Habe hier Schaltschränke gebaut. Jetzt sagt der Elektriker, der das einbaut es wäre Vorschrift, dass diese Schaltschränke (generell) mit 10mm² Kabelquerschnitt versorgt werden müssen. Da er auch bei einer anderen Sache nicht richtig gelegen hat bin ich da skeptisch. Wie sieht die Sachlage hier aus? Gibt es irgendwelche Vorschriften nach denen ein Schaltschrank ausschließlich mit 10mm² Zuleitungsquerschnitt betrieben werden darf?
Nein gibt es nicht. Wir haben schon zigfach kleine Schaltkästen wie deinen mit 1,5qmm oder 2,5qmm eingespeist.
diese 10mm² vorschrift gibt es meines wissen nur pauschal bei Unterverteilung bei der normalen Elektroinstallation. Und ich glaube dort ist es mittlerweile 16mm². Bei deinen Schaltschränken, kommt es darauf an was an "Verbrauchern" angeschlossen ist. Daraufhin kann man dann berechnen wie hoch der Strom ist, und dann eine passende Zuleitung auswählen. Welchen Sinn sollte es haben an einen Schaltschrank der z.B. nur 3 kleine Pumpen und ein wenig Steuerung beinhaltet, mit einem 10mm² (63A) zu versorgen??
momentmal mädels es kommt auf die endverbraucher an nicht auf das was im schaltschrank verbaut ist. Wenn du nen 11kw motor zum bsp per stern-dreieck damit startest kann es bei 6-10mm² liegen mit der zuleitung. Solange du hier nicht darlegst was da alles angeschlossen wird und welche werte die geräte haben kann dir hier auch keiner eine richtige antwort geben, allerdings wenn dein elektriker das sagt solltest du ihm schon vertrauen ;)
achja was natürlich noch dazu kommt, für wieviel Ampere ist der Hautschalter ausgelegt ? 6 mm² = 35A 10 mm² = 50A 16 mm² = 63A. Viele Firmen gehen auf nummer sicher und nehmen immer noch den nächst höheren Querschnitt.
doener_king schrieb: > Welchen Sinn sollte es haben an einen Schaltschrank der z.B. nur 3 > kleine Pumpen und ein wenig Steuerung beinhaltet, mit einem 10mm² (63A) > zu versorgen?? Das frage ich mich auch. Der Schaltschrank wurde vom Elektriker als Unterverteilung tituliert, was er ja so nicht ist. Insgesamt bleibt der Verbrauch, bzw. Stromfluss unter 16A. Im Schaltschrank könnte bis 4mm² angeklemmt werden. Muss die ankommende Leitung dann nochmal im Schaltschrank abgesichert werden? Oder reicht es aus, wenn die Zuleitung bei der vorgehenden Verteilung mit 16A abgesichert wird? Alex W. schrieb: > Wieviel A haben die Sicherungsautomaten? 16A, aber das sind einzelne Lüfter, nicht die Gesamtabsicherung der Zuleitung. J. R. schrieb: > Nein gibt es nicht. Wir haben schon zigfach kleine Schaltkästen wie > deinen mit 1,5qmm oder 2,5qmm eingespeist. Alles in allem denke ich auch, dass hier 1,5mm² oder 2,5mm² Zuleitung ausreicht.
Rainer S. schrieb: > mit 10mm² Zuleitungsquerschnitt bei 100 m Leitungslänge wäre das für 10A zu knapp Rechne selbst http://www.elektro-schedel.de/hilfen_neu/index.htm
Rainer S. schrieb: > J. R. schrieb: >> Nein gibt es nicht. Wir haben schon zigfach kleine Schaltkästen wie >> deinen mit 1,5qmm oder 2,5qmm eingespeist. > > Alles in allem denke ich auch, dass hier 1,5mm² oder 2,5mm² Zuleitung > ausreicht. Ja kommt auf deine Vorsicherung der Zuleitung und die Velegeart an. ;)
Hauptschalter ist dieser hier: http://de.farnell.com/moeller/to-2-1-ea-svb/isolator-flush-20a-3pole/dp/3203311 Im Schaltschrank sind 1,5mm² Einzeladern verlegt. Da ist eine Stern-Dreieck Schaltung drin. Der Motor wird aber praktisch nicht belastet (Lüftermotor). Schaltung wegen 2 verschiedene Geschwindigkeiten. Pro Motor irgendwas mit maximal knapp über 1A. Kann hier noch genau schauen.
