Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Zuleitung zum Schaltschrank


von Rainer S. (rsonline)


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Habe hier Schaltschränke gebaut.

Jetzt sagt der Elektriker, der das einbaut es wäre Vorschrift, dass 
diese Schaltschränke (generell) mit 10mm² Kabelquerschnitt versorgt 
werden müssen.

Da er auch bei einer anderen Sache nicht richtig gelegen hat bin ich da 
skeptisch.

Wie sieht die Sachlage hier aus?

Gibt es irgendwelche Vorschriften nach denen ein Schaltschrank 
ausschließlich mit 10mm² Zuleitungsquerschnitt betrieben werden darf?

von J. R. (Gast)


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Nein gibt es nicht. Wir haben schon zigfach kleine Schaltkästen wie 
deinen mit 1,5qmm oder 2,5qmm eingespeist.

von Alex W. (a20q90)


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Wieviel A haben die Sicherungsautomaten?

von doener_king (Gast)


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diese 10mm² vorschrift gibt es meines wissen nur pauschal bei 
Unterverteilung bei der normalen Elektroinstallation. Und ich glaube 
dort ist es mittlerweile 16mm².

Bei deinen Schaltschränken, kommt es darauf an was an "Verbrauchern" 
angeschlossen ist. Daraufhin kann man dann berechnen wie hoch der Strom 
ist, und dann eine passende Zuleitung auswählen.
Welchen Sinn sollte es haben an einen Schaltschrank der z.B. nur 3 
kleine Pumpen und ein wenig Steuerung beinhaltet, mit einem 10mm² (63A) 
zu versorgen??

von Holger S. (capa)


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momentmal mädels es kommt auf die endverbraucher an nicht auf das was im 
schaltschrank verbaut ist.
Wenn du nen 11kw motor zum bsp per stern-dreieck damit startest kann es 
bei 6-10mm² liegen mit der zuleitung.
Solange du hier nicht darlegst was da alles angeschlossen wird und 
welche werte die geräte haben kann dir hier auch keiner eine richtige 
antwort geben, allerdings wenn dein elektriker das sagt solltest du ihm 
schon vertrauen ;)

von Holger S. (capa)


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achja was natürlich noch dazu kommt, für wieviel Ampere ist der 
Hautschalter ausgelegt ?  6 mm² = 35A 10 mm² = 50A 16 mm² = 63A.
Viele Firmen gehen auf nummer sicher und nehmen immer noch den nächst 
höheren Querschnitt.

von Rainer S. (rsonline)


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doener_king schrieb:
> Welchen Sinn sollte es haben an einen Schaltschrank der z.B. nur 3
> kleine Pumpen und ein wenig Steuerung beinhaltet, mit einem 10mm² (63A)
> zu versorgen??

Das frage ich mich auch.

Der Schaltschrank wurde vom Elektriker als Unterverteilung tituliert, 
was er ja so nicht ist.

Insgesamt bleibt der Verbrauch, bzw. Stromfluss unter 16A.

Im Schaltschrank könnte bis 4mm² angeklemmt werden.

Muss die ankommende Leitung dann nochmal im Schaltschrank abgesichert 
werden? Oder reicht es aus, wenn die Zuleitung bei der vorgehenden 
Verteilung mit 16A abgesichert wird?

Alex W. schrieb:
> Wieviel A haben die Sicherungsautomaten?

16A, aber das sind einzelne Lüfter, nicht die Gesamtabsicherung der 
Zuleitung.

J. R. schrieb:
> Nein gibt es nicht. Wir haben schon zigfach kleine Schaltkästen wie
> deinen mit 1,5qmm oder 2,5qmm eingespeist.

Alles in allem denke ich auch, dass hier 1,5mm² oder 2,5mm² Zuleitung 
ausreicht.

von optimistischer Optimist (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> mit 10mm² Zuleitungsquerschnitt

bei 100 m Leitungslänge wäre das für 10A zu knapp
Rechne selbst http://www.elektro-schedel.de/hilfen_neu/index.htm

von J. R. (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> J. R. schrieb:
>> Nein gibt es nicht. Wir haben schon zigfach kleine Schaltkästen wie
>> deinen mit 1,5qmm oder 2,5qmm eingespeist.
>
> Alles in allem denke ich auch, dass hier 1,5mm² oder 2,5mm² Zuleitung
> ausreicht.

