Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fahrtkosten Bewerbungsgespräch


von Rolf (Gast)


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Wenn die Firma jemanden zu einem Bewerbungsgespräch einlädt werden 
üblicherweise die Fahrkosten übernommen (sollte die Firma den Bewerber 
später ablehnen).
Ein Freund hat jetzt was ganz tolles erlebt, er hat im Anschreiben seine 
Gehaltsvorstellungen mit 44.000 Euro angegeben, wurde eingeladen, die 
Firma war dann doch nicht so überzeugt von ihm (fachlich zu wenig 
Berufserfahrung), er bekam ein E-Mail in der ihm der Job zugesichert 
wurde mit einem Gehalt von 26.000 Euro!
Er lehnte ab und bekam daraufhin die Fahrkosten nicht erstattet mit der 
Begründung ER habe das Job-Angebot abgelehnt.

Den Namen des Dienstleisters will ich mal nicht nennen (ist aber ein 
größer in der Branche, wenn nicht der größte).
Ist das jetzt normal geworden das den Bewerbern, die nicht der 
Vorstellung entsprechen einfach Gehälter vorgeschlagen werden, die auf 
Sozialhilfe Niveau liegen um die Fahrtkosten zu sparen?

von Ein Gast (Gast)


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Rolf schrieb:
> Er lehnte ab und bekam daraufhin die Fahrkosten nicht erstattet mit der
> Begründung ER habe das Job-Angebot abgelehnt.

Habe ich noch nie gelesen, dass Fahrtkosten nur erstattet werden müssen, 
wenn man das Jobangebot nicht annimmt.


> Den Namen des Dienstleisters will ich mal nicht nennen (ist aber ein
> größer in der Branche, wenn nicht der größte).

Ferchau?

von D. I. (Gast)


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Rolf schrieb:
> Den Namen des Dienstleisters will ich mal nicht nennen (ist aber ein
> größer in der Branche, wenn nicht der größte).

Warum nicht? Man sollte die schwarzen Schafe ruhig öffentlich nennen. 
lol @ 26k€, da hätte ich nochmal nachgefragt ob das für eine 
Teilzeitstelle ist :)

von Marcus B. (raketenfred)


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BGB §670:
> Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die 
er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum 
Ersatz verpflichtet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html

D.h. egal ob man ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht(egal von 
welcher Seite) wurde man beauftragt, zu erscheinen. Somit müssen die 
Kosten bezahlt werden.

von sadx (Gast)


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Die Fahrtkosten zu tragen sollte unabhängig von der Entscheidung des 
Bewerbers oder der Firma sein. Eine Rückerstattung gehört zum Guten 
Anstand, ist aber für die Firma nicht verpflichtend. Er kann sich die 
Fahrkosten über die Steuererklärung (oder Amt) zurück holen.

von Ich (Gast)


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Rolf schrieb:
> Ist das jetzt normal geworden das den Bewerbern, die nicht der
> Vorstellung entsprechen einfach Gehälter vorgeschlagen werden, die auf
> Sozialhilfe Niveau liegen um die Fahrtkosten zu sparen?

Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Gehaltsvorstellung, egal von 
welcher Seite.

Egal ob Gehaltsvorstellung, Urlaub, Nase, Frisur, falsche Krawatte, ... 
wer im Einladungsschreiben die Fahrtkosten nicht ablehnt, muss sie auch 
zahlen.
Die Frage ist nur, soll man die einklagen?

Die meisten DL zahlen eh keine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, 
schon gar nicht wenn man Hilfe vom Amt bekommt.

26.000€/a liegt aber zumindest für einen Single deutlich über Hartz IV, 
Sozialhilfe-Niveau.

von Georg W. (gaestle)


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Wenn sie die Fahrtkosten generell nicht erstatten müssen sie das m.W. 
gleich in der Einladung kundtun. Ich nehme an dass dein Kumpel frisch 
von der Hochschule kommt, da wären 26TEUR ein Schlag ins Gesicht.

Es ist aber komisch dass die Gehaltsvorstellungen so weit auseinander 
liegen und er trotzdem eingeladen wird. Oder hat dein Kumpel zu viel 
versprochen?

von Rolf (Gast)


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@ Marcus B.
werde den Link mal weiterschicken.