Holger Schreiber schrieb: > Reden wir hier eigentlich von Wechselstrom oder von Drrehstrom ? Drehstrom.
optimistischer Optimist schrieb: > Rainer S. schrieb: >> mit 10mm² Zuleitungsquerschnitt > > bei 100 m Leitungslänge wäre das für 10A zu knapp > Rechne selbst http://www.elektro-schedel.de/hilfen_neu/index.htm Ist ganz nah an der vorhergehenden Verteilung.
Ich als Elektromeister würde dir sagen: (Ich gehe davon aus, dass deine Automaten in dem Kasten B16A entspricht) Im Unterverteiler ein Neozed Element einzubauen mit 20A Absicherung, und ein Kabel mit 5x2,5 mm² zu verlegen. Wenn an deinem Kasten noch Steckdosen angeschlossen werden muß noch ein RCD eingebaut werden.
Bei uns in Österreich is der Querschnitt für Unterverteilerzuleitungen nur durch Vorsicherung und Verlegeart nach unten begrenzt. Nur für Zählerzuleitungen is mindestens 10mm² vorgeschrieben.
Hubert Mueller schrieb: > Ich als Elektromeister würde dir sagen: > > (Ich gehe davon aus, dass deine Automaten in dem Kasten B16A entspricht) > Im Unterverteiler ein Neozed Element einzubauen mit 20A Absicherung, und > ein Kabel mit 5x2,5 mm² zu verlegen. Wenn an deinem Kasten noch > Steckdosen angeschlossen werden muß noch ein RCD eingebaut werden. Ja mit 5x2,5mm² ist in Ordnung, meinetwegen auch mit 4mm². Das sind B16A Automaten. Aber nicht für die Zuleitung, sondern für einzelne Verbraucher. Was bedeutet RCD?
die zuleitungen müssen sich nach der länge und leistungsaufnahme bemessen werden. zusätzlich müssen sie für den entsprechenden kurzschluss-strom ausreichend sein. in besonderen fällen müssen sie als kurzschluss-feste leitung ausgeführt werden (erhöhter querschnitt, verstärkte thermisch beständige isolation). fragt mich jetzt nicht nach den zugehörigen vorschriften... (buddel,wühl,such) ;-)
Das sieht ja echt cool aus... Hast du mehr Fotos von dem Schrank? Was ist eigentlich das Blaue auf den Hutschienen? Relais? Wo ist denn der Hauptschalter verbaut? Nicht auf dem Bild zu erkennen.
CONFUSE hat die richtigen ANtworten gegeben, die zur Beurteilung der Zuleitung herangezogen werden müssen. Lieber Schaltschrankersteller, DAS wird aber nicht Dein einziges Problem sein! Den Schaltschrank wird der Elektro-TÜV Dir SO nicht abnehmen, wie er momentan ausschaut. Und der TÜV kommt sicher!! Betriebmittelkennzeichnungen, Bezeichnung der N-Stützpunktklemmen, Verlegung der Adern zur Tür, Klemmenbezeichnungen, PA Montageplatte, Gehäuse und Tür... was mir nur spontan so auffällt!!!
reicht doch echt mal!!! schrieb: > Lieber Schaltschrankersteller, DAS wird aber nicht Dein einziges Problem > sein! Den Schaltschrank wird der Elektro-TÜV Dir SO nicht abnehmen, wie > er momentan ausschaut. Und der TÜV kommt sicher!! kommt darauf an wo der Schank verwendet wird. Wenn ich mir zu hause so ein schrank installiere kommt auch kein TÜv vorbei. Der Schank sieht erstmal sehr sauber aufgebaut aus, wenn er auch noch die Schaltpläne dazulegt dann ist es doch ok. Man kann es auch übertreiben mit den Vorschriften. (ist meine Meinung, keine Ahnung was der TÜV wirklich dazu sagt)
Wenn er unbedingt 10mm2 will dann lass dir ne 16A CEE Dose hinbauen und mach n Stecker an deinen Schaltschrank.
Letungsquerschnitte werden nach der Leistung der angeschlossennen Verbraucher berechnet, das hat mit dem Schaltschrank an sich nichts zu tun. Du kannst einen riesigen Schaltschrank haben nur mit einem Haufen kleiner Relais, dié nur Steuersignale durchschalten, da brauchst du doch keine 10mm Querschnittleitung. 0815 Elektriker erzählen oft echt einen Haufen Schrott!
