Forum: Offtopic Entlüftung in Eigentumswohnung


von Uhu U. (uhu)


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Folgendes Problem:
Altbau, innenliegendes Bad/Klo, außer Kamin für den 
Gas-Durchlauferhitzer keine Entlüftung.

Es soll ein Entlüftungskanal eingebaut werden, der die Abluft per Lüfter 
in eine Garagendurchfahrt ableitet. Der Luft-Auslaß wäre in ca. 3 m 
Höhe. Das nächste Fenster ist mindestens 8 m entfernt und die 
Hofdurchfahrt ist einseitig durch ein Holztor verschließbar.

Der Abluftkanal soll dabei durch eine ca. 10 cm starke Betonwand in der 
Fensternische eines Glasbausteinfensters geführt werden.

Frage 1: Können die Eigentümer den notwendigen Durchbruch in der Mauer 
zur Durchfahrt verweigern?

Frage 2: Können sie die Genehmigung davon abhängig machen, daß der 
Kaminfeger festellt, daß kein Abluftkamin vorhanden ist ist und die 
Abluft nicht in den Kamin abgeleitet werden darf.

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Folgendes Problem:
> Altbau, innenliegendes Bad/Klo, außer Kamin für den
> Gas-Durchlauferhitzer keine Entlüftung.
>
> Es soll ein Entlüftungskanal eingebaut werden, der die Abluft per Lüfter
> in eine Garagendurchfahrt ableitet. Der Luft-Auslaß wäre in ca. 3 m
> Höhe. Das nächste Fenster ist mindestens 8 m entfernt und die
> Hofdurchfahrt ist einseitig durch ein Holztor verschließbar.
>
> Der Abluftkanal soll dabei durch eine ca. 10 cm starke Betonwand in der
> Fensternische eines Glasbausteinfensters geführt werden.
>
> Frage 1: Können die Eigentümer den notwendigen Durchbruch in der Mauer
> zur Durchfahrt verweigern?
>
> Frage 2: Können sie die Genehmigung davon abhängig machen, daß der
> Kaminfeger festellt, daß kein Abluftkamin vorhanden ist ist und die
> Abluft nicht in den Kamin abgeleitet werden darf.

...tüftle ebenfalls an einem ähnlichen Problem. Allerdings ist es bei 
uns so, dass es eine Lüftung schon gibt. Mein Projekt ist, nicht die 
Luft insgesamt aus dem Bad abzusaugen sondern vom Fallrohr der 
Klospülung mittel y-Stück eine Luftabsaugung direkt von der Kloschüssel 
weg zu installieren. Der Vorteil wäre, dass man das Übel quasi an der 
Wurzel bekämpfen würde...

zu deinem Problem: Wenn du im Bad Luft abziehst könnte das für die 
Therme ein Problem werden. So gibt es z. B. für Dunsthauben in der Küche 
spezielle Schaltungen, dass sie nur gehen wenn ein Fenster auf ist oder 
so ähnlich. Es soll wohl verhindert werden, dass Unterdruck entsteht und 
dann Rauchgase und CO in die Wohnung gezogen werden.

Mein Tipp wäre, zunächst einmal direkt den Kaminfeger zu fragen was da 
machbar ist und was gar nicht geht.

von A. W. (uracolix)


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In der inVENTer-Doku steht auch, das bei raumluftabhängigen Kaminen eine 
Abschaltung der Lüftungsanlage bei 4Pa Unterdruck erfolgen muss und dass 
vor dem Einbau in jedem Fall Rücksprache mit dem schwarzen 
Zylinderträger zu halten ist.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Frage 1: Können die Eigentümer den notwendigen Durchbruch in der Mauer
> zur Durchfahrt verweigern?

Also handelt es sich nicht um eine Eigentumswohnung, sondern um eine 
Mietwohnung? Oder ist das ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern?

In ersterem Falle kann der Vermieter derartige Eingriffe in sein Haus 
selbstverständlich verweigern. Das ist zwar betrüblich, aber bei einem 
derartigen Eingriff in die Bausubstanz sein Recht.

Zwar halte ich innenliegende Bäder für Bauschäden, aber das ist eine 
Sichtweise, die leider nicht mehrheitsfähig ist. So ein Unfug wird 
leider immer noch gebaut.

In letzterem Falle ist das ein Eingriff in eine Außenwand, und die 
dürfte Gemeinschaftseigentum sein, weswegen eine Zustimmung der 
Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, was sicherlich auch davon 
beeinflusst wird, was sich oberhalb des Ausblaspunktes der vorgesehenen 
Entlüftungsanlage befindet und wie sich etwaige Geräusche verhalten.

Auf jeden Fall aber musst Du bei Vorhandensein einer Gastherme in der 
Wohnung höllisch aufpassen, wenn eine Zwangsentlüftung eingebaut wird - 
die Gefahr, daß der durch die Entlüftung entstehende Unterdruck 
ausreicht, die Abgase der Therme in die Wohnung zu saugen, ist sehr 
real.

Hier könnte es lohnen, den Schornsteinfeger bzw. einen gleichwertigen 
Sachverständigen zu befragen, ob es zulässig sein könnte, den Abgaskamin 
alternierend zur Entlüftung zu verwenden, wenn technische Maßnahmen 
getroffen werden, die eine Gleichzeitigkeit des Betriebs von Gastherme 
und Entlüftung ausschließen.

