
> die Daten und verwertet sie kommerziell.  A hat nicht gegen seine
> Lizenz verstoßen (er hat ja nichts dran verdient), B auch nicht (er
> hat ja nichts derartiges unterschrieben).

Die Lizenz gilt auch ohne den Unterschriebenen Wisch. Ist ja eher selten 
dass bei Software so ein Ding unterzeichnet werden muss. Trotzdem gelten 
die Lizenzbedingungen.
Und ja, so wie du sagst ist es in der Tat schwierig einen Lizenzverstoss 
nachzuweisen. Trotzdem verwendet B hier Daten welche mit einem Programm 
erstellt wurden welches das kommerzielle Verwenden dieser Daten nicht 
getattet. Ob er dies wissen müsste ist die andere Frage.

von Adlerfan (Gast)


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Die Idee von Dirk finde ich gut. Der Schutz für einen
unerwünschten Nachbau ist somit einigermaßen gegeben.

Denn die Nacharbeit mit einem anderen Adler sollte,
sofern es gemacht wird, dessen ID in dem geänderten Boardfile
hinlassen.

Ob diese ID dann noch in den Produktionsfiles beim Hersteller
verbleibt, weiß man bei Cadsoft sicher.
Bisher durfte der LP-Hersteller die CAM-Funktionen, auch von der
Free-Version, für die Erstellung der Fertigungsdaten einsetzen.

Ob der LP-Hersteller allerdings im Fall der Fälle überhaupt
Daten rausrücken muß, ich weiß es nicht, bin kein Jurist.

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