Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Brandschutz bei Eigenbau


von Feuermann (Gast)


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Guten Tag,

ich würde mir gerne in der Zukunft Lampen mit LEDs und Fernsteuerung 
selber bauen. Wo ich mir jedoch nicht sicher bin ist der Brandschutz: 
Das ganze würde so aussehen, dass man an der Decke eine Alu-Box hat, in 
der ein Trafo auf 12V ist. Da würde ich einen geeigneten Lampentrafo mit 
thermischer und Kurzschlusssicherung einbringen.
Das Steuergerät würde ich dann nicht an der Decke anbringen, sondern in 
der Lampe, welche sich ca 50cm unter der Decke befindet. Auch in einer 
Alu-Box, sodass bei außerplanmäßiger Wärmeentwicklung nichts anbrennen 
kann.

Wie sieht das in diesem Fall mit Versicherung aus? Was muss man machen, 
damit eigenbauten abgenommen werden? Was ist allgemein zu beachten.

Ich fände eine allgemien Diskussion über dieses Thema sehr wichtig, denn 
mit unseren Eigenbauten könnten wir uns ja im Prinzip einen Teil des 
Lebens versauen, wenn das Haus abbrennt.

Viele Grüße.

von MaWin (Gast)


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Niemand nimmt dir deinen Eigenbau ab.

Im Falle eines Brandes wird untersucht, welches der Brandherd war.

Falls dabei dein Eigenbau verantworlich ist, kann es mit dem 
Versicherungsschutz Probleme geben.

Damit das nicht der Fall ist, muß der Eigenbau den damaligen Stand der 
Technik entsprechen.

Da es dir quasi unmöglich ist, diesen zu erfahren, fährst du am Besten, 
wenn du vorgefertigte Teile nimmst, die die nötigen Sicherheitszeichen 
tragen.

Beim Trafo z.B. ein Trafo für Möbeleinbau, dann kannst du ihn auf 
brennbare Materialen (ohne Flammhemmer) schrauben.

Wenn die Leistung eines Geräts niedrig genug liegt, daß es nicht zu warm 
werden kann, dann braucht es keine weitere Untersuchung.

Leider liegt die Leistung von LED-Lampen heute meist schon bei einigen 
Watt, und damit nicht mehr niedrig genug.

Alugehäuse sind immer ein Problem, denn sie sind Schutzklasse I, müssen 
am Schutzleiter "geerdet" werden.

von bitte löschen (Gast)


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Folgendes ist keine Rechtsauskunft.
Soweit ich das mal verstanden habe, reicht schon irgendeine selbst 
gebaute Schaltung irgendwo in Deinem Haus (und sei es in der Schublade 
Deines Schreibtisches), um jeglichen Versicherungsschutz zu verlieren.
Meines Wissensstandes nach passt Versicherungsschutz und Elektronikhobby 
nicht zusammen.
Meine persönliche Konsequenz: Einfach darauf achten, dass nichts 
abfackelt und die Versicherungen, die durch das Hobby hinfällig geworden 
sind, kündigen.
Wirklich wissen kannst Du es nur für Geld.
Ein Rechtsanwalt darf Dir keine Auskunft geben, ohne Geld dafür zu 
nehmen und ein nicht-Rechtsanwalt, der es zufällig weiß, darf Dir keine 
Auskunft geben.

von Dirk (Gast)


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Philipp Klostermann schrieb:
> Soweit ich das mal verstanden habe, reicht schon irgendeine selbst
> gebaute Schaltung irgendwo in Deinem Haus (und sei es in der Schublade
> Deines Schreibtisches), um jeglichen Versicherungsschutz zu verlieren.

Soso, wenn jemand ein Feuerzeug oder Streichhölzer im Haushalt liegen 
hat, müsste er demnach auch jeden Versicherungsschutz verlieren.

von kein Anwalt (Gast)


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Was ein nicht-Rechtsanwalt der es wirchlich weiß, d.h. nicht 
irgendwelchen urbanen Legenden glaubt, machen würde (und dürfte) ist 
entsprechende Gesetze/Urteile o.ä. verlinken AUA

von bitte löschen (Gast)


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Dirk schrieb:
> Soso, wenn jemand ein Feuerzeug oder Streichhölzer im Haushalt liegen
> hat, müsste er demnach auch jeden Versicherungsschutz verlieren.