Der Kasten sieht wie ein kleiner Industrie-Schaltschrank aus der Signale auswertet und Motoren ansteuert (wozu bei einem Lüfter der 1A zieht eine Stern-Dreieck-Schaltung?). Da kommt kein Elektro-TÜV, wozu auch. Woher soll der denn erfahren dass da ein neuer Kasten verbaut wurde. Der Kasten muß geprüft werden, das ist richtig, aber "nur" auf Sicherheit mit Prüfprotokol. Wir haben hier im Betrieb mehrere hundert Schaltkästen verschiedener Größe, deren Zuleitung richtet sich ausschließlich nach Leitungslänge bis zur nächsten Kraftverteilung und Last welche am Kasten hängt.
@Udo Der Schaltschrank ist sauber aufgebaut! Da sage ich auch nix gegen!! Es war nur konstruktive Kritik. Und der TÜV muß kommen, glaub mir. Mit denen hab ich jede Woche zu tun! ;-)
Markus schrieb: > Und der TÜV muß kommen, glaub mir. Mit denen hab ich jede Woche zu tun! wo und warum? Bei öffentlichen gebäuden eventuell aber sonst wüsste ich keine Grund warum der TÜV damit etwas zu tun hat. Nicht mal der Energieversorger kümmert sich darum was hinter dem Zähler los ist, auch in der VDE habe ich noch nichts von einem TÜV gelesen.
Also ich habe während der Ausbildung gelernt, dass man typischerweise mit min. 10^2 vom Zähler zum Klemmstein geht. Also das gilt für eine normale Haus/Wohnungsinstallation. Wenn die Haus/Wohnung nicht "normal" ist, dann muss der Leitungsquerschnitt natürlich bei einer höherer Stromentnahme entsprechend angepasst werden.
Sry für Doppelpost (hab den Satz vergessen): Vielleicht hat der Elektriker einfach nur was verwechselt.
Karl schrieb: > Das sieht ja echt cool aus... Hast du mehr Fotos von dem Schrank? > > Was ist eigentlich das Blaue auf den Hutschienen? Relais? > > Wo ist denn der Hauptschalter verbaut? Nicht auf dem Bild zu erkennen. Bitte sehr. Das blaue sind Relais. Hauptschalter ist auch vorhanden.
mr. mo schrieb: > Vielleicht hat der Elektriker einfach nur was verwechselt. Ja er hat wohl Unterverteilung mit Verbraucher verwechselt. Dazu kommt vielleicht noch dass der TÜV dort wohl sehr streng ist.
Den TÜV braucht man meines wissens nach um sich Versicherungstechnisch abzusichern. Im Wohnungsbau genau das selbe wenn du in nem Haus was verlegst(elektrisch) und das wird nicht von nem E-Meister abgenommen, hast du wenn diese elektrische sache einen brand auslöst keinen Anspruch auf die Versicherungssumme.
Die 10mm2 kommen als Faustregel aus dem Installationsbereich... So wie ein Herd pauschal mit 5x2.5mm2 angeschlossen wird und Schukos mit 16A abgesichert werden. Regeln dahinter gibts nat"urlich auch: - Wenn deine Verteilung (ob die nun in einem Plasteverteiler oder Industrieschrank ist, ist egal) eine f"ur sich geschlossene Wohneinheit versorgt, oder versorgen k"onnte wie z.B. ein Dachgeschoss, so muss die Zuleitung dazu mit mind. 63A belastbar sein. So wird sichergestellt, dass die Wohneinheit bei Bedarf auch tats"achlich eigenst"andig versorgt werden kann. - dann noch das "ubliche wie Leitungsl"ange - H"aufung - Verlegeart - Umgebungstemperatur Das alles f"uhrt dann i.d.R. zu einem 10mm2. Und der Annahme, dass alles wo mind. 1 Sicherungsautomat drin ist ein Unterverteiler ist... T"UV: Wenn du nicht selber Meister mit eigenem Betrieb und Eintragung beim Versorger bist, dann musst du deine Installationen von einem solchen Betrieb abnehmen lassen (wie bereits erw"ahnt wg. Versicherung). Je nach Ahnung des entsprechenden Mitarbeiters... mehr brauche ich wohl nicht zu sagen :-)
> Da ist eine Stern-Dreieck Schaltung drin. Der Motor wird aber
> praktisch nicht belastet (Lüftermotor). Schaltung wegen 2
> verschiedene Geschwindigkeiten.