@ George W
Glaube einfach die haben jemanden gefunden der besser war, so etwas soll 
es ja geben :-) und vielleicht noch 1 Euro weniger wollte. Mein Kumpel 
hat gerade sein Abschluss gemacht, aber 26 TEuro da ist es doch besser 
nach Australien auszuwandern.
Geiz ist eben geil solange man davon profitiert.

von Wilhelm F. (Gast)


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Rolf schrieb:

> Ein Freund hat jetzt was ganz tolles erlebt, er hat im Anschreiben seine
> Gehaltsvorstellungen mit 44.000 Euro angegeben, wurde eingeladen, die
> Firma war dann doch nicht so überzeugt von ihm (fachlich zu wenig
> Berufserfahrung), er bekam ein E-Mail in der ihm der Job zugesichert
> wurde mit einem Gehalt von 26.000 Euro!
> Er lehnte ab und bekam daraufhin die Fahrkosten nicht erstattet mit der
> Begründung ER habe das Job-Angebot abgelehnt.

Ist das jetzt die neueste Masche der Dienstleister? Sowas habe ich aber 
auch noch nicht erlebt. Wohl aber, daß meine Gehaltsvorstellung beim 
Dienstleister auf die Hälfte reduziert wurde, als der Vertrag aufgesetzt 
wurde. Das alles nach mehreren Gesprächen und Terminen, und nach der 
Vorstellung beim Kunden (Entleiher).

Von Verleihern bekam ich aber auch noch nie die Fahrkosten erstattet. 
Allerdings vom Amt, wenn man sich dort vorher einen Reisekostenantrag 
holt, den man vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muß. Das geht aber nur 
bis 130€, schränkt also die Reichweite ein. Alternativ kann man mit 
Regionalzügen quer durch Deutschland bummeln. Das wird vom Amt voll 
erstattet, aber man kann durchaus mal 2 Tage zu einem Gespräch unterwegs 
sein. Das ist aber auch was!!!

Zwei Arbeitgeber hatten bislang mal überhaupt kein Stellenangebot, und 
wollten mich bei Ablehnung der Reisekosten zwingen, dort anzutanzen. 
Andererseits würden sie mich beim Amt melden. Dagegen muß man sich 
wehren, denn was soll denn das überhaupt für ein Arbeitsverhältnis 
werden, wo schon vorher der Ton rüde ist, und die Vertrauensbasis 
komplett fehlt?

Bei den Verleihern geht es mit Bewerbern oft ohnehin zu wie in einem 
großen Taubenschlag: Serienabfertigung. Entweder erkennt man es daran, 
daß mehrere Personaler gleich mehrere Bewerber abfertigen, oder es fährt 
draußen auf dem Parkplatz gerade einer mit fremdem Kennzeichen (z.B. aus 
300km) weg, wenn man ankommt. Und wenn man raus kommt, kommt auf dem 
Parkplatz ein anderes Auto mit fremdem Kennzeichen an. Meist ältere 
Autos, keine Firmenwagen. Alles selbst mehrmals so gesehen...

von MaWin (Gast)


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Sie müssen zahlen:

http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html

GERADE Zeitarbeitsfirmen kann man gar nicht oft genug vor Gericht 
zerren, denn die Gerichtskosten und Anwaltskosten müssen sie auch noch 
zahlen.

(Kein Wunder, daß dann kein Geld für die Arbeitskräfte übrig bleibt).

von Wilhelm F. (Gast)


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Danke, MaWin, für den Link. Das gibt genügend Aufschluß.

Ich werde also bei der Agentur im Vorfeld ein Bahnticket verlangen. 
Vorschießen kann ich Reisekosten zu Kaffeegesprächen nicht mehr. Denn 
die Kosten für eine einzige Fahrt belaufen sich gelegentlich bei einem 
Monatsgeld von Hartz.

von Michael S. (technicans)


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Dienstleister sollten sowieso verboten werden, weil:
Es denen in aller Regel an fachlichen Wissen fehlt
um überhaupt wohlwollend Entscheidungen im Interesse
des Bewerbers treffen zu können. Meist entscheidet
nämlich deren Kunde und den zu kennen wäre überhaupt
erst mal eine Voraussetzung für eine Bewerbung.
Nicht das man da vom Regen in die Traufe gerät.

In den Stellenangeboten von denen wird nicht nur die
Übernahme von Reisekosten, sondern auch häufig das
zurück senden von Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen.
Auf Antwort kann man da oft lange warten, falls überhaupt
so was vorgesehen war. Ich finde die jedenfalls hochgradig
unseriös und entwürdigend.

Wilhelm Ferkes schrieb:
> überhaupt für ein Arbeitsverhältnis
> werden, wo schon vorher der Ton rüde ist, und die Vertrauensbasis
> komplett fehlt?

