Hi. Darf der Zoll einen Wideband FM Transmitter, frequenzbereich auch außerhalb der SRD/ISM Bänder, ohne CE Kennzeichen und ohne WEEE Nummer usw, einfach beschlagnahmen? Es handelte sich hierbei um ein Fertiggerät, nicht um ein ein einzelnes "Bauteil" oder "Baugruppe". Mit der Beründung, ohne CE Kennzeichen darf nichts importiert werden, auch nicht rein privat. Dürfen andere Elektronikbauteile, die mit im Paket waren (z.B. Akkus) gleichzeitig mit beschlagnahmt werden?
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Hallo, Wenn du glaubst, du hättest einen Anspruch darauf, per Internet Gesetze zu umgehen, dann nimm dir einen Rechtsanwalt. Hier bist du falsch. Es gibt hier keine Rechtsberatung und schon garkeine Unrechtsberatung. Gruss Reinhard
"Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften entspricht und wenn ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Durch die Anbringung des CE-Kennzeichens bestätigt der Hersteller oder dessen in der EU niedergelassener Bevollmächtigter (für Hersteller außerhalb der EU) die Konformität des Produktes mit den zutreffenden europäischen Vorschriften und die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen. Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq.html?nn=100394
Bastler schrieb: > Hi. > > Darf der Zoll einen Wideband FM Transmitter, frequenzbereich auch > außerhalb der SRD/ISM Bänder, ohne CE Kennzeichen und ohne WEEE Nummer > usw, einfach beschlagnahmen? > Es handelte sich hierbei um ein Fertiggerät, nicht um ein ein einzelnes > "Bauteil" oder "Baugruppe". Man müsste jetzt alle Umstände des genauen Einzelfalls prüfen ob es nicht doch ein Schlupfloch geben könnte, aber im allgemeinen: JA, DARF ER! > Mit der Beründung, ohne CE Kennzeichen darf nichts importiert werden, > auch nicht rein privat. ...auch nicht rein privat... ist hier etwas die falsche Formulierung. GERADE NICHT PRIVAT währe wohl der richtige Ausdruck! Ohne Nachweis der CE Konformität ist ein Produkt welches unter die entsprechende Verordnung fällt in der EU "nicht Verkehrsfähig". Ein solches Produkt darf nicht an Endverbraucher in der EU abgegeben werden. Auch nicht über den Versandweg von ausserhalb EU. Das ist manchmal etwas schwer verständlich und in einigen Fällen auch Sinnfrei, aber es ist geltendes Recht. Teilweise wurden sogar Waren einbehalten deren einziger Mangel das Fehlen einer Bedienungsanleitung in den hier durch die EU vorgeschriebenen Amtssprachen war. Als Gewerblicher würde es da im Einzelfall noch eher möglichkeiten geben. Da hat man durchaus die Möglichkeit "Nichtzertifizierte" Waren zu importieren und seinerseits als verantwortlicher Importeur die Zertifizierung zu veranlassen um sie dann in den Verkehr zu bringen. Bevor man diesen "Möglichen" Schritt, der ja nur bei Großmengen Sinn macht, aber gehen kann ist es natürlich unerlässlich das man erst einmal Muster der "unzertifizierten" Waren zur Prüfung erhält ;-) (Ob man das aber so aber am Tag der Abholung direkt am Thresen der Zollstelle vorbringen kann oder das bereits vorher eingeleitet werden muss, das weiß ich gerade auch nicht) > Dürfen andere Elektronikbauteile, die mit im Paket waren (z.B. Akkus) > gleichzeitig mit beschlagnahmt werden? Beschlagnahmt werden darf so ohne weiteres gar nichts. Auch solche Waren ohne CE Kennzeichnung werden NICHT Beschlagnahmt. Es wird lediglich die Herausgabe verweigert und die Waren dann ZURÜCKGESCHICKT an den Absender! Das ist ein Unterschied zur Beschlagnahme auf die dann meisten die Einziehung incl. Vernichtung folgt, welche z.B. bei verbotenen und/oder gefährlichen Gegenständen sowie in Fällen von Produktpiraterie erfolgt. Falls die Akkus nicht als Fälschungen oder aufgrund bereits erfolgter Untersuchung (auch an baugleichen Typen) als zu Gefährlich für den Rücktransport (Explosionsgefahr/ besondere Giftstoffe) einzustufen sind werden diese sicher nicht Beschlagnahmt werden. Hier hört nun aber mein wissen auf. Ich kann mir aber gut vorstellen das es rechtlich nicht ohne weiteres möglich ist eine Sendung die als ganzes nicht Einführbar ist "auseinanderzureissen" und nur das Halbvolle Paket zurückzusenden. Als vermute ich einfach mal, es gilt: GANZ- oder gar nicht! Somit müssten dann auch die restlichen TEile aus dem Paket, selbst die welche Einführbar währen, wieder mit zurück. In diesem Fall die Akkus. Gruß Carsten
Carsten Sch. schrieb: > Beschlagnahmt werden darf so ohne weiteres gar nichts. Auch solche Waren > ohne CE Kennzeichnung werden NICHT Beschlagnahmt. Es wird lediglich die > Herausgabe verweigert und die Waren dann ZURÜCKGESCHICKT an den > Absender! Was dann aber faktisch einer Beschlagnahme mit anschließender Vernichtung gleichkommt, da der Händler in Fernost sicherlich nicht nochmals ohne weitere Kosten einen Versandversuch unternimmt. Somit ist die Ware verloren.
> Es wird lediglich die Herausgabe verweigert und die Waren dann > ZURÜCKGESCHICKT an den Absender! Aber nicht vom Zoll. Zoll ist eine ausfuehrende Gewalt, wie die Polizei z.B. und die haben garnichts zu entscheiden. Beschlagnahmung ja, aber niemals eine Ruecksendung. Sowas entscheidet einzig und allein ein Staatsanwalt oder spaeter ein Richter. Also Einspruch erheben. Bastler schrieb: > Dürfen andere Elektronikbauteile, die mit im Paket waren (z.B. Akkus) > gleichzeitig mit beschlagnahmt werden? Selbstverstaendlich.
Naja, der einzige legitime Einsatzzweck solcher Apparatur wäre doch wohl modifiziert im Amateurfunk, und dort werden soviel ich weiss nicht irgendwie zertifizierte Selbstbau- und Restpostengeräte ja auch legitim C2C gehandelt... wie das mit B2C international aussieht weiss ich auch nicht...
> Aber nicht vom Zoll. Zoll ist eine ausfuehrende Gewalt, wie die Polizei > z.B. und die haben garnichts zu entscheiden. Beschlagnahmung ja, aber > niemals eine Ruecksendung. Sowas entscheidet einzig und allein ein > Staatsanwalt oder spaeter ein Richter. Also Einspruch erheben. Doch, Zoll kann zurückschicken ... hatt ich mal, Ware entsprach nicht der in der Zollanmeldung aufgeführten, dadurch war die Zollanmeldung nichtig -> zurück zum Absender.
Andy D. schrieb: > Naja, der einzige legitime Einsatzzweck.... Auch das hat den Zoll nicht zu interessieren. Fhutdhb Ufzjjuz schrieb: > Doch, Zoll kann zurückschicken ... Nein, auch nicht wenn dir das angeblich mal passiert ist.
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