Wenn es ein selbst gebautes elektrisches Feuerzeug ist, ja.

Nachtrag:
Das Problem ist, dass die Juristen eine eigene Sprache haben. Solche 
Gesetzte sind so formuliert, dass man glaubt, man würde verstehen, was 
man liest, sie in Wirklichkeit aber etwas anderes bedeuten.

Wo kämen wir denn hin, wenn Bauern plötzlich Lesen oder gar Latein 
lernen würden?

von kein Anwalt (Gast)


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Also auf Deutsch: der kleine Zappelphilipp hat keine Ahnung

von bitte löschen (Gast)


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Ja, wie Du. Aber im Gegensatz zu Dir weiß ich wenigstens, dass ich 
keine Ahnung habe, und bilde mir nicht ein, ich könne aus dem, wozu 
unsere Sprache in Gesetzbüchern missbraucht wird, irgendetwas herein 
interpretieren.

Und zu "Zappelphillip":
Hier hinter einem Gastaccount versteckt beleidigend zu werden, ist ja 
wohl die Feigheit schlechthin. Wenn Du mir etwas zu sagen hast, ruf mich 
an, du armseliges Stück Scheiße!

von MaWin (Gast)


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> Folgendes ist keine Rechtsauskunft.

Die kannst du auch gar nicht geben, eben weil du kein Rechtsanwalt bist, 
du kannst nur deine Laienmeinung kundtun, insofern stellt sich die Frage 
gar nicht ob du hier Rechtsauskünfte erteilen könntest und du brauchst 
sie gar nicht einleitend auszuschliessen.

> Soweit ich das mal verstanden habe, reicht schon irgendeine selbst
> gebaute Schaltung irgendwo in Deinem Haus (und sei es in der Schublade
> Deines Schreibtisches), um jeglichen Versicherungsschutz zu verlieren.

Das ist natürlich hanebüchener Unsinn, so abstrus daß man nicht mal 
drüber reden muß, außer daß nur der 1. April als allgemeiner 
Veralberungstag gilt und wir schon den 16. haben.


> Ein Rechtsanwalt darf Dir keine Auskunft geben, ohne Geld dafür zu
> nehmen

Weil dann schnell ein anderer Rechtsanwalt kommt, der ihn wegen 
WETTBEWERBSWIDRIGKEIT anklagt, weil er gegen die BRAGO verstossen hat.
Das kannst du als Laie gar nicht, weil du mit dem RA nicht in Wettbewerb 
stehst und dein Aussagen sowieso nicht nach BRAGO abrechenbar wären.

> und ein nicht-Rechtsanwalt, der es zufällig weiß, darf Dir keine
> Auskunft geben.

Das ist natürlich falsch, aber wie soll man auch erwarten können,
daß ein Laie in Rechtsfragen von rechtlichen DIngen irgendeine Ahnung 
hat. Du darfst als Laie natürlich alles sagen was du weisst, und 
natürlich dürfte es (anders als deine hier geäusserten haarsträubende 
Unkenntnisis) auch was vollkommen Richtiges sein was dem Fragenden den 
Gang zu Rechtsanwalt erspart. Ein Laie KANN nicht in Konkurrenz zum 
Rechtsanwalt stehen, und deswegen von ihm nicht in Wettbewerbsfragen 
abgemahnt und abgezockt werden.

Es hilft nur dem Empfänger nicht, wenn er vor Gericht sagt "Euer Ehren, 
aber mein Nachbar hat gesagt, es wäre erlaubt". Der Empfänger muß 
wissen, daß die Tips eines nicht-Rechtsanwaltes keinerlei 
Rechtswirksamkeit haben.

von kein Anwalt (Gast)


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Wenn du einfach geschrieben hättest'ich habe keine Ahnung aber vom 
Hörensagen kenn ich das so...': kein Problem.
Nur ist dein verklausulierter Ahnhang unter aller S...
Zum Mitschreiben: Jeder der über einen rechtlichen Sachverhalt was weiß 
darf dieses Wissen in Form von Links aufUrteile/Gesetzeu.ä. weitergeben

von Georg W. (gaestle)


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9 Beiträge, davon ist lediglich der von MaWin brauchbar.