Ja kommt auf deine Vorsicherung der Zuleitung und die Velegeart an. ;)

von Holger S. (capa)


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Reden wir hier eigentlich von Wechselstrom oder von Drrehstrom ?

von Rainer S. (rsonline)


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Hauptschalter ist dieser hier:
http://de.farnell.com/moeller/to-2-1-ea-svb/isolator-flush-20a-3pole/dp/3203311

Im Schaltschrank sind 1,5mm² Einzeladern verlegt.

Da ist eine Stern-Dreieck Schaltung drin. Der Motor wird aber praktisch 
nicht belastet (Lüftermotor). Schaltung wegen 2 verschiedene 
Geschwindigkeiten.

Pro Motor irgendwas mit maximal knapp über 1A. Kann hier noch genau 
schauen.

von Rainer S. (rsonline)


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Holger Schreiber schrieb:
> Reden wir hier eigentlich von Wechselstrom oder von Drrehstrom ?

Drehstrom.

von Rainer S. (rsonline)


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optimistischer Optimist schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> mit 10mm² Zuleitungsquerschnitt
>
> bei 100 m Leitungslänge wäre das für 10A zu knapp
> Rechne selbst http://www.elektro-schedel.de/hilfen_neu/index.htm

Ist ganz nah an der vorhergehenden Verteilung.

von Hubert M. (hm-electric)


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Ich als Elektromeister würde dir sagen:

(Ich gehe davon aus, dass deine Automaten in dem Kasten B16A entspricht)
Im Unterverteiler ein Neozed Element einzubauen mit 20A Absicherung, und 
ein Kabel mit 5x2,5 mm² zu verlegen. Wenn an deinem Kasten noch 
Steckdosen angeschlossen werden muß noch ein RCD eingebaut werden.

von Bill Geht's? (Gast)


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Bei uns in Österreich is der Querschnitt für Unterverteilerzuleitungen 
nur durch Vorsicherung und Verlegeart nach unten begrenzt.

Nur für Zählerzuleitungen is mindestens 10mm² vorgeschrieben.

von Rainer S. (rsonline)


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Hubert Mueller schrieb:
> Ich als Elektromeister würde dir sagen:
>
> (Ich gehe davon aus, dass deine Automaten in dem Kasten B16A entspricht)
> Im Unterverteiler ein Neozed Element einzubauen mit 20A Absicherung, und
> ein Kabel mit 5x2,5 mm² zu verlegen. Wenn an deinem Kasten noch
> Steckdosen angeschlossen werden muß noch ein RCD eingebaut werden.

Ja mit 5x2,5mm² ist in Ordnung, meinetwegen auch mit 4mm².
Das sind B16A Automaten. Aber nicht für die Zuleitung, sondern für 
einzelne Verbraucher. Was bedeutet RCD?

von Hubert M. (hm-electric)


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RCD = Fi- Schutzschalter

von confuse (Gast)


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die zuleitungen müssen sich nach der länge und  leistungsaufnahme 
bemessen werden.
zusätzlich müssen sie für den entsprechenden kurzschluss-strom 
ausreichend sein.
in besonderen fällen müssen sie als kurzschluss-feste leitung ausgeführt 
werden (erhöhter querschnitt, verstärkte thermisch beständige 
isolation).
fragt mich jetzt nicht nach den zugehörigen vorschriften...
(buddel,wühl,such) ;-)

von Karl (Gast)


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Das sieht ja echt cool aus... Hast du mehr Fotos von dem Schrank?

Was ist eigentlich das Blaue auf den Hutschienen? Relais?

Wo ist denn der Hauptschalter verbaut? Nicht auf dem Bild zu erkennen.

von reicht doch echt mal!!! (Gast)


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CONFUSE hat die richtigen ANtworten gegeben, die zur Beurteilung der 
Zuleitung herangezogen werden müssen.

Lieber Schaltschrankersteller, DAS wird aber nicht Dein einziges Problem 
sein! Den Schaltschrank wird der Elektro-TÜV Dir SO nicht abnehmen, wie 
er momentan ausschaut. Und der TÜV kommt sicher!!

