Hi, ich möchte gerne Experimente im Bereich um die 13,56Mhz machen. Hierfür würde ich einen selbstgebauten Sender mit sehr geringer Leistung verwenden. Ich habe hier nur so manche Unklarheiten bezüglich der Allgemeinzuteilung. Die pdf Datei auf der Seite der BNETZA (die ich finden konnte) gibt zwar den Frequenzbereich den ich nutzen möchte als ISM Band frei, jedoch ohne genauere Angaben zur erlaubten Sendeleistung. Auf dieser Seite habe ich jedoch unter Allgemeinzuteilung noch den Zusatz gefunden, das es sich um Induktive "Funkwellen" handelt. Weiterhin eine Angabe zur Feldstärke die erzeugt werden darf. Kann ich nun einen kleinen Sender, mit dem ich über sehr kurze Distanz (eventuell 5Meter) ein Signal auf ein Radio senden möchte bauen - da bei dieser geringen Leistung die Feldstärke Vorgaben vermutlich eingehalten werden, oder währe das rechtlich gesehen nicht ok?. Es gäbe ja noch die Frequenz 27,12Mhz wo man sogar mit relativ viel Leistung ERP (10mW) senden kann, allerdings, sind 13,56Mhz eher mit einem üblichen Weltempfänger zu empfangen als 27,12Mhz. Was ist eigendlich unter einer "rundfunkähnlichen Ausstrahlung" zu verstehen? Wenn ich mal 5 oder 10 Minuten Musik übertragen würde - über meine maximal 5m Reichweite -währe das doch nicht so "kritisch" als würde ich stundenlang Senden, inklusive Moderation. Was hier "machbar" ist und was nicht, soll nicht zur Debate stehen (im Sinne von, selbst wenn man mit 1W senden würde, einige Kilometer weit, würds wohl eher keinen stören) sondern mich interessiert´s ob ich rechtlich gesehen auf der sicheren Seite währe. Oberwellenfilter und co bekäme der Sender natürlich, und die Reichweite ist wirklich so klein, da es eher zu Demonstrationszwecken gedacht ist. PS: Ich möchte das Signal schon über eine relativ kleine Antenne senden, und es nicht mit z.B. einer Luftspule induktiv auf das Radio koppeln. PPS: Sollte ich 27,12Mhz verwenden - mit wie viel "dB" Gewinn kann ich bei einem 1m langen Draht als Antenne ausgehen? Ich weis das 1m nicht "lambda sonstwas" ist, aber dafür gibts entsprechende Anpassglieder. Nicht das ich dann mit z.B. 5mW am Sender - auf einmal 15mW an der Antenne ERP hätte. PPPS: Ich habe auch schon google bemüht, bezüglich meiner Frage, aber wirklich schlau draus wurde ich nicht. Freue mich schon auf die Antworten, ich habe hier schonmal (selten) was gefragt und bekam bis jetzt immer kompetente Antworten :-) Gruß Stefan
Stefan02 schrieb: > Die pdf Datei auf der Seite der BNETZA (die ich finden konnte) gibt zwar > den Frequenzbereich den ich nutzen möchte als ISM Band frei, jedoch ohne > genauere Angaben zur erlaubten Sendeleistung. Auf dieser Seite habe ich > jedoch unter Allgemeinzuteilung noch den Zusatz gefunden, das es sich um > Induktive "Funkwellen" handelt. Weiterhin eine Angabe zur > Feldstärke die erzeugt werden darf. Richtig. Man geht davon aus, dass bei dieser Frequenz und den üblichen Antennen, die man da real in einem Gerät verbauen kann, praktisch keine Abstrahlung einer EM-Welle stattfindet, sondern in erster Linie effektiv nur eine Abstrahlung der magnetischen Feldkomponente (bspw. über eine kleine Rahmenantenne) machbar ist. Daher wird die magnetische Feldstärke in 10 m Abstand als Kriterium benutzt. > Kann ich nun einen kleinen Sender, > mit dem ich über sehr kurze Distanz (eventuell 5Meter) ein Signal auf > ein Radio senden möchte bauen - da bei dieser geringen Leistung die > Feldstärke > Vorgaben vermutlich eingehalten werden, oder währe das rechtlich gesehen > nicht ok?. Der