Aha, Stern-Dreieck für prakt. nicht belasteten Lüfter
2 Geschwindigkeiten auch ohne praktische Last?
Was steht denn in den Konstruktionsplänen was die Anschlußklemmen
betrifft?
Martin schrieb: > T"UV: Wenn du nicht selber Meister mit eigenem Betrieb und Eintragung > beim Versorger bist, dann musst du deine Installationen von einem > solchen Betrieb abnehmen lassen nur wenn man einen Zählerplatz und den Zähler beantragt. Wenn man irgend ein Gerät in einer installtion hinzufügt dann muss man nirgend eingetragen sein.
Also an deiner Stelle würde mal ganz dringend jemand vom TÜV konsultieren! Der wird Dir deinen Schaltschrank nämlich um die Ohren hauen und deinem Elektriker den Berufsabschluss aberkennen... Und niemals die Profiliersüchtigen in diesem Forum zum Thema "230V" fragen, die sollen mal besser schön mit ihren Oszis weiterspielen...
doener_king schrieb: > diese 10mm² vorschrift gibt es meines wissen nur pauschal bei > Unterverteilung bei der normalen Elektroinstallation. Und ich glaube > dort ist es mittlerweile 16mm². Nach DIN 18015-1 (Wohngebäude) muß die Drehstromleitung vom Zähler zum Stromkreisverteiler für mindestens 63 A ausgelegt sein. Je nach Verlegeart ergeben sich als Leiterquerschnitt 10 mm² oder mehr. Über Leitungen, die vom Stromkreisverteiler zu Unter-Stromkreisverteilern führen, macht die DIN keine Aussage. Solche Leitungen sind anhand der Belastung und dem Spannungsfall zu dimensionieren. Siehe dazu im Anhang einen Ausschnitt aus einem VDE-Buch. Christian.
Noch ein Elektriker schrieb: > Also an deiner Stelle würde mal ganz dringend jemand vom TÜV > konsultieren! Warum sollte man schlafende Hunde wecken? Es konnte noch niemand schreiben was der TÜV damit zu tun hat. Wenn ich an das Ding ein stecker mache dann ist es eine ganz normales Gerät. Klar KANN der TÜV das gerät prüfen aber muss er es? Wenn das ding von der Öffentlichkeit benutzt wird dann sieht die sache anders aus, aber nicht was es von Fachpersonal bedient wird. der TÜV Prüft ja neuerdings auch Webserver auf ihre sicherheit, deswegen besteht aber noch lange keine Pflicht seinen Webserver vom TÜV prüfen zu lassen.
Noch ein Elektriker schrieb: > Der wird Dir deinen Schaltschrank nämlich um die Ohren hauen und deinem > Elektriker den Berufsabschluss aberkennen... Und du erklärst mir das mal genauer!! Ich hasse es, wenn man solche Aussagen macht, ohne Begründung!! Der Schrank ist Ordentlich aufgebaut, da gibts nichts zu mäkeln.......
Der Schaltschrank ist eher ein Gerät als eine Verteilung. Und als solches sollte er auch angeschlossen werden. Also die Zuleitung nach Belastung, Verlegeart und Leitungslänge auslegen, wie schon mehrmals gesagt wurde. Der TÜV hat ausser bei bestimmten Anlagen kein interesse an dem Schrank und dem was daran angeschlossen ist, allerdings muss so ein Gerät, zumindest im gewerblichen Bereich nach BGV-A3 geprüft werden, mit entsprechenden Widerholungsprüfungen alle x Jahre. Ausserdem benötigt jedes Gerät eine CE Kennzeichnung und eine dazu gehörige Konformitätserklärung, auch wenn man es nur für den eigenen Betrieb baut. Im Privaten Bereich interessiert sich erst dann die Versicherung für die Anlage, wenn etwas passiert ist und dann wäre es günstig, ein Prüfprotokoll vorweisen zu können. Das kann aber auch der "normale" Elektriker machen. Allerdings weiß ich nicht, nach welchen Kriterien da geprüft werden sollte, allerdings ist eine Prüfung nach BGV-A3 auch da sinnvoll und sollte im Falle eines Falles ausreichen. Allerdings möchte ich mich da nicht festlegen, da ich eher im industriellen Umfeld beheimatet bin. Was mir aufgefallen ist: die Tür hat keinen Schutzleiteranschluss und die Verlegung der Leitungen zur Tür würde ich mindestens mit Wickelschlauch eintüten. Und für eventuelle Fehlersuche sind Kennzeichnungen der Schaltgeräte und Klemmenkennzeichnungen nicht verkehrt. Die Aderfarben scheinen so wie es aussieht nach Maschinenrichtlinie gewählt zu sein, was für eine Unterscheidung auf jeden Fall nicht verkehrt ist. Frank
Noch ein Elektriker schrieb: > @Peter II: Lese Dir doch mal BGV A3 durch. also die suche findet schon mal nicht das wort TÜV. die Antwort von Frank B. scheint mir logisch, der Hersteller muss das gerät ce konform herstellen. Dies muss er selber sicherstellen. Dies muss aber nicht vom TÜV geprüft werden.