Wenn unser Feuermann jetzt noch beachtet dass er nicht am Netz 
herumbasteln darf ist er schon mal aus dem gröbsten heraus. Zunächst 
muss im Schadensfall erst einmal erwiesen werden dass dein Eigenbau die 
Schadensursache darstellt.

Wenn jetzt noch sauber nach dem dir bekannten Stand der Technik (unsere 
örtliche Bücherei hat entsprechende Literatur im Bestand, schau mal bei 
den Lehrbüchern nach) gearbeitet wird ist das Risiko minimal. Also alle 
Leitungen sauber verlegen, den Kühlkörper der LED sowie alle anderen 
Bauteile ausreichend dimensionieren und eine Sicherung einbauen. Damit 
ein Brand entsteht muss auch genügend brennbares Material vorhanden.

Kennt jemand einen Fall (Bitte mit Quellenangabe!) bei dem ein 
Elektronikbastler für einen Brandschaden haftbar gemacht wurde?

von bitte löschen (Gast)


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MaWin schrieb:
> Die kannst du auch gar nicht geben, eben weil du kein Rechtsanwalt bist,
> du kannst nur deine Laienmeinung kundtun, insofern stellt sich die Frage
> gar nicht ob du hier Rechtsauskünfte erteilen könntest und du brauchst
> sie gar nicht einleitend auszuschliessen.

Das war reine Vorsicht. Es geht nicht um Wettbewerbswidrigkeit, sondern 
um Vortäuschung. Ich werde bestimmt nicht das Geld investieren, mich 
hier von einem Anwalt über die genauen rechtlichen Hintergründe 
informieren zu lassen, so viel ist es mir nicht wert, deswegen weiß ich 
nicht, ob eine Auskunft ohne diesen Hinweis nicht als Vortäuschung, dass 
ich Jurist wäre, interpretiert werden könnte. Der Hinweis war sehr 
wahrscheinlich unnötig, aber solange mir das kein Jurist sagt, der dafür 
Geld von mir bekommt werde ich mich nicht darauf verlassen.

MaWin schrieb:
> Das ist natürlich hanebüchener Unsinn, so abstrus daß man nicht mal
> drüber reden muß, ...

Und da haben wir das Problem. Du sagst dies, an anderer Stelle lese ich 
jenes. (Wo, weiß ich jetzt leider nicht mehr, ist zu lange her.) Ich 
würde Dir sogar gerne glauben und ich verstehe sogar, dass Du mich für 
das, was ich geschrieben habe, sch... findest. Bist Du Jurist?

MaWin schrieb:
> Es hilft nur dem Empfänger nicht, wenn er vor Gericht sagt ...

Ich bin mal wegen etwas, was ich für eine Lappalie hielt, ohne 
Rechtsanwalt vor Gericht erschienen. Nach etwa 2 Minuten sollte ich zu 2 
Jahren auf Bewährung verklagt werden, und wenn ich an die Schärfe des 
Tonfalls denke, in der der Richter mich aufgeforderte, das Urteil 
anzunehmen, werde ich an den Originalton einer deutschen Gerichtsszene 
aus den 30ern erinnert. Ich bin heute noch stolz, dass ich mich da nicht 
habe einschüchtern lassen. In zweiter Instanz bin ich mit Anwalt 
erschienen und die Sache war noch vor der Tür des Gerichtsraumes in 1 
Minute gegessen: Einstellung wegen Nichtigkeit.
Seither ist mir klar, dass Gerechtigkeit und Rechtsprechung Gegenpole 
sind, und dass Juristen eine eigene Kaste bilden, und man nach ihren 
Regeln spielen oder verlieren kann.

von MaWin (Gast)


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> Es geht nicht um Wettbewerbswidrigkeit, sondern um Vortäuschung.

