Hallo, weiß jemand ob man als Ingenieur in einer Festanstellung (der nicht nebenher noch als Selbstständiger arbeitet) auch Equipment welches der Weiterbildung dient von der Steuer absetzen kann? Konkret denke ich da an ein Oszi, ARM-Debugger, PIC-Debugger und ARM-Development-Board. Zumindest mit einem Oszi dürfte ja jeder Steuerbeamte was anfangen können oder? Sorry, falls die Frage vielleicht etwas dumm oder naiv klingt aber ich habe echt keine Ahnung was in der Richtung so legitim ist.
Geht das auch bei Elektrotechnische Gesellen, die sich im Fachbereich Elektrotechnik "weiterbilden"??
Allerdings braucht man dann auch ein, von der übrigen Wohnung abgetrenntes, ausschließlich dafür benutztes Arbeitszimmer, damit man mit den Geräten auch ungestört arbeiten und Einkommen erwirtschaften kann. Das müßte man dann mit den anteiligen Kosten angeben.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2591166:
> Natürlich !
Ein großer deutscher Steuerberater hat wieder zugeschlagen. Resultat:
der übliche Unsinn. Oder hast ausgerechent du so etwas wie Quellen &
Links, die das detailiert belegen?
Honk von und zu Sparfuchs schrieb: > weiß jemand ob man als Ingenieur in einer Festanstellung (der nicht > nebenher noch als Selbstständiger arbeitet) auch Equipment welches der > Weiterbildung dient von der Steuer absetzen kann? Das erledigt der Steuerberater, kostet zwar mehr als das Equipment, aber man hat der Steuer ein Schnippchen geschlagen. MfG Klaus
Hi, Honk von und zu Sparfuchs schrieb: > Sorry, falls die Frage vielleicht etwas dumm oder naiv klingt aber ich > habe echt keine Ahnung was in der Richtung so legitim ist. Naja, auch wenn einige das scheinbar so hier sehen, ganz so dumm ist die Frage nicht. Ausgaben für die Weiterbildung in dem jeweils ausgeübten (oder angestrebten) Berufsfeld sind in deiner Situation sind grundsätzlich als WERBUNGSKOSTEN absetzbar. Das können AUCH Ausgaben für Materialien unabhängig von einer konkreten Veranstaltung sein. (Fachbücher sind erfahrungsgemäß fast immer Problemlos...) ABER: Es wird ein eher strenger Maßstab angelegt. Damit es als WEiterbildung gilt muss ein echter WISSENSZUWACHS erfolgen und eine Eventuelle Private Nutzung (Gerätereparatur oder einfache Bastelarbeiten -auf oder unterhalb deines Wissensniveaus- schließt das absetzen als Werbungskosten wieder aus oder wirkt bei sehr teuren Dingen zumindest mindernd da genau zwischen der Nutzung zur Weiterbildung und der privaten Nutzung wie Basteln unterschieden wird). NAtürlich ist die Grenze zwischen normaler Bastelertätigkeit (die natürlich auch bildet, aber nicht den Ansprüchen für eine Weiterbildung genügt) und der Tätigkeit zur Wissensmehrung auf höheren Niveau fast immer mehr oder weniger fließend. Trotzdem denke ich das man in den Allermeisten Fällen echte Probleme bekommen wird unabhängig von einer konkreten Veranstaltung gemachte Ausgaben für Werkzeug, Bauteile oder Skope anerkannt zu bekommen. Etwas besser dürfte es wohl aussehen wenn die Ausgabe in Verbindung mit einer -aus Laiensicht- Themenrelevanten und ANERKANNTEN Fortbildungsveranstaltung im Zusammenhang steht. Beispielsweise: Du besuchst eine Lötschulung: Zeitgleich wird die neue Lötstation gekauft. (Die Brauchst du ja für die Schulung ;-) ) Du besuchst einen Fortbildungskurs für µControllerprogrammierung: Zeitgleich wird der JLINK JTAG Edu gekauft. usw. Aber eine Garantie ist auch das nicht! Es ist da leider eine MENGE Auslegungs- und Ermessenssache deines jeweiligen Sachbearbeiters. Es kann durchaus sein das dein Kollege sein ganzes Luxus Bastelstübchen samt Fräse anerkannt bekommt und du nur einen kleinen Teil der tatsächlich gekauften Bücher. (Wobei die -ganze Bastelstube- natürlich EXTREMST Unwahrscheinlich ist und in der häufigkeit wohl mit einem sechser im Lotto vergleichbar sein dürfte) Daher: NICHT Übertreiben und ein wenig Geschickt argumentieren. Im UNTERSTEN dreistelligen Bereich kann man sicher so einiges noch plausibel machen, insbesondere wenn mehrere Bücher darunter sind. Aber auf die Anerkennung von Skopes oder LuxusLötstationen würde ich keine 10ct. wetten, denn wenn es hart auf hart geht musst DU nachweisen das diese ALLEINE der FORTBILDUNG dienen und TATSÄCHLICH eine FORTBILDUNG damit erfolgt ist. WENN ÜBERHAUPT dann entweder nur durch viel VitaminB oder mit viel Glück in VErbindung mit einer Zeitgleich stattgefundenen Fortbildung deren Thema irgendwie irgendetwas damit zu tun hatte. ABER: Das sind die Bereich wo ein GUTER STEUERBERATER der zumeist auch noch "seine Pappenheimer" auf dem Amt aus Erfahrung kennt, echt sein GEld wert sein kann, weil er neben dem was dir unbestreitbar zusteht auch noch das letzte herausholt was dein Sachbearbeiter in seinem Ermessensspielraum noch gerade durchgehen lässt Gruß Carsten
Mein Rat: Probiere es einfach! Ich bin ein "einfacher Servicetechniker" und setze seit Jahren regelmäßig meine Arbeitsmittel incl. PC/Notebook von der Steuer ab. Ich nutze kein separates Arbeitszimmer und versuche auch nicht eines (widerrechtlich) geltend zu machen. Bis jetzt hat es immer funktioniert. Good Luck!
Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Wird es nur aus der Berechnung heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische Konsequenzen nach sich? Die Gesammtsumme würde bei mir ja, selbst wenn ich alles oben genannte versuchen würde abzusetzen, ein ganzes Stück unter 1000€ liegen.
Honk von und zu Sparfuchs schrieb: > Hallo, > > > > weiß jemand... > ..dürfte ja jeder Steuerbeamte was anfangen > > können oder? Ja, kann aber sein, dass du an einen pingeligen St.-Beamten gerätst! Lass dir vom AG eine Bescheinigung deiner Notwendigkeit der ausserdienstlichen Weiterbildung geben. > Sorry, falls die Frage vielleicht etwas dumm oder naiv klingt aber ich > > habe echt keine Ahnung was in der Richtung so legitim ist. Der Rest der steurlichen Behandlung ist wieder 08/15 Steuerrecht.
Hi, Honk von und zu Sparfuchs schrieb: > Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat > was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Wird es nur aus der Berechnung > heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische > Konsequenzen nach sich? Wenn du etwas einsetzt was du auch tatsächlich bezahlt hast, dann passiert dir bei Nichtanerkennung nichts! Es fällt lediglich aus der Berechnung heraus. Anders sieht es aus wenn du Ausgaben erfindest, du also Ausgaben vortäuscht die du gar nicht hattest oder die in einem völlig anderem Zusammenhang stehen (Das Elektronikmodul diente nicht der Privaten Wissensmehrung durch Basteln sondern war nachweisbar das benötigte Ersatzteil für den PlasmaTV). Das ist dann Steuerbetrug und kann durchaus in einem Strafverfahren enden. Ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht, das spielt in diesem Fall im übrigen nicht die geringste Rolle. Gruß Carsten
Honk von und zu Sparfuchs schrieb: > Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat > > was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Dann legste Widerspruch ein! > Wird es nur aus der Berechnung Ja! > heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische > > Konsequenzen nach sich? Nein! > Die Gesammtsumme würde bei mir ja, selbst wenn > > ich alles oben genannte versuchen würde abzusetzen, ein ganzes Stück > > unter 1000€ liegen. Machs wie ich es beschrieben habe. Und Tip von mir: Kauf dir den Konz! Lies dich ein bißchen ein, wg Werbungskosten aufgrund beruflicher Weiterbildung!
Noch ein Tipp: Hol dir die nächstbeste Steuersoftware (z.B. von WiSo). Zur not auch das Steuersparbuch, welches immer wieder mal bei Rewe gibt. Hier läuft das Ganze interaktiv ab und du kannst dir zu allen möglichen Themen auch Tipps geben lassen. Es gibt in verschiedenen Bereichen auch gewisse (inoffizielle?) Freibeträge, welche i.d.R. von den Finanzämtern ohne die Vorlage von Belegen anerkannt werden. Auf diese Weise habe ich auch schon z.B. meine Lötstation und einen Multifunktionsallespisser absetzen können. Hätte das Finanzamt Belege angefordert, hätte ich diese natürlich nachliefern können. Es wurde allerdings nie nachgefragt.
Carsten Sch. schrieb: > Honk von und zu Sparfuchs schrieb: >> Und was passiert wenn man etwas bei der Steuererklärung abgesetzt hat >> was der Sachbearbeiter nicht anerkennt? Wird es nur aus der Berechnung >> heraus genommen oder zieht das Geldstrafen oder gar juristische >> Konsequenzen nach sich? > > Wenn du etwas einsetzt was du auch tatsächlich bezahlt hast, dann > passiert dir bei Nichtanerkennung nichts! Es fällt lediglich aus der > Berechnung heraus. Der Sachbearbeiter wird dir einen Brief schicken in der du dich erklären musst oder er wird es aus der Berechnung entfernen und du kannst nach Erhalt der Unterlagen Einspruch einlegen oder auch nicht. Wenn du grundsätzlich der Meinung bist, dass die eine oder andere Sache absetzbar ist, dann schreib sie mit rein. Die große Hürde ist aber immer die erste Anmeldung. Ich kenne bisher keinen der sich nicht erklären musste. Du solltest dann möglichst nur Sachen aufschreiben, die leicht und verständlich zu erklären sind, die Sachbearbeiter sind nicht vom Fach und können sich nicht tiefgründiger mit jeder Einzelheit beschäftigen, dann kommt eher der Rotstift als die Einsicht. Ansonsten immer alles absetzen was geht, Arbeitssachen (Latschen etc.), Telefonrechnungen (pauschal) von allen Telefonen + Zubehör, Taschen etc., Reinigung der Hemden/Arbeitsklamotten etc. pp.. ---
>Was ist " Links " ? Kenne nur " Rechts ".
Also selbst für die Bundeswehr zu blöd. Nicht mal in der Lage "Links um"
zu machen oder mit "Links, rechts" einzuzählen.
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