Satz ist konfus. Die Allgemeinzuteilung enthält ja die Bedingungen, die du einhalten musst. Formal musst du wohl dem FTEG genügen, wenn du das Gerät "in Verkehr bringen" willst (eine permanente Eigennutzung ist dabei wohl dem Inverkehrbringen äquivalent), und das wiederum erfordert, dass eine "benannte Stelle" sich davon überzeugt hat, dass du die Bedingungen einhälst. Wenn du keine solche Stelle einbeziehen willst, dann hast du an dieser Stelle einen Rechtsverstoß, der allerdings, solange du ansonsten damit keine Störungen verursachst (und keinen kommerziellen Konkurrenten auf den Plan rufst), vermutlich folgenlos bleiben wird. > Was ist > eigendlich unter einer "rundfunkähnlichen Ausstrahlung" zu verstehen? Dass du eine Art Rundfunkprogramm betreibst. > Wenn ich mal 5 oder 10 Minuten Musik übertragen würde - über meine > maximal 5m Reichweite -währe das doch nicht so "kritisch" als würde ich > stundenlang Senden, inklusive Moderation. Du kannst die Reichweite aber nicht begrenzen (sofern du keinen Faradayschen Käfig hast), die Zeitdauer spielt auch keine wirkliche Rolle. Auch bei den Rundfunksendern gibt's Dudelsender, die keine Moderation haben. ;-) Das ganze ISM-Band hat gerade mal 14 kHz Breite. Damit du dort mit normalem AM übertragen kannst, musst du dir schon ziemlich sicher sein: . dass dein Träger die Bandmitte auch exakt trifft und . dass dein NF-Signal ausreichend bandbreitenbegrenzt wird, dass die Seitenbänder nicht über die Grenzen des ISM-Bandes hinaus reichen
Hallo Jörg, ist die einschaltung der benannten Stelle wirklich beim FTEG noch zwingend? Ich habe irgendwie aus einer SRD Geschichte in Erinnerung, dass bei durchgängig korrekter Anwendung der geforderten Messvorschriften, bei denen kein Abweichen von den geforderten Verfahren erfolgt, kein Hinzuziehen einer benannten Stelle mehr erforderlich wäre. vy 73 de Maik
Störsenderbauer schrieb: > ist die einschaltung der benannten Stelle wirklich beim FTEG noch > zwingend? Mir ist so, aber ich müsste es auch nachlesen gehen. Da ist viel Grauzone dabei, denn letztlich muss man in allererster Linie halt die Konformität erklären (und durch Anbringen eines CE-Zeichens selbige äußerlich sichtbar machen).
Hi, ich hab´ mir nochmal die Allgemeinzuteilung angesehen... wie währe es mit einem Sender auf 27,12Mhz? Dort ist ja eine Freigabe für nicht näher spezifizierte Funkanwendungen ausserdem ist dieser Bereich recht breitbandig... Könnte man dann auch z.B. auf 27Mhz senden?
Georg W. schrieb: > Auf 27MHz sind CB-Funker und ein Teil der Modellbauer anzutreffen. Aber die meisten Modellbauer arbeitn lieber im 40Mhz oder 35Mhz oder neuerdings im 2,4Ghz bereich. Nur das Blligsegment ist im wilden 27Mhz bereich.
Hallo, CB-Funker sind leider am aussterben, doch meine Modellsteuerungen laufen auf 27,xMHz noch immer problemlos. Also viel los ist in diesem Bandf nicht mehr. Aber darf man so einfach in diesen "freigegebenen Bändern" ohne Lizenz herumexperimentieren? Ich glaube eher nicht. Musikübertragung (also bei "Rundfunkähnlich") ist eh untersagt, egal ob 5 Meter oder 5 Kilometer. Wenn die 5 Meter allerding in Deiner Bastelstube sind und garantiert nichts nach Außen dringen kann, dann sollte das machbar sein. Für 5 Meter reichen aber auch schon wenige µWatt und die strahlt ja fast jeder einfache Ostzillator ganz ohne Antenne ab.... ;-) Old-Papa
Die riesige Antenne kann halt ein Problem sein. Am Empfänger macht das nichts, denn dort tut es eine E-Feld Antenne problemlos. Es wird ja nichts zurückgesendet.
