Hi @ all, ich habe eine Frage bezüglich der Einstufung in die EG. Und zwar würde ich als Absolvent (MB-Student) normal in die EG 9A einsteigen. Da ich allerdings im geforderten Bereich bereits einige Erfahrung sammeln konnte und meinem Weg immer treu geblieben bin, hatte ich gefragt, ob es nicht möglich wäre mich in die 9B einzustufen. Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich generell an die 9B interessiert bin oder lediglich an das Jahresgehalt. Nun besteht die Möglichkeit entweder in der 9A einzusteigen mit 11,2% Leistungszulage und einer freiwilligen Zahlung der Firma ODER in die 9B einzusteigen mit einer Leistungszulage von nur 7% und einer freiwilligen Zahlung der Firma. Das Jahregehalt wäre bei beiden lösungen das selbe. Wie soll ich mich nun entscheiden? welche vor- bzw nachteile hat das ganze? Zu berücksichtigen ist natürlich auch die Gehaltsneuverhandlung welche alle 12??? MOnate oder dergleichen ansteht. für normal kommt man ja automatisch nach spätestens 18 Monaten von der 9A in die 9B. Ich vermute durch diesen "Aufstieg" wird dem AN vermittelt das es bereits eine "Gehaltsanpassung" gab und somit nicht mehr viel verhandelt wird. Ist man nun bereits in der 9B muss sich ja etwas tun um das Gehalt anpassen zu können, versteht ihr was ich meine? Daher wäre es nett wenn ihr mir evlt weiterhelfen könntet. Sind ja schließlich einige fähige leute hier vertreten. danke im voraus gruß andy
Nimm 9B, Die Leisungszulage können sie dir kürzen! Aber sie können dich nicht so einfach von 9B auf 9A drücken!
ich nehme an in Bayern? ich würde evtl. 9A nehmen, dann bekommst du die erhöhung nach 18 monaten automatisch, ansonsten bekommst du nach 18 Monaten gar nix....
achja: wenn du über der Leistungszulage noch eine freiwillige Zulage oben drauf bekommst (was du ja geschrieben hast), wird diese Zulage von Gehaltserhöhungen (auch Tariferhöhungen) aufgefressen, d.h. auch ein Sprung von 9A->9B kann eine solche Zulage auffressen, d.h. je nach Höhe der Zulage hat man dann nicht mehr Geld als vorher.
aber dann ist es doch besser wenn die "kleine" freiwillige zahlung bei 9B gefressen wird als die "große" bei 9A oder nicht? somit tendiere ich eigentlich auch zur 9B mit dem hintergedanken, dass die freiwilligen zahlungen eben gestrichen werden können.
Andy schrieb: > die freiwilligen zahlungen eben gestrichen werden können. Das wird sehr gerne gemacht.
Marx W. schrieb: > Andy schrieb:> die freiwilligen zahlungen eben gestrichen werden können.Das wird sehr gerne gemacht. dann steht es fest -> 9B :)
Marx W. schrieb: > Das wird sehr gerne gemacht. Was logischerweise die Motivation enorm erhöht. (Wie fährt man MA sauer?)
Panzer H. schrieb: > Was logischerweise die Motivation enorm erhöht. > > (Wie fährt man MA sauer?) Gibt genügend Chefchen im IGM-Tarifbereich die gern so was machen.
Kann mir kaum vorstellen das du das beurteilen kannst. Kuckt man sich die Postings von dir hier im Forum an klingt das eher nach Herrn dauerhaft-arbeitslos-und/weil-an-jedem-AG-was-auszusetzen. @ Topic: würde 9B nehmen, einfach weil egal ob a oder b du wohl nicht lange in der 9 bleiben willst. Für Bayern ist das schon nicht viel(außer extrem ländlich).
Es ist immer wieder amüsant, welche Behauptungen und Märchen bezüglich der ERA-Eingruppierung aufgestellt werden. Marx W. schrieb: > Aber sie können dich nicht so einfach von 9B auf 9A drücken! Es gibt absolut keine Rückgruppierung von B nach A, dazu müsstest Du die Zeit zurückdrehen, da eine Umgruppierung von A nach B an einen Zeitraum von 18 Monaten gekoppelt ist und dies dann automatisch geschieht. Zum Thema Leistungszulage: Es muss laut TV einmal im Kalenderjahr eine Leistungsbeurteilung erfolgen. Das Ergebnis schlägt sich direkt auf die Leistungszulage nieder, somit kann die Leistungszulage jährlich schwanken, je nachdem ob man sich Anstrengt oder den "Larry" raushängen lässt. Bei der LB gibt es gibt keinen Anspruch auf immer mehr Punkte. Freiwillige Zulagen sind eigentlich immer schlecht. Wie Bernd S. schrieb wird die dann von den trariflichen Erhöhungen aufgefressen, da sie nicht Tariffahig (d.h. sie nehmen nicht an den tariflichen Entgelterhöhungen teil) sind.
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