Unsinn, so lange du nicht mit RA Klostermann unterschreibst,
und dann ginge es wohl eher um Titelmissbrauch,
bzw. man müsste eine Ausrede erfinden was das RA da bedeutet.

> dass Gerechtigkeit und Rechtsprechung Gegenpole sind

Ja, das kann sein.

Manchmal (ver)urteilt ein Richter mit merkwürdiger Begründung,
weil er zwar weiß daß was faul ist, aber nur mit so einen
Klimmzug schafft, den seiner Meinung nach zu recht Angeklagten
auch rechtsgültig verurteilen zu können.

Auch kann man davon ausgehen, daß kein Vertrag immer besser ist
als ein Notarvertrag, denn die sind immer rechtlich zweifelhaft,
das liegt schon an den schwammigen Standardformulierungen.

Ich habe genügend Urteile gesehen, bei deinen derselbe
Sachverhalt von einem Richter so, von einem anderen ganz
anders bewertet wurde, blöd wenn das eine die Folge vom anderen
ist (z.B. Haftungsfragen von A zu B, von B zu C, wo C den
Schaden verursacht hat und B ihn bezahlen muß, oder
Arbeitsrecht wo der eine Richter das Vorliegen von Sachverhalt X
als gegeben sah, der andere nicht, klare Sachverhalte, einfaches
Abzählen). Richter sind unabhängig ...

von b35 (Gast)


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MaWin schrieb:
> Alugehäuse sind immer ein Problem, denn sie sind Schutzklasse I, müssen
> am Schutzleiter "geerdet" werden

Hallo, das stimmt so nicht. Ein Gerät mit Metallgehäuse welches neben 
der Basisisolierung eine weitere zusätzliche Schutzmaßnahme wie doppelte 
oder verstärkte Isolierung aufweist kann auch ein Gerät der Schutzklasse 
II sein. Das Gehäuse braucht dann nicht an den SL angeschlossen werden.
Es muß geerdet werden wenn bei Versagen der Basisisolierung eine 
Berührung leitender Teile möglich wird, dann ist es ein Schutzklasse I 
Gerät.
Ersteres findet man (da technisch gesehen teurer/aufwendiger) schon mal 
bei Designer-Teilen.

von bitte löschen (Gast)


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MaWin schrieb:
> Unsinn, so lange du nicht mit RA Klostermann unterschreibst,
> und dann ginge es wohl eher um Titelmissbrauch,
> bzw. man müsste eine Ausrede erfinden was das RA da bedeutet.

Man lernt nie aus. :) Wenn man Richard-Anton heißt, sollte man also 
lieber seine Vornamen nicht abkürzen, wenn man unterschreibt..

Am Rande: Ich habe gerade einen Hinweis zu einer "Klausel 6302" 
gefunden: http://www.nord-revision.net/rechtsgrundlagen.html
Wenn ich das richtig lese, müsste ich jedes Jahr auf meine Kosten eine 
"anerkannte Überwachungsstelle" beauftragen, mir einen Elektriker ins 
Haus zu schicken, der hier alles untersucht. Da ich das noch nie gemacht 
habe, dürfte das mit dem Versicherungsschutz eh' hinfällig sein. :-D 
Dann kann ich auch machen, was ich nach Lektüre der üblichen 
Sicherheitstipps für sicher halte. ;-)

Ich habe übrigens die Quelle meines (offensichtlichen) Falschwissens 
gefunden. Es war dieses Forum:

Abdul K. schrieb:
> Philipp, man wird dir immer unterstellen das du Mist gebaut hast mit
> deinem Selbstbaukram. Da rauszukommen ist schwer! Also im Prinzip ist
> Selbstbau in DE nicht erlaubt. Eigeninitiative ist hier nicht gern
> gesehen. Uralter teutonischer Verhaltenskodex aus der Zeit der
> Leibeigenschaft durch Lokalfürsten. Leider.
> Es ist auch rein technisch unglaublich schwer, ein Gerät wirklich nach
> allen Regeln der Kunst sicher zu bauen.

im Thread Beitrag "Schuko an schutzklasse 2 Gerät"

von Spackmahal (Gast)


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Bevor ich mir das Basteln verbieten lasse, gehe ich eher mit der Lief 
Erickson auf Tauchkurs.

von Feuermann (Gast)


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Danke für die Hinweise! Ich kann gut nachvollziehen, das juristische 
Themen nicht eindeutig sind, nur sollte man sich deshalb nicht 
gegenseitig beleidigen. Das ist der Sache nicht dienlich.