Allerdings ist auch hier das ein Eingriff in die Mietsache, der der 
Vermieter zustimmen muss.

von Thilo M. (Gast)


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Ich habe mir im Keller das mal eingebaut und bis sehr zufrieden:

http://www.dimplex.de/nc/lueftung/dezentrale-wohnungslueftung/dl-50-wa.html

Damit bist du zumindest aus der Nummer "Unterdruck im Raum" raus.

von Uhu U. (uhu)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Also handelt es sich nicht um eine Eigentumswohnung

"Die Eigentümer" sind die Eigentümergemeinschaft - wie bei 
Eigentumswohnungen üblich. Den Mieter tangiert das Ganze "nur" insofern, 
als er die Lüftungsprobleme "ausbaden" muß.

> In letzterem Falle ist das ein Eingriff in eine Außenwand, und die
> dürfte Gemeinschaftseigentum sein, weswegen eine Zustimmung der
> Eigentümergemeinschaft erforderlich ist, was sicherlich auch davon
> beeinflusst wird, was sich oberhalb des Ausblaspunktes der vorgesehenen
> Entlüftungsanlage befindet und wie sich etwaige Geräusche verhalten.

Richtig. Genau das ist das Problem.
Der Ausblaspunkt ist in einer Durchfahrt durch das Haus zu den Garagen 
im Hof. Die Durchfahrt hat an der Straßenseite ein Holztor, die Hofseite 
ist offen.

Geräusche sind bei solchen Auslässen kein Problem - es soll ein 100 mm 
Rohr werden, in das die Abluft mit einem kleinen Lüfter (ca. 30 W) 
geblasen wird. Außerdem ist das "nächste" Ohr sehr weit weg und die 
Autos, die durch die Durchfahrt fahren werden ein Vielfaches an Krach 
und Gestank machen.

(Ich habe z.B. einen Zentralstaubsauger mit 1,8 KW in Betrieb, der seine 
Aubluft durch eine Öffnung in einem Kellerfenster nach außen entläßt. 
Das Teil hat am Ende einen kleinen Schalldämpfer - der besteht nur aus 
einem innen mit Schaumstoff ausgekleideten Rohrstück - und man hört am 
Auslaß absolut nichts.)

> Auf jeden Fall aber musst Du bei Vorhandensein einer Gastherme in der
> Wohnung höllisch aufpassen, wenn eine Zwangsentlüftung eingebaut wird -
> die Gefahr, daß der durch die Entlüftung entstehende Unterdruck
> ausreicht, die Abgase der Therme in die Wohnung zu saugen, ist sehr
> real.

Ja, das ist klar. Ich bin deswegen auch mit dem Kaminfeger in Kontakt.

Allerdings hat der Herr eine Tendenz, durch die Finger zu gucken: Der 
Mieter hatte selbst einen Lüfter in den Kamin eingebaut. Der 
Kaminfeger hat das nicht zur Kenntnis gemommen, was ich absolut nicht 
verstehe. Offenbar sind im Haus noch mehr solche Konstruktionen 
vorhanden. Mir ist das zu gefährlich.

Aber das ist nicht mein eigentliches Problem. Daß ich eine Genehmigung 
für so eine Entlüftungsöffnung brauche, ist klar.

Der Kern des Problems ist, ob die Eigentümergemeinschaft Zustimmung 
versagen kann - egal für welchen Zweck die Lüftung letztlich eingebaut 
werden soll -, wenn niemand dadurch Nachteile hat, die Arbeiten 
sachgemäß ausgeführt sind, die Bausubstanz durch die Öffnung nichts an 
Stabilität verliert und der Gemeinschaft keine Kosten entstehen.

Die Wohnung würde dadurch von einem unzumutbaren zu in einen in dieser 
Beziehung akzeptablen Zustand gebracht.

Urheber des Problems ist ein Arschloch von einem Verwaltungsbeirat, der 
behauptet, die Wohnung habe einen Abluftkamin und will deswegen die 
Zustimmung verweigern. Von Abluftkamin ist aber im Bad nichts zu sehen. 
Da ist ein Kamin in einer Ecke, der eine Kantenbreite von 22 cm hat. 
Durch das kriminelle Lüfterloch kann man kann man das Ofenrohr des 
Durchlauferhitzers ertasten.

Zum Unterdruckproblem:
Der Kaminfeger hat ein Auge darauf, daß bei geschlossener Badezimmertür 
genügend Belüftungsöffnungen zum Bad vorhanden sind.

In dem Glasbausteinfenster ist eine Belüftung, die für einen kleinen 
Lüfter für Druckausgleich sorgt. Zudem hat die Wohnung alte Holzfenster 
und keine dicht schließende Tür.

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Urheber des Problems ist ein Arschloch von einem Verwaltungsbeirat, der
> behauptet, die Wohnung habe einen Abluftkamin und will deswegen die
> Zustimmung verweigern. Von Abluftkamin ist aber im Bad nichts zu sehen.
> Da ist ein Kamin in einer Ecke, der eine Kantenbreite von 22 cm hat.
> Durch das kriminelle Lüfterloch kann man kann man das Ofenrohr des
> Durchlauferhitzers ertasten.
>

...hm, ist also doch schon ein Loch (welcher Art auch immer) im Bad? Ist 
der Durchlauferhitzer auch im Bad? Was passiert, wenn man in das 
kriminelle Lüfterloch Luft drückt? Wo kommt die dann raus?