Hi, ich beziehe mich nicht auf das CB Band (27,12Mhz ist kein CB Kanal) wo 4W erlaubt sind sondern auf das ISM Band zwischen den Kanälen, welches auch als "SRD" gelistet ist. Laut der einen Verfügung (welche ich gerade nicht im Kopf habe siehe Allgemeinzuteilung auf dieser Seite) ist ja als Betriebsart nichts genaues zugewiesen das interpretier ich so das man theoretisch das ganze Band zudrücken könnte, solange es unter dem SRD Aspekt und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben gemacht wird. Ich möchte hier jedoch nur ein AM Signal senden zu Testzwecken... Eine andere Frage, wie siehts mit UKW selbstbau Sendern aus? 50nW ERP sind machbar, wenn man beim Sender einfach entsprechend große Widerstände wählt, und keine Antenne anschliesst (schon getestet) so bekomme ich eine Reichweite die sogar unter der Reichweite der üblichen 50nW Senderchen liegt. Wie siehts hier mit der Zulassung aus? Das die "0815" Transistorschaltung wegen Oberwellen wohl eher nicht die erste Wahl währe ist klar (Auch wenn die kaufbaren Sender auch eine Menge Oberwellen senden (getestet) [Der Tunecast 2 hat bis jetzt die beste Oberwellenunterdrückung) - wenn ich allerdings eine aufwändigere Schaltung baue, welche ein entsprechend sauberes Signal liefert (Nebenwellen sollten nicht so das Thema sein da es sich um einen Mono Sender handeln würde) was meint ihr wie´s da mit der Zulassung aussähe... Andere Frage, - mal angenommen der Sender ist zugelassen, wie siehts mit AM auf dem UKW Band aus? Ich möchte den selbstbau Sender dann z.B. mit einem Pendelempfänger wieder empfangen, hier bietet sich logischerweise AM als Betriebsart an... Die 50nW kann ich unterbieten ;) es sollte halt ein selbstbau Sender sein... Ich habe hier einen Elektronikbaukasten von Kosmos, der Anfang der 90 Jahre rauskam und sich mit Rundfunktechnik beschäftigt. Auf der Verpackung wird schon damit geworben, das man einen AM und FM Sprechfunksender zusammenbauen kann - und in der Tat ist das möglich. Man kann einen kleinen Mittelwellensender bauen, mit ca 1m Reichweite. Weiter hinten kann man sogar einen UKW Sender bauen, der in etwa so stark ist wie die erst >10Jahre später zugelassenen ukw Minisender. In der Anleitung gibt es zwar extra ein Kapitel das davor warnt "Piratenzusenden" und es wird auch explizit erwähnt, das man an den Sendern keine größere Antenne anstecken soll/darf. Das ist ja auch egal, was mich wundert ist, wie die Baukasten Ersteller eine Zulassung für diese zur damaligen Zeit offensichtlich "illegalen" Sender bastellei bekommen haben. Der Baukasten wurde ja im Spielzeugladen "im großen Stil" angeboten, und so viel ich mich erinnere war nirgends eine Explizite "Sonderzulassungsurkunde" o.ä. für die Sender dabei... Gibts etwa sowas wie "Grundstücksfunk"?? Ich meine nicht die beantragbaren 10mW auf ukw, sondern das was in Foren desöfteren kursiert "Senden is legal solang´s nicht aus dem Haus raus reicht" wobei das ja eine "tolle" definition ist. Der eine sendet, empfängt mit einem "tauben" 5€ Weltempfänger - 5m weit... der andere Besitzt z.B: einen hochempfindlichen Weltempfänger und hört das gleiche Signal noch 50m weit...