Was für mich der springende Punkt bisher ist: Muss gezeigt werden, dass 
die Bastelarbeit am Brand schuld ist, oder reicht es, wenn irgendwo in 
der Nähe des Brandherdes modifiziert wurde? Oder mit anderen Worten: Bei 
wem liegt die Beweißlast?

Denn: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein paar LEDs in einem 
geerdetem (wichtiger Hinweis von MaWin) Alugehäuse, das in 0,5m 
Entfernung von was brennbaren ist, einen Brand auslöst. Dass irgendwo 
ein Fehler was irgendwelche vorschriften angeht besteht (z.B. keine 
thermische Sicherung an jeder LED oder was auch immmer) halte ich für 
nahezu sicher.

Ansonsten muss man sich die Bastelei ja nicht vermiesen lassen (was bei 
den meisten sowieso nicht klappen würde, ist ja irgendwie im Blut ;-)) 
sondern kann ja einfach zu anderen Projekten übergehen. Aber so eine 
grobe Vorstellung von was ok ist und was nicht, sollte man in meinen 
Augen schon haben.

von Lehrmann M. (ubimbo)


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Spackmahal schrieb:
> Lief
> Erickson

Lol, also entweder Eriksson (dt.) oder Ericson ....


Ich darf mich nochmal zur Sache Brand, etc. von einer rechtlichen Seite 
äußern. Mal abgesehen von der ungeklärten Versicherungslage darf ich 
auch darauf hinweisen, dass man mit Bränden schneller Straftäter wird 
als man es oftmals denkt. Ein bekannter von uns hatte mal auf dem 
Dachboden einen Wasserschaden. Zum trocknen hat er (zugegeben nicht ganz 
nachgedacht) so einen Heizlüfter aufgestellt. So einen mit einem etwas 
besseren Gebläse. Wie dem auch sei - irgendwie gabs etwas Feuer was die 
Feuerwehr dann gelöscht hat. War nix dramatisches, kaum Schaden, etc. 
Trotzdem standen ein paar Tage später die Brandermittler vom LKA vor der 
Türe. Kurzum wurde der gute zu fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. 
Sowas sollte man im Hinterkopf bewahren, wenn man anfängt mit großen 
Strömen, Funken oder dem Hausnetz zu "experimentieren"....

von Spackmahal (Gast)


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Lehrmann Michael schrieb:
> Lol, also entweder Eriksson (dt.) oder Ericson ....

Kommt drauf an, was man meint.

Schön, dass sich hier alle einig sind. Besser etwas
vorsichtiger sein, als dann für fahrlässige Brandstiftung
verurteilt zu werden.Obey the Law!, und wer immer noch
unsicher ist: besser gar nix machen, bevor
man etwas falsch macht.

Am besten an jedem Finger eine 5V-Zenerdiode ankleben
und erden, auf dass keiner auf dumme Gedanken kommt.

von bitte löschen (Gast)


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Spackmahal schrieb:
> Bevor ich mir das Basteln verbieten lasse, ..
Dein Vertragspartner Versicherung kann Dir nicht das Basteln verbieten, 
mit dem basteln verwandelt man (möglicherweise) nur seine 
Versicherungsbeiträge in entsprechend hoch bemessene Spenden.
Leider ist noch keiner auf den Hinweis bezüglich Klausel 3602 
eingegangen.
Ich wusste davon nicht einmal und die Versicherungstante hat uns damals 
beim Abschluss der Versicherung auch nichts davon erzählt.
Eine Frag dazu:
Wer von Euch lässt das machen? - Also die jährliche Prüfung aller 
elektrischen Anlagen "durch eine vom Verband der Sachversicherer e.V. 
anerkannte Überwachungsstelle".

von Spackmahal (Gast)


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Philipp Klostermann schrieb:
> Wer von Euch lässt das machen? - Also die jährliche Prüfung aller
> elektrischen Anlagen "durch eine vom Verband der Sachversicherer e.V.
> anerkannte Überwachungsstelle".