Bei uns im Keller ist ne Zentralheizung mit einem Rohr zum Kamin. Direkt 
nach dem Kessel macht das Rohr den ersten Knick bzw. mündet in einen 
Kasten, der von unten OFFEN ist. Darunter ist dann ab und dann etwas Ruß 
zu finden.

Den Kaminkehrer habe ich gefragt ob das nicht ein Stück Rohr fehlen 
würde. Er meinte, das sei so in Ordnung.

Sprich: vielleicht hat dein Durchläufer ja ebenfalls ein offenes 
Ofenrohr, in welches du deine Lüftung sozusagen hineinleiten könntest?

Es wäre quasi so was wie ne Biogasanlage in klein...

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> ...hm, ist also doch schon ein Loch (welcher Art auch immer) im Bad? Ist
> der Durchlauferhitzer auch im Bad? Was passiert, wenn man in das
> kriminelle Lüfterloch Luft drückt? Wo kommt die dann raus?

Ja, das Loch ist schon lange drin. Daß das keine Reklamation des 
Kaminfegers zur Folge hatte, verstehe ich nicht.

> Sprich: vielleicht hat dein Durchläufer ja ebenfalls ein offenes
> Ofenrohr, in welches du deine Lüftung sozusagen hineinleiten könntest?

Wenn der Kamin zieht, zieht er natürlich durch den Durchlauferhitzer. 
Aber ein Loch im Kamin, das etwa dem Querschnitt des Kamins entspricht, 
dürfte den Unterdruck im Kamin doch weitgehend zusammenbrechen lassen. 
Und wenn die Luft auch noch mit einem Lüfter eingeblasen wird, sowieso.

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Wenn der Kamin zieht, zieht er natürlich durch den Durchlauferhitzer.
> Aber ein Loch im Kamin, das etwa dem Querschnitt des Kamins entspricht,
> dürfte den Unterdruck im Kamin doch weitgehend zusammenbrechen lassen.
> Und wenn die Luft auch noch mit einem Lüfter eingeblasen wird, sowieso.

So wie ich den Kaminkehrer verstanden habe ist der Querschnitt des 
Kamins mitnichten vollständig zum Abzug verwendet. Bei uns sind es 
60x60cm², doch das Kaminrohr hat nur 15 cm Durchmesser. Der Rest läuft 
unter Revisionsschacht. So kommen da auch die Wasserleitungen vom Keller 
nach oben, Heizungsrohre etc. und vom Bad aus mündet wohl eine Öffnung 
(natürlich incl. Wellrohr), die dann weiter oben zum Dach hin wieder 
herausgeführt wird.

Bei den Überlegungen, mal ne Wassersolaranlage aufzustellen sind diese 
Fragen aufgetaucht.

Deine Therme hat ggf. auch nur einen kleinen Rohrquerschnitt und links 
und rechts ist viel Platz.

Kannst mal bei ausgeschalteter Therme mit nem invers betriebenen 
Staubsauger Luft in die Öffnung blasen und warten wo es wieder 
rauskommt...

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> Deine Therme hat ggf. auch nur einen kleinen Rohrquerschnitt und links
> und rechts ist viel Platz.

So ist es - es hängen ja noch mehr Gasgeräte in anderen Wohnungen am 
Kamin.

> Kannst mal bei ausgeschalteter Therme mit nem invers betriebenen
> Staubsauger Luft in die Öffnung blasen und warten wo es wieder
> rauskommt...

Wozu? das bringt mich einer Lösung des Problems mit der Verwaltungbeirat 
keinen nm näher.

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Wozu? das bringt mich einer Lösung des Problems mit der Verwaltungbeirat
> keinen nm näher.

Wenn du die Luft dort reinbekommst und es beschwerd sich keiner, kannst 
du doch deine Lüftung einfach in dieses Loch hinein bewerkstelligen.

Die Luft vom WC/Bad wird abgesaugt und dort hineinverfrachtet.

Das dachte ich sei dein Ziel der ganzen Überlegungen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Der Kern des Problems ist, ob die Eigentümergemeinschaft Zustimmung
> versagen kann

Kann sie, da die Wand Gemeinschaftseigentum ist und jeder baulicher 
Eingriff in das Gemeinschaftseigentum der Zustimmung der WEG bedarf. 
Allerdings ist das ein so banaler und kleiner Eingriff, daß nicht 
anzunehmen ist, daß hier wie bei einer Änderung der Teilungserklärung 
eine 100%ige Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist.

> Urheber des Problems ist ein Arschloch von einem Verwaltungsbeirat, der
> behauptet, die Wohnung habe einen Abluftkamin und will deswegen die
> Zustimmung verweigern.

Da keine 100%ige Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich ist, sollte 
das nicht das Problem sein -- naja, wenn der VBR bei den anderen 
Miteigentümern "gut aufgestellt" ist, ist das tatsächlich ein Problem.