Betriebmittelkennzeichnungen, Bezeichnung der N-Stützpunktklemmen, 
Verlegung der Adern zur Tür, Klemmenbezeichnungen, PA Montageplatte, 
Gehäuse und Tür... was mir nur spontan so auffällt!!!

von Peter II (Gast)


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reicht doch echt mal!!! schrieb:
> Lieber Schaltschrankersteller, DAS wird aber nicht Dein einziges Problem
> sein! Den Schaltschrank wird der Elektro-TÜV Dir SO nicht abnehmen, wie
> er momentan ausschaut. Und der TÜV kommt sicher!!

kommt darauf an wo der Schank verwendet wird. Wenn ich mir zu hause so 
ein schrank installiere kommt auch kein TÜv vorbei.
Der Schank sieht erstmal sehr sauber aufgebaut aus, wenn er auch noch 
die Schaltpläne dazulegt dann ist es doch ok. Man kann es auch 
übertreiben mit den Vorschriften. (ist meine Meinung, keine Ahnung was 
der TÜV wirklich dazu sagt)

von egal (Gast)


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Wenn er unbedingt 10mm2 will dann lass dir ne 16A CEE Dose hinbauen und 
mach n Stecker an deinen Schaltschrank.

von Roland (Gast)


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Letungsquerschnitte werden nach der Leistung der angeschlossennen 
Verbraucher berechnet, das hat mit dem Schaltschrank an sich nichts zu 
tun.

Du kannst einen riesigen Schaltschrank haben nur mit einem Haufen 
kleiner Relais, dié nur Steuersignale durchschalten, da brauchst du doch 
keine 10mm Querschnittleitung.

0815 Elektriker erzählen oft echt einen Haufen Schrott!

von Udo (Gast)


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Der Kasten sieht wie ein kleiner Industrie-Schaltschrank aus der Signale 
auswertet und Motoren ansteuert (wozu bei einem Lüfter der 1A zieht eine 
Stern-Dreieck-Schaltung?).

Da kommt kein Elektro-TÜV, wozu auch. Woher soll der denn erfahren dass 
da ein neuer Kasten verbaut wurde. Der Kasten muß geprüft werden, das 
ist richtig, aber "nur" auf Sicherheit mit Prüfprotokol.

Wir haben hier im Betrieb mehrere hundert Schaltkästen verschiedener 
Größe, deren Zuleitung richtet sich ausschließlich nach Leitungslänge 
bis zur nächsten Kraftverteilung und Last welche am Kasten hängt.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Such Dir einen anderen Elektriker!

von Markus (Gast)


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@Udo

Der Schaltschrank ist sauber aufgebaut! Da sage ich auch nix gegen!!

Es war nur konstruktive Kritik.

Und der TÜV muß kommen, glaub mir. Mit denen hab ich jede Woche zu tun! 
;-)

von Peter II (Gast)


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Markus schrieb:
> Und der TÜV muß kommen, glaub mir. Mit denen hab ich jede Woche zu tun!

wo und warum? Bei öffentlichen gebäuden eventuell aber sonst wüsste ich 
keine Grund warum der TÜV damit etwas zu tun hat. Nicht mal der 
Energieversorger kümmert sich darum was hinter dem Zähler los ist, auch 
in der VDE habe ich noch nichts von einem TÜV gelesen.

von mr. mo (Gast)


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Also ich habe während der Ausbildung gelernt, dass man typischerweise 
mit min. 10^2 vom Zähler zum Klemmstein geht. Also das gilt für eine 
normale Haus/Wohnungsinstallation.
Wenn die Haus/Wohnung nicht "normal" ist, dann muss der 
Leitungsquerschnitt natürlich bei einer höherer Stromentnahme 
entsprechend angepasst werden.

von mr. mo (Gast)


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Sry für Doppelpost (hab den Satz vergessen):

Vielleicht hat der Elektriker einfach nur was verwechselt.

von Rainer S. (rsonline)


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Karl schrieb:
> Das sieht ja echt cool aus... Hast du mehr Fotos von dem Schrank?
>
> Was ist eigentlich das Blaue auf den Hutschienen? Relais?
>
> Wo ist denn der Hauptschalter verbaut? Nicht auf dem Bild zu erkennen.

Bitte sehr.
Das blaue sind Relais.
Hauptschalter ist auch vorhanden.

von Rainer S. (rsonline)


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mr. mo schrieb:
> Vielleicht hat der Elektriker einfach nur was verwechselt.