Mein Arbeitgeber.

von Axel L. (axel_5)


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Philipp Klostermann schrieb:
> Spackmahal schrieb:
>> Bevor ich mir das Basteln verbieten lasse, ..
> Dein Vertragspartner Versicherung kann Dir nicht das Basteln verbieten,
> mit dem basteln verwandelt man (möglicherweise) nur seine
> Versicherungsbeiträge in entsprechend hoch bemessene Spenden.
> Leider ist noch keiner auf den Hinweis bezüglich Klausel 3602
> eingegangen.
> Ich wusste davon nicht einmal und die Versicherungstante hat uns damals
> beim Abschluss der Versicherung auch nichts davon erzählt.
> Eine Frag dazu:
> Wer von Euch lässt das machen? - Also die jährliche Prüfung aller
> elektrischen Anlagen "durch eine vom Verband der Sachversicherer e.V.
> anerkannte Überwachungsstelle".

Es gibt wohl solche und solche Versicherungen.

In meinen Vertragsbedigungen steht dazu:

"§ 16 Vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten des
Versicherungsnehmers vor und nach dem Versicherungsfall, 
Sicherheitsvorschriften
1. Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der 
Versicherungsnehmer
a) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und 
Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in 
ordnungsgemäßem
Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu 
lassen,
b) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend 
häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und 
Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten,
c) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen 
und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden 
Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert
zu halten"

Das ist alles. Von einer elektrischen Prüfung steht da nichts.

Davon abgesehen ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Damit sollte man also auf der sicheren Seite sein.

Gruss
Axel

von Fer T. (fer_t)


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Feuermann schrieb:
> Bei
> wem liegt die Beweißlast?

Kann ich nicht rechtlich sagen (keine Ahnung), aber ich kann mal ein 
Beispiel bringen:

In der Nähe ist vor über 8 Jahren ein Haus ausgebrannt, das war auch 
gegen Feuer bei einer nach einem Schweizer Kanton benannten Versicherung 
versichert, jedoch wartet der Eigentümer immer noch auf sein Geld.
Und das obwohl mehrfach Gutachter einen technischen Defekt festgestellt 
haben und so die Versicherung haften muss.
Aber die haben eine ganz dreiste Taktik, durch verschiedene Tricks wird 
das möglichst lange raus gezögert (klar für die ist es besser lange das 
Geld zu haben), durch z.B. weitere Gutachten etc. oft muss die der 
Versicherte auch noch bezahlen.
Und jetzt kommt das dreiste: nach (ich glaube) 3 Jahren muss mit dem 
Wiederaufbau angefangen worden sein, sonst verfällt die Pflicht der 
Versicherung.
Aber wie soll jemand den Aufbau bezahlen, wenn er ja erst das Geld der 
Versicherung braucht?
Und so geht das dann einige Jahre, bis dann endlich mal ein Gericht die 
Versicherung verpflichtet zu zahlen...

Only my 2 cent...

von bitte löschen (Gast)


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Spackmahal schrieb:
> Mein Arbeitgeber

Und zu hause?

Ich habe gerade mal geschaut, und in den Versicherungsunterlagen die 
oben genannte Klausel nicht gefunden. - Nur jede Menge anderer 
Bestimmungen, deren Einhaltung einen das ganze Jahr beschäftigen würde. 
:-D
Dass ich sie nicht gefunden habe, bedeutet aber noch nicht, dass es sie 
bei meiner Versicherung nicht gibt. Ich würde nicht ausschließen, dass 
so etwas erst im Schadensfall geltend gemacht wird. Ich wäre nicht 
wirklich überrascht, wenn ich dann hörte: "In ihren 
Versicherungsunterlagen ist nur ein Auszug. Die kompletten Bedingungen 
können sie jederzeit bei uns einsehen..." :-D

Die Aussage "Nahezu jede Feuerversicherungspolice enthält die Klausel 
3602 ..." aus oben genannter Seite ist also mit Vorsicht zu genießen 
bzw. ist hier bisher weder bewiesen noch belegt.