Stefan02 schrieb: > ....Der eine sendet, empfängt mit einem > "tauben" 5€ Weltempfänger - 5m weit... der andere Besitzt z.B: einen > hochempfindlichen Weltempfänger und hört das gleiche Signal noch 50m > weit... Und dann gibt es noch diese komischen "Hörnerwagen", die da drin sitzen empfangen 50km weit ;-) Old-Papa
Stefan02 schrieb: > Laut > der einen Verfügung (welche ich gerade nicht im Kopf habe siehe > Allgemeinzuteilung auf dieser Seite) ist ja als Betriebsart nichts > genaues zugewiesen das > interpretier ich so das man theoretisch das ganze Band zudrücken > könnte, > solange es unter dem SRD Aspekt und unter Einhaltung der entsprechenden > Vorgaben gemacht wird. Ja, mit 10 mW ERP. Wenn du die auf die kompletten 320 kHz Bandbreite ausdehnen willst, hast du aber eine ziemlich geringe Leistungsdichte. > Ich möchte hier jedoch nur ein AM Signal senden > zu > Testzwecken... Damit verplemperst du 50 % der abgestrahlten Leistung im Träger. > Eine andere Frage, wie siehts mit UKW selbstbau Sendern aus? Wie mit allem anderen (außer Amateurfunk): du musst dich an die Bestimmungen halten, wobei auch das FTEG dazu gehört (das ist die Ausnahme für Amateurfunk-Eigenbaugeräte, dort gilt das FTEG nicht). > Wie siehts hier mit der Zulassung aus? Das die "0815" > Transistorschaltung wegen Oberwellen wohl eher nicht die erste Wahl > währe ist klar Habe gerade mal nachgesehen, die Allgemeinzuteilung nennt die ETSI EN 301 357 als Grundlage. Der maximal zulässige Frequenzfehler wird mit 10 kHz angegeben, das bekommst du mit einem freischwingenden Generator nicht hin. Die maximal zulässige Nebenaussendung ist mit 4 nW angegeben, das wären -11 dBc. Das ist eigentlich problemlos zu erreichen (bei anderen SRD-Sendern muss man typischerweise -30 dBc und mehr erreichen, je nach Sendeleistung). Das Wort "Zulassung" darfst du streichen. "Konformitätserklärung" ist das Stichwort im EU-Recht. Du musst also selbst wissen, was für dich zutreffend ist und dann erklären, dass du das so einhälst. Als äußeres Kennzeichen dafür klebst du einen CE-Kuckuck drauf. > Andere Frage, - mal angenommen der Sender ist zugelassen, wie siehts mit > AM auf dem UKW Band aus? Schwierig. Die Allgemeinzuteilung schreibt erstmal keine Modulationsart vor, aber die darin referenzierte EN 301 357 nennt ausdrücklich nur FM-Sender. > Man kann einen kleinen Mittelwellensender bauen, mit ca 1m Reichweite. Das fällt unter die Allgemeinzuteilung für magnetische Abstrahlung. Da sind -15 dBµA/m in 10 m Entfernung gefordert. Ich habe aber kein Gefühl, wie viel oder wenig das wirklich ist. ;-) > Gibts etwa sowas wie "Grundstücksfunk"? Nein. Elektromagnetische Wellen haben nämlich keine Ahnung, was eine Grundstücksgrenze ist. ;-)
Jörg Wunsch schrieb: >> Gibts etwa sowas wie "Grundstücksfunk"? > > Nein. Elektromagnetische Wellen haben nämlich keine Ahnung, was eine > Grundstücksgrenze ist. ;-) Naja, mit "etwas" Aufwand kann man das den geliebten Funkwellen schon beibringen. Einfach einen schönen Karnickeldrahtzaun um und über(!) das Grundstück spannen, dann kommt bei kleiner Leistung fast nix raus ;-) Duck & weg Old-Papa
Old Papa schrieb: > Einfach einen schönen Karnickeldrahtzaun Vorsichtshalber aber bitte noch alle Kreuzungspunkte verlöten. :-)
Ist der überhaupt lötbar? Es kommt immer was durch. Für den Nachweis kann man SEHR viel Dynamikbereich verwenden. SQUID usw.