> Von Abluftkamin ist aber im Bad nichts zu sehen.
> Da ist ein Kamin in einer Ecke, der eine Kantenbreite von 22 cm hat.

> Durch das kriminelle Lüfterloch kann man kann man das Ofenrohr des
> Durchlauferhitzers ertasten.

Was ist das jetzt? Ein Kamin oder ein Schacht, in den ein Ofenrohr 
eingebaut ist? Kannst Du Dir das obere Ende der Angelegenheit ansehen?

> Zum Unterdruckproblem:
> Der Kaminfeger hat ein Auge darauf, daß bei geschlossener Badezimmertür
> genügend Belüftungsöffnungen zum Bad vorhanden sind.

Das reicht nur dann, wenn der Rest der Wohnung sehr undicht ist. Eine 
Dunstabzugshaube dürftest Du so nicht betreiben, allerdings hat die auch 
erheblich mehr "wums" als Dein Toilettenentlüftungsgebläse.
Ich habe in meiner Wohnung eine an einen Kaminzug angeschlossen (über 
einen 150er Flexschlauch) und das Ding saugt so gut, daß ich die Wohnung 
damit querlüften kann, wenn ich am anderen Ende ein Fenster aufmache.

Und ich habe keine hermetisch abgedichteten Plastikfenster, sondern die 
in hundertjährigen Altbauten üblichen Holzkastenfenster.

von Uhu U. (uhu)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
>> Durch das kriminelle Lüfterloch kann man kann man das Ofenrohr des
>> Durchlauferhitzers ertasten.
>
> Was ist das jetzt? Ein Kamin oder ein Schacht, in den ein Ofenrohr
> eingebaut ist? Kannst Du Dir das obere Ende der Angelegenheit ansehen?

Es ist ein normaler Kamin, in den ein Ofenrohr einmündet. Es sind keine 
zwei getrennten Kaminschächte vorhanden.

> Eine
> Dunstabzugshaube dürftest Du so nicht betreiben, allerdings hat die auch
> erheblich mehr "wums" als Dein Toilettenentlüftungsgebläse.

Ja, das kenne ich. Wenn ein Gasgerät in der Wohnung ist, verlangt der 
Kaminfeger in so einem Fall, daß die Abzugshaube über einen 
Fensterkontakt so gesteuert wird, daß das Fenster mindestens gekippt 
sein muß, daß die Abzugshaube laufen kann.

> naja, wenn der VBR bei den anderen
> Miteigentümern "gut aufgestellt" ist, ist das tatsächlich ein Problem.

Die fehlende Entlüftung halte ich für einen ernsthaften Baumangel, der 
den Wert der Bude beeinträchtigt.

Auf der anderen Seite ist Zwangsentlüftung in einen Feuerungskamin ein 
ernstes Sicherheitsrisiko, egal was der Kaminfeger dazu für eine 
Privatmeinung hat. (Er hat sie bisher nicht geäßert, aber bemängelt hat 
er die Sache auch nicht.)

Eigentlich sollte es egal sein, wofür man als Wohnungseigentümer eine 
gesonderte Entlüftung braucht - das geht die anderen Eigentümer schlicht 
nichts an. Wenn dem Vorhaben weder ernsthafte technische Gründe, noch 
Beeinträchtigungen der Rechte anderer Eigentümer entgegen stehen, müßte 
man sich die Genehmigung doch notfalls auch einklagen können, oder wie 
ist das?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Es ist ein normaler Kamin, in den ein Ofenrohr einmündet. Es sind keine
> zwei getrennten Kaminschächte vorhanden.

Dann ist ein in diesen Kamin geschlagenes Loch zu Entlüftungszwecken 
etwas, was der Schornsteinfeger bemängeln müsste. Dieses Loch solltest 
Du tunlichst schließen -- das ist meine unmaßgebliche Meinung.

Ärgerlicherweise kannst Du Dir nicht einfach einen anderen 
Schornsteinfeger rufen, das einzige was Du machen könntest, wäre eine 
Kontaktaufnahme mit der Schornsteinfegerinnung, aber das wird wenig 
bringen, Krähen, Augen und so, Du weißt schon.

> Eigentlich sollte es egal sein, wofür man als Wohnungseigentümer eine
> gesonderte Entlüftung braucht - das geht die anderen Eigentümer schlicht
> nichts an.

Eigentlich, ja. Aber da es hier um einen Eingriff am 
Gemeinschaftseigentum geht, ist da leider das WEG-Recht etwas, was im 
Wege steht.

Mit gesundem Menschenverstand hat das durchaus nicht immer zu tun.

Andererseits:
In meinem Haus haben Helden in ihre Küchen eine völlig unnötige 
Außenentlüftung eingebaut, die auf einen Innenhof geht; sie haben ohne 
Genehmigung der WEG ein Loch in die Fassade gebohrt und blasen da ihre 
Küchenabluft 'raus. Völlig unnötig, weil die betreffenden Küchenherde 
nebst ihrer Dunstabzugshauben direkt vor einer Wand mit ungenutzten und 
dafür hervorragend geeigneten Kaminzügen angebracht sind.

Das korrespondiert mit meiner eigenen Situation, den Schornsteinfeger 
bestellen, auf daß der einem die korrekte Stelle für das Loch zeigt und 
zwei Minuten mit der Bohrmaschine und dem Dosenbohrer hätten genügt, 
stattdessen bohren die Deppen durch eine 60cm dicke Außenwand ...