Da scheinen die bei abhängig Beschäftigten schon gar keinen Wert mehr
drauf zu legen, denn es wird nicht um ein Bewerbung gebeten, sondern
die wird frech gefordert.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Dienstleister sollten sowieso verboten werden, weil:
> Es denen in aller Regel an fachlichen Wissen fehlt
> um überhaupt wohlwollend Entscheidungen im Interesse
> des Bewerbers treffen zu können. Meist entscheidet
> nämlich deren Kunde und den zu kennen wäre überhaupt
> erst mal eine Voraussetzung für eine Bewerbung.
> Nicht das man da vom Regen in die Traufe gerät.

Wie von mir schon beschrieben, Massenabfertigung von Bewerbern und 
Taubenschlag. Fake-Stellen zur Anlockung.

> In den Stellenangeboten von denen wird nicht nur die
> Übernahme von Reisekosten, sondern auch häufig das
> zurück senden von Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen.
> Auf Antwort kann man da oft lange warten, falls überhaupt
> so was vorgesehen war. Ich finde die jedenfalls hochgradig
> unseriös und entwürdigend.

Ach, Email-Bewerbungen. Ich sendete um 15 Uhr eine, und hatte um 16 Uhr 
schon die Absage. Immerhin Beweismittel für die Agentur. ;-)

Bei der Email ist mir alles auch so schnurzpiepegal, die kostet 
finanziell nix, und ist in 5 Minuten fertig.

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> überhaupt für ein Arbeitsverhältnis
>> werden, wo schon vorher der Ton rüde ist, und die Vertrauensbasis
>> komplett fehlt?
>
> Da scheinen die bei abhängig Beschäftigten schon gar keinen Wert mehr
> drauf zu legen, denn es wird nicht um ein Bewerbung gebeten, sondern
> die wird frech gefordert.

Gottseidank kenne ich das schon, und kann damit umgehen.

von Marx W. (Gast)


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D. I. schrieb:
> Warum nicht? Man sollte die schwarzen Schafe ruhig öffentlich nennen.
>
> lol @ 26k€, da hätte ich nochmal nachgefragt ob das für eine
>
> Teilzeitstelle ist :)

Nö, ich hätte den Arbeitsvertrag auf  "wöchentliche Arbeitzeit 16h" 
abgeändert und unterschrieben zurückgesschickt!

von Marx W. (Gast)


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Ich schrieb:
> Rolf schrieb:
>
>> Ist das jetzt normal geworden das den Bewerbern, die nicht der
>> Vorstellung entsprechen einfach Gehälter vorgeschlagen werden, die auf
>> Sozialhilfe Niveau liegen um die Fahrtkosten zu sparen?
DL zahlen fast nie die Fahrtkosten!
Wenn, dann geht es um "Inhouse"-Personal.

> Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Gehaltsvorstellung, egal von
> welcher Seite.
Eigentliche müssen die Aufwendungen nur erstattet werden!
Deshalb kann man tel. vor einen Vorstellungsgespräche mal anfragen, was 
erstattet wird.
>
>
> Egal ob Gehaltsvorstellung, Urlaub, Nase, Frisur, falsche Krawatte, ...
> wer im Einladungsschreiben die Fahrtkosten nicht ablehnt, muss sie auch
Genaugenommen die "Übernahme der Fahrt- und Unterbringungskosten" nicht 
vornimmt, der muß dies im Einladungsschreiben  auch kund tun!
> zahlen.
> Die Frage ist nur, soll man die einklagen?

Bei schriftlicher Einladung, Ja!
>
>
>
> Die meisten DL zahlen eh keine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch,
> schon gar nicht wenn man Hilfe vom Amt bekommt.
Wenn die Agentur  für A. was gibt, sind das zumindestens die 
Spritkosten!
>
> 26.000€/a liegt aber zumindest für einen Single deutlich über Hartz IV,
>
> Sozialhilfe-Niveau.

von Michael K. (charles_b)


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Vorher: Direkteinstellung der Putzfrau. Kostenniveau 100 Euro für die 
Firma, bei der geputzt wird. Gehalt der Putzfrau: 100 Euro.

Nachher: Dienstleistungsunternehmen Wisch&Weg: Kostenniveau 95 Euro für 
die Firma, bei der geputzt wird. Gehalt der Putzfrau: 60 Euro. 
Anteiliges Gehalt für die Leihfirma: 35 Euro.

Firma spart 5%, Putzfrau kriegt 40% weniger. So einfach ist das.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael K-punkt schrieb:

> Firma spart 5%, Putzfrau kriegt 40% weniger. So einfach ist das.

Tja, so wird es für die Putzfrau eng, und für Parasiten entsteht ein 
Schlaraffenland.

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