Ja er hat wohl Unterverteilung mit Verbraucher verwechselt. Dazu kommt 
vielleicht noch dass der TÜV dort wohl sehr streng ist.

von Holger S. (capa)


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Den TÜV braucht man meines wissens nach um sich Versicherungstechnisch 
abzusichern. Im Wohnungsbau genau das selbe wenn du in nem Haus was 
verlegst(elektrisch) und das wird nicht von nem E-Meister abgenommen, 
hast du wenn diese elektrische sache einen brand auslöst keinen Anspruch 
auf die Versicherungssumme.

von Martin (Gast)


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Die 10mm2 kommen als Faustregel aus dem Installationsbereich... So wie 
ein Herd pauschal mit 5x2.5mm2 angeschlossen wird und Schukos mit 16A 
abgesichert werden.

Regeln dahinter gibts nat"urlich auch:
- Wenn deine Verteilung (ob die nun in einem Plasteverteiler oder 
Industrieschrank ist, ist egal) eine f"ur sich geschlossene Wohneinheit 
versorgt, oder versorgen k"onnte wie z.B. ein Dachgeschoss, so muss die 
Zuleitung dazu mit mind. 63A belastbar sein. So wird sichergestellt, 
dass die Wohneinheit bei Bedarf auch tats"achlich eigenst"andig versorgt 
werden kann.
- dann noch das "ubliche wie Leitungsl"ange
- H"aufung
- Verlegeart
- Umgebungstemperatur
Das alles f"uhrt dann i.d.R. zu einem 10mm2. Und der Annahme, dass alles 
wo mind. 1 Sicherungsautomat drin ist ein Unterverteiler ist...

T"UV: Wenn du nicht selber Meister mit eigenem Betrieb und Eintragung 
beim Versorger bist, dann musst du deine Installationen von einem 
solchen Betrieb abnehmen lassen (wie bereits erw"ahnt wg. Versicherung). 
Je nach Ahnung des entsprechenden Mitarbeiters... mehr brauche ich wohl 
nicht zu sagen :-)

von Elektriker (Gast)


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> Da ist eine Stern-Dreieck Schaltung drin. Der Motor wird aber
 > praktisch nicht belastet (Lüftermotor). Schaltung wegen 2
 > verschiedene Geschwindigkeiten.

Aha, Stern-Dreieck für prakt. nicht belasteten Lüfter
     2 Geschwindigkeiten auch ohne praktische Last?

Was steht denn in den Konstruktionsplänen was die Anschlußklemmen 
betrifft?

von Peter II (Gast)


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Martin schrieb:
> T"UV: Wenn du nicht selber Meister mit eigenem Betrieb und Eintragung
> beim Versorger bist, dann musst du deine Installationen von einem
> solchen Betrieb abnehmen lassen
nur wenn man einen Zählerplatz und den Zähler beantragt. Wenn man irgend 
ein Gerät in einer installtion hinzufügt dann muss man nirgend 
eingetragen sein.

von Noch ein Elektriker (Gast)


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Also an deiner Stelle würde mal ganz dringend jemand vom TÜV 
konsultieren!
Der wird Dir deinen Schaltschrank nämlich um die Ohren hauen und deinem 
Elektriker den Berufsabschluss aberkennen...
Und niemals die Profiliersüchtigen in diesem Forum zum Thema "230V" 
fragen, die sollen mal besser schön mit ihren Oszis weiterspielen...

von Christian K. (Gast)


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doener_king schrieb:
> diese 10mm² vorschrift gibt es meines wissen nur pauschal bei
> Unterverteilung bei der normalen Elektroinstallation. Und ich glaube
> dort ist es mittlerweile 16mm².

Nach DIN 18015-1 (Wohngebäude) muß die Drehstromleitung vom Zähler zum 
Stromkreisverteiler für mindestens 63 A ausgelegt sein. Je nach 
Verlegeart ergeben sich als Leiterquerschnitt 10 mm² oder mehr.

Über Leitungen, die vom Stromkreisverteiler zu 
Unter-Stromkreisverteilern führen, macht die DIN keine Aussage. Solche 
Leitungen sind anhand der Belastung und dem Spannungsfall zu 
dimensionieren. Siehe dazu im Anhang einen Ausschnitt aus einem 
VDE-Buch.

Christian.

von Peter II (Gast)


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Noch ein Elektriker schrieb:
> Also an deiner Stelle würde mal ganz dringend jemand vom TÜV
> konsultieren!