Frank B. schrieb: > Was mir aufgefallen ist: die Tür hat keinen Schutzleiteranschluss und > die Verlegung der Leitungen zur Tür würde ich mindestens mit > Wickelschlauch eintüten. Anbei ein Foto in Originalgröße. Zu sehen ist der Schutzleiteranschluss links unten an der Tür. Die Einzeladern zur Tür sind mit Kabelbinder zusammengefasst.
> Autor: Peter II (Gast) > Martin schrieb: > > T"UV: Wenn du nicht selber Meister mit eigenem Betrieb und Eintragung > > beim Versorger bist, dann musst du deine Installationen von einem > > solchen Betrieb abnehmen lassen > nur wenn man einen Zählerplatz und den Zähler beantragt. Wenn man irgend > ein Gerät in einer installtion hinzufügt dann muss man nirgend > eingetragen sein. Praktisch: ja. Aber eigentlich nein. Schau mal in die Vertragsbedingungen deines Versorgers. Irgendwo darin steht, dass an der mit dem Versorgungsnetz verbundenen Elektroanlage nur zugelassene Betriebe arbeiten d"urfen. Alles was mehr ist als Stecker einstecken d"urftest du strenggenommen also nicht selber machen. D.h. nichtmal ich als Elektriker d"urfte in meinem eigenen Wohnzimmer eine Lampe anschlie"sen. Soweit zur Theorie. Je nach dem wo du deinen Z"ahler beantragst, reicht der Stempel eines beliebigen Elektrikers auf dem Antrag. Zum T"UV und anderen Pr"uforganisationen wurde schon genug geschrieben. Nur noch so viel: Das Abnahmeprotokoll ist vorteilhaft wenn etwas passiert und "Schwarzer Peter" gespielt wird.
Martin schrieb: > Praktisch: ja. Aber eigentlich nein. Schau mal in die > Vertragsbedingungen deines Versorgers. http://www.eon-avacon.com/Cms/ContentFiles/Internet/Downloads/Netze_SN_Netzanschluss_Techn_MA_TAB2007.pdf Seite: 13 (2) Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in Abschnitt 7.4 Abs. 2 definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bzw. bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner Zustimmung durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung darf nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden.
Hat jetzt mit dem eigentlichen Topic gar nix mehr zu tun... sorry. @Peter Danke, die meinte ich. Bin aus dem Gesch"aft jetzt auch schon ein paar Jahre raus. Was ich aus den TAB rauslese: - Neuanlagen und "Anderungen an bestehenden Anlagen (die in sich dann wieder neue Anlagen sind, egal wie klein) m"ussen von einem eingetragenen Installateur in Betrieb genommen werden. - Es ist dir freigestellt, wer die Installationsarbeiten durchf"uhrt. Nur eben die Inbetriebnahme (bedingt eine Pr"ufung der geleisteten Arbeit) muss ein eingetragene Betrieb machen (der das nat"urlich auch ablehnen kann). Mein letzter Post dazu war etwas missverst"andlich und auch nicht 100% korrekt. Du darfst "Anderungen an deiner Elektroanlage machen, solange diese von einem Elektrobetrieb in Betrieb genommen werden. -> Ich als Elektriker darf in meinem Wohnzimmer keine Lampe anschlie"sen. Ich darf aber die L"ocher bohren und die Lampe aufh"angen :-) Da sind wir jetzt aber wirklich im Bereich der grauen Theorie... In der Praxis wundert man sich wie einige Kollegen durchs Leben kommen ohne zu verstehen was Drehstrom und Spannungsfall ist.