Trotz Aufforderung durch die WEG, diese Maßnahmen rückgängig zu machen, 
hat sich an der Situation nichts geändert. Der Hof ist mit ca. 15x15m 
allerdings groß genug, um nicht von den Küchen vollgestänkert zu werden, 
deswegen wird das wohl nicht weiter verfolgt. Und im Sommer sieht man 
die Lüftungsgitter nicht, weil der Wein an der Fassade diese 
gnädigerweise verdeckt.

> Wenn dem Vorhaben weder ernsthafte technische Gründe, noch
> Beeinträchtigungen der Rechte anderer Eigentümer entgegen stehen, müßte
> man sich die Genehmigung doch notfalls auch einklagen können, oder wie
> ist das?

WEG-Recht ist eine der Haupteinnahmequellen für Rechtsanwälte. Ich kann 
Dir nur raten, zu versuchen, das Verhältnis zum VBR zu verbessern, und 
ihn darum zu bitten, Dir den angeblich vorhandenen Abluftschacht doch 
mal zu zeigen. Alternativ kannst Du natürlich auch versuchen, bei den 
nächsten VBR-Wahlen die Machtverhältnisse zu ändern.

Wieviele Eigentümer hat denn Deine WEG? Und hast Du schon mal ein 
vorsichtiges Stimmungsbild erhoben, wie denn die anderen Miteigentümer 
Deinem Vorhaben gegenüberstehen?

von Michael K. (charles_b)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Es ist ein normaler Kamin, in den ein Ofenrohr einmündet. Es sind keine
>> zwei getrennten Kaminschächte vorhanden.
>
> Dann ist ein in diesen Kamin geschlagenes Loch zu Entlüftungszwecken
> etwas, was der Schornsteinfeger bemängeln müsste. Dieses Loch solltest
> Du tunlichst schließen -- das ist meine unmaßgebliche Meinung.

Also, unser Kamineck nimmt 60x60cm² ein, lt. Schornsteinfeger sieht die 
Querschnittsaufteilung (von oben gesehen also) in etwas so aus wie auf 
dem Bild.

Nicht jedes Loch in das vermeintliche Kamineck ist also ein Loch in den 
Kamin selber. So etwas wäre wirklich lebensgefährlich und ein 
erheblicher Mangel.

von Uhu U. (uhu)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Alternativ kannst Du natürlich auch versuchen, bei den
> nächsten VBR-Wahlen die Machtverhältnisse zu ändern.

Über die Länge der Amtsperiode gibt es keine Vorschriften und der Herr 
scheint auf auf Lebenszeit gewählt zu sein, oder so ähnlich.

Einen Abwahlantrag zu stellen, werde ich mich hüten - das würde ihn nur 
in seiner Angst bestärken, ich wäre auf seinen Posten scharf; die 
scheint der Hintergrund für sein fieses Verhalten zu sein.

> Wieviele Eigentümer hat denn Deine WEG? Und hast Du schon mal ein
> vorsichtiges Stimmungsbild erhoben, wie denn die anderen Miteigentümer
> Deinem Vorhaben gegenüberstehen?

Es sind 9 Parteien. 6 werden sich enthalten, einer + VBR dagegen. Damit 
wäre so ein Antrag abgelehnt.

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> Also, unser Kamineck nimmt 60x60cm² ein, lt. Schornsteinfeger sieht die
> Querschnittsaufteilung (von oben gesehen also) in etwas so aus wie auf
> dem Bild.

Bei 22x22 cm erübrigt sich wohl jede Frage in dieser Richtung.

Zudem kann man das Ende des Ofenrohrs des Durchlauferhitzers ertasten, 
wenn man in das Lüfterloch langt.

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> Zudem kann man das Ende des Ofenrohrs des Durchlauferhitzers ertasten,
> wenn man in das Lüfterloch langt.

1. Wg. Lüfterloch noch mal den Blockwart und den Kaminkehrer fragen ob 
das normal ist. Richts aus dem Loch nach Abgasen?

2. Was ist wohnungseitig NEBEN dem WC? Wenn es z. B. die Küche wäre 
könnte man einen wohnungsinternen Durchbruch machen, quasi wie bei 
mechanischer Lüftung und den Dampf dann über den Küchendunstabzug 
rausziehen. Sieht natürlich nicht so prickelnd aus, aber wenn der Kanal 
oben unter der Decke verläuft mag man damit leben können.

P.S. Wir haben zwar ne Küche mit Außenwänden, doch meine Frau will 
keinen Dunstabzug - weil der freie Platz ja auch so schön ist. Folge: 
Küche versifft schnell, gerade wenn viel gebruzelt wird. Wenn mal alle 
anderen Projektchen fertig sind möchte ich einen Dunstabzug in die 
Küchenarbeitsplatte (neben dem Herd) einbauen, der dann runter in den 
Keller geht und dann über nen Wärmetauscher nach draußen. Da gibt es 
auch Fertiglösungen, doch die sind mir mit Kosten im 4stelligen Bereich 
etwas zu teuer.

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> 2. Was ist wohnungseitig NEBEN dem WC?