Warum sollte man schlafende Hunde wecken? Es konnte noch niemand 
schreiben was der TÜV damit zu tun hat. Wenn ich an das Ding ein stecker 
mache dann ist es eine ganz normales Gerät. Klar KANN der TÜV das gerät 
prüfen aber muss er es?

Wenn das ding von der Öffentlichkeit benutzt wird dann sieht die sache 
anders aus, aber nicht was es von Fachpersonal bedient wird.

der TÜV Prüft ja neuerdings auch Webserver auf ihre sicherheit, deswegen 
besteht aber noch lange keine Pflicht seinen Webserver vom TÜV prüfen zu 
lassen.

von Hubert M. (hm-electric)


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Noch ein Elektriker schrieb:
> Der wird Dir deinen Schaltschrank nämlich um die Ohren hauen und deinem
> Elektriker den Berufsabschluss aberkennen...

Und du erklärst mir das mal genauer!! Ich hasse es, wenn man solche 
Aussagen macht, ohne Begründung!!

Der Schrank ist Ordentlich aufgebaut, da gibts nichts zu mäkeln.......

von Frank B. (frank501)


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Der Schaltschrank ist eher ein Gerät als eine Verteilung. Und als 
solches sollte er auch angeschlossen werden. Also die Zuleitung nach 
Belastung, Verlegeart und Leitungslänge auslegen, wie schon mehrmals 
gesagt wurde.

Der TÜV hat ausser bei bestimmten Anlagen kein interesse an dem Schrank 
und dem was daran angeschlossen ist, allerdings muss so ein Gerät, 
zumindest im gewerblichen Bereich nach BGV-A3 geprüft werden, mit 
entsprechenden Widerholungsprüfungen alle x Jahre.
Ausserdem benötigt jedes Gerät eine CE Kennzeichnung und eine dazu 
gehörige Konformitätserklärung, auch wenn man es nur für den eigenen 
Betrieb baut.

Im Privaten Bereich interessiert sich erst dann die Versicherung für die 
Anlage, wenn etwas passiert ist und dann wäre es günstig, ein 
Prüfprotokoll vorweisen zu können. Das kann aber auch der "normale" 
Elektriker machen. Allerdings weiß ich nicht, nach welchen Kriterien da 
geprüft werden sollte, allerdings ist eine Prüfung nach BGV-A3 auch da 
sinnvoll und sollte im Falle eines Falles ausreichen. Allerdings möchte 
ich mich da nicht festlegen, da ich eher im industriellen Umfeld 
beheimatet bin.



Was mir aufgefallen ist: die Tür hat keinen Schutzleiteranschluss und 
die Verlegung der Leitungen zur Tür würde ich mindestens mit 
Wickelschlauch eintüten.
Und für eventuelle Fehlersuche sind Kennzeichnungen der Schaltgeräte und 
Klemmenkennzeichnungen nicht verkehrt.
Die Aderfarben scheinen so wie es aussieht nach Maschinenrichtlinie 
gewählt zu sein, was für eine Unterscheidung auf jeden Fall nicht 
verkehrt ist.

Frank

von Noch ein Elektriker (Gast)


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@Peter II: Lese Dir doch mal BGV A3 durch.

von Peter II (Gast)


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Noch ein Elektriker schrieb:
> @Peter II: Lese Dir doch mal BGV A3 durch.

also die suche findet schon mal nicht das wort TÜV.

die Antwort von Frank B. scheint mir logisch, der Hersteller muss das 
gerät ce konform herstellen. Dies muss er selber sicherstellen. Dies 
muss aber nicht vom TÜV geprüft werden.

von Rainer S. (rsonline)


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Frank B. schrieb:
> Was mir aufgefallen ist: die Tür hat keinen Schutzleiteranschluss und
> die Verlegung der Leitungen zur Tür würde ich mindestens mit
> Wickelschlauch eintüten.

Anbei ein Foto in Originalgröße. Zu sehen ist der Schutzleiteranschluss 
links unten an der Tür. Die Einzeladern zur Tür sind mit Kabelbinder 
zusammengefasst.

von Martin (Gast)


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> Autor:  Peter II (Gast)
> Martin schrieb:
> > T"UV: Wenn du nicht selber Meister mit eigenem Betrieb und Eintragung
> > beim Versorger bist, dann musst du deine Installationen von einem
> > solchen Betrieb abnehmen lassen
> nur wenn man einen Zählerplatz und den Zähler beantragt. Wenn man irgend
> ein Gerät in einer installtion hinzufügt dann muss man nirgend
> eingetragen sein.