Abdul K. schrieb: > Ist der überhaupt lötbar? Wahrscheinlich ist es verzinkter Stahldraht, eher nicht lötbar. Mir ging's ja mehr darum, dass bei nicht verlöteten oder verschweißten Gitterpunkten durch Korrosion der Faradaysche Käfig sehr schnell eklatante Löcher bekommen kann, weil Teile dann selbst als Antenne fungieren. Nur, falls jemand wirklich mal in einem Faradayschen Käfig experimentieren möchte …
Vielen Dank für die ausführliche Antwort Jörg :-) Nun habe ich erneut ein paar Fragen. Bei den Mittelwellensendern könnte man einfach einen kleinen AM Modulator bauen der über eine Drossel sendet und das ganze so abschwächen das es ~10cm weit um die Ferritantenne des Radios empfangbar ist und dann einen "legal" Stempel draufkleben? Wie viel Reichweite währe eigendlich mit 10mW ERP drinnen auf dem genannten Band. Ausgegangen von einem AM Sender welcher ein Tonsignal (Sprache o.ä.) sendet - währe interessant ein Gefühl dafür zu bekommen wie "weit" erlaubt ist. Einen schätzungsweise z.B. < / =2mW Sender zu bauen ist eine Sache aber zu garantieren das er nicht zu weit geht eine andere (Antenne kurzer (<50cm) Drahtstummel aber an den Sender angepasst komme je nach Empfänger 20-30m weit mit viel AM Hub mit der Konstruktion - jedoch ist der Träger über eine weitere Distanz noch "reinpfeifend" wahrnehmbar auf SSB habe nicht getestet wie weit schätze mal 50 - 100m?). Wie schaut´s eigendlich mit der Vermischung der CB Kanäle aus? Das Band überschneidet sich ja mit den CB Kanälen, kann ich dann sozusagen auf´m CB Funk Band Senden solange ich´s unter dem Überbegriff SRD lauffen lasse und die Leistungen einhalte? Gibts eine gesetzliche Definition einer "Rundfunkähnlichen Ausstrahlung"? Ich habe mal wo gelesen das, wenn man jetzt z.B: auf ukw einen Radiosender aufmachen wollen würde, man 24h Programm bieten muss... Wenn ich jetzt 2 Minuten lang einen Radiosender auf Kurzwelle ausstrahl mit meinem Senderchen auf dem besagten Band ists ja im Prinzip rundfunkähnlich, aber wenn ich meinen Sender nur 2 Minuten lang an lass... Wie ists wenn 1 Lied (3 Minuten z.B:) komplett gesendet wird, und dann der Sender wieder ausgeschalten wird? Wie währe es mit einer Endlosschleife wo irgentwie soetwas gesprochen wird wie "Testsendung Versuchsaufbau" - wo die ganze Sendung auch nur 1 Minute lang ausgestrahlt wird? Wie schaut´s eigendlich ausserhalb der ISM Bänder aus. Wenn man einen Superhet baut, hat man ja einen Lo. Der währe bei meinem Sender und der normalen ZF (455Khz) ja unter oder über dem eigendlich zugelassenem Band. Wenn der Lo aber nicht absichtlich sendet, sondern halt von der Platine ein schwaches natürlich unmoduliertes Signal davon abgestrahlt wird - wie ist hier die Rechtslage? Diese Fragen stelle ich nicht weil ich legal Radiosenden will :-) Sondern eben einen kleinen Sender aufbauen will um mit selbrigem Empfänger testen zu können. Hier auf ein CB Funkgerät zurückzugreifen "wenn ich senden wollen würde" währe logischerweise die bessere Möglichkeit.
Stefan02 schrieb: > Bei den Mittelwellensendern könnte man einfach einen kleinen AM > Modulator bauen der über eine Drossel sendet und das ganze so > abschwächen das es ~10cm weit um die Ferritantenne des Radios empfangbar > ist und dann einen "legal" Stempel draufkleben? Da trifft dann wohl die Allgemeinzuteilung für induktive Funkanwendungen zu, d. h. du müsstest die Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte (die dort in dBµA/m in 10 m Entfernung spezifiziert sind, nicht als Leistungswerte) nachweisen. > Wie schaut´s eigendlich mit der Vermischung der CB Kanäle aus? Das Band > überschneidet sich ja mit den CB Kanälen, kann ich dann sozusagen auf´m > CB Funk Band Senden solange ich´s unter dem Überbegriff SRD lauffen > lasse und die Leistungen einhalte? Ja, die zulässige Leistung für ein SRD ist halt deutlich geringer als die für eine CB-Funke. > Gibts eine gesetzliche Definition einer "Rundfunkähnlichen > Ausstrahlung"? Da fragst du mich zu viel, aber der gesunde Menschenverstand kann ja als erste Näherung dienen. ;-) > Wie ists wenn 1 Lied (3 Minuten z.B:) komplett gesendet wird, > und dann der Sender wieder ausgeschalten wird? Haarspalterei. Vermutlich wird dann eher die GEMA bei dir kassieren kommen als die BNetzA ... > Wie schaut´s eigendlich ausserhalb der ISM Bänder aus. Wenn man einen > Superhet baut, hat man ja einen Lo. Auch dafür gibt's (in den jeweils zutreffenden ETSI ENs) Grenzwerte. So aus den Kopf raus würde ich sagen, 2 nW unterhalb 1 GHz und 4 nW darüber, aber Details liest du bitte selber bei der ETSI nach.
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