Dass Versicherungen erst mal alles ablehnen, hört man öfters.

von Georg W. (gaestle)


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> Am Rande: Ich habe gerade einen Hinweis zu einer "Klausel 6302"
> gefunden: http://www.nord-revision.net/rechtsgrundlagen.html
> Wenn ich das richtig lese, müsste ich jedes Jahr auf meine Kosten eine
> "anerkannte Überwachungsstelle" beauftragen, mir einen Elektriker ins
> Haus zu schicken, der hier alles untersucht. Da ich das noch nie gemacht
> habe, dürfte das mit dem Versicherungsschutz eh' hinfällig sein. :-D
> Dann kann ich auch machen, was ich nach Lektüre der üblichen
> Sicherheitstipps für sicher halte. ;-)

Wenn man weiterliest kommt man auf: "Die Nord-Revision  ist ein 
Sachverständigenbüro für die Elektroprüfung." Da versucht wohl jemand 
mehr Wasser auf seine Mühle zu lenken. Diese Klausel kann vereinbart 
werden, muss aber nicht. Ich kenne das aber nur aus dem gewerblichen 
Bereich. Die BG verlangt übrigens nur ein Prüfintervall von 4 Jahren.

Selbst in vermieteten Wohnungen ist das nicht vorgeschrieben: 
http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2009/Elektroinspektion.html

von Feuermann (Gast)


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Das mit den überprüfen lassen hört sich interessant an! Wo kann man das 
machen lassen und wieviel kostet das? Was muss man beachten, damit eine 
SChaltung abgenommen wird? (Literaturverweis, das einfach mal schnell zu 
schreiben, sprengt wohl den Rahmen des Forums)

Kamine lässt man ja auch abnehmen, warum nicht auch Schaltungen?

von bitte löschen (Gast)


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Die Sache mit der Überprüfung bezieht sich auf Elektroinstallationen 
(Sicherungskasten, Leitungen, Steckdosen, Herd, Heizung, Lampen), nicht 
auf selbstgebaute Schaltungen.
Die Abnahme einer Schaltung kostet laut oben zitiertem Thread viele 
Kiloeuro. Das hört sich, zumindest für mich, weniger interessant an.

Feuermann schrieb:
> Kamine lässt man ja auch abnehmen, warum nicht auch Schaltungen?

Einen Kamin, der heute noch eine Arstabnahme bekommt, würde ich nicht 
geschenkt haben wollen. Dann lieber eine DVD mit Kaminfeuer auf einem 
Fernseher. - Da kommt mehr vom Feuer bei einem an, als bei dem, was uns 
zivilisationskranke Sicherheitsparanoiker als Kamin verkaufen wollen. 
Feuer hinter Glasscheibe! :-D - Dann lieber gar nicht! - Spuck!

Ein Kamin ist vom Grundprinzip jedes mal gleich. Für Kamine kann man 
bestimmte Parameter wie z.B. Dimensionen und Materialien festlegen, die 
eingehalten werden müssen, was bei Schaltungen nicht so einfach geht, da 
jede Schaltung anders ist. Man kann hier nur festlegen, wie el. 
Verbindungen geschaffen sein müssen, wie sich das Gehäusematerial darauf 
auswirkt, etc.. Mögliche Gefahrenquellen abzudecken ist deutlich 
komplexer, als bei einem Kamin. Entsprechend düfte die Abnahme deutlich 
teurer sein.

von Fer T. (fer_t)


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Nur mal eine Frage:
Kann man nicht einfach eine Elektronik-Meister-Firma beauftragen das 
Gerät (hier die LED Lampen Konstruktion) nach VDE zu testen?
Sollte doch reichen, dann kann die Versicherung auch nichts sagen, wenn 
das Gerät selbst die teils konfusen VDE Regeln umsetzt...

Preise kenne ich nicht, nur mal gehört das es bei großen Firmen (also 
wenn eine Firma ihre Geräte prüfen lässt) ca. 5-10€ pro Gerät kostet...

MfG

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