Also langsam wirds wirklich lächerlich... Sorry, ist, aber so. Da will jemand, dass ein Elektriker ein Schaltschränkchen anschließt, und der besteht auf 10mm² Zuleitung, und fragt hier nach. Da wird dann geschrieben von TüV, und von BGV A3 usw. und jetzt sogar vom Stromversorgungsunternehmen. Und einer schreibt sogar, dass er als Elektriker seine eigene Wohnzimmerlampe in seinem Wohnzimmer nicht anschließen darf... Natürlich darf man seine eigene Lampe anschließen, dafür hast du ja gelernt, und sag mir nicht, du schreibst beim Kunden ein Prüfprotokoll wenn du da eine Lampe anschießt... Und wenn doch, dann schreib für deine Wohnzimmerlampe doch dein eigenes Prüfprotokoll! BGV A3: Die Überschrift: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Lest es nochmal: Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Hier geht es gar nicht um irgendwelche Vorschriften für so ein Schaltschrank, deren Zuleitung oder so, hier geht es um eine UNFALLVERHÜTUNGSSVORSCHRIFT!!! Jetzt zum Stromversorgungsunternehmen: Die geht folgendes an: Der Hausanschlußkasten, die verwendeten Leitungen zum Zähler, und Erdung (Potentialausgleich), Der verwendete Zählerschrank, und die Absicherung deren Zähler (Heute SLS-Schalter) die Klemmverbindung (KLemmstein) für die Zählerabgänge, die Zählerzuordnung. Alles weitere obliegt dem Elektroistallationsbetrieb, AUßER es handelt sich um ein Öffentliches Gebäude. Und dort wird auch nur von denen die Öffentliche zugängliche Räumlichkeiten geprüft, nicht aber die Wohnungen selber, auch das obliegt dem Elektroinstallationsbetrieb. (Ich geh hier jetzt mal nur auf eine Wohnungsanlage ein) Ein TüV hab ich noch nie in einem Privatwohnhaus gesehen... Dann wird hier noch geschrieben wegen Hersteller und CE. Das CE Zeichen betrifft nicht den ganzen Schrank, sondern deren Bauteile. Die müssen das CE Zeichen haben, und nichts anderes.... Dem Threadersteller rat ich folgendes: Bau dein Schrank hin, wo du ihn hin haben willst. Installier alles fertig, schreibe auf was für Leistungen die Geräte (Motoren) haben. Dann holst du ein Elektriker und bittest ihn das anzuschließen, und ihr beide nehmt das dann in Betrieb. So kann der Elektriker seine Messungen machen, ein Prüfprokoll anfertigen. Durch die Leistungsangaben der richtige Querschnitt für sein Zuleitungskabel errechnen. Und er kann deine Installation auf fachgerechte Ausführung überprüfen. Und teile deinem Elektriker mit, dass ein Schaltschrank KEIN Unterverteiler ist ... So, ist meine Sichtweise..
Hubert Mueller schrieb: > Hier geht es gar nicht um irgendwelche Vorschriften für so ein > Schaltschrank, deren Zuleitung oder so, hier geht es um eine > UNFALLVERHÜTUNGSSVORSCHRIFT!!! Richtig, und diese Unfallverhütungsvorschrift sagt aus, daß (im unternehmerischen Umfeld) die Einrichtungen zur Spannungsversorgung (also das versorgende Netz) sowie Geräte und Maschinen in regelmässigen Abständen zu prüfen sind, ob sie noch eben dieser UVV genügen. Aber das bezieht sich auf betriebliche Anlagen in Unternehmen, egal wie klein oder groß, und trifft vermutlich auf den TE nicht zu da er (wie ich zumindest vermute) privat agiert. Aber eine entsprechende Prüfung ist vorteilhaft wenn, wie Martin so treffend geschrieben hat, das Schwarzer Peter Spiel los geht. Hubert Mueller schrieb: > Dann wird hier noch geschrieben wegen Hersteller und CE. Das CE Zeichen > betrifft nicht den ganzen Schrank, sondern deren Bauteile. Die müssen > das CE Zeichen haben, und nichts anderes.... Falsch. Denn selbst wenn alle verbauten Geräte bereits ein CE Zeichen haben, trifft das nicht auf die Verdrahtung zu, die auch nach dafür zutreffenden Normen und Vorschriften zu erfolgen haben. Deswegen