Der Zählerschrank im Treppenhaus.

> Küchendunstabzug

Es gibt keinen.

von Michael K. (charles_b)


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Was ist eigentlich mit den Leuten über und unter deiner Wohnung? Haben 
die nicht ähnliche Probleme bzw. Anliegen?

von Uhu U. (uhu)


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Über mir hat der VBR seine Wohnung, drunter ist der Keller.

Und nochmal: es geht nicht darum, wie das Problem technisch zu lösen ist 
- das ist alles ausgetüftelt. Es geht um das Zustimmungsproblem.

von Walter S. (avatar)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Es sind 9 Parteien. 6 werden sich enthalten, einer + VBR dagegen. Damit
> wäre so ein Antrag abgelehnt.

dann versuch doch 2 umzustimmen, für so eine kleine Änderung reicht eine 
einfache Mehrheit, gibt es nicht irgendeinen Deal dass du dafür jemandem 
anderen für irgendwas zustimmst?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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> Verwaltungsbeirates (VBR) einer Eigentümergemeinschaft (ETG)

~ Bremser vom Dienst oder persönlich Betroffener?

~ oder bist du sein persönlicher "Spetzl"?

von Uhu U. (uhu)


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Ich habe keine Lust, mich in diesen Intrigenverein einzumischen.

Ich überlege mir was anderes: einfach vollendete Tatsachen schaffen und 
die Sache in professioneller Qualität ausführen lassen.

Dann können sie schlimmstenfalls Rückbau beschließen - und dann?

Die Befürchtungen des VBR, das Haus könnte durch die Ausdünstungen 
Schaden nehmen, sind so lächerlich, wie die ganze Affäre. In nur 
halbwegs vernünftigen WEGs gehen derlei Kleinigkeiten lautlos über die 
Bühne.

Winfried J. schrieb:
> ~ Bremser vom Dienst oder persönlich Betroffener?

Er vermietet sein Wohnung.

> ~ oder bist du sein persönlicher "Spetzl"?

Er toleriert nur Leute, die ihm bedingungslos aus der Hand fressen und 
um Himmels Willen niemals irgendwas hinterfragen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Es geht um das Zustimmungsproblem.

Wenn der Herr VBR behauptet, daß bei Dir ein Abluftschacht vorhanden 
sein soll, dann soll er den Dir zeigen, oder anhand von Bauunterlagen 
des Hauses nachweisen, wo der denn sein soll.
Wenn er das nicht kann, sollte er seinen nutzlosen Widerstand auch 
einstellen können.

Mit diesen Forderungen würde ich an Deiner Stelle spätestens bei der 
nächsten WEG-Versammlung auftreten.

Natürlich hängt alles auch von den Umgangsformen ab; gerade bei einer so 
kleinen WEG wie Deiner ist die "Chemie" zwischen den Beteiligten sehr 
wichtig, sonst gibt es Anwaltsfutter.

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:

> In nur
> halbwegs vernünftigen WEGs gehen derlei Kleinigkeiten lautlos über die
> Bühne.


Denkste! Hab ne "nette" Nachbarhauseigentümerin, die sich standhaft 
weigert unserm Ansinnen zuzustimmen unsere Außenwand zu sanieren. Auf 2 
m würden wir gerne eine Wärmedämmung anbringen - bei ihr im Vorgarten 
hinter einem dicken Busch.

Die nette Dame antwortet nicht einmal mehr auf freundlichst formulierte 
Briefe.

Die Leute haben einfach Angst, dass sich durch eine Zustimmung zu 
irgendwas ein irrsinniger Nachteil ergeben könnte. Da heißt es dann 
lieber: Das haben wir schon immer so und so gemacht.

Kotzbrocken sind das, einfach nur Kotzbrocken.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Eigentum und Erben verderben.

Namaste

von Michael K. (charles_b)


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Winfried J. schrieb:
> Eigentum und Erben verderben.
>
> Namaste

DAS kannste laut sagen. Zumal die Vorbesitzerin schon ihre Zustimmung 
gegeben hatte - nur waren wir nicht beim Notar und insofern ist es nach 
dem Tod hinfällig. So ist das bei Grundstücksgeschichten.

Das Haus der Schwester hat die nette Dame ohne Zögern geerbt. Den Willen 
der Verstorbenen, dass ich was an meinem Haus richten lassen darf kann 
man ja ohne weiteres ignorieren.

von Walter S. (avatar)


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Informier dich mal zum Hammerschlagrecht

von Georg W. (gaestle)


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Walter S. schrieb:
> Informier dich mal zum Hammerschlagrecht

Das regelt aber nur den Zutritt zu fremden Grundstücken für Arbeiten am 
eigenen Gebäude.

Das Loch im Kamin ist m.E. gefährlich, wenn der Kamin nicht zieht (wer 
schon einmal im Winter bei strahlendem Sonnenschein versucht hat einen 
Ofen anzufeuern weiß wie schnell das passieren kann) bekommt Uhu die 
Abgase in seine Bude.

Oder ist der Kamin eigentlich ein Abluftschacht und der 
Durchlauferhitzer hat daran nichts zu suchen?

von Uhu U. (uhu)


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Georg W. schrieb:
> Das Loch im Kamin ist m.E. gefährlich

Ja, das ist mir doch schon lange klar und mich wundert nur, daß der 
Kaminfeger sich bisher nicht zu der Sache geäußert hat.