Praktisch: ja. Aber eigentlich nein. Schau mal in die 
Vertragsbedingungen deines Versorgers. Irgendwo darin steht, dass an der 
mit dem Versorgungsnetz verbundenen Elektroanlage nur zugelassene 
Betriebe arbeiten d"urfen. Alles was mehr ist als Stecker einstecken 
d"urftest du strenggenommen also nicht selber machen. D.h. nichtmal ich 
als Elektriker d"urfte in meinem eigenen Wohnzimmer eine Lampe 
anschlie"sen. Soweit zur Theorie. Je nach dem wo du deinen Z"ahler 
beantragst, reicht der Stempel eines beliebigen Elektrikers auf dem 
Antrag.

Zum T"UV und anderen Pr"uforganisationen wurde schon genug geschrieben. 
Nur noch so viel: Das Abnahmeprotokoll ist vorteilhaft wenn etwas 
passiert und "Schwarzer Peter" gespielt wird.

von Peter II (Gast)


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Martin schrieb:
> Praktisch: ja. Aber eigentlich nein. Schau mal in die
> Vertragsbedingungen deines Versorgers.

http://www.eon-avacon.com/Cms/ContentFiles/Internet/Downloads/Netze_SN_Netzanschluss_Techn_MA_TAB2007.pdf

Seite: 13

(2) Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in Abschnitt 7.4 Abs. 
2 definierten
Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bzw. bis zu 
den Haupt- oder
Verteilungssicherungen darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner 
Zustimmung durch
ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes 
Installationsunternehmen in Betrieb genommen
werden. Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur durch ein in 
ein Installateurverzeichnis
eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden.

von Martin (Gast)


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Hat jetzt mit dem eigentlichen Topic gar nix mehr zu tun... sorry.

@Peter
Danke, die meinte ich. Bin aus dem Gesch"aft jetzt auch schon ein paar 
Jahre raus.
Was ich aus den TAB rauslese:
- Neuanlagen und "Anderungen an bestehenden Anlagen (die in sich dann 
wieder neue Anlagen sind, egal wie klein) m"ussen von einem 
eingetragenen Installateur in Betrieb genommen werden.
- Es ist dir freigestellt, wer die Installationsarbeiten durchf"uhrt. 
Nur eben die Inbetriebnahme (bedingt eine Pr"ufung der geleisteten 
Arbeit) muss ein eingetragene Betrieb machen (der das nat"urlich auch 
ablehnen kann).

Mein letzter Post dazu war etwas missverst"andlich und auch nicht 100% 
korrekt. Du darfst "Anderungen an deiner Elektroanlage machen, solange 
diese von einem Elektrobetrieb in Betrieb genommen werden.
-> Ich als Elektriker darf in meinem Wohnzimmer keine Lampe 
anschlie"sen. Ich darf aber die L"ocher bohren und die Lampe aufh"angen 
:-)

Da sind wir jetzt aber wirklich im Bereich der grauen Theorie... In der 
Praxis wundert man sich wie einige Kollegen durchs Leben kommen ohne zu 
verstehen was Drehstrom und Spannungsfall ist.

von Hubert M. (hm-electric)


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Also langsam wirds wirklich lächerlich... Sorry, ist, aber so. Da will 
jemand, dass ein Elektriker ein Schaltschränkchen anschließt, und der 
besteht auf 10mm² Zuleitung, und fragt hier nach. Da wird dann 
geschrieben von TüV, und von BGV A3 usw. und jetzt sogar vom 
Stromversorgungsunternehmen.

Und einer schreibt sogar, dass er als Elektriker seine eigene 
Wohnzimmerlampe in seinem Wohnzimmer nicht anschließen darf...

Natürlich darf man seine eigene Lampe anschließen, dafür hast du ja 
gelernt, und sag mir nicht, du schreibst beim Kunden ein Prüfprotokoll 
wenn du da eine Lampe anschießt... Und wenn doch, dann schreib für deine 
Wohnzimmerlampe doch dein eigenes Prüfprotokoll!