muß (wieder im Betrieblichen Umfeld oder wenn der Erbauer des Gerätes oder der Anlage das Ganze verkauft) beim in Verkehr bringen eine Konformitätserklärung dabei sein und das CE Zeichen auf den Schaltschrank. Rainer S. schrieb: > Zu sehen ist der Schutzleiteranschluss > links unten an der Tür. Die Einzeladern zur Tür sind mit Kabelbinder > zusammengefasst. Den hab ich auf dem ersten Bild nicht gesehen, sorry. Aber der Schutzleiteranschluss mir etwas zu dünn. Rein aus mechanischen Gründen wäre da ein dickerer Leiter, z.B. 4 oder 6mm² besser passen. Denn so ein dünner Leiter ist genau so schnell durchgerissen wie die anderen verbauten Adern. Die mit Kabelbindern zusammen gefassten Leitungen sollten lieber in einen mechanisch stabileren Schutzschlauch, damit sich nichts durchscheuern kann. Zum eigentlichen Thema: Verlege einfach eine passende Leitung bis zur nächsten Unterverteilung und lass das den Elektriker anschliessen. Und wenn der unbedingt 10mm² haben will, klär ihn einfach darüber auf, daß es noch genug andere Fachbetriebe gibt, die das können und dürfen. Frank
Ich erlaube mir, den lauwarmen Fred aufzuwärmen: Den Schrank mit >=10² Cu oder >= 16² Al anzuschliessen, bezieht sich nach VDE 0100-540 auf idR. einen PEN vom Hausanschlusskasten zur HV bzw UV; dies wurde im Hinblick auf die mechanische Festigkeit der Zuleitung vereinbart -> dieser Sachverhalt ist irrelevant, wenn der Schrank mit PE und N separat angefahren wird. ABER: Die DIN 0100-540: 2007/06 enthält neuerdings eine Zusatzanforderung an den PE, wenn dieser mit betrieblichen Ableitströmen von mehr als 10mA beaufschlagt wird. Pro Verbrauchsmittel, daß dieses Kriterium erfüllt, muß der PE folgendermaßen verstärkt werden: entweder im gesamtem Verlauf ein Mindest Q wie ein PEN Leiter (10² Cu / 16 Al) oder Verstärkung des PE durch einen parallel geführten Schutzleiter gleichen Querschnitts, und zwar bis zu dem Punkt, an dem der PE einen Q von 10² Cu oder 16² Al aufweist: natürlich auf einer separaten Klemme am VM. Quelle: Hartmut Zander: Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter http://www.de-online.info/exclusiv/de-gesamtinhalt/2007/13-14/DE_13_14_07_EI43.pdf Kann sein daß der Elektriker das gemeint hat, ich befürchte eher, er hat einfach den PEN gemeint und "Wau,Wau,Wau !!" in die Luft gebellt. Anm: { Die ganze Vorschrifteritis hat sowieso schon längst den Grenzpunkt zur Groteske überschritten. Keiner, der nicht einen Höllenrechercheaufwand betreibt, weiß überhaupt noch, welche Vorschrift auf welchen Sachverhalt paßt, weil alles abstrakt formaljuristisch verklausuliert wird, überall Querverweise stehen und manchmal zu allem Überfluß zum selben Sachverhalt auch noch unterschiedliche Vorschriftenwerke mit teilweise widersprüchlichen Aussagen einfließen. Wie und in welcher sowieso engen Zeit soll der Praktiker ohne juristische Ausbildung das begreifen, wenn er nicht gerade gestern den Sicherheits/ TREI-schein gemacht hat ? Der beste Beweis sind die Posts zu VDE Themen. Unsicherheit und Angstmache der Verbände und Versicherungen ergänzen einander, - das ist gewollt- so daß man nur mit einem absurd hohen Bürokratieaufwand seine Arbeit erledigen kann - bis zur nächsten (ständigen) Änderung des Paragraphenknotens. (kotz) Und dann wird man gefragt, warum der Stundensatz so hoch ist .... } Ich würde das Leitungsbündel zur Tür mit einer eleganten Schleife durch einen Wellschlauch legen- wegen der Kante. Der Querschn. des Potentialausgleich muß mindestens 4² Cu bei ungeschützter Verlegung aufweisen (+ Zahnscheibe und Kontermutter etc) Besser: Zu den anderen Leitungen in den Wellschlauch legen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.