Den Zustand abzustellen, ist meine Initiative.

> Oder ist der Kamin eigentlich ein Abluftschacht und der
> Durchlauferhitzer hat daran nichts zu suchen?

Und nochmal: Das ist kein Abluftschacht, sondern ein Kamin, an dem nicht 
nur mein Durchlauferhitzer hängt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Uhu, hat denn dein anscheinend älteres Gebäude nicht auch noch tote 
Kamine aus der Kohleofen-Ära?

Als Kundendienstmonteur nutzte ich früher schon mal tote Kamine als 
Kabelschacht. Die waren da höchst willkommen. Sowas geht auch.

von Uhu U. (uhu)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Uhu, hat denn dein anscheinend älteres Gebäude nicht auch noch tote
> Kamine aus der Kohleofen-Ära?

Die Kohleöfen sind Gasöfen und in Gebrauch.

von Thilo M. (Gast)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Georg W. schrieb:
>> Das Loch im Kamin ist m.E. gefährlich
>
> Ja, das ist mir doch schon lange klar und mich wundert nur, daß der
> Kaminfeger sich bisher nicht zu der Sache geäußert hat.

Bei uns hätte der Kaminfeger die Anlage sofort stillgelegt.
Eine Mehrfachbelegung (Feststoff, Gas, Öl) darf es im Kamin nicht geben, 
schon gar nicht in Kombination mit Wohnraumlüftung.
Sobald auch nur ein Blindflansch undicht erscheint, wir der Herr mit 
Zylinder ziemlich unangenehm.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> nutzte ich früher schon mal tote Kamine als
> Kabelschacht.

Das habe ich auch gemacht. Überflüssigen Kamin (weil Dach neu gemacht) 
im Dachgeschoss ebenerdig abgebrochen und alle Versorgungsleitungen 
(Solar, Heizung, elektrisch) durch den Kamin ins Dachgeschoss geführt. 
Sehr praktisch.

von Uhu U. (uhu)


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So, mittlerweile hat sich das Mysterium etwas gelichtet.

Es handelt sich um eine Kaminkonstruktion, die für jede Etage eine 
eigene Kaminröhre enthält. Der betreffende Schacht beginnt in dem 
Stockwerk, für das er zuständig ist. Aber das sieht man im Erdgeschoß 
nicht.

Und weil es Einzelröhren sind, gibt es die Sonderregelung, daß in diesem 
Kamin unterhalb des Abgaseinlaßes ein Einlaß für passive 
Raumentlüftung erlaubt ist.

Das ist natürlich Billigbauweise und hat zudem den Nachteil, daß ein 
unbeheizter Kamin nicht zieht und damit der Mief in der Bude bleibt.

Mit der Zwangsentlüftung kann es zu einem Unterdruckproblem kommen und 
wenn der Unterdruck zu groß wird, saugt es Abgase aus dem 
Durchlauferhitzer in de Raum, was zur Folge hat, daß der Abgassensor 
anspricht und das Geraät aus geht.

Frage an die Elektriker: Gibt es eine fertige Lösung, die den Generator 
im Durchlauferhitzer prüft und für den Fall, daß der Spannung an den 
Klemmen hat (Nennspannung 1,5V), den Lüfter abschaltet?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Es handelt sich um eine Kaminkonstruktion, die für jede Etage eine
> eigene Kaminröhre enthält.

Das ist normal, der Anschluss mehrerer Abgasquellen in unterschiedlichen 
Stockwerken an ein und den selben Kamin ist aus gutem Grund nicht 
zulässig.

von Uhu U. (uhu)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Das ist normal, der Anschluss mehrerer Abgasquellen in unterschiedlichen
> Stockwerken an ein und den selben Kamin ist aus gutem Grund nicht
> zulässig.

Hier im Haus gibt es je Wohnung zwei Kamine mit je einem Schacht, der 
bis in den Keller geht und anders kannte ich das bisher auch nicht.

Mehrere gleichartige Quellen dürfen sehr wohl angeschlossen werden. 
Nur darf man eben keine solchen Gemeinschafts-Feuerungskamine für die 
Entlüftung verwenden.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Hier im Haus gibt es je Wohnung zwei Kamine mit je einem Schacht, der
> bis in den Keller geht und anders kannte ich das bisher auch nicht.

Sieh Dir mal ein Luftbild eines typischen Altbaus an, wie z.B. das hier 
http://g.co/maps/wkk2b. Dort erkennt man trotz der geringen Auflösung 
deutlich die Sammelkamine, die mehrere Kaminzüge parallel auf Dach 
führen. So zumindest ist die übliche Bauweise im kohlegefeuerten 
Berlin der Gründerzeit gewesen, aus der Zeit dürften auch die Häuser im 
Bild stammen.

Das entspricht ja auch Deiner Schilderung, je Wohnung n Kamine (n 
entspricht der Anzahl der Feuerstätten).
Und der bis in den Keller führende Schacht dient der Reinigung, damit 
die Aschenklappe nicht in den jeweiligen Wohnungen Dreck verursacht.