BGV A3: Die Überschrift:

Berufsgenossenschaftliche
Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit

Lest es nochmal:

Berufsgenossenschaftliche
Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit

Hier geht es gar nicht um irgendwelche Vorschriften für so ein 
Schaltschrank, deren Zuleitung oder so, hier geht es um eine 
UNFALLVERHÜTUNGSSVORSCHRIFT!!!


Jetzt zum Stromversorgungsunternehmen: Die geht folgendes an: Der 
Hausanschlußkasten, die verwendeten Leitungen zum Zähler, und Erdung 
(Potentialausgleich), Der verwendete Zählerschrank, und die Absicherung 
deren Zähler (Heute SLS-Schalter) die Klemmverbindung (KLemmstein) für 
die Zählerabgänge, die Zählerzuordnung. Alles weitere obliegt dem 
Elektroistallationsbetrieb, AUßER es handelt sich um ein Öffentliches 
Gebäude. Und dort wird auch nur von denen die Öffentliche zugängliche 
Räumlichkeiten geprüft, nicht aber die Wohnungen selber, auch das 
obliegt dem Elektroinstallationsbetrieb. (Ich geh hier jetzt mal nur auf 
eine Wohnungsanlage ein)

Ein TüV hab ich noch nie in einem Privatwohnhaus gesehen...

Dann wird hier noch geschrieben wegen Hersteller und CE. Das CE Zeichen 
betrifft nicht den ganzen Schrank, sondern deren Bauteile. Die müssen 
das CE Zeichen haben, und nichts anderes....

Dem Threadersteller rat ich folgendes: Bau dein Schrank hin, wo du ihn 
hin haben willst. Installier alles fertig, schreibe auf was für 
Leistungen die Geräte (Motoren) haben. Dann holst du ein Elektriker und 
bittest ihn das anzuschließen, und ihr beide nehmt das dann in Betrieb. 
So kann der Elektriker seine Messungen machen, ein Prüfprokoll 
anfertigen. Durch die Leistungsangaben der richtige Querschnitt für sein 
Zuleitungskabel errechnen. Und er kann deine Installation auf 
fachgerechte Ausführung überprüfen. Und teile deinem Elektriker mit, 
dass ein Schaltschrank KEIN Unterverteiler ist ...

So, ist meine Sichtweise..

von Rainer S. (rsonline)


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Ja, in dieser Art wird es gemacht.

von Frank B. (frank501)


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Hubert Mueller schrieb:
> Hier geht es gar nicht um irgendwelche Vorschriften für so ein
> Schaltschrank, deren Zuleitung oder so, hier geht es um eine
> UNFALLVERHÜTUNGSSVORSCHRIFT!!!

Richtig, und diese Unfallverhütungsvorschrift sagt aus, daß (im 
unternehmerischen Umfeld) die Einrichtungen zur Spannungsversorgung 
(also das versorgende Netz) sowie Geräte und Maschinen in regelmässigen 
Abständen zu prüfen sind, ob sie noch eben dieser UVV genügen.
Aber das bezieht sich auf betriebliche Anlagen in Unternehmen, egal wie 
klein oder groß, und trifft vermutlich auf den TE nicht zu da er (wie 
ich zumindest vermute) privat agiert.
Aber eine entsprechende Prüfung ist vorteilhaft wenn, wie Martin so 
treffend geschrieben hat, das Schwarzer Peter Spiel los geht.



Hubert Mueller schrieb:
> Dann wird hier noch geschrieben wegen Hersteller und CE. Das CE Zeichen
> betrifft nicht den ganzen Schrank, sondern deren Bauteile. Die müssen
> das CE Zeichen haben, und nichts anderes....

Falsch.
Denn selbst wenn alle verbauten Geräte bereits ein CE Zeichen haben, 
trifft das nicht auf die Verdrahtung zu, die auch nach dafür 
zutreffenden Normen und Vorschriften zu erfolgen haben.
Deswegen muß (wieder im Betrieblichen Umfeld oder wenn der Erbauer des 
Gerätes oder der Anlage das Ganze verkauft) beim in Verkehr bringen eine 
Konformitätserklärung dabei sein und das CE Zeichen auf den 
Schaltschrank.



Rainer S. schrieb:
> Zu sehen ist der Schutzleiteranschluss
> links unten an der Tür. Die Einzeladern zur Tür sind mit Kabelbinder
> zusammengefasst.