Du kannst Dir ja auch mal ein Luftbild Deines Hauses ansehen, wenn 
Google kein brauchbares Bildmaterial hat, hilft vielleicht bing, die für 
manche Gegenden auch Schrägperspektiven bieten.

Nachtrag: Die selbe Ecke wie oben bei bing:
http://binged.it/zuAz31
http://binged.it/zqtlya

Beachte die Breite der "Schornsteine"

von Uhu U. (uhu)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Sieh Dir mal ein Luftbild eines typischen Altbaus an

Das Haus hier stammt aus der ersten Hälfte der 1920er Jahre und an den 
Kaminen sieht man noch deutlich die Spuren von Kohleruß.

> Und der bis in den Keller führende Schacht dient der Reinigung, damit
> die Aschenklappe nicht in den jeweiligen Wohnungen Dreck verursacht.

Dazu müßten aber bei Einzelkaminen alle Kamine bis in den Keller reichen 
- das tun sie aber in dem zur Diskussion stehenden Fall nicht. (Deswegen 
war ich auch davon ausgegangen, daß es sich um einen Gemeinschaftskamin 
handelt.)

> Du kannst Dir ja auch mal ein Luftbild Deines Hauses ansehen, wenn
> Google kein brauchbares Bildmaterial hat, hilft vielleicht bing, die für
> manche Gegenden auch Schrägperspektiven bieten.

Nicht nötig - ich habe vor knapp 15 Jahren selbst die Schornsteine auf 
dem Flachdach ausgebessert und neu verfugt. Die haben quadratischen 
Querschnitt und genau einen Schacht.

von Uhu U. (uhu)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Frage an die Elektriker: Gibt es eine fertige Lösung, die den Generator
> im Durchlauferhitzer prüft und für den Fall, daß der Spannung an den
> Klemmen hat (Nennspannung 1,5V), den Lüfter abschaltet?

Eine andere Möglichkeit währe ein Relais, das auf Wärme am Ofenrohr des 
Durchlauferhitzers reagiert - kennt jemand sowas?

von Michael K. (charles_b)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Uhu Uhuhu schrieb:
>> Frage an die Elektriker: Gibt es eine fertige Lösung, die den Generator
>> im Durchlauferhitzer prüft und für den Fall, daß der Spannung an den
>> Klemmen hat (Nennspannung 1,5V), den Lüfter abschaltet?
>
> Eine andere Möglichkeit währe ein Relais, das auf Wärme am Ofenrohr des
> Durchlauferhitzers reagiert - kennt jemand sowas?

Was ist mit diesen Schaltungen, die dafür sorgen, dass ein Dunstabzug 
nur anläuft, wenn ein Fenster offen ist? Wäre so etwas nicht dafür 
geeignet?

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> Was ist mit diesen Schaltungen, die dafür sorgen, dass ein Dunstabzug
> nur anläuft, wenn ein Fenster offen ist? Wäre so etwas nicht dafür
> geeignet?

Das ist ein simpler Fensterkontakt, aber das funktioniert in diesem Fall 
nicht, weil die Lüftung über eine Jalousie in einem Glasbausteinfenster 
weit entfernt vom Lüfter sichergestellt werden muß.

Ich habe mittlerweile mit dem Installateur gesprochen und der meinte, es 
gäbe eine fertige Lösung für den Durchlauferhitzer, die einen Stromkreis 
unterbricht, wenn das Gerät in Betrieb ist.

Damit sollte man auf der sicheren Seite sein.

von Robert B. (robertb)


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Lastabwurfrelais je in Reihe zu Ventilator und Erhitzer

von Uhu U. (uhu)


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Robert B. schrieb:
> Lastabwurfrelais je in Reihe zu Ventilator und Erhitzer

Ja klar. Nur hat der Erhitzer keine Stromversorgung - der erzeugt seinen 
Strom mit einer kleinen Turbine im Wasserzulauf.

Aber es scheint eine fertige Lösung zu geben, die dem Lüfter den Saft 
abdreht, wenn der Erhitzer läuft.

von Wilhelm F. (Gast)


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Thilo M. schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> nutzte ich früher schon mal tote Kamine als
>> Kabelschacht.
>
> Das habe ich auch gemacht. Überflüssigen Kamin (weil Dach neu gemacht)
> im Dachgeschoss ebenerdig abgebrochen und alle Versorgungsleitungen
> (Solar, Heizung, elektrisch) durch den Kamin ins Dachgeschoss geführt.
> Sehr praktisch.

Es ist ja so, daß selbst nach dem WW2 gebaute Nachkriegshäuser fast für 
jedes Zimmer einen Kamin hatten. Weil es damals vorwiegend Ofenheizung 
gab.

Ich selbst wohnte mal im Mietwohnblock von 1947 mit 2 Zimmern, Küche, 
Bad, 50qm, und es gab dort sogar 4 Kaminschächte plus 3 Luftschächte. 
Wie luxuriös, wenn ich mir das heute überlege. Im Bad einen 
Frischluftschacht und einen Abluftschacht. In der Wohnküche einen 
Abluftschacht. Da hätte man eine Dunstabzugshaube mit Luftabzug einbauen 
können. Da hatten die Architekten wirklich gute Arbeit geleistet.

Die Post hatte es auch erbaut, kein privater Bauherr.

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