Den hab ich auf dem ersten Bild nicht gesehen, sorry.
Aber der Schutzleiteranschluss mir etwas zu dünn. Rein aus mechanischen 
Gründen wäre da ein dickerer Leiter, z.B. 4 oder 6mm² besser passen. 
Denn so ein dünner Leiter ist genau so schnell durchgerissen wie die 
anderen verbauten Adern.

Die mit Kabelbindern zusammen gefassten Leitungen sollten lieber in 
einen mechanisch stabileren Schutzschlauch, damit sich nichts 
durchscheuern kann.


Zum eigentlichen Thema:
Verlege einfach eine passende Leitung bis zur nächsten Unterverteilung 
und lass das den Elektriker anschliessen. Und wenn der unbedingt 10mm² 
haben will, klär ihn einfach darüber auf, daß es noch genug andere 
Fachbetriebe gibt, die das können und dürfen.

Frank

von Onkel Dagobert (Gast)


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Ich erlaube mir, den lauwarmen Fred aufzuwärmen:
Den Schrank mit >=10² Cu oder >= 16² Al anzuschliessen, bezieht sich 
nach VDE 0100-540 auf idR. einen PEN vom Hausanschlusskasten zur HV bzw 
UV; dies wurde im Hinblick auf die mechanische Festigkeit der Zuleitung 
vereinbart -> dieser Sachverhalt ist irrelevant, wenn der Schrank mit PE 
und N separat angefahren wird. ABER: Die DIN 0100-540: 2007/06 enthält 
neuerdings eine Zusatzanforderung an den PE, wenn dieser mit 
betrieblichen Ableitströmen von mehr als 10mA beaufschlagt wird. Pro 
Verbrauchsmittel, daß dieses Kriterium erfüllt, muß der PE 
folgendermaßen verstärkt werden:
entweder im gesamtem Verlauf ein Mindest Q wie ein PEN Leiter (10² Cu / 
16 Al)
oder Verstärkung des PE durch einen parallel geführten Schutzleiter 
gleichen Querschnitts, und zwar bis zu dem Punkt, an dem der PE einen Q 
von 10² Cu oder 16² Al aufweist: natürlich auf einer separaten Klemme am 
VM.

Quelle: Hartmut Zander: Erdungsanlagen, Schutzleiter und 
Schutzpotentialausgleichsleiter
http://www.de-online.info/exclusiv/de-gesamtinhalt/2007/13-14/DE_13_14_07_EI43.pdf

Kann sein daß der Elektriker das gemeint hat, ich befürchte eher, er hat 
einfach den PEN gemeint und "Wau,Wau,Wau !!" in die Luft gebellt.

Anm: {
Die ganze Vorschrifteritis hat sowieso schon längst den Grenzpunkt zur 
Groteske überschritten. Keiner, der nicht einen Höllenrechercheaufwand 
betreibt, weiß überhaupt noch, welche Vorschrift auf welchen Sachverhalt 
paßt, weil alles abstrakt formaljuristisch verklausuliert wird, überall 
Querverweise stehen und manchmal zu allem Überfluß zum selben 
Sachverhalt auch noch unterschiedliche Vorschriftenwerke mit teilweise 
widersprüchlichen Aussagen einfließen. Wie und in welcher sowieso engen 
Zeit soll der Praktiker ohne juristische Ausbildung das begreifen, wenn 
er nicht gerade gestern den Sicherheits/ TREI-schein gemacht hat ?

Der beste Beweis sind die Posts zu VDE Themen.
Unsicherheit und Angstmache der Verbände und Versicherungen ergänzen 
einander, - das ist gewollt- so daß man nur mit einem absurd hohen 
Bürokratieaufwand seine Arbeit erledigen kann - bis zur nächsten 
(ständigen) Änderung des Paragraphenknotens. (kotz)
Und dann wird man gefragt, warum der Stundensatz so hoch ist ....
}

Ich würde das Leitungsbündel zur Tür mit einer eleganten Schleife durch 
einen Wellschlauch legen- wegen der Kante.
Der Querschn. des Potentialausgleich muß mindestens 4² Cu bei 
ungeschützter Verlegung aufweisen (+ Zahnscheibe und Kontermutter etc)
Besser: Zu den anderen Leitungen in den Wellschlauch legen.

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